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Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

die Fahrbahnentwässerung in Richtung Südportal abgeleitet. Dazu werden am tieferen<br />

Fahrbahnrand Schlitzrinnen DN240 angeordnet.<br />

Im UVP–Bescheid vom 03. Juli 2009 wurden im Kapitel 10 (Fachbereich Geotechnik,<br />

<strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit) unter Pkt. 15 die folgenden erforderlichen Maßnahmen<br />

definiert:<br />

„Das von der Projektwerberin als Schlitzrinne vorgesehene Entwässerungssystem ist bei<br />

sämtlichen <strong>Tunnel</strong>bauwerken inklusive Unterflurtrassen im Zuge der Ausschreibungsplanung<br />

hinsichtlich der Bestimmungen der RVS 09.01.23 zu überarbeiten und zu dimensionieren.<br />

Die folgenden Änderungen sind jedenfalls einzuhalten:<br />

1. Flüssigkeiten, die punktuell mit einer Schüttung von 100 l/s ausfließen, sind durch<br />

Schlitzrinnen innerhalb 200 m <strong>Tunnel</strong>länge aufzunehmen.<br />

2. Das Entwässerungskonzept ist auf eine Abflusskapazität von 100 l/s auszulegen.<br />

3. Das Durchschlagen von Flammen im Entwässerungssystem ist durch die Herstellung<br />

von Siphonen oder Tauchwänden zu verhindern.<br />

4. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne sind ca. 6 m vor und nach<br />

den Siphonen bzw. Tauchwänden geschlossene Querschnitte zu verwenden.<br />

5. Bei Hochpunkten muss die erforderliche Abflusskapazität im maximalen Abstand von<br />

150 m zum Hochpunkt gegeben sein. Bei Tiefpunkten ist die Abflusskapazität von<br />

100 l/s des Entwässerungssystems durch zusätzliche Maßnahmen zu gewährleisten.<br />

6. Das Entwässerungssystem hat hinsichtlich Brandverhalten Klasse B gemäß ÖNORM<br />

EN 13501-1, Tabelle 1 aufzuweisen.<br />

7. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne hat der geschlitzte Anteil<br />

im Mittel 25 % der <strong>Tunnel</strong>länge, kontinuierlich verteilt, zu betragen.“<br />

In Mappe 6.2, Einlage 1, Anhang E der Unterlagen zu den Projektänderungen ist zu diesen<br />

Maßnahmen Folgendes beschrieben:<br />

1. Die geforderten 100 l/s können bereits nach 2 Schlitzrinnenfertigteilen (Abstand<br />

< 200 m) von der Schlitzrinne aufgenommen werden.<br />

2. Es wird der Nachweis erbracht, dass mindestens 100 l/s mit dem gewählten<br />

Entwässerungssystem abgeführt werden können.<br />

3. Es sind Schlitzrinnenputzteile <strong>für</strong> Inspektions-, Wartungs- und<br />

Instandhaltungsarbeiten in Abständen von rund 66 m bis rund 117 m [Mappe 6.2,<br />

Einlage 9] angeordnet. Diese weisen u.a. ein Rohrsiphon auf, mit dem ein<br />

Durchschlagen von Flammen im Brandfall verhindert wird.<br />

4. Vor und nach den Siphonen ist auf eine Länge von jeweils 6 m ein geschlossener<br />

Rohrquerschnitt vorgesehen.<br />

5. Da kein Hochpunkt und auch kein Tiefpunkt im gegenständlichen <strong>Tunnel</strong> vorhanden<br />

sind, ist dieser Nachweis nicht relevant.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 10<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

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