Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
die Fahrbahnentwässerung in Richtung Südportal abgeleitet. Dazu werden am tieferen<br />
Fahrbahnrand Schlitzrinnen DN240 angeordnet.<br />
Im UVP–Bescheid vom 03. Juli 2009 wurden im Kapitel 10 (Fachbereich Geotechnik,<br />
<strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit) unter Pkt. 15 die folgenden erforderlichen Maßnahmen<br />
definiert:<br />
„Das von der Projektwerberin als Schlitzrinne vorgesehene Entwässerungssystem ist bei<br />
sämtlichen <strong>Tunnel</strong>bauwerken inklusive Unterflurtrassen im Zuge der Ausschreibungsplanung<br />
hinsichtlich der Bestimmungen der RVS 09.01.23 zu überarbeiten und zu dimensionieren.<br />
Die folgenden Änderungen sind jedenfalls einzuhalten:<br />
1. Flüssigkeiten, die punktuell mit einer Schüttung von 100 l/s ausfließen, sind durch<br />
Schlitzrinnen innerhalb 200 m <strong>Tunnel</strong>länge aufzunehmen.<br />
2. Das Entwässerungskonzept ist auf eine Abflusskapazität von 100 l/s auszulegen.<br />
3. Das Durchschlagen von Flammen im Entwässerungssystem ist durch die Herstellung<br />
von Siphonen oder Tauchwänden zu verhindern.<br />
4. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne sind ca. 6 m vor und nach<br />
den Siphonen bzw. Tauchwänden geschlossene Querschnitte zu verwenden.<br />
5. Bei Hochpunkten muss die erforderliche Abflusskapazität im maximalen Abstand von<br />
150 m zum Hochpunkt gegeben sein. Bei Tiefpunkten ist die Abflusskapazität von<br />
100 l/s des Entwässerungssystems durch zusätzliche Maßnahmen zu gewährleisten.<br />
6. Das Entwässerungssystem hat hinsichtlich Brandverhalten Klasse B gemäß ÖNORM<br />
EN 13501-1, Tabelle 1 aufzuweisen.<br />
7. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne hat der geschlitzte Anteil<br />
im Mittel 25 % der <strong>Tunnel</strong>länge, kontinuierlich verteilt, zu betragen.“<br />
In Mappe 6.2, Einlage 1, Anhang E der Unterlagen zu den Projektänderungen ist zu diesen<br />
Maßnahmen Folgendes beschrieben:<br />
1. Die geforderten 100 l/s können bereits nach 2 Schlitzrinnenfertigteilen (Abstand<br />
< 200 m) von der Schlitzrinne aufgenommen werden.<br />
2. Es wird der Nachweis erbracht, dass mindestens 100 l/s mit dem gewählten<br />
Entwässerungssystem abgeführt werden können.<br />
3. Es sind Schlitzrinnenputzteile <strong>für</strong> Inspektions-, Wartungs- und<br />
Instandhaltungsarbeiten in Abständen von rund 66 m bis rund 117 m [Mappe 6.2,<br />
Einlage 9] angeordnet. Diese weisen u.a. ein Rohrsiphon auf, mit dem ein<br />
Durchschlagen von Flammen im Brandfall verhindert wird.<br />
4. Vor und nach den Siphonen ist auf eine Länge von jeweils 6 m ein geschlossener<br />
Rohrquerschnitt vorgesehen.<br />
5. Da kein Hochpunkt und auch kein Tiefpunkt im gegenständlichen <strong>Tunnel</strong> vorhanden<br />
sind, ist dieser Nachweis nicht relevant.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 10<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam