Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3.6 Prüfung Entwässerungssystem<br />
3.6.1 Allgemeines<br />
Als Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />
von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />
dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen.<br />
3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung<br />
Das beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich den Bestimmungen der<br />
RVS 09.01.23. Einzelne Bestimmungen bzw. Empfehlungen der RVS 09.01.23 sind<br />
allerdings in den Projektunterlagen nicht explizit angeführt, weshalb eine dementsprechende<br />
Maßnahme definiert wird.<br />
Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der Bergwässer ein<br />
Drainagerohr mit einem Durchmesser DN200 vorgesehen. Dies widerspricht der RVS<br />
09.01.23, die <strong>für</strong> Ulmendrainagen einen Mindestrohrdurchmesser DN250 fordert. Zudem ist<br />
zu beachten, dass im bergmännischen <strong>Tunnel</strong>bereich ein Rohrdurchmesser DN250 geplant<br />
ist, sodass sich insbesondere im Bereich der Offenen Bauweise Süd der Rohrquerschnitt<br />
verkleinert und damit <strong>für</strong> die Ableitung der Wässer eine Verengung gegeben ist. Es wird<br />
somit eine Maßnahme definiert, dass auch im Bereich der Offenen Bauweisen ein<br />
Mindestrohrdurchmesser von DN250 eingehalten wird.<br />
Weiters ist den Unterlagen zu entnehmen, dass im Bereich des Nordportals sowohl in der<br />
West- als auch der Oströhre die Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils<br />
größer als 100 m sind. Gemäß RVS 09.01.23 sollen Putzmöglichkeiten mit Tauchwänden<br />
bzw. Siphonen allerdings Abstände von 100 m aufweisen. Vom Betrieb ist somit zu<br />
bestätigen, dass trotz der vergrößerten Abstände eine ausreichende Reinigung, Wartung<br />
und Kontrolle möglich ist.<br />
Unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahme erfolgt in Bezug auf das<br />
Entwässerungssystem folgende Beurteilung gemäß Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />
(STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.6:<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 22<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam