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Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3.6 Prüfung Entwässerungssystem<br />

3.6.1 Allgemeines<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />

von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />

dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen.<br />

3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung<br />

Das beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich den Bestimmungen der<br />

RVS 09.01.23. Einzelne Bestimmungen bzw. Empfehlungen der RVS 09.01.23 sind<br />

allerdings in den Projektunterlagen nicht explizit angeführt, weshalb eine dementsprechende<br />

Maßnahme definiert wird.<br />

Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der Bergwässer ein<br />

Drainagerohr mit einem Durchmesser DN200 vorgesehen. Dies widerspricht der RVS<br />

09.01.23, die <strong>für</strong> Ulmendrainagen einen Mindestrohrdurchmesser DN250 fordert. Zudem ist<br />

zu beachten, dass im bergmännischen <strong>Tunnel</strong>bereich ein Rohrdurchmesser DN250 geplant<br />

ist, sodass sich insbesondere im Bereich der Offenen Bauweise Süd der Rohrquerschnitt<br />

verkleinert und damit <strong>für</strong> die Ableitung der Wässer eine Verengung gegeben ist. Es wird<br />

somit eine Maßnahme definiert, dass auch im Bereich der Offenen Bauweisen ein<br />

Mindestrohrdurchmesser von DN250 eingehalten wird.<br />

Weiters ist den Unterlagen zu entnehmen, dass im Bereich des Nordportals sowohl in der<br />

West- als auch der Oströhre die Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils<br />

größer als 100 m sind. Gemäß RVS 09.01.23 sollen Putzmöglichkeiten mit Tauchwänden<br />

bzw. Siphonen allerdings Abstände von 100 m aufweisen. Vom Betrieb ist somit zu<br />

bestätigen, dass trotz der vergrößerten Abstände eine ausreichende Reinigung, Wartung<br />

und Kontrolle möglich ist.<br />

Unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahme erfolgt in Bezug auf das<br />

Entwässerungssystem folgende Beurteilung gemäß Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />

(STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.6:<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 22<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

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