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Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Frage 2.15.4 (STSG)<br />

Wurden <strong>Tunnel</strong>-Risikoanalysen bzw. vereinfachte Risikobewertungen und<br />

Risikoanalysen hinsichtlich Gefahrguttransporten durchgeführt und entsprechen<br />

diese den einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik? Sind die <strong>für</strong> diese<br />

Risikoanalysen bzw. – bewertungen zugrunde gelegten Daten, wie zum Beispiel JDTV,<br />

LKW-Anteil, Anteil der Gefahrguttransporte, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Sind die Ergebnisse der <strong>Tunnel</strong>-Risikoanalyse bzw. der vereinfachten<br />

Risikobewertung richtig, plausibel und nachvollziehbar? Sind die in der UVE bzw. im<br />

<strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf daraus abgeleiteten Maßnahmen ausreichend, richtig, plausibel<br />

und nachvollziehbar?<br />

Die folgenden Verkehrswerte (Prognosen 2025) gelten als Grundlage:<br />

Name<br />

JDTV<br />

S10+A26<br />

Anteil LKW-<br />

Verkehr<br />

[Kfz/Tag] [%]<br />

Gefährdungsklasse<br />

<strong>Götschka</strong> 31.420 13.7 III<br />

Neumarkt 27.830 15.1 III<br />

Lest 29.640 14.5 III<br />

Walchshof 21.800 18.9 II<br />

Manzenreith 21.800 18.9 II<br />

Tabelle 5: Verkehrswerte<br />

Die dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf zugrunde gelegten Verkehrszahlen beziehen sich auf den<br />

Planfall "S10+A26". Durch den Wegfall des Abschnittes Nord der A26 resultieren <strong>für</strong> die S10<br />

etwas tiefere Verkehrswerte. Dadurch liegen die gemachten Betrachtungen generell auf der<br />

sicheren Seite.<br />

Die Risikoäquivalentwerte sind plausibel. Das Prinzip der Risikounterschreitung (im<br />

Vergleich mit dem Referenztunnel) ist erfüllt und die Gefährdungsklasse III ist korrekt. Somit<br />

kann gesagt werden, dass die zusätzlichen Massnahmen das Risiko ausreichend mindern<br />

und der <strong>Tunnel</strong> somit als ausreichend sicher eingestuft werden kann.<br />

Für die STSG-<strong>Tunnel</strong> der S10 wurden Risikobewertungen von Gefahrguttransporten<br />

gemäss RVS 09.03.12 durchgeführt. Dabei musste eine detaillierte QRAM-Analyse (Stufe 2)<br />

durchgeführt werden. Die zugrunde gelegten Verkehrswerte liegen auf der sicheren Seite.<br />

Das Gefahrgut-Risiko liegt unterhalb der Referenzlinie und es sind somit keine Massnahmen<br />

erforderlich. Die Analyse ist plausibel und die Zuordnung zur ADR-Kategorie A (keine<br />

Beschränkung <strong>für</strong> Gefahrgut) ist somit nachvollziehbar.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 28<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

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