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Verkaufsprospekt BayernInvest - Börse Stuttgart

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<strong>Verkaufsprospekt</strong> <strong>BayernInvest</strong> - Allgemeiner Teil 21<br />

Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die<br />

folgenden Aufwendungen zu Lasten des jeweiligen<br />

Teilfonds:<br />

1 . Übliche Makler-, Broker- und Bankgebühren, die<br />

für Geschäfte eines jeden Teilfonds anfallen.<br />

2 . Druckkosten für Inhaberzertifikate, die Kosten<br />

der Vorbereitung und/oder der amtlichen Prüfung<br />

des Verwaltungsreglements und aller anderen<br />

den Fonds betreffenden Dokumente,<br />

einschließlich Zulassungsanträgen, <strong>Verkaufsprospekt</strong>en,<br />

den KIIDs sowie diesbezügliche Änderungsanträge<br />

an Behörden in verschiedenen<br />

Ländern in den entsprechenden Sprachen im Hinblick<br />

auf das Verkaufsangebot von Fondsanteilen;<br />

3 . Kosten für den Druck und Versand der Jahresund<br />

Zwischenberichte und anderer Mitteilungen<br />

an die Anteilinhaber in den zutreffenden<br />

Sprachen sowie Kosten der Veröffentlichung<br />

der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der<br />

Ausschüttungsbekanntmachungen sowie aller<br />

sonstiger an die Anteilinhaber gerichteten<br />

Bekanntmachungen;<br />

4 . Kosten des Rechnungswesens, der Buchführung,<br />

der Register- und Transferstelle, der Messung der<br />

Performance der Teilfonds, des Risk Management<br />

und der täglichen Errechnung des Inventarwertes<br />

und dessen Veröffentlichung;<br />

5 . Kosten für Einlösung der Ertragsscheine und für<br />

Ertragsschein-Bogenerneuerung;<br />

6 . Honorare der Wirtschaftsprüfer;<br />

7 . etwaige Kosten von Kurssicherungsgeschäften;<br />

8 . Eventuell anfallende Mehrwertsteuer;<br />

9 . Kosten zur Förderung des Vertriebs;<br />

10 . Kosten für Rechtsberatung und alle ähnlichen<br />

administrativen Kosten, die der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder der Depotbank entstehen, wenn<br />

sie im Interesse der Anteilinhaber des Fonds<br />

handeln;<br />

11 . Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen<br />

und der Bescheinigung, dass<br />

die steuerlichen Angaben nach den Regeln des<br />

deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, Kosten<br />

zur Erstellung und Bekanntmachung steuerlicher<br />

Hinweise;<br />

12 . Kosten etwaiger <strong>Börse</strong>nnotierung(en) und/ oder<br />

Registrierung der Anteile zum öffentlichen Vertrieb<br />

in verschiedenen Ländern.<br />

13 . Eine jährliche Abgabe („taxe d’abonnement“)<br />

wird vom Großherzogtum Luxemburg dem Gesamtnettovermögen<br />

auferlegt.<br />

14 . Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, auf<br />

Anteile bestimmter Anteilklassen, die im <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

jeweils beschrieben sind, eine Vertriebsprovision<br />

von maximal 1,5% pro Jahr des<br />

dieser Anteilklasse zukommenden Anteils des<br />

Nettoinventarwertes innerhalb des jeweiligen<br />

Teilfonds zu berechnen. Die Berechnungsmethode<br />

ist im <strong>Verkaufsprospekt</strong> des jeweiligen Teilfonds<br />

beschrieben.<br />

Im Falle, dass eine der oben genannten Ausgaben<br />

des Fonds nicht einem bestimmten einzelnen Teilfonds<br />

zugeteilt werden kann, wird diese Ausgabe<br />

allen Teilfonds pro rata zum Nettoinventarwert jedes<br />

einzelnen Teilfonds zugeteilt.<br />

Wo der Fonds eine der oben genannten Ausgaben<br />

für einen bestimmten einzelnen Teilfonds oder im<br />

Zusammenhang mit einem bestimmten einzelnen<br />

Teilfonds macht, wird diese Ausgabe jenem Teilfonds<br />

zugeteilt.<br />

Alle periodisch wiederkehrenden Kosten werden direkt<br />

vom Fonds getragen; andere Auslagen können<br />

über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben<br />

werden.<br />

Im Jahresbericht des Fonds werden die zu Lasten der<br />

Teilfonds angefallenen Verwaltungskosten (ohne<br />

Transaktionskosten) offengelegt und als Quote des<br />

durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen<br />

(“Total Expense Ratio” – TER).<br />

Der Verwaltungsgesellschaft können im Zusammenhang<br />

mit Geschäften für Rechnung der Teilfonds<br />

geldwerte Vorteile (Broker Research, Finanzanalysen,<br />

Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die<br />

im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen<br />

verwendet werden.

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