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Kindergartenbedarfsplan - Bruchsal

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Sitzungsvorlage 119 / 2013 Seite 1<br />

Amt für Familie und Soziales<br />

460.071<br />

Sitzungsvorlage Nr. 119 / 2013<br />

<strong>Kindergartenbedarfsplan</strong> für das Kindergartenjahr<br />

2013/2014<br />

TOP Gremium Datum Status Beratungszweck J N E<br />

Kuratorium Kindergärten 17.04.2013 nichtöffentlich Vorberatung<br />

Gemeinderat 14.05.2013 öffentlich Beschlussfassung<br />

Anlagen 1. Bedarfsplanung 2013/2014<br />

2. Übersicht: Veränderung der Bedarfszahlen<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemeinderat beschließt den <strong>Kindergartenbedarfsplan</strong> für das Kindergartenjahr<br />

2013/2014.<br />

I. Sachverhalt und Begründung:<br />

Mit der <strong>Kindergartenbedarfsplan</strong>ung 2013/2014 wird der Gemeinderat aktuell über den<br />

Sachstand der Tagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter informiert. Die Sitzung des<br />

Kuratoriums Kindergärten fand am 17.04.2013 statt. Das Kuratorium empfiehlt dem<br />

Gemeinderat den <strong>Kindergartenbedarfsplan</strong> zu beschließen.<br />

A. Kinder von 3 bis 6 Jahren - Situation und Entwicklung des Angebots<br />

1.1. Bedarfszahlen und Platzangebot<br />

Im kommenden Kindergartenjahr besteht ein rechnerischer Bedarf von 1.366 Plätzen.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr sind es 4 Plätze weniger. Der Bedarf kann damit als konstant<br />

bezeichnet werden. Dem Bedarf steht ein Angebot von 1.397 Plätzen gegenüber<br />

(rechnerisches Überangebot: 31 Plätze). Die Versorgungsquote beträgt damit 102 %. Bei<br />

den Bedarfsannahmen wird wie bisher der frühere Einschulungstermin berücksichtigt und<br />

dabei von 3,75 Jahrgängen ausgegangen. Grundlage für die Berechnung ist die Statistik<br />

der gemeldeten Wohnbevölkerung für die Stadt <strong>Bruchsal</strong> vom 01.02.2013.<br />

In der Kernstadt besteht rein rechnerisch ein Überangebot von 44 Plätzen. In den<br />

Stadtteilen besteht rechnerisch eine Unterversorgung in Untergrombach (17 Plätze) und<br />

Heidelsheim (16 Plätze). In den weiteren Stadtteilen besteht ein rechnerisches<br />

Überangebot: Büchenau (2 Plätze), Obergrombach (10 Plätze) und Helmsheim (8<br />

Plätze).


Sitzungsvorlage 119 / 2013 Seite 2<br />

1.2. Angebotsformen<br />

1.2.1. Regelgruppen (RG) / Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)<br />

Aufgrund steigender Nachfrage wurden in den letzten Jahren Regelgruppen, also<br />

Gruppen mit Vor- und Nachmittagsbetreuung - Mittagspause zu Hause, weitgehend in<br />

Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, Bertreuungszeit bis ca. 14 Uhr ohne<br />

Mittagspause, umgewandelt. Entgegen diesem Trend wird das Angebot an Regelgruppen<br />

im Kindergarten St. Elisabeth <strong>Bruchsal</strong> sehr stark nachgefragt, hauptsächlich von Kindern<br />

mit Migrationshintergrund. Dies führt zu einem sehr hohen Migrationsanteil im<br />

Kindergarten St. Elisabeth. Für die Bedarfsplanung 2014/2015 sollen Überlegungen<br />

angestellt werden, wie eine Verteilung des Migrationsanteils zwischen den Kindergärten<br />

erreicht werden kann. Eventuell ist die Änderung einer VÖ-Gruppe in eine Regelgruppe<br />

im Kindergarten St. Paul eine Möglichkeit.<br />

1.2.2. Ganztagesangebote<br />

Die Versorgungsquote im Ganztagsbereich liegt nun bei 21 % (im Vorjahr: 17 %, im<br />

Vorvorjahr: 14 %). Das vorgegebene Ziel (20 %) ist zwar erreicht, die Nachfrage bleibt<br />

aber abzuwarten. Tendenziell ist der Bedarf noch steigend. Der Träger muss für dieses<br />

Angebot die räumlichen Voraussetzungen erfüllen: Bei Ganztagsbetreuung ist ein<br />

Schlafraum für die Kinder vorzuhalten.<br />

1.3. Anmeldeverfahren bei den Kindergärten<br />

Im Kindergartenjahr 2011/2012 wurde erstmals ein zentrales Anmeldeverfahren für die<br />

<strong>Bruchsal</strong>er Kindergärten eingeführt, um Mehrfachanmeldungen und Doppelbelegung von<br />

Plätzen zu vermeiden. Das Anmeldeverfahren hat sich bewährt und wurde nun zum<br />

dritten Mal durchgeführt.<br />

Die Eltern des Geburtsjahrgangs September 2010 bis August 2011 (insgesamt 382<br />

Kinder) wurden von der Stadtverwaltung angeschrieben. In diesem Jahr war erstmals in<br />

Absprache mit dem Tageselternverein und dem Integrationsbüro im HdB ein<br />

Begleitschreiben in 4 Sprachen mit den Kontaktdaten der Stadteilmütter enthalten, die<br />

Übersetzungshilfe und Unterstützung bei der Anmeldung anbieten. Damit sollen<br />

sprachliche Verständigungsschwierigkeiten möglichst ausgeschlossen werden.<br />

Die Anmeldewoche fand vom 28.01. – 01.02.2013 statt. 90 Eltern hatten sich nicht<br />

gemeldet und wurden mit einem weiteren Schreiben nochmals auf das Anmeldeverfahren<br />

hingewiesen und um Rückmeldung gebeten. Letztlich verblieben dann 36 Kinder, deren<br />

Eltern sich nicht gemeldet hatten. Im März wurden die Anmeldungen mit den Leitungen<br />

der <strong>Bruchsal</strong>er Kindergärten abgeglichen und die Plätze nach den Osterfeiertagen von<br />

den Einrichtungen vergeben. Das Anmeldeverfahren hat sein Ziel erreicht: Transparenz<br />

bei der Anmeldung und Vermeidung von Mehrfachanmeldungen.


Sitzungsvorlage 119 / 2013 Seite 3<br />

B. Kinder unter 3 Jahren - Situation und Entwicklung des Angebots<br />

Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz wurde im Dezember 2008 im<br />

Kinderförderungsgesetz (KiföG) mit Wirkung zum 01.08.2013 von der Bundesregierung<br />

beschlossen. Mit der ab 01.08.2013 geltenden Vorschrift des § 24 a SGB VIII haben<br />

dann alle Kinder ab 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen<br />

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in der<br />

Kindertagespflege. Ein Anspruch für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn die Förderung des Kindes<br />

„geboten“ ist oder wenn die Eltern bzw. der/die Alleinerziehende erwerbstätig ist, Arbeit<br />

suchend oder sich in Ausbildung/Studium befinden.<br />

Zum 31.12.2012 wohnten 1.045 Kinder unter 3 Jahren in <strong>Bruchsal</strong>. Für die Kinder<br />

werden –wenn alle Maßnahmen umgesetzt sind- 375 Plätze zur Verfügung stehen,<br />

davon 264 in der Kernstadt, 111 in den Stadtteilen. Dies entspricht einer<br />

Versorgungsquote von 36 % (Im Vorjahr: 29 %, im Vorvorjahr: 23 %). Nach der<br />

Konzeption „Kurze Beine - Kurze Wege“ werden die Plätze dezentral in möglichst vielen<br />

Einrichtungen und Angebotsformen angeboten. Die Praxis zeigt, dass die Eltern unter 3-<br />

Jähriger, soweit möglich, eine arbeitsplatznahe Unterbringung ihrer Kinder wählen.<br />

Die Plätze sind verteilt auf vier verschiedene Angebotsformen:<br />

1. Krippengruppen 210 Plätze (56 %)<br />

2. Altersgemischte Gruppen 37 Plätze (10 %)<br />

3. Betreute Spielgruppen 56 Plätze (15 %)<br />

4. Kindertagespflege 72 Plätze (19 %).<br />

Mit dem Neubau der Kindertagesstätte der AWO steht ab September 2013 ein<br />

Ganztagesangebot für 2 Krippengruppen (20 Kinder) bereit. Der im März begonnene<br />

Neubau Kinderhaus St. Josef wird im Januar 2014 u.a. für 2 Krippengruppen eröffnet.<br />

Mit der Sanierung des Kinderhauses St. Raphael können im Jahr 2016 acht weitere<br />

Plätze für Kinder unter 3 Jahren entstehen.<br />

In allen Stadtteilen sind Plätze für unter 3-Jährige vorhanden. In Helmsheim wird derzeit<br />

im Kindergarten „Sonnenschein“ die bestehende altersgemischte Gruppe in eine<br />

Krippengruppe umgewandelt. In Untergrombach wird die Entwicklung der<br />

Kindergartenlandschaft, insbesondere wegen der Kindergärten St. Elisabeth und Arche<br />

Noah in einem trägerübergreifenden Gespräch besprochen.<br />

Im Bereich der Kindertagespflege stehen in der Kernstadt 46 Plätze zur individuellen<br />

Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und in den Ortsteilen insgesamt 26 Plätze zur<br />

Verfügung. Die Zahlen beinhalten auch die bestehenden 3 Tiger-Modelle (Tagespflege in<br />

anderen geeigneten Räumen). Zahlreiche Verhandlungen und Gespräche des<br />

Tageselternvereins und der Stadtverwaltung, um weitere Tiger-Modelle ins Leben zu<br />

rufen, haben bisher leider keine greifbaren Erfolge erzielt. Das erforderliche<br />

Nutzungsänderungsverfahren und die Brandschutzbestimmungen sind große<br />

Hemmnisse auf dem Weg geeignete Räumlichkeiten zu erhalten. Bei der Tagespflege<br />

handelt es sich in allen Fällen um Plätze, die nach dem konkreten Bedarf der Eltern<br />

angeboten werden. Durch bessere Rahmenbedingungen im Bereich der<br />

Kindertagespflege könnten diese künftig auch weiter ausgebaut werden.


Sitzungsvorlage 119 / 2013 Seite 4<br />

C. Neuaufnahme in die Bedarfsplanung<br />

Zur Aufnahme in die Bedarfsplanung liegt der Antrag des Tageselternvereins zur<br />

Einrichtung von 2 Gruppen in der Angebotsform „Betreute Spielgruppe“ mit insgesamt 20<br />

Plätzen vor. In diesen Gruppen werden die Kinder an 2-3 Wochentagen jeweils<br />

vormittags von Fachpersonal betreut. Bisher wurden solche Gruppen ergänzend zur 5-<br />

Tage –Betreuung lediglich vom Tageselternverein und seit März 2013 auch von der AWO<br />

angeboten.<br />

Das Kuratorium hat in seiner Sitzung den Antrag befürwortet. Mit der Aufnahme in die<br />

Bedarfsplanung besteht der gesetzliche Förderanspruch in Höhe von 68 % der<br />

Betriebsausgaben, die durch die Landesförderung nach dem Finanzausgleichsgesetz<br />

gedeckt sind. Eine darüber hinausgehende Förderung der betreuten Spielgruppen wird<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet.<br />

II. Nachhaltigkeit und finanzielle Auswirkungen<br />

Mit der Bedarfsplanung wird die Kinderbetreuung als kommunale Aufgabe nachhaltig<br />

erfüllt. Die erforderlichen Mittel werden jeweils bei der Haushaltsplanaufstellung<br />

berücksichtigt.<br />

Es ist folgende Produktgruppe betroffen: 36.50

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