Was passiert, wenn nichts passiert - CARITAS - Schweiz
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Hilfe nach Naturkatastrophen in der Schweiz
Was passiert, wenn nichts passiert
Glücklicherweise blieb die Schweiz in den letzten Jahren von grösseren Naturkatastrophen
verschont. Doch auch ein einzelner grosser Erdrutsch aufgrund eines lokalen Gewitters kann
für die Betroffenen schnell zu einer Katastrophe werden. Neben viel Arbeit und Verlust
bedeutet dies oft auch unvorhersehbare finanzielle Belastungen, welche schnell zu einem aus
eigener Kraft unüberwindbaren Problem werden können.
Vorgänge in der Natur laufen üblicherweise ab, ohne dass die Gesellschaft gross Notiz davon nimmt.
Nur wenn sie die uns gewohnten täglichen Abläufe unterbrechen, finden sie Beachtung. So zum
Beispiel, wenn ein grosser Erdrutsch eine wichtige Verkehrsverbindung verschüttet oder viel
Schmelzwasser aufgrund eines schneereichen Winters die Flüsse zu reissenden Bächen anschwellen
lässt. Dann finden sie Aufmerksamkeit in den Medien. Für Bergbauernfamilien und Bewohner des
Berggebietes ist der Umgang und die Bewältigung von Naturgefahren aber ein stetes und
wiederkehrendes Thema. Der schnee- und lawinenreiche Winter hat auf vielen Bergbauernhöfen seine
Spuren hinterlassen. Es müssen Aufräum- und bei grösseren Schäden auch Instandstellungsarbeiten
durchgeführt werden. Dies hat zusätzliche Kosten zur Folge. Auch extreme lokale Gewitter,
Hagelschlag und andere Bedrohungen durch Naturgefahren führen immer wieder zu Schäden, welche
beseitigt und aufgeräumt werden müssen. Wiederinstandstellungsarbeiten an Wiesen, Weiden,
Fahrwegen, Erschliessungsstrassen oder Wasserversorgungen sind nötig.
All diese kleinen Naturkatstrophen, von denen die Öffentlichkeit kaum Notiz nimmt, kommen
zusätzlich zu den erschwerten Produktionsbedingungen, welche die Berglandwirtschaft hat, dazu.
Mehrkosten sind die Folge. Diese führen zu einer überdurchschnittlichen Belastung und in einzelnen
Fällen sogar zu einer Notlage.
Unterstützung bei Naturgefahren
Gleich zweimal hintereinander wurde das Gebiet zweier Bergbauernfamilien in der Zentralschweiz
von einem Felssturz und Überschwemmungen betroffen. Schutt und Geröll verteilten sich auf grossen
Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe. „Die Schrecken dieser Ereignisse und die Angst vor
weiteren Überschwemmungen haben uns sehr zugesetzt. In allen Bereichen kamen wir an unsere
Grenzen“. schreibt einer der Bauern im Gesuch an Caritas Schweiz. Passiert so etwas
Unvorhergesehenes, ist die finanzielle Belastungsgrenze, trotz Versicherungsleistungen, Subventionen
oder anderen Entschädigungen, häufig erreicht. „Wir sind daher sehr dankbar für die finanzielle
Unterstützung, welche wir erhalten haben und die für uns ein Grund ist, mit etwas weniger Sorgen in
die Zukunft schauen zu können.“ Die finanzielle Unterstützung, die in solchen Fällen geleistet wird,
ist ein Beitrag an die Restkosten, welche den Betroffenen verbleiben und die sie selber bezahlen
müssen, aber nur mit Mühe oder gar nicht leisten können. Diese Hilfe erfolgt in Zusammenarbeit mit
der Glückskette, welche die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Dabei führt Caritas Schweiz eine
Fachstelle, an die in Härtefällen Betroffene von Naturgefahren Gesuche einreichen können. Die
Gesuche werden nach klaren und einheitlichen Richtlinien geprüft, wobei auch die individuell
geprägte Notsituation berücksichtigt wird.
Caritas Schweiz, Mediendienst 6, 2. Mai 2013
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Die Folgen eines Unwetters zeigen sich manchmal erst später. Ein vor zwei Jahren bei einem Gewitter
entstandener Hangrutsch hat sich zwischenzeitlich so abgesenkt, dass die oberhalb liegenden Gebäude
gefährdet sind. „Wenn nichts unternommen wird, sind bald die Scheune und das Wohnhaus von
Rutschungen gefährdet“, wird die Situation beschrieben. Obwohl solche Rutschverbauungen von
kantonalen Stellen projektiert und teilweise auch mitfinanziert werden, verbleiben den Betroffenen
Restkosten. Für die Bewohner dieser Liegenschaft sind diese nicht finanzierbar. Ein Beitrag
ermöglicht diese notwendige präventive Verbauung zum Schutz des Wohnhauses und verhindert
grössere Schäden.
Helfen nicht nur nach grossen Katastrophen
Naturgefahren könne punktuell einzelne Personen, Familien oder Körperschaften betreffen. Die breite
Öffentlichkeit nimmt diese Schicksale in der Regel kaum wahr. Für die einzelnen Betroffen sind aber
die Auswirkungen gleich belastend, unabhängig davon, ob sich der Schaden in Folge einer grossen
Katastrophe oder eines lokalen Unwetters ereignet hat. Darum unterstützt Caritas Schweiz zusammen
mit der Glückskette jedes Jahr auch Einzelfälle in der Schweiz, die wegen lokaler Naturgefahren in
Not geraten sind.
Christian Gut, Fachstelle Katastrophenhilfe Schweiz, Caritas Schweiz; E-Mail: cgut@caritas.ch,
Tel. 041 419 23 21.
Caritas Schweiz, Mediendienst 6, 2. Mai 2013