Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau
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6. Beratung und Hilfsangebote<br />
Der Sozialpass berechtigt z. B. zur vergünstigten Nutzung folgender<br />
Einrichtungen:<br />
• Anhaltisches Theater<br />
• Gesundheitsbad (ehemalige Stadtschwimmhalle)<br />
• Südschwimmhalle<br />
• Anhaltische Gemäldegalerie Schloss Georgium<br />
• Anhaltische Landesbücherei <strong>Dessau</strong><br />
• Jugend-, Kultur- und <strong>Senioren</strong>zentrum Krötenhof<br />
• Tierpark <strong>Dessau</strong><br />
Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließender Art.<br />
Der Sozialpass wird auf Antrag und kostenfrei gewährt. Das Antragsformular<br />
wird imim Zentralen Informationsbüro „Leben und<br />
Wohnen im Alter und mit Behinderung“ (Kontaktdaten S. 150)<br />
ausgegeben. Zur Begründung des Antrages legen Sie bitte Ihren<br />
Personalausweis oder Reisepass und ihren gültigen Leistungsbescheid<br />
vor.<br />
6.3 Wohngeld<br />
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates<br />
zu den Kosten <strong>für</strong> Wohnraum. Wer<br />
zu dem Kreis der Berechtigten gehört,<br />
hat nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) einen Rechtsanspruch auf<br />
Wohngeld.<br />
Wohngeld wird auf Antrag<br />
• als Mietzuschuss, <strong>für</strong> Antragsteller, die Mieter einer Wohnung<br />
oder eines Zimmers sind oder<br />
• als Lastenzuschuss, <strong>für</strong> Antragsteller, die Wohneigentum<br />
selbst bewohnen gewährt.<br />
Der Wohngeldanspruch hängt von folgenden Faktoren ab:<br />
1. von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />
2. von der Höhe des Gesamteinkommens<br />
3. von der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.<br />
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