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Sitzung vom 19.09.2013 - Gemeindeverwaltung Petershagen ...

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Niederschrift der 63. öffentlichen <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf<br />

I. Ort: Aula der Gesamtschule, Eggersdorfer Straße 91,<br />

15370 <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf<br />

II. Tag: <strong>19.09.2013</strong><br />

III. Beginn der <strong>Sitzung</strong>: 19.33 Uhr<br />

IV. Ende der <strong>Sitzung</strong>: 21.53 Uhr<br />

V. Unterbrechung der <strong>Sitzung</strong> von Uhr bis Uhr<br />

VI. Name des <strong>Sitzung</strong>sleiters: Herr Krischker (als zweiter Stellvertreter der Vorsitzenden)<br />

VII. Anwesenheit der Gemeindevertreter/innen:<br />

Name anwesend fehlt entschuldigt fehlt unentschuldigt<br />

Borchardt, Olaf<br />

x<br />

Parduhn, Karlheinz<br />

x<br />

Kannekowitz, Hans-Joachim<br />

x<br />

Bendel, Uwe<br />

x<br />

Wiench, Gunnar<br />

x<br />

Krischker, Peter<br />

x<br />

Körner, Klaus<br />

x<br />

Dr. Kattner, Hagen<br />

x<br />

Kraatz, Thomas<br />

x<br />

Gansel, Harald<br />

x<br />

Schliebs, Christine<br />

x<br />

Hörnicke, Norbert<br />

x<br />

Schmidt, Rita<br />

x<br />

Krause, Heiko<br />

x<br />

Hauser, Monika<br />

x<br />

Claus, Michael<br />

x<br />

Kaus, Reinhard<br />

x<br />

Herzog, Burkhard<br />

x<br />

Schaum, Burkhard<br />

x<br />

Lüders, Andreas<br />

x<br />

Dr. Reimann, Karin<br />

x<br />

Paulat, Burkhard<br />

x<br />

VIII. Namen derjenigen Gemeindevertreter/innen, die wegen verspäteten Eintreffens oder<br />

vorzeitigen Verlassens der <strong>Sitzung</strong> an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände nicht<br />

teilgenommen haben:<br />

Name Eintreffen Verlassen Name Eintreffen Verlassen<br />

Herr Lüders 19.35 Uhr Herr Paulat 19.58 Uhr<br />

Frau Hauser 19.36 Uhr Frau Schmidt 21.00 Uhr<br />

IX. Namen der wegen Befangenheit von einzelnen Abstimmungen ausgeschlossenen<br />

Gemeindevertreter/innen:<br />

Name<br />

Tagesordnungspunkt<br />

Frau Schmidt zum TOP 18.<br />

X. Namen der anwesenden Verwaltungsmitglieder und anderer zugelassener Personen<br />

Name Funktion Name Funktion<br />

Frau Ryborz stellv. Kämmerin Frau Schiene Bauamtsleiterin<br />

Herr Kliegel Ordnungsamtsleiter Herr Lange Hauptamtsleiter<br />

1


Herr Steffen Seniorenbeauftragter Frau Schmidt Gleichstellungsbeauftragte<br />

Herr Hänsch Behindertenbeauftragter Frau Schünemann Kinder- und<br />

Jugendbeauftragte<br />

Herr Henkel IBP Eggersdorf Frau Brandau SB Öffentlichkeitsarbeit<br />

Herr Sept Schulleiter Grundschule Egg.<br />

XI. Tagesordnung<br />

öffentlich<br />

1. Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 22.08.2013<br />

5. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung<br />

6. Bericht des Bürgermeisters<br />

7. Bericht zur Situation in der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde<br />

8. Einwohnerfragestunde gegen 20.00 Uhr<br />

9. Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse der Gemeindevertretung<br />

10. Beantwortung von Anfragen gem. § 6 der Geschäftsordnung<br />

11. Beschluss zur Berufung eines Mitglieds des Medienrates<br />

12. Beschluss über die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „Grundschulcampus OT<br />

Eggersdorf“ sowie zu deren Aufgabenstellung<br />

13. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Bauvorhaben „Havelstraße“<br />

14. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Bauvorhaben „Heinestraße“ sowie zur Abschnittsbildung<br />

15. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung ‚Heinestraße’“ sowie zur<br />

Abschnittsbildung<br />

16. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Bauvorhaben „Albertstraße“<br />

17. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung Karl-Liebknecht-Straße im OT<br />

<strong>Petershagen</strong>“<br />

18. Beschluss zur Ergänzung des Bauprogramms zum Straßenbauvorhaben Spreestraße -<br />

Erweiterung des Gehweges<br />

19. Abwägungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />

20. Satzungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />

21. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Eggersdorfer Straße / Elbestraße“<br />

nicht öffentlich<br />

22. Eröffnung des nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong>steils durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

23. Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen<br />

Teil der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 22.08.2013<br />

24. Informationen des Bürgermeisters gem. § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf<br />

2


XII. <strong>Sitzung</strong>sverlauf<br />

1. Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur<br />

Gemeindevertretersitzung ordnungsgemäß erfolgte und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

Protokollanmerkung: Herr Lüders trifft gegen 19.35 Uhr und Frau Hauser gegen 19.36 Uhr ein.<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende teilt mit, dass ein Eilantrag des Bürgermeisters für den nicht<br />

öffentlichen Teil vorliegt und aufgrund seiner Dringlichkeit (Fristwahrung) als Tagesordnungspunkt<br />

25. aufgenommen werden sollte.<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende lässt den Antrag abstimmen (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-<br />

Stimmen, 0 Enthaltungen)<br />

Weitere Anträge zur Tagesordnung und zu den Rederechten liegen nicht vor: Die Tagesordnung und<br />

die Rederechte werden bestätigt und <strong>vom</strong> zweiten stellvertretenden Vorsitzenden festgestellt.<br />

4. Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 22.08.2013<br />

Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung<br />

<strong>vom</strong> 22.08.2013 werden nicht erhoben.<br />

5. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung<br />

Es liegen keine Informationen vor.<br />

6. Bericht des Bürgermeisters<br />

Anfragen:<br />

Frau Dr. Reimann erkundigt sich nach dem Ergebnis der „U18-Bundestagswahl“ in der Gemeinde.<br />

Herr Kliegel teilt das Wahlergebnis für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf mit, das im<br />

Wesentlichen dem für das Land Brandenburg ermittelten Ergebnis entspricht.<br />

Herr Körner bedankt sich für den Bericht des Gebäudemanagements, der am 22.08.2013 übergeben<br />

wurde und fragt, warum der Bürgermeister dazu in seinen Berichten nicht näher eingeht. Er bittet<br />

darum, die Höhe der Kosten, die für die Erneuerung der Fahrradständer und für die Errichtung eines<br />

neuen Zauns am Grundschulzentrum <strong>Petershagen</strong> aufgewendet wurden, schriftlich zur kommenden<br />

<strong>Sitzung</strong> zu benennen. Er fragt ferner, ob bei der Abnahme in der Pappelallee auch das Begleitgrün<br />

abgenommen wurde oder dafür eine gesonderte Abnahme vorgesehen ist und macht darauf<br />

aufmerksam, dass dort weder die geforderte Auffüllung einer 15 cm dicken Schicht Mutterboden<br />

erfolgt sei, noch die Randflächen gewalzt wurden.<br />

Frau Hauser gibt den Hinweis, dass die Rutsche im Strandbad am Bötzsee zur nächsten Saison so<br />

installiert worden sein sollte, dass sie dann auch genutzt werden kann.<br />

Herr Kannekowitz bittet darum, ihm den Termin zur Besichtigung des Bahnüberganges in der<br />

Wilhelm-Pieck-Straße zu nennen.<br />

Protokollanmerkung: Herr Paulat trifft gegen 19.58 Uhr ein.<br />

3


7. Bericht zur Situation in der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde<br />

Herr Lange, Leiter des Hauptamtes, berichtet über die Situation in der Kindertagesbetreuung in der<br />

Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf (Anlage 2).<br />

Herr Krause fragt, ob bei der Bedarfsermittlung der Gemeinde auch Wünsche der Eltern hinsichtlich<br />

der Öffnungszeiten, Ferienbetreuung ö.ä. berücksichtigt werden oder dazu Erhebungen durch den<br />

Landkreis oder andere bekannt sind. Ferner erkundigt er sich nach der „Fachkraft-Kind-Relation“ in<br />

den Einrichtungen der Gemeinde.<br />

Herr Lange teilt mit, dass bei der Bedarfsermittlung der Gemeinde die gewünschte Betreuungszeit<br />

nicht „abgefragt“ wird, da jeder Betreuungsplatz grundsätzlich mit jeder (im Rahmen der<br />

Öffnungszeiten möglichen) Betreuungszeit „belegt“ werden kann. Die tatsächliche Betreuungszeit<br />

ergibt sich auch erst aus dem Betreuungsumfang, der durch das Jugendamt des Landkreises feststellt<br />

wird. Die durch das Kita-Gesetz vorgegebenen Betreuungsschlüssel werden in den gemeindlichen<br />

Einrichtungen eingehalten bzw. aufgrund der Leiterfreistellung (im Umfang von insgesamt ca. 3<br />

Stellen) überschritten.<br />

Befragungen zu den Wünschen der Eltern (auch zu den Öffnungszeiten) werden durch die<br />

Kindertagesstätten unabhängig durchgeführt. Ein erhöhter Bedarf zu verlängerten Öffnungszeiten<br />

besteht nach Erkenntnissen der Gemeinde nicht; diese Thematik wird allerdings der Ausschuss für<br />

Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner <strong>Sitzung</strong> im September aufgreifen.<br />

Herr Kraatz fragt, ob daran gedacht ist, die zwölf zusätzlichen Kitaplätze im Hort <strong>Petershagen</strong><br />

(Vorschule) auch nach 2014 weiter zu führen. Herr Lange antwortet, dass diese Vorschulgruppe nicht<br />

weiter geführt werden soll. Diese Kitaplätze sind einerseits schwer zu besetzen (derzeit sind sechs der<br />

zwölf Plätze belegt), andererseits benötigt der Hort den Raum für seine Zwecke.<br />

Herr Körner möchte wissen, ob die Fachkraftquote in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft<br />

möglicherweise höher ist, als durch das Kita-Gesetz vorgesehen. Herr Lange meint, dass die freien<br />

Kindertagesstätten ebenfalls auf die Refinanzierung der Personalkosten (die nur im Rahmen der im<br />

Kita-Gesetz vorgegebenen Betreuungsschlüssel erfolgt) angewiesen sind und dies daher nur schwer<br />

vorstellbar sei. Nähere Angaben dazu müssten aber noch ermittelt werden.<br />

8. Einwohnerfragestunde gegen 20.00 Uhr<br />

Zeit: 20.27 Uhr bis 20.36 Uhr<br />

Frau Hofmann, Heinestr. 6, OT <strong>Petershagen</strong><br />

trägt Fragen, Hinweise und Anträge der Vertreter der Heinestraße zum Tagesordnungspunkt<br />

Straßenbau Heinestraße vor (siehe Anlage 1).<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende nimmt die schriftlichen Ausführungen von Frau Hofmann<br />

zu Protokoll und weist auf die Behandlung der Tagesordnungspunkte 14. und 15. in der heutigen<br />

<strong>Sitzung</strong> hin.<br />

9. Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse der<br />

Gemeindevertretung<br />

Herr Paulat, Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses, teilt mit, dass im September keine<br />

reguläre <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses durchgeführt wird.<br />

Herr Krischker, Vorsitzender des Finanzausschusses, informiert über den Stand des Entwurfes des<br />

Haushaltsplanes 2014, der auf der <strong>Sitzung</strong> des Finanzausschusses am 17.09.2013 vorgestellt wurde.<br />

Gesetztes Ziel ist, den Haushalt 2014 im Dezember 2013 zu beschließen. Er bittet die Fraktionen,<br />

sobald ihnen der Entwurf vorliegt, in die Diskussionen einzutreten.<br />

Wesentliche Liquiditätsprobleme ergeben sich aus der Umsetzung des Straßenbauprogramms 2020.<br />

Die Abläufe zwischen der Rechnungslegung des Bauträgers, der Erstellung der Bescheide und dem<br />

Willen der Bürger, diese zu bezahlen, erfordern einen Zeitraum von einem Jahr, in dem die Gemeinde<br />

4


die Kosten tragen (vorfinanzieren) muss. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob und wie die<br />

Umsetzung des Straßenbauprogramms 2020 zeitlich anders gestaltet werden kann.<br />

10. Beantwortung von Anfragen gem. § 6 der Geschäftsordnung<br />

Dem Bürgermeister liegen keine Anfragen vor.<br />

11. Beschluss zur Berufung eines Mitglieds des Medienrates<br />

Herr Körner stellt den Antrag, den Beschlussantrag auf den Monat Oktober zu vertragen, da Frau Dr.<br />

Haas nicht anwesend ist und somit nicht auf Fragen der Gemeindevertreter antworten kann. Eine<br />

Eilbedürftigkeit liegt nicht vor.<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende lässt den Antrag von Herrn Körner abstimmen (4 Ja-Stimmen,<br />

13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende stellt sodann den Antrag zur Abstimmung.<br />

Beschluss 4/63/89/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, Frau Dr. Barbara Haas für die Dauer der<br />

derzeitigen Kommunalwahlperiode als Mitglied des Medienrates zu bestellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 18<br />

Ja-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 2<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

12. Beschluss über die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „Grundschulcampus OT<br />

Eggersdorf“ sowie zu deren Aufgabenstellung<br />

Frau Schiene erläutert kurz die Ergebnisse einer gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> zweier Ausschüsse, die am<br />

11.09.2013 zu den Eckpunkten der Aufgabenstellung durchgeführt wurde und trägt vor, wie diese in<br />

die Aufgabenstellung eingearbeitet wurden. Sie betont, dass sich sowohl die Schule, als auch der Hort<br />

positiv zu dem Entwurf geäußert haben.<br />

Sie trägt ferner vor, dass sich im Nachgang der <strong>Sitzung</strong> noch eine Änderung im Entwurf der<br />

Eckpunkte der Aufgabenstellung unter Punkt 4 (Berücksichtigung erforderlicher Sanierungsarbeiten)<br />

ergab. Im ersten Satz sind die Worte „und 2“ zu streichen, da für den Gebäudeteil 2 noch kein Bedarf<br />

besteht.<br />

Da die Anlage Bestandteil des Beschlussantrages ist, lässt der zweite stellvertretende Vorsitzende<br />

darüber abstimmen, (18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).<br />

Herr Dr. Kattner stellt im Namen der Fraktion Die Linke einen Änderungsantrag und benennt<br />

geringfügige Änderungen des vorliegenden Antrages des Bürgermeisters. Die von der Fraktion<br />

vorgeschlagene Termin zur Information des Bürgermeisters an die Gemeindevertretung wird von „im<br />

Oktober 2013“ auf „Anfang November 2013“ geändert, da nach Aussage der Bauamtsleiterin eine<br />

Information im Oktober zeitlich nicht realisierbar sei.<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzenden lässt über die Aufnahme des Änderungsantrages abstimmen<br />

(18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).<br />

Der Antrag wird sodann in dem sich ergebenden Wortlauf abgestimmt.<br />

Beschluss 4/63/90/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen,<br />

Angebote für die Erarbeitung einer Studie zur Untersuchung folgender baulicher Varianten zur<br />

Erweiterung des Grundschulcampus im OT Eggersdorf (Machbarkeitsstudie) durch fachkundige<br />

Planungsbüros einzuholen:<br />

5


Variante 1<br />

Variante 2<br />

Variante 3<br />

Variante 4<br />

Variante 5<br />

Variante 6<br />

Bestandsorientierte Lösung (Modifizierung Baugenehmigungsplanung)<br />

Abriss Wirtschaftsgebäude und Neubau<br />

Überbauung Wirtschaftsgebäude<br />

Neubau hinter der Schule (teilweise auf Spielplatz)<br />

Abriss Turnhalle und Neubau (mit integrierter Turnhalle)<br />

Abriss Turnhalle und Neubau (Turnhalle an anderer Stelle ersetzen)<br />

Den Planungsbüros sind die in der Anlage beigefügten Eckpunkte der Aufgabenstellung zu übergeben.<br />

Diese Aufgabenstellung ist allen weiteren Planungen zum Projekt Grundschulcampus Eggersdorf<br />

zugrunde zu legen.<br />

Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung Anfang November 2013 über die Angebote der<br />

Planungsbüros. Die Gemeindevertretung entscheidet im gleichen Monat, welches Planungsbüro mit<br />

der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Erweiterung des Grundschulcampus Eggersdorf<br />

beauftragt wird.<br />

Die Beschlüsse 4/55/3/2013 und 4/59/50/2013 werden aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 18<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

Um den zeitlichen Ablauf zu beschleunigen, schlägt Herr Paulat vor, zum 05.11.2013 eine<br />

Sondersitzung der Gemeindevertretung einzuberufen, in der über die Auftragsvergabe entschieden<br />

wird. Die an diesem Tage regulär stattfindende <strong>Sitzung</strong> des Hauptausschusses könnte bereits um 18.00<br />

Uhr anfangen und im Anschluss daran (gegen 19.00 Uhr oder 19.30 Uhr) dann die <strong>Sitzung</strong> der<br />

Gemeindevertretung. Der Bau- und Umweltausschuss könnte bereits am 24. Oktober 2013 zusammen<br />

mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport zu diesem Thema tagen. Die<br />

Gemeindevertreter stimmen dem Vorschlag zu.<br />

Protokollanmerkung: Frau Schmidt trifft gegen 21.00 Uhr ein; Herr Krischker übergibt die<br />

<strong>Sitzung</strong>sleitung an die Vorsitzende, Frau Schmidt.<br />

13. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Bauvorhaben „Havelstraße“<br />

Beschluss 4/63/91/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Havelstraße im<br />

OT <strong>Petershagen</strong> – erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung sowie Erneuerung der<br />

Straßenbeleuchtung - nach dem Projekt des Planungsbüros Köpcons GmbH aus Hoppegarten zu<br />

realisieren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

6


14. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Bauvorhaben „Heinestraße“ sowie zur Abschnittsbildung<br />

Frau Schiene führt aus, dass das Bauvorhaben in zwei <strong>Sitzung</strong>en des Ausschusses für<br />

Ortsentwicklung, Wirtschaft und Tourismus und in einer <strong>Sitzung</strong> des Hauptausschusses beraten<br />

wurde. Der Verlauf an der Einmündung von der Heinestraße in die Hauffstraße wurde um 1 m<br />

verschoben. Weiterhin wurde auf Änderungswünsche seitens zweier Bürger bezüglich ihrer Zufahrten<br />

eingegangen.<br />

Auf Antrag der Vorsitzenden wird das Rederecht für Herrn Henkel (IBP) einstimmig erteilt (19 Ja-<br />

Stimmen).<br />

Herr Henkel bestätigt, dass die Breite der Einmündung 4,75 m beträgt, die Straße aber um einen Meter<br />

<strong>vom</strong> ursprünglichen geplanten Verlauf verschwenkt wird. Ferner wird eine Mulde an das<br />

Straßenniveau angeglichen. Diese Änderungen finden in der Ausführungsplanung Berücksichtigung.<br />

Herr Kannekowitz bemerkt, dass er zwar den Ausbau der Straße befürwortet, aufgrund von<br />

Vorbehalten gegen das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro jedoch dagegen stimmen wird.<br />

Herr Krause wünscht, dass durch die Verwaltung klar gestellt wird, welche der in den Beratungen<br />

immer wieder genannten Planungsgrundlagen (RASt 06, RASt 12, Hinweise für den ländlichen<br />

Bereich) für den Bau von Gemeindestraßen in <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf relevant sind.<br />

Beschluss 4/63/92/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Heinestraße im<br />

OT <strong>Petershagen</strong> – erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung - nach dem Projekt des<br />

Ingenieurbüros IBP aus Eggersdorf zu realisieren. Für die Berechnung der Erschließungsbeiträge wird<br />

ein Abschnitt gebildet, der den Bereich der Heinestraße zwischen der Lessingstraße und dem Ende des<br />

Einmündungsradius in die Bruchmühler Straße umfasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

15. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung Heinestraße“ sowie zur<br />

Abschnittsbildung<br />

Beschluss 4/63/93/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Bauvorhaben „Straßenbeleuchtung<br />

Heinestraße“ nach dem Projekt des Büros Henschel und Pangert zu realisieren. Für die Berechnung<br />

der Ausbaubeiträge werden zwei Abschnitte gebildet: Der eine Abschnitt umfasst den Bereich<br />

zwischen der Bruchmühler Straße und der Lessingstraße, der andere Abschnitt umfasst den Bereich<br />

zwischen Lessingstraße und Wilhelm-Busch-Straße.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

7


16. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Bauvorhaben „Albertstraße“<br />

Beschluss 4/63/94/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Albertstraße im<br />

OT <strong>Petershagen</strong> – erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung - nach dem Projekt des<br />

Ingenieurbüros Arkus aus Strausberg zu realisieren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

17. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />

Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung Karl-Liebknecht-Straße im OT<br />

<strong>Petershagen</strong>“<br />

Beschluss 4/63/95/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Bauvorhaben „Straßenbeleuchtung<br />

Karl-Liebknecht-Straße im Ortsteil <strong>Petershagen</strong>“ nach dem Projekt des Büros Henschel & Pangert zu<br />

realisieren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

18. Beschluss zur Ergänzung des Bauprogramms zum Straßenbauvorhaben Spreestraße -<br />

Erweiterung des Gehweges<br />

Protokollanmerkung: Frau Schmidt erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.<br />

Der zweite stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Leitung der <strong>Sitzung</strong> zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Beschluss 4/63/96/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Bauprogramm zum Straßenbauvorhaben<br />

Spreestraße im OT <strong>Petershagen</strong> um eine Erweiterung des Gehwegs im Bereich<br />

Elbestraße zu ergänzen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 1<br />

19. Abwägungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />

Zum zweiten Entwurf der Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ besteht kein Abwägungsbedarf zu den<br />

Stellungnahmen.<br />

8


Beschluss 4/63/97/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, die zum zweiten Entwurf der<br />

Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ (Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für das<br />

Flurstück 1186 in der Flur 2 der Gemarkung Eggersdorf von den Behörden und den sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen zu prüfen und<br />

entsprechend dem anliegenden Abwägungsprotokoll zu entscheiden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

20. Satzungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />

Beschluss 4/63/98/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt:<br />

Aufstellungsverfahren zur Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt auf der Grundlage des § 34 Abs. 4<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) für das<br />

Flurstück 1186 in der Flur 2 der Gemarkung Eggersdorf die Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ –<br />

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).<br />

Die Begründung der Satzung wird gebilligt.<br />

Der Beschluss über die Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

21. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Eggersdorfer Straße / Elbestraße“<br />

Herr Körner bittet, Projekte, die einen sozialpolitischen Charakter besitzen, auch im Ausschuss für<br />

Bildung, Kultur, Soziales und Sport und nicht nur im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln.<br />

Beschluss 4/63/99/13<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2.<br />

Änderung des Bebauungsplans „Eggersdorfer Straße / Elbestraße“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />

(BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Das Plangebiet wird begrenzt durch die<br />

Elbestraße im Osten, die Verlängerung der Ebereschenstraße im Süden, die Clara-Zetkin-Straße im<br />

Westen und der S-Bahnbegleitenden Grünfläche im Norden. Der Geltungsbereich der 2. Änderung<br />

umfasst die Flurstücke 1736, 1737, 1738, 1739, 1740, 1741, 1742, 1743, 1744, 1745, 1746, 1747,<br />

1748, 1749, 1750, 1751, 1752, 1753 (teilweise), 1754, 1755, 1756, 1757, 1758, 1759, 1760, 1761<br />

(teilweise) und 1018 der Flur 2 der Gemarkung <strong>Petershagen</strong> (siehe Anlage).<br />

9


Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Eggersdorfer Straße / Elbestraße<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />

Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong>.<br />

XIII. Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit: von ______ Uhr bis ______ Uhr<br />

XIV. Ordnungsmaßnahmen:<br />

Ordnungsmaßnahmen wurden nicht ergriffen.<br />

XV. Unterschriften<br />

_______________________<br />

Vorsitzende<br />

der Gemeindevertretung<br />

______________<br />

Protokollantin<br />

10


Anlage 2<br />

Bericht über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten sowie in Tagespflege in<br />

der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf (September 2013)<br />

1. Angebot an Betreuungsplätzen<br />

In der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf werden derzeit 11 Kindertagesstätten betrieben; davon<br />

5 in kommunaler Trägerschaft.<br />

Die Gesamtkapazität beträgt 1260 Plätze. Hinzu kommen ca. 80 Tagespflegeplätze (in 16 Tagespflegestellen).<br />

Am 01.09.2013 wurden in der Gemeinde ca. 1297 Kinder in Kindertagesstätten<br />

oder in Tagespflege betreut.<br />

Kindertagessstätte<br />

„Giebelspatzen“<br />

Krippe Kindergarten<br />

Plätze<br />

belegte Plätze (Stand 01.09.13)<br />

(gemäß Betriebserlaubnis)<br />

Krippe/ Hort<br />

garten 1<br />

Kinder-<br />

Kneipp-<br />

Kindertagesstätte<br />

„Pfiffikus“<br />

Kindertagesstätte<br />

„Burattino“<br />

Träger<br />

Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/<br />

Eggersdorf<br />

Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/<br />

Eggersdorf<br />

Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/<br />

Eggersdorf<br />

95 35 57<br />

89 29 54<br />

144 53 89<br />

Hort<br />

Hort OT Eggersdorf<br />

Hort OT<br />

<strong>Petershagen</strong><br />

Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/<br />

Eggersdorf<br />

Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/<br />

Eggersdorf<br />

300 2 282<br />

12 3 315 6 309<br />

Kindertagesstätte<br />

„Pusteblume“<br />

DRK 65 23 40<br />

KiTa<br />

„Regenbogenbaum“<br />

Hort der<br />

Katholischen<br />

Grundschule<br />

Familienzentrum<br />

„Trampolino“<br />

Förderverein<br />

Christlicher<br />

Kindergarten<br />

Mühlenfließ e.V.<br />

Erzbischöfliches<br />

Ordinariat<br />

Berlin<br />

Schlutow &<br />

Fadranski GbR<br />

23 6 17<br />

131 131<br />

40 10 30<br />

KiTa<br />

„Tausendfüßler“<br />

TAGTAU UG 32 12 20<br />

KiTa<br />

„Vielfalt“<br />

Einzelunternehmen<br />

A.-K. Stamp<br />

14 8 6<br />

Tagespflege 80 ~80<br />

gesamt 594 746 ~256 319 722<br />

17


1 Es ist nicht sinnvoll, hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Plätze zwischen Krippen- und Kindergartenplätzen zu<br />

unterscheiden, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze - in bestimmten Grenzen - sowohl mit Krippenals<br />

auch Kindergartenkindern belegt werden können. Zudem ändert sich die Betreuungsart im Laufe eines<br />

„Kindergartenjahres“, wenn ein Krippenkind das dritte Lebensjahr vollendet.<br />

2 Die Betriebserlaubnis wurde im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung bis zum 31.03.2015 befristet erteilt. Siehe auch<br />

unten.<br />

3 Für die Betreuung von bis zu 12 Kindern im Alter ab 4,5 Jahren im Hort <strong>Petershagen</strong> wurde eine befristete<br />

Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Gruppe wird ab Beginn des Schuljahres 2014/15 nicht weiter geführt.<br />

1.1. Krippe, Kindergarten, Tagespflege<br />

In Kindertagesstätten stehen im Krippen-/Kindergartenbereich in der Gemeinde 514<br />

(Vergleich Vorjahr: 488) Betreuungsplätze zur Verfügung. Hinzu kommen<br />

Tagespflegeangebote (i.d.R. für Kinder in den bis zum vollendeten 3. Lebensjahr), die in der<br />

Gemeinde derzeit für ca. 80 Kinder in insgesamt 16 Tagespflegestellen (Quelle: Verzeichnis<br />

der Tagespflegestellen des Landkreises Märkisch-Oderland, Stand 01.09.2013) angeboten<br />

werden.<br />

Die Erweiterung des Betreuungsplatzangebotes um - im Vergleich zum Vorjahr - 26<br />

Betreuungsplätze ist auf die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Vielfalt“ sowie auf die<br />

vorübergehende (und bis zum 18.09.2014 genehmigte) Einrichtung einer<br />

Kindergartengruppe im Hort OT <strong>Petershagen</strong> zurückzuführen.<br />

Im kommenden Jahr beabsichtigt ein privater Träger (Firmaris gGmbH, Berlin) die Eröffnung<br />

einer neuen Kindertagesstätte im OT <strong>Petershagen</strong> (Dorfstraße 22). In der Einrichtung sollen<br />

60 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt angeboten werden. Mit Inbetriebnahme<br />

dieser Einrichtung ist die Schließung der Kindertagesstätte „Regenbogenbaum“ beabsichtigt,<br />

so dass sich voraussichtlich ein weiterer Zuwachs des Betreuungsplatzangebotes in der<br />

Gemeinde um 37 Plätze ergeben wird.<br />

1.2. Hort<br />

In den drei in der Gemeinde vorhandenen Horten stehen insgesamt 722 Plätze zur<br />

Verfügung. 113 dieser Plätze entfallen auf den Hort der Katholischen Grundschule, der<br />

aufgrund seiner konfessionellen Bindung allerdings eine ausgeprägte Umlandfunktion erfüllt.<br />

Mit Bescheid des Landesjugendamtes Brandenburg <strong>vom</strong> 07.08.2013 wurde die<br />

Betriebserlaubnis für den Hort <strong>Petershagen</strong> auf 315 Betreuungsplätze für Kinder im<br />

Grundschulalter zeitlich unbefristet erweitert.<br />

Für den Hort im OT Eggersdorf wurde durch das Landesjugendamt eine bis zum 31.03.2015<br />

zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von bis zu 300 Kindern erteilt. Die<br />

räumliche Situation für die Betreuung der derzeit dort angemeldeten 282 Kinder ist als<br />

kritisch zu beurteilen.<br />

1.3. Angebote anderer Gemeinden<br />

Eltern haben das Recht, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger (nicht nur innerhalb<br />

der Wohnortgemeinde) frei zu wählen, solange dies nicht mit unverhältnismäßigen<br />

Mehrkosten verbunden ist. Wird ein Kind nicht in der Wohnortgemeinde betreut, hat diese<br />

der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren (§ 16<br />

Abs. 5 KitaG).<br />

Kinderbetreuungsangebote in anderen Gemeinden werden aus unterschiedlichen Gründen<br />

von Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in <strong>Petershagen</strong>/ Eggersdorf haben, genutzt, z.B.<br />

weil ihnen nicht zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt oder in der von ihnen<br />

gewünschten Einrichtung ein Platz in der Wohnortgemeinde zur Verfügung gestellt<br />

werden konnte<br />

18


weil eine andere Einrichtung für sie verkehrsgünstiger zu erreichen ist (z.B. auf dem Weg<br />

von oder zur Arbeitsstelle)<br />

weil sie ein ganz bestimmtes (z.B. an einem bestimmten pädagogischen Konzept<br />

ausgerichtetes) Betreuungsangebot (oder Schulangebot) nutzen wollen<br />

weil ein bestimmter Förderbedarf besteht, dem nur in einer bestimmten Kita entsprochen<br />

werden kann<br />

weil in anderen Gemeinden geringere Gebühren für die Kindertagesstättenbetreuung<br />

erhoben werden.<br />

Derzeit werden ca. 100 1 Kinder (mit Hauptwohnsitz in <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf) in anderen<br />

Gemeinden (überwiegend in Strausberg, Altlandsberg und im Amt Märkische Schweiz)<br />

betreut: Demgegenüber werden in Kindertagesstätten in der Gemeinde<br />

<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf 68 (48 in Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, 20 in<br />

Einrichtungen freier Träger) Kinder aus anderen Gemeinden (überwiegend aus Strausberg,<br />

Fredersdorf-Vogelsdorf und Altlandsberg bzw. Bruchmühle) betreut.<br />

2. Auslastung der Kindertagesstätten<br />

Die nachfolgenden Darlegungen beziehen sich auf die Kindertagesstätten in kommunaler<br />

Trägerschaft.<br />

2.1. Krippe, Kindergarten, Tagespflege<br />

Wie die oben stehende Übersicht zeigt, bestehen für die Betreuung von Kindern im Krippen-<br />

/Kindergartenalter in der Gemeinde kaum freie Kapazitäten. Alle Plätze in den kommunalen<br />

Kindertagesstätten sind belegt (bzw. werden aufgrund zeitlich gestaffelter<br />

Eingewöhnungszeiten bei der Neuaufnahme von Kindern bis zum Herbst d.J. belegt sein).<br />

Die weitgehende Auslastung der kommunalen Kindertagesstätten führt dazu, dass<br />

Nachfragen von Eltern hinsichtlich der Betreuung ihres Kindes dort nicht kurzfristig, sondern<br />

i.d.R. mit dem Beginn eines neuen Schuljahres (d.h. wenn Plätze in den<br />

Kindergärten/Krippen aufgrund des Schuleintrittes der bislang betreuten Kinder frei werden)<br />

berücksichtigt werden können. In der Zwischenzeit nutzen die Eltern häufig Angebote der<br />

Tagespflege oder Angebote in anderen Gemeinden (dann oftmals für die gesamte<br />

Vorschulzeit ihres Kindes).<br />

2.2. Horte<br />

In den kommunalen Horten bestehen freie Kapazitäten. Hortplätze können bei Bedarf<br />

kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Zahl der in den kommunalen Horten betreuten Kinder ist in den vergangenen Jahren<br />

deutlich angestiegen. Dies ist in erster Linie auf den Anstieg der Schülerzahlen in beiden<br />

Grundschulen zurückzuführen, der jedoch durch einen - bereits erreichten - durchgehend<br />

drei- bzw. zweizügigen Ausbau der Klassenfrequenzen begrenzt ist. Unterstellt man auch für<br />

die Zukunft die altersdifferenzierte Inanspruchnahme von Hortbetreuungsplätzen der<br />

Vorjahre, ist nicht mit einer weiteren deutlichen Steigerung der Betreuungszahlen<br />

auszugehen.<br />

Wie bereits unter 1.2 ausgeführt, kann der Bedarf im Hort Eggersdorf derzeit nur auf der<br />

Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gedeckt werden kann. Ziel der derzeitigen<br />

Überlegungen zur Erweiterung des Grundschule bzw. des Hortes im OT Eggersdorf muss<br />

daher u.a. eine dauerhafte Sicherung von mindestens 290 Betreuungsplätzen sein.<br />

1 Die Angabe einer genauen Zahl der Kinder, die aktuell in anderen Gemeinden betreut werden, ist schwierig, da<br />

die Übermittlung dieser Zahl i.d.R. durch die jeweils „aufnehmende Gemeinde“ erst mit der Abrechnung des<br />

zwischen den Kommunen zu entrichtenden Kostenausgleichs erfolgt. Diese Abrechnungen liegen derzeit nur für<br />

das Jahr 2011 vor.<br />

19


Die Horte an beiden kommunalen Grundschulen sind in die Ganztagsschulkonzepte der<br />

Grundschulen als jeweils wichtigster Kooperationspartner eingebunden. Die gemeinsame<br />

Nutzungen von Räumen durch Schule und Hort erscheint daher nicht nur wünschenswert,<br />

sondern geboten. Es zeigt sich jedoch, dass diese Doppelnutzungen, die in den Betriebserlaubnissen<br />

der Einrichtungen berücksichtigt sind, sich in der Praxis (auch wegen der<br />

unterschiedlichen Aufgaben von Schule und Hort) häufig nur schwer zu realisieren lassen<br />

und im Wesentlichen in der Nutzung von Schulräumen durch den Hort bei der<br />

Hausaufgabenbetreuung sowie einigen darüber hinaus gehenden Hortangeboten (Werkstatt,<br />

musische Angebote) bestehen. Dennoch bestehen hier offensichtlich Reserven.<br />

3. Bedarf an Betreuungsplätzen („Bedarfsquote“)<br />

3.1. Bedarfsplan des Landkreises MOL<br />

Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfsplänen zur Kindertagesbetreuung ist gem. §<br />

12 Abs. 3 KitaG den Landkreisen (Jugendämtern) als Aufgabe zugewiesen. Sie sollen diese<br />

Aufgabe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden erfüllen. Das Jugendamt des<br />

Landkreises Märkisch-Oderland hat zuletzt einen Bedarfsplan für die Jahre 2012-2014 zum<br />

Stichtag 01.06.2011 aufgestellt.<br />

Der bestehende Bedarfsplan geht in erster Linie der Frage nach, ob die vorhandenen<br />

Kapazitäten der Kindertagesbetreuung der (insgesamt steigenden) Zahl der Kinder im<br />

Landkreis entsprechen und welche Einrichtungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf<br />

Kindertagesbetreuung erforderlich sind. Allerdings macht der Bedarfsplan in seinen<br />

Vorbetrachtungen auch deutlich, dass durch das Jugendamt der Weiterentwicklung und<br />

Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit ein erhöhtes Augenmerk geschenkt werden<br />

soll. So hat - ausweislich einer entsprechenden Mitteilung im Bedarfsplan - das Jugendamt<br />

personelle Ressourcen mit dem Ziel erschlossen, zukünftig stärker die Einhaltung der<br />

gesetzlichen Verpflichtung der Träger zur Erstellung, Durchsetzung und Weiterentwicklung<br />

der konzeptionellen Grundlagen ihrer Kindertageseinrichtungen zu beaufsichtigen.<br />

Unter qualitativen Aspekten ist der Begriff „Bedarf“ nicht einfach zu definieren. Der<br />

Bedarfsplan geht auf diese Bedarfsaspekte allerdings auch nicht näher ein.<br />

Im Bedarfsplan sind - teilweise durch entsprechende Nachträge - alle in der Gemeinde<br />

vorhandenen Einrichtungen als zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich<br />

ausgewiesen.<br />

Als Wertung wird für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf ausgeführt, dass die Situation in<br />

der Kindertagesbetreuung „angespannt“ bleibt, jedoch nach Abschluss der geplanten Erweiterungsmaßnahmen<br />

(die Baumaßnahmen an den Einrichtungen „Pfiffikus“,<br />

„Giebelspatzen und Hort <strong>Petershagen</strong> waren zum Stichtag 01.06.2011 noch nicht<br />

abgeschlossen) weitere Entlastungen eintreten werden.<br />

Eine Bedarfsquote weist der Plan für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf allerdings nicht<br />

aus.<br />

3.2. Bedarfsbestimmung im Rahmen der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes<br />

Im Vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (Bericht der<br />

Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein<br />

bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das<br />

Berichtsjahr 2012) wird für den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine<br />

bundesdurchschnittliche Bedarfsquote von 39,4% angegeben. Ausdrücklich wird jedoch<br />

darauf hingewiesen, dass „regionale Bedarfe“ davon deutlich abweichen können. Für das<br />

Bundesland Brandenburg wird eine (im „Ranking“ der Bundesländer nach Sachsen-Anhalt<br />

und Mecklenburg-Vorpommern dritthöchste) Bedarfsquote von 57,6% angegeben, wovon<br />

4,1% im Berichtszeitraum ungedeckt waren (d.h. Differenz aus Bedarfsquote und<br />

Betreuungsquote).<br />

20


Die genannten Bedarfsquoten wurden im Ergebnis von Befragungen, u.a. der Eltern,<br />

ermittelt.<br />

3.3. Betreuungsquote in der Gemeinde<br />

Für die quantitative Beurteilung der Bedarfsquote kann - gewissermaßen als untere Grenze -<br />

die Betreuungsquote (Gegenüberstellung der Zahl der belegten Plätze und der auf die<br />

jeweilige Altersgruppe bezogenen Zahl der Einwohner in der Gemeinde) dienen:<br />

Bereich Altersgruppe Zahl der Einwohner<br />

in der Gemeinde<br />

(01.01.13)<br />

Zahl der in der<br />

Gemeinde<br />

betreuten Kinder<br />

(01.09.13)<br />

Betreuungsquote<br />

Krippe<br />

0 - 3 Jahre 322 ~256 ~79%<br />

(inkl. Tagespflege)<br />

Kindergarten 3 - 6,5 Jahre 456 319 ~70%<br />

Hort* 6,5 - 12 Jahre 834 591 ~71%<br />

gesamt 1.612 1.166 ~72%<br />

*Hinweis: Das Angebot des Hortes der Katholischen Grundschule wurde hier nicht berücksichtigt, da in dieser Einrichtung<br />

überwiegend Kinder aus anderen Gemeinden betreut werden.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass Verschiebungen, die sich daraus ergeben, dass nicht alle<br />

Kinder in ihrer Wohnortgemeinde betreut werden, in den oben wiedergegebenen Quoten<br />

unberücksichtigt sind.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Betreuungsquote im Krippenbereich leicht verbessert<br />

(August 2012: ~74%), während sie im Kindergartenbereich (auf recht hohem Niveau) weiter<br />

leicht abgenommen hat (August 2012: ~74%). Allerdings wird sich das Verhältnis<br />

„Betreuungsquote Krippe / Betreuungsquote Kindergarten“ im Verlaufe der kommenden<br />

Monate (wenn Krippenkinder das 3. Lebensjahr vollenden) zugunsten des<br />

Kindergartenbereiches verschieben. Die Betreuungsquote für beide Altersgruppen insgesamt<br />

lag am Stichtag bei ca. 74%.<br />

Im Hortbereich blieb die Betreuungsquote nahezu konstant.<br />

3.4. Ermittlung der Zahl fehlender Betreuungsplätze (Vorschulalter) bei Unterstellung<br />

einer bestimmten Bedarfsquote<br />

Eine quantitative Bedarfsbestimmung auf gemeindlicher Ebene vorzunehmen ist kaum<br />

möglich, da überregionale Effekte eine große Rolle spielen (siehe auch 1.3).<br />

Unterstellt man für die Gemeinde jedoch eine bestimmte Bedarfsquote, lässt sich die Zahl<br />

der erforderlichen und zur unterstellten Bedarfsdeckung fehlenden Betreuungsplätze<br />

(Vorschulbereich) leicht ermitteln:<br />

Zahl der am 01.01.2013 in der Gemeinde lebenden Kinder im<br />

Vorschulalter (bis 6,5 Jahre): 778<br />

Zahl der in der Gemeinde zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze<br />

(inkl. Tagespflege): 594<br />

Bedarfsquote<br />

zur Deckung der<br />

Bedarfsquote<br />

erforderliche Plätze<br />

80% 622 28<br />

85% 661 67<br />

90% 700 106<br />

zur Deckung der<br />

Bedarfsquote unter<br />

Berücksichtigung der<br />

vorhandenen<br />

Betreuungsplätze noch<br />

erforderliche Plätze<br />

21


Nicht berücksichtigt ist dabei der Unstand, dass Kinder, deren Hauptwohnsitz in der<br />

Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf liegt, auch in anderen Gemeinden betreut werden und in<br />

der Gemeinde auch Kinder betreut werden, deren Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde<br />

liegt (Saldo derzeit ca. 32 Kinder - vgl. Pkt. 1.3).<br />

3.5. Bedarfserfassung, „Warteliste“ (Vorschulbereich)<br />

Für die kommunalen Kindertagesstätten werden seit längerer Zeit Anmeldungen, die erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden können bzw. sollen, erfasst<br />

(Bedarfserfassung, sog. „Warteliste“).<br />

Die für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf geführte<br />

Warteliste weist folgenden Stand (01.09.2013) aus:<br />

Einschulungsjahrgang<br />

2014 2015 2016 2017 2018 2019 gesamt<br />

Zahl der Eintragungen 6 15 39 43 44 75 222<br />

- davon Aufnahme in 2013<br />

vorgesehen<br />

- davon gewünschtes Eintrittsdatum<br />

nach dem 01.09.2013<br />

- davon mit Hauptwohnsitz in anderen<br />

Gemeinden<br />

5 1 1 0 4 4 15<br />

0 2 5 16 20 71 114<br />

4 6 13 18 11 18 70<br />

Die Anmeldezahlen geben in der Praxis nur bedingt Aufschluss über den Umfang eines<br />

tatsächlich bestehenden ungedeckten Bedarfs.<br />

Es zeigt sich oft, dass spätestens dann, wenn eine Anmeldung berücksichtigt werden soll,<br />

die Daten der Bedarfserfassung nicht mehr aktuell sind, da die Eltern zwischenzeitlich eine<br />

andere Möglichkeit für die Betreuung ihres Kindes gefunden haben. Oft werden auch Kinder<br />

gleichzeitig in mehreren (nicht nur kommunalen oder örtlichen) Einrichtungen angemeldet.<br />

Die Gemeinde erlangt davon oft nur zufällig oder zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt (im<br />

Rahmen des Kostenausgleichs zwischen den Kommunen) Kenntnis.<br />

Auf der Grundlage der Bedarfserfassung ergibt sich zum 01.09.2013 rechnerisch ein<br />

ungedeckter Bedarf von 93 Betreuungsplätzen (d.h. Anmeldungen). Zu beachten ist<br />

allerdings, dass in dieser Liste auch 70 Kinder mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde<br />

(teilweise mit beabsichtigtem Zuzug in die Gemeinde) sowie eine unbekannte Zahl nicht<br />

mehr aktueller Anmeldungen (s.o.) enthalten sind. Unterstellt man, dass tatsächlich ein<br />

ungedeckter Bedarf an 93 Betreuungsplätzen besteht, ergäbe sich eine Bedarfsquote von<br />

mehr als 88% (!).<br />

3.6. Erweiterter Rechtsanspruch seit dem 01.08.2013<br />

Mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren<br />

in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kinderförderungsgesetz) wurde der Rechtanspruch<br />

auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zum 01.08.2013 neu<br />

geregelt. Während ein Rechtsanspruch für Kinder in diesem Alter vor dem 01.08.2013 nur<br />

bestand, wenn es die Erwerbstätigkeit bzw. -suche der Erziehungsberechtigten erforderte<br />

oder dies für die Entwicklung des Kindes geboten war, besteht seit dem 01.08.2013 dieser<br />

Rechtsanspruch als sog. „Kernanspruch“ (d.h. ohne die genannten Bedingungen).<br />

Ausgewirkt hat sich diese Neuregelung daher nur in den Fällen, in denen nach altem Recht<br />

nicht bereits ein Rechtsanspruch bestand (z.B. wenn mind. ein Elternteil nicht erwerbstätig<br />

war). In den weitaus meisten Fällen dürfte allerdings - aufgrund des recht hohen Anteils<br />

erwerbstätiger Einwohner in der Gemeinde - bereits nach bisherigem Recht ein<br />

entsprechender Rechtsanspruch bestanden haben.<br />

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass das Inkrafttreten des genannten Gesetzes im<br />

Bereich der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf nicht zu einem sprunghaften Anstieg des<br />

22


Bedarfes an Betreuungsplätzen geführt hat. Während ausweislich der unter 3.5.<br />

beschriebenen Bedarfserfassung am 01.08.2012 in 36 Fällen für den von der Neuregelung<br />

betroffenen Altersbereich (aus damaliger Sicht die Einschulungsjahrgänge 2016 und 2017)<br />

Anmeldungen nicht berücksichtigt werden konnten, beträgt die Zahl am 01.09.2013 47<br />

(Einschulungsjahrgänge 2017 und 2018).<br />

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass in diesen max. 47 Fällen (soweit aktuell, vgl. Pkt. 3.5)<br />

ein nunmehr in jedem Fall bestehender Rechtsanspruch nicht erfüllt wird.<br />

3.7. Bedarfssituation - Zusammenfassung<br />

Die Situation im Hinblick auf die Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen in der<br />

Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/ Eggersdorf lässt sich derzeit wie folgt zusammenfassen:<br />

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (Krippe)<br />

der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr kann<br />

als gedeckt angesehen werden<br />

eine Bedarfsdeckung für die Gruppe der Kinder im Alter zwischen einem und drei<br />

Jahren besteht nicht, obwohl spätestens seit dem 01.08.2013 in allen Fällen ein<br />

Rechtsanspruch besteht<br />

die Betreuungsquote in dem Altersbereich liegt mit ca. 79% deutlich über der von der<br />

Bundesregierung für das Land Brandenburg ermittelten Bedarfsquote von 57,6%<br />

Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis Einschulung (Kindergarten)<br />

eine Bedarfsdeckung für die Gruppe der Kinder im Alter von vier und fünf Jahren<br />

(bzw. Einschulungsjahrgänge 2015/16) besteht nicht (ein Rechtsanspruch besteht in<br />

allen Fällen bereits nach „altem“ Recht)<br />

der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung<br />

(Einschulungsjahrgang 2014) ist gedeckt; ein Betreuungsplatz kann (noch) kurzfristig<br />

zur Verfügung gestellt werden<br />

Kinder im Grundschulalter (Hort)<br />

der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter (Hort) ist gedeckt;<br />

Betreuungsplätze können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden<br />

Voraussetzung für den Fortbestand dieses Zustandes ist die Lösung der<br />

Raumsituation im Hort Eggersdorf<br />

Im Hinblick auf die derzeit nicht bestehende Bedarfsdeckung im Krippen-<br />

/Kindergartenbereich ist mit Inbetriebnahme der derzeit durch die Firmaris gGmbH<br />

errichteten Kindertagesstätte im OT <strong>Petershagen</strong> mit einer deutlichen Entspannung der<br />

Situation (rechnerisch ergäbe sich eine Betreuungsquote von über 81%) zu rechnen (weitere<br />

37 Betreuungsplätze).<br />

4. Demografische Entwicklung<br />

Die demografische Entwicklung der vergangenen Jahre kann einen Ausblick auf die in Bezug<br />

auf den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erwartende Entwicklung liefern. Einschränkend ist<br />

allerdings darauf hinzuweisen, dass die relativ geringe Zahl von Einwohnern der Gemeinde<br />

keine statistisch „sicheren“ Aussagen zulässt und Entwicklungen bzgl. der Einwohnerzahlen<br />

in einzelnen Altersgruppen zufälligen Schwankungen unterliegen, die hinsichtlich ihrer<br />

Intensität stärker sein können als Entwicklungen, die auf längerfristig wirkende Ursachen<br />

zurückzuführen sind.<br />

Während die Einwohnerzahl der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf in den vergangenen<br />

Jahren nur noch leicht anstieg, war im Jahr 102 ein stärkerer Zuwachs zu verzeichnen.<br />

Inwieweit dies allerdings auf einen längerfristigen Trend schließen lässt, bleibt abzuwarten.<br />

23


Eine auf die hier interessierenden Altersgruppen bezogene Darstellung der demografischen<br />

zeigt einen Zuwachs der Einwohnerzahlen in allen Altersgruppen.<br />

Anzahl der Kinder je Altersgruppe (Stichtag 01.01. des Jahres, nur Hauptwohnsitz, Quelle: Melderegister)<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

Hort<br />

(11 bis u.13 Jahre)<br />

357 359 331 273 183 161 175 191 182 197 228 238 242 250<br />

Hort<br />

(6.5 bis 11 Jahre)<br />

452 417 335 341 362 395 417 446 487 531 550 555 567 584<br />

Kindergarten<br />

(3-6.5 Jahre)<br />

209 228 226 269 304 353 382 364 367 403 412 418 434 456<br />

Krippe<br />

(0-3 Jahre)<br />

164 174 212 231 239 244 261 294 305 306 324 313 307 322<br />

gesamt 1181 1177 1104 1113 1088 1152 1235 1294 1341 1437 1514 1524 1550 1612<br />

Die für die Altersgruppe „Krippe“ in den Jahren 2010-2012 zu beobachtende Abnahme der<br />

Einwohnerzahl setzte sich im Jahr 2012 nicht fort. Da sich die Zahl der Geburten im<br />

Vergleich zu den Vorjahren allerdings kaum verändert hat, ist darauf zu schließen dass es<br />

bezüglich der Altersgruppe „Kinder im ersten Lebensjahr“ zu einem nicht unwesentlichen<br />

Zuzug gekommen ist (in 2012 99 Geburten; 113 Kinder im Alter bis zu einem Jahr am<br />

01.01.2013).<br />

Jahr Einwohnerzahl<br />

am 01.01. d.J<br />

Zahl der in dem<br />

jeweiligen Jahr<br />

geborenen<br />

Kinder<br />

Rate<br />

(Zahl der in dem jeweiligen<br />

Jahr geborenen Kinder je<br />

1000 Einwohner)<br />

2005 12846 136 10,58<br />

2006 13171 122 9,26<br />

2007 13356 124 9,28<br />

2008 13589 120 8,83<br />

2009 13827 118 8,53<br />

2010 13823 96 6,94<br />

2011 13875 97 6,99<br />

2012 13917 99 7,11<br />

(Vergleich Deutschland 2012: 8,36 (673.544 Geburten, 80,52 Mio. Einwohner))<br />

Da die „Elterngeneration“ heute geborener Kinder (in untenstehender Grafik als die<br />

Einwohner im Alter von 20 bis 40 Jahren gekennzeichnet) in den vergangenen Jahren<br />

hinsichtlich der Zahl der ihr zuzurechnenden Einwohner abgenommen hat und sich diese<br />

Entwicklung auch in den kommenden Jahren - wegen des deutlichen Geburtenrückgangs ab<br />

24


ca. 1991 sogar verstärkt - fortsetzen wird, ist für die kommenden Jahre in der Tendenz mit<br />

einer Abnahme der Geburtenzahl zu rechnen. Diese Entwicklung kann jedoch durch andere<br />

Effekte (z.B. vermehrter Zuzug bestimmter Altersgruppen) „überlagert werden“.<br />

5. Fachkräftegewinnung<br />

Der (bundesweite) Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes (Förderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

U3) sowie durch die zum 01.10.2010 durch Änderung des Brandenburgischen<br />

Kindertagesstättengesetzes erfolgte Anhebung des Personalschlüssels für die<br />

Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt hat zu einem deutlichen Mehrbedarf an fachlich<br />

qualifiziertem Erzieherpersonal geführt.<br />

Der damit verbundenen Fachkräftemangel führt zu einer höheren Bereitschaft von<br />

Erzieherinnen und Erziehern zum Wechsel des Arbeitsplatzes<br />

Dennoch konnte die Gemeinde ihren insgesamt (aufgrund von Erweiterungen des<br />

Betreuungsangebotes aber auch steigender Betreuungszahlen insbes. im Hortbereich)<br />

steigenden Personalbedarf in den vergangenen Jahren decken, wobei sie von der<br />

angesprochenen Bereitschaft von Erzieherinnen und Erziehern zum Wechsel des<br />

Arbeitsplatzes eher profitiert hat.<br />

25


Ca. 40% der Stellen der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf entfallen auf Erzieher/innen in<br />

den kommunalen Kindertagesstätten.<br />

6. Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde<br />

Zum 01.09.2013 trat die 3. Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung der<br />

Gemeinde in Kraft.<br />

Ein Ausgangspunkt der Überlegungen zur Änderung der Satzung war das Bestreben, durch<br />

Satzungsänderungen einen Ausgleich von Gebühren-Mindereinnahmen, die aus der<br />

rechtlich gebotenen Nichtberücksichtigung des Kindergeldes bei der Ermittlung des der<br />

Gebührenerhebung zugrundeliegenden Elterneinkommens resultieren, zu erreichen. Als<br />

wesentliches Element dazu wurde - neben einer leichten Anhebung der<br />

Höchstgebührensätze - die sog. „Kappungsgrenzenregelung“ nach § 10 Abs. 3 Satz 2 der<br />

Kita-Gebührensatzung (alt) aufgehoben, nach der bei höheren Einkommen eine Erhöhung<br />

der täglichen Betreuungszeit ohne Auswirkung auf die Gebührenhöhe bleibt (also z.B. für<br />

Betreuungszeiten von täglich 6h und täglich 8h die gleiche Gebühr - der Höchstsatz - fällig<br />

wird). Zugleich wurden die Mindestgebührensätze leicht abgesenkt sowie höhere (und in<br />

allen Einkommensgruppen prozentual gleiche) Gebührenabschläge für mehrere<br />

unterhaltsberechtigte Kinder festgesetzt.<br />

Insbesondere die Aufhebung der Kappungsgrenzenregelung wurde von betroffenen Eltern<br />

unter Hinweis auf z.T. deutliche Gebührenanhebungen heftig kritisiert. In vielen Fällen<br />

reagierten von Gebührenerhöhungen betroffene Eltern, indem die vereinbarte<br />

Betreuungszeit herabgesetzt wurde.<br />

Der Vergleich der für den Monat September 2013 für die Gebührenerhebung ermittelten<br />

Abrechnungsdaten mit denen des Monats Dezember 2012 lässt Entwicklungen deutlich<br />

werden:<br />

vereinbarte Betreuungszeit (Mittelwert der Betreuungsverträge der jeweiligen Betreuungsform)<br />

Betreuungsform September 2013 Dezember 2012<br />

Kinderkrippe 7,7 h 8,4 h<br />

Kindergarten 7,9 h 8,0 h<br />

Hort 4,3 h 4,5 h<br />

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Gebühr (Mittelwert der Betreuungsverträge der jeweiligen Betreuungsform)<br />

Betreuungsform September 2013 2 Dezember 2012 3<br />

Kinderkrippe 165,21 € 163,90 €<br />

Kindergarten 128,10 € 118,56 €<br />

Hort 51,68 € 53,01 €<br />

7. Mittagsversorgung in den kommunalen Kindergärten/-krippen und Horten<br />

Zum 01.08.2013 wurden die Konzessionen zur Versorgung der Kinder in den kommunalen<br />

Kindergärten/-krippen sowie an den Grundschulen (Horten) neu vergeben.<br />

Die Versorgung in den Kindergärten /-krippen wird seit dem 01.08.2013 durch das<br />

Unternehmen Sodexo SCS GmbH, Berlin, sicher gestellt. Nach Einschätzung der Leiterinnen<br />

der Einrichtungen erfolgte die Umstellung problemlos. Die Qualität des Essens (z.B. Vielfalt<br />

des Angebotes, Portionsgröße, Geschmack, Aussehen, Temperatur) sowie die<br />

Zuverlässigkeit (Pünktlichkeit) des Caterers werden als „gut“ bis „sehr gut“ eingeschätzt.<br />

Wesentliche Probleme im Hinblick auf die Umstellung des Abrechnungssystems sind nicht<br />

bekannt geworden.<br />

An den kommunalen Grundschule (bzw. Horten) erfolgt die Versorgung weiterhin durch das<br />

Unternehmen Sunshine Catering Service. Nach Mitteilung des Caterers werden seit Beginn<br />

des Schuljahres täglich ca. 20-30 Portionen pro Schule mehr geliefert, als im<br />

vorangegangenen Schuljahr. Obwohl dies auf die gestiegene Zahl von Schülerinnen und<br />

Schülern zurückzuführen sein dürfte, kann dennoch festgestellt werden, dass die deutliche<br />

Anhebung des Abgabepreises von 1,82 € / Portion auf 2,50 € / Portion zu keiner<br />

wesentlichen Abnahme der Inanspruchnahme der Mittagsversorgung geführt hat.<br />

Ab Oktober d.J. soll - zunächst im Rahmen eines zeitlich befristeten „Modellversuchs“ - das<br />

Angebot insofern umgestaltet werden, dass die Essenteilnehmer erst an der Ausgabe unter<br />

den angebotenen Wahlessen auswählen.<br />

<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf, den 18.09.2013<br />

Lange<br />

Leiter Hauptamt<br />

2 zugrunde gelegte Elterneinkommen ohne Kindergeld<br />

3 zugrunde gelegte Elterneinkommen inkl. Kindergeld<br />

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