Sitzung vom 19.09.2013 - Gemeindeverwaltung Petershagen ...
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Niederschrift der 63. öffentlichen <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf<br />
I. Ort: Aula der Gesamtschule, Eggersdorfer Straße 91,<br />
15370 <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf<br />
II. Tag: <strong>19.09.2013</strong><br />
III. Beginn der <strong>Sitzung</strong>: 19.33 Uhr<br />
IV. Ende der <strong>Sitzung</strong>: 21.53 Uhr<br />
V. Unterbrechung der <strong>Sitzung</strong> von Uhr bis Uhr<br />
VI. Name des <strong>Sitzung</strong>sleiters: Herr Krischker (als zweiter Stellvertreter der Vorsitzenden)<br />
VII. Anwesenheit der Gemeindevertreter/innen:<br />
Name anwesend fehlt entschuldigt fehlt unentschuldigt<br />
Borchardt, Olaf<br />
x<br />
Parduhn, Karlheinz<br />
x<br />
Kannekowitz, Hans-Joachim<br />
x<br />
Bendel, Uwe<br />
x<br />
Wiench, Gunnar<br />
x<br />
Krischker, Peter<br />
x<br />
Körner, Klaus<br />
x<br />
Dr. Kattner, Hagen<br />
x<br />
Kraatz, Thomas<br />
x<br />
Gansel, Harald<br />
x<br />
Schliebs, Christine<br />
x<br />
Hörnicke, Norbert<br />
x<br />
Schmidt, Rita<br />
x<br />
Krause, Heiko<br />
x<br />
Hauser, Monika<br />
x<br />
Claus, Michael<br />
x<br />
Kaus, Reinhard<br />
x<br />
Herzog, Burkhard<br />
x<br />
Schaum, Burkhard<br />
x<br />
Lüders, Andreas<br />
x<br />
Dr. Reimann, Karin<br />
x<br />
Paulat, Burkhard<br />
x<br />
VIII. Namen derjenigen Gemeindevertreter/innen, die wegen verspäteten Eintreffens oder<br />
vorzeitigen Verlassens der <strong>Sitzung</strong> an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände nicht<br />
teilgenommen haben:<br />
Name Eintreffen Verlassen Name Eintreffen Verlassen<br />
Herr Lüders 19.35 Uhr Herr Paulat 19.58 Uhr<br />
Frau Hauser 19.36 Uhr Frau Schmidt 21.00 Uhr<br />
IX. Namen der wegen Befangenheit von einzelnen Abstimmungen ausgeschlossenen<br />
Gemeindevertreter/innen:<br />
Name<br />
Tagesordnungspunkt<br />
Frau Schmidt zum TOP 18.<br />
X. Namen der anwesenden Verwaltungsmitglieder und anderer zugelassener Personen<br />
Name Funktion Name Funktion<br />
Frau Ryborz stellv. Kämmerin Frau Schiene Bauamtsleiterin<br />
Herr Kliegel Ordnungsamtsleiter Herr Lange Hauptamtsleiter<br />
1
Herr Steffen Seniorenbeauftragter Frau Schmidt Gleichstellungsbeauftragte<br />
Herr Hänsch Behindertenbeauftragter Frau Schünemann Kinder- und<br />
Jugendbeauftragte<br />
Herr Henkel IBP Eggersdorf Frau Brandau SB Öffentlichkeitsarbeit<br />
Herr Sept Schulleiter Grundschule Egg.<br />
XI. Tagesordnung<br />
öffentlich<br />
1. Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 22.08.2013<br />
5. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung<br />
6. Bericht des Bürgermeisters<br />
7. Bericht zur Situation in der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde<br />
8. Einwohnerfragestunde gegen 20.00 Uhr<br />
9. Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse der Gemeindevertretung<br />
10. Beantwortung von Anfragen gem. § 6 der Geschäftsordnung<br />
11. Beschluss zur Berufung eines Mitglieds des Medienrates<br />
12. Beschluss über die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „Grundschulcampus OT<br />
Eggersdorf“ sowie zu deren Aufgabenstellung<br />
13. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Bauvorhaben „Havelstraße“<br />
14. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Bauvorhaben „Heinestraße“ sowie zur Abschnittsbildung<br />
15. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung ‚Heinestraße’“ sowie zur<br />
Abschnittsbildung<br />
16. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Bauvorhaben „Albertstraße“<br />
17. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung Karl-Liebknecht-Straße im OT<br />
<strong>Petershagen</strong>“<br />
18. Beschluss zur Ergänzung des Bauprogramms zum Straßenbauvorhaben Spreestraße -<br />
Erweiterung des Gehweges<br />
19. Abwägungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />
20. Satzungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />
21. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Eggersdorfer Straße / Elbestraße“<br />
nicht öffentlich<br />
22. Eröffnung des nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong>steils durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />
23. Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen<br />
Teil der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 22.08.2013<br />
24. Informationen des Bürgermeisters gem. § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf<br />
2
XII. <strong>Sitzung</strong>sverlauf<br />
1. Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur<br />
Gemeindevertretersitzung ordnungsgemäß erfolgte und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.<br />
3. Feststellung der Tagesordnung<br />
Protokollanmerkung: Herr Lüders trifft gegen 19.35 Uhr und Frau Hauser gegen 19.36 Uhr ein.<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende teilt mit, dass ein Eilantrag des Bürgermeisters für den nicht<br />
öffentlichen Teil vorliegt und aufgrund seiner Dringlichkeit (Fristwahrung) als Tagesordnungspunkt<br />
25. aufgenommen werden sollte.<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende lässt den Antrag abstimmen (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-<br />
Stimmen, 0 Enthaltungen)<br />
Weitere Anträge zur Tagesordnung und zu den Rederechten liegen nicht vor: Die Tagesordnung und<br />
die Rederechte werden bestätigt und <strong>vom</strong> zweiten stellvertretenden Vorsitzenden festgestellt.<br />
4. Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 22.08.2013<br />
Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung<br />
<strong>vom</strong> 22.08.2013 werden nicht erhoben.<br />
5. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung<br />
Es liegen keine Informationen vor.<br />
6. Bericht des Bürgermeisters<br />
Anfragen:<br />
Frau Dr. Reimann erkundigt sich nach dem Ergebnis der „U18-Bundestagswahl“ in der Gemeinde.<br />
Herr Kliegel teilt das Wahlergebnis für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf mit, das im<br />
Wesentlichen dem für das Land Brandenburg ermittelten Ergebnis entspricht.<br />
Herr Körner bedankt sich für den Bericht des Gebäudemanagements, der am 22.08.2013 übergeben<br />
wurde und fragt, warum der Bürgermeister dazu in seinen Berichten nicht näher eingeht. Er bittet<br />
darum, die Höhe der Kosten, die für die Erneuerung der Fahrradständer und für die Errichtung eines<br />
neuen Zauns am Grundschulzentrum <strong>Petershagen</strong> aufgewendet wurden, schriftlich zur kommenden<br />
<strong>Sitzung</strong> zu benennen. Er fragt ferner, ob bei der Abnahme in der Pappelallee auch das Begleitgrün<br />
abgenommen wurde oder dafür eine gesonderte Abnahme vorgesehen ist und macht darauf<br />
aufmerksam, dass dort weder die geforderte Auffüllung einer 15 cm dicken Schicht Mutterboden<br />
erfolgt sei, noch die Randflächen gewalzt wurden.<br />
Frau Hauser gibt den Hinweis, dass die Rutsche im Strandbad am Bötzsee zur nächsten Saison so<br />
installiert worden sein sollte, dass sie dann auch genutzt werden kann.<br />
Herr Kannekowitz bittet darum, ihm den Termin zur Besichtigung des Bahnüberganges in der<br />
Wilhelm-Pieck-Straße zu nennen.<br />
Protokollanmerkung: Herr Paulat trifft gegen 19.58 Uhr ein.<br />
3
7. Bericht zur Situation in der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde<br />
Herr Lange, Leiter des Hauptamtes, berichtet über die Situation in der Kindertagesbetreuung in der<br />
Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf (Anlage 2).<br />
Herr Krause fragt, ob bei der Bedarfsermittlung der Gemeinde auch Wünsche der Eltern hinsichtlich<br />
der Öffnungszeiten, Ferienbetreuung ö.ä. berücksichtigt werden oder dazu Erhebungen durch den<br />
Landkreis oder andere bekannt sind. Ferner erkundigt er sich nach der „Fachkraft-Kind-Relation“ in<br />
den Einrichtungen der Gemeinde.<br />
Herr Lange teilt mit, dass bei der Bedarfsermittlung der Gemeinde die gewünschte Betreuungszeit<br />
nicht „abgefragt“ wird, da jeder Betreuungsplatz grundsätzlich mit jeder (im Rahmen der<br />
Öffnungszeiten möglichen) Betreuungszeit „belegt“ werden kann. Die tatsächliche Betreuungszeit<br />
ergibt sich auch erst aus dem Betreuungsumfang, der durch das Jugendamt des Landkreises feststellt<br />
wird. Die durch das Kita-Gesetz vorgegebenen Betreuungsschlüssel werden in den gemeindlichen<br />
Einrichtungen eingehalten bzw. aufgrund der Leiterfreistellung (im Umfang von insgesamt ca. 3<br />
Stellen) überschritten.<br />
Befragungen zu den Wünschen der Eltern (auch zu den Öffnungszeiten) werden durch die<br />
Kindertagesstätten unabhängig durchgeführt. Ein erhöhter Bedarf zu verlängerten Öffnungszeiten<br />
besteht nach Erkenntnissen der Gemeinde nicht; diese Thematik wird allerdings der Ausschuss für<br />
Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner <strong>Sitzung</strong> im September aufgreifen.<br />
Herr Kraatz fragt, ob daran gedacht ist, die zwölf zusätzlichen Kitaplätze im Hort <strong>Petershagen</strong><br />
(Vorschule) auch nach 2014 weiter zu führen. Herr Lange antwortet, dass diese Vorschulgruppe nicht<br />
weiter geführt werden soll. Diese Kitaplätze sind einerseits schwer zu besetzen (derzeit sind sechs der<br />
zwölf Plätze belegt), andererseits benötigt der Hort den Raum für seine Zwecke.<br />
Herr Körner möchte wissen, ob die Fachkraftquote in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft<br />
möglicherweise höher ist, als durch das Kita-Gesetz vorgesehen. Herr Lange meint, dass die freien<br />
Kindertagesstätten ebenfalls auf die Refinanzierung der Personalkosten (die nur im Rahmen der im<br />
Kita-Gesetz vorgegebenen Betreuungsschlüssel erfolgt) angewiesen sind und dies daher nur schwer<br />
vorstellbar sei. Nähere Angaben dazu müssten aber noch ermittelt werden.<br />
8. Einwohnerfragestunde gegen 20.00 Uhr<br />
Zeit: 20.27 Uhr bis 20.36 Uhr<br />
Frau Hofmann, Heinestr. 6, OT <strong>Petershagen</strong><br />
trägt Fragen, Hinweise und Anträge der Vertreter der Heinestraße zum Tagesordnungspunkt<br />
Straßenbau Heinestraße vor (siehe Anlage 1).<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende nimmt die schriftlichen Ausführungen von Frau Hofmann<br />
zu Protokoll und weist auf die Behandlung der Tagesordnungspunkte 14. und 15. in der heutigen<br />
<strong>Sitzung</strong> hin.<br />
9. Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse der<br />
Gemeindevertretung<br />
Herr Paulat, Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses, teilt mit, dass im September keine<br />
reguläre <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses durchgeführt wird.<br />
Herr Krischker, Vorsitzender des Finanzausschusses, informiert über den Stand des Entwurfes des<br />
Haushaltsplanes 2014, der auf der <strong>Sitzung</strong> des Finanzausschusses am 17.09.2013 vorgestellt wurde.<br />
Gesetztes Ziel ist, den Haushalt 2014 im Dezember 2013 zu beschließen. Er bittet die Fraktionen,<br />
sobald ihnen der Entwurf vorliegt, in die Diskussionen einzutreten.<br />
Wesentliche Liquiditätsprobleme ergeben sich aus der Umsetzung des Straßenbauprogramms 2020.<br />
Die Abläufe zwischen der Rechnungslegung des Bauträgers, der Erstellung der Bescheide und dem<br />
Willen der Bürger, diese zu bezahlen, erfordern einen Zeitraum von einem Jahr, in dem die Gemeinde<br />
4
die Kosten tragen (vorfinanzieren) muss. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob und wie die<br />
Umsetzung des Straßenbauprogramms 2020 zeitlich anders gestaltet werden kann.<br />
10. Beantwortung von Anfragen gem. § 6 der Geschäftsordnung<br />
Dem Bürgermeister liegen keine Anfragen vor.<br />
11. Beschluss zur Berufung eines Mitglieds des Medienrates<br />
Herr Körner stellt den Antrag, den Beschlussantrag auf den Monat Oktober zu vertragen, da Frau Dr.<br />
Haas nicht anwesend ist und somit nicht auf Fragen der Gemeindevertreter antworten kann. Eine<br />
Eilbedürftigkeit liegt nicht vor.<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende lässt den Antrag von Herrn Körner abstimmen (4 Ja-Stimmen,<br />
13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende stellt sodann den Antrag zur Abstimmung.<br />
Beschluss 4/63/89/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, Frau Dr. Barbara Haas für die Dauer der<br />
derzeitigen Kommunalwahlperiode als Mitglied des Medienrates zu bestellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 18<br />
Ja-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 2<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
12. Beschluss über die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „Grundschulcampus OT<br />
Eggersdorf“ sowie zu deren Aufgabenstellung<br />
Frau Schiene erläutert kurz die Ergebnisse einer gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> zweier Ausschüsse, die am<br />
11.09.2013 zu den Eckpunkten der Aufgabenstellung durchgeführt wurde und trägt vor, wie diese in<br />
die Aufgabenstellung eingearbeitet wurden. Sie betont, dass sich sowohl die Schule, als auch der Hort<br />
positiv zu dem Entwurf geäußert haben.<br />
Sie trägt ferner vor, dass sich im Nachgang der <strong>Sitzung</strong> noch eine Änderung im Entwurf der<br />
Eckpunkte der Aufgabenstellung unter Punkt 4 (Berücksichtigung erforderlicher Sanierungsarbeiten)<br />
ergab. Im ersten Satz sind die Worte „und 2“ zu streichen, da für den Gebäudeteil 2 noch kein Bedarf<br />
besteht.<br />
Da die Anlage Bestandteil des Beschlussantrages ist, lässt der zweite stellvertretende Vorsitzende<br />
darüber abstimmen, (18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).<br />
Herr Dr. Kattner stellt im Namen der Fraktion Die Linke einen Änderungsantrag und benennt<br />
geringfügige Änderungen des vorliegenden Antrages des Bürgermeisters. Die von der Fraktion<br />
vorgeschlagene Termin zur Information des Bürgermeisters an die Gemeindevertretung wird von „im<br />
Oktober 2013“ auf „Anfang November 2013“ geändert, da nach Aussage der Bauamtsleiterin eine<br />
Information im Oktober zeitlich nicht realisierbar sei.<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzenden lässt über die Aufnahme des Änderungsantrages abstimmen<br />
(18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).<br />
Der Antrag wird sodann in dem sich ergebenden Wortlauf abgestimmt.<br />
Beschluss 4/63/90/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen,<br />
Angebote für die Erarbeitung einer Studie zur Untersuchung folgender baulicher Varianten zur<br />
Erweiterung des Grundschulcampus im OT Eggersdorf (Machbarkeitsstudie) durch fachkundige<br />
Planungsbüros einzuholen:<br />
5
Variante 1<br />
Variante 2<br />
Variante 3<br />
Variante 4<br />
Variante 5<br />
Variante 6<br />
Bestandsorientierte Lösung (Modifizierung Baugenehmigungsplanung)<br />
Abriss Wirtschaftsgebäude und Neubau<br />
Überbauung Wirtschaftsgebäude<br />
Neubau hinter der Schule (teilweise auf Spielplatz)<br />
Abriss Turnhalle und Neubau (mit integrierter Turnhalle)<br />
Abriss Turnhalle und Neubau (Turnhalle an anderer Stelle ersetzen)<br />
Den Planungsbüros sind die in der Anlage beigefügten Eckpunkte der Aufgabenstellung zu übergeben.<br />
Diese Aufgabenstellung ist allen weiteren Planungen zum Projekt Grundschulcampus Eggersdorf<br />
zugrunde zu legen.<br />
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung Anfang November 2013 über die Angebote der<br />
Planungsbüros. Die Gemeindevertretung entscheidet im gleichen Monat, welches Planungsbüro mit<br />
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Erweiterung des Grundschulcampus Eggersdorf<br />
beauftragt wird.<br />
Die Beschlüsse 4/55/3/2013 und 4/59/50/2013 werden aufgehoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 18<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
Um den zeitlichen Ablauf zu beschleunigen, schlägt Herr Paulat vor, zum 05.11.2013 eine<br />
Sondersitzung der Gemeindevertretung einzuberufen, in der über die Auftragsvergabe entschieden<br />
wird. Die an diesem Tage regulär stattfindende <strong>Sitzung</strong> des Hauptausschusses könnte bereits um 18.00<br />
Uhr anfangen und im Anschluss daran (gegen 19.00 Uhr oder 19.30 Uhr) dann die <strong>Sitzung</strong> der<br />
Gemeindevertretung. Der Bau- und Umweltausschuss könnte bereits am 24. Oktober 2013 zusammen<br />
mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport zu diesem Thema tagen. Die<br />
Gemeindevertreter stimmen dem Vorschlag zu.<br />
Protokollanmerkung: Frau Schmidt trifft gegen 21.00 Uhr ein; Herr Krischker übergibt die<br />
<strong>Sitzung</strong>sleitung an die Vorsitzende, Frau Schmidt.<br />
13. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Bauvorhaben „Havelstraße“<br />
Beschluss 4/63/91/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Havelstraße im<br />
OT <strong>Petershagen</strong> – erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung sowie Erneuerung der<br />
Straßenbeleuchtung - nach dem Projekt des Planungsbüros Köpcons GmbH aus Hoppegarten zu<br />
realisieren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
6
14. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Bauvorhaben „Heinestraße“ sowie zur Abschnittsbildung<br />
Frau Schiene führt aus, dass das Bauvorhaben in zwei <strong>Sitzung</strong>en des Ausschusses für<br />
Ortsentwicklung, Wirtschaft und Tourismus und in einer <strong>Sitzung</strong> des Hauptausschusses beraten<br />
wurde. Der Verlauf an der Einmündung von der Heinestraße in die Hauffstraße wurde um 1 m<br />
verschoben. Weiterhin wurde auf Änderungswünsche seitens zweier Bürger bezüglich ihrer Zufahrten<br />
eingegangen.<br />
Auf Antrag der Vorsitzenden wird das Rederecht für Herrn Henkel (IBP) einstimmig erteilt (19 Ja-<br />
Stimmen).<br />
Herr Henkel bestätigt, dass die Breite der Einmündung 4,75 m beträgt, die Straße aber um einen Meter<br />
<strong>vom</strong> ursprünglichen geplanten Verlauf verschwenkt wird. Ferner wird eine Mulde an das<br />
Straßenniveau angeglichen. Diese Änderungen finden in der Ausführungsplanung Berücksichtigung.<br />
Herr Kannekowitz bemerkt, dass er zwar den Ausbau der Straße befürwortet, aufgrund von<br />
Vorbehalten gegen das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro jedoch dagegen stimmen wird.<br />
Herr Krause wünscht, dass durch die Verwaltung klar gestellt wird, welche der in den Beratungen<br />
immer wieder genannten Planungsgrundlagen (RASt 06, RASt 12, Hinweise für den ländlichen<br />
Bereich) für den Bau von Gemeindestraßen in <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf relevant sind.<br />
Beschluss 4/63/92/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Heinestraße im<br />
OT <strong>Petershagen</strong> – erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung - nach dem Projekt des<br />
Ingenieurbüros IBP aus Eggersdorf zu realisieren. Für die Berechnung der Erschließungsbeiträge wird<br />
ein Abschnitt gebildet, der den Bereich der Heinestraße zwischen der Lessingstraße und dem Ende des<br />
Einmündungsradius in die Bruchmühler Straße umfasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
15. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung Heinestraße“ sowie zur<br />
Abschnittsbildung<br />
Beschluss 4/63/93/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Bauvorhaben „Straßenbeleuchtung<br />
Heinestraße“ nach dem Projekt des Büros Henschel und Pangert zu realisieren. Für die Berechnung<br />
der Ausbaubeiträge werden zwei Abschnitte gebildet: Der eine Abschnitt umfasst den Bereich<br />
zwischen der Bruchmühler Straße und der Lessingstraße, der andere Abschnitt umfasst den Bereich<br />
zwischen Lessingstraße und Wilhelm-Busch-Straße.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
7
16. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Bauvorhaben „Albertstraße“<br />
Beschluss 4/63/94/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Albertstraße im<br />
OT <strong>Petershagen</strong> – erstmalige Herstellung der Fahrbahn und der Entwässerung - nach dem Projekt des<br />
Ingenieurbüros Arkus aus Strausberg zu realisieren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
17. Straßenbauprogramm 2020 - Vorhaben 2013: Beschluss zur Bestätigung des<br />
Bauprogramms zum Vorhaben „Straßenbeleuchtung Karl-Liebknecht-Straße im OT<br />
<strong>Petershagen</strong>“<br />
Beschluss 4/63/95/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Bauvorhaben „Straßenbeleuchtung<br />
Karl-Liebknecht-Straße im Ortsteil <strong>Petershagen</strong>“ nach dem Projekt des Büros Henschel & Pangert zu<br />
realisieren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
18. Beschluss zur Ergänzung des Bauprogramms zum Straßenbauvorhaben Spreestraße -<br />
Erweiterung des Gehweges<br />
Protokollanmerkung: Frau Schmidt erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.<br />
Der zweite stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Leitung der <strong>Sitzung</strong> zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Beschluss 4/63/96/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, das Bauprogramm zum Straßenbauvorhaben<br />
Spreestraße im OT <strong>Petershagen</strong> um eine Erweiterung des Gehwegs im Bereich<br />
Elbestraße zu ergänzen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 1<br />
19. Abwägungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />
Zum zweiten Entwurf der Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ besteht kein Abwägungsbedarf zu den<br />
Stellungnahmen.<br />
8
Beschluss 4/63/97/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt, die zum zweiten Entwurf der<br />
Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ (Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für das<br />
Flurstück 1186 in der Flur 2 der Gemarkung Eggersdorf von den Behörden und den sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen zu prüfen und<br />
entsprechend dem anliegenden Abwägungsprotokoll zu entscheiden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
20. Satzungsbeschluss zur städtebaulichen Satzung „Rotdornstraße“, OT Eggersdorf<br />
Beschluss 4/63/98/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt:<br />
Aufstellungsverfahren zur Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt auf der Grundlage des § 34 Abs. 4<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />
2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) für das<br />
Flurstück 1186 in der Flur 2 der Gemarkung Eggersdorf die Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ –<br />
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).<br />
Die Begründung der Satzung wird gebilligt.<br />
Der Beschluss über die Ergänzungssatzung „Rotdornstraße“ ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
21. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Eggersdorfer Straße / Elbestraße“<br />
Herr Körner bittet, Projekte, die einen sozialpolitischen Charakter besitzen, auch im Ausschuss für<br />
Bildung, Kultur, Soziales und Sport und nicht nur im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln.<br />
Beschluss 4/63/99/13<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2.<br />
Änderung des Bebauungsplans „Eggersdorfer Straße / Elbestraße“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />
(BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Das Plangebiet wird begrenzt durch die<br />
Elbestraße im Osten, die Verlängerung der Ebereschenstraße im Süden, die Clara-Zetkin-Straße im<br />
Westen und der S-Bahnbegleitenden Grünfläche im Norden. Der Geltungsbereich der 2. Änderung<br />
umfasst die Flurstücke 1736, 1737, 1738, 1739, 1740, 1741, 1742, 1743, 1744, 1745, 1746, 1747,<br />
1748, 1749, 1750, 1751, 1752, 1753 (teilweise), 1754, 1755, 1756, 1757, 1758, 1759, 1760, 1761<br />
(teilweise) und 1018 der Flur 2 der Gemarkung <strong>Petershagen</strong> (siehe Anlage).<br />
9
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Eggersdorfer Straße / Elbestraße<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 19<br />
Ja-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0<br />
Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong>.<br />
XIII. Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit: von ______ Uhr bis ______ Uhr<br />
XIV. Ordnungsmaßnahmen:<br />
Ordnungsmaßnahmen wurden nicht ergriffen.<br />
XV. Unterschriften<br />
_______________________<br />
Vorsitzende<br />
der Gemeindevertretung<br />
______________<br />
Protokollantin<br />
10
Anlage 2<br />
Bericht über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten sowie in Tagespflege in<br />
der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf (September 2013)<br />
1. Angebot an Betreuungsplätzen<br />
In der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf werden derzeit 11 Kindertagesstätten betrieben; davon<br />
5 in kommunaler Trägerschaft.<br />
Die Gesamtkapazität beträgt 1260 Plätze. Hinzu kommen ca. 80 Tagespflegeplätze (in 16 Tagespflegestellen).<br />
Am 01.09.2013 wurden in der Gemeinde ca. 1297 Kinder in Kindertagesstätten<br />
oder in Tagespflege betreut.<br />
Kindertagessstätte<br />
„Giebelspatzen“<br />
Krippe Kindergarten<br />
Plätze<br />
belegte Plätze (Stand 01.09.13)<br />
(gemäß Betriebserlaubnis)<br />
Krippe/ Hort<br />
garten 1<br />
Kinder-<br />
Kneipp-<br />
Kindertagesstätte<br />
„Pfiffikus“<br />
Kindertagesstätte<br />
„Burattino“<br />
Träger<br />
Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/<br />
Eggersdorf<br />
Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/<br />
Eggersdorf<br />
Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/<br />
Eggersdorf<br />
95 35 57<br />
89 29 54<br />
144 53 89<br />
Hort<br />
Hort OT Eggersdorf<br />
Hort OT<br />
<strong>Petershagen</strong><br />
Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/<br />
Eggersdorf<br />
Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/<br />
Eggersdorf<br />
300 2 282<br />
12 3 315 6 309<br />
Kindertagesstätte<br />
„Pusteblume“<br />
DRK 65 23 40<br />
KiTa<br />
„Regenbogenbaum“<br />
Hort der<br />
Katholischen<br />
Grundschule<br />
Familienzentrum<br />
„Trampolino“<br />
Förderverein<br />
Christlicher<br />
Kindergarten<br />
Mühlenfließ e.V.<br />
Erzbischöfliches<br />
Ordinariat<br />
Berlin<br />
Schlutow &<br />
Fadranski GbR<br />
23 6 17<br />
131 131<br />
40 10 30<br />
KiTa<br />
„Tausendfüßler“<br />
TAGTAU UG 32 12 20<br />
KiTa<br />
„Vielfalt“<br />
Einzelunternehmen<br />
A.-K. Stamp<br />
14 8 6<br />
Tagespflege 80 ~80<br />
gesamt 594 746 ~256 319 722<br />
17
1 Es ist nicht sinnvoll, hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Plätze zwischen Krippen- und Kindergartenplätzen zu<br />
unterscheiden, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze - in bestimmten Grenzen - sowohl mit Krippenals<br />
auch Kindergartenkindern belegt werden können. Zudem ändert sich die Betreuungsart im Laufe eines<br />
„Kindergartenjahres“, wenn ein Krippenkind das dritte Lebensjahr vollendet.<br />
2 Die Betriebserlaubnis wurde im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung bis zum 31.03.2015 befristet erteilt. Siehe auch<br />
unten.<br />
3 Für die Betreuung von bis zu 12 Kindern im Alter ab 4,5 Jahren im Hort <strong>Petershagen</strong> wurde eine befristete<br />
Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Gruppe wird ab Beginn des Schuljahres 2014/15 nicht weiter geführt.<br />
1.1. Krippe, Kindergarten, Tagespflege<br />
In Kindertagesstätten stehen im Krippen-/Kindergartenbereich in der Gemeinde 514<br />
(Vergleich Vorjahr: 488) Betreuungsplätze zur Verfügung. Hinzu kommen<br />
Tagespflegeangebote (i.d.R. für Kinder in den bis zum vollendeten 3. Lebensjahr), die in der<br />
Gemeinde derzeit für ca. 80 Kinder in insgesamt 16 Tagespflegestellen (Quelle: Verzeichnis<br />
der Tagespflegestellen des Landkreises Märkisch-Oderland, Stand 01.09.2013) angeboten<br />
werden.<br />
Die Erweiterung des Betreuungsplatzangebotes um - im Vergleich zum Vorjahr - 26<br />
Betreuungsplätze ist auf die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Vielfalt“ sowie auf die<br />
vorübergehende (und bis zum 18.09.2014 genehmigte) Einrichtung einer<br />
Kindergartengruppe im Hort OT <strong>Petershagen</strong> zurückzuführen.<br />
Im kommenden Jahr beabsichtigt ein privater Träger (Firmaris gGmbH, Berlin) die Eröffnung<br />
einer neuen Kindertagesstätte im OT <strong>Petershagen</strong> (Dorfstraße 22). In der Einrichtung sollen<br />
60 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt angeboten werden. Mit Inbetriebnahme<br />
dieser Einrichtung ist die Schließung der Kindertagesstätte „Regenbogenbaum“ beabsichtigt,<br />
so dass sich voraussichtlich ein weiterer Zuwachs des Betreuungsplatzangebotes in der<br />
Gemeinde um 37 Plätze ergeben wird.<br />
1.2. Hort<br />
In den drei in der Gemeinde vorhandenen Horten stehen insgesamt 722 Plätze zur<br />
Verfügung. 113 dieser Plätze entfallen auf den Hort der Katholischen Grundschule, der<br />
aufgrund seiner konfessionellen Bindung allerdings eine ausgeprägte Umlandfunktion erfüllt.<br />
Mit Bescheid des Landesjugendamtes Brandenburg <strong>vom</strong> 07.08.2013 wurde die<br />
Betriebserlaubnis für den Hort <strong>Petershagen</strong> auf 315 Betreuungsplätze für Kinder im<br />
Grundschulalter zeitlich unbefristet erweitert.<br />
Für den Hort im OT Eggersdorf wurde durch das Landesjugendamt eine bis zum 31.03.2015<br />
zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von bis zu 300 Kindern erteilt. Die<br />
räumliche Situation für die Betreuung der derzeit dort angemeldeten 282 Kinder ist als<br />
kritisch zu beurteilen.<br />
1.3. Angebote anderer Gemeinden<br />
Eltern haben das Recht, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger (nicht nur innerhalb<br />
der Wohnortgemeinde) frei zu wählen, solange dies nicht mit unverhältnismäßigen<br />
Mehrkosten verbunden ist. Wird ein Kind nicht in der Wohnortgemeinde betreut, hat diese<br />
der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren (§ 16<br />
Abs. 5 KitaG).<br />
Kinderbetreuungsangebote in anderen Gemeinden werden aus unterschiedlichen Gründen<br />
von Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in <strong>Petershagen</strong>/ Eggersdorf haben, genutzt, z.B.<br />
weil ihnen nicht zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt oder in der von ihnen<br />
gewünschten Einrichtung ein Platz in der Wohnortgemeinde zur Verfügung gestellt<br />
werden konnte<br />
18
weil eine andere Einrichtung für sie verkehrsgünstiger zu erreichen ist (z.B. auf dem Weg<br />
von oder zur Arbeitsstelle)<br />
weil sie ein ganz bestimmtes (z.B. an einem bestimmten pädagogischen Konzept<br />
ausgerichtetes) Betreuungsangebot (oder Schulangebot) nutzen wollen<br />
weil ein bestimmter Förderbedarf besteht, dem nur in einer bestimmten Kita entsprochen<br />
werden kann<br />
weil in anderen Gemeinden geringere Gebühren für die Kindertagesstättenbetreuung<br />
erhoben werden.<br />
Derzeit werden ca. 100 1 Kinder (mit Hauptwohnsitz in <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf) in anderen<br />
Gemeinden (überwiegend in Strausberg, Altlandsberg und im Amt Märkische Schweiz)<br />
betreut: Demgegenüber werden in Kindertagesstätten in der Gemeinde<br />
<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf 68 (48 in Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, 20 in<br />
Einrichtungen freier Träger) Kinder aus anderen Gemeinden (überwiegend aus Strausberg,<br />
Fredersdorf-Vogelsdorf und Altlandsberg bzw. Bruchmühle) betreut.<br />
2. Auslastung der Kindertagesstätten<br />
Die nachfolgenden Darlegungen beziehen sich auf die Kindertagesstätten in kommunaler<br />
Trägerschaft.<br />
2.1. Krippe, Kindergarten, Tagespflege<br />
Wie die oben stehende Übersicht zeigt, bestehen für die Betreuung von Kindern im Krippen-<br />
/Kindergartenalter in der Gemeinde kaum freie Kapazitäten. Alle Plätze in den kommunalen<br />
Kindertagesstätten sind belegt (bzw. werden aufgrund zeitlich gestaffelter<br />
Eingewöhnungszeiten bei der Neuaufnahme von Kindern bis zum Herbst d.J. belegt sein).<br />
Die weitgehende Auslastung der kommunalen Kindertagesstätten führt dazu, dass<br />
Nachfragen von Eltern hinsichtlich der Betreuung ihres Kindes dort nicht kurzfristig, sondern<br />
i.d.R. mit dem Beginn eines neuen Schuljahres (d.h. wenn Plätze in den<br />
Kindergärten/Krippen aufgrund des Schuleintrittes der bislang betreuten Kinder frei werden)<br />
berücksichtigt werden können. In der Zwischenzeit nutzen die Eltern häufig Angebote der<br />
Tagespflege oder Angebote in anderen Gemeinden (dann oftmals für die gesamte<br />
Vorschulzeit ihres Kindes).<br />
2.2. Horte<br />
In den kommunalen Horten bestehen freie Kapazitäten. Hortplätze können bei Bedarf<br />
kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Zahl der in den kommunalen Horten betreuten Kinder ist in den vergangenen Jahren<br />
deutlich angestiegen. Dies ist in erster Linie auf den Anstieg der Schülerzahlen in beiden<br />
Grundschulen zurückzuführen, der jedoch durch einen - bereits erreichten - durchgehend<br />
drei- bzw. zweizügigen Ausbau der Klassenfrequenzen begrenzt ist. Unterstellt man auch für<br />
die Zukunft die altersdifferenzierte Inanspruchnahme von Hortbetreuungsplätzen der<br />
Vorjahre, ist nicht mit einer weiteren deutlichen Steigerung der Betreuungszahlen<br />
auszugehen.<br />
Wie bereits unter 1.2 ausgeführt, kann der Bedarf im Hort Eggersdorf derzeit nur auf der<br />
Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gedeckt werden kann. Ziel der derzeitigen<br />
Überlegungen zur Erweiterung des Grundschule bzw. des Hortes im OT Eggersdorf muss<br />
daher u.a. eine dauerhafte Sicherung von mindestens 290 Betreuungsplätzen sein.<br />
1 Die Angabe einer genauen Zahl der Kinder, die aktuell in anderen Gemeinden betreut werden, ist schwierig, da<br />
die Übermittlung dieser Zahl i.d.R. durch die jeweils „aufnehmende Gemeinde“ erst mit der Abrechnung des<br />
zwischen den Kommunen zu entrichtenden Kostenausgleichs erfolgt. Diese Abrechnungen liegen derzeit nur für<br />
das Jahr 2011 vor.<br />
19
Die Horte an beiden kommunalen Grundschulen sind in die Ganztagsschulkonzepte der<br />
Grundschulen als jeweils wichtigster Kooperationspartner eingebunden. Die gemeinsame<br />
Nutzungen von Räumen durch Schule und Hort erscheint daher nicht nur wünschenswert,<br />
sondern geboten. Es zeigt sich jedoch, dass diese Doppelnutzungen, die in den Betriebserlaubnissen<br />
der Einrichtungen berücksichtigt sind, sich in der Praxis (auch wegen der<br />
unterschiedlichen Aufgaben von Schule und Hort) häufig nur schwer zu realisieren lassen<br />
und im Wesentlichen in der Nutzung von Schulräumen durch den Hort bei der<br />
Hausaufgabenbetreuung sowie einigen darüber hinaus gehenden Hortangeboten (Werkstatt,<br />
musische Angebote) bestehen. Dennoch bestehen hier offensichtlich Reserven.<br />
3. Bedarf an Betreuungsplätzen („Bedarfsquote“)<br />
3.1. Bedarfsplan des Landkreises MOL<br />
Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfsplänen zur Kindertagesbetreuung ist gem. §<br />
12 Abs. 3 KitaG den Landkreisen (Jugendämtern) als Aufgabe zugewiesen. Sie sollen diese<br />
Aufgabe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden erfüllen. Das Jugendamt des<br />
Landkreises Märkisch-Oderland hat zuletzt einen Bedarfsplan für die Jahre 2012-2014 zum<br />
Stichtag 01.06.2011 aufgestellt.<br />
Der bestehende Bedarfsplan geht in erster Linie der Frage nach, ob die vorhandenen<br />
Kapazitäten der Kindertagesbetreuung der (insgesamt steigenden) Zahl der Kinder im<br />
Landkreis entsprechen und welche Einrichtungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf<br />
Kindertagesbetreuung erforderlich sind. Allerdings macht der Bedarfsplan in seinen<br />
Vorbetrachtungen auch deutlich, dass durch das Jugendamt der Weiterentwicklung und<br />
Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit ein erhöhtes Augenmerk geschenkt werden<br />
soll. So hat - ausweislich einer entsprechenden Mitteilung im Bedarfsplan - das Jugendamt<br />
personelle Ressourcen mit dem Ziel erschlossen, zukünftig stärker die Einhaltung der<br />
gesetzlichen Verpflichtung der Träger zur Erstellung, Durchsetzung und Weiterentwicklung<br />
der konzeptionellen Grundlagen ihrer Kindertageseinrichtungen zu beaufsichtigen.<br />
Unter qualitativen Aspekten ist der Begriff „Bedarf“ nicht einfach zu definieren. Der<br />
Bedarfsplan geht auf diese Bedarfsaspekte allerdings auch nicht näher ein.<br />
Im Bedarfsplan sind - teilweise durch entsprechende Nachträge - alle in der Gemeinde<br />
vorhandenen Einrichtungen als zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich<br />
ausgewiesen.<br />
Als Wertung wird für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf ausgeführt, dass die Situation in<br />
der Kindertagesbetreuung „angespannt“ bleibt, jedoch nach Abschluss der geplanten Erweiterungsmaßnahmen<br />
(die Baumaßnahmen an den Einrichtungen „Pfiffikus“,<br />
„Giebelspatzen und Hort <strong>Petershagen</strong> waren zum Stichtag 01.06.2011 noch nicht<br />
abgeschlossen) weitere Entlastungen eintreten werden.<br />
Eine Bedarfsquote weist der Plan für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf allerdings nicht<br />
aus.<br />
3.2. Bedarfsbestimmung im Rahmen der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes<br />
Im Vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (Bericht der<br />
Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein<br />
bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das<br />
Berichtsjahr 2012) wird für den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine<br />
bundesdurchschnittliche Bedarfsquote von 39,4% angegeben. Ausdrücklich wird jedoch<br />
darauf hingewiesen, dass „regionale Bedarfe“ davon deutlich abweichen können. Für das<br />
Bundesland Brandenburg wird eine (im „Ranking“ der Bundesländer nach Sachsen-Anhalt<br />
und Mecklenburg-Vorpommern dritthöchste) Bedarfsquote von 57,6% angegeben, wovon<br />
4,1% im Berichtszeitraum ungedeckt waren (d.h. Differenz aus Bedarfsquote und<br />
Betreuungsquote).<br />
20
Die genannten Bedarfsquoten wurden im Ergebnis von Befragungen, u.a. der Eltern,<br />
ermittelt.<br />
3.3. Betreuungsquote in der Gemeinde<br />
Für die quantitative Beurteilung der Bedarfsquote kann - gewissermaßen als untere Grenze -<br />
die Betreuungsquote (Gegenüberstellung der Zahl der belegten Plätze und der auf die<br />
jeweilige Altersgruppe bezogenen Zahl der Einwohner in der Gemeinde) dienen:<br />
Bereich Altersgruppe Zahl der Einwohner<br />
in der Gemeinde<br />
(01.01.13)<br />
Zahl der in der<br />
Gemeinde<br />
betreuten Kinder<br />
(01.09.13)<br />
Betreuungsquote<br />
Krippe<br />
0 - 3 Jahre 322 ~256 ~79%<br />
(inkl. Tagespflege)<br />
Kindergarten 3 - 6,5 Jahre 456 319 ~70%<br />
Hort* 6,5 - 12 Jahre 834 591 ~71%<br />
gesamt 1.612 1.166 ~72%<br />
*Hinweis: Das Angebot des Hortes der Katholischen Grundschule wurde hier nicht berücksichtigt, da in dieser Einrichtung<br />
überwiegend Kinder aus anderen Gemeinden betreut werden.<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass Verschiebungen, die sich daraus ergeben, dass nicht alle<br />
Kinder in ihrer Wohnortgemeinde betreut werden, in den oben wiedergegebenen Quoten<br />
unberücksichtigt sind.<br />
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Betreuungsquote im Krippenbereich leicht verbessert<br />
(August 2012: ~74%), während sie im Kindergartenbereich (auf recht hohem Niveau) weiter<br />
leicht abgenommen hat (August 2012: ~74%). Allerdings wird sich das Verhältnis<br />
„Betreuungsquote Krippe / Betreuungsquote Kindergarten“ im Verlaufe der kommenden<br />
Monate (wenn Krippenkinder das 3. Lebensjahr vollenden) zugunsten des<br />
Kindergartenbereiches verschieben. Die Betreuungsquote für beide Altersgruppen insgesamt<br />
lag am Stichtag bei ca. 74%.<br />
Im Hortbereich blieb die Betreuungsquote nahezu konstant.<br />
3.4. Ermittlung der Zahl fehlender Betreuungsplätze (Vorschulalter) bei Unterstellung<br />
einer bestimmten Bedarfsquote<br />
Eine quantitative Bedarfsbestimmung auf gemeindlicher Ebene vorzunehmen ist kaum<br />
möglich, da überregionale Effekte eine große Rolle spielen (siehe auch 1.3).<br />
Unterstellt man für die Gemeinde jedoch eine bestimmte Bedarfsquote, lässt sich die Zahl<br />
der erforderlichen und zur unterstellten Bedarfsdeckung fehlenden Betreuungsplätze<br />
(Vorschulbereich) leicht ermitteln:<br />
Zahl der am 01.01.2013 in der Gemeinde lebenden Kinder im<br />
Vorschulalter (bis 6,5 Jahre): 778<br />
Zahl der in der Gemeinde zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze<br />
(inkl. Tagespflege): 594<br />
Bedarfsquote<br />
zur Deckung der<br />
Bedarfsquote<br />
erforderliche Plätze<br />
80% 622 28<br />
85% 661 67<br />
90% 700 106<br />
zur Deckung der<br />
Bedarfsquote unter<br />
Berücksichtigung der<br />
vorhandenen<br />
Betreuungsplätze noch<br />
erforderliche Plätze<br />
21
Nicht berücksichtigt ist dabei der Unstand, dass Kinder, deren Hauptwohnsitz in der<br />
Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf liegt, auch in anderen Gemeinden betreut werden und in<br />
der Gemeinde auch Kinder betreut werden, deren Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde<br />
liegt (Saldo derzeit ca. 32 Kinder - vgl. Pkt. 1.3).<br />
3.5. Bedarfserfassung, „Warteliste“ (Vorschulbereich)<br />
Für die kommunalen Kindertagesstätten werden seit längerer Zeit Anmeldungen, die erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden können bzw. sollen, erfasst<br />
(Bedarfserfassung, sog. „Warteliste“).<br />
Die für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf geführte<br />
Warteliste weist folgenden Stand (01.09.2013) aus:<br />
Einschulungsjahrgang<br />
2014 2015 2016 2017 2018 2019 gesamt<br />
Zahl der Eintragungen 6 15 39 43 44 75 222<br />
- davon Aufnahme in 2013<br />
vorgesehen<br />
- davon gewünschtes Eintrittsdatum<br />
nach dem 01.09.2013<br />
- davon mit Hauptwohnsitz in anderen<br />
Gemeinden<br />
5 1 1 0 4 4 15<br />
0 2 5 16 20 71 114<br />
4 6 13 18 11 18 70<br />
Die Anmeldezahlen geben in der Praxis nur bedingt Aufschluss über den Umfang eines<br />
tatsächlich bestehenden ungedeckten Bedarfs.<br />
Es zeigt sich oft, dass spätestens dann, wenn eine Anmeldung berücksichtigt werden soll,<br />
die Daten der Bedarfserfassung nicht mehr aktuell sind, da die Eltern zwischenzeitlich eine<br />
andere Möglichkeit für die Betreuung ihres Kindes gefunden haben. Oft werden auch Kinder<br />
gleichzeitig in mehreren (nicht nur kommunalen oder örtlichen) Einrichtungen angemeldet.<br />
Die Gemeinde erlangt davon oft nur zufällig oder zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt (im<br />
Rahmen des Kostenausgleichs zwischen den Kommunen) Kenntnis.<br />
Auf der Grundlage der Bedarfserfassung ergibt sich zum 01.09.2013 rechnerisch ein<br />
ungedeckter Bedarf von 93 Betreuungsplätzen (d.h. Anmeldungen). Zu beachten ist<br />
allerdings, dass in dieser Liste auch 70 Kinder mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde<br />
(teilweise mit beabsichtigtem Zuzug in die Gemeinde) sowie eine unbekannte Zahl nicht<br />
mehr aktueller Anmeldungen (s.o.) enthalten sind. Unterstellt man, dass tatsächlich ein<br />
ungedeckter Bedarf an 93 Betreuungsplätzen besteht, ergäbe sich eine Bedarfsquote von<br />
mehr als 88% (!).<br />
3.6. Erweiterter Rechtsanspruch seit dem 01.08.2013<br />
Mit Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren<br />
in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kinderförderungsgesetz) wurde der Rechtanspruch<br />
auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren zum 01.08.2013 neu<br />
geregelt. Während ein Rechtsanspruch für Kinder in diesem Alter vor dem 01.08.2013 nur<br />
bestand, wenn es die Erwerbstätigkeit bzw. -suche der Erziehungsberechtigten erforderte<br />
oder dies für die Entwicklung des Kindes geboten war, besteht seit dem 01.08.2013 dieser<br />
Rechtsanspruch als sog. „Kernanspruch“ (d.h. ohne die genannten Bedingungen).<br />
Ausgewirkt hat sich diese Neuregelung daher nur in den Fällen, in denen nach altem Recht<br />
nicht bereits ein Rechtsanspruch bestand (z.B. wenn mind. ein Elternteil nicht erwerbstätig<br />
war). In den weitaus meisten Fällen dürfte allerdings - aufgrund des recht hohen Anteils<br />
erwerbstätiger Einwohner in der Gemeinde - bereits nach bisherigem Recht ein<br />
entsprechender Rechtsanspruch bestanden haben.<br />
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass das Inkrafttreten des genannten Gesetzes im<br />
Bereich der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf nicht zu einem sprunghaften Anstieg des<br />
22
Bedarfes an Betreuungsplätzen geführt hat. Während ausweislich der unter 3.5.<br />
beschriebenen Bedarfserfassung am 01.08.2012 in 36 Fällen für den von der Neuregelung<br />
betroffenen Altersbereich (aus damaliger Sicht die Einschulungsjahrgänge 2016 und 2017)<br />
Anmeldungen nicht berücksichtigt werden konnten, beträgt die Zahl am 01.09.2013 47<br />
(Einschulungsjahrgänge 2017 und 2018).<br />
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass in diesen max. 47 Fällen (soweit aktuell, vgl. Pkt. 3.5)<br />
ein nunmehr in jedem Fall bestehender Rechtsanspruch nicht erfüllt wird.<br />
3.7. Bedarfssituation - Zusammenfassung<br />
Die Situation im Hinblick auf die Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen in der<br />
Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/ Eggersdorf lässt sich derzeit wie folgt zusammenfassen:<br />
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (Krippe)<br />
der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr kann<br />
als gedeckt angesehen werden<br />
eine Bedarfsdeckung für die Gruppe der Kinder im Alter zwischen einem und drei<br />
Jahren besteht nicht, obwohl spätestens seit dem 01.08.2013 in allen Fällen ein<br />
Rechtsanspruch besteht<br />
die Betreuungsquote in dem Altersbereich liegt mit ca. 79% deutlich über der von der<br />
Bundesregierung für das Land Brandenburg ermittelten Bedarfsquote von 57,6%<br />
Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis Einschulung (Kindergarten)<br />
eine Bedarfsdeckung für die Gruppe der Kinder im Alter von vier und fünf Jahren<br />
(bzw. Einschulungsjahrgänge 2015/16) besteht nicht (ein Rechtsanspruch besteht in<br />
allen Fällen bereits nach „altem“ Recht)<br />
der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung<br />
(Einschulungsjahrgang 2014) ist gedeckt; ein Betreuungsplatz kann (noch) kurzfristig<br />
zur Verfügung gestellt werden<br />
Kinder im Grundschulalter (Hort)<br />
der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter (Hort) ist gedeckt;<br />
Betreuungsplätze können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden<br />
Voraussetzung für den Fortbestand dieses Zustandes ist die Lösung der<br />
Raumsituation im Hort Eggersdorf<br />
Im Hinblick auf die derzeit nicht bestehende Bedarfsdeckung im Krippen-<br />
/Kindergartenbereich ist mit Inbetriebnahme der derzeit durch die Firmaris gGmbH<br />
errichteten Kindertagesstätte im OT <strong>Petershagen</strong> mit einer deutlichen Entspannung der<br />
Situation (rechnerisch ergäbe sich eine Betreuungsquote von über 81%) zu rechnen (weitere<br />
37 Betreuungsplätze).<br />
4. Demografische Entwicklung<br />
Die demografische Entwicklung der vergangenen Jahre kann einen Ausblick auf die in Bezug<br />
auf den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erwartende Entwicklung liefern. Einschränkend ist<br />
allerdings darauf hinzuweisen, dass die relativ geringe Zahl von Einwohnern der Gemeinde<br />
keine statistisch „sicheren“ Aussagen zulässt und Entwicklungen bzgl. der Einwohnerzahlen<br />
in einzelnen Altersgruppen zufälligen Schwankungen unterliegen, die hinsichtlich ihrer<br />
Intensität stärker sein können als Entwicklungen, die auf längerfristig wirkende Ursachen<br />
zurückzuführen sind.<br />
Während die Einwohnerzahl der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf in den vergangenen<br />
Jahren nur noch leicht anstieg, war im Jahr 102 ein stärkerer Zuwachs zu verzeichnen.<br />
Inwieweit dies allerdings auf einen längerfristigen Trend schließen lässt, bleibt abzuwarten.<br />
23
Eine auf die hier interessierenden Altersgruppen bezogene Darstellung der demografischen<br />
zeigt einen Zuwachs der Einwohnerzahlen in allen Altersgruppen.<br />
Anzahl der Kinder je Altersgruppe (Stichtag 01.01. des Jahres, nur Hauptwohnsitz, Quelle: Melderegister)<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
Hort<br />
(11 bis u.13 Jahre)<br />
357 359 331 273 183 161 175 191 182 197 228 238 242 250<br />
Hort<br />
(6.5 bis 11 Jahre)<br />
452 417 335 341 362 395 417 446 487 531 550 555 567 584<br />
Kindergarten<br />
(3-6.5 Jahre)<br />
209 228 226 269 304 353 382 364 367 403 412 418 434 456<br />
Krippe<br />
(0-3 Jahre)<br />
164 174 212 231 239 244 261 294 305 306 324 313 307 322<br />
gesamt 1181 1177 1104 1113 1088 1152 1235 1294 1341 1437 1514 1524 1550 1612<br />
Die für die Altersgruppe „Krippe“ in den Jahren 2010-2012 zu beobachtende Abnahme der<br />
Einwohnerzahl setzte sich im Jahr 2012 nicht fort. Da sich die Zahl der Geburten im<br />
Vergleich zu den Vorjahren allerdings kaum verändert hat, ist darauf zu schließen dass es<br />
bezüglich der Altersgruppe „Kinder im ersten Lebensjahr“ zu einem nicht unwesentlichen<br />
Zuzug gekommen ist (in 2012 99 Geburten; 113 Kinder im Alter bis zu einem Jahr am<br />
01.01.2013).<br />
Jahr Einwohnerzahl<br />
am 01.01. d.J<br />
Zahl der in dem<br />
jeweiligen Jahr<br />
geborenen<br />
Kinder<br />
Rate<br />
(Zahl der in dem jeweiligen<br />
Jahr geborenen Kinder je<br />
1000 Einwohner)<br />
2005 12846 136 10,58<br />
2006 13171 122 9,26<br />
2007 13356 124 9,28<br />
2008 13589 120 8,83<br />
2009 13827 118 8,53<br />
2010 13823 96 6,94<br />
2011 13875 97 6,99<br />
2012 13917 99 7,11<br />
(Vergleich Deutschland 2012: 8,36 (673.544 Geburten, 80,52 Mio. Einwohner))<br />
Da die „Elterngeneration“ heute geborener Kinder (in untenstehender Grafik als die<br />
Einwohner im Alter von 20 bis 40 Jahren gekennzeichnet) in den vergangenen Jahren<br />
hinsichtlich der Zahl der ihr zuzurechnenden Einwohner abgenommen hat und sich diese<br />
Entwicklung auch in den kommenden Jahren - wegen des deutlichen Geburtenrückgangs ab<br />
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ca. 1991 sogar verstärkt - fortsetzen wird, ist für die kommenden Jahre in der Tendenz mit<br />
einer Abnahme der Geburtenzahl zu rechnen. Diese Entwicklung kann jedoch durch andere<br />
Effekte (z.B. vermehrter Zuzug bestimmter Altersgruppen) „überlagert werden“.<br />
5. Fachkräftegewinnung<br />
Der (bundesweite) Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes (Förderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />
U3) sowie durch die zum 01.10.2010 durch Änderung des Brandenburgischen<br />
Kindertagesstättengesetzes erfolgte Anhebung des Personalschlüssels für die<br />
Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt hat zu einem deutlichen Mehrbedarf an fachlich<br />
qualifiziertem Erzieherpersonal geführt.<br />
Der damit verbundenen Fachkräftemangel führt zu einer höheren Bereitschaft von<br />
Erzieherinnen und Erziehern zum Wechsel des Arbeitsplatzes<br />
Dennoch konnte die Gemeinde ihren insgesamt (aufgrund von Erweiterungen des<br />
Betreuungsangebotes aber auch steigender Betreuungszahlen insbes. im Hortbereich)<br />
steigenden Personalbedarf in den vergangenen Jahren decken, wobei sie von der<br />
angesprochenen Bereitschaft von Erzieherinnen und Erziehern zum Wechsel des<br />
Arbeitsplatzes eher profitiert hat.<br />
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Ca. 40% der Stellen der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf entfallen auf Erzieher/innen in<br />
den kommunalen Kindertagesstätten.<br />
6. Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde<br />
Zum 01.09.2013 trat die 3. Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung der<br />
Gemeinde in Kraft.<br />
Ein Ausgangspunkt der Überlegungen zur Änderung der Satzung war das Bestreben, durch<br />
Satzungsänderungen einen Ausgleich von Gebühren-Mindereinnahmen, die aus der<br />
rechtlich gebotenen Nichtberücksichtigung des Kindergeldes bei der Ermittlung des der<br />
Gebührenerhebung zugrundeliegenden Elterneinkommens resultieren, zu erreichen. Als<br />
wesentliches Element dazu wurde - neben einer leichten Anhebung der<br />
Höchstgebührensätze - die sog. „Kappungsgrenzenregelung“ nach § 10 Abs. 3 Satz 2 der<br />
Kita-Gebührensatzung (alt) aufgehoben, nach der bei höheren Einkommen eine Erhöhung<br />
der täglichen Betreuungszeit ohne Auswirkung auf die Gebührenhöhe bleibt (also z.B. für<br />
Betreuungszeiten von täglich 6h und täglich 8h die gleiche Gebühr - der Höchstsatz - fällig<br />
wird). Zugleich wurden die Mindestgebührensätze leicht abgesenkt sowie höhere (und in<br />
allen Einkommensgruppen prozentual gleiche) Gebührenabschläge für mehrere<br />
unterhaltsberechtigte Kinder festgesetzt.<br />
Insbesondere die Aufhebung der Kappungsgrenzenregelung wurde von betroffenen Eltern<br />
unter Hinweis auf z.T. deutliche Gebührenanhebungen heftig kritisiert. In vielen Fällen<br />
reagierten von Gebührenerhöhungen betroffene Eltern, indem die vereinbarte<br />
Betreuungszeit herabgesetzt wurde.<br />
Der Vergleich der für den Monat September 2013 für die Gebührenerhebung ermittelten<br />
Abrechnungsdaten mit denen des Monats Dezember 2012 lässt Entwicklungen deutlich<br />
werden:<br />
vereinbarte Betreuungszeit (Mittelwert der Betreuungsverträge der jeweiligen Betreuungsform)<br />
Betreuungsform September 2013 Dezember 2012<br />
Kinderkrippe 7,7 h 8,4 h<br />
Kindergarten 7,9 h 8,0 h<br />
Hort 4,3 h 4,5 h<br />
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Gebühr (Mittelwert der Betreuungsverträge der jeweiligen Betreuungsform)<br />
Betreuungsform September 2013 2 Dezember 2012 3<br />
Kinderkrippe 165,21 € 163,90 €<br />
Kindergarten 128,10 € 118,56 €<br />
Hort 51,68 € 53,01 €<br />
7. Mittagsversorgung in den kommunalen Kindergärten/-krippen und Horten<br />
Zum 01.08.2013 wurden die Konzessionen zur Versorgung der Kinder in den kommunalen<br />
Kindergärten/-krippen sowie an den Grundschulen (Horten) neu vergeben.<br />
Die Versorgung in den Kindergärten /-krippen wird seit dem 01.08.2013 durch das<br />
Unternehmen Sodexo SCS GmbH, Berlin, sicher gestellt. Nach Einschätzung der Leiterinnen<br />
der Einrichtungen erfolgte die Umstellung problemlos. Die Qualität des Essens (z.B. Vielfalt<br />
des Angebotes, Portionsgröße, Geschmack, Aussehen, Temperatur) sowie die<br />
Zuverlässigkeit (Pünktlichkeit) des Caterers werden als „gut“ bis „sehr gut“ eingeschätzt.<br />
Wesentliche Probleme im Hinblick auf die Umstellung des Abrechnungssystems sind nicht<br />
bekannt geworden.<br />
An den kommunalen Grundschule (bzw. Horten) erfolgt die Versorgung weiterhin durch das<br />
Unternehmen Sunshine Catering Service. Nach Mitteilung des Caterers werden seit Beginn<br />
des Schuljahres täglich ca. 20-30 Portionen pro Schule mehr geliefert, als im<br />
vorangegangenen Schuljahr. Obwohl dies auf die gestiegene Zahl von Schülerinnen und<br />
Schülern zurückzuführen sein dürfte, kann dennoch festgestellt werden, dass die deutliche<br />
Anhebung des Abgabepreises von 1,82 € / Portion auf 2,50 € / Portion zu keiner<br />
wesentlichen Abnahme der Inanspruchnahme der Mittagsversorgung geführt hat.<br />
Ab Oktober d.J. soll - zunächst im Rahmen eines zeitlich befristeten „Modellversuchs“ - das<br />
Angebot insofern umgestaltet werden, dass die Essenteilnehmer erst an der Ausgabe unter<br />
den angebotenen Wahlessen auswählen.<br />
<strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf, den 18.09.2013<br />
Lange<br />
Leiter Hauptamt<br />
2 zugrunde gelegte Elterneinkommen ohne Kindergeld<br />
3 zugrunde gelegte Elterneinkommen inkl. Kindergeld<br />
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