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Firmenkontrollen (pdf, 1.4 MB) - Frankfurt am Main

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VERKEHRSDEZERNAT<br />

STADT<br />

FRANKFURT AM MAIN<br />

#<br />

BETRIEBS- UND<br />

UNTERNEHMENSÜBERPRÜFUNGEN<br />

IM JAHR 2013<br />

-36.23 Sonderdienste-,<br />

Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>,<br />

069/212-43313, 40287 oder 42311, 069/212-45302<br />

E-Mail: strassenverkehrs<strong>am</strong>t@stadt-frankfurt.de<br />

© copyright: Straßenverkehrs<strong>am</strong>t


2<br />

Betriebs- und<br />

Unternehmensüberprüfungen<br />

im Jahr 2013<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Routine- bzw. Wiedervorlageüberwachungstät<br />

wachungstätigkeiten<br />

gkeiten<br />

Tätigkeiten im Jahr 2013 in Betrieben und Unternehmen ............................................. 3<br />

Nutzfahrzeugkontrollen auf Firmengeländen<br />

Statistische Auswertung der Fahrzeugkontrollen auf Firmengeländen ......................... 5<br />

Kontrollbericht zu einem Transport von Lithiumbatterien .............................................. 6<br />

Transport von Lithiumbatterien<br />

Defekte Lithiumbatterien – was nun? ............................................................................ 8<br />

Einnahmen nach der Gebührenkostenverordnung<br />

Einnahmen aus Gebühren .......................................................................................... 10<br />

Artikel in der Zeitschrift der Gefahrgutbeauftragte<br />

Die neue Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) ..................................................... 11<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Festgestellte Ordnungswidrigkeiten ............................................................................ 13<br />

Strahlenschutz und Transportsicherheit<br />

Die Überprüfung von Beförderungen mit Versandstücken der Klasse 7 .................. 14<br />

Information und Prävention<br />

Beratungs- und Informationsgespräche ...................................................................... 15<br />

Transporter-Workshop „Rechtzeitig und sicher ankommen“ ...................................... 16


3<br />

Routine- bzw. Wiedervorlageüber<br />

vorlageüber-<br />

wachungstätigkeiten<br />

Tätigkeiten im Jahr 2013 in Betrieben und Unternehmen<br />

Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Aktivitäten der Gefahrgutsachbearbeitung des Straßenverkehrs<strong>am</strong>tes<br />

<strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, die im Zus<strong>am</strong>menhang mit Firmenüberprüfungen durchgeführt wurden.<br />

Diesbezüglich wurden in dem Gefahrgutverwaltungsprogr<strong>am</strong>m „GeGut“ erneute Datenbereinigungen durchgeführt.<br />

So wurden 2013 insges<strong>am</strong>t 8 Firmenlöschungen vorgenommen, da diese nicht mehr existieren bzw. umfirmiert<br />

wurden. Ferner waren insges<strong>am</strong>t 11 Firmenneuzugänge zu verzeichnen. Diese Informationen erhält das<br />

Gefahrgutte<strong>am</strong> über einen Abgleich mit dem städtischen Gewerberegister.<br />

Die Erfassung der Neuzugänge war möglich, da den jeweiligen Firmen entsprechende Fragebögen übersandt<br />

wurden. Diese wurden nach ihrem Posteingang ausgewertet und in dem Verwaltungsprogr<strong>am</strong>m „GeGut“ erfasst.<br />

Auf Basis dieses aktualisierten Datenbestandes konnten 236 Unternehmen und Betriebe kontrolliert werden.<br />

Begleitend hierzu wurden auf Wunsch der Firmen zusätzlich Beratungen vorgenommen. Im Jahr 2013 fanden<br />

259 Beratungs- und Informationsgespräche statt, davon 236 im Rahmen der durchgeführten Betriebs- und Unternehmenskontrollen.<br />

13 Überprüfungen fanden im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern<br />

der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) statt. Der Umgang mit diesen Gefahrgütern hat für ein Unternehmen die<br />

Beachtung spezieller Vorschriften zur Folge. Diese Beförderungen bedürfen einer besonderen Überwachung.


4<br />

2013 konnten 236 Überprüfungsaktionen auf Betriebs- und Unternehmensgeländen durchgeführt werden. Dem<br />

stehen etwa 14.000 überwachungspflichtige Firmen, Organisationen, Verwaltungen und Institute gegenüber. Im<br />

Vergleich mit den Vorjahren lässt sich feststellen, dass sich die Anzahl der Überwachungstätigkeiten auf Firmengländen<br />

seit dem Jahr 2008 um 19,7 % erhöht hat. Zusätzlich hat sich der durchschnittliche Zeitaufwand<br />

für eine Überwachungsmaßnahme auf Firmengeländen auf Grund der komplexen Rechtslage deutlich erhöht.<br />

Die komplizierten Rechtsanforderungen führen bei den überwachungspflichtigen Firmen zwangsläufig zu einem<br />

erhöhten Beratungsbedarf.<br />

Aktivitäten in Betrieben und Unternehmen 2010 2011 2012 2013<br />

Neuerfassung von Firmen 41 29 9 11<br />

Routinemäßige Betriebs- und Unternehmenskontrollen 227 242 228 236<br />

Beratungs- und Informationsgespräche 248 254 261 259<br />

Besondere Prüfungen nur Klasse 7 21 11 9 13*<br />

Ges<strong>am</strong>tanzahl der durchgeführten Aktivitäten 537 536 507 519<br />

*(näheres siehe Seite 14)


5<br />

Nutzfahrzeu<br />

fahrzeugkontrollen auf Firmengeländen<br />

Statistische Auswertung der Fahrzeugkontrollen<br />

Bei Betriebs- und Unternehmenskontrollen wird das<br />

Te<strong>am</strong> der Gefahrgutsachbearbeiter durch Bedienstete<br />

der Stadtpolizei – Verkehrssicherheit des Straßenverkehrs<strong>am</strong>tes<br />

unterstützt. Nach einer mehrteiligen Ausbildung<br />

im Gefahrgutrecht sollen diese Bediensteten<br />

unter der Leitung der Gefahrgutsachbearbeiter Gefahrgutfahrzeuge<br />

auf Firmengeländen überprüfen.<br />

Die ersten Ergebnisse zeigen, dass diese Maßnahme<br />

ein geeigneter Weg ist, Betriebs- und Unternehmenskontrollen<br />

effektiver zu gestalten. Die Geschäftsleitungen<br />

der Firmen halten diese Art der Überprüfung für<br />

informativ und präventiv wirkend.<br />

Die Überprüfung von Beförderungseinheiten auf Firmengeländen<br />

gehört zum Alltag des Te<strong>am</strong>s Gefahrgutangelegenheiten!<br />

2013 wurden auf Firmengeländen insges<strong>am</strong>t 81 Nutzfahrzeuge mit dem folgenden Ergebnis überprüft.<br />

Kontrolle von Gefahrgutfahrzeugen auf Unternehmens- und Betriebsgeländen<br />

Fahrzeuge mit Zulassung im Gebiet<br />

1. Anzahl der Fz. und deren Verstöße: Inland EU-Staaten Drittländer Ges<strong>am</strong>t<br />

1.1 Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge: 75 4 2 81<br />

1.2 davon die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge: 32 2 1 35<br />

2.<br />

2.1 Fahrerschulung:<br />

2.2 Bescheinigung der besonderen Zulassung: 2 2<br />

2.3 Beförderungspapiere: 1 2 3<br />

2.4 Kennzeichnung: 2 1 1 4<br />

2.5 Ausrüstung: 2 2<br />

2.6 Ladungssicherheit: 9 3 12<br />

2.7 sonstige Mängel: 19 3 2 24<br />

3.<br />

3.1 Verwarngeld (in €):<br />

3.2 Anzahl der Anzeigen für Bußgeldverfahren: 4 1 5


6<br />

Kontrollbericht zu einem Transport von Lithiumbatterien<br />

Im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmenskontrolle<br />

in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> wurde die Beförderungseinheit,<br />

<strong>am</strong>tl. Kennzeichen F-XY XXXX, angehalten<br />

und kontrolliert.<br />

Die Beförderungseinheit war beladen mit Gütern,<br />

verpackt in Kisten aus Pappe. Eine Kiste aus Pappe,<br />

war als Gefahrgutsendung "Gefahrgut in begrenzten<br />

Mengen" (LQ) ausgewiesen.<br />

Des Weiteren befand sich auf der Ladefläche des<br />

Fahrzeugs ein Versandstück mit Gefahrgut, UN 3481<br />

LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN,<br />

9, III, (E) ADR, Kiste aus Pappe 10 kg (Foto 01).<br />

Foto 01<br />

Bei der weiteren Überprüfung der Beförderungseinheit<br />

wurde Folgendes festgestellt:<br />

Dem Beförderer wurde zu dem Beförderungsvorgang<br />

kein Beförderungspapier ausgehändigt bzw. keine<br />

gefahrgutrechtlichen Angaben übermittelt.<br />

Daher war unklar, was sich nun genau in dem Versandstück<br />

befand.<br />

Foto 02<br />

Nach telefonischer Rücksprache mit dem betroffenen<br />

Verantwortlichen des Absenders wurde vereinbart,<br />

dass das Paket vor Ort geöffnet werden kann, um<br />

den Inhalt des Paketes nach gefahrgutrechtlichen<br />

Kriterien zu klassifizieren.<br />

Nach Öffnung des Versandstückes wurde der Inhalt<br />

als eine Lithium-Ionen-Batterie mit einer Nennenergieleistung<br />

von 317,44 Wh klassifiziert (Foto 02).


7<br />

Nach der Sondervorschrift 188 ADR sind nur Lithium-<br />

Ionen-Batterien mit einer Nennenergieleistung von<br />

100 Wh vom ADR befreit.<br />

Somit hätte nach gefahrgutrechtlichen Vorgaben der<br />

Verantwortliche des Absenders dafür sorgen müssen,<br />

dass dem Beförderer vor Beförderungsbeginn<br />

ein entsprechendes Beförderungspapier nach Abschnitt<br />

5.4.1 ADR übergeben wird.<br />

Foto 03<br />

Weiterhin wurde festgestellt:<br />

Der Gefahrzettel Nummer 9 war mit Paketklebeband überklebt (siehe Foto 03).<br />

Der Verpacker oder Verantwortlicher des Verpackers von Gefahrgut unterließ es, die Vorschriften über die<br />

Bezettelung gemäß Abschnitt 5.2.2 ADR zu beachten.<br />

Somit liegt ein Verstoß gegen:<br />

§ 10 (1) Nr. 1 GGBefG; § 18 (1) Nr. 8, § 37 (1) Nr. 4h GGVSEB,<br />

§ 10 (1) Nr. 1 GGBefG; § 37 (1) Nr. 11a, § 22 (1) Nr. 1 GGVSEB<br />

vor.


8<br />

Transport von Lithiumbatterien<br />

Defekte Lithiumbatterien – was nun?<br />

Lithiumbatterien, ob als Ionen- oder Metallbatterien, sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie<br />

finden sich in Handys, Laptops, elektronischen Messgeräten oder E-Bikes. Solange die Lithiumbatterien<br />

funktionieren, macht sich niemand Gedanken darüber, was zu veranlassen ist, wenn diese mal nicht mehr<br />

funktionieren oder sogar defekt sind.<br />

In den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (IATA-DGR) wurde dies bereits in der Sondervorschrift<br />

A 154 geregelt, während bei den anderen Verkehrsträgen erst im Jahr 2013 Aussagen dazu getroffen wurden.<br />

Das europäische Übereinkommen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße<br />

(ADR) enthielt keinen Hinweis wie defekte Lithiumbatterien vorschriftenkonform versandt werden können.<br />

Der Gesetzgeber hatte diesen möglichen Transportvorgang auf der Straße bis zum Jahr 2013 einfach nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Erst in den neuen Gefahrgutvorschriften für den Straßen- und Seeverkehr wurde die Sondervorschrift 661<br />

eingeführt, in der geregelt wurde, dass defekte Lithiumbatterien, die nicht ordnungsgemäß zur S<strong>am</strong>melstelle<br />

zur Entsorgung (SV 636) transportiert werden können, erst nach Festlegung der Kriterien durch die zuständige<br />

Behörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), transportiert<br />

werden dürfen. Doch hier die genauen Kriterien zu erfahren, gestaltet sich schwierig. Zu Beginn des Jahres<br />

2013 wurde die Multilaterale Vereinbarung M 259 publiziert, die hier sowohl in der Auswahl der Verpackungen<br />

(P 908) als auch in der Kennzeichnung und Eintragung in die Beförderungspapiere Hilfe geboten hat.<br />

Die Frage, die zunächst geklärt werden muss, ist jedoch die Erläuterung des Begriffes „DEFEKT“. Die Multilaterale<br />

Vereinbarung M 259 beschreibt diesen wie folgt:<br />

Zu diesen defekten Zellen und Batterien zählen:<br />

a) Zellen oder Batterien, bei denen Defekte festgestellt wurden, die die Sicherheit beeinträchtigen,<br />

b) ausgelaufene Zellen oder Batterien oder Zellen oder Batterien mit Gasaustritt,<br />

c) Zellen oder Batterien, bei denen vor der Beförderung keine Diagnose durchgeführt werden kann oder<br />

d) Zellen oder Batterien, die bauliche oder mechanische Beschädigungen aufweisen.<br />

Interessant hierbei ist der Punkt c):<br />

Da diese Zellen und Batterien auch unter den Begriff defekt fallen, ist hier die Multilaterale Vereinbarung<br />

M 259 anzuwenden. Hiernach muss jede gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung durchgeführte<br />

Beförderung der jeweiligen zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Die Mitteilung umfasst sowohl eine präzise<br />

Beschreibung der beförderten Güter als auch die Gründe für die Nutzung dieser Vereinbarung.<br />

Wie viele Mitteilungen über solche „Defekte Lithiumbatterien“ kommen bei der BAM als Mitteilung zur Versendung<br />

an? Nahezu keine.


9<br />

Das unten anstehende Bild zeigt einen<br />

sochen Zwischnfall:<br />

Als der Laptop eingeschaltet wurde,<br />

sind die Batterien wie ein Luftballon<br />

aufgegangen und zersprungen!<br />

Für den unbeteiligten Beobachter stellt sich die Frage: Warum, fallen solche<br />

Batterien bei den Nutzern nicht zur Entsorgung an oder versendet<br />

man diese Batterien ohne sich die richtige Anwendung der Gefahrgutvorschriften<br />

zu kümmern?<br />

Ich möchte in diesem Zus<strong>am</strong>menhang nicht weiter spekulieren. Meine<br />

Recherchen haben ergeben, die möglichen Absender im Sinne der Gefahrgutvorschriften,<br />

ob Fahrradhändler für E-Bikes oder Lieferanten von<br />

Handys, Laptops, etc., kennen in vielen Fällen nicht die gesetzlichen Anforderungen.<br />

Nach meiner Auffassung wird so die Gefahr, dass die Batterien<br />

einen Kurzschluss produzieren und aus dieser Situation ein Unfall<br />

entstehen kann, gefördert. Demgemäß ist es ist nur eine Frage der Zeit<br />

bis es in diesem Zus<strong>am</strong>menhang zu einem Gefahrgutunfall kommt.<br />

Nach meiner Auffassung sollten die zuständigen Überwachungsbehörden ein größeres Augenmerk auf die<br />

Versender von Lithiumbatterien haben, da viele weder die Anforderungen nach ADR kennen, noch über ausgebildetes<br />

Personal verfügen. Vielleicht können wir mit unserem Beitrag eines Tages verhindern, dass Menschen,<br />

Tiere und Sachen zu Schaden kommen, nur dadurch, dass wir mit unseren Kontrollen und Beratungen<br />

auf die Anforderungen des Transportes von defekten Lithiumbatterien hingewiesen haben.<br />

Danken möchte ich hiermit allen an den Kontrollen Beteiligten für die Unterstützung und Sicherung im Jahre<br />

2013, sowie dem Te<strong>am</strong> Gefahrgutangelegenheiten der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> und wünsche weiterhin eine<br />

so angenehme und erfreuliche Zus<strong>am</strong>menarbeit für die Zukunft.<br />

Dr. Volker Reinschmidt<br />

Gefahrgutsachverständiger<br />

FaSi, Umweltauditor<br />

Paulusstraße 31<br />

D-76356 Weingarten/Bd<br />

http://www.gefahrguthilfe.de<br />

07244-706439<br />

ADR/RID/ADN/IMDG Fax: 07244-706440<br />

Handy: 0172-6249117


10<br />

Einnahmen nach der Gebührenkostenverordnung<br />

ordnung<br />

Einnahmen aus Gebühren<br />

Am 07. März 2013 wurde im BGBl. I S. 466 die neue Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) veröffentlicht und<br />

ist <strong>am</strong> 01.04.2013 in Kraft getreten. Wesentliche Änderung ist, dass die umstrittene Gebührennummer 001 der<br />

alten GGKostV gestrichen wurde. Neu ist die Gebührennummer 013: „Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung<br />

festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes<br />

oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen“. Der Kostenrahmen<br />

ist auf € 25,- je begonnene Viertelstunde neu festgelegt worden. Nach dieser sind ausschließlich Maßnahmen<br />

zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz<br />

oder gegen die nach Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen<br />

nach Zeitaufwand abzurechnen. Durch die Einführung der neuen Verordnung wurde eine erhebliche Steigerung<br />

der Einnahmen aus Gebühren erzielt.<br />

Auszug aus der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der<br />

Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt<br />

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren<br />

Gebührennummer<br />

Gebührentatbestand<br />

013 Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung<br />

künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes oder<br />

gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen<br />

(§ 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes).<br />

Gebühr<br />

in EURO<br />

25,00€


11<br />

Artikel in der Zeitschrift der Gefahrgutbeauftragte<br />

Die neue e Gefahrgutkostenverordnung (GGKost<br />

ostV)


13<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Festgestellte Ordnungswidrigkeiten<br />

Verfahren, die von anderen Dienststellen eingeleitet und an das Te<strong>am</strong> der Gefahrgutangelegenheiten im Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />

<strong>Frankfurt</strong> abgegeben wurden, haben sich auf Null reduziert.<br />

Dieser Trend wurde durch die Änderung in der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung<br />

der Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Wasser, zuletzt<br />

geändert <strong>am</strong> 26.09.2007, noch unterstützt.<br />

Der endgültige Schnitt erfolgte dann im Januar 2008. Ab diesem Zeitpunkt mussten die anderen Dienststellen<br />

Verfahren an die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel abgegeben.<br />

Die Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten bei Gefahrgutüberwachungsmaßnahmen ist in den letzten<br />

drei Jahren leicht rückläufig. Dieser Sachverhalt ist nicht zuletzt auf die Tatsache zurückzuführen, dass neben<br />

der Repression ein erhöhter Wert auf die Prävention gelegt wird.


14<br />

Strahlenschutz und Transportsicherheit<br />

Die Überprüfung von Beförderungen mit Versandstücken<br />

der Klasse 7<br />

Im Jahr 2011 wurden im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Umschlag von radioaktiven Stoffen 11 Überprüfungen auf<br />

Betriebs- und Unternehmensgeländen durchgeführt. 2012 wurden 9 und 2013 13 Überprüfungen vorgenommen.<br />

Radioaktive Stoffe werden überwiegend für medizinische Einrichtungen oder im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

mess- und regeltechnischen Aktivitäten befördert.<br />

Bei den Überprüfungen war überwiegend festzustellen, dass die an den Beförderungsvorgängen beteiligten<br />

Personen die Pflichten der Gefahrgutvorschriften als Absender, Verpacker, Verlader und Entlader nach den<br />

gesetzlichen Vorgaben kennen und wahrnehmen. Jedoch ist immer wieder in Einzelfällen das nicht sichere<br />

Verladen von Versandstücken bzw. Ladehilfsmitteln auffällig.<br />

Im Jahr 2013 waren besonders bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen die schnellen Transporteure im<br />

Verteilerverkehr auffällig. So wurde die Anlieferung, das Verpacken und Verlanden besonders bei medizinischen<br />

Einrichtungen überprüft.<br />

Mangelhafte Ladungssicherung und eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sind bei vielen Überprüfungen ein Thema.


15<br />

Information und Prävention<br />

Beratungs<br />

ratungs- und Informationsgespräche<br />

Im vergangenen Kontrolljahr wurden in Betrieben und Unternehmen in <strong>Frankfurt</strong> 259 Beratungs- und Informationsgespräche<br />

geführt.<br />

Beratungsanfragen in „Sachen Gefahrgutbeförderungen“ enden nicht an der Stadtgrenze, sie gehen oft über<br />

die Grenzen Hessens hinaus, da <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> ein internationaler Dreh- und Angelpunkt des Frachtumschlags<br />

ist.<br />

Wo sind Beratungs- und Informationsgespräche erforderlich?<br />

Firmen die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Beschäftigung eines betrieblichen Gefahrgutbeauftragten<br />

verpflichtet sind, benötigen oft Hilfe bei der Umsetzung von gefahrgutrechtlichen Vorgaben.<br />

Schwerpunkte der Beratung sind:<br />

Die Dokumentation (z. B. wurden für Klein- und Mittelbetriebe spezielle Checklisten zur besseren Prüfung der<br />

Dokumentation entwickelt), die Überprüfung von Verpackungen, die Bezettelung von Versandstücken, Großpackmitteln<br />

und Fahrzeugen, die Verladung und Befüllung sowie die Ausrüstung der Fahrzeuge.<br />

Kosten:<br />

Beratungsleistungen werden kostenfrei durchgeführt. Wird eine Beratung in einem Betrieb oder Unternehmen<br />

durchgeführt, so muss mit An- und Abfahrt eine Zeit von ca. drei Stunden aufgewendet werden. Daher werden<br />

Beratungs- und Informationsgespräche nur zus<strong>am</strong>men mit einer Neuerfassung (Erstbegehung) oder einer<br />

routinemäßigen Kontrolle angeboten.


16<br />

Transporter-Workshop „Rechtzeitig und sicher ankommen“<br />

Am 22.November 2013 fand der von der IHK <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> veranstaltete Transporter-Workshop mit dem<br />

Thema „Rechtzeitig und sicher ankommen“ statt.<br />

Unterstützt wurde diese Veranstaltung vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., dem Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, der Handwerksk<strong>am</strong>mer <strong>Frankfurt</strong>-Rhein-<strong>Main</strong> und dem Hessischen<br />

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.<br />

Dabei wurden die zahlreichen Teilnehmer/innen vom Verkehrsdezernenten der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> Herrn<br />

Stadtrat Stefan Majer begrüßt, ehe einige Beiträge verschiedener Institutionen folgten. Moderiert wurde die<br />

Veranstaltung von Ulrich Mann vom GBK Gefahrgutbüro Ingelheim.<br />

Der erste Vortrag des Nachmittags wurde von Heinz Werner Schade vom Regierungspräsidium Kassel gehalten<br />

und beschäftigte sich mit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, dabei im Speziellen mit den Lenk-<br />

und Ruhezeiten, der Tachografenpflicht und den Handwerkerausnahmen.<br />

Anschließend referierte Wolfgang Schlobohm von der Moravia Akademie Wiesbaden über Ladungssicherung<br />

in Kleintransportern. Welche Verantwortungen haben Halter und Fahrzeugführer und wie sehen geeignete<br />

Fahrzeuge und die richtige Planung aus? All diese Fragen konnten erläutert werden.<br />

Nach einer kurzen Pause folgte der Beitrag von Rainer Michaelis vom Straßenverkehrs<strong>am</strong>t der Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Main</strong>. Thema waren die wesentlichen Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung, insbesondere zur Personenbeförderung<br />

und Sonderrechte.<br />

Abgerundet wurde der Nachmittag durch einen Vortrag von Michael Katzer von der Dekra Automobil GmbH<br />

Fulda, welcher Unfälle im öffentlichen Verkehr zum Thema hatte. Dabei wurde auf die Problematik, Störung<br />

der Mobilität, Unfallanalysen und die wirtschaftlichen Folgen eingegangen.<br />

Abschließend bleibt zu sagen, dass der Transporter-Workshop ein voller Erfolg war und durch interessante<br />

und informative Beiträge den Teilnehmer/innen einiges näherbringen konnte.

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