Firmenkontrollen (pdf, 1.4 MB) - Frankfurt am Main
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VERKEHRSDEZERNAT<br />
STADT<br />
FRANKFURT AM MAIN<br />
#<br />
BETRIEBS- UND<br />
UNTERNEHMENSÜBERPRÜFUNGEN<br />
IM JAHR 2013<br />
-36.23 Sonderdienste-,<br />
Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>,<br />
069/212-43313, 40287 oder 42311, 069/212-45302<br />
E-Mail: strassenverkehrs<strong>am</strong>t@stadt-frankfurt.de<br />
© copyright: Straßenverkehrs<strong>am</strong>t
2<br />
Betriebs- und<br />
Unternehmensüberprüfungen<br />
im Jahr 2013<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Routine- bzw. Wiedervorlageüberwachungstät<br />
wachungstätigkeiten<br />
gkeiten<br />
Tätigkeiten im Jahr 2013 in Betrieben und Unternehmen ............................................. 3<br />
Nutzfahrzeugkontrollen auf Firmengeländen<br />
Statistische Auswertung der Fahrzeugkontrollen auf Firmengeländen ......................... 5<br />
Kontrollbericht zu einem Transport von Lithiumbatterien .............................................. 6<br />
Transport von Lithiumbatterien<br />
Defekte Lithiumbatterien – was nun? ............................................................................ 8<br />
Einnahmen nach der Gebührenkostenverordnung<br />
Einnahmen aus Gebühren .......................................................................................... 10<br />
Artikel in der Zeitschrift der Gefahrgutbeauftragte<br />
Die neue Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) ..................................................... 11<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten ............................................................................ 13<br />
Strahlenschutz und Transportsicherheit<br />
Die Überprüfung von Beförderungen mit Versandstücken der Klasse 7 .................. 14<br />
Information und Prävention<br />
Beratungs- und Informationsgespräche ...................................................................... 15<br />
Transporter-Workshop „Rechtzeitig und sicher ankommen“ ...................................... 16
3<br />
Routine- bzw. Wiedervorlageüber<br />
vorlageüber-<br />
wachungstätigkeiten<br />
Tätigkeiten im Jahr 2013 in Betrieben und Unternehmen<br />
Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Aktivitäten der Gefahrgutsachbearbeitung des Straßenverkehrs<strong>am</strong>tes<br />
<strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, die im Zus<strong>am</strong>menhang mit Firmenüberprüfungen durchgeführt wurden.<br />
Diesbezüglich wurden in dem Gefahrgutverwaltungsprogr<strong>am</strong>m „GeGut“ erneute Datenbereinigungen durchgeführt.<br />
So wurden 2013 insges<strong>am</strong>t 8 Firmenlöschungen vorgenommen, da diese nicht mehr existieren bzw. umfirmiert<br />
wurden. Ferner waren insges<strong>am</strong>t 11 Firmenneuzugänge zu verzeichnen. Diese Informationen erhält das<br />
Gefahrgutte<strong>am</strong> über einen Abgleich mit dem städtischen Gewerberegister.<br />
Die Erfassung der Neuzugänge war möglich, da den jeweiligen Firmen entsprechende Fragebögen übersandt<br />
wurden. Diese wurden nach ihrem Posteingang ausgewertet und in dem Verwaltungsprogr<strong>am</strong>m „GeGut“ erfasst.<br />
Auf Basis dieses aktualisierten Datenbestandes konnten 236 Unternehmen und Betriebe kontrolliert werden.<br />
Begleitend hierzu wurden auf Wunsch der Firmen zusätzlich Beratungen vorgenommen. Im Jahr 2013 fanden<br />
259 Beratungs- und Informationsgespräche statt, davon 236 im Rahmen der durchgeführten Betriebs- und Unternehmenskontrollen.<br />
13 Überprüfungen fanden im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern<br />
der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) statt. Der Umgang mit diesen Gefahrgütern hat für ein Unternehmen die<br />
Beachtung spezieller Vorschriften zur Folge. Diese Beförderungen bedürfen einer besonderen Überwachung.
4<br />
2013 konnten 236 Überprüfungsaktionen auf Betriebs- und Unternehmensgeländen durchgeführt werden. Dem<br />
stehen etwa 14.000 überwachungspflichtige Firmen, Organisationen, Verwaltungen und Institute gegenüber. Im<br />
Vergleich mit den Vorjahren lässt sich feststellen, dass sich die Anzahl der Überwachungstätigkeiten auf Firmengländen<br />
seit dem Jahr 2008 um 19,7 % erhöht hat. Zusätzlich hat sich der durchschnittliche Zeitaufwand<br />
für eine Überwachungsmaßnahme auf Firmengeländen auf Grund der komplexen Rechtslage deutlich erhöht.<br />
Die komplizierten Rechtsanforderungen führen bei den überwachungspflichtigen Firmen zwangsläufig zu einem<br />
erhöhten Beratungsbedarf.<br />
Aktivitäten in Betrieben und Unternehmen 2010 2011 2012 2013<br />
Neuerfassung von Firmen 41 29 9 11<br />
Routinemäßige Betriebs- und Unternehmenskontrollen 227 242 228 236<br />
Beratungs- und Informationsgespräche 248 254 261 259<br />
Besondere Prüfungen nur Klasse 7 21 11 9 13*<br />
Ges<strong>am</strong>tanzahl der durchgeführten Aktivitäten 537 536 507 519<br />
*(näheres siehe Seite 14)
5<br />
Nutzfahrzeu<br />
fahrzeugkontrollen auf Firmengeländen<br />
Statistische Auswertung der Fahrzeugkontrollen<br />
Bei Betriebs- und Unternehmenskontrollen wird das<br />
Te<strong>am</strong> der Gefahrgutsachbearbeiter durch Bedienstete<br />
der Stadtpolizei – Verkehrssicherheit des Straßenverkehrs<strong>am</strong>tes<br />
unterstützt. Nach einer mehrteiligen Ausbildung<br />
im Gefahrgutrecht sollen diese Bediensteten<br />
unter der Leitung der Gefahrgutsachbearbeiter Gefahrgutfahrzeuge<br />
auf Firmengeländen überprüfen.<br />
Die ersten Ergebnisse zeigen, dass diese Maßnahme<br />
ein geeigneter Weg ist, Betriebs- und Unternehmenskontrollen<br />
effektiver zu gestalten. Die Geschäftsleitungen<br />
der Firmen halten diese Art der Überprüfung für<br />
informativ und präventiv wirkend.<br />
Die Überprüfung von Beförderungseinheiten auf Firmengeländen<br />
gehört zum Alltag des Te<strong>am</strong>s Gefahrgutangelegenheiten!<br />
2013 wurden auf Firmengeländen insges<strong>am</strong>t 81 Nutzfahrzeuge mit dem folgenden Ergebnis überprüft.<br />
Kontrolle von Gefahrgutfahrzeugen auf Unternehmens- und Betriebsgeländen<br />
Fahrzeuge mit Zulassung im Gebiet<br />
1. Anzahl der Fz. und deren Verstöße: Inland EU-Staaten Drittländer Ges<strong>am</strong>t<br />
1.1 Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge: 75 4 2 81<br />
1.2 davon die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge: 32 2 1 35<br />
2.<br />
2.1 Fahrerschulung:<br />
2.2 Bescheinigung der besonderen Zulassung: 2 2<br />
2.3 Beförderungspapiere: 1 2 3<br />
2.4 Kennzeichnung: 2 1 1 4<br />
2.5 Ausrüstung: 2 2<br />
2.6 Ladungssicherheit: 9 3 12<br />
2.7 sonstige Mängel: 19 3 2 24<br />
3.<br />
3.1 Verwarngeld (in €):<br />
3.2 Anzahl der Anzeigen für Bußgeldverfahren: 4 1 5
6<br />
Kontrollbericht zu einem Transport von Lithiumbatterien<br />
Im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmenskontrolle<br />
in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> wurde die Beförderungseinheit,<br />
<strong>am</strong>tl. Kennzeichen F-XY XXXX, angehalten<br />
und kontrolliert.<br />
Die Beförderungseinheit war beladen mit Gütern,<br />
verpackt in Kisten aus Pappe. Eine Kiste aus Pappe,<br />
war als Gefahrgutsendung "Gefahrgut in begrenzten<br />
Mengen" (LQ) ausgewiesen.<br />
Des Weiteren befand sich auf der Ladefläche des<br />
Fahrzeugs ein Versandstück mit Gefahrgut, UN 3481<br />
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN,<br />
9, III, (E) ADR, Kiste aus Pappe 10 kg (Foto 01).<br />
Foto 01<br />
Bei der weiteren Überprüfung der Beförderungseinheit<br />
wurde Folgendes festgestellt:<br />
Dem Beförderer wurde zu dem Beförderungsvorgang<br />
kein Beförderungspapier ausgehändigt bzw. keine<br />
gefahrgutrechtlichen Angaben übermittelt.<br />
Daher war unklar, was sich nun genau in dem Versandstück<br />
befand.<br />
Foto 02<br />
Nach telefonischer Rücksprache mit dem betroffenen<br />
Verantwortlichen des Absenders wurde vereinbart,<br />
dass das Paket vor Ort geöffnet werden kann, um<br />
den Inhalt des Paketes nach gefahrgutrechtlichen<br />
Kriterien zu klassifizieren.<br />
Nach Öffnung des Versandstückes wurde der Inhalt<br />
als eine Lithium-Ionen-Batterie mit einer Nennenergieleistung<br />
von 317,44 Wh klassifiziert (Foto 02).
7<br />
Nach der Sondervorschrift 188 ADR sind nur Lithium-<br />
Ionen-Batterien mit einer Nennenergieleistung von<br />
100 Wh vom ADR befreit.<br />
Somit hätte nach gefahrgutrechtlichen Vorgaben der<br />
Verantwortliche des Absenders dafür sorgen müssen,<br />
dass dem Beförderer vor Beförderungsbeginn<br />
ein entsprechendes Beförderungspapier nach Abschnitt<br />
5.4.1 ADR übergeben wird.<br />
Foto 03<br />
Weiterhin wurde festgestellt:<br />
Der Gefahrzettel Nummer 9 war mit Paketklebeband überklebt (siehe Foto 03).<br />
Der Verpacker oder Verantwortlicher des Verpackers von Gefahrgut unterließ es, die Vorschriften über die<br />
Bezettelung gemäß Abschnitt 5.2.2 ADR zu beachten.<br />
Somit liegt ein Verstoß gegen:<br />
§ 10 (1) Nr. 1 GGBefG; § 18 (1) Nr. 8, § 37 (1) Nr. 4h GGVSEB,<br />
§ 10 (1) Nr. 1 GGBefG; § 37 (1) Nr. 11a, § 22 (1) Nr. 1 GGVSEB<br />
vor.
8<br />
Transport von Lithiumbatterien<br />
Defekte Lithiumbatterien – was nun?<br />
Lithiumbatterien, ob als Ionen- oder Metallbatterien, sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie<br />
finden sich in Handys, Laptops, elektronischen Messgeräten oder E-Bikes. Solange die Lithiumbatterien<br />
funktionieren, macht sich niemand Gedanken darüber, was zu veranlassen ist, wenn diese mal nicht mehr<br />
funktionieren oder sogar defekt sind.<br />
In den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (IATA-DGR) wurde dies bereits in der Sondervorschrift<br />
A 154 geregelt, während bei den anderen Verkehrsträgen erst im Jahr 2013 Aussagen dazu getroffen wurden.<br />
Das europäische Übereinkommen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße<br />
(ADR) enthielt keinen Hinweis wie defekte Lithiumbatterien vorschriftenkonform versandt werden können.<br />
Der Gesetzgeber hatte diesen möglichen Transportvorgang auf der Straße bis zum Jahr 2013 einfach nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Erst in den neuen Gefahrgutvorschriften für den Straßen- und Seeverkehr wurde die Sondervorschrift 661<br />
eingeführt, in der geregelt wurde, dass defekte Lithiumbatterien, die nicht ordnungsgemäß zur S<strong>am</strong>melstelle<br />
zur Entsorgung (SV 636) transportiert werden können, erst nach Festlegung der Kriterien durch die zuständige<br />
Behörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), transportiert<br />
werden dürfen. Doch hier die genauen Kriterien zu erfahren, gestaltet sich schwierig. Zu Beginn des Jahres<br />
2013 wurde die Multilaterale Vereinbarung M 259 publiziert, die hier sowohl in der Auswahl der Verpackungen<br />
(P 908) als auch in der Kennzeichnung und Eintragung in die Beförderungspapiere Hilfe geboten hat.<br />
Die Frage, die zunächst geklärt werden muss, ist jedoch die Erläuterung des Begriffes „DEFEKT“. Die Multilaterale<br />
Vereinbarung M 259 beschreibt diesen wie folgt:<br />
Zu diesen defekten Zellen und Batterien zählen:<br />
a) Zellen oder Batterien, bei denen Defekte festgestellt wurden, die die Sicherheit beeinträchtigen,<br />
b) ausgelaufene Zellen oder Batterien oder Zellen oder Batterien mit Gasaustritt,<br />
c) Zellen oder Batterien, bei denen vor der Beförderung keine Diagnose durchgeführt werden kann oder<br />
d) Zellen oder Batterien, die bauliche oder mechanische Beschädigungen aufweisen.<br />
Interessant hierbei ist der Punkt c):<br />
Da diese Zellen und Batterien auch unter den Begriff defekt fallen, ist hier die Multilaterale Vereinbarung<br />
M 259 anzuwenden. Hiernach muss jede gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung durchgeführte<br />
Beförderung der jeweiligen zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Die Mitteilung umfasst sowohl eine präzise<br />
Beschreibung der beförderten Güter als auch die Gründe für die Nutzung dieser Vereinbarung.<br />
Wie viele Mitteilungen über solche „Defekte Lithiumbatterien“ kommen bei der BAM als Mitteilung zur Versendung<br />
an? Nahezu keine.
9<br />
Das unten anstehende Bild zeigt einen<br />
sochen Zwischnfall:<br />
Als der Laptop eingeschaltet wurde,<br />
sind die Batterien wie ein Luftballon<br />
aufgegangen und zersprungen!<br />
Für den unbeteiligten Beobachter stellt sich die Frage: Warum, fallen solche<br />
Batterien bei den Nutzern nicht zur Entsorgung an oder versendet<br />
man diese Batterien ohne sich die richtige Anwendung der Gefahrgutvorschriften<br />
zu kümmern?<br />
Ich möchte in diesem Zus<strong>am</strong>menhang nicht weiter spekulieren. Meine<br />
Recherchen haben ergeben, die möglichen Absender im Sinne der Gefahrgutvorschriften,<br />
ob Fahrradhändler für E-Bikes oder Lieferanten von<br />
Handys, Laptops, etc., kennen in vielen Fällen nicht die gesetzlichen Anforderungen.<br />
Nach meiner Auffassung wird so die Gefahr, dass die Batterien<br />
einen Kurzschluss produzieren und aus dieser Situation ein Unfall<br />
entstehen kann, gefördert. Demgemäß ist es ist nur eine Frage der Zeit<br />
bis es in diesem Zus<strong>am</strong>menhang zu einem Gefahrgutunfall kommt.<br />
Nach meiner Auffassung sollten die zuständigen Überwachungsbehörden ein größeres Augenmerk auf die<br />
Versender von Lithiumbatterien haben, da viele weder die Anforderungen nach ADR kennen, noch über ausgebildetes<br />
Personal verfügen. Vielleicht können wir mit unserem Beitrag eines Tages verhindern, dass Menschen,<br />
Tiere und Sachen zu Schaden kommen, nur dadurch, dass wir mit unseren Kontrollen und Beratungen<br />
auf die Anforderungen des Transportes von defekten Lithiumbatterien hingewiesen haben.<br />
Danken möchte ich hiermit allen an den Kontrollen Beteiligten für die Unterstützung und Sicherung im Jahre<br />
2013, sowie dem Te<strong>am</strong> Gefahrgutangelegenheiten der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> und wünsche weiterhin eine<br />
so angenehme und erfreuliche Zus<strong>am</strong>menarbeit für die Zukunft.<br />
Dr. Volker Reinschmidt<br />
Gefahrgutsachverständiger<br />
FaSi, Umweltauditor<br />
Paulusstraße 31<br />
D-76356 Weingarten/Bd<br />
http://www.gefahrguthilfe.de<br />
07244-706439<br />
ADR/RID/ADN/IMDG Fax: 07244-706440<br />
Handy: 0172-6249117
10<br />
Einnahmen nach der Gebührenkostenverordnung<br />
ordnung<br />
Einnahmen aus Gebühren<br />
Am 07. März 2013 wurde im BGBl. I S. 466 die neue Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) veröffentlicht und<br />
ist <strong>am</strong> 01.04.2013 in Kraft getreten. Wesentliche Änderung ist, dass die umstrittene Gebührennummer 001 der<br />
alten GGKostV gestrichen wurde. Neu ist die Gebührennummer 013: „Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung<br />
festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes<br />
oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen“. Der Kostenrahmen<br />
ist auf € 25,- je begonnene Viertelstunde neu festgelegt worden. Nach dieser sind ausschließlich Maßnahmen<br />
zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz<br />
oder gegen die nach Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen<br />
nach Zeitaufwand abzurechnen. Durch die Einführung der neuen Verordnung wurde eine erhebliche Steigerung<br />
der Einnahmen aus Gebühren erzielt.<br />
Auszug aus der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der<br />
Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt<br />
I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren<br />
Gebührennummer<br />
Gebührentatbestand<br />
013 Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung<br />
künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes oder<br />
gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen<br />
(§ 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes).<br />
Gebühr<br />
in EURO<br />
25,00€
11<br />
Artikel in der Zeitschrift der Gefahrgutbeauftragte<br />
Die neue e Gefahrgutkostenverordnung (GGKost<br />
ostV)
13<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten<br />
Verfahren, die von anderen Dienststellen eingeleitet und an das Te<strong>am</strong> der Gefahrgutangelegenheiten im Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />
<strong>Frankfurt</strong> abgegeben wurden, haben sich auf Null reduziert.<br />
Dieser Trend wurde durch die Änderung in der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung<br />
der Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Wasser, zuletzt<br />
geändert <strong>am</strong> 26.09.2007, noch unterstützt.<br />
Der endgültige Schnitt erfolgte dann im Januar 2008. Ab diesem Zeitpunkt mussten die anderen Dienststellen<br />
Verfahren an die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel abgegeben.<br />
Die Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten bei Gefahrgutüberwachungsmaßnahmen ist in den letzten<br />
drei Jahren leicht rückläufig. Dieser Sachverhalt ist nicht zuletzt auf die Tatsache zurückzuführen, dass neben<br />
der Repression ein erhöhter Wert auf die Prävention gelegt wird.
14<br />
Strahlenschutz und Transportsicherheit<br />
Die Überprüfung von Beförderungen mit Versandstücken<br />
der Klasse 7<br />
Im Jahr 2011 wurden im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Umschlag von radioaktiven Stoffen 11 Überprüfungen auf<br />
Betriebs- und Unternehmensgeländen durchgeführt. 2012 wurden 9 und 2013 13 Überprüfungen vorgenommen.<br />
Radioaktive Stoffe werden überwiegend für medizinische Einrichtungen oder im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />
mess- und regeltechnischen Aktivitäten befördert.<br />
Bei den Überprüfungen war überwiegend festzustellen, dass die an den Beförderungsvorgängen beteiligten<br />
Personen die Pflichten der Gefahrgutvorschriften als Absender, Verpacker, Verlader und Entlader nach den<br />
gesetzlichen Vorgaben kennen und wahrnehmen. Jedoch ist immer wieder in Einzelfällen das nicht sichere<br />
Verladen von Versandstücken bzw. Ladehilfsmitteln auffällig.<br />
Im Jahr 2013 waren besonders bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen die schnellen Transporteure im<br />
Verteilerverkehr auffällig. So wurde die Anlieferung, das Verpacken und Verlanden besonders bei medizinischen<br />
Einrichtungen überprüft.<br />
Mangelhafte Ladungssicherung und eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sind bei vielen Überprüfungen ein Thema.
15<br />
Information und Prävention<br />
Beratungs<br />
ratungs- und Informationsgespräche<br />
Im vergangenen Kontrolljahr wurden in Betrieben und Unternehmen in <strong>Frankfurt</strong> 259 Beratungs- und Informationsgespräche<br />
geführt.<br />
Beratungsanfragen in „Sachen Gefahrgutbeförderungen“ enden nicht an der Stadtgrenze, sie gehen oft über<br />
die Grenzen Hessens hinaus, da <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> ein internationaler Dreh- und Angelpunkt des Frachtumschlags<br />
ist.<br />
Wo sind Beratungs- und Informationsgespräche erforderlich?<br />
Firmen die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Beschäftigung eines betrieblichen Gefahrgutbeauftragten<br />
verpflichtet sind, benötigen oft Hilfe bei der Umsetzung von gefahrgutrechtlichen Vorgaben.<br />
Schwerpunkte der Beratung sind:<br />
Die Dokumentation (z. B. wurden für Klein- und Mittelbetriebe spezielle Checklisten zur besseren Prüfung der<br />
Dokumentation entwickelt), die Überprüfung von Verpackungen, die Bezettelung von Versandstücken, Großpackmitteln<br />
und Fahrzeugen, die Verladung und Befüllung sowie die Ausrüstung der Fahrzeuge.<br />
Kosten:<br />
Beratungsleistungen werden kostenfrei durchgeführt. Wird eine Beratung in einem Betrieb oder Unternehmen<br />
durchgeführt, so muss mit An- und Abfahrt eine Zeit von ca. drei Stunden aufgewendet werden. Daher werden<br />
Beratungs- und Informationsgespräche nur zus<strong>am</strong>men mit einer Neuerfassung (Erstbegehung) oder einer<br />
routinemäßigen Kontrolle angeboten.
16<br />
Transporter-Workshop „Rechtzeitig und sicher ankommen“<br />
Am 22.November 2013 fand der von der IHK <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> veranstaltete Transporter-Workshop mit dem<br />
Thema „Rechtzeitig und sicher ankommen“ statt.<br />
Unterstützt wurde diese Veranstaltung vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., dem Straßenverkehrs<strong>am</strong>t<br />
der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, der Handwerksk<strong>am</strong>mer <strong>Frankfurt</strong>-Rhein-<strong>Main</strong> und dem Hessischen<br />
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.<br />
Dabei wurden die zahlreichen Teilnehmer/innen vom Verkehrsdezernenten der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> Herrn<br />
Stadtrat Stefan Majer begrüßt, ehe einige Beiträge verschiedener Institutionen folgten. Moderiert wurde die<br />
Veranstaltung von Ulrich Mann vom GBK Gefahrgutbüro Ingelheim.<br />
Der erste Vortrag des Nachmittags wurde von Heinz Werner Schade vom Regierungspräsidium Kassel gehalten<br />
und beschäftigte sich mit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, dabei im Speziellen mit den Lenk-<br />
und Ruhezeiten, der Tachografenpflicht und den Handwerkerausnahmen.<br />
Anschließend referierte Wolfgang Schlobohm von der Moravia Akademie Wiesbaden über Ladungssicherung<br />
in Kleintransportern. Welche Verantwortungen haben Halter und Fahrzeugführer und wie sehen geeignete<br />
Fahrzeuge und die richtige Planung aus? All diese Fragen konnten erläutert werden.<br />
Nach einer kurzen Pause folgte der Beitrag von Rainer Michaelis vom Straßenverkehrs<strong>am</strong>t der Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Main</strong>. Thema waren die wesentlichen Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung, insbesondere zur Personenbeförderung<br />
und Sonderrechte.<br />
Abgerundet wurde der Nachmittag durch einen Vortrag von Michael Katzer von der Dekra Automobil GmbH<br />
Fulda, welcher Unfälle im öffentlichen Verkehr zum Thema hatte. Dabei wurde auf die Problematik, Störung<br />
der Mobilität, Unfallanalysen und die wirtschaftlichen Folgen eingegangen.<br />
Abschließend bleibt zu sagen, dass der Transporter-Workshop ein voller Erfolg war und durch interessante<br />
und informative Beiträge den Teilnehmer/innen einiges näherbringen konnte.