Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth
Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth
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Amt für Planung, Vermessung und Umwelt<br />
Bürgerinformation<br />
Bebauungsplan<br />
<strong>011b</strong> "Kölnstraße Nord"<br />
im Stadtteil Hermülheim<br />
Auskünfte im Rathaus der Stadt <strong>Hürth</strong><br />
Amt für Planung, Vermessung und Umwelt: Herr Moll,<br />
Zimmer 419, Tel. 02233/53-423, Fax 02233/53-185, e-mail mmoll@huerth.de
1. Stand der Planung<br />
Der Bebauungsplan (Bpl) <strong>011b</strong>, der im Wesentlichen die Flächen der Maschinenbaufabrik<br />
Florian Bauer umfasst, ist schon längere Zeit in der Planung. Ein erster Aufstellungsbeschluss<br />
datiert vom 27.02.2007. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im<br />
Sommer 2007 statt, am 20.06.2007 war eine Bürgeranhörung. Die damalige Planung hat<br />
einige Ähnlichkeiten mit dem jetzt vorgestellten Planvorentwurf.<br />
Das Planverfahren wurde seitdem nicht weitergeführt, da keine Aussicht auf eine baldige<br />
Realisierung des Vorhabens bestand. Es gab zahlreiche Interessenten mit unterschiedlichen<br />
Plankonzepten, die aber allesamt nicht umgesetzt werden konnten, Diese Situation<br />
hat sich inzwischen geändert. Die Fundus Projektentwicklungs gmbH ist Eigentümerin<br />
der Gewerbeflächen und hat mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung<br />
des Gebiets abgeschlossen, so dass das Planverfahren jetzt wieder aufgenommen wird.<br />
Die Maschinenbaufabrik mit derzeit 20 Beschäftigten wird sich bei anstehender Planrealisierung<br />
an einen anderen Produktionsort in ein Gewerbegebiet verlagern. Die Wirtschaftsförderung<br />
der Stadt <strong>Hürth</strong> kann hierbei Unterstützung geben.<br />
Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Durch<br />
die Neuaufstellung des Bpl <strong>011b</strong> wird der rechtskräftige Bpl 050s z.T. aufgehoben.<br />
Die Planung erfolgt auch in Hinblick auf die Aufstellung des benachbarten Bpl 011c „Altes<br />
Rathaus“ mit dem Areal des Türkischen Generalkonsulats. Beide Bereiche sind in einem<br />
städtebaulichen Zusammenhang zu sehen. Es wurden bereits planübergreifende<br />
Konzepte entwickelt, die aber nicht Gegenstand dieses Planverfahrens sind.<br />
2. Allgemeine Zwecke und Ziele der Planung<br />
Seit Jahren wird versucht, das Gewerbeareal der Maschinenbaufabrik zu revitalisieren.<br />
Hier kann eine dem zentralen Standort entsprechende, verdichtete Bebauung entstehen,<br />
die einen Impuls zur städtebaulichen Weiterentwicklung Hermülheims geben kann.<br />
Es besteht die Gefahr, dass im Kern des Stadtteils zwei großflächige Brachen oder mindergenutzte<br />
Areale mit entsprechend negativen Begleiterscheinungen und „Trading-<br />
Down-Effekten“ für die Umgebung entstehen.<br />
Der Bebauungsplan soll dem entgegenwirken. Zielsetzungen dabei sind:<br />
• Entwicklung eines Mischgebiets an der Luxemburger Straße<br />
• dem Standort angemessene Verdichtung durch Entwicklung eines allgemeinen<br />
Wohngebiets im ruhigen Innenblock<br />
• Nutzung zentraler Infrastrukturen durch Innenentwicklung<br />
• Entflechtung von Gemengelagen<br />
• Beibehaltung der Kölnstraße in ihrem historischen Verlauf<br />
• Fassung des Straßenraums an der Luxemburger Straße<br />
• außerhalb des Bauer-Areals Sicherung der vorhandenen Bebauung, gleichzeitig<br />
wird eine bauliche Weiterentwicklung offen gehalten<br />
3. Bestandsaufnahme<br />
Der Planbereich mit einer Größe von insgesamt 2,2 ha befindet sich in zentraler Lage an<br />
der Hauptverkehrsachse der Luxemburger Straße. Das Plangebiet wird begrenzt von der<br />
Luxemburger Straße, der Stadtbahntrasse, der Hans-Boeckler-Straße. Durch die stark<br />
2
efahrenen Straßen entsteht eine Trennwirkung zu den angrenzenden Baugebieten. Die<br />
Verbindung von der Kölnstraße zur Luxemburger Straße ist gesperrt.<br />
Die Verkehrsgunst ist durch die Luxemburger Straße und den unmittelbar angrenzenden<br />
Haltepunkt der Stadtbahnlinie außerordentlich hoch. Durch diese Verkehrsachsen kommt<br />
es allerdings auch zu einer beträchtlichen Immissionsbelastung.<br />
Das Plangebiet selbst ist geprägt durch ein historisches Nebeneinander von Wohn- und<br />
Gewerbenutzung. Im nördlichen Teil ist die gewerbliche Nutzung durch die Maschinenbaufabrik<br />
dominierend. Wohnhäuser gibt es nur an der Luxemburger Straße. Die Bebauungsdichte<br />
und Bodenversiegelung sind tlw. äußerst hoch.<br />
Im südlichen Teilbereich überwiegt die Wohnnutzung. Weiter finden sich einige soziale<br />
Einrichtungen, Praxen, ein Café und eine Fahrschule.<br />
4. Städtebauliches Konzept<br />
Im Bereich des „Bauer-Areals“ wird entlang der Luxemburger Straße eine klare Blockkante<br />
vorgesehen. Sie gibt dem Straßenraum eine präzise Fassung und wirkt durch Fassaden-und<br />
Dachgeschossdifferenzierungen maßstabsbildend und rhythmisierend.<br />
Zum Blockinnenbereich wirkt sie als baulicher Lärmschutz und schafft die Grundlage für<br />
das Entstehen eines ruhigen und qualitätsvollen Wohnbereichs.<br />
Intensive Durchgrünung und partielle Autofreiheit sind wesentliche Merkmale des Reihenhausquartiers<br />
zwischen Luxemburgerstrasse und Bahntrasse. Die im Südwesten des<br />
Grundstücks vorhandene intensive Begrünung soll soweit wie möglich erhalten und in die<br />
Konzeption integriert werden. Ein Verzicht auf lange, durchlaufene Fluchten sowie variierende<br />
Orientierungen der Hauszeilen lassen die vorgesehenen Baukörper wie in einer<br />
Parklandschaft „schwimmen“.<br />
Verschieden kleinteilige Platzsituationen laden zum Verweilen und zum Aneignen des<br />
Freiraums ein. Sie fungieren als Treffpunkte und ermöglichen durch Ihre Aufenthaltsangebote<br />
die Verankerung des Quartiers in der Bürgerschaft. Insgesamt sind auf dem<br />
„Bauer-Areal“ etwa 80-90 WE zu erwarten.<br />
Die PKW-Erschließung des neuen Quartiers erfolgt an der Nordkante des Grundstücks<br />
über die Luxemburgerstrasse sowie südlich über die Kölnstraße. Die nördliche Einfahrt<br />
ermöglicht auf kurzem Wege eine Abfahrt in die dort vorgesehene Tiefgarage. Weitere<br />
Stellplätze sind entlang der Bahntrasse in Zusammenhang mit einem Schallschutz-<br />
Bauwerk – begrünt und ggf. mit Solarpanelen bestückt - vorgesehen. So können wesentliche<br />
Bereiche Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben.<br />
Die überwiegende Südwest-Orientierung der Baukörper steigert nicht nur die Lebensqualität<br />
der Bewohner, sondern bietet außerdem ein Potential für eine energetisch optimale<br />
Nutzung der Sonnenenergie. Durch die gegenüber den Blockrändern verringerte Höhe<br />
mit lediglich 2 Vollgeschossen wird die Verschattung minimiert, die Aufenthaltsqualität<br />
gesteigert und die Differenzierung unterschiedlicher stadträumlicher Charaktere gesteigert.<br />
Die vier Vollgeschosse des Blockrandes sowie rhythmisch gegliederte Staffelgeschosse<br />
berücksichtigen die Breite des Straßenraums der Luxemburger Straße und dienen im<br />
Einmündungsbereich der Kölnstraße zur Betonung der Ecksituation. Das an dieser Nahtstelle<br />
vorhandene Gebäude Luxemburger Straße Nr.281, u.a. mit einem Imbiss, wird<br />
Vorentwurfsplan nicht berücksichtigt, eine Überplanung nach Aufgabe dieser Baulichkeit<br />
jedoch möglich. Die Integration derartiger Nutzungen ist in Anbetracht der vorgesehenen<br />
Ausweisung als Mischgebiet (MI) jedoch durchaus wünschenswert.<br />
3
Die vorhandene Bebauung – meist Wohnhäuser – im südlichen Bereich des Bpl <strong>011b</strong><br />
sollen durch die Planung in ihrem Bestand gesichert werden.<br />
Der vorgesehene Wohnraummix macht den Standort für eine breite und heterogene Zielgruppe<br />
interessant. Damit erfolgt eine selbstverständliche soziale Durchmischung verschiedenster<br />
Lebensformen, die zur Stärkung des Standorts und des Stadtteils beitragen<br />
kann. Es soll auch preisgünstiger Wohnraum angeboten werden.<br />
5. Umwelterheblichkeit und Artenschutz<br />
Die Flächen im Planbereich sind zu einem großen Teil bebaut und versiegelt. Natürliche<br />
Umweltfunktionen – Flora, Fauna, Böden, Wasserhaushalt, natürliche Klimafunktion und<br />
Landschaftsbild – sind dadurch weitgehend gestört.<br />
Die Grundstücke der Maschinenbaufabrik sind großflächig versiegelt. Eine nennenswerte<br />
Vegetation besteht nur im Bereich des Wohnhauses Luxemburger Straße 277. Hinzu<br />
kommen die Hausgärten Luxemburger Straße und im südlichen Bereich Kölnstraße/Hans-Boeckler-Straße.<br />
Über das gesamte Plangebiet verteilt befinden sich einige<br />
größere Einzelbäume.<br />
Im Umweltleitplan (ULP) der Stadt <strong>Hürth</strong> sind für das Plangebiet die Biotoptypen „Einzelund<br />
Reihenhausbebauung“, „strukturreiche bis stark verstädterte Dorfgebiete“ und „stark<br />
bis mäßig versiegelte Gewerbeflächen“ angegeben. Für den nordwestlichen Teil des<br />
Plangebiets wird im ULP der Versiegelungsgrad mit 80 – 100 % beziffert, für den südöstlichen<br />
Teil werden 40 – 60 % angegeben. Die Hausgärten, deren Erhalt im Bpl <strong>011b</strong><br />
vorgesehen ist, werden vom ULP als Trittsteine mit hoher ökologischer Bedeutung eingestuft.<br />
Wegen der Verkehrsimmissionen – Straßen und Bahn – wird eine schalltechnische Untersuchung<br />
erforderlich. Zwar gibt es keine konkreten Hinweise auf Bodenverunreinigungen,<br />
aber um Gefährdungen auszuschließen muss auf dem ehemals gewerblich genutzten<br />
Areal eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden.<br />
Die Betroffenheit der einzelnen Umweltbelange ist der als Anlage beigefügten Tabelle<br />
zur Umweltvorprüfung zu entnehmen.<br />
Es ist in der weiteren Planung zu prüfen, ob der Bpl einen Eingriff in Natur und Landschaft<br />
vorbereitet. Da es sich bei dem Bpl um eine Maßnahme der Innenentwicklung<br />
handelt, soll auf einen förmlichen Umweltbericht verzichtet werden. Gleichwohl sind in<br />
der Abwägung die Umweltbelange zu berücksichtigen. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen<br />
Einzelbäume und zu erhaltenen Grünflächen erfolgt als Vorbereitung des Bpl-<br />
Entwurfs. Es soll eine Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft im Rahmen der<br />
Begründung zu den Bpl vorgenommen werden. Vorhandene, erhaltenswerte Einzelbäume<br />
und Hausgärten sollten weitestgehend erhalten werden. In Teilbereichen werden<br />
positive Umwelteffekte durch eine Bodenentsiegelung entstehen.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass im Plangebiet für die meisten Teilbereiche bereits ein Planungsrecht<br />
gemäß § 34 BauGB besteht. Hier ist bereits eine dichte Bebauung vorhanden.<br />
Für den Artenschutz muss zunächst untersucht werden, ob im Plangebiet ein Vorkommen<br />
gefährdeter Arten potentiell zu erwarten ist (Artenschutzprüfung Stufe I). Diese Untersuchung<br />
findet sich auch im Anhang des Erläuterungsberichts. Im Ergebnis ist das<br />
Vorhandensein planungsrelevanter Arten nicht auszuschließen, so dass im weiteren<br />
4
Verlauf der Bpl-Aufstellung eine Artenschutzprüfung Stufe II durch ein Fachbüro vorgenommen<br />
werden muss.<br />
6. Das weitere Verfahren<br />
Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen werden dem Stadtrat<br />
zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden öffentliche und private Interessen miteinander<br />
abgewogen. Auf Grundlage dieses Ergebnisses wird der Bpl-Entwurf erarbeitet. Der Bpl-<br />
Entwurf wird ebenfalls öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungszeit besteht ein<br />
weiteres Mal die Möglichkeit Anregungen zu äußern. Die Termine werden in der Presse<br />
und im Internet veröffentlicht. Erst nach Abschluss und Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />
kann der Bpl nach Satzungsbeschluss und öffentlicher Bekanntmachung rechtskräftig<br />
werden.<br />
<strong>Hürth</strong>, 09.01.2014<br />
Im Auftrage<br />
gez. Siry<br />
Dipl.-Ing. Siry<br />
Ltd. Stadtbaudirektor<br />
<strong>Anlagen</strong>:<br />
Umweltvorprüfung und Artenschutz<br />
Verkleinerung Bpl-Vorentwurf <strong>011b</strong><br />
Plangebiet Bpl <strong>011b</strong> im Maßstab 1:2500<br />
Verkleinerung Bebauungsplan 050s<br />
5
Umweltvorprüfung Umweltfolgenabschätzung - Bpl <strong>011b</strong> Anlage 1 zum Erläuterungsbericht<br />
Umweltbelange<br />
..negative<br />
Auswirkungen Durch die Bauleitplanung voraussichtlich zu erwartende Beeinträchtigungen /<br />
… positive<br />
Auswirkungen<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
keine geringe erhebl. kA * Veränderungen von bzw. durch : zu erwarten ausgeprägt<br />
1 Tiere x Lebensraumveränderungen durch Bebauung und Umwandlung von Gewerbe in Wohnen, siehe auch ASP Stufe I<br />
2 Pflanzen x Verlust von Vegetation durch Umstrukturierung/Neubebauung<br />
3 Boden x positive Auswirkungen durch Entsiegelung in Teilbereichen<br />
4 Grundwasser x ger. Verbesserung der Grundwasserneubildung bei tlw. Entsiegelung, Beeinträchtigung bei Bebauung anderer Bereiche<br />
5 Stillgewässer x nicht vorhanden<br />
6 Fließgewässer x nicht vorhanden<br />
7 Luft x keine Auswirkungen durch die Bpl-Aufstellung<br />
8 Klima x ger. Verbesserung des Kleinklimas durch Entsiegelung, geringfügige Beeinträchtigung bei Bebauung anderer Bereiche<br />
9 Wirkungsgefüge 1 - 8 1 und 2, 2 , 3, 4 und 8<br />
10 Landschaft x keine Beeinträchtigung, da Lage im innerstädtischem Bereich<br />
11 biolog. Vielfalt x keine Beeinträchtigung durch die Bpl-Aufstellung, siehe 1 und 2<br />
12 Gesundheit x Verkehrsimmissionen mit Beeinträchtigung neuer Baugebiete, aktive und passive Schallschutzmaßnahmen geplant<br />
13 Bevölkerung-Erholung x keine Erholungsfunktionen im Plangebiet, bestehende Hausgärten bleiben erhalten, neue Gartenflächen entstehen<br />
14 Kulturgüter x nicht bekannt, ggf. Bodenfunde aufgrund der Nähe zur Römerstraße<br />
16 Sachgüter x keine Beeinträchtigung durch die Bpl-Aufstellung<br />
Wechselwirkungen<br />
1 - 15 1, 2 und 11, 7 und 12<br />
FFH Gebiete und<br />
17<br />
Vogelschutzgebiete x nicht betroffen<br />
18 Emissionen x geringfügige Emissionen durch Verkehr in für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß, Gewerbeeimmisionen gehen zurück<br />
19 Abfälle x in einem für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß<br />
20 Abwässer x in einem für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß<br />
21 erneuerb. Energien x Absicht zur Nutzung von Solarenergie (noch unverbindlich) x<br />
22 Energienutzung x Fernwärme, Solarenergie x<br />
23 Luftqualität x geringfügige zusätzliche Emissionen durch Verkehr in einem für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß<br />
24 Landschaftspläne x nicht vorhanden<br />
25 sonstige Fachpläne x Umweltleitplan der Stadt <strong>Hürth</strong>, siehe Erläuterungsbericht zum Bpl-Vorentwurf<br />
1 - 11 Naturhaushalt<br />
* kA = z.Zt.noch keine<br />
Angaben möglich<br />
Seite 1 09.01.2014
Umweltvorprüfung Umweltfolgenabschätzung - Bpl <strong>011b</strong> Anlage 1 zum Erläuterungsbericht<br />
Ergänzende<br />
Vorschriften zum<br />
Umweltschutz<br />
..negative<br />
Auswirkungen Durch die Bauleitplanung voraussichtlich zu erwartende Beeinträchtigungen /<br />
… positive<br />
Auswirkungen<br />
§ 1 a keine geringe erhebl. kA Veränderungen von bzw. durch : zu erwarten ausgeprägt<br />
Bodenschutzklausel :<br />
1 Vorrang von Flächenrecycling x Plangebiet ist bereits weitgehend baulich genutzt, Gewerbeflächen werden umgenutzt x<br />
2 Nachverdichtung x bauliche Dichte ist bereits erheblich<br />
3 andere Massnahmen zur<br />
Innenentwicklung x typische Maßnahme der Innenentwicklung x<br />
Umwidmungssperrklausel<br />
:<br />
1 Landwirtschaftliche Flächen x nicht betroffen<br />
2 Waldflächen x nicht betroffen<br />
3 Flächen für Wohnzwecke x vorhandene Wohngebiete werden gesichert x<br />
(Flächen 1-3 sollen nur im<br />
notwendigen Umfang umgenutzt<br />
werden)<br />
Eingriffsregelung :<br />
Berücksichtigung von<br />
1 Vermeidung x konkrete Aussagen auf Ebene der Entwurfsplanung, bisher vorgesehen: Erhalt von Bäumen und Hausgärten, Begrenzung Bodenversiegelung<br />
und<br />
2 Ausgleich x wie die Umweltfolgenabschätzung zeigt, sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten, eine Eingriffsbilanzierung und<br />
Aussagen zu evtl. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in der Entwurfsplanung<br />
FFH- Gebiet und<br />
Vogelschutzgebiete<br />
Berücksichtigung der Vorgaben<br />
nicht betroffen<br />
Seite 1 09.01.2014
Bebauungsplan 011 b – Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I<br />
Vorprüfung<br />
Wie aus dem Kartenausschnitt (Folgeseite)<br />
ersichtlich, ist lediglich die Biotopgruppe<br />
„Gärten und Parks“ für die Betrachtung<br />
planungsrelevanter Arten heranzuziehen.<br />
Es sind in der Tabelle gekennzeichnet:<br />
Gärten und Parks<br />
Lage im Messtischblatt<br />
Artenspektrum<br />
Damit sind in einem ersten Schritt die potentiell<br />
vorkommenden Arten im Plangebiet<br />
aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen<br />
ermittelt und eingegrenzt (Quelle: Vorhandene<br />
und aufbereitete Daten für das Stadtgebiet <strong>Hürth</strong> (LANUV<br />
Landesdaten)<br />
Da es keine Gewässer im und in der Nähe<br />
des Plangebiets gibt sind ebenfalls keine<br />
Amphibien zu erwarten.<br />
Anders verhält es sich mit einigen Fledermausarten,<br />
Reptilien und einer Vielzahl<br />
von Vogelarten, die insbesondere auf den<br />
teils verwilderten Hausgärten vorkommen<br />
können. Durch die Neubebauung können<br />
ihre Lebensräume gefährdet werden oder<br />
verloren gehen.<br />
Es ist also möglich, dass durch Gefährdung<br />
von FFH Anhang IV-Arten oder europäischer<br />
Vogelarten die Verbote des § 44 Abs.<br />
1 BNatSchG bei Umsetzung der Planung<br />
ausgelöst werden. deshalb ist im weiteren<br />
Verfahren die vertiefende Prüfung des<br />
Verbotstatbestands vorzunehmen (ASP<br />
Stufe II)<br />
Allgemeiner Hinweis<br />
Individuelle Verluste während der Bauphase<br />
(Tötungsverbot, Zerstörung von Nestern,<br />
Störung während der Fortpflanzungszeit)<br />
können vermieden werden, wenn die<br />
Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit im<br />
Zeitraum von September bis Februar<br />
durchgeführt wird<br />
Tabelle: Planungsrelevante Arten<br />
Stadt <strong>Hürth</strong> 61-2, 28.03.2013
Bebauungsplane 011 b „Kölnstraße Nord“<br />
Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans <strong>011b</strong> handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.<br />
Es werden überwiegend bereits bebaute Grundstücke überplant, trotzdem<br />
ist zu prüfen, ob die bauliche Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />
Im Rahmen des Bpl-Verfahrens muss geprüft werden, in welchem Umfang dieser Eingriff<br />
besteht, inwieweit er vermieden und minimiert werden kann und welche Maßnahmen für einen<br />
Ausgleich geeignet sein können.<br />
Die hier vorliegende Umweltvorprüfung gibt erste Hinweise auf die Umwelterheblichkeit der<br />
Planung. Es sind geringe negative Auswirkungen durch die Planung auf die die einzelnen<br />
Umweltfaktoren zu erwarten.<br />
Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
handelt, wird es zum Bebauungsplan-Entwurf keinen Umweltbericht geben. Gleichwohl werden<br />
die Umweltbelange bewertet und für die Abwägung berücksichtigt. Um den Umfang des<br />
Eingriffs in Natur und Landschaft zu bemessen, wird eine Eingriffsbilanzierung erstellt. Ggf.<br />
werden Ausgleichsmaßnahmen benannt, z.B. die Erhaltung der alten Bestandsbäume.<br />
In der Vorprüfung zum Artenschutz (ASP Stufe I) wird deutlich, dass im Plangebiet planungsrelevante<br />
Arten potentiell zu erwarten sind, da im Umweltleitplan Teilflächen als Trittsteine<br />
mit hoher ökologischer Bedeutung eingestuft sind. Es können negative Auswirkungen<br />
hinsichtlich dieser Arten entstehen, so dass eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände<br />
erfolgen muss. Im Ergebnis wird eine Artenschutzprüfung Stufe II für bestimmte Arten im<br />
weiteren Verfahren empfohlen. Diese Prüfung muss vor Erstellung des Bpl-Entwurfs vorliegen<br />
und soll durch ein Fachbüro vorgenommen werden.