Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes - IHK Berlin
Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes - IHK Berlin
Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes - IHK Berlin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Existenzgründung<br />
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok.Nr.: 26387<br />
<strong>Gründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Führung</strong> <strong>eines</strong><br />
<strong>Beherbergungsbetriebes</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung .............................................................................................................................. 2<br />
2. Welche Unterlagen müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden? ....................... 2<br />
3. Wann ist das Bauamt zu kontaktieren? ................................................................................. 3<br />
4. Übersicht der wichtigsten Infos zur <strong>Gründung</strong> <strong>eines</strong> erlaubnisfreien<br />
<strong>Beherbergungsbetriebes</strong> .............................................................................................................. 4<br />
5. Welche Räumlichkeiten eignen sich für einen Beherbergungsbetrieb? ................................. 5<br />
6. Wichtige Bestimmungen ....................................................................................................... 6<br />
7. Wichtige Formalitäten ........................................................................................................... 8<br />
8. Die sieben Todsünden der Existenzgründung ..................................................................... 11<br />
9. Vertriebsweg Busreiseveranstalter - was sind die Probleme, was ist zu tun? ..................... 12<br />
10. Betriebsarten <strong>und</strong> Zimmertypen ...................................................................................... 12<br />
11. Hinweise auf Kredite <strong>und</strong> Zuschüsse .............................................................................. 13<br />
12. Literatur ........................................................................................................................... 14<br />
13. Ansprechpartner/ Adressen ............................................................................................. 16<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
Martina Kühn<br />
Tel: +49 30 31510-414 | Fax: +49 30 31510-114<br />
E-Mail: martina.kuehn@berlin.ihk.de | www.ihk-berlin.de 1
Existenzgründung<br />
1. Einleitung<br />
Im Jahr 2005 wurden vom Gesetzgeber einige Erleichterungen für Existenzgründer im Gastgewerbe<br />
geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Beherbergungsbetrieb<br />
nicht mehr gänzlich den gastgewerblichen Bestimmungen, dem Gaststättengesetz (GastG)<br />
<strong>und</strong> der Gaststättenverordnung (GastV <strong>Berlin</strong>).<br />
D.h. ein Beherbergungsbetrieb, beispielsweise eine Pension oder ein Hotel, ist nur noch beim<br />
Wirtschaftsamt anzumelden (Gewerbeanmeldung) – auf die Anzahl der Betten kommt es nicht<br />
mehr an. In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb können Getränke <strong>und</strong> zubereitete Speisen<br />
an Hausgäste verabreicht werden, ohne dass hierfür eine Erlaubnis erforderlich ist.<br />
Diese Regelung gilt aber nicht, wenn in Ihrem Beherbergungsbetrieb z.B. in einem Restaurant<br />
oder einer Bar von „außen“ kommende Gäste bewirtet werden. In diesem Fall ist der Betrieb erlaubnispflichtig.<br />
Was Sie in einem solchen Fall zu beachten haben, erläutert Ihnen unsere Broschüre<br />
Betrieb einer Gaststätte.<br />
Was Sie als Gründer <strong>eines</strong> reinen <strong>Beherbergungsbetriebes</strong> wissen sollten, zeigen wir Ihnen mit<br />
diesem Merkblatt auf.<br />
2. Welche Unterlagen müssen bei der Gewerbeanmeldung<br />
vorgelegt werden?<br />
Beherbergungsbetriebe, die Speisen <strong>und</strong> (alkoholfreie <strong>und</strong>/ oder alkoholische) Getränke ausschließlich<br />
an Ihre Hausgäste abgeben <strong>und</strong> Beherbergungsbetriebe ohne Verpflegungsangebot<br />
nehmen eine schriftliche Gewerbeanmeldung beim Wirtschaftsamt des Bezirkes vor, in dem sich<br />
der Betrieb befindet. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:<br />
Kapitalgesellschaft/<br />
Juristische Personen<br />
Gewerbeanmeldung (Formular)<br />
Personalausweis/ Pass (zur Einsichtnahme)<br />
Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister<br />
Einzelunternehmen /<br />
Personenvereinigung<br />
Gewerbeanmeldung (Formular)<br />
Personalausweis/ Pass (zur Einsichtnahme)<br />
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind von der Rechtsform abhängig <strong>und</strong> liegen zwischen<br />
17,90 <strong>und</strong> 35,79 €.<br />
Ergibt sich bei Ihnen eine Veränderung des Gewerbebetriebes, wie z.B. Umzug, Umbau, Aufgabe<br />
des Betriebes, Eröffnung einer Filiale, Betreiberwechsel, Veränderung der Rechtsform, so müssen<br />
Sie diese ebenfalls dem Wirtschaftsamt im Vorfeld melden.<br />
Die Wirtschaftsämter finden Sie unter: www.berlin.de.<br />
Von Genehmigungen oder Gestattungen nach anderen Bestimmungen (z.B. Gewerbeordnung,<br />
Handwerksordnung) sind Sie nicht befreit. So bedürfen z.B. der Betrieb <strong>eines</strong> Friseursalons oder<br />
einer Bäckerei in einem Hotel je einer besonderen Erlaubnis.<br />
Hinweis zur Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern:<br />
Wenn Sie im Rahmen der Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen oder Ferienhäusern<br />
zubereitete Speisen <strong>und</strong>/ oder Getränke ausschließlich an Hausgäste verabreichen, fällt auch das<br />
unter die Erlaubnisfreiheit.<br />
Bitte beachten Sie, dass, auch wenn die Zimmer- oder Ferienwohnungsvermietung privat durchgeführt<br />
wird, eine - rein deklaratorische – Gewerbeanmeldung beim zuständigen Wirtschaftsamt vorgenommen<br />
werden muss. Diese Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Dabei<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
2
Existenzgründung<br />
ist es durchaus möglich, dass die Vermietung unter steuerrechtlichen Aspekten als Gewerbebetrieb<br />
eingestuft wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mit der Vermietung Serviceleistungen<br />
in der Art angeboten werden, dass eine unternehmerische Organisation erforderlich wird (z. B.<br />
Rezeption).<br />
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in dem <strong>IHK</strong> Merkblatt Vermietung von Ferienwohnungen<br />
<strong>und</strong> beim Deutschen Tourismusverband (DTV) unter: www.dtv-gastgeberportal.de, dort<br />
(unter Service & Kontakt | Recht | DTV-Musterverträge) erhalten Sie auch Vertragsinformationen<br />
zur Vermietung einer Ferienwohnung/ <strong>eines</strong> Ferienhauses.<br />
Hinweis zum Betreiben von Camping- <strong>und</strong> Caravanplätzen<br />
Wenn Sie einen Camping- oder Caravanplatz betreiben <strong>und</strong> zubereitete Speisen <strong>und</strong>/ oder Getränke<br />
ausschließlich an die dort „wohnenden“ Gäste verabreichen wollen, fällt auch das unter die<br />
Erlaubnisfreiheit. Das Gewerbe melden Sie beim zuständigen Wirtschaftsamt an.<br />
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Deutschen Tourismusverband (DTV) unter<br />
www.deutschertourismusverband.de.<br />
3. Wann ist das Bauamt zu kontaktieren?<br />
Das Bau- <strong>und</strong> Wohnungsaufsichtsamt (Bauamt) ist zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung<br />
für Neuanlagen <strong>und</strong> bauliche Veränderungen bzw. Nutzungsänderungen für die Räume des<br />
Gewerbes <strong>und</strong> der Werbeanlage. Es ist auch für die Umbeschriftungen der Werbeanlage zuständig.<br />
Bei Neubau, Umbau <strong>und</strong> Nutzungsänderung wenden Sie sich, bevor Sie zum Wirtschaftsamt<br />
gehen, um Ihr Gewerbe anzumelden, an das Bauamt.<br />
Sie erfahren beim Bauamt, ob ein Bauantrag notwendig ist <strong>und</strong> welche Unterlagen dafür erforderlich<br />
sind. Mit der ab Februar 2006 in Kraft getretenen Bauordnung <strong>Berlin</strong> (BauO Bln) sind zwar<br />
einige Verfahrensvereinfachungen eingeführt, die ein „schnelleres“ Bauen <strong>und</strong> Umbauen ermöglichen,<br />
dennoch kommt es immer auf den Einzelfall an!<br />
Verändert sich der Charakter des Betriebes entscheidend, wird also die bisherige Nutzung geändert<br />
oder neue Räume kommen hinzu, so sollte das Bauamt um Rat gefragt werden, ob ein verfahrensfreies,<br />
ein genehmigungsfreies oder ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben vorliegt.<br />
Bleibt beispielsweise die Hauptnutzung baulich unverändert, so dürfte dies meist verfahrensfrei<br />
sein. Verfahrensfrei bedeutet, dass ein Bauvorhaben ohne ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren<br />
realisiert werden kann. Jedoch muss die Beseitigung von baulichen Anlagen der Bauaufsichtsbehörde<br />
angezeigt werden. Weiterhin sind auch immer die öffentlich rechtlichen Vorschriften einzuhalten<br />
<strong>und</strong> die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreifen.<br />
Bei einem genehmigungsfreien Vorhaben ist zwar ein formelles Verwaltungsverfahren erforderlich,<br />
allerdings erfolgt lediglich eine Prüfung, ob es sich nicht etwa um ein genehmigungsbedürftiges<br />
Vorhaben handelt.<br />
Tipps:<br />
1.) Vereinbaren Sie mit dem Vermieter im (Vor-)Mietvertrag, dass Sie zurücktreten können,<br />
wenn Sie keine Baugenehmigung erhalten.<br />
2.) Prüfen Sie, ob die neue Nutzung durch den Mietvertrag gedeckt ist, oder eine Änderung<br />
bzw. Ergänzung des Mietvertrages vereinbart werden muss.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
3
Existenzgründung<br />
4. Übersicht der wichtigsten Infos zur <strong>Gründung</strong> <strong>eines</strong><br />
erlaubnisfreien <strong>Beherbergungsbetriebes</strong><br />
Sie gehen zu den Ämtern<br />
1., wenn ... <strong>und</strong> 2., um ...<br />
... in den Räumlichkeiten bisher kein<br />
Beherbergungsgewerbe enthalten war,<br />
bzw. bei Umbau der Räumlichkeiten<br />
<strong>und</strong> fragen das zuständige Bau- <strong>und</strong><br />
Wohnungsaufsichtsamt, ob ein Bauantrag<br />
erforderlich ist.<br />
... Ihr Beherbergungsgewerbe beim<br />
zuständigen Wirtschaftsamt anzumelden<br />
(die erforderlichen Unterlagen<br />
finden Sie hier unter Pkt. 2).<br />
Sie sollten wissen, ...<br />
... dass die erlaubnisfreien Beherbergungsbetriebe nicht mehr den Bestimmungen der<br />
GastV <strong>Berlin</strong> unterliegen. Jedoch müssen nach § 18 GastG die Landesregelungen der<br />
Sperrzeiten eingehalten werden. Das bedeutet: auch für die von der Erlaubnispflicht befreiten<br />
Betriebe, gelten weiterhin die in §§ 6 – 8 aufgeführten Sperrzeitenregelungen der GastV<br />
<strong>Berlin</strong>. Von den Mindestanforderungen an die Räume (§§ 3 - 4) der GastV <strong>Berlin</strong> aber sind<br />
die erlaubnisfreien Betriebe entb<strong>und</strong>en. Jedoch müssen Sie andere baurechtliche Bestimmungen<br />
(z.B. BauO Bln, Arbeitsstättenverordnung), das Infektionsschutzgesetz <strong>und</strong> viele<br />
weitere Bestimmungen weiterhin beachten (s. Pkt. 6).<br />
Hinsichtlich der Küche gilt<br />
Eine Unterscheidung zwischen einer Teil- oder Vollküche gibt es nicht mehr. Sie haben hinsichtlich<br />
der Anforderungen an die Küche nur noch die allgemeinen Bestimmungen der EG-<br />
Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene einzuhalten.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
4
Existenzgründung<br />
5. Welche Räumlichkeiten eignen sich für einen Beherbergungsbetrieb?<br />
Um beurteilen zu können, ob sich ein bestehendes Objekt für einen Beherbergungsbetrieb eignet,<br />
erhalten Sie nachfolgend einen Auszug aus der Bauordnung <strong>Berlin</strong> (BauO Bln). Die Gesamtfassung<br />
der BauO Bln, deren sämtliche Bestimmungen Sie kennen <strong>und</strong> einhalten müssen, erhalten<br />
Sie unter: www.stadtentwicklung.berlin.de.<br />
Die Räume müssen min. 2,50 m hoch sein.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Räume müssen ausreichend belüftet <strong>und</strong> mit Tageslicht beleuchtet werden können.<br />
Die Räume müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens<br />
einem Achtel der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes haben.<br />
Das Gebäude muss von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen <strong>und</strong> Personen mit<br />
Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht <strong>und</strong> ohne fremde Hilfe zweckentsprechend<br />
genutzt werden können.<br />
Das Gebäude muss durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens<br />
0,90 m stufenlos erreichbar sein. Im Rahmen der Barrierefreiheit muss vor den Türen<br />
eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.<br />
Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein <strong>und</strong> müssen mindestens 1,20 m breit<br />
sein <strong>und</strong> beidseitig einen festen <strong>und</strong> griffsicheren Handlauf haben.<br />
Am Anfang <strong>und</strong> am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen.<br />
Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben.<br />
Die Treppen müssen Setzstufen haben <strong>und</strong> an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über<br />
Treppenabsätze <strong>und</strong> Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind.<br />
Die Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein.<br />
Bei der Herstellung von Toiletten muss mindestens ein Toilettenraum auch für Menschen<br />
mit Behinderungen geeignet <strong>und</strong> barrierefrei erreichbar <strong>und</strong> nutzbar sein.<br />
Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender<br />
Zahl haben.<br />
Von diesen Aufzügen muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen<br />
<strong>und</strong> Lasten aufnehmen können <strong>und</strong> Haltestellen in allen Geschossen haben.<br />
Der barrierefreie Aufzug muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus <strong>und</strong> von allen Geschossen<br />
mit Aufenthaltsräumen stufenlos erreichbar sein.<br />
Bei mehr als 12 Gastbetten müssen mindestens 10 % der Beherbergungsräume barrierefrei<br />
sein (§ 16 BetrVO).<br />
Hinweise:<br />
1.) Das „Handbuch Barrierefreies Planen <strong>und</strong> Bauen in <strong>Berlin</strong>“ der <strong>Berlin</strong>er Bauaufsicht erhalten<br />
Sie unter: www.stadtentwicklung.berlin.de.<br />
2.) Die Größe der Gästezimmer (DZ, EZ, Mehrbett usw.) wird in <strong>Berlin</strong> nicht vorgeschrieben.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
5
Existenzgründung<br />
6. Wichtige Bestimmungen<br />
Gewerbe-, baurechtliche u.a. Vorschriften<br />
Bauordnung <strong>Berlin</strong> (BauO Bln) 1<br />
Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG)<br />
<strong>Berlin</strong>er Meldegesetz (BlnMeldeG) 2<br />
Beherbergungsbetriebe ab 12 Gästebetten: Betriebsverordnung für bauliche Anlage<br />
(BetrVO), § 14-17<br />
Bürgerliches Gestzbuch (BGB), §§ 701ff (Haftung für Garderobe <strong>und</strong> Wertsachen)<br />
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)<br />
Gaststättenverordnung <strong>Berlin</strong> (GastV <strong>Berlin</strong>)<br />
Gewerbeordnung (GewO)<br />
Indirekteinleiter-Verordnung (IndVo)<br />
Preisangabenverordnung (PangV)<br />
Sicherheit<br />
Anlagen-Prüfverordnung (AnlPrüfVO)<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 3<br />
<strong>Berlin</strong>er Nichtraucherschutzgesetz (NRSG)<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 4<br />
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)<br />
Lebensmittel / Hygiene für die Bewirtung der Hausgäste<br />
EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5<br />
Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
Lebensmittel- <strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch (LFGB)<br />
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) 6<br />
Milch <strong>und</strong> Margarinegesetz (Milch- <strong>und</strong> MargarineG)<br />
Verordnung über Rückverfolgbarkeit <strong>und</strong> Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen<br />
<strong>und</strong> über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten<br />
Lebensmitteln <strong>und</strong> Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG<br />
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts<br />
(LMHV) 5<br />
Lärm<br />
B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz BimschG, dazu: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum BlmschG<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), ergänzend: Verordnung über die<br />
bauliche Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke (Baunutzungsverordnung, BauNVO)<br />
Aushangpflichtige Gesetze im Gastraum<br />
Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) 7<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
6
Existenzgründung<br />
Aushang- bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer 8<br />
Allgem<strong>eines</strong> Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
§ 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) 3<br />
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />
ggf. <strong>Berlin</strong>er Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG)<br />
zutreffende Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (erhältlich bei der BGN)<br />
Betriebsvereinbarungen, ggf. Tarifvertrag <strong>und</strong> Wahlordnung<br />
Gleichberechtigungsvorschriften (§§ 611a, 611b, 612 Abs. 2, 612a BGB <strong>und</strong> § 61b Arbeitsgerichtsgesetz,<br />
ArbGG)<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)<br />
Mutterschutzgesetz (MuSchG)<br />
ggf. Unfallverhütungsvorschriften (UVV)<br />
Hinweise:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Sämtliche Bestimmungen auf B<strong>und</strong>esebene finden Sie unter: http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de.<br />
1 + 3<br />
Die Behörden haben bei der Anwendung der Rechtsvorschriften Ermessensspielräume.<br />
So wenn atypische, d.h. vom Gesetzgeber nicht in seine Überlegungen einbezogene Verhältnisse<br />
vorliegen. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit den Behörden in Kontakt zu treten.<br />
Der Link zur BauO Bln ist hier unter Pkt. 5.<br />
2 Informationen zum BlnMeldeG erhalten Sie unter: www.hoteldatenschutz.de. Meldescheine<br />
für das Beherbergungsgewerbe erhalten Sie unter: www.dehoga-shop.de.<br />
4<br />
In der BetrSichV sind u.a. die sicherheitstechnischen Anforderungen der ehemaligen Getränkeschankanlagenverordnung<br />
geregelt, während die hygienischen Anforderungen für die<br />
Getränkeschankanlagen in der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene aufgegangen<br />
sind. Orientierungswerte für Reinigungsintervalle werden in der DIN 6650-6 aufgeführt<br />
(Bezugsquelle für DIN-Normen, s. Pkt. 11 Literatur unter der Überschrift „Hygiene“). Weiterführende<br />
Links zur Getränkeschankanlage erhalten Sie unter: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 19288.<br />
5 Zur den Verordnungen der Lebensmittelhygiene bietet die <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong> ein Seminar an. Informationen<br />
dazu <strong>und</strong> das Anmeldeformular erhalten Sie unter www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.:<br />
18872.<br />
6 Weitere Informationen zur Kennzeichnung sowie zur Speise- <strong>und</strong> Getränkekarte können<br />
Sie der Publikation Was der Gastwirt wissen muss entnehmen.<br />
7<br />
Auch die Gewerbetreibenden, die von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen nach § 3<br />
JuSchG die geltenden Regelungen von §§ 4 bis 13 JuSchG aushängen. Die auszuhängenden<br />
Vorschriften müssen auf dem neuesten Stand sein!<br />
Den Aushang mit den entsprechenden Paragraphen erhalten Sie unter: www.ihk-berlin.de,<br />
Dok.Nr. 64035 sowie beim DEHOGA oder beim DEHOGA <strong>Berlin</strong> (Adr. s. Pkt. 12).<br />
8 Für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer muss jederzeit die Möglichkeit der Einsichtnahme<br />
<strong>und</strong> Information zu diesen Rechtsvorschriften gegeben sein. Außerdem ist vom Arbeitgeber<br />
die Anschrift der zuständigen Geschäftsstelle der Berufsgenossenschaft sowie die Fristen<br />
zum Erheben von Entschädigungsleistungen durch die Beschäftigten auszuhängen oder<br />
auszulegen. Weitere Informationen zu den aushangpflichtigen Arbeitsgesetzen erhalten Sie<br />
unter www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 64069.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
7
Existenzgründung<br />
7. Wichtige Formalitäten<br />
Krankenversicherung<br />
Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Selbständigen. Selbständige könnten auch bei einer<br />
privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied werden: Anders als bei Arbeitnehmern spielen die<br />
Einkommensgrenzen dabei keine Rolle. Für diejenigen, die zurzeit weder gesetzlich noch privat<br />
versichert sind, gilt: Sie werden in dem System versichert, das der Tätigkeit zuzuordnen ist, die sie<br />
zuletzt ausgeübt haben. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.b<strong>und</strong>esregierung.de.<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Jeder Inhaber <strong>eines</strong> gastgewerblichen Betriebes, mitarbeitende Ehepartner sowie seine Arbeitnehmer<br />
sind per Gesetz Mitglieder in der Berufsgenossenschaft. Für das Hotel- <strong>und</strong> Gaststättengewerbe<br />
ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel <strong>und</strong> Gaststätten (BGN) als Träger der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung zuständig. Die Mitgliedschaft <strong>und</strong> der Versicherungsschutz beginnen<br />
mit der Eröffnung des Betriebes. Sie stehen in der Pflicht innerhalb einer Woche nach Eröffnung<br />
der BGN Art <strong>und</strong> Gegenstand des Unternehmens, Zahl der Versicherten, Eröffnungstag bzw. Tag<br />
der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten anzuzeigen. Unternehmer <strong>und</strong> ihre Ehepartner, die<br />
regelmäßig in deren Unternehmen ohne Beschäftigungsverhältnis mitarbeiten, sind von der Versicherungspflicht<br />
seit dem 1.1.2008 befreit. Die Unternehmer, die zum 31.12.2007 pflichtversichert<br />
waren, sind weiterhin versichert. Ihre Pflichtversicherung wird automatisch als freiwillige Versicherung<br />
weitergeführt. Dasselbe gilt für mittätige Ehegatten, die bereits vor dem 1.1.2008 eine Höherversicherung<br />
abgeschlossen hatten. Im Übrigen werden die Ehepartner, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis<br />
wie andere Arbeitnehmer stehen, nicht mehr automatisch versichert. Unversichert<br />
bleiben auch die Unternehmer <strong>und</strong> Ehepartner, die bereits vor dem 1.1.2008 auf Antrag<br />
von der Unternehmerpflichtversicherung aufgr<strong>und</strong> der Ausnahmeregelungen befreit waren. Es besteht<br />
jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.<br />
Der Inhaber <strong>eines</strong> gastgewerblichen Betriebes muss dafür sorgen, dass alle erforderlichen Maßnahmen<br />
bezüglich des Arbeits-, Brand- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes getroffen werden. Die Arbeitsplätze<br />
seiner Mitarbeiter sind so einzurichten <strong>und</strong> zu erhalten, dass sie vor Unfalls- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
geschützt sind. So muss jeder Unternehmer dafür sorgen, dass sein Betrieb sicherheitstechnisch<br />
<strong>und</strong> medizinisch betreut wird. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der BGN sind<br />
für alle Betriebe verbindlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der BGN (Anschrift s. Pkt. 12).<br />
Sofortmeldung zur Sozialversicherung<br />
Arbeitgeber haben eine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Außerdem ist die schriftliche<br />
Belehrung der Arbeitnehmer über die Mitführungs- <strong>und</strong> Vorlagepflicht von Personaldokumenten<br />
(z.B. Personalausweis, Pass) verpflichtend. Diese Belehrung muss aufbewahrt <strong>und</strong> auf Verlangen<br />
der Behörden vorgelegt werden. Gr<strong>und</strong>lage ist u.a. das Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung: www.deutscherentenversicherung.de.<br />
Versicherungsschutz<br />
Der Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband <strong>Berlin</strong> e.V. (DEHOGA <strong>Berlin</strong>) bietet in Zusammenarbeit mit<br />
Versicherungen für einige Versicherungen besonders günstige Konditionen für die Mitglieder des<br />
Verbandes an (Adr. s. Pkt. 12).<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
8
Existenzgründung<br />
Wichtige Versicherungen sind u.a.: (Quelle: AHGZ, Juni 2004)<br />
Versicherung Absicherungsumfang Absicherungsgut<br />
Betriebsinhaltsversicherung Schäden hervorgerufen Schäden innerhalb der festen<br />
Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
durch:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Vandalismus durch<br />
Einbruchdiebstahl<br />
Feuer, Explosion,<br />
Blitzschlag<br />
Leitungswasser oder<br />
Sturm<br />
Elementarschäden,<br />
wie z.B. Überschwemmungen<br />
oder Erdrutsche<br />
Fehlbedienung<br />
Betriebsunterbrechung hervorgerufen<br />
durch:<br />
Feuer, Wasser, Sturm,<br />
Elementarschäden<br />
<br />
<br />
<br />
Vandalismus in Verbindung<br />
mit Einbruchdiebstahl<br />
Krankheitserreger, wie<br />
Legionellen<br />
Seuchengefahr od.<br />
Ungeziefer<br />
Rechtschutzversicherung Rechtsberatung des<br />
Unternehmens <strong>und</strong> dessen<br />
Mitarbeiter, sofern<br />
eine Forderung von Dritten<br />
gestellt wird<br />
Betriebsstätten <strong>und</strong> Lager an:<br />
kaufmännischen <strong>und</strong><br />
technischen Betriebseinrichtungen,<br />
wie z.B. in<br />
Restaurant, Küche oder<br />
Konferenzräume, Kommunikations-,<br />
Sicherungs-<br />
<strong>und</strong> Bürotechnik,<br />
z.B. PC, Telefon, TV-<br />
Geräte, Alarmanlagen<br />
einschl. Datenverarbeitungsanlagen<br />
<strong>und</strong> Datenträger<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Betriebsinventar, wie<br />
Geschirr, Antiquitäten,<br />
Gemälde, Plastiken,<br />
Lampen, Sauna <strong>und</strong><br />
Fitnessgeräten<br />
Waren wie z.B. Tabak,<br />
Souvenirs, Vorräte, Geschenkartikel,<br />
gepachteten<br />
Sachen im Küchenbereich,<br />
Leasinggeräte<br />
Gebrauchsgegenständen<br />
von Mitarbeitern<br />
Laufende Betriebskosten wie:<br />
Löhne <strong>und</strong> Gehälter<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Mieten<br />
Umsatzverlust<br />
Firmenrechtschutz<br />
Rechtschutz für Eigentum<br />
Verkehrsrechtschutz<br />
Mietverträge<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
9
Existenzgründung<br />
Versicherung Absicherungsumfang Absicherungsgut<br />
Betriebsschließungs- Betriebsschließung durch: Laufende Kosten durch:<br />
Versicherung<br />
Seuchengefahr Löhne <strong>und</strong> Gehälter<br />
Betriebshaftpflichtversicherung <br />
<br />
<br />
<br />
Tätigkeitsentzug des<br />
Unternehmens oder seiner<br />
Mitarbeiter<br />
Feuer, Wasser, Sturm,<br />
Elementarschäden<br />
die gesetzliche Haftpflicht<br />
des Unternehmers<br />
berechtigte Schadensersatzansprüche<br />
gegen<br />
den Unternehmer <strong>und</strong><br />
seine Mitarbeiter während<br />
der Arbeitszeit<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Mieten <strong>und</strong> Steuern<br />
Umsatzverlust<br />
Verlust von Warenvorräten<br />
Wiedereröffnungskosten<br />
Schadensersatz,<br />
Schmerzensgeld <strong>und</strong><br />
Verdienstausfall für Dritte,<br />
die in einem gastgewerblichen<br />
Betrieb körperlich<br />
Schaden erleiden<br />
Verlust oder die Beschädigung<br />
eingebrachter<br />
Sachen<br />
Umwelthaftpflicht<br />
Kleidungsstücke, die<br />
an der Garderobe abhanden<br />
kommen<br />
Gästen zur Verfügung<br />
gestellte Tiefgarage oder<br />
Parkplatz<br />
Erweiterung der Umwelthaftpflicht<br />
Tiere<br />
Höhe der Vermögensschäden<br />
anpassen<br />
Bauherrenhaftpflicht<br />
GEMA Gebühren<br />
Die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Texte, Filme, Bilder)<br />
ist bei der GEMA gr<strong>und</strong>sätzlich vorab anmeldepflichtig. Für diese Wiedergabe fallen entsprechende<br />
Vergütungen an. Ansprechpartner sind die Bezirksstellen bzw. -verwaltungen der GEMA in den<br />
einzelnen B<strong>und</strong>esländern.<br />
Beitragsservice von ARD, ZDF <strong>und</strong> Deutschlandradio (früher GEZ)<br />
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/ Appartements <strong>und</strong> Gaststätten mit R<strong>und</strong>funkgeräten müssen<br />
bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF <strong>und</strong> Deutschlandradio angemeldet werden. Mit der<br />
jüngsten Reform des R<strong>und</strong>funkstaatsvertrags richtet sich ab 1. Januar 2013 der Beitrag von Unternehmen<br />
<strong>und</strong> Institutionen nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten <strong>und</strong> Kraftfahrzeuge.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
10
Existenzgründung<br />
VG Media Gebühren<br />
Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- <strong>und</strong> Leistungsschutzrechte, die sich<br />
aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für private Medienunternehmen (Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehsendeunternehmen)<br />
wahrnimmt. Die VG Media vertritt im einzelnen die Urheber- <strong>und</strong> Leistungsschutzrechte<br />
„für die analoge Weiterleitung von privaten Fernseh- <strong>und</strong> Hörfunkprogrammen durch<br />
Verteileranlagen in Hotels, Pensionen etc.“ (§§ 20, 20 b UrhG) von zur Zeit 28 privaten Fernsehsendeunternehmen<br />
wie z.B. RTL, Sat 1, Pro 7, VOX <strong>und</strong> 53 privaten Hörfunkunternehmen.<br />
Beherbergungsbetriebe, die eine Weiterleitung von privaten Radio- oder Fernsehprogrammen vornehmen<br />
<strong>und</strong> in den Gästezimmern hierfür eine Radio- oder Fernsehempfangmöglichkeit bereithalten,<br />
sind daher gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Vergütung an die VG Media zu zahlen.<br />
Die Adressen der Verwertungsgesellschaften finden Sie unter Pkt. 12, weitere Informationen erhalten<br />
Sie unter: www.ihk-berlin.24.de, Dok.Nr.: 7085.<br />
8. Die sieben Todsünden der Existenzgründung<br />
Motive für den Schritt in die Selbständigkeit gibt es viele: Umsetzung einer guten Idee, Unzufriedenheit<br />
mit der aktuellen Arbeitssituation oder drohende Arbeitslosigkeit. Vielleicht ist es einfach<br />
die Lust, Gastgeber zu sein oder mit Menschen Umgang zu pflegen. Manchmal auch nur der<br />
Drang, sich selbst zu verwirklichen. Allerdings bietet dieser Schritt nicht nur Chancen, sondern<br />
auch Risiken. Die folgenden Fehler sollte man besser vermeiden:<br />
1. <strong>Gründung</strong> ohne Konzept: Je besser der Start in die Selbstständigkeit vorbereitet wird, desto<br />
früher kann der potenzielle Gründer Chancen nutzen <strong>und</strong> Risiken frühzeitig erkennen. Bei der<br />
Konzepterstellung geht es nicht um den Businessplan. Dieser ist das Ergebnis Ihrer Konzepterstellung<br />
<strong>und</strong> fasst alle wichtigen Aspekte zusammen. Zunächst geht es aber erst einmal um den Pudels<br />
Kern, um Inhalte <strong>und</strong> Eckpfeiler der Existenzgr<strong>und</strong>lage. Was ist der innovative Ansatz? Gibt<br />
es ähnliche Modelle <strong>und</strong> wie funktionieren sie? Nicht jeder kann eine Erfolgsstory schreiben, doch<br />
man kann von ihnen lernen.<br />
2. Der Schnellschuss: Das Schnäppchen, das sonst weg ist, entpuppt sich schnell als Fallgrube.<br />
Das gleiche gilt für den Pachtvertrag, der zu schnell unterschrieben wird. Hier muss man – am<br />
besten mit professioneller Unterstützung – im Vorfeld viele Fragen klären: „Wer trägt die Verantwortung<br />
für die Konzessionsfähigkeit <strong>eines</strong> Pachtobjektes? Orientiert sich der Pachtzins an der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung?<br />
3. Falscher Standort: Ein Beherbergungsbetrieb (mit oder ohne Gastronomie) kann noch so gut<br />
geplant <strong>und</strong> eingerichtet sein – hat dieser den falschen Standort, kommt unter Umständen kein<br />
Gast <strong>und</strong> somit kein Umsatz.<br />
4. Mangelnde betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Wenn der Einkauf nicht stimmt, <strong>und</strong> die Selbstverwirklichung<br />
zu Lasten des Wareneinsatzes geht, stehen unter dem Strich rote Zahlen. Und dass<br />
ein Teil des Geldes, das in der Kasse ist, dem Finanzamt gehört, merkt so mancher erst, wenn es<br />
fehlt.<br />
5. Falsche Einschätzung des Finanzierungsbedarfs <strong>und</strong> zu geringe Kapitaldecke: Bestandteil <strong>eines</strong><br />
professionell erstellten Businessplans ist ein ausführlicher Kapitalbedarfsplan, der nicht nur alle<br />
Investitionen, sondern auch das Marketingbudget <strong>und</strong> eventuelle Verluste in der Anlaufphase berücksichtigt.<br />
Dann können Marketingmaßnahmen, die vor Eröffnung <strong>und</strong> zu einem späteren Zeitpunkt<br />
notwendig sind, sorgfältig geplant <strong>und</strong> budgetiert werden.<br />
6. Kurzfristige Denkweise oder zu kurzfristige Einschätzung der Anlaufphase: Die Durststrecke ist<br />
oft länger als man denkt <strong>und</strong> kann bis zu drei Jahren dauern.<br />
7. Allein mit dem Kopf durch die Wand: Existenzgründung ist ein existenzieller Schritt, es geht um<br />
die Zukunft <strong>eines</strong> Menschen. Für eine falsche Entscheidung oder Finanzierung muss mancher sein<br />
Leben lang bezahlen. Ein schlüssiger Businessplan, professionell erstellt, der den Finanzierungs-<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
11
Existenzgründung<br />
bedarf richtig einschätzt, hilft enorm, einen zögernden Banker zu überzeugen. Er gehört sozusagen<br />
zum „guten Ton“ <strong>eines</strong> seriösen <strong>Gründung</strong>svorhabens.<br />
Doch Achtung: es ist Ihr Konzept, auch wenn es mit Hilfe <strong>eines</strong> Beraters erstellt wird. Ein „guter<br />
Berater“ integriert den Gründer, lässt ihn so viel wie möglich mitwirken – Teamarbeit ist angesagt.<br />
Vorsicht vor Beratern, die sagen „das machen wir schon“. Die haben meist ein Raster im PC, das<br />
sie überstülpen – das geht schnell <strong>und</strong> spart Kosten, hilft aber nur bedingt.<br />
(Quelle: AHGZ Nr. 30, Juli 2009, Autorin: Hildegard Dorn-Petersen, Beraterin beim Verband FCSI Deutschland-Österreich,<br />
www.fcsi.org)<br />
9. Vertriebsweg Busreiseveranstalter - was sind die<br />
Probleme, was ist zu tun?<br />
Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern Busreiseveranstalter <strong>und</strong> Hotellerie sind von<br />
den Parteien gr<strong>und</strong>sätzlich frei aushandelbar.<br />
Bei diesen Geschäftsbeziehungen arbeiten unterschiedlich strukturierte Betriebe, Konzerne <strong>und</strong><br />
Einzelunternehmen sowie Familienunternehmen <strong>und</strong> multinationale Gruppierungen, zusammen.<br />
Allerdings kommt es, nicht nur wegen unterschiedlichen Einkäufer- <strong>und</strong> Verkäuferperspektiven,<br />
nach wie vor zu Problemen. Insbesondere die sog. Hotelreservierungsverträge führen nicht selten<br />
zu Konflikten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für beide Seiten. Vielfach wird übersehen,<br />
dass Veranstalter als Vertriebspartner der Hotellerie erhebliche Risiken auf sich nehmen, wenn sie<br />
Kontingente einbuchen. Zahlreiche Prozesse sind das Resultat, da Fragen der kostenlosen Rückgabe<br />
der Kontingente, auf die der Veranstalter trotz einer gewissen Belegungssicherheit angewiesen<br />
ist, sowie die Absagefristen offen gelassen oder übersehen werden. Seitens der Hotellerie<br />
sind häufig für die meisten Busgeschäfte unakzeptable Stornofristen z. B. von acht Wochen vorgesehen.<br />
Diese sind mit Blick auf das immer kurzfristigere Buchungsverhalten <strong>und</strong> kleinere Gruppen<br />
praxisfern.<br />
Aus diesen Gründen bietet der Internationale Bustouristik Verband e.V. (RDA) einen Muster-<br />
Hotelreservierungsvertrag an. Der Verband hat auf die Interessen beider Seiten in angemessener<br />
Weise Rücksicht genommen. Individuell können selbstverständlich andere Regelungen vereinbart<br />
werden. In allen Fällen sollte allerdings unbedingt Klarheit über Stornofristen angestrebt werden.<br />
Es sollte aber vor allem Einigkeit darüber bestehen, dass deutsche Busreiseveranstalter ihre Angebote<br />
nur auf Gr<strong>und</strong>lage des deutschen, äußerst verbraucher-fre<strong>und</strong>lichen Reisevertragsgesetzes<br />
(§§ 651 a ff BGB) sowie der BGB-Informationspflichtenverordnung zusammen mit den Hotelpartnern<br />
auf dem Markt absetzen können. Auf der vorgeschlagenen Basis können Veranstalter<br />
<strong>und</strong> Hotels vertrauensvoll gemeinsam ihre Geschäfte erfolgreich abwickeln.<br />
Bezug über RDA - Internationaler Bustouristik Verband e.V., Tel. 0221-9127720,<br />
Fax 0221-124788, www.rda.de.<br />
(Quelle: RDA)<br />
10. Betriebsarten <strong>und</strong> Zimmertypen<br />
Die Definitionen erfolgen in enger Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO<br />
186513 <strong>und</strong> die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes<br />
(DTV).<br />
Betriebsarten:<br />
All-Suite-Hotel<br />
Aparthotel<br />
Boardinghouse /<br />
Hotel mit (Schlaf-)Zimmern <strong>und</strong> einem zusätzlichen Wohnraum.<br />
Beherbergungsbetrieb mit eingeschränktem Leistungsangebot: meist<br />
ohne Gastronomie, Service beschränkt sich auf Reinigung <strong>und</strong> Pflege der<br />
Zimmer.<br />
Haus mit Übernachtungsmöglichkeit für eine längere Aufenthaltsdauer:<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
12
Existenzgründung<br />
Serviced Apartment Zimmer, die in ihrer Ausstattung Wohnungen ähnlich sind; geringes bis<br />
vollwertiges Leistungsangebot <strong>eines</strong> Hotels.<br />
Ferienwohnung / Abgeschlossene Unterkunft innerhalb <strong>eines</strong> Hauses mit eigenem Sanitärbereich<br />
<strong>und</strong> Selbstverpflegungseinrichtung.<br />
Ferienhaus<br />
Gasthof<br />
Beherbergungsbetrieb, angeschlossen an eine Schank- oder Speisewirtschaft.<br />
Hotel<br />
Beherbergungsbetrieb mit Rezeption, Dienstleistungen, täglicher Zimmerreinigung<br />
<strong>und</strong> angegliedertem Verpflegungsbetrieb (für Hausgäste <strong>und</strong><br />
Passanten); mindestens 20 Gästezimmer, überwiegend mit eigenem<br />
Bad/Dusche <strong>und</strong> WC.<br />
Hotel garni Neben der Beherbergung werden Frühstück sowie kleine Speisen <strong>und</strong><br />
Getränke angeboten.<br />
Hotelpension / Hotel mit eingeschränkten Leistungen: Speisen werden ausschließlich<br />
Pension<br />
den Gästen angeboten.<br />
Jugendherberge Beherbergungsbetrieb für in erster Linie junge Leute, Speisen <strong>und</strong> Getränke<br />
werden nur an Hausgäste abgegeben.<br />
Motel<br />
Beherbergungsbetrieb, der durch seine besondere Verkehrslage (in der<br />
Nähe verkehrsreicher Straßen), Bau <strong>und</strong> Einrichtungen (Parkplätze vor<br />
den Zimmern) vor allem auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet<br />
ist, die mit dem Auto, Motorrad oder sonstigen Verkehrsmitteln unterwegs<br />
sind.<br />
Privatzimmer Unterkunft in einem privaten Haus mit max. 8 Betten.<br />
Hostel<br />
Die Bezeichnung „Hostel“ ist keine Betriebsart!<br />
Zimmertypen;<br />
Apartment<br />
Unterkunft mit Schlaf- <strong>und</strong> Wohnräumen <strong>und</strong> Kochnische.<br />
Doppelzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 2 Personen in einem Doppelbett oder<br />
zwei längsseits aneinandergestellten Einzelbetten.<br />
Einzelzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 1 Person.<br />
Familienzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 3 oder mehr Personen, von denen min.<br />
2 für Erwachsene geeignet sind.<br />
Juniorsuite Unterkunft in einem Raum mit zusätzlichem Platz für Sitzgelegenheiten.<br />
Maisonette Wohnung über min. 2 Etagen, die intern miteinander verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Mehrbettzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheiten für 3 oder mehr Personen.<br />
Penthousewohnung Wohnung in der obersten Etage <strong>eines</strong> mehrgeschossigen Gebäudes <strong>und</strong><br />
großer Dachterrasse<br />
Schlafsaal Zimmer mit mehreren Schlafgelegenheiten .<br />
Studio<br />
Unterkunft in einem Raum mit einer Kochnische.<br />
Suite<br />
Unterkunft mit separaten, verb<strong>und</strong>enen Schlaf- <strong>und</strong> Wohnräumen.<br />
Zweibettzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 2 Personen in getrennten Betten.<br />
11. Hinweise auf Kredite <strong>und</strong> Zuschüsse<br />
Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen <strong>und</strong> ALG I erhalten, können Sie den <strong>Gründung</strong>szuschuss<br />
beantragen.<br />
Nähere Infos: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 53794.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
13
Existenzgründung<br />
Branchenspezifische Kredite für die <strong>Gründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Führung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Beherbergungsbetriebes</strong> gibt es<br />
in <strong>Berlin</strong> nicht. Jedoch können in <strong>Berlin</strong> je nach Finanzierungsbedarf die Kredite der Investitionsbank<br />
<strong>Berlin</strong> (IBB) <strong>und</strong>/oder Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu <strong>Berlin</strong> Brandenburg GmbH (BBB)<br />
beantragt werden. Kredite des B<strong>und</strong>es vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In der<br />
Regel sind diese über die Hausbank zu beantragen.<br />
Nähere Infos zur Finanzierung <strong>und</strong> Förderung unter: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 56025.<br />
Des Weiteren können Unternehmensgründer <strong>und</strong> Unternehmer die Investitionszulage <strong>und</strong> Zuschüsse<br />
aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur<br />
(GRW) beantragen.<br />
Im Rahmen der GRW-Förderung können Investitionen von Beherbergungsbetrieben, die mindestens<br />
30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen, gefördert werden.<br />
- - Es werden Modernisierungsinvestitionen von Beherbergungsbetrieben bis zu 50 Zimmern<br />
- - sowie Erweiterungsinvestitionen auf maximal 50 Zimmer mit höchsten 10 % der förderfähigen<br />
Investitionssumme gefördert.<br />
Nähere Infos: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 4401.<br />
Beherbergungsbetriebe in <strong>Berlin</strong> haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Investitionszulage.<br />
Im Rahmen der Investitionszulage gehören zum Beherbergungsgewerbe:<br />
- Betriebe der Hotellerie (Wirtschaftszweig Gruppe 55.1),<br />
- Jugendherbergen <strong>und</strong> Hütten (Unterklasse 55.20.4),<br />
- Campingplätze (Gruppe 55.3),<br />
- Erholungs- <strong>und</strong> Ferienheime (Unterklasse 55.20.1).<br />
Es liegt in der Verantwortung des Betriebes selbst, sich vor Investitionsbeginn über die zutreffende<br />
Einordnung <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Investitionszulageanspruch zu informieren. Die<br />
Entscheidung über die Einordnung des Betriebes trifft gr<strong>und</strong>sätzlich das Finanzamt. Der Einordnung<br />
des Betriebes durch das Statistische B<strong>und</strong>esamt bzw. der statistischen Landesämter kommt<br />
jedoch erhebliche Bedeutung zu.<br />
Nähere Infos : www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 1425.<br />
12. Literatur<br />
Titel / Autor<br />
Bezugsquelle / (Fach) Verlag<br />
Verträge<br />
Tarifvertrag für das Gastgewerbe<br />
DEHOGA <strong>Berlin</strong>, www.dehoga-berlin.de<br />
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen<br />
DTV, www.dtv-k<strong>und</strong>encenter.de<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den IHA, www.hotellerie.de<br />
Hotelaufnahmevertrag (AGBH)<br />
BGN<br />
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGN, http://vorschriften.portal.bgn.de<br />
BGV A 1 – Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Verschiedene Arbeitssicherheitsinformationen<br />
(ASI) / Leitlinien<br />
Information unter: www.dguv.d<br />
BGN, http://vorschriften.portal.bgn.de<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
14
Existenzgründung<br />
Recht<br />
Rechtsberater, IHA-Spezial<br />
IHA, http://hotels-deutschland.de<br />
Arbeitsgesetze<br />
Buchhandel<br />
Betriebsvergleich, Betriebswirtschaft, Management <strong>und</strong> Marketing<br />
Anlaufkosten bei Hoteleröffnungen<br />
Buchhandel<br />
Das Budget in der Hotellerie<br />
Buchhandel<br />
Hotelbetriebsvergleich (erscheint zweijährlich) DWIF, www.dwif.de<br />
Betriebsvergleich Beherbergungsgewerbe Interhoga, www.interhoga.de<br />
Housekeeping. Management im Hotel Buchhandel<br />
Hotel & Gast, Reinholf Metz<br />
Buchhandel<br />
Hotel International. Bonjour!, Claudia Göckel Buchhandel<br />
Hygiene<br />
Verschiedene Leitlinien/ ASI (BGN)<br />
BGN, http://vorschriften.portal.bgn.de<br />
bzw. Leitfaden (DEHOGA, Interhoga <strong>und</strong> Bll) DEHOGA, www.dehoga-b<strong>und</strong>esverband.de<br />
Interhoga, www.interhoga.de<br />
Bll, www.bll.de<br />
DIN-Normen<br />
Beuth Verlag GmbH, www.beuth.de<br />
Belehrungsbogen zum Infektionsschutzgesetz Robert Koch Institut, www.rki.de<br />
für Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
Hygiene-Leitfaden für die Gastronomie IHA, www.hotellerie.de<br />
Internetportal für Hygiene<br />
www.hygienic-processing.com<br />
Betriebsarten <strong>und</strong> Klassifizierung<br />
Definitionen der Betriebsarten<br />
DEHOGA, www.dehoga-b<strong>und</strong>esverband.de<br />
Deutsche Hotelklassifizierung<br />
DEHOGA, www.hotelsterne.de<br />
Fachzeitschriften<br />
Allgemeine Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenzeitung Matthaes Verlag, www.matthaes.de<br />
(AHGZ)<br />
hogaAktiv<br />
DEHOGA <strong>Berlin</strong>, www.dehoga-berlin.com<br />
Food Service<br />
Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag,<br />
www.dfv.de<br />
Gastronomie. Für den Hotelier, Gastronom <strong>und</strong> Huss Medien,<br />
Küchenchef. Das Unternehmermagazin www.gastronomie-mag.de<br />
GV Praxis<br />
Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag,<br />
www.dfv.de<br />
Besprechungen von Fachzeitschriften finden Sie unter: www.abseits.de<br />
Informationen zur Branche in <strong>Berlin</strong> , wie z.B. wichtige gastgewerbliche Bestimmungen, Analysen<br />
<strong>und</strong> Fakten, Wirtschaft <strong>und</strong> Politik sowie den Tourismus Newsletter <strong>und</strong> vieles mehr erhalten Sie<br />
auf unserem Branchenportal unter: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 1528.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
15
Existenzgründung<br />
13. Ansprechpartner/ Adressen<br />
<strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Fasanenstr. 85<br />
10623 <strong>Berlin</strong> Öffnungszeiten Service Center:<br />
Tel.: 030 / 31510-0 Mo. - Do.: 8.00 - 17.00 Uhr<br />
Internet: www.ihk-berlin.de Fr.: 8.00 - 16.00 Uhr<br />
Einstiegsberatung<br />
Frau Hornung, Frau Neuberg<br />
Tel: 31510–600<br />
E-Mail: annett.hornung@berlin.ihk.de,<br />
angelika.neuberg@berlin.ihk.de<br />
Feedbackgespräch Businessplan<br />
Frau Berger<br />
Tel.: 31510–434<br />
E-Mail: anna.berger@berlin.ihk.de<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Frau Pintz<br />
Tel.: 31510-582<br />
E-Mail: jana.pintz@berlin.ihk.de<br />
Ausbildungsberater für:<br />
Fachkraft im Gastgewerbe<br />
Fachmann/-frau für Systemgastronomie<br />
Hotelfachmann/-frau<br />
Hotelkaufmann/-frau<br />
Koch/Köchin<br />
Restaurantfachmann/-frau<br />
Herr Truglia<br />
Tel.: 31510–472<br />
E-Mail: andreas.truglia@berlin.ihk.de<br />
Arbeitsrecht<br />
Herr Rehfeld<br />
Tel.: 31510-488<br />
E-Mail: marcel.rehfeld@berlin.ihk.de<br />
Gewerberecht<br />
Herr Zieske<br />
Tel.: 31510–402<br />
E-Mail: robert.zieske@berlin.ihk.de<br />
Finanzierungsberatung<br />
Frau Bauer<br />
Tel.: 31510-284<br />
E-Mail: angelika.bauer@berlin.ihk.de<br />
Existenzsicherung<br />
Frau Bauer<br />
Tel.: 31510-284<br />
E-Mail: angelika.bauer@berlin.ihk.de<br />
Weiterbildungsberatung<br />
Frau Herres<br />
Tel.: 31510–801<br />
E-Mail: svenja.herres@berlin.ihk.de<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
16
Existenzgründung<br />
Die Ämter der Bezirke finden Sie unter: www.berlin.de<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel<br />
<strong>und</strong> Gaststätten (BGN)<br />
Bezirksverwaltung<br />
Fregestr. 44<br />
12161 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 85105 – 0<br />
Fax: 85105 – 511<br />
Internet: www.bgn.de<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Knobelsdorffstraße 92<br />
14059 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 3002-0<br />
Fax: 3002-1009<br />
Internet: www.deutsche-rentenversicherungberlin-brandenburg.de<br />
Lieferanten u.a.<br />
Der Leithammel. Einkaufsführer für Gastronomie <strong>und</strong> Hotellerie, www.leithammel.de,<br />
Staudenmayers Lieferantenkatalog, www.lieferantenkatalog.de,<br />
Die Gastrologen, Verb<strong>und</strong> von Dienstleisten für die Gastronomie, www.die-gastrologen.de,<br />
Zweite Hand, Anzeigenmarkt für <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> Brandenburg, www.zweitehand.de.<br />
Personalvermittlung<br />
Zentrale <strong>und</strong> Internationale Management- <strong>und</strong><br />
Fachvermittlung für Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenpersonal<br />
(ZIHOGA)<br />
(vermittelt nationale u. internationale Fach<strong>und</strong><br />
<strong>Führung</strong>skräfte)<br />
Kontaktadresse:<br />
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)<br />
ZIHOGA<br />
Villemombler Str.<br />
53123 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 7131025<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
Verbände<br />
Deutscher Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband<br />
e.V. (DEHOGA B<strong>und</strong>esverband)<br />
Am Weidendamm 1 A<br />
10117 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 726252-0<br />
Fax: 726252-42<br />
www.dehoga-b<strong>und</strong>esverband.de<br />
Deutscher Tourismusverband e.V.<br />
Deutscher Tourismusverband<br />
Service GmbH<br />
Schillstraße 9<br />
10785 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 856215-0<br />
Fax: 856215-119<br />
www.deutschertourismusverband.de<br />
Agentur für Arbeit <strong>Berlin</strong> Südwest<br />
(vermittelt Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenpersonal<br />
für <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> Brandenburg)<br />
Händelplatz 1<br />
12203 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 555581 / 4231<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband <strong>Berlin</strong> e.V.<br />
(DEHOGA <strong>Berlin</strong>)<br />
Keithstr. 6<br />
10787 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 318048-0<br />
Fax: 318048-28<br />
www.dehoga-berlin.com<br />
Hotel Verband Deutschland (IHA)<br />
Am Weidendamm 1 A<br />
10117 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 590099609<br />
Fax: 590099680<br />
www.hotelverband.de<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
17
Existenzgründung<br />
<strong>Berlin</strong>-Brandenburger Verband der<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> der vereidigten<br />
Buchprüfer e.V.<br />
Uhlandstr. 97<br />
10715 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 84478520<br />
Fax: 84478555<br />
Deutscher-Franchise-Verband e.V. (DFV)<br />
Luisenstr. 41<br />
10117 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 278902–0<br />
www.dfv-franchise.de<br />
Sämtliche Verbände finden Sie unter: www.verbaende.com <strong>und</strong> www.verbaende.de.<br />
Verwertungsgesellschaften<br />
Gesellschaft für musikalische Aufführungs<strong>und</strong><br />
mechanische Vervielfältigungsrechte<br />
(GEMA)<br />
Bezirksdirektion <strong>Berlin</strong><br />
Keithstr. 7 PF 30 34 30<br />
10787 <strong>Berlin</strong> 10728 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 21292-0<br />
www.gema.de<br />
Beitragsservice von ARD, ZDF <strong>und</strong> Deutschlandradio<br />
Freimersdorfer Weg 6<br />
50829 Köln<br />
Tel.: 0221/ 50 61-0<br />
Fax: 018 59995 0105<br />
www.r<strong>und</strong>funkbeitrag.de<br />
VG Media Gesellschaft zur Verwertung<br />
der Urheber- <strong>und</strong> Leistungsschutzrechte<br />
von Medienunternehmen mbH<br />
Oberwallstr. 6<br />
10117 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 2090-2215<br />
Fax: 2090-2214<br />
www.vgmedia.de<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
18
Existenzgründung<br />
Weitere wichtige Ansprechpartner für Unternehmensgründer<br />
B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft<br />
<strong>und</strong> Technologie (BMWi)<br />
Scharnhorststr. 34 - 37<br />
10115 <strong>Berlin</strong><br />
www.bmwi.de<br />
Investitionsbank <strong>Berlin</strong> (IBB)<br />
B<strong>und</strong>esallee 210<br />
10719 <strong>Berlin</strong><br />
www.ibb.de<br />
Bürgschaftsbank zu <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />
GmbH (BBB)<br />
Schillstr. 9<br />
10785 <strong>Berlin</strong><br />
www.bbb-berlin.de<br />
<strong>Berlin</strong> Tourismus & Kongress GmbH<br />
(Tourismusmarketing für <strong>Berlin</strong>)<br />
Am Karlsbad 11<br />
10785 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 250025<br />
www.visitberlin.de<br />
Amt für Statistik <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />
Dortustraße 46<br />
14467 Potsdam<br />
Tel.: 0331 / 39-444<br />
Fax: 0331 / 39-418<br />
www.statistik-berlin-brandenburg.de<br />
Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches<br />
Institut für Fremdenverkehr e.V. (dwif)<br />
Marienstraße 19/20<br />
D-10117 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 7579490<br />
Fax: 7516510<br />
www.dwif.de<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Charlottenstr. 33/33a<br />
10117 <strong>Berlin</strong><br />
www.kfw.de<br />
<strong>Berlin</strong> Partner GmbH<br />
(Wirtschaftsförderung)<br />
Fasanenstr. 85<br />
10623 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 399800<br />
www.berlin-partner.de<br />
Statistisches B<strong>und</strong>esamt<br />
Gustav-Stresemann-Ring 11<br />
65189 Wiesbaden<br />
Tel: 0611 / 75-1<br />
Fax: 0611 / 75-4000<br />
www.destatis.de<br />
Der Polizeipräsident in <strong>Berlin</strong><br />
Platz der Luftbrücke 6<br />
12101 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: 4664-0<br />
www.berlin.de<br />
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit dieses Merkblattes<br />
keine Gewähr übernehmen.<br />
© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Stand: 17. Juli 2013<br />
19