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Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes - IHK Berlin

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Existenzgründung<br />

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok.Nr.: 26387<br />

<strong>Gründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Führung</strong> <strong>eines</strong><br />

<strong>Beherbergungsbetriebes</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung .............................................................................................................................. 2<br />

2. Welche Unterlagen müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden? ....................... 2<br />

3. Wann ist das Bauamt zu kontaktieren? ................................................................................. 3<br />

4. Übersicht der wichtigsten Infos zur <strong>Gründung</strong> <strong>eines</strong> erlaubnisfreien<br />

<strong>Beherbergungsbetriebes</strong> .............................................................................................................. 4<br />

5. Welche Räumlichkeiten eignen sich für einen Beherbergungsbetrieb? ................................. 5<br />

6. Wichtige Bestimmungen ....................................................................................................... 6<br />

7. Wichtige Formalitäten ........................................................................................................... 8<br />

8. Die sieben Todsünden der Existenzgründung ..................................................................... 11<br />

9. Vertriebsweg Busreiseveranstalter - was sind die Probleme, was ist zu tun? ..................... 12<br />

10. Betriebsarten <strong>und</strong> Zimmertypen ...................................................................................... 12<br />

11. Hinweise auf Kredite <strong>und</strong> Zuschüsse .............................................................................. 13<br />

12. Literatur ........................................................................................................................... 14<br />

13. Ansprechpartner/ Adressen ............................................................................................. 16<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Stand: 17. Juli 2013<br />

Martina Kühn<br />

Tel: +49 30 31510-414 | Fax: +49 30 31510-114<br />

E-Mail: martina.kuehn@berlin.ihk.de | www.ihk-berlin.de 1


Existenzgründung<br />

1. Einleitung<br />

Im Jahr 2005 wurden vom Gesetzgeber einige Erleichterungen für Existenzgründer im Gastgewerbe<br />

geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Beherbergungsbetrieb<br />

nicht mehr gänzlich den gastgewerblichen Bestimmungen, dem Gaststättengesetz (GastG)<br />

<strong>und</strong> der Gaststättenverordnung (GastV <strong>Berlin</strong>).<br />

D.h. ein Beherbergungsbetrieb, beispielsweise eine Pension oder ein Hotel, ist nur noch beim<br />

Wirtschaftsamt anzumelden (Gewerbeanmeldung) – auf die Anzahl der Betten kommt es nicht<br />

mehr an. In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb können Getränke <strong>und</strong> zubereitete Speisen<br />

an Hausgäste verabreicht werden, ohne dass hierfür eine Erlaubnis erforderlich ist.<br />

Diese Regelung gilt aber nicht, wenn in Ihrem Beherbergungsbetrieb z.B. in einem Restaurant<br />

oder einer Bar von „außen“ kommende Gäste bewirtet werden. In diesem Fall ist der Betrieb erlaubnispflichtig.<br />

Was Sie in einem solchen Fall zu beachten haben, erläutert Ihnen unsere Broschüre<br />

Betrieb einer Gaststätte.<br />

Was Sie als Gründer <strong>eines</strong> reinen <strong>Beherbergungsbetriebes</strong> wissen sollten, zeigen wir Ihnen mit<br />

diesem Merkblatt auf.<br />

2. Welche Unterlagen müssen bei der Gewerbeanmeldung<br />

vorgelegt werden?<br />

Beherbergungsbetriebe, die Speisen <strong>und</strong> (alkoholfreie <strong>und</strong>/ oder alkoholische) Getränke ausschließlich<br />

an Ihre Hausgäste abgeben <strong>und</strong> Beherbergungsbetriebe ohne Verpflegungsangebot<br />

nehmen eine schriftliche Gewerbeanmeldung beim Wirtschaftsamt des Bezirkes vor, in dem sich<br />

der Betrieb befindet. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:<br />

Kapitalgesellschaft/<br />

Juristische Personen<br />

Gewerbeanmeldung (Formular)<br />

Personalausweis/ Pass (zur Einsichtnahme)<br />

Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister<br />

Einzelunternehmen /<br />

Personenvereinigung<br />

Gewerbeanmeldung (Formular)<br />

Personalausweis/ Pass (zur Einsichtnahme)<br />

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind von der Rechtsform abhängig <strong>und</strong> liegen zwischen<br />

17,90 <strong>und</strong> 35,79 €.<br />

Ergibt sich bei Ihnen eine Veränderung des Gewerbebetriebes, wie z.B. Umzug, Umbau, Aufgabe<br />

des Betriebes, Eröffnung einer Filiale, Betreiberwechsel, Veränderung der Rechtsform, so müssen<br />

Sie diese ebenfalls dem Wirtschaftsamt im Vorfeld melden.<br />

Die Wirtschaftsämter finden Sie unter: www.berlin.de.<br />

Von Genehmigungen oder Gestattungen nach anderen Bestimmungen (z.B. Gewerbeordnung,<br />

Handwerksordnung) sind Sie nicht befreit. So bedürfen z.B. der Betrieb <strong>eines</strong> Friseursalons oder<br />

einer Bäckerei in einem Hotel je einer besonderen Erlaubnis.<br />

Hinweis zur Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern:<br />

Wenn Sie im Rahmen der Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen oder Ferienhäusern<br />

zubereitete Speisen <strong>und</strong>/ oder Getränke ausschließlich an Hausgäste verabreichen, fällt auch das<br />

unter die Erlaubnisfreiheit.<br />

Bitte beachten Sie, dass, auch wenn die Zimmer- oder Ferienwohnungsvermietung privat durchgeführt<br />

wird, eine - rein deklaratorische – Gewerbeanmeldung beim zuständigen Wirtschaftsamt vorgenommen<br />

werden muss. Diese Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Dabei<br />

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Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />

Stand: 17. Juli 2013<br />

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Existenzgründung<br />

ist es durchaus möglich, dass die Vermietung unter steuerrechtlichen Aspekten als Gewerbebetrieb<br />

eingestuft wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mit der Vermietung Serviceleistungen<br />

in der Art angeboten werden, dass eine unternehmerische Organisation erforderlich wird (z. B.<br />

Rezeption).<br />

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in dem <strong>IHK</strong> Merkblatt Vermietung von Ferienwohnungen<br />

<strong>und</strong> beim Deutschen Tourismusverband (DTV) unter: www.dtv-gastgeberportal.de, dort<br />

(unter Service & Kontakt | Recht | DTV-Musterverträge) erhalten Sie auch Vertragsinformationen<br />

zur Vermietung einer Ferienwohnung/ <strong>eines</strong> Ferienhauses.<br />

Hinweis zum Betreiben von Camping- <strong>und</strong> Caravanplätzen<br />

Wenn Sie einen Camping- oder Caravanplatz betreiben <strong>und</strong> zubereitete Speisen <strong>und</strong>/ oder Getränke<br />

ausschließlich an die dort „wohnenden“ Gäste verabreichen wollen, fällt auch das unter die<br />

Erlaubnisfreiheit. Das Gewerbe melden Sie beim zuständigen Wirtschaftsamt an.<br />

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Deutschen Tourismusverband (DTV) unter<br />

www.deutschertourismusverband.de.<br />

3. Wann ist das Bauamt zu kontaktieren?<br />

Das Bau- <strong>und</strong> Wohnungsaufsichtsamt (Bauamt) ist zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung<br />

für Neuanlagen <strong>und</strong> bauliche Veränderungen bzw. Nutzungsänderungen für die Räume des<br />

Gewerbes <strong>und</strong> der Werbeanlage. Es ist auch für die Umbeschriftungen der Werbeanlage zuständig.<br />

Bei Neubau, Umbau <strong>und</strong> Nutzungsänderung wenden Sie sich, bevor Sie zum Wirtschaftsamt<br />

gehen, um Ihr Gewerbe anzumelden, an das Bauamt.<br />

Sie erfahren beim Bauamt, ob ein Bauantrag notwendig ist <strong>und</strong> welche Unterlagen dafür erforderlich<br />

sind. Mit der ab Februar 2006 in Kraft getretenen Bauordnung <strong>Berlin</strong> (BauO Bln) sind zwar<br />

einige Verfahrensvereinfachungen eingeführt, die ein „schnelleres“ Bauen <strong>und</strong> Umbauen ermöglichen,<br />

dennoch kommt es immer auf den Einzelfall an!<br />

Verändert sich der Charakter des Betriebes entscheidend, wird also die bisherige Nutzung geändert<br />

oder neue Räume kommen hinzu, so sollte das Bauamt um Rat gefragt werden, ob ein verfahrensfreies,<br />

ein genehmigungsfreies oder ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben vorliegt.<br />

Bleibt beispielsweise die Hauptnutzung baulich unverändert, so dürfte dies meist verfahrensfrei<br />

sein. Verfahrensfrei bedeutet, dass ein Bauvorhaben ohne ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren<br />

realisiert werden kann. Jedoch muss die Beseitigung von baulichen Anlagen der Bauaufsichtsbehörde<br />

angezeigt werden. Weiterhin sind auch immer die öffentlich rechtlichen Vorschriften einzuhalten<br />

<strong>und</strong> die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreifen.<br />

Bei einem genehmigungsfreien Vorhaben ist zwar ein formelles Verwaltungsverfahren erforderlich,<br />

allerdings erfolgt lediglich eine Prüfung, ob es sich nicht etwa um ein genehmigungsbedürftiges<br />

Vorhaben handelt.<br />

Tipps:<br />

1.) Vereinbaren Sie mit dem Vermieter im (Vor-)Mietvertrag, dass Sie zurücktreten können,<br />

wenn Sie keine Baugenehmigung erhalten.<br />

2.) Prüfen Sie, ob die neue Nutzung durch den Mietvertrag gedeckt ist, oder eine Änderung<br />

bzw. Ergänzung des Mietvertrages vereinbart werden muss.<br />

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Existenzgründung<br />

4. Übersicht der wichtigsten Infos zur <strong>Gründung</strong> <strong>eines</strong><br />

erlaubnisfreien <strong>Beherbergungsbetriebes</strong><br />

Sie gehen zu den Ämtern<br />

1., wenn ... <strong>und</strong> 2., um ...<br />

... in den Räumlichkeiten bisher kein<br />

Beherbergungsgewerbe enthalten war,<br />

bzw. bei Umbau der Räumlichkeiten<br />

<strong>und</strong> fragen das zuständige Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnungsaufsichtsamt, ob ein Bauantrag<br />

erforderlich ist.<br />

... Ihr Beherbergungsgewerbe beim<br />

zuständigen Wirtschaftsamt anzumelden<br />

(die erforderlichen Unterlagen<br />

finden Sie hier unter Pkt. 2).<br />

Sie sollten wissen, ...<br />

... dass die erlaubnisfreien Beherbergungsbetriebe nicht mehr den Bestimmungen der<br />

GastV <strong>Berlin</strong> unterliegen. Jedoch müssen nach § 18 GastG die Landesregelungen der<br />

Sperrzeiten eingehalten werden. Das bedeutet: auch für die von der Erlaubnispflicht befreiten<br />

Betriebe, gelten weiterhin die in §§ 6 – 8 aufgeführten Sperrzeitenregelungen der GastV<br />

<strong>Berlin</strong>. Von den Mindestanforderungen an die Räume (§§ 3 - 4) der GastV <strong>Berlin</strong> aber sind<br />

die erlaubnisfreien Betriebe entb<strong>und</strong>en. Jedoch müssen Sie andere baurechtliche Bestimmungen<br />

(z.B. BauO Bln, Arbeitsstättenverordnung), das Infektionsschutzgesetz <strong>und</strong> viele<br />

weitere Bestimmungen weiterhin beachten (s. Pkt. 6).<br />

Hinsichtlich der Küche gilt<br />

Eine Unterscheidung zwischen einer Teil- oder Vollküche gibt es nicht mehr. Sie haben hinsichtlich<br />

der Anforderungen an die Küche nur noch die allgemeinen Bestimmungen der EG-<br />

Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene einzuhalten.<br />

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Existenzgründung<br />

5. Welche Räumlichkeiten eignen sich für einen Beherbergungsbetrieb?<br />

Um beurteilen zu können, ob sich ein bestehendes Objekt für einen Beherbergungsbetrieb eignet,<br />

erhalten Sie nachfolgend einen Auszug aus der Bauordnung <strong>Berlin</strong> (BauO Bln). Die Gesamtfassung<br />

der BauO Bln, deren sämtliche Bestimmungen Sie kennen <strong>und</strong> einhalten müssen, erhalten<br />

Sie unter: www.stadtentwicklung.berlin.de.<br />

Die Räume müssen min. 2,50 m hoch sein.<br />

<br />

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<br />

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<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Räume müssen ausreichend belüftet <strong>und</strong> mit Tageslicht beleuchtet werden können.<br />

Die Räume müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens<br />

einem Achtel der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes haben.<br />

Das Gebäude muss von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen <strong>und</strong> Personen mit<br />

Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht <strong>und</strong> ohne fremde Hilfe zweckentsprechend<br />

genutzt werden können.<br />

Das Gebäude muss durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens<br />

0,90 m stufenlos erreichbar sein. Im Rahmen der Barrierefreiheit muss vor den Türen<br />

eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.<br />

Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein <strong>und</strong> müssen mindestens 1,20 m breit<br />

sein <strong>und</strong> beidseitig einen festen <strong>und</strong> griffsicheren Handlauf haben.<br />

Am Anfang <strong>und</strong> am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen.<br />

Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben.<br />

Die Treppen müssen Setzstufen haben <strong>und</strong> an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über<br />

Treppenabsätze <strong>und</strong> Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind.<br />

Die Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein.<br />

Bei der Herstellung von Toiletten muss mindestens ein Toilettenraum auch für Menschen<br />

mit Behinderungen geeignet <strong>und</strong> barrierefrei erreichbar <strong>und</strong> nutzbar sein.<br />

Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender<br />

Zahl haben.<br />

Von diesen Aufzügen muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen<br />

<strong>und</strong> Lasten aufnehmen können <strong>und</strong> Haltestellen in allen Geschossen haben.<br />

Der barrierefreie Aufzug muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus <strong>und</strong> von allen Geschossen<br />

mit Aufenthaltsräumen stufenlos erreichbar sein.<br />

Bei mehr als 12 Gastbetten müssen mindestens 10 % der Beherbergungsräume barrierefrei<br />

sein (§ 16 BetrVO).<br />

Hinweise:<br />

1.) Das „Handbuch Barrierefreies Planen <strong>und</strong> Bauen in <strong>Berlin</strong>“ der <strong>Berlin</strong>er Bauaufsicht erhalten<br />

Sie unter: www.stadtentwicklung.berlin.de.<br />

2.) Die Größe der Gästezimmer (DZ, EZ, Mehrbett usw.) wird in <strong>Berlin</strong> nicht vorgeschrieben.<br />

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Existenzgründung<br />

6. Wichtige Bestimmungen<br />

Gewerbe-, baurechtliche u.a. Vorschriften<br />

Bauordnung <strong>Berlin</strong> (BauO Bln) 1<br />

Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG)<br />

<strong>Berlin</strong>er Meldegesetz (BlnMeldeG) 2<br />

Beherbergungsbetriebe ab 12 Gästebetten: Betriebsverordnung für bauliche Anlage<br />

(BetrVO), § 14-17<br />

Bürgerliches Gestzbuch (BGB), §§ 701ff (Haftung für Garderobe <strong>und</strong> Wertsachen)<br />

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)<br />

Gaststättenverordnung <strong>Berlin</strong> (GastV <strong>Berlin</strong>)<br />

Gewerbeordnung (GewO)<br />

Indirekteinleiter-Verordnung (IndVo)<br />

Preisangabenverordnung (PangV)<br />

Sicherheit<br />

Anlagen-Prüfverordnung (AnlPrüfVO)<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 3<br />

<strong>Berlin</strong>er Nichtraucherschutzgesetz (NRSG)<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 4<br />

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)<br />

Lebensmittel / Hygiene für die Bewirtung der Hausgäste<br />

EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5<br />

Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

Lebensmittel- <strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch (LFGB)<br />

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) 6<br />

Milch <strong>und</strong> Margarinegesetz (Milch- <strong>und</strong> MargarineG)<br />

Verordnung über Rückverfolgbarkeit <strong>und</strong> Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen<br />

<strong>und</strong> über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten<br />

Lebensmitteln <strong>und</strong> Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG<br />

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts<br />

(LMHV) 5<br />

Lärm<br />

B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz BimschG, dazu: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zum BlmschG<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), ergänzend: Verordnung über die<br />

bauliche Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke (Baunutzungsverordnung, BauNVO)<br />

Aushangpflichtige Gesetze im Gastraum<br />

Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) 7<br />

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Existenzgründung<br />

Aushang- bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer 8<br />

Allgem<strong>eines</strong> Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

§ 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) 3<br />

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />

ggf. <strong>Berlin</strong>er Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG)<br />

zutreffende Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (erhältlich bei der BGN)<br />

Betriebsvereinbarungen, ggf. Tarifvertrag <strong>und</strong> Wahlordnung<br />

Gleichberechtigungsvorschriften (§§ 611a, 611b, 612 Abs. 2, 612a BGB <strong>und</strong> § 61b Arbeitsgerichtsgesetz,<br />

ArbGG)<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)<br />

Mutterschutzgesetz (MuSchG)<br />

ggf. Unfallverhütungsvorschriften (UVV)<br />

Hinweise:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sämtliche Bestimmungen auf B<strong>und</strong>esebene finden Sie unter: http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de.<br />

1 + 3<br />

Die Behörden haben bei der Anwendung der Rechtsvorschriften Ermessensspielräume.<br />

So wenn atypische, d.h. vom Gesetzgeber nicht in seine Überlegungen einbezogene Verhältnisse<br />

vorliegen. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit den Behörden in Kontakt zu treten.<br />

Der Link zur BauO Bln ist hier unter Pkt. 5.<br />

2 Informationen zum BlnMeldeG erhalten Sie unter: www.hoteldatenschutz.de. Meldescheine<br />

für das Beherbergungsgewerbe erhalten Sie unter: www.dehoga-shop.de.<br />

4<br />

In der BetrSichV sind u.a. die sicherheitstechnischen Anforderungen der ehemaligen Getränkeschankanlagenverordnung<br />

geregelt, während die hygienischen Anforderungen für die<br />

Getränkeschankanlagen in der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene aufgegangen<br />

sind. Orientierungswerte für Reinigungsintervalle werden in der DIN 6650-6 aufgeführt<br />

(Bezugsquelle für DIN-Normen, s. Pkt. 11 Literatur unter der Überschrift „Hygiene“). Weiterführende<br />

Links zur Getränkeschankanlage erhalten Sie unter: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 19288.<br />

5 Zur den Verordnungen der Lebensmittelhygiene bietet die <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong> ein Seminar an. Informationen<br />

dazu <strong>und</strong> das Anmeldeformular erhalten Sie unter www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.:<br />

18872.<br />

6 Weitere Informationen zur Kennzeichnung sowie zur Speise- <strong>und</strong> Getränkekarte können<br />

Sie der Publikation Was der Gastwirt wissen muss entnehmen.<br />

7<br />

Auch die Gewerbetreibenden, die von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen nach § 3<br />

JuSchG die geltenden Regelungen von §§ 4 bis 13 JuSchG aushängen. Die auszuhängenden<br />

Vorschriften müssen auf dem neuesten Stand sein!<br />

Den Aushang mit den entsprechenden Paragraphen erhalten Sie unter: www.ihk-berlin.de,<br />

Dok.Nr. 64035 sowie beim DEHOGA oder beim DEHOGA <strong>Berlin</strong> (Adr. s. Pkt. 12).<br />

8 Für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer muss jederzeit die Möglichkeit der Einsichtnahme<br />

<strong>und</strong> Information zu diesen Rechtsvorschriften gegeben sein. Außerdem ist vom Arbeitgeber<br />

die Anschrift der zuständigen Geschäftsstelle der Berufsgenossenschaft sowie die Fristen<br />

zum Erheben von Entschädigungsleistungen durch die Beschäftigten auszuhängen oder<br />

auszulegen. Weitere Informationen zu den aushangpflichtigen Arbeitsgesetzen erhalten Sie<br />

unter www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 64069.<br />

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Existenzgründung<br />

7. Wichtige Formalitäten<br />

Krankenversicherung<br />

Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Selbständigen. Selbständige könnten auch bei einer<br />

privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied werden: Anders als bei Arbeitnehmern spielen die<br />

Einkommensgrenzen dabei keine Rolle. Für diejenigen, die zurzeit weder gesetzlich noch privat<br />

versichert sind, gilt: Sie werden in dem System versichert, das der Tätigkeit zuzuordnen ist, die sie<br />

zuletzt ausgeübt haben. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.b<strong>und</strong>esregierung.de.<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Jeder Inhaber <strong>eines</strong> gastgewerblichen Betriebes, mitarbeitende Ehepartner sowie seine Arbeitnehmer<br />

sind per Gesetz Mitglieder in der Berufsgenossenschaft. Für das Hotel- <strong>und</strong> Gaststättengewerbe<br />

ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel <strong>und</strong> Gaststätten (BGN) als Träger der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung zuständig. Die Mitgliedschaft <strong>und</strong> der Versicherungsschutz beginnen<br />

mit der Eröffnung des Betriebes. Sie stehen in der Pflicht innerhalb einer Woche nach Eröffnung<br />

der BGN Art <strong>und</strong> Gegenstand des Unternehmens, Zahl der Versicherten, Eröffnungstag bzw. Tag<br />

der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten anzuzeigen. Unternehmer <strong>und</strong> ihre Ehepartner, die<br />

regelmäßig in deren Unternehmen ohne Beschäftigungsverhältnis mitarbeiten, sind von der Versicherungspflicht<br />

seit dem 1.1.2008 befreit. Die Unternehmer, die zum 31.12.2007 pflichtversichert<br />

waren, sind weiterhin versichert. Ihre Pflichtversicherung wird automatisch als freiwillige Versicherung<br />

weitergeführt. Dasselbe gilt für mittätige Ehegatten, die bereits vor dem 1.1.2008 eine Höherversicherung<br />

abgeschlossen hatten. Im Übrigen werden die Ehepartner, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis<br />

wie andere Arbeitnehmer stehen, nicht mehr automatisch versichert. Unversichert<br />

bleiben auch die Unternehmer <strong>und</strong> Ehepartner, die bereits vor dem 1.1.2008 auf Antrag<br />

von der Unternehmerpflichtversicherung aufgr<strong>und</strong> der Ausnahmeregelungen befreit waren. Es besteht<br />

jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.<br />

Der Inhaber <strong>eines</strong> gastgewerblichen Betriebes muss dafür sorgen, dass alle erforderlichen Maßnahmen<br />

bezüglich des Arbeits-, Brand- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes getroffen werden. Die Arbeitsplätze<br />

seiner Mitarbeiter sind so einzurichten <strong>und</strong> zu erhalten, dass sie vor Unfalls- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

geschützt sind. So muss jeder Unternehmer dafür sorgen, dass sein Betrieb sicherheitstechnisch<br />

<strong>und</strong> medizinisch betreut wird. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der BGN sind<br />

für alle Betriebe verbindlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der BGN (Anschrift s. Pkt. 12).<br />

Sofortmeldung zur Sozialversicherung<br />

Arbeitgeber haben eine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Außerdem ist die schriftliche<br />

Belehrung der Arbeitnehmer über die Mitführungs- <strong>und</strong> Vorlagepflicht von Personaldokumenten<br />

(z.B. Personalausweis, Pass) verpflichtend. Diese Belehrung muss aufbewahrt <strong>und</strong> auf Verlangen<br />

der Behörden vorgelegt werden. Gr<strong>und</strong>lage ist u.a. das Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung: www.deutscherentenversicherung.de.<br />

Versicherungsschutz<br />

Der Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband <strong>Berlin</strong> e.V. (DEHOGA <strong>Berlin</strong>) bietet in Zusammenarbeit mit<br />

Versicherungen für einige Versicherungen besonders günstige Konditionen für die Mitglieder des<br />

Verbandes an (Adr. s. Pkt. 12).<br />

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Existenzgründung<br />

Wichtige Versicherungen sind u.a.: (Quelle: AHGZ, Juni 2004)<br />

Versicherung Absicherungsumfang Absicherungsgut<br />

Betriebsinhaltsversicherung Schäden hervorgerufen Schäden innerhalb der festen<br />

Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

durch:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vandalismus durch<br />

Einbruchdiebstahl<br />

Feuer, Explosion,<br />

Blitzschlag<br />

Leitungswasser oder<br />

Sturm<br />

Elementarschäden,<br />

wie z.B. Überschwemmungen<br />

oder Erdrutsche<br />

Fehlbedienung<br />

Betriebsunterbrechung hervorgerufen<br />

durch:<br />

Feuer, Wasser, Sturm,<br />

Elementarschäden<br />

<br />

<br />

<br />

Vandalismus in Verbindung<br />

mit Einbruchdiebstahl<br />

Krankheitserreger, wie<br />

Legionellen<br />

Seuchengefahr od.<br />

Ungeziefer<br />

Rechtschutzversicherung Rechtsberatung des<br />

Unternehmens <strong>und</strong> dessen<br />

Mitarbeiter, sofern<br />

eine Forderung von Dritten<br />

gestellt wird<br />

Betriebsstätten <strong>und</strong> Lager an:<br />

kaufmännischen <strong>und</strong><br />

technischen Betriebseinrichtungen,<br />

wie z.B. in<br />

Restaurant, Küche oder<br />

Konferenzräume, Kommunikations-,<br />

Sicherungs-<br />

<strong>und</strong> Bürotechnik,<br />

z.B. PC, Telefon, TV-<br />

Geräte, Alarmanlagen<br />

einschl. Datenverarbeitungsanlagen<br />

<strong>und</strong> Datenträger<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Betriebsinventar, wie<br />

Geschirr, Antiquitäten,<br />

Gemälde, Plastiken,<br />

Lampen, Sauna <strong>und</strong><br />

Fitnessgeräten<br />

Waren wie z.B. Tabak,<br />

Souvenirs, Vorräte, Geschenkartikel,<br />

gepachteten<br />

Sachen im Küchenbereich,<br />

Leasinggeräte<br />

Gebrauchsgegenständen<br />

von Mitarbeitern<br />

Laufende Betriebskosten wie:<br />

Löhne <strong>und</strong> Gehälter<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Mieten<br />

Umsatzverlust<br />

Firmenrechtschutz<br />

Rechtschutz für Eigentum<br />

Verkehrsrechtschutz<br />

Mietverträge<br />

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Stand: 17. Juli 2013<br />

9


Existenzgründung<br />

Versicherung Absicherungsumfang Absicherungsgut<br />

Betriebsschließungs- Betriebsschließung durch: Laufende Kosten durch:<br />

Versicherung<br />

Seuchengefahr Löhne <strong>und</strong> Gehälter<br />

Betriebshaftpflichtversicherung <br />

<br />

<br />

<br />

Tätigkeitsentzug des<br />

Unternehmens oder seiner<br />

Mitarbeiter<br />

Feuer, Wasser, Sturm,<br />

Elementarschäden<br />

die gesetzliche Haftpflicht<br />

des Unternehmers<br />

berechtigte Schadensersatzansprüche<br />

gegen<br />

den Unternehmer <strong>und</strong><br />

seine Mitarbeiter während<br />

der Arbeitszeit<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Mieten <strong>und</strong> Steuern<br />

Umsatzverlust<br />

Verlust von Warenvorräten<br />

Wiedereröffnungskosten<br />

Schadensersatz,<br />

Schmerzensgeld <strong>und</strong><br />

Verdienstausfall für Dritte,<br />

die in einem gastgewerblichen<br />

Betrieb körperlich<br />

Schaden erleiden<br />

Verlust oder die Beschädigung<br />

eingebrachter<br />

Sachen<br />

Umwelthaftpflicht<br />

Kleidungsstücke, die<br />

an der Garderobe abhanden<br />

kommen<br />

Gästen zur Verfügung<br />

gestellte Tiefgarage oder<br />

Parkplatz<br />

Erweiterung der Umwelthaftpflicht<br />

Tiere<br />

Höhe der Vermögensschäden<br />

anpassen<br />

Bauherrenhaftpflicht<br />

GEMA Gebühren<br />

Die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Texte, Filme, Bilder)<br />

ist bei der GEMA gr<strong>und</strong>sätzlich vorab anmeldepflichtig. Für diese Wiedergabe fallen entsprechende<br />

Vergütungen an. Ansprechpartner sind die Bezirksstellen bzw. -verwaltungen der GEMA in den<br />

einzelnen B<strong>und</strong>esländern.<br />

Beitragsservice von ARD, ZDF <strong>und</strong> Deutschlandradio (früher GEZ)<br />

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/ Appartements <strong>und</strong> Gaststätten mit R<strong>und</strong>funkgeräten müssen<br />

bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF <strong>und</strong> Deutschlandradio angemeldet werden. Mit der<br />

jüngsten Reform des R<strong>und</strong>funkstaatsvertrags richtet sich ab 1. Januar 2013 der Beitrag von Unternehmen<br />

<strong>und</strong> Institutionen nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten <strong>und</strong> Kraftfahrzeuge.<br />

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10


Existenzgründung<br />

VG Media Gebühren<br />

Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- <strong>und</strong> Leistungsschutzrechte, die sich<br />

aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für private Medienunternehmen (Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehsendeunternehmen)<br />

wahrnimmt. Die VG Media vertritt im einzelnen die Urheber- <strong>und</strong> Leistungsschutzrechte<br />

„für die analoge Weiterleitung von privaten Fernseh- <strong>und</strong> Hörfunkprogrammen durch<br />

Verteileranlagen in Hotels, Pensionen etc.“ (§§ 20, 20 b UrhG) von zur Zeit 28 privaten Fernsehsendeunternehmen<br />

wie z.B. RTL, Sat 1, Pro 7, VOX <strong>und</strong> 53 privaten Hörfunkunternehmen.<br />

Beherbergungsbetriebe, die eine Weiterleitung von privaten Radio- oder Fernsehprogrammen vornehmen<br />

<strong>und</strong> in den Gästezimmern hierfür eine Radio- oder Fernsehempfangmöglichkeit bereithalten,<br />

sind daher gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Vergütung an die VG Media zu zahlen.<br />

Die Adressen der Verwertungsgesellschaften finden Sie unter Pkt. 12, weitere Informationen erhalten<br />

Sie unter: www.ihk-berlin.24.de, Dok.Nr.: 7085.<br />

8. Die sieben Todsünden der Existenzgründung<br />

Motive für den Schritt in die Selbständigkeit gibt es viele: Umsetzung einer guten Idee, Unzufriedenheit<br />

mit der aktuellen Arbeitssituation oder drohende Arbeitslosigkeit. Vielleicht ist es einfach<br />

die Lust, Gastgeber zu sein oder mit Menschen Umgang zu pflegen. Manchmal auch nur der<br />

Drang, sich selbst zu verwirklichen. Allerdings bietet dieser Schritt nicht nur Chancen, sondern<br />

auch Risiken. Die folgenden Fehler sollte man besser vermeiden:<br />

1. <strong>Gründung</strong> ohne Konzept: Je besser der Start in die Selbstständigkeit vorbereitet wird, desto<br />

früher kann der potenzielle Gründer Chancen nutzen <strong>und</strong> Risiken frühzeitig erkennen. Bei der<br />

Konzepterstellung geht es nicht um den Businessplan. Dieser ist das Ergebnis Ihrer Konzepterstellung<br />

<strong>und</strong> fasst alle wichtigen Aspekte zusammen. Zunächst geht es aber erst einmal um den Pudels<br />

Kern, um Inhalte <strong>und</strong> Eckpfeiler der Existenzgr<strong>und</strong>lage. Was ist der innovative Ansatz? Gibt<br />

es ähnliche Modelle <strong>und</strong> wie funktionieren sie? Nicht jeder kann eine Erfolgsstory schreiben, doch<br />

man kann von ihnen lernen.<br />

2. Der Schnellschuss: Das Schnäppchen, das sonst weg ist, entpuppt sich schnell als Fallgrube.<br />

Das gleiche gilt für den Pachtvertrag, der zu schnell unterschrieben wird. Hier muss man – am<br />

besten mit professioneller Unterstützung – im Vorfeld viele Fragen klären: „Wer trägt die Verantwortung<br />

für die Konzessionsfähigkeit <strong>eines</strong> Pachtobjektes? Orientiert sich der Pachtzins an der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung?<br />

3. Falscher Standort: Ein Beherbergungsbetrieb (mit oder ohne Gastronomie) kann noch so gut<br />

geplant <strong>und</strong> eingerichtet sein – hat dieser den falschen Standort, kommt unter Umständen kein<br />

Gast <strong>und</strong> somit kein Umsatz.<br />

4. Mangelnde betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Wenn der Einkauf nicht stimmt, <strong>und</strong> die Selbstverwirklichung<br />

zu Lasten des Wareneinsatzes geht, stehen unter dem Strich rote Zahlen. Und dass<br />

ein Teil des Geldes, das in der Kasse ist, dem Finanzamt gehört, merkt so mancher erst, wenn es<br />

fehlt.<br />

5. Falsche Einschätzung des Finanzierungsbedarfs <strong>und</strong> zu geringe Kapitaldecke: Bestandteil <strong>eines</strong><br />

professionell erstellten Businessplans ist ein ausführlicher Kapitalbedarfsplan, der nicht nur alle<br />

Investitionen, sondern auch das Marketingbudget <strong>und</strong> eventuelle Verluste in der Anlaufphase berücksichtigt.<br />

Dann können Marketingmaßnahmen, die vor Eröffnung <strong>und</strong> zu einem späteren Zeitpunkt<br />

notwendig sind, sorgfältig geplant <strong>und</strong> budgetiert werden.<br />

6. Kurzfristige Denkweise oder zu kurzfristige Einschätzung der Anlaufphase: Die Durststrecke ist<br />

oft länger als man denkt <strong>und</strong> kann bis zu drei Jahren dauern.<br />

7. Allein mit dem Kopf durch die Wand: Existenzgründung ist ein existenzieller Schritt, es geht um<br />

die Zukunft <strong>eines</strong> Menschen. Für eine falsche Entscheidung oder Finanzierung muss mancher sein<br />

Leben lang bezahlen. Ein schlüssiger Businessplan, professionell erstellt, der den Finanzierungs-<br />

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Existenzgründung<br />

bedarf richtig einschätzt, hilft enorm, einen zögernden Banker zu überzeugen. Er gehört sozusagen<br />

zum „guten Ton“ <strong>eines</strong> seriösen <strong>Gründung</strong>svorhabens.<br />

Doch Achtung: es ist Ihr Konzept, auch wenn es mit Hilfe <strong>eines</strong> Beraters erstellt wird. Ein „guter<br />

Berater“ integriert den Gründer, lässt ihn so viel wie möglich mitwirken – Teamarbeit ist angesagt.<br />

Vorsicht vor Beratern, die sagen „das machen wir schon“. Die haben meist ein Raster im PC, das<br />

sie überstülpen – das geht schnell <strong>und</strong> spart Kosten, hilft aber nur bedingt.<br />

(Quelle: AHGZ Nr. 30, Juli 2009, Autorin: Hildegard Dorn-Petersen, Beraterin beim Verband FCSI Deutschland-Österreich,<br />

www.fcsi.org)<br />

9. Vertriebsweg Busreiseveranstalter - was sind die<br />

Probleme, was ist zu tun?<br />

Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern Busreiseveranstalter <strong>und</strong> Hotellerie sind von<br />

den Parteien gr<strong>und</strong>sätzlich frei aushandelbar.<br />

Bei diesen Geschäftsbeziehungen arbeiten unterschiedlich strukturierte Betriebe, Konzerne <strong>und</strong><br />

Einzelunternehmen sowie Familienunternehmen <strong>und</strong> multinationale Gruppierungen, zusammen.<br />

Allerdings kommt es, nicht nur wegen unterschiedlichen Einkäufer- <strong>und</strong> Verkäuferperspektiven,<br />

nach wie vor zu Problemen. Insbesondere die sog. Hotelreservierungsverträge führen nicht selten<br />

zu Konflikten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für beide Seiten. Vielfach wird übersehen,<br />

dass Veranstalter als Vertriebspartner der Hotellerie erhebliche Risiken auf sich nehmen, wenn sie<br />

Kontingente einbuchen. Zahlreiche Prozesse sind das Resultat, da Fragen der kostenlosen Rückgabe<br />

der Kontingente, auf die der Veranstalter trotz einer gewissen Belegungssicherheit angewiesen<br />

ist, sowie die Absagefristen offen gelassen oder übersehen werden. Seitens der Hotellerie<br />

sind häufig für die meisten Busgeschäfte unakzeptable Stornofristen z. B. von acht Wochen vorgesehen.<br />

Diese sind mit Blick auf das immer kurzfristigere Buchungsverhalten <strong>und</strong> kleinere Gruppen<br />

praxisfern.<br />

Aus diesen Gründen bietet der Internationale Bustouristik Verband e.V. (RDA) einen Muster-<br />

Hotelreservierungsvertrag an. Der Verband hat auf die Interessen beider Seiten in angemessener<br />

Weise Rücksicht genommen. Individuell können selbstverständlich andere Regelungen vereinbart<br />

werden. In allen Fällen sollte allerdings unbedingt Klarheit über Stornofristen angestrebt werden.<br />

Es sollte aber vor allem Einigkeit darüber bestehen, dass deutsche Busreiseveranstalter ihre Angebote<br />

nur auf Gr<strong>und</strong>lage des deutschen, äußerst verbraucher-fre<strong>und</strong>lichen Reisevertragsgesetzes<br />

(§§ 651 a ff BGB) sowie der BGB-Informationspflichtenverordnung zusammen mit den Hotelpartnern<br />

auf dem Markt absetzen können. Auf der vorgeschlagenen Basis können Veranstalter<br />

<strong>und</strong> Hotels vertrauensvoll gemeinsam ihre Geschäfte erfolgreich abwickeln.<br />

Bezug über RDA - Internationaler Bustouristik Verband e.V., Tel. 0221-9127720,<br />

Fax 0221-124788, www.rda.de.<br />

(Quelle: RDA)<br />

10. Betriebsarten <strong>und</strong> Zimmertypen<br />

Die Definitionen erfolgen in enger Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO<br />

186513 <strong>und</strong> die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes<br />

(DTV).<br />

Betriebsarten:<br />

All-Suite-Hotel<br />

Aparthotel<br />

Boardinghouse /<br />

Hotel mit (Schlaf-)Zimmern <strong>und</strong> einem zusätzlichen Wohnraum.<br />

Beherbergungsbetrieb mit eingeschränktem Leistungsangebot: meist<br />

ohne Gastronomie, Service beschränkt sich auf Reinigung <strong>und</strong> Pflege der<br />

Zimmer.<br />

Haus mit Übernachtungsmöglichkeit für eine längere Aufenthaltsdauer:<br />

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Existenzgründung<br />

Serviced Apartment Zimmer, die in ihrer Ausstattung Wohnungen ähnlich sind; geringes bis<br />

vollwertiges Leistungsangebot <strong>eines</strong> Hotels.<br />

Ferienwohnung / Abgeschlossene Unterkunft innerhalb <strong>eines</strong> Hauses mit eigenem Sanitärbereich<br />

<strong>und</strong> Selbstverpflegungseinrichtung.<br />

Ferienhaus<br />

Gasthof<br />

Beherbergungsbetrieb, angeschlossen an eine Schank- oder Speisewirtschaft.<br />

Hotel<br />

Beherbergungsbetrieb mit Rezeption, Dienstleistungen, täglicher Zimmerreinigung<br />

<strong>und</strong> angegliedertem Verpflegungsbetrieb (für Hausgäste <strong>und</strong><br />

Passanten); mindestens 20 Gästezimmer, überwiegend mit eigenem<br />

Bad/Dusche <strong>und</strong> WC.<br />

Hotel garni Neben der Beherbergung werden Frühstück sowie kleine Speisen <strong>und</strong><br />

Getränke angeboten.<br />

Hotelpension / Hotel mit eingeschränkten Leistungen: Speisen werden ausschließlich<br />

Pension<br />

den Gästen angeboten.<br />

Jugendherberge Beherbergungsbetrieb für in erster Linie junge Leute, Speisen <strong>und</strong> Getränke<br />

werden nur an Hausgäste abgegeben.<br />

Motel<br />

Beherbergungsbetrieb, der durch seine besondere Verkehrslage (in der<br />

Nähe verkehrsreicher Straßen), Bau <strong>und</strong> Einrichtungen (Parkplätze vor<br />

den Zimmern) vor allem auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet<br />

ist, die mit dem Auto, Motorrad oder sonstigen Verkehrsmitteln unterwegs<br />

sind.<br />

Privatzimmer Unterkunft in einem privaten Haus mit max. 8 Betten.<br />

Hostel<br />

Die Bezeichnung „Hostel“ ist keine Betriebsart!<br />

Zimmertypen;<br />

Apartment<br />

Unterkunft mit Schlaf- <strong>und</strong> Wohnräumen <strong>und</strong> Kochnische.<br />

Doppelzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 2 Personen in einem Doppelbett oder<br />

zwei längsseits aneinandergestellten Einzelbetten.<br />

Einzelzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 1 Person.<br />

Familienzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 3 oder mehr Personen, von denen min.<br />

2 für Erwachsene geeignet sind.<br />

Juniorsuite Unterkunft in einem Raum mit zusätzlichem Platz für Sitzgelegenheiten.<br />

Maisonette Wohnung über min. 2 Etagen, die intern miteinander verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Mehrbettzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheiten für 3 oder mehr Personen.<br />

Penthousewohnung Wohnung in der obersten Etage <strong>eines</strong> mehrgeschossigen Gebäudes <strong>und</strong><br />

großer Dachterrasse<br />

Schlafsaal Zimmer mit mehreren Schlafgelegenheiten .<br />

Studio<br />

Unterkunft in einem Raum mit einer Kochnische.<br />

Suite<br />

Unterkunft mit separaten, verb<strong>und</strong>enen Schlaf- <strong>und</strong> Wohnräumen.<br />

Zweibettzimmer Zimmer mit Schlafgelegenheit für 2 Personen in getrennten Betten.<br />

11. Hinweise auf Kredite <strong>und</strong> Zuschüsse<br />

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen <strong>und</strong> ALG I erhalten, können Sie den <strong>Gründung</strong>szuschuss<br />

beantragen.<br />

Nähere Infos: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 53794.<br />

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Existenzgründung<br />

Branchenspezifische Kredite für die <strong>Gründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Führung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Beherbergungsbetriebes</strong> gibt es<br />

in <strong>Berlin</strong> nicht. Jedoch können in <strong>Berlin</strong> je nach Finanzierungsbedarf die Kredite der Investitionsbank<br />

<strong>Berlin</strong> (IBB) <strong>und</strong>/oder Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu <strong>Berlin</strong> Brandenburg GmbH (BBB)<br />

beantragt werden. Kredite des B<strong>und</strong>es vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In der<br />

Regel sind diese über die Hausbank zu beantragen.<br />

Nähere Infos zur Finanzierung <strong>und</strong> Förderung unter: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 56025.<br />

Des Weiteren können Unternehmensgründer <strong>und</strong> Unternehmer die Investitionszulage <strong>und</strong> Zuschüsse<br />

aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur<br />

(GRW) beantragen.<br />

Im Rahmen der GRW-Förderung können Investitionen von Beherbergungsbetrieben, die mindestens<br />

30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen, gefördert werden.<br />

- - Es werden Modernisierungsinvestitionen von Beherbergungsbetrieben bis zu 50 Zimmern<br />

- - sowie Erweiterungsinvestitionen auf maximal 50 Zimmer mit höchsten 10 % der förderfähigen<br />

Investitionssumme gefördert.<br />

Nähere Infos: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 4401.<br />

Beherbergungsbetriebe in <strong>Berlin</strong> haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Investitionszulage.<br />

Im Rahmen der Investitionszulage gehören zum Beherbergungsgewerbe:<br />

- Betriebe der Hotellerie (Wirtschaftszweig Gruppe 55.1),<br />

- Jugendherbergen <strong>und</strong> Hütten (Unterklasse 55.20.4),<br />

- Campingplätze (Gruppe 55.3),<br />

- Erholungs- <strong>und</strong> Ferienheime (Unterklasse 55.20.1).<br />

Es liegt in der Verantwortung des Betriebes selbst, sich vor Investitionsbeginn über die zutreffende<br />

Einordnung <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Investitionszulageanspruch zu informieren. Die<br />

Entscheidung über die Einordnung des Betriebes trifft gr<strong>und</strong>sätzlich das Finanzamt. Der Einordnung<br />

des Betriebes durch das Statistische B<strong>und</strong>esamt bzw. der statistischen Landesämter kommt<br />

jedoch erhebliche Bedeutung zu.<br />

Nähere Infos : www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 1425.<br />

12. Literatur<br />

Titel / Autor<br />

Bezugsquelle / (Fach) Verlag<br />

Verträge<br />

Tarifvertrag für das Gastgewerbe<br />

DEHOGA <strong>Berlin</strong>, www.dehoga-berlin.de<br />

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen<br />

DTV, www.dtv-k<strong>und</strong>encenter.de<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den IHA, www.hotellerie.de<br />

Hotelaufnahmevertrag (AGBH)<br />

BGN<br />

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGN, http://vorschriften.portal.bgn.de<br />

BGV A 1 – Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Verschiedene Arbeitssicherheitsinformationen<br />

(ASI) / Leitlinien<br />

Information unter: www.dguv.d<br />

BGN, http://vorschriften.portal.bgn.de<br />

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Existenzgründung<br />

Recht<br />

Rechtsberater, IHA-Spezial<br />

IHA, http://hotels-deutschland.de<br />

Arbeitsgesetze<br />

Buchhandel<br />

Betriebsvergleich, Betriebswirtschaft, Management <strong>und</strong> Marketing<br />

Anlaufkosten bei Hoteleröffnungen<br />

Buchhandel<br />

Das Budget in der Hotellerie<br />

Buchhandel<br />

Hotelbetriebsvergleich (erscheint zweijährlich) DWIF, www.dwif.de<br />

Betriebsvergleich Beherbergungsgewerbe Interhoga, www.interhoga.de<br />

Housekeeping. Management im Hotel Buchhandel<br />

Hotel & Gast, Reinholf Metz<br />

Buchhandel<br />

Hotel International. Bonjour!, Claudia Göckel Buchhandel<br />

Hygiene<br />

Verschiedene Leitlinien/ ASI (BGN)<br />

BGN, http://vorschriften.portal.bgn.de<br />

bzw. Leitfaden (DEHOGA, Interhoga <strong>und</strong> Bll) DEHOGA, www.dehoga-b<strong>und</strong>esverband.de<br />

Interhoga, www.interhoga.de<br />

Bll, www.bll.de<br />

DIN-Normen<br />

Beuth Verlag GmbH, www.beuth.de<br />

Belehrungsbogen zum Infektionsschutzgesetz Robert Koch Institut, www.rki.de<br />

für Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

Hygiene-Leitfaden für die Gastronomie IHA, www.hotellerie.de<br />

Internetportal für Hygiene<br />

www.hygienic-processing.com<br />

Betriebsarten <strong>und</strong> Klassifizierung<br />

Definitionen der Betriebsarten<br />

DEHOGA, www.dehoga-b<strong>und</strong>esverband.de<br />

Deutsche Hotelklassifizierung<br />

DEHOGA, www.hotelsterne.de<br />

Fachzeitschriften<br />

Allgemeine Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenzeitung Matthaes Verlag, www.matthaes.de<br />

(AHGZ)<br />

hogaAktiv<br />

DEHOGA <strong>Berlin</strong>, www.dehoga-berlin.com<br />

Food Service<br />

Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag,<br />

www.dfv.de<br />

Gastronomie. Für den Hotelier, Gastronom <strong>und</strong> Huss Medien,<br />

Küchenchef. Das Unternehmermagazin www.gastronomie-mag.de<br />

GV Praxis<br />

Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag,<br />

www.dfv.de<br />

Besprechungen von Fachzeitschriften finden Sie unter: www.abseits.de<br />

Informationen zur Branche in <strong>Berlin</strong> , wie z.B. wichtige gastgewerbliche Bestimmungen, Analysen<br />

<strong>und</strong> Fakten, Wirtschaft <strong>und</strong> Politik sowie den Tourismus Newsletter <strong>und</strong> vieles mehr erhalten Sie<br />

auf unserem Branchenportal unter: www.ihk-berlin.de, Dok.Nr.: 1528.<br />

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Existenzgründung<br />

13. Ansprechpartner/ Adressen<br />

<strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Fasanenstr. 85<br />

10623 <strong>Berlin</strong> Öffnungszeiten Service Center:<br />

Tel.: 030 / 31510-0 Mo. - Do.: 8.00 - 17.00 Uhr<br />

Internet: www.ihk-berlin.de Fr.: 8.00 - 16.00 Uhr<br />

Einstiegsberatung<br />

Frau Hornung, Frau Neuberg<br />

Tel: 31510–600<br />

E-Mail: annett.hornung@berlin.ihk.de,<br />

angelika.neuberg@berlin.ihk.de<br />

Feedbackgespräch Businessplan<br />

Frau Berger<br />

Tel.: 31510–434<br />

E-Mail: anna.berger@berlin.ihk.de<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Frau Pintz<br />

Tel.: 31510-582<br />

E-Mail: jana.pintz@berlin.ihk.de<br />

Ausbildungsberater für:<br />

Fachkraft im Gastgewerbe<br />

Fachmann/-frau für Systemgastronomie<br />

Hotelfachmann/-frau<br />

Hotelkaufmann/-frau<br />

Koch/Köchin<br />

Restaurantfachmann/-frau<br />

Herr Truglia<br />

Tel.: 31510–472<br />

E-Mail: andreas.truglia@berlin.ihk.de<br />

Arbeitsrecht<br />

Herr Rehfeld<br />

Tel.: 31510-488<br />

E-Mail: marcel.rehfeld@berlin.ihk.de<br />

Gewerberecht<br />

Herr Zieske<br />

Tel.: 31510–402<br />

E-Mail: robert.zieske@berlin.ihk.de<br />

Finanzierungsberatung<br />

Frau Bauer<br />

Tel.: 31510-284<br />

E-Mail: angelika.bauer@berlin.ihk.de<br />

Existenzsicherung<br />

Frau Bauer<br />

Tel.: 31510-284<br />

E-Mail: angelika.bauer@berlin.ihk.de<br />

Weiterbildungsberatung<br />

Frau Herres<br />

Tel.: 31510–801<br />

E-Mail: svenja.herres@berlin.ihk.de<br />

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Existenzgründung<br />

Die Ämter der Bezirke finden Sie unter: www.berlin.de<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel<br />

<strong>und</strong> Gaststätten (BGN)<br />

Bezirksverwaltung<br />

Fregestr. 44<br />

12161 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 85105 – 0<br />

Fax: 85105 – 511<br />

Internet: www.bgn.de<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Knobelsdorffstraße 92<br />

14059 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 3002-0<br />

Fax: 3002-1009<br />

Internet: www.deutsche-rentenversicherungberlin-brandenburg.de<br />

Lieferanten u.a.<br />

Der Leithammel. Einkaufsführer für Gastronomie <strong>und</strong> Hotellerie, www.leithammel.de,<br />

Staudenmayers Lieferantenkatalog, www.lieferantenkatalog.de,<br />

Die Gastrologen, Verb<strong>und</strong> von Dienstleisten für die Gastronomie, www.die-gastrologen.de,<br />

Zweite Hand, Anzeigenmarkt für <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> Brandenburg, www.zweitehand.de.<br />

Personalvermittlung<br />

Zentrale <strong>und</strong> Internationale Management- <strong>und</strong><br />

Fachvermittlung für Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenpersonal<br />

(ZIHOGA)<br />

(vermittelt nationale u. internationale Fach<strong>und</strong><br />

<strong>Führung</strong>skräfte)<br />

Kontaktadresse:<br />

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)<br />

ZIHOGA<br />

Villemombler Str.<br />

53123 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 7131025<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

Verbände<br />

Deutscher Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband<br />

e.V. (DEHOGA B<strong>und</strong>esverband)<br />

Am Weidendamm 1 A<br />

10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 726252-0<br />

Fax: 726252-42<br />

www.dehoga-b<strong>und</strong>esverband.de<br />

Deutscher Tourismusverband e.V.<br />

Deutscher Tourismusverband<br />

Service GmbH<br />

Schillstraße 9<br />

10785 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 856215-0<br />

Fax: 856215-119<br />

www.deutschertourismusverband.de<br />

Agentur für Arbeit <strong>Berlin</strong> Südwest<br />

(vermittelt Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenpersonal<br />

für <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> Brandenburg)<br />

Händelplatz 1<br />

12203 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 555581 / 4231<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband <strong>Berlin</strong> e.V.<br />

(DEHOGA <strong>Berlin</strong>)<br />

Keithstr. 6<br />

10787 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 318048-0<br />

Fax: 318048-28<br />

www.dehoga-berlin.com<br />

Hotel Verband Deutschland (IHA)<br />

Am Weidendamm 1 A<br />

10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 590099609<br />

Fax: 590099680<br />

www.hotelverband.de<br />

© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />

Stand: 17. Juli 2013<br />

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Existenzgründung<br />

<strong>Berlin</strong>-Brandenburger Verband der<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> der vereidigten<br />

Buchprüfer e.V.<br />

Uhlandstr. 97<br />

10715 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 84478520<br />

Fax: 84478555<br />

Deutscher-Franchise-Verband e.V. (DFV)<br />

Luisenstr. 41<br />

10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 278902–0<br />

www.dfv-franchise.de<br />

Sämtliche Verbände finden Sie unter: www.verbaende.com <strong>und</strong> www.verbaende.de.<br />

Verwertungsgesellschaften<br />

Gesellschaft für musikalische Aufführungs<strong>und</strong><br />

mechanische Vervielfältigungsrechte<br />

(GEMA)<br />

Bezirksdirektion <strong>Berlin</strong><br />

Keithstr. 7 PF 30 34 30<br />

10787 <strong>Berlin</strong> 10728 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 21292-0<br />

www.gema.de<br />

Beitragsservice von ARD, ZDF <strong>und</strong> Deutschlandradio<br />

Freimersdorfer Weg 6<br />

50829 Köln<br />

Tel.: 0221/ 50 61-0<br />

Fax: 018 59995 0105<br />

www.r<strong>und</strong>funkbeitrag.de<br />

VG Media Gesellschaft zur Verwertung<br />

der Urheber- <strong>und</strong> Leistungsschutzrechte<br />

von Medienunternehmen mbH<br />

Oberwallstr. 6<br />

10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 2090-2215<br />

Fax: 2090-2214<br />

www.vgmedia.de<br />

© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />

Stand: 17. Juli 2013<br />

18


Existenzgründung<br />

Weitere wichtige Ansprechpartner für Unternehmensgründer<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Technologie (BMWi)<br />

Scharnhorststr. 34 - 37<br />

10115 <strong>Berlin</strong><br />

www.bmwi.de<br />

Investitionsbank <strong>Berlin</strong> (IBB)<br />

B<strong>und</strong>esallee 210<br />

10719 <strong>Berlin</strong><br />

www.ibb.de<br />

Bürgschaftsbank zu <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />

GmbH (BBB)<br />

Schillstr. 9<br />

10785 <strong>Berlin</strong><br />

www.bbb-berlin.de<br />

<strong>Berlin</strong> Tourismus & Kongress GmbH<br />

(Tourismusmarketing für <strong>Berlin</strong>)<br />

Am Karlsbad 11<br />

10785 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 250025<br />

www.visitberlin.de<br />

Amt für Statistik <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />

Dortustraße 46<br />

14467 Potsdam<br />

Tel.: 0331 / 39-444<br />

Fax: 0331 / 39-418<br />

www.statistik-berlin-brandenburg.de<br />

Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches<br />

Institut für Fremdenverkehr e.V. (dwif)<br />

Marienstraße 19/20<br />

D-10117 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 7579490<br />

Fax: 7516510<br />

www.dwif.de<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

Charlottenstr. 33/33a<br />

10117 <strong>Berlin</strong><br />

www.kfw.de<br />

<strong>Berlin</strong> Partner GmbH<br />

(Wirtschaftsförderung)<br />

Fasanenstr. 85<br />

10623 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 399800<br />

www.berlin-partner.de<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt<br />

Gustav-Stresemann-Ring 11<br />

65189 Wiesbaden<br />

Tel: 0611 / 75-1<br />

Fax: 0611 / 75-4000<br />

www.destatis.de<br />

Der Polizeipräsident in <strong>Berlin</strong><br />

Platz der Luftbrücke 6<br />

12101 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: 4664-0<br />

www.berlin.de<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit dieses Merkblattes<br />

keine Gewähr übernehmen.<br />

© <strong>IHK</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu <strong>Berlin</strong> | Fasanenstraße 85 | 10623 <strong>Berlin</strong><br />

Stand: 17. Juli 2013<br />

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