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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

<strong>Leitlinien</strong> 1/3<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />

Leitlinie zu: Artikel 1<br />

Frage:<br />

Fallen Ersatz, Reparaturen oder Änderungen von in Gebrauch befindlichen Druckgeräten<br />

unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie?<br />

Antwort: 1) Vollständiger Austausch: Der vollständige Ersatz eines Druckgerätes durch ein<br />

neues fällt unter den Anwendungsbereich der DGRL.<br />

Begründung:<br />

2) Reparaturen fallen nicht unter den Anwendungsbereich der DGRL sondern unter<br />

den Anwendungsbereich nationaler Vorschriften (soweit vorhanden).<br />

3) Druckgeräte, an denen erhebliche Änderungen vorgenommen worden sind, die<br />

deren ursprüngliche Leistung, Zweck bzw. Art nach ihrer Inbetriebnahme verändern,<br />

sind als neues Erzeugnis anzusehen, das in den Geltungsbereich der Richtlinie<br />

fällt.<br />

Dies ist von Fall zu Fall zu bewerten.<br />

Die Richtlinie bezieht sich auf das erstmalige in Verkehr bringen und die Inbetriebnahme.<br />

Siehe „Blue Guide„ Kapitel 2.1<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 13.10.1998<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 28.01.1999<br />

4 VSGA 01/2002

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