Download - INSTITUT FÃR AKTUELLE KUNST IM SAARLAND
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Nur in einigen wenigen Fällen war das Landesarchiv bereit für die<br />
Übernahme von Dokumenten einen Preis zu zahlen. Archivgut<br />
gilt allgemein als »extra commercium«, also außerhalb des Handels<br />
existierend. Heutzutage werden allerdings sogar öffentliche<br />
Archive im Rahmen moderner Buchhaltungsmethoden als Ganzes<br />
bewertet. Diese Tatsache, dass Archivgut nicht gehandelt<br />
wird, zeigt auch die Grenze gegenüber den Kunstwerken. Kunstwerke<br />
haben einen Marktwert. Die Übergabe an ein Museum hat<br />
daher für den Eigentümer mehrere Aspekte. Sie kann bedeuten,<br />
dass einem Kunstwerk damit ein hoher öffentlicher Wert zugesprochen<br />
wird. Man verzichtet wegen der öffentlichen Anerkennung<br />
aber auch auf die Realisierung des materiellen Wertes<br />
durch einen Verkauf.<br />
Kollege Dr. Wolfgang Müller vom Archiv der Universität des<br />
Saarlandes hat mich auf zwei Vorträge hingewiesen, die im März<br />
2006 auf der Frühjahrstagung der Fachgruppe 8 des Verbandes<br />
deutscher Archivarinnen und Archivare – nämlich der Archivare<br />
an Hochschularchiven und Archiven wissenschaftlicher Institutionen<br />
– in Saarbrücken gehalten wurden und unter dem Titel<br />
»Dokumentationsziele und Aspekte der Bewertung in Hochschularchiven<br />
und Archiven wissenschaftlicher Institutionen« als Band<br />
73 der Universitätsreden erschienen sind.<br />
gegenstände, Originale, Modelle, Pläne, Zeichnungen und Entwürfe,<br />
die im Wesentlichen während des Aufenthaltes von Lehrkräften,<br />
Studenten und Schülern an der Schule entstanden sind.«<br />
Auch nach dieser klaren Eingrenzung sind wohl noch Einzelbewertungen<br />
vorzunehmen. Dazu äußert sich die Autorin aber nicht.<br />
Für ein Projekt eines Museums der saarländischen bildenden<br />
Künstler lassen sich aus den Erfahrungen des Landesarchivs<br />
folgende Erkenntnisse gewinnen:<br />
- Es sollte zwischen den schriftlichen Nachlässen und den künstlerischen<br />
Nachlässen unterschieden werden. Der künstlerische<br />
Nachlass hat in der Regel einen Marktwert.<br />
- Auch für die künstlerischen Nachlässe ist eine Bewertung auf<br />
ihre Archivwürdigkeit notwendig.<br />
- Die Aufbewahrung künstlerischer Nachlässe bedarf bestimmter<br />
Bedingungen bei der Lagerung, da nur so die Erhaltung der<br />
Werke für spätere Generationen gesichert werden kann.<br />
Dietmar Schenk berichtet dabei über die Entwicklung des Archivs<br />
der Universität der Künste in Berlin, das auf die Angebote von<br />
meist als Lehrende mit der Institution verbundenen Persönlichkeiten<br />
reagieren musste, die ihre Nachlässe anboten. Er äußert sich<br />
allerdings nicht über die Problematik der Materialien, die nicht<br />
als archivfähig anzusehen sind. Angela Dolgner berichtet von der<br />
Sammlung der Burg Giebichenstein der Hochschule für Kunst<br />
und Design Halle. Sie beschreibt die »Kunst- und Designsammlung<br />
(Kustodie)«, die dem Archiv angegliedert ist. Sie umfasst<br />
Plakate, Grafiken und Gemälde, Holzstöcke und Druckplatten,<br />
Arbeiten aus dem Bereich Schrift, Buchdruck und Bucheinband,<br />
eine Textilsammlung, Metall-, Email- und Schmuckarbeiten,<br />
Gefäße aus keramischem Material und Porzellan, Bildhauerkunst,<br />
Möbel und Holzarbeiten, eine Sammlung zum Design der DDR<br />
und eine Fotosammlung. Auch sie berichtet nicht über die Probleme<br />
der Aufbewahrung von Gegenständen so vielfältiger<br />
Materialien. Dafür ist die Sammlung klar begrenzt: »Zum Kunstgut<br />
der Hochschule zählen Kunst- und Designobjekte, Sach -<br />
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