05.03.2014 Aufrufe

1825 Begründung zum BPL- Stand 22072013_Struchholz - Iphofen

1825 Begründung zum BPL- Stand 22072013_Struchholz - Iphofen

1825 Begründung zum BPL- Stand 22072013_Struchholz - Iphofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

SO Einzelhandel “An der B 8“<br />

mit integrierter Grünordnung<br />

S T A D T I P H O F E N<br />

(Landkreis Kitzingen)<br />

Aufgestellt:<br />

ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG<br />

Kühlenbergstraße 56<br />

97078 Würzburg<br />

Würzburg, den 22. Juli 2013 ................................<br />

(Unterschrift)<br />

in Zusammenarbeit mit:<br />

Thomas <strong>Struchholz</strong><br />

Planungsbüro für Landschaftsarchitektur<br />

Eremitenmühlstraße 9<br />

97209 Veitshöchheim<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich 4<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung 5<br />

3. Planungsrechtliche Voraussetzungen 6<br />

3.1 Landesplanerische Ziele 7<br />

3.2 Landschaftsplan 8<br />

4. Natur und Landschaft 9<br />

4.1 Rechtsgrundlagen und Anlass 9<br />

4.2 Lage und Charakteristik des Plangebietes 10<br />

4.3 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 11<br />

4.4 Grünordnerische Maßnahmen 17<br />

4.5 Bilanzierung 19<br />

5. Fremdleitungen 20<br />

6. Erschließung 20<br />

6.1 Straßen und Wege 21<br />

6.2 Kanalisation 21<br />

6.3 Wasserversorgung 22<br />

6.4 Stromversorgung und Straßenbeleuchtung 23<br />

6.5 Gasversorgung 23<br />

6.6 Fernmeldeanlagen 23<br />

6.7 Abfallentsorgung 23<br />

7. Geplante bauliche Nutzung 24<br />

7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO 24<br />

7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO 24<br />

7.3 Vollgeschosse, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO 24<br />

8. Bebauung § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 91 BayBO 25<br />

8.1 Dachform und Dachneigung der Hauptgebäude 25<br />

8.2 Fassaden 25<br />

8.3 Höheneinstellung 25<br />

8.4 Überbaubare Fläche 26<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 3<br />

9. Größe des Baugebietes 27<br />

10. Bodenordnende Maßnahmen 27<br />

11. Immissionen 28<br />

12. Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 29<br />

13. Weitere Hinweise 29<br />

14. Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung 30<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 4<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> hat in ihrer Sitzung am 15.04.2013 den Aufstellungsbeschluss<br />

für das Sondergebiet SO Einzelhandel „An der B 8“ gefasst.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wurde in den Iphöfer Nachrichten am 17.05.2013<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Grund zur Aufstellung ist die Absicht, an der B 8 ein Sondergebiet für den Einzelhandel<br />

auszuweisen, damit dem Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben die<br />

Möglichkeit geboten werden kann, die ortsnahe Versorgung der Bürger zu<br />

gewährleisten. Die innerorts vorhandenen <strong>Stand</strong>orte sind zu beengt und lassen<br />

keine Erweiterungen o. ä. zu.<br />

Der zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung aufgestellte Plan umfasst<br />

eine Fläche von ca. 2,35 ha und ist als Sondergebiet für den Einzelhandel<br />

(SO Einzelhandel ) nach § 11 BauNVO 1990 festgesetzt.<br />

Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes SO Einzelhandel liegt an<br />

der Bundesstraße B 8 und grenzt an das bestehende Sondergebiet an.<br />

Das bestehende Mischgebiet begrenzt den Geltungsbereich im Norden, im Osten<br />

schließen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an.<br />

Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke Nr. 3770, 3771 und 3772 auf<br />

der Gemarkung <strong>Iphofen</strong>.<br />

Das Gelände befindet sich im Besitz der Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />

Das geplante Baugebiet erstreckt sich von ca. 260,00 m ü. NN im Norden bis zu<br />

ca. 266,00 m ü. NN im Süden. Das mittlere Gefälle liegt im Baugebiet bei<br />

ca. 2 %. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wird im Süden von der<br />

Bundesstraße B 8 sowie im Westen durch das bestehende Sondergebiet<br />

begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 5<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung<br />

Das Unterzentrum <strong>Iphofen</strong> liegt im südöstlichen Bereich des Mittelzentrums<br />

Kitzingen, südlich des Verdichtungsraumes Würzburg, in ca. 11 km Entfernung<br />

zur Stadt Kitzingen.<br />

Die Anbindungen an die überregionalen Verkehrs- und Entwicklungsachsen, d. h.<br />

die Bundesautobahnen BAB 3 Nürnberg - Würzburg und BAB 7 Ulm - Kassel, sind<br />

jeweils ca. 15 km von <strong>Iphofen</strong> entfernt.<br />

Würzburg, der Regierungssitz und das wirtschaftlich-kulturelle Zentrum<br />

Unterfrankens, liegt ca. 30 km südöstlich von <strong>Iphofen</strong> und ist über die<br />

Bundesstraße B 8 (Nürnberg - Würzburg) gut erreichbar.<br />

Parallel zur B 8 verläuft die Bahnlinie Fulda - Würzburg, die über den Bahnhof in<br />

<strong>Iphofen</strong> für die Anwohner erreichbar ist.<br />

Der nächste ICE-Bahnhof liegt im ca. 30 km entfernten Würzburg.<br />

Die Ausweisung des Sondergebietes Einzelhandel dient in letzter Konsequenz<br />

der Steigerung der Attraktivität des Wohnstandortes <strong>Iphofen</strong>.<br />

In erster Linie sorgt die Ausweisung des SO Einzelhandel für die Möglichkeit, die<br />

Versorgung der Einwohner mit allen für den täglichen Bedarf notwendigen Gütern<br />

sowie Dienstleistungen von Kleinunternehmen ortsnah zu gewährleisten, ohne die<br />

Attraktivität des denkmalgeschützten Ortskernes zu beeinträchtigen. Durch die<br />

Ausweisung geeigneter Flächen für den Einzelhandel und<br />

Dienstleistungsbetrieben wird auch den, unter wirtschaftlichen Aspekten<br />

getroffenen Entscheidungen des Einzelhandels (Andienung, Akzeptanz usw.)<br />

Rechnung getragen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die rechtliche Grundlage für die<br />

geordnete Bebauung des gesamten Gebietes geschaffen werden.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 6<br />

3. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Planungsgrundlage ist die rechtswirksame 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

aus den Jahren 2002 bis 2012, in Kraft getreten am 08.06.2012.<br />

Da sich der <strong>Stand</strong> der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen und<br />

deren Ausweisung nicht mit dem geplanten Vorhaben decken, wird zeitgleich <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan die 10. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, so<br />

dass sich der Bebauungsplan folgerichtig aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickeln kann.<br />

Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der jeweiligen Bürgerversammlung frühzeitig<br />

über die Planung unterrichtet.<br />

Die Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 fand wie folgt statt:<br />

<strong>Iphofen</strong><br />

Dornheim<br />

Possenheim<br />

Nenzenheim<br />

Mönchsondheim<br />

Hellmitzheim<br />

Birklingen<br />

am ……………<br />

am ……………<br />

am ……………<br />

am ……………<br />

am ……………<br />

am ……………<br />

am ……………<br />

Zeitgleich lief die Trägervorabstimmung (Scoping) gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1.<br />

Diese endete am am …………….<br />

Nach Einarbeitung der im Rahmen der Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung<br />

beschlossenen Änderungen / Ergänzungen wird der Planstand mit Datum vom<br />

…………… als Entwurf abgefasst und dem Stadtrat am …………… <strong>zum</strong> Billigungsund<br />

Auslegungsbeschluss vorgestellt.<br />

Danach erhalten die Bürger im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs.<br />

2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese öffentliche Auslegung<br />

läuft nach der ortsüblichen Bekanntmachung über einen Zeitraum von mindestens<br />

4 Wochen.<br />

Parallel <strong>zum</strong> vorgenannten Verfahren werden die Träger öffentlicher Belange im<br />

Rahmen der Anhörung gemäß § 4 Abs. 2 gehört. Eine Liste der beteiligten Träger<br />

öffentlicher Belange ist als Anlage 1 der Erläuterung beigefügt.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 7<br />

3.1 Landesplanerische Ziele<br />

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2006) wird das Stadtgebiet <strong>Iphofen</strong> als<br />

„ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll“<br />

eingestuft. <strong>Iphofen</strong> wird als Unterzentrum ausgewiesen.<br />

Im Regionalplan wird die Stadt <strong>Iphofen</strong> als „zentraler Ort der untersten Stufe<br />

(Unterzentrum)“ bewertet (s. Anhang 2 zu A II 2.1.3.2 und 2.2.2.1 LEP; die<br />

entsprechende Fortschreibung des Regionalplan-Kapitels A V ist vom Regionalen<br />

Planungsverband beschlossen, aber noch nicht bestandskräftig).<br />

Die Kleinzentren sollen in ihren zentralörtlichen Versorgungsaufgaben gestärkt<br />

werden.<br />

Die Ausweisung des SO Einzelhandel -Gebietes bietet eine Verbesserung der<br />

Einkaufsmöglichkeiten, ortsnahe Dienstleistungen und ermöglicht in geringem<br />

Maße die Schaffung von Arbeitsplätzen. Außerdem stärkt es die Attraktivität als<br />

Wohnstandort.<br />

Grundsätzlich ist nach einem Schreiben der Regierung von Unterfranken, Höhere<br />

Landesplanung vom 18. 3. 10: „die Stadt <strong>Iphofen</strong> als Unterzentrum ein möglicher<br />

<strong>Stand</strong>ort für Einzelhandelsgroßprojekte.<br />

Ob die (weiteren) raumordnerischen Erfordernisse für die Errichtung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten erfüllt sind, wird in der Regel im Rahmen eines<br />

gesonderten landesplanerischen Überprüfungsverfahrens festgestellt (§ 15 ROG,<br />

Art. 21 ff BayLplG, § 1 Nr. 19 RoV).<br />

Dessen Ergebnisse sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1<br />

Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) bzw. es sind die Bauleitpläne an die Ziele der<br />

Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). ……..<br />

….. Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan wird bei den<br />

Festsetzungen der zulässigen SO-Nutzungen bestimmt, dass nur Einzelhandelsgroßprojekte<br />

zulässig sind, für die im Rahmen einer landesplanerischen<br />

Überprüfung festgestellt worden ist, dass sie den Erfordernissen der Raumordnung<br />

entsprechen.“<br />

Aufgrund der fehlenden landesplanerischen Überprüfung hat die Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

sich mit der Ausweisung auf den derzeit erforderlichen Bedarf beschränkt.<br />

Die Sortiments- und Verkaufsfläche ist auf maximal 1.800 m² Fläche begrenzt.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 8<br />

3.2 Landschaftsplan<br />

Für die Stadt <strong>Iphofen</strong> wurde im Zuge der 4. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

ein Landschaftsplan aufgestellt.<br />

Der Landschaftsplan vom 5. 05. 2006 wurde am 12. 06. 2006 rechtswirksam<br />

gültig.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 9<br />

4. Natur und Landschaft<br />

4.1 Rechtsgrundlagen und Anlass<br />

§ 1a BauGB (vgl. auch § 18 BNatSchG) sieht für die Bauleitplanung die<br />

Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vor, wenn auf Grund<br />

dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.<br />

Nach der gesetzlichen Definition im Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe<br />

solche Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder<br />

nachteilig beeinträchtigen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu<br />

unterlassen. Dabei ist zu prüfen, ob das Planungsziel mit einem geringeren<br />

Eingriff in Natur und Landschaft – quantitativ, qualitativ oder an anderen<br />

<strong>Stand</strong>orten im Plangebiet – erreicht werden kann; das gemeindliche Planungsziel<br />

als solches kann durch das Vermeidungsgebot nicht in Frage gestellt werden. Die<br />

Gemeinden sind gehalten, Möglichkeiten der Vermeidung zu ermitteln und in die<br />

Abwägung einzustellen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen,<br />

soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege erforderlich ist. Der Ausgleich zielt auf eine Kompensation des<br />

Eingriffs, im Wesentlichen durch eine ökologische Aufwertung.<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> plant die Ausweisung eines SO Einzelhandel „An der B8“.<br />

Der Grünordnungsplan durchläuft die Genehmigungsphasen des Bebauungsplanes<br />

als beigeordnete Planung.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem integrierten Grünordnungsplan<br />

erhalten die grünordnerischen Festsetzungen verbindliche Rechtskraft.<br />

Die <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Grünordnungsplan ist verbindlicher Bestandteil des<br />

Bebauungsplanes.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 10<br />

4.2 Lage und Charakteristik des Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Siedlungsflächen <strong>Iphofen</strong>s an der<br />

Bundesstraße B8. Auf einer Teilfläche im Westen des Plangebietes befinden sich<br />

bereits Einzelhandelsbetriebe mit entsprechenden Gebäuden und Verkehrsflächen.<br />

Das Gelände des Plangebietes liegt weitgehend eben und wird im Süden durch<br />

die Bundesstraße B8 sowie im Westen durch das bestehende Sondergebiet<br />

begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

(Ackerflächen) an.<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Verlängerung der<br />

bestehenden Erschließungsstraße.<br />

Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO für<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe / Einkaufszentren / Dienstleistungsbetriebe<br />

ausgewiesen.<br />

Für das Vorhaben ergibt sich folgende Flächenbilanzierung:<br />

Fläche<br />

in ha<br />

Verkehrsfläche 0,1966<br />

SO-Fläche 1,8339<br />

Öffentliche Grünflächen 0,1751<br />

Private Grünflächen 0,1451<br />

gesamt 2,3507<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 11<br />

4.3 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />

Der Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung liegt der Leitfaden<br />

der Arbeitsgruppe beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen mit <strong>Stand</strong> September 1999 bzw. erweiterte Auflage mit <strong>Stand</strong><br />

Januar 2003 zugrunde.<br />

Gemäß dem Leitfaden steht je nach Planungsfall für die Bearbeitung der<br />

Eingriffsregelung entweder das vereinfachte Vorgehen oder das Vorgehen in vier<br />

Arbeitsschritten (Regelverfahren) zur Verfügung.<br />

Da gemäß der Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise (s. Leitfaden S. 6)<br />

nicht alle Fragen mit „ja“ beantwortet werden können (z.B. bei 1.1 Art der<br />

baulichen Nutzung, 1.2 Maß der baulichen Nutzung), wird das Regelverfahren<br />

angewendet.<br />

4.3.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet liegt im Naturraum 137 A Steigerwaldvorland.<br />

Zwischen dem Maintal und dem Steigerwald erstreckt es sich als flachwellige<br />

Lettenkeuperebene, die teilweise mit Sand oder Löss überdeckt ist.<br />

Auf den fruchtbaren Lössböden wird intensiver Ackerbau, auf den sandigen<br />

Böden überwiegend Feldgemüsebau betrieben. Durch die intensive Landnutzung<br />

sind große Teile des Naturraums arm an gliedernden Strukturen.<br />

Das Plangebiet ist durch intensive Ackernutzung geprägt.<br />

Für das Plangebiet ergibt sich hinsichtlich der Lebensraumtypen folgende<br />

Flächenverteilung:<br />

Lebensraum<br />

ca. Eingriffsfläche<br />

in ha<br />

Acker 2,35<br />

Hinsichtlich des Vorkommens von besonders oder streng geschützten Arten auf<br />

den Flächen des Plangebietes liegen keine Einträge in den einschlägigen<br />

Unterlagen (z.B. Artenschutzkartierung, Biotopkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm)<br />

vor. Auch seitens des Landratsamtes Kitzingen sind keine<br />

Vorkommen im Planungsbereich dokumentiert.<br />

Gemäß Auskunft der unteren Naturschutzbehörde handelt es sich bei der<br />

Eingriffsfläche nicht um einen Lebensraum für den Feldhamster.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 12<br />

Hinsichtlich der geschützten Art Zauneidechse ist gemäß den vorliegenden<br />

Unterlagen und Kartierungen kein Vorkommen bekannt.<br />

Das Vorkommen der Zauneidechse ist im Plangebiet bzw. im Umfeld des Plangebietes<br />

z.B. im Bereich der Gärten oder an Wegrändern jedoch nicht auszuschließen.<br />

Die Inanspruchnahme der Planflächen ist aber für bestehende oder<br />

potenzielle Populationen nicht erheblich, da in der Umgebung ausreichend<br />

geeignete Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichender Sicherheit<br />

davon ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden<br />

können.<br />

Bei Durchführung der Baumaßnahmen während der Aufzuchtzeiten ist der<br />

Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu überprüfen.<br />

Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />

Aufgrund des Fehlens von geeigneten Habitatstrukturen sowie infolge der Lage<br />

neben der Bundesstraße B8 und Gewerbeflächen mit entsprechenden Vorbelastungen<br />

und Störungen ist das Vorkommen von geschützten Vogelarten sehr<br />

unwahrscheinlich. Bei Durchführung der Baumaßnahmen während der Brut- und<br />

Aufzuchtzeiten ist der Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu<br />

überprüfen, damit Beschädigungen oder Zerstörungen von Nestern (z.B. von<br />

Bodenbrütern wie z.B. Feldlerche, Schafstelze u.a.) sowie ein Verlust von Individuen<br />

ausgeschlossen werden kann. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />

Die Inanspruchnahme der Planflächen ist aber für bestehende oder potenzielle<br />

Populationen nicht erheblich, da in der Umgebung ausreichend geeignete<br />

Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichender Sicherheit davon<br />

ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.<br />

Um den Ausgleichsbedarf für das Plangebiet ermitteln zu können, ist das Gebiet<br />

zunächst - durch gemeinsame Betrachtung der wesentlich betroffenen Schutzgüter<br />

- in eine Kategorie gemäß seiner Bedeutung für Natur und Landschaft (s.<br />

Leitfaden Listen 1a bis 1c auf S. 25 und Matrix Abb. 7 auf S. 13) einzustufen.<br />

Die Lebensräume des Plangebietes werden infolge einer gemeinsamen<br />

Betrachtung der betroffenen Schutzgüter folgenden Kategorien zugeordnet:<br />

Lebensraum<br />

Acker<br />

Kategorie<br />

I<br />

Das Plangebiet ist infolge einer gemeinsamen Betrachtung der betroffenen<br />

Schutzgüter der Kategorie I: Gebiete mit geringer Bedeutung für<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild zuzuordnen.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 13<br />

4.3.2 Erfassung der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der<br />

Planung im Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild<br />

Beachtung des Vermeidungsgebotes<br />

Gemäß BNatSchG sind vermeidbare Eingriffe mit Veränderungen der Gestalt oder<br />

Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder<br />

das Landschaftsbild erheblich oder nachteilig beeinträchtigen können, zu<br />

unterlassen.<br />

Die Gemeinden sind nach § 1a Abs. 2 BauGB gehalten, Möglichkeiten der<br />

Vermeidung zu ermitteln.<br />

Beim Vorhaben wurde das Vermeidungsgebot durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> insofern<br />

beachtet, dass keine gemäß § 30 BNatSchG geschützte Flächen in Anspruch<br />

genommen werden. Kartierte Flächen der amtlichen Biotopkartierung werden<br />

ebenfalls nicht beeinträchtigt. Hinsichtlich des Landschaftsbildes und der<br />

Erholungseignung bestehen im Plangebiet Vorbelastungen durch intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung sowie durch benachbarte Gewerbeflächen und<br />

Straßen (B8).<br />

Erfassung der Auswirkungen des Eingriffs<br />

Die Ausgestaltung der geplanten Bebauung beeinflusst die Intensität der<br />

konkreten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Der Bebauungsplan legt<br />

die Art und das Maß der baulichen Nutzung in Form eines äußeren<br />

Gesamtrahmens fest. Somit kann auch die Beschreibung der Auswirkungen auf<br />

Natur und Landschaft nur überschlägig aus dem Maß der vorgesehenen<br />

baulichen Nutzung abgeleitet werden.<br />

Im Wesentlichen dient dazu die festgelegte Grundflächenzahl (GRZ).<br />

Entsprechend dem Versiegelungs- und Nutzungsgrad ist das Gebiet gemäß dem<br />

Leitfaden (s. Matrix Abb. 7 auf S. 13) zu untergliedern.<br />

Für die Bauflächen wurde die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgelegt.<br />

Aufgrund der Grundflächenzahl des Baugebietes werden die Flächen dem<br />

Typ A: hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zugeordnet.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 14<br />

4.3.3 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />

Zur Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen werden die in<br />

Kategorien hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung eingestuften<br />

Gebiete mit der Zuordnung des Gebietes im Hinblick auf die Eingriffsschwere<br />

überlagert. Durch die Überlagerung ergeben sich ein oder mehrere Gebiete mit<br />

einer homogenen Beeinträchtigungsintensität. Die Flächengrößen sind zu<br />

ermitteln und den weiteren Berechnungen zugrunde zu legen.<br />

In einer Matrix (s. Leitfaden Abb. 7 auf S. 13) sind den einzelnen Beeinträchtigungsintensitäten<br />

(Felder A I bis B III) Spannen von Kompensationsfaktoren<br />

zugeordnet, aus denen in Abhängigkeit von Umfang und Qualität der am<br />

Eingriffsort durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen der für den vorliegenden<br />

Planungsfall zutreffende Kompensationsfaktor bestimmt wird.<br />

Gemäß einer Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2010 im<br />

Rahmen des Bauleitplanverfahrens <strong>zum</strong> westlich angrenzenden Sondergebiet ist<br />

beim Planvorhaben die Anwendung des Faktors 0,3 möglich, wenn eine<br />

Randeingrünung auf öffentlichen Grünflächen mit ausreichender Breite am<br />

Ostrand des Gebietes erfolgt. Da am Ostrand des Plangebietes eine 10 m breite<br />

Randeingrünung auf öffentlichen Grünflächen erfolgt, wird der Faktor 0,3<br />

angesetzt.<br />

Eine weitere Eingrünung erfolgt am Südrand des Plangebietes entlang der<br />

Bundesstraße B8 auf privaten Grünflächen.<br />

Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme (Kategorie I) und der Erfassung der<br />

Auswirkungen des Eingriffs (Typ A) wird für das Plangebiet folgender<br />

Kompensationsfaktor abgeleitet:<br />

Lebensraum Einstufung Feld Faktor<br />

Acker A I 0,3<br />

Berechnung des Ausgleichsbedarfs:<br />

Teilflächen des Plangebietes werden im Rahmen der Planung als öffentliche und<br />

private Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen Flächen wird infolge der<br />

Ausweisung als Grünfläche und einer damit einhergehenden<br />

Nutzungsextensivierung eine Verbesserung der ökologischen Wertigkeit erreicht.<br />

Diese Flächen sind deshalb grundsätzlich nicht als Eingriffsflächen, sondern als<br />

Ausgleichsflächen zu werten.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 15<br />

Im Rahmen der Kompensationsberechnung wird deshalb nachfolgend nur die<br />

Eingriffsfläche im engeren Sinn (Baufläche auf der Erweiterungsfläche) mit dem<br />

Faktor 0,3 bewertet.<br />

Mit der Festlegung dieses Kompensationsfaktors sind grünordnerische<br />

Maßnahmen wie z.B. Randeingrünung bereits berücksichtigt, deshalb werden die<br />

Grünflächen neutral gewertet.<br />

Die Erweiterungsfläche umfasst eine Fläche von 2,35 ha.<br />

In den Erweiterungsflächen werden folgende Grünflächen ausgewiesen:<br />

Private Grünflächen<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

gesamt<br />

0,145 ha<br />

0,175 ha<br />

0,320 ha<br />

Die Eingriffsfläche im engeren Sinn umfasst nach Abzug der öffentlichen und der<br />

privaten Grünflächen in diesen Bereichen 2,03 ha (2,35 ha Gesamtfläche –<br />

0,145 ha private Grünfläche – 0,175 ha öffentliche Grünfläche = 2,03 ha).<br />

Der Ausgleichsbedarf errechnet sich demnach wie folgt:<br />

Fläche Faktor Ausgleichsbedarf<br />

in ha<br />

in ha<br />

Eingriffsfläche im engeren Sinn 2,03 0,3 0,609<br />

Für das Bauvorhaben wurde der folgende Bedarf an Ausgleichsflächen ermittelt:<br />

0,609 ha<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 16<br />

4.3.4 Auswahl geeigneter Flächen für den Ausgleich und naturschutzfachlich<br />

sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Grundlage für die<br />

Abwägung<br />

Die grundsätzliche Eignung einer potenziellen Ausgleichsfläche beurteilt sich vor<br />

allem danach, ob diese aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und<br />

bei Bedarf verfügbar gemacht werden kann. Für die ökologische Aufwertung im<br />

Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme kommen besonders Flächen mit einer<br />

möglichst großen ökologischen Entwicklungsfähigkeit in Betracht. Ein hoher<br />

naturschutzfachlicher Ausgangswert kann den Ausgleichsumfang erhöhen.<br />

Bereits ökologisch wertvolle Flächen sind nicht geeignet, es sei denn, ihre<br />

ökologischen Qualitäten können noch weiter aufgewertet werden. Im Regelfall ist<br />

eine Fläche dann <strong>zum</strong> Ausgleich geeignet, wenn durch die vorgesehenen<br />

Maßnahmen gegenüber dem ökologischen Ausgangswert eine Verbesserung um<br />

eine Stufe möglich ist (z.B. Aufwertung von Flächen mit geringer Bedeutung für<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild zu Flächen mittlerer Bedeutung; vgl. Leitfaden<br />

Listen 1a bis 1c). Abweichend davon kann der Ausgleich durch Wertverbesserung<br />

innerhalb einer Kategorie mittels Flächenzuschlag erreicht werden. Eine<br />

Wertverbesserung durch Überspringen einer Kategorie rechtfertigt einen<br />

Flächenabschlag. Zur Kompensation von Beeinträchtigungen eignen sich von den<br />

im Einzelfall in Frage kommenden Maßnahmen besonders diejenigen<br />

Ausgleichsmaßnahmen, die einen möglichst engen räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang mit den beeinträchtigten Werten und Funktionen des<br />

Naturhaushalts und des Landschaftsbildes herstellen.<br />

Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes steht die folgende<br />

Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung:<br />

Fl.Nr. 1225/2 (Katasterfläche: 2,2899 ha), Gemarkung Hellmitzheim<br />

Für die Teilfläche 0,6090 ha der Fl.Nr. 1225/2 gilt:<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20 gilt für diese Fläche folgende Festsetzung:<br />

- Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Auf der Fläche wurden bereits mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte<br />

Maßnahmen (Entwicklung eines standortgerechten Laubwaldes, Entwicklung<br />

einer Hutung mit Einzelbäumen) durchgeführt und auf das Ökokonto der Stadt<br />

<strong>Iphofen</strong> eingestellt. Die für das Bauvorhaben benötigte Fläche mit dem Umfang<br />

von 0,6090 ha wird deshalb vom Ökokonto abgebucht.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 17<br />

4.4 Grünordnerische Maßnahmen<br />

Grünordnerische Maßnahmen auf öffentlichen Grünflächen<br />

Bestand: Acker<br />

Maßnahme:<br />

Anlage von Feldgehölzen/Heckenstrukturen; Pflanzung von Obstbäumen;<br />

extensive Nutzung<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />

- Anlage einer Randeingrünung am Ostrand des Plangebietes als Abgrenzung zur<br />

offenen Landschaft mit standortgerechten Gehölzen<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />

Pflanzung einer drei- bis fünfreihigen Hecke mit standortheimischen Gehölzen<br />

(Gehölzauswahl: Feldahorn, Hartriegel, Weißdorn, Haselnuss, Wildapfel,<br />

Wildbirne, Vogelbeere, Kornelkirsche, Holunder, Mispel, Weichsel, Liguster,<br />

Wildrosen). Pflanzabstand: 1,20 - 1,50 m.<br />

- Pflanzung von 6 Obstbäumen (z.B. Apfel, Birne, Zwetschge, Nussbaum);<br />

Mindestqualität: H. 3xv. m.Db. 10-12.<br />

Abstand zu Nachbargrundstücken: mindestens 6,0 m.<br />

- Ansaat der Flächen mit standortgerechten Saatgutmischungen<br />

(Regio-Saatgut)<br />

Die Pflege der Grünflächen ohne Gehölzanpflanzungen sollte durch extensive<br />

Grünlandnutzung (z.B. Wiesennutzung mit dem Schnittzeitpunkt ab 16. Juni)<br />

erfolgen; kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; Düngung der<br />

Baumscheiben der Obstbäume gemäß Abstimmung mit der unteren<br />

Naturschutzbehörde.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 18<br />

Grünordnerische Maßnahmen auf privaten Grünflächen<br />

Auf den privaten Grünflächen ist eine Randeingrünung durch Gehölzpflanzungen<br />

durchzuführen:<br />

Verwendung von standortgerechten Gehölzen auf privaten Grünflächen<br />

Unter folgenden Gehölzarten besteht u.a. Auswahl:<br />

Acer campestre, Feldahorn; Carpinus betulus, Hainbuche; Cornus mas,<br />

Kornelkirsche; Cornus sanguinea, Hartriegel; Corylus avellana, Haselnuss;<br />

Crataegus monogyna, Weißdorn; Cydonia oblonga, Quitte; Ligustrum vulgare,<br />

Liguster; Malus domestica, Apfel; Prunus padus, Traubenkirsche; Rosa canina,<br />

Hundsrose; Sorbus aucuparia, Vogelbeere; Obstbaum-Hochstämme (Apfel, Birne,<br />

Zwetschge). Die Liste ist erweiterbar!<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />

Baumpflanzung ohne <strong>Stand</strong>ortvorgabe<br />

Je 300 m² Grundstücksfläche wird die Pflanzung eines Laubbaum-Hochstammes<br />

(Mindestqualität H. 3xv. 14-16) festgesetzt (ohne <strong>Stand</strong>ortvorgabe)<br />

Anlage von Stellplätzen und Wegen, die nicht von schweren LKW befahren<br />

werden, in versickerungsoffener Bauweise<br />

Die Stellplätze und Wege, die nicht von schweren LKW befahren werden, sind in<br />

versickerungsfähiger Bauweise anzulegen, z.B. Rasenfugenpflaster,<br />

Rasengittersteine, wassergebundene Decke u.ä.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 19<br />

4.5 Bilanzierung<br />

Für das Plangebiet ergibt sich folgende Bilanzierung:<br />

Im Rahmen der Kompensationsberechnung gemäß Leitfaden „Eingriffs- und<br />

Ausgleichsregelung“ wurde für das Plangebiet ein Ausgleichsbedarf von 0,6090<br />

ha errechnet.<br />

Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes steht die folgende<br />

Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung:<br />

Fl.Nr. 1225/2 (Katasterfläche: 2,2899 ha), Gemarkung Hellmitzheim<br />

Für die Teilfläche 0,6090 ha der Fl.Nr. 1225/2 gilt:<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20 gilt für diese Fläche folgende Festsetzung:<br />

- Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Auf der Fläche wurden bereits mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte<br />

Maßnahmen (Entwicklung eines standortgerechten Laubwaldes, Entwicklung<br />

einer Hutung mit Einzelbäumen) durchgeführt und auf das Ökokonto der Stadt<br />

<strong>Iphofen</strong> eingestellt.<br />

Die für das Bauvorhaben benötigte Fläche mit dem Umfang von 0,6090 ha wird<br />

deshalb vom Ökokonto abgebucht.<br />

Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden somit von der Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

bereitgestellt.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 20<br />

5. Fremdleitungen<br />

Im Planbereich sind keine Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt <strong>Iphofen</strong> sowie<br />

weitere Fremdleitungen bekannt.<br />

Soweit im Planbereich Leitungen durch deren Betreiber angegeben wurden,<br />

wurden diese übernommen.<br />

Aufgrund der Nutzung des Flurstückes als landwirtschaftliche Fläche ist mit<br />

Drainageleitungen zu rechnen. Inwieweit eine Verlegung von Drainageleitungen<br />

erforderlich ist, kann erst im Rahmen der Ausführung der Erschließung festgelegt<br />

werden.<br />

6. Erschließung<br />

Die Erschließungsplanung für den vorliegenden Bebauungsplan SO Einzelhandel<br />

„An der B 8" wird parallel zu dem Bebauungsplanverfahren, jedoch erst nach der<br />

frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.<br />

Um spätere Schwierigkeiten mit der Realisierung des Vorhabens zu vermeiden,<br />

ist der Planer für den Einzelhandel bereits im laufenden Verfahren eingebunden.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung Empfehlungen für ihren Fachbereich ausgesprochen bzw. Richtlinien<br />

benannt, die bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind.<br />

- ……………<br />

- ……………<br />

- ……………<br />

- ……………<br />

Die Versorgungsträger sind rechtzeitig in die Erschließungsplanung<br />

einzubeziehen.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 21<br />

6.1 Straßen und Wege<br />

Die Anbindung des Plangebietes erfolgt ausschließlich die bestehende<br />

Erschließungsstraße. Ein Anschluss einzelner Grundstücke an die Bundesstraße<br />

B 8 ist nicht vorgesehen.<br />

Die Zufahrt erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die bei einer späteren<br />

Erweiterung des Sondergebietes bis auf die Dr.-Rudolph-Schneider-Straße<br />

fortgeführt wird.<br />

Die Fahrbahnfläche wird für den Begegnungsfall Lkw – Lkw ausgelegt.<br />

Durch die Anordnung der Grundstücke wird außerdem einseitig ein Fußweg<br />

mitgeführt. Die Gesamtbreite der Erschließungsfläche beträgt 10,00 m.<br />

Die exakte Festlegung der inneren Aufteilung des Verkehrsraumes sowie die<br />

Gestaltung der Oberfläche werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht<br />

vorgenommen. Hierdurch wird für die Erschließungsplanung – auch in<br />

gestalterischer Hinsicht – ein Spielraum gewährleistet.<br />

Der vorhandene Feldweg Flur-Nr. 3769 und 3778 bleibt erhalten.<br />

Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die öffentlichen Grünflächen nach Veranlassung<br />

durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> gemäß den Vorgaben des Grünordnungsplanes<br />

und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt<br />

Kitzingen mit ortsüblichen Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.<br />

Eine Anbindung an die Außenbereiche erfolgt über die vorhandenen Straßen und<br />

Wege, ein eigenständiges Fußwegenetz ist nicht geplant.<br />

6.2 Kanalisation<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> betreibt eine eigene Kläranlage, an die das Plangebiet<br />

angeschlossen wird.<br />

In der hydraulischen Überrechnung sowie der Bemessung der Kanalisation durch<br />

das zuständige Planungsbüro wurde das Plangebietes als “Mischgebiet“<br />

berücksichtigt. Die erforderlichen Reserven für den Anschluss der<br />

Schmutzwasserkanalisation sind in den Bauwerken der Abwasserbeseitigung<br />

enthalten.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 22<br />

Das Plangebiet wird aus hydraulischen Gründen im Trennsystem entwässert.<br />

Die Schmutzwasserkanalisation wird an die Kanalisation der Stadt <strong>Iphofen</strong> in der<br />

Bahnhofstraße angeschlossen.<br />

Im Rahmen der textlichen Festsetzungen wurde festgelegt, dass in den Parkplatzbereichen<br />

Zwischenspeicher für das anfallende Oberflächenwasser zu errichten<br />

sind. Die Notüberläufe sowie die Entleerungen sind an die Regenwasserkanalisation<br />

des Gebietes anzuschließen.<br />

Zur Entlastung der Kanalisation werden das Regenwasser der Erschließungsstraße<br />

sowie die Anschlussleitungen aus den Grundstücken zuerst in einem<br />

Regenrückhaltebecken zwischengespeichert.<br />

Eine Nutzung des Oberflächenwassers der Dachflächen für die Bewässerung von<br />

Grünanlagen oder für eine Brauchwasserzisterne ist erwünscht, soll aber nicht<br />

zwingend vorgeschrieben werden.<br />

Der Anschluss des Regenwasserkanals des Baugebietes erfolgt an das<br />

Vorflutersystem der Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />

6.3 Wasserversorgung<br />

Der Stadt <strong>Iphofen</strong> wird über die Fernwasserversorgung Franken (FWF) versorgt.<br />

Die Ortsnetzleitung verläuft im Randbereich des Plangebietes.<br />

Bei der Planung der Wasserleitung für das Baugebiet wird durch die Anordnung<br />

von Hydranten der erforderliche Grundschutz zur Löschwassersicherheit<br />

berücksichtigt.<br />

Alle Grundstücke erhalten entsprechende Hausanschlüsse.<br />

Die Planung erfolgt nach DVGW-Regelwerk sowie nach den gültigen DIN-Vorschriften.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 23<br />

6.4 Stromversorgung und Straßenbeleuchtung<br />

Sowohl die Versorgung des Plangebietes mit elektrischem Strom als auch die<br />

Ausstattung mit den erforderlichen Einrichtungen zur Straßenbeleuchtung wird im<br />

Auftrag der Stadt <strong>Iphofen</strong> durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen<br />

geplant und errichtet.<br />

6.5 Gasversorgung<br />

Planung und Bau der gemeindlichen Gasversorgung liegen im Zuständigkeitsbereich<br />

der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen.<br />

Ob eine Gasversorgung realisierbar und wirtschaftlich ist (Hausanschluss), ist mit<br />

dem Versorgungsträger im Rahmen der Erschließung zu klären.<br />

6.6 Fernmeldeanlagen<br />

Planung und Bau der gesamten Fernmeldeanlagen liegen im<br />

Zuständigkeitsbereich der Deutschen Telekom AG, NL Bayreuth, BBN 25<br />

Würzburg, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg.<br />

6.7 Abfallentsorgung<br />

Die Entsorgung der entstehenden Haus- und Sonderabfälle wird durch die<br />

Satzung des Landkreises Kitzingen geregelt.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 24<br />

7. Geplante bauliche Nutzung<br />

Das Baugebiet liegt am Ortsrand der Wohnbebauung der Stadt <strong>Iphofen</strong> und bildet<br />

einen Lückenschluss zwischen GE-, MI- und sonstigen Sonderflächen.<br />

Die Fläche ist derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />

Durch die Erschließung des Sondergebietes Einzelhandel /<br />

Dienstleistungsbetriebe soll die Versorgung der Bürger verbessert werden.<br />

Die mit der Versiegelung der Flächen einhergehenden negativen Einflüsse auf<br />

Natur und Umwelt sollen durch die Verwendung geeigneter ökologischer<br />

Elemente so gering wie möglich gehalten werden.<br />

7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />

ca. 2,35 ha.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches wird für die bauliche Nutzung ein Sondergebiet<br />

SO Einzelhandel gem. § 11 BauNVO und ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt.<br />

7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO<br />

Festgesetzt ist eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine zulässige Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) von 2,0.<br />

Zugelassen ist eine geschlossene Bebauung.<br />

7.3 Vollgeschosse,<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO<br />

Zugelassen sind 2 Vollgeschosse.<br />

Die maximale zulässige Traufhöhe ab Oberkante der nächstgelegenen<br />

Erschließungsstraße beträgt 9,0 m.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 25<br />

8. Bebauung<br />

§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 91 BayBO<br />

8.1 Dachform und Dachneigung der Hauptgebäude<br />

Für betriebliche Gebäude sind Flachdächer oder Shed- und Satteldächer mit einer<br />

Dachneigung von 15° - 30° zugelassen.<br />

Selbständige Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit geneigten Dachformen,<br />

Neigung 20° - 35°, auszuführen.<br />

Für die Dacheindeckung sind alle Materialien zugelassen. Ausgenommen sind<br />

glasierte Dachpfannen, -ziegel oder –steine.<br />

Zugelassene Farbtöne sind rot – rotbraun – braun sowie grau bis schwarz.<br />

Für Photovoltaikanlagen sind Einschränkungen hinsichtlich Ausführung und<br />

Material zu berücksichtigen.<br />

8.2 Fassaden<br />

Für die Fassadengestaltung ist keine Farbpalette vorgegeben.<br />

Es sind jedoch durch die Wahl unterschiedlicher Materialelemente gestalterisch<br />

anspruchsvolle Fassadengestaltungen auszuführen. Einzusetzen sind Elemente<br />

wie Holzverschalungen, Glasbereiche und filigrane Metallteile.<br />

8.3 Höheneinstellung<br />

Die Höheneinstellung ist in den Festsetzungen geregelt.<br />

Festgesetzt wurde ein maximal zulässiges Maß von 9,0 m über Geländeoberkante<br />

der nächstgelegenen Erschließungsstraße.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 26<br />

8.4 Überbaubare Fläche<br />

Die Bauwerke sind ausschließlich innerhalb der durch Baugrenzen als<br />

überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche zu errichten. Dabei ist eine<br />

Bebauung innerhalb der Baubeschränkungszone, jedoch außerhalb der<br />

Bauverbotszone der Bundesstraße B 8 ausdrücklich gestattet.<br />

In dem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich sind bauliche Anlagen<br />

weitestgehend unzulässig. Ausnahme sind notwendige Zufahrten.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 27<br />

9. Größe des Baugebietes<br />

Unter Zugrundelegung der im Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstückseinteilung<br />

ergeben sich folgende statistische Daten:<br />

Bruttobaufläche:<br />

= Gesamtfläche des Geltungsbereiches ca. 2,3507 ha = 100,0 %<br />

./. Öffentliche Verkehrsfläche ca. 0,1966 ha = 8,4 %<br />

./. Öffentliche Ausgleichsflächen<br />

innerhalb des Plangebietes ca. 0,1751 ha = 7,4 %<br />

Nettobaufläche SO: ca. 1,9790 ha = 84,2 %<br />

Von der Nettobaufläche<br />

lagemäßig festgesetzte Grünfläche ca. 0,1451 ha<br />

10. Bodenordnende Maßnahmen<br />

Alle Flächen im Geltungsbereich sind im Besitz der Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 28<br />

11. Immissionen<br />

Das Plangebiet wird unmittelbar von der Bundesstraße B 8 und der Staatsstraße<br />

2240 begrenzt.<br />

Da im Sondergebiet Einzelhandel Anforderungen hinsichtlich spezieller<br />

Ruhebedürfnisse nicht vorhanden sind (keine Wohnfunktion), ist mit<br />

Beeinträchtigungen infolge von Lärmimmissionen nicht zu rechnen.<br />

Lärmbelästigungen der angrenzenden MI- und SO-Bebauung aus dem SO<br />

Einzelhandel sind aufgrund der Betriebszeiten nicht zu erwarten.<br />

Im MI-Gebiet ist, bei Errichtung von Gebäuden mit Wohn- oder Bürofunktion, die<br />

Einhaltung der Anforderungen des Immissionsschutzes durch architektonische<br />

Selbsthilfe (bauliche Maßnahmen) zu berücksichtigen.<br />

Desweiteren ist darauf zu achten, dass der Verkehr auf der Bundesstraße B 8<br />

nicht durch Beleuchtungsanlagen geblendet wird.<br />

Nach der Straßenverkehrszählung 2010 betrugen die DTV-Werte (DTV = durchschnittl.<br />

tägl. Verkehrsmenge aller Tage des Jahres, Zählstelle 63279100), in<br />

Kfz/24 h<br />

Personenverkehr 6.621<br />

Güterverkehr 933<br />

Motorisierter Gesamtverkehr 5.688<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 29<br />

12. Grünordnerische Festsetzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Das Plangebiet umfasst weitestgehend eine landwirtschaftliche Nutzfläche.<br />

Der exakte Umfang der Pflanzmaßnahmen im Baugebiet (integrierter grünordnerische<br />

Begleitplan) ist dem Plan (Teil A) bzw. dem Punkt 4 dieser<br />

<strong>Begründung</strong> zu entnehmen.<br />

Des Weiteren gilt jedoch:<br />

Bis auf die notwendigen Zufahrten, Zugänge sowie Fahr- und Stellplatzflächen ist<br />

der gesamte Außenbereich des Baugrundstückes mit Rasenflächen, Bäumen und<br />

Sträuchern etc. gärtnerisch zu gestalten.<br />

In der speziell ausgewiesenen privaten Grünfläche sind die im Grünordnungsplan<br />

vorgegebenen Pflanzungen zwingend auszuführen.<br />

Höhenunterschiede, die sich aufgrund der Topographie bei der Straßenplanung<br />

ergeben, werden durch Böschungen ausgeglichen. Diese werden auf das<br />

zwingend notwendige Maß begrenzt.<br />

13. Weitere Hinweise<br />

Einzelne, mit der Ausführung von Erschließungsmaßnahmen (Telekommunikation,<br />

Strom, Gas) beauftragte Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der<br />

Erschließungsplanung mit eingebunden.<br />

Hierbei handelt es sich um:<br />

- Telekom AG<br />

- LKW Kitzingen GmbH<br />

- N-ERGIE Netz GmbH<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 30<br />

14. Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung<br />

Bei den Kosten im Bereich „Befestigte Flächen“ sind ausschließlich die öffentlichen<br />

Verkehrsflächen enthalten. Eine Trennung hinsichtlich Erschließungsstraße,<br />

Gehwegen und Straßenbegleitgrün erfolgt nicht.<br />

Abwasser:<br />

- Regenwasserkanal<br />

ca. 140 m x 550,00 €/m ca. 77.000,00 €<br />

- Schmutzwasserkanal<br />

ca. 175 m x 425,00 €/m ca. 75.000,00 €<br />

Summe Abwasser ca. 152.000,00 €<br />

Wasserversorgung:<br />

- Wasserleitung DN 150 PE einschl. HA<br />

ca. 175 m x 250,00 €/m ca. 44.000,00 €<br />

Befestigte Flächen:<br />

- Fahrbahnen, Gehwege<br />

bituminös befestigt bzw. gepflastert<br />

ca. 1.966 m² x 105,00 €/m² ca. 207.000,00 €<br />

Entwässerung der befestigten Flächen:<br />

- Rinnen und Straßeneinläufe einschl. Anschluss<br />

an den Kanal, pauschal ca. 25.000,00 €<br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 31<br />

Grünfläche:<br />

- interner Ausgleich<br />

pauschal ca. 6.000,00 €<br />

- externer Ausgleich<br />

pauschal ca. 40.000,00 €<br />

Summe Grünfläche ca. 46.000,00 €<br />

----------------------------<br />

Summe Erschließungskosten (netto) ca. 474.000,00 €<br />

=================<br />

Von dieser Summe entfallen auf die Ver- und Entsorgung des Baugebietes<br />

ca. 196.000,00 € (netto), auf die sonstige Erschließung ca. 278.000,00 € (netto).<br />

Die Kosten der Ver- und Entsorgung regelt die Satzung der Stadt <strong>Iphofen</strong>, von<br />

den Kosten der sonstigen Erschließung trägt die Stadt <strong>Iphofen</strong> im Regelfall 10 %.<br />

Anteil Gemeinde<br />

Anteil Bauherr<br />

Sonst. Erschließung: 278.000,00 € 27 .800,00 € 250.200,00 €<br />

Durch die Bauwilligen sind somit von den Erschließungskosten ohne Wasser und<br />

Kanal ca. 250.200,00 € (netto) zu tragen, umgerechnet auf den Quadratmeter<br />

Baugrund somit ca. 12,64 €/m² (netto).<br />

Kosten für die Straßenbeleuchtung, Versorgung mit elektrischem Strom, Gas<br />

sowie für die zugehörigen Hausanschlüsse und die Planung sind nicht enthalten.<br />

Sonstige Beipläne, insbesondere der Tiefbauplanung, liegen noch nicht vor.<br />

Die Erschließungsplanung erfolgt nach der Genehmigung des Bebauungsplanes.<br />

Aufgestellt:<br />

Vorhabensträger:<br />

Arz Ingenieure GmbH & Co. KG<br />

Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Kühlenbergstraße 56 Marktplatz 28<br />

97078 Würzburg 97346 <strong>Iphofen</strong><br />

<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!