1825 Begründung zum BPL- Stand 22072013_Struchholz - Iphofen
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Teil C<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
SO Einzelhandel “An der B 8“<br />
mit integrierter Grünordnung<br />
S T A D T I P H O F E N<br />
(Landkreis Kitzingen)<br />
Aufgestellt:<br />
ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG<br />
Kühlenbergstraße 56<br />
97078 Würzburg<br />
Würzburg, den 22. Juli 2013 ................................<br />
(Unterschrift)<br />
in Zusammenarbeit mit:<br />
Thomas <strong>Struchholz</strong><br />
Planungsbüro für Landschaftsarchitektur<br />
Eremitenmühlstraße 9<br />
97209 Veitshöchheim<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Räumlicher Geltungsbereich 4<br />
2. Ziele und Zwecke der Planung 5<br />
3. Planungsrechtliche Voraussetzungen 6<br />
3.1 Landesplanerische Ziele 7<br />
3.2 Landschaftsplan 8<br />
4. Natur und Landschaft 9<br />
4.1 Rechtsgrundlagen und Anlass 9<br />
4.2 Lage und Charakteristik des Plangebietes 10<br />
4.3 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 11<br />
4.4 Grünordnerische Maßnahmen 17<br />
4.5 Bilanzierung 19<br />
5. Fremdleitungen 20<br />
6. Erschließung 20<br />
6.1 Straßen und Wege 21<br />
6.2 Kanalisation 21<br />
6.3 Wasserversorgung 22<br />
6.4 Stromversorgung und Straßenbeleuchtung 23<br />
6.5 Gasversorgung 23<br />
6.6 Fernmeldeanlagen 23<br />
6.7 Abfallentsorgung 23<br />
7. Geplante bauliche Nutzung 24<br />
7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO 24<br />
7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO 24<br />
7.3 Vollgeschosse, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO 24<br />
8. Bebauung § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 91 BayBO 25<br />
8.1 Dachform und Dachneigung der Hauptgebäude 25<br />
8.2 Fassaden 25<br />
8.3 Höheneinstellung 25<br />
8.4 Überbaubare Fläche 26<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 3<br />
9. Größe des Baugebietes 27<br />
10. Bodenordnende Maßnahmen 27<br />
11. Immissionen 28<br />
12. Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 29<br />
13. Weitere Hinweise 29<br />
14. Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung 30<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 4<br />
1. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die Stadt <strong>Iphofen</strong> hat in ihrer Sitzung am 15.04.2013 den Aufstellungsbeschluss<br />
für das Sondergebiet SO Einzelhandel „An der B 8“ gefasst.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wurde in den Iphöfer Nachrichten am 17.05.2013<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Grund zur Aufstellung ist die Absicht, an der B 8 ein Sondergebiet für den Einzelhandel<br />
auszuweisen, damit dem Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben die<br />
Möglichkeit geboten werden kann, die ortsnahe Versorgung der Bürger zu<br />
gewährleisten. Die innerorts vorhandenen <strong>Stand</strong>orte sind zu beengt und lassen<br />
keine Erweiterungen o. ä. zu.<br />
Der zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung aufgestellte Plan umfasst<br />
eine Fläche von ca. 2,35 ha und ist als Sondergebiet für den Einzelhandel<br />
(SO Einzelhandel ) nach § 11 BauNVO 1990 festgesetzt.<br />
Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes SO Einzelhandel liegt an<br />
der Bundesstraße B 8 und grenzt an das bestehende Sondergebiet an.<br />
Das bestehende Mischgebiet begrenzt den Geltungsbereich im Norden, im Osten<br />
schließen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an.<br />
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke Nr. 3770, 3771 und 3772 auf<br />
der Gemarkung <strong>Iphofen</strong>.<br />
Das Gelände befindet sich im Besitz der Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />
Das geplante Baugebiet erstreckt sich von ca. 260,00 m ü. NN im Norden bis zu<br />
ca. 266,00 m ü. NN im Süden. Das mittlere Gefälle liegt im Baugebiet bei<br />
ca. 2 %. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wird im Süden von der<br />
Bundesstraße B 8 sowie im Westen durch das bestehende Sondergebiet<br />
begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 5<br />
2. Ziele und Zwecke der Planung<br />
Das Unterzentrum <strong>Iphofen</strong> liegt im südöstlichen Bereich des Mittelzentrums<br />
Kitzingen, südlich des Verdichtungsraumes Würzburg, in ca. 11 km Entfernung<br />
zur Stadt Kitzingen.<br />
Die Anbindungen an die überregionalen Verkehrs- und Entwicklungsachsen, d. h.<br />
die Bundesautobahnen BAB 3 Nürnberg - Würzburg und BAB 7 Ulm - Kassel, sind<br />
jeweils ca. 15 km von <strong>Iphofen</strong> entfernt.<br />
Würzburg, der Regierungssitz und das wirtschaftlich-kulturelle Zentrum<br />
Unterfrankens, liegt ca. 30 km südöstlich von <strong>Iphofen</strong> und ist über die<br />
Bundesstraße B 8 (Nürnberg - Würzburg) gut erreichbar.<br />
Parallel zur B 8 verläuft die Bahnlinie Fulda - Würzburg, die über den Bahnhof in<br />
<strong>Iphofen</strong> für die Anwohner erreichbar ist.<br />
Der nächste ICE-Bahnhof liegt im ca. 30 km entfernten Würzburg.<br />
Die Ausweisung des Sondergebietes Einzelhandel dient in letzter Konsequenz<br />
der Steigerung der Attraktivität des Wohnstandortes <strong>Iphofen</strong>.<br />
In erster Linie sorgt die Ausweisung des SO Einzelhandel für die Möglichkeit, die<br />
Versorgung der Einwohner mit allen für den täglichen Bedarf notwendigen Gütern<br />
sowie Dienstleistungen von Kleinunternehmen ortsnah zu gewährleisten, ohne die<br />
Attraktivität des denkmalgeschützten Ortskernes zu beeinträchtigen. Durch die<br />
Ausweisung geeigneter Flächen für den Einzelhandel und<br />
Dienstleistungsbetrieben wird auch den, unter wirtschaftlichen Aspekten<br />
getroffenen Entscheidungen des Einzelhandels (Andienung, Akzeptanz usw.)<br />
Rechnung getragen.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die rechtliche Grundlage für die<br />
geordnete Bebauung des gesamten Gebietes geschaffen werden.<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 6<br />
3. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
Planungsgrundlage ist die rechtswirksame 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
aus den Jahren 2002 bis 2012, in Kraft getreten am 08.06.2012.<br />
Da sich der <strong>Stand</strong> der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen und<br />
deren Ausweisung nicht mit dem geplanten Vorhaben decken, wird zeitgleich <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan die 10. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, so<br />
dass sich der Bebauungsplan folgerichtig aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickeln kann.<br />
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der jeweiligen Bürgerversammlung frühzeitig<br />
über die Planung unterrichtet.<br />
Die Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 fand wie folgt statt:<br />
<strong>Iphofen</strong><br />
Dornheim<br />
Possenheim<br />
Nenzenheim<br />
Mönchsondheim<br />
Hellmitzheim<br />
Birklingen<br />
am ……………<br />
am ……………<br />
am ……………<br />
am ……………<br />
am ……………<br />
am ……………<br />
am ……………<br />
Zeitgleich lief die Trägervorabstimmung (Scoping) gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1.<br />
Diese endete am am …………….<br />
Nach Einarbeitung der im Rahmen der Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung<br />
beschlossenen Änderungen / Ergänzungen wird der Planstand mit Datum vom<br />
…………… als Entwurf abgefasst und dem Stadtrat am …………… <strong>zum</strong> Billigungsund<br />
Auslegungsbeschluss vorgestellt.<br />
Danach erhalten die Bürger im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs.<br />
2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese öffentliche Auslegung<br />
läuft nach der ortsüblichen Bekanntmachung über einen Zeitraum von mindestens<br />
4 Wochen.<br />
Parallel <strong>zum</strong> vorgenannten Verfahren werden die Träger öffentlicher Belange im<br />
Rahmen der Anhörung gemäß § 4 Abs. 2 gehört. Eine Liste der beteiligten Träger<br />
öffentlicher Belange ist als Anlage 1 der Erläuterung beigefügt.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 7<br />
3.1 Landesplanerische Ziele<br />
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2006) wird das Stadtgebiet <strong>Iphofen</strong> als<br />
„ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll“<br />
eingestuft. <strong>Iphofen</strong> wird als Unterzentrum ausgewiesen.<br />
Im Regionalplan wird die Stadt <strong>Iphofen</strong> als „zentraler Ort der untersten Stufe<br />
(Unterzentrum)“ bewertet (s. Anhang 2 zu A II 2.1.3.2 und 2.2.2.1 LEP; die<br />
entsprechende Fortschreibung des Regionalplan-Kapitels A V ist vom Regionalen<br />
Planungsverband beschlossen, aber noch nicht bestandskräftig).<br />
Die Kleinzentren sollen in ihren zentralörtlichen Versorgungsaufgaben gestärkt<br />
werden.<br />
Die Ausweisung des SO Einzelhandel -Gebietes bietet eine Verbesserung der<br />
Einkaufsmöglichkeiten, ortsnahe Dienstleistungen und ermöglicht in geringem<br />
Maße die Schaffung von Arbeitsplätzen. Außerdem stärkt es die Attraktivität als<br />
Wohnstandort.<br />
Grundsätzlich ist nach einem Schreiben der Regierung von Unterfranken, Höhere<br />
Landesplanung vom 18. 3. 10: „die Stadt <strong>Iphofen</strong> als Unterzentrum ein möglicher<br />
<strong>Stand</strong>ort für Einzelhandelsgroßprojekte.<br />
Ob die (weiteren) raumordnerischen Erfordernisse für die Errichtung von<br />
Einzelhandelsgroßprojekten erfüllt sind, wird in der Regel im Rahmen eines<br />
gesonderten landesplanerischen Überprüfungsverfahrens festgestellt (§ 15 ROG,<br />
Art. 21 ff BayLplG, § 1 Nr. 19 RoV).<br />
Dessen Ergebnisse sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1<br />
Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) bzw. es sind die Bauleitpläne an die Ziele der<br />
Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). ……..<br />
….. Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan wird bei den<br />
Festsetzungen der zulässigen SO-Nutzungen bestimmt, dass nur Einzelhandelsgroßprojekte<br />
zulässig sind, für die im Rahmen einer landesplanerischen<br />
Überprüfung festgestellt worden ist, dass sie den Erfordernissen der Raumordnung<br />
entsprechen.“<br />
Aufgrund der fehlenden landesplanerischen Überprüfung hat die Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
sich mit der Ausweisung auf den derzeit erforderlichen Bedarf beschränkt.<br />
Die Sortiments- und Verkaufsfläche ist auf maximal 1.800 m² Fläche begrenzt.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 8<br />
3.2 Landschaftsplan<br />
Für die Stadt <strong>Iphofen</strong> wurde im Zuge der 4. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
ein Landschaftsplan aufgestellt.<br />
Der Landschaftsplan vom 5. 05. 2006 wurde am 12. 06. 2006 rechtswirksam<br />
gültig.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 9<br />
4. Natur und Landschaft<br />
4.1 Rechtsgrundlagen und Anlass<br />
§ 1a BauGB (vgl. auch § 18 BNatSchG) sieht für die Bauleitplanung die<br />
Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vor, wenn auf Grund<br />
dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.<br />
Nach der gesetzlichen Definition im Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe<br />
solche Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder<br />
nachteilig beeinträchtigen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu<br />
unterlassen. Dabei ist zu prüfen, ob das Planungsziel mit einem geringeren<br />
Eingriff in Natur und Landschaft – quantitativ, qualitativ oder an anderen<br />
<strong>Stand</strong>orten im Plangebiet – erreicht werden kann; das gemeindliche Planungsziel<br />
als solches kann durch das Vermeidungsgebot nicht in Frage gestellt werden. Die<br />
Gemeinden sind gehalten, Möglichkeiten der Vermeidung zu ermitteln und in die<br />
Abwägung einzustellen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen,<br />
soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege erforderlich ist. Der Ausgleich zielt auf eine Kompensation des<br />
Eingriffs, im Wesentlichen durch eine ökologische Aufwertung.<br />
Die Stadt <strong>Iphofen</strong> plant die Ausweisung eines SO Einzelhandel „An der B8“.<br />
Der Grünordnungsplan durchläuft die Genehmigungsphasen des Bebauungsplanes<br />
als beigeordnete Planung.<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem integrierten Grünordnungsplan<br />
erhalten die grünordnerischen Festsetzungen verbindliche Rechtskraft.<br />
Die <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Grünordnungsplan ist verbindlicher Bestandteil des<br />
Bebauungsplanes.<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 10<br />
4.2 Lage und Charakteristik des Plangebietes<br />
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Siedlungsflächen <strong>Iphofen</strong>s an der<br />
Bundesstraße B8. Auf einer Teilfläche im Westen des Plangebietes befinden sich<br />
bereits Einzelhandelsbetriebe mit entsprechenden Gebäuden und Verkehrsflächen.<br />
Das Gelände des Plangebietes liegt weitgehend eben und wird im Süden durch<br />
die Bundesstraße B8 sowie im Westen durch das bestehende Sondergebiet<br />
begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
(Ackerflächen) an.<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Verlängerung der<br />
bestehenden Erschließungsstraße.<br />
Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO für<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe / Einkaufszentren / Dienstleistungsbetriebe<br />
ausgewiesen.<br />
Für das Vorhaben ergibt sich folgende Flächenbilanzierung:<br />
Fläche<br />
in ha<br />
Verkehrsfläche 0,1966<br />
SO-Fläche 1,8339<br />
Öffentliche Grünflächen 0,1751<br />
Private Grünflächen 0,1451<br />
gesamt 2,3507<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 11<br />
4.3 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />
Der Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung liegt der Leitfaden<br />
der Arbeitsgruppe beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung<br />
und Umweltfragen mit <strong>Stand</strong> September 1999 bzw. erweiterte Auflage mit <strong>Stand</strong><br />
Januar 2003 zugrunde.<br />
Gemäß dem Leitfaden steht je nach Planungsfall für die Bearbeitung der<br />
Eingriffsregelung entweder das vereinfachte Vorgehen oder das Vorgehen in vier<br />
Arbeitsschritten (Regelverfahren) zur Verfügung.<br />
Da gemäß der Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise (s. Leitfaden S. 6)<br />
nicht alle Fragen mit „ja“ beantwortet werden können (z.B. bei 1.1 Art der<br />
baulichen Nutzung, 1.2 Maß der baulichen Nutzung), wird das Regelverfahren<br />
angewendet.<br />
4.3.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />
Das Plangebiet liegt im Naturraum 137 A Steigerwaldvorland.<br />
Zwischen dem Maintal und dem Steigerwald erstreckt es sich als flachwellige<br />
Lettenkeuperebene, die teilweise mit Sand oder Löss überdeckt ist.<br />
Auf den fruchtbaren Lössböden wird intensiver Ackerbau, auf den sandigen<br />
Böden überwiegend Feldgemüsebau betrieben. Durch die intensive Landnutzung<br />
sind große Teile des Naturraums arm an gliedernden Strukturen.<br />
Das Plangebiet ist durch intensive Ackernutzung geprägt.<br />
Für das Plangebiet ergibt sich hinsichtlich der Lebensraumtypen folgende<br />
Flächenverteilung:<br />
Lebensraum<br />
ca. Eingriffsfläche<br />
in ha<br />
Acker 2,35<br />
Hinsichtlich des Vorkommens von besonders oder streng geschützten Arten auf<br />
den Flächen des Plangebietes liegen keine Einträge in den einschlägigen<br />
Unterlagen (z.B. Artenschutzkartierung, Biotopkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm)<br />
vor. Auch seitens des Landratsamtes Kitzingen sind keine<br />
Vorkommen im Planungsbereich dokumentiert.<br />
Gemäß Auskunft der unteren Naturschutzbehörde handelt es sich bei der<br />
Eingriffsfläche nicht um einen Lebensraum für den Feldhamster.<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 12<br />
Hinsichtlich der geschützten Art Zauneidechse ist gemäß den vorliegenden<br />
Unterlagen und Kartierungen kein Vorkommen bekannt.<br />
Das Vorkommen der Zauneidechse ist im Plangebiet bzw. im Umfeld des Plangebietes<br />
z.B. im Bereich der Gärten oder an Wegrändern jedoch nicht auszuschließen.<br />
Die Inanspruchnahme der Planflächen ist aber für bestehende oder<br />
potenzielle Populationen nicht erheblich, da in der Umgebung ausreichend<br />
geeignete Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichender Sicherheit<br />
davon ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden<br />
können.<br />
Bei Durchführung der Baumaßnahmen während der Aufzuchtzeiten ist der<br />
Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu überprüfen.<br />
Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />
Aufgrund des Fehlens von geeigneten Habitatstrukturen sowie infolge der Lage<br />
neben der Bundesstraße B8 und Gewerbeflächen mit entsprechenden Vorbelastungen<br />
und Störungen ist das Vorkommen von geschützten Vogelarten sehr<br />
unwahrscheinlich. Bei Durchführung der Baumaßnahmen während der Brut- und<br />
Aufzuchtzeiten ist der Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu<br />
überprüfen, damit Beschädigungen oder Zerstörungen von Nestern (z.B. von<br />
Bodenbrütern wie z.B. Feldlerche, Schafstelze u.a.) sowie ein Verlust von Individuen<br />
ausgeschlossen werden kann. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />
Die Inanspruchnahme der Planflächen ist aber für bestehende oder potenzielle<br />
Populationen nicht erheblich, da in der Umgebung ausreichend geeignete<br />
Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichender Sicherheit davon<br />
ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.<br />
Um den Ausgleichsbedarf für das Plangebiet ermitteln zu können, ist das Gebiet<br />
zunächst - durch gemeinsame Betrachtung der wesentlich betroffenen Schutzgüter<br />
- in eine Kategorie gemäß seiner Bedeutung für Natur und Landschaft (s.<br />
Leitfaden Listen 1a bis 1c auf S. 25 und Matrix Abb. 7 auf S. 13) einzustufen.<br />
Die Lebensräume des Plangebietes werden infolge einer gemeinsamen<br />
Betrachtung der betroffenen Schutzgüter folgenden Kategorien zugeordnet:<br />
Lebensraum<br />
Acker<br />
Kategorie<br />
I<br />
Das Plangebiet ist infolge einer gemeinsamen Betrachtung der betroffenen<br />
Schutzgüter der Kategorie I: Gebiete mit geringer Bedeutung für<br />
Naturhaushalt und Landschaftsbild zuzuordnen.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 13<br />
4.3.2 Erfassung der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der<br />
Planung im Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild<br />
Beachtung des Vermeidungsgebotes<br />
Gemäß BNatSchG sind vermeidbare Eingriffe mit Veränderungen der Gestalt oder<br />
Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder<br />
das Landschaftsbild erheblich oder nachteilig beeinträchtigen können, zu<br />
unterlassen.<br />
Die Gemeinden sind nach § 1a Abs. 2 BauGB gehalten, Möglichkeiten der<br />
Vermeidung zu ermitteln.<br />
Beim Vorhaben wurde das Vermeidungsgebot durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> insofern<br />
beachtet, dass keine gemäß § 30 BNatSchG geschützte Flächen in Anspruch<br />
genommen werden. Kartierte Flächen der amtlichen Biotopkartierung werden<br />
ebenfalls nicht beeinträchtigt. Hinsichtlich des Landschaftsbildes und der<br />
Erholungseignung bestehen im Plangebiet Vorbelastungen durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung sowie durch benachbarte Gewerbeflächen und<br />
Straßen (B8).<br />
Erfassung der Auswirkungen des Eingriffs<br />
Die Ausgestaltung der geplanten Bebauung beeinflusst die Intensität der<br />
konkreten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Der Bebauungsplan legt<br />
die Art und das Maß der baulichen Nutzung in Form eines äußeren<br />
Gesamtrahmens fest. Somit kann auch die Beschreibung der Auswirkungen auf<br />
Natur und Landschaft nur überschlägig aus dem Maß der vorgesehenen<br />
baulichen Nutzung abgeleitet werden.<br />
Im Wesentlichen dient dazu die festgelegte Grundflächenzahl (GRZ).<br />
Entsprechend dem Versiegelungs- und Nutzungsgrad ist das Gebiet gemäß dem<br />
Leitfaden (s. Matrix Abb. 7 auf S. 13) zu untergliedern.<br />
Für die Bauflächen wurde die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgelegt.<br />
Aufgrund der Grundflächenzahl des Baugebietes werden die Flächen dem<br />
Typ A: hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zugeordnet.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 14<br />
4.3.3 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />
Zur Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen werden die in<br />
Kategorien hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung eingestuften<br />
Gebiete mit der Zuordnung des Gebietes im Hinblick auf die Eingriffsschwere<br />
überlagert. Durch die Überlagerung ergeben sich ein oder mehrere Gebiete mit<br />
einer homogenen Beeinträchtigungsintensität. Die Flächengrößen sind zu<br />
ermitteln und den weiteren Berechnungen zugrunde zu legen.<br />
In einer Matrix (s. Leitfaden Abb. 7 auf S. 13) sind den einzelnen Beeinträchtigungsintensitäten<br />
(Felder A I bis B III) Spannen von Kompensationsfaktoren<br />
zugeordnet, aus denen in Abhängigkeit von Umfang und Qualität der am<br />
Eingriffsort durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen der für den vorliegenden<br />
Planungsfall zutreffende Kompensationsfaktor bestimmt wird.<br />
Gemäß einer Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2010 im<br />
Rahmen des Bauleitplanverfahrens <strong>zum</strong> westlich angrenzenden Sondergebiet ist<br />
beim Planvorhaben die Anwendung des Faktors 0,3 möglich, wenn eine<br />
Randeingrünung auf öffentlichen Grünflächen mit ausreichender Breite am<br />
Ostrand des Gebietes erfolgt. Da am Ostrand des Plangebietes eine 10 m breite<br />
Randeingrünung auf öffentlichen Grünflächen erfolgt, wird der Faktor 0,3<br />
angesetzt.<br />
Eine weitere Eingrünung erfolgt am Südrand des Plangebietes entlang der<br />
Bundesstraße B8 auf privaten Grünflächen.<br />
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme (Kategorie I) und der Erfassung der<br />
Auswirkungen des Eingriffs (Typ A) wird für das Plangebiet folgender<br />
Kompensationsfaktor abgeleitet:<br />
Lebensraum Einstufung Feld Faktor<br />
Acker A I 0,3<br />
Berechnung des Ausgleichsbedarfs:<br />
Teilflächen des Plangebietes werden im Rahmen der Planung als öffentliche und<br />
private Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen Flächen wird infolge der<br />
Ausweisung als Grünfläche und einer damit einhergehenden<br />
Nutzungsextensivierung eine Verbesserung der ökologischen Wertigkeit erreicht.<br />
Diese Flächen sind deshalb grundsätzlich nicht als Eingriffsflächen, sondern als<br />
Ausgleichsflächen zu werten.<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 15<br />
Im Rahmen der Kompensationsberechnung wird deshalb nachfolgend nur die<br />
Eingriffsfläche im engeren Sinn (Baufläche auf der Erweiterungsfläche) mit dem<br />
Faktor 0,3 bewertet.<br />
Mit der Festlegung dieses Kompensationsfaktors sind grünordnerische<br />
Maßnahmen wie z.B. Randeingrünung bereits berücksichtigt, deshalb werden die<br />
Grünflächen neutral gewertet.<br />
Die Erweiterungsfläche umfasst eine Fläche von 2,35 ha.<br />
In den Erweiterungsflächen werden folgende Grünflächen ausgewiesen:<br />
Private Grünflächen<br />
Öffentliche Grünflächen<br />
gesamt<br />
0,145 ha<br />
0,175 ha<br />
0,320 ha<br />
Die Eingriffsfläche im engeren Sinn umfasst nach Abzug der öffentlichen und der<br />
privaten Grünflächen in diesen Bereichen 2,03 ha (2,35 ha Gesamtfläche –<br />
0,145 ha private Grünfläche – 0,175 ha öffentliche Grünfläche = 2,03 ha).<br />
Der Ausgleichsbedarf errechnet sich demnach wie folgt:<br />
Fläche Faktor Ausgleichsbedarf<br />
in ha<br />
in ha<br />
Eingriffsfläche im engeren Sinn 2,03 0,3 0,609<br />
Für das Bauvorhaben wurde der folgende Bedarf an Ausgleichsflächen ermittelt:<br />
0,609 ha<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 16<br />
4.3.4 Auswahl geeigneter Flächen für den Ausgleich und naturschutzfachlich<br />
sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Grundlage für die<br />
Abwägung<br />
Die grundsätzliche Eignung einer potenziellen Ausgleichsfläche beurteilt sich vor<br />
allem danach, ob diese aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und<br />
bei Bedarf verfügbar gemacht werden kann. Für die ökologische Aufwertung im<br />
Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme kommen besonders Flächen mit einer<br />
möglichst großen ökologischen Entwicklungsfähigkeit in Betracht. Ein hoher<br />
naturschutzfachlicher Ausgangswert kann den Ausgleichsumfang erhöhen.<br />
Bereits ökologisch wertvolle Flächen sind nicht geeignet, es sei denn, ihre<br />
ökologischen Qualitäten können noch weiter aufgewertet werden. Im Regelfall ist<br />
eine Fläche dann <strong>zum</strong> Ausgleich geeignet, wenn durch die vorgesehenen<br />
Maßnahmen gegenüber dem ökologischen Ausgangswert eine Verbesserung um<br />
eine Stufe möglich ist (z.B. Aufwertung von Flächen mit geringer Bedeutung für<br />
Naturhaushalt und Landschaftsbild zu Flächen mittlerer Bedeutung; vgl. Leitfaden<br />
Listen 1a bis 1c). Abweichend davon kann der Ausgleich durch Wertverbesserung<br />
innerhalb einer Kategorie mittels Flächenzuschlag erreicht werden. Eine<br />
Wertverbesserung durch Überspringen einer Kategorie rechtfertigt einen<br />
Flächenabschlag. Zur Kompensation von Beeinträchtigungen eignen sich von den<br />
im Einzelfall in Frage kommenden Maßnahmen besonders diejenigen<br />
Ausgleichsmaßnahmen, die einen möglichst engen räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang mit den beeinträchtigten Werten und Funktionen des<br />
Naturhaushalts und des Landschaftsbildes herstellen.<br />
Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes steht die folgende<br />
Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung:<br />
Fl.Nr. 1225/2 (Katasterfläche: 2,2899 ha), Gemarkung Hellmitzheim<br />
Für die Teilfläche 0,6090 ha der Fl.Nr. 1225/2 gilt:<br />
Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20 gilt für diese Fläche folgende Festsetzung:<br />
- Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Auf der Fläche wurden bereits mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte<br />
Maßnahmen (Entwicklung eines standortgerechten Laubwaldes, Entwicklung<br />
einer Hutung mit Einzelbäumen) durchgeführt und auf das Ökokonto der Stadt<br />
<strong>Iphofen</strong> eingestellt. Die für das Bauvorhaben benötigte Fläche mit dem Umfang<br />
von 0,6090 ha wird deshalb vom Ökokonto abgebucht.<br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 17<br />
4.4 Grünordnerische Maßnahmen<br />
Grünordnerische Maßnahmen auf öffentlichen Grünflächen<br />
Bestand: Acker<br />
Maßnahme:<br />
Anlage von Feldgehölzen/Heckenstrukturen; Pflanzung von Obstbäumen;<br />
extensive Nutzung<br />
Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />
- Anlage einer Randeingrünung am Ostrand des Plangebietes als Abgrenzung zur<br />
offenen Landschaft mit standortgerechten Gehölzen<br />
Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />
Pflanzung einer drei- bis fünfreihigen Hecke mit standortheimischen Gehölzen<br />
(Gehölzauswahl: Feldahorn, Hartriegel, Weißdorn, Haselnuss, Wildapfel,<br />
Wildbirne, Vogelbeere, Kornelkirsche, Holunder, Mispel, Weichsel, Liguster,<br />
Wildrosen). Pflanzabstand: 1,20 - 1,50 m.<br />
- Pflanzung von 6 Obstbäumen (z.B. Apfel, Birne, Zwetschge, Nussbaum);<br />
Mindestqualität: H. 3xv. m.Db. 10-12.<br />
Abstand zu Nachbargrundstücken: mindestens 6,0 m.<br />
- Ansaat der Flächen mit standortgerechten Saatgutmischungen<br />
(Regio-Saatgut)<br />
Die Pflege der Grünflächen ohne Gehölzanpflanzungen sollte durch extensive<br />
Grünlandnutzung (z.B. Wiesennutzung mit dem Schnittzeitpunkt ab 16. Juni)<br />
erfolgen; kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; Düngung der<br />
Baumscheiben der Obstbäume gemäß Abstimmung mit der unteren<br />
Naturschutzbehörde.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 18<br />
Grünordnerische Maßnahmen auf privaten Grünflächen<br />
Auf den privaten Grünflächen ist eine Randeingrünung durch Gehölzpflanzungen<br />
durchzuführen:<br />
Verwendung von standortgerechten Gehölzen auf privaten Grünflächen<br />
Unter folgenden Gehölzarten besteht u.a. Auswahl:<br />
Acer campestre, Feldahorn; Carpinus betulus, Hainbuche; Cornus mas,<br />
Kornelkirsche; Cornus sanguinea, Hartriegel; Corylus avellana, Haselnuss;<br />
Crataegus monogyna, Weißdorn; Cydonia oblonga, Quitte; Ligustrum vulgare,<br />
Liguster; Malus domestica, Apfel; Prunus padus, Traubenkirsche; Rosa canina,<br />
Hundsrose; Sorbus aucuparia, Vogelbeere; Obstbaum-Hochstämme (Apfel, Birne,<br />
Zwetschge). Die Liste ist erweiterbar!<br />
Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />
Baumpflanzung ohne <strong>Stand</strong>ortvorgabe<br />
Je 300 m² Grundstücksfläche wird die Pflanzung eines Laubbaum-Hochstammes<br />
(Mindestqualität H. 3xv. 14-16) festgesetzt (ohne <strong>Stand</strong>ortvorgabe)<br />
Anlage von Stellplätzen und Wegen, die nicht von schweren LKW befahren<br />
werden, in versickerungsoffener Bauweise<br />
Die Stellplätze und Wege, die nicht von schweren LKW befahren werden, sind in<br />
versickerungsfähiger Bauweise anzulegen, z.B. Rasenfugenpflaster,<br />
Rasengittersteine, wassergebundene Decke u.ä.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 19<br />
4.5 Bilanzierung<br />
Für das Plangebiet ergibt sich folgende Bilanzierung:<br />
Im Rahmen der Kompensationsberechnung gemäß Leitfaden „Eingriffs- und<br />
Ausgleichsregelung“ wurde für das Plangebiet ein Ausgleichsbedarf von 0,6090<br />
ha errechnet.<br />
Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes steht die folgende<br />
Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung:<br />
Fl.Nr. 1225/2 (Katasterfläche: 2,2899 ha), Gemarkung Hellmitzheim<br />
Für die Teilfläche 0,6090 ha der Fl.Nr. 1225/2 gilt:<br />
Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20 gilt für diese Fläche folgende Festsetzung:<br />
- Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Auf der Fläche wurden bereits mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte<br />
Maßnahmen (Entwicklung eines standortgerechten Laubwaldes, Entwicklung<br />
einer Hutung mit Einzelbäumen) durchgeführt und auf das Ökokonto der Stadt<br />
<strong>Iphofen</strong> eingestellt.<br />
Die für das Bauvorhaben benötigte Fläche mit dem Umfang von 0,6090 ha wird<br />
deshalb vom Ökokonto abgebucht.<br />
Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden somit von der Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
bereitgestellt.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 20<br />
5. Fremdleitungen<br />
Im Planbereich sind keine Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt <strong>Iphofen</strong> sowie<br />
weitere Fremdleitungen bekannt.<br />
Soweit im Planbereich Leitungen durch deren Betreiber angegeben wurden,<br />
wurden diese übernommen.<br />
Aufgrund der Nutzung des Flurstückes als landwirtschaftliche Fläche ist mit<br />
Drainageleitungen zu rechnen. Inwieweit eine Verlegung von Drainageleitungen<br />
erforderlich ist, kann erst im Rahmen der Ausführung der Erschließung festgelegt<br />
werden.<br />
6. Erschließung<br />
Die Erschließungsplanung für den vorliegenden Bebauungsplan SO Einzelhandel<br />
„An der B 8" wird parallel zu dem Bebauungsplanverfahren, jedoch erst nach der<br />
frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.<br />
Um spätere Schwierigkeiten mit der Realisierung des Vorhabens zu vermeiden,<br />
ist der Planer für den Einzelhandel bereits im laufenden Verfahren eingebunden.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der frühzeitigen<br />
Beteiligung Empfehlungen für ihren Fachbereich ausgesprochen bzw. Richtlinien<br />
benannt, die bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind.<br />
- ……………<br />
- ……………<br />
- ……………<br />
- ……………<br />
Die Versorgungsträger sind rechtzeitig in die Erschließungsplanung<br />
einzubeziehen.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 21<br />
6.1 Straßen und Wege<br />
Die Anbindung des Plangebietes erfolgt ausschließlich die bestehende<br />
Erschließungsstraße. Ein Anschluss einzelner Grundstücke an die Bundesstraße<br />
B 8 ist nicht vorgesehen.<br />
Die Zufahrt erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die bei einer späteren<br />
Erweiterung des Sondergebietes bis auf die Dr.-Rudolph-Schneider-Straße<br />
fortgeführt wird.<br />
Die Fahrbahnfläche wird für den Begegnungsfall Lkw – Lkw ausgelegt.<br />
Durch die Anordnung der Grundstücke wird außerdem einseitig ein Fußweg<br />
mitgeführt. Die Gesamtbreite der Erschließungsfläche beträgt 10,00 m.<br />
Die exakte Festlegung der inneren Aufteilung des Verkehrsraumes sowie die<br />
Gestaltung der Oberfläche werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht<br />
vorgenommen. Hierdurch wird für die Erschließungsplanung – auch in<br />
gestalterischer Hinsicht – ein Spielraum gewährleistet.<br />
Der vorhandene Feldweg Flur-Nr. 3769 und 3778 bleibt erhalten.<br />
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die öffentlichen Grünflächen nach Veranlassung<br />
durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> gemäß den Vorgaben des Grünordnungsplanes<br />
und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt<br />
Kitzingen mit ortsüblichen Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.<br />
Eine Anbindung an die Außenbereiche erfolgt über die vorhandenen Straßen und<br />
Wege, ein eigenständiges Fußwegenetz ist nicht geplant.<br />
6.2 Kanalisation<br />
Die Stadt <strong>Iphofen</strong> betreibt eine eigene Kläranlage, an die das Plangebiet<br />
angeschlossen wird.<br />
In der hydraulischen Überrechnung sowie der Bemessung der Kanalisation durch<br />
das zuständige Planungsbüro wurde das Plangebietes als “Mischgebiet“<br />
berücksichtigt. Die erforderlichen Reserven für den Anschluss der<br />
Schmutzwasserkanalisation sind in den Bauwerken der Abwasserbeseitigung<br />
enthalten.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 22<br />
Das Plangebiet wird aus hydraulischen Gründen im Trennsystem entwässert.<br />
Die Schmutzwasserkanalisation wird an die Kanalisation der Stadt <strong>Iphofen</strong> in der<br />
Bahnhofstraße angeschlossen.<br />
Im Rahmen der textlichen Festsetzungen wurde festgelegt, dass in den Parkplatzbereichen<br />
Zwischenspeicher für das anfallende Oberflächenwasser zu errichten<br />
sind. Die Notüberläufe sowie die Entleerungen sind an die Regenwasserkanalisation<br />
des Gebietes anzuschließen.<br />
Zur Entlastung der Kanalisation werden das Regenwasser der Erschließungsstraße<br />
sowie die Anschlussleitungen aus den Grundstücken zuerst in einem<br />
Regenrückhaltebecken zwischengespeichert.<br />
Eine Nutzung des Oberflächenwassers der Dachflächen für die Bewässerung von<br />
Grünanlagen oder für eine Brauchwasserzisterne ist erwünscht, soll aber nicht<br />
zwingend vorgeschrieben werden.<br />
Der Anschluss des Regenwasserkanals des Baugebietes erfolgt an das<br />
Vorflutersystem der Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />
6.3 Wasserversorgung<br />
Der Stadt <strong>Iphofen</strong> wird über die Fernwasserversorgung Franken (FWF) versorgt.<br />
Die Ortsnetzleitung verläuft im Randbereich des Plangebietes.<br />
Bei der Planung der Wasserleitung für das Baugebiet wird durch die Anordnung<br />
von Hydranten der erforderliche Grundschutz zur Löschwassersicherheit<br />
berücksichtigt.<br />
Alle Grundstücke erhalten entsprechende Hausanschlüsse.<br />
Die Planung erfolgt nach DVGW-Regelwerk sowie nach den gültigen DIN-Vorschriften.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 23<br />
6.4 Stromversorgung und Straßenbeleuchtung<br />
Sowohl die Versorgung des Plangebietes mit elektrischem Strom als auch die<br />
Ausstattung mit den erforderlichen Einrichtungen zur Straßenbeleuchtung wird im<br />
Auftrag der Stadt <strong>Iphofen</strong> durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen<br />
geplant und errichtet.<br />
6.5 Gasversorgung<br />
Planung und Bau der gemeindlichen Gasversorgung liegen im Zuständigkeitsbereich<br />
der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen.<br />
Ob eine Gasversorgung realisierbar und wirtschaftlich ist (Hausanschluss), ist mit<br />
dem Versorgungsträger im Rahmen der Erschließung zu klären.<br />
6.6 Fernmeldeanlagen<br />
Planung und Bau der gesamten Fernmeldeanlagen liegen im<br />
Zuständigkeitsbereich der Deutschen Telekom AG, NL Bayreuth, BBN 25<br />
Würzburg, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg.<br />
6.7 Abfallentsorgung<br />
Die Entsorgung der entstehenden Haus- und Sonderabfälle wird durch die<br />
Satzung des Landkreises Kitzingen geregelt.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 24<br />
7. Geplante bauliche Nutzung<br />
Das Baugebiet liegt am Ortsrand der Wohnbebauung der Stadt <strong>Iphofen</strong> und bildet<br />
einen Lückenschluss zwischen GE-, MI- und sonstigen Sonderflächen.<br />
Die Fläche ist derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />
Durch die Erschließung des Sondergebietes Einzelhandel /<br />
Dienstleistungsbetriebe soll die Versorgung der Bürger verbessert werden.<br />
Die mit der Versiegelung der Flächen einhergehenden negativen Einflüsse auf<br />
Natur und Umwelt sollen durch die Verwendung geeigneter ökologischer<br />
Elemente so gering wie möglich gehalten werden.<br />
7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />
ca. 2,35 ha.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches wird für die bauliche Nutzung ein Sondergebiet<br />
SO Einzelhandel gem. § 11 BauNVO und ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt.<br />
7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO<br />
Festgesetzt ist eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine zulässige Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) von 2,0.<br />
Zugelassen ist eine geschlossene Bebauung.<br />
7.3 Vollgeschosse,<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO<br />
Zugelassen sind 2 Vollgeschosse.<br />
Die maximale zulässige Traufhöhe ab Oberkante der nächstgelegenen<br />
Erschließungsstraße beträgt 9,0 m.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 25<br />
8. Bebauung<br />
§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 91 BayBO<br />
8.1 Dachform und Dachneigung der Hauptgebäude<br />
Für betriebliche Gebäude sind Flachdächer oder Shed- und Satteldächer mit einer<br />
Dachneigung von 15° - 30° zugelassen.<br />
Selbständige Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit geneigten Dachformen,<br />
Neigung 20° - 35°, auszuführen.<br />
Für die Dacheindeckung sind alle Materialien zugelassen. Ausgenommen sind<br />
glasierte Dachpfannen, -ziegel oder –steine.<br />
Zugelassene Farbtöne sind rot – rotbraun – braun sowie grau bis schwarz.<br />
Für Photovoltaikanlagen sind Einschränkungen hinsichtlich Ausführung und<br />
Material zu berücksichtigen.<br />
8.2 Fassaden<br />
Für die Fassadengestaltung ist keine Farbpalette vorgegeben.<br />
Es sind jedoch durch die Wahl unterschiedlicher Materialelemente gestalterisch<br />
anspruchsvolle Fassadengestaltungen auszuführen. Einzusetzen sind Elemente<br />
wie Holzverschalungen, Glasbereiche und filigrane Metallteile.<br />
8.3 Höheneinstellung<br />
Die Höheneinstellung ist in den Festsetzungen geregelt.<br />
Festgesetzt wurde ein maximal zulässiges Maß von 9,0 m über Geländeoberkante<br />
der nächstgelegenen Erschließungsstraße.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 26<br />
8.4 Überbaubare Fläche<br />
Die Bauwerke sind ausschließlich innerhalb der durch Baugrenzen als<br />
überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche zu errichten. Dabei ist eine<br />
Bebauung innerhalb der Baubeschränkungszone, jedoch außerhalb der<br />
Bauverbotszone der Bundesstraße B 8 ausdrücklich gestattet.<br />
In dem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich sind bauliche Anlagen<br />
weitestgehend unzulässig. Ausnahme sind notwendige Zufahrten.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 27<br />
9. Größe des Baugebietes<br />
Unter Zugrundelegung der im Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstückseinteilung<br />
ergeben sich folgende statistische Daten:<br />
Bruttobaufläche:<br />
= Gesamtfläche des Geltungsbereiches ca. 2,3507 ha = 100,0 %<br />
./. Öffentliche Verkehrsfläche ca. 0,1966 ha = 8,4 %<br />
./. Öffentliche Ausgleichsflächen<br />
innerhalb des Plangebietes ca. 0,1751 ha = 7,4 %<br />
Nettobaufläche SO: ca. 1,9790 ha = 84,2 %<br />
Von der Nettobaufläche<br />
lagemäßig festgesetzte Grünfläche ca. 0,1451 ha<br />
10. Bodenordnende Maßnahmen<br />
Alle Flächen im Geltungsbereich sind im Besitz der Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 28<br />
11. Immissionen<br />
Das Plangebiet wird unmittelbar von der Bundesstraße B 8 und der Staatsstraße<br />
2240 begrenzt.<br />
Da im Sondergebiet Einzelhandel Anforderungen hinsichtlich spezieller<br />
Ruhebedürfnisse nicht vorhanden sind (keine Wohnfunktion), ist mit<br />
Beeinträchtigungen infolge von Lärmimmissionen nicht zu rechnen.<br />
Lärmbelästigungen der angrenzenden MI- und SO-Bebauung aus dem SO<br />
Einzelhandel sind aufgrund der Betriebszeiten nicht zu erwarten.<br />
Im MI-Gebiet ist, bei Errichtung von Gebäuden mit Wohn- oder Bürofunktion, die<br />
Einhaltung der Anforderungen des Immissionsschutzes durch architektonische<br />
Selbsthilfe (bauliche Maßnahmen) zu berücksichtigen.<br />
Desweiteren ist darauf zu achten, dass der Verkehr auf der Bundesstraße B 8<br />
nicht durch Beleuchtungsanlagen geblendet wird.<br />
Nach der Straßenverkehrszählung 2010 betrugen die DTV-Werte (DTV = durchschnittl.<br />
tägl. Verkehrsmenge aller Tage des Jahres, Zählstelle 63279100), in<br />
Kfz/24 h<br />
Personenverkehr 6.621<br />
Güterverkehr 933<br />
Motorisierter Gesamtverkehr 5.688<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 29<br />
12. Grünordnerische Festsetzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Das Plangebiet umfasst weitestgehend eine landwirtschaftliche Nutzfläche.<br />
Der exakte Umfang der Pflanzmaßnahmen im Baugebiet (integrierter grünordnerische<br />
Begleitplan) ist dem Plan (Teil A) bzw. dem Punkt 4 dieser<br />
<strong>Begründung</strong> zu entnehmen.<br />
Des Weiteren gilt jedoch:<br />
Bis auf die notwendigen Zufahrten, Zugänge sowie Fahr- und Stellplatzflächen ist<br />
der gesamte Außenbereich des Baugrundstückes mit Rasenflächen, Bäumen und<br />
Sträuchern etc. gärtnerisch zu gestalten.<br />
In der speziell ausgewiesenen privaten Grünfläche sind die im Grünordnungsplan<br />
vorgegebenen Pflanzungen zwingend auszuführen.<br />
Höhenunterschiede, die sich aufgrund der Topographie bei der Straßenplanung<br />
ergeben, werden durch Böschungen ausgeglichen. Diese werden auf das<br />
zwingend notwendige Maß begrenzt.<br />
13. Weitere Hinweise<br />
Einzelne, mit der Ausführung von Erschließungsmaßnahmen (Telekommunikation,<br />
Strom, Gas) beauftragte Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der<br />
Erschließungsplanung mit eingebunden.<br />
Hierbei handelt es sich um:<br />
- Telekom AG<br />
- LKW Kitzingen GmbH<br />
- N-ERGIE Netz GmbH<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 30<br />
14. Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung<br />
Bei den Kosten im Bereich „Befestigte Flächen“ sind ausschließlich die öffentlichen<br />
Verkehrsflächen enthalten. Eine Trennung hinsichtlich Erschließungsstraße,<br />
Gehwegen und Straßenbegleitgrün erfolgt nicht.<br />
Abwasser:<br />
- Regenwasserkanal<br />
ca. 140 m x 550,00 €/m ca. 77.000,00 €<br />
- Schmutzwasserkanal<br />
ca. 175 m x 425,00 €/m ca. 75.000,00 €<br />
Summe Abwasser ca. 152.000,00 €<br />
Wasserversorgung:<br />
- Wasserleitung DN 150 PE einschl. HA<br />
ca. 175 m x 250,00 €/m ca. 44.000,00 €<br />
Befestigte Flächen:<br />
- Fahrbahnen, Gehwege<br />
bituminös befestigt bzw. gepflastert<br />
ca. 1.966 m² x 105,00 €/m² ca. 207.000,00 €<br />
Entwässerung der befestigten Flächen:<br />
- Rinnen und Straßeneinläufe einschl. Anschluss<br />
an den Kanal, pauschal ca. 25.000,00 €<br />
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan SO Einzelhandel „An der B 8“ Seite 31<br />
Grünfläche:<br />
- interner Ausgleich<br />
pauschal ca. 6.000,00 €<br />
- externer Ausgleich<br />
pauschal ca. 40.000,00 €<br />
Summe Grünfläche ca. 46.000,00 €<br />
----------------------------<br />
Summe Erschließungskosten (netto) ca. 474.000,00 €<br />
=================<br />
Von dieser Summe entfallen auf die Ver- und Entsorgung des Baugebietes<br />
ca. 196.000,00 € (netto), auf die sonstige Erschließung ca. 278.000,00 € (netto).<br />
Die Kosten der Ver- und Entsorgung regelt die Satzung der Stadt <strong>Iphofen</strong>, von<br />
den Kosten der sonstigen Erschließung trägt die Stadt <strong>Iphofen</strong> im Regelfall 10 %.<br />
Anteil Gemeinde<br />
Anteil Bauherr<br />
Sonst. Erschließung: 278.000,00 € 27 .800,00 € 250.200,00 €<br />
Durch die Bauwilligen sind somit von den Erschließungskosten ohne Wasser und<br />
Kanal ca. 250.200,00 € (netto) zu tragen, umgerechnet auf den Quadratmeter<br />
Baugrund somit ca. 12,64 €/m² (netto).<br />
Kosten für die Straßenbeleuchtung, Versorgung mit elektrischem Strom, Gas<br />
sowie für die zugehörigen Hausanschlüsse und die Planung sind nicht enthalten.<br />
Sonstige Beipläne, insbesondere der Tiefbauplanung, liegen noch nicht vor.<br />
Die Erschließungsplanung erfolgt nach der Genehmigung des Bebauungsplanes.<br />
Aufgestellt:<br />
Vorhabensträger:<br />
Arz Ingenieure GmbH & Co. KG<br />
Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Kühlenbergstraße 56 Marktplatz 28<br />
97078 Würzburg 97346 <strong>Iphofen</strong><br />
<strong>1825</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>BPL</strong>- <strong>Stand</strong> <strong>22072013</strong>_<strong>Struchholz</strong>.docx