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sanierungsutachten hallenbad „aquamathe“ iserlohn-letmathe

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Fassade:<br />

Erneuerung des Wämedämmverbundsystems<br />

Glasfassade: Erneuerung der gesamten Glasfassade durch Austausch<br />

Dachaufbau: Erneuerung des gesamten Dachaufbaus Schwimmhalle und<br />

Nebengebäude, einschließlich neuer Abdichtung<br />

Untergeschosswände: Erneuerung der Perimeterdämmung erdberührter Bauteile<br />

2.2.5.2 DLRG-Gebäude<br />

Der unter der Terrassenanlage errichtete Raum weist an mehreren Stellen der Decke<br />

und Wände Feuchtigkeits- und Schimmelschäden auf.<br />

Die Stahlbetondeckenplatte, welche zum Teil die Terrassenebene bildet, ist seinerzeit<br />

ohne weitere Dämmmaßnahmen verblieben.<br />

Auch die Wände des Gebäudes sind nicht gedämmt und ungenügend abgedichtet worden.<br />

Dies führt zwingend zu den genannten Feuchte-Schäden.<br />

Eine Sanierung ist zwingend erforderlich, um das Gebäude entsprechend nutzen zu<br />

können.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Erneuerung Dachaufbau durch Dämmung und Abdichtung<br />

Dämmen der Außenwände und Herstellung einer funktionierenden<br />

Wandabdichtung<br />

gegen Erdfeuchte und Oberflächenwasser<br />

2.2.5.3 Schadstoffuntersuchung<br />

Es wurde eine Schadstoffuntersuchung (Asbest, PCB, PAK, KMF, PCP) mittels Probenahme<br />

und eine anschließende Raumluftmessung auf PCB durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

sind den Gutachten der Wessling GmbH zu entnehmen.<br />

Aufgrund der Feststellung erhöhter Werte der Raumluftmessung auf PCB, ergibt<br />

sich hier eine mittelfristige Sanierungsdringlichkeit!<br />

Die Werte der Raumluftmessung auf PCP stehen noch aus.<br />

Weiterhin wurden in verschiedenen Bauteilen Schadstoffe wie Asbest und KMF festgestellt.<br />

Es gehen im „ruhenden Zustand“ keine Belastungen von diesen Stoffen in den<br />

Bauteilen aus. Sollten die Bauteile teilweise oder ganz zurückgebaut werden, sind entsprechende<br />

Vorgaben bei der Entsorgung und dem Umgang mit diesen Stoffen einzuhalten.<br />

Bei allen Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §6 Gefahrstoffverordnung<br />

durchzuführen. Auf dieser Grundlage sind dann die entsprechenden<br />

Maßnahmen zum Umgang mit diesen Gefahrstoffen vorzusehen.<br />

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