Gemeinsam Perspektiven schaffen! - Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
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A N H A N G<br />
5 Anhang<br />
Glossar<br />
Akteure<br />
Bedarf<br />
Benachteiligte<br />
Jugendliche<br />
Jugendkonferenzen<br />
Jugendliche mit<br />
mehrfachen Vermittlungshemmnissen<br />
Koordination<br />
Kooperation<br />
Der Begriff „Akteure“ bezeichnet in dieser Arbeitshilfe die Vertreter/innen der im<br />
Übergangssystem Schule – Beruf agierenden Institutionen. Hierzu zählen die allgemeinbildende<br />
Schule, die berufsbildende Schule, Einrichtungen der Jugendhilfe, der<br />
Grundsicherungsträger, die Agentur für Arbeit und die Bildungsträger. Darüber hinaus<br />
können Vertreter/innen der Gewerkschaften, der Kammern sowie der Wirtschaft zu den<br />
Akteuren zählen.<br />
Ein Bedarf ist die konkrete Form, in der Bedürfnisse geltend gemacht werden; Bedarfe<br />
bezeichnen Maßnahmen zur Beseitigung eines heute erkennbaren Mangels in der Zukunft<br />
(Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, 1986, S. 130).<br />
In Anlehnung an Fülbier (2005) wird der Begriff „benachteiligte Jugendliche“ weit gefasst<br />
verstanden. Demnach sind benachteiligte Jugendliche „Junge Personen, die ohne<br />
besondere Hilfen keinen Zugang zu Ausbildung und Arbeit finden und ihre soziale,<br />
berufliche und persönliche Integration in die Gesellschaft nicht alleine bewältigen können“.<br />
Jugendkonferenzen bilden ein Informations- und Diskussionsforum für alle relevanten<br />
Akteure im Übergangssystem Schule – Beruf sowie für Anbieter flankierender Maßnahmen.<br />
Ihr Ziel ist es, an der Aufstellung eines möglichst koordinierten Arbeitsmarktprogramms<br />
mitzuwirken (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2005). Im Rahmen des Projektes<br />
wurden die Jugendkonferenzen als eine über die Steuerungsgruppe hinausgehende Koordinierungs-<br />
und Planungsebene genutzt.<br />
Unter dem Begriff „Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen“ werden in<br />
Anlehnung an die Projekterfahrungen Jugendliche und junge Erwachsene verstanden,<br />
die mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen und deshalb noch nicht ausbildungsfähig<br />
sind: mangelnde Sprachkompetenz, mangelndes Schulwissen, mangelnde<br />
kognitive Fähigkeiten, mangelnde Sozialkompetenzen, mangelnde Motivation, psychosoziale<br />
Instabilität, erhebliche Probleme in privaten Lebensbezügen, ungesicherter Aufenthaltsstatus.<br />
Koordination bezieht sich auf eine in Aushandlungsprozessen zu klärende sachliche,<br />
fachliche, institutionelle und/oder regionale Aufteilung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
zwischen zwei oder mehreren beteiligten Handlungssystemen, die<br />
nur lose aneinander gekoppelt sind (...) und in ihrer internen Arbeitsweise ansonsten<br />
selbständig handeln (van Santen, Seckinger 2003, S. 27).<br />
Kooperation ist eine problembezogene, zeitlich und sachlich begrenzte Form der gleichberechtigten,<br />
arbeitsteilig organisierten Zusammenarbeit zu festgelegten Bedingungen<br />
an einem von allen Beteiligten in einem Aushandlungsprozess abgestimmten Ziel mit<br />
definierten Zielkriterien (van Santen, Seckinger 2003, S. 27 zitiert nach von Kardoff<br />
1998).<br />
28<br />
<br />
<strong>Gemeinsam</strong> <strong>Perspektiven</strong> <strong>schaffen</strong>!