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Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium

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5. Ungebundene Ganztagsschule - Nachmittagsbetreuung<br />

Seit dem Schuljahr 2008/09 bieten wir am JSBG bereits, in bewährter Zusammenarbeit mit der<br />

Gesellschaft für integrative Sozialarbeit (Gfi), für SchülerInnen der Unterstufe eine<br />

Nachmittagsbetreuung nach dem Muster der ungebundenen Ganztagsschule an. Für das 2. Schulhalbjahr<br />

sind dort durchaus noch Plätze frei, weshalb diesem Brief ein Informationsschreiben für die Eltern<br />

unsere Fünft- und Sechstklässler beiliegt – falls Sie Interesse haben.<br />

6. Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes<br />

Der Bayerische Unfallversicherungsverband (GUVV) weist darauf hin, dass „beim Besuch der Schule<br />

(insbesondere Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen und während der<br />

Schulpausen) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII besteht,<br />

soweit und solange die SchülerInnen sich im organisatorischen Aufsichts- und Verantwortungsbereich<br />

der Schule befinden. Entfernt sich ein Schüler/eine Schülerin zu privaten Zwecken bewusst aus diesem<br />

schulischen Verantwortungsbereich, so unterbricht er damit den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.<br />

Dieser lebt erst wieder auf, wenn der Schüler in das Schulgelände zurückkehrt.“<br />

Auch aus diesem Grund ist bei uns (lt. Hausordnung) minderjährigen Schülern und Schülerinnen das<br />

Verlassen der Schulanlage während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen kann nur die<br />

Aufsicht führende Lehrkraft genehmigen.<br />

7. Park- und Verkehrssituation vor dem Schulgelände<br />

Besonders kurz vor und nach Unterrichtsschluss ergeben sich vor der Schule durch an- und abfahrende<br />

Busse sowie durch PKW von ihre Kinder bringenden oder abholenden Eltern, die z.T. sogar auf dem<br />

Busstreifen halten, bisweilen außerordentlich unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituationen.<br />

Die Schule bittet deshalb erneut alle Beteiligten um äußerste Umsicht und entsprechend vorsichtiges<br />

Verhalten und weist nachdrücklich auf das Halteverbot in der Bushaltebucht hin.<br />

8. Entschuldigungsverfahren<br />

Wir erinnern Sie noch einmal daran, Ihr Kind am ersten Tag des Fehlens wegen Krankheit bis<br />

spätestens 08.00 Uhr telefonisch zu entschuldigen. Sollte der Schule keine Entschuldigung vorliegen,<br />

ist sie verpflichtet, den Verbleib des Kindes festzustellen. Um dieses aufwändige und auch für Sie<br />

lästige Verfahren zu vermeiden, bitten wir Sie, die Entschuldigung schnellstmöglich vorzunehmen.<br />

Eine schriftliche Entschuldigung ist dann innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Dies gilt für alle<br />

Jahrgangsstufen.<br />

Anträge auf Unterrichtsbefreiung (z.B. für Facharzttermine, Fahrprüfung) sollten möglichst<br />

spätestens eine Woche vor dem Termin im Sekretariat vorliegen.<br />

9. Informationen aus dem Sekretariat: Schulformulare online<br />

Krankheitsanzeigen und Anträge auf Unterrichtsbefreiung können Sie auch im Downloadbereich<br />

unserer Homepage (www.jsbg.de) herunterladen, daheim in Ruhe ausfüllen und ihrem Kind in die<br />

Schule mitgeben.<br />

10. Wichtige Termine im 2. Schulhalbjahr<br />

entnehmen Sie bitte der u.a. Übersicht.<br />

Schulleitung, Lehrkräfte und Verwaltung unseres Hauses wünschen allen Schülerinnen und Schülern<br />

ein erfolgreiches zweites Schulhalbjahr!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

J. Rabe, OStD<br />

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