Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium
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5. Ungebundene Ganztagsschule - Nachmittagsbetreuung<br />
Seit dem Schuljahr 2008/09 bieten wir am JSBG bereits, in bewährter Zusammenarbeit mit der<br />
Gesellschaft für integrative Sozialarbeit (Gfi), für SchülerInnen der Unterstufe eine<br />
Nachmittagsbetreuung nach dem Muster der ungebundenen Ganztagsschule an. Für das 2. Schulhalbjahr<br />
sind dort durchaus noch Plätze frei, weshalb diesem Brief ein Informationsschreiben für die Eltern<br />
unsere Fünft- und Sechstklässler beiliegt – falls Sie Interesse haben.<br />
6. Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes<br />
Der Bayerische Unfallversicherungsverband (GUVV) weist darauf hin, dass „beim Besuch der Schule<br />
(insbesondere Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen und während der<br />
Schulpausen) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII besteht,<br />
soweit und solange die SchülerInnen sich im organisatorischen Aufsichts- und Verantwortungsbereich<br />
der Schule befinden. Entfernt sich ein Schüler/eine Schülerin zu privaten Zwecken bewusst aus diesem<br />
schulischen Verantwortungsbereich, so unterbricht er damit den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.<br />
Dieser lebt erst wieder auf, wenn der Schüler in das Schulgelände zurückkehrt.“<br />
Auch aus diesem Grund ist bei uns (lt. Hausordnung) minderjährigen Schülern und Schülerinnen das<br />
Verlassen der Schulanlage während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen kann nur die<br />
Aufsicht führende Lehrkraft genehmigen.<br />
7. Park- und Verkehrssituation vor dem Schulgelände<br />
Besonders kurz vor und nach Unterrichtsschluss ergeben sich vor der Schule durch an- und abfahrende<br />
Busse sowie durch PKW von ihre Kinder bringenden oder abholenden Eltern, die z.T. sogar auf dem<br />
Busstreifen halten, bisweilen außerordentlich unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituationen.<br />
Die Schule bittet deshalb erneut alle Beteiligten um äußerste Umsicht und entsprechend vorsichtiges<br />
Verhalten und weist nachdrücklich auf das Halteverbot in der Bushaltebucht hin.<br />
8. Entschuldigungsverfahren<br />
Wir erinnern Sie noch einmal daran, Ihr Kind am ersten Tag des Fehlens wegen Krankheit bis<br />
spätestens 08.00 Uhr telefonisch zu entschuldigen. Sollte der Schule keine Entschuldigung vorliegen,<br />
ist sie verpflichtet, den Verbleib des Kindes festzustellen. Um dieses aufwändige und auch für Sie<br />
lästige Verfahren zu vermeiden, bitten wir Sie, die Entschuldigung schnellstmöglich vorzunehmen.<br />
Eine schriftliche Entschuldigung ist dann innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Dies gilt für alle<br />
Jahrgangsstufen.<br />
Anträge auf Unterrichtsbefreiung (z.B. für Facharzttermine, Fahrprüfung) sollten möglichst<br />
spätestens eine Woche vor dem Termin im Sekretariat vorliegen.<br />
9. Informationen aus dem Sekretariat: Schulformulare online<br />
Krankheitsanzeigen und Anträge auf Unterrichtsbefreiung können Sie auch im Downloadbereich<br />
unserer Homepage (www.jsbg.de) herunterladen, daheim in Ruhe ausfüllen und ihrem Kind in die<br />
Schule mitgeben.<br />
10. Wichtige Termine im 2. Schulhalbjahr<br />
entnehmen Sie bitte der u.a. Übersicht.<br />
Schulleitung, Lehrkräfte und Verwaltung unseres Hauses wünschen allen Schülerinnen und Schülern<br />
ein erfolgreiches zweites Schulhalbjahr!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
J. Rabe, OStD<br />
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