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Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm

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Kinder- und Jugendreferat<br />

Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />

Name, Vorname<br />

Verein/Institution<br />

(Kontaktperson)<br />

Postleitzahl, Ort, Straße, Nr.<br />

Telefon<br />

Fax<br />

eMail<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong><br />

zwischen<br />

der Stadt <strong>Neckarsulm</strong>,<br />

vertreten durch das Kinder- und Jugendreferat,<br />

nachfolgend Vermieter genannt<br />

und<br />

nachfolgend Mieter genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

a). Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für die in § 2 festgelegte Dauer, der<br />

Nutzung:<br />

Saal Proberaum Medienraum Cafe Eltern-Kindraum<br />

Club-Raum<br />

Küche<br />

incl. Flure und Toiletten.<br />

b) Folgende Einrichtungsgegenstände werden dem/der Nutzungsberechtigten zur<br />

Verfügung gestellt (ohne Entgelt / gegen Entgelt):<br />

Benötigte Technik: Tontechnik Lichttechnik Sonstige Medien<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


§ 2 Nutzungsdauer<br />

a) Die Übergabe des Schlüssels und eine Einweisung findet am um<br />

Uhr mit Herrn/Frau statt.<br />

b) Der <strong>Nutzungsvertrag</strong> beginnt am um Uhr und endet am<br />

um Uhr.<br />

c) Die Abnahme der Räumlichkeiten findet am um Uhr<br />

§ 3 Zweck der Nutzung<br />

a) Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für folgenden Zweck<br />

zur Verfügung gestellt:<br />

Offene Veranstaltung / Nutzung<br />

Name der Veranstaltung / Nutzung<br />

Zweck der Veranstaltung / Nutzung<br />

Es wird mit<br />

Besuchern / Nutzern gerechnet.<br />

Geschlossene Veranstaltung / Nutzung<br />

Name der Veranstaltung / Nutzung<br />

Zweck der Veranstaltung / Nutzung<br />

Es wird mit<br />

Besuchern / Nutzern gerechnet.<br />

b) Der/Die Nutzungsberechtigte darf den, in §1 festgelegten Vertragsgegenstand,<br />

nur zu dem unter § 3 vereinbarten Zweck nutzen. Eine abweichende Nutzung bedarf der<br />

vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.<br />

c) Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.<br />

§ 4 Zustand des Nutzungsgegenstandes<br />

a) Übernahmezustand<br />

Der Vertragsgegenstand wird in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand<br />

übernommen.<br />

b) Übergabezustand<br />

Der Vertragsgegenstand wird in sauberen und funktionsfähigem Zustand (Zustand der<br />

Übernahme) zum Ende der Vertragsdauer (Abnahme) übergeben (Besenrein; Geschirr,<br />

Besteck und Gläser in gereinigtem Zustand, technische Anlage und Mobiliar ohne Mangel.<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


1. Endreinigung<br />

Die Endreinigung erfolgt durch die Stadt <strong>Neckarsulm</strong>.<br />

Die Reinigungskosten von €<br />

der Abnahme<br />

werden dem/der Nutzungsberechtigten bei<br />

in Rechnung<br />

nicht in Rechnung<br />

gestellt.<br />

§ 5 Nutzungsgebühr<br />

Die Nutzung für<br />

örtliche, gemeinnützige Vereine, kirchliche Organisation, kulturelle Initiativen (z. B.<br />

Musikgruppe, Band)<br />

Privatpersonen<br />

städtische Einrichtungen<br />

Band<br />

der <strong>Jugendarbeit</strong>, ist kostenfrei, solange sie keine kommerziellen Ziele verfolgen.<br />

Für Sonstige ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von € zuzüglich Umsatzsteuer von €<br />

bis zum in bar oder durch Überweisung auf das Konto: zu entrichten.<br />

Details siehe Staffelmiete.<br />

Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie bei der Anmietung des Saals wird vom<br />

der Stadt <strong>Neckarsulm</strong> ein Sicherheitsdienst gestellt.<br />

Diese Sicherheitsdienst wird dem Nutzer mit € berechnet.<br />

§ 6 Inkrafttreten des Vertrages<br />

Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an die Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />

gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in § 5 genannten Termin bei<br />

der Stadt <strong>Neckarsulm</strong> eingegangen ist.<br />

§ 7 Kaution<br />

Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine<br />

Kaution in Höhe von € (bar).<br />

Die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> kann sich wegen fälliger Ansprüche aus der Kaution befriedigen.<br />

Nach Abnahme des Vertragsgegenstandes durch die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> wird die Kaution<br />

zurückgezahlt.<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


§ 8 Haftung<br />

Der/Die Nutzungsberechtigte haftet für alle entstandenen Schäden an den<br />

Vertragsgegenständen, die er/sie, seine/ihre Angehörigen, Personal, Besucher/Freunde oder<br />

Lieferanten entstehen.<br />

Die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> ist berechtigt, eine Haftpflichtversicherung zu verlangen.<br />

Der/Die NutzerInnen sind verpflichtet, alle Schäden, die aus der Nutzung entstanden<br />

sind, unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen. Die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> lässt die Schäden<br />

fachkundig beseitigen und stellt die Kosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung.<br />

Dasselbe gilt für Folgekosten, die durch notwendig gewordene Reinigung der Zuwege, bzw.<br />

der Außenanlage, sowie für Kosten, die die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> durch<br />

Ordnungswidrigkeiten im Verlauf der Nutzung entstehen. Um diesen Betrag<br />

vermindert sich die Kaution.<br />

Sollte ein Schlüssel ausgehändigt werden, ist dieser sorgsam zu verwahren und darf<br />

nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

Der/Die unterzeichnende Nutzungsberechtigte muss volljährig und bis zum Ende der<br />

Nutzungsvereinbarung / Zweck anwesend sein. Bei der Nutzung des Proberaums gelten<br />

gesonderte Vereinbarungen.<br />

Die Hausordnung, das Jugendschutzgesetz und die Erlaubnis / Auflagen des<br />

Ordnungsamtes werden in ihrer jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil und sind<br />

einzuhalten. (vgl. Anlage 1)<br />

§ 9 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen<br />

a) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, sind sie durch<br />

andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die Sinn und Zweck der<br />

unwirksamen Bestimmungen weitestgehend ersetzen.<br />

Bei Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Vertrag im<br />

übrigen wirksam.<br />

b) Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen irgendwelcher Art, die das<br />

Nutzungsverhältnis oder den Vertragsgegenstand betreffen sind unwirksam.<br />

§ 10 Gerichtsstand<br />

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heilbronn.<br />

Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages.<br />

§ 11 Zusatzvereinbarungen<br />

<strong>Neckarsulm</strong>, den<br />

Für die Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />

____________________<br />

Nutzungsberechtigte/r<br />

_____________________<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


Anlage 1<br />

Hausordnung<br />

Für das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum „Haus der Jugend“ gilt generell das letztgültige<br />

Jugendschutzgesetz (vgl. Aushang) sowie Bau-, Feuer, gesundheitspolizeiliche und<br />

gewerberechtliche Vorschriften - diese sind einzuhalten.<br />

1. Bestimmung des Kinder-Jugend-Kultur Zentrums<br />

Das „Haus der Jugend“ versteht sich als „Begegnungs- und Veranstaltungszentrum, als<br />

außerschulischer Bildungsort, als Kursanbieter, Kultur- und Nachwuchsförderer, Ideenschmiede<br />

kreativer, Freizeitgestaltung junger Menschen“ (Auszug aus der Konzeption).<br />

2. Zielgruppe<br />

Im „Haus der Jugend“ sind alle jungen Menschen willkommen. Zielgruppenschwerpunkt sind Kinder,<br />

Teenager, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien.<br />

3. Öffnungszeiten / Angebote<br />

Die aktuellen Öffnungszeiten / Angebote werden durch Aushang und entsprechender Pressearbeit<br />

bekannt gegeben. Sonderregelungen (z. B. Konzerte) bedürfen der vorherigen Absprache mit dem<br />

Ordnungsamt <strong>Neckarsulm</strong>.<br />

4. Verbote<br />

RAUCHEN- ALKOHOL- GEWALT- UND DROGEN<br />

Dies gilt sowohl im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum als auch auf dem Freigelände rund um die<br />

Einrichtung. Der Alkoholausschank von Bier ist bei Einzelveranstaltungen – Zielgruppe ab 16 Jahren<br />

– möglich, bedarf aber vorheriger Genehmigung der Hausleitung.<br />

Es werden keine gewalttätigen Handlungen im Haus geduldet wie z. B. körperliche<br />

Auseinandersetzung, Bedrohung, Verspottung oder Erpressung. Wir sind alle für eine angenehme<br />

Atmosphäre verantwortlich!<br />

Es dürfen keine Waffen ins Kinder-Jugend-Kultur Zentrum mitgebracht werden!<br />

Das Rauchen im Kinder-Jugend- Kultur Zentrum ist nicht erlaubt.<br />

Bei mutwilliger Zerstörung ist Ersatz zu leisten, Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


5. Ordnung und Sauberkeit<br />

Die Räumlichkeiten und deren Einrichtung sowie bereit gestelltes Inventar (Kicker, Billard, Medien<br />

usw.) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Jeder der das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum<br />

benützt, verpflichtet sich auch bei der Reinigung aktiv mitzuhelfen. Im WC ist auf Hygiene und<br />

Ordnung zu achten.<br />

Auch die Außenanlage, sowie die beiden Waggons sind sauber und in Ordnung zu halten.<br />

Wer Gegenstände mutwillig beschädigt, zerstört oder entwendet, kommt für den Schaden auf. Sollte<br />

ein Schaden am Gebäude oder der Einrichtung entstehen, ist dies dem hauptamtlichen Personal zu<br />

melden.<br />

6. Lärmen<br />

Ab 22 Uhr sind die Fenster zu schließen und der Geräuschpegel ist auf Zimmerlautstärke zu setzen.<br />

Um den Außenlärm in Grenzen zu halten, sind die Mopeds, Motorräder und Autos auf den dafür<br />

vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Außerdem darf vor dem Kinder-Jugend-Kultur Zentrum kein<br />

unnötiger Lärm (z. B. durch Schreien) gemacht werden. Nach Schließung der Einrichtung haben alle<br />

Anwesenden in gesittetem Verhalten das Gelände zu verlassen.<br />

7. Aufsicht<br />

Den Anordnungen des Personals bzw. der von ihnen bestimmten Aufsichtspersonen, ist Folge zu<br />

leisten. Die jeweilige Aufsicht übernimmt die Verantwortung. Bei nicht Einhalten der Hausordnung wird<br />

die Aufsicht das hauptamtliche Personal informieren. Der Situation entsprechend folgen darauf<br />

Konsequenzen (vgl. Nr. 8).<br />

8. Mögliche Reaktionen bei nicht Einhaltung der Hausordnung<br />

Gespräch, Verwarnung, Schadenswiedergutmachung, Einbehaltung unerlaubter Gegenstände,<br />

Verständigung der Erziehungsberechtigten, Hausverbot (1 Tag bis unbefristet), polizeiliche Anzeige.<br />

9. Allgemein<br />

Unfälle und Anlässe zum sofortigen Einschreiten sind unverzüglich dem hauptamtlichen Personal zu<br />

melden.<br />

Keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände!<br />

Diese Hausordnung ist im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum aufzuhängen und den Besuchern zur<br />

Kenntnis zu bringen.<br />

Wir wünschen Euch viel Spaß in Eurem<br />

Kinder-Jugend-Kultur Zentrum<br />

Stand Februar 2009<br />

Joachim Scholz<br />

Oberbürgermeister<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


<strong>Nutzungsvertrag</strong>


Anlage 2<br />

a) Der/Die Nutzungsberechtigte bestimmt für die Dauer der Nutzung mindestens zwei<br />

Verantwortliche, die als AnsprechpartnerInnen ständig ansprechbar sind. Diese müssen<br />

Deutsch sprechen können und volljährig sein. Die Personen sind der Stadt <strong>Neckarsulm</strong> vor<br />

Nutzungsbeginn namentlich anzugeben.<br />

b) Bei Nutzung des Vertragsgegenstandes von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist<br />

der/die Sorgeberechtigte Vertragspartner und hat zu bürgen.<br />

c) Eine eventuelle Schlüsselübergabe erfolgt frühestens nach Zahlung der Nutzungsgebühr<br />

sowie der Kaution. Bei Verlust werden die Wiederbeschaffungskosten dem/der<br />

Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt bei<br />

Nutzungsende.<br />

d) Der/Die Nutzungsberechtigte ist in die den Brandschutz, die Fluchtwege, und bei Bedarf in<br />

die technische Anlage, Küche eingewiesen worden.<br />

e) Pflichten des/der Nutzungsberechtigten<br />

1. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand und die<br />

gemeinschaftlichen Einrichtungen (Sanitärbereich, Flur,...) schonend und pfleglich zu<br />

behandeln.<br />

2. Die Tonanlage ist so einzustellen, daß es bei Benutzung nicht zu Belästigung der<br />

Nachbarschaft kommt. Auf geschlossene Fenster und Türen ist zu achten.<br />

3. Der entstandene Müll wird von dem/der Nutzungsberechtigten in selbst zu<br />

erwerbenden Müllsäcken der Stadtreinigung (weiß mit Aufdruck) neben den<br />

Müllcontainer gestellt. Altglas wird durch den/die Nutzungsberechtigte entsorgt.<br />

4. Auch die Außenanlage sowie die Zuwege sind gegebenenfalls zu reinigen, wenn<br />

grobe Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind.<br />

5. Der/Die Nutzungsberechtigte selbst sowie die namentlich angegebenen<br />

Verantwortlichen verpflichten sich, während der Nutzungsdauer auf Rauschmittel<br />

jeglicher Art zu verzichten.<br />

6. Das für öffentliche Gebäude absolute Rauchverbot ist einzuhalten und kann bei<br />

Nichteinhaltung mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

7. Für die Nutzungsdauer hat der/die Nutzungsberechtigte die<br />

Verkehrssicherheitspflicht, insbesondere sind Fluchtwege freizuhalten.<br />

8. Entstandene Kosten durch nicht sachgemäße Handhabung der technischen Anlagen<br />

werden dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.<br />

9. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, alle örtlichen Steuern und Gebühren<br />

(GEMA etc.) selbst zu melden und zu entrichten, so keine anderen Absprachen getroffen<br />

sind.<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>


f) Werbung/Öffentlichkeitsarbeit<br />

1. Dem/Der Nutzungsberechtigten ist es untersagt, mit dem Namen der Stadt <strong>Neckarsulm</strong>,<br />

Kinder- und Jugendreferat, zu werben, es sei denn, die Vertragspartner sind gemeinsam<br />

Veranstalter. An sonsten gilt Nr. 2 entsprechend.<br />

2. Veröffentlichungen (Plakate, Flyer, etc.) des/der Nutzungsberechtigten sind mit<br />

dessen/deren Namen und Adresse so zu versehen, daß deutlich erkennbar ist, dass<br />

die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> weder der Herausgeber der Veröffentlichung noch der Veranstalter ist.<br />

Mietercheckliste<br />

Beim Verlassen:<br />

Nur wenn man als letzter das Haus verlässt, sind alle Fenster und Türen zu schließen<br />

und sicherzustellen, dass diese fest verschlossen sind.<br />

Während der Nutzung:<br />

bitte die Tonanlage so einstellen, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen,<br />

bei größerer Lautstärke Türen und Fenster geschlossen halten. Die<br />

Fluchtwege sind freizuhalten.<br />

Nach der Nutzung<br />

stehen Stühle und Tische wieder an den ursprünglichen Plätzen?<br />

ist benutztes Geschirr und Besteck gereinigt und wieder vollständig in den<br />

Schränken?<br />

Sind alle Lichter aus?<br />

Ist die technische Anlage ausgeschaltet?<br />

sind grobe Verunreinigungen entfernt und die Räume besenrein?<br />

sind die Außenanlagen und Zuwegungen gereinigt, falls grobe<br />

Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind?<br />

ist der angefallene Müll in Säcken und steht neben den Müllcontainern hinterm Haus?<br />

ist das Altglas entsorgt?<br />

ist alles heil und unbeschädigt? (Toiletten, Tische, Stühle, Fußböden,<br />

Theke, Küche, Musikinstrumente, technische Anlage, Fenster, Türen etc.)<br />

Unterschrift Mieter<br />

_____________________________________________________<br />

Unterschrift Vertreter Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />

_____________________________________________________<br />

Datum ________________________________________________<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>

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