Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm
Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm
Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm
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Kinder- und Jugendreferat<br />
Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />
Name, Vorname<br />
Verein/Institution<br />
(Kontaktperson)<br />
Postleitzahl, Ort, Straße, Nr.<br />
Telefon<br />
Fax<br />
eMail<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong><br />
zwischen<br />
der Stadt <strong>Neckarsulm</strong>,<br />
vertreten durch das Kinder- und Jugendreferat,<br />
nachfolgend Vermieter genannt<br />
und<br />
nachfolgend Mieter genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
a). Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für die in § 2 festgelegte Dauer, der<br />
Nutzung:<br />
Saal Proberaum Medienraum Cafe Eltern-Kindraum<br />
Club-Raum<br />
Küche<br />
incl. Flure und Toiletten.<br />
b) Folgende Einrichtungsgegenstände werden dem/der Nutzungsberechtigten zur<br />
Verfügung gestellt (ohne Entgelt / gegen Entgelt):<br />
Benötigte Technik: Tontechnik Lichttechnik Sonstige Medien<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
§ 2 Nutzungsdauer<br />
a) Die Übergabe des Schlüssels und eine Einweisung findet am um<br />
Uhr mit Herrn/Frau statt.<br />
b) Der <strong>Nutzungsvertrag</strong> beginnt am um Uhr und endet am<br />
um Uhr.<br />
c) Die Abnahme der Räumlichkeiten findet am um Uhr<br />
§ 3 Zweck der Nutzung<br />
a) Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für folgenden Zweck<br />
zur Verfügung gestellt:<br />
Offene Veranstaltung / Nutzung<br />
Name der Veranstaltung / Nutzung<br />
Zweck der Veranstaltung / Nutzung<br />
Es wird mit<br />
Besuchern / Nutzern gerechnet.<br />
Geschlossene Veranstaltung / Nutzung<br />
Name der Veranstaltung / Nutzung<br />
Zweck der Veranstaltung / Nutzung<br />
Es wird mit<br />
Besuchern / Nutzern gerechnet.<br />
b) Der/Die Nutzungsberechtigte darf den, in §1 festgelegten Vertragsgegenstand,<br />
nur zu dem unter § 3 vereinbarten Zweck nutzen. Eine abweichende Nutzung bedarf der<br />
vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.<br />
c) Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.<br />
§ 4 Zustand des Nutzungsgegenstandes<br />
a) Übernahmezustand<br />
Der Vertragsgegenstand wird in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand<br />
übernommen.<br />
b) Übergabezustand<br />
Der Vertragsgegenstand wird in sauberen und funktionsfähigem Zustand (Zustand der<br />
Übernahme) zum Ende der Vertragsdauer (Abnahme) übergeben (Besenrein; Geschirr,<br />
Besteck und Gläser in gereinigtem Zustand, technische Anlage und Mobiliar ohne Mangel.<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
1. Endreinigung<br />
Die Endreinigung erfolgt durch die Stadt <strong>Neckarsulm</strong>.<br />
Die Reinigungskosten von €<br />
der Abnahme<br />
werden dem/der Nutzungsberechtigten bei<br />
in Rechnung<br />
nicht in Rechnung<br />
gestellt.<br />
§ 5 Nutzungsgebühr<br />
Die Nutzung für<br />
örtliche, gemeinnützige Vereine, kirchliche Organisation, kulturelle Initiativen (z. B.<br />
Musikgruppe, Band)<br />
Privatpersonen<br />
städtische Einrichtungen<br />
Band<br />
der <strong>Jugendarbeit</strong>, ist kostenfrei, solange sie keine kommerziellen Ziele verfolgen.<br />
Für Sonstige ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von € zuzüglich Umsatzsteuer von €<br />
bis zum in bar oder durch Überweisung auf das Konto: zu entrichten.<br />
Details siehe Staffelmiete.<br />
Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie bei der Anmietung des Saals wird vom<br />
der Stadt <strong>Neckarsulm</strong> ein Sicherheitsdienst gestellt.<br />
Diese Sicherheitsdienst wird dem Nutzer mit € berechnet.<br />
§ 6 Inkrafttreten des Vertrages<br />
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an die Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />
gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in § 5 genannten Termin bei<br />
der Stadt <strong>Neckarsulm</strong> eingegangen ist.<br />
§ 7 Kaution<br />
Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine<br />
Kaution in Höhe von € (bar).<br />
Die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> kann sich wegen fälliger Ansprüche aus der Kaution befriedigen.<br />
Nach Abnahme des Vertragsgegenstandes durch die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> wird die Kaution<br />
zurückgezahlt.<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
§ 8 Haftung<br />
Der/Die Nutzungsberechtigte haftet für alle entstandenen Schäden an den<br />
Vertragsgegenständen, die er/sie, seine/ihre Angehörigen, Personal, Besucher/Freunde oder<br />
Lieferanten entstehen.<br />
Die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> ist berechtigt, eine Haftpflichtversicherung zu verlangen.<br />
Der/Die NutzerInnen sind verpflichtet, alle Schäden, die aus der Nutzung entstanden<br />
sind, unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen. Die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> lässt die Schäden<br />
fachkundig beseitigen und stellt die Kosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung.<br />
Dasselbe gilt für Folgekosten, die durch notwendig gewordene Reinigung der Zuwege, bzw.<br />
der Außenanlage, sowie für Kosten, die die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> durch<br />
Ordnungswidrigkeiten im Verlauf der Nutzung entstehen. Um diesen Betrag<br />
vermindert sich die Kaution.<br />
Sollte ein Schlüssel ausgehändigt werden, ist dieser sorgsam zu verwahren und darf<br />
nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />
Der/Die unterzeichnende Nutzungsberechtigte muss volljährig und bis zum Ende der<br />
Nutzungsvereinbarung / Zweck anwesend sein. Bei der Nutzung des Proberaums gelten<br />
gesonderte Vereinbarungen.<br />
Die Hausordnung, das Jugendschutzgesetz und die Erlaubnis / Auflagen des<br />
Ordnungsamtes werden in ihrer jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil und sind<br />
einzuhalten. (vgl. Anlage 1)<br />
§ 9 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen<br />
a) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, sind sie durch<br />
andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die Sinn und Zweck der<br />
unwirksamen Bestimmungen weitestgehend ersetzen.<br />
Bei Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Vertrag im<br />
übrigen wirksam.<br />
b) Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen irgendwelcher Art, die das<br />
Nutzungsverhältnis oder den Vertragsgegenstand betreffen sind unwirksam.<br />
§ 10 Gerichtsstand<br />
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heilbronn.<br />
Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages.<br />
§ 11 Zusatzvereinbarungen<br />
<strong>Neckarsulm</strong>, den<br />
Für die Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />
____________________<br />
Nutzungsberechtigte/r<br />
_____________________<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
Anlage 1<br />
Hausordnung<br />
Für das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum „Haus der Jugend“ gilt generell das letztgültige<br />
Jugendschutzgesetz (vgl. Aushang) sowie Bau-, Feuer, gesundheitspolizeiliche und<br />
gewerberechtliche Vorschriften - diese sind einzuhalten.<br />
1. Bestimmung des Kinder-Jugend-Kultur Zentrums<br />
Das „Haus der Jugend“ versteht sich als „Begegnungs- und Veranstaltungszentrum, als<br />
außerschulischer Bildungsort, als Kursanbieter, Kultur- und Nachwuchsförderer, Ideenschmiede<br />
kreativer, Freizeitgestaltung junger Menschen“ (Auszug aus der Konzeption).<br />
2. Zielgruppe<br />
Im „Haus der Jugend“ sind alle jungen Menschen willkommen. Zielgruppenschwerpunkt sind Kinder,<br />
Teenager, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien.<br />
3. Öffnungszeiten / Angebote<br />
Die aktuellen Öffnungszeiten / Angebote werden durch Aushang und entsprechender Pressearbeit<br />
bekannt gegeben. Sonderregelungen (z. B. Konzerte) bedürfen der vorherigen Absprache mit dem<br />
Ordnungsamt <strong>Neckarsulm</strong>.<br />
4. Verbote<br />
RAUCHEN- ALKOHOL- GEWALT- UND DROGEN<br />
Dies gilt sowohl im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum als auch auf dem Freigelände rund um die<br />
Einrichtung. Der Alkoholausschank von Bier ist bei Einzelveranstaltungen – Zielgruppe ab 16 Jahren<br />
– möglich, bedarf aber vorheriger Genehmigung der Hausleitung.<br />
Es werden keine gewalttätigen Handlungen im Haus geduldet wie z. B. körperliche<br />
Auseinandersetzung, Bedrohung, Verspottung oder Erpressung. Wir sind alle für eine angenehme<br />
Atmosphäre verantwortlich!<br />
Es dürfen keine Waffen ins Kinder-Jugend-Kultur Zentrum mitgebracht werden!<br />
Das Rauchen im Kinder-Jugend- Kultur Zentrum ist nicht erlaubt.<br />
Bei mutwilliger Zerstörung ist Ersatz zu leisten, Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
5. Ordnung und Sauberkeit<br />
Die Räumlichkeiten und deren Einrichtung sowie bereit gestelltes Inventar (Kicker, Billard, Medien<br />
usw.) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Jeder der das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum<br />
benützt, verpflichtet sich auch bei der Reinigung aktiv mitzuhelfen. Im WC ist auf Hygiene und<br />
Ordnung zu achten.<br />
Auch die Außenanlage, sowie die beiden Waggons sind sauber und in Ordnung zu halten.<br />
Wer Gegenstände mutwillig beschädigt, zerstört oder entwendet, kommt für den Schaden auf. Sollte<br />
ein Schaden am Gebäude oder der Einrichtung entstehen, ist dies dem hauptamtlichen Personal zu<br />
melden.<br />
6. Lärmen<br />
Ab 22 Uhr sind die Fenster zu schließen und der Geräuschpegel ist auf Zimmerlautstärke zu setzen.<br />
Um den Außenlärm in Grenzen zu halten, sind die Mopeds, Motorräder und Autos auf den dafür<br />
vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Außerdem darf vor dem Kinder-Jugend-Kultur Zentrum kein<br />
unnötiger Lärm (z. B. durch Schreien) gemacht werden. Nach Schließung der Einrichtung haben alle<br />
Anwesenden in gesittetem Verhalten das Gelände zu verlassen.<br />
7. Aufsicht<br />
Den Anordnungen des Personals bzw. der von ihnen bestimmten Aufsichtspersonen, ist Folge zu<br />
leisten. Die jeweilige Aufsicht übernimmt die Verantwortung. Bei nicht Einhalten der Hausordnung wird<br />
die Aufsicht das hauptamtliche Personal informieren. Der Situation entsprechend folgen darauf<br />
Konsequenzen (vgl. Nr. 8).<br />
8. Mögliche Reaktionen bei nicht Einhaltung der Hausordnung<br />
Gespräch, Verwarnung, Schadenswiedergutmachung, Einbehaltung unerlaubter Gegenstände,<br />
Verständigung der Erziehungsberechtigten, Hausverbot (1 Tag bis unbefristet), polizeiliche Anzeige.<br />
9. Allgemein<br />
Unfälle und Anlässe zum sofortigen Einschreiten sind unverzüglich dem hauptamtlichen Personal zu<br />
melden.<br />
Keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände!<br />
Diese Hausordnung ist im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum aufzuhängen und den Besuchern zur<br />
Kenntnis zu bringen.<br />
Wir wünschen Euch viel Spaß in Eurem<br />
Kinder-Jugend-Kultur Zentrum<br />
Stand Februar 2009<br />
Joachim Scholz<br />
Oberbürgermeister<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
Anlage 2<br />
a) Der/Die Nutzungsberechtigte bestimmt für die Dauer der Nutzung mindestens zwei<br />
Verantwortliche, die als AnsprechpartnerInnen ständig ansprechbar sind. Diese müssen<br />
Deutsch sprechen können und volljährig sein. Die Personen sind der Stadt <strong>Neckarsulm</strong> vor<br />
Nutzungsbeginn namentlich anzugeben.<br />
b) Bei Nutzung des Vertragsgegenstandes von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist<br />
der/die Sorgeberechtigte Vertragspartner und hat zu bürgen.<br />
c) Eine eventuelle Schlüsselübergabe erfolgt frühestens nach Zahlung der Nutzungsgebühr<br />
sowie der Kaution. Bei Verlust werden die Wiederbeschaffungskosten dem/der<br />
Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt bei<br />
Nutzungsende.<br />
d) Der/Die Nutzungsberechtigte ist in die den Brandschutz, die Fluchtwege, und bei Bedarf in<br />
die technische Anlage, Küche eingewiesen worden.<br />
e) Pflichten des/der Nutzungsberechtigten<br />
1. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand und die<br />
gemeinschaftlichen Einrichtungen (Sanitärbereich, Flur,...) schonend und pfleglich zu<br />
behandeln.<br />
2. Die Tonanlage ist so einzustellen, daß es bei Benutzung nicht zu Belästigung der<br />
Nachbarschaft kommt. Auf geschlossene Fenster und Türen ist zu achten.<br />
3. Der entstandene Müll wird von dem/der Nutzungsberechtigten in selbst zu<br />
erwerbenden Müllsäcken der Stadtreinigung (weiß mit Aufdruck) neben den<br />
Müllcontainer gestellt. Altglas wird durch den/die Nutzungsberechtigte entsorgt.<br />
4. Auch die Außenanlage sowie die Zuwege sind gegebenenfalls zu reinigen, wenn<br />
grobe Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind.<br />
5. Der/Die Nutzungsberechtigte selbst sowie die namentlich angegebenen<br />
Verantwortlichen verpflichten sich, während der Nutzungsdauer auf Rauschmittel<br />
jeglicher Art zu verzichten.<br />
6. Das für öffentliche Gebäude absolute Rauchverbot ist einzuhalten und kann bei<br />
Nichteinhaltung mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
7. Für die Nutzungsdauer hat der/die Nutzungsberechtigte die<br />
Verkehrssicherheitspflicht, insbesondere sind Fluchtwege freizuhalten.<br />
8. Entstandene Kosten durch nicht sachgemäße Handhabung der technischen Anlagen<br />
werden dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.<br />
9. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, alle örtlichen Steuern und Gebühren<br />
(GEMA etc.) selbst zu melden und zu entrichten, so keine anderen Absprachen getroffen<br />
sind.<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>
f) Werbung/Öffentlichkeitsarbeit<br />
1. Dem/Der Nutzungsberechtigten ist es untersagt, mit dem Namen der Stadt <strong>Neckarsulm</strong>,<br />
Kinder- und Jugendreferat, zu werben, es sei denn, die Vertragspartner sind gemeinsam<br />
Veranstalter. An sonsten gilt Nr. 2 entsprechend.<br />
2. Veröffentlichungen (Plakate, Flyer, etc.) des/der Nutzungsberechtigten sind mit<br />
dessen/deren Namen und Adresse so zu versehen, daß deutlich erkennbar ist, dass<br />
die Stadt <strong>Neckarsulm</strong> weder der Herausgeber der Veröffentlichung noch der Veranstalter ist.<br />
Mietercheckliste<br />
Beim Verlassen:<br />
Nur wenn man als letzter das Haus verlässt, sind alle Fenster und Türen zu schließen<br />
und sicherzustellen, dass diese fest verschlossen sind.<br />
Während der Nutzung:<br />
bitte die Tonanlage so einstellen, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen,<br />
bei größerer Lautstärke Türen und Fenster geschlossen halten. Die<br />
Fluchtwege sind freizuhalten.<br />
Nach der Nutzung<br />
stehen Stühle und Tische wieder an den ursprünglichen Plätzen?<br />
ist benutztes Geschirr und Besteck gereinigt und wieder vollständig in den<br />
Schränken?<br />
Sind alle Lichter aus?<br />
Ist die technische Anlage ausgeschaltet?<br />
sind grobe Verunreinigungen entfernt und die Räume besenrein?<br />
sind die Außenanlagen und Zuwegungen gereinigt, falls grobe<br />
Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind?<br />
ist der angefallene Müll in Säcken und steht neben den Müllcontainern hinterm Haus?<br />
ist das Altglas entsorgt?<br />
ist alles heil und unbeschädigt? (Toiletten, Tische, Stühle, Fußböden,<br />
Theke, Küche, Musikinstrumente, technische Anlage, Fenster, Türen etc.)<br />
Unterschrift Mieter<br />
_____________________________________________________<br />
Unterschrift Vertreter Stadt <strong>Neckarsulm</strong><br />
_____________________________________________________<br />
Datum ________________________________________________<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>