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Marktordnung der Stadt Kapfenberg - Stadtgemeinde Kapfenberg

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(4) Allerheiligenmarkt:<br />

Grablichter und Kerzen, Lebzelter- und Zuckerwaren, Gebetbücher, Heiligenbil<strong>der</strong>,<br />

Rosenkränze u.ä., Kränze, Gestecke, Blumen und Blumenstöcke.<br />

(5) Firmungsmarkt:<br />

Obst, Lebzelter- und Zuckerwaren, Gebetbücher, Heiligenbücher, Heiligenstatuen,<br />

Rosenkränze u.ä. auf das Fest bezugnehmende Gegenstände, ferner auch<br />

Kleidungsstücke, Tücher, Uhren, Bijouteriewaren und Spielwaren.<br />

§ 3<br />

Verbote<br />

Auf allen unter § 2 angeführten Märkten dürfen<br />

a) Waren, <strong>der</strong>en marktmäßiger Verkauf aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Ruhe,<br />

Ordnung und Sicherheit des Schutzes <strong>der</strong> Gesundheit des Menschen o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Vermeidung <strong>der</strong> Verschleppung von Krankheiten von Pflanzen o<strong>der</strong> Tieren nicht<br />

vertretbar sind, nicht feilgehalten werden,<br />

b) lärmende Volksbelustigungen wie Ringelspiele, Schaukeln u.dgl., Tierschaustellungen,<br />

<strong>der</strong> Vertrieb von Waren in Form von Glücksspielen (Glücksrad, Katz<br />

im Sack u.dgl.) und alle Einheitspreisgeschäfte nicht durchgeführt werden,<br />

c) Spielapparate und Musikautomaten nicht betrieben werden,<br />

d) Esstische o<strong>der</strong> Sitzgelegenheiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Verabreichungvon<br />

Speisen bzw. dem Ausschank von Getränken nicht aufgestellt werden, mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Jahrmärkte, auf welchen das Aufstellen von Esstischen und<br />

Sitzgelegenheiten zum alleinigen Zweck <strong>der</strong> Verabreichung bzw. des Ausschanks<br />

gestattet werden kann.<br />

e) Die Verabreichung von Speisen und <strong>der</strong> Ausschank von alkoholischen Getränken<br />

ist untersagt.<br />

§ 4<br />

Marktgebiete<br />

(1) Für den Händler- und Frischemarkt stehen zur Verfügung:<br />

In <strong>der</strong> Innenstadt <strong>der</strong> Kol. Wallischplatz; am Schirmitzbühel <strong>der</strong> Platz gegenüber<br />

den Häusern Brahmsgasse 2 und 4;in Redfeld <strong>der</strong> Platz bei <strong>der</strong> Mariazellerstraße<br />

- Abzweigung Winklerstraße;im Siedlungsgebiet Schloßäcker und Walfersam <strong>der</strong><br />

Platz vor den Häusern Nestroystraße 2 und 4.Findet in <strong>der</strong> Fußgängerzone eine<br />

von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>gemeinde <strong>Kapfenberg</strong> bewilligte Veranstaltung statt, ist <strong>der</strong> Händlerund<br />

Frischemarkt sowie <strong>der</strong> Christbaummarkt in <strong>der</strong> Mürzgasse, Parkplatz<br />

entlang <strong>der</strong> Mürz, abzuhalten.<br />

(2) Die Jahrmärkte werden in <strong>der</strong> Grazerstraße vom Kol. Wallischplatz bis<br />

Grazerstraße Nr. 8, Rathausgasse, Parkplätze in <strong>der</strong> Mürzgasse, Lindenplatz, 12.<br />

Februar-Straße und Lindenweg abgehalten.<br />

Stand: 11/2001 Seite 2 von 7

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