Marktordnung der Stadt Kapfenberg - Stadtgemeinde Kapfenberg
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(4) Allerheiligenmarkt:<br />
Grablichter und Kerzen, Lebzelter- und Zuckerwaren, Gebetbücher, Heiligenbil<strong>der</strong>,<br />
Rosenkränze u.ä., Kränze, Gestecke, Blumen und Blumenstöcke.<br />
(5) Firmungsmarkt:<br />
Obst, Lebzelter- und Zuckerwaren, Gebetbücher, Heiligenbücher, Heiligenstatuen,<br />
Rosenkränze u.ä. auf das Fest bezugnehmende Gegenstände, ferner auch<br />
Kleidungsstücke, Tücher, Uhren, Bijouteriewaren und Spielwaren.<br />
§ 3<br />
Verbote<br />
Auf allen unter § 2 angeführten Märkten dürfen<br />
a) Waren, <strong>der</strong>en marktmäßiger Verkauf aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Ruhe,<br />
Ordnung und Sicherheit des Schutzes <strong>der</strong> Gesundheit des Menschen o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Vermeidung <strong>der</strong> Verschleppung von Krankheiten von Pflanzen o<strong>der</strong> Tieren nicht<br />
vertretbar sind, nicht feilgehalten werden,<br />
b) lärmende Volksbelustigungen wie Ringelspiele, Schaukeln u.dgl., Tierschaustellungen,<br />
<strong>der</strong> Vertrieb von Waren in Form von Glücksspielen (Glücksrad, Katz<br />
im Sack u.dgl.) und alle Einheitspreisgeschäfte nicht durchgeführt werden,<br />
c) Spielapparate und Musikautomaten nicht betrieben werden,<br />
d) Esstische o<strong>der</strong> Sitzgelegenheiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Verabreichungvon<br />
Speisen bzw. dem Ausschank von Getränken nicht aufgestellt werden, mit<br />
Ausnahme <strong>der</strong> Jahrmärkte, auf welchen das Aufstellen von Esstischen und<br />
Sitzgelegenheiten zum alleinigen Zweck <strong>der</strong> Verabreichung bzw. des Ausschanks<br />
gestattet werden kann.<br />
e) Die Verabreichung von Speisen und <strong>der</strong> Ausschank von alkoholischen Getränken<br />
ist untersagt.<br />
§ 4<br />
Marktgebiete<br />
(1) Für den Händler- und Frischemarkt stehen zur Verfügung:<br />
In <strong>der</strong> Innenstadt <strong>der</strong> Kol. Wallischplatz; am Schirmitzbühel <strong>der</strong> Platz gegenüber<br />
den Häusern Brahmsgasse 2 und 4;in Redfeld <strong>der</strong> Platz bei <strong>der</strong> Mariazellerstraße<br />
- Abzweigung Winklerstraße;im Siedlungsgebiet Schloßäcker und Walfersam <strong>der</strong><br />
Platz vor den Häusern Nestroystraße 2 und 4.Findet in <strong>der</strong> Fußgängerzone eine<br />
von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>gemeinde <strong>Kapfenberg</strong> bewilligte Veranstaltung statt, ist <strong>der</strong> Händlerund<br />
Frischemarkt sowie <strong>der</strong> Christbaummarkt in <strong>der</strong> Mürzgasse, Parkplatz<br />
entlang <strong>der</strong> Mürz, abzuhalten.<br />
(2) Die Jahrmärkte werden in <strong>der</strong> Grazerstraße vom Kol. Wallischplatz bis<br />
Grazerstraße Nr. 8, Rathausgasse, Parkplätze in <strong>der</strong> Mürzgasse, Lindenplatz, 12.<br />
Februar-Straße und Lindenweg abgehalten.<br />
Stand: 11/2001 Seite 2 von 7