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044_00_00_B-Plan_Umweltbericht_§3Abs.1 - Stadt Kaufbeuren

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan "Wohnen am Kaiserweiher"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

1 Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes* "Wohnen am Kaiserweiher" reagiert die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kaufbeuren</strong> auf die anhaltend starke Nachfrage nach Wohnbauflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet. Grundsätzliches Ziel der<br />

<strong>Plan</strong>ung ist die bedarfsgerechte Bereitstellung von Einfamilienhausgrundstücken zu sozialverträglichen Preisen<br />

vorrangig für die im <strong>Stadt</strong>gebiet ansässigen Bürger mit der Zielsetzung auf junge Familien, um einer Abwanderung<br />

in benachbarte Gemeinden entgegenzuwirken und somit langfristig das Altersgefüge im Gleichgewicht zu halten.<br />

Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet befindet sich auf dem Höhenrücken westlich des Wertachtales, ca. 8<strong>00</strong> m nordwestlich vom<br />

<strong>Stadt</strong>kern gelegen.<br />

Im Vorfeld des Bebauungsplan-Verfahrens wurden eine Machbarkeitsstudie zu einer möglichen Bebauung des<br />

Gebietes sowie ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Als<br />

Ergebnis ist nun ein Wohnbaugebiet im Bereich der Teilfläche 1 des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes<br />

mit insgesamt rund 40 freistehenden Einfamilienhäusern, 9 Reihenhäusern und (nachfrageorientiert) 5 Mehrfamilienhäuser<br />

geplant.<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 1984) und dem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> aus dem<br />

Jahr 2<strong>00</strong>2 ist das <strong>Plan</strong>gebiet (PG) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der FNP bzw. Landschaftsplan<br />

werden im Parallelverfahren entsprechend umgewidmet.<br />

Hinsichtlich der detaillierten Art und des Umfangs der Bebauung sowie genauerer Ziele der <strong>Plan</strong>ung wird auf die<br />

Unterlagen zum Bebauungsplan verwiesen.<br />

(* im gegenständlichen Verfahren als Rahmenplan im Sinne eines Vorentwurfes zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

ohne ausgearbeitete textliche Festsetzungen)<br />

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten<br />

Ziele und ihrer Berücksichtigung<br />

Schutzgebiete und -objekte nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind im <strong>Plan</strong>ungsgebiet und innerhalb dessen näheren<br />

räumlich-funktionalen Umgriff nicht vorhanden. Ebenfalls sind nach Art. 23 BayNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG<br />

geschützte Flächen oder Teilflächen weder innerhalb noch im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem PG<br />

vorhanden bzw. betroffen. Mehrere geschützte Landschaftsbestandteile nach Art. 16 BayNatSchG sind im Umfeld<br />

des ehemaligen Gutshofes vorhanden. Bezüglich detaillierter Ausführungen hierzu wird auf das Kap. 2.4 Schutzgut<br />

Tiere und Pflanzen verwiesen.<br />

Als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete) im näheren Umkreis sind<br />

zu nennen das FFH-Gebiet 8029-371 "Staffelwald bei Irsee und Lehmgrube Hammerschmiede", das FFH-Gebiet<br />

8028-372.04 "Kalktuffquellen im Allgäuer Voralpenland" ca. 3,2 km westlich und das FFH-Gebiet 8130-301<br />

"Gennachhauser Moor". Auswirkungen auf diese Gebiete und deren Erhaltungsziele sind v.a. aufgrund der<br />

Abstände sowie Art und Umfang des gegenständlichen Vorhabens insgesamt auszuschließen. Weiterführende<br />

FFH-Vorprüfungen sind nicht erforderlich.<br />

Bezüglich dem Vorkommen "europarechtlich geschützter" oder nach Landesrecht "streng geschützter" und<br />

"besonders geschützter" Tierarten sowie der Frage, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen<br />

Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) erfüllt werden, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren<br />

eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Ein Zwischenbericht mit Stand 11/2013 liegt<br />

vor.<br />

Für das <strong>Plan</strong>gebiet liegen bezüglich der Durchführung der <strong>Plan</strong>ung keine Einschränkungen aus der Landes- und<br />

Regionalplanung (LEP, RP) vor.<br />

Jedoch ist auf die Grenze des im Regionalplan Allgäu 16 enthaltenen Landschaftlichen Vorbehaltsgebietes Nr. 3<br />

"Wertachtal nördlich und Hangbereiche westlich von <strong>Kaufbeuren</strong>" hinzuweisen. Ein kleiner Bereich im nördlichen<br />

Teil des PG befindet sich innerhalb des Landschaftlichen Vorbehaltsgebietes. In der Begründung des Regionalplans<br />

Allgäu 16 unter Ziffer 2.1 "Landschaftliche Vorbehaltsgebiete" Nr. 3 wird hierzu entsprechend ausgeführt:<br />

"(…) Die Hangbereiche zwischen <strong>Kaufbeuren</strong> und Irsee spielen für die Erholungsnutzung eine erhebliche Rolle.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla und <strong>Stadt</strong>planer | 3

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