Brief der KEB an das Ministerium für Bauen, Wohnen ... - KEB Soest
Brief der KEB an das Ministerium für Bauen, Wohnen ... - KEB Soest
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Kreis engagierter Bürger (<strong>KEB</strong>)<br />
Stadt <strong>Soest</strong> und <strong>Soest</strong>er Börde<br />
c/o Sus<strong>an</strong>ne Lüftner-Haude<br />
c/o Horst Braukm<strong>an</strong>n<br />
Paradieser Weg 15<br />
59494 <strong>Soest</strong><br />
<strong>Ministerium</strong> für <strong>Bauen</strong>, <strong>Wohnen</strong><br />
Stadtentwicklung und Verkehr<br />
z.Hd. Herrn Dr. Thomas Otten<br />
Jürgensplatz 1<br />
40219 Düsseldorf<br />
Die Stadt <strong>Soest</strong> in <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> historischen Stadt- und Ortskerne NRW<br />
– wie l<strong>an</strong>ge noch?<br />
<strong>Soest</strong>, 25.10.2012<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Otten,<br />
wie wir erfahren haben, betreuen Sie im Auftrag <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desregierung die o.g.<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> historischen Stadt- und Ortskerne in NRW. Deshalb wenden wir uns<br />
vom Kreis engagierter Bürger (<strong>KEB</strong>) Stadt <strong>Soest</strong> und <strong>Soest</strong>er Börde heute <strong>an</strong> Sie – in Sorge<br />
um den Erhalt <strong>der</strong> historischen Altstadt in <strong>Soest</strong>.<br />
Der <strong>KEB</strong> ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürger, die sich parteiunabhängig<br />
mit verschiedenen Themen befassen. Der Arbeitskreis Altstadt hat es sich zum Ziel gesetzt,<br />
die historische Altstadt von <strong>Soest</strong> als eine <strong>der</strong> bedeutendsten Altstädte von Westfalen vor ihrer<br />
weiteren Zerstörung zu bewahren. So betrachten wir mit großer Sorge die Errichtung von<br />
Neubauten, die in keiner Weise in <strong>das</strong> historische Umfeld passen und somit gegen die<br />
Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt von <strong>Soest</strong> verstoßen.<br />
Hier einige Beispiele <strong>der</strong> letzten Jahre:<br />
1. Neubebauung im Bereich des ehemaligen Stadtkr<strong>an</strong>kenhauses am Steingraben.<br />
Mit einer massiven nicht altstadtgerechten Bebauung um die Denkmäler „Klotz´sches<br />
Haus“ und „ehemaliges Stadtkr<strong>an</strong>kenhaus“ wurden die Sichtbeziehung Wall–Altstadtkirchen<br />
beeinträchtig und <strong>der</strong> Umgebungsschutz <strong>der</strong> beiden Denkmäler nicht<br />
eingehalten. Darin sehen wir einen gravierenden Verstoß gegen die Denkmalbereichsund<br />
Gestaltungssatzung.
2. Neubebauung am Wall/Schonekindstraße<br />
Mit einer überdimensionalen, nicht altstadtgerechten Neubebauung sind <strong>das</strong> Denkmal<br />
Wall, sowie die Sichtbeziehungen Wall-Altstadtkirchen massiv beeinträchtigt worden.<br />
Mit zu großen Glas-Metall-Gauben ist <strong>das</strong> d<strong>an</strong>ebenliegende Denkmal „ehemaliges<br />
Hemmerhaus“ <strong>an</strong> <strong>der</strong> Schonekindstraße verunstaltet worden. Dies ist ebenfalls ein<br />
Verstoß gegen die Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung.<br />
3. Neubebauung am Gr<strong>an</strong>dweg<br />
Durch den Abriss von vier Häusern am Gr<strong>an</strong>dweg und <strong>der</strong> Neubebauung mit größeren<br />
Hauskomplexen, die mit Glas-Metallelementen <strong>an</strong> den Fassaden und mit Glas-Metall-<br />
Gauben versehen sind, ist <strong>das</strong> typische Altstadtbild des Gr<strong>an</strong>dwegs erheblich<br />
beeinträchtigt worden.<br />
4. Neubau eines Ärztehauses <strong>an</strong> <strong>der</strong> Hohnekirche<br />
Nach Abriss eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses im Umfeld <strong>der</strong> Hohnekirche<br />
wurde hier ein wesentlich größerer Neubau erstellt, <strong>der</strong> entgegen <strong>der</strong> Gestaltungssatzung<br />
mit großen Glas-Metall-Fassaden versehen ist. Der Umgebungsschutz <strong>der</strong><br />
Hohnekirche, eines <strong>der</strong> bedeutendsten Denkmäler von <strong>Soest</strong>, blieb völlig unbeachtet.<br />
Das um die Hohnekirche vorh<strong>an</strong>dene Fachwerkensemble wurde <strong>an</strong> dieser Stelle<br />
beseitigt.<br />
5. Neubau eines Flachdachhauses <strong>an</strong> <strong>der</strong> Ecke Kleine Helle/Thomästraße<br />
Zur Zeit wird hier ein größerer Wohnungskomplex mit Eigentumswohnungen und<br />
einem Penthaus mit Flachdach gebaut. Der Baukörper wi<strong>der</strong>spricht völlig den<br />
Vorschriften <strong>der</strong> Gestaltungssatzung. Das Haus entsteht unmittelbar neben dem<br />
Denkmal „ehemaliges Hotel An<strong>der</strong>nach“, einem mittelalterlichen H<strong>an</strong>delshaus.<br />
6. Neubau <strong>der</strong> Kolpingbildungsstätte <strong>an</strong> <strong>der</strong> Wiesenstraße<br />
Kolping beabsichtigt <strong>an</strong> <strong>der</strong> Wiesenstraße die große Villa aus dem 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
abzureißen und dort ein mo<strong>der</strong>nes Hotel mit großen Glasfassaden zu errichten. Dieser<br />
Teil <strong>der</strong> Wiesenstraße wird auf beide Seiten durch große Villen des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
geprägt, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen. Durch den Neubau, den die Stadt<br />
<strong>Soest</strong> so genehmigen will, wird <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> Altstadt in diesem Bereich gänzlich<br />
zerstört.<br />
7. Neubauten <strong>an</strong> <strong>der</strong> Höggenstraße<br />
Zur Zeit entstehen um eine Villa aus dem 19. Jahrhun<strong>der</strong>t (ehemaliges<br />
Rotkreuzgelände) vier überdimensionale Eigentumswohnungskomplexe, die allen<br />
Grundsätzen <strong>der</strong> Gestaltungssatzung wi<strong>der</strong>sprechen und <strong>das</strong> Denkmal optisch<br />
erdrücken. In dem dafür aufgestellten Bebauungspl<strong>an</strong> ist die Denkmalbereichs- und<br />
Gestaltungssatzung ausgesetzt worden.<br />
8. Neubau eines Modehauses <strong>an</strong> <strong>der</strong> Waisenhausstraße<br />
Auf dem Gelände des ehemaligen Fin<strong>an</strong>zamtes sowie auf den <strong>an</strong>liegenden<br />
Grundstücken zweier Häuser, die noch abgerissen werden sollen, soll ein Modehaus<br />
entstehen, <strong>das</strong> eine überbaute Fläche von 4.700m² ! hat und aus einem zwei- bis<br />
dreigeschossigen Flachbau besteht. Auch hier setzt <strong>der</strong> gerade beschlossene<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> die Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung außer Kraft.<br />
Hierzu schreibt Frau Dr. Heine-Hippler vom Denkmalamt in Münster in ihrer<br />
Stellungnahme zum Bebauungspl<strong>an</strong> u.a., <strong>das</strong>s dieser gepl<strong>an</strong>te Neubau „aus Sicht des<br />
Fachamtes nicht vereinbar ist mit den Zielen, die sich die historischen Stadtkerne<br />
selbst gegeben haben.“<br />
Weiter heißt es in <strong>der</strong> Stellungnahme des Denkmalamtes: „Für den Bereich des<br />
Bebauungspl<strong>an</strong>es wird die Gestaltungssatzung ausgesetzt. Damit wird zum zweiten<br />
Mal in einem Bebauungspl<strong>an</strong> (Höggenstraße, siehe Punkt 7) die Gestaltungssatzung<br />
für einen Teilbereich <strong>der</strong> Altstadt ausgehebelt. Das heißt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Instrument, <strong>das</strong><br />
ursprünglich gedacht war, um <strong>das</strong> charakteristische Stadtbild <strong>der</strong> Altstadt zu erhalten,
jetzt nur noch für Teile <strong>der</strong> Altstadt gilt. Welches Signal wird hier für <strong>an</strong><strong>der</strong>e in <strong>der</strong><br />
Innenstadt gesetzt? Für wen soll die Gestaltungssatzung gelten? Was für Folgen hat<br />
es, wenn die Gestaltungssatzung in dieser Form systematisch ausgehebelt wird? Eine<br />
solche Vorgehensweise wi<strong>der</strong>spricht den Grundsätzen, die sich die historischen<br />
Stadtkerne selbst gegeben haben.“<br />
Die vorstehenden Ausführungen u.a. auch des Denkmalamtes machen deutlich, <strong>das</strong>s die in<br />
den letzten Jahren entst<strong>an</strong>denen und zur Zeit entstehenden Neubauten <strong>das</strong> historische<br />
Altstadtbild von <strong>Soest</strong> systematisch zerstören.<br />
Die vorstehend aufgeführten acht Beispiele von Neubauten in <strong>der</strong> <strong>Soest</strong>er Altstadt wurden<br />
bzw. werden alle von Investoren durchgeführt, die mit diesen Bauprojekten Profit machen<br />
wollen und denen <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> historischen Altstadt schnurzegal ist. Der eigentliche Sk<strong>an</strong>dal<br />
besteht darin, <strong>das</strong>s Bürgermeister, Verwaltung und die Mehrheit des Stadtrates diese<br />
Neubauprojekte durch Beschlüsse und Genehmigungen ermöglichen.<br />
Der Arbeitskreis Altstadt des <strong>KEB</strong> fragt sich deshalb, ob bei dieser Situation in <strong>der</strong> Altstadt<br />
von <strong>Soest</strong> die Stadt <strong>Soest</strong> noch würdig ist, in <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> historischen Stadtund<br />
Ortskerne zu bleiben.<br />
Wäre nicht eine spektakuläre, medienwirksame Androhung des Ausschlusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Soest</strong><br />
aus dem Arbeitskreis sinnvoll, um die Stadt und ihre Ver<strong>an</strong>twortlichen aufzurütteln und dahin<br />
zu bringen, sich wie<strong>der</strong> für den Erhalt unseres historischen Erbes zu einzusetzen?<br />
Wir wären sehr d<strong>an</strong>kbar, wenn Sie in dieser Richtung wirken könnten und sind gesp<strong>an</strong>nt auf<br />
eine entsprechende Stellungnahme von Ihrer Seite.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
für den Kreis engagierter Bürger (<strong>KEB</strong>)<br />
Sus<strong>an</strong>ne Lüftner-Haude<br />
Horst Braukm<strong>an</strong>n