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vfdb-Richtlinie 10/05

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Stand<br />

04/2004<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz<br />

Teil 1: Nachweistechnik<br />

<strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong><br />

Teil 1<br />

Der Technisch-wissenschaftliche Beirat der <strong>vfdb</strong>, Referat <strong>10</strong> – Umweltschutz<br />

hat mit der <strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong> das Thema „Gefahrstoffnachweis im<br />

Feuerwehreinsatz“ aufgegriffen.<br />

Der Umfang der Thematik hat eine 3-Teilung sinnvoll erscheinen lassen; die<br />

Struktur ist aus der Präambel ersichtlich.<br />

Im Teil 1 werden ein Überblick über den Stand der Nachweistechnik der<br />

Feuerwehren für ABC-Gefahrstoffe sowie Ausstattungsempfehlungen gegeben.<br />

Anforderungen an eine feuerwehrtaugliche Gerätetechnik sind formuliert.<br />

Die vorliegende <strong>Richtlinie</strong> – Teil 1 ist eine Überarbeitung der Fassung vom Juni<br />

2001. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurden Eckwerte des ABC<br />

Erkundungskraftwagens und Nachweisgeräte für den A-Einsatz ergänzt.<br />

Die <strong>Richtlinie</strong> wurde am 18.03.2004 durch den TWB und am 01.06.2004 durch<br />

das Präsidium in der vorliegenden Fassung beraten.<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde sorgfältig von den Experten der <strong>vfdb</strong> erarbeitet und vom<br />

Präsidium der <strong>vfdb</strong> verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf<br />

seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener<br />

Verantwortung prüfen. Eine Haftung der <strong>vfdb</strong> und derjenigen, die an der<br />

Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.<br />

Die <strong>vfdb</strong> verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug<br />

auf die <strong>vfdb</strong> – Dokumente die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren.<br />

Die <strong>vfdb</strong> übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus<br />

unklarer Vertragsgestaltung.<br />

Referat <strong>10</strong> – Umweltschutz, des Technisch-Wissenschaftlichen Beirates<br />

der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.,<br />

Aidenbachstr. 7, 81379 München<br />

e-mail: bfm.schule@ems.muenchen.de<br />

Redaktion: Feuerwehr Hamburg, Frau Dr. Mieling, Westphalensweg 1,<br />

20099 Hamburg<br />

e-mail: Ingrid.Mieling@feuerwehr.hamburg.de


Präambel<br />

Wegen der Komplexität des Themas ist die <strong>Richtlinie</strong> "Gefahrstoffnachweis im<br />

Feuerwehreinsatz" in drei Teile aufgeteilt.<br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T1 Nachweistechnik<br />

Für die lageabhängige Auswahl geeigneter Gerätetechniken werden<br />

Ausstattungsempfehlungen gegeben. Gerätetechnische Anforderungen an<br />

feuerwehrtaugliche Geräte für den Nachweis von ABC-Gefahrstoffen sind<br />

beschrieben und Festlegungen zur Probenahme getroffen. Technische Eckwerte des<br />

ABC-Erkundungskraftwagens sind enthalten.<br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2 Nachweistaktik und Einsatzstrategie<br />

Einsatztaktische Vorgaben für die Anwendung feuerwehrtauglicher Probenahme und<br />

Nachweisverfahren sowie Festlegungen zur Einsatztaktik werden dargestellt. Es<br />

werden Anwendungsfälle beschrieben, die den Gefahrstoffnachweis oder die<br />

Probenahme durch Einsatzkräfte der Feuerwehren erforderlich machen.<br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T3 Qualifikation des Personals, Auswertung und Personenschutz<br />

Funktionen und Aufgabenabgrenzung werden definiert:<br />

- Messtrupp (Durchführung des Einsatzauftrages)<br />

- Einsatzabschnittsleiter Messen (Einsatzabschnittsleitung und Bewertung)<br />

- Fachberater (Auswertung und Interpretation)<br />

- Einsatzleiter (Gesamtverantwortung)<br />

Mindestqualifikation und Ausbildungsinhalte für die jeweilige Funktion werden<br />

festgelegt<br />

Lagebeurteilung<br />

Gefahren erkennen<br />

Einsatzauftrag:<br />

"Gefahrstoffnachweis"<br />

Auswahl geeigneter<br />

Geräte (<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T1)<br />

Anwendung der Geräte<br />

(<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2)<br />

Auswertung/Interpretation<br />

(<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T3)<br />

Neubewertung der Lage<br />

Neue Einsatzaufträge<br />

Wegen landes- und standortspezifischer Besonderheiten und Vorgaben sind<br />

Abweichungen von dieser <strong>Richtlinie</strong> möglich.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 04/2004 -ENTWURF - Seite 2


Inhalt<br />

Inhalt........................................................................................................................... 3<br />

1 Einleitung........................................................................................................... 5<br />

1.1 Geltungsbereich........................................................................................... 5<br />

1.2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen................................................... 5<br />

1.3 Gefahrstoffnachweis .................................................................................. <strong>10</strong><br />

1.4 Notfall-Probenahme durch Feuerwehren................................................... 11<br />

1.5 Sicherheitstechnische Kennzahlen und Stoffdaten.................................... 12<br />

2 Randbedingungen für die Auswahl geeigneter Geräte .................................... 13<br />

2.1 Einsatzplanung .......................................................................................... 13<br />

2.2 Geräteparameter ....................................................................................... 14<br />

2.3 Aussagewert der Nachweisgeräte ............................................................. 14<br />

3 Gerätetechnische Möglichkeiten...................................................................... 14<br />

3.1 Schnelltests zum „Spüren“......................................................................... 15<br />

3.2 Gerätetechnik zum „Messen“..................................................................... 15<br />

3.3 Geräte zum „Analysieren“.......................................................................... 17<br />

3.4 Nachweistechnik für Wärmebilder ............................................................. 18<br />

3.5 Nachweisgeräte für den Strahlenschutzeinsatz......................................... 19<br />

3.6 ABC-Erkundungskraftwagen...................................................................... 21<br />

4 Ausstattungsempfehlung ................................................................................. 22<br />

4.1 Basis-Ausstattung...................................................................................... 22<br />

4.2 Sonder-Ausstattung ................................................................................... 22<br />

4.3 Spezial-Ausstattung................................................................................... 22<br />

4.4 Messtrupp-Ausstattung.............................................................................. 23<br />

5 Probenahme .................................................................................................... 23<br />

5.1 Allgemeine Probenahme-Ausstattung ....................................................... 23<br />

5.2 Gasförmige Stoffe...................................................................................... 24<br />

5.3 Flüssige Stoffe........................................................................................... 24<br />

5.4 Feste Stoffe ............................................................................................... 24<br />

6 Anforderungen an feuerwehrtaugliche Gerätetechnik...................................... 25<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 3


6.1 Allgemeine Anforderungen ........................................................................ 25<br />

6.2 Bauform, Handhabung............................................................................... 25<br />

6.3 Technische Anforderungen für kontinuierlich messende elektronische<br />

Geräte ................................................................................................................ 26<br />

Anlage 1 – Standardablauf und -protokollierung bei Messungen und zur<br />

Probenahme .......................................................................................................... 28<br />

Anlage 2 – Ereignisabhängige Nachweisverfahren ............................................... 35<br />

Anlage 3 – Stoff- und ereignisabhängige Empfehlung........................................... 36<br />

Anlage 4 – Nachweismöglichkeiten für ETW-Stoffe............................................... 37<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 4


1 Einleitung<br />

Die Feuerwehren übernehmen die in den jeweiligen Landesgesetzen definierten<br />

Aufgaben der Gefahrenabwehr bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen.<br />

Solange die Tätigkeit der Feuerwehren aufgrund angenommener oder bestätigter<br />

Gefahrensituationen erforderlich ist, muss bei ABC-Einsätzen daher auch immer von<br />

einer Gefährdung für Dritte ausgegangen werden, die zunächst unabhängig von<br />

konkreten Messwerten ist und wegen der ereignisabhängigen Besonderheiten sehr<br />

unterschiedlich sein kann.<br />

Der Nachweis von Gefahrstoffen und die Probenahme durch Einsatzkräfte der<br />

Feuerwehren sind abhängig von der Lage, den personellen und gerätetechnischen<br />

Möglichkeiten sowie von den spezifischen Stoffeigenschaften der beteiligten<br />

Gefahrstoffe. Der Zeitpunkt des Gefahrstoffnachweises oder der Probenahme hat<br />

wesentlichen Einfluß auf die Anwendbarkeit bei einsatztaktischen Entscheidungen<br />

und der Festlegung erforderlicher Folgemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den<br />

dafür zuständigen Fachbehörden.<br />

Messwerte, die durch Feuerwehren an der Einsatzstelle ermittelt wurden, sollen<br />

Informationen zum Gefahrstoff oder vorliegenden Gefahren als Teil der vielfältigen<br />

Entscheidungskriterien für die Auswahl geeigneter einsatztaktischer Maßnahmen<br />

zum Schutz der Einsatzkräfte und Betroffener bei der Gefahrenabwehr liefern.<br />

Sie sind nicht für die Fachbehörden als Grundlage für die Bewertung möglicher<br />

Langzeitschäden gedacht.<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> gibt Empfehlungen zur einheitlichen Auswahl feuerwehrtauglicher<br />

Gerätetechniken zum Gefahrstoffnachweis in Verbindung mit Festlegungen zum<br />

Aufbau einer einheitlichen Nachweisstrategie. Die <strong>Richtlinie</strong> bezieht sich auf Einsätze<br />

der öffentlichen und nichtöffentlichen Feuerwehren. Sie definiert Fachbegriffe und<br />

legt Anforderungen an feuerwehrtaugliche Gerätetechniken zum Gefahrstoffnachweis<br />

fest. Zudem wird die Qualifikation und notwendige Ausbildung der Funktionsträger<br />

geregelt.<br />

1.2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen<br />

Die Verwendung exakt definierter Begriffe für den Nachweis von Gefahrstoffen und<br />

den von ihnen ausgehenden Gefahren an Feuerwehr-Einsatzstellen ist zwingend<br />

erforderlich. Nur durch die Verwendung exakt definierter Begriffe läßt sich eine<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 04/2004 -ENTWURF - Seite 5


einheitliche Ausbildung, eine einheitliche Sprachregelung im Einsatz und beim<br />

Informationsaustausch (auch bundesweit) verwirklichen.<br />

Für diese <strong>Richtlinie</strong> wird nicht zwischen Gefahrstoff, Gefahrgut oder gefährlichen<br />

Arbeitsstoffen unterschieden, da diese Definitionen andere Rechtsbereiche berühren<br />

und aus einsatztaktischer Sicht von sekundärer Bedeutung sind.<br />

Analysieren<br />

Identifizierung eines unbekannten Gefahrstoffes, der als Reinstoff, Zubereitung oder<br />

Gemisch in allen Aggregatzuständen an der Einsatzstelle vorkommen kann, und sich<br />

nur mit komplexer Gerätetechnik direkt vor Ort oder durch die Aufbereitung von<br />

Proben im Labor nachweisen lässt.<br />

Dosis (A-Einsatz)<br />

Dosis ist die Strahlungsenergie, die bei der Wechselwirkung einer Strahlung mit<br />

Materie an diese abgegeben wird; im Feuerwehreinsatz wird die Äquivalentdosis als<br />

Messgröße verwendet. Die Einheit der Äquivalentdosis ist Sievert (Sv).<br />

Dosisleistung (A-Einsatz)<br />

Ist die Strahlungsenergie, die in einem beliebigem Abstand von einem radioaktiven<br />

Strahler, bezogen auf eine Zeiteinheit, in der Regel 1 Stunde, gemessen wird. Die<br />

Einheit der Dosisleistung ist Sievert/Stunde (Strahlungsenergie pro Zeiteinheit, Sv/h).<br />

Einsatztoleranzwert<br />

Unter Einsatztoleranzwert (ETW) – s. auch <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/01 – ist ein<br />

stoffspezifischer Beurteilungswert (Schwellenwert) für Einsatzmaßnahmen der<br />

Feuerwehr zu verstehen. Er berücksichtigt akute toxische Wirkungen für zeitlich<br />

begrenzte Tätigkeiten von Einsatzkräften und kann auch zur Beurteilung der<br />

Gefahrenlage für die Bevölkerung herangezogen werden. Länder- oder<br />

standortspezifische Festlegungen können andere Grenzwerte als Grundlage haben.<br />

Die Stoffe mit Einsatztoleranzwert sollten mit feuerwehrüblicher Nachweistechnik<br />

nachweisbar sein. Im Hinblick auf die Beurteilung eines Messergebnisses mit<br />

feuerwehrtechnischen Nachweisgeräten sind sinnvolle Rundungen der<br />

Einsatztoleranzwerte möglich.<br />

Kalibrierung/Justierung<br />

Kalibrieren ist das Einstellen einer Geräteanzeige auf die vom Hersteller<br />

vorgegebene Stoffkonzentration. Wird die Anzeige zur Korrektur entsprechend neu<br />

eingestellt, spricht man von Justierung.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 6


Im Rahmen des Gefahrstoffnachweises kann es wichtig sein zu wissen, auf welchen<br />

Stoff ein Nachweisgerät kalibriert ist. Ein häufiges Beispiel ist das<br />

Explosionsgrenzenwarngerät. Ist dieses z.B. auf Methan kalibriert, reagiert es<br />

weniger empfindlich auf Lösemitteldämpfe, als wenn es auf Nonan kalibriert ist.<br />

Dies ist bedeutend für den Einsatzwert des Ergebnisses, dass der Einsatzleiter den<br />

ABC-Gefahrstoff kennen oder erahnen muss, um den angezeigten Wert bewerten zu<br />

können; dies erfolgt z.B. anhand von Gebrauchsanweisungen oder<br />

Sensordatenblättern.<br />

Leitsubstanzen<br />

Leitsubstanzen sind Stoffe in Gemischen, die zum Spüren nach dem Gemisch oder<br />

zur groben Abschätzung der Gefährdung durch das Gemisch herangezogen werden<br />

können. Als Leitsubstanz kommen Stoffe mit der größten Konzentration im Gemisch<br />

und/oder mit dem größten Gefährdungspotential in Frage, sofern sie sich mit<br />

vorhandenen Mitteln nachweisen lassen.<br />

Messen<br />

Konzentrationsbestimmung eines Gefahrstoffes oder einer von einem Gefahrstoff<br />

ausgehenden Gefahr durch Einzelmessungen oder kontinuierliche Messungen.<br />

Wenn gesicherte Informationen über beteiligte Einzelstoffe vorliegen, können<br />

stoffspezifische Merkmale gezielt gemessen werden.<br />

Messbereich<br />

Der Messbereich ist der Konzentrationsbereich, für den das eingesetzte<br />

Nachweisgerät ausgelegt ist. Temperatur, Luftdruck und -feuchtigkeit können<br />

beeinflussend wirken. Dies ist dann aber i.d.R. in der Dokumentation des Gerätes<br />

vermerkt. Die vorhandene Stoffkonzentration muss innerhalb der Nachweisgrenzen<br />

des Gerätes liegen um bewertet werden zu können. Werden Konzentrationen<br />

außerhalb des Messbereichs gemessen, erfolgt z.T. auch eine Anzeige, die aber<br />

völlig unkorrekt sein kann! Zudem muss die Messung die ganze Zeit beobachtet<br />

werden.<br />

Der Messbereich eines Gerätes muss zur Fragestellung des Auftrages passen. Will<br />

man z. B. die Über-/Unterschreitung eines Einsatztoleranzwertes nachvollziehen, so<br />

muss dieser innerhalb des Messbereichs liegen (vorzugsweise etwa in der Mitte). Ein<br />

ETW im <strong>10</strong> ppm-Bereich lässt sich z.B. nicht mit einem Explosionsgrenzenwarngerät<br />

(misst im <strong>10</strong> 000 ppm-Bereich) überprüfen. Ein ETW von 0,5 ppm lässt sich nicht mit<br />

einem Prüfröhrchen für 20 - 500 ppm kontrollieren.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 7


Warnhinweis<br />

Wenn beim Einsatz von Prüfröhrchen schon bei deutlich weniger Hüben als<br />

angegeben und sehr schnell der Verfärbungsvorgang eintritt, kann der<br />

Messbereich weit überschritten werden.<br />

Nachweisen<br />

Oberbegriff für die Untersuchung von Gefahrstoffen (Einzelstoffe und Gemische)<br />

durch Spüren, Messen oder Analysieren. Der Nachweis kann qualitativ oder<br />

quantitativ erfolgen und ist vom eingesetzten Nachweisverfahren abhängig. Das<br />

Ergebnis von Gefahrstoffnachweisen wird in der Analytik mit typischen Begriffe wie<br />

Messwert bzw. Messergebnis benannt.<br />

Nachweisprinzip<br />

Das Nachweisprinzip beschreibt die Anwendung physikalischer oder chemischer<br />

Effekte, die in einem Gerät zum Gefahrstoffnachweis technisch umgesetzt werden,<br />

d.h. im Nachweisvorgang technisch realisiert werden. Aufgrund des an der<br />

Einsatzstelle vermuteten ABC-Gefahrstoffes muss ein Gerät mit geeignetem<br />

Nachweisprinzip ausgewählt werden. So fern dies noch nicht möglich ist, sollten<br />

zunächst Geräte mit breiterem Erfassungsspektrum gewählt werden (z.B. Ex-<br />

Messgerät, Prüfröhrchensets, PID), um die Gefahrengruppe weiter einzuschränken<br />

und somit eine mögliche Gefahr eingrenzen zu können.<br />

Durch die unterschiedlichen Funktionsweisen der Nachweisgeräte kann es<br />

vorkommen, dass beim beabsichtigten Nachweis eines bestimmten Stoffes auch<br />

andere vorhandene Stoffe die Stofferkennung stören, da auch sie vom Gerät<br />

mitgemessen werden (Querempfindlichkeit). Bei Nichtberücksichtigung dieser<br />

Aspekte ist die Gefahr von Fehlinterpretationen sehr groß.<br />

Nachweis-Strategie<br />

Vorplanung der grundsätzlichen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen<br />

an Feuerwehr-Einsatzstellen.<br />

Nachweis-Taktik<br />

Planung der speziellen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen im<br />

konkreten Ereignisfall.<br />

Notfall-Probenahme<br />

Sicherstellung von gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffen an Feuerwehr-<br />

Einsatzstellen durch unterwiesene Einsatzkräfte unter den Rahmenbedingungen<br />

eines Einsatzes nach den Vorgaben Teil 2 dieser <strong>Richtlinie</strong>.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 8


Nullrate (Nulleffekt)<br />

Anzahl der Impulse pro Zeiteinheit, die bei einem Strahlungsdetektor durch andere<br />

Ursachen als die zu messende Strahlung auftreten (kosmische, natürliche Strahlung)<br />

Für den A-Einsatz gilt die in der Feuerwehrdienstvorschrift 500 „Einheiten im ABC-<br />

Einsatz“ getroffene Festlegung: Eine Kontamination liegt bei Überschreitung der<br />

dreifachen Nullrate vor.<br />

Querempfindlichkeit<br />

Die Querempfindlichkeit gibt an, welche weiteren bei dem Nachweis vorliegenden<br />

Stoffe das Anzeigeverhalten eines Nachweisgerätes (z.B. Prüfröhrchens)<br />

beeinflussen, sowie durch welche Stoffe keine Beeinflussung des Messergebnisses<br />

erfolgt.<br />

Querempfindlichkeiten müssen bei jeder Nachweismethode für die Entscheidung<br />

beachtet werden und sind in der Regel in Angaben des Geräteherstellers zu finden.<br />

Einflüsse, die das verwendete Nachweissystem stören, müssen parallel zum<br />

eigentlichen Nachweis überprüft werden. (z. B. durch andere ergänzende<br />

Nachweise). Daneben müssen unerwartete Anzeigeergebnisse (z. B. nicht erwartete<br />

Färbung eines Prüfröhrchens) im Hinblick auf Querempfindlichkeiten abgeklärt<br />

werden.<br />

Beispiel: Ein Stoff A soll in der Luft gemessen werden. Neben dem Stoff A ist auch<br />

Stoff B in der Luft. Das für A ausgewählte Nachweisverfahren reagiert aber auf Stoff<br />

A und B (d.h. es besteht eine Querempfindlichkeit gegenüber B). Die Anzeige für<br />

Stoff A wird also zu hoch sein.<br />

1. Man akzeptiert das Vorhandensein einer positiven Querempfindlichkeit (zu<br />

hohes Ergebnis) und nimmt den vollen Wert zur Beurteilung des<br />

Einsatztoleranzwertes von Stoff A. Dadurch werden ggfs. zu früh weitere<br />

einsatztaktische Maßnahmen getroffen oder<br />

2. Ein zweites Nachweisverfahren, das nur auf B reagiert, ist parallel<br />

anzuwenden. Zum einen, um das evtl. Vorhandensein von B zu prüfen und<br />

zum anderen um durch Differenzbildung letztendlich ein Ergebnis für A zu<br />

bekommen.<br />

Spüren<br />

Suche nach freigesetzten Gefahrstoffen und den von ihnen ausgehenden Gefahren<br />

mit einfachen Nachweismöglichkeiten, die eine ja/nein-Aussage ermöglichen.<br />

Standardabweichung<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 9


Die Standardabweichung ist das Mass der Abweichung des Einzelwertes der<br />

Messung von dem Mittelwert, d.h. wenn man <strong>10</strong> Messungen durchführt, erhält man<br />

<strong>10</strong> Werte die vom Mittelwert entsprechend abweichen. Sie wird in der<br />

Gerätebeschreibung angegeben und der Umgang damit ist in Lehrgängen zu<br />

schulen. Die Standardabweichung ist bei der Taktik z.B. wenn das Messergebnis in<br />

Grenzbereichen nahe dem Einsatztoleranzwert liegt zu berücksichtigen.<br />

1.3 Gefahrstoffnachweis<br />

Im Rahmen dieser <strong>Richtlinie</strong> wird der Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz<br />

definiert und zu dessen Anwendbarkeit Rahmenbedingungen und Festlegungen<br />

getroffen. Er ist nur dann von Bedeutung, wenn er im Rahmen des ABC-Einsatzes<br />

zeitgerecht zur Lageerkundung und -beurteilung beitragen kann.<br />

Der Nachweis von Gefahrstoffen und der von ihnen ausgehenden Gefahren ist<br />

insbesondere für die Lösung folgender Aufgaben durch die Einheitsführer und<br />

Einsatzleitung von Interesse:<br />

− Anpassung des inneren Absperrbereiches (FwDV500: Einheiten im ABC-<br />

Einsatz, <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/04)<br />

− Auswahl geeigneter Schutzausrüstung für die eingesetzten Kräfte<br />

− Auswahl spezieller, geeigneter Geräte und Materialien zur Gefahrenabwehr<br />

− Auswahl besonderer Lösch- und Bindemittel<br />

− Ortung von Leckagen<br />

− Fixierung von Ist-Zuständen während des Einsatzes, insbesondere in der<br />

Anfangsphase<br />

− Feststellung von Personen-, Geräte- und Gebiets-Kontaminationen<br />

− Beurteilung des Ausbreitungsverhaltens aufgrund meteorologischer<br />

Rahmenbedingungen und Stoffeigenschaften<br />

− Warnung und Information der betroffenen Bevölkerung<br />

− Kontrolle der Wirksamkeit von angeordneten Einsatzmaßnahmen<br />

− Vergleich der Messergebnisse mit den Stoffdaten und Grenzwerten aus<br />

speziellen Informationsquellen und Nachschlagewerken (u.a. <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>10</strong>/01,<strong>10</strong>/03)<br />

− Festlegung des betroffenen Gebietes mit den damit verbundenen Maßnahmen,<br />

ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Verkehrslenkung, Sperrung von<br />

Verkehrsanlagen, Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen, Räumung<br />

besonderer Liegenschaften); Prüfung der Notwendigkeit von Folgemaßnahmen<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite <strong>10</strong>


zum Schutz der Bevölkerung (Evakuierung, Versorgung, Unterbringung) sowie<br />

objektbezogene Schutzmaßnahmen (Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit<br />

und Versorgung wie z. B. Trinkwassergewinnung, Energieversorgung u. a.)<br />

− Bereitstellung von Messergebnissen für die medizinische Weiterbehandlung<br />

von verletzten Personen (Toxikologische Bewertung durch fachkundige Stellen)<br />

− Rücknahme von aufwändigen Einsatzmaßnahmen<br />

− Zusammenarbeit mit zuständigen Fachbehörden (z. B. Umweltbehörde) und<br />

Fachfirmen (z. B. TUIS)<br />

− Sammlung und Archivierung des vorhandenen Datenmaterials zur<br />

Dokumentation des Einsatzablaufes<br />

Hinweis<br />

Mit Hilfe eines Stufenkonzeptes (siehe <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2) kann im Verlauf<br />

des Einsatzes zunächst mit relativ einfachen, vorhandenen Informationen die<br />

Lageerkundung unterstützt werden. Im weiteren Verlauf können dann auch mit<br />

Spür-, Mess- und Analysegeräten zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden.<br />

1.4 Notfall-Probenahme durch Feuerwehren<br />

Probenahmen durch Einsatzkräfte der Feuerwehren finden unter den<br />

Rahmenbedingungen eines Einsatzes statt.<br />

„Notfall-Proben“, die durch Einsatzkräfte der Feuerwehren genommen werden,<br />

dienen der Unterstützung der Gefahrenabwehr und Fixierung des angetroffenen Ist-<br />

Zustandes für die zeitnahe Untersuchung mit aufwendigeren Analyseverfahren.<br />

Ersteres wird durch Einsatzkräfte der Feuerwehr während des Einsatzes ausgeführt,<br />

während im zweiten Fall den Feuerwehren ein flächendeckendes Gefahrstoffanalytikund<br />

Probenahme-Konzept (Task Force, SEG-Messen, anerkannte Fach-<br />

Institutionen) durch entsprechende Regelungen zur Verfügung stehen muss.<br />

„Notfall-Proben“ werden benötigt, um die zu untersuchenden Gefahrstoffe zu<br />

sammeln und sie mit Hilfe geeigneter und frühzeitig verfügbarer Gerätetechniken zu<br />

untersuchen. Sie sind zunächst nicht für die zuständigen Fachbehörden oder<br />

polizeiliche Ermittlungen gedacht. Da aber die Feuerwehren in den meisten Fällen<br />

als erste Einheiten im Rahmen der Gefahrenabwehr am Einsatzort eintreffen, sind<br />

die Fachbehörden und Polizeidienststellen häufig an Proben aus der Anfangsphase<br />

eines Ereignisses interessiert, um eine Gefahrenabschätzung vornehmen und<br />

weitere Folgemaßnahmen festlegen zu können. Die Notfall-Proben können von den<br />

Feuerwehren an die Fachbehörden zur weiteren Verwendung übergeben werden.<br />

Hierzu ist es notwendig, dass die Rahmenbedingungen der Probenahme durch die<br />

Feuerwehr sorgfältig dokumentiert werden (siehe Anlage 1).<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 11


1.5 Sicherheitstechnische Kennzahlen und Stoffdaten<br />

Die folgenden sicherheitstechnischen Kennzahlen und Stoffdaten können Hinweise<br />

auf Gefährdungen und einsatztaktische Maßnahmen geben, wenn die beteiligten<br />

Stoffe bekannt sind und sich die benötigten Daten aus Einsatzunterlagen,<br />

Sicherheitsdatenblättern, Nachschlagewerken und Datenbanken oder durch externe<br />

Informationsquellen (z. B. TUIS, Giftnotrufzentralen) ermitteln lassen. Die Tabelle<br />

gibt lediglich praxisnahe Erläuterungen wieder. Exakte Definitionen findet man in<br />

entsprechenden Normen und in der Feuerwehr-Fachliteratur.<br />

Stoffdaten<br />

Erläuterungen<br />

Dampfdichteverhältnis Dichte des Gases/Dampfes verglichen mit Luft = 1.<br />

Wichtig für die Beurteilung der Ausbreitung eines<br />

Gases;<br />

Verhältnis >1: Gas sinkt ab<br />

Verhältnis


Kritische Temperatur<br />

Höchste Temperatur, bei der ein Gas noch verflüssigt<br />

werden kann.<br />

Grenzwerte Die Anwendung konkreter Grenzwerte ist stoff- u.<br />

lageabhängig und hängt von den örtlichen<br />

Festlegungen in Abstimmung mit den zuständigen<br />

Fachbehörden ab. Je niedriger der Grenzwert, desto<br />

gefährlicher der Stoff.<br />

Schmelzpunkt/Festpunkt<br />

Siedepunkt<br />

Wassergefährdungsklasse<br />

Wassermischbarkeit<br />

Zündtemperatur<br />

Temperatur, bei der ein Stoff vom festen in den<br />

flüssigen Aggregatzustand übergeht.<br />

Temperatur, bei der ein Stoff vom flüssigen in den<br />

gasförmigen Aggregatzustand übergeht.<br />

Maß für das Wassergefährdungspotential eines Stoffes<br />

(akute Toxizität gegenüber Säugern, Bakterien und<br />

Fischen). WGK1 (schwache Wassergefährdung) bis<br />

WGK3 (starke Wassergefährdung)<br />

Verhalten bei Mischung im Wasser. Löslichkeit ist stark<br />

stoff- und temperaturabhängig. Es ist die Menge (g/l)<br />

eines Stoffes, die sich bei einer bestimmten<br />

Temperatur in Wasser löst. Je größer die Löslichkeit<br />

des Stoffes, desto leichter lässt er sich mit Wasser<br />

niederschlagen.<br />

Temperatur, bei der ein Stoff bei ausreichender<br />

Sauerstoffkonzentration in der Umgebung zu brennen<br />

beginnt.<br />

2 Randbedingungen für die Auswahl geeigneter Geräte<br />

Grundsätzlich sollte für die Auswahl der Geräte beachtet werden, welches Ergebnis<br />

für die Lagebeurteilung zum Zeitpunkt des Nachweisauftrages ausreichend ist. Auch<br />

hier bestimmt die Einsatztaktik und die akute Lage wie viel Zeit für die<br />

Lageerkundung – hier die Stofferkundung mit Hilfe der Gefahrstoffnachweistechnik –<br />

zur Verfügung steht und wie genau das Ergebnis sein muss, um erste bzw. weitere<br />

Einsatzmaßnahmen festlegen zu können. Bei der Entscheidung hilft das im Teil 2<br />

dieser <strong>Richtlinie</strong> festgelegte Stufenkonzept zur systematischen Entscheidung.<br />

2.1 Einsatzplanung<br />

Im Rahmen der Einsatzplanung sind die für das Einsatzgebiet notwendige<br />

Nachweistechnik und -taktik festzulegen. Die dafür notwendigen Fahrzeuge sind in<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 13


die Alarm- und Ausrückeordnung einzuplanen. Da der Einsatzerfolg vor allem von<br />

der Qualität des Messtrupps, des Fachberaters und Einsatzleiters abhängt, ist die<br />

Aus- und Fortbildung des Personals festzulegen und durchzuführen.<br />

2.2 Geräteparameter<br />

Für die Auswahl des einzusetzenden Nachweisgerätes sollten die beschriebenen<br />

Auswahlkriterien herangezogen werden. Insbesondere das Nachweisprinzip, der<br />

Messbereich, mögliche Querempfindlichkeitseinflüsse und die Art des Ergebnisses<br />

sind dafür wichtige Punkte.<br />

2.3 Aussagewert der Nachweisgeräte<br />

Die notwendige Genauigkeit des Messergebnisses bestimmt sehr oft die Wahl des<br />

Nachweisgerätes. So gibt es Geräte, die die folgenden Aussagen liefern:<br />

- ja/nein-Aussage<br />

- Summensignal<br />

- Stoffspezifische Aussage bzw. Aussage zur Stoffgruppe durch Farbanzeige<br />

(z.B. Säure oder Lauge durch Farbe beim Einsatz des pH-Papiers)<br />

- Quantitativ<br />

- Tendenz<br />

- Optisches oder akustisches Signal (z.B. bei Explosionsgrenzen-Warngeräte)<br />

- Spektrum (z.B. Erhalt beim Einsatz von IR- bzw. GC/MS-Gefahrstoffnachweis)<br />

3 Gerätetechnische Möglichkeiten<br />

Die nachfolgend aufgeführten Gerätetechniken werden in drei Gruppen eingeteilt. Sie<br />

unterscheiden sich durch das angewendete Nachweisverfahren (Nachweisprinzip),<br />

den gerätetechnischen sowie personellen Aufwand. Zur Vermeidung von<br />

Bedienungs- und Anwendungsfehlern müssen den Anwendern die gerätetechnischen<br />

Möglichkeiten und Grenzen durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen bekannt sein.<br />

Messwerte, die im Freien ermittelt wurden, müssen kritisch bewertet werden. Nach<br />

Möglichkeit sind wegen der starken Konzentrationsschwankungen stets mehrere<br />

zeitnahe Messungen durchzuführen, um auch die Auswirkung von Fehlerquellen<br />

einzuschränken.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 14


3.1 Schnelltests zum „Spüren“<br />

Diese einfachen Nachweisverfahren zeigen z. B. durch einen Farbumschlag sofort<br />

an, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Es sind keine stoffspezifischen Aussagen<br />

möglich. Der gerätetechnische Aufwand ist gering.<br />

3.1.1 pH-Wert-Indikatoren<br />

Der pH-Wert kann durch Indikatorpapier oder Teststäbchen mit Hilfe von<br />

Farbvergleichsskalen sofort ermittelt werden.<br />

3.1.2 Spürpulver/Spürpapier<br />

Für den stoffunspezifischen Nachweis chemischer Kampsstoffe kann ein Spürpulver<br />

auf verdächtige Flächen gestreut werden. Ein Farbumschlag bestätigt den<br />

Kontaminationsverdacht.<br />

Zur Ermittlung der Kampfstoffgruppe G (Sarin, Soman), H (Lewisit, Lost) oder V (VX)<br />

dient das Kampfstoffspürpapier, das je nach Kampfstoffart eine charakteristische<br />

Färbung annimmt.<br />

3.1.3 Öltestpapier<br />

Für den Nachweis von Kraftstoffen oder Ölen in Böden oder Wasser eignet sich<br />

Öltestpapier.<br />

3.1.4 Lecksuchspray<br />

Kleine, undichte Stellen an Gasinstallationsleitungen oder unter Druck stehenden<br />

Behältern, die nicht sofort lokalisierbar sind, lassen sich mit Lecksuchspray, das auf<br />

der Leckage durch Blasenbildung aufschäumt, aufspüren.<br />

3.2 Gerätetechnik zum „Messen“<br />

Für die Ermittlung von Messergebnissen stehen den Feuerwehren die<br />

verschiedensten Nachweisgeräte zur Verfügung, mit denen sowohl Punktmessungen<br />

als auch kontinuierliche Messungen möglich sind. Der gerätetechnische Aufwand ist<br />

größer als bei den Spürverfahren. Bei der Auswahl geeigneter Nachweisgeräte zum<br />

Messen ist eine besondere Sorgfalt notwendig, da alle Geräte nur für bestimmte<br />

Stoffe oder Stoffgruppen geeignet sind. In explosionsgefährdeten Atmosphären<br />

dürfen nur dafür zugelassene Geräte verwendet werden.<br />

3.2.1 Prüfröhrchen<br />

Die Prüfröhrchen-Nachweistechnik ist das am weitesten verbreitete chemische<br />

Messverfahren, um gas- und dampfförmige Schadstoffe in der Umgebungsluft zu<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 15


messen. Diese Methode ist derzeit für viele Feuerwehren die einzige Möglichkeit, um<br />

überhaupt Aussagen über mögliche Gefahren zu machen. Für den Zeitraum der<br />

aufgedruckten Haltbarkeit ist das Messsystem kalibriert.<br />

Ein automatisiertes chemisches Messsystem mit optoelektronischer Auswertung<br />

beruht auf ähnlicher Grundlage wie die Prüfröhrchen-Nachweistechnik. Aufgrund<br />

eines konzentrations- und zeitabhängigen Nachweisprinzips (Probenahmevolumen<br />

abhängig von der Schadstoffkonzentration), lassen sich Schwankungen der<br />

Konzentration berücksichtigen. Die Messwerte werden digital angezeigt und im Gerät<br />

gespeichert.<br />

3.2.2 Explosionsgrenzen-Warngeräte<br />

Zur stoffunspezifischen Messung explosionsfähiger Gas/Dampf-Luftgemische,<br />

werden Explosionsgrenzen-Warngeräte angewendet, die aufgrund verschiedener<br />

Sensortechniken und Kalibrierungen unterschiedliche Empfindlichkeiten besitzen. Für<br />

das zur Zeit (Stand 2003) am häufigsten eingesetzte Sensorprinzip eines<br />

katalytischen Wärmetönungssensors zur UEG-Messung ist ein<br />

Mindestsauerstoffgehalt notwendig. Daher empfiehlt sich zur Sicherstellung einer<br />

solchen Ex-Messung die Kombination mit einem Sauerstoff-Sensor in einem Ex/O 2 -<br />

Messgerät. Die Geräte bedürfen der regelmäßigen Wartung und Pflege. Bei Geräten<br />

mit einem katalytischen Ex-Sensor können eventuell Sensorgifte zu Fehlmessungen<br />

führen. Dieser Sensor sollte deshalb regelmäßig mit Prüfgas überprüft werden.<br />

3.2.3 Elektro-chemische Messgeräte<br />

Kontinuierlich direktanzeigende Nachweisgeräte mit elektrochemischen Sensoren<br />

bedürfen der regelmäßigen Wartung und Pflege (Kalibrierung). Bestimmte<br />

luftgetragene Gefahrstoffe (z. B. Ammoniak, Chlor, Kohlenstoffdioxid) lassen sich<br />

auch mit Kombinationsgeräten messen, die mit mehreren stoffspezifischen Sensoren<br />

bestückt sind. Eine Identifizierung unbekannter Gefahrstoffe ist nicht möglich.<br />

3.2.4 Photoionisationsdetektoren<br />

Photoionisationsdetektoren (PID) sind kontinuierlich direktanzeigende Geräte zum<br />

Spüren und Messen von Gefahrstoffen. Sie erlauben eine sofortige Tendenzaussage<br />

über die Höhe der Konzentration luftgetragener Schadstoffe, vorausgesetzt, dass<br />

sich der Stoff aufgrund des angewendeten Nachweisprinzips überhaupt nachweisen<br />

lässt. Bei der Freisetzung von bekannten Einzelstoffen ist mit einem zusätzlich<br />

benötigten Umrechnungsfaktor (Responsefaktor) die Ermittlung der Größenordnung<br />

der Konzentration möglich. Bei Freisetzung eines Stoffgemisches wird stets das<br />

Summensignal angezeigt. Die Geräte müssen regelmäßig kalibriert werden.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 16


3.2.5 Stoffspezifische Testsätze<br />

Für die Messung von Gefahrstoffen in Wasserproben gibt es unterschiedlich<br />

aufwendige Testsätze. Ionenspezifische Teststäbchen eignen sich für die schnelle<br />

Bestimmung bestimmter Parameter, die Informationen über<br />

Gewässerverschmutzungen liefern können (z. B. Nitrat, Nitrit, Ammonium).<br />

Kontinuierlich messende Nachweisgeräte ermöglichen die Bestimmung von<br />

Temperatur, Leitfähigkeit, pH-Wert und Sauerstoffgehalt. Diese Geräte bedürfen der<br />

Wartung und regelmäßigen Kalibrierung.<br />

Photometer ermöglichen die Bestimmung weiterer Parameter (z. B. Chemischer<br />

Sauerstoffbedarf „CSB“). Allerdings ist der gerätetechnische und zeitliche Aufwand<br />

erheblich.<br />

3.3 Geräte zum „Analysieren“<br />

Die nachfolgend aufgeführten sehr komplexen Gerätetechniken sind kostenintensiv,<br />

aufwändig in der Bedienung und stellen erhöhte Anforderungen an das<br />

Bedienungspersonal. Die Geräte werden daher nur an wenigen Standorten<br />

vorgehalten.<br />

Die Anwendung komplexer Analysegeräte bei besonderen Einsatzlagen kann<br />

grundsätzlich sinnvoll sein, um weitere und zuverlässigere Informationen über eine<br />

Gefährdungslage zu erhalten. Messergebnisse, die mit Hilfe dieser Geräte erzielt<br />

wurden, haben in vielen Fällen keinen Einfluss auf die einsatztaktischen<br />

Entscheidungen in der Ersteinsatzphase; sie liefern aber wertvolle Informationen für<br />

den weiteren Einsatzablauf in folgenden Bereichen:<br />

− Abgrenzung des tatsächlich betroffenen Gebietes<br />

− Rücknahme von großräumigen Absperrungen<br />

− Hinweise an Mediziner für die Weiterbehandlung betroffener Patienten<br />

− Dekontamination<br />

− Negativ-Messung (im Sinne von: Stoff ist noch nachweisbar oder nicht)<br />

− Verdachtsaussage über beteiligte Stoffe, wenn völlig unbekannte Stoffgemische<br />

am Einsatzgeschehen beteiligt sind<br />

− Vergleich zwischen Proben, die in zeitlich großem Abstand genommen wurden<br />

(Tendenzaussage)<br />

3.3.1 Mobile Massenspektrometer<br />

Unbekannte, komplexe Stoffgemische lassen sich mit Hilfe dieser Gerätetechnik und<br />

weiteren Zubehörteilen (Gaschromatograph) in einzelne Stoffkomponenten<br />

auftrennen, die sich dann mit einem Massenspektrometer analysieren lassen,<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 17


vorausgesetzt, dass es sich um organische Verbindungen handelt. Für die<br />

Identifizierung wird eine spezielle Auswertungssoftware und EDV-gestützte<br />

Stoffbibliotheken genutzt.<br />

Mit dieser Technik lassen sich aber auch Einzelstoffe gezielt nachweisen.<br />

Nach entsprechender Aufbereitung sind auch Analysen von festen und flüssigen<br />

Stoffen möglich.<br />

3.3.2 Leuchtbakterien-Test<br />

Mit dieser Gerätetechnik lassen sich grobe Aussagen über die Toxizität von flüssigen<br />

Proben, die einer Lösung mit Leuchtbakterien zugegeben werden, machen. Die<br />

tiefkalt gelagerten Leuchtbakterien müssen erst durch eine spezielle Nährlösung<br />

aktiviert werden, bevor die Probe in ein Analyseröhrchen gegeben wird. Aufgrund der<br />

Nährlösung beginnen die Bakterien zu leuchten. Die Licht-Emission lässt sich<br />

nachweistechnisch erfassen. Unter Normalbedingungen wird die gesamte<br />

Leuchtkraft der aktivierten Leuchtbakterien als <strong>10</strong>0 Prozent-Wert angenommen.<br />

Durch die Zugabe der toxischen Stoffe wird die Lichtemission verringert. Diese<br />

sogenannte Hemmung lässt sich nach spätestens einer Viertelstunde mit Hilfe eines<br />

zusätzlichen Auswertegerätes als Prozentangabe bestimmen.<br />

3.3.3 Ionen-Mobilitätsspektrometer (IMS)<br />

Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) dienen zum Nachweisen polarer Stoffe in der Luft.<br />

Mit einem IMS können unbekannte, luftgetragene Stoffe identifiziert und auch<br />

mengenmäßig bestimmt werden. Für die Identifizierung wird eine EDV-gestützte<br />

Stoffbibliothek genutzt. Haupteinsatzgebiete sind Einsätze mit einem Verdacht auf<br />

Kampfstoffe sowie mit einigen gefährlichen Industriechemikalien.<br />

3.3.4 Neuentwicklungen<br />

Eine Vielzahl neuer Gerätetechniken, in denen sehr verschiedene<br />

Nachweisprinzipien einzeln oder gleichzeitig zur Anwendung kommen, befinden sich<br />

zur Zeit in der Entwicklung oder bereits serienreif auf dem Markt.<br />

Aussagen über eine generelle Feuerwehr-Eignung können zur Zeit noch nicht<br />

getroffen werden. (Beispiele: Gefahrstoff-Detektoren-Array, Infrarot-Spektrometer,<br />

Immuno-Assays).<br />

3.4 Nachweistechnik für Wärmebilder<br />

In bestimmten Einsatzsituationen kann die Anwendung von Wärmebildkameras und<br />

Fernthermometern wichtige Hilfestellungen geben, wenn der Zustand von Gebinden<br />

und Lagerbehältern, in denen sich Gefahrstoffe befinden, aus sicherer Entfernung<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 18


eurteilt werden soll. Weiterhin können diese Geräte wichtige Informationen bei der<br />

technischen Ortung und bei der Orientierung in verrauchten Räumlichkeiten liefern.<br />

3.5 Nachweisgeräte für den Strahlenschutzeinsatz<br />

3.5.1 Allgemeine Hinweise<br />

Im A-Einsatz unterscheidet man im wesentlichen vier Strahlungsarten der<br />

radioaktiven Strahlung, die Alpha-, Beta- und Gammastrahlung sowie die<br />

Neutronenstrahlung, wobei die Nachweistechnik im Allgemeinen auf eine<br />

Strahlungsart spezialisiert ist. Dies bedeutet, dass je nach vorliegender Strahlungsart<br />

ein geeignetes Nachweisgerät verwendet werden muss.<br />

In vielen Einsatzfällen werden mehrere Strahlungsarten gleichzeitig vorliegen aber<br />

meist wird auch ein Gammanteil messbar sein. Die Strahlungsarten können<br />

verschiedene Energieniveaus haben (harte/weiche Strahlung) und sie unterscheiden<br />

sich zudem auch in ihrem Durchdringungsvermögen. Alphastrahlung wird bereits von<br />

Papier bzw. wenigen Zentimetern Luft vollständig absorbiert, wohingegen<br />

Gammastrahlung selbst dicke Bleischichten noch durchdringen kann. Die<br />

Abschirmung der Strahlung, v.a. bei der Suche nach einer radioaktiven Quelle muss<br />

bedacht werden.<br />

Für die Einsatzfälle Erkundung, Kontaminationsfeststellung oder Punktquellensuche<br />

werden zuerst Gammanachweisgeräte eingesetzt. Erst bei Vorliegen entsprechender<br />

Informationen oder eines Verdachts werden Alpha- oder Beta-Nachweise<br />

durchgeführt. Eine Nuklididentifizierung ist mit der Messausstattung der Feuerwehren<br />

i.a. nicht möglich; hierzu empfiehlt es sich auf die zuständigen Landesämter und<br />

Behörden mit Gammaspektrometer zurückzugreifen. Dies gilt auch für die<br />

Neutronennachweismöglichkeiten.<br />

Bei gewerblich verwendeten Neutronenquellen (z.B. Am/Be Quellen) sind in der<br />

Regel Gammaanteile messbar und durch die Feuerwehr so nachweisbar.<br />

In kerntechnischen Anlagen werden öffentliche Feuerwehren ohne eine<br />

Fachberatung durch Strahlenschutzbeauftragte nicht tätig.<br />

3.5.2 Amtliches Dosimeter<br />

Das amtliche Dosimeter (Filmdosimeter) dient zur Dokumentation der im<br />

Einsatzverlauf aufgenommenen Personendosis. Es wird unter der<br />

Kontaminationsschutzkleidung im Brustbereich getragen. Es ist darauf zu achten,<br />

dass das Dosimeter nicht durch andere Ausrüstungsgegenstände außer von der<br />

Kontaminationsschutzkleidung überdeckt wird.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 19


3.5.3 Dosiswarngerät<br />

Das Dosiswarngerät warnt den Träger bei Erreichen des einsatzbezogenen<br />

Dosisrichtwertes gemäß FwDV 500. Da das Dosiswarngerät auch im Einsatz mit der<br />

Hand erreichbar sein muss, da Schaltvorgänge erforderlich sein können, ist es bei<br />

Körperschutz Form 1 und 2 im Brustbereich zu tragen. Beim Körperschutz Form 3<br />

muss das Dosiswarngerät im Inneren des Anzuges getragen werden.<br />

3.5.4 Dosisleistungsmessgerät<br />

Dosisleistungsmessgeräte dienen der Messung der Gamma(γ)-Dosisleistung an<br />

einem bestimmten Ort. Mit Hilfe der Messwerte kann der vorgehende Trupp den<br />

günstigsten Aufenthaltsort (geringste Dosisleistung) und der Einsatzleiter die<br />

maximale Aufenthaltsdauer des Trupps an diesem Ort überschlägig berechnen:<br />

Einsatzdauer [h] = Dosisrichtwert [mSv] / Dosisleistung [mSv/h]<br />

Der kleinste Anzeigebereich soll bei höchstens 0,1 µSv/h beginnen und bis etwa<br />

50 µSv/h reichen; der größte Messbereich muss sich bis mindestens 9 mSv/h<br />

erstrecken.<br />

Höhere Dosisleistungen sowie Alpha(α)- und Beta(β)-Strahlung sind nur unter<br />

Verwendung von Außensonden messbar.<br />

Eine Variante stellen Dosisleistungsmessgeräte mit Teleskopsonden dar. Sie können<br />

insbesondere zur Ortung von Strahlenquellen eingesetzt werden, wobei der<br />

Messbereich bis mindestens 5 mSv/h reichen muss.<br />

3.5.5 Dosisleistungswarngerät<br />

Dosisleistungswarngeräte dienen der Festlegung der Grenze des Gefahrenbereichs.<br />

Bei Erreichen der eingestellten Gamma(γ)-Dosisleistung geben diese Geräte einen<br />

Warnton ab, der bei Unterschreiten des Wertes wieder verstummt.<br />

Entsprechend der Festlegungen sind die Geräte, die zum Überprüfen der Grenze<br />

des Gefahrenbereichs dienen, gemäß FwDV 500 auf 25 µSv/h einzustellen. Bei<br />

Kombinationsgeräten, die der Angriffstrupp mitführt, ist die Dosisleistungswarnschwelle<br />

auszuschalten.<br />

3.5.6 Kontaminationsnachweisgerät<br />

Kontaminationsnachweisgeräte sind Geräte, die bereits auf geringste<br />

Kontaminationen mit radioaktiven Stoffen ansprechen. Mit diesen Geräten wird<br />

Personal und Material auf Kontamination überprüft, bevor der Gefahrenbereich<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 20


verlassen werden darf. Dabei ist die für die Kontaminationsfreiheit gemäß FwDV 500<br />

festgelegte Unterschreitung der dreifachen Nullrate zu beachten.<br />

Kontaminationsnachweisgeräte können mit unterschiedlichen Großflächendetektoren<br />

ausgestattet sein, die unterschiedlich empfindlich auf verschiedene Strahlungsarten<br />

und -energien reagieren. Hierauf hat der Einsatzleiter je nach Lage beim Einsatz der<br />

Geräte besonders zu achten.<br />

Zum Kontaminationsnachweis auf Versandstücken ist eine indirekte Messmethode<br />

mit Wischprobe (siehe Anhang 1) anzuwenden.<br />

3.6 ABC-Erkundungskraftwagen<br />

Der ABC-Erkundungskraftwagen dient u.a. dem Messen, Spüren und Melden<br />

radioaktiver und/oder chemischer Kontaminationen. Ebenso dient er zum Aufsuchen<br />

von verstreuten radioaktiven Bruchstücken, der Kennzeichnung und der<br />

messtechnischen Überwachung kontaminierter Bereiche auch abseits befestigter<br />

Wege, der Entnahme von Boden-, Wasser- und Luftproben sowie dem Erfassen und<br />

Melden von Wetterdaten.<br />

Das radiologische Nachweissystem ermöglicht das Erkennen radioaktiver Quellen.<br />

Es ist mit einem hochempfindlichen Weitbereichsdetektorsystem ausgerüstet, das die<br />

Erkennung von künstlichen Strahlungsquellen auch vor einem stark schwankenden<br />

natürlichen Hintergrund ermöglicht und bei Überschreitung von festgelegten Dosis-<br />

/Dosisleistungsschwellen alarmiert.<br />

Die radiologische Nachweistechnik des Messcontainers im ABC-Erkunder besteht<br />

aus zwei Sensoren, die sich hinsichtlich der Aufgaben zum Gefahrstoffnachweis und<br />

des Messbereichs ergänzen. Die Sensoren decken gemeinsam den<br />

Dosisleistungsbereich von etwa <strong>10</strong> nSv/h bis zu 1 Sv/h ab. Für den<br />

Dosisleistungsbereich bis <strong>10</strong>0 µSv/h, der auch im Umweltschutz einsetzbar ist,<br />

wurde eine Szintillationszählersonde mit einem 2-Liter-Plastikszintillator ausgewählt.<br />

Ein handelsüblicher Dosisleistungsmesser mit einem Proportionalzählrohr deckt den<br />

Dosisleistungsbereich bis 1 Sv/h ab.<br />

Neben der automatisierten Messwert-Erfassung während der Fahrt erlaubt das<br />

System auch eine Erkundung in der Umgebung des Fahrzeugs. Hierzu wird der im<br />

Messcontainer enthaltene Dosisleistungsmesser entnommen.<br />

An das Grundgerät können weitere Spezialsonden angeschlossen werden, die von<br />

der Software erkannt und entsprechend dargestellt werden.<br />

Dies trifft auch auf die Ergänzung der radiologischen Ausstattung zum<br />

Gefahrstoffnachweis im ABC-Erkunder zur Messung von Alpha- und Betastrahlung<br />

zu. Mit dem entsprechenden Koffer können flüssige -, feste - und Wischproben<br />

untersucht werden und damit radioaktive Kontaminationen festgestellt werden. Auf<br />

vielen ABC-Erkundern befinden sich weitere Alpha-Nachweisgeräte mit größerer<br />

Detektorfläche. Mit diesen lassen sich flächige Alpha-Kontaminationen feststellen.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 21


Die Bedienung erfordert eine entsprechende Einweisung. Aktuelle<br />

Kontaminationsnachweisgeräte auf Festkörperbasis sind einfacher in der<br />

Handhabung.<br />

Die Nachweisgeräte für C-Gefahrstoffe bestehen im wesentlichen aus zwei<br />

Analysegeräten: einem Photoionisationsdetektor und einem<br />

Ionenmobilitätsspektrometer. Die Geräte sind in der Lage, eine Vielzahl von<br />

Industriechemikalien zu erfassen sowie gängige chemische Kampfstoffe<br />

nachzuweisen (siehe <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/01).<br />

4 Ausstattungsempfehlung<br />

Die Anforderungen an die Ausstattung öffentlicher und nichtöffentlicher Feuerwehren<br />

für den Gefahrstoff-Nachweis sind wegen der sehr unterschiedlichen<br />

Gefährdungspotentiale in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sehr verschieden.<br />

Für die meisten Feuerwehren ist eine Basisausstattung und die gemäß FwDV 500<br />

festgelegte Ausstattung für den A-Einsatz ausreichend.<br />

4.1 Basis-Ausstattung<br />

Spürausrüstung und direkt anzeigende Nachweisgeräte zur Lageerkundung und<br />

Gefahrenabschätzung ergänzt durch eine Notfall-Probenahmeausrüstung für<br />

luftgetragene Gefahrstoffe:<br />

pH-Nachweis, Öl-Testpapier, Lecksuchspray, Spürpulver,<br />

Explosionsgrenzenwarngerät.<br />

4.2 Sonder-Ausstattung<br />

Erweiterte Ausstattung, die pro Zuständigkeitsbereich normalerweise nur einmal<br />

vorgehalten werden sollte:<br />

Prüfröhrchen, stoffspezifische Teststäbchen, Photoionisationsdetektor,<br />

elektrochemische Messgeräte, Ionen-Mobilitätsspektrometer, Notfall-<br />

Probenahmeausrüstung für gasförmige, flüssige und feste Gefahrstoffe,<br />

Wärmebildkamera und/ oder Fernthermometer, Handwindmesser, Peilkompass.<br />

4.3 Spezial-Ausstattung<br />

Spezielle Analysetechnik, die nur an wenigen ausgewählten Standorten wegen<br />

örtlicher Besonderheiten vorhanden ist. Eine überregionale Nutzung insbesondere in<br />

Ballungsräumen mit besonderem Gefährdungspotential wird empfohlen.<br />

Mobiles Massenspektrometer, Leuchtbakterientest.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 22


4.4 Messtrupp-Ausstattung<br />

Großräumige Ausbreitungen luftgetragener Gefahrstoffe erfordern eine Erkundung<br />

und Kontrolle der betroffenen Gebiete durch Messtrupps. Ein Messtrupp besteht aus<br />

einem geeigneten Fahrzeug mit festeingebautem Funkgerät, einer Mindestbesatzung<br />

1/1 und einer Zusatzbeladung zum Gefahrstoffnachweis einschließlich Probenahme-<br />

Ausstattung. Die Beladung kann aufgrund standortspezifischer Anforderungen<br />

ergänzt werden. Je nach Nachweisstrategie muss beim Durchfahren eines<br />

Gefahrenbereiches auf den persönlichen Schutz des Messtrupps auch im Fahrzeug<br />

geachtet werden. Dies kann z.B. durch persönliche Schutzausrüstung oder eine<br />

entsprechende Fahrzeugkapselung erfolgen. Alternativ kann eine<br />

Fahrzeugkapselung die Einsatzzeit gegenüber der persönlichen Schutzausrüstung<br />

erhöhen.<br />

5 Probenahme<br />

Die lageabhängig erforderlichen Notfall-Proben sind nur durch unterwiesene<br />

Feuerwehrkräfte unter Verwendung geeigneter Schutzausrüstung (z. B.<br />

Einmalhandschuhe, Säureschutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz)<br />

durchzuführen. Die Durchführung wird in den Anlagen dieser <strong>Richtlinie</strong> erläutert.<br />

5.1 Allgemeine Probenahme-Ausstattung<br />

− Kunststoff-Schaufel<br />

− Trichter<br />

− Pulver-Trichter<br />

− Becherglas, 250 ml<br />

− Abfallbeutel<br />

− Klebeetiketten<br />

− Thermometer<br />

− wasserfester Filzstift<br />

− Klebeband<br />

− Schreibmaterial<br />

− Zollstock oder Bandmaß<br />

− Vordrucke für die Dokumentation<br />

− Reinigungsmittel und -geräte<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 23


Es wird empfohlen, alle Geräte, die direkt mit einer Probe in Berührung kommen<br />

können, für die Zeit der Lagerung einzuschweißen. Die gesamte Ausrüstung sollte in<br />

einem geeigneten Behältnis untergebracht sein, das einen sicheren,<br />

kontaminationsfreien Transport ermöglicht.<br />

5.2 Gasförmige Stoffe<br />

Die frühzeitige Probenahme luftgetragener Schadstoffe bekommt insbesondere dann<br />

eine besondere Bedeutung, wenn der vorhandene Ist-Zustand in der Anfangsphase<br />

eines Einsatzes festgehalten werden soll und keine geeigneten, direkt anzeigenden<br />

Nachweisgeräte sofort vorhanden sind. Nach dem späteren Eintreffen geeigneter<br />

Nachweisgeräte ist häufig von dem luftgetragenen Schadstoff keine nachweisbare<br />

Menge mehr in der Umgebungsluft vorhanden, so dass eine Probenahme oder der<br />

Gefahrstoffnachweis keinen Sinn mehr macht.<br />

Zur Probenahme eignen sich zum Beispiel handelsübliche Aktivkohle-, Silicagel- oder<br />

Tenax-Sammelröhrchen, die durch eine Gasspürpumpe mit der Probe wie ein<br />

Prüfröhrchen beladen und in fachlich geeigneten Einrichtungen aufbereitet und<br />

ausgewertet werden können.<br />

5.3 Flüssige Stoffe<br />

Bei Proben, die von flüssigen Stoffen genommen werden, ist bei der Materialauswahl<br />

für die Probenahme zwischen konzentrierten Reinstoffen, Gemischen, Zubereitungen<br />

und wässrigen Lösungen zu unterscheiden.<br />

Für die direkte Probenahme in Reinstoffen, Gemischen oder Zubereitungen wird die<br />

Verwendung von handelsüblichen Einwegspritzen (5 ml) empfohlen.<br />

Für die Entnahme von Gewässerproben wird die Verwendung von Klarglasflaschen<br />

(1 Liter), Weithals mit Schraubverschluss, empfohlen. Bei der Anwendung von<br />

Klarglasflaschen kann das Aussehen der Probe (Farbe, Trübung) besser beurteilt<br />

werden, allerdings muss dann durch eine lichtundurchlässige Verpackung<br />

sichergestellt werden, dass sich die Probe aufgrund des Umgebungslichtes nicht<br />

verändern kann. Hierzu eignen sich handelsübliche Styroporverpackungen, die<br />

gleichzeitig auch einen Transportschutz gewährleisten.<br />

5.4 Feste Stoffe<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das Ausbreitungsverhalten von festen Stoffen im<br />

Vergleich zu den gasförmigen und flüssigen Stoffen als unkritisch zu bewerten ist, da<br />

sich feste Stoffe nach dem Niederschlagen zunächst kaum weiter ausbreiten, sofern<br />

nicht zum Beispiel die Gefahr einer Mitführung durch Regen- und Löschwasser<br />

besteht. Das reale Ausbreitungsverhalten der ausgetretenen Feststoffe muss daher<br />

aufgrund der herrschenden Witterungsbedingungen und spezifischen<br />

Stoffeigenschaften von den Fachbehörden bewertet werden. Sachgerechte<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 24


Probenahmen sind durch die Fachbehörde zu veranlassen beziehungsweise<br />

durchzuführen.<br />

Bei der Notfall-Probenahme zur Sicherstellung eines festen Stoffes kann auf die<br />

Ausrüstung zur Probenahme flüssiger Stoffe zurückgegriffen werden.<br />

6 Anforderungen an feuerwehrtaugliche Gerätetechnik<br />

Es werden Anforderungen an Geräte beschrieben, die bei Feuerwehr-Einsätzen für<br />

Einzel-Nachweise oder kontinuierliche Nachweisprinzipien auch unter<br />

Schutzkleidung angewendet werden.<br />

Diese Festlegungen gelten nicht für Geräte, die bereits auf dem Markt eingeführt<br />

wurden.<br />

6.1 Allgemeine Anforderungen<br />

- Deutschsprachige, verständliche Bedienungsanleitung.<br />

- Geräte und Zubehör müssen in handelsüblichen Transportbehältern<br />

(möglichst mit Normabmessungen) untergebracht werden können. Keine<br />

Spezialkoffer.<br />

- Die Geräte müssen tragbar sein.<br />

6.2 Bauform, Handhabung<br />

- Feuerwehrtaugliche Nachweisgeräte müssen einfach und mit wenigen<br />

Bedienungselementen auch unter Schutzkleidung (Feuerwehrhandschuhe,<br />

CSA) zu bedienen sein.<br />

- Trageriemen, die es ermöglichen das Gerät umzuhängen; müssen direkt am<br />

Gehäuse oder an einer Tasche zu befestigen sein.<br />

- Taschen dürfen die Bedienung des Gerätes nicht behindern.<br />

Zusätzlich für elektronische Nachweisgeräte:<br />

- Notwendige Bedienelemente sind deutschsprachig zu beschriften bzw. deren<br />

Bedeutung ist über gängige Symbole/Piktogramme verständlich zu erklären.<br />

- Die Beschriftung muss haltbar, deutlich und lösemittelbeständig angebracht<br />

sein.<br />

- Die Anzeige muss deutlich lesbar sein. Die Lesbarkeit muss auch unter CSA<br />

möglich sein.<br />

- Bei Dunkelheit muss sich die Anzeige beleuchten lassen.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 25


- Messwerte müssen digital angezeigt werden. Zusätzlich kann eine analoge<br />

Anzeige vorhanden sein.<br />

- Bei Messbereichsüberschreitungen soll automatisch auf den nächsten<br />

Messbereich umgeschaltet werden. Eine Umschaltung muss angezeigt und<br />

quittiert werden.<br />

- Getrennte Menüführung zwischen Einsatz- und Wartungs- bzw. Service-Menü.<br />

6.3 Technische Anforderungen für kontinuierlich messende elektronische<br />

Geräte<br />

6.3.1 Allgemein<br />

- Nachweisgeräte, die im Freien bei großräumigen Schadstoffausbreitungen<br />

eingesetzt werden, sollen über ein Funkuhr- und ein GPS-Modul verfügen.<br />

Alle Daten sollen an ein stationäres Auswertesystem fernübertragbar<br />

(standardisiertes Datenformat) sein.<br />

- Geringer Wartungs- und Pflegeaufwand.<br />

- Kalibriermöglichkeit durch den Betreiber.<br />

- Automatischer Selbsttest.<br />

- Selbsttest mit aussagefähiger Anzeige der restlichen Betriebszeit.<br />

- Funktionstest durch einfache Standards.<br />

- Voreinstellbare Alarmschwellen mit optischer und akustischer Alarmgebung.<br />

- Voralarme abschaltbar.<br />

- Einsatztemperaturbereich zwischen -20 °C bis + 40 °C<br />

- Schutzklasse mindestens IP 54<br />

- Ex-Zulassung mindestens: II 2 G EEx IIC T4<br />

6.3.2 Energieversorgung<br />

- Netzunabhängiger Betrieb. Handelsübliche Akkus oder Batterien, sofern die<br />

Ex-Schutz-Anforderungen und die Betriebsdauer damit erfüllt werden können.<br />

- Betriebsdauer mindestens fünf Stunden (ETW plus eine Stunde Sicherheit).<br />

- Handelsübliche Ladegeräte mit handelsüblichen Steckern. Keine<br />

Sonderbauformen.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 26


6.3.3 Datensicherung<br />

Messwerte müssen speicherbar sein. Dabei sollte eine Wahlmöglichkeit zwischen<br />

der Speicherung von Spitzenwerten und Intervallspeicherungen vorhanden sein. Alle<br />

Werte einer aktuellen Messreihe müssen während des Einsatzes nachträglich<br />

abrufbar sein. Eine Sicherheitsabfrage vor dem Abschalten oder eine automatische<br />

Speicherung muss vor Datenverlusten schützen. Nach dem Einschalten sollen alle<br />

angezeigten Datenspeicher auf Null stehen (in der Anzeige dürfen nicht die Werte<br />

der letzten Messung angezeigt werden). Bei vollem Datenspeicher werden die<br />

ältesten Daten überschrieben.<br />

Für die Auswertung mit einem externen Datenverarbeitungssystem ist eine<br />

handelsübliche Schnittstelle vorzusehen.<br />

Die Daten sind in einem handelsüblichen Format zusammen mit Datum und Uhrzeit<br />

zu speichern, um sie z.B. mit einem Tabellenkalkulationsprogramm weiter bearbeiten<br />

zu können.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 27


Anlage 1 – Standardablauf und -protokollierung bei Messungen und<br />

zur Probenahme<br />

Grundlegende Vorgehensweise für Messungen und Probenahmen<br />

Messprotokoll<br />

Es empfiehlt sich, dass bei der Messung bzw. Probenahme ein FM (SB) die<br />

eigentliche Probenahme durchführt und ein zweiter FM die Protokollierung und<br />

Überwachung übernimmt. Anschließend sollten beide das Protokoll unterschreiben<br />

und den Namen für Rückfragen in Druckbuchstaben angeben.<br />

Neben den Randbedingungen der Messung sollte aus dem Protokoll hervorgehen:<br />

• von welcher Feuerwehr die Proben genommen wurden<br />

• wie diese Feuerwehr erreicht werden kann (Telefon und Fax der<br />

zuständigen Leitstelle)<br />

Bei der Protokollierung sollten in allen Fällen folgende Grunddaten enthalten sein:<br />

• Datum<br />

• Uhrzeit der Messung/Probenahme<br />

• Ort der Messung/Probenahme<br />

• Umgebungsbedingungen (Wind, Wetterlage)<br />

• Name des Durchführenden<br />

• Messverfahren und Ergebnis der Messung bzw. Identifikationsnummer<br />

des Probenahmegefäßes<br />

Der Ort sollte möglichst exakt beschrieben sein, ggf. mit einer Skizze.<br />

Darüber hinaus sind bei einer Probenahme die Parameter zu erfassen, die bei den<br />

jeweiligen Verfahren (siehe Protokollierung) angegeben werden.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 28


Für lageabhängig erforderliche Notfall-Probenahmen sind folgende Punkte zu<br />

beachten:<br />

Neben dem Probenahmeprotokoll ist auch das Probenahmegefäß mit folgenden<br />

Daten zu beschriften:<br />

• Datum<br />

• Ort<br />

• Probenehmer<br />

• Identifikationsnummer<br />

Als Probenahmegefäße sind ausschließlich dafür zugelassene Behälter zu<br />

verwenden.<br />

Getränkeflaschen, Marmeladengläser usw. sind verboten.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 29


Luftproben in der Atmosphäre<br />

Probenahmematerial<br />

• Adsorptionsröhrchen mit Aktivkohle, Silicagel, Tenax oder vergleichbaren<br />

Materialien.<br />

• Es ist nur einwandfrei verschlossenes Material, das nicht überlagert ist, zu<br />

verwenden.<br />

Vorgehensweise im Freien<br />

• Die Probenahmevorrichtung ist in einsatzbereiten Zustand zu versetzen<br />

• Der Probenehmer stellt sich mit seinem Probenahmegerät in Blickrichtung<br />

zum Wind<br />

• Von größeren Gebäuden in Windrichtung ist ein ausreichender Abstand zu<br />

halten (ca. 5-fache Gebäudehöhe)<br />

• Bei Probenahme im Freien ist standardmäßig in etwa 1,5 m über Grund zu<br />

beproben<br />

• Das Probenahmegefäß ist nach der jeweiligen Vorschrift ausreichend<br />

dicht zu verschließen<br />

Vorgehensweise in geschlossenen Räumen<br />

• Die Probenahmevorrichtung ist in einsatzbereiten Zustand zu versetzen<br />

• In Abhängigkeit von der Dichte des Stoffes ist neben der üblichen<br />

Messhöhe von 1,5 m über dem Boden direkt über dem Boden oder unter<br />

der Decke zu beproben.<br />

• Das Probenahmegefäß ist nach der jeweiligen Vorschrift ausreichend<br />

dicht zu verschließen.<br />

Protokollierung:<br />

neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />

• Volumen der Probe<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 30


• Höhe über Grund in der die Probe genommen wurde<br />

• Auffälliger Geruch<br />

• Windrichtung<br />

• Windstärke<br />

• Lufttemperatur<br />

• Falls möglich Luftfeuchtigkeit/Niederschlag<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 31


Wischproben<br />

Probenahmematerial<br />

• Filterpapier<br />

• Das Filterpapier ist zur Lagerung in Kunststofftüten einzuschweißen<br />

• Es ist nur einwandfreies Material aus unbeschädigten Tüten zu verwenden<br />

Vorgehensweise<br />

• Es ist eine möglichst waagrechte, möglichst glatte Oberfläche auf einem<br />

unbeweglichen Gegenstand (kein Auto o.ä.) auszuwählen.<br />

• Gegebenenfalls ist das Filterpapier mit einem Lösungsmittel (Wasser oder<br />

Alkohol) zu benetzen<br />

• Das Filterpapier ist mit mäßigem Druck über die Oberfläche zu ziehen<br />

• Die Probenahmefläche sollte mindestens <strong>10</strong>0 cm 2 betragen.<br />

Protokollierung:<br />

neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />

• Fläche (in cm 2 ) auf der die Probe entnommen wurde<br />

• Beschreibung der Oberfläche (Material, Rauhigkeit)<br />

• Evtl. verwendetes Lösungsmittel<br />

• Auffälliger Geruch<br />

• Beschreibung des Niederschlages<br />

• Lufttemperatur in der Nähe der Oberfläche<br />

• Windgeschwindigkeit<br />

• Niederschlag<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 32


Flüssigkeitsproben<br />

Probenahmematerial<br />

• Als Probenahmegefäße sind nur fabrikneue oder von einem Labor<br />

gereinigte Flaschen zu verwenden. Alle Gefäße sind in Folie<br />

eingeschweißt zu lagern.<br />

• Die Flaschen müssen dicht abschließen.<br />

• Falls keine dunkle Lagerung sichergestellt ist sind Flaschen aus braunem<br />

Glas zu verwenden.<br />

• Bei Wasserproben sind Flaschen mit min. 0,5 l Inhalt zu verwenden.<br />

Vorgehensweise<br />

• Die Flasche ist so zu füllen, dass das Befüllen der Flasche direkt aus der<br />

Flüssigkeit erfolgt, oder der Abstand zwischen Schöpfgefäß und<br />

Flaschenhals so klein wie möglich ist.<br />

• Die Flüssigkeit ist langsam einzufüllen, damit sich möglichst wenig Wirbel<br />

bilden.<br />

• Die Flasche ist randvoll bis zum Überlauf zu füllen. Dann ist der Deckel so<br />

aufzusetzen, das sich keine Luftblasen darunter setzen.<br />

• Die Flasche ist von außen zu reinigen und zu beschriften<br />

• Die Lagerung hat möglichst kühl (4°C) und dunkel zu erfolgen.<br />

Protokollierung:<br />

neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />

• Wassertemperatur<br />

• Geruch<br />

• Färbung/sonstige optische Auffälligkeiten<br />

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Feststoffproben<br />

Probenahmematerial<br />

Am besten eignen sich stabile Kunststoffbeutel mit Clip oder Kunststoff- bzw.<br />

Glasflaschen mit großer Öffnung und min. 0,5l Volumen.<br />

Die Flaschen sollten möglichst dichte Schraubverschlüsse besitzen.<br />

Vorgehensweise<br />

• Bodenproben sollten möglichst mit einer Edelstahlschaufel ohne<br />

Lackierung entnommen werden.<br />

• Der Behälter ist möglichst randvoll zu füllen<br />

• Der Behälter ist dicht zu verschließen<br />

• Der Behälter ist von außen zu reinigen und zu beschriften<br />

• Die Fläche, auf der die Probe genommen wurde, ist auszumessen<br />

• Die Lagerung hat möglichst kühl (4°C) und dunkel zu erfolgen<br />

Protokollierung:<br />

neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />

• Bei Bodenproben Fläche auf der die Probe genommen wurde<br />

• Temperatur der Bodenoberfläche<br />

• Geruch<br />

• Auffälliges Aussehen<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 34


Anlage 2 – Ereignisabhängige Nachweisverfahren<br />

Brand 0 + 1<br />

nach<br />

VdS 2357<br />

Brand 2 + 3<br />

nach<br />

VdS 2357<br />

Brand in<br />

Betrieb<br />

nach<br />

StörfallVO<br />

Löschwasser<br />

gasförmiger<br />

Gefahrstoff<br />

flüssiger<br />

Gefahrstoff<br />

flüssiger<br />

Gefahrstoff<br />

im Erdboden<br />

fester<br />

Gefahrstoff<br />

flüssiger<br />

Gefahrstoff<br />

im Wasser 2<br />

Transportunfall<br />

Schnelltest pH-Indikator x (x) x x (x) x<br />

Öltestpapier x x x<br />

Spürpulver/<br />

-papier<br />

(x) (x)<br />

Lecksuchspray (x)<br />

Explosionsgrenzen-<br />

Warngerät<br />

x x x x x (x) x (x)<br />

Prüfröhrchen (xx) (xx) (xx) xx xx (xx) (xx) (xx)<br />

Photoionisationsdetektor<br />

xx xx xx (xx) xx (xx)<br />

IMS 3 (xx) (xx) xx (xx)<br />

Probenahme Wischprobe xx xx (xx) (xx) xx (xx)<br />

Sammelröhrchen<br />

xx xx xx (xx) (xx) (xx) (xx)<br />

Weithalsglasgefäß<br />

xx xx xx xx xx (xx)<br />

Einwegspritze xx (xx) (xx) (xx)<br />

Testsätze (xxx) (xx) (xx) (xxx) (xxx)<br />

Elektro-chemische<br />

Ein- und Mehrgas-<br />

(xx) (xx) xx xx (xx) (xx) (xx)<br />

geräte<br />

Messgeräte für<br />

Strahlenschutz<br />

(xx) (xx) (xx) xx<br />

GC/MS (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx)<br />

Leuchtbakterien (xxx) (xxx) (xxx)<br />

Wärmebildkamera /<br />

Fernthermometer<br />

(xxx) (xxx)<br />

grundsätzlich nicht geeignet oder empfohlen<br />

1<br />

Aktivkohle, Silicagel, Tenax X Basis-Ausstattung<br />

2<br />

auch in Wasser gelöste Gase XX Sonderaussattung<br />

3<br />

auch Ausrüstung im ABC-Erkunder XXX Spezial-Aussattung<br />

( ) kein Standardverfahren, nur in Sonderfällen anwenden<br />

Strahlenunfall<br />

Seite 35


Anlage 3 – Stoff- und ereignisabhängige Empfehlung<br />

Brand 0 + 1<br />

nach<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/03<br />

Brand 2 + 3<br />

nach<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/03<br />

Brand in<br />

Betrieb nach<br />

StörfallVO<br />

gasförmiger<br />

Gefahrstoff<br />

(Ausschnitt, s.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/01)<br />

flüssiger<br />

Gefahrstoff<br />

flüssiger<br />

Gefahrstoff<br />

im Erdboden<br />

fester<br />

Gefahrstoff<br />

flüssiger<br />

Gefahrstoff<br />

im Wasser 2<br />

Stoffe oder Parameter<br />

Ammoniak xx xx xx (xx) (xx) (xx)<br />

Blausäure (Cyanwasserstoff) xx xx xx<br />

Chlor xx xx xx<br />

Formaldehyd xx xx xx (xx) (xx) (xx)<br />

Kohlenstoffdioxid xx xx xx<br />

Kohlenstoffmonoxid xx xx xx<br />

Nitrose Gase xx xx xx<br />

Phosgen xx xx xx<br />

Phosphorwasserstoff xx xx xx<br />

Salzsäure (Chlorwasserstoff) xx xx xx (xx) (xx) (xx)<br />

Schwefeldioxid xx xx xx<br />

Schwefelwasserstoff xx xx xx<br />

Löschwasser<br />

Stickstoffdioxid xx xx xx<br />

Gas: stoffspezifisch, ereignisabhängig (xxx) (xxx) xxx (xxx) (xxx) (xxx)<br />

Kampfstoffe xx xx<br />

pH-Wert x x x x<br />

Öl-Gehalt x x x<br />

Temperatur x (x)<br />

Sauerstoffgehalt (xxx) (xxx)<br />

Leitfähigkeit (xxx) (xxx)<br />

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) (xxx) (xxx)<br />

grundsätzlich nicht geeignet oder empfohlen<br />

2<br />

auch in Wasser gelöste Gase X Basis-Ausstattung<br />

XX Sonderaussattung<br />

XXX Spezial-Aussattung<br />

( ) kein Standardverfahren, nur in Sonderfällen anwenden<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 36


Anlage 4 – Nachweismöglichkeiten für ETW-Stoffe<br />

Stoffe oder Parameter<br />

pH-<br />

Indikator<br />

Spürpulver<br />

Prüfröhrchen<br />

Explosionsgrenzen-<br />

Warngerät<br />

Elektrochemische<br />

Messgeräte<br />

Photoionisationsdetektor<br />

(<strong>10</strong>,6 eV)<br />

Ionenmobilitätsspektrometer<br />

Mobile<br />

Massenspektrometer<br />

(ppm-Bereich)<br />

(Vol.%-<br />

(ppb+ppm-<br />

(ppm-Bereich) (ppm-Bereich)<br />

Bereich)<br />

Bereich)<br />

(ppm-Bereich)<br />

Aceton xx x xx xx xxx<br />

Acrolein xx x xx xx xxx<br />

Acrylnitril xx x xx xx<br />

Ammoniak x x xx x xx xx xx<br />

Anilin xx x xx xx<br />

Arsenwasserstoff (Arsin) xx x xx<br />

Benzol xx x xx xxx<br />

Carbonylchlorid (Phosgen) xx xx<br />

Chlor x x xx xx xx<br />

Chlorbenzol xx x xx xxx<br />

Chlorcyan xx xx<br />

Chloroform xx xx<br />

Chlorwasserstoff (Salzsäure) x x xx xx xx<br />

Cyanwasserstoff (Blausäure) xx x xx xx<br />

Cyclohexylamin xx x xx<br />

Epichlorhydrin xx x xx xx<br />

Essigsäure x x xx x xx<br />

Ethanol xx x xx xx xx xxx<br />

Ethylendiamin xx x xx xx<br />

Ethylenoxid xx x xx<br />

Fluor xx xx xx<br />

Fluorwasserstoff (Flußsäure) x xx x xx<br />

Formaldehyd xx x xx xxx<br />

n-Hexan xx x xx xxx<br />

Hydrazin x xx x xx xx xx<br />

Kohlenstoffdioxid xx xx<br />

Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) xx x xx xx<br />

Kohlenstoffmonoxid xx x xx xx<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 37


Stoffe oder Parameter<br />

pH-<br />

Indikator<br />

Spürpulver<br />

Prüfröhrchen<br />

Explosionsgrenzen-<br />

Warngerät<br />

Elektrochemische<br />

Messgeräte<br />

Photoionisationsdetektor<br />

(<strong>10</strong>,6 eV)<br />

Ionenmobilitätsspektrometer<br />

Mobile<br />

Massenspektrometer<br />

(ppm-Bereich)<br />

(Vol.%-<br />

(ppb+ppm-<br />

(ppm-Bereich) (ppm-Bereich)<br />

Bereich)<br />

Bereich)<br />

(ppm-Bereich)<br />

Methanol xx x<br />

Methylmercaptan xx x xx xx xx<br />

Phosphorwasserstoff (Phosphin) xx x xx xx<br />

Salpetersäure xx xx<br />

Schwefeldioxid xx xx xx<br />

Schwefelwasserstoff xx x xx xx xx<br />

Stickstoffdioxid xx xx xx xx<br />

Styrol xx x xx xx xxx<br />

Tetrachlorethen xx xx xx<br />

Tetrachlorkohlenstoff xx xx<br />

Toluol xx x xx xxx<br />

Toluendiisocyanate (TDI) xx x xx<br />

1,1,1-Trichlorethan xx x xx xxx<br />

1,1,2-Trichlorethan xx xx xxx<br />

Trichlorethen xx x xx xx<br />

Vinylchlorid xx x xx xx<br />

X<br />

XX<br />

XXX<br />

Basis-Ausstattung<br />

Sonderaussattung<br />

Spezial-Aussattung<br />

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