vfdb-Richtlinie 10/05
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vfdb-Richtlinie 10/05
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Stand<br />
04/2004<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz<br />
Teil 1: Nachweistechnik<br />
<strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>10</strong>/<strong>05</strong><br />
Teil 1<br />
Der Technisch-wissenschaftliche Beirat der <strong>vfdb</strong>, Referat <strong>10</strong> – Umweltschutz<br />
hat mit der <strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong> das Thema „Gefahrstoffnachweis im<br />
Feuerwehreinsatz“ aufgegriffen.<br />
Der Umfang der Thematik hat eine 3-Teilung sinnvoll erscheinen lassen; die<br />
Struktur ist aus der Präambel ersichtlich.<br />
Im Teil 1 werden ein Überblick über den Stand der Nachweistechnik der<br />
Feuerwehren für ABC-Gefahrstoffe sowie Ausstattungsempfehlungen gegeben.<br />
Anforderungen an eine feuerwehrtaugliche Gerätetechnik sind formuliert.<br />
Die vorliegende <strong>Richtlinie</strong> – Teil 1 ist eine Überarbeitung der Fassung vom Juni<br />
2001. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurden Eckwerte des ABC<br />
Erkundungskraftwagens und Nachweisgeräte für den A-Einsatz ergänzt.<br />
Die <strong>Richtlinie</strong> wurde am 18.03.2004 durch den TWB und am 01.06.2004 durch<br />
das Präsidium in der vorliegenden Fassung beraten.<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde sorgfältig von den Experten der <strong>vfdb</strong> erarbeitet und vom<br />
Präsidium der <strong>vfdb</strong> verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf<br />
seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener<br />
Verantwortung prüfen. Eine Haftung der <strong>vfdb</strong> und derjenigen, die an der<br />
Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.<br />
Die <strong>vfdb</strong> verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug<br />
auf die <strong>vfdb</strong> – Dokumente die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren.<br />
Die <strong>vfdb</strong> übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus<br />
unklarer Vertragsgestaltung.<br />
Referat <strong>10</strong> – Umweltschutz, des Technisch-Wissenschaftlichen Beirates<br />
der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.,<br />
Aidenbachstr. 7, 81379 München<br />
e-mail: bfm.schule@ems.muenchen.de<br />
Redaktion: Feuerwehr Hamburg, Frau Dr. Mieling, Westphalensweg 1,<br />
20099 Hamburg<br />
e-mail: Ingrid.Mieling@feuerwehr.hamburg.de
Präambel<br />
Wegen der Komplexität des Themas ist die <strong>Richtlinie</strong> "Gefahrstoffnachweis im<br />
Feuerwehreinsatz" in drei Teile aufgeteilt.<br />
<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T1 Nachweistechnik<br />
Für die lageabhängige Auswahl geeigneter Gerätetechniken werden<br />
Ausstattungsempfehlungen gegeben. Gerätetechnische Anforderungen an<br />
feuerwehrtaugliche Geräte für den Nachweis von ABC-Gefahrstoffen sind<br />
beschrieben und Festlegungen zur Probenahme getroffen. Technische Eckwerte des<br />
ABC-Erkundungskraftwagens sind enthalten.<br />
<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2 Nachweistaktik und Einsatzstrategie<br />
Einsatztaktische Vorgaben für die Anwendung feuerwehrtauglicher Probenahme und<br />
Nachweisverfahren sowie Festlegungen zur Einsatztaktik werden dargestellt. Es<br />
werden Anwendungsfälle beschrieben, die den Gefahrstoffnachweis oder die<br />
Probenahme durch Einsatzkräfte der Feuerwehren erforderlich machen.<br />
<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T3 Qualifikation des Personals, Auswertung und Personenschutz<br />
Funktionen und Aufgabenabgrenzung werden definiert:<br />
- Messtrupp (Durchführung des Einsatzauftrages)<br />
- Einsatzabschnittsleiter Messen (Einsatzabschnittsleitung und Bewertung)<br />
- Fachberater (Auswertung und Interpretation)<br />
- Einsatzleiter (Gesamtverantwortung)<br />
Mindestqualifikation und Ausbildungsinhalte für die jeweilige Funktion werden<br />
festgelegt<br />
Lagebeurteilung<br />
Gefahren erkennen<br />
Einsatzauftrag:<br />
"Gefahrstoffnachweis"<br />
Auswahl geeigneter<br />
Geräte (<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T1)<br />
Anwendung der Geräte<br />
(<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2)<br />
Auswertung/Interpretation<br />
(<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T3)<br />
Neubewertung der Lage<br />
Neue Einsatzaufträge<br />
Wegen landes- und standortspezifischer Besonderheiten und Vorgaben sind<br />
Abweichungen von dieser <strong>Richtlinie</strong> möglich.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 04/2004 -ENTWURF - Seite 2
Inhalt<br />
Inhalt........................................................................................................................... 3<br />
1 Einleitung........................................................................................................... 5<br />
1.1 Geltungsbereich........................................................................................... 5<br />
1.2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen................................................... 5<br />
1.3 Gefahrstoffnachweis .................................................................................. <strong>10</strong><br />
1.4 Notfall-Probenahme durch Feuerwehren................................................... 11<br />
1.5 Sicherheitstechnische Kennzahlen und Stoffdaten.................................... 12<br />
2 Randbedingungen für die Auswahl geeigneter Geräte .................................... 13<br />
2.1 Einsatzplanung .......................................................................................... 13<br />
2.2 Geräteparameter ....................................................................................... 14<br />
2.3 Aussagewert der Nachweisgeräte ............................................................. 14<br />
3 Gerätetechnische Möglichkeiten...................................................................... 14<br />
3.1 Schnelltests zum „Spüren“......................................................................... 15<br />
3.2 Gerätetechnik zum „Messen“..................................................................... 15<br />
3.3 Geräte zum „Analysieren“.......................................................................... 17<br />
3.4 Nachweistechnik für Wärmebilder ............................................................. 18<br />
3.5 Nachweisgeräte für den Strahlenschutzeinsatz......................................... 19<br />
3.6 ABC-Erkundungskraftwagen...................................................................... 21<br />
4 Ausstattungsempfehlung ................................................................................. 22<br />
4.1 Basis-Ausstattung...................................................................................... 22<br />
4.2 Sonder-Ausstattung ................................................................................... 22<br />
4.3 Spezial-Ausstattung................................................................................... 22<br />
4.4 Messtrupp-Ausstattung.............................................................................. 23<br />
5 Probenahme .................................................................................................... 23<br />
5.1 Allgemeine Probenahme-Ausstattung ....................................................... 23<br />
5.2 Gasförmige Stoffe...................................................................................... 24<br />
5.3 Flüssige Stoffe........................................................................................... 24<br />
5.4 Feste Stoffe ............................................................................................... 24<br />
6 Anforderungen an feuerwehrtaugliche Gerätetechnik...................................... 25<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 3
6.1 Allgemeine Anforderungen ........................................................................ 25<br />
6.2 Bauform, Handhabung............................................................................... 25<br />
6.3 Technische Anforderungen für kontinuierlich messende elektronische<br />
Geräte ................................................................................................................ 26<br />
Anlage 1 – Standardablauf und -protokollierung bei Messungen und zur<br />
Probenahme .......................................................................................................... 28<br />
Anlage 2 – Ereignisabhängige Nachweisverfahren ............................................... 35<br />
Anlage 3 – Stoff- und ereignisabhängige Empfehlung........................................... 36<br />
Anlage 4 – Nachweismöglichkeiten für ETW-Stoffe............................................... 37<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 4
1 Einleitung<br />
Die Feuerwehren übernehmen die in den jeweiligen Landesgesetzen definierten<br />
Aufgaben der Gefahrenabwehr bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen.<br />
Solange die Tätigkeit der Feuerwehren aufgrund angenommener oder bestätigter<br />
Gefahrensituationen erforderlich ist, muss bei ABC-Einsätzen daher auch immer von<br />
einer Gefährdung für Dritte ausgegangen werden, die zunächst unabhängig von<br />
konkreten Messwerten ist und wegen der ereignisabhängigen Besonderheiten sehr<br />
unterschiedlich sein kann.<br />
Der Nachweis von Gefahrstoffen und die Probenahme durch Einsatzkräfte der<br />
Feuerwehren sind abhängig von der Lage, den personellen und gerätetechnischen<br />
Möglichkeiten sowie von den spezifischen Stoffeigenschaften der beteiligten<br />
Gefahrstoffe. Der Zeitpunkt des Gefahrstoffnachweises oder der Probenahme hat<br />
wesentlichen Einfluß auf die Anwendbarkeit bei einsatztaktischen Entscheidungen<br />
und der Festlegung erforderlicher Folgemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den<br />
dafür zuständigen Fachbehörden.<br />
Messwerte, die durch Feuerwehren an der Einsatzstelle ermittelt wurden, sollen<br />
Informationen zum Gefahrstoff oder vorliegenden Gefahren als Teil der vielfältigen<br />
Entscheidungskriterien für die Auswahl geeigneter einsatztaktischer Maßnahmen<br />
zum Schutz der Einsatzkräfte und Betroffener bei der Gefahrenabwehr liefern.<br />
Sie sind nicht für die Fachbehörden als Grundlage für die Bewertung möglicher<br />
Langzeitschäden gedacht.<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> gibt Empfehlungen zur einheitlichen Auswahl feuerwehrtauglicher<br />
Gerätetechniken zum Gefahrstoffnachweis in Verbindung mit Festlegungen zum<br />
Aufbau einer einheitlichen Nachweisstrategie. Die <strong>Richtlinie</strong> bezieht sich auf Einsätze<br />
der öffentlichen und nichtöffentlichen Feuerwehren. Sie definiert Fachbegriffe und<br />
legt Anforderungen an feuerwehrtaugliche Gerätetechniken zum Gefahrstoffnachweis<br />
fest. Zudem wird die Qualifikation und notwendige Ausbildung der Funktionsträger<br />
geregelt.<br />
1.2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen<br />
Die Verwendung exakt definierter Begriffe für den Nachweis von Gefahrstoffen und<br />
den von ihnen ausgehenden Gefahren an Feuerwehr-Einsatzstellen ist zwingend<br />
erforderlich. Nur durch die Verwendung exakt definierter Begriffe läßt sich eine<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 04/2004 -ENTWURF - Seite 5
einheitliche Ausbildung, eine einheitliche Sprachregelung im Einsatz und beim<br />
Informationsaustausch (auch bundesweit) verwirklichen.<br />
Für diese <strong>Richtlinie</strong> wird nicht zwischen Gefahrstoff, Gefahrgut oder gefährlichen<br />
Arbeitsstoffen unterschieden, da diese Definitionen andere Rechtsbereiche berühren<br />
und aus einsatztaktischer Sicht von sekundärer Bedeutung sind.<br />
Analysieren<br />
Identifizierung eines unbekannten Gefahrstoffes, der als Reinstoff, Zubereitung oder<br />
Gemisch in allen Aggregatzuständen an der Einsatzstelle vorkommen kann, und sich<br />
nur mit komplexer Gerätetechnik direkt vor Ort oder durch die Aufbereitung von<br />
Proben im Labor nachweisen lässt.<br />
Dosis (A-Einsatz)<br />
Dosis ist die Strahlungsenergie, die bei der Wechselwirkung einer Strahlung mit<br />
Materie an diese abgegeben wird; im Feuerwehreinsatz wird die Äquivalentdosis als<br />
Messgröße verwendet. Die Einheit der Äquivalentdosis ist Sievert (Sv).<br />
Dosisleistung (A-Einsatz)<br />
Ist die Strahlungsenergie, die in einem beliebigem Abstand von einem radioaktiven<br />
Strahler, bezogen auf eine Zeiteinheit, in der Regel 1 Stunde, gemessen wird. Die<br />
Einheit der Dosisleistung ist Sievert/Stunde (Strahlungsenergie pro Zeiteinheit, Sv/h).<br />
Einsatztoleranzwert<br />
Unter Einsatztoleranzwert (ETW) – s. auch <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/01 – ist ein<br />
stoffspezifischer Beurteilungswert (Schwellenwert) für Einsatzmaßnahmen der<br />
Feuerwehr zu verstehen. Er berücksichtigt akute toxische Wirkungen für zeitlich<br />
begrenzte Tätigkeiten von Einsatzkräften und kann auch zur Beurteilung der<br />
Gefahrenlage für die Bevölkerung herangezogen werden. Länder- oder<br />
standortspezifische Festlegungen können andere Grenzwerte als Grundlage haben.<br />
Die Stoffe mit Einsatztoleranzwert sollten mit feuerwehrüblicher Nachweistechnik<br />
nachweisbar sein. Im Hinblick auf die Beurteilung eines Messergebnisses mit<br />
feuerwehrtechnischen Nachweisgeräten sind sinnvolle Rundungen der<br />
Einsatztoleranzwerte möglich.<br />
Kalibrierung/Justierung<br />
Kalibrieren ist das Einstellen einer Geräteanzeige auf die vom Hersteller<br />
vorgegebene Stoffkonzentration. Wird die Anzeige zur Korrektur entsprechend neu<br />
eingestellt, spricht man von Justierung.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 6
Im Rahmen des Gefahrstoffnachweises kann es wichtig sein zu wissen, auf welchen<br />
Stoff ein Nachweisgerät kalibriert ist. Ein häufiges Beispiel ist das<br />
Explosionsgrenzenwarngerät. Ist dieses z.B. auf Methan kalibriert, reagiert es<br />
weniger empfindlich auf Lösemitteldämpfe, als wenn es auf Nonan kalibriert ist.<br />
Dies ist bedeutend für den Einsatzwert des Ergebnisses, dass der Einsatzleiter den<br />
ABC-Gefahrstoff kennen oder erahnen muss, um den angezeigten Wert bewerten zu<br />
können; dies erfolgt z.B. anhand von Gebrauchsanweisungen oder<br />
Sensordatenblättern.<br />
Leitsubstanzen<br />
Leitsubstanzen sind Stoffe in Gemischen, die zum Spüren nach dem Gemisch oder<br />
zur groben Abschätzung der Gefährdung durch das Gemisch herangezogen werden<br />
können. Als Leitsubstanz kommen Stoffe mit der größten Konzentration im Gemisch<br />
und/oder mit dem größten Gefährdungspotential in Frage, sofern sie sich mit<br />
vorhandenen Mitteln nachweisen lassen.<br />
Messen<br />
Konzentrationsbestimmung eines Gefahrstoffes oder einer von einem Gefahrstoff<br />
ausgehenden Gefahr durch Einzelmessungen oder kontinuierliche Messungen.<br />
Wenn gesicherte Informationen über beteiligte Einzelstoffe vorliegen, können<br />
stoffspezifische Merkmale gezielt gemessen werden.<br />
Messbereich<br />
Der Messbereich ist der Konzentrationsbereich, für den das eingesetzte<br />
Nachweisgerät ausgelegt ist. Temperatur, Luftdruck und -feuchtigkeit können<br />
beeinflussend wirken. Dies ist dann aber i.d.R. in der Dokumentation des Gerätes<br />
vermerkt. Die vorhandene Stoffkonzentration muss innerhalb der Nachweisgrenzen<br />
des Gerätes liegen um bewertet werden zu können. Werden Konzentrationen<br />
außerhalb des Messbereichs gemessen, erfolgt z.T. auch eine Anzeige, die aber<br />
völlig unkorrekt sein kann! Zudem muss die Messung die ganze Zeit beobachtet<br />
werden.<br />
Der Messbereich eines Gerätes muss zur Fragestellung des Auftrages passen. Will<br />
man z. B. die Über-/Unterschreitung eines Einsatztoleranzwertes nachvollziehen, so<br />
muss dieser innerhalb des Messbereichs liegen (vorzugsweise etwa in der Mitte). Ein<br />
ETW im <strong>10</strong> ppm-Bereich lässt sich z.B. nicht mit einem Explosionsgrenzenwarngerät<br />
(misst im <strong>10</strong> 000 ppm-Bereich) überprüfen. Ein ETW von 0,5 ppm lässt sich nicht mit<br />
einem Prüfröhrchen für 20 - 500 ppm kontrollieren.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 7
Warnhinweis<br />
Wenn beim Einsatz von Prüfröhrchen schon bei deutlich weniger Hüben als<br />
angegeben und sehr schnell der Verfärbungsvorgang eintritt, kann der<br />
Messbereich weit überschritten werden.<br />
Nachweisen<br />
Oberbegriff für die Untersuchung von Gefahrstoffen (Einzelstoffe und Gemische)<br />
durch Spüren, Messen oder Analysieren. Der Nachweis kann qualitativ oder<br />
quantitativ erfolgen und ist vom eingesetzten Nachweisverfahren abhängig. Das<br />
Ergebnis von Gefahrstoffnachweisen wird in der Analytik mit typischen Begriffe wie<br />
Messwert bzw. Messergebnis benannt.<br />
Nachweisprinzip<br />
Das Nachweisprinzip beschreibt die Anwendung physikalischer oder chemischer<br />
Effekte, die in einem Gerät zum Gefahrstoffnachweis technisch umgesetzt werden,<br />
d.h. im Nachweisvorgang technisch realisiert werden. Aufgrund des an der<br />
Einsatzstelle vermuteten ABC-Gefahrstoffes muss ein Gerät mit geeignetem<br />
Nachweisprinzip ausgewählt werden. So fern dies noch nicht möglich ist, sollten<br />
zunächst Geräte mit breiterem Erfassungsspektrum gewählt werden (z.B. Ex-<br />
Messgerät, Prüfröhrchensets, PID), um die Gefahrengruppe weiter einzuschränken<br />
und somit eine mögliche Gefahr eingrenzen zu können.<br />
Durch die unterschiedlichen Funktionsweisen der Nachweisgeräte kann es<br />
vorkommen, dass beim beabsichtigten Nachweis eines bestimmten Stoffes auch<br />
andere vorhandene Stoffe die Stofferkennung stören, da auch sie vom Gerät<br />
mitgemessen werden (Querempfindlichkeit). Bei Nichtberücksichtigung dieser<br />
Aspekte ist die Gefahr von Fehlinterpretationen sehr groß.<br />
Nachweis-Strategie<br />
Vorplanung der grundsätzlichen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen<br />
an Feuerwehr-Einsatzstellen.<br />
Nachweis-Taktik<br />
Planung der speziellen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen im<br />
konkreten Ereignisfall.<br />
Notfall-Probenahme<br />
Sicherstellung von gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffen an Feuerwehr-<br />
Einsatzstellen durch unterwiesene Einsatzkräfte unter den Rahmenbedingungen<br />
eines Einsatzes nach den Vorgaben Teil 2 dieser <strong>Richtlinie</strong>.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 8
Nullrate (Nulleffekt)<br />
Anzahl der Impulse pro Zeiteinheit, die bei einem Strahlungsdetektor durch andere<br />
Ursachen als die zu messende Strahlung auftreten (kosmische, natürliche Strahlung)<br />
Für den A-Einsatz gilt die in der Feuerwehrdienstvorschrift 500 „Einheiten im ABC-<br />
Einsatz“ getroffene Festlegung: Eine Kontamination liegt bei Überschreitung der<br />
dreifachen Nullrate vor.<br />
Querempfindlichkeit<br />
Die Querempfindlichkeit gibt an, welche weiteren bei dem Nachweis vorliegenden<br />
Stoffe das Anzeigeverhalten eines Nachweisgerätes (z.B. Prüfröhrchens)<br />
beeinflussen, sowie durch welche Stoffe keine Beeinflussung des Messergebnisses<br />
erfolgt.<br />
Querempfindlichkeiten müssen bei jeder Nachweismethode für die Entscheidung<br />
beachtet werden und sind in der Regel in Angaben des Geräteherstellers zu finden.<br />
Einflüsse, die das verwendete Nachweissystem stören, müssen parallel zum<br />
eigentlichen Nachweis überprüft werden. (z. B. durch andere ergänzende<br />
Nachweise). Daneben müssen unerwartete Anzeigeergebnisse (z. B. nicht erwartete<br />
Färbung eines Prüfröhrchens) im Hinblick auf Querempfindlichkeiten abgeklärt<br />
werden.<br />
Beispiel: Ein Stoff A soll in der Luft gemessen werden. Neben dem Stoff A ist auch<br />
Stoff B in der Luft. Das für A ausgewählte Nachweisverfahren reagiert aber auf Stoff<br />
A und B (d.h. es besteht eine Querempfindlichkeit gegenüber B). Die Anzeige für<br />
Stoff A wird also zu hoch sein.<br />
1. Man akzeptiert das Vorhandensein einer positiven Querempfindlichkeit (zu<br />
hohes Ergebnis) und nimmt den vollen Wert zur Beurteilung des<br />
Einsatztoleranzwertes von Stoff A. Dadurch werden ggfs. zu früh weitere<br />
einsatztaktische Maßnahmen getroffen oder<br />
2. Ein zweites Nachweisverfahren, das nur auf B reagiert, ist parallel<br />
anzuwenden. Zum einen, um das evtl. Vorhandensein von B zu prüfen und<br />
zum anderen um durch Differenzbildung letztendlich ein Ergebnis für A zu<br />
bekommen.<br />
Spüren<br />
Suche nach freigesetzten Gefahrstoffen und den von ihnen ausgehenden Gefahren<br />
mit einfachen Nachweismöglichkeiten, die eine ja/nein-Aussage ermöglichen.<br />
Standardabweichung<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 9
Die Standardabweichung ist das Mass der Abweichung des Einzelwertes der<br />
Messung von dem Mittelwert, d.h. wenn man <strong>10</strong> Messungen durchführt, erhält man<br />
<strong>10</strong> Werte die vom Mittelwert entsprechend abweichen. Sie wird in der<br />
Gerätebeschreibung angegeben und der Umgang damit ist in Lehrgängen zu<br />
schulen. Die Standardabweichung ist bei der Taktik z.B. wenn das Messergebnis in<br />
Grenzbereichen nahe dem Einsatztoleranzwert liegt zu berücksichtigen.<br />
1.3 Gefahrstoffnachweis<br />
Im Rahmen dieser <strong>Richtlinie</strong> wird der Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz<br />
definiert und zu dessen Anwendbarkeit Rahmenbedingungen und Festlegungen<br />
getroffen. Er ist nur dann von Bedeutung, wenn er im Rahmen des ABC-Einsatzes<br />
zeitgerecht zur Lageerkundung und -beurteilung beitragen kann.<br />
Der Nachweis von Gefahrstoffen und der von ihnen ausgehenden Gefahren ist<br />
insbesondere für die Lösung folgender Aufgaben durch die Einheitsführer und<br />
Einsatzleitung von Interesse:<br />
− Anpassung des inneren Absperrbereiches (FwDV500: Einheiten im ABC-<br />
Einsatz, <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/04)<br />
− Auswahl geeigneter Schutzausrüstung für die eingesetzten Kräfte<br />
− Auswahl spezieller, geeigneter Geräte und Materialien zur Gefahrenabwehr<br />
− Auswahl besonderer Lösch- und Bindemittel<br />
− Ortung von Leckagen<br />
− Fixierung von Ist-Zuständen während des Einsatzes, insbesondere in der<br />
Anfangsphase<br />
− Feststellung von Personen-, Geräte- und Gebiets-Kontaminationen<br />
− Beurteilung des Ausbreitungsverhaltens aufgrund meteorologischer<br />
Rahmenbedingungen und Stoffeigenschaften<br />
− Warnung und Information der betroffenen Bevölkerung<br />
− Kontrolle der Wirksamkeit von angeordneten Einsatzmaßnahmen<br />
− Vergleich der Messergebnisse mit den Stoffdaten und Grenzwerten aus<br />
speziellen Informationsquellen und Nachschlagewerken (u.a. <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>10</strong>/01,<strong>10</strong>/03)<br />
− Festlegung des betroffenen Gebietes mit den damit verbundenen Maßnahmen,<br />
ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Verkehrslenkung, Sperrung von<br />
Verkehrsanlagen, Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen, Räumung<br />
besonderer Liegenschaften); Prüfung der Notwendigkeit von Folgemaßnahmen<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite <strong>10</strong>
zum Schutz der Bevölkerung (Evakuierung, Versorgung, Unterbringung) sowie<br />
objektbezogene Schutzmaßnahmen (Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit<br />
und Versorgung wie z. B. Trinkwassergewinnung, Energieversorgung u. a.)<br />
− Bereitstellung von Messergebnissen für die medizinische Weiterbehandlung<br />
von verletzten Personen (Toxikologische Bewertung durch fachkundige Stellen)<br />
− Rücknahme von aufwändigen Einsatzmaßnahmen<br />
− Zusammenarbeit mit zuständigen Fachbehörden (z. B. Umweltbehörde) und<br />
Fachfirmen (z. B. TUIS)<br />
− Sammlung und Archivierung des vorhandenen Datenmaterials zur<br />
Dokumentation des Einsatzablaufes<br />
Hinweis<br />
Mit Hilfe eines Stufenkonzeptes (siehe <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2) kann im Verlauf<br />
des Einsatzes zunächst mit relativ einfachen, vorhandenen Informationen die<br />
Lageerkundung unterstützt werden. Im weiteren Verlauf können dann auch mit<br />
Spür-, Mess- und Analysegeräten zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden.<br />
1.4 Notfall-Probenahme durch Feuerwehren<br />
Probenahmen durch Einsatzkräfte der Feuerwehren finden unter den<br />
Rahmenbedingungen eines Einsatzes statt.<br />
„Notfall-Proben“, die durch Einsatzkräfte der Feuerwehren genommen werden,<br />
dienen der Unterstützung der Gefahrenabwehr und Fixierung des angetroffenen Ist-<br />
Zustandes für die zeitnahe Untersuchung mit aufwendigeren Analyseverfahren.<br />
Ersteres wird durch Einsatzkräfte der Feuerwehr während des Einsatzes ausgeführt,<br />
während im zweiten Fall den Feuerwehren ein flächendeckendes Gefahrstoffanalytikund<br />
Probenahme-Konzept (Task Force, SEG-Messen, anerkannte Fach-<br />
Institutionen) durch entsprechende Regelungen zur Verfügung stehen muss.<br />
„Notfall-Proben“ werden benötigt, um die zu untersuchenden Gefahrstoffe zu<br />
sammeln und sie mit Hilfe geeigneter und frühzeitig verfügbarer Gerätetechniken zu<br />
untersuchen. Sie sind zunächst nicht für die zuständigen Fachbehörden oder<br />
polizeiliche Ermittlungen gedacht. Da aber die Feuerwehren in den meisten Fällen<br />
als erste Einheiten im Rahmen der Gefahrenabwehr am Einsatzort eintreffen, sind<br />
die Fachbehörden und Polizeidienststellen häufig an Proben aus der Anfangsphase<br />
eines Ereignisses interessiert, um eine Gefahrenabschätzung vornehmen und<br />
weitere Folgemaßnahmen festlegen zu können. Die Notfall-Proben können von den<br />
Feuerwehren an die Fachbehörden zur weiteren Verwendung übergeben werden.<br />
Hierzu ist es notwendig, dass die Rahmenbedingungen der Probenahme durch die<br />
Feuerwehr sorgfältig dokumentiert werden (siehe Anlage 1).<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 11
1.5 Sicherheitstechnische Kennzahlen und Stoffdaten<br />
Die folgenden sicherheitstechnischen Kennzahlen und Stoffdaten können Hinweise<br />
auf Gefährdungen und einsatztaktische Maßnahmen geben, wenn die beteiligten<br />
Stoffe bekannt sind und sich die benötigten Daten aus Einsatzunterlagen,<br />
Sicherheitsdatenblättern, Nachschlagewerken und Datenbanken oder durch externe<br />
Informationsquellen (z. B. TUIS, Giftnotrufzentralen) ermitteln lassen. Die Tabelle<br />
gibt lediglich praxisnahe Erläuterungen wieder. Exakte Definitionen findet man in<br />
entsprechenden Normen und in der Feuerwehr-Fachliteratur.<br />
Stoffdaten<br />
Erläuterungen<br />
Dampfdichteverhältnis Dichte des Gases/Dampfes verglichen mit Luft = 1.<br />
Wichtig für die Beurteilung der Ausbreitung eines<br />
Gases;<br />
Verhältnis >1: Gas sinkt ab<br />
Verhältnis
Kritische Temperatur<br />
Höchste Temperatur, bei der ein Gas noch verflüssigt<br />
werden kann.<br />
Grenzwerte Die Anwendung konkreter Grenzwerte ist stoff- u.<br />
lageabhängig und hängt von den örtlichen<br />
Festlegungen in Abstimmung mit den zuständigen<br />
Fachbehörden ab. Je niedriger der Grenzwert, desto<br />
gefährlicher der Stoff.<br />
Schmelzpunkt/Festpunkt<br />
Siedepunkt<br />
Wassergefährdungsklasse<br />
Wassermischbarkeit<br />
Zündtemperatur<br />
Temperatur, bei der ein Stoff vom festen in den<br />
flüssigen Aggregatzustand übergeht.<br />
Temperatur, bei der ein Stoff vom flüssigen in den<br />
gasförmigen Aggregatzustand übergeht.<br />
Maß für das Wassergefährdungspotential eines Stoffes<br />
(akute Toxizität gegenüber Säugern, Bakterien und<br />
Fischen). WGK1 (schwache Wassergefährdung) bis<br />
WGK3 (starke Wassergefährdung)<br />
Verhalten bei Mischung im Wasser. Löslichkeit ist stark<br />
stoff- und temperaturabhängig. Es ist die Menge (g/l)<br />
eines Stoffes, die sich bei einer bestimmten<br />
Temperatur in Wasser löst. Je größer die Löslichkeit<br />
des Stoffes, desto leichter lässt er sich mit Wasser<br />
niederschlagen.<br />
Temperatur, bei der ein Stoff bei ausreichender<br />
Sauerstoffkonzentration in der Umgebung zu brennen<br />
beginnt.<br />
2 Randbedingungen für die Auswahl geeigneter Geräte<br />
Grundsätzlich sollte für die Auswahl der Geräte beachtet werden, welches Ergebnis<br />
für die Lagebeurteilung zum Zeitpunkt des Nachweisauftrages ausreichend ist. Auch<br />
hier bestimmt die Einsatztaktik und die akute Lage wie viel Zeit für die<br />
Lageerkundung – hier die Stofferkundung mit Hilfe der Gefahrstoffnachweistechnik –<br />
zur Verfügung steht und wie genau das Ergebnis sein muss, um erste bzw. weitere<br />
Einsatzmaßnahmen festlegen zu können. Bei der Entscheidung hilft das im Teil 2<br />
dieser <strong>Richtlinie</strong> festgelegte Stufenkonzept zur systematischen Entscheidung.<br />
2.1 Einsatzplanung<br />
Im Rahmen der Einsatzplanung sind die für das Einsatzgebiet notwendige<br />
Nachweistechnik und -taktik festzulegen. Die dafür notwendigen Fahrzeuge sind in<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 13
die Alarm- und Ausrückeordnung einzuplanen. Da der Einsatzerfolg vor allem von<br />
der Qualität des Messtrupps, des Fachberaters und Einsatzleiters abhängt, ist die<br />
Aus- und Fortbildung des Personals festzulegen und durchzuführen.<br />
2.2 Geräteparameter<br />
Für die Auswahl des einzusetzenden Nachweisgerätes sollten die beschriebenen<br />
Auswahlkriterien herangezogen werden. Insbesondere das Nachweisprinzip, der<br />
Messbereich, mögliche Querempfindlichkeitseinflüsse und die Art des Ergebnisses<br />
sind dafür wichtige Punkte.<br />
2.3 Aussagewert der Nachweisgeräte<br />
Die notwendige Genauigkeit des Messergebnisses bestimmt sehr oft die Wahl des<br />
Nachweisgerätes. So gibt es Geräte, die die folgenden Aussagen liefern:<br />
- ja/nein-Aussage<br />
- Summensignal<br />
- Stoffspezifische Aussage bzw. Aussage zur Stoffgruppe durch Farbanzeige<br />
(z.B. Säure oder Lauge durch Farbe beim Einsatz des pH-Papiers)<br />
- Quantitativ<br />
- Tendenz<br />
- Optisches oder akustisches Signal (z.B. bei Explosionsgrenzen-Warngeräte)<br />
- Spektrum (z.B. Erhalt beim Einsatz von IR- bzw. GC/MS-Gefahrstoffnachweis)<br />
3 Gerätetechnische Möglichkeiten<br />
Die nachfolgend aufgeführten Gerätetechniken werden in drei Gruppen eingeteilt. Sie<br />
unterscheiden sich durch das angewendete Nachweisverfahren (Nachweisprinzip),<br />
den gerätetechnischen sowie personellen Aufwand. Zur Vermeidung von<br />
Bedienungs- und Anwendungsfehlern müssen den Anwendern die gerätetechnischen<br />
Möglichkeiten und Grenzen durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen bekannt sein.<br />
Messwerte, die im Freien ermittelt wurden, müssen kritisch bewertet werden. Nach<br />
Möglichkeit sind wegen der starken Konzentrationsschwankungen stets mehrere<br />
zeitnahe Messungen durchzuführen, um auch die Auswirkung von Fehlerquellen<br />
einzuschränken.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 14
3.1 Schnelltests zum „Spüren“<br />
Diese einfachen Nachweisverfahren zeigen z. B. durch einen Farbumschlag sofort<br />
an, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Es sind keine stoffspezifischen Aussagen<br />
möglich. Der gerätetechnische Aufwand ist gering.<br />
3.1.1 pH-Wert-Indikatoren<br />
Der pH-Wert kann durch Indikatorpapier oder Teststäbchen mit Hilfe von<br />
Farbvergleichsskalen sofort ermittelt werden.<br />
3.1.2 Spürpulver/Spürpapier<br />
Für den stoffunspezifischen Nachweis chemischer Kampsstoffe kann ein Spürpulver<br />
auf verdächtige Flächen gestreut werden. Ein Farbumschlag bestätigt den<br />
Kontaminationsverdacht.<br />
Zur Ermittlung der Kampfstoffgruppe G (Sarin, Soman), H (Lewisit, Lost) oder V (VX)<br />
dient das Kampfstoffspürpapier, das je nach Kampfstoffart eine charakteristische<br />
Färbung annimmt.<br />
3.1.3 Öltestpapier<br />
Für den Nachweis von Kraftstoffen oder Ölen in Böden oder Wasser eignet sich<br />
Öltestpapier.<br />
3.1.4 Lecksuchspray<br />
Kleine, undichte Stellen an Gasinstallationsleitungen oder unter Druck stehenden<br />
Behältern, die nicht sofort lokalisierbar sind, lassen sich mit Lecksuchspray, das auf<br />
der Leckage durch Blasenbildung aufschäumt, aufspüren.<br />
3.2 Gerätetechnik zum „Messen“<br />
Für die Ermittlung von Messergebnissen stehen den Feuerwehren die<br />
verschiedensten Nachweisgeräte zur Verfügung, mit denen sowohl Punktmessungen<br />
als auch kontinuierliche Messungen möglich sind. Der gerätetechnische Aufwand ist<br />
größer als bei den Spürverfahren. Bei der Auswahl geeigneter Nachweisgeräte zum<br />
Messen ist eine besondere Sorgfalt notwendig, da alle Geräte nur für bestimmte<br />
Stoffe oder Stoffgruppen geeignet sind. In explosionsgefährdeten Atmosphären<br />
dürfen nur dafür zugelassene Geräte verwendet werden.<br />
3.2.1 Prüfröhrchen<br />
Die Prüfröhrchen-Nachweistechnik ist das am weitesten verbreitete chemische<br />
Messverfahren, um gas- und dampfförmige Schadstoffe in der Umgebungsluft zu<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 15
messen. Diese Methode ist derzeit für viele Feuerwehren die einzige Möglichkeit, um<br />
überhaupt Aussagen über mögliche Gefahren zu machen. Für den Zeitraum der<br />
aufgedruckten Haltbarkeit ist das Messsystem kalibriert.<br />
Ein automatisiertes chemisches Messsystem mit optoelektronischer Auswertung<br />
beruht auf ähnlicher Grundlage wie die Prüfröhrchen-Nachweistechnik. Aufgrund<br />
eines konzentrations- und zeitabhängigen Nachweisprinzips (Probenahmevolumen<br />
abhängig von der Schadstoffkonzentration), lassen sich Schwankungen der<br />
Konzentration berücksichtigen. Die Messwerte werden digital angezeigt und im Gerät<br />
gespeichert.<br />
3.2.2 Explosionsgrenzen-Warngeräte<br />
Zur stoffunspezifischen Messung explosionsfähiger Gas/Dampf-Luftgemische,<br />
werden Explosionsgrenzen-Warngeräte angewendet, die aufgrund verschiedener<br />
Sensortechniken und Kalibrierungen unterschiedliche Empfindlichkeiten besitzen. Für<br />
das zur Zeit (Stand 2003) am häufigsten eingesetzte Sensorprinzip eines<br />
katalytischen Wärmetönungssensors zur UEG-Messung ist ein<br />
Mindestsauerstoffgehalt notwendig. Daher empfiehlt sich zur Sicherstellung einer<br />
solchen Ex-Messung die Kombination mit einem Sauerstoff-Sensor in einem Ex/O 2 -<br />
Messgerät. Die Geräte bedürfen der regelmäßigen Wartung und Pflege. Bei Geräten<br />
mit einem katalytischen Ex-Sensor können eventuell Sensorgifte zu Fehlmessungen<br />
führen. Dieser Sensor sollte deshalb regelmäßig mit Prüfgas überprüft werden.<br />
3.2.3 Elektro-chemische Messgeräte<br />
Kontinuierlich direktanzeigende Nachweisgeräte mit elektrochemischen Sensoren<br />
bedürfen der regelmäßigen Wartung und Pflege (Kalibrierung). Bestimmte<br />
luftgetragene Gefahrstoffe (z. B. Ammoniak, Chlor, Kohlenstoffdioxid) lassen sich<br />
auch mit Kombinationsgeräten messen, die mit mehreren stoffspezifischen Sensoren<br />
bestückt sind. Eine Identifizierung unbekannter Gefahrstoffe ist nicht möglich.<br />
3.2.4 Photoionisationsdetektoren<br />
Photoionisationsdetektoren (PID) sind kontinuierlich direktanzeigende Geräte zum<br />
Spüren und Messen von Gefahrstoffen. Sie erlauben eine sofortige Tendenzaussage<br />
über die Höhe der Konzentration luftgetragener Schadstoffe, vorausgesetzt, dass<br />
sich der Stoff aufgrund des angewendeten Nachweisprinzips überhaupt nachweisen<br />
lässt. Bei der Freisetzung von bekannten Einzelstoffen ist mit einem zusätzlich<br />
benötigten Umrechnungsfaktor (Responsefaktor) die Ermittlung der Größenordnung<br />
der Konzentration möglich. Bei Freisetzung eines Stoffgemisches wird stets das<br />
Summensignal angezeigt. Die Geräte müssen regelmäßig kalibriert werden.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 16
3.2.5 Stoffspezifische Testsätze<br />
Für die Messung von Gefahrstoffen in Wasserproben gibt es unterschiedlich<br />
aufwendige Testsätze. Ionenspezifische Teststäbchen eignen sich für die schnelle<br />
Bestimmung bestimmter Parameter, die Informationen über<br />
Gewässerverschmutzungen liefern können (z. B. Nitrat, Nitrit, Ammonium).<br />
Kontinuierlich messende Nachweisgeräte ermöglichen die Bestimmung von<br />
Temperatur, Leitfähigkeit, pH-Wert und Sauerstoffgehalt. Diese Geräte bedürfen der<br />
Wartung und regelmäßigen Kalibrierung.<br />
Photometer ermöglichen die Bestimmung weiterer Parameter (z. B. Chemischer<br />
Sauerstoffbedarf „CSB“). Allerdings ist der gerätetechnische und zeitliche Aufwand<br />
erheblich.<br />
3.3 Geräte zum „Analysieren“<br />
Die nachfolgend aufgeführten sehr komplexen Gerätetechniken sind kostenintensiv,<br />
aufwändig in der Bedienung und stellen erhöhte Anforderungen an das<br />
Bedienungspersonal. Die Geräte werden daher nur an wenigen Standorten<br />
vorgehalten.<br />
Die Anwendung komplexer Analysegeräte bei besonderen Einsatzlagen kann<br />
grundsätzlich sinnvoll sein, um weitere und zuverlässigere Informationen über eine<br />
Gefährdungslage zu erhalten. Messergebnisse, die mit Hilfe dieser Geräte erzielt<br />
wurden, haben in vielen Fällen keinen Einfluss auf die einsatztaktischen<br />
Entscheidungen in der Ersteinsatzphase; sie liefern aber wertvolle Informationen für<br />
den weiteren Einsatzablauf in folgenden Bereichen:<br />
− Abgrenzung des tatsächlich betroffenen Gebietes<br />
− Rücknahme von großräumigen Absperrungen<br />
− Hinweise an Mediziner für die Weiterbehandlung betroffener Patienten<br />
− Dekontamination<br />
− Negativ-Messung (im Sinne von: Stoff ist noch nachweisbar oder nicht)<br />
− Verdachtsaussage über beteiligte Stoffe, wenn völlig unbekannte Stoffgemische<br />
am Einsatzgeschehen beteiligt sind<br />
− Vergleich zwischen Proben, die in zeitlich großem Abstand genommen wurden<br />
(Tendenzaussage)<br />
3.3.1 Mobile Massenspektrometer<br />
Unbekannte, komplexe Stoffgemische lassen sich mit Hilfe dieser Gerätetechnik und<br />
weiteren Zubehörteilen (Gaschromatograph) in einzelne Stoffkomponenten<br />
auftrennen, die sich dann mit einem Massenspektrometer analysieren lassen,<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 17
vorausgesetzt, dass es sich um organische Verbindungen handelt. Für die<br />
Identifizierung wird eine spezielle Auswertungssoftware und EDV-gestützte<br />
Stoffbibliotheken genutzt.<br />
Mit dieser Technik lassen sich aber auch Einzelstoffe gezielt nachweisen.<br />
Nach entsprechender Aufbereitung sind auch Analysen von festen und flüssigen<br />
Stoffen möglich.<br />
3.3.2 Leuchtbakterien-Test<br />
Mit dieser Gerätetechnik lassen sich grobe Aussagen über die Toxizität von flüssigen<br />
Proben, die einer Lösung mit Leuchtbakterien zugegeben werden, machen. Die<br />
tiefkalt gelagerten Leuchtbakterien müssen erst durch eine spezielle Nährlösung<br />
aktiviert werden, bevor die Probe in ein Analyseröhrchen gegeben wird. Aufgrund der<br />
Nährlösung beginnen die Bakterien zu leuchten. Die Licht-Emission lässt sich<br />
nachweistechnisch erfassen. Unter Normalbedingungen wird die gesamte<br />
Leuchtkraft der aktivierten Leuchtbakterien als <strong>10</strong>0 Prozent-Wert angenommen.<br />
Durch die Zugabe der toxischen Stoffe wird die Lichtemission verringert. Diese<br />
sogenannte Hemmung lässt sich nach spätestens einer Viertelstunde mit Hilfe eines<br />
zusätzlichen Auswertegerätes als Prozentangabe bestimmen.<br />
3.3.3 Ionen-Mobilitätsspektrometer (IMS)<br />
Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) dienen zum Nachweisen polarer Stoffe in der Luft.<br />
Mit einem IMS können unbekannte, luftgetragene Stoffe identifiziert und auch<br />
mengenmäßig bestimmt werden. Für die Identifizierung wird eine EDV-gestützte<br />
Stoffbibliothek genutzt. Haupteinsatzgebiete sind Einsätze mit einem Verdacht auf<br />
Kampfstoffe sowie mit einigen gefährlichen Industriechemikalien.<br />
3.3.4 Neuentwicklungen<br />
Eine Vielzahl neuer Gerätetechniken, in denen sehr verschiedene<br />
Nachweisprinzipien einzeln oder gleichzeitig zur Anwendung kommen, befinden sich<br />
zur Zeit in der Entwicklung oder bereits serienreif auf dem Markt.<br />
Aussagen über eine generelle Feuerwehr-Eignung können zur Zeit noch nicht<br />
getroffen werden. (Beispiele: Gefahrstoff-Detektoren-Array, Infrarot-Spektrometer,<br />
Immuno-Assays).<br />
3.4 Nachweistechnik für Wärmebilder<br />
In bestimmten Einsatzsituationen kann die Anwendung von Wärmebildkameras und<br />
Fernthermometern wichtige Hilfestellungen geben, wenn der Zustand von Gebinden<br />
und Lagerbehältern, in denen sich Gefahrstoffe befinden, aus sicherer Entfernung<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 18
eurteilt werden soll. Weiterhin können diese Geräte wichtige Informationen bei der<br />
technischen Ortung und bei der Orientierung in verrauchten Räumlichkeiten liefern.<br />
3.5 Nachweisgeräte für den Strahlenschutzeinsatz<br />
3.5.1 Allgemeine Hinweise<br />
Im A-Einsatz unterscheidet man im wesentlichen vier Strahlungsarten der<br />
radioaktiven Strahlung, die Alpha-, Beta- und Gammastrahlung sowie die<br />
Neutronenstrahlung, wobei die Nachweistechnik im Allgemeinen auf eine<br />
Strahlungsart spezialisiert ist. Dies bedeutet, dass je nach vorliegender Strahlungsart<br />
ein geeignetes Nachweisgerät verwendet werden muss.<br />
In vielen Einsatzfällen werden mehrere Strahlungsarten gleichzeitig vorliegen aber<br />
meist wird auch ein Gammanteil messbar sein. Die Strahlungsarten können<br />
verschiedene Energieniveaus haben (harte/weiche Strahlung) und sie unterscheiden<br />
sich zudem auch in ihrem Durchdringungsvermögen. Alphastrahlung wird bereits von<br />
Papier bzw. wenigen Zentimetern Luft vollständig absorbiert, wohingegen<br />
Gammastrahlung selbst dicke Bleischichten noch durchdringen kann. Die<br />
Abschirmung der Strahlung, v.a. bei der Suche nach einer radioaktiven Quelle muss<br />
bedacht werden.<br />
Für die Einsatzfälle Erkundung, Kontaminationsfeststellung oder Punktquellensuche<br />
werden zuerst Gammanachweisgeräte eingesetzt. Erst bei Vorliegen entsprechender<br />
Informationen oder eines Verdachts werden Alpha- oder Beta-Nachweise<br />
durchgeführt. Eine Nuklididentifizierung ist mit der Messausstattung der Feuerwehren<br />
i.a. nicht möglich; hierzu empfiehlt es sich auf die zuständigen Landesämter und<br />
Behörden mit Gammaspektrometer zurückzugreifen. Dies gilt auch für die<br />
Neutronennachweismöglichkeiten.<br />
Bei gewerblich verwendeten Neutronenquellen (z.B. Am/Be Quellen) sind in der<br />
Regel Gammaanteile messbar und durch die Feuerwehr so nachweisbar.<br />
In kerntechnischen Anlagen werden öffentliche Feuerwehren ohne eine<br />
Fachberatung durch Strahlenschutzbeauftragte nicht tätig.<br />
3.5.2 Amtliches Dosimeter<br />
Das amtliche Dosimeter (Filmdosimeter) dient zur Dokumentation der im<br />
Einsatzverlauf aufgenommenen Personendosis. Es wird unter der<br />
Kontaminationsschutzkleidung im Brustbereich getragen. Es ist darauf zu achten,<br />
dass das Dosimeter nicht durch andere Ausrüstungsgegenstände außer von der<br />
Kontaminationsschutzkleidung überdeckt wird.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 19
3.5.3 Dosiswarngerät<br />
Das Dosiswarngerät warnt den Träger bei Erreichen des einsatzbezogenen<br />
Dosisrichtwertes gemäß FwDV 500. Da das Dosiswarngerät auch im Einsatz mit der<br />
Hand erreichbar sein muss, da Schaltvorgänge erforderlich sein können, ist es bei<br />
Körperschutz Form 1 und 2 im Brustbereich zu tragen. Beim Körperschutz Form 3<br />
muss das Dosiswarngerät im Inneren des Anzuges getragen werden.<br />
3.5.4 Dosisleistungsmessgerät<br />
Dosisleistungsmessgeräte dienen der Messung der Gamma(γ)-Dosisleistung an<br />
einem bestimmten Ort. Mit Hilfe der Messwerte kann der vorgehende Trupp den<br />
günstigsten Aufenthaltsort (geringste Dosisleistung) und der Einsatzleiter die<br />
maximale Aufenthaltsdauer des Trupps an diesem Ort überschlägig berechnen:<br />
Einsatzdauer [h] = Dosisrichtwert [mSv] / Dosisleistung [mSv/h]<br />
Der kleinste Anzeigebereich soll bei höchstens 0,1 µSv/h beginnen und bis etwa<br />
50 µSv/h reichen; der größte Messbereich muss sich bis mindestens 9 mSv/h<br />
erstrecken.<br />
Höhere Dosisleistungen sowie Alpha(α)- und Beta(β)-Strahlung sind nur unter<br />
Verwendung von Außensonden messbar.<br />
Eine Variante stellen Dosisleistungsmessgeräte mit Teleskopsonden dar. Sie können<br />
insbesondere zur Ortung von Strahlenquellen eingesetzt werden, wobei der<br />
Messbereich bis mindestens 5 mSv/h reichen muss.<br />
3.5.5 Dosisleistungswarngerät<br />
Dosisleistungswarngeräte dienen der Festlegung der Grenze des Gefahrenbereichs.<br />
Bei Erreichen der eingestellten Gamma(γ)-Dosisleistung geben diese Geräte einen<br />
Warnton ab, der bei Unterschreiten des Wertes wieder verstummt.<br />
Entsprechend der Festlegungen sind die Geräte, die zum Überprüfen der Grenze<br />
des Gefahrenbereichs dienen, gemäß FwDV 500 auf 25 µSv/h einzustellen. Bei<br />
Kombinationsgeräten, die der Angriffstrupp mitführt, ist die Dosisleistungswarnschwelle<br />
auszuschalten.<br />
3.5.6 Kontaminationsnachweisgerät<br />
Kontaminationsnachweisgeräte sind Geräte, die bereits auf geringste<br />
Kontaminationen mit radioaktiven Stoffen ansprechen. Mit diesen Geräten wird<br />
Personal und Material auf Kontamination überprüft, bevor der Gefahrenbereich<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 20
verlassen werden darf. Dabei ist die für die Kontaminationsfreiheit gemäß FwDV 500<br />
festgelegte Unterschreitung der dreifachen Nullrate zu beachten.<br />
Kontaminationsnachweisgeräte können mit unterschiedlichen Großflächendetektoren<br />
ausgestattet sein, die unterschiedlich empfindlich auf verschiedene Strahlungsarten<br />
und -energien reagieren. Hierauf hat der Einsatzleiter je nach Lage beim Einsatz der<br />
Geräte besonders zu achten.<br />
Zum Kontaminationsnachweis auf Versandstücken ist eine indirekte Messmethode<br />
mit Wischprobe (siehe Anhang 1) anzuwenden.<br />
3.6 ABC-Erkundungskraftwagen<br />
Der ABC-Erkundungskraftwagen dient u.a. dem Messen, Spüren und Melden<br />
radioaktiver und/oder chemischer Kontaminationen. Ebenso dient er zum Aufsuchen<br />
von verstreuten radioaktiven Bruchstücken, der Kennzeichnung und der<br />
messtechnischen Überwachung kontaminierter Bereiche auch abseits befestigter<br />
Wege, der Entnahme von Boden-, Wasser- und Luftproben sowie dem Erfassen und<br />
Melden von Wetterdaten.<br />
Das radiologische Nachweissystem ermöglicht das Erkennen radioaktiver Quellen.<br />
Es ist mit einem hochempfindlichen Weitbereichsdetektorsystem ausgerüstet, das die<br />
Erkennung von künstlichen Strahlungsquellen auch vor einem stark schwankenden<br />
natürlichen Hintergrund ermöglicht und bei Überschreitung von festgelegten Dosis-<br />
/Dosisleistungsschwellen alarmiert.<br />
Die radiologische Nachweistechnik des Messcontainers im ABC-Erkunder besteht<br />
aus zwei Sensoren, die sich hinsichtlich der Aufgaben zum Gefahrstoffnachweis und<br />
des Messbereichs ergänzen. Die Sensoren decken gemeinsam den<br />
Dosisleistungsbereich von etwa <strong>10</strong> nSv/h bis zu 1 Sv/h ab. Für den<br />
Dosisleistungsbereich bis <strong>10</strong>0 µSv/h, der auch im Umweltschutz einsetzbar ist,<br />
wurde eine Szintillationszählersonde mit einem 2-Liter-Plastikszintillator ausgewählt.<br />
Ein handelsüblicher Dosisleistungsmesser mit einem Proportionalzählrohr deckt den<br />
Dosisleistungsbereich bis 1 Sv/h ab.<br />
Neben der automatisierten Messwert-Erfassung während der Fahrt erlaubt das<br />
System auch eine Erkundung in der Umgebung des Fahrzeugs. Hierzu wird der im<br />
Messcontainer enthaltene Dosisleistungsmesser entnommen.<br />
An das Grundgerät können weitere Spezialsonden angeschlossen werden, die von<br />
der Software erkannt und entsprechend dargestellt werden.<br />
Dies trifft auch auf die Ergänzung der radiologischen Ausstattung zum<br />
Gefahrstoffnachweis im ABC-Erkunder zur Messung von Alpha- und Betastrahlung<br />
zu. Mit dem entsprechenden Koffer können flüssige -, feste - und Wischproben<br />
untersucht werden und damit radioaktive Kontaminationen festgestellt werden. Auf<br />
vielen ABC-Erkundern befinden sich weitere Alpha-Nachweisgeräte mit größerer<br />
Detektorfläche. Mit diesen lassen sich flächige Alpha-Kontaminationen feststellen.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 21
Die Bedienung erfordert eine entsprechende Einweisung. Aktuelle<br />
Kontaminationsnachweisgeräte auf Festkörperbasis sind einfacher in der<br />
Handhabung.<br />
Die Nachweisgeräte für C-Gefahrstoffe bestehen im wesentlichen aus zwei<br />
Analysegeräten: einem Photoionisationsdetektor und einem<br />
Ionenmobilitätsspektrometer. Die Geräte sind in der Lage, eine Vielzahl von<br />
Industriechemikalien zu erfassen sowie gängige chemische Kampfstoffe<br />
nachzuweisen (siehe <strong>vfdb</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>10</strong>/01).<br />
4 Ausstattungsempfehlung<br />
Die Anforderungen an die Ausstattung öffentlicher und nichtöffentlicher Feuerwehren<br />
für den Gefahrstoff-Nachweis sind wegen der sehr unterschiedlichen<br />
Gefährdungspotentiale in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sehr verschieden.<br />
Für die meisten Feuerwehren ist eine Basisausstattung und die gemäß FwDV 500<br />
festgelegte Ausstattung für den A-Einsatz ausreichend.<br />
4.1 Basis-Ausstattung<br />
Spürausrüstung und direkt anzeigende Nachweisgeräte zur Lageerkundung und<br />
Gefahrenabschätzung ergänzt durch eine Notfall-Probenahmeausrüstung für<br />
luftgetragene Gefahrstoffe:<br />
pH-Nachweis, Öl-Testpapier, Lecksuchspray, Spürpulver,<br />
Explosionsgrenzenwarngerät.<br />
4.2 Sonder-Ausstattung<br />
Erweiterte Ausstattung, die pro Zuständigkeitsbereich normalerweise nur einmal<br />
vorgehalten werden sollte:<br />
Prüfröhrchen, stoffspezifische Teststäbchen, Photoionisationsdetektor,<br />
elektrochemische Messgeräte, Ionen-Mobilitätsspektrometer, Notfall-<br />
Probenahmeausrüstung für gasförmige, flüssige und feste Gefahrstoffe,<br />
Wärmebildkamera und/ oder Fernthermometer, Handwindmesser, Peilkompass.<br />
4.3 Spezial-Ausstattung<br />
Spezielle Analysetechnik, die nur an wenigen ausgewählten Standorten wegen<br />
örtlicher Besonderheiten vorhanden ist. Eine überregionale Nutzung insbesondere in<br />
Ballungsräumen mit besonderem Gefährdungspotential wird empfohlen.<br />
Mobiles Massenspektrometer, Leuchtbakterientest.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 22
4.4 Messtrupp-Ausstattung<br />
Großräumige Ausbreitungen luftgetragener Gefahrstoffe erfordern eine Erkundung<br />
und Kontrolle der betroffenen Gebiete durch Messtrupps. Ein Messtrupp besteht aus<br />
einem geeigneten Fahrzeug mit festeingebautem Funkgerät, einer Mindestbesatzung<br />
1/1 und einer Zusatzbeladung zum Gefahrstoffnachweis einschließlich Probenahme-<br />
Ausstattung. Die Beladung kann aufgrund standortspezifischer Anforderungen<br />
ergänzt werden. Je nach Nachweisstrategie muss beim Durchfahren eines<br />
Gefahrenbereiches auf den persönlichen Schutz des Messtrupps auch im Fahrzeug<br />
geachtet werden. Dies kann z.B. durch persönliche Schutzausrüstung oder eine<br />
entsprechende Fahrzeugkapselung erfolgen. Alternativ kann eine<br />
Fahrzeugkapselung die Einsatzzeit gegenüber der persönlichen Schutzausrüstung<br />
erhöhen.<br />
5 Probenahme<br />
Die lageabhängig erforderlichen Notfall-Proben sind nur durch unterwiesene<br />
Feuerwehrkräfte unter Verwendung geeigneter Schutzausrüstung (z. B.<br />
Einmalhandschuhe, Säureschutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz)<br />
durchzuführen. Die Durchführung wird in den Anlagen dieser <strong>Richtlinie</strong> erläutert.<br />
5.1 Allgemeine Probenahme-Ausstattung<br />
− Kunststoff-Schaufel<br />
− Trichter<br />
− Pulver-Trichter<br />
− Becherglas, 250 ml<br />
− Abfallbeutel<br />
− Klebeetiketten<br />
− Thermometer<br />
− wasserfester Filzstift<br />
− Klebeband<br />
− Schreibmaterial<br />
− Zollstock oder Bandmaß<br />
− Vordrucke für die Dokumentation<br />
− Reinigungsmittel und -geräte<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 23
Es wird empfohlen, alle Geräte, die direkt mit einer Probe in Berührung kommen<br />
können, für die Zeit der Lagerung einzuschweißen. Die gesamte Ausrüstung sollte in<br />
einem geeigneten Behältnis untergebracht sein, das einen sicheren,<br />
kontaminationsfreien Transport ermöglicht.<br />
5.2 Gasförmige Stoffe<br />
Die frühzeitige Probenahme luftgetragener Schadstoffe bekommt insbesondere dann<br />
eine besondere Bedeutung, wenn der vorhandene Ist-Zustand in der Anfangsphase<br />
eines Einsatzes festgehalten werden soll und keine geeigneten, direkt anzeigenden<br />
Nachweisgeräte sofort vorhanden sind. Nach dem späteren Eintreffen geeigneter<br />
Nachweisgeräte ist häufig von dem luftgetragenen Schadstoff keine nachweisbare<br />
Menge mehr in der Umgebungsluft vorhanden, so dass eine Probenahme oder der<br />
Gefahrstoffnachweis keinen Sinn mehr macht.<br />
Zur Probenahme eignen sich zum Beispiel handelsübliche Aktivkohle-, Silicagel- oder<br />
Tenax-Sammelröhrchen, die durch eine Gasspürpumpe mit der Probe wie ein<br />
Prüfröhrchen beladen und in fachlich geeigneten Einrichtungen aufbereitet und<br />
ausgewertet werden können.<br />
5.3 Flüssige Stoffe<br />
Bei Proben, die von flüssigen Stoffen genommen werden, ist bei der Materialauswahl<br />
für die Probenahme zwischen konzentrierten Reinstoffen, Gemischen, Zubereitungen<br />
und wässrigen Lösungen zu unterscheiden.<br />
Für die direkte Probenahme in Reinstoffen, Gemischen oder Zubereitungen wird die<br />
Verwendung von handelsüblichen Einwegspritzen (5 ml) empfohlen.<br />
Für die Entnahme von Gewässerproben wird die Verwendung von Klarglasflaschen<br />
(1 Liter), Weithals mit Schraubverschluss, empfohlen. Bei der Anwendung von<br />
Klarglasflaschen kann das Aussehen der Probe (Farbe, Trübung) besser beurteilt<br />
werden, allerdings muss dann durch eine lichtundurchlässige Verpackung<br />
sichergestellt werden, dass sich die Probe aufgrund des Umgebungslichtes nicht<br />
verändern kann. Hierzu eignen sich handelsübliche Styroporverpackungen, die<br />
gleichzeitig auch einen Transportschutz gewährleisten.<br />
5.4 Feste Stoffe<br />
Es wird davon ausgegangen, dass das Ausbreitungsverhalten von festen Stoffen im<br />
Vergleich zu den gasförmigen und flüssigen Stoffen als unkritisch zu bewerten ist, da<br />
sich feste Stoffe nach dem Niederschlagen zunächst kaum weiter ausbreiten, sofern<br />
nicht zum Beispiel die Gefahr einer Mitführung durch Regen- und Löschwasser<br />
besteht. Das reale Ausbreitungsverhalten der ausgetretenen Feststoffe muss daher<br />
aufgrund der herrschenden Witterungsbedingungen und spezifischen<br />
Stoffeigenschaften von den Fachbehörden bewertet werden. Sachgerechte<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 24
Probenahmen sind durch die Fachbehörde zu veranlassen beziehungsweise<br />
durchzuführen.<br />
Bei der Notfall-Probenahme zur Sicherstellung eines festen Stoffes kann auf die<br />
Ausrüstung zur Probenahme flüssiger Stoffe zurückgegriffen werden.<br />
6 Anforderungen an feuerwehrtaugliche Gerätetechnik<br />
Es werden Anforderungen an Geräte beschrieben, die bei Feuerwehr-Einsätzen für<br />
Einzel-Nachweise oder kontinuierliche Nachweisprinzipien auch unter<br />
Schutzkleidung angewendet werden.<br />
Diese Festlegungen gelten nicht für Geräte, die bereits auf dem Markt eingeführt<br />
wurden.<br />
6.1 Allgemeine Anforderungen<br />
- Deutschsprachige, verständliche Bedienungsanleitung.<br />
- Geräte und Zubehör müssen in handelsüblichen Transportbehältern<br />
(möglichst mit Normabmessungen) untergebracht werden können. Keine<br />
Spezialkoffer.<br />
- Die Geräte müssen tragbar sein.<br />
6.2 Bauform, Handhabung<br />
- Feuerwehrtaugliche Nachweisgeräte müssen einfach und mit wenigen<br />
Bedienungselementen auch unter Schutzkleidung (Feuerwehrhandschuhe,<br />
CSA) zu bedienen sein.<br />
- Trageriemen, die es ermöglichen das Gerät umzuhängen; müssen direkt am<br />
Gehäuse oder an einer Tasche zu befestigen sein.<br />
- Taschen dürfen die Bedienung des Gerätes nicht behindern.<br />
Zusätzlich für elektronische Nachweisgeräte:<br />
- Notwendige Bedienelemente sind deutschsprachig zu beschriften bzw. deren<br />
Bedeutung ist über gängige Symbole/Piktogramme verständlich zu erklären.<br />
- Die Beschriftung muss haltbar, deutlich und lösemittelbeständig angebracht<br />
sein.<br />
- Die Anzeige muss deutlich lesbar sein. Die Lesbarkeit muss auch unter CSA<br />
möglich sein.<br />
- Bei Dunkelheit muss sich die Anzeige beleuchten lassen.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 25
- Messwerte müssen digital angezeigt werden. Zusätzlich kann eine analoge<br />
Anzeige vorhanden sein.<br />
- Bei Messbereichsüberschreitungen soll automatisch auf den nächsten<br />
Messbereich umgeschaltet werden. Eine Umschaltung muss angezeigt und<br />
quittiert werden.<br />
- Getrennte Menüführung zwischen Einsatz- und Wartungs- bzw. Service-Menü.<br />
6.3 Technische Anforderungen für kontinuierlich messende elektronische<br />
Geräte<br />
6.3.1 Allgemein<br />
- Nachweisgeräte, die im Freien bei großräumigen Schadstoffausbreitungen<br />
eingesetzt werden, sollen über ein Funkuhr- und ein GPS-Modul verfügen.<br />
Alle Daten sollen an ein stationäres Auswertesystem fernübertragbar<br />
(standardisiertes Datenformat) sein.<br />
- Geringer Wartungs- und Pflegeaufwand.<br />
- Kalibriermöglichkeit durch den Betreiber.<br />
- Automatischer Selbsttest.<br />
- Selbsttest mit aussagefähiger Anzeige der restlichen Betriebszeit.<br />
- Funktionstest durch einfache Standards.<br />
- Voreinstellbare Alarmschwellen mit optischer und akustischer Alarmgebung.<br />
- Voralarme abschaltbar.<br />
- Einsatztemperaturbereich zwischen -20 °C bis + 40 °C<br />
- Schutzklasse mindestens IP 54<br />
- Ex-Zulassung mindestens: II 2 G EEx IIC T4<br />
6.3.2 Energieversorgung<br />
- Netzunabhängiger Betrieb. Handelsübliche Akkus oder Batterien, sofern die<br />
Ex-Schutz-Anforderungen und die Betriebsdauer damit erfüllt werden können.<br />
- Betriebsdauer mindestens fünf Stunden (ETW plus eine Stunde Sicherheit).<br />
- Handelsübliche Ladegeräte mit handelsüblichen Steckern. Keine<br />
Sonderbauformen.<br />
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6.3.3 Datensicherung<br />
Messwerte müssen speicherbar sein. Dabei sollte eine Wahlmöglichkeit zwischen<br />
der Speicherung von Spitzenwerten und Intervallspeicherungen vorhanden sein. Alle<br />
Werte einer aktuellen Messreihe müssen während des Einsatzes nachträglich<br />
abrufbar sein. Eine Sicherheitsabfrage vor dem Abschalten oder eine automatische<br />
Speicherung muss vor Datenverlusten schützen. Nach dem Einschalten sollen alle<br />
angezeigten Datenspeicher auf Null stehen (in der Anzeige dürfen nicht die Werte<br />
der letzten Messung angezeigt werden). Bei vollem Datenspeicher werden die<br />
ältesten Daten überschrieben.<br />
Für die Auswertung mit einem externen Datenverarbeitungssystem ist eine<br />
handelsübliche Schnittstelle vorzusehen.<br />
Die Daten sind in einem handelsüblichen Format zusammen mit Datum und Uhrzeit<br />
zu speichern, um sie z.B. mit einem Tabellenkalkulationsprogramm weiter bearbeiten<br />
zu können.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 27
Anlage 1 – Standardablauf und -protokollierung bei Messungen und<br />
zur Probenahme<br />
Grundlegende Vorgehensweise für Messungen und Probenahmen<br />
Messprotokoll<br />
Es empfiehlt sich, dass bei der Messung bzw. Probenahme ein FM (SB) die<br />
eigentliche Probenahme durchführt und ein zweiter FM die Protokollierung und<br />
Überwachung übernimmt. Anschließend sollten beide das Protokoll unterschreiben<br />
und den Namen für Rückfragen in Druckbuchstaben angeben.<br />
Neben den Randbedingungen der Messung sollte aus dem Protokoll hervorgehen:<br />
• von welcher Feuerwehr die Proben genommen wurden<br />
• wie diese Feuerwehr erreicht werden kann (Telefon und Fax der<br />
zuständigen Leitstelle)<br />
Bei der Protokollierung sollten in allen Fällen folgende Grunddaten enthalten sein:<br />
• Datum<br />
• Uhrzeit der Messung/Probenahme<br />
• Ort der Messung/Probenahme<br />
• Umgebungsbedingungen (Wind, Wetterlage)<br />
• Name des Durchführenden<br />
• Messverfahren und Ergebnis der Messung bzw. Identifikationsnummer<br />
des Probenahmegefäßes<br />
Der Ort sollte möglichst exakt beschrieben sein, ggf. mit einer Skizze.<br />
Darüber hinaus sind bei einer Probenahme die Parameter zu erfassen, die bei den<br />
jeweiligen Verfahren (siehe Protokollierung) angegeben werden.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 28
Für lageabhängig erforderliche Notfall-Probenahmen sind folgende Punkte zu<br />
beachten:<br />
Neben dem Probenahmeprotokoll ist auch das Probenahmegefäß mit folgenden<br />
Daten zu beschriften:<br />
• Datum<br />
• Ort<br />
• Probenehmer<br />
• Identifikationsnummer<br />
Als Probenahmegefäße sind ausschließlich dafür zugelassene Behälter zu<br />
verwenden.<br />
Getränkeflaschen, Marmeladengläser usw. sind verboten.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 29
Luftproben in der Atmosphäre<br />
Probenahmematerial<br />
• Adsorptionsröhrchen mit Aktivkohle, Silicagel, Tenax oder vergleichbaren<br />
Materialien.<br />
• Es ist nur einwandfrei verschlossenes Material, das nicht überlagert ist, zu<br />
verwenden.<br />
Vorgehensweise im Freien<br />
• Die Probenahmevorrichtung ist in einsatzbereiten Zustand zu versetzen<br />
• Der Probenehmer stellt sich mit seinem Probenahmegerät in Blickrichtung<br />
zum Wind<br />
• Von größeren Gebäuden in Windrichtung ist ein ausreichender Abstand zu<br />
halten (ca. 5-fache Gebäudehöhe)<br />
• Bei Probenahme im Freien ist standardmäßig in etwa 1,5 m über Grund zu<br />
beproben<br />
• Das Probenahmegefäß ist nach der jeweiligen Vorschrift ausreichend<br />
dicht zu verschließen<br />
Vorgehensweise in geschlossenen Räumen<br />
• Die Probenahmevorrichtung ist in einsatzbereiten Zustand zu versetzen<br />
• In Abhängigkeit von der Dichte des Stoffes ist neben der üblichen<br />
Messhöhe von 1,5 m über dem Boden direkt über dem Boden oder unter<br />
der Decke zu beproben.<br />
• Das Probenahmegefäß ist nach der jeweiligen Vorschrift ausreichend<br />
dicht zu verschließen.<br />
Protokollierung:<br />
neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />
• Volumen der Probe<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 30
• Höhe über Grund in der die Probe genommen wurde<br />
• Auffälliger Geruch<br />
• Windrichtung<br />
• Windstärke<br />
• Lufttemperatur<br />
• Falls möglich Luftfeuchtigkeit/Niederschlag<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 31
Wischproben<br />
Probenahmematerial<br />
• Filterpapier<br />
• Das Filterpapier ist zur Lagerung in Kunststofftüten einzuschweißen<br />
• Es ist nur einwandfreies Material aus unbeschädigten Tüten zu verwenden<br />
Vorgehensweise<br />
• Es ist eine möglichst waagrechte, möglichst glatte Oberfläche auf einem<br />
unbeweglichen Gegenstand (kein Auto o.ä.) auszuwählen.<br />
• Gegebenenfalls ist das Filterpapier mit einem Lösungsmittel (Wasser oder<br />
Alkohol) zu benetzen<br />
• Das Filterpapier ist mit mäßigem Druck über die Oberfläche zu ziehen<br />
• Die Probenahmefläche sollte mindestens <strong>10</strong>0 cm 2 betragen.<br />
Protokollierung:<br />
neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />
• Fläche (in cm 2 ) auf der die Probe entnommen wurde<br />
• Beschreibung der Oberfläche (Material, Rauhigkeit)<br />
• Evtl. verwendetes Lösungsmittel<br />
• Auffälliger Geruch<br />
• Beschreibung des Niederschlages<br />
• Lufttemperatur in der Nähe der Oberfläche<br />
• Windgeschwindigkeit<br />
• Niederschlag<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 32
Flüssigkeitsproben<br />
Probenahmematerial<br />
• Als Probenahmegefäße sind nur fabrikneue oder von einem Labor<br />
gereinigte Flaschen zu verwenden. Alle Gefäße sind in Folie<br />
eingeschweißt zu lagern.<br />
• Die Flaschen müssen dicht abschließen.<br />
• Falls keine dunkle Lagerung sichergestellt ist sind Flaschen aus braunem<br />
Glas zu verwenden.<br />
• Bei Wasserproben sind Flaschen mit min. 0,5 l Inhalt zu verwenden.<br />
Vorgehensweise<br />
• Die Flasche ist so zu füllen, dass das Befüllen der Flasche direkt aus der<br />
Flüssigkeit erfolgt, oder der Abstand zwischen Schöpfgefäß und<br />
Flaschenhals so klein wie möglich ist.<br />
• Die Flüssigkeit ist langsam einzufüllen, damit sich möglichst wenig Wirbel<br />
bilden.<br />
• Die Flasche ist randvoll bis zum Überlauf zu füllen. Dann ist der Deckel so<br />
aufzusetzen, das sich keine Luftblasen darunter setzen.<br />
• Die Flasche ist von außen zu reinigen und zu beschriften<br />
• Die Lagerung hat möglichst kühl (4°C) und dunkel zu erfolgen.<br />
Protokollierung:<br />
neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />
• Wassertemperatur<br />
• Geruch<br />
• Färbung/sonstige optische Auffälligkeiten<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 33
Feststoffproben<br />
Probenahmematerial<br />
Am besten eignen sich stabile Kunststoffbeutel mit Clip oder Kunststoff- bzw.<br />
Glasflaschen mit großer Öffnung und min. 0,5l Volumen.<br />
Die Flaschen sollten möglichst dichte Schraubverschlüsse besitzen.<br />
Vorgehensweise<br />
• Bodenproben sollten möglichst mit einer Edelstahlschaufel ohne<br />
Lackierung entnommen werden.<br />
• Der Behälter ist möglichst randvoll zu füllen<br />
• Der Behälter ist dicht zu verschließen<br />
• Der Behälter ist von außen zu reinigen und zu beschriften<br />
• Die Fläche, auf der die Probe genommen wurde, ist auszumessen<br />
• Die Lagerung hat möglichst kühl (4°C) und dunkel zu erfolgen<br />
Protokollierung:<br />
neben den erforderlichen Grunddaten noch zusätzlich:<br />
• Bei Bodenproben Fläche auf der die Probe genommen wurde<br />
• Temperatur der Bodenoberfläche<br />
• Geruch<br />
• Auffälliges Aussehen<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 34
Anlage 2 – Ereignisabhängige Nachweisverfahren<br />
Brand 0 + 1<br />
nach<br />
VdS 2357<br />
Brand 2 + 3<br />
nach<br />
VdS 2357<br />
Brand in<br />
Betrieb<br />
nach<br />
StörfallVO<br />
Löschwasser<br />
gasförmiger<br />
Gefahrstoff<br />
flüssiger<br />
Gefahrstoff<br />
flüssiger<br />
Gefahrstoff<br />
im Erdboden<br />
fester<br />
Gefahrstoff<br />
flüssiger<br />
Gefahrstoff<br />
im Wasser 2<br />
Transportunfall<br />
Schnelltest pH-Indikator x (x) x x (x) x<br />
Öltestpapier x x x<br />
Spürpulver/<br />
-papier<br />
(x) (x)<br />
Lecksuchspray (x)<br />
Explosionsgrenzen-<br />
Warngerät<br />
x x x x x (x) x (x)<br />
Prüfröhrchen (xx) (xx) (xx) xx xx (xx) (xx) (xx)<br />
Photoionisationsdetektor<br />
xx xx xx (xx) xx (xx)<br />
IMS 3 (xx) (xx) xx (xx)<br />
Probenahme Wischprobe xx xx (xx) (xx) xx (xx)<br />
Sammelröhrchen<br />
xx xx xx (xx) (xx) (xx) (xx)<br />
Weithalsglasgefäß<br />
xx xx xx xx xx (xx)<br />
Einwegspritze xx (xx) (xx) (xx)<br />
Testsätze (xxx) (xx) (xx) (xxx) (xxx)<br />
Elektro-chemische<br />
Ein- und Mehrgas-<br />
(xx) (xx) xx xx (xx) (xx) (xx)<br />
geräte<br />
Messgeräte für<br />
Strahlenschutz<br />
(xx) (xx) (xx) xx<br />
GC/MS (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx) (xxx)<br />
Leuchtbakterien (xxx) (xxx) (xxx)<br />
Wärmebildkamera /<br />
Fernthermometer<br />
(xxx) (xxx)<br />
grundsätzlich nicht geeignet oder empfohlen<br />
1<br />
Aktivkohle, Silicagel, Tenax X Basis-Ausstattung<br />
2<br />
auch in Wasser gelöste Gase XX Sonderaussattung<br />
3<br />
auch Ausrüstung im ABC-Erkunder XXX Spezial-Aussattung<br />
( ) kein Standardverfahren, nur in Sonderfällen anwenden<br />
Strahlenunfall<br />
Seite 35
Anlage 3 – Stoff- und ereignisabhängige Empfehlung<br />
Brand 0 + 1<br />
nach<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/03<br />
Brand 2 + 3<br />
nach<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/03<br />
Brand in<br />
Betrieb nach<br />
StörfallVO<br />
gasförmiger<br />
Gefahrstoff<br />
(Ausschnitt, s.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/01)<br />
flüssiger<br />
Gefahrstoff<br />
flüssiger<br />
Gefahrstoff<br />
im Erdboden<br />
fester<br />
Gefahrstoff<br />
flüssiger<br />
Gefahrstoff<br />
im Wasser 2<br />
Stoffe oder Parameter<br />
Ammoniak xx xx xx (xx) (xx) (xx)<br />
Blausäure (Cyanwasserstoff) xx xx xx<br />
Chlor xx xx xx<br />
Formaldehyd xx xx xx (xx) (xx) (xx)<br />
Kohlenstoffdioxid xx xx xx<br />
Kohlenstoffmonoxid xx xx xx<br />
Nitrose Gase xx xx xx<br />
Phosgen xx xx xx<br />
Phosphorwasserstoff xx xx xx<br />
Salzsäure (Chlorwasserstoff) xx xx xx (xx) (xx) (xx)<br />
Schwefeldioxid xx xx xx<br />
Schwefelwasserstoff xx xx xx<br />
Löschwasser<br />
Stickstoffdioxid xx xx xx<br />
Gas: stoffspezifisch, ereignisabhängig (xxx) (xxx) xxx (xxx) (xxx) (xxx)<br />
Kampfstoffe xx xx<br />
pH-Wert x x x x<br />
Öl-Gehalt x x x<br />
Temperatur x (x)<br />
Sauerstoffgehalt (xxx) (xxx)<br />
Leitfähigkeit (xxx) (xxx)<br />
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) (xxx) (xxx)<br />
grundsätzlich nicht geeignet oder empfohlen<br />
2<br />
auch in Wasser gelöste Gase X Basis-Ausstattung<br />
XX Sonderaussattung<br />
XXX Spezial-Aussattung<br />
( ) kein Standardverfahren, nur in Sonderfällen anwenden<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 36
Anlage 4 – Nachweismöglichkeiten für ETW-Stoffe<br />
Stoffe oder Parameter<br />
pH-<br />
Indikator<br />
Spürpulver<br />
Prüfröhrchen<br />
Explosionsgrenzen-<br />
Warngerät<br />
Elektrochemische<br />
Messgeräte<br />
Photoionisationsdetektor<br />
(<strong>10</strong>,6 eV)<br />
Ionenmobilitätsspektrometer<br />
Mobile<br />
Massenspektrometer<br />
(ppm-Bereich)<br />
(Vol.%-<br />
(ppb+ppm-<br />
(ppm-Bereich) (ppm-Bereich)<br />
Bereich)<br />
Bereich)<br />
(ppm-Bereich)<br />
Aceton xx x xx xx xxx<br />
Acrolein xx x xx xx xxx<br />
Acrylnitril xx x xx xx<br />
Ammoniak x x xx x xx xx xx<br />
Anilin xx x xx xx<br />
Arsenwasserstoff (Arsin) xx x xx<br />
Benzol xx x xx xxx<br />
Carbonylchlorid (Phosgen) xx xx<br />
Chlor x x xx xx xx<br />
Chlorbenzol xx x xx xxx<br />
Chlorcyan xx xx<br />
Chloroform xx xx<br />
Chlorwasserstoff (Salzsäure) x x xx xx xx<br />
Cyanwasserstoff (Blausäure) xx x xx xx<br />
Cyclohexylamin xx x xx<br />
Epichlorhydrin xx x xx xx<br />
Essigsäure x x xx x xx<br />
Ethanol xx x xx xx xx xxx<br />
Ethylendiamin xx x xx xx<br />
Ethylenoxid xx x xx<br />
Fluor xx xx xx<br />
Fluorwasserstoff (Flußsäure) x xx x xx<br />
Formaldehyd xx x xx xxx<br />
n-Hexan xx x xx xxx<br />
Hydrazin x xx x xx xx xx<br />
Kohlenstoffdioxid xx xx<br />
Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) xx x xx xx<br />
Kohlenstoffmonoxid xx x xx xx<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 37
Stoffe oder Parameter<br />
pH-<br />
Indikator<br />
Spürpulver<br />
Prüfröhrchen<br />
Explosionsgrenzen-<br />
Warngerät<br />
Elektrochemische<br />
Messgeräte<br />
Photoionisationsdetektor<br />
(<strong>10</strong>,6 eV)<br />
Ionenmobilitätsspektrometer<br />
Mobile<br />
Massenspektrometer<br />
(ppm-Bereich)<br />
(Vol.%-<br />
(ppb+ppm-<br />
(ppm-Bereich) (ppm-Bereich)<br />
Bereich)<br />
Bereich)<br />
(ppm-Bereich)<br />
Methanol xx x<br />
Methylmercaptan xx x xx xx xx<br />
Phosphorwasserstoff (Phosphin) xx x xx xx<br />
Salpetersäure xx xx<br />
Schwefeldioxid xx xx xx<br />
Schwefelwasserstoff xx x xx xx xx<br />
Stickstoffdioxid xx xx xx xx<br />
Styrol xx x xx xx xxx<br />
Tetrachlorethen xx xx xx<br />
Tetrachlorkohlenstoff xx xx<br />
Toluol xx x xx xxx<br />
Toluendiisocyanate (TDI) xx x xx<br />
1,1,1-Trichlorethan xx x xx xxx<br />
1,1,2-Trichlorethan xx xx xxx<br />
Trichlorethen xx x xx xx<br />
Vinylchlorid xx x xx xx<br />
X<br />
XX<br />
XXX<br />
Basis-Ausstattung<br />
Sonderaussattung<br />
Spezial-Aussattung<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 38