20.03.2014 Aufrufe

unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...

unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...

unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unfälle <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Produktsicherheit</strong><br />

23


1. Kinder als Verbraucher – Daten, Fakten, Unfälle<br />

Eine Person, die Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen für sich selbst<br />

käuflich erwirbt, ist laut Definition ein Verbraucher (Wikipedia).<br />

Kinder sind also auch Verbraucher, sobald sie anfangen,<br />

selbstständig Kaufentscheidungen zu treffen <strong>und</strong> einkaufen<br />

zu gehen. Die KidsVerbraucherAnalyse (KVA) hat in der jährlichen<br />

repräsentativen Befragung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

herausgef<strong>und</strong>en, dass fast alle Kinder (92 %) regelmäßig<br />

Taschengeld oder Geldzuwendungen von ihren Eltern<br />

erhalten. Die sechs- bis dreizehnjährigen Mädchen <strong>und</strong><br />

Jungen bekommen im Durchschnitt 24,79 EUR pro Monat<br />

(6 bis 9 Jahre 16,86 Euro <strong>und</strong> 10 bis 13 Jahre 31,17 Euro). In<br />

der Summe sind das 1,67 Milliarden Euro, über die die Kinder<br />

jedes Jahr mehr oder weniger selbstständig verfügen dürfen.<br />

Das Geld wird von den 6- bis 13-Jährigen verwendet, um sich<br />

kleine per sönliche Wünsche sofort erfüllen zu können. Süßigkeiten,<br />

Zeitschriften/Comics <strong>und</strong> Eis liegen auf den ersten<br />

Plätzen der Taschengeld-Verwendung. Die Jungen geben ihr<br />

Geld häufiger als Mädchen für Sticker/Sammelkarten, Essen<br />

unterwegs/Fast Food <strong>und</strong> Spielsachen aus, während die Mädchen<br />

es häufiger für Kosmetik-/Körperpflegeprodukte sowie<br />

für Bekleidung <strong>und</strong> Accessoires ausgeben. Betrachtet man die<br />

Altersgruppen genauer, so zeigt sich, dass die 6- bis 9-Jähri -<br />

gen ihr Geld häufiger für Spiele/Spielzeug, Eis <strong>und</strong> Sticker/<br />

Sam mel karten ausgeben, die 10- bis 13-Jährigen eher für<br />

Essen unterwegs, Kino, Handy <strong>und</strong> Bekleidung.<br />

Neben dem Taschengeld bekommen Kinder auch noch Geldschenke<br />

von Großeltern, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verwandten zum Geburtstag,<br />

zu Weihnachten <strong>und</strong> zu Ostern durchschnittlich<br />

197,20 EUR pro Jahr. Diese Geldgeschenke addieren sich auf<br />

einen Betrag von 0,92 Milliarden Euro. Nach Aussagen von<br />

Eltern geben 14 % der Kinder das gesamte Geld aus. 57 %<br />

geben es nur zum Teil aus <strong>und</strong> 22 % geben nichts von den<br />

Geldgeschenken aus 4 . „Shoppen gehen“ zählt bei Kindern<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten<br />

(KVA 2003) 5 . Das zeigt, dass sie anscheinend aktive Verbraucher<br />

sind, die gerne <strong>und</strong> vielleicht auch viel Zeit in<br />

Geschäften verbringen.<br />

Neben Aussagen zum Geld, über das Kinder frei verfügen dürfen,<br />

zeigt die Studie auch, dass Kindern ein großes Mitspracherecht<br />

bei Entscheidungsprozessen in den Familien zugesprochen<br />

wird. Immerhin sind schon die 6- bis 12-Jährigen bei der<br />

Kaufentscheidung für Spielzeug, Bekleidung, Sportausrüstung<br />

<strong>und</strong> Lebens<strong>mit</strong>tel in r<strong>und</strong> 50 % der Fälle die Ratgeber ihrer<br />

Eltern (KVA 2003).<br />

Da<strong>mit</strong> sind Kinder auch eine interessante Zielgruppe für alle<br />

Arten von Werbung. Es gilt, sie für die angepriesenen Produkte<br />

zu gewinnen, um sie direkt oder indirekt über die Familie zum<br />

Kauf zu bewegen. Gleichzeitig sind sie leichter beeinflussbar<br />

<strong>und</strong> da<strong>mit</strong> <strong>mit</strong>unter „leichte Beute“ für die Werbetreibenden.<br />

Taschengeldverwendung Jungen 6 - 13 Mädchen 6 - 13 6 - 9 Jahre 10 - 13 Jahre<br />

Süßigkeiten, Kekse 67 , 0 60 , 2 65 , 4 62 , 2<br />

Zeitschriften, Comics 48 , 1 51 , 9 42 , 6 55 , 9<br />

Eis 37 , 6 36 , 2 39 , 9 34 , 6<br />

Getränke 36 , 0 27 , 7 24 , 7 37 , 7<br />

Spielzeug, Spiele 33 , 2 24 , 2 36 , 3 22 , 8<br />

Essen unterwegs, Fast Food 30 , 7 20 , 2 10 , 5 37 , 7<br />

Sticker, Sammelkarten 23 , 8 12 , 1 21 , 0 15 , 8<br />

Kino 16 , 7 19 , 2 4 , 5 28 , 7<br />

Bekleidung Accessoirs 5 , 4 22 , 3 3 , 8 21 , 6<br />

Musik, CDs 12 , 9 12 , 5 4 , 6 20 , 1<br />

salzige Knabberartikel 15 , 9 10 , 1 9 , 2 16 , 3<br />

Handy-Kosten 13 , 4 10 , 4 1 , 2 20 , 6<br />

Kosmetik 2 , 6 19 , 3 1 , 5 18 , 0<br />

Schreibwaren 6 , 2 9 , 7 5 , 9 9 , 5<br />

Bücher 6 , 0 9 , 3 4 , 4 10 , 1<br />

Haustiere, -bedarf 1 , 1 5 , 9 2 , 0 4 , 6<br />

Taschengeldverwendung in Prozent; n= 1.584, Quelle KVA 2011<br />

4 Egmont Ehapa Verlag (Hrsg.): KidsVerbraucherAnalyse 2011, Berlin 2011<br />

5 Egmont Ehapa Verlag (Hrsg.): KidsVerbraucherAnalyse 2003, Berlin 2003<br />

24


Die Vielfalt hat ihren Preis<br />

Der Markt der angebotenen Produkte, die ein Kind – <strong>und</strong> auch<br />

ein Erwachsener – kaufen kann, ist riesig groß <strong>und</strong> unübersicht<br />

lich. Die angebotenen Waren können die Händler aus<br />

allen Erdteilen <strong>und</strong> aus allen Ländern beziehen. Diese wirtschaftliche<br />

Freiheit ist einerseits sehr vielfältig <strong>und</strong> da<strong>mit</strong><br />

reizvoll, bunt <strong>und</strong> interessant, andererseits stellt sie die Regierungen<br />

vor große Herausforderungen. Z. B., wie die <strong>Sicherheit</strong><br />

der angebotenen Waren gewährleistet werden kann,<br />

da<strong>mit</strong> die Verbraucher nicht durch die angebotenen Waren<br />

getäuscht <strong>und</strong> geschädigt werden können. Europa hat sich<br />

dazu entschieden, nicht jedes Produkt vorab zu testen (was<br />

auch unbezahlbar wäre), sondern einen gesetzlichen Rahmen<br />

zu schaffen, der Beschränkungen für die Einfuhr <strong>und</strong> den Vertrieb<br />

von <strong>Produkten</strong> vorgibt. Da<strong>mit</strong> soll gewährleistet werden,<br />

dass nur Produkte die „bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer<br />

Verwendung die <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit von<br />

Personen nicht gefährdet … “ hergestellt <strong>und</strong> vertrieben werden.<br />

Der Hersteller muss in Eigenverantwortung diese Richtlinien<br />

erfüllen 6 (<strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz – ProdSG). Das<br />

bedeutet für den Verbraucher gleichzeitig, dass es nie eine<br />

absolute <strong>Sicherheit</strong> bei <strong>Produkten</strong> geben kann, weil<br />

• es (neue) Produkte sind, die durch die Vorgaben der Richt linie<br />

fallen, bzw. für die es (noch) keine geeignete Richtlinie gibt<br />

• es unverantwortliche Hersteller/Importeure gibt, die bei Produktion<br />

<strong>und</strong> Vertrieb gegen die Bestimmungen verstoßen<br />

• es Hersteller/Importeure gibt, die gegen die Bestimmungen<br />

verstoßen <strong>und</strong> z. B. fehlende Kennzeichnungen fälschen.<br />

Das bedeutet für den Verbraucher, dass sie kritisch <strong>und</strong> verantwortungsbewusst<br />

einkaufen gehen müssen. Kinder sollten<br />

dies schon frühzeitig lernen!<br />

Kinderunfälle im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />

Unfälle sind die größte Gefahr für die Ges<strong>und</strong>heit von Kindern.<br />

Alle 20 Sek<strong>und</strong>en wird in Deutschland ein Kind bei einem<br />

Unfall so schwer verletzt, dass es ärztlich behandelt werden<br />

muss. Viele Unfälle stehen im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />

oder werden durch sie ausgelöst. Nach den Ergebnissen der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin trifft dies<br />

auf mehr als die Hälfte aller Kinderunfälle zu. Der kürzlich in<br />

Deutschland durchgeführte Kinder- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitssurvey<br />

(KiGGS) hat genau dies in Bezug auf Sturzunfälle bestätigt:<br />

50 % der Stürze stehen in un<strong>mit</strong>telbarem Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> einem Produkt.<br />

Auch eine Datenerhebung aus der Stadt Delmenhorst konnte<br />

dies belegen: Die Rate aller verletzten Kinder (‹ 15 Jahre) lag<br />

bei 13,0 %. Stürze waren (<strong>und</strong> sind) die häufigste Unfallart in<br />

allen Altersgruppen. Über die Hälfte der Sturzunfälle stand<br />

<strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> im Zusammenhang, <strong>und</strong> ein alterstypisches<br />

„Produkt-Profil“ konnte festgestellt werden: Im Säuglingsalter<br />

waren der Sturz vom Wickeltisch am häufigsten, gefolgt<br />

von Stürzen aus dem Kinderbett, im Kleinkindalter waren die<br />

Stürze von Spielplatzgeräten am häufigsten <strong>und</strong> im Schulalter<br />

die Stürze vom Fahrrad, gefolgt von Stürzen von Spielplatzgeräten.<br />

7 Produkte spielen also beim Unfallhergang eine zentrale<br />

Rolle. Dabei ist aber zu beachten, dass auch immer der Verwender<br />

des Produktes <strong>und</strong> sein Verhalten (z. B. korrekte<br />

Nutzung) einen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben.<br />

Sichere Produkte sind die eine Seite, der „bestimmungsgemäße<br />

Gebrauch“, die Beachtung von <strong>Sicherheit</strong>shinweisen,<br />

die Nutzung von Schutzausrüstung <strong>und</strong> vorausschauendes<br />

Verhalten sind die anderen Seiten der Prävention von Unfällen<br />

<strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong>.<br />

Säuglinge ‹ 1 Jahr (n=268) Kinder 1 - 4 Jahre (n = 1493) Schüler 5 - 14 Jahre (n = 2909)<br />

Treppe 13 , 8 12 , 2 6 , 9<br />

Bett 13 , 1 10 , 9 3 , 4<br />

Tisch 13 , 1 14 , 4 4 , 5<br />

Wickeltisch 16 , 8 – –<br />

Spielplatzgeräte 1 , 9 11 , 3 12 , 6<br />

Rollsportarten – 0 , 5 5 , 0<br />

Fahrrad – 5 , 6 19 , 6<br />

Sturzunfälle <strong>mit</strong> Produktbeteiligung, Angaben in Prozent, Quelle: Kahl et al 2007<br />

6 <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179; 2012 I S. 131)<br />

7 Kahl H, Dortschy R, Ellsäßer G (2007) Verletzungen bei Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen (1-17 Jahre) <strong>und</strong> Umsetzung von persönlichen Schutzmaßnahmen.<br />

Ergebnisse des b<strong>und</strong>esweiten Kinder- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitssurveys (KiGGS). In: B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl – Ges<strong>und</strong>heitsforsch – Ges<strong>und</strong>heitsschutz 50:718-727<br />

25


Über 60 % aller Unfälle ließen sich verhindern, u. a. wenn<br />

Kinder <strong>und</strong> Erwachsene mehr auf die <strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong><br />

<strong>und</strong> den richtigen Umgang achten würden. Unfälle<br />

<strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> passieren, wenn Produkte nicht den aktuellen<br />

<strong>Sicherheit</strong>sanforderungen entsprechen oder nicht sachgerecht<br />

zum Einsatz kommen – beides Gründe, die nahelegen,<br />

dass gerade Kinder vor gefährlichen <strong>Produkten</strong> geschützt<br />

werden müssen: Kinder erkennen Gefahren, die von <strong>Produkten</strong><br />

ausgehen schlechter, weil ihnen die Erfahrung fehlt <strong>und</strong><br />

sie noch wenig über das Thema <strong>Produktsicherheit</strong> wissen<br />

(können). Andererseits sind sie neugierig, möchten ihre<br />

Grenzen erfahren <strong>und</strong> probieren <strong>mit</strong>unter Dinge aus, für die<br />

die Produkte nicht konzipiert <strong>und</strong> auch nicht geeignet sind.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Verbraucher davon ausgehen können,<br />

dass die Produkte, die auf dem Markt sind – insbesondere<br />

die, die speziell für Kinder gemacht sind, sicher sind. Dafür<br />

sorgen verschiedene Normen, Prüfungen <strong>und</strong> gesetzliche<br />

Regelungen auf die im Folgenden näher eingegangen wird.<br />

Produkte, die wegen ihrer Gefährlichkeit aufgefallen sind,<br />

werden in dem Europäischen Schnellinformationssystem<br />

RAPEX erfasst. Das System strebt eine unverzügliche Informationsverbreitung<br />

über gefährliche Produkte innerhalb<br />

Europas an. Bei dem Großteil der dort als gefährlich gemeldeten<br />

Produkte handelt es sich um Artikel, die für Kinder<br />

bestimmt sind! Das zeigt das besondere Risiko, dem Kinder<br />

durch schadhafte Produkte ausgesetzt sind.<br />

Bei einer Befragung von verunfallten Personen in Österreich<br />

gaben 60 % der Patienten (Erwachsene) an, sie selbst seien<br />

schuld am Unfall – 40 % denken, das beteiligte Produkt sei<br />

Ursache ihres Unfalls gewesen. Bei der genaueren Betrachtung<br />

des Unfallgeschehens stellte sich heraus, dass aber<br />

tatsächlich nur 20 % der Patienten wirklich „selber schuld“<br />

am Unfall waren – bei bemerkenswerten 80 % war die „Tücke<br />

des Produkts“ <strong>mit</strong>verantwortlich. Diese Ergebnisse zeigen,<br />

dass ein ideal angefertigtes Produkt wesentlich dazu beitragen<br />

kann, die Zahl der Unfälle zu reduzieren. 8 Zwar wird<br />

kontinuierlich an der Verbesserung der <strong>Produktsicherheit</strong> gearbeitet,<br />

aber demgegenüber steht eine Industrie, die <strong>mit</strong><br />

vielen neuen Ideen auf den Markt strebt. Normen <strong>und</strong> Gesetzesinitiativen<br />

sind langwierige Prozesse, die oftmals nicht<br />

schnell genug reagieren können. Insofern ist es wichtig, schon<br />

Kinder für die <strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong> zu sensibili sie ren <strong>und</strong><br />

ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, da<strong>mit</strong> sie kritische Verbraucher<br />

<strong>und</strong> kompetente Nutzer werden können.<br />

2. Voraussetzungen von <strong>Produktsicherheit</strong><br />

Wir alle kommen täglich <strong>mit</strong> einer Vielzahl von <strong>Produkten</strong> in<br />

Kontakt: beim Backen benutzen wir den Mixer, den Rasen<br />

mähen wir <strong>mit</strong> dem Rasenmäher, Kinder spielen <strong>mit</strong> Spielzeug,<br />

bewegen sich <strong>mit</strong> dem Laufrad oder hantieren <strong>mit</strong><br />

Schaufeln <strong>und</strong> Eimern im Sandkasten. Wenn wir diese Produkte<br />

benutzen, machen wir uns keine Gedanken darüber,<br />

ob sie sicher sind oder nicht. Wir setzen es einfach voraus.<br />

Da<strong>mit</strong> Produkte wirklich sicher sind, gibt es gr<strong>und</strong>legende<br />

Gesetze, die die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen, dafür<br />

Sorge zu tragen, dass bei der Benutzung der Produkte keine<br />

Gefahr für die Menschen <strong>und</strong> für die Umwelt ausgeht.<br />

2.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Europa <strong>und</strong> Deutschland<br />

Europa<br />

Zu einem der wichtigsten Ziele der EU zählt die Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> der Verbraucher beim Kauf <strong>und</strong> bei der Verwendung<br />

von <strong>Produkten</strong>. Dafür erlässt die EU Gesetze, die<br />

gemeinsame <strong>Sicherheit</strong>sstandards für alle in der EU gehandelten<br />

<strong>und</strong> in die EU importierten Erzeugnisse festlegen <strong>und</strong><br />

die den Verbrauchern in allen Mitgliedsstaaten einen einheitlichen<br />

Schutz gewährleisten. Da<strong>mit</strong> sollen einerseits die Bürger<br />

geschützt werden <strong>und</strong> andererseits soll so ein fairer Wettbewerb<br />

ermöglicht werden, indem für alle Wettbewerber die<br />

gleichen Bedingungen gelten. Weiterhin enden die Zuständigkeiten<br />

für Kontrollen nicht an Ländergrenzen, sondern gelten<br />

im gesamten EU-Raum.<br />

In den sogenannten EU Richtlinien legt die EU die wesentlichen<br />

Anforderungen an Produkte für ganz Europa fest. Es<br />

gibt z. B. EU-Richtlinien zur Allgemeinen <strong>Produktsicherheit</strong>,<br />

zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug oder zur <strong>Sicherheit</strong> von Medizinprodukten.<br />

Für den Bereich der Kinderunfallprävention sind<br />

insbesondere die <strong>Produktsicherheit</strong>srichtlinie <strong>und</strong> die Spielzeugrichtlinie<br />

von Interesse.<br />

3 EU Richtlinien<br />

• Für die gesamte EU werden in den Richtlinien die<br />

wesentlichen Anforderungen an Produkte festgelegt<br />

• Die Richtlinien haben immer eine Jahresangabe, eine<br />

laufende Nummer sowie EU in der Bezeichnung. Ältere<br />

Richtlinien können auch noch EWG bzw. EG in der Bezeichnung<br />

führen<br />

• Beispiele:<br />

­ Richtlinie zur Allgemeinen <strong>Produktsicherheit</strong> 2001/95/EG<br />

­ Richtlinie zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug 2009/48/EG<br />

8 http://www.kfv.at/heim-freizeit-sport/produktsicherheit/<br />

26


Um die Anforderungen, die ein Produkt zu erfüllen hat, zu<br />

konkretisieren, gibt die EU-Kommission die Entwicklung von<br />

Normen in Auftrag. Sie werden auf Europäischer Ebene vom<br />

Europäischen Ko<strong>mit</strong>ee für Normung CEN (CEN – Co<strong>mit</strong>é Européen<br />

de Normalisation) bearbeitet. Normen dienen der Vereinheitlichung<br />

von <strong>Produkten</strong> <strong>und</strong> klären wesentliche Fragen<br />

der <strong>Sicherheit</strong>, der Verträglichkeit <strong>mit</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt,<br />

der Gebrauchstauglichkeit sowie der Zuverlässigkeit.<br />

Sobald die von der EU in Auftrag gegebene Normungsarbeit<br />

im CEN abgeschlossen ist, werden sie im Amtsblatt der EU<br />

veröffentlicht <strong>und</strong> erhalten da<strong>mit</strong> ihre Gültigkeit. Diese Normen<br />

werden als harmonisierte Normen bezeichnet, weil sie<br />

in Abstimmung <strong>mit</strong> allen Mitgliedsstaaten erarbeitet wurden.<br />

3 Harmonisierte Normen<br />

• Werden von der EU Kommission in Auftrag gegeben<br />

• Werden vom CEN bearbeitet<br />

• Gelten, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wurden<br />

• Sind weitergehende, konkretere Anforderungen<br />

an ein Produkt als die EU-Richtlinien<br />

• Sind nicht verpflichtend, werden aber aus Wettbewerbsgründen<br />

zumeist vom Hersteller übernommen<br />

• Harmonisierte Normen liegen z. B. für Kinderbekleidung,<br />

für Baby-Wiegen oder für Turngeräte vor<br />

Wurde ein Produkt nach der gültigen Norm hergestellt, wird<br />

da von ausgegangen, dass es den erforderlichen EU-Richt linien<br />

entspricht. Jedes Produkt, das in die Richtlinie zur <strong>Produktsicherheit</strong><br />

fällt, muss <strong>mit</strong> der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet<br />

werden. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der<br />

Hersteller, dass das Produkt allen geforderten Vorschriften<br />

entspricht. Es wird deshalb auch als „Reisepass“ für die Einfuhr<br />

in die EU bezeichnet. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung<br />

zeigt der Hersteller den Überwachungsbehörden<br />

„die Konfor<strong>mit</strong>ät“ des Spielzeugs <strong>mit</strong> den europäischen<br />

<strong>Sicherheit</strong>sbestimmungen. Der Hersteller kann das Verfahren<br />

zur Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung völlig eigenständig durchführen –<br />

es sei denn, in der Richtlinie wird das Einschalten einer Prüf<strong>und</strong><br />

Zertifizierungsstelle gefordert, z. B. bei Maschinen.<br />

3 CE-Kennzeichnung<br />

• Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der<br />

Hersteller, dass das Produkt allen Vorschriften genügt;<br />

die „Konfor<strong>mit</strong>ätsprüfung“ muss dokumentiert werden<br />

• Die CE-Kennzeichnung ist für den Hersteller verpflichtend,<br />

wenn dies in den Richtlinien gefordert wird<br />

• Das Anbringen der CE-Kennzeichnung nimmt der Hersteller<br />

ohne die Prüfung Dritter (z. B. unabhängige<br />

Prüfinstitute oder Marktüberwachungsbehörden) vor<br />

• Die CE-Kennzeichnung richtet sich nicht an den Verbraucher,<br />

sondern an die Marktüberwachungsbehörden<br />

• Die CE-Kennzeichnung darf nicht „freiwillig“ an einem<br />

Produkt an gebracht werden, wenn für dieses Produkt<br />

(diese Produkt kategorie) keine Kennzeichnung gefordert<br />

wird, z. B. Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

<strong>Produktsicherheit</strong> in Deutschland<br />

Alle Richtlinien, die auf EU Ebene verabschiedet werden,<br />

müssen <strong>mit</strong> einer Übergangsfrist in allen Mitgliedsstaaten<br />

in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. für Deutschland<br />

in deutsches Recht.<br />

In Deutschland wird <strong>mit</strong> dem <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz<br />

(ProdSG) (bis 12/2011 „Geräte- <strong>und</strong> <strong>Produktsicherheit</strong>sge -<br />

setz - GPSG“) die Umsetzung der Europäischen Richtlinie<br />

zur <strong>Produktsicherheit</strong> geregelt. Das Gesetz enthält Bestimmungen<br />

<strong>und</strong> Vorschriften, die die <strong>Sicherheit</strong>, die Kennzeichnung,<br />

die bestimmungsgemäße <strong>und</strong> vorhersehbare Verwendung<br />

sowie Rückrufaktionen von fehlerhaften, beschädigten<br />

oder gefährlichen <strong>Produkten</strong> betreffen. Es bezieht sich auf<br />

alle Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess<br />

hergestellt worden sind <strong>und</strong> für die es keine<br />

eigenen, spezielleren Rechtsvorschriften gibt. Werden in diesen<br />

spezielleren Gesetzen gleichwertige oder sogar höhere<br />

Anforderungen an diese speziellen Produkte gestellt, sind<br />

diese Gesetze anzuwenden. Ansonsten gilt das ProdSG.<br />

Deshalb wird es auch als „Auffanggesetz“ bezeichnet.<br />

3 <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz<br />

• Deutschland setzt <strong>mit</strong> dem <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz<br />

(ProdSG) u.a. die EU-Richtlinien zur <strong>Produktsicherheit</strong><br />

<strong>und</strong> die Spielzeugrichtlinie um<br />

• Das ProdSG gilt für Produkte im Non-Food Bereich für<br />

Waren, die in einem Fertigungsprozess hergestellt wurden<br />

• Für bestimmte Produkte gelten neben dem ProdSG<br />

durch Ministerien erlassene Rechtsverordnungen, die<br />

besondere oder spezielle Anforderungen an diese Produkte<br />

regeln, sogenannte nachgeordnete Verordnungen,<br />

z. B. in der Spielzeugverordnung, die das ProdSG ergänzt<br />

<strong>und</strong> konkretisiert<br />

• Strengere Vorschriften als in der EU-Richtlinie gefordert<br />

sind auf B<strong>und</strong>esebene z. B. durch deutsche Normen oder<br />

Spezifikationen möglich<br />

Die <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug<br />

Die EU-Richtlinie zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug (2009/48/EG)<br />

wird auf B<strong>und</strong>esebene über eine nachgeordnete Verordnung,<br />

die „Zweite Verordnung zum Geräte- <strong>und</strong> <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz“<br />

(Verordnung über die <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug –<br />

2. GPSGV) in deutsches Recht umgesetzt. Sie regelt das<br />

Inverkehrbringen von neuen Spielzeugen.<br />

Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn<br />

sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der<br />

Anwendungsbereich umfasst alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet<br />

oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im<br />

Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Die<br />

Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, <strong>mit</strong> der der<br />

Hersteller die Übereinstimmung <strong>mit</strong> allen Anforderungen der<br />

Verordnung bestätigt.<br />

27


Die neue EU-Richtlinie zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug aus dem<br />

Jahr 2009 (2009/48/EG) musste <strong>mit</strong> einer Übergangsfrist von<br />

zwei Jahren in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Seit<br />

Juli 2011 gelten strengere Anforderungen an die Produktion<br />

von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller<br />

<strong>und</strong> Importeure. Ein Spielzeug darf z. B. nicht mehr fest <strong>mit</strong><br />

Lebens<strong>mit</strong>teln verb<strong>und</strong>en sein, um für Kinder die Gefahr des<br />

versehentlichen Verschluckens zu verringern.<br />

Für die neuen Regelungen in Bezug auf die chemische Anforderung<br />

an Spielsachen gab es eine Übergangsfrist von vier<br />

Jahren. Sie tritt im Juli 2013 in Kraft. Die neue Bestimmung<br />

erlaubt höhere Grenzwerte für Blei, Arsen <strong>und</strong> Quecksilber in<br />

Spielsachen als die nationalen Bestimmungen bisher. Das bedeutet<br />

aus deutscher Sicht eine Verschlechterung der <strong>Sicherheit</strong><br />

von Spielzeug. Einen Antrag der B<strong>und</strong>esregierung, die<br />

strengeren deutschen Grenzwerte für bestimmte gefährliche<br />

Substanzen beibehalten zu können, hatte die EU-Kommission<br />

(in Teilen) abgelehnt. Die B<strong>und</strong>esregierung hat deshalb eine<br />

Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht<br />

<strong>mit</strong> dem Ziel, die bestehenden Grenzwerte beibehalten<br />

zu dürfen. Der Ausgang dieser Klage ist derzeit noch offen<br />

(Stand März 2013).<br />

3 Verordnung über die <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug –<br />

2. GPSGV<br />

• Alle Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren müssen<br />

absolut sicher sein<br />

• Hersteller <strong>und</strong> Importeure sind verpflichtet, Spielzeug<br />

so herzustellen, dass Kinder vor möglichen Gefahren,<br />

z. B. dem Ablösen von Kleinteilen, bewahrt werden.<br />

• Bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung unter<br />

Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern<br />

(zum Beispiel lutschen/in den M<strong>und</strong> nehmen von Spielzeug)<br />

darf die <strong>Sicherheit</strong> oder Ges<strong>und</strong>heit von Benutzern<br />

oder Dritten nicht gefährdet werden<br />

• Die CE-Kennzeichnung muss auf jedem Spielzeug angebracht<br />

werden<br />

• Warnhinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein<br />

<strong>und</strong> <strong>mit</strong> eindeutigen Symbolen hervorgehoben werden<br />

• Warnhinweise müssen <strong>mit</strong> dem Wort „Achtung“ beginnen,<br />

da<strong>mit</strong> der Verbraucher das Risiko direkt <strong>und</strong> eindeutig<br />

erkennen kann, z. B. „Achtung: Nicht für Kinder unter<br />

36 Monaten geeignet.“<br />

• Name <strong>und</strong> Adresse des Herstellers müssen auf dem<br />

Produkt zu erkennen sein<br />

2.2 National gültige Normen<br />

Um Normen international zu vereinheitlichen erfolgt die Entwicklung<br />

von Normen auf europäischer Ebene im Europäischen<br />

Ko<strong>mit</strong>ee für Normung (CEN – Co<strong>mit</strong>é Européen de Normalisation)<br />

<strong>und</strong> international in der Internationalen Organisation<br />

für Normung (ISO – International Organization for Standardization).<br />

Deutschland wird in beiden Organisationen durch<br />

das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten.<br />

Alle harmonisierten Normen (der EU) müssen in nationale<br />

Normen umgesetzt werden. In Deutschland werden die<br />

Normen durch das DIN erarbeitet. Dabei wird es von sog.<br />

interessierten Kreisen, z. B. aus der Industrie, der Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> des Verbraucherschutzes unterstützt. Das DIN beruft<br />

Repräsentanten, die die deutschen Interessen auch in den<br />

europäischen (CEN) <strong>und</strong> weltweiten (ISO) Normungsorganisationen<br />

vertreten.<br />

Die Entstehung einer Norm ist ein über Jahre andauernder<br />

Prozess. Normen werden alle fünf Jahre unter Berücksichtigung<br />

des neuesten Standes der Wissenschaft <strong>und</strong> Technik<br />

sowie unter Aspekten des Verbraucherschutzes überarbeitet.<br />

Eine Norm gilt in Deutschland, sobald sie im B<strong>und</strong>esanzeiger<br />

veröffentlicht wurde. Normen tragen die<br />

• Bezeichnung „DIN“ für das Deutsche Institut für Normung,<br />

• die Kennzeichnung „EN“ für Europäische Norm, wenn es<br />

eine harmonisierte Norm ist<br />

• die Bezeichnung „ISO“, wenn es eine internationale Norm ist<br />

• oder alle drei Einrichtungen „DIN EN ISO“, wenn die Norm<br />

in allen Bereichen anerkannt <strong>und</strong> veröffentlicht wurde,<br />

z. B. DIN EN ISO 9000 ff. die Norm für Qualitätsmanagementprozesse<br />

• <strong>und</strong> eine laufende Nummer z. B. Norm zur <strong>Sicherheit</strong> für<br />

Kinderbekleidung DIN EN 14682.<br />

Neben den international gültigen <strong>und</strong> europäischen Normen<br />

gibt es auch Normen, die nur für Deutschland gelten, z. B.<br />

DIN 58124 „Schulranzen“. Allen Normen gemeinsam ist,<br />

dass sie nur einen Empfehlungscharakter haben. Sie sind<br />

nicht verpflichtend. Dennoch werden sie von den Herstellern<br />

akzeptiert <strong>und</strong> angewendet, da sie <strong>mit</strong> qualifiziertem Sachverstand<br />

erstellt wurden, ein Qualitätskriterium von <strong>Produkten</strong><br />

sind <strong>und</strong> da<strong>mit</strong> Wettbewerbsvorteile bringen (können).<br />

Alle Normen werden vom Deutschen Institut für Normung<br />

(DIN) über den Beuth Verlag veröffentlicht. Sie lassen<br />

sich von jedermann, allerdings kostenpflichtig, beziehen<br />

(www.beuth.de).<br />

3 Deutsches Institut für Normung (DIN)<br />

• Das DIN ist die nationale Normungsorganisation in<br />

Deutschland<br />

• Das DIN vertritt Deutschland im Europäischen Normungsausschuss<br />

- CEN <strong>und</strong> im internationalen Ausschuss – ISO<br />

• Das DIN ist ein gemeinnütziger Verein <strong>mit</strong> Sitz in Berlin<br />

• Inzwischen ist 90 % der Normungsarbeit europäisch bzw.<br />

international ausgerichtet<br />

• 2010 gab es 32.454 DIN Normen - knapp 2.500 mehr<br />

als noch 2009<br />

28


2.3 Marktüberwachung<br />

Die Europäischen Mitgliedstaaten haben die Pflicht, für die<br />

ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, z. B. über die<br />

allgemeine <strong>Produktsicherheit</strong> zu sorgen. In Deutschland wird<br />

die <strong>Sicherheit</strong> von Verbraucherprodukten von staatlichen<br />

Marktaufsichtsbehörden überwacht. Diese prüfen auf Nachfrage,<br />

ob die auf dem Inlandsmarkt verkauften Produkte<br />

sicher sind <strong>und</strong> veranlassen ggfs. Korrekturmaßnahmen,<br />

Rücknahmen oder bei Verstößen auch Sanktionen. Jedes<br />

deutsche B<strong>und</strong>esland hat Behörden wie z. B. das Gewerbeaufsichtsamt<br />

oder das Amt für Arbeitsschutz, die für die Einhaltung<br />

von europaweit geltenden <strong>Sicherheit</strong>sstandards in<br />

Fachgeschäften, Verbrauchermärkten, auf Messen <strong>und</strong> in<br />

Betrieben zuständig sind. In einigen B<strong>und</strong>esländern sind<br />

diese Aufgaben bei den Regierungspräsidenten <strong>und</strong> Bezirksregierungen<br />

angesiedelt. Auf B<strong>und</strong>esebene werden die<br />

Behörden durch den Arbeitsausschuss Marktüberwachung<br />

(AAMÜ) koordiniert.<br />

für Deutschland) verpflichtet, sie an RAPEX (Rapid Alert<br />

System for non-food consumer products) zu melden. RAPEX<br />

ist das Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte<br />

innerhalb Europas. Das System wird von der Europäischen<br />

Kommission betrieben. In dem System werden Informationen<br />

zu <strong>Produkten</strong> eingetragen, von denen eine Gefahr<br />

für die Ges<strong>und</strong>heit von Verbrauchern ausgehen kann. Behörden,<br />

Hersteller <strong>und</strong> Verbraucher können alle dort gemeldeten<br />

Produkte, die von ihnen ausgehenden Risiken sowie die Maßnahmen,<br />

die zur Vermeidung dieser Gefahren vorgenommen<br />

wurden, in einer Tabelle einsehen. Die europäischen Länder<br />

melden seit 2003 gefährliche Produkte, um deren Verkauf<br />

innerhalb der EU zu stoppen.<br />

Die Anzahl dieser Produkte steigt jährlich rapide an. Erschreckend<br />

dabei ist, dass fast die Hälfte der als gefährlich gemeldeten<br />

Produkte Spielsachen <strong>und</strong> Bedarfsgegenstände für<br />

Kinder sind.<br />

3 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden<br />

• Marktakteuren/ Herstellern Informationen über ihre<br />

rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen<br />

• Verarbeitung <strong>und</strong> Auswertung von Unfallberichten,<br />

Testberichten <strong>und</strong> Verbraucherbeschwerden<br />

• Zusammenarbeit <strong>mit</strong> Zollbehörden, um gefährliche<br />

Produkte zu identifizieren<br />

• Verbraucher frühzeitig auf Gefahren durch ein<br />

Produkt aufmerksam machen<br />

• Rückrufmaßnahmen gefährlicher Produkte einleiten<br />

In Deutschland informiert die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz<br />

<strong>und</strong> Arbeitsmedizin (BAuA) auf B<strong>und</strong>esebene über die <strong>Sicherheit</strong><br />

von <strong>Produkten</strong>. Sie ist als „Nationaler Meldeknoten“<br />

Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden der B<strong>und</strong>esländer<br />

<strong>und</strong> Europas. Sie tauscht <strong>mit</strong> den Marktüberwachungsbehörden<br />

der Länder Informationen zu gemeldeten mangelhaften<br />

<strong>Produkten</strong> aus. Sie leitet die eingehenden nationalen<br />

Meldungen an die Europäische Kommission <strong>und</strong> die Mitgliedsstaaten<br />

der EU weiter bzw. über<strong>mit</strong>telt deren Meldungen an<br />

die B<strong>und</strong>esländer. Wird der Handel <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese sog. Untersagensverfügungen<br />

in den „Amtlichen Mitteilungen“ <strong>und</strong><br />

auf der Homepage der BAuA veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig<br />

sind.<br />

Wichtige Informationen zur <strong>Produktsicherheit</strong> für Ver -<br />

braucher werden in dem <strong>Produktsicherheit</strong>sportal<br />

(http://www.produktsicherheitsportal.de) der Behörde<br />

eingestellt, u.a. auch aktuelle Rückrufe von fehlerhaften<br />

<strong>Produkten</strong>.<br />

Gefährliche Produkte<br />

Fallen gefährliche Produkte in Europa auf, so sind alle nationalen<br />

Behörden bzw. deren Kontaktstellen (z. B. die BAuA<br />

3 RAPEX<br />

• Ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen<br />

Konsumgüter, <strong>mit</strong> Ausnahme von Nahrungs- <strong>und</strong> Arz nei<strong>mit</strong>teln<br />

sowie medizinischen Geräten<br />

• Ermöglicht einen schnellen Informationsaustausch<br />

zwischen den Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> der EU Kommission<br />

• Informiert über getroffene Maßnahmen, die zur Vermeidung<br />

oder Einschränkung der Vermarktung oder<br />

Verwendung von <strong>Produkten</strong>, die eine ernste Gefahr<br />

für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> der Verbraucher<br />

dar stellen<br />

• In Deutschland hat die BAuA für das RAPEX-System<br />

die Funktion des nationalen Knotens<br />

• Die RAPEX-Meldungen werden veröffentlicht unter http://ec.<br />

europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_en.cfm<br />

Über die Internetseite des Information and Communication<br />

System for Market Surveillance, kurz ICSMS können Verbraucher<br />

selbst aktiv werden. Hier stehen nicht nur Informationen<br />

über unsichere Produkte bereit, sondern der Verbraucher<br />

kann eigenständig risikoreiche Produkte direkt über eine<br />

Eingabemaske melden. Die Angaben werden an die zuständige<br />

Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet <strong>und</strong> diese<br />

veranlasst die erforderliche Maßnahmen. In der Datenbank<br />

kann sich jeder über Produkte informieren, zuständige Behörden<br />

suchen <strong>und</strong> eine Anzeige gefährlicher Produkte per<br />

E-Mail absetzen. Die Meldung an dieses System ist nicht verpflichtend,<br />

sondern geschieht freiwillig.<br />

3 ICSMS<br />

• Ist die internetgestützte Informationsplattform<br />

für ganz Europa<br />

• Enthält amtliche Informationen zu gefährlichen<br />

<strong>Produkten</strong>, freiwillige Rückrufe der Industrie sowie<br />

Hinweise von Produzenten auf Plagiate<br />

29


• Wird in deutscher Sprache angeboten<br />

• Besteht aus einem geschlossenen <strong>und</strong> einem<br />

öffentlichen Bereich<br />

• Der geschlossene Bereich ist nur für amtlichen Stellen<br />

zugänglich, also Marktüberwachungsbehörden, Zoll,<br />

EU-Kommission<br />

• Der öffentliche Teil dient den Verbrauchern <strong>und</strong><br />

Herstellern<br />

2.4 Verhalten bei Produktmängeln<br />

Ist ein Unfall <strong>mit</strong> einem Produkt geschehen oder sind offensichtliche<br />

Gefahren vorhanden (z. B. Verarbeitungsfehler), so<br />

gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Verbraucher,<br />

gefährliche Produkte zu melden.<br />

Meldung von gefährlichen <strong>Produkten</strong><br />

Bei folgenschweren Verletzungen, die ein Kind trotz sachgemäßen<br />

Gebrauchs eines Produktes erlitten hat, sollten<br />

diese Erfahrungen <strong>und</strong> Informationen über die Risiken auch<br />

anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Es sollte<br />

immer dann Mitteilung gemacht werden,<br />

• wenn ein verwendungsfertiges Produkt im Anwendungsbereich<br />

des <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetzes einen Mangel in<br />

seiner Beschaffenheit aufweist, durch den bei bestimmungsgemäßer<br />

oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung<br />

der üblichen oder zu erwartenden Gebrauchsdauer<br />

eine Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit der Benutzer oder<br />

Dritter droht, oder<br />

• wenn ein Unfall bei der Benutzung des betreffenden Produkts<br />

eingetreten ist <strong>und</strong> begründeter Anlass zu der Annahme<br />

besteht, dass der Unfall auf einen Mangel in der<br />

Beschaffenheit des Produkts zurückzuführen ist.<br />

Schriftliche/Telefonische Meldung<br />

Der Käufer setzt sich telefonisch oder schriftlich <strong>mit</strong> der örtlich<br />

für ihn zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Verbindung.<br />

Deren Kontaktdaten sind im Telefonbuch/Internet<br />

zu finden. Dort werden die Informationen über den Unfallhergang<br />

oder über ein gefährliches Produkt aufgenommen <strong>und</strong><br />

ggf. an die verantwortliche Behörde weitergeleitet. Die eingegangenen<br />

Meldungen werden überprüft <strong>und</strong> in behörd -<br />

liche Maßnahmen wie z. B. eine Untersagung des Vertriebs<br />

umgesetzt.<br />

Meldung über das Internet<br />

Alternativ kann der Verbraucher auch direkt über das Europäische<br />

Marktüberwachungssystem (www.icsms.org) ein<br />

Produkt anzeigen, bei dem eine Gefährdung aufgetreten ist.<br />

Zunächst wird dazu die zuständige Behörde er<strong>mit</strong>telt. Ist<br />

diese gef<strong>und</strong>en, kann ein Eingabeformular ausgefüllt <strong>und</strong><br />

per E-Mail direkt an die Behörde verschickt werden. Von dort<br />

aus werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Der<br />

Verbraucher kann das von ihm gemeldete Produkt weiter -<br />

ver fol gen. Über die Produktsuche ist der genaue Stand der<br />

Be ar beitung einzusehen <strong>und</strong> letztendlich auch, welche Maßnahmen<br />

eingeleitet worden sind.<br />

Beispiele für Meldungen von unsicheren <strong>Produkten</strong><br />

Nachfolgend zwei beispielhafte Meldungen von RAPEX um zu<br />

verdeutlichen, welche Gefahren typischerweise <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />

für Kinder auftreten können:<br />

Tödliche Gefahr:<br />

Verkaufsverbot für neoClicks Magnetkugeln<br />

Das Spiel <strong>mit</strong> diesen Kugeln kann schlimmstenfalls tödlich<br />

enden, wenn Kinder zwei oder mehr der kleinen Magnetkugeln<br />

verschlucken. Rapex meldet Verkaufsverbot für die<br />

neoClicks Basic 216 Magnetkugeln. Eindringlicher Appell<br />

an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller<br />

schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.<br />

Die mögliche Erstickungsgefahr für Kinder unter 36 Monaten<br />

ist nur ein Aspekt. Anders als bei nicht magnetischen Materialien<br />

verlassen die verschluckten Magnetkugeln den Körper<br />

nicht mehr auf natürlichem Weg, sondern können sich im<br />

Darmtrakt gegenseitig anziehen. Sie klemmen dabei das<br />

empfindliche Gewebe ein <strong>und</strong> können so zu schwerwiegenden<br />

Verletzungen führen. Oft können die Magnetkugeln auch<br />

nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden.<br />

Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr<br />

dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei<br />

denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise<br />

weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten. Bereits seit<br />

2008 ist Magnetspielzeug wie die „Buckyballs“ in Europa nicht<br />

mehr zulässig. Hände weg von diesen gefährlichen Kugeln.<br />

Sie gehören nicht in Kinderhände! Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Verbraucherschutz der Europäischen Kommission<br />

veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt, ...<br />

RAPEX – Report 06 vom 15.02.2013<br />

Verbotene Weichmacher:<br />

Sponge Bob Stempelset <strong>mit</strong> Buntstiften von KiK<br />

In diesem 5er Stempelset <strong>mit</strong> 3 Buntstiften „Sponge Bob“<br />

stecken in den Stiften nicht zugelassene Weichmacher. Eltern<br />

sollten das Produkt, sofern vorhanden entsorgen oder dem<br />

Handel <strong>mit</strong> Hinweis auf diese Meldung zurückbringen! Weichmacher<br />

sind nicht dauerhaft an die jeweiligen Materialien geb<strong>und</strong>en,<br />

sondern werden nach <strong>und</strong> nach freigesetzt. Dadurch<br />

steigt die Belastung auch im Hausstaub. Viel Lüften <strong>und</strong><br />

feuchtes Wischen (bei glatten Bodenbelägen) schafft ein<br />

wenig Abhilfe. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten<br />

können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da<br />

sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind.<br />

Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.<br />

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den<br />

Hinweis „frei von Weichmachern/Phthalaten“ geachtet werden.<br />

Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen<br />

zu folgendem Produkt, ... RAPEX – Report 05 vom 08.02.2013<br />

30


KiK hat reagiert:<br />

„Das 5er Stempelset <strong>mit</strong> 3 Buntstiften „Sponge Bob“ wurde<br />

seit etwa Juni 2012 über Filialen des Textildiscounters KiK<br />

verkauft. KiK hat den Artikel im Januar 2013 umgehend aus<br />

dem Sortiment genommen, nachdem bei einer Probennahme<br />

der Weichmacher gef<strong>und</strong>en wurde.“ Das Unternehmen teilt<br />

<strong>mit</strong>, dass eine Rückgabe jederzeit in den KiK Filialen möglich<br />

ist. Alle K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en erhalten bei Rückgabe des<br />

Sets ihr Geld zurück.<br />

Beispiele für <strong>Sicherheit</strong>szeichen<br />

Verbotszeichen<br />

roter Kreis<br />

Brandschutzzeichen<br />

Rote Quadrate<br />

2.5 Bedeutung der Kennzeichen <strong>und</strong> Gütesiegel<br />

Produkte <strong>und</strong> deren Verpackungen sind <strong>mit</strong> einer Vielzahl<br />

unterschiedlicher Symbole, Kennzeichnungen oder Warnhinweise<br />

versehen.<br />

Gesetzliche Kennzeichen (z. B. CE-Kennzeichnung) sind<br />

für Hersteller verpflichtend. Die verantwortungsvolle Verwendung<br />

liegt allein in seinen Händen. Es findet keine<br />

systematische Prüfung der korrekten Verwendung statt.<br />

Freiwillige Kennzeichen können vom Hersteller über zugelassene<br />

unabhängige Prüfeinrichtungen beantragt werden.<br />

Diese sogenannte Drittprüfung ist für den Hersteller <strong>mit</strong> zusätzlichen<br />

Kosten verb<strong>und</strong>en. Nach bestandener Prüfung<br />

bietet das Symbol dem Verbraucher jedoch eine vertrauensvolle<br />

Orientierung für den Kauf. Sie werden aber auch auf<br />

<strong>Produkten</strong> angebracht, z. B. als GS Zeichen oder das VDE<br />

Zeichen bei elektrischen <strong>Produkten</strong>. Für die Gestaltung der<br />

<strong>Sicherheit</strong>skennzeichnungen gibt es DIN Normen. Ihre Verwendung<br />

ist aber freiwillig. Man kann unter den frei willigen<br />

Kennzeichen zwischen <strong>Sicherheit</strong>szeichen <strong>und</strong> Gütesiegeln<br />

unterscheiden.<br />

<strong>Sicherheit</strong>szeichen haben eine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage. Sie<br />

haben das Ziel, die Bevölkerung auf Gefahren <strong>und</strong> Verbote<br />

aufmerksam zu machen <strong>und</strong> Risikofaktoren für Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

zu minimieren. Bekannte <strong>Sicherheit</strong>szeichen sind<br />

das Zeichen für Rauchverbot oder die Kennzeichnung von<br />

Fluchtwegen.<br />

Gütesiegel dagegen werden von privaten Prüfinstituten für<br />

spezielle Qualitätskriterien, z. B. Umweltfre<strong>und</strong>lichkeit oder<br />

Nachhaltigkeit, für ein Produkt vergeben. Hersteller lassen<br />

ihre Produkte in erster Linie deshalb <strong>mit</strong> einem Gütesiegel<br />

versehen, weil sie sich gegenüber der Konkurrenz behaupten<br />

möchten. Gütesiegel unterscheiden sich z. B. in der Anzahl<br />

der überprüften Merkmale, ihrer Überprüfbarkeit oder der<br />

Transparenz der Anforderungen (s. Übersicht der Kennzeichnungen<br />

auf S.34) .<br />

Warnzeichen<br />

Gelbes Dreieck <strong>mit</strong> schwarzem Rand<br />

Rettungszeichen<br />

Grüne Quadrate bzw. Rechtecke<br />

Gebotszeichen<br />

Blauer Kreis<br />

Gefahrensymbole:<br />

Bisherige <strong>und</strong> neue Kennzeichnung gefährlicher Stoffe<br />

Neben den o.g. <strong>Sicherheit</strong>szeichen gibt es noch Gefahrensymbole,<br />

die als Warnsymbole für Gefahrstoffe (feuergefährlich,<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädigend oder umweltschädigend) auf<br />

<strong>Produkten</strong> angebracht werden müssen. Gefahrenzeichen<br />

finden sich u.a. auf Haushaltschemikalien, die im Alltag Verwendung<br />

finden, z. B. Reinigungs<strong>mit</strong>tel, Grillanzünder oder<br />

Lampenöl.<br />

Seit 2009 werden die bisherigen Symbole für gefährliche<br />

Stoffeigenschaften gegen neue, weltweit harmonisierte<br />

Symbole, dem Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten<br />

Nationen ersetzt. Während die alten Gefahrensymbole<br />

orange Quadrate <strong>mit</strong> Piktogrammen waren, sind die neuen<br />

Gefahrenpiktogramme weiße Rauten <strong>mit</strong> roter Umrandung.<br />

Die neuen Symbole ersetzen sukzessiv bis spätestens zum<br />

1. Juni 2015 alle anderen nationalen oder regionalen Kennzeichnungsverfahren.<br />

Für die Einschätzung der Giftigkeit von z. B. Haushaltsprodukten<br />

ist es wichtig, die Symbole zu kennen <strong>und</strong> ihre Bedeutung<br />

zu verstehen. Denn nur so kann man die Entscheidung für ein<br />

weniger giftiges Produkt treffen.<br />

31


Bisher verwendete Gefahrensymbole<br />

entzündlich<br />

Mit diesem Symbol gekennzeichnete<br />

Gefahrenstoffe sind sehr leicht entzündlich.<br />

Stoffe der Klasse „F“ (F wie<br />

flammable) haben einen niedrigen<br />

Flammpunkt von ‹ 21°C oder bilden<br />

bei Kontakt <strong>mit</strong> Feuchtigkeit hochentzündliche<br />

Gase. Der eventuell auf dem<br />

Symbol vermerkte Zusatz „F+“ warnt<br />

vor extrem hoher Entzündlichkeit, da<br />

der Flammpunkt ‹ 0°C ist. In Verbindung<br />

<strong>mit</strong> Luft können Gase dieser Stoffe<br />

bereits unter Normalbedingungen ein<br />

explo sionsfähiges Gemisch bilden.<br />

brandfördernd<br />

Brandfördernde Stoffe sind in der Regel<br />

nicht selbst brennbar, können aber bei<br />

der Berührung <strong>mit</strong> brennbaren Stoffen<br />

die Brandgefahr <strong>und</strong> die Heftigkeit<br />

eines Brandes beträchtlich erhöhen.<br />

reizend<br />

Findet man auf dem Symbol keine<br />

besondere Kennzeichnung spricht<br />

man von der Klasse „Xi-Reizend“. Es<br />

kann bei Kontakt <strong>mit</strong> der Haut zu<br />

Entzündungen kommen. Stoffe, die<br />

<strong>mit</strong> dem Zusatz „Xn“ ver sehen sind,<br />

können durch Hautkontakt, Einatmen<br />

oder Verschlucken akute oder chronische<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen verursachen<br />

<strong>und</strong> sogar zum Tode führen.<br />

giftig<br />

Bei Einnahme oder Einatmen von gif tigen<br />

Stoffen oder bei Hautkontakt <strong>mit</strong><br />

Giftstoffen kann es zu akuten oder<br />

chronischen Schäden kommen, die<br />

nicht selten auch zum Tode führen.<br />

Ist die Kennung “T+” angebracht, gehört<br />

der Stoff aufgr<strong>und</strong> seiner Gefährlichkeit<br />

nur in die Hände von Fachleuten.<br />

explosionsgefährlich<br />

Explosionsgefährliche Stoffe können<br />

durch einen Schlag, Reibung, Erwärm<br />

ung, Feuer oder andere Zündquellen<br />

(z. B. elektronische Kontakte) explodieren.<br />

umweltgiftig<br />

Stoffe <strong>mit</strong> diesem Symbol können,<br />

wenn sie unkontrolliert in die Umwelt<br />

gelangen, schwerwiegende Folgen für<br />

Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen<br />

oder Mikroorganismen haben.<br />

ätzend<br />

Als „ätzend“ gekennzeichnete Stoffe<br />

(z. B. bei Laugen <strong>und</strong> Säuren) zerstören<br />

lebendes Gewebe.<br />

32


Neue Gefahrensymbole<br />

(„GHS-Verordnung“ zur Einstufung, Kennzeichnung <strong>und</strong> Verpackung von Stoffen <strong>und</strong> Gemischen veröffentlicht im Amtsblatt<br />

der Europäischen Union als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)<br />

Gefahrenpiktogramme für physikalische Gefahren<br />

Gefahrenpiktogramme für Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

Hierzu gehört auch das Gefahrensymbol „Ätzwirkung“ GHS05<br />

(bereits beschrieben bei physikalischen Gefahren)<br />

flamme, GHS02<br />

Entzündbare Gase, Flüssigkeiten, Aerosole<br />

<strong>und</strong> Feststoffe. Stoffe <strong>und</strong> Gemische,<br />

die bei Berührung <strong>mit</strong> Wasser<br />

entzündbare Gase entwickeln, selbstentzündliche<br />

<strong>und</strong> selbstzersetzliche<br />

Flüssigkeiten <strong>und</strong> Feststoffe, selbsterhitzungsfähige<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische.<br />

Stoffbeispiele: Propan, Butan, Acetaldehyd<br />

Gasflasche, GHS04<br />

Gase <strong>und</strong> Gasgemische, die in einem<br />

Behältnis enthalten sind, verdichtete<br />

Gase (unter Druck), verflüssigte Gase,<br />

gelöste <strong>und</strong> tief gekühlt verflüssigte<br />

Gase. Stoffbeispiele: Flüssiggase,<br />

Druckgasflaschen<br />

ätzwirkung, GHS05<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die auf Metall<br />

korrosiv wirken <strong>und</strong> sie beschädigen<br />

oder zerstören können. Verursacht<br />

schwere Verätzungen der Haut <strong>und</strong><br />

schwere Augenschäden. Stoffbeispiele:<br />

Natronlauge, Salzsäure, Flusssäure<br />

flamme über einem Kreis, GHS03<br />

Oxidierende <strong>und</strong> entzündend wirkende<br />

Feststoffe, Flüssigkeiten <strong>und</strong> Gase.<br />

Stoffbeispiele: Sauerstoff, Hypochlorit<br />

totenkopf <strong>mit</strong> gekreuzten Knochen,<br />

GHS06<br />

Chemikalien, die bereits in geringen<br />

Mengen nach dem Verschlucken, Einatmen<br />

oder beim Kontakt <strong>mit</strong> der Haut<br />

schwere Ges<strong>und</strong>heitsschäden hervorrufen<br />

oder zum Tode führen. Akute Toxizität.<br />

Stoffbeispiele: Blausäure, Brom<br />

Ausrufezeichen<br />

(weniger schwerwiegend), GHS07<br />

Weniger stark ges<strong>und</strong>heitsgefährdende<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische. Akut ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

nach Einatmen, Verschlucken<br />

oder Hautkontakt, Reizung der Haut<br />

<strong>und</strong> Augen, Sensibilisierung der Haut<br />

(verursachen allergische Hautreaktionen),<br />

Reizung der Atemwege bzw.<br />

betäubende Wirkung. Stoffbeispiele:<br />

Kohlenwasserstoffe, Limonen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahr GHS08<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische <strong>mit</strong> organspezifischen<br />

Giftwirkungen oder langfristig<br />

ges<strong>und</strong>heitsgefährlichen Eigenschaften<br />

wie krebserregende, erbgutverändernde<br />

oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung.<br />

Flüssigkeiten, die nach Verschlucken<br />

schwere Lungenschäden verursachen<br />

(Aspirationsgefahr), <strong>und</strong> Stoffe,<br />

die beim Einatmen Allergien oder Atembeschwerden<br />

verursachen können (Sensibilisierung<br />

der Atemwege) sowie spezifische<br />

Organtoxizität bei einmaliger<br />

oder wiederholter Exposition zeigen.<br />

Stoffbeispiele: Benzol, Methanol<br />

Gefahrenpiktogramm für Umweltgefahren<br />

umwelt, GHS09<br />

Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die akute <strong>und</strong>/oder<br />

längerfristige Schadwirkung auf Wasser -<br />

organismen zeigen d.h. akut bzw. chronisch<br />

gewässergefährdend sind. Stoffbeispiele:<br />

Insektizide, Ammoniak<br />

33


Kennzeichnungen, die an <strong>Produkten</strong> zu finden sind<br />

Im Folgenden werden exemplarisch Kennzeichen <strong>und</strong> Gütesiegel vorgestellt, die bei <strong>Produkten</strong> für Kinder als eine Orientierung<br />

für die <strong>Sicherheit</strong> dienen können. Informationen zu anderen Zeichen, die es auf dem Markt gibt, finden sich auf der Internetseite<br />

www.label-online.de der Verbraucherinitiative e.V.<br />

Die CE-Kennzeichnung (Communauté<br />

Européenne – „Europäische Gemeinschaft“)<br />

ist gesetzlich vorgegeben. Mit<br />

ihr erklärt der Hersteller in Eigenverantwortung,<br />

dass das Produkt die gr<strong>und</strong>legenden<br />

<strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />

gemäß Gesetz erfüllt,<br />

<strong>und</strong> erhält dadurch grünes Licht für die<br />

Einführung auf den europäischen Markt.<br />

Die CE-Kennzeichnung dient in erster<br />

Linie als „Reisepass“ <strong>und</strong> sollte nicht<br />

als „Verbraucherzeichen“ verstanden<br />

werden. Zwar erklärt der Hersteller,<br />

dass sein Produkt sicher ist – was genau<br />

diese Erklärung aber gewährleistet,<br />

bleibt offen. Außerdem wird die CE-<br />

Kennzeichnung auf <strong>Produkten</strong> häufig<br />

gefälscht, um ein Produkt auf den europäischen<br />

Markt einzuschleusen. Die CE-<br />

Kennzeichnung setzt generell keine externe<br />

Prüfung vor der Markteinführung<br />

voraus. Es sei denn, es handelt sich um<br />

Produkte, deren Gefahrenpotenzial als<br />

hoch eingeschätzt wird, z. B. Spielzeug<br />

oder Elektrogeräte. Diese müssen vorher<br />

überprüft werden.<br />

Die CE-Kennzeichnung muss auf den<br />

Produk ten, die unter das ProdSG fallen<br />

vorhanden sein, die anderen, nachfolgend<br />

genannten Zeichen bieten für den<br />

Verbraucher aber eine höhere <strong>Sicherheit</strong><br />

für eine gute Qualität.<br />

Das GS-Zeichen wurde 1977 in Deutschland<br />

als verbraucherorientiertes Prüfzeichen<br />

entwickelt. Es steht für die geprüfte<br />

<strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong>. Trägt<br />

ein Produkt das GS-Zeichen, so ist dem<br />

Hersteller die <strong>Sicherheit</strong> seines Produktes<br />

bereits vor der Markteinführung sehr<br />

wichtig <strong>und</strong> er möchte mögliche Risiken<br />

für den Verbraucher ausschalten. Ein<br />

unabhängig zugelassenes Prüfinstitut,<br />

z. B. der Technische Überwachungsverein<br />

(TÜV) oder die Landesgewerbeanstalt<br />

(LGA), testet das Produkt <strong>und</strong> bescheinigt,<br />

dass es die gr<strong>und</strong>legenden<br />

<strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />

aus dem ProdSG <strong>und</strong> einzelnen<br />

Richtlinien erfüllt. Nach der Vergabe<br />

des GS- Zeichens wird das Produkt<br />

regelmäßig kontrolliert, <strong>und</strong> nach fünf<br />

Jahren ist in der Regel eine neue Prüfung<br />

erforderlich.<br />

Das VDE-Zeichen wird vom Verband der<br />

Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />

e.V. (VDE) für geprüfte elektrotechnische<br />

Produkte (z. B. Elektrospielzeug,<br />

-geräte) vergeben. Das <strong>Sicherheit</strong>szeichen<br />

ist zwar staatlich begründet,<br />

die Anwendung erfolgt jedoch freiwillig.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Prüfungen sind die<br />

VDE-Bestimmungen, europäische <strong>und</strong><br />

international harmonisierte Normen sowie<br />

weitere technische Richtlinien. Eine<br />

<strong>Sicherheit</strong>sprüfung für elektronisch<br />

betriebene Produkte ist in Deutschland<br />

nicht verpflichtend, so dass auch unsichere<br />

Produkte auf dem Markt sind,<br />

meist im preisgünstigeren Sektor.<br />

Das „goldene M“ wird von der Deutsch en<br />

Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)<br />

vergeben. Möbel (z. B. Kinderhochstühle,<br />

Wickeltische, Kinderbetten) werden<br />

auf <strong>Sicherheit</strong>s- (Stabilität, Haltbarkeit,<br />

gute Verarbeitung) <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong> heitsaspekte<br />

(ohne schädliche Inhaltsstoffe)<br />

geprüft. Für Kindermöbel bestehen besonders<br />

strenge gesetzliche Regelun gen.<br />

Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist<br />

ein vom Staat gefördertes, freiwilliges<br />

Zeichen. Ausgezeichnet werden umweltfre<strong>und</strong>liche<br />

Produkte, die zugleich Ges<strong>und</strong>heits-<br />

<strong>und</strong> Arbeitsschutz sowie<br />

Praxistauglichkeit <strong>und</strong> schadstofffreie<br />

Entsorgung garantieren, z. B. Matratzen<br />

<strong>und</strong> Möbel. Die Anforderungen werden<br />

von einer unabhängigen Jury erarbeitet.<br />

Vergeben wird das Zeichen vom RAL<br />

Deutsches Institut für Gütesicherung<br />

<strong>und</strong> Kennzeichnung e.V., zusammen <strong>mit</strong><br />

dem Umweltb<strong>und</strong>esamt <strong>und</strong> dem betreffenden<br />

B<strong>und</strong>esland.<br />

34


Das „spiel gut“ Zeichen wird vom Arbeitsausschuss<br />

Kinderspiel + Spielzeug e.V.<br />

für Marktneuheiten auf dem Spielzeugmarkt<br />

vergeben. Spiele <strong>und</strong> Spielzeug<br />

werden auf Wunsch des Herstellers u.a.<br />

nach Kriterien wie Kreativität, pädagogischer<br />

Wert, Größe, Material, Haltbarkeit<br />

<strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> begutachtet.<br />

Das Zeichen „Textiles Vertrauen“ ist ein<br />

Zeichen des Verbandes der Textilindustrie<br />

<strong>mit</strong> dem die ges<strong>und</strong>heitliche Unbedenklichkeit<br />

von Textilien dokumentiert<br />

wird. Nach dem ÖkoTex Standard 100<br />

zertifizierte Textilien sollen keine ges<strong>und</strong>heitsschädlichen<br />

Stoffe in Konzentrationen<br />

enthalten, die zu Beeinträchtigungen<br />

der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

führen können. Je nach Intensität des<br />

Kontaktes zwischen Stoff <strong>und</strong> Haut (<strong>und</strong><br />

je empfindlicher die Haut), desto strengere<br />

Anforderungen sind zu erfüllen.<br />

Textilien <strong>und</strong> textile Spielwaren für Babys<br />

<strong>und</strong> Kleinkinder z. B. Unterwäsche,<br />

Strampler, Bettwäsche <strong>und</strong> Stofftiere<br />

zählen zur Klasse 1. Ausstattungsmaterialien<br />

für Dekorationszwecke wie Tischwäsche<br />

<strong>und</strong> Vorhänge, aber auch textile<br />

Wand- <strong>und</strong> Bodenbeläge zählen zur untersten<br />

Klasse 4.<br />

2.6 Bedeutung von Testergebnissen<br />

Es gibt verschiedene Verbraucherschutzorganisationen, die<br />

Tests von <strong>Produkten</strong> <strong>und</strong> Dienstleistungen durchführen. Die<br />

zwei bekanntesten sind die Stiftung Warentest <strong>und</strong> Ökotest.<br />

Gute Testergebnisse sind ein Kaufargument. Der Verbraucher<br />

sollte jedoch darauf achten,<br />

• aus welchem Jahr der Test stammt (Datum ist auf dem<br />

angebrachten Logo sichtbar)<br />

• ob tatsächlich dieses Produkt <strong>mit</strong> der angegebenen<br />

Benotung abgeschnitten hat, oder ggf. ein Nachfolgemodell<br />

oder baugleiches Modell<br />

• <strong>und</strong> welche Eigenschaften des Produktes untersucht<br />

wurden, z. B. Umweltverträglichkeit, <strong>Sicherheit</strong>.<br />

Die Stiftung Warentest ist eine unabhängige<br />

Verbraucherschutzinstitution,<br />

die Produkte unterschiedlicher Anbieter<br />

nach den aktuellen wissenschaftlichen<br />

Kenntnissen prüft <strong>und</strong> vergleicht. Die<br />

getesteten Produkte werden anonym<br />

gekauft <strong>und</strong> untersucht. Die Testkriterien<br />

eines Produktes werden vorab <strong>mit</strong><br />

Unterstützung eines Expertenteams<br />

definiert. Die Prüfergebnisse erscheinen<br />

in einer monatlich herausgegebenen<br />

Zeitschrift. Die Hersteller nutzen gute<br />

<strong>und</strong> sehr gute Testergebnisse ihrer Produkte<br />

gerne als Werbeargument, indem<br />

sie das Test-Prädikat auf ihr Produkt<br />

aufbringen.<br />

Das DIN Geprüft-Zeichen ist ein Zeichen,<br />

das die Übereinstimmung eines Produktes<br />

<strong>mit</strong> den in DIN-, DIN EN- oder<br />

DIN EN ISO Norm Anforderungen<br />

dokumentiert. Das Produkt wurde einer<br />

Prüfung durch eine neutrale Stelle unterzogen,<br />

bewertet <strong>und</strong> wird regelmäßig<br />

überwacht.<br />

Der Verlag Ökotest gibt das gleichnamige<br />

Verbrauchermagazin heraus,<br />

in dem Produkte einer Warengruppe<br />

verschiedener Marktanbieter <strong>mit</strong>einander<br />

verglichen werden. Der Schwerpunkt<br />

der Tests liegt auf ökologischen<br />

Kriterien, z. B. Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit.<br />

Die Testergebnisse werden in der örtlichen Verbraucherzentrale<br />

archiviert <strong>und</strong> können dort eingesehen werden.<br />

Kritiker der Produkttestungen zweifeln deren Objektivität<br />

an, weil aus ihrer Sicht falsche Kriterien oder Richtwerte<br />

angesetzt werden oder die Wertung der einzelnen Kriterien<br />

für die Gesamtbewertung falsch gewichtet werden.<br />

35


Fazit<br />

Die Ausführungen zeigen, dass Verbraucherinnen <strong>und</strong> Verbraucher,<br />

zwar gr<strong>und</strong>sätzlich der <strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong> vertrauen können,<br />

weil es gute gesetzliche Regelungen <strong>und</strong> Bestimmungen gibt. Jedoch<br />

werden sie nicht aus der Eigenverantwortung entlassen. Sie sollten<br />

Produkte, Produkt bewertungen <strong>und</strong> Produkttestungen kritisch hinterfragen,<br />

um sich ein eigenes Bild von der Qualität eines Produktes<br />

machen zu können. Dies gilt bereits auch für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

als Verbrauchergruppe. Es ist deshalb wichtig, sie als Adressaten der<br />

Verbraucherinformation anzusprechen.<br />

Das kritische Hinterfragen <strong>und</strong> das genaue Hinschauen beim Kauf <strong>und</strong><br />

bei der Nutzung von <strong>Produkten</strong> sind wichtige Ziele, die <strong>mit</strong> der hier<br />

vorgestellten Unterrichtsreihe „Gefährlichen <strong>Produkten</strong> auf der Spur!“<br />

erreicht werden sollen.<br />

Wir hoffen, dass sich viele Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer dazu entschließen,<br />

die <strong>Produktsicherheit</strong> als Thema im Schulunterricht aufzugreifen, da<strong>mit</strong><br />

aus den Kindern kompetente Verbraucher werden können!<br />

Vielen Dank!<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!