Hildeboldzentrum, Spechtweg 1-5, Mietvertrag und Hausordnung
Hildeboldzentrum, Spechtweg 1-5, Mietvertrag und Hausordnung
Hildeboldzentrum, Spechtweg 1-5, Mietvertrag und Hausordnung
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Name des Mieters: ______________________________________________________<br />
Ort <strong>und</strong> Straße: _____________________________________Tel.: ________________<br />
Kontaktperson in St. Sebastianus: _________________________________________<br />
Veranstaltung: __________________________________________________________<br />
Tag der Veranstaltung: ___________________von __________bis _______________<br />
Vorbereitung:<br />
<strong>Mietvertrag</strong><br />
zur Benutzung des Pfarrzentrums<br />
St. Sebastianus, Frechen-Königsdorf (<strong>Hildeboldzentrum</strong>-<strong>Spechtweg</strong>)<br />
________________________________<br />
Aufräumen: !!! siehe Punkt 12 der „Anlage zum <strong>Mietvertrag</strong>“ (bis 10 Uhr) !!!<br />
Anzahl der Personen:______Pfarrsaal ungeteilt max. 200 Per. – geteilt max. 80 Per.<br />
M I E T E: EURO EURO<br />
Pfarrsaal ungeteilt 175,00 _______<br />
bei zwei aufeinanderfolgenden Tagen 125,00/Tag _______<br />
kulturelle Kurzveranstaltung bis 3 Std. 50,00 _______<br />
Küche einschl. Geschirr 50,00 _______<br />
Pfarrsaal geteilt (Küche bzw. Bühne) 100,00 _______<br />
bei zwei aufeinanderfolgenden Tagen 75,00/Tag _______<br />
kulturelle Kurzveranstaltung bis 3 Std. 30,00 _______<br />
Endreinigung 35,00 _______<br />
Kaution für Veranst. im gr. u. kl. Saal 120,00 _______<br />
Die Miete ist zahlbar bis zum __________im Pastoralbüro.<br />
Erst nach Eingang der Zahlung ist die Reservierung verbindlich.<br />
Summe:<br />
_______<br />
Die Kaution muss im Pastoralbüro hinterlegt werden <strong>und</strong> wird nach Abnahme der Räume<br />
durch den Hausmeister vom Pastoralbüro zurückerstattet.<br />
Bei Anträgen, die sich terminlich mit kirchlichen Feiern im Pfarrzentrum überschneiden,<br />
haben die kirchlichen Feiern Vorrang! Anträge auf Jugenddiscos, Polterabende,<br />
o.ä. Veranstaltungen kann nicht stattgegeben werden.<br />
Wir weisen ausdrücklich auf das Rauchverbot im gesamten <strong>Hildeboldzentrum</strong> hin.<br />
Die beigefügten Bedingungen (Haus-u. Benutzungsordnung sowie Anlage zum <strong>Mietvertrag</strong>)<br />
werden vom Antragsteller anerkannt.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Antragstellers<br />
Königsdorf, den__________<br />
________________________<br />
Der Antrag wird – nicht – genehmigt (nicht Zutreffendes bitte streichen)<br />
Königsdorf, den__________<br />
Für die Pfarre: ________________________
Haus- <strong>und</strong> Benutzungsordnung für das Hildebold Pfarrzentrum<br />
der Kath. Pfarrgemeinde St. Sebastianus, Frechen-Königsdorf<br />
1. Die Benutzung des Pfarrzentrums geschieht auf eigene Gefahr.<br />
2. Jede Benutzung der Räume des Pfarrzentrums muss im Pastoralbüro angemeldet werden.<br />
3. Der Aufenthalt <strong>und</strong> die Benutzung ist nur für die in der Anmeldung / <strong>Mietvertrag</strong> bezeichneten<br />
Räume gestattet.<br />
4. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung am<br />
Gebäude oder an der Einrichtung entstehen. Wir weisen gesondert darauf hin, dass<br />
das Ankleben oder Anheften von Plakaten, Bildern, o. ä. an die Wände nicht gestattet<br />
ist!<br />
5. Die vereinbarten Räume werden dem Benutzer von dem(der) Hausmeister(in) übergeben.<br />
Bei der Übergabe muß sich der Benutzer vom Zustand der Räume <strong>und</strong> der Einrichtung<br />
überzeugen.<br />
6. Der Benutzer wendet sich in allen Fragen an den(die) Hausmeister(in). Dies gilt insbesondere<br />
für Fragen des Auf- <strong>und</strong> Abschließens der Räume sowie in Beleuchtungs-, Belüftungs-<br />
<strong>und</strong> Heizungsfragen.<br />
7. Die Türen <strong>und</strong> die Fenster im Pfarrsaal sind, außer zum kurzfristigen Lüften, möglichst<br />
geschlossen zu halten, damit die Umluftanlage im Pfarrsaal ordnungsgemäß funktionieren<br />
kann.<br />
8. Die Notausgangstür ist nur im Notfall zu öffnen. Sie darf nicht durch irgendwelche Gegenstände<br />
zugestellt werden. Beim Öffnen erfolgt ein Alarm, der nur von dem(der)<br />
Hausmeister(in) abzustellen ist.<br />
9. Nach der Benutzung sind die jeweiligen Räume (einschl. Toiletten) ordnungsgemäß <strong>und</strong><br />
sauber zu verlassen. Besen <strong>und</strong> sonstige benötigte Reinigungsgeräte befinden sich in<br />
der Küche im Erdgeschoß im Besenschrank.<br />
10. Die Räume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Wenn der vereinbarte<br />
Beginn einer Veranstaltung um mehr als 20 min. überschritten wird, ist ein Zugang zu<br />
den Räumen nicht mehr möglich.<br />
11. Die Mittagsruhe des (der) Hausmeister(in) (12.30 – 14.00 Uhr) ist einzuhalten.<br />
12. Benutzte Geräte, Geschirr, Besteck, Gläser etc. sind anschließend zu reinigen <strong>und</strong> wegzuräumen.<br />
13. Die Stühle sind nach Ende der Benutzung zusammenzustellen <strong>und</strong> in den Stuhllagerraum<br />
zu fahren. Die Tische sind zusammengeklappt unter der Bühne auf den Rollwagen<br />
zu lagern.<br />
14. Angefallenen Müll <strong>und</strong> sonstige Abfälle entsorgt der Benutzer.<br />
15. Beim Verlassen des Pfarrzentrums bzw. der benutzten Räume müssen die Fenster geschlossen<br />
sein.<br />
16. Den Anweisungen des (der) Hausmeisters(in) ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
17. Bei groben bzw. wiederholten Verstößen gegen die Haus- <strong>und</strong> Benutzungsordnung<br />
kann ein Saal- bzw. Benutzungsverbot ausgesprochen werden.
Anlage zum <strong>Mietvertrag</strong> über die Benutzung des Hildebold Pfarrzentrums<br />
1. Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist die Haus- <strong>und</strong> Benutzungsordnung<br />
für das Pfarrzentrum der Kath. Pfarrgemeinde St. Sebastianus, Frechen-<br />
Königsdorf in der jeweils gültigen Fassung.<br />
2. Die Benutzung des Pfarrzentrums geschieht auf eigene Gefahr. Der Mieter verzichtet<br />
darauf, Regreßansprüchen gegen die Pfarrgemeinde für Schäden jedweder Art geltend<br />
zu machen.<br />
3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung am Gebäude<br />
oder an der Einrichtung entstehen. Die festgestelIten Schadensbeträge werden<br />
mit der Kaution verrechnet. Sollte diese zur Begleichung der Schäden nicht ausreichen,<br />
verpflichtet sich der Mieter, den überschreitenden Betrag spätestens vier Wochen nach<br />
Aufgabe zu bezahlen.<br />
4. Der Mieter verpflichtet sich, auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen, insbesondere nach<br />
22.00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke einzustellen. Dies gilt auch, wenn in der<br />
Pfarrkirche gleichzeitig Gottesdienst stattfindet. Die Veranstaltungsdauer wird auf 1.00<br />
Uhr begrenzt. In Einzelfällen kann eine andere Dauer vereinbart werden.<br />
5. Die angemieteten Räume werden dem Mieter vom (von der) Hausmeister(in) übergeben.<br />
Bei der Übergabe muß sich der Mieter vom Zustand der Räume <strong>und</strong> der Einrichtung ü-<br />
berzeugen.<br />
6. Der Mieter wendet sich in allen Fragen an den (die) Hausmeister(in). Dies gilt insbesondere<br />
für Fragen des Auf- <strong>und</strong> Abschließens der Räume sowie in Beleuchtungs-, Belüftungs-<br />
<strong>und</strong> Heizungsfragen.<br />
7. Die Türen <strong>und</strong> die Fenster im Pfarrsaal sind, außer zum kurzfristigen Lüften, möglichst<br />
geschlossen zu halten, damit die Umluftanlage im Pfarrsaal ordnungsgemäß funktionieren<br />
kann.<br />
8. Die Notausgangstür ist nur im Notfall zu öffnen. Sie darf nicht durch irgendwelche Gegenstände<br />
zugestellt werden. Beim Öffnen erfolgt ein Alarm, der nur von dem(der)<br />
Hausmeister(in) abzustellen ist.<br />
9. Der Bezug der ausgeschenkten Getränke sollte möglichst über die ortsansässigen Händler<br />
erfolgen.<br />
10. Die Toiletten sind mitvermietet <strong>und</strong> somit Bestandteil des <strong>Mietvertrag</strong>es.<br />
11. GriIlen ist nur auf der Terrasse, Untergeschoß nach Rücksprache erlaubt.<br />
12. Alle benutzten Räume (einschließlich Toiletten), sind spätestens am Tage nach der<br />
VeranstaItung bis 10 Uhr ordnungsgemäß <strong>und</strong> sauber dem Hausmeister zu übergeben.<br />
13. Für die besensaubere Reinigung stehen Geräte im Besenschrank der Küche (EG) zur<br />
Verfügung. Den angefallenen Müll entsorgt der Mieter.<br />
14. Werden die Räume nicht in besensauberem Zustand zurückgegeben, wird der zusätzliche<br />
Aufwand mit der Kaution verrechnet. Die Kosten für die Endreinigung fallen dabei in<br />
jedem Falle an.<br />
15. Während der Gottesdienstzeiten dürfen keinerlei Aktivitäten in dem Innenhof stattfinden.<br />
16. Die Anlieferung (Getränke usw.) erfolgt ausschließlich über den Hintereingang des<br />
Pfarrzentrums. Das Parken ist hier nur für die Dauer der Anlieferung <strong>und</strong> des Abholens<br />
gestattet.