21.03.2014 Aufrufe

Hildeboldzentrum, Spechtweg 1-5, Mietvertrag und Hausordnung

Hildeboldzentrum, Spechtweg 1-5, Mietvertrag und Hausordnung

Hildeboldzentrum, Spechtweg 1-5, Mietvertrag und Hausordnung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Name des Mieters: ______________________________________________________<br />

Ort <strong>und</strong> Straße: _____________________________________Tel.: ________________<br />

Kontaktperson in St. Sebastianus: _________________________________________<br />

Veranstaltung: __________________________________________________________<br />

Tag der Veranstaltung: ___________________von __________bis _______________<br />

Vorbereitung:<br />

<strong>Mietvertrag</strong><br />

zur Benutzung des Pfarrzentrums<br />

St. Sebastianus, Frechen-Königsdorf (<strong>Hildeboldzentrum</strong>-<strong>Spechtweg</strong>)<br />

________________________________<br />

Aufräumen: !!! siehe Punkt 12 der „Anlage zum <strong>Mietvertrag</strong>“ (bis 10 Uhr) !!!<br />

Anzahl der Personen:______Pfarrsaal ungeteilt max. 200 Per. – geteilt max. 80 Per.<br />

M I E T E: EURO EURO<br />

Pfarrsaal ungeteilt 175,00 _______<br />

bei zwei aufeinanderfolgenden Tagen 125,00/Tag _______<br />

kulturelle Kurzveranstaltung bis 3 Std. 50,00 _______<br />

Küche einschl. Geschirr 50,00 _______<br />

Pfarrsaal geteilt (Küche bzw. Bühne) 100,00 _______<br />

bei zwei aufeinanderfolgenden Tagen 75,00/Tag _______<br />

kulturelle Kurzveranstaltung bis 3 Std. 30,00 _______<br />

Endreinigung 35,00 _______<br />

Kaution für Veranst. im gr. u. kl. Saal 120,00 _______<br />

Die Miete ist zahlbar bis zum __________im Pastoralbüro.<br />

Erst nach Eingang der Zahlung ist die Reservierung verbindlich.<br />

Summe:<br />

_______<br />

Die Kaution muss im Pastoralbüro hinterlegt werden <strong>und</strong> wird nach Abnahme der Räume<br />

durch den Hausmeister vom Pastoralbüro zurückerstattet.<br />

Bei Anträgen, die sich terminlich mit kirchlichen Feiern im Pfarrzentrum überschneiden,<br />

haben die kirchlichen Feiern Vorrang! Anträge auf Jugenddiscos, Polterabende,<br />

o.ä. Veranstaltungen kann nicht stattgegeben werden.<br />

Wir weisen ausdrücklich auf das Rauchverbot im gesamten <strong>Hildeboldzentrum</strong> hin.<br />

Die beigefügten Bedingungen (Haus-u. Benutzungsordnung sowie Anlage zum <strong>Mietvertrag</strong>)<br />

werden vom Antragsteller anerkannt.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Antragstellers<br />

Königsdorf, den__________<br />

________________________<br />

Der Antrag wird – nicht – genehmigt (nicht Zutreffendes bitte streichen)<br />

Königsdorf, den__________<br />

Für die Pfarre: ________________________


Haus- <strong>und</strong> Benutzungsordnung für das Hildebold Pfarrzentrum<br />

der Kath. Pfarrgemeinde St. Sebastianus, Frechen-Königsdorf<br />

1. Die Benutzung des Pfarrzentrums geschieht auf eigene Gefahr.<br />

2. Jede Benutzung der Räume des Pfarrzentrums muss im Pastoralbüro angemeldet werden.<br />

3. Der Aufenthalt <strong>und</strong> die Benutzung ist nur für die in der Anmeldung / <strong>Mietvertrag</strong> bezeichneten<br />

Räume gestattet.<br />

4. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung am<br />

Gebäude oder an der Einrichtung entstehen. Wir weisen gesondert darauf hin, dass<br />

das Ankleben oder Anheften von Plakaten, Bildern, o. ä. an die Wände nicht gestattet<br />

ist!<br />

5. Die vereinbarten Räume werden dem Benutzer von dem(der) Hausmeister(in) übergeben.<br />

Bei der Übergabe muß sich der Benutzer vom Zustand der Räume <strong>und</strong> der Einrichtung<br />

überzeugen.<br />

6. Der Benutzer wendet sich in allen Fragen an den(die) Hausmeister(in). Dies gilt insbesondere<br />

für Fragen des Auf- <strong>und</strong> Abschließens der Räume sowie in Beleuchtungs-, Belüftungs-<br />

<strong>und</strong> Heizungsfragen.<br />

7. Die Türen <strong>und</strong> die Fenster im Pfarrsaal sind, außer zum kurzfristigen Lüften, möglichst<br />

geschlossen zu halten, damit die Umluftanlage im Pfarrsaal ordnungsgemäß funktionieren<br />

kann.<br />

8. Die Notausgangstür ist nur im Notfall zu öffnen. Sie darf nicht durch irgendwelche Gegenstände<br />

zugestellt werden. Beim Öffnen erfolgt ein Alarm, der nur von dem(der)<br />

Hausmeister(in) abzustellen ist.<br />

9. Nach der Benutzung sind die jeweiligen Räume (einschl. Toiletten) ordnungsgemäß <strong>und</strong><br />

sauber zu verlassen. Besen <strong>und</strong> sonstige benötigte Reinigungsgeräte befinden sich in<br />

der Küche im Erdgeschoß im Besenschrank.<br />

10. Die Räume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Wenn der vereinbarte<br />

Beginn einer Veranstaltung um mehr als 20 min. überschritten wird, ist ein Zugang zu<br />

den Räumen nicht mehr möglich.<br />

11. Die Mittagsruhe des (der) Hausmeister(in) (12.30 – 14.00 Uhr) ist einzuhalten.<br />

12. Benutzte Geräte, Geschirr, Besteck, Gläser etc. sind anschließend zu reinigen <strong>und</strong> wegzuräumen.<br />

13. Die Stühle sind nach Ende der Benutzung zusammenzustellen <strong>und</strong> in den Stuhllagerraum<br />

zu fahren. Die Tische sind zusammengeklappt unter der Bühne auf den Rollwagen<br />

zu lagern.<br />

14. Angefallenen Müll <strong>und</strong> sonstige Abfälle entsorgt der Benutzer.<br />

15. Beim Verlassen des Pfarrzentrums bzw. der benutzten Räume müssen die Fenster geschlossen<br />

sein.<br />

16. Den Anweisungen des (der) Hausmeisters(in) ist unbedingt Folge zu leisten.<br />

17. Bei groben bzw. wiederholten Verstößen gegen die Haus- <strong>und</strong> Benutzungsordnung<br />

kann ein Saal- bzw. Benutzungsverbot ausgesprochen werden.


Anlage zum <strong>Mietvertrag</strong> über die Benutzung des Hildebold Pfarrzentrums<br />

1. Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist die Haus- <strong>und</strong> Benutzungsordnung<br />

für das Pfarrzentrum der Kath. Pfarrgemeinde St. Sebastianus, Frechen-<br />

Königsdorf in der jeweils gültigen Fassung.<br />

2. Die Benutzung des Pfarrzentrums geschieht auf eigene Gefahr. Der Mieter verzichtet<br />

darauf, Regreßansprüchen gegen die Pfarrgemeinde für Schäden jedweder Art geltend<br />

zu machen.<br />

3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung am Gebäude<br />

oder an der Einrichtung entstehen. Die festgestelIten Schadensbeträge werden<br />

mit der Kaution verrechnet. Sollte diese zur Begleichung der Schäden nicht ausreichen,<br />

verpflichtet sich der Mieter, den überschreitenden Betrag spätestens vier Wochen nach<br />

Aufgabe zu bezahlen.<br />

4. Der Mieter verpflichtet sich, auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen, insbesondere nach<br />

22.00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke einzustellen. Dies gilt auch, wenn in der<br />

Pfarrkirche gleichzeitig Gottesdienst stattfindet. Die Veranstaltungsdauer wird auf 1.00<br />

Uhr begrenzt. In Einzelfällen kann eine andere Dauer vereinbart werden.<br />

5. Die angemieteten Räume werden dem Mieter vom (von der) Hausmeister(in) übergeben.<br />

Bei der Übergabe muß sich der Mieter vom Zustand der Räume <strong>und</strong> der Einrichtung ü-<br />

berzeugen.<br />

6. Der Mieter wendet sich in allen Fragen an den (die) Hausmeister(in). Dies gilt insbesondere<br />

für Fragen des Auf- <strong>und</strong> Abschließens der Räume sowie in Beleuchtungs-, Belüftungs-<br />

<strong>und</strong> Heizungsfragen.<br />

7. Die Türen <strong>und</strong> die Fenster im Pfarrsaal sind, außer zum kurzfristigen Lüften, möglichst<br />

geschlossen zu halten, damit die Umluftanlage im Pfarrsaal ordnungsgemäß funktionieren<br />

kann.<br />

8. Die Notausgangstür ist nur im Notfall zu öffnen. Sie darf nicht durch irgendwelche Gegenstände<br />

zugestellt werden. Beim Öffnen erfolgt ein Alarm, der nur von dem(der)<br />

Hausmeister(in) abzustellen ist.<br />

9. Der Bezug der ausgeschenkten Getränke sollte möglichst über die ortsansässigen Händler<br />

erfolgen.<br />

10. Die Toiletten sind mitvermietet <strong>und</strong> somit Bestandteil des <strong>Mietvertrag</strong>es.<br />

11. GriIlen ist nur auf der Terrasse, Untergeschoß nach Rücksprache erlaubt.<br />

12. Alle benutzten Räume (einschließlich Toiletten), sind spätestens am Tage nach der<br />

VeranstaItung bis 10 Uhr ordnungsgemäß <strong>und</strong> sauber dem Hausmeister zu übergeben.<br />

13. Für die besensaubere Reinigung stehen Geräte im Besenschrank der Küche (EG) zur<br />

Verfügung. Den angefallenen Müll entsorgt der Mieter.<br />

14. Werden die Räume nicht in besensauberem Zustand zurückgegeben, wird der zusätzliche<br />

Aufwand mit der Kaution verrechnet. Die Kosten für die Endreinigung fallen dabei in<br />

jedem Falle an.<br />

15. Während der Gottesdienstzeiten dürfen keinerlei Aktivitäten in dem Innenhof stattfinden.<br />

16. Die Anlieferung (Getränke usw.) erfolgt ausschließlich über den Hintereingang des<br />

Pfarrzentrums. Das Parken ist hier nur für die Dauer der Anlieferung <strong>und</strong> des Abholens<br />

gestattet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!