Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der ... - EmK
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Die vertragliche Aufsichtspflicht<br />
Diese Aufsichtspflicht können <strong>die</strong> Erziehungsberechtigten<br />
zum Teil auf e<strong>in</strong>en Jugendgruppenleiter<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Jugendgruppenleiter<strong>in</strong><br />
bzw. e<strong>in</strong>en Jugendverband<br />
übertragen. Diese Übertragung ist gesetzlich<br />
nicht geregelt, bedarf ke<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en<br />
Form <strong>und</strong> auch ke<strong>in</strong>er ausdrücklichen<br />
mündlichen o<strong>der</strong> schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung.<br />
Es reicht aus, wenn <strong>die</strong> Eltern über<br />
<strong>die</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Gruppe unterrichtet s<strong>in</strong>d<br />
<strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>tritt ihres K<strong>in</strong>des zugestimmt<br />
haben. Diese Zustimmung ist jedoch unabd<strong>in</strong>gbare<br />
Voraussetzung. Es empfiehlt sich<br />
dennoch, bei Programmpunkten, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> gewöhnliche Tätigkeit <strong>der</strong> Gruppe<br />
h<strong>in</strong>ausgehen, e<strong>in</strong>e zusätzliche E<strong>in</strong>verständniserklärung <strong>der</strong> Eltern e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Dies gilt vor allem bei Aufnahme von Sportarten o<strong>der</strong> Tätigkeiten, <strong>mit</strong> denen<br />
e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Gefahr verb<strong>und</strong>en se<strong>in</strong> kann (Bergsteigen, Kanufahren,<br />
Schwimmen usw.). Notwendig ist e<strong>in</strong>e schriftliche E<strong>in</strong>verständniserklärung<br />
auch bei Veranstaltungen, <strong>die</strong> längere Zeit dauern (Fahrten, Freizeiten, Lagern<br />
usw.). Hierbei sollte von den Eltern auch erklärt werden, dass ihr K<strong>in</strong>d ges<strong>und</strong>heitlich<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage ist, an <strong>der</strong> Fahrt teilzunehmen. Gefor<strong>der</strong>t werden sollte auch<br />
e<strong>in</strong>e Erklärung, dass das K<strong>in</strong>d schwimmen darf/kann.<br />
Das heißt: Der Leiter o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Leiter<strong>in</strong> muss wichtige Informationen über <strong>die</strong><br />
ihm anvertrauten Personen (K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>Jugendlichen</strong>) haben. Dazu gehören<br />
z.B. Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkungen, Krankheiten, Medikamentene<strong>in</strong>nahme,<br />
Allergien, Schwimmer o<strong>der</strong> Nichtschwimmer, sportliche Fähigkeiten,<br />
Telefonnummer zur Erreichbarkeit von Eltern usw. Nur so kann <strong>die</strong> Gestaltung<br />
von Aktivitäten, Freizeiten o<strong>der</strong> Gruppenst<strong>und</strong>en entsprechend <strong>der</strong> Aufsichtspflicht<br />
abgesichert werden.<br />
4.3 Wie erfülle ich <strong>die</strong> Aufsichtspflicht?<br />
Für e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Erfüllung <strong>der</strong> Aufsichtspflicht lassen sich vier Pflichten<br />
unterscheiden, <strong>die</strong> nicht isoliert zu sehen s<strong>in</strong>d, son<strong>der</strong>n ihren S<strong>in</strong>n nur im<br />
Gefüge des gesamten Systems erfüllen:<br />
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