Stadtmagazin März 2013 - Knittelfeld
Stadtmagazin März 2013 - Knittelfeld
Stadtmagazin März 2013 - Knittelfeld
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kultur<br />
www.knittelfeld.at<br />
www.knittelfeld.at<br />
Kultur<br />
Steiermärkisches<br />
Veranstaltungsgesetz 2012<br />
Dieses Gesetz ist mit 1. November 2012 in Kraft getreten und gilt für die<br />
Durchführung öffentlicher Veranstaltungen. Hier ein kurzer Überblick:<br />
Meldepflichtige Veranstaltungen (müssen 2 Wochen vor<br />
Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde<br />
schriftlich gemeldet werden):<br />
• Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die von<br />
einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung<br />
umfasst sind und nicht durch die Betriebsinhaber/in<br />
durchgeführt werden.<br />
• mobile Veranstaltungen und mobile Veranstaltungsbetriebe,<br />
die von einer Bewilligung nach § 10 StVAG<br />
umfasst sind.<br />
• Veranstaltungen, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung<br />
umfasst sind (z.B. Veranstaltungen<br />
im Kultur- und Kongresshaus <strong>Knittelfeld</strong>).<br />
• Kleinveranstaltungen: Das sind Veranstaltungen, zu<br />
denen während der Veranstaltungsdauer nicht mehr<br />
als 300 Personen erwartet werden oder die an einem<br />
Veranstaltungstag gleichzeitig von nicht mehr als<br />
300 Personen besucht werden können. Die Veranstaltungszeit<br />
muss zwischen 8 und 22 Uhr liegen.<br />
Anzeigepflichtige Veranstaltungen (müssen 6 Wochen<br />
vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde<br />
schriftlich gemeldet werden):<br />
• Anzeigepflichtig sind alle Veranstaltungen, die nicht<br />
melde- oder bewilligungspflichtig sind.<br />
Großveranstaltungen (müssen 3 Monate vor Beginn der<br />
Veranstaltung bei der zuständigen Behörde schriftlich<br />
beantragt werden):<br />
• Das sind Veranstaltungen, zu denen während der Veranstaltungsdauer<br />
mehr als 20.000 Personen erwartet<br />
werden oder Veranstaltungen, die an einem Veran-<br />
Einreichung:<br />
Jugendkunstpreis<br />
der Stadt<br />
<strong>Knittelfeld</strong> <strong>2013</strong><br />
staltungstag gleichzeitig von mehr als 20.000 Personen<br />
besucht werden können.<br />
Veranstaltungsstätten sind für die Durchführung von<br />
Veranstaltungen bestimmte ortsgebundene Einrichtungen,<br />
wie bauliche Anlagen, Gebäude, Gebäudeteile,<br />
Räume, Flächen, Plätze, sonstige Örtlichkeiten, Fahrtrouten<br />
und dergleichen samt den dazugehörigen Veranstaltungseinrichtungen,<br />
Veranstaltungsbetriebseinrichtungen,<br />
Anlagen und Ausstattungen.<br />
Sie bedürfen einer Bewilligung, wenn diese regelmäßig<br />
(mehr als 10 Veranstaltungstage im Kalenderjahr) oder<br />
dauernd für Veranstaltungszwecke bestimmt sind.<br />
Vorteil: Nach ausgestellter Bewilligung müssen die einzelnen<br />
Veranstaltungen lediglich „gemeldet“ werden<br />
(dies betrifft zum Beispiel das Kultur- und Kongresshaus<br />
<strong>Knittelfeld</strong>).<br />
Die Frist für die wiederkehrende Überprüfung der Veranstaltungsstätten<br />
beträgt längstens 10 Jahre.<br />
Achtung: Veranstaltungen dürfen nur durchgeführt<br />
werden, wenn die Veranstalterin/ der Veranstalter die<br />
persönlichen Voraussetzungen (eigenberechtigt, volljährig<br />
und bei Veranstaltungen nach § 9 und 10 leg.cit<br />
auch zuverlässig) erfüllt und die Veranstaltung gemeldet<br />
oder angezeigt und bestätigt oder rechtskräftig<br />
bewilligt wurde. Verwaltungsübertretungen werden von<br />
der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu<br />
15.000 Euro bestraft.<br />
Genauere Infos zum Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz<br />
2012 - StVAG finden Sie auf der Homepage der<br />
Bezirkshauptmannschaft Murtal:<br />
www.bh-murtal.steiermark.at<br />
Teilnehmer/innen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen bis<br />
zum 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der<br />
Region Aichfeld haben.<br />
Sparten der bildenden Kunst:<br />
Zugelassen sind Werke aus den Sparten<br />
1. Malerei und Grafik<br />
2. Plastik<br />
3. Fotografie, Computergrafik und Video.<br />
Es gibt keine thematischen Vorgaben, die eingereichten<br />
Arbeiten entsprechen dem Urheberrecht.<br />
Zugelassene Einreichungen:<br />
Angenommen werden für die Sparte Fotografie und Malerei<br />
maximal zwei Einzelarbeiten (je max. 1 m²) oder<br />
Serien in vertretbarem Umfang (ca. 2 m² Gesamtbildfläche)<br />
pro Teilnehmer/in. Für teilnehmende Schulen sind<br />
pro Klasse zwei Bilder zulässig. Die Bilder sind mit Rahmen<br />
zu versehen bzw. Haken anzubringen. Ausgeschlossen<br />
sind kommerzielle Arbeiten und Dias sowie Objekte,<br />
die über eine Relieftiefe von 25 cm hinausgehen.<br />
Kennzeichnung:<br />
Die eingereichten Arbeiten müssen auf der Rückseite<br />
mit den wichtigsten Daten versehen sein: Name, Adresse,<br />
Telefon- evt. Faxnummer, E-Mail-Adresse, Titel des<br />
Kunstpreis der Stadt<br />
<strong>Knittelfeld</strong> <strong>2013</strong><br />
Sparte<br />
Fotografie<br />
Ab 2012 wurden für den Kunstpreis der Stadt <strong>Knittelfeld</strong><br />
folgende Neuerungen festgelegt.<br />
• Pro Jahr wird nur eine Sparte prämiert, d. h. für <strong>2013</strong><br />
die Sparte Fotografie.<br />
• Es gibt nur mehr eine(n) Gewinnerin/Gewinner des<br />
Kunstpreises pro Sparte. Außerdem wird nur mehr<br />
eine Auswahl der Bilder in der Galerie ausgestellt;<br />
diese trifft eine ortsfremde, unabhängige Jury.<br />
• Für jede Sparte wird ein Thema vorgegeben.<br />
Zugelassene Einreichungen:<br />
Angenommen werden für die Sparte Fotografie maximal<br />
zwei Einzelarbeiten (je max. 1 m²) oder Serien in<br />
vertretbarem Umfang (ca. 2 m² Gesamtbildfläche). Die<br />
Bilder sind mit Rahmen zu versehen bzw. Haken anzubringen.<br />
Ausgeschlossen sind kommerzielle Arbeiten<br />
sowie Objekte, die über eine Relieftiefe von 25 cm<br />
hinausgehen.<br />
Kennzeichnung:<br />
Die eingereichten Arbeiten müssen auf der Rückseite<br />
mit den wichtigsten Daten versehen sein: Name, Adresse,<br />
Telefon- evt. Faxnummer, E-mail-Adresse, Titel des<br />
Werkes, Entstehungsjahr, Technik und ebenso ist ein Lebenslauf<br />
einzureichen!<br />
Prämierung:<br />
Dotiert ist der Jugendkunstpreis mit EUR 300,--. Außerdem<br />
winken viele Sachpreise.<br />
Letzter Einreichtermin: Montag 10. Juni<br />
Die Arbeiten können auf dem Postweg oder direkt im<br />
Forum Rathaus – Stadtbibliothek, Hauptplatz 15, abgegeben<br />
werden.<br />
Vernissage und Prämierung: Donnerstag, 27. Juni<br />
Rathaus, 2. Stock – Foyer<br />
Nähere Informationen: Stadtbibliothek <strong>Knittelfeld</strong>,<br />
Tel. 03512/83211-510 oder unter www.knittelfeld.at<br />
Thema:<br />
Traumwelten<br />
Teilnehmer/innen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren<br />
Wohnsitz in der Region Aichfeld haben oder hatten.<br />
Zugelassen sind Werke aus der Sparte FOTO-<br />
GRAFIE. Die eingereichten Arbeiten entsprechen<br />
dem Urheberrecht.<br />
Werkes, Entstehungsjahr, Technik und ebenso ist ein Lebenslauf<br />
einzureichen!<br />
Prämierung:<br />
Der Kunstpreis der Stadt <strong>Knittelfeld</strong> ist mit insgesamt<br />
EUR 500,-- dotiert<br />
Letzter Einreichtermin: Montag, 10. Juni bis 16 Uhr<br />
Die Arbeiten können auf dem Postweg oder direkt im<br />
Forum Rathaus – Stadtbibliothek, Hauptplatz 15, abgegeben<br />
werden.<br />
Vernissage und Prämierung: Dienstag, 2. Juli<br />
Galerie im Forum Rathaus<br />
Wettbewerbsbedingungen:<br />
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die<br />
Künstlerinnen und Künstler mit den Bedingungen einverstanden.<br />
Die Arbeiten sind während der Ausstellung<br />
versichert, alle anderen Risiken trägt der Einsender.<br />
Nähere Informationen: Stadtbibliothek <strong>Knittelfeld</strong>,<br />
Tel. 03512/83211-510 oder unter www.knittelfeld.at<br />
38 | <strong>Knittelfeld</strong> Aktuell<br />
<strong>Knittelfeld</strong> Aktuell | 39