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Stadtmagazin März 2013 - Knittelfeld

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Kultur<br />

www.knittelfeld.at<br />

www.knittelfeld.at<br />

Kultur<br />

Steiermärkisches<br />

Veranstaltungsgesetz 2012<br />

Dieses Gesetz ist mit 1. November 2012 in Kraft getreten und gilt für die<br />

Durchführung öffentlicher Veranstaltungen. Hier ein kurzer Überblick:<br />

Meldepflichtige Veranstaltungen (müssen 2 Wochen vor<br />

Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde<br />

schriftlich gemeldet werden):<br />

• Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die von<br />

einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung<br />

umfasst sind und nicht durch die Betriebsinhaber/in<br />

durchgeführt werden.<br />

• mobile Veranstaltungen und mobile Veranstaltungsbetriebe,<br />

die von einer Bewilligung nach § 10 StVAG<br />

umfasst sind.<br />

• Veranstaltungen, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung<br />

umfasst sind (z.B. Veranstaltungen<br />

im Kultur- und Kongresshaus <strong>Knittelfeld</strong>).<br />

• Kleinveranstaltungen: Das sind Veranstaltungen, zu<br />

denen während der Veranstaltungsdauer nicht mehr<br />

als 300 Personen erwartet werden oder die an einem<br />

Veranstaltungstag gleichzeitig von nicht mehr als<br />

300 Personen besucht werden können. Die Veranstaltungszeit<br />

muss zwischen 8 und 22 Uhr liegen.<br />

Anzeigepflichtige Veranstaltungen (müssen 6 Wochen<br />

vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde<br />

schriftlich gemeldet werden):<br />

• Anzeigepflichtig sind alle Veranstaltungen, die nicht<br />

melde- oder bewilligungspflichtig sind.<br />

Großveranstaltungen (müssen 3 Monate vor Beginn der<br />

Veranstaltung bei der zuständigen Behörde schriftlich<br />

beantragt werden):<br />

• Das sind Veranstaltungen, zu denen während der Veranstaltungsdauer<br />

mehr als 20.000 Personen erwartet<br />

werden oder Veranstaltungen, die an einem Veran-<br />

Einreichung:<br />

Jugendkunstpreis<br />

der Stadt<br />

<strong>Knittelfeld</strong> <strong>2013</strong><br />

staltungstag gleichzeitig von mehr als 20.000 Personen<br />

besucht werden können.<br />

Veranstaltungsstätten sind für die Durchführung von<br />

Veranstaltungen bestimmte ortsgebundene Einrichtungen,<br />

wie bauliche Anlagen, Gebäude, Gebäudeteile,<br />

Räume, Flächen, Plätze, sonstige Örtlichkeiten, Fahrtrouten<br />

und dergleichen samt den dazugehörigen Veranstaltungseinrichtungen,<br />

Veranstaltungsbetriebseinrichtungen,<br />

Anlagen und Ausstattungen.<br />

Sie bedürfen einer Bewilligung, wenn diese regelmäßig<br />

(mehr als 10 Veranstaltungstage im Kalenderjahr) oder<br />

dauernd für Veranstaltungszwecke bestimmt sind.<br />

Vorteil: Nach ausgestellter Bewilligung müssen die einzelnen<br />

Veranstaltungen lediglich „gemeldet“ werden<br />

(dies betrifft zum Beispiel das Kultur- und Kongresshaus<br />

<strong>Knittelfeld</strong>).<br />

Die Frist für die wiederkehrende Überprüfung der Veranstaltungsstätten<br />

beträgt längstens 10 Jahre.<br />

Achtung: Veranstaltungen dürfen nur durchgeführt<br />

werden, wenn die Veranstalterin/ der Veranstalter die<br />

persönlichen Voraussetzungen (eigenberechtigt, volljährig<br />

und bei Veranstaltungen nach § 9 und 10 leg.cit<br />

auch zuverlässig) erfüllt und die Veranstaltung gemeldet<br />

oder angezeigt und bestätigt oder rechtskräftig<br />

bewilligt wurde. Verwaltungsübertretungen werden von<br />

der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu<br />

15.000 Euro bestraft.<br />

Genauere Infos zum Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz<br />

2012 - StVAG finden Sie auf der Homepage der<br />

Bezirkshauptmannschaft Murtal:<br />

www.bh-murtal.steiermark.at<br />

Teilnehmer/innen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen bis<br />

zum 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der<br />

Region Aichfeld haben.<br />

Sparten der bildenden Kunst:<br />

Zugelassen sind Werke aus den Sparten<br />

1. Malerei und Grafik<br />

2. Plastik<br />

3. Fotografie, Computergrafik und Video.<br />

Es gibt keine thematischen Vorgaben, die eingereichten<br />

Arbeiten entsprechen dem Urheberrecht.<br />

Zugelassene Einreichungen:<br />

Angenommen werden für die Sparte Fotografie und Malerei<br />

maximal zwei Einzelarbeiten (je max. 1 m²) oder<br />

Serien in vertretbarem Umfang (ca. 2 m² Gesamtbildfläche)<br />

pro Teilnehmer/in. Für teilnehmende Schulen sind<br />

pro Klasse zwei Bilder zulässig. Die Bilder sind mit Rahmen<br />

zu versehen bzw. Haken anzubringen. Ausgeschlossen<br />

sind kommerzielle Arbeiten und Dias sowie Objekte,<br />

die über eine Relieftiefe von 25 cm hinausgehen.<br />

Kennzeichnung:<br />

Die eingereichten Arbeiten müssen auf der Rückseite<br />

mit den wichtigsten Daten versehen sein: Name, Adresse,<br />

Telefon- evt. Faxnummer, E-Mail-Adresse, Titel des<br />

Kunstpreis der Stadt<br />

<strong>Knittelfeld</strong> <strong>2013</strong><br />

Sparte<br />

Fotografie<br />

Ab 2012 wurden für den Kunstpreis der Stadt <strong>Knittelfeld</strong><br />

folgende Neuerungen festgelegt.<br />

• Pro Jahr wird nur eine Sparte prämiert, d. h. für <strong>2013</strong><br />

die Sparte Fotografie.<br />

• Es gibt nur mehr eine(n) Gewinnerin/Gewinner des<br />

Kunstpreises pro Sparte. Außerdem wird nur mehr<br />

eine Auswahl der Bilder in der Galerie ausgestellt;<br />

diese trifft eine ortsfremde, unabhängige Jury.<br />

• Für jede Sparte wird ein Thema vorgegeben.<br />

Zugelassene Einreichungen:<br />

Angenommen werden für die Sparte Fotografie maximal<br />

zwei Einzelarbeiten (je max. 1 m²) oder Serien in<br />

vertretbarem Umfang (ca. 2 m² Gesamtbildfläche). Die<br />

Bilder sind mit Rahmen zu versehen bzw. Haken anzubringen.<br />

Ausgeschlossen sind kommerzielle Arbeiten<br />

sowie Objekte, die über eine Relieftiefe von 25 cm<br />

hinausgehen.<br />

Kennzeichnung:<br />

Die eingereichten Arbeiten müssen auf der Rückseite<br />

mit den wichtigsten Daten versehen sein: Name, Adresse,<br />

Telefon- evt. Faxnummer, E-mail-Adresse, Titel des<br />

Werkes, Entstehungsjahr, Technik und ebenso ist ein Lebenslauf<br />

einzureichen!<br />

Prämierung:<br />

Dotiert ist der Jugendkunstpreis mit EUR 300,--. Außerdem<br />

winken viele Sachpreise.<br />

Letzter Einreichtermin: Montag 10. Juni<br />

Die Arbeiten können auf dem Postweg oder direkt im<br />

Forum Rathaus – Stadtbibliothek, Hauptplatz 15, abgegeben<br />

werden.<br />

Vernissage und Prämierung: Donnerstag, 27. Juni<br />

Rathaus, 2. Stock – Foyer<br />

Nähere Informationen: Stadtbibliothek <strong>Knittelfeld</strong>,<br />

Tel. 03512/83211-510 oder unter www.knittelfeld.at<br />

Thema:<br />

Traumwelten<br />

Teilnehmer/innen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren<br />

Wohnsitz in der Region Aichfeld haben oder hatten.<br />

Zugelassen sind Werke aus der Sparte FOTO-<br />

GRAFIE. Die eingereichten Arbeiten entsprechen<br />

dem Urheberrecht.<br />

Werkes, Entstehungsjahr, Technik und ebenso ist ein Lebenslauf<br />

einzureichen!<br />

Prämierung:<br />

Der Kunstpreis der Stadt <strong>Knittelfeld</strong> ist mit insgesamt<br />

EUR 500,-- dotiert<br />

Letzter Einreichtermin: Montag, 10. Juni bis 16 Uhr<br />

Die Arbeiten können auf dem Postweg oder direkt im<br />

Forum Rathaus – Stadtbibliothek, Hauptplatz 15, abgegeben<br />

werden.<br />

Vernissage und Prämierung: Dienstag, 2. Juli<br />

Galerie im Forum Rathaus<br />

Wettbewerbsbedingungen:<br />

Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die<br />

Künstlerinnen und Künstler mit den Bedingungen einverstanden.<br />

Die Arbeiten sind während der Ausstellung<br />

versichert, alle anderen Risiken trägt der Einsender.<br />

Nähere Informationen: Stadtbibliothek <strong>Knittelfeld</strong>,<br />

Tel. 03512/83211-510 oder unter www.knittelfeld.at<br />

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<strong>Knittelfeld</strong> Aktuell | 39

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