Steuerschonende Kapitalanlagen
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FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN<br />
ODER WERTPAPIERVERANLAGUNG?<br />
Neben den klassischen Veranlagungen im Wertpapierbereich<br />
spielen in Österreich Ansparpläne in diverse<br />
Versicherungsprodukte eine bedeutende Rolle.<br />
Versicherungen werben sehr eingehend mit der KESt- bzw.<br />
Einkommensteuer-Freiheit ihrer Produkte. Dies muss aber<br />
etwas differenzierter betrachtet werden, denn dieser<br />
Steuervorteil verlangt diverse (gesetzlich genau festgelegte)<br />
Voraussetzungen. So unterliegen z.B. Einmalerlage nur bei<br />
mindestens 10-jähriger Laufzeit lediglich der 4%igen<br />
Versicherungssteuer. Ebenso an die 10-jährige Laufzeit geknüpft<br />
ist die steuerfreie Vereinnahmung laufender Erträge<br />
sowie der steuerfreie Kapitalzufluss bei Fälligkeit.<br />
Bedenken sollte man aber jedenfalls, dass – wie oben ausgeführt<br />
– Substanzgewinne aus Aktien außerhalb der<br />
Spekulationsfrist steuerfrei sind und in der Regel den<br />
Hauptanteil der Wertentwicklung einer Aktie darstellen<br />
(KESt-pflichtige Dividenden spielen hier grundsätzlich nur<br />
eine untergeordnete Rolle). Der Steuervorteil einer KEStund<br />
einkommensteuerfreien Ertragsthesaurierung während<br />
der Laufzeit ist insbesondere bei fondsgebundenen<br />
Lebensversicherungen nur dann relevant, wenn ein<br />
Großteil der Ansparsumme in KESt-pflichtige Zinspapiere<br />
investiert wird. Weiters sind Versicherungen – im Gegensatz<br />
zu Wertpapierinvestments – nicht von der Erbschaftssteuer<br />
befreit.<br />
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INDEXGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG:<br />
Indexgebundene Lebensversicherungen versuchen, die<br />
Vorteile von Wertpapier- und Versicherungslösungen zu<br />
kombinieren. Indexzertifikate unterliegen grundsätzlich<br />
der 25%igen KESt (siehe oben). Diese Steuerpflicht kann<br />
durch den Abschluss einer indexgebundenen Lebensversicherung<br />
vermieden werden; in diesem Fall fällt lediglich<br />
die 4%ige Versicherungssteuer auf die Einzahlungsprämie<br />
an (eine mindestens zehnjährige Laufzeit vorausgesetzt).<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich hier der Kunde über<br />
die längere Bindung gegenüber einem Wertpapierprodukt<br />
im Klaren sein muss. Hinzu kommt, dass keine erbschaftssteuerliche<br />
Endbesteuerung gegeben ist.<br />
PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE:<br />
Mit der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge (§ 108g<br />
EStG) wurde vom Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit zur<br />
steuerlich günstigen privaten Vorsorge geschaffen. Am<br />
Markt finden sich unterschiedliche Modelle und<br />
Möglichkeiten – entweder Modelle der Banken mit Fonds<br />
oder Versicherungsmodelle (in Kombination mit Ablebensund<br />
Risikoaspekten). Die Entscheidung muss letztendlich<br />
jeder Anleger für sich selbst treffen. Wichtig ist jedenfalls,<br />
auf die Transparenz bei den Produkten zu achten.<br />
CONCLUSIO:<br />
Abschließend kann festgehalten werden, dass trotz umfassender<br />
gesetzlicher Regelungen für die Steuerpflicht von<br />
Wertpapiererträgen zahlreiche Möglichkeiten bestehen,<br />
das individuelle Wertpapierdepot auch unter steuerlichen<br />
Gesichtspunkten zu optimieren.<br />
Jedoch sollte niemals die Erzielung eines steuerlichen<br />
Vorteiles für eine Investitionsentscheidung alleine ausschlaggebend<br />
sein. Denn – wie uns die Erfahrung der letzten<br />
Jahre gezeigt hat – können gesetzliche Änderungen allzu<br />
rasch eine ursprünglich steuerlich attraktive Investition<br />
zunichte machen.<br />
Dr. Elisabeth Günther<br />
Mag. Helmut Siegler<br />
Mag. Susanne Steffny<br />
mehr Vermögen 2/2005<br />
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