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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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B<br />

Nur für stationäre<br />

Hospize:<br />

Verbindung zur<br />

Dokumentation<br />

z. B.:<br />

Wo werden die AM, die unter das Betäubungsmittelgesetz<br />

fallen, aufbewahrt (gesondert <strong>und</strong> unter Verschluss)?<br />

Werden die Vorgaben für einen geeigneten BTM-Schrank<br />

eingehalten (Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung<br />

von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in<br />

öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheimen; 4114-K (1.07))?<br />

Wird bei den Betäubungsmitteln die Nachweispflicht<br />

erfüllt? Stimmt der Bestand?<br />

Wurden die Betäubungsmittel (BTM) entsprechend den<br />

ärztlichen Verordnungen verabreicht (amtliches Formblatt<br />

für Betäubungsmittel, ärztliches Verordnungsblatt)?<br />

Sind die AM entsprechend den ärztlichen Verordnungen<br />

gestellt/verblistert worden?<br />

Sind verordnete AM für den im Einzelfall erforderlichen<br />

<strong>und</strong> dokumentierten Bedarf vorrätig (Bedarfsmedikation)?<br />

Sind vom Arzt abgesetzte <strong>und</strong> nicht mehr benötigte AM<br />

vorhanden?<br />

Wie ist gewährleistet, dass über einen kontrollierten<br />

Arzneimittelbestand die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

sofort angstlösende, schmerzlindernde <strong>und</strong> Betäubungsmittel<br />

einsetzen können?<br />

Wie ist deren Entnahme geregelt <strong>und</strong> wie wird sie kontrolliert<br />

(Verantwortung Einrichtung oder/<strong>und</strong> Arzt)?<br />

Sind bei Bedarfsarzneimitteln genaue Indikation, Einzeldosis<br />

<strong>und</strong> Maximaldosis/24 St<strong>und</strong>en dokumentiert? Wird<br />

der Verlauf des Einsatzes dokumentiert?<br />

Wo wird die Gabe von Bedarfsmedikation vermerkt?<br />

Finden sich in der Pflegeplanung besondere Hinweise zur<br />

Arzneimittelgabe?<br />

Werden beim Einsatz von Schmerzmitteln deren Wirksamkeit<br />

bzw. deren Nebenwirkungen dokumentiert (siehe auch<br />

nationaler Expertenstandard „Schmerz“)?<br />

Werden neben dem Arzneimittelblatt in der Dokumentation<br />

zusätzliche Arzneimittellisten geführt (z. B. Tropfenplan)?<br />

Sind Erstelldatum <strong>und</strong> Handzeichen des Erstellers, Datum<br />

<strong>und</strong> Handzeichen bei Abänderungen vorhanden?<br />

Liegen für alle vorrätigen AM die entsprechenden ärztlichen<br />

Verordnungen vor?<br />

Zeichnet der behandelnde Arzt die verordneten AM ab<br />

(Nachweis der Verordnung auch durch Fax, Arztbrief etc.)?<br />

142<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong>

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