Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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B<br />
Nur für stationäre<br />
Hospize:<br />
Verbindung zur<br />
Dokumentation<br />
z. B.:<br />
Wo werden die AM, die unter das Betäubungsmittelgesetz<br />
fallen, aufbewahrt (gesondert <strong>und</strong> unter Verschluss)?<br />
Werden die Vorgaben für einen geeigneten BTM-Schrank<br />
eingehalten (Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung<br />
von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in<br />
öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- <strong>und</strong><br />
Pflegeheimen; 4114-K (1.07))?<br />
Wird bei den Betäubungsmitteln die Nachweispflicht<br />
erfüllt? Stimmt der Bestand?<br />
Wurden die Betäubungsmittel (BTM) entsprechend den<br />
ärztlichen Verordnungen verabreicht (amtliches Formblatt<br />
für Betäubungsmittel, ärztliches Verordnungsblatt)?<br />
Sind die AM entsprechend den ärztlichen Verordnungen<br />
gestellt/verblistert worden?<br />
Sind verordnete AM für den im Einzelfall erforderlichen<br />
<strong>und</strong> dokumentierten Bedarf vorrätig (Bedarfsmedikation)?<br />
Sind vom Arzt abgesetzte <strong>und</strong> nicht mehr benötigte AM<br />
vorhanden?<br />
Wie ist gewährleistet, dass über einen kontrollierten<br />
Arzneimittelbestand die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
sofort angstlösende, schmerzlindernde <strong>und</strong> Betäubungsmittel<br />
einsetzen können?<br />
Wie ist deren Entnahme geregelt <strong>und</strong> wie wird sie kontrolliert<br />
(Verantwortung Einrichtung oder/<strong>und</strong> Arzt)?<br />
Sind bei Bedarfsarzneimitteln genaue Indikation, Einzeldosis<br />
<strong>und</strong> Maximaldosis/24 St<strong>und</strong>en dokumentiert? Wird<br />
der Verlauf des Einsatzes dokumentiert?<br />
Wo wird die Gabe von Bedarfsmedikation vermerkt?<br />
Finden sich in der Pflegeplanung besondere Hinweise zur<br />
Arzneimittelgabe?<br />
Werden beim Einsatz von Schmerzmitteln deren Wirksamkeit<br />
bzw. deren Nebenwirkungen dokumentiert (siehe auch<br />
nationaler Expertenstandard „Schmerz“)?<br />
Werden neben dem Arzneimittelblatt in der Dokumentation<br />
zusätzliche Arzneimittellisten geführt (z. B. Tropfenplan)?<br />
Sind Erstelldatum <strong>und</strong> Handzeichen des Erstellers, Datum<br />
<strong>und</strong> Handzeichen bei Abänderungen vorhanden?<br />
Liegen für alle vorrätigen AM die entsprechenden ärztlichen<br />
Verordnungen vor?<br />
Zeichnet der behandelnde Arzt die verordneten AM ab<br />
(Nachweis der Verordnung auch durch Fax, Arztbrief etc.)?<br />
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Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong>