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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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B<br />

●●<br />

Sofern situationsbedingt möglich, sich über die Diagnosen, Förderschwerpunkte<br />

<strong>und</strong> therapeutische Behandlung der Bewohner informieren<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

●●<br />

Art. 11 PfleWoqG,<br />

●●<br />

AVPfleWoqG<br />

●●<br />

DIN 18040-2 Barrierefreies<br />

Bauen – Planungsgr<strong>und</strong>lagen –<br />

Teil 2, Ausgabe 2011<br />

●●<br />

●●<br />

Bemerkung:<br />

−−<br />

SGB IX (z. B. § 2-6, § 9, § 26 ff, § 33 ff, § 55 ff)<br />

−−<br />

SGB XI ( z. B. §§ 14 <strong>und</strong> 15)<br />

BGB (Betreuungsrecht §§ 1896 ff)<br />

Tipps<br />

Übergangseinrichtungen sind häufig auf einen 18 bis 24-monatigen Aufenthalt<br />

konzipiert. Positive Entwicklungen, hin zu mehr Selbstständigkeit, sollten daher<br />

durch die Einrichtung beschrieben werden können.<br />

Während des Besuches der Gruppe können nicht alle Fragestellungen bzw.<br />

Beobachtungskriterien abgearbeitet werden. Es empfiehlt sich eine vorherige<br />

Auswahl weniger Schwerpunkte.<br />

Je nach Länge der Besuchsdauer wird die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter der FQA<br />

immer mehr in das Gruppengeschehen eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Es können eine Vielzahl an Beobachtungen getätigt werden (Personaleinsatz,<br />

Umgang, Fachlichkeit, Alltagsplanung, etc.). Das Auftreten der Prüferin oder des<br />

Prüfers sollten zunächst durch Zurückhaltung geprägt sein, letztlich werden die<br />

Wohnungen <strong>und</strong> Räumlichkeiten der Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner betreten.<br />

Weitergehende Informationen <strong>und</strong> Verfahrenshinweise: siehe Prüfhandbuch<br />

212<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong>

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