Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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Stationäre Hospize erbringen für unheilbar Erkrankte in der letzten Lebensphase<br />
Palliativpflege durch eigenes Personal 2 . Die palliativmedizinische Behandlung erfolgt<br />
durch niedergelassene Ärzte.<br />
Gr<strong>und</strong>lage ist der Respekt vor der Selbstbestimmung der Gäste in einem Hospiz,<br />
ihrer persönlichen Lebensgeschichte <strong>und</strong> ihren daraus resultierenden Wünschen<br />
<strong>und</strong> Bedürfnissen, unabhängig von ihrer Weltanschauung <strong>und</strong> sozialen Zugehörigkeit.<br />
A<br />
A.2.4.2 Daten <strong>und</strong> Erfahrungswerte<br />
●●<br />
●●<br />
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Durchgehend kleine Einrichtungen (6 bis 16 Plätze)<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kurzer Aufenthalt (durchschnittliche Verweildauer r<strong>und</strong><br />
22 Tage; bei 50 % der Gäste kürzer als 11 Tage)<br />
Gäste in einem Hospiz sind im Durchschnitt jünger als Bewohner in<br />
Einrichtungen für ältere Menschen (45% der Gäste jünger als 70 Jahre)<br />
●●<br />
Hoher Grad an Pflegebedürftigkeit (80% der Gäste in Pflegestufe 2<br />
oder 3)<br />
●●<br />
Knapp 90% der Gäste mit Krebserkrankung<br />
A.2.4.3 Wichtige Hinweise bei Begehungen durch die Fachstellen<br />
Pflege- <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung<br />
<strong>und</strong> Aufsicht<br />
Der sterbende <strong>und</strong> schwerstkranke Mensch steht im Mittelpunkt der gesamten<br />
<strong>Arbeit</strong>sorganisation im stationären Hospiz. „Letzte Wünsche“ werden nach Möglichkeit<br />
erfüllt.<br />
Die dem sterbenden Menschen nahe stehenden Menschen (Angehörige,<br />
Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> andere Lebewesen) sollen <strong>und</strong> dürfen „mit gestalten“.<br />
Schwerstkranke <strong>und</strong> sterbende Menschen <strong>und</strong> ihre Angehörigen, die der Versorgung<br />
<strong>und</strong> Begleitung bedürfen, werden professionell unterstützt durch ein multidisziplinäres<br />
Team, dem Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen <strong>und</strong><br />
Seelsorger, Sozialarbeiterinnen <strong>und</strong> Sozialarbeiter, Ehrenamtliche u. a. angehören<br />
sollten.<br />
2<br />
vgl. Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art <strong>und</strong> Umfang sowie zur<br />
Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998 in der Fassung<br />
der Vereinbarung vom 09.02.1999, zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf<br />
B<strong>und</strong>esebene <strong>und</strong> den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen<br />
Spitzenorganisationen<br />
Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 31