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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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Stationäre Hospize erbringen für unheilbar Erkrankte in der letzten Lebensphase<br />

Palliativpflege durch eigenes Personal 2 . Die palliativmedizinische Behandlung erfolgt<br />

durch niedergelassene Ärzte.<br />

Gr<strong>und</strong>lage ist der Respekt vor der Selbstbestimmung der Gäste in einem Hospiz,<br />

ihrer persönlichen Lebensgeschichte <strong>und</strong> ihren daraus resultierenden Wünschen<br />

<strong>und</strong> Bedürfnissen, unabhängig von ihrer Weltanschauung <strong>und</strong> sozialen Zugehörigkeit.<br />

A<br />

A.2.4.2 Daten <strong>und</strong> Erfahrungswerte<br />

●●<br />

●●<br />

●●<br />

Durchgehend kleine Einrichtungen (6 bis 16 Plätze)<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kurzer Aufenthalt (durchschnittliche Verweildauer r<strong>und</strong><br />

22 Tage; bei 50 % der Gäste kürzer als 11 Tage)<br />

Gäste in einem Hospiz sind im Durchschnitt jünger als Bewohner in<br />

Einrichtungen für ältere Menschen (45% der Gäste jünger als 70 Jahre)<br />

●●<br />

Hoher Grad an Pflegebedürftigkeit (80% der Gäste in Pflegestufe 2<br />

oder 3)<br />

●●<br />

Knapp 90% der Gäste mit Krebserkrankung<br />

A.2.4.3 Wichtige Hinweise bei Begehungen durch die Fachstellen<br />

Pflege- <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung<br />

<strong>und</strong> Aufsicht<br />

Der sterbende <strong>und</strong> schwerstkranke Mensch steht im Mittelpunkt der gesamten<br />

<strong>Arbeit</strong>sorganisation im stationären Hospiz. „Letzte Wünsche“ werden nach Möglichkeit<br />

erfüllt.<br />

Die dem sterbenden Menschen nahe stehenden Menschen (Angehörige,<br />

Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> andere Lebewesen) sollen <strong>und</strong> dürfen „mit gestalten“.<br />

Schwerstkranke <strong>und</strong> sterbende Menschen <strong>und</strong> ihre Angehörigen, die der Versorgung<br />

<strong>und</strong> Begleitung bedürfen, werden professionell unterstützt durch ein multidisziplinäres<br />

Team, dem Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen <strong>und</strong><br />

Seelsorger, Sozialarbeiterinnen <strong>und</strong> Sozialarbeiter, Ehrenamtliche u. a. angehören<br />

sollten.<br />

2<br />

vgl. Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art <strong>und</strong> Umfang sowie zur<br />

Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998 in der Fassung<br />

der Vereinbarung vom 09.02.1999, zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf<br />

B<strong>und</strong>esebene <strong>und</strong> den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen<br />

Spitzenorganisationen<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 31

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