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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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A.3 Durchführung der Begehung der<br />

Einrichtungen<br />

A<br />

A.3.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Urteilsbildung<br />

Für die Urteilsbildung gilt generell, dass die FQA die Stichproben <strong>und</strong> Einzelfallprüfungen<br />

vornimmt <strong>und</strong> die Fähigkeit der Einrichtung beurteilt, das PfleWoqG zu<br />

erfüllen. Ebenfalls sind die Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner vor Gefährdungen zu<br />

bewahren <strong>und</strong> ihre Würde zu schützen. Verpflichtend für die Beurteilung sind die<br />

nachfolgenden Gr<strong>und</strong>sätze der Urteilsbildung.<br />

Anlage:<br />

HLL Wahrnehmung<br />

zur Beurteilung<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

1<br />

Für die Umsetzung des PfleWoqG sind die Einrichtungen<br />

verantwortlich<br />

Das bedeutet für die FQA, dass alle Aktivitäten im Begehungsprozess<br />

dazu dienen, die Einrichtung in ihrer Aufgabenerfüllung<br />

zu unterstützen.<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

2<br />

Die FQA hat zwei Dimensionen der Urteilsbildung zu<br />

bewältigen:<br />

a) die Beurteilung der Erfüllung des PfleWoqG durch die<br />

Einrichtung selbst <strong>und</strong><br />

b) einen Beitrag zur Urteilsbildung der (zukünftigen) Nutzer<br />

einer Einrichtung zu leisten.<br />

Zu a): Bei der Beurteilung der Gesetzeskonformität bleibt die<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Verantwortung für die Gesetzeserfüllung bei der<br />

Einrichtung. Die FQA gehen wahrnehmungsgeleitet vor. Eine<br />

Beurteilung beruht auf verschiedenen Perspektiven <strong>und</strong> bildet<br />

sich aus den Wahrnehmungen <strong>und</strong> der Kompetenz der Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter der FQA. Urteile werden nach dem<br />

Konsensprinzip (siehe Gr<strong>und</strong>satz 8) mit der Einrichtung geklärt.<br />

(Siehe HLL „Von der Wahrnehmung zur Beurteilung“ ()). Das<br />

bedeutet ausdrücklich nicht, dass alle einer Meinung sein müssen.<br />

Bei festgestellten Mängeln hat die FQA die zur Verfügung<br />

stehenden, ordnungsrechtlichen Kompetenzen einzusetzen<br />

(siehe PfleWoqG; Abschnitt 2 Art. 11–17).<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 37

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