Preis- und Leistungsverzeichnis - Kreissparkasse Herzogtum ...
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B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
II.<br />
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank 2<br />
1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der Sparkasse/Landesbank<br />
<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Herzogtum</strong> Lauenburg<br />
Am Markt 4-5<br />
23909 Ratzeburg<br />
1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn<br />
1.3 Eintragung im Handelsregister<br />
HRA 1233 RZ Amtsgericht Lübeck<br />
1.4 Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />
1.5 Geschäftstage <strong>und</strong> Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank<br />
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten<br />
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen<br />
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von<br />
Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von<br />
- Sonnabenden,<br />
- dem 24. <strong>und</strong> 31. Dezember,<br />
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):<br />
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)<br />
Geschäftsstelle:<br />
SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:<br />
Datenfernübertragung:<br />
Telefon-Banking:<br />
jeweilige Öffnungszeit<br />
Montag bis Freitag bis 19.00 Uhr<br />
Montag bis Freitag bis 19.00 Uhr<br />
Montag bis Freitag bis 19.00 Uhr<br />
1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeiten<br />
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />
Finanzdienstleistungen,<br />
2. der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen),<br />
3. oder der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),<br />
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16.<br />
September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur<br />
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder<br />
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14.<br />
März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für<br />
Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.<br />
924/2009<br />
kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />
wenden.<br />
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den<br />
K<strong>und</strong>en zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband für<br />
Schleswig-Holstein anzurufen.<br />
Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />
Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband für Schleswig-Holstein<br />
Postfach 41 20<br />
Der Schlichter<br />
Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch<br />
24100 Kiel<br />
Näheres regelt die „Verfahrensordnung”,<br />
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
2 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem<br />
Kontoauszug.<br />
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