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Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

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Deutscher<br />

Forstunternehmerverband e.V. –<br />

-Bundesverband -<br />

BIOTOPHOLZ IM FORSTBETRIEB<br />

Arbeitssicherheit und <strong>Biotopholz</strong><br />

Wie lassen sich Risiken einschätzen und minimieren ?<br />

Referent: Thomas Klute, DFUV e.V., Ausschuss für Arbeit und Soziales


Forstunternehmer Thomas Klute, 35764 Sinn / Hessen<br />

Holzernte (teilmechanisiert), Baumpflege, Holzhandel, Mobilsägewerk<br />

- anerkannter Ausbildungsbetrieb -<br />

Inhaber: Thomas Klute, Forstwirtschaftsmeister<br />

Staatl. gepr. Holztechniker<br />

FLL – zertifizierter Baumkontrolleur


Presse-Mitteilung des DFUV<br />

Berlin, den 26. August 2010<br />

Auftakt zur Laubholzsaison: Steigender Totholzanteil gefährdet Waldarbeiter<br />

Vor Beginn der diesjährigen Laubholzsaison weist der Deutsche Forstunternehmerverband e.V. (DFUV)<br />

auf die Gefahren durch zu hohe Totholzanteile für Leib und Leben der im Holzeinschlag tätigen<br />

Menschen hin.<br />

Der Start in die diesjährige Laubholzernte steht – marktbedingt relativ früh – bevor. Bei der Holzernte,<br />

insbesondere im Laubstarkholz überwiegt nach wie vor die motormanuelle Aufarbeitung. Nicht<br />

zuletzt deswegen weist sie besondere Arbeitsbedingungen auf und ist ungleich gefährlicher als die<br />

hochmechanisierte Holzernte im Nadelholz.<br />

„Seit längerem ist Totholz ein viel diskutiertes Thema. Es ist ein charakteristisches Merkmal natürlicher<br />

Wälder und spielt in den neuen Waldbaukonzepten der Forstverwaltungen eine zentrale Rolle. Der<br />

Anteil abgestorbener Bäume, das sogenannte Totholz, hat in den Wäldern in den letzten<br />

Jahrzehnten deutlich zugenommen. Neben den ökologischen Aspekten von Totholz muss aber<br />

auch beachtet werden, dass ein weiter steigender Anteil das Arbeitsrisiko im Wald erhöht. Die<br />

Zahl von Unfällen, welche mit Totholz in Verbindung stehen, ist in den letzten Jahren deutlich<br />

gestiegen. Die mit der Anreicherung von Totholz angestrebten Ziele des Naturschutzes stehen der<br />

Sicherheit der Waldarbeiter entgegen und machen die Waldarbeit gefährlicher“, so der DFUV-<br />

Vorsitzende Hans-Jürgen Narjes.<br />

Die Gefahr für den Forstwirt geht vor allem von stehendem Totholz aus. Durch plötzlich abbrechende<br />

Trockenäste oder unerwartet umstürzende, abgestorbenen Bäume kommt es immer wieder zu<br />

Unfällen – insbesondere bei der Holzfällung und der Aufarbeitung in Buchenaltholzbeständen.<br />

Liegendes Totholz, auf den Feinerschließungslinien kann bei der Bringung hinderlich sein. In den<br />

Beständen ist es weniger problematisch, kann aber für die Forstwirte, besonders bei Regen und<br />

Schnee eine Stolperfalle darstellen.


Risiken: Bestandesstrukturen und Arbeitssicherheit im Vergleich<br />

• Altersklassenwald<br />

• Naturnaher Wald<br />

• Gute Sichtverhältnisse<br />

• Gelöste Arbeitsverfahren in Ruf – und Sichtweite<br />

• Gleichartige Bäume<br />

• Gute Rückweichmöglichkeit<br />

• Sichtbehinderung und Unübersichtlichkeit<br />

• Hoher Totholzanteil<br />

• Schwierige Kommunikation<br />

• Spannungen, Stolpern<br />

• Wenig Bewegungsfreiheit


Risiko: Naturverjüngung<br />

Arbeiten in Naturverjüngung stellt an<br />

die Arbeitsorganisation, die<br />

Fachkunde und die Ausstattung hohe<br />

Anforderungen.<br />

Stand der Technik:<br />

• Rückweichen anlegen<br />

• Arbeiten mit Helmfunk und ggf.<br />

Sicherungsposten<br />

• moderne, bestandesschonende<br />

Rücketechnik<br />

• gute Arbeitsvorbereitung mit<br />

Gassenanlage, Absperrung,<br />

Einweisung<br />

• gute Verständigung und Einarbeitung<br />

der Beschäftigten<br />

Folge: Gutes Personal und gute<br />

Technik, sowie hoher<br />

Organisationsaufwand verursachen<br />

höhere Kosten !<br />

Rücken in Naturverjüngung: Wird im naturnahen<br />

Wald zum Normalfall !<br />

Medio flumine quaerere aquam." (deutsch: "Mitten im Fluß das Wasser suchen"; entspricht im<br />

Deutschen "Vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen") - nach Properz


Risiko: Unterstand und Mischbaumarten<br />

Aus arbeitstechnischer Sicht besteht<br />

hier neben dem Totholz das größte<br />

Gefährdungspotential für die<br />

Beschäftigten. Folgende Brennpunkte<br />

kennen wir:<br />

• Laubholz – Unterstand unter Kiefer<br />

• Hainbuche - Unterstand unter Eiche /<br />

Altbuche<br />

• Mischbestände aus Laub – und<br />

Nadelholz<br />

• Hecken – Unterstand<br />

Neben Unübersichtlichkeit und<br />

eingeschränkter Bewegungsfreiheit ist<br />

hier das sichere Zufallbringen das<br />

größte Problem.<br />

Höhere Stämme legen sich auf<br />

unterständige Bäume und schlagen<br />

zurück. Äste brechen ab. Schwere<br />

Unfälle ereignen sich so.<br />

Unfallbericht HESSEN FORST 2008 /2009: Unfall verursachende Eiche (<br />

Foto FBZ Weilburg)


Risiko: Habitatbäume - flächendeckend in Wirtschaftswäldern<br />

Ökologisch besonders wertvolle<br />

Bäume, die Lebensstätte (-raum)<br />

für andere (seltene) Pflanzenund<br />

Tierarten (z.B. Fledermäuse,<br />

Vögel, Käferarten oder Mosse)<br />

sind. (Hess. Waldbaufibel)<br />

Dazu zählen:<br />

• Höhlenbäume<br />

• Horstbäume<br />

• besondere Wuchsformen<br />

• stehendes Totholz<br />

• liegendes Totholz<br />

• fakultative Habitatbäume<br />

• selten vorkommende Baumarten<br />

War mal ein Habitatbaum: Waldbaulich und<br />

ökologisch unsinnige Fällung:


Risiko: Habitatbäume und Arbeitsanforderungen<br />

Habitatbäume im Forst<br />

• Sind zu schonen wie Z -<br />

Bäume!<br />

• keine Fällschäden<br />

• Keine Rückeschäden<br />

• Keine Kronenberührung<br />

• Keine Kranberührung<br />

• Arbeitsschutz: Keine<br />

Habitatbäume im Fallbereich !<br />

Problem:<br />

• Zeit – und Kostenaufwändig !<br />

• Gefährlich !<br />

Bild: Handwerkliche Herausforderung:<br />

Habitatbuche ohne Totholz bei<br />

Durchforstung von schwachem Nadelholz


Interessensausgleich durch PEFC<br />

PEFC – Standards ab 1.1.2011<br />

Punkt 4.10:<br />

• <strong>Biotopholz</strong>, z.B. Totholz, Horst- und Höhlenbäume,<br />

wird zum Schutz der biologischen Vielfalt in<br />

angemessenem Umfang erhalten und gefördert.<br />

• Sein Umfang darf nicht zu unverhältnismäßigen<br />

wirtschaftlichen Nachteilen für den Waldbesitzer<br />

führen.<br />

• Verkehrssicherungspflicht, Waldschutz- und<br />

Unfallverhütungsvorschriftenwerden beachtet.<br />

• Betriebspläne beinhalten auch die Thematik<br />

„<strong>Biotopholz</strong> im Wald“.<br />

• Zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile kann an<br />

Förderprogrammen oder Maßnahmendes<br />

Vertragsnaturschutzes teilgenommen werden.<br />

• a) Siehe Leitfaden 4<br />

In magnis et voluisse sat est." (deutsch: "In großen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben.")


Frage: Können wir das schaffen ?<br />

Die aufgezählten Risiken lassen sich nicht abschaffen.<br />

Also müssen wir sie managen.<br />

Difficilia quae pulchra." (deutsch: "Das Schwierige ist schön.")


Risikobewertung: Bruchverhalten und Zerfallsstadien<br />

Phase Situation Dominierende Gefahren<br />

Entwicklungsphasen<br />

einer<br />

Habitatbaumgruppe:<br />

Die Zeiträume der<br />

einzelnen Phasen ist<br />

baumartenabhängig.<br />

(Modell Forst BW AuT<br />

– Konzept ( Alt – und<br />

Totholzkonzept)<br />

Quelle : Forst BW<br />

1 hohe Stabilität<br />

2<br />

3<br />

beginnende<br />

Destabilisierung<br />

fortgeschrittene<br />

Destabilisierung<br />

4 Zerfallsphase<br />

5 liegendes Totholz<br />

keine wesentlich<br />

größeren Gefahren als<br />

im übrigen Waldbestand<br />

abbrechende und<br />

herabfallende Dürräste<br />

Kronen- und<br />

Schaftbrüche, Umfallen<br />

von Bäumen durch<br />

physikalische<br />

Einwirkungen, auch<br />

spontan!<br />

bruchstückhaftes<br />

Zusammenfallen von<br />

Baumtorsos durch<br />

physikalische<br />

Einwirkungen, auch<br />

spontan!<br />

Totholzverhau,<br />

Stolperfallen und<br />

Hinderniss


Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 3<br />

- Grundpflichten des Arbeitgebers -<br />

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die<br />

erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />

unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen,<br />

die Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten<br />

bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die<br />

Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen<br />

und erforderlichenfalls sich ändernden<br />

Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine<br />

Verbesserung von Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz der Beschäftigten<br />

anzustreben.<br />

"Quidquid agis prudenter agas et respice finem." (deutsch: "Wie immer du handelst, handele<br />

klug und bedenke das Ende (die Folgen).„)


Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 4<br />

- Allgemeine Grundsätze – [Auszüge]<br />

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden<br />

allgemeinen Grundsätzen auszugehen:<br />

1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und<br />

Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung<br />

möglichst gering gehalten wird.<br />

2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen<br />

3. Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und<br />

Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse<br />

zu berücksichtigen.<br />

4. …<br />

5. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen<br />

Maßnahmen<br />

6. …<br />

7. Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen<br />

8. …<br />

Corruptissima re publica plurimae leges !" (deutsch: "Je verdorbener der Staat, desto mehr<br />

Gesetze hat er.") - gemäß Tacitus, Annalen III, 27


Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 5:<br />

- Beurteilung der Arbeitsbedingungen -<br />

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der<br />

für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit<br />

verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche<br />

Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich<br />

sind.<br />

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art<br />

der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen<br />

Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines<br />

Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.<br />

Audaces fortuna adiuvat." (deutsch: "Den Tapferen hilft das Glück.") - ähnlich bei Seneca<br />

d.J., Vergil und Terenz


Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 5 ff:<br />

- Beurteilung der Arbeitsbedingungen -<br />

(3) Eine Gefährdung kann sich sich insbesondere ergeben durch:<br />

1. Die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des<br />

Arbeitsplatzes<br />

2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen<br />

3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln,<br />

insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und<br />

Anlagen sowie den Umgang damit<br />

4. Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren,<br />

Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken<br />

5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten<br />

"Deficiente pecu, deficit omne, nia." (deutsch: "Mangelt im Beutel die Barschaft, mangelt's an Jeglichem.")


Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 6:<br />

-Dokumentationspflicht-<br />

(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der<br />

Tätigkeiten und Zahl der Beschäftigten<br />

erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen<br />

das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die<br />

von ihm festgelegten Maßnahmen des<br />

Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer<br />

Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartigen<br />

Gefährdungssituationen ist es ausreichend, wenn<br />

die Unterlagen zusammengefaßte Angaben<br />

enthalten.<br />

"Dura lex, sed lex." (deutsch: "Das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz.")


Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 7:<br />

- Übertragung von Aufgaben -<br />

Bei der Übertragung von Aufgaben auf<br />

Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art<br />

der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die<br />

Beschäftigten befähigt sind, die für die<br />

Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der<br />

Aufgabenerfüllung zu beachtenden<br />

Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.<br />

"Ex nihilo nihil fit." (deutsch: "Von nichts kommt nichts.")


Risikomanagement: Tod eines Kollegen ! Warum ?


Risikomanagement:<br />

Eine Gefährdung …<br />

( Unfallgefährdung oder<br />

Gesundheitsgefährdung) entsteht durch ein<br />

mögliches räumliches und / oder zeitliches<br />

Zusammentreffen einer Gefahrenquelle mit<br />

einer Person, bei der eine schädigende<br />

Wirkung eintreten kann.


Risikomanagement:<br />

Gefährdungen erkennen<br />

Vor jeder Maßnahme hat der Unternehmer eine<br />

Gefährdungsbeurteilung bei<br />

Arbeitsplätzen und<br />

Arbeitstätigkeiten<br />

vorzunehmen.<br />

Nebenstehend sind folgende Gefahrenquellen<br />

zu erkennen:<br />

• Totholz im Starkastbereich<br />

• Totholz im Stammbereich<br />

• Sichtbehindernde Naturverjüngung<br />

• Mischbestand<br />

• Liegendes Totholz<br />

• Schiefstand von Bäumen<br />

Es sind besondere Gefährdungen aufzunehmen,<br />

die vom üblichen Gefährdungsbereich der<br />

Beschäftigten abweichen. Diese können wie hier<br />

bestandestypisch sein, aber auch der<br />

Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten<br />

dienen oder einem neuen Gerät oder<br />

Arbeitsverfahren. D.h.: Über die Gefährdungen,<br />

die von einer Motorsäge ausgehen, reden wir<br />

Fachleute hier nicht mehr !<br />

Foto: Unfallbericht Hessen Forst 2008/2009 , HESSEN FORST


<strong>Biotopholz</strong> = Schadholz: Visuelle Baumkontrolle<br />

Ansprechen von<br />

Biotopmerkmalen an<br />

Bäumen: motormanuell<br />

besser möglich als vom<br />

Harvester aus ?<br />

Quelle Grafik: Leitsch Baumakademie


Maßnahmen<br />

Habe ich die Gefährdungen erkannt<br />

und diese als riskant bewertet, lege ich<br />

als Unternehmer oder Vorgesetzter die<br />

Schutzziele und Maßnahmen fest.<br />

Dazu bin ich durch die<br />

Arbeitsschutzgesetze verpflichtet.<br />

Schutzziele lauten allgemein:<br />

• Verletzungen der Beschäftigten<br />

verhindern<br />

• Einseitige Belastungen oder<br />

Überlastung der Beschäftigten<br />

verhindern<br />

• Verletzungen Dritter verhindern<br />

Oder konkret, nach der im einzelnen<br />

erkannten Gefahr:<br />

• Verletzungen durch<br />

zurückschlagende Äste beim Entasten<br />

verhindern<br />

• Verletzungen durch herabfallende<br />

Äste verhindern.<br />

Aufarbeiten von entzerrten Fichten auf dem<br />

Aufarbeitungsplatz: Schutzziel ist sichere Arbeit<br />

beim Entasten und Einteilen – das Risiko im Verhau<br />

ist zu groß.


Maßnahmen planen und ergreifen<br />

Maßnahmen können<br />

• technisch<br />

• organisatorisch<br />

• personenbezogen<br />

erfolgen.


Maßnahmen: Gefährdungsanalyse auf LSV - Vordruck<br />

Quelle: http://www.lsv.de/fob/01aktuell/praev017/index.html


Risikomanagement und Maßnahmen: Übersicht:<br />

Quelle: FBZ Weilburg


Maßnahmen in der teilmechanisierte Holzernte<br />

Sicherheitsfälltechnik und<br />

Rückweiche<br />

• Sicherheitsfälltechnik:<br />

Stechschnitt mit<br />

Halteband<br />

• Rückweiche: Entfernung<br />

geht vor Richtung !<br />

( FTI 8 / 2010)<br />

Fotos: Fällen ohne Halteband ( Quelle BFW)


Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />

Gefahrenbereich<br />

absperren<br />

Totholz im Fällbereich<br />

vorher zu Fall bringen<br />

Quelle LSV Jubiläumsausgabe (Forst)


Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />

Vor dem ersten Schnitt Baumbeurteilung<br />

durchführen<br />

• In welcher Richtung hängt der Baum?<br />

• Wie hoch ist der Baum?<br />

• Wie weit ist seine Krone ausgebildet?<br />

• Gibt es lose oder trockene Äste im<br />

Kronenbereich,<br />

die herunterfallen könnten?<br />

• Ist der Baum faul?<br />

Rückweiche freiräumen<br />

Die Rückweiche erfüllt nur dann ihren<br />

Sinn, wenn Astwerk oder andere<br />

Stolperfallen entfernt werden.<br />

Oftmals verbleiben nur wenige<br />

Sekunden, um sich in Sicherheit vor<br />

dem fallenden Stamm und<br />

herunterfallenden Ästen zu bringen.


Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />

Sicherheitsfällung mit<br />

Kastenschnitt<br />

und Sicherheitsband<br />

Eine sichere und exakte Fällung mit richtig<br />

dimensionierter Bruchleiste und Fallkerb<br />

gelingt besonders gut beim Kastenschnitt<br />

mit Sicherheitsband. Die Vermittlung dieser<br />

Fälltechnik ist heute<br />

Standard bei den Waldbauernschulen.<br />

Wer diese Technik noch nicht beherrscht,<br />

sollte die Kenntnis bei einem Lehrgang<br />

erwerben.<br />

Vor dem<br />

Zufallbringen:<br />

• Setzen der<br />

Sicherungskeile<br />

• Durchtrennen des<br />

Sicherheitsbandes<br />

• Zurücktreten auf die<br />

Rückweiche<br />

Bei der Fällung sollte man mindestens<br />

zehn Meter in die Rückweiche zurücktreten.<br />

Der Blick geht dabei in den<br />

Kronenraum, von dort erfolgt die größte<br />

Gefährdung durch abbrechende oder<br />

zurückschleudernde Äste. Die Unfallerfahrung<br />

zeigt, dass sich tödliche Unfälle vor<br />

allem im Umkreis von sechs Metern um<br />

den zu fällenden Stamm ereignen.


Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />

Sicherheitsabstand = doppelte Baumlänge<br />

Stellen Sie sich vor, ein Stamm fällt nicht in die<br />

vorgesehene Fällrichtung, sondern quer dazu und<br />

trifft dabei Ihren Rottenkollegen, den Vater, den<br />

Nachbarn! Die Konsequenzen wären furchtbar,<br />

wie sich jeder vorstellen kann.<br />

Deshalb unbedingt den Sicherheitsabstand<br />

(doppelte Baumlänge) zu anderen Personen<br />

beachten.<br />

Nie unter Hängern arbeiten!<br />

Diese Falle schnappt schneller zu, als man<br />

vermutet. Ein Weglaufen gelingt nicht. Deshalb<br />

niemals solch ein Risiko eingehen.<br />

Erhöhte Gefahr: Hier arbeitet zweite<br />

Person im Fällbereich<br />

Das Arbeiten unter Hängern hat<br />

schon zu vielen tödlichen Unfällen<br />

geführt


Maßnahmen:<br />

1. Rückweichen anlegen.<br />

2. Nur die mit dem Fällen<br />

beschäftigten Personen im<br />

Fallbereich ( hier NH 3 :<br />

zwei Mann)<br />

3. Funkverbindung wegen<br />

Sichtbehinderung (z.B.<br />

zum Rücker oder<br />

Sicherungsposten)<br />

4. Geeignete Schnitttechnik :<br />

Sicherheitsfälltechnik mit<br />

Sicherungskeil für ggf.<br />

schnelle Rückweiche<br />

Rückweiche: Entfernung geht vor Richtung !


Beispiel: Sicherheitsfällung einer Eiche am 5.01.2010<br />

Fotos: Nico Sommer und Yannic Bando, Fa. Klute<br />

Räumen des Arbeitsplatzes<br />

Baumansprache


Starker Totholzanteil in der Eiche mit durchgewachsenen<br />

Buchen: Die Rückweiche muss stimmen !<br />

Rückweiche anlegen<br />

„ Geprüfte Qualität einer Rückweiche“


Präzision ist gefragt: Hier schafft man sich Übersicht.<br />

Wurzelanlauf : erst waagerecht und<br />

möglichst 90 ° zum Fallkerb ….<br />

…. dann senkrecht schneiden.


Klare Kante: Der Kastenschnitt<br />

Man sieht den Faserverlauf der späteren<br />

Bruchleiste . Stabil ?<br />

Kastenförmiges Beischneiden<br />

erleichtert präzise Ausformung


Die Kronen dürfen sich beim Fallen nicht berühren:<br />

Die Richtung muß stimmen.<br />

… und Fallkerb - Dachschnitt<br />

Fallkerbsohlenschnitt


Qualität hat Vorrang<br />

Überprüfen der Fällrichtung<br />

Herzstich – verhindert Aufreißen<br />

der milden Eiche


Klare und geschulte Abläufe…<br />

Der Herzstich wird ausgefächert<br />

Fällschnitt – Stechschnitt von der<br />

gefährlichen Seite


… sind das Merkmal der Sicherheitsfälltechnik !<br />

und zweiter Fällschnitt –<br />

Stechschnitt von der<br />

ungefährlichen Seite;<br />

Setzen des Sicherungskeils


Achtung ! Baum fällt !<br />

Fertig ausgeformter Fällschnitt –<br />

es steht nur noch das Halteband<br />

Durchtrennen des Haltebandes


Präzision und Arbeitssicheheit …<br />

Baum fällt – beobachten des<br />

Kronenraumes von der Rückweiche aus<br />

Stock von oben – vorne das<br />

Halteband


… nennen wir FORSTHANDWERK !<br />

Blick auf die Bruchleiste


RISIKO: Keilen bei Totholz ?<br />

Im Laubholz sind in fast jeder<br />

Krone gefährliche<br />

Trockenäste vorhanden.<br />

Diese brechen häufig schon<br />

bei leichter Erschütterung ab.<br />

Vorsicht beim Keilen !<br />

• Beim Keilen besteht die<br />

Gefahr, dass Trockenäste<br />

abbrechen. Deshalb:<br />

Schlagpausen einlegen<br />

und Krone beobachten.<br />

Bäume mit hohem<br />

Gefahrenpotenzial aus<br />

sicherer Entfernung mit<br />

einer Seilwinde zu Fall<br />

bringen.


Maßnahmen in der teilmechanisierten Holzernte:<br />

Seilzugfällung und Anschlagsverfahren


Maßnahmen: Weilburger Starkholzverfahren<br />

• Seilzugverfahren mit<br />

Windenseil<br />

• Schubstangen oder<br />

Wurfbeutel statt Leiter zum<br />

Anbringen des Seils<br />

• Anschlag – Seil mit Schäkel<br />

wird vormontiert<br />

• Schlepper wird mit Funk<br />

gerufen<br />

• Anhängen des Zugseils<br />

• Umziehen auf Kommando des<br />

MS – Führers<br />

• Voraussetzung: Umlenkrolle /<br />

Seillänge > doppelte<br />

Baumlänge (mind. Ca 80 m + 3<br />

Wicklungen)


Maßnahmen: Königsbronner Anschlagtechnik für<br />

Totholzbäume und abreißende Äste<br />

„Die Waldarbeiter und Unternehmer<br />

kennen und beherrschen<br />

seilwindenunterstützte<br />

Arbeitsverfahren sowie angepasste<br />

Schnitttechniken wie bspw. die<br />

Königsbronner Anschlagtechnik<br />

(KAT) und die Fällung mit<br />

unterschnittenem Halteband.“<br />

Quelle: AUT – Konzept Forst BW<br />

• Das unterschnittene Halteband wird<br />

mit dem Schlepper<br />

auseinandergezogen.<br />

• Die verbleibende stehende Faser hält<br />

den Baum, bis der MS – Führer aus<br />

dem Gefahrenbereich gelangt ist.


Maßnahmen: Technischer Stand bei Seilzugfällungen<br />

• Königsbronner oder<br />

Weilburger<br />

Anschlagverfahren<br />

werden<br />

weiterentwickelt<br />

(Anschlagshilfsmittel<br />

mit Zwille und<br />

Wurfbeutel, Dyneema<br />

Seil, Rucksack etc.)<br />

• Helmfunk<br />

• Sicherheitsfälltechnik<br />

• Unterschnittenes<br />

Halteband<br />

• Negative Bruchleiste<br />

Forum mit Bewertung:<br />

http://www.waldwissen.net/themen/forsttechnik/waldarbeit/fva_totholz_arbeitssicherheit_DE


Maßnahmen: Seilwindenunterstützte Holzernte in der UVV<br />

VSG 4.3<br />

§ 5 Fällung und Aufarbeitung<br />

3. Bei seilwindenunterstützten Holzernteverfahren werden die Bäume zur Einhaltung der<br />

vorgesehenen Fallrichtung in der Regel durch Seilzug zu Fall gebracht und vorgezogen.<br />

Hierbei werden in dichten Baumbeständen die Bäume verfahrensbedingt teilweise<br />

kurzfristig angelehnt.<br />

Zum fachgerechten Zufallbringen angelehnter Bäume gehört, daß<br />

– der gefällte und angelehnte Baum angehängt und vorgezogen wird, bevor mit dem<br />

Fällschnitt am nächsten Baum begonnen wird,<br />

– nur der mit dem Anhängen Beschäftigte die Winde steuert.<br />

(7) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß das Umziehen von Bäumen nur mit Seilwinde<br />

oder Seilzug erfolgt. Das Seil ist vor Beginn der Fäll-oder Rodearbeit am Baum zu<br />

befestigen. Die Seillänge muß so gewählt werden, daß sich die Winde oder der Seilzug<br />

außerhalb des Gefahrenbereichs befindet.<br />

§ 8 Holzrücken<br />

(3) Die Seilzugarbeit darf nur vom Fahrersitz aus vorgenommen wer<br />

den, sofern die Winde keine gefahrlose Fernbedienung hat und icht<br />

von anderer Stelle des Schleppers gefahrlos bedient werden kann. Der Windenführer muß den<br />

Arbeitsvorgang beobachten.<br />

(4) Beim Rücken mit Seilwinden ist die Seilwinde so aufzustellen ,daß ihre Stellung durch die<br />

Zuglast nicht verändert werden kann. Der Betätigungsstand darf nicht im<br />

Gefahrenbereich der Rückelast liegen. Der Windenführer muß den Arbeitsvorgang<br />

beobachten.<br />

(5) Bei der Seilarbeit dürfen sich die Versicherten nicht neben der gezogenen Last,zwischen<br />

Last und ziehender Winde sowie im Gefahrwinkel zwischen Winde, Umlenkung und Last<br />

aufhalten. Bei Verwendung von Funkfernsteuerung ist es zulässig, daß die mit dem<br />

Rücken beschäftigte Person in Höhe des Seilanschlags neben dem Baumstamm<br />

mitgeht. Schadhafte Seile dürfen nicht verwendet werden. Spulhilfemit Hand ist nicht<br />

zulässig.<br />

Foto : LSV BLB „Waldarbeit“ : negativer Schnitt


Maßnahmen: Fällgabeln - Drücken statt Ziehen<br />

• Bild oben: „Baumschubser“<br />

der Firma Kotschenreuther,<br />

Steinwiesen – Neufang,<br />

Foto Kotschenreuther<br />

• Bild unten und rechts:<br />

Darmstädter Sicherheits -<br />

Fällgabel, Patentiert durch<br />

Norbert Hecker<br />

Dipl.-Ing. (FH)<br />

Wasser- und Verkehrswesen<br />

Sohrener Straße 2<br />

D-55491 Büchenbeuren<br />

Die Fällung des Baumes wird durch die Anlage eines Fallkerbs<br />

vorbereitet. Der Fällschnitt wird soweit reduziert, dass eine<br />

starke Bruchleiste stehen bleibt. Erst wenn der<br />

Motorsägenführer den Gefahrenbereich verlassen und dies<br />

über Helmfunk dem Baggerführer mitgeteilt hat, wird der Baum<br />

zu Fall gebracht (Foto rechts und Text: LSV Jubi Forst)


Maßnahmen: Seilzug - Wieviel Kraft braucht ein Baum ?<br />

• Quelle links: : Forst +<br />

Technik 5 / 2009<br />

• „Fällen mit Seilwinde<br />

leicht gemacht“, Werner<br />

Kieser, FBZ Königsbronn


Maßnahmen: Öldruckheber<br />

Abb. 2 - Der<br />

hydraulische Fällkeil<br />

kann wie ein normaler<br />

Keil verwendet<br />

werden. Zum Tragen ist<br />

er angenehmer als der<br />

Fällheber. (WSL)<br />

Abb. 1 - Der hydraulische<br />

Fällheber arbeitet nach dem<br />

Prinzip des Wagenhebers. Für<br />

Bäume mit weniger als 45 cm<br />

Durchmesser ist das Gerät nicht<br />

geeignet. (Quelle WSL)<br />

Abb. 3 - Die<br />

hydraulischen<br />

Fällhilfen erleichtern<br />

das Keilen und<br />

machen diese Arbeit<br />

sicherer. Den Seilzug<br />

ersetzen sie jedoch<br />

nicht (WSL)


Maßnahmen: Öldruckheber mit Verlängerungsschlauch<br />

Pumpen – Zylindersatz mit langem<br />

Hydraulikschlauch:<br />

Einsatz bei freistehenden Bäumen mit<br />

großer Astbruchgefahr (z.B.<br />

Starkholzdouglasien), Pumpen aus<br />

sicherer Entfernung, wenn kein Seilzug<br />

möglich ist ( Quelle: Parker Hydraulics)<br />

Aber Achtung:<br />

Weder der Fällkeil noch der Fällheber ersetzen den Seilzug. Bäume, welche zurückhängende<br />

Kronen haben oder Kronenteile aufweisen, die mit anderen Bäumen verwachsen sind,<br />

dürfen damit nicht gefällt werden! Denn die Kraft wirkt nur am Boden. Das Band wird<br />

extrem belastet, die Hebelkraft des Seilzuges mit hoch angebrachtem Fällhaken oder<br />

Würgeseil fehlt. Das Nachsetzen eines normalen Keils als Sicherung ist in jedem Fall<br />

notwendig! (Quelle WSL)<br />

ÖLHEBER NUR DURCH GESCHULTES<br />

PERSONAL EINSETZEN !


Risiko Aufreißen – Maßnahme Stammpressen<br />

?<br />

Gurt-Stammpresse : grube-shop.de<br />

Die Stammpresse vermeidet das Aufreißen unter<br />

Spannung stehender Bäume bei der Fällung oder<br />

Aufarbeitung. Sie wird oberhalb des geplanten<br />

Fällschnittes so um den Baum gelegt, daß der Verschluß<br />

gegenüber dem Fällkerb liegt.<br />

Der breite, dehnungsarme Gurt vermeidet<br />

Beschädigungen des Splintholzes.<br />

Gurtbreite 75 mm<br />

Dehnung % 1 % bei 1000 daN Vorspannung<br />

Bruchlast 5, 20000 daN<br />

Gurtlänge 400 cm<br />

Original Stammpresse Anker: dominicus-shop.de<br />

Mit diesem bewährten, "FPA"-geprüften Gerät wird das<br />

Aufreißen in Spannung befindlicher Baumstämme<br />

vermieden. Geeignet für Baumstämme bis zu 100 cm Ø. Die<br />

Stammpresse ist leicht zu handhaben und klemmt<br />

selbsttätig, wenn das Seil gespannt wird, arbeitet ohne losen<br />

Keil, komplett mit 700 mm langem Spannrohr.<br />

Länge des Seiles: 3,5 m<br />

Seil-Durchmesser 14 mm<br />

Gewicht 9400 g<br />

Gewicht 4900 g


TOTHOLZ IN DER<br />

MECHANISIERTEN<br />

HOLZERNTE


Maßnahme: Anforderungen an Maschinenkabinen<br />

1.2.1 Sicherheitstechnisches Prüfzertifikat<br />

Es muss das Zertifikat einer unabhängigen, sachverständigen Stelle über die<br />

Arbeitssicherheit, eine sicherheitstechnische Begutachtung oder eine formelle<br />

GS-Prüfung nach dem Gerätesicherheitsgesetz vorliegen.<br />

1.2.2 Kabinenprüfung: Arbeitsplatz, Kabinenmaße, Betätigungskräfte<br />

Prüfkriterien<br />

Geprüft werden Kabinenmaße, Klimatisierung, Lüftung, Heizung, ROPS,<br />

FOPS, ggf. OPS, Bedienelemente Kabine, Stellteile, Betätigungskräfte und<br />

Anordnung, Nivellierbarkeit des Arbeitsplatzes.<br />

Definitionen<br />

Die Kabine muss der ISO 8082, ROPS (Roll-over Protektive Structure) und<br />

ISO 8083 FOPS (Falling Objekt Protektive Structures) entsprechen sowie ggf.<br />

(bei Kranvollerntern) Sicherheit gegen gerissene Sägekettenteile bieten<br />

(OPS- Scheiben in Richtung des Aggregates aus ausreichend dickem Sicherheitsglas).<br />

Die Abmessungen für Kabinenzugang, Innenraum, Fahrersitz sowie Bedienelemente<br />

müssen der EN 1553 entsprechen.<br />

Eine ausreichende Temperierung des Innenraums für alle Witterungsbedingungen<br />

und eine Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung muss gegeben<br />

sein.<br />

Die Nivellierbarkeit des Arbeitsplatzes ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal der<br />

Kabine. Es kann auf verschiedene Weise gelöst sein (Nivellierbarkeit des Sitzes,<br />

Nivellierbarkeit der gesamten Kabine – längs und/oder quer).<br />

Stand Februar 2010<br />

13<br />

Bewertung / Interpretation<br />

Die Einhaltung der Normforderungen wird verbal bewertet, Abweichungen<br />

werden benannt und ggf. bewertet.<br />

Daneben kann der subjektive Eindruck von einer Kabine formuliert werden,<br />

wenn sie Besonderheiten aufweist, die außerhalb der Normforderungen liegen<br />

(z.B. Die Kabine wirkt aufgrund der Deckengestaltung besonders eng)<br />

Handlungsempfehlungen<br />

des KWF zu Herstellung,<br />

Beschaffung und Einsatz von<br />

Forstmaschinen


Risiko Nachtarbeit<br />

KWF – Handlungsempfehlung:<br />

1.1.4 Arbeitsfeld-Ausleuchtung<br />

Definitionen<br />

Eine gute Arbeitsfeldausleuchtung ist bei einem relativ hohen Anteil an Arbeit<br />

in Dunkelheit eine wichtige Voraussetzung zum Erreichen der für einen<br />

wirtschaftlichen Einsatz notwendigen Maschinenarbeitsstunden pro Jahr. Kriterien<br />

für die Güte einer Arbeitsfeldausleuchtung sind:<br />

- Lichtstärke (Lux),<br />

- Gleichmäßigkeit der Arbeitsfeldausleuchtung (Minimale Lichtstärke der<br />

Bewertungsfläche / mittlere Lichtstärke der Bewertungsfläche) und<br />

- Blendfreiheit.<br />

Die Güte der Arbeitsfeldleuchtung und die Blendfreiheit werden gutachtlich<br />

eingeschätzt und nur in Sonderfällen (bei diesbezüglichen Problemen) gemessen.<br />

Bewertung / Interpretation (bei Messung)<br />

Es werden folgende Mindestlichtstärken gefordert:<br />

Hauptarbeitsbereich > 10 Lux<br />

Nebenarbeitsbereich > 3 Lux<br />

Aufstiege, Kopplungselemente >3 Lux<br />

Beobachtungsobjekte im Sichtfeld >20 Lux<br />

Stand Februar 2010<br />

Bewertung Symbol Kriterium<br />

Mindestlichtstärke<br />

Sehr gut + + >50 % überschritten<br />

Gut + >25 % überschritten<br />

Befriedigend o eingehalten<br />

Ausreichend - >25 % unterschritten<br />

Mangelhaft - - >50 % unterschritten<br />

Die Einhaltung dieser Grenzwerte und die Gleichmäßigkeit werden in jedem<br />

Arbeitsbereich geprüft und bewertet.<br />

Seilrücken ist in Nachtarbeit verboten.<br />

Kranarbeit muss ohne Risiken möglich sein.<br />

Die UVV muss auch im Dunklen eingehalten<br />

werden können. Stehendes Totholz sehe<br />

ich im Dunklen nicht !


Maßnahme: Bestandesschonende Forstmaschinen – weniger<br />

Totholzbruch ?<br />

2.2 Bestand<br />

Quelle:<br />

Der Bestand ist sowohl forstlicher Produktionsfaktor als auch Produkt.<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

• Schäden am Bestand, insbesondere am Kollektiv der Z-Bäume, sind zu<br />

vermeiden.<br />

• Bei der Feinerschließung sind Auswirkungen auf die Bestandesstabilität<br />

zu berücksichtigen.<br />

Kriterien:<br />

Einsatz (unabhängig von der eingesetzten Maschine):<br />

Stamm- und Wurzelschäden<br />

Schäden an Jungwüchsen und –beständen.<br />

Erhöhtes Schadensrisiko in der Hauptsaftzeit.<br />

Geringeres Schadensrisiko bei Kurzholzaufarbeitung gegenüber<br />

Langholzaufarbeitung.<br />

Rückegassenabstand und –breite in Abhängigkeit von Baumart, Bestandesalter,<br />

Boden und betrieblichen Zielen.<br />

Hiebsordnung.<br />

Maschinentechnik (Anhang):<br />

2.2.1 Maschinenkennwert wie z.B. Abmessungen, Steuerung, Ausleger-<br />

/Krantiltbarkeit, Sichtverhältnisse (siehe 1.1.3), Arbeitsfeld-Ausleuchtung<br />

(siehe 1.1.4)<br />

2.2.2 Funkfernsteuerung: zum bestandespfleglichen Rücken bei Vorhandensein<br />

einer Seilwinde<br />

Handlungsempfehlungen<br />

des KWF zu<br />

Herstellung,Beschaffung<br />

und Einsatz von<br />

Forstmaschinen


Bodenschutz: Kombinierte Verfahren in naturnahen Wäldern<br />

Quelle: Dr. Udo Hans Sauter<br />

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-<br />

Württemberg (FVA)


Bodenschutz: Seillinienverfahren im Bodenzug<br />

1. Baum 1 wird gefällt und abgezogen<br />

2. Baum 2 dient als Abweiser<br />

3. Baum 2 wird gefällt und<br />

4. gemeinsam mit Baum 1 vorgeliefert<br />

Anschließend:<br />

Einteilen und sortieren an der Gasse /<br />

Waldstrasse manuell oder durch<br />

Harvester<br />

Verfahren:<br />

Modifiziertes Goldberger Verfahren<br />

Niedersächsisches Windenverfahren


Biotopkartierung Hessen ( Natureg)<br />

Naturschutzgebiete in der Hörre<br />

Vogelschutzgebiet Hörre


Biotopkartierung Hessen ( Natureg)<br />

Landschaftsschutzgebiete Hörre<br />

FFH - Gebiete Hörre


Biotopkartierung Hessen ( Natureg)<br />

Biotopkartierung Hörre<br />

Biotopkomplexe Hörre


Frage der Durchbeschäftigung von Fachkräften im Sommer<br />

• Hauptnutzung in<br />

Laubholzbeständen ist von<br />

Mitte April bis ende August<br />

grundsätzlich zu unterlassen<br />

• Bestandespflege in<br />

Laubholzbeständen mittleren<br />

Alters: Rücksichtnahme auf<br />

gefährdete Arten unter<br />

Vermeidung von Störungen<br />

von Mitte April bis Ende<br />

August<br />

• Im Nadelholz ist auf den<br />

Sperlingskauz Rücksicht zu<br />

nehmen<br />

HESSEN FORST, Geschäftsanweisung Artenschutz


Forstliche Fachkräfte – garantiert durch Mindestlohn<br />

WIR SIND:<br />

BAUMPFLANZER<br />

Jeder Baum ist ein Wunderwerk der Schöpfung.<br />

In Absprache mit Förstern und Waldbesitzern<br />

pflanzen Forstunternehmer zielgerichtet Baum für<br />

Baum – auch für Sie!<br />

WALDFPLEGER<br />

Der Deutsche Wald ist die grüne Lunge der Nation<br />

und wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum.<br />

Damit das so bleibt, sorgen wir für fachgerechte<br />

Pflege.<br />

HOLZERNTER<br />

Die Waldarbeit ist lebensgefährlich.<br />

Nur mit hochqualifizierten Fachpersonal und mit<br />

einem gut ausgerüsteten Maschinenpark können<br />

wir Holz sicher und effizient ernten.<br />

FORSTUNTERNEHMER IN DEUTSCHLAND!<br />

In Zusammenarbeit mit unseren Partnern stehen<br />

wir heute mit zertifizierter Fachausbildung und<br />

nachhaltiger Waldwirtschaft, mit bewährter<br />

Tradition und kluger Innovation für das Wohl<br />

kommender Generationen.<br />

Warum wir 2010 erneut Mindestlohn fordern:<br />

Neben den Gründen, die bereits 2008 zu unserer<br />

Entscheidung zugunsten eines<br />

Branchenmindestlohnes geführt haben, entwickeln<br />

sich zur Zeit folgende Trends in der Branche, die ein<br />

dringendes und verantwortungsvolles Handeln<br />

zugunsten eines Branchenmindestlohnes seitens<br />

der Bundesregierung erfordern:<br />

Fokussierung der Waldgebiete als Reservoirs für den<br />

Artenschutz –hier geht es um den Erhalt der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen in unserem Land und<br />

damit um die direkte praktische Verantwortung der<br />

draußen im Wald tätigen Unternehmen und<br />

Mitarbeiter<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz im naturnahen Wald –<br />

hier findet seit zwei Jahren eine rasante Zuspitzung<br />

der persönlichen und fachlichen Anforderungen an<br />

die Beschäftigten statt


Hier steht alles drin :


Gute forstliche Praxis

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