Biotopholz - AfL Niedersachsen eV
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Deutscher<br />
Forstunternehmerverband e.V. –<br />
-Bundesverband -<br />
BIOTOPHOLZ IM FORSTBETRIEB<br />
Arbeitssicherheit und <strong>Biotopholz</strong><br />
Wie lassen sich Risiken einschätzen und minimieren ?<br />
Referent: Thomas Klute, DFUV e.V., Ausschuss für Arbeit und Soziales
Forstunternehmer Thomas Klute, 35764 Sinn / Hessen<br />
Holzernte (teilmechanisiert), Baumpflege, Holzhandel, Mobilsägewerk<br />
- anerkannter Ausbildungsbetrieb -<br />
Inhaber: Thomas Klute, Forstwirtschaftsmeister<br />
Staatl. gepr. Holztechniker<br />
FLL – zertifizierter Baumkontrolleur
Presse-Mitteilung des DFUV<br />
Berlin, den 26. August 2010<br />
Auftakt zur Laubholzsaison: Steigender Totholzanteil gefährdet Waldarbeiter<br />
Vor Beginn der diesjährigen Laubholzsaison weist der Deutsche Forstunternehmerverband e.V. (DFUV)<br />
auf die Gefahren durch zu hohe Totholzanteile für Leib und Leben der im Holzeinschlag tätigen<br />
Menschen hin.<br />
Der Start in die diesjährige Laubholzernte steht – marktbedingt relativ früh – bevor. Bei der Holzernte,<br />
insbesondere im Laubstarkholz überwiegt nach wie vor die motormanuelle Aufarbeitung. Nicht<br />
zuletzt deswegen weist sie besondere Arbeitsbedingungen auf und ist ungleich gefährlicher als die<br />
hochmechanisierte Holzernte im Nadelholz.<br />
„Seit längerem ist Totholz ein viel diskutiertes Thema. Es ist ein charakteristisches Merkmal natürlicher<br />
Wälder und spielt in den neuen Waldbaukonzepten der Forstverwaltungen eine zentrale Rolle. Der<br />
Anteil abgestorbener Bäume, das sogenannte Totholz, hat in den Wäldern in den letzten<br />
Jahrzehnten deutlich zugenommen. Neben den ökologischen Aspekten von Totholz muss aber<br />
auch beachtet werden, dass ein weiter steigender Anteil das Arbeitsrisiko im Wald erhöht. Die<br />
Zahl von Unfällen, welche mit Totholz in Verbindung stehen, ist in den letzten Jahren deutlich<br />
gestiegen. Die mit der Anreicherung von Totholz angestrebten Ziele des Naturschutzes stehen der<br />
Sicherheit der Waldarbeiter entgegen und machen die Waldarbeit gefährlicher“, so der DFUV-<br />
Vorsitzende Hans-Jürgen Narjes.<br />
Die Gefahr für den Forstwirt geht vor allem von stehendem Totholz aus. Durch plötzlich abbrechende<br />
Trockenäste oder unerwartet umstürzende, abgestorbenen Bäume kommt es immer wieder zu<br />
Unfällen – insbesondere bei der Holzfällung und der Aufarbeitung in Buchenaltholzbeständen.<br />
Liegendes Totholz, auf den Feinerschließungslinien kann bei der Bringung hinderlich sein. In den<br />
Beständen ist es weniger problematisch, kann aber für die Forstwirte, besonders bei Regen und<br />
Schnee eine Stolperfalle darstellen.
Risiken: Bestandesstrukturen und Arbeitssicherheit im Vergleich<br />
• Altersklassenwald<br />
• Naturnaher Wald<br />
• Gute Sichtverhältnisse<br />
• Gelöste Arbeitsverfahren in Ruf – und Sichtweite<br />
• Gleichartige Bäume<br />
• Gute Rückweichmöglichkeit<br />
• Sichtbehinderung und Unübersichtlichkeit<br />
• Hoher Totholzanteil<br />
• Schwierige Kommunikation<br />
• Spannungen, Stolpern<br />
• Wenig Bewegungsfreiheit
Risiko: Naturverjüngung<br />
Arbeiten in Naturverjüngung stellt an<br />
die Arbeitsorganisation, die<br />
Fachkunde und die Ausstattung hohe<br />
Anforderungen.<br />
Stand der Technik:<br />
• Rückweichen anlegen<br />
• Arbeiten mit Helmfunk und ggf.<br />
Sicherungsposten<br />
• moderne, bestandesschonende<br />
Rücketechnik<br />
• gute Arbeitsvorbereitung mit<br />
Gassenanlage, Absperrung,<br />
Einweisung<br />
• gute Verständigung und Einarbeitung<br />
der Beschäftigten<br />
Folge: Gutes Personal und gute<br />
Technik, sowie hoher<br />
Organisationsaufwand verursachen<br />
höhere Kosten !<br />
Rücken in Naturverjüngung: Wird im naturnahen<br />
Wald zum Normalfall !<br />
Medio flumine quaerere aquam." (deutsch: "Mitten im Fluß das Wasser suchen"; entspricht im<br />
Deutschen "Vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen") - nach Properz
Risiko: Unterstand und Mischbaumarten<br />
Aus arbeitstechnischer Sicht besteht<br />
hier neben dem Totholz das größte<br />
Gefährdungspotential für die<br />
Beschäftigten. Folgende Brennpunkte<br />
kennen wir:<br />
• Laubholz – Unterstand unter Kiefer<br />
• Hainbuche - Unterstand unter Eiche /<br />
Altbuche<br />
• Mischbestände aus Laub – und<br />
Nadelholz<br />
• Hecken – Unterstand<br />
Neben Unübersichtlichkeit und<br />
eingeschränkter Bewegungsfreiheit ist<br />
hier das sichere Zufallbringen das<br />
größte Problem.<br />
Höhere Stämme legen sich auf<br />
unterständige Bäume und schlagen<br />
zurück. Äste brechen ab. Schwere<br />
Unfälle ereignen sich so.<br />
Unfallbericht HESSEN FORST 2008 /2009: Unfall verursachende Eiche (<br />
Foto FBZ Weilburg)
Risiko: Habitatbäume - flächendeckend in Wirtschaftswäldern<br />
Ökologisch besonders wertvolle<br />
Bäume, die Lebensstätte (-raum)<br />
für andere (seltene) Pflanzenund<br />
Tierarten (z.B. Fledermäuse,<br />
Vögel, Käferarten oder Mosse)<br />
sind. (Hess. Waldbaufibel)<br />
Dazu zählen:<br />
• Höhlenbäume<br />
• Horstbäume<br />
• besondere Wuchsformen<br />
• stehendes Totholz<br />
• liegendes Totholz<br />
• fakultative Habitatbäume<br />
• selten vorkommende Baumarten<br />
War mal ein Habitatbaum: Waldbaulich und<br />
ökologisch unsinnige Fällung:
Risiko: Habitatbäume und Arbeitsanforderungen<br />
Habitatbäume im Forst<br />
• Sind zu schonen wie Z -<br />
Bäume!<br />
• keine Fällschäden<br />
• Keine Rückeschäden<br />
• Keine Kronenberührung<br />
• Keine Kranberührung<br />
• Arbeitsschutz: Keine<br />
Habitatbäume im Fallbereich !<br />
Problem:<br />
• Zeit – und Kostenaufwändig !<br />
• Gefährlich !<br />
Bild: Handwerkliche Herausforderung:<br />
Habitatbuche ohne Totholz bei<br />
Durchforstung von schwachem Nadelholz
Interessensausgleich durch PEFC<br />
PEFC – Standards ab 1.1.2011<br />
Punkt 4.10:<br />
• <strong>Biotopholz</strong>, z.B. Totholz, Horst- und Höhlenbäume,<br />
wird zum Schutz der biologischen Vielfalt in<br />
angemessenem Umfang erhalten und gefördert.<br />
• Sein Umfang darf nicht zu unverhältnismäßigen<br />
wirtschaftlichen Nachteilen für den Waldbesitzer<br />
führen.<br />
• Verkehrssicherungspflicht, Waldschutz- und<br />
Unfallverhütungsvorschriftenwerden beachtet.<br />
• Betriebspläne beinhalten auch die Thematik<br />
„<strong>Biotopholz</strong> im Wald“.<br />
• Zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile kann an<br />
Förderprogrammen oder Maßnahmendes<br />
Vertragsnaturschutzes teilgenommen werden.<br />
• a) Siehe Leitfaden 4<br />
In magnis et voluisse sat est." (deutsch: "In großen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben.")
Frage: Können wir das schaffen ?<br />
Die aufgezählten Risiken lassen sich nicht abschaffen.<br />
Also müssen wir sie managen.<br />
Difficilia quae pulchra." (deutsch: "Das Schwierige ist schön.")
Risikobewertung: Bruchverhalten und Zerfallsstadien<br />
Phase Situation Dominierende Gefahren<br />
Entwicklungsphasen<br />
einer<br />
Habitatbaumgruppe:<br />
Die Zeiträume der<br />
einzelnen Phasen ist<br />
baumartenabhängig.<br />
(Modell Forst BW AuT<br />
– Konzept ( Alt – und<br />
Totholzkonzept)<br />
Quelle : Forst BW<br />
1 hohe Stabilität<br />
2<br />
3<br />
beginnende<br />
Destabilisierung<br />
fortgeschrittene<br />
Destabilisierung<br />
4 Zerfallsphase<br />
5 liegendes Totholz<br />
keine wesentlich<br />
größeren Gefahren als<br />
im übrigen Waldbestand<br />
abbrechende und<br />
herabfallende Dürräste<br />
Kronen- und<br />
Schaftbrüche, Umfallen<br />
von Bäumen durch<br />
physikalische<br />
Einwirkungen, auch<br />
spontan!<br />
bruchstückhaftes<br />
Zusammenfallen von<br />
Baumtorsos durch<br />
physikalische<br />
Einwirkungen, auch<br />
spontan!<br />
Totholzverhau,<br />
Stolperfallen und<br />
Hinderniss
Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 3<br />
- Grundpflichten des Arbeitgebers -<br />
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die<br />
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />
unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen,<br />
die Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten<br />
bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die<br />
Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen<br />
und erforderlichenfalls sich ändernden<br />
Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine<br />
Verbesserung von Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz der Beschäftigten<br />
anzustreben.<br />
"Quidquid agis prudenter agas et respice finem." (deutsch: "Wie immer du handelst, handele<br />
klug und bedenke das Ende (die Folgen).„)
Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 4<br />
- Allgemeine Grundsätze – [Auszüge]<br />
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden<br />
allgemeinen Grundsätzen auszugehen:<br />
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und<br />
Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung<br />
möglichst gering gehalten wird.<br />
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen<br />
3. Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und<br />
Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse<br />
zu berücksichtigen.<br />
4. …<br />
5. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen<br />
Maßnahmen<br />
6. …<br />
7. Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen<br />
8. …<br />
Corruptissima re publica plurimae leges !" (deutsch: "Je verdorbener der Staat, desto mehr<br />
Gesetze hat er.") - gemäß Tacitus, Annalen III, 27
Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 5:<br />
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen -<br />
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der<br />
für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit<br />
verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche<br />
Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich<br />
sind.<br />
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art<br />
der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen<br />
Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines<br />
Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.<br />
Audaces fortuna adiuvat." (deutsch: "Den Tapferen hilft das Glück.") - ähnlich bei Seneca<br />
d.J., Vergil und Terenz
Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 5 ff:<br />
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen -<br />
(3) Eine Gefährdung kann sich sich insbesondere ergeben durch:<br />
1. Die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des<br />
Arbeitsplatzes<br />
2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen<br />
3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln,<br />
insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und<br />
Anlagen sowie den Umgang damit<br />
4. Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren,<br />
Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken<br />
5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten<br />
"Deficiente pecu, deficit omne, nia." (deutsch: "Mangelt im Beutel die Barschaft, mangelt's an Jeglichem.")
Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 6:<br />
-Dokumentationspflicht-<br />
(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der<br />
Tätigkeiten und Zahl der Beschäftigten<br />
erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen<br />
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die<br />
von ihm festgelegten Maßnahmen des<br />
Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer<br />
Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartigen<br />
Gefährdungssituationen ist es ausreichend, wenn<br />
die Unterlagen zusammengefaßte Angaben<br />
enthalten.<br />
"Dura lex, sed lex." (deutsch: "Das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz.")
Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 7:<br />
- Übertragung von Aufgaben -<br />
Bei der Übertragung von Aufgaben auf<br />
Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art<br />
der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die<br />
Beschäftigten befähigt sind, die für die<br />
Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der<br />
Aufgabenerfüllung zu beachtenden<br />
Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.<br />
"Ex nihilo nihil fit." (deutsch: "Von nichts kommt nichts.")
Risikomanagement: Tod eines Kollegen ! Warum ?
Risikomanagement:<br />
Eine Gefährdung …<br />
( Unfallgefährdung oder<br />
Gesundheitsgefährdung) entsteht durch ein<br />
mögliches räumliches und / oder zeitliches<br />
Zusammentreffen einer Gefahrenquelle mit<br />
einer Person, bei der eine schädigende<br />
Wirkung eintreten kann.
Risikomanagement:<br />
Gefährdungen erkennen<br />
Vor jeder Maßnahme hat der Unternehmer eine<br />
Gefährdungsbeurteilung bei<br />
Arbeitsplätzen und<br />
Arbeitstätigkeiten<br />
vorzunehmen.<br />
Nebenstehend sind folgende Gefahrenquellen<br />
zu erkennen:<br />
• Totholz im Starkastbereich<br />
• Totholz im Stammbereich<br />
• Sichtbehindernde Naturverjüngung<br />
• Mischbestand<br />
• Liegendes Totholz<br />
• Schiefstand von Bäumen<br />
Es sind besondere Gefährdungen aufzunehmen,<br />
die vom üblichen Gefährdungsbereich der<br />
Beschäftigten abweichen. Diese können wie hier<br />
bestandestypisch sein, aber auch der<br />
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten<br />
dienen oder einem neuen Gerät oder<br />
Arbeitsverfahren. D.h.: Über die Gefährdungen,<br />
die von einer Motorsäge ausgehen, reden wir<br />
Fachleute hier nicht mehr !<br />
Foto: Unfallbericht Hessen Forst 2008/2009 , HESSEN FORST
<strong>Biotopholz</strong> = Schadholz: Visuelle Baumkontrolle<br />
Ansprechen von<br />
Biotopmerkmalen an<br />
Bäumen: motormanuell<br />
besser möglich als vom<br />
Harvester aus ?<br />
Quelle Grafik: Leitsch Baumakademie
Maßnahmen<br />
Habe ich die Gefährdungen erkannt<br />
und diese als riskant bewertet, lege ich<br />
als Unternehmer oder Vorgesetzter die<br />
Schutzziele und Maßnahmen fest.<br />
Dazu bin ich durch die<br />
Arbeitsschutzgesetze verpflichtet.<br />
Schutzziele lauten allgemein:<br />
• Verletzungen der Beschäftigten<br />
verhindern<br />
• Einseitige Belastungen oder<br />
Überlastung der Beschäftigten<br />
verhindern<br />
• Verletzungen Dritter verhindern<br />
Oder konkret, nach der im einzelnen<br />
erkannten Gefahr:<br />
• Verletzungen durch<br />
zurückschlagende Äste beim Entasten<br />
verhindern<br />
• Verletzungen durch herabfallende<br />
Äste verhindern.<br />
Aufarbeiten von entzerrten Fichten auf dem<br />
Aufarbeitungsplatz: Schutzziel ist sichere Arbeit<br />
beim Entasten und Einteilen – das Risiko im Verhau<br />
ist zu groß.
Maßnahmen planen und ergreifen<br />
Maßnahmen können<br />
• technisch<br />
• organisatorisch<br />
• personenbezogen<br />
erfolgen.
Maßnahmen: Gefährdungsanalyse auf LSV - Vordruck<br />
Quelle: http://www.lsv.de/fob/01aktuell/praev017/index.html
Risikomanagement und Maßnahmen: Übersicht:<br />
Quelle: FBZ Weilburg
Maßnahmen in der teilmechanisierte Holzernte<br />
Sicherheitsfälltechnik und<br />
Rückweiche<br />
• Sicherheitsfälltechnik:<br />
Stechschnitt mit<br />
Halteband<br />
• Rückweiche: Entfernung<br />
geht vor Richtung !<br />
( FTI 8 / 2010)<br />
Fotos: Fällen ohne Halteband ( Quelle BFW)
Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />
Gefahrenbereich<br />
absperren<br />
Totholz im Fällbereich<br />
vorher zu Fall bringen<br />
Quelle LSV Jubiläumsausgabe (Forst)
Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />
Vor dem ersten Schnitt Baumbeurteilung<br />
durchführen<br />
• In welcher Richtung hängt der Baum?<br />
• Wie hoch ist der Baum?<br />
• Wie weit ist seine Krone ausgebildet?<br />
• Gibt es lose oder trockene Äste im<br />
Kronenbereich,<br />
die herunterfallen könnten?<br />
• Ist der Baum faul?<br />
Rückweiche freiräumen<br />
Die Rückweiche erfüllt nur dann ihren<br />
Sinn, wenn Astwerk oder andere<br />
Stolperfallen entfernt werden.<br />
Oftmals verbleiben nur wenige<br />
Sekunden, um sich in Sicherheit vor<br />
dem fallenden Stamm und<br />
herunterfallenden Ästen zu bringen.
Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />
Sicherheitsfällung mit<br />
Kastenschnitt<br />
und Sicherheitsband<br />
Eine sichere und exakte Fällung mit richtig<br />
dimensionierter Bruchleiste und Fallkerb<br />
gelingt besonders gut beim Kastenschnitt<br />
mit Sicherheitsband. Die Vermittlung dieser<br />
Fälltechnik ist heute<br />
Standard bei den Waldbauernschulen.<br />
Wer diese Technik noch nicht beherrscht,<br />
sollte die Kenntnis bei einem Lehrgang<br />
erwerben.<br />
Vor dem<br />
Zufallbringen:<br />
• Setzen der<br />
Sicherungskeile<br />
• Durchtrennen des<br />
Sicherheitsbandes<br />
• Zurücktreten auf die<br />
Rückweiche<br />
Bei der Fällung sollte man mindestens<br />
zehn Meter in die Rückweiche zurücktreten.<br />
Der Blick geht dabei in den<br />
Kronenraum, von dort erfolgt die größte<br />
Gefährdung durch abbrechende oder<br />
zurückschleudernde Äste. Die Unfallerfahrung<br />
zeigt, dass sich tödliche Unfälle vor<br />
allem im Umkreis von sechs Metern um<br />
den zu fällenden Stamm ereignen.
Maßnahme Sicherheitsfälltechnik<br />
Sicherheitsabstand = doppelte Baumlänge<br />
Stellen Sie sich vor, ein Stamm fällt nicht in die<br />
vorgesehene Fällrichtung, sondern quer dazu und<br />
trifft dabei Ihren Rottenkollegen, den Vater, den<br />
Nachbarn! Die Konsequenzen wären furchtbar,<br />
wie sich jeder vorstellen kann.<br />
Deshalb unbedingt den Sicherheitsabstand<br />
(doppelte Baumlänge) zu anderen Personen<br />
beachten.<br />
Nie unter Hängern arbeiten!<br />
Diese Falle schnappt schneller zu, als man<br />
vermutet. Ein Weglaufen gelingt nicht. Deshalb<br />
niemals solch ein Risiko eingehen.<br />
Erhöhte Gefahr: Hier arbeitet zweite<br />
Person im Fällbereich<br />
Das Arbeiten unter Hängern hat<br />
schon zu vielen tödlichen Unfällen<br />
geführt
Maßnahmen:<br />
1. Rückweichen anlegen.<br />
2. Nur die mit dem Fällen<br />
beschäftigten Personen im<br />
Fallbereich ( hier NH 3 :<br />
zwei Mann)<br />
3. Funkverbindung wegen<br />
Sichtbehinderung (z.B.<br />
zum Rücker oder<br />
Sicherungsposten)<br />
4. Geeignete Schnitttechnik :<br />
Sicherheitsfälltechnik mit<br />
Sicherungskeil für ggf.<br />
schnelle Rückweiche<br />
Rückweiche: Entfernung geht vor Richtung !
Beispiel: Sicherheitsfällung einer Eiche am 5.01.2010<br />
Fotos: Nico Sommer und Yannic Bando, Fa. Klute<br />
Räumen des Arbeitsplatzes<br />
Baumansprache
Starker Totholzanteil in der Eiche mit durchgewachsenen<br />
Buchen: Die Rückweiche muss stimmen !<br />
Rückweiche anlegen<br />
„ Geprüfte Qualität einer Rückweiche“
Präzision ist gefragt: Hier schafft man sich Übersicht.<br />
Wurzelanlauf : erst waagerecht und<br />
möglichst 90 ° zum Fallkerb ….<br />
…. dann senkrecht schneiden.
Klare Kante: Der Kastenschnitt<br />
Man sieht den Faserverlauf der späteren<br />
Bruchleiste . Stabil ?<br />
Kastenförmiges Beischneiden<br />
erleichtert präzise Ausformung
Die Kronen dürfen sich beim Fallen nicht berühren:<br />
Die Richtung muß stimmen.<br />
… und Fallkerb - Dachschnitt<br />
Fallkerbsohlenschnitt
Qualität hat Vorrang<br />
Überprüfen der Fällrichtung<br />
Herzstich – verhindert Aufreißen<br />
der milden Eiche
Klare und geschulte Abläufe…<br />
Der Herzstich wird ausgefächert<br />
Fällschnitt – Stechschnitt von der<br />
gefährlichen Seite
… sind das Merkmal der Sicherheitsfälltechnik !<br />
und zweiter Fällschnitt –<br />
Stechschnitt von der<br />
ungefährlichen Seite;<br />
Setzen des Sicherungskeils
Achtung ! Baum fällt !<br />
Fertig ausgeformter Fällschnitt –<br />
es steht nur noch das Halteband<br />
Durchtrennen des Haltebandes
Präzision und Arbeitssicheheit …<br />
Baum fällt – beobachten des<br />
Kronenraumes von der Rückweiche aus<br />
Stock von oben – vorne das<br />
Halteband
… nennen wir FORSTHANDWERK !<br />
Blick auf die Bruchleiste
RISIKO: Keilen bei Totholz ?<br />
Im Laubholz sind in fast jeder<br />
Krone gefährliche<br />
Trockenäste vorhanden.<br />
Diese brechen häufig schon<br />
bei leichter Erschütterung ab.<br />
Vorsicht beim Keilen !<br />
• Beim Keilen besteht die<br />
Gefahr, dass Trockenäste<br />
abbrechen. Deshalb:<br />
Schlagpausen einlegen<br />
und Krone beobachten.<br />
Bäume mit hohem<br />
Gefahrenpotenzial aus<br />
sicherer Entfernung mit<br />
einer Seilwinde zu Fall<br />
bringen.
Maßnahmen in der teilmechanisierten Holzernte:<br />
Seilzugfällung und Anschlagsverfahren
Maßnahmen: Weilburger Starkholzverfahren<br />
• Seilzugverfahren mit<br />
Windenseil<br />
• Schubstangen oder<br />
Wurfbeutel statt Leiter zum<br />
Anbringen des Seils<br />
• Anschlag – Seil mit Schäkel<br />
wird vormontiert<br />
• Schlepper wird mit Funk<br />
gerufen<br />
• Anhängen des Zugseils<br />
• Umziehen auf Kommando des<br />
MS – Führers<br />
• Voraussetzung: Umlenkrolle /<br />
Seillänge > doppelte<br />
Baumlänge (mind. Ca 80 m + 3<br />
Wicklungen)
Maßnahmen: Königsbronner Anschlagtechnik für<br />
Totholzbäume und abreißende Äste<br />
„Die Waldarbeiter und Unternehmer<br />
kennen und beherrschen<br />
seilwindenunterstützte<br />
Arbeitsverfahren sowie angepasste<br />
Schnitttechniken wie bspw. die<br />
Königsbronner Anschlagtechnik<br />
(KAT) und die Fällung mit<br />
unterschnittenem Halteband.“<br />
Quelle: AUT – Konzept Forst BW<br />
• Das unterschnittene Halteband wird<br />
mit dem Schlepper<br />
auseinandergezogen.<br />
• Die verbleibende stehende Faser hält<br />
den Baum, bis der MS – Führer aus<br />
dem Gefahrenbereich gelangt ist.
Maßnahmen: Technischer Stand bei Seilzugfällungen<br />
• Königsbronner oder<br />
Weilburger<br />
Anschlagverfahren<br />
werden<br />
weiterentwickelt<br />
(Anschlagshilfsmittel<br />
mit Zwille und<br />
Wurfbeutel, Dyneema<br />
Seil, Rucksack etc.)<br />
• Helmfunk<br />
• Sicherheitsfälltechnik<br />
• Unterschnittenes<br />
Halteband<br />
• Negative Bruchleiste<br />
Forum mit Bewertung:<br />
http://www.waldwissen.net/themen/forsttechnik/waldarbeit/fva_totholz_arbeitssicherheit_DE
Maßnahmen: Seilwindenunterstützte Holzernte in der UVV<br />
VSG 4.3<br />
§ 5 Fällung und Aufarbeitung<br />
3. Bei seilwindenunterstützten Holzernteverfahren werden die Bäume zur Einhaltung der<br />
vorgesehenen Fallrichtung in der Regel durch Seilzug zu Fall gebracht und vorgezogen.<br />
Hierbei werden in dichten Baumbeständen die Bäume verfahrensbedingt teilweise<br />
kurzfristig angelehnt.<br />
Zum fachgerechten Zufallbringen angelehnter Bäume gehört, daß<br />
– der gefällte und angelehnte Baum angehängt und vorgezogen wird, bevor mit dem<br />
Fällschnitt am nächsten Baum begonnen wird,<br />
– nur der mit dem Anhängen Beschäftigte die Winde steuert.<br />
(7) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß das Umziehen von Bäumen nur mit Seilwinde<br />
oder Seilzug erfolgt. Das Seil ist vor Beginn der Fäll-oder Rodearbeit am Baum zu<br />
befestigen. Die Seillänge muß so gewählt werden, daß sich die Winde oder der Seilzug<br />
außerhalb des Gefahrenbereichs befindet.<br />
§ 8 Holzrücken<br />
(3) Die Seilzugarbeit darf nur vom Fahrersitz aus vorgenommen wer<br />
den, sofern die Winde keine gefahrlose Fernbedienung hat und icht<br />
von anderer Stelle des Schleppers gefahrlos bedient werden kann. Der Windenführer muß den<br />
Arbeitsvorgang beobachten.<br />
(4) Beim Rücken mit Seilwinden ist die Seilwinde so aufzustellen ,daß ihre Stellung durch die<br />
Zuglast nicht verändert werden kann. Der Betätigungsstand darf nicht im<br />
Gefahrenbereich der Rückelast liegen. Der Windenführer muß den Arbeitsvorgang<br />
beobachten.<br />
(5) Bei der Seilarbeit dürfen sich die Versicherten nicht neben der gezogenen Last,zwischen<br />
Last und ziehender Winde sowie im Gefahrwinkel zwischen Winde, Umlenkung und Last<br />
aufhalten. Bei Verwendung von Funkfernsteuerung ist es zulässig, daß die mit dem<br />
Rücken beschäftigte Person in Höhe des Seilanschlags neben dem Baumstamm<br />
mitgeht. Schadhafte Seile dürfen nicht verwendet werden. Spulhilfemit Hand ist nicht<br />
zulässig.<br />
Foto : LSV BLB „Waldarbeit“ : negativer Schnitt
Maßnahmen: Fällgabeln - Drücken statt Ziehen<br />
• Bild oben: „Baumschubser“<br />
der Firma Kotschenreuther,<br />
Steinwiesen – Neufang,<br />
Foto Kotschenreuther<br />
• Bild unten und rechts:<br />
Darmstädter Sicherheits -<br />
Fällgabel, Patentiert durch<br />
Norbert Hecker<br />
Dipl.-Ing. (FH)<br />
Wasser- und Verkehrswesen<br />
Sohrener Straße 2<br />
D-55491 Büchenbeuren<br />
Die Fällung des Baumes wird durch die Anlage eines Fallkerbs<br />
vorbereitet. Der Fällschnitt wird soweit reduziert, dass eine<br />
starke Bruchleiste stehen bleibt. Erst wenn der<br />
Motorsägenführer den Gefahrenbereich verlassen und dies<br />
über Helmfunk dem Baggerführer mitgeteilt hat, wird der Baum<br />
zu Fall gebracht (Foto rechts und Text: LSV Jubi Forst)
Maßnahmen: Seilzug - Wieviel Kraft braucht ein Baum ?<br />
• Quelle links: : Forst +<br />
Technik 5 / 2009<br />
• „Fällen mit Seilwinde<br />
leicht gemacht“, Werner<br />
Kieser, FBZ Königsbronn
Maßnahmen: Öldruckheber<br />
Abb. 2 - Der<br />
hydraulische Fällkeil<br />
kann wie ein normaler<br />
Keil verwendet<br />
werden. Zum Tragen ist<br />
er angenehmer als der<br />
Fällheber. (WSL)<br />
Abb. 1 - Der hydraulische<br />
Fällheber arbeitet nach dem<br />
Prinzip des Wagenhebers. Für<br />
Bäume mit weniger als 45 cm<br />
Durchmesser ist das Gerät nicht<br />
geeignet. (Quelle WSL)<br />
Abb. 3 - Die<br />
hydraulischen<br />
Fällhilfen erleichtern<br />
das Keilen und<br />
machen diese Arbeit<br />
sicherer. Den Seilzug<br />
ersetzen sie jedoch<br />
nicht (WSL)
Maßnahmen: Öldruckheber mit Verlängerungsschlauch<br />
Pumpen – Zylindersatz mit langem<br />
Hydraulikschlauch:<br />
Einsatz bei freistehenden Bäumen mit<br />
großer Astbruchgefahr (z.B.<br />
Starkholzdouglasien), Pumpen aus<br />
sicherer Entfernung, wenn kein Seilzug<br />
möglich ist ( Quelle: Parker Hydraulics)<br />
Aber Achtung:<br />
Weder der Fällkeil noch der Fällheber ersetzen den Seilzug. Bäume, welche zurückhängende<br />
Kronen haben oder Kronenteile aufweisen, die mit anderen Bäumen verwachsen sind,<br />
dürfen damit nicht gefällt werden! Denn die Kraft wirkt nur am Boden. Das Band wird<br />
extrem belastet, die Hebelkraft des Seilzuges mit hoch angebrachtem Fällhaken oder<br />
Würgeseil fehlt. Das Nachsetzen eines normalen Keils als Sicherung ist in jedem Fall<br />
notwendig! (Quelle WSL)<br />
ÖLHEBER NUR DURCH GESCHULTES<br />
PERSONAL EINSETZEN !
Risiko Aufreißen – Maßnahme Stammpressen<br />
?<br />
Gurt-Stammpresse : grube-shop.de<br />
Die Stammpresse vermeidet das Aufreißen unter<br />
Spannung stehender Bäume bei der Fällung oder<br />
Aufarbeitung. Sie wird oberhalb des geplanten<br />
Fällschnittes so um den Baum gelegt, daß der Verschluß<br />
gegenüber dem Fällkerb liegt.<br />
Der breite, dehnungsarme Gurt vermeidet<br />
Beschädigungen des Splintholzes.<br />
Gurtbreite 75 mm<br />
Dehnung % 1 % bei 1000 daN Vorspannung<br />
Bruchlast 5, 20000 daN<br />
Gurtlänge 400 cm<br />
Original Stammpresse Anker: dominicus-shop.de<br />
Mit diesem bewährten, "FPA"-geprüften Gerät wird das<br />
Aufreißen in Spannung befindlicher Baumstämme<br />
vermieden. Geeignet für Baumstämme bis zu 100 cm Ø. Die<br />
Stammpresse ist leicht zu handhaben und klemmt<br />
selbsttätig, wenn das Seil gespannt wird, arbeitet ohne losen<br />
Keil, komplett mit 700 mm langem Spannrohr.<br />
Länge des Seiles: 3,5 m<br />
Seil-Durchmesser 14 mm<br />
Gewicht 9400 g<br />
Gewicht 4900 g
TOTHOLZ IN DER<br />
MECHANISIERTEN<br />
HOLZERNTE
Maßnahme: Anforderungen an Maschinenkabinen<br />
1.2.1 Sicherheitstechnisches Prüfzertifikat<br />
Es muss das Zertifikat einer unabhängigen, sachverständigen Stelle über die<br />
Arbeitssicherheit, eine sicherheitstechnische Begutachtung oder eine formelle<br />
GS-Prüfung nach dem Gerätesicherheitsgesetz vorliegen.<br />
1.2.2 Kabinenprüfung: Arbeitsplatz, Kabinenmaße, Betätigungskräfte<br />
Prüfkriterien<br />
Geprüft werden Kabinenmaße, Klimatisierung, Lüftung, Heizung, ROPS,<br />
FOPS, ggf. OPS, Bedienelemente Kabine, Stellteile, Betätigungskräfte und<br />
Anordnung, Nivellierbarkeit des Arbeitsplatzes.<br />
Definitionen<br />
Die Kabine muss der ISO 8082, ROPS (Roll-over Protektive Structure) und<br />
ISO 8083 FOPS (Falling Objekt Protektive Structures) entsprechen sowie ggf.<br />
(bei Kranvollerntern) Sicherheit gegen gerissene Sägekettenteile bieten<br />
(OPS- Scheiben in Richtung des Aggregates aus ausreichend dickem Sicherheitsglas).<br />
Die Abmessungen für Kabinenzugang, Innenraum, Fahrersitz sowie Bedienelemente<br />
müssen der EN 1553 entsprechen.<br />
Eine ausreichende Temperierung des Innenraums für alle Witterungsbedingungen<br />
und eine Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung muss gegeben<br />
sein.<br />
Die Nivellierbarkeit des Arbeitsplatzes ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal der<br />
Kabine. Es kann auf verschiedene Weise gelöst sein (Nivellierbarkeit des Sitzes,<br />
Nivellierbarkeit der gesamten Kabine – längs und/oder quer).<br />
Stand Februar 2010<br />
13<br />
Bewertung / Interpretation<br />
Die Einhaltung der Normforderungen wird verbal bewertet, Abweichungen<br />
werden benannt und ggf. bewertet.<br />
Daneben kann der subjektive Eindruck von einer Kabine formuliert werden,<br />
wenn sie Besonderheiten aufweist, die außerhalb der Normforderungen liegen<br />
(z.B. Die Kabine wirkt aufgrund der Deckengestaltung besonders eng)<br />
Handlungsempfehlungen<br />
des KWF zu Herstellung,<br />
Beschaffung und Einsatz von<br />
Forstmaschinen
Risiko Nachtarbeit<br />
KWF – Handlungsempfehlung:<br />
1.1.4 Arbeitsfeld-Ausleuchtung<br />
Definitionen<br />
Eine gute Arbeitsfeldausleuchtung ist bei einem relativ hohen Anteil an Arbeit<br />
in Dunkelheit eine wichtige Voraussetzung zum Erreichen der für einen<br />
wirtschaftlichen Einsatz notwendigen Maschinenarbeitsstunden pro Jahr. Kriterien<br />
für die Güte einer Arbeitsfeldausleuchtung sind:<br />
- Lichtstärke (Lux),<br />
- Gleichmäßigkeit der Arbeitsfeldausleuchtung (Minimale Lichtstärke der<br />
Bewertungsfläche / mittlere Lichtstärke der Bewertungsfläche) und<br />
- Blendfreiheit.<br />
Die Güte der Arbeitsfeldleuchtung und die Blendfreiheit werden gutachtlich<br />
eingeschätzt und nur in Sonderfällen (bei diesbezüglichen Problemen) gemessen.<br />
Bewertung / Interpretation (bei Messung)<br />
Es werden folgende Mindestlichtstärken gefordert:<br />
Hauptarbeitsbereich > 10 Lux<br />
Nebenarbeitsbereich > 3 Lux<br />
Aufstiege, Kopplungselemente >3 Lux<br />
Beobachtungsobjekte im Sichtfeld >20 Lux<br />
Stand Februar 2010<br />
Bewertung Symbol Kriterium<br />
Mindestlichtstärke<br />
Sehr gut + + >50 % überschritten<br />
Gut + >25 % überschritten<br />
Befriedigend o eingehalten<br />
Ausreichend - >25 % unterschritten<br />
Mangelhaft - - >50 % unterschritten<br />
Die Einhaltung dieser Grenzwerte und die Gleichmäßigkeit werden in jedem<br />
Arbeitsbereich geprüft und bewertet.<br />
Seilrücken ist in Nachtarbeit verboten.<br />
Kranarbeit muss ohne Risiken möglich sein.<br />
Die UVV muss auch im Dunklen eingehalten<br />
werden können. Stehendes Totholz sehe<br />
ich im Dunklen nicht !
Maßnahme: Bestandesschonende Forstmaschinen – weniger<br />
Totholzbruch ?<br />
2.2 Bestand<br />
Quelle:<br />
Der Bestand ist sowohl forstlicher Produktionsfaktor als auch Produkt.<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
• Schäden am Bestand, insbesondere am Kollektiv der Z-Bäume, sind zu<br />
vermeiden.<br />
• Bei der Feinerschließung sind Auswirkungen auf die Bestandesstabilität<br />
zu berücksichtigen.<br />
Kriterien:<br />
Einsatz (unabhängig von der eingesetzten Maschine):<br />
Stamm- und Wurzelschäden<br />
Schäden an Jungwüchsen und –beständen.<br />
Erhöhtes Schadensrisiko in der Hauptsaftzeit.<br />
Geringeres Schadensrisiko bei Kurzholzaufarbeitung gegenüber<br />
Langholzaufarbeitung.<br />
Rückegassenabstand und –breite in Abhängigkeit von Baumart, Bestandesalter,<br />
Boden und betrieblichen Zielen.<br />
Hiebsordnung.<br />
Maschinentechnik (Anhang):<br />
2.2.1 Maschinenkennwert wie z.B. Abmessungen, Steuerung, Ausleger-<br />
/Krantiltbarkeit, Sichtverhältnisse (siehe 1.1.3), Arbeitsfeld-Ausleuchtung<br />
(siehe 1.1.4)<br />
2.2.2 Funkfernsteuerung: zum bestandespfleglichen Rücken bei Vorhandensein<br />
einer Seilwinde<br />
Handlungsempfehlungen<br />
des KWF zu<br />
Herstellung,Beschaffung<br />
und Einsatz von<br />
Forstmaschinen
Bodenschutz: Kombinierte Verfahren in naturnahen Wäldern<br />
Quelle: Dr. Udo Hans Sauter<br />
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-<br />
Württemberg (FVA)
Bodenschutz: Seillinienverfahren im Bodenzug<br />
1. Baum 1 wird gefällt und abgezogen<br />
2. Baum 2 dient als Abweiser<br />
3. Baum 2 wird gefällt und<br />
4. gemeinsam mit Baum 1 vorgeliefert<br />
Anschließend:<br />
Einteilen und sortieren an der Gasse /<br />
Waldstrasse manuell oder durch<br />
Harvester<br />
Verfahren:<br />
Modifiziertes Goldberger Verfahren<br />
Niedersächsisches Windenverfahren
Biotopkartierung Hessen ( Natureg)<br />
Naturschutzgebiete in der Hörre<br />
Vogelschutzgebiet Hörre
Biotopkartierung Hessen ( Natureg)<br />
Landschaftsschutzgebiete Hörre<br />
FFH - Gebiete Hörre
Biotopkartierung Hessen ( Natureg)<br />
Biotopkartierung Hörre<br />
Biotopkomplexe Hörre
Frage der Durchbeschäftigung von Fachkräften im Sommer<br />
• Hauptnutzung in<br />
Laubholzbeständen ist von<br />
Mitte April bis ende August<br />
grundsätzlich zu unterlassen<br />
• Bestandespflege in<br />
Laubholzbeständen mittleren<br />
Alters: Rücksichtnahme auf<br />
gefährdete Arten unter<br />
Vermeidung von Störungen<br />
von Mitte April bis Ende<br />
August<br />
• Im Nadelholz ist auf den<br />
Sperlingskauz Rücksicht zu<br />
nehmen<br />
HESSEN FORST, Geschäftsanweisung Artenschutz
Forstliche Fachkräfte – garantiert durch Mindestlohn<br />
WIR SIND:<br />
BAUMPFLANZER<br />
Jeder Baum ist ein Wunderwerk der Schöpfung.<br />
In Absprache mit Förstern und Waldbesitzern<br />
pflanzen Forstunternehmer zielgerichtet Baum für<br />
Baum – auch für Sie!<br />
WALDFPLEGER<br />
Der Deutsche Wald ist die grüne Lunge der Nation<br />
und wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum.<br />
Damit das so bleibt, sorgen wir für fachgerechte<br />
Pflege.<br />
HOLZERNTER<br />
Die Waldarbeit ist lebensgefährlich.<br />
Nur mit hochqualifizierten Fachpersonal und mit<br />
einem gut ausgerüsteten Maschinenpark können<br />
wir Holz sicher und effizient ernten.<br />
FORSTUNTERNEHMER IN DEUTSCHLAND!<br />
In Zusammenarbeit mit unseren Partnern stehen<br />
wir heute mit zertifizierter Fachausbildung und<br />
nachhaltiger Waldwirtschaft, mit bewährter<br />
Tradition und kluger Innovation für das Wohl<br />
kommender Generationen.<br />
Warum wir 2010 erneut Mindestlohn fordern:<br />
Neben den Gründen, die bereits 2008 zu unserer<br />
Entscheidung zugunsten eines<br />
Branchenmindestlohnes geführt haben, entwickeln<br />
sich zur Zeit folgende Trends in der Branche, die ein<br />
dringendes und verantwortungsvolles Handeln<br />
zugunsten eines Branchenmindestlohnes seitens<br />
der Bundesregierung erfordern:<br />
Fokussierung der Waldgebiete als Reservoirs für den<br />
Artenschutz –hier geht es um den Erhalt der<br />
natürlichen Lebensgrundlagen in unserem Land und<br />
damit um die direkte praktische Verantwortung der<br />
draußen im Wald tätigen Unternehmen und<br />
Mitarbeiter<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz im naturnahen Wald –<br />
hier findet seit zwei Jahren eine rasante Zuspitzung<br />
der persönlichen und fachlichen Anforderungen an<br />
die Beschäftigten statt
Hier steht alles drin :
Gute forstliche Praxis