Lagerordnung - Jugendfeuerwehr Hamburg
Lagerordnung - Jugendfeuerwehr Hamburg
Lagerordnung - Jugendfeuerwehr Hamburg
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<strong>Lagerordnung</strong><br />
Präambel:<br />
Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte<br />
Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum für jede Einzelnen zu erhalten. Diesem<br />
Ziel dient die <strong>Lagerordnung</strong>, die für alle Teilnehmer und Besucher verbindlich ist. Sie kann und soll nur<br />
das Notwendigste regeln, um allen einen ungefährdeten und sinnvollen Aufenthalt und einen<br />
ordnungsgemäßen Ablauf des Lagerprogramms zu gewährleisten. Es ist deshalb erforderlich, dass<br />
alle Teilnehmer und Besucher – für die diese <strong>Lagerordnung</strong> gleichermaßen gilt – ihre Interessen in<br />
Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in<br />
kameradschaftlicher und freundschaftlicher Weise regeln.<br />
Die in dieser <strong>Lagerordnung</strong> verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für<br />
männliche und weibliche Personen.<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Das Landeszeltlager 2009 im Jugendcamp Grömitz wird von der <strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
veranstaltet.<br />
1.2. Das Zeltlager dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und der Förderung der<br />
Kameradschaft innerhalb der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>en <strong>Hamburg</strong>s, Deutschlands und weltweit. Es wird<br />
im Sinne der Jugendgesetzgebung, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Jugendordnung der<br />
<strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong> durchgeführt. Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften sind<br />
ebenfalls einzuhalten.<br />
1.3 Sollte das Landeszeltlager 2009 auf Grund höherer Gewalt abgebrochen werden, bzw. nicht<br />
durchgeführt werden können, bleibt es der <strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong> vorbehalten, einen Teil des<br />
jeweiligen Teilnehmerbeitrages zur Deckung der bis dahin entstandenen Kosten einzubehalten.<br />
2. Lagerleitung<br />
2.1 Die Lagerleitung besteht aus:<br />
Lagerleiter:<br />
stv. Lagerleiter:<br />
stv. Lagerleiter:<br />
Bürgerbüro:<br />
Sicherheit und Ordnung:<br />
Uwe von Appen<br />
Sven Gerdau<br />
Jürgen Schaub<br />
Kay von Thienen & Matthias Hedemann<br />
Jens Krause & Thomas Radszuweit<br />
2.2 Die Lagerleitung ist während der Zeltlagerzeit telefonisch zu erreichen. Die Telefonnummer<br />
wird den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.
2.3 Der Lagerleitung und den von ihr beauftragten Personen steht ein unmittelbares<br />
Weisungsrecht gegenüber jedem Lagerteilnehmer zu. Dieses Weisungsrecht beinhaltet auch<br />
das Ausweisen von Teilnehmern und Gästen aus dem Lager. Die hieraus entstehenden<br />
Kosten müssen vom Betroffenen selbst bzw. von dessen Erziehungsberechtigten<br />
übernommen werden.<br />
3. Jugendcamp Grömitz<br />
3.1 Die ausgehängten Regeln des Betreibers des Jugendcamp Grömitz finden in vollem Umfang<br />
Anwendung.<br />
4. Organisation<br />
4.1 Das Zeltlager ist in Straßenzüge aufgeteilt.<br />
4.2 Einmal täglich findet eine Betreuer-Runde statt. Sie besteht aus:<br />
• jeweils einem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart aus den teilnehmenden Gruppen<br />
• der Lagerleitung<br />
4.3. Einmal täglich findet ein Jugendmeeting statt. Es besteht aus:<br />
• jeweils einem Jugendlichen aus den teilnehmenden Gruppen<br />
• der Lagerleitung<br />
5. Obhut- und Aufsichtspflichten<br />
5.1 Die Obhuts- und Aufsichtspflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen<br />
Teilnehmer auf die begleitenden <strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte bzw. Betreuer übertragen worden.<br />
5.2 Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart hat die Aufgabe, dieser Obhuts- und Aufsichtspflicht nachzukommen.<br />
Auf Wunsch kann er Mädchen und Jungen in getrennten Zelten unterbringen lassen.<br />
5.3 Bei Wettbewerben, Veranstaltungen außerhalb des Jugendcamp Gelände und am Strand wird die<br />
Gruppe von dem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart/<strong>Jugendfeuerwehr</strong>betreuer begleitet.<br />
Auf die Beachtung der Baderegeln wird hingewiesen. Ist kein Sicherungspersonal der DLRG anwesend,<br />
obliegt die Verantwortung für die reibungslose Durchführung des Badebetriebes dem jeweiligen<br />
<strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart.<br />
5.4 Jegliche Unfälle sind sofort dem Bürgerbüro zu melden. Für die Erstversorgung wird ein<br />
Sanitätsdienst eingerichtet.<br />
6. Sicherheit und Bürgerbüro<br />
6.1 Das Zeltlagergelände befindet sich in einem Naturschutzgebiet bzw. grenzt unmittelbar an ein<br />
solches. Absperrungen und Zäune sind strikt zu beachten.<br />
6.2 Jeder Lagerteilnehmer ist verpflichtet den Lagerausweis zu jedem Zeitpunkt mit sich zu führen.<br />
6.3 Das Zeltlagergelände darf nach 22:00 Uhr nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen sind nur in<br />
Absprache mit der Lagerleitung bzw. dem Bürgerbüro zulässig.<br />
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6.4 Zur Unterstützung des Teams Sicherheit und Ordnung werden gemäß Dienstplan Lagerwachen<br />
eingesetzt. Die Lagerwache trägt im Dienst den Übungsanzug der Deutschen <strong>Jugendfeuerwehr</strong>.<br />
6.5 JF-Mitglieder dürfen das Zeltlagergelände nur nach ausdrücklicher Zustimmung des <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wartes<br />
in vereinbarter Gruppengröße verlassen. Bei der Rückkehr meldet sich das JF-Mitglied<br />
bei seinem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart wieder an.<br />
6.6 Bei Verlassen einer gesamten Gruppe hat sich die Gruppe durch den <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart beim<br />
Bürgerbüro abzumelden und nach der Rückkehr wieder anzumelden.<br />
6.7 Tagesgäste müssen beim Betreten des Zeltlagergeländes am Bürgerbüro angemeldet werden. Die<br />
Gäste müssen das Zeltlager spätestens um 22:00 Uhr verlassen. Ausnahmen sind in besonderen Fällen<br />
mit Genehmigung der Lagerleitung möglich.<br />
7. Evakuierung des Lagergeländes<br />
7.1 Sollten unvorhergesehene Ereignisse eine Evakuierung des Zeltlagergeländes erforderlich machen,<br />
sind alle Teilnehmer zu höchster Disziplin angehalten, um einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung<br />
zu ermöglichen.<br />
7.2 Alle Teilnehmer sind in diesem Fall angehalten unverzüglich ihre Zelte aufzusuchen, um dort auf<br />
weitere Anweisungen zu warten. Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart ist für die Vollzähligkeit seiner Gruppe<br />
verantwortlich.<br />
8. Tagesablauf / Einnahme der Mahlzeiten<br />
8.1 Das Tagesprogramm ist den Aushängen zu entnehmen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich über<br />
das jeweilige Tagesprogramm zu informieren, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden<br />
kann.<br />
8.2 Das Wecken erfolgt rechtzeitig vor dem Frühstück, so dass noch genügend Zeit zum Waschen und<br />
zur Säuberung der Zelte und des Zeltplatzes ist.<br />
8.3 Die Essenszeiten sind dem Zeltlagerprogramm zu entnehmen.<br />
8.4 Die Mahlzeiten sind gruppenweise im Gemeinschaftszelt einzunehmen. Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart/<br />
Jugendbetreuer begleitet dabei stets seine Gruppe. Er ist dafür verantwortlich, dass nach jeder<br />
Mahlzeit der Essensplatz gesäubert, die Essensabfälle in die bereitstehenden Behälter entsorgt und das<br />
Essgeschirr an den Spülstellen gereinigt wird. Die <strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte sind für die Sauberkeit im<br />
Gemeinschaftszelt verantwortlich.<br />
8.5 Während des Essens im Gemeinschaftszelt ist Oberbekleidung zu tragen.<br />
8.6 In der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr ist Mittagsruhe. Während dieser Zeit sollten körperlich<br />
anstrengende und lärmende Spiele unterbleiben. Auf das Ruhebedürfnis anderer Lagerteilnehmer ist in<br />
dieser Zeit besonders Rücksicht zu nehmen.<br />
8.7 Die Lagerruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet mit dem Wecken. Alle Störungen haben in dieser<br />
Zeit zu unterbleiben. Über Ausnahmen entscheidet die Lagerleitung.<br />
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9. Sauberkeit und Ordnung<br />
9.1 Alle Bewohner des Zeltlagers sind für die Sauberkeit im Zeltlager verantwortlich.<br />
9.2 Anlagen und Einrichtungen des Jugendcamp Grömitz innerhalb sind nach der Nutzung so zu<br />
verlassen, wie man sie selbst vorzufinden wünscht.<br />
9.3 Die Zelte sind jeden Morgen zu reinigen und aufzuräumen.<br />
9.4 Der Zeltplatz und das gesamte Lagergelände sind frei von Unrat, Glassplittern und anderen<br />
scharfen Gegenständen zu halten.<br />
9.5 Die Wasch-, Dusch- und Toilettenanlagen sind sauber und aufgeräumt zu verlassen.<br />
9.6 Im Interesse aller Lagerteilnehmer ist es grundsätzlich untersagt, Bedürfnisse innerhalb oder<br />
außerhalb des Lagers im Freien zu verrichten.<br />
9.7 Abfälle sind in den bereitstehenden Sammelbehältern zu entsorgen. Entsprechende Hinweise<br />
bezüglich einer Mülltrennung sind zu beachten.<br />
9.8 Nach dem Abbau ist der Zeltplatz vollständig zu reinigen und von Müll und Unrat zu<br />
befreien. Sperrmüllabfälle (eigene defekte Liegen, Teppichbodenreste und ähnliches) sind von der<br />
<strong>Jugendfeuerwehr</strong> selbst zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen.<br />
Die Ausgabe der Mitgliedsausweise erfolgt erst nach Abnahme des Platzes durch das Bürgerbüro.<br />
10. Jugendschutz / Rauchen / Feuer / alkoholische Getränke<br />
10.1 Das Jugendschutzgesetz findet in vollem Umfang Anwendung.<br />
10.2 Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Lagergelände nicht erlaubt.<br />
10.3 Rauchen ist nur in an den gesondert ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Das Abbrennen<br />
von Lagerfeuern auf nicht gekennzeichneten Stellen ist verboten.<br />
10.4 Im Gemeinschaftszelt und in den Schlafzelten ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.<br />
10.5 Im Interesse des Jugendschutzes und der Gesundheitsprävention sollte in Gegenwart von<br />
Jugendlichen während des gesamten Zeltlagers –auch im öffentlichen Raum- auf das Rauchen und<br />
Trinken von alkoholischen Getränken verzichtet werden.<br />
10.6 Offenes Feuer ist auf dem Gelände des Zeltlagers untersagt. Dazu gehört auch das Abbrennen<br />
von Lagerfeuern. Das Grillen mit Holzkohle ist nur in dafür zulässigen Grillplätzen und nach<br />
Zustimmung des Bürgerbüros gestattet. Auf ausreichenden Brandschutz ist zu achten.<br />
11. Schlussbestimmungen<br />
Die Zeltlagerordnung ist vor Beginn des Zeltlagers den Teilnehmern bekannt zu geben. Hierfür sind die<br />
<strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte der jeweiligen Gruppe verantwortlich.<br />
<strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Uwe von Appen<br />
Landesjugendfeuerwehrwart<br />
Jürgen Schaub<br />
stellv.Landesjugendfeuerwehrwart<br />
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