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Amtsblatt der Stadt Wernigerode - 03 / 2014 (4.52 MB)

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WERNIGERÖDER AMTSBLATT<br />

WWW.WERNIGERODE.DE<br />

Einteilung <strong>der</strong> Kategorien – Straßenzugehörigkeit<br />

KATEGORIE 1<br />

Kriterien:<br />

»»<br />

großer Bühnenstandort (Medienbühne) sowie zentrale touristische Anlaufpunkte<br />

»»<br />

stark frequentierter Standort<br />

»»<br />

längere Verweildauer <strong>der</strong> Besucher und Gäste des Festes, da ganztägige<br />

Programme auf den Bühnen<br />

»»<br />

Abendprogrammgestaltung mit Publikums anziehenden Programmen<br />

Straßen/Plätze: Bahnhofsvorplatz, Angerspitze, Ochsenteichgelände (Medienbereich),<br />

Marktplatz, Nicolaiplatz, Kohlmarkt<br />

KATEGORIE 2<br />

Kriterien:<br />

»»<br />

stark frequentierter Standort<br />

»»<br />

zeitlich versetzte Präsentationen und Programme aus dem jeweiligen regionalen<br />

Gebiet<br />

»»<br />

Präsentationen und Programme an themenbezogenen Standorten (Mittelaltermarkt,<br />

Weltoffenes Sachsen-Anhalt, Kirchendorf etc.)<br />

Straßen/Plätze: Burgstraße, Marktstraße, Johann-Sebastian-Bach-Str., Oberpfarrkirchhof,<br />

Klint, Klintgasse, Teichdamm, Vor <strong>der</strong> Mauer, Bahnhofstraße<br />

im Bereich <strong>der</strong> Präsentationsflächen des Landes Sachsen-Anhalts Westernstraße<br />

bis Ecke Heidestraße, Neuer Markt, Johannistraße, Gustav-Petri-Str.,<br />

Johannisstraße, Roseninsel, Lindenallee, Johanniskirchweg, Totenweg, Grüne<br />

Straße, Johann-Sebastian-Bach-Str., Schöne Ecke<br />

KATEGORIE 3<br />

Kriterien: Verbindungsstraßen im Festgebiet mit keiner direkten Bühnenanbindung<br />

Straßen/Plätze: Bahnhofstraße im Bereich <strong>der</strong> Präsentationsflächen, Westernstraße<br />

ab Heidestraße bis Westerntor, Unter den Zindeln<br />

<strong>Stadt</strong>rats- und Ortschaftsratswahlen am 25. Mai <strong>2014</strong><br />

WAHLBEKANNTMACHUNG<br />

Gemäß § 6 und § 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt<br />

(KWG LSA) mache ich folgendes bekannt :<br />

1. Auf Grund § 29 Abs. 2 <strong>der</strong> Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (KWO LSA) for<strong>der</strong>eich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

und Wahlvorschlagsverbindungen für die am 25. Mai <strong>2014</strong> von 8.00<br />

bis 18.00 Uhr stattfindende Wahl zum <strong>Stadt</strong>rat in <strong>Wernigerode</strong> und für die<br />

Ortschaftsratswahlen in Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Schierke und<br />

Silstedt auf. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig unter <strong>der</strong> nachfolgend<br />

aufgeführten Adresse einzureichen:<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

Rathaus <strong>Wernigerode</strong> - Wahlbüro Zimmer 211<br />

Herr Reuleke (<strong>03</strong>943/ 654 113)<br />

Marktplatz 1, 38855 <strong>Wernigerode</strong>.<br />

Die Einreichungsfrist endet gem. § 21 Abs.2 des KWG LSA am Montag,<br />

dem 31. März <strong>2014</strong> um 18.00 Uhr. Später eingegangene Wahlvorschläge<br />

können nicht berücksichtigt werden.<br />

2. Für den <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Wernigerode</strong> werden 40 Vertreter gewählt. In den<br />

Wahlvorschlägen können bis 45 Bewerber benannt werden. Das Wahlgebiet<br />

bildet einen Wahlbereich.<br />

3. Für die Ortschaftsräte Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Schierke und<br />

Silstedt werden je 7 Vertreter gewählt. In den Wahlvorschlägen können bis<br />

12 Bewerber benannt werden.<br />

4. Wahlvorschläge für die <strong>Stadt</strong>ratswahl und die Ortschaftsratswahlen können<br />

von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von<br />

Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber)<br />

eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können miteinan<strong>der</strong><br />

verbunden werden. Entsprechende Erklärungen <strong>der</strong> Parteien, Wählergruppen<br />

o<strong>der</strong> Einzelbewerber sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und<br />

übereinstimmend abzugeben.<br />

Für Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10<br />

KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle <strong>der</strong> Unterstützungsunterschriften nach<br />

§ 21 Abs.9 die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans<br />

o<strong>der</strong> des Vertretungsberechtigten <strong>der</strong> Wählergruppe. Für Einzelbewerber, die<br />

die gleichen Voraussetzungen erfüllen, tritt an die Stelle <strong>der</strong> Unterstützungsunterschriften<br />

ihre persönliche Unterschrift.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Parteien, Wählergruppen o<strong>der</strong> Einzelbewerber<br />

erfüllen diese Voraussetzungen:<br />

»»<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />

»»<br />

DIE LINKE (DIE LINKE)<br />

»»<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />

»»<br />

Freie Demokratische Partei (FDP)<br />

»»<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)<br />

Weiterhin erfüllen diese Voraussetzungen für die Wahl zum <strong>Stadt</strong>rat<br />

»»<br />

Wählergemeinschaft Haus und Grund <strong>Wernigerode</strong> (Haus & Grund)<br />

»»<br />

NPD<br />

sowie<br />

für die Wahl zum Ortschaftsrat von Benzingerode<br />

»»<br />

Freie Wählergemeinschaft Benzingerode (FWB)<br />

für die Wahl zum Ortschaftsrat von Minsleben<br />

»»<br />

Bürger für Minsleben (BfM)<br />

für die Wahl zum Ortschaftsrat von Reddeber<br />

»»<br />

Unabhängige Wählergemeinschaft Reddeber<br />

für die Wahl zum Ortschaftsrat von Schierke<br />

»»<br />

Bund Schierker Bürger (BSB)<br />

und für die Wahl zum Ortschaftsrat von Silstedt<br />

»»<br />

Bürger für Silstedt (BfS).<br />

Für Parteien die unter § 22 Abs.1 des KWG LSA fallen, besteht das Erfor<strong>der</strong>nis<br />

<strong>der</strong> Wahlanzeige beim Wahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt.<br />

5. In allen an<strong>der</strong>en Fällen benötigen Parteien und Wählervereinigungen, gemäß<br />

§ 21 Abs.9 des KWG LSA, für Wahlvorschläge persönliche und handschriftliche<br />

Unterstützungsunterschriften<br />

»»<br />

von 100 Wahlberechtigten für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Wernigerode</strong><br />

»»<br />

von 8 Wahlberechtigten für den Ortschaftsrat Benzingerode,<br />

»»<br />

von 5 Wahlberechtigten für den Ortschaftsrat Minsleben<br />

»»<br />

von 6 Wahlberechtigten für den Ortschaftsrat Reddeber<br />

»»<br />

von 5 Wahlberechtigten für den Ortschaftsrat Schierke und<br />

»»<br />

von 9 Wahlberechtigten für den Ortschaftsrat Silstedt.<br />

Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung<br />

gesammelt werden. Je<strong>der</strong> Unterzeichner muss seine Wahlberechtigung<br />

zum Zeitpunkt des Wahltages nachweisen. Die Formblätter für die<br />

Unterstützungsunterschriften sind im Wahlbüro (Rathaus, Zimmer 211) <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> erhältlich.<br />

12 RATHAUS // ORTSTEILE // SACHSEN-ANHALT-TAG <strong>2014</strong> // AMTLICHES // BILDUNG // SOZIALES // VERANSTALTUNGEN<br />

<strong>03</strong>/<strong>2014</strong>

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