Landtag Brandenburg Drucksache 5/6059
Landtag Brandenburg
5. Wahlperiode
Drucksache 5/6059
Große Anfrage 22
der FDP-Fraktion
an die Landesregierung
Stand des Brandenburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 2006 (2 BvR 2402/04)
sind die Länder als zuständige Gesetzgeber für den Strafvollzug aufgefordert, spezielle
gesetzliche Regelungen für den Bereich des Jugendstrafvollzuges zu treffen. In
Brandenburg reagierte der Landesgesetzgeber sehr schnell. Am 18.12.2007 ist das
Brandenburgische Jugendstrafvollzugsgesetz in Kraft getreten.
Eine Anforderung bei der Ausgestaltung des zu schaffenden Landesgesetzes war,
dass der Gesetzgeber durch „hinreichend konkretisierte Vorgaben dafür Sorge zu
tragen (hat), dass für allgemein als erfolgsnotwendig anerkannte Vollzugsbedingungen
und Maßnahmen die erforderliche Ausstattung mit den personellen und finanziellen
Mitteln kontinuierlich gesichert ist“. Insbesondere auf die Bereitstellung ausreichender
Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, geeigneter Formen der Unterbringung
und Betreuung sowie angemessener Hilfen für die Entlassungsvorbereitung
wurde in diesem Zusammenhang explizit verwiesen.
In seiner Entscheidung verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber
außerdem „zur Beobachtung und nach Maßgabe der Beobachtungsergebnisse zur
Nachbesserung“ der jeweiligen Landesgesetze.
Eine regelmäßige Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag, wie
in anderen Landesgesetzen vorgesehen, findet sich im Brandenburgischen Jugendstrafvollzugsgesetz
nicht. Zuletzt erfolgte eine Berichterstattung zur Umsetzung des
Gesetzes in der letzten Wahlperiode. Das zuständige Ministerium machte Ausfüh-
ungen zum jeweiligen Stand in der 39. Sitzung des Rechtsausschusses am
21.02.2008 sowie in der 48. Sitzung des Rechtsausschusses am 19.02.2009.
Laut Regierungsentwurf eines Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes, der dem
Landtag als Unterrichtung zugeleitet worden ist, sollen das bisherige Brandenburgische
Jugendstrafvollzugsgesetz und das Brandenburgische Untersuchungshaftvollzugsgesetz
zu einem Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz zusammengeführt
werden, das dann auch Regelungen zum Vollzug der Freiheitsstrafe enthalten wird.
In einigen Bereichen werden die Regelungen des bestehenden Jugendstrafvollzuges
auf den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Untersuchungshaft erstreckt. Vor diesem
Hintergrund haben die Erkenntnisse über den Stand des Vollzuges der Jugendstrafe
auch Relevanz für die parlamentarischen Beratungen über das geplante Gesetzgebungsvorhaben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
I. Gefangenenzahlen im Jugendstrafvollzug
1. Wie stellt sich die Belegungssituation im brandenburgischen Jugendstrafvollzug
von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 dar? (Bitte nach Form der
Unterbringung (offener/ geschlossener Vollzug) sowie nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
II.
Gefangenenstruktur im Jugendstrafvollzug
2. Wie stellt sich die Gefangenenstruktur im brandenburgischen Jugendstrafvollzug
von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 dar? (Bitte nach Deliktsund
Altersstruktur, Ausländer- bzw. Spätaussiedleranteil, Szenezugehörigkeit,
Rauschmittelmissbrauch, schulischem und beruflichem Bildungsstand (vor der
Inhaftierung) sowie nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
III.
Vollzugslockerungen
3. Wie viele Ausführungen wurden von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012
durchgeführt? (Bitte nach offenem bzw. geschlossenem Vollzug und nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
4. Wie viele Ausgänge wurden von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012
durchgeführt? (Bitte nach offenem bzw. geschlossenem Vollzug und nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
5. In wie vielen Fällen gab es von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 Außenbeschäftigungen?
(Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
6. Wie häufig wurde von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 Freigang gewährt?
(Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
7. Wie häufig wurde von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 eine Unterbringung
in einer besonderen Erziehungseinrichtung oder einer Übergangseinrichtung
freier Träger durchgeführt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
8. Wie viele Weisungen gemäß § 17 Abs. 1 BbgJStVollzG wurden von 2009 bis
Ende des zweiten Quartals 2012 hinsichtlich der Vollzugslockerung erteilt?
(Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
9. Wie häufig wurden von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 Vollzugslockerungen
widerrufen? (Bitte nach Widerrufsgrund und nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
IV.
Urlaubsgewährung
10. Wie oft wurde in den Jahren 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 Urlaub
gewährt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
11. Für welchen Zeitraum wurde der Urlaub gewährt? (Bitte nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
12. Wie oft wurde in den Jahren 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 Urlaub
aus wichtigem Grund gewährt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
13. Wie viele Weisungen wurden von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012
hinsichtlich der Urlaubsgewährung erteilt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt
aufschlüsseln.)
V. Vollzugs- und Behandlungsmaßnahmen
14. Welche Behandlungsmaßnahmen wurden von 2009 bis Ende des zweiten
Quartals 2012 im brandenburgischen Jugendstrafvollzug durchgeführt? (Bitte
in absoluten Zahlen bzw. prozentual unter Benennung der einzelnen Maßnahme
und nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
a. anstaltsinterne Maßnahmen
i. Wie viele anstaltsinterne Maßnahmen wurden durchgeführt?
ii. Wie hoch war die durchschnittliche Teilnehmerzahl der einzelnen
Maßnahmen?
iii. Wie bewertet die Landesregierung die jeweiligen Maßnahmen?
iv. Wurden die jeweiligen Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert?
1. Wenn ja, durch welche Institution und mit welchem Ergebnis?
2. Wenn nein, warum nicht?
b. externe Maßnahmen
i. Wie viele Maßnahmen wurden von externen Partnern angeboten?
ii. Wie hoch war die durchschnittliche Teilnehmerzahl der einzelnen
Maßnahmen?
iii. Wie bewertet die Landesregierung die jeweiligen Maßnahmen?
iv. Wurden die jeweiligen Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert?
1. Wenn ja, durch welche Institution und mit welchem Ergebnis?
2. Wenn nein, warum nicht?
15. Welche Freizeit- und Sportmaßnahmen wurden von 2009 bis Ende des zweiten
Quartals 2012 im brandenburgischen Jugendstrafvollzug durchführt? (Bitte
nach Inhalt der Maßnahme und nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
a. anstaltsinterne Maßnahmen
i. Wie viele anstaltsinterne Freizeit- und Sportmaßnahmen wurden
durchgeführt?
ii. Wie hoch war die jeweilige Teilnehmerzahl?
b. externe Maßnahmen
i. Wie viele externe Freizeit- und Sportmaßnahmen wurden durchgeführt?
ii. Wie hoch war die jeweilige Teilnehmerzahl?
16. Wie viele Besuche wurden von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012
durchgeführt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
a. Wie bewertet die Landesregierung die Besuchspraxis im brandenburgischen
Jugendstrafvollzug?
b. Inwieweit konnten Angehörigenbesuche gefördert werden?
c. Wie viele Bedienstete waren mit der Durchführung der Besuche befasst?
d. Wem obliegt die Besuchsplanung?
e. Wie sind die Besuchszeiten geregelt?
VI.
Entlassungsvorbereitungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
17. Wie viele Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung bzw. Wiedereingliederung
wurden von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 im brandenburgischen
Jugendstrafvollzug durchgeführt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
a. anstaltsinterne Maßnahmen
i. Wie viele anstaltsinterne Maßnahmen wurden durchgeführt?
ii. Wie hoch war die durchschnittliche Teilnehmerzahl der einzelnen
Maßnahmen?
iii. Wie bewertet die Landesregierung die jeweiligen Maßnahmen?
iv. Wurden die jeweiligen Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert?
1. Wenn ja, durch welche Institution und mit welchem Ergebnis?
2. Wenn nein, warum nicht?
b. externe Maßnahmen
i. Wie viele externe Maßnahmen wurden durchgeführt?
ii. Wie hoch war die durchschnittliche Teilnehmerzahl der einzelnen
Maßnahmen?
iii. Wie bewertet die Landesregierung die jeweiligen Maßnahmen?
iv. Wurden die jeweiligen Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert?
1. Wenn ja, durch welche Institution und mit welchem Ergebnis?
2. Wenn nein, warum nicht?
VII.
Ausbildung und Beschäftigung im Jugendstrafvollzug
18. Welche Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung wurden im
brandenburgischen Jugendstrafvollzug von 2009 bis Ende des zweiten Quartals
2012 angeboten? (Bitte nach absoluten Zahlen bzw. prozentual und nach
Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
a. anstaltsinterne Maßnahmen
i. Welchen Inhalt hatten die jeweiligen Maßnahmen?
ii. Wie viele Teilnehmer nahmen an den jeweiligen Maßnahmen
teil?
iii. Wie viele Abschlüsse konnten erfolgreich erworben werden?
iv. Wie häufig kam es zum Abbruch der Maßnahme bzw. konnte die
Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen werden?
v. In wie vielen Fällen kam es zu einer Weitervermittlung bzw.
Nachbetreuung?
b. externe Maßnahmen
i. Welchen Inhalt hatten die jeweiligen Maßnahmen?
ii. Wie viele Teilnehmer nahmen an den jeweiligen Maßnahmen
teil?
iii. Wie viele Abschlüsse konnten erfolgreich erworben werden?
iv. Wie häufig kam es zum Abbruch der Maßnahme bzw. konnte die
Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen werden?
v. In wie vielen Fällen kam es zu einer Weitervermittlung bzw.
Nachbetreuung?
VIII. Medizinische Versorgung im Jugendstrafvollzug
19. Wie viele Behandlungen beim Krankenpersonal (Allgemeinmedizin) wurden
von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 durchgeführt? (Bitte nach interner
bzw. externer Behandlung sowie nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
20. Wie viele Behandlungen beim Krankenpersonal (Fachmedizin) wurden von
2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 durchgeführt? (Bitte nach interner
bzw. externer Behandlung sowie nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
21. Wie viele Krankenhausaufenthalte gab es von 2009 bis Ende des zweiten
Quartals 2012? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
22. Wie hoch waren die Kosten für medizinische Dienst- und Sachleistungen von
2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt
aufschlüsseln.)
23. Wie hoch waren die Kosten für Medikamente und Verbandsmaterial von 2009
bis Ende des zweiten Quartals 2012? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
24. Wie hoch waren die Kosten für ärztliche Konsultationen und Behandlungen im
Krankenhaus von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012? (Bitte nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
IX.
Seelsorgerische Versorgung im Jugendstrafvollzug
25. Wie viele Betreuungen durch einen Seelsorger wurden von 2009 bis Ende des
zweiten Quartals 2012 im brandenburgischen Jugendstrafvollzug durchgeführt?
(Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
26. Wie viele Teilnehmer nahmen jeweils an den Maßnahmen teil? (Bitte nach
Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
X. Gewalt im Jugendstrafvollzug
Zuletzt wurde im Rahmen der Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen
(KFN) das Phänomen der Gewalt unter Gefangenen erforscht.
27. Wie viele An- bzw. Übergriffe wurden seitens der Gefangenen gegenüber dem
Personal von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 angezeigt? (Bitte nach
Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
28. Bei wie vielen An- bzw. Übergriffen handelte es sich um verbale bzw. körperliche
An- bzw. Übergriffe? (Bitte nominal bzw. prozentual sowie nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
29. Wie häufig fanden Fortbildungen des Personals mit der Zielsetzung der besseren
Erkennung von Übergriffen in den Jahren 2009 bis Ende des zweiten Quartals
2012 statt? (Bitte nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
30. Wie hoch war die jeweilige Teilnehmerzahl bei den Fortbildungen? (Bitte nach
Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
31. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der
KFN-Studie?
XI.
Sicherheit im Jugendstrafvollzug
32. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung wurden
von 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012 durchgeführt? (Bitte nach einzelner
Maßnahme und nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
a. Wie viele Absuchungen bzw. Durchsuchungen wurden durchgeführt?
b. Wie viele Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelmissbrauch
wurden durchgeführt?
i. Wie häufig waren diese positiv?
ii. Wie häufig waren diese negativ?
c. Wie viele besondere Sicherungsmaßnahmen gemäß § 70 BbgJSt-
VollzG wurden durchgeführt?
d. Wie viele Unterbringungen in Einzelhaft gemäß § 71 BbgJStVollzG
wurden durchgeführt?
e. Wie viele erzieherische Maßnahmen wurden durchgeführt und wie lange
dauerten diese jeweils an?
f. Wie viele Disziplinarmaßnahmen gemäß § 83 BbgJStVollzG wurden
jeweils angeordnet und wie lange dauerten diese jeweils an?
g. Wie häufig wurden die Maßnahmen zur Bewährung ausgesetzt?
XII.
Personal im Jugendstrafvollzug
33. Wie hoch war die Anzahl der Bediensteten im Jugendstrafvollzug in Brandenburg
in den Jahren 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012? (Bitte nach einzelnen
Berufsgruppen und nach Jahresscheiben getrennt aufschlüsseln.)
34. Wie hoch war der Krankenstand der Bediensteten im Jugendstrafvollzug in
den Jahren 2009 bis Ende des zweiten Quartals 2012? (Bitte nach einzelnen
Berufsgruppen, nominal wie prozentual sowie nach Jahresscheiben getrennt
aufschlüsseln.)
35. Wie entwickelte sich die Aus- und Fortbildung in den Jahren 2009 bis Ende
des zweiten Quartals 2012? (Bitte nach Berufsgruppen und nach Jahresscheiben
getrennt aufschlüsseln.)
a. anstaltsinterne Aus- und Fortbildung
i. Welche Fortbildungsmaßnahmen wurden anstaltsintern durchgeführt?
ii. Wie hoch war die Teilnehmerzahl der anstaltsinternen Aus- und
Fortbildung?
iii. Wie hoch war die Jahresstundenzahl der anstaltsinternen Ausund
Fortbildungen?
b. externe Aus- und Fortbildung
i. Welche Fortbildungsmaßnahmen wurden extern durchgeführt?
ii. Wie hoch war die Teilnehmerzahl der externen Aus- und Fortbildung?
iii. Wie hoch war die Jahresstundenzahl der externen Aus- und
Fortbildungen?