Ziellauf Brosch - Praktika in Betrieben - Essen
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PRAKTIKA IN BETRIEBEN – WISSENSWERTES IN KURZFORM<br />
• umgehend die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn die/der <strong>Praktika</strong>nt/-<br />
<strong>in</strong> nicht ersche<strong>in</strong>t.<br />
• die Jugendarbeitsschutzbestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
Der/die <strong>Praktika</strong>nt/-<strong>in</strong> verpflichtet sich, dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend<br />
zu verhalten, <strong>in</strong>sbesondere:<br />
• sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.<br />
• die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen<br />
zu befolgen.<br />
• die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften e<strong>in</strong>zuhalten sowie betriebliche<br />
Gegenstände sorgfältig zu bewahren und pfleglich zu behandeln.<br />
• bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu unterrichten<br />
und spätestens am dritten Werktag e<strong>in</strong>e Arbeitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung (ärztliches<br />
Attest) oder e<strong>in</strong>e sonstige amtliche Besche<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>zureichen.<br />
• gegenüber Dritten über alle ihm/ihr bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge<br />
<strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren.<br />
§ 3 Tägliche Beschäftigungszeit<br />
Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt ___ Stunden und geht von ___ Uhr bis<br />
___ Uhr. Die Pausen s<strong>in</strong>d um ___ und um ___ Uhr.<br />
§ 4 Vergütungsanspruch<br />
Vergütungs- und Urlaubsansprüche bestehen nicht.<br />
§ 5 Versicherungsschutz<br />
Für das Ferienpraktikum besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Bezüglich der<br />
Haftpflichtversicherung besteht ke<strong>in</strong> gesetzlicher Versicherungsschutz. Vermögensund<br />
Sachschäden, die durch den/die <strong>Praktika</strong>nten/-<strong>in</strong> verursacht werden, werden<br />
abhängig vom E<strong>in</strong>zelfall von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des <strong>Praktika</strong>nten<br />
bzw. der Eltern übernommen.<br />
§ 6 Vertragsausfertigung<br />
Dieser Vertrag wird <strong>in</strong> zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner<br />
erhält e<strong>in</strong>e Ausfertigung.<br />
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