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Ziellauf Brosch - Praktika in Betrieben - Essen

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PRAKTIKA IN BETRIEBEN – WISSENSWERTES IN KURZFORM<br />

• umgehend die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn die/der <strong>Praktika</strong>nt/-<br />

<strong>in</strong> nicht ersche<strong>in</strong>t.<br />

• die Jugendarbeitsschutzbestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Der/die <strong>Praktika</strong>nt/-<strong>in</strong> verpflichtet sich, dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend<br />

zu verhalten, <strong>in</strong>sbesondere:<br />

• sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.<br />

• die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen<br />

zu befolgen.<br />

• die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften e<strong>in</strong>zuhalten sowie betriebliche<br />

Gegenstände sorgfältig zu bewahren und pfleglich zu behandeln.<br />

• bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu unterrichten<br />

und spätestens am dritten Werktag e<strong>in</strong>e Arbeitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung (ärztliches<br />

Attest) oder e<strong>in</strong>e sonstige amtliche Besche<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>zureichen.<br />

• gegenüber Dritten über alle ihm/ihr bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge<br />

<strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren.<br />

§ 3 Tägliche Beschäftigungszeit<br />

Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt ___ Stunden und geht von ___ Uhr bis<br />

___ Uhr. Die Pausen s<strong>in</strong>d um ___ und um ___ Uhr.<br />

§ 4 Vergütungsanspruch<br />

Vergütungs- und Urlaubsansprüche bestehen nicht.<br />

§ 5 Versicherungsschutz<br />

Für das Ferienpraktikum besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Bezüglich der<br />

Haftpflichtversicherung besteht ke<strong>in</strong> gesetzlicher Versicherungsschutz. Vermögensund<br />

Sachschäden, die durch den/die <strong>Praktika</strong>nten/-<strong>in</strong> verursacht werden, werden<br />

abhängig vom E<strong>in</strong>zelfall von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des <strong>Praktika</strong>nten<br />

bzw. der Eltern übernommen.<br />

§ 6 Vertragsausfertigung<br />

Dieser Vertrag wird <strong>in</strong> zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner<br />

erhält e<strong>in</strong>e Ausfertigung.<br />

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