Ziellauf Brosch - Praktika in Betrieben - Essen
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PRAKTIKA IN BETRIEBEN – WISSENSWERTES IN KURZFORM<br />
umfasst das Ferienpraktikum e<strong>in</strong>ige Tage oder e<strong>in</strong>ige Wochen. Mehr als vier<br />
Wochen im Jahr während der Schulferien s<strong>in</strong>d jedoch für unter 18-jährige<br />
nicht erlaubt.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>es Schülerbetriebspraktikums und e<strong>in</strong>es Ferienpraktikums<br />
dürfen die zu verrichtenden Tätigkeiten nicht <strong>in</strong> den produktiven Arbeitsprozess<br />
e<strong>in</strong>bezogen werden. Die Arbeiten sollen alle<strong>in</strong> zur Information der Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler ausgeführt werden. Daher ist e<strong>in</strong>e Vergütung nicht vorgesehen.<br />
E<strong>in</strong>e rechtliche Regelung h<strong>in</strong>gegen gibt es nicht.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es weitere Formen von <strong>Praktika</strong>, die vor oder während<br />
e<strong>in</strong>er schulischen Berufsausbildung oder im Rahmen e<strong>in</strong>es Hochschulstudiums<br />
vorgeschrieben s<strong>in</strong>d. Da diese Praktikumsformen nicht die Berufswahl<br />
unterstützen und h<strong>in</strong>sichtlich der gesetzlichen Regelungen zahlreiche Besonderheiten<br />
aufweisen, beschränkt sich diese <strong>Brosch</strong>üre im Folgenden ausschließlich<br />
auf Schülerbetriebspraktika und Ferienpraktika von Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schülern. Sollten sich im Rahmen der sonstigen genannten <strong>Praktika</strong> versicherungsrechtliche<br />
Fragen stellen, s<strong>in</strong>d diese mit den zuständigen Sozialversicherungspartnern<br />
bzw. Berufsgenossenschaften zu klären.<br />
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