TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik
TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik
TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik
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INFORMATIONSFOLDER<br />
zum Studium der<br />
<strong>TECHNISCHEN</strong> <strong>PHYSIK</strong><br />
an der TU Wien<br />
zusammengestellt von der <strong>Fachschaft</strong> <strong>Physik</strong><br />
1
Dieser Folder soll dir einen eventuellen Einstieg in das Studium der Technischen <strong>Physik</strong> ein<br />
wenig schmackhaft machen bzw. erleichtern und dir zugleich wichtige Infos rund um den<br />
Studienbeginn liefern.<br />
Falls trotzdem noch Fragen offen sind, dann ruf doch einfach an, komm vorbei oder schreib<br />
uns einfach eine E-Mail:<br />
<strong>Fachschaft</strong> Technische <strong>Physik</strong>:<br />
Wiedner Hauptstraße 8-10<br />
1040 Wien<br />
E-Mail: users@fstph.at<br />
Tel.Nr.: 01/58801-49541<br />
Website:<br />
http://www.fstph.at<br />
Wir wünschen dir auf jeden Fall einen nicht zu anstrengenden Einstieg ins Studium und<br />
vielleicht sehen wir uns ja schon bald beim Erstsemestrigentutorium wieder!<br />
deine <strong>Fachschaft</strong> <strong>Physik</strong><br />
Zum Inhalt des Folders:<br />
1. Wer oder was ist die <strong>Fachschaft</strong> <strong>Physik</strong>?<br />
2. Allgemeine Infos zum Studium<br />
3. Information für den Studienanfang<br />
4. Infos zum Erstsemestrigentutorium<br />
5. Bachelorstudium „Technische <strong>Physik</strong>“<br />
6. Studiengebühren<br />
7. Soziales<br />
8. Alle Infos rund ums Semesterticket<br />
9. Internetzugang an der TU<br />
10. Ansprechpersonen<br />
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1. Wer oder was ist die <strong>Fachschaft</strong> <strong>Physik</strong>?<br />
StudienvertreterInnen und die <strong>Fachschaft</strong><br />
Alle zwei Jahre wählen die <strong>Physik</strong>studierenden ihre StudienvertreterInnen (StVs). Unter<br />
anderem ist es deren Aufgabe, die studentischen Interessen zu vertreten. Für ihre Arbeit<br />
wurden von der Universität Räume zur Verfügung gestellt, die jetzt unter dem Namen<br />
<strong>Fachschaft</strong> <strong>Physik</strong> bekannt und durch die Freigabe der StV‘s öffentlich zugänglich sind.<br />
Hier gibt es einen Lernraum und einen Aufenthaltsraum; die ideale Gelegenheit, um andere<br />
Studierende kennenzulernen und Lerngruppen zu bilden.<br />
Für Uni-Neulinge gibt es in der <strong>Fachschaft</strong> die Chance, von den „alten Hasen“ Tipps zur<br />
Überwindung der zahlreichen Hürden des Studiums zu bekommen. Du musst nur kommen<br />
und ganz einfach fragen.<br />
Die <strong>Fachschaft</strong> ist auch der Treffpunkt für engagierte Studierende, die sich für ihre<br />
KollegInnen einsetzen und dabei Aktivitäten ausführen wie z.B.<br />
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Beratung von Studierenden<br />
das Einführungstutorium (Höhersemestrige betreuen AnfängerInnen in kleinen<br />
Gruppen und erleichtern das Kennenlernen),<br />
eine Prüfungsfragensammlung sowie eine kleine Bibliothek,<br />
die <strong>Fachschaft</strong>szeitung, mit Infos, Neuigkeiten im Studium und anderen Berichten<br />
„Runder Tisch“ (gemeinsam mit ProfessorInnen), Spiele- und Videoabende, etc.<br />
…und Vieles mehr!<br />
Darüber hinaus sind einige MitarbeiterInnen der <strong>Fachschaft</strong> in den diversen Kommissionen<br />
(Studienkommission, Fakultätsrat, ...) tätig, wo sie sich für die Interessen der Studierenden<br />
(manchmal auch gegen den Widerstand der ProfessorInnen und AssistentInnen) einsetzen.<br />
Diese Art der direkten Interessensvertretung sucht international ihresgleichen.<br />
Die derzeitigen Studienvertreter sind Robert Hollenstein, Klara Neugschwandtner, Katrin<br />
Ossberger, Matthias Scattolin und Edward Toth. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs,<br />
denn sie werden tatkräftig von vielen anderen Studierenden bei Ihrer Arbeit unterstützt. An<br />
diese fünf, und natürlich auch an alle anderen MitarbeiterInnen der <strong>Fachschaft</strong>, kannst du dich<br />
bei Fragen und Problemen wenden. Zu erreichen sind wir unter users@fstph.at oder<br />
telefonisch unter +43-1-58801-49541.<br />
Falls du Informationen suchst, die nicht in diesem Text enthalten sind, versuch’s mal auf<br />
unserer Homepage: http://www.fstph.at<br />
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2. Allgemeine Infos zum Studium<br />
Technische <strong>Physik</strong><br />
In Wien gibt es an zwei Standorten ein Studium der <strong>Physik</strong>. An der Universität Wien und an<br />
der TU-Wien. Bei uns an der TU studiert man „Technische <strong>Physik</strong>“. Die Unterschiede<br />
zwischen den beiden Studien bestehen in den Projektarbeiten und dem verliehenen<br />
akademischen Grad nach Abschluss des Studiums (an der Uni Wien ist man dann Magister<br />
bzw. Magistra, an der TU-Wien Diplom-IngenieurIn). Auch sind im Studium der Technischen<br />
<strong>Physik</strong> (Bachelor und Master Technische <strong>Physik</strong>) drei Projektarbeiten vorgesehen, mit denen<br />
man auch schon vor der Diplomarbeit einmal in wissenschaftliches und selbständiges<br />
Arbeiten unter Aufsicht eines Betreuers bzw. einer Betreuerin reinschnuppern kann. Ein<br />
wichtiger Unterschied besteht auch in den unterschiedlichen Forschungsgebieten der beiden<br />
Universitäten.<br />
Eine oft gestellte Frage ist es, ob man irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss, um<br />
Technische <strong>Physik</strong> studieren zu können - die Antwort hierauf ist nein. Zwar haben<br />
HTLerInnen oft Vorteile bei den Laborübungen (praktisches Arbeiten) und AHSlerInnen bei<br />
den Mathematik-Vorlesungen (abstraktes Denken), doch diese geringfügigen Unterschiede<br />
gleichen sich schon nach kurzer Zeit aus.<br />
Frauen lassen sich aufgrund der alten gesellschaftlichen Meinung, dass sie für solche Dinge<br />
kein Verständnis hätten und hier deshalb nichts verloren hätten, oft davon abschrecken, ein<br />
technisch-naturwissenschaftliches Studium zu beginnen. Das ist natürlich absoluter Blödsinn.<br />
Der möglicherweise einzige Nachteil für Frauen an der TU ist, dass sie bei den meisten<br />
Studien in der Minderheit sind und deshalb eventuell ihre speziellen Interessen weniger<br />
beachtet werden. Abgesehen davon kämpfen sie mit den gleichen Problemen wie ihre<br />
männlichen Kollegen.<br />
Die beste Möglichkeit, das Studium schnell und ohne große Schwierigkeiten zu beenden,<br />
besteht darin, sich mit StudienkollegInnen zu Gruppen zusammen zu schließen und<br />
gemeinsam zu arbeiten, denn im Gegensatz zu anderen Universitäten gilt es hier nicht, die<br />
Ellbogen-Taktik anzuwenden und andere hinauszudrängen, sondern Teamarbeit für das<br />
spätere (Arbeits-)Leben zu erlernen.<br />
Fakten zum Studium<br />
Derzeit gibt es rund 1200 Studierende der Technischen <strong>Physik</strong>.<br />
Pro Jahr fangen durchschnittlich 200 NeuinskribendInnen an.<br />
Regelstudiendauer: 10 Semester (Bachelor + Master)<br />
Tatsächliche durchschnittliche Studiendauer: ~14 Semester<br />
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Aufbau des Studiums:<br />
Der Anfang des <strong>Physik</strong>studiums an der TU Wien ist wohl sehr verschult, und das entspricht ja<br />
nicht gerade der Idealvorstellung eines Studiums. Auch die anfangs dominierende<br />
Mathematik kann einem den Mut nehmen. Doch keine Angst, das bessert sich mit jedem<br />
Semester.<br />
Das Studium der Technischen <strong>Physik</strong> ist aufgebaut durch ein Bachelor-Master-System.<br />
Das Bachelorstudium „Technische <strong>Physik</strong>“ dauert planmäßig 6 Semester und schließt mit<br />
gleichnamigen Titel („Bachelor“) ab. Ein Masterstudium kann erst mit Abschluss eines<br />
Bachelorstudiums in Angriff genommen werden, und hat eine Regelstudiendauer von 4<br />
Semestern. Die Masterstudienpläne schließen mit dem Titel „Diplomingenieur/in“ ab. Die<br />
von der Fakultät <strong>Physik</strong> angebotenen Studienpläne lauten „Technische <strong>Physik</strong>“,<br />
„<strong>Physik</strong>alische Energie- und Messtechnik“ , „Materialwissenschaften“ und „Biomedical<br />
Engeneering“ (näheres dazu in den jeweiligen Infoblättern).<br />
Das Bachelorstudium beinhaltet eine Bachelorarbeit, das ist eine betreute wissenschaftliche<br />
Projektarbeit. Das Studium ist mit dem Datum der Einreichung aller Zeugnisse beim Dekanat<br />
<strong>Physik</strong> beendet. Ab diesem Datum bist du kein/e Studierende/r mehr. Um dein Studium<br />
weiterzuführen, musst du dich neu für einen Masterstudienplan inskribieren (das erfolgt<br />
nämlich nicht automatisch!!!).<br />
Du hast bei der Wahl deines Masterstudiums eine große Auswahl, denn du musst keinen<br />
Masterstudienplan der <strong>Physik</strong> wählen, sondern kannst irgendeinen im In- und Ausland<br />
auswählen. Bei fachfremden Plänen kann es allerdings sein, dass du bestimmte Prüfungen<br />
verpflichtend ablegen musst, um zu zeigen, dass du dich auskennst.<br />
Berufsaussichten<br />
<strong>Physik</strong>erInnen sind in der Technik die Allrounder.<br />
Das Einsatzgebiet von <strong>Physik</strong>erInnen ist weit gestreut; von der Industrie über<br />
Forschungsinstitute bis hin zur Universität selbst. So können sich <strong>Physik</strong>erInnen für fast alle<br />
Jobs bewerben, sind dort aber manchmal zweite Wahl, weil sich auch viele SpezialistenInnen<br />
melden. Einige Industrieunternehmen haben gute Erfahrungen mit <strong>Physik</strong>erInnen und<br />
schätzen sie wegen ihrer Flexibilität.<br />
Die Ausbildung an der TU Wien hat aber international einen guten Ruf, sodass man auch im<br />
Ausland gute Chancen hat.<br />
3. Information für den Studienanfang<br />
Am Anfang eines jeden Semesters gibt es eine allgemeine Zulassungsfrist, d.h. Inskriptionsund<br />
Aufnahmefrist (im Falle für das Wintersemester 2009 wäre das vom 13. Juli bis<br />
31.Oktober 2009, Nachfrist bis 30. November 2009 ). In diesem Zeitraum ist es möglich,<br />
erstmalig zu inskribieren. Voraussetzung ist dafür der Nachweis der Hochschulreife, in den<br />
meisten Fällen das Maturazeugnis. (Achtung, in der Nachfrist ist ein um 10% erhöhter<br />
Studienbeitrag zu entrichten!)<br />
Als ersten Schritt zur Inskription musst du Dich online unter<br />
5
http://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/student/anmeldungen.index_html<br />
voranmelden. Nach erfolgreicher Voranmeldung benötigst du ein Passfoto, deine<br />
Geburtsurkunde, deinen Staatsbürgerschaftsnachweis und dein Maturazeugnis (Nachweis der<br />
Hochschulreife). Mit diesen Dokumenten, entweder im Original oder in beglaubigter<br />
Abschrift (fremdsprachigen Dokumenten muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt<br />
werden), gehst du dann zum Schalter “Zulassung zum Studium“ in der Studienabteilung, wo<br />
deine Aufnahme und Erstinskription erfolgt. Dort bekommst du dann auch den Erlagschein<br />
für die Studiengebühren. Erst wenn dieser einbezahlt ist, tritt deine Inskription in Kraft und du<br />
bekommst deine Inskriptionsbestätigung und dein Semesterticket für den Studentenausweis<br />
zugeschickt. Solltest du bis zum Ende der Nachfrist nicht in der Studien- und<br />
Prüfungsabteilung aufgetaucht sein, werden deine Daten aus der Voranmeldung wieder<br />
gelöscht.<br />
Genauere Informationen zur Inskription findest du auch auf der Homepage der Studien- und<br />
Prüfungsabteilung:<br />
http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/studien_und_pruefungsabteilung/<br />
Vom Ministerium gibt es auf der folgenden Seite Informationen:<br />
http://www.bmwf.gv.at/submenue/wissenschaft/national/studieren_in_oesterreich/information<br />
en/<br />
Für ausländische Studierende gibt es Informationen des AusländerInnenreferats der HTU:<br />
http://tweedy.htu.tuwien.ac.at/referate/auslaenderinnen/auslaenderinnen.html<br />
4. Infos zum Erstsemestrigentutorium<br />
Am Ende der ersten Vorlesung aus „Grundlagen der <strong>Physik</strong> I“ hast du die Möglichkeit, an<br />
einem der Erstsemestrigentutorien der <strong>Fachschaft</strong> <strong>Physik</strong> teilzunehmen. Hier werden unter der<br />
Leitung von höhersemestrigen <strong>Physik</strong>studierenden Kleingruppen gebildet, in denen alles fürs<br />
Studium Wichtige besprochen wird und (hoffentlich) alle noch offenen Fragen beantwortet<br />
werden. Außerdem soll das Kennenlernen von anderen <strong>Physik</strong>studierenden erleichtert<br />
werden.<br />
5. Bachelorstudium „Technische <strong>Physik</strong>“<br />
Hier findest du die Pflichtfächer des Studiums angeführt. Die Reihenfolge entspricht unserer<br />
Empfehlung zur zeitlichen Gliederung des Studiums. Besonders ratsam ist es, die ersten<br />
beiden Semester so zu absolvieren wie unten angeführt, weil in jenen Vorlesungen die<br />
benötigten Grundlagen des Studiums vermittelt werden. Danach wird die Gestaltung des<br />
Stundenplans üblicherweise immer individueller.<br />
6
1. Semester<br />
Sem.-Stunden ECTS-Pkt.<br />
„Einführungsblock“ (Dauer ~1 Woche) 1h VU 0,5<br />
Grundlagen der <strong>Physik</strong> I 5h VO + 3h UE 7,5 + 4<br />
Analysis I für TPH 3h VO + 1h UE 4,5 + 1,5<br />
Lineare Algebra für TPH 2h VO + 1h UE 4 + 2<br />
Praktische Mathematik I für TPH 4h VU 6<br />
Summe 1. Semester 20h 30<br />
2. Semester<br />
Grundlagen der <strong>Physik</strong> II 5h VO + 3h UE 7,5 + 4,5<br />
Analysis II für TPH 3h VO + 1h UE 4,5 + 1,5<br />
Praktische Mathematik II für TPH 3h VU 5<br />
Grundlagen der Elektronik 3h VU 4<br />
Laborübung I 3h PR 3<br />
Summe 2. Semester 21h 30<br />
3. Semester<br />
Grundlagen der <strong>Physik</strong> III 3h VO + 2h UE 5 + 3<br />
Mathematische Methoden der Theor. <strong>Physik</strong> 4h VO + 2h UE 7 + 3<br />
Laborübungen II 3h PR 3<br />
Mechanik für TPH 4h VO + 2h UE 6 + 3<br />
Summe 3. Semester 20h 30<br />
4. Semester<br />
Elektrodynamik I 5h VU 10<br />
Materialwissenschaften 2h VO 3<br />
Laborübung III 5h PR 5<br />
Projektmanagement 2h VO 3<br />
Chemie für TPH 4h VO 6<br />
Zusatzqualifikationen u. freie Wahlfächer ca. 2h 3<br />
Summe 4. Semester 20h 30<br />
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5. Semester<br />
Quantentheorie I 5h VU 10<br />
<strong>Physik</strong>alische Messtechnik I 2h VO 3<br />
Datenverarbeitung für TPH I 4h VU 4<br />
Technische Qualifikationen - Wahlpflichtfächer ca. 4h 6<br />
Zusatzqualifikationen und freie Wahlfächer ca. 5h 7<br />
Summe 5. Semester 20h 30<br />
6. Semester<br />
Atom-, Kern- und Teilchenphysik I 2h VO 3<br />
Festkörperphysik I 2h VO 3<br />
Statistische <strong>Physik</strong> I 3h VU 6<br />
Bachelor-Arbeit 8h PA 10<br />
Technische Qualifikationen - Wahlpflichtfächer ca. 2h 3<br />
Zusatzqualifikationen und freie Wahlfächer ca. 3h 5<br />
Summe 6. Semester 20h 30<br />
Gesamtsumme 120 Std. 180 ECTS<br />
6. Studiengebühren<br />
Wer muss bezahlen?<br />
Die momentane Regelung sieht vor, dass Studierende die innerhalb der Mindeststudiendauer<br />
zuzüglich zwei Semester studieren, keine Studiengebühren bezahlen müssen.<br />
Sobald diese Studiendauer allerdings überschritten wird, sind die Studiengebühren in voller<br />
Höhe zu bezahlen.<br />
Achtung: Es ist egal wieviele Studien du inskribiert bist und welches davon dein<br />
„Hauptstudium“ ist, sobald du in nur einem davon die Mindeststudiendauer (+ 2 Semester)<br />
überschreitest, sind Studiengebühren zu bezahlen!!!<br />
Die alten Regelungen zu den Studiengebühren, die dann in Kraft treten, sind im folgenden<br />
angegeben:<br />
Alle Studierenden, die als ordentliche oder außerordentliche Studierende ein<br />
• Diplom-<br />
• Bachelor-<br />
• Master- oder<br />
• Doktoratsstudium<br />
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elegen, müssen den Studienbeitrag bezahlen. Außerordentliche Studierende, die an einem<br />
Universitätslehrgang teilnehmen, bezahlen das dafür eingehobene Unterrichtsgeld (wie<br />
bisher). Studierende, die Studien an mehreren Universitäten belegen, haben den<br />
Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.<br />
Wie viel (pro Semester) muss bezahlt werden?<br />
• Studierende aus Österreich: 363,63 €<br />
• Studierende aus anderen Ländern finden hier genauere Informationen:<br />
http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/studien_und_pruefungsabteilung/rueckerst<br />
attung_des_studienbeitrages/<br />
• ÖH Beitrag: 16,50 € + 0,36 € Versicherung<br />
Befreiungen?<br />
Von der Entrichtung des Studienbeitrages befreit sind:<br />
• Inländische Studierende, die ein Auslandssemester mit universitären, staatlichen oder<br />
EU-Austauschprojekten absolvieren<br />
• Ausländische Studierende, die Auslandsemester mit Austauschprogrammen in<br />
Österreich absolvieren, oder deren Heimatland bzw. Stammuniversität österreichische<br />
StaatsbürgerInnen auch gratis studieren lässt<br />
• Flüchtlinge<br />
Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist nicht möglich!<br />
Beurlaubung?<br />
Es ist möglich, sich vom Studium (für die Dauer von höchstens zwei Semestern je Anlassfall)<br />
beurlauben zu lassen. Für diesen Zeitraum muss kein Studienbeitrag entrichtet werden, es ist<br />
jedoch auch nicht möglich, Prüfungen zu machen bzw. an Übungen teilzunehmen. Eine<br />
Beurlaubung ist aus folgenden Gründen auf jeden Fall zulässig:<br />
• Präsenz- oder Zivildienst<br />
• Schwangerschaft<br />
• Kinderbetreuung<br />
Alle anderen Fälle sind im Einzelfall vom Rektorat zu bewilligen. Der Antrag auf<br />
Beurlaubung muss bis spätestens 4 Wochen nach Beginn des Semesters eingebracht werden.<br />
Studienbeihilfe?<br />
StudienbeihilfenbezieherInnen bekommen den Studienbeitrag vollständig ersetzt (unabhängig<br />
von der Höhe der Studienbeihilfe). Studierende, die nur „knapp“ keine Studienbeihilfe<br />
bekommen, wird der Studienbeitrag anteilsmäßig ersetzt.<br />
http://www.stipendium.at/<br />
Wenn falsch eingezahlt wird, was passiert dann?<br />
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Wird zu wenig eingezahlt, muss nachgezahlt werden, und zwar:<br />
• Wer weniger als 10% zu wenig bezahlt, kann den Fehlbetrag einfach überweisen.<br />
• Fehlen mehr als 10%, ist eine Nachüberweisung nicht zulässig. In diesem Fall muss<br />
der gesamte Studienbeitrag, zuzüglich eines 10%igen Zuschlags, erneut überwiesen<br />
werden. Danach kann die erste Einzahlung rückgefordert werden.<br />
Wer nicht innerhalb der Zulassungsfrist (TU Wien: Ende Oktober) einbezahlt, kann innerhalb<br />
der Nachfrist (Ende November) einen um 10% erhöhten Beitrag einbezahlen.<br />
Wer zu viel einbezahlt, kann den zuviel entrichteten Betrag zurückfordern.<br />
Als rechtzeitig einbezahlt gilt, wenn der Studienbeitrag innerhalb von zehn Tagen nach<br />
Fristende auf dem jeweiligen Universitätskonto eingelangt ist. Trifft der Studienbeitrag nicht<br />
innerhalb dieser Frist auf dem Konto ein (damit gilt er als nicht bzw. nicht rechtzeitig<br />
einbezahlt), kann der Nachweis der Einzahlung getätigt werden.<br />
Wenn nicht eingezahlt wird, was passiert dann?<br />
Wird nicht bis zum Ende der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium. Das<br />
bedeutet nicht nur, dass man keine Prüfungen mehr machen kann, sondern auch den Verlust<br />
von Beihilfen bzw. macht sozialversicherungsrechtliche Probleme (Mitversicherungen,<br />
studentische Selbstversicherung, …). Wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder inskribiert,<br />
muss in den dann gültigen Studienplan eingestiegen werden.<br />
7. Soziales<br />
Familienbeihilfe<br />
Zuständigkeit:<br />
Wohnsitzfinanzamt der Eltern<br />
Anspruch:<br />
Grundlage:<br />
- Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, für Studierende, die ihr Studium<br />
„ernsthaft und zielstrebig“ betreiben;<br />
- Bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Zivil- oder Präsenzdienst, Müttern<br />
und Schwangerschaft und erheblich behinderten Studierenden<br />
- Im ersten Studienjahr Aufnahme als ordentlicheR HörerIn<br />
- Nach einem Jahr Studienerfolgsnachweis: 8 Semesterstunden (gilt bis 31.<br />
Oktober – ausschlaggebend ist das Prüfungsdatum!) – für QuereinsteigerInnen:<br />
Nachweiszeitraum 3 Semester mit 12 Semesterstunden<br />
Bezugsgrenzen:<br />
- Bachelor: 6 (Regeldauer) + 2 (Toleranz) = 8 Semester<br />
- Master: 4 (Regeldauer) + 1 (Toleranz) = 5 Semester<br />
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(Auf keinen Fall aber länger als bis zum, 26. bzw. 27. Lebensjahr!)<br />
Familienbeihilfe muss bei Nichterbringen des Studienerfolgsnachweises im ersten Semester<br />
nicht zurückgezahlt werden.<br />
Studienwechsel:<br />
Verdienstgrenze:<br />
Studienbeihilfe:<br />
Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist<br />
des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe<br />
bestehen bleibt.<br />
9 000 € Brutto jährlich, solltest du mehr verdienen verfällt der<br />
Anspruch auf Beihilfe. Vorsicht: Zu unrecht bezogene Beihilfen<br />
müssen zurückgezahlt werden.<br />
Zuständigkeit:<br />
Anspruch:<br />
Grundlagen:<br />
Studienbeihilfenbehörde<br />
Österreichische StaatsbürgerInnen, Konventionsflüchtlinge, EWR-<br />
BürgerInenn, ausländische StaatsbürgerInnen, falls zumindest ein<br />
Elternteil mindestens 5 Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig<br />
war und den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.<br />
- günstiger Studienerfolg<br />
(im 1. und 2. Semester = Inskription; bis zum Ende der Antragsfrist des<br />
3. Semesters ist der Mindeststudienerfolg (7 Semesterstunden)<br />
nachzuweisen, sonst muss die bezogene Studienbeihilfe zurückgezahlt<br />
werden!!! Für den Weiterbezug sind der Nachweis des günstiges<br />
Studienerfolges (14 Semesterstunden) erforderlich;<br />
Beim Bachelor ist nach dem 6. Semester ein Studienerfolg von mind.<br />
42 Std. nachzuweisen um weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu<br />
können.<br />
- soziale Bedürftigkeit (wird ermittelt aus dem Einkommen der Eltern,<br />
des/der Ehepartners und des Studierenden selbst)<br />
- noch kein (gleichwertiges) Studium absolviert; eine Erläuterung dazu:<br />
wenn du bereits einen Bachelor absolviert hast, bekommst du beim<br />
Studium eines weiteren Bachelors keine neuerliche Studienbeihilfe, bei<br />
Weiterstudium eines Masters allerdings schon.<br />
Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung am Beginn des jeweiligen Semesters!!!<br />
Bezugsgrenzen:<br />
Studienwechsel:<br />
Regelstudiendauer + 1 Semester<br />
ACHTUNG: Wenn der Bachelor nicht spätestens mit dem 9ten<br />
Semester Abgeschlossen wird, ist die Förderung eines Masterstudiums<br />
ausgeschlossen!<br />
Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist<br />
des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe<br />
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estehen bleibt. Außerdem ist der Mindeststudienerfolg im „alten“<br />
Studium nachzuweisen.<br />
Verdienstgrenze:<br />
8 000 € jährlich, solltest du mehr verdienen wird deine Beihilfe um den<br />
8000 € übersteigenden Betrag gekürzt<br />
Die Studienbeihilfe wird für ein Studienjahr zuerkannt und in 12 Monatsraten ausbezahlt,<br />
vorausgesetzt sie liegt über 5 € pro Monat.<br />
Sozialversicherung:<br />
Mitversicherung bei den Eltern:<br />
Krankenversicherung von Angehörigen ist bis zu 27. Lebensjahr möglich (bei einigen<br />
Versicherungen auch länger). Erforderlich ist der jährliche Leistungsnachweis von 8<br />
Semesterstunden bzw. ist er während dem Bezug von Familienbeihilfe automatisch erbracht.<br />
Achtung: Bei der Mitversicherung bei einem Elternteil ab dem 18. Lebensjahr solltet ihr euch<br />
erkundigen, ob ihr noch mitversichert seid, besonders nach Ferialjobs, da ein Erlischen nicht<br />
bekannt gegeben wird.<br />
Hat die bzw. der Studierende Einkünfte, die über der Geringfügigkeitsgrenze (349,01 €<br />
monatl.) liegen, so ist die Versicherung abhängig vom Beschäftigungsverhältnis.<br />
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung die mit Einzahlung des ÖH Beitrages gilt für Unfälle<br />
am Universitätsgelände, bei Veranstaltungen der Universität und der HochschülerInnenschaft<br />
und am Weg von und zur Universität. Dieser Versicherungsschutz wird nur dann wirksam,<br />
wenn der/die Versicherte keine gesondert bestehende Haushalts- oder Haftpflichtversicherung<br />
beanspruchen kann.<br />
http://www.oeh.ac.at/studieren/studierendenversicherung/<br />
8. Alle Infos rund ums Semesterticket<br />
Generell ist das Semesterticket in drei verschiedene Preisklassen eingeteilt:<br />
1.: 50,50 € für Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien<br />
2.: 100,00 € für Studierende mit Wohnsitz außerhalb von Wien<br />
3.: 128,50 € für Studierende ohne Anspruch auf Familienbeihilfe, unabhängig vom<br />
Hauptwohnsitz<br />
Burgenland und Niederösterreich bieten Vergünstigungen an (siehe Homepage der jeweiligen<br />
Länder.<br />
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Studienausweis als Berechtigungskarte:<br />
Die Semesterkarte ist ab Mitte September in allen Vorverkaufstellen der Wiener Linien sowie<br />
beim Kundenzentrum der Wiener Linien erhältlich. Beim Kauf sind<br />
• Der gültige Studienausweis für das jeweilige Semester, die Berechtigungskarte mit<br />
Inskriptionsbestätigung oder ein gültiger Ausweis des letzten Semesters<br />
• Das ausgefüllte Antragsformular<br />
sowie (bei Studierenden mit Familienbeihilfe und Hauptwohnsitz in Wien)<br />
• Der gültige Original Meldezettel<br />
vorzuweisen.<br />
Genauere Informationen unter: http://www.wienerlinien.at<br />
9. Internetzugang an der TU<br />
Mit der Voranmeldung an der TU Wien erhältst du die Zugangsdaten zu deinem Account.<br />
Mit deinem Username kannst du dann die Rechner in den Benutzerräumen verwenden.<br />
Was wird dir geboten?<br />
Mit einem Internetzugang kannst du die wichtigsten Internetdienste nutzen. Um nur einige zu<br />
nennen:<br />
*) E-Mail: du bekommst eine E-Mail-Adresse der Form<br />
eMatrikelnummer@student.tuwien.ac.at (z.B. e9926282@student.tuwien.ac.at). Zusätzlich<br />
kannst du eine E-Mail Adresse mit deinem Namen einrichten (http://whitepages.tuwien.ac.at/)<br />
Mit dieser E-Mail-Adresse bist du aus aller Welt erreichbar.<br />
*) Usenet News: Das sind eine Art elektronische Nachrichtenbretter bzw. Diskussionsforen.<br />
Es gibt auch einige TU spezifische News-Gruppen in denen Veranstaltungen angekündigt,<br />
manchmal Jobangebote gepostet und studentenspezifische Themen diskutiert werden.<br />
*) WorldWideWeb: Selbstverständlich kann man auch im WorldWideWeb surfen und<br />
darüber hinaus eine eigene Homepage erstellen.<br />
Der Zugang wird über Linux PCs, sowie über einfache Terminals ermöglicht. Die Terminals<br />
findest du z.B. beim Eingang ins Freihaus. Sie geben dir vor allem eine sehr schnelle<br />
Möglichkeit deine E-Mails zu lesen. Die meisten PCs befinden sich in den sogenannten<br />
Interneträumen, von denen es im Freihaus drei gibt. Der wichtigste Internetraum ist im<br />
Erdgeschoß des roten Bereiches des Freihauses. Auf den PCs stehen dir auch noch weitere<br />
Softwarepakete wie Textverarbeitungssysteme zu Verfügung.<br />
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dieses Angebot von daheim zu nutzen. Dazu kann man<br />
einen Studierendenzugang über chello oder andere AnbieterInen (http://www.zid.tuwien.ac.at/<br />
kom/tunet/internetzugang/), der um einiges günstiger als ein normaler ist, erwerben.<br />
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10. Ansprechpersonen<br />
<strong>Fachschaft</strong> Technische <strong>Physik</strong>:<br />
E-Mail: users@fstph.at<br />
Tel.: 01 58801-49541<br />
Studiendekan:<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ewald Benes<br />
E-Mail: ewald.benes+e134@tuwien.ac.at<br />
Tel.: 01 58801-10001<br />
Stellvertretender Studiendekan<br />
(für Anrechnungen)<br />
Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut Leeb<br />
E-Mail: helmut.leeb+e510@tuwien.ac.at<br />
Tel.: 01 58801-14258<br />
Ombudsmann<br />
(für Probleme mit ProfessorInnen bzw. dem Studium)<br />
Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Mantler<br />
E-Mail: michael.mantler+e138@tuwien.ac.at<br />
Tel.: 01 58801-13761<br />
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