Recht kompakt Russische Föderation - IHK Mittlerer Niederrhein
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aber den föderalen Gesetzen nachstehen (Art. 90 Verfassung). Ferner sind<br />
u.a. Regierungsverordnungen („postanovlenije“) zu beachten.<br />
Gesetze bedürfen als Voraussetzung ihrer Allgemeingeltung der<br />
Veröffentlichung; amtliche Quellen sind die Sammlung der Gesetzgebung<br />
(“Sobranije zakonodatelstva“) und die Tageszeitung “Rossijskaja gazeta“.<br />
www.constitution.ru (Verfassung der <strong>Russische</strong>n <strong>Föderation</strong>) - RUS/DE/ENG<br />
www.constitution.garant.ru (Verfassung der <strong>Russische</strong>n <strong>Föderation</strong>)<br />
www.kremlin.ru (Präsident) – RUS/EN<br />
www.duma.gov.ru (Staatsduma) – RUS<br />
www.government.ru (Regierung) - RUS<br />
www.rg.ru (Regierungszeitung „Rossijskaja gazeta“)<br />
www.bfai.de (Datenbank-Recherche, <strong>Recht</strong>, Recherche <strong>Recht</strong>).<br />
UN-Kaufrecht<br />
Russland gehört dem UN-Übereinkommen vom 11.4.1980 über Verträge über<br />
den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen, CISG) seit<br />
dem 1.9.1991 an. Das Land hat gemäß seinen <strong>Recht</strong>straditionen - anders zum<br />
Beispiel als Deutschland - von dem nach dem UN-Kaufrecht zulässigen<br />
Schriftformvorbehalt (Art. 12, 96) Gebrauch gemacht. Damit bedürfen<br />
internationale Kaufverträge, Angebot und Annahme ebenso wie andere<br />
kaufrechtliche Willenserklärungen zwingend der Schriftform.<br />
Die Geltung des UN-Kaufrechts im deutsch-russischen <strong>Recht</strong>sverkehr<br />
bedeutet, dass dessen Normen bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen<br />
vorrangig gegenüber den nationalen Vorschriften anzuwenden sind. Somit ist<br />
das UN-Kaufrecht grundsätzlich auch im Falle einer <strong>Recht</strong>swahlklausel zu<br />
Gunsten „deutschen <strong>Recht</strong>s“ oder „russischen <strong>Recht</strong>s“ anwendbar. Nationale<br />
Gesetze greifen bei deutsch-russischen Kaufverträgen also nur dann ein, wenn<br />
das UN-Kaufrecht zu einem bestimmten Bereich keine Regelung trifft (z.B.<br />
Verjährungsfragen) oder die Geltung des UN-Kaufrechts im Vertrag<br />
ausdrücklich ausgeschlossen wurde (vgl. Art. 6 UN-Kaufrecht). Die Klausel<br />
kann bspw. lauten: „Es gilt deutsches <strong>Recht</strong> unter Ausschuss des UN-<br />
Kaufrechts“.<br />
Im Übrigen lässt das russische <strong>Recht</strong> die freie <strong>Recht</strong>swahl hinsichtlich<br />
grenzüberschreitender Verträge im Art. 1210 des Zivilgesetzbuches zu.<br />
Mangels <strong>Recht</strong>swahl gilt das <strong>Recht</strong> des Staates, in dem die Vertragspartei,<br />
welche die vertragscharakteristische Leistung erbringt, ihren Sitz hat (Art.1211<br />
Zivilgesetzbuch).<br />
www.cisg.ru (russischsprachiges Internetprojekt zum UN-Kaufrecht)<br />
www.uncitral.org (UNCITRAL Texts & Status)<br />
Gewährleistung Das Kaufgewährleistungsrecht ist im Zweiten Teil des russischen<br />
Zivilgesetzbuches („Graždanskij kodeks“, ZGB) normiert.<br />
Die Kaufvertragsregelung ist weitgehend dem UN-Kaufrechtsübereinkommen<br />
angeglichen worden. Der Käufer ist daher - bei Verlust seiner Mängelansprüche<br />
- zur rechtzeitigen Mängelanzeige verpflichtet (Art. 483 ZGB). Sofern die<br />
Parteien keine längere Frist vereinbart haben, müssen Mängel spätestens<br />
binnen zwei Jahren ab Warenübergabe entdeckt worden sein (Art. 477 Abs. 2<br />
ZGB). Die Haftung des Verkäufers tritt ein, wenn der Käufer nachweist, dass<br />
der Mangel vor Übergabe der Ware an ihn entstanden oder an die vor der<br />
Übergabe liegenden Umstände zurückzuführen ist. Für die Entstehung des<br />
Mangels erst nach der Übergabe der Ware an den Käufer durch<br />
unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Abnutzung ist dagegen der Verkäufer<br />
beweispflichtig (Art. 476 ZGB).<br />
Hat sich der Verkäufer Mängel nicht vorbehalten, so hat der Käufer gemäß Art.<br />
bfai, <strong>Recht</strong> <strong>kompakt</strong> Russland, Stand: 9/2008