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und Verbraucherschutz<br />

I<br />

Bundesministerium für Emährung, Landwirtscha<strong>ft</strong> und VerbraucherschuE<br />

- DienstsiE Bedin -<br />

1 1055 Berlin<br />

An den<br />

Vorsitzenden der Sti<strong>ft</strong>ung<br />

<strong>SAVE</strong> <strong>Wildlife</strong> <strong>Conservation</strong> <strong>Fund</strong><br />

Herm Lars Gorschlüter<br />

Dieselstraße 70<br />

42489 Wülfrath<br />

HAUSANScHRTFT<br />

Regierungsdirektor Dr, Volker Niendieker<br />

Leiter des Referates 521 -<br />

Nachhaltigkeit und Klimaschutz<br />

Wilhelmstraße 54, 101 1 7 Berlin<br />

rrL +49 (0)30 18 529 -3140<br />

rnx *49 (0)30 18 529 - 55 3140<br />

ElvruL 521@bmelv.bund.de<br />

TNTERNET www.bmelv.de<br />

tz 521-1001410091<br />

DATUM 13. September2012<br />

Sehr geehrter Herr Gorschlüter,<br />

vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Bundesministerin Aigner vom 20. August 20|2,in dem<br />

Sie eine umfassende Kennzeichnungspflicht für alle sämtliche Produkte fordem, die PalmöI.<br />

enthalten. Die Bundesministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Am 06.09.2012hatte<br />

ich Ihnen mit Hinweis auf den Querschnittscharakter Ihrer Anfrage, die folglich unterschiedliche<br />

Zuständigkeiten hier im Hause ber[ihrt, einen telefonischen Zwischenbescheid gegeben.<br />

ZulhremAnliegen, eine Kennzeichnungspflicht flir alle Produkte einzuführen, bei deren<br />

Herstellung Palmöl verwendet wurde, nehme ieh wie folgt Stellung:<br />

Palmöl kann in einer Reihe von Verwendungen als Rohstoff eingesetzt werden. Palmöl wird<br />

in nennenswerten Mengen als Lebensmittel sowie als Ausgangsmaterial für Wasch- und Reinigungsmittel<br />

verwendet. Zudemkann Palmöl auch als Ausgangsmaterial in kosmetischen<br />

Mitteln verwendet werden. Ferner wird Palmöl in Deutschland zu geringen Anteilen zuZwecken<br />

der Bioenergie eingesetzt. Über weitere Verwendungen von Palmöl liegen keine gesicherten<br />

Erkenntnisse vor. Je nach Einsatz gelten unterschiedliche Kennzeichnungsregelungen.<br />

Für Lebensmittel gelten die Vorschri<strong>ft</strong>en der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung<br />

(LMKV), die in Umsetzung der Richtlinie20A0ll3/EG in Deutschland anzuwenden ist. Danach<br />

müssen abgepackte Lebensmittel ein Ztrtatenverzeichnis aufweisen ($ 3 Absatz 1 Nummer<br />

3 in Verbindung mit $$ 5 und 6 LMKV). Zutat ist jeder Stofl der bei der Herstellung<br />

oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und - wenn auch möglicherweise in<br />

veränderter Form - im Enderzeugnis vorhanden bleibt. Obwohl bei Mischungen die Klassen-


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namenpflanzliches Fettbzw. pflanzliches O/ zulässig sind, geben viele Hersteller schon heute<br />

auch hier die spezifische botanische Bezeichnung an.<br />

Die am l2.Dezember 2011 in Kra<strong>ft</strong> getretene und am 13. Dezember 2074 in weiten Teilen<br />

verbindlich anzuwendende europäische ,,Lebensmittel-Informationsverordnung" (Verordnung<br />

(EU) Nr. 116912011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom25. Oktober 2011, ABl.<br />

L304vom22.ll.20II, S. 1S) erlaubt zwar auch, für raffinierte pflanzliche Öle und Fette eine<br />

zusrünmenfassende Bezeichnung der Zutat als ,,pflanzliche Öle" bzw. ,,pflanzlicheFette" zu<br />

verwenden. Allerdings muss sich eine Angabe der speziellen pflanzlichen Herkun<strong>ft</strong> unmittelbar<br />

anschließen (vgl. Anhang VII Teil A Nummer 8 und 9). Damit hat der Unionsgesetzgeber<br />

eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende europäische Regelung geschaffen und die<br />

Kennzeichnung von Ölen und Fetten harmonisiert. Die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher ist dadurch gewährleistet.<br />

Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist in Deutschland in der Kosmetik-Verordnung in<br />

Umsetzung von EU-Recht (Richtlinie 76l768lEWG zur Angleichung der Rechtsvorschri<strong>ft</strong>en<br />

über kosmetische Mittel) geregelt. Es ist dabei vorgeschrieben, dass alle Bestandteile eines<br />

kosmetischen Mittels in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpttnkt der Herstellung<br />

auf der Verpackung in der Liste der Bestandteile angegeben werden müssen. Der Liste<br />

der Bestandteile ist die Angabe ,,Bestandteile" oder,,Ingredients" voranzustellen.<br />

Um eine eindeutige und gleichzeitig praktikable Kennzeichnung kosmetischer Mittel zu gewährleisten,<br />

hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten<br />

ein eigenes System entwickelt. Dazu wurde im Jahr 1996 ein Beschluss der Kommission zur<br />

Festlegung einer Liste und einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer<br />

Mittel gefasst. Es wurde dabei festgelegl, welche'Bezeichnungen bei der Etikettierung kosmetischer<br />

Mittel zu verwenden sind. Femer wurde ein Verzeichnis mit diesen Stoffbezeichmrngen<br />

veröffentlicht, das als sog. ,,INCI (International Nomenclature for Cosmetic Ingredients)-Liste"<br />

auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission einsehbar ist. Stoffbezeichnungen<br />

und weitergehende Informationen zu Bestandteilen kosmetischer Mittel sind<br />

auch in der sog. Coslng-Datenbank der Europäischen Kommission gespeichert und können<br />

unter http:llec.europa.eu/consumers/cosmetics/cosing/ im Internet abgerufen werden.<br />

Die Liste der Bestandteile nach der INCl-Nomenklatur ermöglicht es Verbraucherinnen und<br />

Verbrauchern, informierte Entscheidungen im Hinblick auf ein kosmetisches Mittel zu<br />

treffen.<br />

Rund 5 Prozent der globalen Palmölproduktion flossen im Jahr 2009 in die energetische Nutzung<br />

(Strom-, Wärme- und Biokra<strong>ft</strong>stoffe). Für die Herstellung und energetische Nutzung von<br />

Biomasse wurden von der Europäischen Union mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie<br />

2}}gl2SlBcNachhaltigkeitsanforderungen festgelegt. Dies betrif<strong>ft</strong> alle Formen flüssiger Bio-


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masse, auch Pflanzenöle wie PalmöI. Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland die europäischen<br />

Nachhaltigkeitsregelungen umgesetzt. Bioenergie aus flüssiger Biomasse, egal ob<br />

aus dem In- oder Ausland, wird seit Jahresbeginn nur noch auf die Biokra<strong>ft</strong>stoffquote angerechnet<br />

bzw. ge<strong>ft</strong>irdert, wenn sie als nachhaltig zertifiziert wurde. Zu denNachhaltigkeitskriterien<br />

gehören die Treibhausgas-Bilanzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette,<br />

eine gute landwirtscha<strong>ft</strong>liche Praxis sowie Anforderungen bezüglich schützenswerter Flächen<br />

wie z.B. artenreiche Gebiete, kohlenstoffreiche Böden, Torfmoore oder Gebiete mit hohem<br />

Naturschutzwert.<br />

Deutschland importiert ca. ein Fünfzigstel des weltweit erzeugten Palmöls. Ein Import- oder<br />

Verarbeitungsverbot hätte demnach grundsatzlich kaum mehr als Symbolwirkung. Es ist ferner<br />

zvbedenken, dass die Erzeugung von Palmöl eine Einkommensquelle fi.ir Landwirte gerade<br />

in Entwicklungsländern ist und - eine ordnungsgemäße, umweltgerechte Bewirtscha<strong>ft</strong>ung<br />

voraus gese tzt - eine nachhaltige Entwicklung ermö glicht.<br />

Nationale Importbeschränkungen bzw. ein Importverbot von Palmöl würden einerseits innerhalb<br />

der EU eine direkte Diskriminierung im Sinne der Warenverkehrsfreiheit darstellen. Andererseits<br />

stehen Regelungen der WTO einem Importverbot oder Beschränkungen entgegen.<br />

Allgemeine mengenmäßige Beschränkungen aber auch Beschränkungen durch die Verknüpfung<br />

der Nachhaltigkeit an die Produktion verstoßen gegen Regeln des GATT (General<br />

Agreement on Tariffs and Trade - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). Auch das SPS-<br />

Abkommen (Agreement on the Application of Sanitary and Phytos anitary Measures), das auf<br />

gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Erwägungen gründet oder das Abkommen<br />

über technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade - TBT-Abkommen)<br />

könnten derartige Importverbote oder Beschränkungen nicht begründen.<br />

Die Bundesregierung setzt sich deshalb vielmehr für die Entwicklung und Etablierung überprüfbarer<br />

und umfassender internationaler Nachhaltigkeitskriterien ein. Dadurch sollen u. a.<br />

die Umweltverträglichkeit gewährleistet und unerwijnschte Konkurrenz beispielsweise mit<br />

der Nahrungsmittelproduktion vermieden werden. Als Teil dieser Bemühungen <strong>ft</strong>irdert<br />

BMELV das Projekt,,Bioenergie und Ernährungssicherung" des Bilateralen Treuhandfonds<br />

bei der Ernährungs- und Landwirtscha<strong>ft</strong>sorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Damit<br />

wird Staaten ein Analyselahmen zur Verfligung gestellt, mit dem auch die potentiellen Auswirkungen<br />

des Anbaus von Palmöl auf die Ernährungssicherheit untersucht werden kann.<br />

Das BMELV beabsichtigt zudem, die Weiterentwicklung des Forums fiir nachhaltiges Palmöl<br />

(FONAP) mit dem ZieI der Erarbeitung freiwilliger Nachhaltigkeitsregelungen bei der<br />

Palmölproduktion und weiteren Verwendung von Palmöl zu unterstützen. Ziel des Forums<br />

aus Wirtscha<strong>ft</strong> und Zivilgesellscha<strong>ft</strong> sollte aus BMELV-Sicht sein, sich sowohl über<br />

Mindestanforderungen an eine nachhaltige Palmölproduktion als auch über eine Systematik


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für entsprechende unabhängige Kontroll- und Qualitätssicherungssysteme zu verständigen,<br />

über die die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien zu überprüfen und zu gewährleisten<br />

wäre.<br />

Es ist ferner daran gedacht, im Rahmen von FONAP auch solche Kooperationen/Projekte<br />

zwischen den Mitgliedern gezielt anzuschieben und zu unterstützen, die auf den<br />

ausschließlichen Einsatz von nachhaltigem Palmöl in den jeweiligen Lieferketten abzielen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Au<strong>ft</strong>rag<br />

Az"Z<br />

Dr. Niendieker

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