m I Plil1""ft:i:iil#JJn,n - SAVE Wildlife Conservation Fund
m I Plil1""ft:i:iil#JJn,n - SAVE Wildlife Conservation Fund
m I Plil1""ft:i:iil#JJn,n - SAVE Wildlife Conservation Fund
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
m I Plil1""<strong>ft</strong>:i:<strong>iil#JJn</strong>,n<br />
und Verbraucherschutz<br />
I<br />
Bundesministerium für Emährung, Landwirtscha<strong>ft</strong> und VerbraucherschuE<br />
- DienstsiE Bedin -<br />
1 1055 Berlin<br />
An den<br />
Vorsitzenden der Sti<strong>ft</strong>ung<br />
<strong>SAVE</strong> <strong>Wildlife</strong> <strong>Conservation</strong> <strong>Fund</strong><br />
Herm Lars Gorschlüter<br />
Dieselstraße 70<br />
42489 Wülfrath<br />
HAUSANScHRTFT<br />
Regierungsdirektor Dr, Volker Niendieker<br />
Leiter des Referates 521 -<br />
Nachhaltigkeit und Klimaschutz<br />
Wilhelmstraße 54, 101 1 7 Berlin<br />
rrL +49 (0)30 18 529 -3140<br />
rnx *49 (0)30 18 529 - 55 3140<br />
ElvruL 521@bmelv.bund.de<br />
TNTERNET www.bmelv.de<br />
tz 521-1001410091<br />
DATUM 13. September2012<br />
Sehr geehrter Herr Gorschlüter,<br />
vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Bundesministerin Aigner vom 20. August 20|2,in dem<br />
Sie eine umfassende Kennzeichnungspflicht für alle sämtliche Produkte fordem, die PalmöI.<br />
enthalten. Die Bundesministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Am 06.09.2012hatte<br />
ich Ihnen mit Hinweis auf den Querschnittscharakter Ihrer Anfrage, die folglich unterschiedliche<br />
Zuständigkeiten hier im Hause ber[ihrt, einen telefonischen Zwischenbescheid gegeben.<br />
ZulhremAnliegen, eine Kennzeichnungspflicht flir alle Produkte einzuführen, bei deren<br />
Herstellung Palmöl verwendet wurde, nehme ieh wie folgt Stellung:<br />
Palmöl kann in einer Reihe von Verwendungen als Rohstoff eingesetzt werden. Palmöl wird<br />
in nennenswerten Mengen als Lebensmittel sowie als Ausgangsmaterial für Wasch- und Reinigungsmittel<br />
verwendet. Zudemkann Palmöl auch als Ausgangsmaterial in kosmetischen<br />
Mitteln verwendet werden. Ferner wird Palmöl in Deutschland zu geringen Anteilen zuZwecken<br />
der Bioenergie eingesetzt. Über weitere Verwendungen von Palmöl liegen keine gesicherten<br />
Erkenntnisse vor. Je nach Einsatz gelten unterschiedliche Kennzeichnungsregelungen.<br />
Für Lebensmittel gelten die Vorschri<strong>ft</strong>en der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung<br />
(LMKV), die in Umsetzung der Richtlinie20A0ll3/EG in Deutschland anzuwenden ist. Danach<br />
müssen abgepackte Lebensmittel ein Ztrtatenverzeichnis aufweisen ($ 3 Absatz 1 Nummer<br />
3 in Verbindung mit $$ 5 und 6 LMKV). Zutat ist jeder Stofl der bei der Herstellung<br />
oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und - wenn auch möglicherweise in<br />
veränderter Form - im Enderzeugnis vorhanden bleibt. Obwohl bei Mischungen die Klassen-
SEITE 2 VON 4<br />
namenpflanzliches Fettbzw. pflanzliches O/ zulässig sind, geben viele Hersteller schon heute<br />
auch hier die spezifische botanische Bezeichnung an.<br />
Die am l2.Dezember 2011 in Kra<strong>ft</strong> getretene und am 13. Dezember 2074 in weiten Teilen<br />
verbindlich anzuwendende europäische ,,Lebensmittel-Informationsverordnung" (Verordnung<br />
(EU) Nr. 116912011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom25. Oktober 2011, ABl.<br />
L304vom22.ll.20II, S. 1S) erlaubt zwar auch, für raffinierte pflanzliche Öle und Fette eine<br />
zusrünmenfassende Bezeichnung der Zutat als ,,pflanzliche Öle" bzw. ,,pflanzlicheFette" zu<br />
verwenden. Allerdings muss sich eine Angabe der speziellen pflanzlichen Herkun<strong>ft</strong> unmittelbar<br />
anschließen (vgl. Anhang VII Teil A Nummer 8 und 9). Damit hat der Unionsgesetzgeber<br />
eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende europäische Regelung geschaffen und die<br />
Kennzeichnung von Ölen und Fetten harmonisiert. Die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher ist dadurch gewährleistet.<br />
Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist in Deutschland in der Kosmetik-Verordnung in<br />
Umsetzung von EU-Recht (Richtlinie 76l768lEWG zur Angleichung der Rechtsvorschri<strong>ft</strong>en<br />
über kosmetische Mittel) geregelt. Es ist dabei vorgeschrieben, dass alle Bestandteile eines<br />
kosmetischen Mittels in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpttnkt der Herstellung<br />
auf der Verpackung in der Liste der Bestandteile angegeben werden müssen. Der Liste<br />
der Bestandteile ist die Angabe ,,Bestandteile" oder,,Ingredients" voranzustellen.<br />
Um eine eindeutige und gleichzeitig praktikable Kennzeichnung kosmetischer Mittel zu gewährleisten,<br />
hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten<br />
ein eigenes System entwickelt. Dazu wurde im Jahr 1996 ein Beschluss der Kommission zur<br />
Festlegung einer Liste und einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer<br />
Mittel gefasst. Es wurde dabei festgelegl, welche'Bezeichnungen bei der Etikettierung kosmetischer<br />
Mittel zu verwenden sind. Femer wurde ein Verzeichnis mit diesen Stoffbezeichmrngen<br />
veröffentlicht, das als sog. ,,INCI (International Nomenclature for Cosmetic Ingredients)-Liste"<br />
auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission einsehbar ist. Stoffbezeichnungen<br />
und weitergehende Informationen zu Bestandteilen kosmetischer Mittel sind<br />
auch in der sog. Coslng-Datenbank der Europäischen Kommission gespeichert und können<br />
unter http:llec.europa.eu/consumers/cosmetics/cosing/ im Internet abgerufen werden.<br />
Die Liste der Bestandteile nach der INCl-Nomenklatur ermöglicht es Verbraucherinnen und<br />
Verbrauchern, informierte Entscheidungen im Hinblick auf ein kosmetisches Mittel zu<br />
treffen.<br />
Rund 5 Prozent der globalen Palmölproduktion flossen im Jahr 2009 in die energetische Nutzung<br />
(Strom-, Wärme- und Biokra<strong>ft</strong>stoffe). Für die Herstellung und energetische Nutzung von<br />
Biomasse wurden von der Europäischen Union mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie<br />
2}}gl2SlBcNachhaltigkeitsanforderungen festgelegt. Dies betrif<strong>ft</strong> alle Formen flüssiger Bio-
SEITE 3 VON 4<br />
masse, auch Pflanzenöle wie PalmöI. Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland die europäischen<br />
Nachhaltigkeitsregelungen umgesetzt. Bioenergie aus flüssiger Biomasse, egal ob<br />
aus dem In- oder Ausland, wird seit Jahresbeginn nur noch auf die Biokra<strong>ft</strong>stoffquote angerechnet<br />
bzw. ge<strong>ft</strong>irdert, wenn sie als nachhaltig zertifiziert wurde. Zu denNachhaltigkeitskriterien<br />
gehören die Treibhausgas-Bilanzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette,<br />
eine gute landwirtscha<strong>ft</strong>liche Praxis sowie Anforderungen bezüglich schützenswerter Flächen<br />
wie z.B. artenreiche Gebiete, kohlenstoffreiche Böden, Torfmoore oder Gebiete mit hohem<br />
Naturschutzwert.<br />
Deutschland importiert ca. ein Fünfzigstel des weltweit erzeugten Palmöls. Ein Import- oder<br />
Verarbeitungsverbot hätte demnach grundsatzlich kaum mehr als Symbolwirkung. Es ist ferner<br />
zvbedenken, dass die Erzeugung von Palmöl eine Einkommensquelle fi.ir Landwirte gerade<br />
in Entwicklungsländern ist und - eine ordnungsgemäße, umweltgerechte Bewirtscha<strong>ft</strong>ung<br />
voraus gese tzt - eine nachhaltige Entwicklung ermö glicht.<br />
Nationale Importbeschränkungen bzw. ein Importverbot von Palmöl würden einerseits innerhalb<br />
der EU eine direkte Diskriminierung im Sinne der Warenverkehrsfreiheit darstellen. Andererseits<br />
stehen Regelungen der WTO einem Importverbot oder Beschränkungen entgegen.<br />
Allgemeine mengenmäßige Beschränkungen aber auch Beschränkungen durch die Verknüpfung<br />
der Nachhaltigkeit an die Produktion verstoßen gegen Regeln des GATT (General<br />
Agreement on Tariffs and Trade - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). Auch das SPS-<br />
Abkommen (Agreement on the Application of Sanitary and Phytos anitary Measures), das auf<br />
gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Erwägungen gründet oder das Abkommen<br />
über technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade - TBT-Abkommen)<br />
könnten derartige Importverbote oder Beschränkungen nicht begründen.<br />
Die Bundesregierung setzt sich deshalb vielmehr für die Entwicklung und Etablierung überprüfbarer<br />
und umfassender internationaler Nachhaltigkeitskriterien ein. Dadurch sollen u. a.<br />
die Umweltverträglichkeit gewährleistet und unerwijnschte Konkurrenz beispielsweise mit<br />
der Nahrungsmittelproduktion vermieden werden. Als Teil dieser Bemühungen <strong>ft</strong>irdert<br />
BMELV das Projekt,,Bioenergie und Ernährungssicherung" des Bilateralen Treuhandfonds<br />
bei der Ernährungs- und Landwirtscha<strong>ft</strong>sorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Damit<br />
wird Staaten ein Analyselahmen zur Verfligung gestellt, mit dem auch die potentiellen Auswirkungen<br />
des Anbaus von Palmöl auf die Ernährungssicherheit untersucht werden kann.<br />
Das BMELV beabsichtigt zudem, die Weiterentwicklung des Forums fiir nachhaltiges Palmöl<br />
(FONAP) mit dem ZieI der Erarbeitung freiwilliger Nachhaltigkeitsregelungen bei der<br />
Palmölproduktion und weiteren Verwendung von Palmöl zu unterstützen. Ziel des Forums<br />
aus Wirtscha<strong>ft</strong> und Zivilgesellscha<strong>ft</strong> sollte aus BMELV-Sicht sein, sich sowohl über<br />
Mindestanforderungen an eine nachhaltige Palmölproduktion als auch über eine Systematik
SEITE 4 VON 4<br />
für entsprechende unabhängige Kontroll- und Qualitätssicherungssysteme zu verständigen,<br />
über die die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien zu überprüfen und zu gewährleisten<br />
wäre.<br />
Es ist ferner daran gedacht, im Rahmen von FONAP auch solche Kooperationen/Projekte<br />
zwischen den Mitgliedern gezielt anzuschieben und zu unterstützen, die auf den<br />
ausschließlichen Einsatz von nachhaltigem Palmöl in den jeweiligen Lieferketten abzielen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Au<strong>ft</strong>rag<br />
Az"Z<br />
Dr. Niendieker