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PDF Download - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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Im Blickpunkt<br />

Neue Strategien im<br />

Arbeitsschutz?<br />

Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen<br />

Arbeitsschutzstrategie in <strong>Bayern</strong> hat begonnen<br />

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird von Bund,<br />

Ländern und <strong>Unfallversicherung</strong>strägern (UVT) durchgeführt. Ziel der<br />

GDA ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen<br />

präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz<br />

zu fördern und damit zu verbessern.<br />

Dazu soll das Bewusstsein für Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz insbesondere<br />

bei Arbeitgebern, aber auch bei Beschäftigten<br />

weiter gestärkt werden. Der<br />

Arbeitsschutz soll noch effizienter und<br />

systematischer werden; die betriebliche<br />

Gesundheitsförderung soll die Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

ergänzen.<br />

Die Träger der GDA – Bund, Länder und<br />

UVT – haben dazu, in enger Abstimmung<br />

mit den Sozialpartnern, erstmals gemeinsam<br />

und einheitlich Arbeitsschutzziele<br />

und die, diese konkretisierende Handlungsschwerpunkte<br />

für den Zeitraum bis<br />

2012 festgelegt. Diese sind:<br />

• Verringerung von Häufigkeit und<br />

Schwere von Arbeitsunfällen unter<br />

Einbeziehung der Verringerung von<br />

psychischen Fehlbelastungen und<br />

Förderung der systematischen Wahrnehmung<br />

des Arbeitsschutzes<br />

• Verringerung von Häufigkeit und<br />

Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen<br />

und -Erkrankungen unter Einbeziehung<br />

der Verringerung von psychischen<br />

Fehlbelastungen und Förderung<br />

der systematischen Wahrnehmung des<br />

Arbeitsschutzes in Unternehmen<br />

• Verringerung der Häufigkeit und<br />

Schwere von Hauterkrankungen.<br />

Diese Handlungsschwerpunkte sollen<br />

über verschiedene Arbeitsprogramme umgesetzt<br />

werden. Fünf Arbeitsprogramme<br />

davon werden auch von den <strong>Unfallversicherung</strong>strägern<br />

der öffentlichen Hand in<br />

<strong>Bayern</strong> umgesetzt (werden) – diese sind:<br />

• Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit<br />

hautschädigenden Stoffen<br />

• Sicher fahren und transportieren<br />

(innerbetrieblich und öffentlich)<br />

• Gesund und erfolgreich arbeiten im<br />

Büro<br />

• Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei der Pflege<br />

• Sensibilisierung zum Thema Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz in Schulen<br />

Wie kam es zur GDA?<br />

Ursache für die GDA war sicherlich die<br />

Arbeit der Deregulierungskommission im<br />

Jahr 2003. Unter Leitung von Professor Dr.<br />

Henzler wurde seinerzeit eine Online-Befragung<br />

über die bürokratischsten Hemmnisse<br />

für mittelständische Unternehmen<br />

unter ca. 3000 bayerischen Unternehmern<br />

durchgeführt. Die Antworten – Doppelbesichtigungen,<br />

Doppelregelungen,<br />

Vorschriftenflut und überzogene arbeitsmedizinische<br />

und sicherheitstechnische<br />

Betreuung – brachten den Arbeitsschutz<br />

in die Kritik der Öffentlichkeit und damit<br />

ins Visier der Politik und Wirtschaft.<br />

Anschließend gab es die Dualismusdebatte,<br />

die die Verbesserung des deutschen<br />

dualen Arbeitsschutzsystems in<br />

Hinblick auf Wirksamkeit und Realisierbarkeit<br />

forderte. Das Kooperationsmodell<br />

auf Basis des § 21 Abs. 3 ArbSchG, beschlossen<br />

auf der 82. Arbeits- und Sozialministerkonferenz<br />

(ASMK) im November<br />

2005, sollte zu dieser Verbesserung beitragen.<br />

Die ASMK postulierte, dass verbesserte<br />

Kooperationsbeziehungen zwischen<br />

den Akteuren im dualen Arbeitsschutzsystem<br />

eine wichtige Voraussetzung<br />

für effektiveren und effizienteren<br />

Arbeitsschutz in Deutschland seien. Deshalb<br />

war man der Ansicht, dass das Kooperationsmodell<br />

nur auf der Grundlage<br />

einer gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie<br />

möglich sei – die Geburtsstunde der<br />

GDA war eingeläutet.<br />

Bis es dann soweit war, gab es viele<br />

Hürden zu nehmen. Als erstes musste<br />

die GDA sowohl im Arbeitsschutzgesetz<br />

(§ 20 ArbSchG) als auch im Sozialgesetzbuch<br />

VII (§ 14) rechtlich verankert werden,<br />

4<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> aktuell 3/2010

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