Rundschreiben 5/2013 - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Ihre Fachinformationen
Abrechnung/Honorarverteilung
Achtung!
Abrechnungs-Sammelerklärung für die kommende Quartalsabrechnung
Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie das Formular „Abrechnungs-Sammelerklärung“ für die kommende
Quartalsabrechnung. Bitte beachten Sie, dass zu einer kompletten Quartalsabrechnung auch die
Abrechnungs-Sammelerklärung sowie die Fallzusammenstellung/Fallstatistik gehören. Die Papierunterlagen
sind zeitnah an die KV Thüringen zu senden.
Änderungen des EBM zum 01.07.2013
Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 15 vom 12.04.2013 wurden Änderungen des EBM zum 01.07.2013 veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um Anpassungen der leistungsbezogenen Kostenpauschalen für Sachund
Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren
gemäß Abschnitt 40.14 EBM.
Im selben Deutschen Ärzteblatt wurden die Änderungen der Leistungsinhalte der Zusatzpauschalen für die
bekannt gegeben. Den genauen Wortlaut der EBM-Änderungen entnehmen Sie bitte dem o. g. Deutschen
Ärzteblatt.
Die betreffenden Dialysepraxen werden von uns schriftlich über die Änderungen der Dialyse-Sachkosten
informiert.
Ihre Ansprechpartner für alle Themen der Leistungsabrechnung:
Frau Rudolph
App. 480
Frau Dietrich
App. 494
Frau Richter
App. 492
Frau Böhme
App. 430
Frau Bose
Frau Reimann
Frau Schöler
App. 437
Frau Stöpel
App. 438
Frau Kokot
App. 441
Frau Kölbel
App. 444
Physikal. Med.
Urologen
Neurologen
Nervenärzte
Psychiater
Psychotherap.
Augenärzte
Hautärzte
Notfälle/
Einricht., MVZ
Kinderärzte
Internisten
Allgemeinmediziner
Praktische
Ärzte
Kinderärzte
Internisten
Allgemeinmediziner
Praktische
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ermächtigte
Ärzte
Fachchemiker
Humangenetik
Laborärzte
Laborgemeinschaften
Pathologen
Belegärzte
Chirurgen
Radiologen
Nuklearmediz.
Dialyseärzte
Dialyse-Einr.
Neurochirurgen
Anästhesisten
Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an abrechnung@kvt.de möglich.
Weiterentwicklung des EBM im hausärztlichen Versorgungsbereich
Ausführlich berichteten wir im Rundschreiben 01/2013 über das Reformkonzept zur Weiterentwicklung des
erfolgen: Die erste Reformstufe ist zum 01.10.2013 geplant, die zweite zum 01.07.2014.
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trägen führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung derzeit die Verhandlungen mit den Krankenkassen. Über
Ziele und Zeitplan für einen neuen Hausarzt-EBM können Sie sich in der Beilage „Informationen für die
Praxis – Einheitlicher Bewertungsmaßstab“ umfänglich informieren.
KV Thüringen – Rundschreiben 5/2013 1