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IWiN Checkliste für Betriebe

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Der Verfahrensablauf auf<br />

einen Blick<br />

Anlaufstelle für <strong>Betriebe</strong> aus<br />

Südniedersachsen<br />

Handwerk<br />

> Bildung<br />

Beratung<br />

Antragsphase<br />

1. Sie stellen einen Antrag auf Förderung bei<br />

Ihrer Regionalen Anlaufstelle (RAS).<br />

2. Die RAS prüft den Antrag und schickt Ihnen<br />

ein Förderangebot - oder ggf. ein<br />

begründetes Ablehnungsschreiben zu.<br />

3. Sie nehmen das Angebot an (Rücksendung der<br />

Annahmeerklärung) oder sagen ggf. ab.<br />

Qualifizierungsphase<br />

4. Sie melden sich (oder den/die Beschäftigte/n)<br />

zum Seminar beim Bildungsträger an.<br />

5. Sie erhalten die Rechnung zum Lehrgang.<br />

6. Sie bzw. der/die Teilnehmer/in nehmen an der<br />

Weiterbildung bis zum Ende teil.<br />

7. Sie bzw. der/die Teilnehmer/in erhalten eine<br />

Teilnahmebestätigung oder ein Abschlusszertifikat<br />

vom Bildungsträger.<br />

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen<br />

Regionale Anlaufstelle für <strong>IWiN</strong><br />

Kruppstraße 18<br />

D-31135 Hildesheim<br />

Telefon 05121 162-318 Jana Heeg<br />

Telefon 05121 162-300 Daniela Riedel<br />

Telefax 05121 57659<br />

E-Mail bbz-info@hwk-hildesheim.de<br />

EU-Förderprogramm<br />

Individuelle<br />

Weiterbildung in<br />

Niedersachsen - <strong>IWiN</strong><br />

Bei betrieblicher Fort- und Weiterbildung<br />

kein Geld verschenken!<br />

Abrechnungsphase<br />

8. Sie reichen bis zum genannten Stichtag (ca. 4<br />

Wochen nach Abschluss der Fortbildung) die<br />

in Ihrem Förderangebot angegebenen Unterlagen<br />

bei Ihrer zuständigen RAS ein - siehe<br />

dort auf Seite 2.<br />

9. Die RAS zahlt Ihnen die Fördermittel aus. Bei<br />

Abweichungen vom ursprünglichen Antrag<br />

(Kosten/Stunden/Freistellung) erfolgt eine<br />

Nachberechnung.<br />

Foto: Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen


Was ist <strong>IWiN</strong> ?<br />

Wer und was wird gefördert?<br />

Antrag stellen - leicht<br />

gemacht!<br />

Förderprogramm Individuelle<br />

Weiterbildung in Niedersachsen - <strong>IWiN</strong><br />

Förderzeitraum: 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2013<br />

<strong>IWiN</strong> ist ein Förderprogramm der EU und des Landes<br />

Niedersachsen für kleine und mittelgroße <strong>Betriebe</strong><br />

aller Berufsgruppen mit Sitz in Niedersachsen.<br />

Es wurde eingerichtet, um <strong>Betriebe</strong> bei der<br />

Anpassung an die Veränderungen des Marktes und<br />

der Kundenansprüche sowie bei der Entwicklung<br />

des eigenen Personals zu unterstützen. <strong>IWiN</strong> soll<br />

langfristig zu mehr Fort- und Weiterbildung<br />

anregen, die betrieblichen Standorte stärken sowie<br />

Arbeitsplätze erhalten bzw. schaffen.<br />

Das Programm bezuschusst betriebliche Fort- und<br />

Weiterbildung mit bis zu 50 % der Netto-<br />

Lehrgangskosten. Bei Lohnfortzahlung während der<br />

Fortbildung sogar mit bis zu 90%. Pro Jahr und<br />

Betrieb stehen maximal 4.000,- €(RWB-Gebiet) zur<br />

Verfügung - mehrere Anträge pro Jahr sind möglich.<br />

Für die Umsetzung des Programmes wurden in<br />

Niedersachsen14 Regionale Anlaufstellen(RAS)<br />

eingerichtet. Hier erhalten die <strong>Betriebe</strong> nähere<br />

Informationen zu ihren Fördermöglichkeiten,<br />

Unterstützung bei der Antragstellung sowie<br />

persönliche Beratung bei individuellen Fragen.<br />

Wer wird durch <strong>IWiN</strong> gefördert?<br />

Beschäftigtevon kleinen und mittleren <strong>Betriebe</strong>n<br />

(KMU) - max. 249 Mitarbeiter/innen<br />

Inhabervon Kleinstbetrieben mit bis zu 49<br />

Mitarbeiter/innen<br />

Selbstständigeohne Mitarbeiter/innen<br />

Was wird gefördert?<br />

Es werden Fort- und Weiterbildungen gefördert, die<br />

der betrieblichen und personellen Entwicklung<br />

dienen und neue berufliche Kompetenzen in<br />

folgenden Bereichen vermitteln:<br />

fachlich / technisch<br />

kaufmännisch<br />

sozial oder methodisch<br />

Die Weiterbildung sollte unter anderem folgende<br />

Eckdaten erfüllen:<br />

Sie findet innerhalb von Niedersachsen statt.<br />

Sie dauert in der Regel nicht unter 30 Stunden -<br />

Module sind möglich.<br />

Sie vermittelt eine neue und allgemein am<br />

Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation.<br />

Unbedingt beachten<br />

Ein Antrag ist nur förderfähig, wenn noch keine<br />

verbindliche Anmeldung beim Bildungsträger<br />

stattgefunden hat! Erst das Förderangebot der RAS<br />

abwarten und dann anmelden.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

So wird es gemacht:<br />

1. Aktuellen Antragaus dem Internet herunterladen<br />

oder bei Ihrer RAS anfordern.<br />

2. Formular ausfüllen, unterschreiben und mit<br />

Firmenstempel versehen.<br />

3. Kopie der Schulungsbeschreibungbeifügen.<br />

Bitte überprüfen Sie, ob aus den Unterlagen<br />

folgende Angaben hervorgehen:<br />

Inhaltsbeschreibung<br />

Name/Anschrift des Bildungsträgers sowie<br />

Veranstaltungsort<br />

Anfangs- und Enddatum der Schulung<br />

Lehrgangsdauer (Gesamtstunden à 45 oder 60<br />

Minuten)<br />

Netto-Lehrgangskosten - ohne Material, Verpflegung,<br />

Übernachtung<br />

4. Den Antrag mit den Anlagenim Originalan Ihre<br />

RAS senden (Kopie für Ihre Unterlagennicht vergessen).<br />

Noch Fragen?<br />

Rufen Sie uns an.Wir beraten Sie gerne.<br />

Informationen zu <strong>IWiN</strong> und das Antragsformular<br />

finden Sie unter: www.iwin-niedersachsen.de<br />

(Downloads)

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