IWiN Checkliste für Betriebe
IWiN Checkliste für Betriebe
IWiN Checkliste für Betriebe
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Der Verfahrensablauf auf<br />
einen Blick<br />
Anlaufstelle für <strong>Betriebe</strong> aus<br />
Südniedersachsen<br />
Handwerk<br />
> Bildung<br />
Beratung<br />
Antragsphase<br />
1. Sie stellen einen Antrag auf Förderung bei<br />
Ihrer Regionalen Anlaufstelle (RAS).<br />
2. Die RAS prüft den Antrag und schickt Ihnen<br />
ein Förderangebot - oder ggf. ein<br />
begründetes Ablehnungsschreiben zu.<br />
3. Sie nehmen das Angebot an (Rücksendung der<br />
Annahmeerklärung) oder sagen ggf. ab.<br />
Qualifizierungsphase<br />
4. Sie melden sich (oder den/die Beschäftigte/n)<br />
zum Seminar beim Bildungsträger an.<br />
5. Sie erhalten die Rechnung zum Lehrgang.<br />
6. Sie bzw. der/die Teilnehmer/in nehmen an der<br />
Weiterbildung bis zum Ende teil.<br />
7. Sie bzw. der/die Teilnehmer/in erhalten eine<br />
Teilnahmebestätigung oder ein Abschlusszertifikat<br />
vom Bildungsträger.<br />
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen<br />
Regionale Anlaufstelle für <strong>IWiN</strong><br />
Kruppstraße 18<br />
D-31135 Hildesheim<br />
Telefon 05121 162-318 Jana Heeg<br />
Telefon 05121 162-300 Daniela Riedel<br />
Telefax 05121 57659<br />
E-Mail bbz-info@hwk-hildesheim.de<br />
EU-Förderprogramm<br />
Individuelle<br />
Weiterbildung in<br />
Niedersachsen - <strong>IWiN</strong><br />
Bei betrieblicher Fort- und Weiterbildung<br />
kein Geld verschenken!<br />
Abrechnungsphase<br />
8. Sie reichen bis zum genannten Stichtag (ca. 4<br />
Wochen nach Abschluss der Fortbildung) die<br />
in Ihrem Förderangebot angegebenen Unterlagen<br />
bei Ihrer zuständigen RAS ein - siehe<br />
dort auf Seite 2.<br />
9. Die RAS zahlt Ihnen die Fördermittel aus. Bei<br />
Abweichungen vom ursprünglichen Antrag<br />
(Kosten/Stunden/Freistellung) erfolgt eine<br />
Nachberechnung.<br />
Foto: Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Was ist <strong>IWiN</strong> ?<br />
Wer und was wird gefördert?<br />
Antrag stellen - leicht<br />
gemacht!<br />
Förderprogramm Individuelle<br />
Weiterbildung in Niedersachsen - <strong>IWiN</strong><br />
Förderzeitraum: 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2013<br />
<strong>IWiN</strong> ist ein Förderprogramm der EU und des Landes<br />
Niedersachsen für kleine und mittelgroße <strong>Betriebe</strong><br />
aller Berufsgruppen mit Sitz in Niedersachsen.<br />
Es wurde eingerichtet, um <strong>Betriebe</strong> bei der<br />
Anpassung an die Veränderungen des Marktes und<br />
der Kundenansprüche sowie bei der Entwicklung<br />
des eigenen Personals zu unterstützen. <strong>IWiN</strong> soll<br />
langfristig zu mehr Fort- und Weiterbildung<br />
anregen, die betrieblichen Standorte stärken sowie<br />
Arbeitsplätze erhalten bzw. schaffen.<br />
Das Programm bezuschusst betriebliche Fort- und<br />
Weiterbildung mit bis zu 50 % der Netto-<br />
Lehrgangskosten. Bei Lohnfortzahlung während der<br />
Fortbildung sogar mit bis zu 90%. Pro Jahr und<br />
Betrieb stehen maximal 4.000,- €(RWB-Gebiet) zur<br />
Verfügung - mehrere Anträge pro Jahr sind möglich.<br />
Für die Umsetzung des Programmes wurden in<br />
Niedersachsen14 Regionale Anlaufstellen(RAS)<br />
eingerichtet. Hier erhalten die <strong>Betriebe</strong> nähere<br />
Informationen zu ihren Fördermöglichkeiten,<br />
Unterstützung bei der Antragstellung sowie<br />
persönliche Beratung bei individuellen Fragen.<br />
Wer wird durch <strong>IWiN</strong> gefördert?<br />
Beschäftigtevon kleinen und mittleren <strong>Betriebe</strong>n<br />
(KMU) - max. 249 Mitarbeiter/innen<br />
Inhabervon Kleinstbetrieben mit bis zu 49<br />
Mitarbeiter/innen<br />
Selbstständigeohne Mitarbeiter/innen<br />
Was wird gefördert?<br />
Es werden Fort- und Weiterbildungen gefördert, die<br />
der betrieblichen und personellen Entwicklung<br />
dienen und neue berufliche Kompetenzen in<br />
folgenden Bereichen vermitteln:<br />
fachlich / technisch<br />
kaufmännisch<br />
sozial oder methodisch<br />
Die Weiterbildung sollte unter anderem folgende<br />
Eckdaten erfüllen:<br />
Sie findet innerhalb von Niedersachsen statt.<br />
Sie dauert in der Regel nicht unter 30 Stunden -<br />
Module sind möglich.<br />
Sie vermittelt eine neue und allgemein am<br />
Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation.<br />
Unbedingt beachten<br />
Ein Antrag ist nur förderfähig, wenn noch keine<br />
verbindliche Anmeldung beim Bildungsträger<br />
stattgefunden hat! Erst das Förderangebot der RAS<br />
abwarten und dann anmelden.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
So wird es gemacht:<br />
1. Aktuellen Antragaus dem Internet herunterladen<br />
oder bei Ihrer RAS anfordern.<br />
2. Formular ausfüllen, unterschreiben und mit<br />
Firmenstempel versehen.<br />
3. Kopie der Schulungsbeschreibungbeifügen.<br />
Bitte überprüfen Sie, ob aus den Unterlagen<br />
folgende Angaben hervorgehen:<br />
Inhaltsbeschreibung<br />
Name/Anschrift des Bildungsträgers sowie<br />
Veranstaltungsort<br />
Anfangs- und Enddatum der Schulung<br />
Lehrgangsdauer (Gesamtstunden à 45 oder 60<br />
Minuten)<br />
Netto-Lehrgangskosten - ohne Material, Verpflegung,<br />
Übernachtung<br />
4. Den Antrag mit den Anlagenim Originalan Ihre<br />
RAS senden (Kopie für Ihre Unterlagennicht vergessen).<br />
Noch Fragen?<br />
Rufen Sie uns an.Wir beraten Sie gerne.<br />
Informationen zu <strong>IWiN</strong> und das Antragsformular<br />
finden Sie unter: www.iwin-niedersachsen.de<br />
(Downloads)