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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/47 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>47</strong> S. 20<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 07.11.2013<br />

<strong>47</strong>. Sitzung Stenograf. Dienst/bo-ma<br />

Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) begrüßt diese Konkretisierung und bittet<br />

um eine entsprechende Umformulierung des betreffenden Änderungsantrages,<br />

dem sie in der aktuellen Fassung nicht zustimmen könne.<br />

Abgeordneter Hoffmann (CDU) erklärt, seine Fraktion werde nicht über die Zahl<br />

neun oder zehn debattieren. Er habe dies lediglich als Beispiel angeführt, um zu illustrieren,<br />

dass die vorliegenden Änderungsanträge nicht geeignet seien, um die<br />

Mängel in dem Gesetzentwurf zu beheben. Daher werde man diesem insgesamt<br />

nicht zustimmen. Entscheidend für die Ablehnung sei, dass die Integration des Landesjugendamtes<br />

in das Ministerium keine hinreichende Begründung habe. Zudem<br />

fehle dem neu installierten Landes-Kinder- und Jugendausschuss jegliche Entscheidungskompetenz.<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, die Formulierung in § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1<br />

dergestalt zu fassen, dass zum Ausdruck komme, dass der <strong>Landtag</strong> neun Mitglieder<br />

auf Vorschlag der Fraktionen entsende, die die Stärke der Fraktionen im <strong>Landtag</strong> im<br />

Verhältnis abbildeten und stellt fest, dass dieser Vorschlag zur Kenntnis genommen<br />

wurde. Diese Formulierung stelle eine qualitative Verbesserung zum aktuellen Gesetzestext<br />

dar, der lediglich von neun Mitgliedern spreche, aber nicht ausdrücklich<br />

regele, dass alle Fraktionen vertreten sein sollten.<br />

Er stellt fest, dass keine Wortmeldungen vorliegen und eröffnet die Abstimmung zunächst<br />

zur Beschlussempfehlung der drei Oppositionsfraktionen. Er stellt fest, dass<br />

diese mit 4 Ja-Stimmen sowie 6 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt worden sei.<br />

Er schlägt vor, die einzelnen Änderungsbefehle des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen<br />

in der systematischen Reihenfolge abzustimmen und registriert allgemeine<br />

Zustimmung. Er stellt im Anschluss fest, dass der Ausschuss mehrheitlich mit<br />

6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung für eine Änderung des § 8 Absatz<br />

3 gestimmt habe. Ebenfalls mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-<br />

Stimmen sei eine Änderung des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beschlossen worden,<br />

mit der ausdrücklichen Klarstellung, dass in der Formulierung zum Ausdruck<br />

komme, dass der <strong>Landtag</strong> neun Vertreter auf Vorschlag der Fraktionen entsende, die<br />

die Stärke der Fraktionen im <strong>Landtag</strong> im Verhältnis abbildeten. Die Neufassung des<br />

§ 12 Absatz 1 sei mit 6 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung<br />

ebenso mehrheitlich beschlossen worden wie die Neufassung des § 12 Absatz 2<br />

Satz 2 (6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen). Ferner habe der Ausschuss mit 6 Ja-<br />

Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Anfügung eines Absatzes<br />

4 an den § 25 votiert. Die von der <strong>Landtag</strong>sverwaltung nach Abstimmung mit<br />

dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgeschlagenen rechtsförmlichen<br />

Änderungen hätten mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls<br />

ein positives Votum erfahren.<br />

Abschließend verkündet er, dass der Ausschuss in der Schlussabstimmung mit 6 Ja-<br />

Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen für die Empfehlung an den <strong>Landtag</strong>, den Gesetzentwurf<br />

der Landesregierung - Drucksache 5/7723 - in der vom Ausschuss für Bil-

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