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Landtag Brandenburg P-AEE 5/37 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AEE</strong> 5/<strong>37</strong> S. 24<br />

Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik 11. September 2013<br />

<strong>37</strong>. Sitzung ri-ma<br />

mission abzugeben. Um dies zu ermöglichen und ein Verfahren zu finden, sei die<br />

Klausel vorgeschlagen worden. Diese werde jetzt zeitlich befristet getestet, ob sie<br />

praktikabel sei.<br />

Die Vorsitzende führt aus, dass tatsächlich nur festgehalten sei, dass der Europaausschuss<br />

eventuell eine Stellungnahme an den Fachausschuss abgeben solle,<br />

dass der Ausschuss aber im Gegenzug von dem Fachausschuss informiert werde,<br />

sei nicht angezeigt. Auch werde nur darauf rekurriert, ob der fachlich zuständige<br />

Ausschuss eine Stellungnahme des <strong>Landtag</strong>es für geboten halte, aber nicht, ob der<br />

federführende Ausschuss, der durch den Präsidenten festgelegt werden solle, eine<br />

solche für geboten halte. Das sei anscheinend nicht berücksichtigt.<br />

Sie fragt, ob der Ausschuss die offenen Fragen an das Präsidium formulieren wolle.<br />

Die andere Möglichkeit wäre, festzustellen, dass es eine Experimentierklausel sei,<br />

die zunächst - so unpraktikabel sie jetzt erst einmal erscheine - erprobt werden müsse.<br />

Abgeordneter Rupprecht (SPD) fragt, ob der Ausschuss über etwas rede, was bereits<br />

beschlossen worden sei, ohne den Ausschuss um eine Stellungnahme zu bitten,<br />

oder ob der Ausschuss noch intervenieren könne. Wenn es diesen Beschluss gebe,<br />

sollte der Ausschuss nicht weiter darüber reden.<br />

Die Vorsitzende erklärt, sie sei der der Auffassung, dass der Beschluss verändert<br />

werden könne, wenn dieser sich als nicht praktikabel erweise. Der Ausschuss müsse<br />

sich entscheiden, ob er die Klausel nun ein Jahr laufen lasse und lediglich sage,<br />

dass darin bereits heute ganz offensichtlich Dinge enthalten seien, die man nicht berücksichtigt<br />

habe oder ob der Ausschuss beschließe, dass er diese Dinge bereits<br />

jetzt mitteilen werde, sodass diese für die Evaluierung bereits angesprochen werden<br />

könnten. Sie spreche sich für die letztgenannte Vorgehensweise aus.<br />

Abgeordnete Frau Kaiser (DIE LINKE) unterstützt dies. Sie halte es auch für sinnvoll,<br />

die offenen Fragen anzuzeigen.<br />

Für sie sei aus dem Text dieser Experimentierklausel nicht erkennbar, welche Informationen<br />

verbindlich von A nach B, von A nach C, und von C nach B und A oder im<br />

Kreis zurücklaufen sollten. Normalerweise würden bestimmte Themen an die Fachausschüsse<br />

überwiesen. Wenn es eine europapolitische Relevanz habe, erfahre der<br />

Europaausschuss davon automatisch. Dann sei eindeutig, dass der Fachausschuss<br />

federführend sei. Dieser teile dem Europaausschuss seine Position mit. Das könne<br />

man auf der ganz normalen Verwaltungsebene regeln. Dann sei der Europaausschuss<br />

allerdings - möglicherweise im Umlaufverfahren - verpflichtet, sich relativ<br />

zeitnah zu äußern, ob ein Mitglied des Ausschusses beantrage, dass sich der Ausschuss<br />

damit befasse. Dann müsse sich der Ausschuss damit befassen. Oder es<br />

gebe zu solchen Fragen automatisch eine Stellungnahme, die der Drucksache beigefügt<br />

werde. Die fachpolitische Stellung des Europaausschusses sei für sie überhaupt<br />

nicht erkennbar.

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