Landtag Brandenburg P-AEE 5/37 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AEE</strong> 5/<strong>37</strong> S. 24<br />
Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik 11. September 2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung ri-ma<br />
mission abzugeben. Um dies zu ermöglichen und ein Verfahren zu finden, sei die<br />
Klausel vorgeschlagen worden. Diese werde jetzt zeitlich befristet getestet, ob sie<br />
praktikabel sei.<br />
Die Vorsitzende führt aus, dass tatsächlich nur festgehalten sei, dass der Europaausschuss<br />
eventuell eine Stellungnahme an den Fachausschuss abgeben solle,<br />
dass der Ausschuss aber im Gegenzug von dem Fachausschuss informiert werde,<br />
sei nicht angezeigt. Auch werde nur darauf rekurriert, ob der fachlich zuständige<br />
Ausschuss eine Stellungnahme des <strong>Landtag</strong>es für geboten halte, aber nicht, ob der<br />
federführende Ausschuss, der durch den Präsidenten festgelegt werden solle, eine<br />
solche für geboten halte. Das sei anscheinend nicht berücksichtigt.<br />
Sie fragt, ob der Ausschuss die offenen Fragen an das Präsidium formulieren wolle.<br />
Die andere Möglichkeit wäre, festzustellen, dass es eine Experimentierklausel sei,<br />
die zunächst - so unpraktikabel sie jetzt erst einmal erscheine - erprobt werden müsse.<br />
Abgeordneter Rupprecht (SPD) fragt, ob der Ausschuss über etwas rede, was bereits<br />
beschlossen worden sei, ohne den Ausschuss um eine Stellungnahme zu bitten,<br />
oder ob der Ausschuss noch intervenieren könne. Wenn es diesen Beschluss gebe,<br />
sollte der Ausschuss nicht weiter darüber reden.<br />
Die Vorsitzende erklärt, sie sei der der Auffassung, dass der Beschluss verändert<br />
werden könne, wenn dieser sich als nicht praktikabel erweise. Der Ausschuss müsse<br />
sich entscheiden, ob er die Klausel nun ein Jahr laufen lasse und lediglich sage,<br />
dass darin bereits heute ganz offensichtlich Dinge enthalten seien, die man nicht berücksichtigt<br />
habe oder ob der Ausschuss beschließe, dass er diese Dinge bereits<br />
jetzt mitteilen werde, sodass diese für die Evaluierung bereits angesprochen werden<br />
könnten. Sie spreche sich für die letztgenannte Vorgehensweise aus.<br />
Abgeordnete Frau Kaiser (DIE LINKE) unterstützt dies. Sie halte es auch für sinnvoll,<br />
die offenen Fragen anzuzeigen.<br />
Für sie sei aus dem Text dieser Experimentierklausel nicht erkennbar, welche Informationen<br />
verbindlich von A nach B, von A nach C, und von C nach B und A oder im<br />
Kreis zurücklaufen sollten. Normalerweise würden bestimmte Themen an die Fachausschüsse<br />
überwiesen. Wenn es eine europapolitische Relevanz habe, erfahre der<br />
Europaausschuss davon automatisch. Dann sei eindeutig, dass der Fachausschuss<br />
federführend sei. Dieser teile dem Europaausschuss seine Position mit. Das könne<br />
man auf der ganz normalen Verwaltungsebene regeln. Dann sei der Europaausschuss<br />
allerdings - möglicherweise im Umlaufverfahren - verpflichtet, sich relativ<br />
zeitnah zu äußern, ob ein Mitglied des Ausschusses beantrage, dass sich der Ausschuss<br />
damit befasse. Dann müsse sich der Ausschuss damit befassen. Oder es<br />
gebe zu solchen Fragen automatisch eine Stellungnahme, die der Drucksache beigefügt<br />
werde. Die fachpolitische Stellung des Europaausschusses sei für sie überhaupt<br />
nicht erkennbar.