27.04.2014 Aufrufe

Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Archiv</strong>-<strong>Version</strong><br />

Finanzierung der Allianz Arena<br />

Beteiligungsangebot 173


ALCAS GmbH<br />

Tölzer Sraße 30<br />

82031 Grünwald<br />

www.alcas.de<br />

Geschäftsführung<br />

Grünwald, 1. September 2005<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die neue Ära der Fußball-Arenen hat nun in München ein besonderes Glanzlicht erhalten. Die architektonisch und technisch einzigartige<br />

Allianz Arena gilt bereits jetzt als pulsierende Stätte der Emotionen und sportlicher Begeisterung sowie als ein neues<br />

Wahrzeichen der Stadt München.<br />

Der Name „Allianz Arena“ ist gleichzeitig Programm: Durch das vereinte Engagement von Stadt, Freistaat, Allianz AG und den beiden<br />

Vereinen FC Bayern München und TSV 1860 München war es möglich, einen der schönsten Fußballtempel der Neuzeit zu schaffen.<br />

Zur Umsetzung dieses Vorhabens, das heißt für die Errichtung und den Betrieb des Stadions, gründeten der FC Bayern München und<br />

der TSV 1860 München die Allianz Arena München Stadion GmbH.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ermöglicht Ihnen die Teilnahme an der Finanzierung der Allianz Arena als Gesellschafter eines<br />

geschlossenen Fonds, der an der Gesamtfinanzierung des Stadions neben anderen Finanzierungspartnern als Darlehensgeber beteiligt<br />

ist. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass die Allianz Arena München Stadion GmbH an die Fondsgesellschaft neben einem festen<br />

Zins zusätzliche variable Zahlungen leistet, die vom wirtschaftlichen Erfolg der Stadion GmbH und vom sportlichen Erfolg der<br />

beiden Münchner Traditionsvereine und Hauptnutzer, FC Bayern München und TSV 1860 München, abhängen.<br />

Diese Zahlungen erlauben somit auch attraktive Ausschüttungen/Entnahmen für die Anleger.<br />

Profitieren auch Sie von der langjährigen Erfahrung und Expertise der ALCAS als Initiator von geschlossenen Fonds durch Ihr<br />

Engagement bei diesem außergewöhnlichen Anlagemodell.<br />

Wir, die ALCAS GmbH, mit Sitz in Grünwald, übernehmen gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die<br />

Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospekts und erklären, dass unseres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben<br />

richtig sind und dass keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Datum der Prospektaufstellung: 01.09. 2005.<br />

Nähere Angaben zur ALCAS GmbH als der Prospektverantwortlichen finden Sie im Kapitel „Der Initiator“ auf den Seiten 20 ff. und im<br />

Kapitel „Die Übersicht zu den Vertragspartnern“ auf den Seiten 82 ff.<br />

Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf die sportliche Zukunft dieser richtungsweisenden Arena und erwarten dabei voller<br />

Optimismus eine Vielzahl großartiger Spiele aus der Welt des nationalen und internationalen Fußballs.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ALCAS GmbH<br />

Maria Dietenberger Anton Wallisch<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Horst-Günther Schulz<br />

Geschäftsführung: Maria Dietenberger, Dr. Thomas Schröer, Anton Wallisch<br />

ALCAS GmbH, Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRB 103 659<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE 159 424 657<br />

Bankverbindung: Dresdner Bank AG, München-Grünwald, Konto 5 298 003 00, BLZ 700 800 00


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Die Risikohinweise<br />

Der Initiator<br />

Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena<br />

Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH<br />

Die Objektbeschreibung der Allianz Arena<br />

Die Hauptnutzer der Allianz Arena<br />

Das wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH<br />

Die Investition und Finanzierung<br />

Die Rentabilität der Beteiligung<br />

Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die steuerlichen Grundlagen<br />

Die Beteiligung<br />

Die Übersicht zu den Vertragspartnern<br />

Der Angabenvorbehalt<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Der Jahresabschluss mit Lagebericht<br />

10<br />

14<br />

20<br />

23<br />

27<br />

36<br />

40<br />

48<br />

54<br />

56<br />

66<br />

75<br />

78<br />

82<br />

87<br />

88<br />

97<br />

102<br />

Muster der Handelsregistervollmacht<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben war nicht Gegenstand<br />

der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Prospekt<br />

nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />

Inhaltsverzeichnis I 5


Aus Erfahrung eine runde Sache<br />

Als Finanzpartner der Allianz Arena München Stadion GmbH teilen wir die gleiche<br />

Leidenschaft – auf der einen Seite sind wir begeisterte Fans der beiden Fußballclubs<br />

und auf der anderen Seite freuen wir uns auf ein gut gefülltes Stadion. Damit<br />

unsere Anleger von der Attraktivität<br />

des modernsten Fußballstadions Europas<br />

– unserer Meinung nach auch des schönsten der Welt – und den Erfolgen der beiden<br />

Teams langfristig profitieren können, haben wir ein ebenso ansprechendes und<br />

rundes Fonds-Konzept für Sie aufgelegt.<br />

6


Glossar<br />

Begriffe und Bezeichnungen, die in diesem Prospekt häufig<br />

verwendet werden:<br />

Anleger<br />

Treugeber/Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

Business-Plan<br />

Geschäftsplanung eines Unternehmens, in der Ziele und<br />

deren Erreichen definiert sind. Der Business-Plan soll klar<br />

und prägnant Auskunft über alle wesentlichen Aspekte<br />

eines Unternehmens geben, die für Investoren und Kreditgeber<br />

wichtig sind. Dazu gehören Fragen der Unternehmensgrundlage,<br />

des zukünftigen Betriebs, betriebswirtschaftliche<br />

Analysen etc.<br />

Fußballstadion/Finanzierungsobjekt<br />

Neues Fußballstadion in München-Fröttmaning mit 66.000<br />

Sitzplätzen (nachfolgend auch „Allianz Arena“ genannt)<br />

Darlehensnehmer<br />

Allianz Arena München Stadion GmbH (nachfolgend auch<br />

„Stadion GmbH“ genannt). Sie ist Bauherr, Eigentümer und<br />

Betreiber des neuen Münchner Fußballstadions<br />

Fondsgesellschaft<br />

Kommanditgesellschaft, an der sich die Anleger beteiligen:<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in<br />

Grünwald (nachfolgend auch „LUMBAR KG“ genannt)<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

Neben den Anlegern und dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

ist die LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend auch „LONTAR GmbH“ genannt)<br />

als geschäftsführender Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt<br />

Hauptnutzer der Allianz Arena<br />

Die beiden Münchner Traditionsvereine:<br />

FC Bayern München AG (nachfolgend auch „FC Bayern<br />

München“ genannt)<br />

TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (nachfolgend<br />

auch „TSV 1860 München“ genannt)<br />

zusammen nachfolgend auch „Vereine“ genannt<br />

Operativer Cash-Flow<br />

Saldo der Einnahmen und Ausgaben aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

innerhalb einer Rechnungsperiode<br />

Zentrales Beurteilungskriterium für die Bonität des Darlehensnehmers<br />

ist die vorliegende Cash-Flow-Analyse für den<br />

Betrieb des Stadions<br />

Glossar I 9


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Fondskonzept<br />

Beteiligung an einem geschlossenen Fonds, der ein Darlehen<br />

zur anteiligen Finanzierung der Allianz Arena an die<br />

Allianz Arena München Stadion GmbH ausgereicht hat<br />

Beteiligung über einen Treuhänder oder direkt als Kommanditist<br />

Fondsgesellschaft LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG, Grünwald, auf unbestimmte Zeit errichtet<br />

Prognosezeitraum 14,5 Jahre, voraussichtliches Ende der<br />

Beteiligung zum 30. 06. 2020<br />

Zielgruppe<br />

Anleger, die beabsichtigen, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig an der Finanzierung der Allianz Arena<br />

zu beteiligen<br />

Natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind und ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten<br />

Interessenten wird empfohlen, vor der Zeichnung Rücksprache<br />

zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen dieses<br />

Beteiligungsangebotes mit einem Vertreter der rechts- oder<br />

steuerberatenden beziehungsweise wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe zu nehmen<br />

Darlehensnehmer<br />

Allianz Arena München Stadion GmbH als Eigentümer und<br />

Betreiber der Allianz Arena<br />

Finanzierungsobjekt Allianz Arena<br />

Gesamtinvestitionskosten der Allianz Arena EUR 340 Mio.<br />

Gesamtfinanzierung gesichert durch:<br />

Darlehen der Eurohypo AG<br />

EUR 150 Mio.<br />

Forderungsankäufe durch die<br />

Dresdner Bank AG EUR 80 Mio.<br />

Darlehen der Fondsgesellschaft EUR 70 Mio.<br />

Darlehen des FC Bayern München EUR 40 Mio.<br />

Wirtschaftliches Konzept des Darlehensnehmers<br />

Kalkulierte Einnahmen der Stadion GmbH von rund EUR 35<br />

Mio. p. a.<br />

Kalkulierte Personal- und Sachkosten von rund EUR 6 Mio.<br />

p. a.<br />

Ausreichender operativer Cash-Flow für Zins und Tilgung<br />

der von der Stadion GmbH aufgenommenen Fremdmittel<br />

bei plangemäßem Verlauf<br />

Plausibilitätsprüfung der Cash-Flow-Analyse der Stadion<br />

GmbH durch eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft auf<br />

Basis aktueller Verträge und vorliegender Unterlagen<br />

Beitritt/Mindestbeteiligung<br />

Beitritt zum 31. 12. 2005 beziehungsweise – vorbehaltlich<br />

einer vorherigen Ausplatzierung – zum 30. 06. 2006<br />

Mindestbeteiligung EUR 10.000 oder durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbare höhere Beträge (nominale Kapitaleinlage) zuzüglich<br />

5 % Agio<br />

In das Handelsregister einzutragende Haftsumme von 10 %<br />

des Beteiligungsbetrages ohne Agio<br />

Insgesamt zur Zeichnung zur Verfügung stehendes Kommanditkapital:<br />

EUR 76.550.000<br />

Finanzierung der Fondsgesellschaft<br />

Fondsvolumen<br />

EUR 81,3 Mio.<br />

Kommanditkapital<br />

EUR 76,5 Mio.<br />

5% Agio EUR 3,8 Mio.<br />

Laufender Überschuss in 2005 EUR 1,0 Mio.<br />

10 I Das Beteiligungsangebot im Überblick


Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Prognostizierte Ausschüttungen in Höhe von 6,75 % p. a.<br />

auf das jeweilige Restkapital des Anlegers (ohne Agio) zuzüglich<br />

des jeweiligen Tilgungsanteils/Kapitalrückführung<br />

Anfangsausschüttung: 8,39 % p. a. inklusive Tilgungsanteil<br />

von 1,64 % p. a.<br />

Durchschnittliche laufende Ausschüttung auf das Kommanditkapital<br />

(ohne Agio) 8,65 % p. a.<br />

Mögliche zusätzliche variable Ausschüttungen bis maximal<br />

1,75 % p. a. auf das jeweilige Restkapital des Anlegers<br />

(ohne Agio) – in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg<br />

der Stadion GmbH (zum Beispiel der Anzahl von Sonderspielen)<br />

und sportlichen Erfolgen der Vereine<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte der<br />

Anleger<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte des Anlegers<br />

ergeben sich aus dem im Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“,<br />

Seite 88 ff. dargestellten Gesellschaftsvertrag und sind im<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66 ff. exemplarisch<br />

dargestellt.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die Dresdner Bank AG garantiert die vollständige Einzahlung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals.<br />

Gründe für die Beteiligung<br />

Attraktive Verzinsung<br />

Beteiligung an der Finanzierung eines der modernsten<br />

Stadien der Welt<br />

Fundiertes Betreiberkonzept<br />

Hervorragende Par<br />

11


Die Anlage auf einen Blick 1) (Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

Kommanditeinlage 2) EUR 10.000<br />

(Mindestbeteiligung)<br />

Beitrittstermin 31. 12. 2005<br />

Prognosezeitraum<br />

14,5 Jahre<br />

Prognostizierte Verzinsung/Kapitaleinsatz 3)<br />

Verzinsung des jeweiligen Restkapitals 6,75 % p. a. 4)<br />

Ausschüttung/Entnahme jeweils zum 15. 02. und 15. 08.,<br />

erstmals zum 15. 08. 2006<br />

Chance auf zusätzliche Verzinsung<br />

des jeweiligen Restkapitals 5) maximal 1,75 % p. a. 4)<br />

Ausschüttung/Entnahme jeweils zum 15. 08.,<br />

erstmals zum 15. 08. 2006<br />

Laufende Rückführung des Kapitaleinsatzes während der Fondslaufzeit insgesamt rund 40,5 % 6)<br />

Rückführung des Restkapitals am Ende der Fondslaufzeit 7) rund 59,5 % 6)<br />

1) Für Anleger, die zum 30.06.2006 beitreten, ergeben sich Abweichungen.<br />

2) Zuzüglich 5 % Agio.<br />

3) Der anfängliche Kapitaleinsatz in Höhe der geleisteten Kommanditeinlage (ohne Agio) reduziert sich um die jeweiligen Kapitalrückführungen zum jeweiligen Restkapital.<br />

4) Die angegebene Verzinsung bezieht sich auf das jeweilige Restkapital (ohne Agio). Diese Verzinsung ist mit Nominalzinssätzen oder Renditen anderer Kapitalanlagen, die einen<br />

anderen Kapitalrückzahlungsverlauf haben, nicht ohne weiteres vergleichbar.<br />

5) Die zusätzliche Verzinsung hängt vom Eintritt einer bestimmten Anzahl von Sonderspielen in der Allianz Arena und vom Eintritt bestimmter sportlicher Erfolge der Vereine ab<br />

und ist daher jedes Jahr variabel.<br />

6) Bezogen auf den ursprünglichen Kapitaleinsatz (ohne Agio).<br />

7) Unter der Annahme, dass der Darlehensvertrag gekündigt und die Restvaluta des Darlehens von der Stadion GmbH zum 30. 06. 2020 zurückgeführt wird.<br />

12 I Das Beteiligungsangebot im Überblick


Die Entwicklung des jeweiligen Kapitaleinsatzes für eine Beteiligung von EUR 10.000 (ohne Agio)<br />

zum 31.12.2005 (Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

EUR<br />

12.000<br />

11.000<br />

10.000<br />

9.000<br />

8.000<br />

100 %<br />

Anfänglicher Kapitaleinsatz (ohne Agio)<br />

Insgesamt werden bis zum 15.08.2020<br />

40,5 % des ursprünglichen Kapitaleinsatzes<br />

(ohne Agio) zurückgeführt - die durchschnittliche<br />

Tilgung pro Jahr beträgt somit rund 2,8 %<br />

7.000<br />

6.000<br />

59,5 %<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

Stand des Restkapitals (ohne Agio): die Verzinsung von 6,75 % p.a. und die zusätzliche Verzinsung von bis zu 1,75 % p.a. werden auf das Restkapital berechnet<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

31.12.2005<br />

15.08.2007 15.08.2008 15.08.2009 15.08.2010 15.08.2011 15.08.2012 15.08.2013 15.08.2014 15.08.2015 15.08.2016 15.08.2017 15.08.2018 15.08.2019 15.08.2020<br />

Zeitpunkt<br />

13


Die Risikohinweise<br />

Durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der<br />

Anleger wirtschaftliche Risiken ein. Insbesondere können<br />

zukünftige, unvorhersehbare Entwicklungen die erwarteten<br />

Ergebnisse aus der Beteiligung nachteilig beeinflussen.<br />

Kapitalrückflüsse und Ausschüttungen sind weder im Voraus<br />

kalkulierbar noch gesichert. Auch Änderungen von wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sind während der Dauer der Beteiligung möglich.<br />

Der Anleger sollte daher einen angemessenen finanziellen<br />

Spielraum mit einer ausreichenden Liquiditätsreserve zur<br />

Verfügung haben. Die Beteiligung sollte ohne Übergewichtung<br />

lediglich einen Beimischungscharakter zum sonstigen<br />

Vermögensdepot besitzen.<br />

Dieses Kapitel kann nur eine Darstellung der allgemeinen<br />

bei Redaktionsschluss bekannten Risiken einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft behandeln und stellt keine abschließende<br />

Aufzählung dar. Es erhebt zudem keinen Anspruch<br />

auf Berücksichtigung möglicher individueller Risiken einzelner<br />

Anleger. Es wird daher angeraten, dass der Anleger vor<br />

Eingehen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft selbst<br />

alle Risiken eingehend prüft und, soweit erforderlich, dazu<br />

eigene fachkundige Berater zu Rate zieht.<br />

Das den Anleger möglicherweise maximal treffende Risiko<br />

durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht in<br />

der Gefahr eines Totalverlustes seiner Kapitaleinlage. Dieses<br />

Beteiligungsangebot ist somit nur für Anleger geeignet, die<br />

bei unerwartet negativer Entwicklung einen entstehenden<br />

Verlust hinnehmen können. Insbesondere bei einer fremdfinanzierten<br />

Beteiligung kann es zudem über den Verlust<br />

der Kapitaleinlage hinaus auch zu einer Gefährdung des<br />

weiteren Vermögens des Anlegers kommen.<br />

Die folgende Darstellung der wesentlichen Risiken einer<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unterscheidet nach<br />

prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden<br />

Risiken. Prognosegefährdende Risiken können<br />

zu einer schwächeren Prognose führen als im Beteiligungsangebot<br />

dargestellt. Anlagegefährdende Risiken sind Risiken,<br />

die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

Kapitaleinlage des Anlegers führen können. Anlegergefährdende<br />

Risiken können über den Verlust der Kapitaleinlage<br />

hinaus auch zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens<br />

des Anlegers führen. Zusätzlich sind steuerliche und sonstige<br />

Risiken dargestellt.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Bonität der Stadion GmbH<br />

Es besteht das Risiko, dass die Stadion GmbH ihren Verpflichtungen<br />

aus dem Darlehensvertrag ganz oder teilweise<br />

nicht mehr nachkommen kann. Da das Darlehen der Fondsgesellschaft<br />

nachrangig zu den übrigen Finanzierungsbausteinen,<br />

mit Ausnahme des Darlehens des FC Bayern München<br />

über EUR 40 Mio., bedient wird, besteht für das<br />

Darlehen der Fondsgesellschaft ein erhöhtes Ausfallrisiko.<br />

Die Risiken aus der Bonität der Stadion GmbH im Rahmen<br />

der Darlehensvergabe wirken sich auch mittelbar auf die<br />

Anleger aus.<br />

Den kalkulierten Einnahmen der Stadion GmbH stehen Verpflichtungen<br />

zur Bedienung der Gesamtfinanzierung des<br />

Stadions gegenüber, die auch dann zu erfüllen sind, wenn<br />

geplante Einnahmen nicht mehr in der entsprechenden<br />

Höhe erzielt werden. Sollten die prognostizierten Zahlen daher<br />

nicht erreicht werden, ist eine Bedienung des Darlehens<br />

der Fondsgesellschaft in den prognostizierten Zeiträumen<br />

unter Umständen nicht mehr (vollständig), beziehungsweise<br />

erst zeitverzögert möglich.<br />

Die Stadion GmbH generiert ihre Einnahmen aus der Überlassung<br />

der Allianz Arena an die beiden Hauptnutzer des<br />

Stadions, den FC Bayern München und den TSV 1860 München,<br />

dem Verkauf der Namensrechte an die Allianz AG<br />

14 I Die Risikohinweise


sowie der Nutzung der Allianz Arena durch weitere Vertragspartner<br />

(vergleiche dazu Kapitel „Das wirtschaftliche<br />

Konzept der Stadion GmbH“, Seite 48 ff.). Dazu gehören insbesondere<br />

die Vermarktung der Logen, die Einnahmenbeteiligung<br />

an den Eintrittsgeldern und die Verpachtung der<br />

Gewerbeflächen. Ein Großteil der Einnahmen der Stadion<br />

GmbH ist an das sportliche Abschneiden der beiden Vereine<br />

FC Bayern München und TSV 1860 München und deren wirtschaftlichen<br />

Erfolg gebunden. Für die Ertragskraft der Allianz<br />

Arena ist somit der sportliche und wirtschaftliche Erfolg<br />

der beiden Hauptnutzer sowie deren Ansehen in der Öffentlichkeit<br />

und die Attraktivität des Stadions maßgeblich.<br />

In engem Zusammenhang zu den Besucherzahlen stehen<br />

auch die kalkulierten Einnahmen aus der Gastronomie und<br />

weiteren Kooperationen. Diese variable Komponente der vertraglich<br />

vereinbarten Einkünfte der Stadion GmbH aus den<br />

entsprechenden Verträgen ist an die Umsatzzahlen gekoppelt.<br />

Aus diesem Grund wirkt sich eine negative Abweichung<br />

der kalkulierten Besucherzahlen auch in den sonstigen Einnahmen<br />

der Stadion GmbH aus, was zu einer weiteren<br />

Liquiditätsverschlechterung des Darlehensnehmers führen<br />

kann.<br />

Die Zahlungen aus dem Verkauf der Namensrechte sind an<br />

den Bekanntheitsgrad des Stadions und die Ligazugehörigkeit<br />

beider Vereine gebunden. Ein Abstieg der Vereine würde<br />

sich also nicht nur in einem Rückgang der Zuschauerzahlen<br />

oder den erzielbaren Eintrittspreisen auswirken, sondern<br />

auch die Einnahmen aus den Namensrechten schmälern.<br />

Die Einnahmen aus der Logenvermietung sind bis zum Ende<br />

der Fußballsaison 2010/2011 festgeschrieben. Diese Einnahmen<br />

können nach Ablauf dieses Zeitraums erheblich sinken,<br />

beziehungsweise teilweise ausfallen.<br />

Weitere Einkünfte erzielt die Stadion GmbH aus der Vermietung<br />

von Gewerbeflächen und Parkraum, aus Stadionführungen<br />

oder Catering. Die daraus resultierenden Erträge<br />

sind ebenfalls von den angenommenen Besucherzahlen<br />

abhängig.<br />

Des Weiteren besteht während des Prognosezeitraums das<br />

Risiko einer Erhöhung der Ausgaben der Stadion GmbH, insbesondere<br />

der Personal- und Instandhaltungskosten, oder<br />

aufgrund veränderter gesetzlicher und verbandsrechtlicher<br />

Bestimmungen.<br />

Die möglichen zusätzlichen variablen Ausschüttungen sind<br />

unmittelbar abhängig vom sportlichen Erfolg der Vereine.<br />

Die beiden Vereine als Gesellschafter der Stadion GmbH haften<br />

nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen der Stadion<br />

GmbH aus dem Darlehensvertrag. Für die Beurteilung der<br />

Bonität der Stadion GmbH kann daher nicht auf die wirtschaftliche<br />

Ertragskraft der beiden Vereine in ihrer Eigenschaft als<br />

Gesellschafter der Stadion GmbH abgestellt werden.<br />

In der Planbilanz zum 30. 06. 2005 der Stadion GmbH ist ein<br />

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von<br />

EUR 9,4 Mio. ausgewiesen, der insgesondere aus den nicht<br />

aktivierten Anlaufkosten einschließlich Zwischenfinanzierungszinsen<br />

bis Inbetriebnahme resultiert. Aufgrund der in<br />

Kapitel „Das wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH“,<br />

Seite 48 ff. dargestellten Ergebnisplanung der Stadion GmbH,<br />

welche auf den dort beschriebenen weitgehend vertraglich<br />

abgesicherten geplanten Einnahmen beruht, ist davon auszugehen,<br />

dass die erwirtschafteten Anlaufverluste über die<br />

voraussichtliche Nutzungsdauer des Stadions durch künftige<br />

Einnahmeüberschüsse ausgeglichen werden.<br />

Objektrisiken<br />

Die nachfolgend unter den Punkten Bauherrenrisiken, Instandhaltung<br />

und Untergang/Zerstörung/Nutzungsausfall<br />

im Einzelnen dargestellten Objektrisiken wirken sich ebenfalls<br />

unmittelbar auf die Liquiditätssituation des Darlehens-<br />

15


nehmers und somit möglicherweise mittelbar auch auf die<br />

Liquidität der Fondsgesellschaft aus.<br />

Bauherrenrisiken<br />

Die Stadion GmbH trägt die mit der Errichtung des Stadions<br />

verbundenen Bauherrenrisiken, wie zum Beispiel Kostenüberschreitungen,<br />

Kosten für Nachträge und zusätzliche<br />

Leistungen.<br />

Eventuelle Überschreitungen bei den Kosten für den Bau<br />

und die Inbetriebnahme des Stadions können durch das verbindlich<br />

zugesagte nachrangige Darlehen des FC Bayern<br />

München ausgeglichen werden. Allerdings entstehen durch<br />

eine Inanspruchnahme dieses Darlehens für die Stadion<br />

GmbH weitere Finanzierungskosten.<br />

Instandhaltung<br />

Die Stadion GmbH trägt die Instandhaltungskosten und das<br />

damit verbundene Kostenrisiko. Die Stadion GmbH hat mit<br />

der Firma VA TECH ELIN EBG einen Vertrag zur Übernahme<br />

der Instandhaltungsmaßnahmen für die haustechnischen<br />

Anlagen abgeschlossen. Die mit der Firma ALPINE Bau<br />

Deutschland GmbH vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist<br />

für Betriebsvorrichtungen und Gebäudebestandteile<br />

beträgt fünf Jahre. Diese Verpflichtung ist durch eine Gewährleistungsbürgschaft<br />

über rund EUR 18,7 Mio. der Zürich Versicherung<br />

AG (Deutschland) abgesichert. Während dieses<br />

Zeitraums ist die ALPINE Bau Deutschland GmbH verpflichtet,<br />

alle auftretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen<br />

zurückzuführen sind, auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />

Sollte sie hierzu allerdings nicht mehr in der Lage sein,<br />

oder die Mängelbeseitigungskosten nicht durch die Bürgschaft<br />

gedeckt sein, gehen die mit der Mängelbeseitigung verbundenen<br />

Kosten beziehungsweise Risiken auf die Stadion GmbH<br />

über.<br />

Sollte die Stadion GmbH die Instandhaltungskosten nach<br />

Ablauf der Gewährleistungsfrist im Jahr 2010 nicht aus<br />

eigenen Mitteln tragen können, haben sich die beiden<br />

Gesellschafter, der FC Bayern München und der TSV 1860<br />

München, beginnend mit der Fußballsaison 2010/2011,<br />

gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Stadion GmbH maximal<br />

EUR 1,2 Mio. pro Jahr für die Instandhaltung der Allianz<br />

Arena zur Verfügung zu stellen. Sollten die tatsächlichen<br />

Instandhaltungskosten diese Beträge übersteigen, besteht<br />

das Risiko, dass die Stadion GmbH ihren finanziellen Verpflichtungen<br />

gegenüber den Fremdkapitalgebern und damit<br />

auch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht mehr in vollem<br />

Umfang nachkommen kann.<br />

Untergang/Zerstörung/Nutzungsausfall<br />

Im Falle eines infolge Zerstörung notwendigen Wiederaufbaus<br />

der Allianz Arena besteht das Risiko, dass die Kosten<br />

hierfür und der damit zusammenhängende Nutzungsausfall<br />

der Allianz Arena die durch die Versicherungen gedeckten<br />

Beträge übersteigen. Sofern sich der Umfang der Versicherungen<br />

im Schadensfall als nicht ausreichend herausstellen<br />

oder die Versicherungen – zum Beispiel aufgrund von Änderungen<br />

in den Versicherungsbedingungen – die anfallenden<br />

Kosten nicht in vollem Umfang tragen sollten, sind die<br />

zusätzlichen Kosten von der Stadion GmbH zu tragen.<br />

Finanzierung<br />

Eines der beiden erstrangigen Darlehen der Eurohypo AG<br />

wurde in Höhe von EUR 75 Mio. in Schweizer Franken aufgenommen.<br />

Bei steigendem Kurs des Schweizer Franken<br />

gegenüber dem Euro besteht sowohl das Risiko einer zunehmenden<br />

Zinsbelastung als auch einer höheren Darlehensrestvaluta<br />

in Euro zum Ende der Laufzeit als zunächst<br />

prognostiziert. Eine höhere Restvaluta eines vorrangigen<br />

Darlehens könnte die Bedienung des nachrangigen Darlehens<br />

der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.<br />

16 I Die Risikohinweise


Die Zinsbindung für das andere Darlehen der Eurohypo AG<br />

läuft bis zum 15. 07. 2015. Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus<br />

zu diesem Zeitpunkt kann es zu höheren Finanzierungsbelastungen<br />

der Stadion GmbH kommen.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages mit der<br />

Fondsgesellschaft besteht ein Recht der Stadion GmbH, in<br />

gewissem Umfang Sondertilgungen zu leisten. Sofern von<br />

diesem Recht Gebrauch gemacht werden sollte, besteht das<br />

Risiko, dass der Anleger bei gleich bleibender Rentabilität<br />

geringere als die prognostizierten Kapitalerträge erzielt. Zudem<br />

besteht eine Planungsunsicherheit hinsichtlich der Kapitalbindung<br />

für die prognostizierte Laufzeit und gegebenenfalls<br />

beabsichtigte Anschlussanlagen des Anlegers.<br />

Wie im Kapitel „Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die<br />

Stadion GmbH“, Seite 27 ff. erläutert, stehen der Stadion<br />

GmbH neben dem ordentlichen Kündigungsrecht zum<br />

30. 06. 2020 außerordentliche vertragliche und gesetzliche<br />

Kündigungsrechte zu. Sollte es infolge einer Kündigung zu<br />

einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens kommen,<br />

besteht das Risiko einer Reduzierung der Kapitalerträge<br />

gegenüber der auf eine Laufzeit bis 2020 ausgelegten<br />

Prognoserechnung. Zudem können im Falle einer früheren<br />

Darlehensrückführung Alternativanlagen durch Anleger<br />

möglicherweise nur zu schlechteren als den für die Fondsbeteiligung<br />

prognostizierten Konditionen realisiert werden.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Im Falle des Eintritts einer oder mehrerer der vorgenannten<br />

prognosegefährdenden Risiken kann ein teilweiser oder vollständiger<br />

Verlust der Kapitaleinlage entstehen, wenn die<br />

Fondsgesellschaft aus den ihr bei einer etwaigen Verwertung<br />

des Stadions zustehenden Erlösen nicht die zur Rückführung<br />

der Kapitalanteile der Anleger erforderlichen Beträge<br />

erlangen kann.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

Im Falle einer Refinanzierung der Beteiligung durch den<br />

Anleger besteht das Risiko eines steuerlichen Totalverlustes<br />

und somit einer Nichtabzugsfähigkeit der Refinanzierungskosten<br />

des Anlegers.<br />

Darüber hinaus kann der Anleger bei Reduzierung oder Ausfall<br />

der Zahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger<br />

gegebenenfalls Zahlungsansprüche der refinanzierenden<br />

Bank nicht beziehungsweise nicht fristgerecht erfüllen.<br />

Im Falle von Sondertilgungen durch die Stadion GmbH oder<br />

einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens der Stadion<br />

GmbH an die Fondsgesellschaft kann es zu zusätzlichen<br />

Kosten, zum Beispiel Vorfälligkeitsentschädigungen, für die<br />

Rückführung der Refinanzierung des Anlegers bei seiner<br />

Bank kommen.<br />

Für das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion<br />

GmbH in Höhe von EUR 70 Mio. ist eine Tilgung bis zum<br />

30. 06. 2020 auf EUR 44,3 Mio. unterstellt. Die Schlusszahlung<br />

wird voraussichtlich durch eine Anschlussfinanzierung<br />

erfolgen. Sofern diese nicht oder erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erfolgt, kann sich die Kapitalrückzahlung an die<br />

Fondsgesellschaft und damit auch an die Anleger verzögern,<br />

oder im schlechtesten Fall ganz ausfallen.<br />

Haftung<br />

Der Anleger haftet persönlich bis zum Betrag seiner Hafteinlage<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft, wenn<br />

sein Kapitalkonto (zum Beispiel durch Ausschüttungen/Entnahmen)<br />

unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt. Leisten<br />

Mitgesellschafter auf ihre bei negativem Kapitalkonto wieder<br />

aufgelebte Haftung nicht, so kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass insoweit eine Inanspruchnahme übriger Gesellschafter<br />

über ihre jeweilige Hafteinlage hinaus erfolgen<br />

kann.<br />

17


Steuerliche Risiken<br />

Zur Darstellung der in diesem Beteiligungsangebot unterstellten<br />

steuerlichen Rahmenbedingungen wird auf das Kapitel<br />

„Die steuerlichen Grundlagen“, Seite 75 ff., verwiesen.<br />

Der Initiator geht davon aus, dass das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

den Anforderungen an eine vermögensverwaltende<br />

Tätigkeit der Fondsgesellschaft entspricht.<br />

Sollten die Einkünfte durch die Finanzverwaltung abweichend<br />

als gewerblich qualifiziert werden, wären alle erzielten<br />

Einkünfte steuerpflichtige laufende gewerbliche Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft beziehungsweise der Anleger. Der Gewinn<br />

der Fondsgesellschaft wäre dann durch Betriebsvermögensvergleich<br />

zu ermitteln. Zudem würden die Gewinne<br />

der Fondsgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegen.<br />

Daneben können negative Auswirkungen dadurch entstehen,<br />

dass die Finanzverwaltung zu der dem Beteiligungsangebot<br />

zu Grunde liegenden Konzeption eine andere Auffassung<br />

vertritt (zum Beispiel hinsichtlich der steuerlichen<br />

Behandlung der Fondskosten und der Nebenkostenvergütung).<br />

Sonderwerbungskosten, zum Beispiel aus einer Fremdfinanzierung<br />

der nominalen Kapitaleinlage können den Totalüberschuss<br />

des jeweiligen Anlegers gefährden. Aus diesen<br />

Gründen sowie aus Gründen der steuerlichen Anerkennung<br />

sollte die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung nur nach<br />

Rücksprache mit einem steuerlichen Berater erfolgen.<br />

auf die persönliche Einkommensteuer des Anlegers angerechnet.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

erfolgt durch die Betriebsprüfung bei der Fondsgesellschaft.<br />

Das Risiko einer abweichenden steuerlichen Beurteilung<br />

dieses Beteiligungsangebots durch die Finanzverwaltung<br />

und von Steuerrechtsänderungen, auch soweit sie Rückwirkung<br />

entfalten, ist vollständig und allein vom Anleger zu<br />

tragen.<br />

Sonstige Risiken<br />

Risiken aufgrund der eingeschränkten<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als langfristiges<br />

Engagement zu betrachten, mit einer geplanten Laufzeit bis<br />

zum 30. 06. 2020. Entsprechend den gesellschaftsrechtlichen<br />

Regelungen ist ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung unter<br />

Zustimmung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich zulässig. Die Fondsgesellschaft übernimmt<br />

aber keine Gewähr für die Veräußerbarkeit des Anteils, da<br />

kein geregelter Markt für den Handel mit solchen Gesellschaftsanteilen<br />

existiert und somit auch kein Marktwert<br />

ermittelbar ist. Lediglich der Nominalwert kann durch die<br />

Fondsgesellschaft festgestellt werden.<br />

Zu den Beschränkungen von Belastungen und Übertragungen<br />

der Beteiligung siehe § 7 des Gesellschaftsvertrages und<br />

§6 des Treuhandvertrages.<br />

Sollte, abweichend zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde<br />

liegenden Konzeption, der Darlehensnehmer Kapitalertragsteuer<br />

auf die Zinsen und sonstigen Entgelte einzubehalten<br />

und abzuführen haben, käme es bei den Anlegern zu<br />

entsprechend reduzierten Zuflüssen in den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten.<br />

Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer<br />

(25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag) wird aber<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Auf Grund des Gesellschaftsvertrages (§ 8) beziehungsweise<br />

des Treuhandvertrages (§ 7) kann ein Anleger in bestimmten,<br />

von ihm veranlassten Fällen aus der Gesellschaft beziehungsweise<br />

von seiner treuhänderischen Beteiligung ausgeschlossen<br />

werden. Näheres ist dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem Treuhandvertrag zu entnehmen.<br />

18 I Die Risikohinweise


Fondsgesellschaft/Stimmrechte<br />

Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />

oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />

in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />

beherrschenden Einfluss ausüben könnte. Gleiches kann<br />

auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen einzelnen Kommanditisten erfolgen.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist und der persönlich haftende<br />

Gesellschafter besitzen gemäß § 13 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

eigene Stimmrechte. Beschlüsse über eine<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />

Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

Über die zuvor genannten Risiken hinaus sind dem Initiator<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen<br />

Risiken bekannt.<br />

19


Der Initiator<br />

ALCAS GmbH<br />

Initiator dieses Beteiligungsangebotes ist die ALCAS GmbH<br />

(nachfolgend „ALCAS“ genannt), eine zu 100 % zur Gruppe<br />

der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (nachfolgend „KGAL“<br />

genannt) gehörende Gesellschaft mit Sitz in Grünwald bei<br />

München. Die Beteiligungsverhältnisse der ALCAS und der<br />

KGAL ergeben sich aus dem Schaubild auf Seite 22.<br />

Die ALCAS initiiert Publikumsfonds für nationale und internationale<br />

Transaktionen mit namhaften Unternehmen. In<br />

enger Kooperation mit der KGAL agiert die ALCAS seit Jahren<br />

als anerkannter und einer der führenden Fondsinitiatoren<br />

am Markt.<br />

Bis zum 31. 12. 2004 haben ALCAS/KGAL insgesamt 266<br />

Publikumsfonds und Private Placements für private und<br />

institutionelle Anleger mit einem Gesamtvolumen von<br />

EUR 20,4 Mrd. initiiert. Hieran haben sich über 49.100<br />

Anleger mit einem Eigenkapital von EUR 7,8 Mrd. beteiligt.<br />

Darüber hinaus verwaltet die ALCAS als Dienstleister die Leasingengagements<br />

der KGAL. Insgesamt betreut die ALCAS über<br />

1.870 Gesellschaften mit circa 1.130 Objekten und einem Investitionsvolumen<br />

zu Anschaffungswerten von rund EUR 33,3 Mrd.<br />

Die KGAL Gruppe bietet seit über 35 Jahren innovative<br />

Finanzierungslösungen an und konzipiert seit rund 25 Jahren<br />

attraktive Beteiligungsangebote für private und institutionelle<br />

Investoren. Zu den im Rahmen von geschlossenen<br />

20 I Der Initiator


Fonds angebotenen Investitionsobjekten gehören Immobilien<br />

im In- und Ausland, Filme, Flugzeuge, Schiffe, Großmobilien,<br />

US-Lebensversicherungen sowie Private Equity<br />

Dachfonds.<br />

Mit Neuabschlüssen von über EUR 5,8 Mrd. im Jahr 2004 und<br />

einem Geschäftsvolumen von rund EUR 37,5 Mrd. im Bestand<br />

zählt die KGAL Gruppe in Europa zu den leistungsstärksten<br />

und erfolgreichsten Unternehmensgruppen der Branche.<br />

Erfahrung mit Projektfinanzierungen<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich<br />

um den ersten Publikumsfonds der ALCAS, der auf einer<br />

Darlehensgewährung im Rahmen einer Immobilien-Projektfinanzierung<br />

basiert. Das Leistungsspektrum der Unter-<br />

nehmensgruppe KGAL umfasst jedoch seit Jahren nahezu<br />

die komplette Bandbreite an kapitalbezogenen Instrumenten<br />

und Dienstleistungen für die Strukturierung von objektbezogenen<br />

Finanzierungen und Anlageprodukten im großvolumigen<br />

Bereich. Auf diese Erfahrung konnte die ALCAS bei<br />

der Konzeption dieses Beteiligungsangebotes zurückgreifen.<br />

In den Jahren 1993 bis 2003 initiierte die ALCAS insgesamt<br />

91 Fonds, davon 52 Flugzeug-, 11 Mobilien-, 14 Film- und<br />

14 Immobilienfonds.<br />

Die Ausschüttungen der 50 Flugzeug-Leasingfonds und der<br />

zwei operativen Flugzeugfonds waren entsprechend den<br />

Prognosewerten oder sogar höher. Die steuerlichen Ergebnisse<br />

waren überwiegend prognosegemäß.<br />

21


Dresdner Bank AG<br />

45 %<br />

BayernLB<br />

30 %<br />

Hamburger Sparkasse<br />

15 %<br />

Finanzinvestor<br />

10 %<br />

100 %<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.<br />

100 % (mittelbar)<br />

ALCAS GmbH<br />

Auch im Mobilienbereich entsprachen die Ausschüttungen<br />

sowohl bei den Mobilien-Leasingfonds als auch beim operativen<br />

Schiffsfonds den Prognosewerten. Bezüglich der steuerlichen<br />

Ergebnisse war lediglich einer der zehn Mobilienfonds<br />

sowie der Schiffsfonds unterhalb der Prognose.<br />

Von den 14 initiierten Filmfonds verliefen sämtliche elf Film-<br />

Leasingfonds sowohl hinsichtlich der Ausschüttungen als<br />

auch der steuerlichen Ergebnisse prognosegemäß. Bei den<br />

drei operativen Filmfonds wichen zwei Fonds mit geringeren<br />

Ausschüttungen von den Planwerten ab. Im Bereich der steuerlichen<br />

Ergebnisse kam es bei den operativen Filmfonds zu<br />

negativen Abweichungen gegenüber den Prognosewerten.<br />

Die Ausschüttungen der 14 Immobilienfonds (acht Immobilien-<br />

Leasingfonds und sechs geschlossene Immobilienfonds)<br />

waren zum Stand der letzten geprüften Leistungsbilanz zum<br />

31. 12. 2003 im Rahmen der Prognose beziehungsweise über<br />

den Planzahlen. Lediglich bezüglich der steuerlichen Ergebnisse<br />

der geschlossenen Immobilienfonds wichen drei Fonds<br />

mit niedrigeren Ergebnissen von den Prognosewerten ab,<br />

während bei sämtlichen Immobilien-Leasingfonds prognosegemäße<br />

Ergebnisse erzielt wurden.<br />

Die Leasingfonds haben jedoch durch ihre Vertragsgestaltung<br />

stets eine hohe Prognosesicherheit.<br />

Weitere Informationen zur ALCAS und den einzelnen<br />

Beteiligungsangeboten können der vollständigen und<br />

geprüften Leistungsbilanz der ALCAS entnommen werden.<br />

Diese kann in der aktuellen Fassung unter der Telefonnummer<br />

089 64143-427 oder unter www.alcas.de abgerufen<br />

werden.<br />

22 I Der Initiator


Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena<br />

Investition<br />

Die beiden Traditionsvereine FC Bayern München und TSV<br />

1860 München entschieden sich im Jahre 2001, gemeinsam<br />

ein neues Fußballstadion in München-Fröttmaning mit einem<br />

Fassungsvermögen von rund 66.000 Zuschauern zu bauen.<br />

Zur Umsetzung ihres Vorhabens gründeten der FC Bayern<br />

München und der TSV 1860 München eine operative Projektgesellschaft,<br />

die Allianz Arena München Stadion GmbH, und<br />

beteiligten sich an dieser mit jeweils 50 %. Die Errichtung<br />

und der Betrieb des neuen Stadions erfolgen ausschließlich<br />

durch die Stadion GmbH. Die Vereine haben mit der Stadion<br />

GmbH Verträge abgeschlossen, in denen die Überlassung<br />

des Stadions für ihren Spielbetrieb geregelt ist.<br />

Errichtet wurde das neue Stadion samt den dazugehörigen<br />

Anlagen auf einem Grundstück der Stadt München. Die<br />

Stadt hat der Stadion GmbH ein Erbbaurecht an dem<br />

268.513 qm großen Grundstück bis zum 31. 12. 2090 gegen<br />

Zahlung eines laufenden Erbbauzinses eingeräumt.<br />

Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena im Überblick<br />

Gesellschafter<br />

FC Bayern<br />

München AG<br />

TSV München<br />

von 1860 GmbH<br />

& Co. KGaA<br />

Anteil 50%<br />

Eigenkapital EUR 3 Mio.<br />

Anteil 50%<br />

Eigenkapital EUR 3 Mio.<br />

Kostenüberschreitungsdarlehen<br />

(falls notwendig)<br />

Investitionsvolumen<br />

EUR 340 Mio.<br />

Diverse<br />

Allianz Arena München Stadion<br />

GmbH<br />

Darlehen<br />

EUR 150 Mio.<br />

Kaufpreise für<br />

Forderungsverkäufe<br />

EUR 80 Mio.<br />

Darlehen<br />

EUR 70 Mio.<br />

Darlehen<br />

EUR 40 Mio.<br />

Eurohypo AG Dresdner Bank AG Fondsgesellschaft<br />

FC Bayern<br />

München AG<br />

Finanzierungspartner<br />

Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena I 23


Die Investition umfasst das Stadion mit den dazugehörigen<br />

technischen Vorrichtungen und sonstigen Einrichtungen,<br />

das Parkhaus und die Außenanlagen. Es wurde im Jahr 2002<br />

begonnen und im Mai 2005 vollendet. Das prognostizierte<br />

Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund EUR 340 Mio.<br />

Dieser Betrag enthält neben den reinen Baukosten auch<br />

Finanzierungs- und laufende Kosten bis zur Inbetriebnahme.<br />

Finanzierung<br />

Das gesamte Vorhaben wird überwiegend durch private<br />

Kapitalgeber finanziert. Die öffentliche Hand sorgt für eine<br />

optimale Verkehrserschließung und die damit verbundenen<br />

Infrastrukturmaßnahmen. Diese Investitionen sind auch vor<br />

dem Hintergrund der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, der<br />

weiteren Erschließung des Stadtteils Fröttmaning sowie<br />

schon länger bestehender Ausbauwünsche aufgrund von<br />

Die Stadion GmbH hat das gesamte Bauvorhaben einschließlich<br />

Planungsleistungen an die ALPINE Bau Deutschland<br />

Kapazitätsengpässen der Autobahn A9 und des U-Bahnhofs<br />

Marienplatz zu sehen.<br />

GmbH im Rahmen eines Generalplaner- und Generalunternehmervertrags<br />

vergeben. Die Gewährleistungsfrist beträgt<br />

fünf Jahre für die Betriebsvorrichtungen und die Gebäudebestandteile.<br />

Die Finanzierung der Allianz Arena erfolgt mit Fremdkapital<br />

beziehungsweise fremdkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten,<br />

insgesamt in einer Höhe von rund EUR 340 Mio.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des Stadions findet sich im<br />

Kapitel „Die Objektbeschreibung der Allianz Arena“, Seite 36 ff.<br />

Sollten die endgültigen Gesamtinvestitionskosten höher ausfallen<br />

als die prognostizierten EUR 340 Mio., hat sich der<br />

FC Bayern München verpflichtet, der Stadion GmbH ein Darlehen<br />

in erforderlicher Höhe zur Verfügung zu stellen. Die<br />

Stadion GmbH erhält von ihren beiden Gesellschaftern<br />

Richtung<br />

Augsburg,<br />

Ulm, Stuttgart<br />

Richtung<br />

Lindau<br />

A8<br />

Fürstenfeldbruck<br />

A96<br />

Markt Indersdorf<br />

Germering<br />

Dachau<br />

Ingolstadt,<br />

Nürnberg,<br />

Regensburg<br />

A99<br />

A92<br />

A9<br />

Schleißheim<br />

München<br />

Freising<br />

Neufahrn<br />

Isar<br />

Erdinger<br />

Moos<br />

Flughafen<br />

München<br />

Erding<br />

Allianz Arena<br />

A99<br />

A94<br />

Vaterstetten<br />

Eigenmittel in Höhe von EUR 6 Mio., wovon EUR 4 Mio. zum<br />

30. 09. 2005 einzuzahlen sind. Sie werden zur Finanzierung<br />

der laufenden Ausgaben sowie für den Aufbau einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet. Die Finanzierungspartner der Stadion<br />

GmbH sind die Eurohypo AG, die Dresdner Bank AG, die<br />

Fondsgesellschaft und der FC Bayern München.<br />

Die Eurohypo AG, die bereits an der bisherigen Finanzierung<br />

beteiligt war, stellt der Stadion GmbH zwei erstrangige Dar-<br />

Gauting<br />

A99<br />

N<br />

W O<br />

lehen über jeweils EUR 75 Mio. mit einer Laufzeit bis<br />

Starnberg A952<br />

Herrsching<br />

Ammersee<br />

Starnberger<br />

See<br />

Isar<br />

Grünwald<br />

A8<br />

S<br />

15. 07. 2025 zur Verfügung. Die Besicherung erfolgt vor allem<br />

durch erstrangige Grundschulden an dem Erbbaurecht. Der<br />

A95<br />

Richtung<br />

Garmisch-<br />

Partenkirchen<br />

Wolfratshausen<br />

Richtung<br />

Rosenheim,<br />

Salzburg,<br />

Innsbruck<br />

Zinssatz für eines der beiden Darlehen beträgt für die ersten<br />

zehn Jahre 5,95 % p. a. Für das andere Darlehen ist ein Zins-<br />

0 5 10 15km<br />

satz von 5,10 % p. a. über 20 Jahre vereinbart. Gleichzeitig ist<br />

24 I Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena


dieses durch den Abschluss eines Währungs-Finanztermingeschäfts<br />

für 10 Jahre als Schweizer-Franken-Finanzierung<br />

ausgestaltet. Die zusätzliche Liquidität aus den im Vergleich<br />

zu den Euro-Zinsen niedrigeren Schweizer-Franken-Zinsen<br />

wird zur Tilgung gegenüber der Eurohypo AG verwendet. Im<br />

Falle von Kurssteigerungen des Schweizer Franken – wodurch<br />

sich die Zins- und Tilgungsbelastungen in Euro verteuern<br />

– kann die Stadion GmbH in Höhe der zuvor erfolgten<br />

zusätzlichen Tilgungen wiederum neue Darlehensmittel<br />

bei der Eurohypo AG aufnehmen.<br />

Die Dresdner Bank AG zahlt für den Ankauf zukünftiger Einnahmeansprüche<br />

der Stadion GmbH gegenüber der Allianz<br />

AG und dem FC Bayern München insgesamt EUR 80 Mio. Die<br />

verkauften Forderungen betreffen zum einen die von der<br />

Allianz AG gezahlte Vergütung für die Überlassung der<br />

Namensrechte am Stadion und zum anderen Zahlungen, die<br />

der FC Bayern München aufgrund des Stadionüberlassungsvertrages<br />

zu leisten hat. Die Forderungsverkäufe erstrecken<br />

sich über Zeiträume von 15,5 (Allianz AG) beziehungsweise<br />

9 Jahren (FC Bayern München). Die Besicherung erfolgt vor<br />

allem über Grundschulden, die denen für die Eurohypo AG<br />

im Rang nachgehen.<br />

Die Fondsgesellschaft gewährt der Stadion GmbH ein Darlehen<br />

über EUR 70 Mio., das nachrangig zu den Darlehen der<br />

Eurohypo AG und eventuellen Ansprüchen der Dresdner<br />

Bank AG aus den Forderungskaufverträgen, jedoch vorrangig<br />

vor anderen Ansprüchen von Eigenkapitalgebern beziehungsweise<br />

Finanzierungspartnern aus dem operativen<br />

Cash-Flow bedient wird. Das Darlehen kann nach den vertraglichen<br />

Bestimmungen erstmals zum 30. 06. 2020 von<br />

beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Die Besicherung<br />

erfolgt vor allem über nachrangige Grundschulden an<br />

dem Erbbaurecht. Der Zinssatz beträgt 6,75 % p. a.; darüber<br />

hinaus erhält die Fondsgesellschaft im Erfolgsfall eine sportliche<br />

sowie eine wirtschaftliche Vergütung, maximal bis zu<br />

einer Höhe von 1,75 % p. a. Zu weiteren Einzelheiten vergleiche<br />

Kapitel „Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion<br />

GmbH“, Seite 27 ff.<br />

Der FC Bayern München reicht darüber hinaus ein Darlehen<br />

über EUR 40 Mio. an die Stadion GmbH aus. Das Darlehen<br />

läuft bis zum 31. 07. 2025 und wird mit 6,5 % p. a. verzinst. Im<br />

Hinblick auf die Gesamtfinanzierung der Stadion GmbH ist<br />

das Darlehen des FC Bayern München nachrangig zu allen<br />

anderen Finanzierungsmitteln, insbesondere auch gegenüber<br />

den Ansprüchen der Fondsgesellschaft. Die Stadion<br />

GmbH ist berechtigt, das Darlehen durch Darlehensmittel<br />

Dritter zu gleichen oder besseren Konditionen ganz oder<br />

teilweise vorzeitig zurückzuführen, soweit dadurch die vorrangigen<br />

Gläubiger nicht schlechter gestellt werden.<br />

Die Gesamtfinanzierung deckt somit die geplanten Investitionskosten<br />

von EUR 340 Mio. ab. Auch bei eventuellen Kostenüberschreitungen<br />

ist die Finanzierung gesichert, da in<br />

diesem Falle der FC Bayern München ein weiteres nachrangiges<br />

Darlehen gewährt. Nach derzeitigem Stand ist jedoch<br />

nicht mit einer Kostenüberschreitung zu rechnen.<br />

Die oben genannten Darlehen und Erlöse aus Forderungsverkäufen<br />

lösten die bis zum 01. 06. 2005 bestehende Finanzierung<br />

der Eurohypo AG und des FC Bayern München ab.<br />

25


Das wirtschaftliche Konzept<br />

Die Allianz Arena eröffnet zum Teil völlig neue Einnahmequellen<br />

im Vergleich zu den bisherigen Münchner Stadien.<br />

So erzielt die Stadion GmbH Einnahmen insbesondere aus<br />

der Beteiligung an den Ticketerlösen der Vereine, der Überlassung<br />

des Rechts zur Vermarktung der Business- und<br />

Sponsoren-Seats an die Vereine, der den Vereinen zugesagten<br />

Werbefreiheit des Stadions, der Vermarktung der Logen,<br />

des Verkaufs der Namensrechte des Stadions, der Umsatzpacht<br />

aus der Gastronomie, der Vermietung von Gewerbeflächen<br />

sowie der Parkraumbewirtschaftung.<br />

Den Einnahmen stehen die operativen Ausgaben der Stadion<br />

GmbH gegenüber. Darunter fallen laufende Betriebskosten,<br />

Facility Management, Technische Betriebsführung, Personalkosten,<br />

Erbbauzinsen, Versicherungen, Grundsteuern,<br />

sonstige Kosten und Aufwendungen für Instandhaltung.<br />

Als Saldo der oben genannten Einnahmen und Ausgaben<br />

ergibt sich der operative Cash-Flow. Dieser muss ausreichend<br />

groß sein, damit die Zins- und Tilgungsleistungen für<br />

die Darlehen aller Kapitalgeber vollständig erbracht werden<br />

können. Nach der vorliegenden Planung der Stadion GmbH<br />

(Cash-Flow-Analyse und Business-Plan) ist dies zu erwarten.<br />

Die ECOVIS Bayern-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

München, hat die Plausibilität der Cash-Flow-<br />

Analyse unter Einbeziehung der vorgelegten Unterlagen<br />

sowie der erteilten Auskünfte geprüft und bestätigt.<br />

Bei plangemäßem Verlauf wird die Stadion GmbH nach rund<br />

22 Jahren schuldenfrei sein.<br />

Zu weiteren Informationen hierzu vergleiche Kapitel „Das<br />

wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH“, Seite 48 ff. sowie<br />

Kapitel „Die Hauptnutzer der Allianz Arena“, Seite 40 ff.<br />

26 I Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena


Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH<br />

Am 23. 05. 2005 wurde zwischen der Stadion GmbH und der<br />

Fondsgesellschaft ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Auf<br />

Basis dieses Vertrages wird der Stadion GmbH von der Fondsgesellschaft<br />

ein Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 70 Mio.<br />

gewährt, das am 01. 06. 2005 vollständig an die Stadion GmbH<br />

ausgezahlt wurde. Des Weiteren wurde am 01. 06. 2005 zwischen<br />

der Eurohypo AG, der Dresdner Bank AG, der Fondsgesellschaft<br />

und der Stadion GmbH ein Sicherheitenpoolvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Bedingungen des Darlehensvertrages<br />

und des Sicherheitenpoolvertrages inhaltlich<br />

im Überblick wiedergegeben.<br />

Darlehensnehmer<br />

Darlehensnehmer ist die Allianz Arena München Stadion<br />

GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter HRB 140 716.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Errichtung und Betrieb eines Fußballstadions mit Nebenanlagen<br />

in München einschließlich Beschaffung des hierfür<br />

erforderlichen Grundbesitzes beziehungsweise Erbbaurechts.<br />

Geschäftsführer<br />

Peter Kerspe, München<br />

Darlehensgeber<br />

Gewährt wird das Darlehen von der Fondsgesellschaft.<br />

Grundlage der Darlehensvergabe<br />

Die Entscheidung für die Darlehensgewährung an die Stadion<br />

GmbH basierte auf den von der Stadion GmbH zur Verfügung<br />

gestellten Informationen und Unterlagen, insbesondere<br />

dem Business-Plan der Stadion GmbH über einen Zeitraum<br />

von 5 Jahren, Stand 23. 05. 2005,<br />

einer vom Wirtschaftsprüfer der Stadion GmbH geprüften<br />

Cash-Flow-Analyse vom 23. 05. 2005, welche basierend auf<br />

dem Business-Plan für einen Zeitraum von 20 Jahren eine<br />

detaillierte Darstellung der prognostizierten Einnahmen<br />

und Ausgaben beziehungsweise Mittelverwendungen<br />

beinhaltet,<br />

der Planbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Stadion<br />

GmbH zum 30. 06. 2005,<br />

dem Investitions- und Finanzierungsplan der Stadion<br />

GmbH zum 30. 06. 2005 (Stand: 23. 05. 2005), welcher eine<br />

genaue Aufstellung der der Stadion GmbH gegenwärtig<br />

zur Verfügung stehenden, der bereits vorhandenen beziehungsweise<br />

aufgenommenen sowie der noch benötigten<br />

Finanzierungsmittel für die Allianz Arena nach Art und<br />

Höhe beinhaltet sowie<br />

weiteren von der Stadion GmbH zur Verfügung gestellten<br />

Verträgen und Vereinbarungen, die für den wirtschaftlichen<br />

Betrieb des Stadions von Bedeutung sind. Eine<br />

Übersicht zu diesen Verträgen findet sich im Kapitel „Das<br />

wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH“, Seite 48 ff.<br />

Die Stadion GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

erklärt, dass sämtliche der Fondsgesellschaft und dem<br />

Abschlussprüfer der Stadion GmbH für die Prüfung der<br />

Cash-Flow-Analyse zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

und Informationen nach bestem Wissen richtig und vollständig<br />

sind.<br />

Der Darlehensgewährung liegt ferner der Finanzierungsplan<br />

der Stadion GmbH zugrunde, der neben dem Darlehen<br />

der Fondsgesellschaft die Darlehen der Eurohypo AG in<br />

Höhe von insgesamt EUR 150 Mio., die Forderungsankäufe<br />

durch die Dresdner Bank AG mit Forderungsbarwerten von<br />

insgesamt EUR 80 Mio., das Darlehen des FC Bayern München<br />

in Höhe von EUR 40 Mio. und ein für den Fall einer<br />

Überschreitung der Gesamtinvestitionskosten für den Bau<br />

und die Inbetriebnahme der Allianz Arena verbindlich zuge-<br />

Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Station GmbH I 27


sagtes Darlehen des FC Bayern München beinhaltet. Weitere<br />

Informationen zum Gesamtfinanzierungskonzept finden sich<br />

im Kapitel „Das Finanzierungskonzept der Allianz Arena“,<br />

Seite 23 ff.<br />

Verwendungszweck des Darlehens<br />

Die ausgereichten Mittel dienen der anteiligen Finanzierung<br />

der Kosten für die Errichtung und Inbetriebnahme der<br />

Allianz Arena, die im Kapitel „Die Objektbeschreibung der<br />

Allianz Arena“, Seite36 ff., näher beschrieben ist.<br />

Darlehensbetrag<br />

Der Darlehensbetrag des von der Fondsgesellschaft an die<br />

Stadion GmbH gewährten Darlehens beläuft sich auf<br />

EUR 70.000.000.<br />

Laufzeit<br />

Sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Stadion GmbH<br />

sind jeweils berechtigt, das Darlehen mit einer Frist von<br />

6 Monaten zum Ablauf des 30.06. eines jeden Jahres, erstmals<br />

zum 30. 06. 2020, zu kündigen. Der bei Laufzeitende<br />

noch ausstehende Kreditbetrag ist in einer Summe von der<br />

Stadion GmbH zurückzuführen.<br />

Tilgung<br />

Das Darlehen ist gemäß dem im Darlehensvertrag vereinbarten<br />

Zins- und Tilgungsplan zu bedienen. Die Tilgungsbeträge<br />

sind hiernach in der jeweils vorgesehenen Höhe vierteljährlich<br />

zum 31. 03., 30. 06., 30. 09. und 31. 12. fällig. Die<br />

erste Tilgungsleistung erfolgt zum 30. 09. 2006. Höhere als<br />

die im Tilgungsplan genannten Tilgungen können mit Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaft geleistet werden.<br />

Vertraglich wurde vereinbart, dass Sondertilgungen zu den<br />

im Tilgungsplan vorgesehenen Zinszahlungszeitpunkten bis<br />

zu einem Betrag von EUR 5 Mio. jährlich möglich sind. Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass am 30. 06. im Jahr der Sondertilgung<br />

und jeweils zum 30. 06. der beiden folgenden<br />

Geschäftsjahre der Stadion GmbH eine Liquiditätsreserve<br />

von mindestens EUR 3 Mio. besteht, was der Fondsgesellschaft<br />

durch Vorlage des Liquiditätsplanes der Stadion<br />

GmbH nachzuweisen ist. Der Betrag der Sondertilgung wird<br />

auf die endfälligen Regeltilgungsbeträge angerechnet. In<br />

Folge bleiben die sonstigen planmäßigen Tilgungszahlungen<br />

unverändert. Aufgrund der verminderten, noch ausstehenden<br />

Darlehensrestschuld kommt es jedoch zu einer entsprechenden<br />

Reduzierung der Zinszahlungen. Im Falle von Sondertilgungen<br />

wird der dem Darlehensvertrag als Anlage beigefügte<br />

Zins- und Tilgungsplan entsprechend angepasst.<br />

Zinsen<br />

Das Darlehen ist vom Tag der Auszahlung an mit 6,75 % p. a.<br />

– festgeschrieben für die gesamte Darlehenslaufzeit – zu<br />

verzinsen. Die Zinszahlungen haben zusammen mit den<br />

jeweils vorgesehenen Tilgungsleistungen gemäß dem Zinsund<br />

Tilgungsplan des Darlehensvertrages vierteljährlich nachschüssig<br />

jeweils zum 31. 03., 30. 06., 30. 09. und 31. 12. zu<br />

erfolgen. Die erste planmäßige Zinszahlung hat zum<br />

30. 09. 2005 zu erfolgen.<br />

Zinsbeträge sind zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer<br />

in der jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten.<br />

28 I Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH


Zins- und Tilgungsplan des Darlehens der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH<br />

Zeitpunkt Zinstage Restschuld Summe Zinsen Tilgung<br />

Zins und Tilgung (netto ohne USt) (regulär)<br />

6,75 % p.a.<br />

der jeweils<br />

ausstehenden<br />

Restschuld<br />

(1) (2) (3) (4) (5) (6)<br />

01.06.2005 70.000.000,00<br />

30.09.2005 121 70.000.000,00 1.588.125,00 1.588.125,00 0,00<br />

31.12.2005 92 70.000.000,00 1.207.500,00 1.207.500,00 0,00<br />

31.03.2006 90 70.000.000,00 1.181.250,00 1.181.250,00 0,00<br />

30.06.2006 91 70.000.000,00 1.194.375,00 1.194.375,00 0,00<br />

30.09.2006 92 69.500.000,00 1.707.500,00 1.207.500,00 500.000,00<br />

31.12.2006 92 69.000.000,00 1.698.875,00 1.198.875,00 500.000,00<br />

31.03.2007 90 68.700.000,00 1.464.375,00 1.164.375,00 300.000,00<br />

30.06.2007 91 68.400.000,00 1.472.193,75 1.172.193,75 300.000,00<br />

30.09.2007 92 68.100.000,00 1.479.900,00 1.179.900,00 300.000,00<br />

31.12.2007 92 67.800.000,00 1.474.725,00 1.174.725,00 300.000,00<br />

31.03.2008 91 67.500.000,00 1.456.837,50 1.156.837,50 300.000,00<br />

30.06.2008 91 67.200.000,00 1.451.718,75 1.151.718,75 300.000,00<br />

30.09.2008 92 66.900.000,00 1.459.200,00 1.159.200,00 300.000,00<br />

31.12.2008 92 66.600.000,00 1.454.025,00 1.154.025,00 300.000,00<br />

31.03.2009 90 66.300.000,00 1.423.875,00 1.123.875,00 300.000,00<br />

30.06.2009 91 66.000.000,00 1.431.243,75 1.131.243,75 300.000,00<br />

30.09.2009 92 65.700.000,00 1.438.500,00 1.138.500,00 300.000,00<br />

31.12.2009 92 65.400.000,00 1.433.325,00 1.133.325,00 300.000,00<br />

31.03.2010 90 65.100.000,00 1.403.625,00 1.103.625,00 300.000,00<br />

30.06.2010 91 64.800.000,00 1.410.768,75 1.110.768,75 300.000,00<br />

30.09.2010 92 64.500.000,00 1.417.800,00 1.117.800,00 300.000,00<br />

31.12.2010 92 64.200.000,00 1.412.625,00 1.112.625,00 300.000,00<br />

31.03.2011 90 63.900.000,00 1.383.375,00 1.083.375,00 300.000,00<br />

30.06.2011 91 63.600.000,00 1.390.293,75 1.090.293,75 300.000,00<br />

30.09.2011 92 63.300.000,00 1.397.100,00 1.097.100,00 300.000,00<br />

31.12.2011 92 63.000.000,00 1.391.925,00 1.091.925,00 300.000,00<br />

31.03.2012 91 62.700.000,00 1.374.937,50 1.074.937,50 300.000,00<br />

30.06.2012 91 62.400.000,00 1.369.818,75 1.069.818,75 300.000,00<br />

30.09.2012 92 62.100.000,00 1.376.400,00 1.076.400,00 300.000,00<br />

31.12.2012 92 61.800.000,00 1.371.225,00 1.071.225,00 300.000,00<br />

31.03.2013 90 61.450.000,00 1.392.875,00 1.042.875,00 350.000,00<br />

30.06.2013 91 61.100.000,00 1.398.490,63 1.048.490,63 350.000,00<br />

30.09.2013 92 60.750.000,00 1.403.975,00 1.053.975,00 350.000,00<br />

31.12.2013 92 60.400.000,00 1.397.937,50 1.047.937,50 350.000,00<br />

31.03.2014 90 59.950.000,00 1.469.250,00 1.019.250,00 450.000,00<br />

30.06.2014 91 59.500.000,00 1.472.896,88 1.022.896,88 450.000,00<br />

30.09.2014 92 59.050.000,00 1.476.375,00 1.026.375,00 450.000,00<br />

31.12.2014 92 58.600.000,00 1.468.612,50 1.018.612,50 450.000,00<br />

31.03.2015 90 58.150.000,00 1.438.875,00 988.875,00 450.000,00<br />

30.06.2015 91 57.700.000,00 1.442.184,38 992.184,38 450.000,00<br />

30.09.2015 92 57.250.000,00 1.445.325,00 995.325,00 450.000,00<br />

31.12.2015 92 56.800.000,00 1.437.562,50 987.562,50 450.000,00<br />

31.03.2016 91 56.300.000,00 1.469.150,00 969.150,00 500.000,00<br />

30.06.2016 91 55.800.000,00 1.460.618,75 960.618,75 500.000,00<br />

30.09.2016 92 55.300.000,00 1.462.550,00 962.550,00 500.000,00<br />

31.12.2016 92 54.800.000,00 1.453.925,00 953.925,00 500.000,00<br />

31.03.2017 90 54.175.000,00 1.549.750,00 924.750,00 625.000,00<br />

30.06.2017 91 53.550.000,00 1.549.360,94 924.360,94 625.000,00<br />

30.09.2017 92 52.925.000,00 1.548.737,50 923.737,50 625.000,00<br />

31.12.2017 92 52.300.000,00 1.537.956,25 912.956,25 625.000,00<br />

31.03.2018 90 51.550.000,00 1.632.562,50 882.562,50 750.000,00<br />

30.06.2018 91 50.800.000,00 1.629.571,88 879.571,88 750.000,00<br />

30.09.2018 92 50.050.000,00 1.626.300,00 876.300,00 750.000,00<br />

31.12.2018 92 49.300.000,00 1.613.362,50 863.362,50 750.000,00<br />

31.03.2019 90 48.300.000,00 1.831.937,50 831.937,50 1.000.000,00<br />

30.06.2019 91 47.300.000,00 1.824.118,75 824.118,75 1.000.000,00<br />

30.09.2019 92 46.300.000,00 1.815.925,00 815.925,00 1.000.000,00<br />

31.12.2019 92 45.300.000,00 1.798.675,00 798.675,00 1.000.000,00<br />

31.03.2020 91 44.300.000,00 1.772.931,25 772.931,25 1.000.000,00<br />

30.06.2020 91 0,00 45.055.868,75 755.868,75 44.300.000,00<br />

Summe 5.508 132.595.098,46 62.595.098,46 70.000.000,00<br />

29


Wirtschaftliche Vergütung<br />

Zusätzlich zu dem vorgenannten Festzinssatz erhält die<br />

Fondsgesellschaft während der gesamten Laufzeit des Darlehens<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,1 % der<br />

durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

(01. 07. eines Jahres bis zum 30. 06. des<br />

Folgejahres („Abrechnungszeitraum“)) für jedes während<br />

dieses Abrechnungszeitraumes in der Allianz Arena durchgeführte<br />

Spiel des FC Bayern München oder des TSV 1860<br />

München in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb<br />

(außer Bundesliga-Spielen) oder für Freundschaftsspiele<br />

– mit Ausnahme des jährlich vorgesehenen Lokalderbys<br />

zwischen dem FC Bayern München und dem TSV<br />

1860 München.<br />

Die wirtschaftliche Vergütung ist erstmals für den Abrechnungszeitraum<br />

2005/2006 zu entrichten.<br />

Die Stadion GmbH hat über die wirtschaftliche Vergütung<br />

jeweils spätestens zum 15. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />

15. 06. 2006, prüfbar abzurechnen. Die wirtschaftliche Vergütung<br />

ist jeweils zum 30. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />

30. 06. 2006, zur Zahlung fällig.<br />

Die für die wirtschaftliche Vergütung zu leistenden Beträge<br />

sind zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer in<br />

der jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten. Eine tabellarische<br />

Darstellung der wirtschaftlichen Vergütung findet sich<br />

im Kapitel „Die Rentabilität der Beteiligung“, Seite 56 ff.<br />

Für ein solches Freundschaftsspiel beziehungsweise ein<br />

Spiel des UEFA-Cups oder des DFB-Pokals ist ein Anspruch<br />

der Fondsgesellschaft auf diese zusätzliche Vergütung jedoch<br />

nur gegeben, sofern beim jeweiligen Spiel eine Zuschauerzahl<br />

von mindestens 40.000 erreicht wird.<br />

Sportliche Vergütung<br />

Die Fondsgesellschaft erhält zusätzlich zum Festzinssatz<br />

und der wirtschaftlichen Vergütung während der gesamten<br />

Laufzeit des Darlehens eine weitere zusätzliche Vergütung,<br />

die sich wie folgt berechnet:<br />

Für in der Allianz Arena ausgetragene Länderspiele und Endspiele<br />

der europäischen Klubwettbewerbe während eines<br />

Abrechnungszeitraumes schuldet die Stadion GmbH je Spiel<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,5 % der durchschnittlichen<br />

Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum.<br />

Die Höhe der wirtschaftlichen Vergütung ist jedoch insgesamt<br />

pro Abrechnungszeitraum auf maximal 0,75 % der<br />

durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

begrenzt.<br />

Spiele im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft im Jahr<br />

2006 fallen nicht unter diese Regelung.<br />

Jeweils für den Gewinn der deutschen Fußballmeisterschaft,<br />

der Champions League, des UEFA-Pokals oder für die Teilnahme<br />

am Halbfinale eines internationalen Wettbewerbs<br />

oder für den (Wieder-)Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga<br />

durch den FC Bayern München oder den TSV 1860 München<br />

während eines Abrechnungszeitraumes entsteht ein Anspruch<br />

der Fondsgesellschaft auf eine zusätzliche Vergütung<br />

in Höhe von jeweils 0,25 % der durchschnittlichen Darlehensrestvaluta<br />

im jeweiligen Abrechnungszeitraum.<br />

Die Höhe der sportlichen Vergütung ist jedoch insgesamt<br />

pro Verein und Abrechnungszeitraum auf maximal 0,5 % der<br />

durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

begrenzt.<br />

30 I Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH


Die sportliche Vergütung ist erstmals für den Abrechnungszeitraum<br />

2005/2006 zu entrichten.<br />

Der Darlehensnehmer hat über die sportliche Vergütung<br />

jeweils spätestens zum 15. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />

15. 06. 2006, prüfbar abzurechnen. Die sportliche Vergütung<br />

ist jeweils zum 30. 06. eines Jahres, erstmals zum 30. 06. 2006,<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Die für die sportliche Vergütung zu leistenden Beträge sind<br />

zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer in der<br />

jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten. Eine tabellarische<br />

Darstellung der sportlichen Vergütung findet sich im Kapitel<br />

„Die Rentabilität der Beteiligung“, Seite 56 ff.<br />

Im Falle einer Änderung des Reglements für den nationalen<br />

und internationalen Spielbetrieb sind die Vertragsparteien<br />

verpflichtet, alle notwendigen Änderungen/Anpassungen der<br />

Bestimmungen dieses Vertrages so zu vereinbaren, damit<br />

das von den Vertragsparteien mit diesem Vertrag gewollte<br />

wirtschaftliche Ergebnis erreicht werden kann.<br />

Nebenkostenvergütung<br />

Die Stadion GmbH hat der Fondsgesellschaft die im Zuge<br />

der Eigenkapitaleinwerbung entstehenden Kosten zu ersetzen.<br />

Die Zahlung erfolgt in gleichen, vierteljährlichen Raten<br />

zuzüglich Umsatzsteuer. Letztmalig ist eine Leistung zum<br />

30. 06. 2020 vorgesehen. Sollte das Darlehen vorzeitig vollständig<br />

zurückgeführt werden, ist die Stadion GmbH verpflichtet,<br />

die noch offenen Raten in dem Abrechnungsjahr,<br />

das der vollständigen vorzeitigen Rückführung folgt, abgezinst<br />

in einem Betrag zu bezahlen. Hierbei wird ein Abzinsungssatz<br />

von 6,75 % p. a. zugrunde gelegt.<br />

Verwaltungsgebühr<br />

Für den mit der Darlehens- und Anlegerverwaltung verbundenen<br />

Aufwand der Fondsgesellschaft hat die Stadion<br />

GmbH eine jährliche Verwaltungsgebühr von EUR 200.000<br />

zuzüglich Umsatzsteuer, aufgeteilt in vierteljährlich zu leistende<br />

Teilzahlungen in Höhe von jeweils EUR 50.000 zuzüglich<br />

Umsatzsteuer, an die Fondsgesellschaft zu entrichten.<br />

Rang des Darlehens der Fondsgesellschaft<br />

Der Darlehensvertrag enthält eine Regelung, gemäß derer<br />

sich die Fondsgesellschaft gegenüber der Stadion GmbH<br />

verpflichtet hat, die von der Stadion GmbH geschuldeten<br />

Zins- und Tilgungsleistungen sowie die wirtschaftliche und<br />

sportliche Vergütung nur dann zu verlangen, wenn sämtliche<br />

jeweils fälligen Forderungen der Eurohypo AG und der<br />

Dresdner Bank AG aus deren Finanzierungsverträgen erfüllt<br />

wurden. Eine Beschreibung der vorrangigen Finanzierungen<br />

findet sich im Kapitel „Das Finanzierungskonzept der Allianz<br />

Arena“, Seite 23 ff. Das Darlehen der Fondsgesellschaft geht<br />

dem Darlehen des FC Bayern München im Rang vor.<br />

Verzug der Stadion GmbH<br />

Kommt die Stadion GmbH mit ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

aus dem Darlehensvertrag ganz oder teilweise in Verzug,<br />

ist die Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />

gemäß der gesetzlichen Vorschriften in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247<br />

Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verlangen.<br />

Auch für den Fall, dass Zahlungen aufgrund der oben<br />

beschriebenen Nachrangabrede nicht oder nicht in voller<br />

Höhe von der Stadion GmbH verlangt werden können, stehen<br />

der Fondsgesellschaft Zinszahlungen in dieser Höhe zu.<br />

31


32 I Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH


Sicherheiten<br />

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag<br />

wurde zugunsten der Fondsgesellschaft auf dem im<br />

Grundbuch des Amtsgerichts München verzeichneten und<br />

von der Stadt München der Stadion GmbH eingeräumten<br />

Erbbaurecht eine Briefgrundschuld in Höhe von EUR 40 Mio.<br />

eingetragen. Vorrangig zur Grundschuld der Fondsgesellschaft<br />

bestehen eine erstrangige Grundschuld zugunsten<br />

der Eurohypo AG in Höhe von EUR 150 Mio. sowie zweit- und<br />

drittrangige Grundschulden zugunsten der Dresdner Bank<br />

AG in Höhe von jeweils EUR 30 Mio.<br />

Zwischen der Stadion GmbH, der Fondsgesellschaft, der<br />

Eurohypo AG und der Dresdner Bank AG wurde am 01. 06. 2005<br />

ein Sicherheitenpoolvertrag abgeschlossen. Wesentlicher<br />

Regelungsinhalt dieses Vertrages ist, dass die Eurohypo AG<br />

bestimmte ihr von der Stadion GmbH bestellte Sicherheiten<br />

(zum Beispiel die erfolgten Abtretungen von Forderungen<br />

aus Werk- und Dienstverträgen, aus Miet- und Pachtverträgen<br />

sowie auf Erstattung von Umsatzsteuer) nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen des Sicherheitenpoolvertrages treuhänderisch<br />

für den aus Eurohypo AG, Dresdner Bank AG und der<br />

Fondsgesellschaft bestehenden Sicherheitenpool hält, verwaltet<br />

und im Verwertungsfall verwertet. Für die Fondsgesellschaft<br />

wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, im Verwertungsfall<br />

am Erlös der dem Sicherheitenpool zustehenden<br />

Sicherheiten zu partizipieren. Um die im Darlehensvertrag<br />

vereinbarte Nachrangigkeit der Forderungen der Fondsgesellschaft<br />

zu wahren, erfolgt eine Erlösverteilung an die Fondsgesellschaft<br />

jedoch erst nach vollständiger Befriedigung der<br />

Forderungen der Eurohypo AG und der Dresdner Bank AG.<br />

Der Darlehensvertrag räumt der Fondsgesellschaft für den<br />

Fall, dass die Erfüllung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag<br />

gefährdet erscheint, das Recht ein, die Bestellung<br />

weiterer Sicherheiten von der Stadion GmbH nach Maßgabe<br />

des Sicherheitenpoolvertrages zu verlangen. Gemäß den<br />

Bestimmungen des Sicherheitenpoolvertrages sind alle zusätzlichen<br />

Sicherheiten zugunsten der Eurohypo AG als Poolführerin<br />

zu bestellen und werden somit in den Sicherheitenpool<br />

einbezogen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die aufgrund<br />

eines Nachbesicherungsanspruches der Eurohypo AG oder<br />

der Dresdner Bank AG bestellt werden. Die Eurohypo AG, die<br />

Dresdner Bank AG und die Fondsgesellschaft partizipieren<br />

somit gemäß der vereinbarten Rangigkeit an den gemeinschaftlichen<br />

zusätzlichen Sicherheiten.<br />

Informations- und sonstige Verpflichtungen des<br />

Darlehensnehmers<br />

Die Stadion GmbH ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />

über alle für das Darlehen wesentlichen Umstände schriftlich<br />

und zeitnah zu informieren. Hierzu gehören neben der<br />

Vorlage von testierten Jahresabschlüssen nebst Gewinnund<br />

Verlustrechnung insbesondere halbjährliche Berichte<br />

über den Betrieb, die wirtschaftliche Entwicklung und die<br />

Instandhaltung der Allianz Arena. Zudem ist jährlich zum<br />

30. 06. eines jeden Jahres ein Business-Plan mit einem Planungshorizont<br />

von 5 Jahren beizubringen. Auskunft über die<br />

Entwicklung der Liquiditätssituation der Stadion GmbH gibt<br />

eine halbjährlich vorzulegende Cash-Flow-Analyse, in welcher<br />

die prognostizierten Betriebseinnahmen und die kalkulierten<br />

Betriebsausgaben darzustellen sind. Jährlich zum<br />

30. 06. eines jeden Jahres ist die Cash-Flow-Analyse vom<br />

Abschlussprüfer der Stadion GmbH zu erstellen.<br />

33


Darüber hinaus ist die Stadion GmbH aufgrund der Bestimmungen<br />

des Darlehensvertrages verpflichtet, alles zu unterlassen,<br />

was den Bestand und die Werthaltigkeit der Ansprüche<br />

der Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit dem<br />

Darlehensvertrag beziehungsweise der zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

bestellten Sicherheiten beeinträchtigt. Ausdrücklich<br />

verpflichtet wurde die Stadion GmbH zudem unter<br />

anderem zur ordnungsgemäßen Instandhaltung der Allianz<br />

Arena sowie zur Aufrechterhaltung des angemessenen Versicherungsschutzes.<br />

Eine Abtretung und Übertragung von Rechten und Pflichten<br />

aus dem Darlehensvertrag durch die Stadion GmbH kann<br />

nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

erfolgen. Auch die Fondsgesellschaft kann ihre<br />

Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung der Stadion GmbH abtreten<br />

und übertragen.<br />

Ordentliche Kündigung des Darlehens<br />

Die Fondsgesellschaft und die Stadion GmbH haben das<br />

Recht, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum<br />

Ablauf des 30. 06. eines jeden Jahres zu kündigen, erstmals<br />

zum 30. 06. 2020.<br />

Sonderkündigungsrechte des Darlehensgebers<br />

Neben den gesetzlich vorgesehenen Beendigungsrechten<br />

ist die Fondsgesellschaft berechtigt, das Darlehen außerordentlich<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder<br />

zum Teil zu kündigen und das Darlehen sowie die zu diesem<br />

Zeitpunkt noch ausstehende Nebenkostenvergütung zurückzufordern,<br />

wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Hiervon<br />

ist insbesondere auszugehen, wenn sich die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Stadion GmbH wesentlich verschlechtert<br />

haben oder zu verschlechtern drohen oder sonstige<br />

Umstände eintreten, die die Erfüllung der Verpflichtungen<br />

der Stadion GmbH aus dem Darlehensvertrag, insbesondere<br />

die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der<br />

gestellten Sicherheiten gefährden oder erheblich verzögern<br />

könnten. Beispielhaft als Kündigungsgrund aufgeführt sind<br />

im Darlehensvertrag unter anderem Verstöße der Stadion<br />

GmbH gegen die im Darlehensvertrag vorgesehenen Informations-<br />

und sonstigen Verpflichtungen, sofern diese nach<br />

Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt werden.<br />

Bleibt die Stadion GmbH mit einer fälligen Zahlung<br />

länger als einen Monat nach Mahnung unter Hinweis auf<br />

das Kündigungsrecht in Verzug, eröffnet dies ebenso eine<br />

Kündigungsmöglichkeit wie das Vorliegen eines Insolvenzgrundes<br />

für die Stadion GmbH, den FC Bayern München<br />

oder den TSV 1860 München. Sollten die derzeitigen Gesellschafter<br />

der Stadion GmbH die Geschäftsanteile an der Stadion<br />

GmbH ohne vorherige Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

mit der Folge veräußern, dass der FC Bayern München<br />

und der TSV 1860 München nicht mehr mehrheitlich am<br />

Stammkapital der Stadion GmbH beteiligt sind oder über<br />

die Mehrheit der Stimmrechte verfügen, ist die Fondsgesellschaft<br />

zur Kündigung des Darlehens berechtigt, wenn aufgrund<br />

dieser Veränderung in Zweifel zu ziehen ist, ob die<br />

Stadion GmbH ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />

weiterhin ordnungsgemäß nachkommen wird.<br />

Aus den Regelungen des Darlehensvertrages und des Sicherheitenpoolvertrages<br />

ergibt sich, dass die Fondsgesellschaft<br />

Kündigungsrechte sowie Rechte aufgrund von Vertragsverletzungen<br />

nur geltend machen und Verwertungsmaßnahmen<br />

nur einleiten darf, nachdem sie der Eurohypo AG und<br />

der Dresdner Bank AG ihre entsprechende Absicht schriftlich<br />

34 I Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH


mitgeteilt hat und (1) entweder die von der Eurohypo AG<br />

und der Dresdner Bank AG bereitgestellten Finanzierungen<br />

ebenfalls aus wichtigem Grund gekündigt und insgesamt<br />

fällig gestellt worden sind, (2) die Eurohypo AG und die<br />

Dresdner Bank AG einvernehmlich dem beabsichtigten Vorgehen<br />

der Fondsgesellschaft zugestimmt haben, oder (3)<br />

seit Mitteilung der Kündigungsabsicht beziehungsweise der<br />

Absicht zur Geltendmachung von Rechten aufgrund von Vertragsverletzungen<br />

oder Verwertung ein Zeitraum von 45 Tagen<br />

verstrichen ist und der betreffende Kündigungs- oder Verwertungsgrund<br />

beziehungsweise die Vertragsverletzung<br />

noch vorliegt. Sollte es innerhalb von 45 Tagen nicht zu einer<br />

Einigung kommen, bleibt es der Fondsgesellschaft unbenommen,<br />

nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über<br />

die Kündigung, die Geltendmachung von Rechten aufgrund<br />

von Vertragsverletzungen beziehungsweise die Verwertung<br />

zu entscheiden.<br />

Keiner Abstimmung mit der Eurohypo AG und der Dresdner<br />

Bank AG bedarf die Fondsgesellschaft, wenn (1) ein Geschäftsführer<br />

der Stadion GmbH selbst Antrag auf Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stadion<br />

GmbH gestellt hat, (2) die Stadion GmbH zahlungsunfähig<br />

ist, oder (3) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Stadion GmbH eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen der Stadion GmbH mangels<br />

Masse abgelehnt wird.<br />

Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft<br />

oder Veränderung im Gesellschafterbestand<br />

des jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafters der<br />

Fondsgesellschaft, es sei denn, es werden weiterhin sämtliche<br />

Geschäftsanteile des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft direkt und/oder indirekt<br />

von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. gehalten;<br />

Wechsel des Treuhandkommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

es sei denn, sämtliche Geschäftsanteile des neuen<br />

Treuhandkommanditisten werden direkt und/oder indirekt<br />

von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. gehalten;<br />

Anteilsübertragungen (auch sukzessiv) von ursprünglich<br />

eingeworbenen Kommanditisten und/oder Treugebern der<br />

Fondsgesellschaft, die zusammen über mehr als 50 % der<br />

Stimmrechte verfügen; ausgenommen hiervon sind Übertragungen,<br />

die der Gründungskommanditist oder der<br />

Platzierungsgarant oder ein von diesem zur Erfüllung der<br />

Platzierungsgarantie benannter Dritter zum Zwecke der<br />

Platzierung der Anteile vornimmt;<br />

Aufnahme einer über die Darlehensgewährung an die Stadion<br />

GmbH hinausgehende Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft.<br />

Bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes<br />

ist die Stadion GmbH zur sofortigen vorzeitigen Kündigung<br />

und zur Rückzahlung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

berechtigt.<br />

Entsprechende Regelungen gelten gemäß Sicherheitenpoolvertrag<br />

auch für die Eurohypo AG und die Dresdner Bank AG.<br />

Sonderkündigungsrechte des Darlehensnehmers<br />

Die Stadion GmbH hat ein vertragliches Sonderkündigungsrecht,<br />

wenn einer der folgenden Umstände eintritt:<br />

Zudem bestehen die zwingenden gesetzlichen Kündigungsrechte<br />

der Stadion GmbH. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang<br />

insbesondere auf § 489 Absatz 1 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches, wonach der Darlehensnehmer nach<br />

Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang<br />

der Darlehensmittel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten zur Kündigung des Darlehens befugt ist.<br />

35


Die Objektbeschreibung der Allianz Arena<br />

Mit der Allianz Arena wurde ein Bauwerk der Superlative<br />

geschaffen – einerseits pragmatisch, gleichzeitig aber auch<br />

in einer futuristischen Optik. Bereits die Eröffnungsspiele<br />

und die ersten Bundesligaspiele haben gezeigt, dass das visionäre<br />

Objekt ungewöhnliche Attraktivität und weitgehende<br />

Akzeptanz besitzt.<br />

Angesichts der Vorgeschichte des neuen Stadions ist dies<br />

keine Selbstverständlichkeit, denn nach der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft<br />

2006 an Deutschland musste in der<br />

bayerischen Landeshauptstadt zuerst entschieden werden,<br />

ob das Olympiastadion ausgebaut oder ein Neubau errichtet<br />

werden sollte. Ein Bürgerentscheid in 2001 fiel klar zugunsten<br />

eines neuen Stadions aus und in Rekordzeit wurde<br />

dann von Herbst 2002 bis Ende Mai 2005 von der Stadion<br />

GmbH als Bauherrin das neue Domizil der beiden Fußballvereine<br />

FC Bayern München und TSV 1860 München gebaut.<br />

Die Kapazität der Allianz Arena beläuft sich auf 66.000 Plätze,davon<br />

sind 2.152 Business-Seats (inklusive 104 Ehrengast-<br />

Seats) und 1.374 Sitzplätze in 106 Logen. Alle Plätze im<br />

Stadion sind überdacht und 10.000 Sitzplätze in Nord- und<br />

Südkurve sind durch Hochklappen in Stehplätze umwandelbar.<br />

Als reines Fußballstadion bietet die Arena mit ihren drei<br />

steilen Rängen den Zuschauern auf allen Plätzen beste Sicht<br />

und Nähe zum Spielgeschehen. Über zwei jeweils 92 m 2<br />

große LED-Videotafeln im Format 16:9 auf 42,5 m Höhe wird<br />

das Live-Erlebnis zusätzlich gesteigert. Eine leistungsstarke<br />

Rasenheizung sorgt für ganzjährige Bespielbarkeit des speziell<br />

gezüchteten „Powerrasens“. Die Fußballarena kann jederzeit<br />

auch zu einem exklusiven und komfortablen Treffpunkt<br />

von Wirtschaft, Sport und Politik werden. Ausgeschlossen ist<br />

die Nutzung der Allianz Arena insbesondere für Konzertveranstaltungen,<br />

Musikveranstaltungen, Festspiele aller Art<br />

und Messen.<br />

Entworfen wurde die zu den modernsten Fußballstadien der<br />

Welt zählende Allianz Arena von den europäischen Stararchitekten<br />

Herzog & de Meuron aus der Schweiz. Als Standort<br />

wurde Fröttmaning im Münchner Norden gewählt – nicht<br />

zuletzt wegen seiner guten verkehrstechnischen Anbindung<br />

an die Autobahnen A9 und A99 und an das U-Bahn-System<br />

(U6) sowie seiner Nähe zum Flughafen München.<br />

Auffälligster Blickpunkt ist die beleuchtbare Außenfassade<br />

des Stadions mit ihrem integrierten Lichtsystem, das die<br />

Arena an den Spieltagen in den Farben des jeweiligen Heimatvereins<br />

oder in Weiß erstrahlen lässt. Die derzeit größte<br />

Membranhülle der Welt umspannt mit ihren 2.874 rautenförmigen<br />

Luftkissenelementen insgesamt 64.000 m 2 . Das<br />

dünne, nicht alternde Folienmaterial weist dabei eine sehr<br />

hohe Lichtdurchlässigkeit auf, ist schwer entflammbar und<br />

trotzt Hagel, Schnee und Wind.<br />

Zur weiteren Verbesserung der Stadion-Atmosphäre und der<br />

Windverhältnisse auf dem unteren Zuschauerrang wurden<br />

nach der Eröffnung der Allianz Arena bauliche Optimierungen<br />

durchgeführt: Einige Business-Seats wurden durch Klappsitze<br />

ersetzt, zudem wurde eine zusätzliche Windschutz-<br />

Brüstung installiert.<br />

Zum Innenleben der Allianz Arena zählen neben Büro- und<br />

Konferenzräumen, Fanshops, Kindertagesstätten, Ticketschaltern,<br />

Medienbereichen, Spielerkabinen und Aufwärmhallen<br />

auch großzügige Gastronomieflächen. Auf rund<br />

6.500 m 2 befinden sich zwei Fan-Restaurants, das Restaurant<br />

„Arena à la Carte“ und 28 Kioske.<br />

In enger Verbindung zur Sportarena steht auch das unterirdische<br />

viergeschossige Parkhaus, mit insgesamt 9.800 Stellplätzen<br />

derzeit in Europa das Größte seiner Art. Es schließt<br />

sich direkt an die Arena an und 1.200 weitere Parkplätze liegen<br />

direkt unterhalb des Stadions.<br />

36 I Die Objektbeschreibung der Allianz Arena


© Herzog & de Meuron<br />

in collaboration with<br />

acadGraph GmbH/<br />

CAT PRODUCTION<br />

Zahlen und Fakten im Überblick<br />

Kapazität<br />

66.000 komplett überdachte Plätze<br />

unterer Rang 20.000 Sitzplätze<br />

mittlerer Rang: 24.000 Sitzplätze<br />

oberer Rang: 22.000 Sitzplätze<br />

in Süd- und Nordkurve jeweils als Stehplätze<br />

nutzbare Vario-Sitze<br />

2.152 Business- und Presse-Sitze<br />

106 unterschiedlich große Logen (1.374 Plätze)<br />

165 spezielle Sitzplätze für Behinderte auf der Haupterschließungsebene<br />

Parkmöglichkeiten<br />

Größtes Parkhaus Europas (9.800 Parkplätze)<br />

1.200 Parkplätze auf 2 Ebenen im Stadion<br />

350 Busparkplätze<br />

Innenleben<br />

ca. 6.500 m 2 Gastronomieflächen<br />

28 Kioske<br />

2 Fan-Restaurants mit je circa 1.000 Plätzen<br />

Restaurant „Arena à la Carte“ mit circa 400 Plätzen<br />

Presseclub mit circa 350 Plätzen<br />

Büros & Konferenzräume<br />

54 Ticketschalter<br />

4 Kabinen (Bayern, 1860, 2x Gäste)<br />

2 Aufwärmhallen von jeweils circa 110 m 2<br />

Innenraum<br />

Spielfeld: 68 m x 105 m<br />

Zuschauerabstand zum Spielfeld: 7,50 m<br />

Steigung der einzelnen Ränge:<br />

unterer Rang: 24°<br />

mittlerer Rang: 30°<br />

oberer Rang: 34°<br />

zwei jeweils 92 m 2 große LED Videoleinwände im 16:9-Format<br />

auf 42,50 m Höhe<br />

Dimension Allianz Arena und Esplanade<br />

Dimension Stadion: 258 m x 227 m x 50 m<br />

7 Ebenen<br />

Fassade und Dach: 64.000 m 2 bestehend aus 2.874 Luftkissen<br />

Dachfläche: 38.000 m 2<br />

Fassade: 26.000 m 2<br />

Beleuchtbare Fläche: 24.000 m 2<br />

Gesamtnutzfläche: 171.000 m 2<br />

Dimension Esplanade: 543 m x 136 m x 0–12 m<br />

Fassade<br />

2.874 rautenförmige Kissen aus ETFE-Folie bilden 64.000 m 2<br />

Bedachung und Fassade<br />

größte Membranhülle der Welt<br />

Daten der ETFE-Folie (Ethylen Tetrafluorethylen):<br />

Dicke: 0,2 mm<br />

UV-Durchlässigkeit: 95 %<br />

Transparenz: 93 %<br />

weitgehend selbstreinigend durch Regen<br />

Beleuchtung der Fassade<br />

1.056 (von 2.874) beleuchtete Kissen (in den Farben weiß, blau<br />

und rot)<br />

gesamt beleuchtete Fläche: 24.000 m 2<br />

Dachkonstruktion<br />

Gesamtfläche: 38.000 m 2<br />

insgesamt 8.700 t Stahl S355<br />

frei schwebende Konstruktion in 50 m<br />

Rohbau Stadion und Esplanade<br />

Gesamtbetonmenge Stadion: circa 120.000 m 3<br />

Gesamtstahlmenge Stadion: circa 22.000 t<br />

8 Treppenhäuser, 15 Kaskadentreppen<br />

2.446 Tribünenfertigteile<br />

132.000 Bohrlöcher für 66.000 Sitze<br />

Rasen<br />

Größe: netto 68 m x 105 m und brutto 72 m x 111 m<br />

Gesamtgröße: 8.000 m 2<br />

Rasenstücke gesamt: circa 250 Rollen<br />

Videotafeln<br />

Gesamtfläche: 92 m 2<br />

Bildformat: circa 16:9<br />

Gesamtzahl der Pixel: 147.456<br />

Gesamtzahl der LEDs: 589.824<br />

Beschallung<br />

insgesamt 154 Systeme, inklusive 72 Subbässen<br />

Gesamtleistung der Verstärker: circa 158.000 W<br />

Flutlichtanlage<br />

232 Scheinwerfer auf 45 m Höhe<br />

Leuchtstärke: 1.000 – 1.500 Lux<br />

Brandschutz & Sicherheit<br />

15.000 Sprinklerköpfe<br />

4.600 Brandmelder<br />

Alarmsystem: 6.200 Lautsprecher<br />

Überwachung: 90 Kameras zeichnen gerichtsverwertbar auf<br />

38 I Die Objektbeschreibung der Allianz Arena


Richtung<br />

Stuttgart<br />

Ausfahrt München-<br />

Fröttmaning-Nord<br />

Heide<br />

A99<br />

P BUS<br />

Allianz Arena<br />

Werner-Heisenberg-Allee<br />

Taxi<br />

P BUS<br />

Autobahnkreuz<br />

München-Nord<br />

Autobahnring Ost<br />

Richtung Flughafen München,<br />

Nürnberg, Berlin<br />

N<br />

W O<br />

S<br />

Lottlisa-Behling-Weg<br />

B11<br />

Freisinger Landstraße Münchener Straße<br />

U6-Haltestelle<br />

Kieferngarten<br />

U6-Haltestelle<br />

Fröttmaning<br />

P+R<br />

Richtung<br />

München<br />

Zentrum<br />

Werner-Heisenberg-Allee<br />

P BUS<br />

P 3<br />

P 2<br />

P 1<br />

Lottlisa-Be h<br />

A9<br />

Werner-Heisenberg-Allee<br />

Autobahn München-Berlin<br />

l i ng-Weg<br />

Kurt-Landauer-Weg<br />

Lottlisa-Behling-Weg<br />

Ausfahrt München-<br />

Fröttmaning-Süd<br />

Fröttmaning<br />

Fröttmaninger<br />

Berg<br />

Freisinger Landstraße<br />

Wallnerstraße<br />

Lillweg<br />

Lillweg<br />

Obere<br />

Isarau<br />

Richtung<br />

Salzburg<br />

Isar<br />

0 200 400 600 800<br />

1000m<br />

39


Die Hauptnutzer der Allianz Arena<br />

Die ersten Großereignisse im Licht der Weltöffentlichkeit wird<br />

es in der Allianz Arena anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft<br />

2006 geben. Schon jetzt steht fest, dass das Eröffnungsspiel,<br />

drei Vorrundenspiele, ein Achtel- und ein Halbfinale<br />

in München ausgetragen werden.<br />

Ansonsten werden in der Arena in den nächsten Jahren<br />

neben einigen weiteren Sonderveranstaltungen wie zum<br />

Beispiel Länderspielen, Champions-League- und DFB-Pokal-<br />

Spielen primär die Bundesligaspiele der beiden Münchner<br />

Traditionsvereine FC Bayern München und TSV 1860 München<br />

stattfinden. Diese beiden Vereine sind gleichzeitig die<br />

gleichberechtigten Gesellschafter der Stadion GmbH. Das<br />

nachfolgende Schaubild verdeutlicht die gesellschaftsrechtliche<br />

Struktur:<br />

adidas-Salomon AG FC Bayern München e.V. TSV München von 1860 e.V.<br />

10 % 90 % 100 % 100 %<br />

FC Bayern<br />

München AG<br />

TSV München<br />

von 1860<br />

GmbH & Co. KGaA<br />

TSV München von 1860<br />

Geschäftsführungs GmbH<br />

50 %<br />

50 %<br />

Allianz Arena<br />

München Stadion<br />

GmbH<br />

40 I Die Hauptnutzer der Allianz Arena


FC Bayern München<br />

Als erfolgreichste deutsche Fußball-Aktiengesellschaft will<br />

die FC Bayern München AG in der Allianz Arena auch in<br />

Zukunft ihren Erfolgsweg fortsetzen und den Titel als Deutscher<br />

Meister verteidigen.<br />

Gegründet wurde der FC Bayern München e.V. am 27. Februar<br />

1900. Seither konnten neunzehn Deutsche Meisterschaften,<br />

zwölf DFB-Pokalsiege, fünf Ligapokal- und drei Supercup-<br />

Siege gefeiert werden. Kein anderer Klub in Deutschland<br />

war derart erfolgreich und besonders seit der Jahrtausendwende<br />

konnte die nationale Dominanz des FC Bayern München<br />

mit spektakulären Titelgewinnen weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

Auch im weltweiten Fußballgeschehen zählt der FC Bayern<br />

München zu den ganz Großen. Zwei Weltpokal-Siege, ein<br />

Champions-League-Titel, drei Titel im Europacup der Landesmeister<br />

sowie je einmal im Europacup der Pokalsieger und<br />

im UEFA-Cup dokumentieren die internationale Bedeutung<br />

41


des Vereins eindrucksvoll. Zudem ist der FC Bayern München<br />

Mitglied im „G 14“, einem einflussreichen Zusammenschluss<br />

der mittlerweile 18 erfolgreichsten und vermarktungsstärksten<br />

Fußball-Klubs und -Gesellschaften Europas.<br />

Mit rund 102.000 Vereinsmitgliedern zählt der FC Bayern<br />

München e.V. zu den größten Vereinen der Welt. Weltweit<br />

unterstützen über 2.100 Fanklubs den bayerischen Top-Klub,<br />

der auch als Aushängeschild des deutschen Sports gilt.<br />

Mehr als 900.000 Zuschauer haben in der abgelaufenen<br />

Bundesligasaison die siebzehn Heimspiele des FC Bayern<br />

München im Münchner Olympiastadion besucht. Dies entspricht<br />

einem Zuschauer-Durchschnitt von 53.294. In der<br />

neuen Allianz Arena, die insgesamt 66.000 Besuchern Platz<br />

bietet und damit eine etwas höhere Kapazität aufzuweisen<br />

hat, wird eine weitere Steigerung des Zuschauerschnitts<br />

angestrebt. Einer aktuellen Studie der Ernst & Young AG<br />

zufolge hat der Umzug in neue moderne Spielstätten in sieben<br />

deutschen Städten (Duisburg, Gelsenkirchen, Hamburg,<br />

Köln, Mönchengladbach, Rostock und Wolfsburg) das Zuschauerinteresse<br />

um durchschnittlich 56 %, in der Spitze<br />

(Wolfsburg) sogar um 104 % gesteigert (Werte nach Umbau<br />

für die Saison 2004/2005).<br />

Die wirtschaftliche Situation des FC Bayern München stellt<br />

eine weitere Erfolgsstory dar. Dazu trägt nicht zuletzt die<br />

Vielzahl namhafter Sponsoren und Partner bei – Hauptspon-<br />

42 I Die Hauptnutzer der Allianz Arena


Klubstatistik<br />

National<br />

International<br />

Deutscher Meister DFB-Pokal Supercup Weltpokal Europacup der Europacup der<br />

Landesmeister Pokalsieger<br />

1932 1957 1983 1976 1974 1967<br />

1969 1966 1987 2001 1975<br />

1972 1967 1990 1976<br />

1973 1969<br />

1974 1971<br />

1980 1982<br />

1981 1984<br />

1985 1986<br />

1986 1998<br />

1987 2000<br />

1989 2003<br />

1990 2005<br />

1994<br />

1997<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2003<br />

2005<br />

Ligapokal Champions UEFA-Cup<br />

League<br />

1997 2001 1996<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2004<br />

sor ist die Deutsche Telekom AG. Offizieller Ausrüster des<br />

Klubs im Rahmen einer langjährigen strategischen Partnerschaft<br />

ist adidas. Gekoppelt an den sportlichen Erfolg der<br />

letzten Jahre, haben sich beim FC Bayern München als Folge<br />

einer anhaltenden Expansion auch nachhaltige wirtschaftliche<br />

Erfolge bei der Erlösentwicklung aus Fernseh- und Hörfunkverwertung,<br />

(Lizenz-)Handel und Werbung ergeben.<br />

Erlöse aus der Teilnahme an der UEFA Champions League<br />

und Einnahmen aus der TV-Verwertung des Bundesligaspielbetriebs<br />

sind weitere Ertragsquellen des Fußball-Unternehmens.<br />

Nicht zuletzt aufgrund der Spitzenposition des<br />

Großvereins in der Medienpräsenz und einer zunehmenden<br />

Sympathie für die Marke „FC Bayern München“ profitieren<br />

Sponsoring- und Merchandising-Partner von beträchtlichen<br />

Sympathie- und Synergieeffekten durch ihre Kooperation<br />

mit dem Klub. FCB Banking mit der FC Bayern Mastercard<br />

oder der FC Bayern SparKarte der HypoVereinsbank sowie<br />

Spitzenleistungen durch FC Bayern Tours in Zusammenarbeit<br />

mit BTI Euro Lloyd in allen Reisebelangen (Geschäfts-,<br />

Urlaubs-, Sport-, Incentive-Reisen) sind nur einige Beispiele<br />

für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit verlässlichen leistungsstarken<br />

Partnern. Derartige Aktivitäten und ein anhaltend<br />

hohes Niveau bei den Umsätzen mit Fanartikeln sind<br />

ebenfalls wichtige Eckpunkte einer zielgerichteten Ausdehnung<br />

der Ertrags- und Ergebnisbasis.<br />

Im Geschäftsjahr 2003/2004 erzielte die FC Bayern München<br />

AG mit insgesamt 385 Mitarbeitern einen Gesamtumsatz<br />

von circa EUR 161 Mio. (2002/2003: EUR 154 Mio.), das<br />

Ergebnis vor Steuern betrug EUR 3,4 Mio. (2002/2003:<br />

EUR 0,01 Mio.). Die Aktiengesellschaft weist eine sehr hohe<br />

Eigenkapitalquote von rund 82 % sowie eine umfangreiche<br />

freie Liquidität auf: Das gesamte Eigenkapital beläuft sich<br />

auf circa EUR 150 Mio., die freien liquiden Mittel auf EUR 13,6<br />

Mio. (Stand 30.06.2004.)<br />

43


44 I Die Hauptnutzer der Allianz Arena


TSV 1860 München<br />

Mit der TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien nutzt ein weiteres traditionsreiches<br />

deutsches Fußballunternehmen die Allianz Arena.<br />

Seit Vereinsgründung am 17. Mai 1860 hat der Klub ungewöhnliche<br />

sportliche Höhen und Tiefen erlebt. Errungen<br />

wurden eine Bundesliga-Meisterschaft und zwei DFB-Pokalsiege,<br />

bereits dreimal stellte der Verein seit Bestehen der<br />

Bundesliga den Bundesliga-Torschützenkönig. Mit dem TSV<br />

1860 München erreichte zum ersten Mal eine deutsche<br />

Mannschaft das Finale im Europapokal der Pokalsieger – am<br />

19. 05. 1965 im legendären Londoner Wembley-Stadion gegen<br />

West Ham United London. Daneben gab es zahlreiche weitere<br />

Teilnahmen an Europapokal-Wettbewerben (Champions-<br />

League-Qualifikation, Landesmeister-Pokal, UEFA-Cup/Messepokal<br />

und UI-Cup).<br />

Unvergessen sind aber auch die harten Jahre der Bayernliga-<br />

Zugehörigkeit, als die leidgeprüften Löwenfans die Tiefpunkte<br />

ihres Vereins miterlebten.<br />

Nach dem Abstieg aus der ersten in die zweite Bundesliga in<br />

2004 wurde in der vergangenen Saison als Viertplatzierter<br />

der direkte Wiederaufstieg knapp verpasst. In der laufenden<br />

Spielzeit wird der TSV 1860 München nun mit neuem<br />

Schwung und in einer stimmungsvollen Arena erneut den<br />

Aufstieg ins Fußballoberhaus erste Bundesliga angehen.<br />

Dem nicht zuletzt aufgrund internationaler Spieler – unter<br />

anderem aus Australien, Brasilien, China – auch weltweit<br />

beachteten Traditionsverein haben sich mittlerweile 20.637<br />

Mitglieder (Stand Januar 2005) angeschlossen. Insgesamt<br />

442 Fanclubs verfolgen regelmäßig das Geschehen.<br />

Nahezu 30.000 Zuschauer besuchten in den letzten zehn<br />

Bundesliga-Spielzeiten im Durchschnitt die Spiele des TSV<br />

1860 München. Bei ansprechenden Leistungen und entsprechendem<br />

Erfolg könnte dieser Zuschauer-Durchschnitt selbst<br />

in der laufenden Zweitliga-Saison erreicht werden. Die<br />

Mannschaft aus jungen talentierten Nachwuchsspielern mit<br />

Perspektive für die Zukunft in Kombination mit einigen auch<br />

international erfahrenen Akteuren zählt in dieser Saison<br />

zum Favoritenkreis für die drei Aufstiegsplätze in die erste<br />

Bundesliga.<br />

Unterstützt wird der TSV 1860 München seit Jahren von<br />

mehreren namhaften Sponsoren und Partnern, als offizieller<br />

Ausrüster fungiert seit 1995 Nike. Anfang 2005 konnte als<br />

neuer Vermarktungspartner der US-Sportgigant IMG, eine<br />

der weltweit führenden Agenturen für Sportvermarktung,<br />

gewonnen werden. Neben einer Investition von IMG in den<br />

Verein erhielt der TSV 1860 München die Zusicherung, dass<br />

IMG zehn Jahre lang unter anderem die Werbeflächen auf<br />

Trikots und Stadionbanden vermarkten wird. Dem Verein<br />

werden daraus pro Saison mehrere Millionen Euro zufließen.<br />

45


Die finanzielle Situation der „Löwen“ hat sich durch diese<br />

neue Partnerschaft entscheidend entspannt und auf Jahre<br />

hinaus maßgeblich verbessert. Zuvor war die wirtschaftliche<br />

Gesamtsituation beim TSV 1860 München, geprägt durch den<br />

Abstieg aus der ersten Bundesliga in 2004, sehr angespannt.<br />

In der Saison 2003/2004 haben sich aufgrund mäßigen<br />

sportlichen Erfolgs die Erlöse aus Fernseh- und Hörfunkverwertung<br />

sowie aus dem Bereich Werbung deutlich vermindert.<br />

Darüber hinaus hat der Eklat um die so genannte<br />

„Stadionaffäre“ im Frühjahr 2004 im Verein für erhebliche<br />

Unruhe gesorgt und somit wohl auch auf das sympathische<br />

Image des Vereins ausgestrahlt.<br />

Positiv waren dagegen der moderate Anstieg beim Umsatz<br />

mit Fanartikeln, das verantwortungsbewusste finanzielle<br />

Vorgehen bei Spielerinvestitionen und die Konzentration auf<br />

den Bau eines vereinseigenen Jugendleistungszentrums mit<br />

Fanshop und Kartenverkauf (Nettoinvestitionsvolumen circa<br />

EUR 4,4 Mio.).<br />

Im Geschäftsjahr 2003/2004 realisierte der TSV 1860 München<br />

mit durchschnittlich 124 Beschäftigten einen Gesamtumsatz<br />

von circa EUR 26 Mio. (2002/2003: EUR 36 Mio.).<br />

Dabei ergab sich ein Jahresfehlbetrag vor Steuern von EUR<br />

4,3 Mio. (2002/2003: Jahresüberschuss vor Steuern EUR 1,6<br />

Mio.). Der zum 30.06.2004 nicht durch Eigenkapital gedeckte<br />

Fehlbetrag beläuft sich auf EUR 3,5 Mio.<br />

46 I Die Hauptnutzer der Allianz Arena


Die internen Strukturen beim TSV 1860 München konnten<br />

mittlerweile neu geordnet und den Erfordernissen eines<br />

modernen Bundesligavereins angepasst werden, mit der Folge,<br />

dass bereits vorhandene und neu hinzugewonnene Sponsoren<br />

und Werbepartner, aber auch die Banken, dem Klub die<br />

Treue hielten und in dieser schwierigen Zeit beistanden.<br />

47


Das wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH<br />

Cash-Flow-Analyse<br />

Die Stadion GmbH ist Bauherr und Eigentümer der Allianz<br />

Arena. Sie ist damit verantwortlich für die erfolgreiche Bewirtschaftung<br />

des Stadions und die Erzielung eines operativen<br />

Cash-Flows, der für die Zins- und Tilgungsleistungen<br />

aller aufgenommenen Finanzierungsmittel ausreicht.<br />

Der Entscheidung der Fondsgesellschaft und der anderen<br />

Finanzierungspartner über die Gewährung der Finanzierungsmittel<br />

liegt eine Cash-Flow-Analyse der Stadion GmbH<br />

zu Grunde, in der die zukünftigen operativen Einnahmen<br />

und Ausgaben geschätzt wurden.<br />

Die wichtigsten Einnahmen resultieren aus der Vermarktung<br />

der Logen, dem Verkauf der Vermarktungsrechte an<br />

den Business-Seats, der Vergütung der Vereine für die von<br />

der Stadion GmbH garantierte Werbefreiheit des Stadions<br />

und der 10%igen Beteiligung an den Ticketeinnahmen (ohne<br />

Umsatzsteuer) der Vereine sowie dem Verkauf der Namensrechte<br />

am Stadion und aus dem Gastronomie-Bereich. Weitere<br />

Erlöse werden durch die Parkraumbewirtschaftung, die<br />

Vermietung gewerblicher Büro- und Einzelhandelsflächen<br />

und Nutzungen außerhalb des Spielbetriebs erzielt. Bei der<br />

Veranstaltung von Sonderspielen (zum Beispiel Länderspiele,<br />

Champions-League-Finale) kann die Stadion GmbH die Konditionen<br />

mit den jeweiligen Beteiligten frei aushandeln.<br />

Für den wirtschaftlichen Erfolg der Stadion GmbH sind die<br />

Aktivitäten der Vereine entscheidend. Aus heutiger Sicht ist<br />

nicht zu erwarten, dass die Stadion GmbH größere Einnahmen<br />

erzielt, die nicht im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb,<br />

sonstigen Aktivitäten oder allgemein der Attraktivität<br />

der beiden Fußballvereine stehen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Stadt München im Erbbaurechtsvertrag die<br />

Stadion GmbH aus Konkurrenzschutzgründen für das städtische<br />

Olympiastadion verpflichtet hat, keine Konzert-,<br />

Musik- oder Festspielveranstaltungen sowie Messen durchzuführen.<br />

Die Stadion GmbH unterstellt bei jeweils 17 Pflichtspielen<br />

einen Zuschauerschnitt von 60.000 (FC Bayern München)<br />

beziehungsweise 25.000 (TSV 1860 München) sowie einen<br />

durchschnittlichen Eintrittspreis von EUR 23,2 beziehungsweise<br />

EUR 17,4. Darüber hinaus nimmt sie an, dass insgesamt<br />

vier Zusatzspiele aus anderen Wettbewerben (zum Beispiel<br />

Champions League, UEFA-Cup, DFB-Pokal) mit durchschnittlich<br />

45.000 Zuschauern und einem Ticketpreis von EUR 23,2<br />

stattfinden. In den Eintrittspreisen ist jeweils die derzeit gültige<br />

Mehrwertsteuer von 16 % enthalten.<br />

Für die Vermietung des Stadions an den Deutschen Fußball-<br />

Bund e.V. zur Durchführung der Spiele der Weltmeisterschaft<br />

2006 erhält die Stadion GmbH 15 % der Nettoeinnahmen<br />

aus dem Verkauf aller Eintrittskarten (inklusive<br />

Business-Seats und Logen). Weitere Einnahmen oder Ausgaben<br />

entstehen darüber hinaus nicht, da die gesamte Vermarktung<br />

vom Organisationskomitee des Deutschen Fußball-<br />

Bund e.V. durchgeführt wird. Die Stadion GmbH kalkuliert<br />

mit Einnahmen in erheblicher Höhe, welche in der Cash-<br />

Flow-Analyse als Einmalbetrag im Jahr 2006 berücksichtigt<br />

wurden.<br />

Insgesamt rechnet die Stadion GmbH in ihrem Business-<br />

Plan mit jährlichen Erlösen von circa EUR 35 Mio. In den<br />

ersten fünf Jahren sind davon mehr als 56 % durch vertragliche<br />

Vereinbarungen gesichert. Den Umsatzerlösen stehen<br />

Personal- und Sachkosten von circa EUR 6 Mio. p.a. gegenüber,<br />

die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Allianz<br />

Arena erforderlich sind. Dabei sind Betriebskosten, die<br />

vom Pächter der gastronomischen Einrichtungen und den<br />

übrigen Mietern wieder erstattet werden, nicht in die oben<br />

genannten Zahlen eingeflossen.<br />

Der daraus resultierende Überschuss (operativer Cash-Flow)<br />

in Höhe von rund EUR 29 Mio. p. a. wird in erster Linie zur<br />

Bedienung aller Finanzierungen (Zins, Tilgung und verkaufte<br />

Forderungen) verwendet. Aus der Bedienung der erstran-<br />

48 I Das wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH


gigen Darlehen der Eurohypo AG und dem Verkauf der Forderungen<br />

an die Dresdner Bank AG entsteht bis zum<br />

30. 06. 2020 eine durchschnittliche jährliche Belastung von<br />

rund EUR 19 Mio. Im Übrigen wird aus dem operativen Cash-<br />

Flow die Instandhaltung bestritten und eine Liquiditätsreserve<br />

der Stadion GmbH vorgehalten. Die Aufwendungen<br />

für Instandhaltung werden, falls die Stadion GmbH keine<br />

ausreichenden Mittel besitzt, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

ab dem 6. Jahr bis zu einer Höhe von EUR 1,2 Mio.<br />

p. a. von den Gesellschaftern getragen.<br />

In der Cash-Flow-Analyse wurden die Einnahmen über die<br />

gesamte Betrachtungsdauer in unveränderter Höhe angesetzt.<br />

Automatische Wertanpassungen aufgrund von Preissteigerungen<br />

sind nicht vorgesehen. Allerdings partizipiert<br />

die Stadion GmbH über ihre 10%ige Umsatzbeteiligung an<br />

den Ticketerlösen auch von steigenden Preisen. Die operativen<br />

Ausgaben wurden unverändert kalkuliert, da auch die<br />

Einnahmen, die nicht vertraglich fixiert sind, ohne Steigerung<br />

angesetzt wurden. Da das Volumen der nicht fixierten<br />

Einnahmen höher ist als das der gesamten Ausgaben,<br />

würde sich bei einer Inflationierung beider Positionen insgesamt<br />

ein höherer Überschuss ergeben.<br />

Überblick Einnahmesituation<br />

Betriebseinnahmen<br />

EUR 35,6 Mio. p.a.<br />

(Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

Aus „Namensrechten” Stadion<br />

Einnahmen p.a.: EUR 5,9 Mio.<br />

Laufzeit: 16 Jahre<br />

Namensgeber: Allianz AG<br />

Aus „Vermietung Logen“<br />

Einnahmen p.a.: EUR 11,7 Mio.<br />

Anzahl: 106 Stück<br />

Laufzeit: 5 Jahre<br />

Mieter: Diverse Mieter<br />

vollständig vermietet<br />

Aus „Stadionüberlassung” Vereine<br />

Einnahmen p.a.: EUR 11,4 Mio.<br />

davon:<br />

-Business-Seats: EUR 6,0 Mio.<br />

-Eintritt Zuschauer: EUR 3,0 Mio.<br />

-Werbefreiheit:<br />

EUR 2,0 Mio.<br />

-Catering Business-Seats: EUR 0,4 Mio.<br />

Laufzeit: Unbefristet<br />

Aus „Bewirtschaftung“<br />

Einnahmen p.a.: EUR 3,9 Mio.<br />

davon:<br />

-Gastronomie:<br />

-Sonstiges:<br />

Betriebsführung:<br />

-Parkplätze:<br />

Betriebsführung:<br />

EUR 2,1 Mio.<br />

EUR 0,5 Mio.<br />

Arena One GmbH<br />

EUR 1,3 Mio.<br />

E.ON Facility Management<br />

(teilweise)<br />

Aus „Vermietung Gewerbeflächen“<br />

Einnahmen p.a.: EUR 1,0 Mio.<br />

Mieter: Diverse Mieter<br />

derzeit noch Leerstand<br />

(Vollvermietung<br />

Ende 2006<br />

unterstellt)<br />

Aus „Sonstige Einnahmen“<br />

Einnahmen p.a.: EUR 1,7 Mio.<br />

insbesondere aus Sonderspielen, die<br />

die Stadion GmbH selbst vermarkten<br />

kann<br />

49


Die Cash-Flow-Analyse der Stadion GmbH wurde für den<br />

Zeitraum Juni 2005 bis Juni 2024 erstellt. Die ECOVIS Bayern-<br />

Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Auftrag<br />

der Stadion GmbH die Cash-Flow-Analyse unter Einbeziehung<br />

der vorgelegten Unterlagen/Verträge sowie der<br />

erteilten Auskünfte auf ihre Plausibilität geprüft und bescheinigt,<br />

dass die Cash-Flow-Analyse aus den Unterlagen<br />

unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

plausibel abgeleitet ist.<br />

Die Cash-Flow-Analyse sieht vor, dass das Darlehen der<br />

Fondsgesellschaft während der nächsten rund 15 Jahre bis<br />

30. 06. 2020 auf EUR 44,3 Mio. (=63,3 %) getilgt wird. Insgesamt<br />

wird die Gesamtfinanzierung von EUR 340 Mio. bis<br />

zum 30. 06. 2020 auf rund EUR 147,4 Mio. (=43,4 %) getilgt.<br />

Bis zum 30. 06. 2024 kann die Gesamtfinanzierung auf rund<br />

EUR 55,6 Mio. (=16,4 %) zurückgeführt werden. Dabei wurde<br />

unterstellt, dass für das Darlehen des FC Bayern München in<br />

Höhe von EUR 40 Mio. ein Zinssatz von 5,0 % p. a. zur Anwendung<br />

kommt, da der FC Bayern München eine baldige<br />

Weitergabe des Darlehens an Dritte zu einem Zinssatz von<br />

rund 5,0 % p. a. plant.<br />

Für das voraussichtlich zum 30. 06. 2020 fällig werdende<br />

Darlehen der Fondsgesellschaft benötigt die Stadion GmbH<br />

eine Anschlussfinanzierung in Höhe von EUR 44,3 Mio.,<br />

soweit sie nicht über eigene Mittel in entsprechender Höhe<br />

verfügt. Sollte eine solche Finanzierung nicht zu erhalten<br />

sein, kann die Stadion GmbH möglicherweise eine einmalige<br />

Zahlung der Allianz AG am 01. 07. 2021 in Höhe von<br />

EUR 40 Mio. als Gegenleistung für die Nutzung der Namensrechte<br />

für weitere zehn Jahre (bis 2031) zur Bedienung der<br />

Darlehensrestvaluta der Fondsgesellschaft verwenden.<br />

Verträge der Stadion GmbH<br />

Eine detaillierte Darstellung der von der Stadion GmbH abgeschlossenen<br />

Verträge ist an dieser Stelle aus Gründen des<br />

Vertrauensschutzes gegenüber den verschiedenen Vertragspartnern<br />

nicht möglich.<br />

Deshalb können diese Verträge nur übersichtsweise dargestellt<br />

werden. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende<br />

Verträge (mit Ausnahme der Bau- und Finanzierungsverträge):<br />

Vertragsbezeichnung<br />

Stadionüberlassungsvertrag<br />

Stadionüberlassungsvertrag<br />

Stadionpartnerschaftsvertrag<br />

Mietverträge Logen<br />

Pachtvertrag Gastronomie<br />

Sonstige Kooperations-Verträge<br />

Parkraumbewirtschaftung<br />

Mietverträge Gewerbeflächen<br />

Vertragspartner<br />

FC Bayern München<br />

TSV 1860 München<br />

Allianz AG<br />

Einzelmieter<br />

Arena One GmbH<br />

Diverse<br />

E.ON Facility Management GmbH<br />

Diverse gewerbliche Mieter<br />

Erbbaurechtsvertrag<br />

Facility Management Vertrag<br />

Technische Betriebsführung<br />

Beschäftigungsverträge<br />

Stadt München<br />

E.ON Facility Management GmbH<br />

VA TECH ELIN EBG GmbH & Co NL München<br />

Geschäftsführer und Angestellte<br />

50 I Das wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH


Die Stadion GmbH hat mit den beiden Hauptnutzern<br />

jeweils gleichlautende Stadionüberlassungsverträge geschlossen.<br />

Danach erhält sie als Gegenleistung für die Überlassung<br />

des Stadions 10 % der Ticketerlöse ohne Umsatzsteuer<br />

bei allen in der Arena ausgetragenen Spielen der<br />

Vereine. Darüber hinaus zahlen die Vereine für das exklusive<br />

Recht zur Vermarktung der so genannten Business- und<br />

Sponsoren-Seats und die Werbefreiheit des Stadions – das<br />

heißt dem weitgehenden Verzicht der Stadion GmbH auf<br />

die Nutzung der Werbeflächen innerhalb des Stadions, wodurch<br />

diese von den Vereinen vermarktet werden können –<br />

jeweils einen Betrag von EUR 4,0 Mio. jährlich. Für die beiden<br />

insgesamt 1.400 m 2 großen Fan-Shop-Mega-Stores entrichten<br />

die Vereine jeweils eine Miete von monatlich EUR 15<br />

pro qm inklusive Nebenkosten.<br />

Der Stadionpartnerschaftsvertrag sichert der Allianz AG<br />

exklusiv die Namensrechte am Stadion und andere Werberechte<br />

für die nächsten 26 Jahre. Dafür erhält die Stadion<br />

GmbH bis zum 30. 06. 2021 eine Vergütung, die abhängig<br />

von bestimmten Erfolgsindikatoren bis zu EUR 6,0 Mio. jährlich<br />

beträgt. Ein Betrag von EUR 4,5 Mio. p. a. ist im Rahmen<br />

der Forderungsverkäufe an die Dresdner Bank AG veräußert<br />

worden. Am 01.07. 2021 zahlt die Allianz AG die gesamte Vergütung<br />

für die restlichen 10 Jahre in einer Summe in Höhe<br />

von EUR 40 Mio.<br />

Die 106 Logen der Allianz Arena sind vollständig an verschiedene<br />

Nutzer überwiegend für 5 Jahre vermietet. Neben der<br />

Zutrittsberechtigung für alle Spiele des FC Bayern München<br />

und des TSV 1860 München dürfen die Mieter die Logen<br />

auch außerhalb von Fußball-Veranstaltungen, zum Beispiel<br />

für Konferenzen und Seminare nutzen. Das Catering während<br />

der Fußballspiele ist ebenfalls inbegriffen. Nach Abzug<br />

der hierfür anfallenden Kosten erzielt die Stadion GmbH<br />

derzeit Gesamteinnahmen aus der Logenvermietung von<br />

rund EUR 11,7 Mio. jährlich.<br />

Der Pachtvertrag mit der Arena One GmbH, einem Unternehmen<br />

der E.ON-Gruppe, umfasst alle gastronomischen<br />

Bereiche der Allianz Arena und gibt dem Pächter bis zum<br />

30. 06. 2015 das ausschließliche Recht und die Verpflichtung<br />

zur gastronomischen Bewirtschaftung des Stadions. Die<br />

Arena One GmbH zahlt an die Stadion GmbH eine gestaffelte<br />

Umsatzpacht, die mit der Höhe der erzielten Gastronomie-<br />

Umsätze ansteigt. Für das Catering der Logen sowie der<br />

Business- und Sponsoren-Seats erhält die Arena One GmbH<br />

bestimmte Vergütungssätze in Abhängigkeit von der Anzahl<br />

der Plätze beziehungsweise der tatsächlichen Zuschauer. Die<br />

Arena One GmbH kann die Laufzeit des Vertrages um 5<br />

Jahre verlängern.<br />

Die Arena One GmbH hat zudem das alleinige Recht,<br />

Sonderveranstaltungen, zum Beispiel Produktpräsentationen<br />

von Sponsoring-Partnern, durchzuführen. Sie entrichtet<br />

hierfür zunächst eine jährliche Pauschale von EUR 100.000<br />

(zuzüglich Umsatzsteuer) bis zum 30. 06. 2010, die im Erfolgsfall<br />

nach dem ersten und dritten Jahr nach oben angepasst<br />

werden kann. Die Arena One GmbH hat eine Verlängerungsoption<br />

von 5 Jahren.<br />

Das Besuchermanagement, also insbesondere die Durchführung<br />

von Besucherführungen, wird ebenfalls exklusiv von<br />

der Arena One GmbH für eine jährliche Pauschalvergütung<br />

von EUR 500.000 zuzüglich Umsatzsteuer betrieben. Bei<br />

deutlich höheren Einnahmen als erwartet erhält die Stadion<br />

GmbH zudem einen 50%igen Anteil an den übersteigenden<br />

Umsätzen. Der Vertrag läuft bis zum 30. 06. 2010 und kann<br />

von der Arena One GmbH um 5 Jahre verlängert werden.<br />

51


Darüber hinaus hat die Stadion GmbH den Verkauf bestimmter<br />

Verzehrartikel wie zum Beispiel Bier, Softgetränke,<br />

Zigaretten exklusiv an verschiedene Firmen vergeben.<br />

Für die Betriebsführung der haustechnischen Anlagen sowie<br />

deren Instandhaltung durch die VA TECH ELIN EBG GmbH & Co<br />

NL München fallen jährliche Kosten von circa EUR 1,1 Mio. an.<br />

Die E.ON Facility Management GmbH vergütet der Stadion<br />

GmbH für die Bewirtschaftung des Parkhauses pauschal<br />

EUR 1,0 Mio. pro Jahr. Diese Vereinbarung läuft bis zum<br />

30. 06. 2006 und verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn<br />

sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.<br />

Zusätzlich erzielt die Stadion GmbH weitere Einnahmen in<br />

Höhe von rund EUR 300.000 für die Vermietung der Parkplätze<br />

im Stadion-Untergeschoss.<br />

Die Stadion GmbH beschäftigt einen Geschäftsführer und<br />

14 weitere Mitarbeiter und rechnet derzeit mit jährlichen<br />

Personalkosten von rund EUR 1,2 Mio.<br />

Darüber hinaus rechnet die Stadion GmbH mit weiteren<br />

nicht umlegbaren Kosten für verschiedene Zwecke wie Versicherungsprämien,<br />

Sicherheitsdienste, EDV-Unterhalt und<br />

Verwaltungskosten in Höhe von insgesamt rund EUR 2,1 Mio.<br />

jährlich.<br />

Einnahmen erzielt die Stadion GmbH auch aus der Vermietung<br />

von Flächen für Büros und Läden. Von den insgesamt<br />

vorhandenen Flächen von 2.127 m 2 auf Ebene 3 des Stadions<br />

konnten bereits 1.878 m 2 und von der Gesamtbürofläche von<br />

circa 3.300 m 2 bereits 1.333 m 2 vermietet werden. Aufgrund<br />

der bisherigen Abschlüsse und der aktuellen Verhandlungen<br />

rechnet die Stadion GmbH mit einer Vollvermietung bis spätestens<br />

Ende 2006.<br />

Die Stadt München erhält von der Stadion GmbH einen<br />

jährlichen Erbbauzins von EUR 520.500 zuzüglich einer variablen<br />

Vergütung für bestimmte Erträge, unter die allerdings<br />

der Großteil der Einnahmen der Stadion GmbH nicht fällt.<br />

Der Erbbauzins wird bei Veränderungen des Verbraucherpreisindexes<br />

um mehr als 5 % um den gleichen Prozentsatz<br />

angepasst.<br />

Mit dem Facility Management der Allianz Arena wurde die<br />

E.ON Facility Management GmbH beauftragt. Hierfür fallen<br />

voraussichtlich Kosten von circa EUR 1,5 Mio. pro Jahr an.<br />

Versicherungen<br />

Zur Minimierung des Risikos eines Untergangs, einer Zerstörung<br />

sowie eines möglichen Nutzungsausfalls wurde eine<br />

Allgefahren-, eine Betriebsunterbrechungs- und eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen. Zusätzlich wurden<br />

mögliche Schäden aus Terrorakten abgesichert.<br />

Die Deckungssumme der Allgefahrenversicherung beläuft sich<br />

auf EUR 276,5 Mio., bei einer Selbstbeteiligung von EUR 50.000<br />

je Versicherungsfall, und umfasst neben dem Gebäude die<br />

allgemeinen und technischen Betriebseinrichtungen, die<br />

Mietereinbauten sowie die Vorräte.<br />

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist Teil der Allgefahrenversicherung.<br />

Der Deckungsumfang der Versicherung<br />

beträgt bei einem Schaden aus Feuer maximal EUR 34,5 Mio.<br />

für einen Zeitraum von 18 Monaten. Bei einer Betriebsunterbrechung<br />

aus anderen Gründen beträgt der Deckungsumfang<br />

EUR 23 Mio. für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der<br />

Selbstbehalt beträgt je Schadensfall EUR 50.000.<br />

52 I Das wirtschaftliche Konzept der Stadion GmbH


Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt beliebig viele Schadensfälle<br />

bis zu einer Schadenssumme für alle Schadensfälle<br />

von maximal EUR 40 Mio. pro Jahr. Dabei wurde ein<br />

Selbstbehalt von EUR 10.000 pro Schadensfall vereinbart.<br />

Da Schäden aus Terror in den oben genannten Versicherungen<br />

ausgeschlossen sind, wurde eine Versicherung gegen<br />

Terrorschäden abgeschlossen, die Sachschäden, Schäden aus<br />

Betriebsunterbrechung und die damit verbundenen Kosten<br />

analog der Allgefahrenversicherung versichert. Die Entschädigungssumme<br />

für alle aus dem Schadensereignis folgenden<br />

Schäden wurde auf eine Jahreshöchstentschädigung<br />

von EUR 200 Mio. begrenzt. Die Stadion GmbH trägt einen<br />

Selbstbehalt von EUR 1 Mio., der auf die Schadenssumme<br />

angerechnet wird.<br />

Alle Versicherungen haben eine Laufzeit von zunächst bis<br />

zum 31. 12. 2005 beziehungsweise 01. 01. 2006. Die Stadion<br />

GmbH ist gemäß der Bestimmungen des Darlehensvertrages<br />

mit der Fondsgesellschaft verpflichtet, den Versicherungsschutz<br />

während der Laufzeit des Darlehens aufrecht<br />

zu erhalten.<br />

53


Die Investition und Finanzierung<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft zum 31.12.2005 1)<br />

(Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

Investitionsplan in EUR in %<br />

(1) Darlehensausreichung an die Stadion GmbH 70.000.000 86,0 %<br />

(2) Gebühren/Kosten 500.000 0,6 %<br />

(3) Eigenkapitalvermittlung 2) 6.723.125 8,3 %<br />

(4) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 765.500 0,9 %<br />

(5) Geschäftsbesorgung/Konzeption 2.332.779 2,9 %<br />

(6) Entnahme der LONTAR GmbH 692.221 0,9 %<br />

(7) Liquiditätsreserve 336.232 0,4 %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 81.349.857 100,0 %<br />

Finanzierungsplan in EUR in %<br />

(8) Eigenkapital 80.378.000 98,8 %<br />

davon Kommanditkapital LONTAR GmbH 500<br />

davon Kommanditkapital Anleger (Beteiligungskapital) 76.550.000<br />

davon 5 % Agio auf das Beteiligungskapital 3.827.500<br />

(9) Laufender Überschuss im Jahr 2005 971.857 1,2 %<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 81.349.857 100,0 %<br />

(10) Eigenkapitalzwischenfinanzierung inklusive Zinsen 72.829.625 89,5 %<br />

1) Im Falle der hier unterstellten Vollplatzierung des Beteiligungskapitals bis zum 31. 12. 2005.<br />

2) Inklusive 5 % Agio auf das Beteiligungskapital.<br />

(1) Darlehensausreichung an die Stadion GmbH<br />

Die Fondsgesellschaft hat der Stadion GmbH am 01. 06. 2005<br />

ein Darlehen in Höhe von EUR 70.000.000 ausgereicht.<br />

(2) Gebühren/Kosten<br />

Für die Arrangierung der Finanzierungsstruktur durch die<br />

Dresdner Bank AG, die Kosten für Gutachten, den Prospektdruck<br />

und Sonstiges sind Kosten von maximal EUR 500.000<br />

zuzüglich Umsatzsteuer geplant.<br />

(3) Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Beschaffung des Beteiligungskapitals in Höhe von<br />

EUR 76.550.000 und die dafür erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />

erhalten die ALCAS und andere Vertriebspartner<br />

ein Entgelt in Höhe von insgesamt EUR 2.895.625 zuzüglich<br />

5 % Agio auf das Beteiligungskapital.<br />

(4) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die Dresdner Bank AG garantiert die Einzahlung und Platzierung<br />

des erforderlichen Beteiligungskapitals bis zu EUR<br />

76.550.000 bis spätestens zum 30. 06. 2006 und erhält hierfür<br />

eine Gebühr von EUR 765.500.<br />

(5) Geschäftsbesorgung/Konzeption<br />

Die ALCAS wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

beauftragt, unter anderem die Konzeption zu erstellen, die<br />

notwendigen Unterlagen und Informationen bereitzustellen<br />

sowie die Verwaltung der Fondsgesellschaft einzurichten.<br />

Die Kosten sind mit insgesamt EUR 2.332.779 zuzüglich<br />

Umsatzsteuer angesetzt. Falls die prognostizierte Entnahme<br />

der LONTAR GmbH (vergleiche nachstehend (6)) höher oder<br />

niedriger ausfällt, vermindert oder erhöht sich die Vergütung<br />

für die ALCAS um die entsprechende Differenz.<br />

54 I Die Investition und Finanzierung


(6) Entnahme der LONTAR GmbH<br />

Der LONTAR GmbH steht gemäß § 14 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

ein Entnahmerecht in Höhe des steuerlichen<br />

Ergebnisses für das Jahr 2005 der Fondsgesellschaft<br />

zu. Prognosegemäß ergibt sich daher eine Entnahme von<br />

EUR 692.221.<br />

(7) Liquiditätsreserve<br />

Zur Glättung des Ausschüttungsverlaufs ist eine anfängliche<br />

Liquiditätsreserve von EUR 336.232 zum 31. 12. 2005 vorgesehen.<br />

(8) Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft beträgt EUR 80.378.000.<br />

Davon entfallen EUR 500 auf den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

LONTAR GmbH und EUR 76.550.000 zuzüglich<br />

5% Agio auf die Anleger.<br />

(9) Laufender Überschuss im Jahr 2005<br />

Die im Jahr 2005 erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse<br />

in Höhe von prognostizierten EUR 971.857 werden zur Finanzierung<br />

von Ausgaben verwendet und darüber hinaus in die<br />

Liquiditätsreserve eingestellt. Darin sind auch die Zwischenfinanzierungszinsen<br />

aus Position (10) enthalten.<br />

(10) Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Die Fondsgesellschaft hat zur Finanzierung ihrer Darlehensausreichung<br />

an die Stadion GmbH und sonstiger Kosten<br />

eine Zwischenfinanzierung bei der Dresdner Bank AG in Höhe<br />

von EUR 70.500.000 aufgenommen. Diese Zwischenfinanzierung<br />

wird nach Einzahlung des Kommanditanteils der Anleger<br />

zurückgeführt, hier unterstellt am 30. 12. 2005, spätestens<br />

jedoch am 30.06.2006. Der Zinssatz beträgt 5,25 % p. a.<br />

Die Dresdner Bank AG hat ferner eine Gebühr für die Arrangierung<br />

der Finanzierungsstruktur von EUR 150.000 erhoben<br />

und erhält für den Fall, dass die Fondsgesellschaft ihrerseits<br />

erfolgsabhängige Mehrerlöse aus ihrem Darlehen an<br />

die Stadion GmbH erzielt, bis zu 50 % des erzielten Mehrerlöses.<br />

Eine weitere Aufnahme von Fremdkapital durch die<br />

Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.<br />

Die Gesamthöhe von Provisionen aus Eigenkapitalvermittlung,<br />

Konzeptionsvergütung, Rechtsberatung, Einzahlungsund<br />

Platzierungsgarantie, sonstigen Kosten und Entnahmen<br />

von Gesellschaftern aus dem Initiatorenkreis beträgt EUR<br />

7.186.125 zuzüglich des Agios in Höhe von 5 % des Beteiligungskapitals<br />

von EUR 76.550.000.<br />

55


Die Rentabilität der Beteiligung<br />

Durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft erwirbt der<br />

Anleger wirtschaftlich betrachtet einen bestimmten Anteil<br />

an der Darlehensforderung gegenüber der Stadion GmbH<br />

und partizipiert entsprechend an den Erträgen aus diesem<br />

Darlehen.<br />

Die Fondsgesellschaft erhält im Zusammenhang mit der<br />

Darlehensausreichung vertragsgemäß folgende Zahlungen<br />

von der Stadion GmbH, die sie entsprechend als Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die Anleger weitergibt:<br />

Bestandteile der Einnahmen der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Bestandteile der Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die Anleger<br />

Reguläre Ausschüttungen<br />

1. Verzinsung 6,75 % p. a. bezogen auf die jeweils ausstehende Ausschüttungen/Entnahmen in Höhe von 6,75 % p. a. bezogen<br />

Restvaluta 1) auf das jeweilige Restkapital 2)<br />

2. Tilgungen auf die jeweils ausstehende Restvaluta 1) Ausschüttungen/Entnahmen in entsprechender Höhe, die das<br />

jeweilige Restkapital der Anleger vermindern 3)<br />

Zusätzliche Ausschüttungen<br />

3. Wirtschaftliche Vergütung von bis zu 0,75 % p. a. bezogen auf Ausschüttungen/Entnahmen in Höhe von bis zu 0,75 % p. a.<br />

die jeweils durchschnittlich ausstehende Restvaluta bezogen auf das jeweilige Restkapital 4)<br />

Folgende Spiele des FC Bayern München und des TSV 1860 München:<br />

Champions League je Spiel 0,1 % p. a.<br />

UEFA-Cup (mindestens 40.000 Zuschauer) je Spiel 0,1 % p. a.<br />

DFB-Pokal (mindestens 40.000 Zuschauer) je Spiel 0,1 % p. a.<br />

Freundschaftsspiele – außer jährliches Lokalderby –<br />

(mindestens 40.000 Zuschauer) je Spiel 0,1 % p. a.<br />

Sonstige nationale oder internationale Wettbewerbe<br />

(außer Bundesliga) je Spiel 0,1 % p. a.<br />

Länderspiele und Endspiele der europäischen Clubwettbewerbe je Spiel 0,5 % p. a.<br />

insgesamt maximal 0,75 % p. a.<br />

4. Sportliche Vergütung von bis zu 0,50 % p. a. je Verein bezogen Ausschüttungen/Entnahmen in Höhe von bis zu zweimal<br />

auf die jeweils durchschnittlich ausstehende Restvaluta 0,50 % p. a. bezogen auf das jeweilige Restkapital 5)<br />

Gewinn Deutsche Fußballmeisterschaft 0,25 % p. a.<br />

Gewinn Champions League 0,25 % p. a.<br />

Gewinn UEFA-Pokal 0,25 % p. a.<br />

Halbfinal-Teilnahme internationaler Wettbewerb<br />

Aufstieg in die 1. Bundesliga<br />

durch den FC Bayern München oder den TSV 1860 München<br />

0,25 % p. a. (je Ereignis)<br />

0,25 % p. a. (je Ereignis)<br />

insgesamt maximal 0,50 % p. a. je Verein,<br />

in der Summe höchstens 1,00 % p. a.<br />

1) Zuzüglich Verzinsung und Tilgung der ratierlichen Nebenkostenvergütung.<br />

2) Vergleiche Spalte (3) Tabelle „Reguläre Ausschüttungen für eine Beteiligung von EUR 10.000 (ohne Agio) mit Beitrittstermin 31. 12. 2005 (Prognose, Stand 01.09.2005)“, S. 57.<br />

3) Vergleiche Spalte (4) Tabelle „Reguläre Ausschüttungen für eine Beteiligung von EUR 10.000 (ohne Agio) mit Beitrittstermin 31. 12. 2005 (Prognose, Stand 01.09.2005)“, S. 57.<br />

4) Vergleiche Spalte (2) Tabelle „Zusätzliche Ausschüttungen (Prognose, Stand 01. 09. 2005)“, S. 59.<br />

5) Vergleiche Spalte (3) Tabelle „Zusätzliche Ausschüttungen (Prognose, Stand 01. 09. 2005)“, S. 59.<br />

56 I Die Rentabilität der Beteiligung


Rentabilität für die Anleger<br />

Bei plangemäßem Verlauf kann ein Anleger folgende reguläre Ausschüttungen erwarten:<br />

Reguläre Ausschüttungen für eine Beteiligung von EUR 10.000 (ohne Agio)<br />

mit Beitrittstermin 31.12.2005 (Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

Zeitpunkt Restkapital Reguläre Gesamte reguläre<br />

des Anlegers Ausschüttungskomponenten Ausschüttungen/<br />

(ohne Agio)<br />

Entnahmen<br />

Ausschüttungen<br />

Ausschüttungen<br />

analog der<br />

analog der<br />

Verzinsung des<br />

Tilgung des<br />

Darlehens<br />

Darlehens<br />

(1) (2) (3) (4) (5)<br />

= Vorperiode (2) = Vorperiode (2) = (3) + (4)<br />

– (4) x 6,75 % x 1/2<br />

31.12.2005 10.000,00<br />

15.08.2006 10.000,00 337,50 0,00 337,50<br />

15.02.2007 9.836,00 337,50 164,00 501,50<br />

15.08.2007 9.737,60 331,97 98,40 430,37<br />

15.02.2008 9.639,20 328,64 98,40 427,04<br />

15.08.2008 9.540,80 325,32 98,40 423,72<br />

15.02.2009 9.442,40 322,00 98,40 420,40<br />

15.08.2009 9.344,00 318,68 98,40 417,08<br />

15.02.2010 9.245,60 315,36 98,40 413,76<br />

15.08.2010 9.147,20 312,04 98,40 410,44<br />

15.02.2011 9.048,80 308,72 98,40 407,12<br />

15.08.2011 8.950,40 305,40 98,40 403,80<br />

15.02.2012 8.852,00 302,08 98,40 400,48<br />

15.08.2012 8.753,60 298,76 98,40 397,16<br />

15.02.2013 8.655,20 295,43 98,40 393,83<br />

15.08.2013 8.540,40 292,11 114,80 406,91<br />

15.02.2014 8.425,60 288,24 114,80 403,04<br />

15.08.2014 8.278,00 284,36 147,60 431,96<br />

15.02.2015 8.130,40 279,38 147,60 426,98<br />

15.08.2015 7.982,80 274,40 147,60 422,00<br />

15.02.2016 7.835,20 269,42 147,60 417,02<br />

15.08.2016 7.671,20 264,44 164,00 428,44<br />

15.02.2017 7.507,20 258,90 164,00 422,90<br />

15.08.2017 7.302,20 253,37 205,00 458,37<br />

15.02.2018 7.097,20 246,45 205,00 451,45<br />

15.08.2018 6.851,20 239,53 246,00 485,53<br />

15.02.2019 6.605,20 231,23 246,00 477,23<br />

15.08.2019 6.277,20 222,93 328,00 550,93<br />

15.02.2020 5.949,20 211,86 328,00 539,86<br />

15.08.2020 0,00 200,79 5.949,20 6.149,99 1)<br />

Summe 8.256,80 10.000,00 18.256,80<br />

Angaben in Euro; mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

1) Ohne Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgenden Ausschüttung der noch vorhandenen Liquiditätsreserve bei Fondsauflösung.<br />

57


Die Ausschüttungen gemäß Spalte (3), die analog der Verzinsung<br />

des Darlehens erfolgen, sind vereinfacht immer mit<br />

dem halben Jahreszins gerechnet. Im Jahr 2006 erfolgt die<br />

erste Ausschüttung zum 15. 08., so dass zwischen Einzahlung<br />

des Kommanditkapitals und der erstmaligen Ausschüttung<br />

ein Zeitraum von mehr als einem halben Jahr liegt. In den<br />

Folgeperioden liegt jeweils ein halbes Jahr zwischen den<br />

Ausschüttungsterminen.<br />

Darstellung der jährlichen Ausschüttung und Entwicklung der kumulierten Liquidität für eine<br />

Beteiligung von EUR 10.000 (ohne Agio) (Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

Jahr Gesamte reguläre in % des anfänglichen Kumulierte<br />

Ausschüttungen/ Kapitaleinsatzes Liquidität<br />

Entnahmen 1) (ohne Agio) (ohne Agio)<br />

(1) (2) (3) (4)<br />

-10.000,00<br />

2006 839,00 8,39 % -9.161,00<br />

2007 857,41 8,57 % -8.303,59<br />

2008 844,13 8,44 % -7.459,47<br />

2009 830,84 8,31 % -6.628,63<br />

2010 817,56 8,18 % -5.811,07<br />

2011 804,27 8,04 % -5.006,80<br />

2012 790,99 7,91 % -4.215,81<br />

2013 809,95 8,10 % -3.405,85<br />

2014 858,95 8,59 % -2.546,91<br />

2015 839,02 8,39 % -1.707,89<br />

2016 851,34 8,51 % -856,55<br />

2017 909,82 9,10 % 53,27<br />

2018 962,76 9,63 % 1.016,03<br />

2019 1.090,78 10,91 % 2.106,81<br />

2020 6.149,99 61,50 % 8.256,80<br />

Summe 18.256,80 182,57 %<br />

Angaben in Euro; mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

1) Hier sind für jedes Jahr die halbjährlichen Ausschüttungen zum 15.08. sowie zum 15.02. des Folgejahres erfasst.<br />

Bei der vorliegenden Prognose ist unterstellt, dass die<br />

Fondsgesellschaft das Darlehen an die Stadion GmbH zum<br />

30. 06. 2020 kündigt und zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung<br />

der noch ausstehenden Restvaluta erfolgt. Ferner wird<br />

für die Höhe der Tilgung in Spalte (4) angenommen, dass die<br />

Stadion GmbH nicht von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht,<br />

vorzeitig Darlehensmittel zurückzuzahlen. Falls es dennoch<br />

dazu kommen sollte, könnte die Ausschüttungskomponente<br />

gemäß Spalte (4) im betreffenden Jahr um bis zu EUR 653,17<br />

je EUR 10.000 Beteiligungssumme (ohne Agio) höher ausfallen.<br />

In diesem Falle würden sich aufgrund des dann rascher<br />

abnehmenden Restkapitals in Spalte (2) die nachfolgenden<br />

Ausschüttungen gemäß Spalte (3) entsprechend vermindern<br />

und die letzte Ausschüttung zum 15. 08. 2020 analog<br />

der niedrigeren Restvaluta des Darlehens geringer ausfallen.<br />

Zusätzlich zu den regulären Ausschüttungskomponenten<br />

erhalten die Anleger Ausschüttungen/Entnahmen entsprechend<br />

der Höhe der von der Stadion GmbH gezahlten wirtschaftlichen<br />

und sportlichen Vergütung. Diese beiden Ausschüttungskomponenten<br />

sind erfolgsabhängig und werden<br />

nach Abrechnung einmal jährlich zum 15. 08. ausgeschüttet.<br />

Im Folgenden sind beispielhaft vier Fälle dargestellt, wie<br />

hoch die wirtschaftliche und sportliche Vergütung ausfallen<br />

könnte. Am Schluss der Tabelle ist dargelegt, wie hoch die<br />

Vergütung in den letzten 15 Jahren (Saison 1990/1991 bis<br />

2004/2005) anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen und<br />

sportlichen Erfolge der Vereine ausgefallen wäre.<br />

58 I Die Rentabilität der Beteiligung


Zusätzliche Ausschüttungen (Prognose, Stand 01.09.2005)<br />

Fall (mit Beispiel) Zusätzliche Gesamte zusätzliche Ausschüttungen<br />

Ausschüttungskomponenten Ausschüttungen/ insgesamt<br />

Entnahmen 1)<br />

(reguläre und<br />

zusätzliche<br />

Ereignisse innerhalb eines Ausschüttungen Ausschüttungen Bestandteile)<br />

Abrechnungszeitraums analog der analog der<br />

wirtschaftlichen<br />

sportlichen<br />

Vergütung 1) Vergütung 1)<br />

(1) (2) (3) (4) (5)<br />

Low-Case 0,00 % p. a. 0,00 % p. a. 0,00 % p. a. 6,75 % p. a.<br />

Beispiel:<br />

2 DFB-Pokal-Heimspiele mit weniger<br />

als 40.000 Zuschauern<br />

Mid-Case 0,50 % p. a. 0,25 % p. a. 0,75 % p. a. 7,50 % p. a.<br />

Beispiel:<br />

4 Champions-League-Heimspiele,<br />

1 DFB-Pokal-Heimspiel mit mehr<br />

als 40.000 Zuschauern<br />

Verein I: Deutscher Fußballmeister<br />

High-Case 0,75 % p. a. 0,75 % p. a. 1,50 % p. a. 8,25 % p. a.<br />

Beispiel:<br />

6 Champions-League-Heimspiele,<br />

3 UI-Cup-Heimspiele<br />

Verein I: Deutscher Fußballmeister,<br />

Halbfinal-Teilnahme Champions League<br />

Verein II: Halbfinal-Teilnahme UI-Cup<br />

Best-Case 0,75 % p. a. 1,00 % p. a. 1,75 % p. a. 8,50 % p. a.<br />

Beispiel:<br />

6 Champions-League-Heimspiele,<br />

5 UEFA-Cup-Heimspiele mit mehr<br />

als 40.000 Zuschauern<br />

Verein I: Deutscher Fußballmeister,<br />

Halbfinal-Teilnahme Champions League<br />

Verein II: Halbfinal-Teilnahme UEFA-Cup,<br />

Gewinn UEFA-Cup<br />

Durchschnittliche Vergütung auf Basis der 0,48 % p. a. 0,25 % p. a. 0,73 % p. a. 7,48 % p. a.<br />

tatsächlichen Erfolge in den letzten 15 Jahren<br />

Durchschnittliche Vergütung auf Basis der<br />

tatsächlichen Erfolge in den letzten 10 Jahren 0,59 % p. a. 0,27 % p. a. 0,86 % p. a. 7,61 % p. a.<br />

1) Bezogen auf das jeweilige Restkapital (ohne Agio) des Anlegers.<br />

59


In den letzten 15 Jahren hätte sich die wirtschaftliche und<br />

sportliche Vergütung wie folgt ermittelt:<br />

1,50 %<br />

1,40 %<br />

Sportliche Vergütung<br />

1,30 %<br />

1,20 %<br />

Wirtschaftliche Vergütung<br />

Durchschnitt der letzten 15 Jahre<br />

1,20 %<br />

1,25 % 1,25 %<br />

1,10 %<br />

1,10 %<br />

1,00 %<br />

1,00 %<br />

0,90 %<br />

0,85 %<br />

0,80 %<br />

0,73 %<br />

0,75 %<br />

0,75 %<br />

0,70 %<br />

0,65 %<br />

0,65 %<br />

0,60 %<br />

0,50 %<br />

0,50 %<br />

0,40 %<br />

0,40 %<br />

0,40 %<br />

0,30 %<br />

0,25 %<br />

0,20 %<br />

0,10 %<br />

0,00 %<br />

0,00 %<br />

1990/1991 1991/1992 1992/1993 1993/1994 1994/1995 1995/1996 1996/1997 1997/1998 1998/1999 1999/2000 2000/2001 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005<br />

Saison<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot angegebene Verzinsung<br />

für den Anleger bezieht sich auf das jeweilige Restkapital<br />

(ohne Agio). Diese Verzinsung ist mit Nominalzinssätzen<br />

oder Renditen anderer Kapitalanlagen, die einen anderen<br />

Kapitalrückzahlungsverlauf haben, nicht ohne weiteres vergleichbar.<br />

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass es sich<br />

bei der hier prognostizierten Verzinsung nicht um von der<br />

Fondsgesellschaft garantierte Zahlungen handelt, sondern<br />

um von der Liquiditätslage abhängige prognostizierte Ausschüttungen<br />

an die Anleger.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf ist der Stand des Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio abzüglich der kumulierten<br />

Kapitalrückzahlung – das sind die Entnahmen, welche den<br />

handelsrechtlichen Gewinn übersteigen – stets höher als<br />

die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (10 % des<br />

Beteiligungsbetrages ohne Agio). Somit kommt es zu keinem<br />

Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB.<br />

Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter ist im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen.<br />

60 I Die Rentabilität der Beteiligung


Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

Liquiditäts- und steuerliche Einnahmen-/Überschussrechnung der Fondsgesellschaft in Euro<br />

(Prognose, Stand: 01.09.2005)<br />

- ohne Berücksichtigung eventuell zusätzlich anfallender Erfolgsvergütungen (wirtschaftliche und sportliche Vergütung) -<br />

- ohne Berücksichtigung eventuell zusätzlich anfallender Zinseinnahmen aus der Anlage laufender Liquidität -<br />

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Liquiditätsrechnung<br />

Einnahmen<br />

(1) Zinsvergütung 4.782.000 4.691.194 4.621.781 4.526.944 4.444.819 4.362.694<br />

(2) Tilgung 1.000.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000<br />

(3) Nebenkostenvergütung 701.714 701.714 701.714 701.714 701.714 701.714<br />

(4) Verwaltungsgebühr 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000<br />

Summe der Einnahmen 6.683.714 6.792.908 6.723.496 6.628.658 6.546.533 6.464.408<br />

Ausgaben<br />

(5) Kosten der Fondsgesellschaft 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000<br />

(6) Ausschüttungen/Entnahmen der Anleger 6.422.545 6.563.466 6.461.777 6.360.088 6.258.399 6.156.710<br />

Summe der Ausgaben 6.622.545 6.763.466 6.661.777 6.560.088 6.458.399 6.356.710<br />

(7) Liquiditätssaldo 61.169 29.442 61.719 68.570 88.134 107.698<br />

(8) Stand Liquiditätsreserve 1) 336.232 397.402 426.844 488.563 557.133 645.267 752.965<br />

(9) Restvaluta des ausgereichten Darlehens 70.000.000 69.000.000 67.800.000 66.600.000 65.400.000 64.200.000 63.000.000<br />

(10) Restkapital der Anleger 2) 76.550.000 75.294.580 73.788.076 72.281.572 70.775.068 69.268.564 67.762.060<br />

Steuerliche Einnahmen-/Überschussrechnung<br />

Steuerpflichtiges Ergebnis<br />

(11) Steuerwirksame Einnahmen 3) 5.411.056 5.301.374 5.211.780 5.095.363 4.990.164 4.883.369<br />

(12) Werbungskosten/Steuerwirksame Ausgaben 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000<br />

Steuerpflichtiges Ergebnis 5.211.056 5.101.374 5.011.780 4.895.363 4.790.164 4.683.369<br />

Angaben in Euro; mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundung.<br />

1) Der Stand der Liquiditätsreserve berücksichtigt bereits die Ausschüttung, die zum 15.02. des Folgejahres erfolgt.<br />

2) Ohne Agio; der Stand des Restkapitals berücksichtigt bereits die Ausschüttung, die zum 15.02. des Folgejahres erfolgt.<br />

3) Die Nebenkostenvergütung gemäß (3) ist nur mit dem darin enthaltenen Zinsanteil als steuerwirksame Einnahme berücksichtigt.<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsrechnung<br />

In der obigen Tabelle ist die Liquidität ohne Berücksichtigung<br />

der wirtschaftlichen und sportlichen Vergütung durch<br />

die Stadion GmbH dargestellt. In dem Maße, wie diese zusätzlichen<br />

Vergütungen anfallen, erhöhen sich entsprechend<br />

die Einnahmen der Fondsgesellschaft. Gleichzeitig steigen<br />

dann auch die Ausschüttungen und damit die Ausgaben der<br />

Fondsgesellschaft. Dabei weichen die Bemessungsgrundlagen<br />

der zusätzlichen Zahlungsströme voneinander ab.<br />

Während die Fondsgesellschaft die zusätzlichen Vergütungen<br />

in Prozent ihres jeweils ausgereichten Darlehens (anfänglich<br />

EUR 70.000.000) erhält, schüttet sie an die Anleger<br />

62 I Die Rentabilität der Beteiligung


2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe<br />

4.292.381 4.193.278 4.087.134 3.963.947 3.846.244 3.685.805 3.501.797 3.270.656 1.528.800 59.799.473<br />

1.200.000 1.400.000 1.800.000 1.800.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 4.000.000 45.300.000 70.000.000<br />

701.714 701.714 701.714 701.714 701.714 701.714 701.714 701.714 350.857 10.174.858<br />

200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 100.000 2.900.000<br />

6.394.096 6.494.992 6.788.849 6.665.661 6.747.958 7.087.519 7.403.511 8.172.371 47.279.657 142.874.332<br />

200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 155.000 2.955.000<br />

6.055.021 6.200.179 6.575.235 6.422.702 6.517.015 6.964.651 7.369.916 8.349.929 47.078.139 139.755.771<br />

6.255.021 6.400.179 6.775.235 6.622.702 6.717.015 7.164.651 7.569.916 8.549.929 47.233.139 142.710.771<br />

139.075 94.814 13.613 42.959 30.943 -77.132 -166.405 -377.558 46.518 163.560<br />

892.040 986.854 1.000.467 1.043.427 1.074.369 997.237 830.832 453.274 499.792<br />

61.800.000 60.400.000 58.600.000 56.800.000 54.800.000 52.300.000 49.300.000 45.300.000 0<br />

66.255.556 64.497.968 62.238.212 59.978.456 57.467.616 54.329.066 50.562.806 45.541.126 0<br />

4.786.677 4.659.370 4.523.069 4.367.636 4.215.456 4.018.153 3.794.729 3.521.444 1.637.485 66.417.124<br />

200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 155.000 2.955.000<br />

4.586.677 4.459.370 4.323.069 4.167.636 4.015.456 3.818.153 3.594.729 3.321.444 1.482.485 63.462.124<br />

den gleichen Prozentsatz bezogen auf das jeweilige Restkapital<br />

(anfänglich EUR 76.550.000) aus. Daher übersteigen<br />

die zusätzlichen Ausgaben geringfügig die zusätzlichen Einnahmen,<br />

was durch die prognostizierte Liquiditätsreserve und<br />

bislang nicht kalkulierte Zinseinnahmen aus der Anlage laufender<br />

Liquidität gedeckt werden kann. Für den Fall, dass die<br />

wirtschaftliche und sportliche Vergütung über den gesamten<br />

Prognosezeitraum bis 30.06.2020 in der maximalen<br />

Höhe von 1,75 % p. a. anfallen sollte, wäre ein Anlagezinssatz<br />

von 2,0 % p. a. erforderlich, damit die Fondsgesellschaft am<br />

Ende des Prognosezeitraums noch über eine positive Liquiditätsreserve<br />

verfügt. In diesem Beteiligungsangebot wird<br />

unterstellt, dass sich dieser Anlagezinssatz erzielen lässt.<br />

63


(1) Zinsvergütung<br />

Die Fondsgesellschaft erhält von der Stadion GmbH eine<br />

feste Verzinsung von 6,75 % p. a. auf die jeweils zum Quartalsende<br />

ausstehende Restvaluta.<br />

(2) Tilgung<br />

Bis zum 30.03.2020 erfolgen plangemäße Tilgungen des<br />

Darlehens in Höhe von insgesamt EUR 25.700.000, zum<br />

30. 06. 2020 plangemäß eine Schlusstilgung von EUR<br />

44.300.000. Sondertilgungen durch die Stadion GmbH, die<br />

bis zu einer Höhe von maximal EUR 5.000.000 pro Jahr<br />

möglich sind, sind hier nicht unterstellt.<br />

(3) Nebenkostenvergütung<br />

Die Kostenerstattung für die von der Fondsgesellschaft verauslagten<br />

Aufwendungen aufgrund der Eigenkapitaleinwerbung<br />

erfolgt durch die Stadion GmbH in jährlichen Raten<br />

von EUR 701.714 (Tilgung und Zinsanteil).<br />

(4) Verwaltungsgebühr<br />

Die Stadion GmbH zahlt der Fondsgesellschaft eine pauschale<br />

Verwaltungsgebühr von EUR 200.000 p. a. für die<br />

Dauer der Darlehenslaufzeit.<br />

(5) Kosten der Fondsgesellschaft<br />

Darunter fallen insbesondere folgende Kosten:<br />

Laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft und Betreuung<br />

der Anleger<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten, des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sowie Haftungsvergütung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters<br />

Buchhaltungs-, Rechts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten<br />

(6) Ausschüttungen/Entnahmen der Anleger<br />

Die von der Fondsgesellschaft erzielten Einnahmen (1) bis (3)<br />

aus der Darlehensvergabe und der Nebenkostenvergütung<br />

werden weitgehend an die Anleger ausgeschüttet. Kleinere<br />

Abweichungen ergeben sich unter anderem aufgrund der<br />

unterschiedlichen Höhe der Darlehensrestvaluta und des<br />

Restkapitals der Anleger.<br />

(7) Liquiditätssaldo<br />

Der Liquiditätssaldo erhöht oder vermindert den Stand der<br />

Liquiditätsreserve.<br />

(8) Stand Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve unterliegt unterjährigen Schwankungen<br />

aufgrund von Liquiditätszu- und -abflüssen. In der Liquiditätsrechnung<br />

wird der jeweilige Stand der Liquiditätsreserve<br />

zum 31. 12. eines Jahres angegeben. Hiervon ist die<br />

am 15. 02. des Folgejahres vorgesehene Ausschüttung bereits<br />

abgezogen.<br />

Soweit bei Beendigung des Fonds eine Liquiditätsreserve<br />

besteht, wird diese an die Anleger ausgeschüttet.<br />

(9) Restvaluta des ausgereichten Darlehens<br />

Bei plangemäßem Verlauf vermindert sich die Restvaluta<br />

des an die Stadion GmbH ausgereichten Darlehens von EUR<br />

70.000.000 auf EUR 45.300.000 zum 31. 12. 2019. Im Jahr 2020<br />

erfolgt plangemäß eine weitere reguläre Tilgung in Höhe<br />

von EUR 500.000 sowie die Schlusstilgung zum 30. 06. 2020<br />

in Höhe von EUR 44.300.000.<br />

64 I Die Rentabilität der Beteiligung


(10) Restkapital der Anleger<br />

Der von den Anlegern anfänglich erbrachte Kapitaleinsatz<br />

von EUR 76.550.000 (ohne Agio) vermindert sich während<br />

der Fondslaufzeit um die Ausschüttungen, die analog zur<br />

Tilgung des Darlehens erfolgen. Der Kapitaleinsatz der Anleger<br />

ist aufgrund der zusätzlichen Investitionskosten (Eigenkapitalvermittlungs-<br />

und Konzeptionskosten) anfänglich um<br />

EUR 6.550.000 höher als der ausgereichte Darlehensbetrag.<br />

Diese Differenz entspricht dem Anspruch der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber der Stadion GmbH auf Nebenkostenvergütung,<br />

die bis zum 30. 06. 2020 vollständig getilgt ist.<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Die Fondsgesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig.<br />

Dagegen wird den Anlegern entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsquote das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

zugewiesen.<br />

Erläuterungen zur steuerlichen Einnahmen-/Überschussrechnung<br />

(11) Steuerwirksame Einnahmen<br />

Diese Position umfasst die Verzinsung aus der Darlehensausreichung,<br />

der ratierlichen Nebenkostenvergütung, allerdings<br />

ohne die Tilgungsbeträge, sowie die Verwaltungsgebühr.<br />

(12) Werbungskosten/Steuerwirksame Ausgaben<br />

Hierunter fallen die Kosten der Fondsgesellschaft.<br />

Für eine Beteiligung von EUR 10.000 (ohne Agio) und einem<br />

Beitritt zum 31. 12. 2005 ergeben sich – ohne Berücksichtigung<br />

eventuell zusätzlich anfallender Einnahmen aufgrund<br />

wirtschaftlicher und sportlicher Vergütung und Zinseinnahmen<br />

aus der Anlage laufender Liquidität – beispielhaft die folgenden<br />

steuerlichen Ergebnisse (Prognose, Stand 01. 09. 2005):<br />

Jahr Steuerpflichtiges Ergebnis Einkommensteuer 1)<br />

2005 0,00 0,00<br />

2006 680,74 -215,45<br />

2007 666,41 -210,92<br />

2008 654,71 -207,21<br />

2009 639,50 -202,40<br />

2010 625,76 -198,05<br />

2011 611,81 -193.64<br />

2012 599,17 -189,64<br />

2013 582,54 -184,37<br />

2014 564,74 -178,74<br />

2015 544,43 -172,31<br />

2016 524,55 -166,02<br />

2017 498,78 -157,86<br />

2018 469,59 -148,63<br />

2019 433,89 -137,33<br />

2020 193,66 -61,29<br />

Angaben in Euro; mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundung.<br />

1) Bei Annahme eines Steuersatzes von 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft zusätzliche Einnahmen aus<br />

einer von der Stadion GmbH zu zahlenden wirtschaftlichen<br />

und sportlichen Vergütung erhält, erhöht sich entsprechend<br />

das von den Anlegern zu versteuernde Ergebnis. Gleiches<br />

gilt für entsprechende von der Fondsgesellschaft erzielte<br />

Zinseinnahmen aus der Anlage laufender Liquidität.<br />

65


Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über<br />

wesentliche gesellschaftsrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang<br />

mit der angebotenen Beteiligung stellen.<br />

Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />

Anleger<br />

Treugeber<br />

Kommanditist<br />

(im Falle der gewünschten<br />

Direktbeteiligung)<br />

TERTIA<br />

Beteiligungstreuhand<br />

GmbH<br />

Treuhand-<br />

Kommanditist<br />

Einlage rund<br />

99,999 %<br />

LUMBAR<br />

Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Komplementär<br />

Einlage 0%<br />

LUMBAR<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

Einlage rund 0,001 %<br />

LONTAR<br />

Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

66 I Die rechtlichen Grundlagen


Gründung, Gesellschaftszweck, Gesellschafter,<br />

Geschäftsführung<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 01. 01. 2003 in der Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft gegründet und am 13. 01. 2003<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />

Handelsregisternummer HRA 81 362 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 30. 06. 2005 wurde die Firma der<br />

Gesellschaft geändert in LUMBAR Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG. Der Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht. Der Gesellschaftszweck besteht in der Gewährung<br />

von Finanzierungsmitteln für den Erwerb, die Errichtung,<br />

Vermietung, Verwertung und Verwaltung der Allianz<br />

Arena in München, sowie das Eingehen von Beteiligungen<br />

zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in § 34c GewO aufgeführt sind und das Betreiben<br />

von Bankgeschäften (siehe § 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Der Sitz der Gesellschaft ist Grünwald. Die Anschrift<br />

der Gesellschaft ist Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Die Fondsgesellschaft hat ihre in diesem Beteiligungsangebot<br />

beschriebene Geschäftstätigkeit im Jahr 2005 aufgenommen.<br />

Für das vorangegangene Geschäftsjahr wurde ein<br />

Jahresabschluss mit Lagebericht aufgestellt. Beide sind Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsangebotes (vergleiche hierzu<br />

Kapitel „Der Jahresabschluss mit Lagebericht“, Seite 102 ff.).<br />

Seit Erstellung des Jahresabschlusses ist keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht worden.<br />

Die LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Grünwald, (nachfolgend „LUMBAR GmbH“ genannt), ist persönlich<br />

haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist von der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ausgeschlossen und<br />

leistet keine Kapitaleinlage. Er erhält für die Übernahme der<br />

persönlichen Haftung in der Fondsgesellschaft ein laufendes<br />

jährliches Entgelt in Höhe von EUR 1.000 zuzüglich einer<br />

gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(siehe § 14 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die LUMBAR GmbH ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der KGAL (vergleiche hierzu Kapitel „Die Übersicht zu<br />

den Vertragspartnern“, Seite 82 ff.). Weiterer Gründungsgesellschafter<br />

ist die KOSA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald. Diese hat ihre<br />

Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe<br />

von EUR 10.000, welche in Höhe von EUR 4.000 einbezahlt<br />

war, auf die LONTAR GmbH, Grünwald, übertragen und ist<br />

damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Die Pflichteinlage<br />

der LONTAR GmbH wurde mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 01. 08. 2005 auf EUR 500 (voll eingezahlt) herabgesetzt,<br />

ihre im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt<br />

EUR 50. Durch Beitritt der Anleger ist die Fondsgesellschaft<br />

nicht mehr eine Gesellschaft aus dem Konzernkreis der KGAL.<br />

Die LONTAR GmbH, Grünwald, ist geschäftsführender Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft und allein zur Geschäftsführung<br />

und zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt<br />

und verpflichtet. Die LONTAR GmbH ist mittelbar eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der KGAL (vergleiche hierzu Kapitel<br />

„Die Übersicht zu den Vertragspartnern“, Seite 82 ff.).<br />

Sie erhält für die Übernahme der Geschäftsführung ein laufendes<br />

jährliches Entgelt in Höhe von EUR 1.000 zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(siehe § 14 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehören. Diese Befugnis gilt<br />

insbesondere für den Abschluss und die Abwicklung der<br />

dem Investitions- und Finanzierungsplan zugrunde liegenden<br />

Verträge und Rechtsgeschäfte. Handlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

hinausgehen, kann der geschäftsführende Gesellschafter<br />

nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen (siehe<br />

§ 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

67


Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschafterverhältnis<br />

gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich<br />

bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Über die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Leistungen<br />

hinaus erhalten die Gründungsgesellschafter, die weiteren<br />

Gesellschafter sowie die Geschäftsführer keine weiteren Leistungen.<br />

Einlagen<br />

Durch Aufnahme beschränkt haftender Gesellschafter (Treugeber/Kommanditisten)<br />

kann das Gesellschaftskapital um<br />

EUR 76.550.000 (zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 %) auf<br />

bis zu EUR 76.550.500 erhöht werden.<br />

Der Beteiligungsanteil des Anlegers muss auf mindestens<br />

EUR 10.000 oder einen durch 1.000 teilbaren höheren Betrag<br />

lauten. Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage<br />

entspricht 10 % des Beteiligungsbetrages ohne Agio.<br />

Der Anleger leistet seine Einlage zuzüglich Agio in einer<br />

Summe. Sie wird zum 23. 12. 2005 (Beitritt 31. 12. 2005) oder<br />

zum 29. 06. 2006 (Beitritt 30. 06. 2006) zur Einzahlung fällig.<br />

Im Falle nicht fristgerechter Erbringung des Beteiligungsbetrages<br />

kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen gemäß<br />

§ 288 BGB verlangen. Außerdem kann eine außerordentliche<br />

Kündigung durch den geschäftsführenden Gesellschafter erfolgen<br />

(siehe § 4 Ziffer 1 und § 8 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Dauer und Kündigung der Gesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Sie kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von<br />

3 Monaten, erstmals zum Ablauf des 30. 06. 2020, gekündigt<br />

werden und danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende<br />

eines Geschäftsjahres.<br />

Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Die Auszahlung der Abfindung kann nicht vor Ablauf<br />

von 6 Monaten seit dem Ausscheiden verlangt werden. Bis<br />

zur Auszahlung wird die Abfindung marktüblich verzinst<br />

(siehe § 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Belastung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder<br />

sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer<br />

Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten. Ihm sind grundsätzlich<br />

sämtliche notwendigen Informationen hinsichtlich der<br />

Art und des Umfangs der Verfügung durch den übertragenden<br />

Gesellschafter in angemessener Frist vorab vorzulegen.<br />

Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Die teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch Gesellschaftsanteile von unter EUR 10.000 und<br />

nicht durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollten.<br />

Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen<br />

Gesellschaftsanteil kann nur mit Wirkung zum 01. 01. des<br />

folgenden Kalenderjahres erfolgen (siehe § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

beziehungsweise § 6 Ziffer 1 des Treuhandvertrages).<br />

Alle Kosten und Steuern im Zusammenhang<br />

mit der Übertragung oder sonstigen Verfügung hat der<br />

übertragende/verfügende Gesellschafter zu tragen. Die Bestellung<br />

eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil ist<br />

unzulässig (siehe § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages). Da<br />

kein geregelter Markt für den Handel von Gesellschaftsanteilen<br />

wie denen an der Fondsgesellschaft existiert und<br />

folglich auch kein Marktwert der Anteile bei Veräußerung<br />

ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf des Anteils<br />

schwierig gestalten beziehungsweise unter Umständen<br />

nicht möglich sein.<br />

68 I Die rechtlichen Grundlagen


Gesellschafterbeschlüsse<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich<br />

im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung führt<br />

der geschäftsführende Gesellschafter durch. Bis zum 30. 09.<br />

eines jeden Jahres findet eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt (siehe § 13 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, wenn hierfür ein wichtiger Grund<br />

vorliegt. Der geschäftsführende Gesellschafter kann einen<br />

Vertreter mit der Leitung der Gesellschafterversammlung<br />

beauftragen. Jeder Anleger kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen anderen Anleger, nahe Angehörige<br />

oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten vertreten<br />

lassen.<br />

Jeder Gesellschafter kann bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung verlangen.<br />

Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind (siehe hierzu § 13 Ziffer 3<br />

des Gesellschaftsvertrages). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />

der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend beziehungsweise vertreten sind (siehe § 13<br />

Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe des übernommenen Beteiligungsbetrages. Auf je volle<br />

EUR 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter LONTAR GmbH und der persönlich<br />

haftende Gesellschafter LUMBAR GmbH haben jeweils 50<br />

Stimmen.<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

erfordern jedoch die Mehrheit von 3/4 der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters. Auch der Ausschluss<br />

eines persönlich haftenden Gesellschafters, der Entzug der<br />

Vertretungsmacht und der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis<br />

kann ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur<br />

mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen<br />

werden (siehe hierzu § 13 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Beteiligung am Ergebnis, Ausschüttungen/<br />

Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile am<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Fondsgesellschaft schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse<br />

(vorbehaltlich der Bildung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve) zum 15. 02. und 15. 08. eines Jahres an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile aus, sofern<br />

keine abweichende Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen<br />

wird.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn dieser Gesellschafter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft aus dem<br />

Gesellschaftsverhältnis nicht nachkommt, ein Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen eröffnet wird oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt, in seinen Gesellschaftsanteil die<br />

69


Zwangsvollstreckung betrieben wird oder ein sonstiger wichtiger<br />

Grund vorliegt. In den genannten Fällen erhält der ausgeschlossene<br />

beziehungsweise ausscheidende Gesellschafter<br />

eine Abfindung in Höhe des Buchwertes seiner Beteiligung<br />

(siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffern 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung auf seine<br />

Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />

fortgesetzt (siehe § 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (zum Beispiel<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />

auf Handlungen beziehungsweise dem Verhalten eines Gesellschafters<br />

beruhen oder ihren Grund in der Person oder<br />

Rechtspersönlichkeit/Rechtsform eines Gesellschafters haben,<br />

sind von dem jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschafter<br />

und einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner<br />

zu tragen (siehe hierzu § 11 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Auflösung und Liquidation<br />

Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

können die Gesellschafter die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

beschließen. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter oder durch den/die von ihm zu<br />

bestellenden Liquidator/en (siehe § 13 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsangebotes. Er ist im Kapitel „Der<br />

Gesellschaftsvertrag“, Seite 88 ff., abgedruckt. Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages (einschließlich der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft) können nur mit 3/4-Mehrheit der Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beschlossen werden (siehe § 13 Ziffer 9 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

70 I Die rechtlichen Grundlagen


Der Gesellschaftsvertrag weicht in allen wesentlichen Punkten<br />

von der gesetzlichen Regelung zur Kommanditgesellschaft<br />

ab; eine Übersicht ist dem Gesellschaftsvertrag auf<br />

Seite 96 beigefügt.<br />

Haftung<br />

Der Anleger, der sich unmittelbar als Kommanditist an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt, haftet gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme (10 % des übernommenen<br />

Beteiligungsbetrages ohne Agio). Leistet der Anleger seine<br />

Einlage zumindest in Höhe der eingetragenen Haftsumme,<br />

erlischt seine persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält<br />

der Anleger Beträge (zum Beispiel Ausschüttungen/Entnahmen),<br />

die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haftsumme<br />

sinken lassen, so lebt seine persönliche Haftung in<br />

gleichem Maße wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag<br />

seiner Haftsumme (§ 172 Absatz 4 HGB). Es besteht in diesem<br />

Fall zwar keine Verpflichtung zur Wiedereinzahlung in<br />

die Fondsgesellschaft, der Anleger kann jedoch von Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft unmittelbar in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />

eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum Handelsregister,<br />

die vom Anleger oder in seinem Namen als<br />

Gesellschafter vorzunehmen sind. Die Kosten trägt der Anleger,<br />

der die Änderungen im Gesellschaftsverhältnis (zum<br />

Beispiel Ausscheiden, Ausschluss) veranlasst, soweit im<br />

Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.<br />

Eine über die vorstehende Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />

hinausgehende Nachschusspflicht der Gesellschafter<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter und Treugeber<br />

beschlossen werden (siehe § 15 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen<br />

Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />

ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich<br />

71


anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />

an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />

wird. Wird die Gesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche<br />

der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />

spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder – wenn die<br />

Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden<br />

– fünf Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />

Der Jahresabschluss der Fondsgesellschaft wird erstmals für<br />

das Geschäftsjahr 2005 geprüft. Für die Geschäftsjahre 2003<br />

und 2004 liegen keine geprüften Jahresabschlüsse vor.<br />

Seit dem Stichtag des im Kapitel „Der Jahresabschluss mit<br />

Lagebericht“, Seite 102 ff., abgedruckten Jahresabschlusses<br />

verlief die Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft erwartungsgemäß.<br />

Die Anleger, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften nicht unmittelbar für Schulden der Fondsgesellschaft.<br />

An ihrer Stelle hält der Treuhandkommanditist<br />

als Treuhänder die Stellung eines Kommanditisten. Allerdings<br />

muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />

von einer Haftung aus der Beteiligung, die er für den Treugeber<br />

hält, freistellen. Wirtschaftlich betrachtet ist daher<br />

der Treugeber dem Kommanditisten bezüglich der Haftung<br />

gleichgestellt.<br />

Die LUMBAR GmbH als persönlich haftender Gesellschafter<br />

haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft stellt den Komplementär, den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, ihre Angestellten, Geschäftsführer<br />

und Beauftragten (zusammen die „Freistellungsberechtigten“)<br />

voll umfänglich von Schäden und Haftung frei,<br />

die den Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit für die<br />

Fondsgesellschaft erwachsen können. Ein Anspruch auf Freistellung<br />

ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Freistellungsberechtigte<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt<br />

hat (siehe § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

für das am 31. 12. 2004 endende Geschäftsjahr sind im<br />

Kapitel „Der Jahresabschluss mit Lagebericht“, Seite 102 ff.,<br />

abgedruckt.<br />

Treugeber/Treuhandvertrag<br />

Die Anleger beteiligen sich zunächst ausschließlich als Treugeber<br />

über die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH mit Sitz<br />

in Grünwald („Treuhandkommanditist“) an der Fondsgesellschaft.<br />

Der Treuhandvertrag ist Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes.<br />

Er ist im Kapitel „Der Treuhandvertrag“,<br />

Seite 97 ff., abgedruckt. Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung<br />

in eine direkte Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />

Die Rechte der Treugeber beziehungsweise der<br />

Kommanditisten einschließlich der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

sind im Gesellschafts- und Treuhandvertrag<br />

festgelegt. Mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines<br />

kommt ein Treuhandvertrag zwischen dem Anleger<br />

und dem Treuhandkommanditisten zustande. Der Treuhandvertrag<br />

unterliegt deutschem Recht. Der Treuhandkommanditist<br />

tritt im Auftrag des Treugebers der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist bei und hält treuhänderisch in eigenem<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />

Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil (siehe § 1<br />

Ziffer 2 des Treuhandvertrages).<br />

Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />

Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />

einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />

der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />

für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe § 1 Ziffer 3<br />

des Treuhandvertrages).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Komman-<br />

72 I Die rechtlichen Grundlagen


ditbeteiligung an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 des Treuhandvertrages). Die Treugeber<br />

üben ihre Stimmrechte selbst aus und können sich<br />

auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden Kontrollrechte<br />

bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und § 4 des<br />

Treuhandvertrages, § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag können<br />

nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Regeln des<br />

Gesellschaftsvertrages übertragen oder belastet werden<br />

(siehe § 6 des Treuhandvertrages). Gleiches gilt beim Tod des<br />

Treugebers (siehe § 9 des Treuhandvertrages). Der Treuhandvertrag<br />

kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von<br />

3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

30. 06. 2020 gekündigt werden (siehe § 7 Ziffer 4 des Treuhandvertrages).<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen; der Treuhandkommanditist übernimmt<br />

keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber mit<br />

dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen<br />

oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt weiter<br />

keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

(siehe § 11 des Treuhandvertrages).<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine jährliche<br />

pauschale Vergütung in Höhe von EUR 10.000 zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Treuhandvergütung ist jeweils<br />

spätestens am 30. 12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe<br />

§ 12 des Treuhandvertrages, § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten sind zugleich<br />

Mitarbeiter der KGAL beziehungsweise der ALCAS.<br />

Die Verträge der Fondsgesellschaft<br />

Darlehensvertrag mit der Stadion GmbH<br />

Aufgrund der zentralen Bedeutung des Darlehensvertrages<br />

für dieses Beteiligungsangebot ist dieser bereits im Kapitel<br />

„Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH“,<br />

Seite 27 ff., ausführlich dargestellt. An dieser Stelle sind auch<br />

die wesentlichen Regelungen zur Sicherheitenstruktur<br />

beschrieben.<br />

Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat zur Refinanzierung der Darlehensgewährung<br />

an die Stadion GmbH und der damit in Zusammenhang<br />

stehenden beziehungsweise sonstigen Kosten bei<br />

der Dresdner Bank AG ein Bankdarlehen in Höhe von EUR<br />

70,5 Mio. aufgenommen, das nach Anlegerbeitritt zurückgeführt<br />

wird. Eine Zusammenfassung der Rahmendaten dieses<br />

Darlehens findet sich im Kapitel „Die Investition und<br />

Finanzierung“, Seite 54 ff.<br />

Zur Besicherung der Forderungen der Dresdner Bank AG aus<br />

der Zwischenfinanzierung hält die Fondsgesellschaft während<br />

der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die auf dem<br />

Erbbaurecht der Stadion GmbH zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

bestellte Grundschuld in Höhe von EUR 40 Mio. treuhänderisch<br />

für die Dresdner Bank AG. Darüber hinaus hat<br />

die Fondsgesellschaft ihre Rechte und Ansprüche aus dem<br />

Darlehensvertrag mit der Stadion GmbH und ihre Einzahlungsansprüche<br />

gegenüber den Kommanditisten/Treugebern<br />

an die Dresdner Bank AG abgetreten.<br />

Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der ALCAS einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen. Dieser umfasst die Erstellung<br />

der Fondskonzeption sowie die Erstellung und Vorbereitung<br />

der notwendigen Unterlagen und Informationen für die Beteiligung.<br />

73


Für die vorgenannten Tätigkeiten und die Einrichtung der<br />

Anlegerverwaltung erhält die ALCAS eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 3.025.000, abzüglich der von der LONTAR GmbH im<br />

Jahr 2005 getätigten Entnahmen, zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist spätestens zum 05. 07. 2006 zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Ferner wurde die ALCAS mit der Verwaltung der Fondsgesellschaft,<br />

einschließlich der Erledigung sämtlicher Buchführungsarbeiten,<br />

der Betreuung der Kommanditisten/Treugeber<br />

und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, beauftragt. Die<br />

ALCAS fungiert darüber hinaus als Einzahlungsverwalter.<br />

Das Verwaltungshonorar beträgt EUR 140.000 p. a. zuzüglich<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist vierteljährlich nachschüssig<br />

zum Quartalsende fällig.<br />

Die ALCAS kann sich bei der laufenden Verwaltung der<br />

Fondsgesellschaft auch Dritter bedienen, die ebenso in ein<br />

direktes Auftragsverhältnis zur Fondsgesellschaft treten<br />

können.<br />

Für den Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft wurde die<br />

ALCAS mit der Abwicklung beauftragt. Dabei kann sie sich<br />

auch Dritter bedienen. Für diese Leistung verauslagte Kosten<br />

werden der Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS und andere Vertriebspartner<br />

(nachstehend „Vertriebspartner“ genannt) mit der<br />

Organisation, Betreuung und Abwicklung des Vertriebs des<br />

Kommanditkapitals beauftragt, wobei die Vertriebspartner<br />

für die Vermittlung von Anlegern Dritte einschalten können,<br />

die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung mit<br />

der Fondsgesellschaft treten und einen auf das von ihnen<br />

jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden Teil der<br />

Vertriebsprovision erhalten.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

für das gesamte vermittelte Beteiligungskapital beträgt<br />

maximal EUR 2.895.625 zuzüglich des Agios von 5 % auf das<br />

Beteiligungskapital. Darin ist ein Entgelt für die Organisation<br />

und Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung in Höhe<br />

von insgesamt EUR 25.000 zuzüglich Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Eigenkapitalvermittlungsprovision wird unabhängig<br />

von der Einschaltung Dritter geleistet und ist spätestens<br />

zum 30. 06. 2006 zur Zahlung fällig.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die Dresdner Bank AG hat die Platzierung und Einzahlung<br />

eines Betrages in Höhe von EUR 76.550.000 bis spätestens<br />

zum 30. 06. 2006 garantiert. Die Dresdner Bank AG erhält für<br />

diese Garantie eine einmalige Gebühr in Höhe von 1 % des<br />

platzierten Beteiligungskapitals, die mit Vollplatzierung des<br />

Beteiligungskapitals, spätestens jedoch zum 30. 06. 2006,<br />

zur Zahlung fällig ist.<br />

Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Sonstige<br />

Kosten<br />

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft<br />

werden von unabhängigen Gesellschaften/Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern<br />

übernommen. Die für diese<br />

Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen Kosten<br />

(zum Beispiel IHK-Beiträge, Rechtsberatungskosten) wurden<br />

aufgrund von Erfahrungswerten mit EUR 48.000 geschätzt.<br />

Diese Entgelte und Kosten sind von der Fondsgesellschaft zu<br />

tragen.<br />

74 I Die rechtlichen Grundlagen


Die steuerlichen Grundlagen<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zu Grunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendung bestehender Vorschriften oder Regelungen)<br />

sind möglich und können die Rentabilität der Beteiligung<br />

positiv oder negativ beeinflussen.<br />

ten (wirtschaftliche und sportliche Vergütung), welche von<br />

künftigen ungewissen Ereignissen abhängen (vergleiche<br />

hierzu Kapitel „Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die<br />

Stadion GmbH“, Seite 27 ff.).<br />

Ferner stundet die Fondsgesellschaft der Stadion GmbH die<br />

Kostenerstattung aus der Eigenkapitaleinwerbung über die<br />

Laufzeit bis 30. 06. 2020 gegen einen Zinssatz von 6,75 % p. a.<br />

(vergleiche hierzu „Nebenkostenvergütung“, Seite 31).<br />

Die endgültige Entscheidung über die steuerlichen Auswirkungen<br />

dieses Beteiligungsangebots bleibt der Beurteilung<br />

der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft bezieht sich<br />

ausschließlich auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten. Sofern Anleger vorstehende Voraussetzungen<br />

nicht erfüllen, sollten sie die aus einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Auswirkungen<br />

beziehungsweise Abweichungen mit einem<br />

steuerlichen Berater besprechen.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Die Anleger beteiligen sich als Treugeber/Kommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft. Welche Art von Einkünften steuerlich<br />

vorliegt, ist für die Anleger somit grundsätzlich auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft zu beurteilen.<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft besteht in der Gewährung<br />

eines verzinslichen Darlehens an die Stadion GmbH.<br />

Die Verzinsung des Darlehens besteht aus einem Festzinssatz<br />

in Höhe von 6,75 % p. a und zwei variablen Komponen-<br />

Daraus erzielen die Fondsgesellschaft und damit die Anleger<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7<br />

EStG.<br />

Ebenfalls unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fällt die<br />

Verwaltungsgebühr (vergleiche hierzu „Verwaltungsgebühr“,<br />

S. 31) als besonderes Entgelt (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).<br />

Eine Umqualifizierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

in gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erfolgt nicht, da die<br />

Fondsgesellschaft aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Konstruktion nicht gewerblich geprägt im Sinne des § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Eine gewerbliche Prägung liegt nicht<br />

vor, wenn ein nicht persönlich haftender Gesellschafter zur<br />

Geschäftsführung befugt ist. Dies gilt unabhängig davon,<br />

ob der zur Geschäftsführung befugte Gesellschafter eine<br />

Kapitalgesellschaft ist (R 138 Abs. 6 EStR).<br />

Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden als Überschuss<br />

der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Einnahmen-/Überschussrechnung).<br />

Einnahmen (§ 8 EStG) sind die erhaltenen Zinsen, der in der<br />

Nebenkostenerstattung enthaltene Zinsanteil und die Verwaltungsgebühren<br />

einschließlich etwaig vereinnahmter Um-<br />

Die steuerlichen Grundlagen I 75


satzsteuer oder vom Finanzamt erstattete Vorsteuer. Zu den<br />

Werbungskosten zählen gemäß § 9 EStG alle Aufwendungen,<br />

die zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der<br />

Einnahmen dienen. Dies sind insbesondere die Komplementär-<br />

und Treuhandvergütungen sowie die Fondsverwaltungskosten<br />

und eine etwaig an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer.<br />

Maßgeblich für die Zuordnung der Einnahmen und der Werbungskosten<br />

zu einem bestimmten Veranlagungszeitraum<br />

ist gemäß § 11 EStG grundsätzlich der Zeitpunkt des Zu- oder<br />

Abflusses.<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden nach § 180<br />

Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festgestellt.<br />

20. 10. 2003, BStBl. I 2003, S. 546). Im vorliegenden Fall<br />

besteht das Fondsobjekt in dem an die Stadion GmbH ausgereichten<br />

Darlehen. Anschaffungskosten auf Kapitalvermögen<br />

(als zur Einkünfteerzielung eingesetztes Kapital)<br />

stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind Vermögensaufwendungen<br />

ohne einkommensteuerliche Relevanz bei<br />

privaten Kapitaleinkünften. Die Erstattung der durch die<br />

Eigenkapitaleinwerbung entstandenen Kosten durch die<br />

Stadion GmbH betrifft den Ersatz von Vermögensaufwendungen<br />

im privaten Bereich.<br />

Der Initiator geht deshalb davon aus, dass die gezahlten<br />

fondsspezifischen Kosten sowie die damit verbundene<br />

Kostenerstattung (ohne den darin enthaltenen Zinsanteil)<br />

steuerlich nicht wirksam werden.<br />

Auch denjenigen Anlegern, die sich über den Treuhandkommanditisten<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen, werden die Einkünfte gemäß<br />

BMF-Schreiben vom 01. 09. 1994 (BStBl. I 1994, S. 604) direkt<br />

zugerechnet.<br />

Die Feststellung der Einkünfte der Fondsgesellschaft ist unmittelbar<br />

für die Einkommensteuerveranlagung des Anlegers<br />

maßgebend (§ 182 Abs. 1 AO). Die Fondsgesellschaft teilt<br />

dem Anleger die jährlich festgestellten steuerlichen Ergebnisse<br />

mit.<br />

Steuerliche Behandlung der Dienstleistungshonorare und<br />

der Nebenkostenvergütung<br />

Beteiligen sich Anleger aufgrund eines vom Initiator vorformulierten<br />

Vertragswerks und haben die Anleger in ihrer<br />

gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keinen Einfluss auf<br />

das vorgegebene Konzept, stellen fondsspezifische Kosten<br />

(zum Beispiel Konzeptionsgebühr, Eigenkapitalvermittlungsprovision,<br />

Platzierungsgarantiegebühr) Anschaffungskosten<br />

des Fondsobjektes dar (Bauherren- und Fondserlass vom<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Die von der Stadion GmbH an die Fondsgesellschaft zu zahlenden<br />

Zinsen unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer, da<br />

es sich bei den Zinsen um Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG handelt. Bei derartigen Einkünften<br />

besteht eine Kapitalertragsteuerpflicht nur dann, wenn<br />

der Schuldner ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches<br />

Finanzdienstleistungsinstitut ist (§ 43 Nr. 7b EStG).<br />

Gewerbesteuer<br />

Durch die Einordnung der Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft werden die Einkünfte als<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Sie betreibt deshalb<br />

keinen Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen Sinne und<br />

unterliegt somit nicht der Gewerbesteuer.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beschränkt sich auf die<br />

Gewährung eines Darlehens an die Stadion GmbH. Die Darlehensgewährung<br />

ist grundsätzlich eine steuerbefreite sonstige<br />

Leistung (§ 4 Nr. 8a UStG). Die Fondsgesellschaft wird<br />

76 I Die steuerlichen Grundlagen


aber auf die Steuerbefreiung verzichten und die Zinsen, die<br />

zusätzliche Vergütung und die Kostenerstattungen der<br />

Umsatzsteuer unterwerfen (Option gemäß § 9 Abs. 1 UStG).<br />

Dies hat zur Folge, dass die Fondsgesellschaft die ihr im Rahmen<br />

von Eingangsumsätzen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />

als Vorsteuer abziehen kann (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).<br />

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer<br />

Eine Übertragung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

im Wege der Schenkung oder durch Erbfall unterliegt der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Wertermittlung der<br />

Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft wird auf<br />

die dem Anleger anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgüter<br />

der Fondsgesellschaft abgestellt (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG). Der<br />

erbschaft- oder schenkungsteuerliche Wert der Beteiligung<br />

beläuft sich daher grundsätzlich auf den anteiligen Stand<br />

des an die Stadion GmbH ausgereichten Darlehens (inklusive<br />

jeweils zeitanteiliger Zinsen, zusätzlicher Vergütungen<br />

und Kostenerstattungen) und einer gegebenenfalls vorhandenen<br />

Liquiditätsreserve im Übertragungszeitpunkt.<br />

77


Die Beteiligung<br />

Beteiligung<br />

Angeboten wird eine Kommanditbeteiligung an der LUMBAR<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG über einen Treuhänder<br />

oder als Direktkommanditist. Bei einer Kommanditbeteiligung<br />

ist die Haftung des Anlegers auf die übernommene<br />

Haftsumme begrenzt.<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft erfolgt mit Wirkung<br />

zum Ablauf des 31. 12. 2005 beziehungsweise des<br />

30. 06. 2006, vorbehaltlich einer vorherigen Ausplatzierung.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000 zuzüglich 5 %<br />

Agio. Weitere Kosten sind mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />

der Beteiligung nicht verbunden. Jedoch können<br />

Kosten, deren Höhe vom Einzelfall abhängig ist und nicht<br />

genau dargestellt werden kann (vergleiche hierzu Kapitel<br />

„Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66 ff.), im Zusammenhang<br />

mit einer Veräußerung der Beteiligung anfallen. Bei<br />

dem zur Verfügung stehenden Kommanditkapital von bis zu<br />

EUR 76.550.000 können maximal 7.655 Beteiligungen in<br />

Höhe von EUR 10.000 (Mindestbeteiligungsbetrag) erworben<br />

werden. Bei Zeichnung eines höheren Betrages muss<br />

dieser Betrag durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Im Falle<br />

einer Überzeichnung kann ein geringerer Betrag zugeteilt<br />

werden. Eine Zeichnung ist bis zur Ausplatzierung des zur<br />

Verfügung stehenden Kommanditkapitals möglich. Die Beteiligung<br />

endet prognosegemäß zum 30. 06. 2020. Vor Herausgabe<br />

des Beteiligungsangebotes wurden Dritten keine<br />

Kommanditanteile der Fondsgesellschaft zum Erwerb angeboten.<br />

Der Anleger beteiligt sich grundsätzlich als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />

Der Anleger kann im Zeichnungsschein die Umwandlung<br />

seiner Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist mit<br />

Eintragung in das Handelsregister verlangen. Dazu hat er<br />

der Fondsgesellschaft auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte<br />

Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />

zur Verfügung zu stellen. Die zu erteilende Vollmacht ist im<br />

Beteiligungsangebot exemplarisch abgedruckt und wird<br />

dem Anleger mit der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

zugesandt. Dieses Formblatt ist vollständig ausgefüllt,<br />

unverändert und mit notariell beglaubigter Unterschrift im<br />

Original an die ALCAS zu übersenden. Die Umwandlung der<br />

Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist wird erst<br />

mit der Eintragung des Anlegers in das Handelsregister<br />

wirksam. Der geschäftsführende Kommanditist wird die<br />

entsprechende Anmeldung zum Handelsregister veranlassen.<br />

Mit Ausnahme der zu beglaubigenden Vollmacht werden<br />

Kosten, die mit dem Eintritt der Kommanditisten zur Fondsgesellschaft<br />

entstehen, von der Fondsgesellschaft übernommen<br />

und sind insoweit in der Prognoserechnung enthalten.<br />

Die Kosten der Handelsregistervollmacht hängen von der<br />

Höhe der Beteiligung ab und können daher nicht beziffert<br />

werden.<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung (zum Beispiel Ausschüttungen/Entnahmen)<br />

erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Tölzer Str. 15,<br />

82031 Grünwald (Zahlstelle).<br />

Der Vertrieb des öffentlichen Angebots beginnt einen Werktag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gemäß § 9<br />

Absatz 1 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung und<br />

endet mit Vollplatzierung des Beteiligungsangebots, plangemäß<br />

am 31. 12. 2005, spätestens jedoch am 30. 06. 2006.<br />

78 I Die Beteiligung


Erforderliche Unterlagen<br />

Zur Zeichnung eines Fondsanteils sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />

Adresse zu senden:<br />

ALCAS GmbH<br />

CC Investorenbetreuung<br />

Stichwort: LUMBAR KG<br />

Tölzer Straße 30<br />

82031 Grünwald<br />

Die an die ALCAS zu sendenden Unterlagen sind:<br />

Die Beteiligungserklärung ist erst mit der Unterzeichnung<br />

durch den Treuhandkommanditisten angenommen. Der<br />

Anleger erhält, soweit abwicklungstechnisch möglich, eine<br />

Benachrichtigung über die Annahme vor dem Zahlungstermin.<br />

Der Zugang dieser Annahmeerklärung beim Anleger ist<br />

jedoch nicht für die Wirksamkeit seiner Beteiligung erforderlich.<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Anleger kann seine Beteiligungserklärung innerhalb von<br />

zwei Wochen widerrufen. Im Falle des Widerrufs wird die<br />

geleistete Einlage zurückgewährt.<br />

vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

mit Legitimationsnachweis und Widerrufsbelehrung<br />

inklusive Einzugsermächtigung für einmalige Lastschrift<br />

eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und<br />

Rückseite) oder gültigen Reisepasses<br />

Falls eine Umwandlung in eine direkte Beteiligung als Kommanditist<br />

erwünscht ist:<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht (nach Übersendung<br />

des vorausgefüllten Formulars durch die ALCAS)<br />

Die Berücksichtigung der Zeichnung erfolgt nach der Reihenfolge<br />

des Eingangs der Zeichnungsunterlagen bei der ALCAS.<br />

Unvollständige oder nicht vollständig ausgefüllte Zeichnungsunterlagen<br />

werden in der Bearbeitung zurückgestellt. Mündlich<br />

oder telefonisch eingegangene Beitrittswünsche können<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Einzahlung<br />

Die Einlagen der Treugeber/Kommanditisten sind am<br />

23. 12. 2005 (Beitritt 31. 12. 2005) beziehungsweise 29. 06. 2006<br />

(Beitritt 30. 06. 2006) zur Einzahlung fällig.<br />

Der Lastschrifteinzug wird durch die Fondsgesellschaft für<br />

die Beteiligung am 21. 12. 2005 (Beitritt 31. 12. 2005) beziehungsweise<br />

27.06.2006 (Beitritt 30. 06. 2006) durchgeführt.<br />

Die Anleger verpflichten sich, den entsprechenden Betrag<br />

zuzüglich 5 % Agio rechtzeitig auf dem im Zeichnungsschein<br />

benannten Konto (Bankverbindung 2) bereitzustellen. Zur<br />

Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist der Eingang<br />

der Zeichnungsunterlagen sowie deren Gegenzeichnung<br />

durch den Treuhandkommanditisten bis einschließlich<br />

16. 12. 2005, 17.00 Uhr, beziehungsweise 23. 06. 2006, 17.00<br />

Uhr, erforderlich.<br />

Bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren müssen<br />

die vorgenannten Beträge unverzüglich nach Zeichnung auf<br />

das im Zeichnungsschein genannte Konto der Fondsgesellschaft<br />

überwiesen werden, so dass der Zahlungseingang<br />

spätestens am 23. 12. 2005 (Beitritt 31. 12. 2005) beziehungsweise<br />

29. 06. 2006 (Beitritt 30. 06. 2006) festgestellt wird.<br />

79


Kontoinhaber/Fondsgesellschaft:<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Kontoverbindung:<br />

Konto-Nr. 5 274 047 02<br />

Dresdner Bank AG, Grünwald<br />

BLZ 700 800 00<br />

Bitte die AÜ-Nr. (vergleiche hierzu Zeichnungsschein) und<br />

Name, Vorname als Verwendungszweck angeben.<br />

Die Einhaltung der Zahlungstermine ist von erheblicher Bedeutung.<br />

Eine verspätete Einzahlung kann zum Ausschluss<br />

des Anlegers und zur Verpflichtung von Schadenersatz führen<br />

(siehe § 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die im Handelsregister in EUR einzutragende Haftsumme<br />

entspricht 10 % der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 3 Ziffer 5<br />

des Gesellschaftsvertrages).<br />

Hinweise<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (das heißt keine Ehepaare<br />

und BGB-Gesellschaften, keine Vereine oder sonstige Gesellschaften<br />

oder Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder<br />

das Halten von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist nicht<br />

zulässig. Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen<br />

sind die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH sowie<br />

der Einzahlungs- und Platzierungsgarant beziehungsweise<br />

von diesem zu benennende Dritte sowie dessen Vertriebspartner<br />

und der geschäftsführende Kommanditist im Falle<br />

des Ausscheidens eines Gesellschafters.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist nur für die Platzierung und<br />

den Vertrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

bestimmt. Es richtet sich insbesondere nicht an Personen,<br />

die Staatsbürger der USA, Kanadas, Australiens oder Japans<br />

sind, dort wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthaltsoder<br />

Arbeitserlaubnis (zum Beispiel Green Card) verfügen.<br />

Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften, die nach dem<br />

Recht dieser Länder errichtet worden sind oder dort ihren<br />

Sitz haben, sind von einer Beteiligung ebenso ausgeschlossen<br />

wie Vermögensmassen (zum Beispiel Trusts), die in diesen<br />

Ländern steuerpflichtig sind.<br />

Das Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache herausgegeben.<br />

Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation während der Laufzeit<br />

der Beteiligung in deutscher Sprache führen.<br />

Es wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

zu Grunde gelegt.<br />

80 I Die Beteiligung


Die Übersicht zu den Vertragspartnern<br />

Initiator<br />

Firma<br />

ALCAS GmbH<br />

Sitz<br />

Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Str. 30<br />

82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 103 659, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 10. 09. 1993<br />

Aufnahme der Geschäftstätigkeit 10. 08. 1993<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Konzeptionierung und Verwaltung von Mobilien- und Immobilienfonds sowie<br />

Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und beweglichen Sachen, Verwaltung<br />

von Baulichkeiten, Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck, ferner<br />

Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von<br />

Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche<br />

Räume, Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer Kapitalanlagegesellschaft,<br />

Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, Erwerb von öffentlich<br />

angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft und von<br />

verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- und Kommanditgesellschaft.<br />

Stammkapital EUR 102.258,38<br />

Geschäftsführer<br />

Maria Dietenberger, Grünwald<br />

Dr. Thomas Schröer, Grünwald<br />

Anton Wallisch, Grünwald<br />

Vertretungsbefugnis<br />

Zwei Geschäftsführer gemeinsam beziehungsweise einzeln mit einem<br />

Prokuristen<br />

Gesellschafter<br />

KGAL Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald (100 %), eine 100%-Tochter der<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald<br />

Verwaltungsratsmitglieder<br />

Ulrich Berger<br />

Stephan Gemkow<br />

Horst-Günther Schulz<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Landratsamt München<br />

Fondsgesellschaft<br />

Firma<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Sitz<br />

Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

Kommanditgesellschaft<br />

82 I Die Übersicht zu den Vertragspartnern


Maßgebliche Rechtsordnung<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

Handelsregister<br />

HRA 81 362, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung 01. 01. 2003<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gewährung von Finanzierungsmitteln für den Erwerb, die Errichtung, Vermietung,<br />

Verwertung und Verwaltung der Allianz Arena in München, sowie das Eingehen<br />

von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in § 34c GewO aufgeführt sind und das Betreiben von Bankgeschäften.<br />

Kommanditkapital (nach Vollplatzierung) EUR 76.550.500<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

Persönlich haftender Gründungsgesellschafter<br />

Firma<br />

LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz<br />

Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 145 329, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 22. 11. 2002<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und<br />

beweglichen Sachen und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art<br />

sowie Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder<br />

die sonst staatlicher Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Geschäftsführer<br />

Ulrich Berger, Grünwald<br />

Horst-Günther Schulz, Grünwald<br />

Alle Geschäftsführer sind geschäftsansässig in Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Die Geschäftsführer besitzen keine speziellen Funktionen und erhalten keine<br />

Vergütung.<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (99,6%)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (0,4 %)<br />

83


Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft<br />

Firma<br />

KOSA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz<br />

Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 65 218, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 17. 02. 1981<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und<br />

Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art, sowie das Eingehen von<br />

Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />

die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind.<br />

Stammkapital EUR 511.291,88<br />

Geschäftsführer<br />

Ulrich Berger, Grünwald<br />

Horst-Günther Schulz, Grünwald<br />

Alle Geschäftsführer sind geschäftsansässig in Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (99,5%)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,5 %)<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

Firma<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz<br />

Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 154 775, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 23. 11. 2004<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und<br />

beweglichen Sachen und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art<br />

sowie Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder<br />

sonst staatlicher Genehmigung im Sinne des 8 GmbHG bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

84 I Die Übersicht zu den Vertragspartnern


Geschäftsführer<br />

Ulrich Berger, Grünwald<br />

Horst-Günther Schulz, Grünwald<br />

Alle Geschäftsführer sind geschäftsansässig in Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Die Geschäftsführer besitzen keine speziellen Funktionen und erhalten keine<br />

Vergütung.<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (0,4 %)<br />

Treuhandkommanditist<br />

Firma<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />

Sitz<br />

Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Str. 15<br />

82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 93 407, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 14. 12. 1990<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen, ausgenommen sind insbesondere<br />

Tätigkeiten oder Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach<br />

§34c GewO oder nach dem Kreditwesengesetz oder nach dem Gesetz über<br />

Kapitalanlagegesellschaften bedürfen. Die Gesellschaft kann Gewinnabführungsverträge<br />

abschließen.<br />

Stammkapital EUR 25.564,59<br />

Geschäftsführer<br />

Gert Waltenbauer, Grünwald (auch Mitarbeiter der KG Allgemeine Leasing<br />

GmbH & Co.)<br />

Stefan Weber, Grünwald (auch Mitarbeiter des Initiators)<br />

Vertretungsbefugnis<br />

Beide gemeinsam<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (99 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (1 %)<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarant<br />

Firma<br />

Dresdner Bank AG<br />

Sitz<br />

Frankfurt am Main<br />

Anschrift Jürgen-Ponto-Platz 1<br />

60301 Frankfurt am Main<br />

Rechtsform<br />

Aktiengesellschaft<br />

Handelsregister<br />

HRB 14 000, Amtsgericht Frankfurt am Main<br />

85


Eigenkapitalvermittler/Einzahlungsverwalter<br />

Firma<br />

ALCAS GmbH<br />

Die übrigen Angaben sind unter „Initiator“ aufgeführt.<br />

Fondsverwalter<br />

Firma<br />

ALCAS GmbH beziehungsweise von dieser beauftragte Dritte. Die übrigen<br />

Angaben sind unter „Initiator“ aufgeführt.<br />

Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen<br />

Die KGAL ist 100%ige Gesellschafterin der KGAL Beteiligungsgesellschaft mbH.<br />

Diese ist wiederum zu 100% Gesellschafterin der ALCAS GmbH. Damit ist die<br />

KGAL mittelbar Alleingesellschafterin der ALCAS GmbH.<br />

Die KGAL ist Alleingesellschafterin der INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („INVENTO“). Die KGAL (zu 99%) und die INVENTO (zu 1%) sind<br />

Gesellschafter der TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH („TERTIA“). Damit ist die<br />

KGAL unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafterin der TERTIA.<br />

Die KGAL ist ferner zu 100% Gesellschafterin der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („PARTUS“). Die KGAL (zu 99,6%) und die PARTUS<br />

(zu 0,4%) sind Gesellschafter der LUMBAR GmbH. Damit ist die KGAL unmittelbar<br />

und mittelbar Alleingesellschafterin der LUMBAR GmbH. Die LUMBAR GmbH<br />

ist ohne kapitalmäßige Beteiligung persönlich haftender Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Die KGAL (zu 99,6%) und die PARTUS (zu 0,4%) sind auch Gesellschafter<br />

der LONTAR GmbH. Damit ist die KGAL unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafterin<br />

der LONTAR GmbH. Die LONTAR GmbH ist geschäftsführender<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft.<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Die Herren Ulrich Berger und Horst-Günther Schulz sind Geschäftsführer des<br />

Komplementärs der KGAL (der Allgemeine Leasing GmbH), der KGAL Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH, der INVENTO, der PARTUS, der LUMBAR GmbH sowie<br />

der LONTAR GmbH.<br />

86 I Die Übersicht zu den Vertragspartnern


Der Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele wurden von der ALCAS<br />

GmbH unter Zugrundelegung der angegebenen Prämissen<br />

zusammengestellt. Sie beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen<br />

und steuerlichen Vorschriften, Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Das Beteiligungsangebot wurde nach dem Standard IDW<br />

ES4 n. F. des Instituts für Wirtschaftsprüfer erstellt.<br />

Eine Haftung für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche<br />

Entwicklungen und durch Änderungen der rechtlichen<br />

Grundlagen kann nicht übernommen werden.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit der Übernahme der<br />

Beteiligung verfolgten steuerlichen Ziele und eine abschließende<br />

Bestätigung der Annahmen durch die Betriebsprüfung<br />

wird nicht übernommen. Auf vom Inhalt des Beteiligungsangebots<br />

abweichende Angaben kann sich der Anleger nur<br />

dann und insoweit berufen, als diese vor der Beteiligung<br />

durch den Initiator ihm gegenüber schriftlich bestätigt worden<br />

sind.<br />

Redaktionsstand des vorliegenden Beteiligungsangebots ist<br />

der 01. 09. 2005.<br />

Der Angabenvorbehalt I 87


Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma LUMBAR Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“ genannt).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist die Gewährung<br />

von Finanzierungsmitteln für den Erwerb, die Errichtung,<br />

Vermietung, Verwertung und Verwaltung der Allianz Arena in<br />

München, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck;<br />

ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c GewO<br />

aufgeführt sind und das Betreiben von Bankgeschäften.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Gesellschafter-Einlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die LUMBAR Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald. Er leistet<br />

keine Einlage und ist am Vermögen der Fondsgesellschaft nicht<br />

beteiligt.<br />

2. Geschäftsführender Kommanditist ist die LONTAR Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald und einer<br />

Kommanditeinlage von EUR 500. Die in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme beträgt EUR 50.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA Beteiligungstreuhand<br />

GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“<br />

genannt). Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Beteiligungsanteile der wirksam<br />

beigetretenen Treugeber. Der Treuhandkommanditist ist<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig<br />

vom Zeitpunkt seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt<br />

und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />

das Kommanditkapital durch Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

beziehungsweise durch die Erhöhung seines Kapitalanteils<br />

auf insgesamt bis zu EUR 76.550.500 zu erhöhen. Der Treuhandkommanditist<br />

tritt in die Fondsgesellschaft im Innenverhältnis<br />

mit Wirkung zum Ablauf des 31. 12. 2005 mit den von den Treugebern<br />

bis einschließlich 23. 12. 2005 gezeichneten Einlagen ein,<br />

ohne dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung der<br />

Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung des<br />

Eintritts in das Handelsregister. Zum 30.06.2006 erfolgt eine<br />

Erhöhung des Kommanditkapitals beziehungsweise des Kapitalanteils<br />

des Treuhandkommanditisten im Umfang derjenigen<br />

Beteiligungsbeträge, die von Treugebern/Kommanditisten in der<br />

Zeit vom 24. 12. 2005 bis 29. 06. 2006 gezeichnet wurden. Sofern<br />

die Summe der bis zum 23. 12. 2005 gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

nicht EUR 76.550.500 (ohne Agio) erreicht, ist der<br />

Treuhandkommanditist zusätzlich berechtigt, zum 30. 12. 2005<br />

mit den bis zu diesem Tag gezeichneten Beteiligungsbeträgen seinen<br />

Kommanditanteil zu erhöhen.<br />

Die Kommanditeinlage jedes neu aufgenommenen Kommanditisten<br />

oder des sich über den Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

mit dem Treuhandkommanditisten indirekt neu beteiligenden<br />

Treugebers muss grundsätzlich mindestens auf EUR 10.000 oder<br />

einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren, höheren Betrag oder, im<br />

Falle der Überzeichnung, auf den zugeteilten geringeren Betrag<br />

lauten.<br />

4. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen als<br />

Kommanditisten oder Treugeber der Fondsgesellschaft beitreten.<br />

Im Einzelfall können jedoch auch juristische Personen oder<br />

Personenhandelsgesellschaften aufgenommen werden. Eine Beteiligung<br />

von BGB-Gesellschaften, Ehepaaren, Vereinen, sonstigen<br />

Gesellschaften oder Gemeinschaften ist ausgeschlossen. Der Erwerb<br />

oder das Halten von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist<br />

nicht zulässig.<br />

5. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines übernommenen<br />

Beteiligungsbeträge (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur<br />

Fondsgesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das<br />

Handelsregister einzutragende Hafteinlage entspricht 10 % der<br />

Pflichteinlage.<br />

6. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />

jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I) verbucht<br />

werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden.<br />

Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung der<br />

Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit nichts<br />

anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch einstimmigen<br />

Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit in<br />

diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist. Für jeden Gesellschafter<br />

wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />

II), auf dem Agio, Gewinnzuschreibungen, Verluste und Gewinnentnahmen<br />

sowie Einlagen gemäß § 7 Ziffer 4 und § 11 verbucht<br />

werden, und ein Kapitalkonto III, auf dem Kapitalrückzahlungen<br />

verbucht werden, gebildet. Die Kapitalkonten werden nicht verzinst.<br />

7. Alle Kommanditisten sind verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />

unverzüglich eine umfassende Handelsregistervollmacht in notariell<br />

beglaubigter Form zur Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter für die gesamte Dauer der Beteiligung<br />

88 I Der Gesellschaftsvertrag


zur Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit der Eintragung<br />

in das Handelsregister bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden<br />

Kosten sind von den Kommanditisten selbst zu tragen.<br />

Dies gilt insbesondere auch für aufgrund Rechtsnachfolge neu<br />

hinzugekommene Kommanditisten.<br />

§ 4<br />

Einzahlung der Gesellschafter-Einlagen<br />

1. Die Einlagen der Treugeber/Kommanditisten sind in Höhe der<br />

Beteiligungsbeträge zuzüglich Agio zum 23. 12. 2005 (Beitritt<br />

31. 12. 2005) oder zum 29. 06. 2006 (Beitritt 30. 06. 2006) beziehungsweise<br />

am 30. 12. 2005 (im Falle des § 3 Ziffer 3 Satz 6) zur<br />

Einzahlung fällig und werden durch die Fondsgesellschaft von<br />

dem im Zeichnungsschein des jeweiligen Treugebers/Kommanditisten<br />

bezeichneten Konto eingezogen. Die Treugeber/Kommanditisten<br />

verpflichten sich, die Einzahlungsbeträge rechtzeitig<br />

auf dem vorgenannten Konto bereitzustellen. Bei Nichtteilnahme<br />

am Lastschrifteinzug per Einzugsermächtigung müssen die vorgenannten<br />

Einlagen spätestens am 23. 12. 2005 (Beitritt 31. 12. 2005)<br />

beziehungsweise am 29. 06. 2006 (Beitritt 30. 06. 2006) und im<br />

Falle des § 3 Ziffer 3 Satz 6 am 30. 12. 2005 (Wertstellung) auf das<br />

im Zeichnungsschein genannte Konto der Fondsgesellschaft<br />

überwiesen werden. Sämtliche hierfür bei der Fondsgesellschaft<br />

anfallenden Kosten sind vom jeweiligen Treugeber/Kommanditisten<br />

zu tragen.<br />

Ist der Beteiligungsbetrag zuzüglich Agio nicht fristgerecht auf<br />

dem in den Zeichnungsunterlagen genannten Konto der Fondsgesellschaft<br />

eingegangen, kann eine außerordentliche Kündigung<br />

durch den geschäftsführenden Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2<br />

(a) oder (b) erfolgen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann von einem säumigen Treugeber/Kommanditisten<br />

bei einer verspäteten Einzahlung Zinsen gemäß<br />

§ 288 BGB seit Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Einlageleistung<br />

oder einem früheren Ausscheiden durch Ausschluss gemäß § 8<br />

Ziffer 2 verlangen.<br />

2. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Einlage nach Vorliegen entsprechender Treuhandaufträge der<br />

Treugeber durch Eingang des gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Gesellschaftsbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er<br />

Treuhandverträge geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen<br />

der Treugeber Folge. Liegen keine Weisungen des Treugebers<br />

vor, so übt er die Gesellschafterrechte insoweit im Interesse des<br />

Treugebers aus. Hiervon ausgenommen ist die Ausübung von<br />

Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich durch die Treugeber<br />

oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden die<br />

Treugeber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt.<br />

Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte (siehe § 13), die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />

einem Abfindungsguthaben, einem nach Liquidation verbleibenden<br />

Vermögen der Gesellschaft sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />

Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung<br />

auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

gelten insoweit entsprechend für die Treugeber, auch<br />

wenn die Treugeber nicht ausdrücklich erwähnt sind.<br />

3. Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

der Treuhandkommanditistenstellung, erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von EUR 10.000 p. a. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist jeweils jährlich nachschüssig zum 30. 12.<br />

eines Jahres fällig, erstmals zum 30. 12. 2006 und letztmals zum<br />

Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft.<br />

§ 6<br />

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 7<br />

Belastung und Übertragung<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen,<br />

soweit dadurch Gesellschaftsanteile von unter EUR<br />

10.000 oder nicht durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen<br />

sollten. § 3 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />

Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

von den Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil führt, insbesondere<br />

die Bestellung eines Nießbrauchs, ist unzulässig.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01. 01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam.<br />

89


2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zur Erteilung der Zustimmung in angemessener<br />

Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />

Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig, ob im<br />

Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden<br />

alle Konten gemäß § 3 Ziffer 6 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils<br />

erfolgt die Fortführung auf getrennten Konten in dem der<br />

Teilung entsprechenden Verhältnis. Die Übertragung oder der<br />

Übergang einzelner Rechte und/oder Pflichten hinsichtlich nur<br />

einzelner Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen<br />

Gesellschaftsanteil nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten einer ganzen/teilweisen Übertragung oder Belastung<br />

sowie eines ganzen oder teilweisen Übergangs, insbesondere die<br />

Kosten der Handelsregistereintragungen, tragen im Verhältnis zur<br />

Fondsgesellschaft der übertragende beziehungsweise der belastende<br />

Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner.<br />

Darüber hinaus tragen der übertragende/belastende Gesellschafter<br />

sowie der Erwerber die Kosten des Verwaltungsaufwandes, die<br />

der Fondsgesellschaft von ihrer Verwalterin in Rechnung gestellt<br />

werden, bis zur Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner. Der<br />

Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Einlage in entsprechender<br />

Höhe in sein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu leisten. § 11<br />

bleibt unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />

sowie Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />

abzutreten;<br />

(b) dem Platzierungsgaranten und dessen Vertriebspartnern<br />

gestattet, den Gesellschaftsanteil, den er im Rahmen seiner<br />

Platzierungsgarantie gezeichnet hat, jederzeit und ohne<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters auf<br />

Dritte zu übertragen,<br />

(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Falle des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

gestattet, eine Übertragung des Gesellschaftsanteils des<br />

ausscheidenden Gesellschafters auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals jedoch zum Ablauf<br />

des 30. 06. 2020, durch eingeschriebenen Brief kündigen, danach<br />

mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die<br />

Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung<br />

ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem<br />

Zeitpunkt, für den er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft<br />

aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb von<br />

6 Monaten nach Zugang der Kündigung die Liquidation oder tritt<br />

die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen im Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters in Liquidation, so<br />

nimmt der kündigende Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung mit<br />

sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter seine Einlage ganz oder teilweise nicht<br />

rechtzeitig leistet (§ 4) beziehungsweise eine diesbezüglich<br />

erteilte Einzugsermächtigung widerruft;<br />

(b) dieser Gesellschafter vor Einzahlung der Kapitaleinlage verstirbt<br />

und die Erben die Einzahlung nicht rechtzeitig vornehmen,<br />

wobei der Lauf der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft<br />

beziehungsweise einer etwaigen Erbauseinandersetzung<br />

unberücksichtigt bleibt;<br />

(c) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffer 4<br />

und § 11 der Fondsgesellschaft nicht unverzüglich nach schriftlicher<br />

Aufforderung durch den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

alle Nachteile aufgrund des Gesellschafterwechsels<br />

oder aufgrund von Handlungen oder dem Verhalten, der<br />

Person oder Rechtsform des Gesellschafters erstattet;<br />

(d) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(e) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird oder<br />

(f) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Im Falle einer teilweisen Nichtleistung der Einlage gemäß lit. (a)<br />

oder (b) kann ein Ausschluss auch nur hinsichtlich dieses Teils<br />

erfolgen.<br />

90 I Der Gesellschaftsvertrag


Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zum genannten späteren Zeitpunkt aus der<br />

Fondsgesellschaft aus. Die Ausschließungserklärung gilt spätestens<br />

3 Tage nach Absendung an die zuletzt der Fondsgesellschaft<br />

schriftlich genannte Adresse als zugegangen.<br />

Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil<br />

wird die Ausschließung unwirksam, wenn der betroffene Gesellschafter<br />

innerhalb eines Monats ab Zugang der Ausschließungserklärung<br />

die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist werden<br />

alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden Zahlungen aus dem<br />

Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für alle Gesellschafter ausgesetzt.<br />

3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />

wächst den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer<br />

bisherigen Beteiligung an. Die Treugeber nehmen über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Anwachsung teil, im Übrigen<br />

reduziert sich die Einlage des Treuhandkommanditisten um die<br />

Einlage eines ausgeschiedenen Treugebers.<br />

4. In den Fällen der Ziffer 2 ist der geschäftsführende Gesellschafter<br />

nach seiner Wahl unter Befreiung von den Beschränkungen des<br />

§181 BGB auch berechtigt und bevollmächtigt, statt der Ausschließung<br />

den Anteil des betroffenen Gesellschafters auf einen<br />

oder mehrere von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />

benennende(n) Dritte(n) zu übertragen. Die Übertragung erfolgt<br />

zu dem in § 10 festgelegten Wert.<br />

§ 9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen<br />

Erbquote über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft<br />

wird mit den Erben fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch<br />

Vorlage eines Erbscheines, die Testamentsvollstrecker durch Vorlage<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses legitimieren. Werden<br />

der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />

Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />

Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und/oder eine „legal opinion“ (Rechtsgutachten)<br />

über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins verzichten,<br />

wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift<br />

einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />

(notarielles Testament/Erbvertrag) nebst zugehöriger<br />

Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Fondsgesellschaft<br />

darf denjenigen, der darin als Erbe bezeichnet ist, als Berechtigten<br />

ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf ihn umschreiben,<br />

ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung<br />

an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />

Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />

Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen/<br />

Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />

zu leisten.<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

beziehungsweise des Erbfalls und ohne Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung<br />

soll dabei nicht unterschritten werden.<br />

§ 10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern/Abfindung<br />

1. Falls ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1 aus<br />

der Fondsgesellschaft ausscheidet, richtet sich seine Abfindung<br />

nach dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Der Verkehrswert wird<br />

von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen bestimmt. Die Auszahlung der Abfindung kann<br />

nicht vor Ablauf von 6 Monaten seit dem Ausscheiden verlangt<br />

werden. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung zum dann geltenden<br />

Marktzinssatz verzinst.<br />

2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 (a) oder (b) ausgeschlossen,<br />

weil er seine Einlage ganz oder teilweise nicht erbracht<br />

hat, steht ihm bis zur Einzahlung eine Abfindung in Höhe der von<br />

ihm geleisteten Einlage, danach eine Abfindung in Höhe der von<br />

ihm geleisteten Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen,<br />

höchstens aber der Verkehrswert seiner Beteiligung zu. Der<br />

Verkehrswert wird von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.<br />

3. Scheidet ein Gesellschafter durch Ausschluss gemäß § 8 Ziffer 2<br />

(c) bis (f) aus der Fondsgesellschaft aus, erhält er eine Abfindung<br />

in Höhe des Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der<br />

Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem<br />

Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter<br />

Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen sowie<br />

noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4 und § 11, höchstens aber den Verkehrswert. Der<br />

Verkehrswert wird von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.<br />

91


Der geschäftsführende Gesellschafter hat weiterhin die Möglichkeit,<br />

den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen Gesellschafters<br />

an Dritte zu veräußern. In diesem Fall steht dem ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter der Veräußerungserlös abzüglich einer Provision<br />

von 9 % des Veräußerungserlöses zu.<br />

Die vom Gesellschafter zu zahlenden Beträge werden 4 Wochen<br />

nach Anforderung durch die Fondsgesellschaft fällig. Ein von der<br />

Fondsgesellschaft zu leistender Betrag wird ebenfalls 4 Wochen<br />

nach Anforderung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter fällig,<br />

frühestens jedoch 12 Monate nach Ausscheiden des Gesellschafters.<br />

4. §7 Ziffer 4 und § 11 gelten entsprechend.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend können der persönlich haftende Gesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von der Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (zum Beispiel<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die auf Handlungen<br />

beziehungsweise dem Verhalten eines Gesellschafters<br />

beruhen oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit/Rechtsform<br />

eines Gesellschafters haben, sind von den jeweiligen<br />

die Belastung auslösenden Gesellschaftern und einem<br />

etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich des betroffenen Gesellschaftsanteils)<br />

als Gesamtschuldner zu tragen. Dieser hat auf<br />

Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters unverzüglich<br />

eine Einlage in entsprechender Höhe in sein variables Kapitalkonto<br />

(Kapitalkonto II) zu leisten.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen<br />

Gesellschafter einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer<br />

Erstattungsforderung vorzulegen. Soweit und solange die<br />

Erstattungsforderung nicht beziffert werden kann, ist die<br />

Fondsgesellschaft im Falle der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

beziehungsweise des Ausscheidens eines Gesellschafters berechtigt,<br />

als Sicherheit für ihre Erstattungsforderung gegen den<br />

betroffenen Gesellschafter ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe<br />

des voraussichtlichen Erstattungsbetrages gegen den Anspruch<br />

auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens/Liquidationsguthabens<br />

geltend zu machen. Im Falle der Übertragung<br />

oder der sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles kann<br />

der geschäftsführende Gesellschafter seine gemäß § 7 Ziffer 1<br />

erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Sicherheitsleistung<br />

für diese Erstattungsforderung der Fondsgesellschaft<br />

abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft, insbesondere<br />

nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide, die Bezifferung<br />

ihrer Erstattungsforderung möglich ist, hat sie unverzüglich die<br />

endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung<br />

1. Zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist allein die Kommanditistin<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

berechtigt und verpflichtet. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH ist von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Zur Wahrnehmung der Geschäftsführung wird dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter hiermit Vollmacht erteilt, Handlungen<br />

jeder Art, die im Zusammenhang mit der Sicherung des Gesellschaftszwecks<br />

stehen, einschließlich der Erteilung von Untervollmachten,<br />

für die Fondsgesellschaft vorzunehmen. Er hat Anspruch<br />

auf Erteilung dieser Vollmacht in notarieller Form.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

nach § 116 Abs. 1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />

(a) der Abschluss und die Durchführung von Darlehensverträgen<br />

zur Ausreichung von Finanzierungsmitteln an die Allianz Arena<br />

München Stadion GmbH zur (Teil-) Finanzierung der Allianz<br />

Arena München;<br />

(b) der Abschluss und die Durchführung von Sicherungsvereinbarungen<br />

zur Besicherung der Forderungen der Fondsgesellschaft<br />

aus den in lit. (a) genannten Darlehensverträgen;<br />

(c) der Abschluss von Vermittlungsverträgen und Konzeptionsverträgen<br />

sowie der Abschluss von Vereinbarungen über die<br />

Platzierung von Eigenkapital einschließlich Platzierungsgarantien;<br />

(d) der Abschluss, die Anpassung und Durchführung von Verwaltungs-<br />

und Geschäftsbesorgungsverträgen;<br />

(e) die Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer Liquiditätsreserve;<br />

(f) die Buchführung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

der Fondsgesellschaft;<br />

(g) die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte und die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus den von der<br />

Fondsgesellschaft abgeschlossenen Verträgen, einschließlich<br />

Vergleichsabschlüssen.<br />

92 I Der Gesellschaftsvertrag


4.Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Solche Schadensersatzansprüche<br />

aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren 6 Monate<br />

nach Kenntniserlangung von der zum Schadensersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den/die Anspruchsteller, spätestens<br />

jedoch 3 Jahre nach Vornahme/Unterlassung der zum Schadensersatz<br />

verpflichtenden Handlung.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es findet jährlich bis zum 30. 09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt die Beschlussfassung<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf von<br />

4 Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen an<br />

die Gesellschafter/Treugeber liegen darf. Die Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />

sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse gerichtet wurde. Ist der Aufenthalt eines<br />

Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus anderen<br />

Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt werden,<br />

so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes.<br />

Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche Abstimmungspunkte,<br />

die Mitteilung des genauen Verfahrens, die Angabe<br />

des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />

Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />

4. Jeder Gesellschafter kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen. Diese führt die außerordentliche Beschlussfassung<br />

im Umlaufverfahren durch. Bei Eilbedürftigkeit kann sie die<br />

Frist zur Abgabe der Stimmen auf 10 Tage ab Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Er hat<br />

dann eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />

bestimmenden Ort vorzusehen. Die Einberufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen; maßgeblich<br />

ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbedürftigkeit kann<br />

die Frist auf 10 Tage verkürzt werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß,<br />

wenn sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt wurde. Ist der<br />

Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder kann er aus<br />

anderen Gründen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

nicht geladen werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur<br />

Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn, dass ein Vertreter vorhanden<br />

und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich bekannt<br />

gegeben worden ist.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und benennt<br />

einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

beziehungsweise vertreten sind.<br />

Jeder Treugeber/Kommanditist kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Treugeber/Kommanditisten,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen<br />

Testamentsvollstrecker oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen<br />

als die genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters, die nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden darf. Eine entsprechende Vollmacht bedarf der<br />

Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />

Stimmrecht wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

Weisungen erteilen; auch die generelle Weisung, für ihn<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten<br />

Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber/<br />

Kommanditist selbst.<br />

93


6. Je volle EUR 1.000 der Einlage der Gesellschafter oder Treugeber<br />

gewähren eine Stimme. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

und der geschäftsführende Gesellschafter LONTAR Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH verfügen über jeweils 50 Stimmen.<br />

Die Treugeber haben gemäß ihrer Einlage ein eigenes Stimmrecht.<br />

Der Treuhandkommanditist hat kein eigenes Stimmrecht,<br />

auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten.<br />

7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses und<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung;<br />

b) Verwendung von Jahresüberschüssen und Fehlbeträgen einschließlich<br />

der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten;<br />

c) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

d) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

f) Auflösung der Gesellschaft;<br />

g) Ausübung von Kündigungsrechten der Fondsgesellschaft aus<br />

den in § 12 Ziffer 3 lit. a) genannten Verträgen.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund<br />

zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist.<br />

Bei mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige<br />

beschlossen, die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen,<br />

nicht und verspätet eingehende (§ 13 Ziffer 3 Abs. 2) sowie<br />

sonst ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

9. Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft können nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen und mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters beschlossen werden. Auch der Ausschluss eines<br />

persönlich haftenden Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht<br />

und der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis können<br />

ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.<br />

10.Änderungsbeschlüsse, die nicht alle Gesellschafter formell und<br />

materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern zusätzliche Pflichten<br />

auferlegen oder die Rechtsstellung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters zu dessen Nachteil verändern, bedürfen der<br />

Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

beziehungsweise des Versammlungsprotokolls<br />

angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Sondereinnahmen und -werbungskosten<br />

1. Der Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr ist innerhalb<br />

der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für<br />

die Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss<br />

ist von einem von den Gesellschaftern durch Beschlussfassung<br />

bestimmten Wirtschaftsprüfer oder einer in<br />

gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu<br />

prüfen. Alsdann ist eine Kopie des Jahresabschlusses oder alternativ<br />

eine Kurzfassung allen Gesellschaftern/Treugebern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />

Beschlussfassung zuzuleiten. Der Abschlussprüfer für das<br />

Geschäftsjahr 2005 wird von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

bestimmt.<br />

2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten der geschäftsführende<br />

Gesellschafter LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH für seine Aufwendungen einschließlich seiner Rechtsformkosten<br />

und für die Übernahme der Geschäftsführung für das Jahr<br />

2005 und die folgenden Jahre eine Pauschalvergütung von EUR<br />

1.000 p. a. zuzüglich einer eventuellen gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

und der persönlich haftende Gesellschafter LUMBAR Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH als Entgelt für seine persönliche<br />

Haftung eine pauschale Haftungsvergütung für das Jahr 2005<br />

und die folgenden Jahre von EUR 1.000 p. a. zuzüglich einer eventuellen<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Der geschäftsführende und<br />

der persönlich haftende Gesellschafter erhalten diese Vergütung<br />

auch im Falle eines Verlustes. Die Vergütung ist jeweils nachschüssig<br />

zum 02. 01. des Folgejahres fällig.<br />

3. Ebenfalls vor Verteilung des Ergebnisses werden sämtliche gemäß<br />

§ 7 Ziffer 4 und § 11 zu erstattenden Abgaben und Kosten<br />

dem jeweiligen Gesellschafter zugewiesen.<br />

4. Im Übrigen sind die Gesellschafter – vorbehaltlich der nachstehenden<br />

Ziffern 5 und 6 – entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

94 I Der Gesellschaftsvertrag


5. Die Ergebnisse der Fondsgesellschaft werden den Treugebern/<br />

Kommanditisten jeweils dergestalt zugewiesen, dass alle Gesellschafter<br />

unabhängig von ihrem Beitrittstermin an den ab dem<br />

01. 01. 2006 erzielten Ergebnissen, soweit steuerrechtlich zulässig,<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Kapitalkonto I)<br />

beteiligt sind. Diese Ergebnisverteilung gilt, bis insoweit eine vollständige<br />

Gleichstellung der Gesellschafter erreicht ist.<br />

6. Die Fondsgesellschaft schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse<br />

an die Gesellschafter der Fondsgesellschaft im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile aus, sofern keine abweichende Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter getroffen wird und vorbehaltlich der<br />

Bildung einer von dem geschäftsführenden Gesellschafter als<br />

angemessen erachteten Liquiditätsreserve. Dies erfolgt unabhängig<br />

von einem Bilanzgewinn/-verlust. Soweit die Ausschüttungen<br />

zu einer Rückzahlung der von den Treugebern/Kommanditisten<br />

im Verhältnis zur Fondsgesellschaft übernommenen Pflichteinlage<br />

führen, besteht keine Verpflichtung der Treugeber/Kommanditisten<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft auf Wiedereinzahlung. Eine<br />

etwaige Haftung gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 172 HGB bleibt unberührt. Die Ausschüttungen erfolgen<br />

halbjährlich nachschüssig bis zum 15. 02. und 15. 08. eines Jahres.<br />

Eine Verzinsung für die Zeit nach dem 31. 12. und dem 30. 06. bis<br />

zur Ausschüttung steht den Gesellschaftern nicht zu.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter LONTAR Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH ist über die in Absatz 1 genannten<br />

Ausschüttungen hinaus berechtigt, für das Geschäftsjahr 2005<br />

diejenigen Beträge aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen, die<br />

der Höhe nach dem auf ihn entfallenden steuerlichen Ergebnis<br />

der Gesellschaft zum 31. 12. 2005 entsprechen.<br />

7. Bei Auflösung der Gesellschaft erhält der geschäftsführende<br />

Gesellschafter LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH ein Vorabergebnis in Höhe eines etwaigen sich zum<br />

31. 12. 2005 ergebenden negativen steuerlichen Kapitalkontos.<br />

8. Sondereinnahmen und -werbungskosten muss jeder Treugeber/<br />

Kommanditist spätestens zum 31. Januar des auf ein Geschäftsjahr<br />

folgenden Jahres der Geschäftsführung bekannt geben.<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht<br />

1. Eine über § 7 Ziffer 4 und § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter und Treugeber<br />

beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />

Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter/Treugeber<br />

nicht.<br />

3. Die Kommanditisten und Treugeber sind zur Verschwiegenheit<br />

gegenüber unbeteiligten Dritten zu allen Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft verpflichtet.<br />

§ 16<br />

Auflösung und Liquidation<br />

1. Die Liquidation der Fondsgesellschaft erfolgt durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter oder durch den/die von ihm zu bestellenden<br />

Liquidator/en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht<br />

es frei, hierzu natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />

2. Im Rahmen der Liquidation sind zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach solche<br />

gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen. Das danach<br />

verbleibende Vermögen wird unter Einbeziehung der Kapitalkonten<br />

an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

ausgezahlt. Eine Haftung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen. Sollte sich für den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH unter Berücksichtigung seines Anteils am<br />

verbleibenden Vermögen der Gesellschaft ein negativer Saldo<br />

seiner Kapitalkonten infolge eines etwaigen negativen handelsrechtlichen<br />

Ergebnisses der Gesellschaft ergeben, so ist er nicht<br />

verpflichtet, den Differenzbetrag auszugleichen.<br />

3. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft. Ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht bereits etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt<br />

auch bei Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Kommanditisten/Treugeber in seiner Beitrittserklärung<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />

Anderen Personen als der Fondsgesellschaft, dem Treuhandkommanditisten,<br />

dem Verwalter der Fondsgesellschaft sowie dessen<br />

95


Muttergesellschaft, den Vertriebspartnern, Steuerberatern und<br />

Wirtschaftsprüfern darf der Treuhandkommanditist keine Auskünfte<br />

über die Beteiligung erteilen, soweit nicht der Treugeber/Kommanditist<br />

ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.<br />

Der Treugeber/Kommanditist ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

seiner in der Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen.<br />

Der Treugeber/Kommanditist hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten<br />

werden nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

Grünwald, den 01. 09. 2005<br />

(Berger)<br />

(Schulz)<br />

LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Berger)<br />

(Schulz)<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Waltenbauer)<br />

(Weber)<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />

§ 19<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung<br />

ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen/-vereinbarungen<br />

oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes beziehungsweise Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt<br />

oder veröffentlicht werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene<br />

Ersatzindex beziehungsweise -referenzzinssatz oder, falls ein solcher<br />

nicht vorgesehen ist, ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

nach Treu und Glauben zu bestimmender Ersatzindex<br />

beziehungsweise -referenzzinssatz.<br />

4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher<br />

Gerichtsstand ist München (Landgericht München I), soweit nicht<br />

gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

besteht.<br />

5. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages vom<br />

01. 01. 03 in der zuletzt gültigen Fassung.<br />

Folgende Regelungen weichen von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zur Kommanditgesellschaft ab:<br />

§1 Firma und Sitz<br />

§2 Gegenstand des Unternehmens<br />

§3 Gesellschafter, Gesellschafter-Einlagen<br />

§4 Einzahlung der Gesellschafter-Einlage<br />

§5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten<br />

Gesellschafter (Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§6 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Belastung und Übertragung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

§8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§9 Tod eines Gesellschafters<br />

§10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern/Abfindung<br />

§11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§12 Geschäftsführung<br />

§13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Sondereinnahmen und Werbungskosten<br />

§15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot,<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

§16 Auflösung und Liquidation<br />

§17 Kosten des Vertrags<br />

§18 Datenschutz<br />

§19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

96 I Der Gesellschaftsvertrag


Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald,<br />

genannten Zeichner<br />

– im Folgenden „Treugeber“ genannt –<br />

und<br />

der TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ genannt –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages, Person<br />

des Treugebers<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt mit Unterzeichnung des jeweiligen<br />

Zeichnungsscheines, mit dem der Zeichner sich als Treugeber<br />

an der LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“ genannt) beteiligen will, durch den<br />

Treuhandkommanditisten zustande. Er gilt ab dem Tag der Unterzeichnung<br />

des Zeichnungsscheins durch den Treuhandkommanditisten.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirkung zu dem sich aus<br />

dem Zeichnungsschein ergebenden Termin im Auftrag des Treugebers<br />

der Fondsgesellschaft als Kommanditist bei und hält treuhänderisch<br />

im eigenen Namen, aber im Umfang der gezeichneten<br />

Beteiligung für Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil<br />

an der Fondsgesellschaft als Treuhandkommanditist.<br />

Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Beteiligungsbetrag.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<br />

3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheitlichen<br />

Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist übertragenen<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen und gemäß der Weisung<br />

der Treugeber aus, sofern nicht ein Treugeber von den ihm nach<br />

§4 zustehenden Befugnissen, sein Stimmrecht selbst auszuüben,<br />

Gebrauch macht.<br />

Sind keine Weisungen erteilt und macht der Treugeber von seinen<br />

Befugnissen nach § 4 keinen Gebrauch, so übt der Treuhandkommanditist<br />

die Rechte im mutmaßlichen Interesse des jeweiligen<br />

Treugebers aus. Hiervon ausgenommen ist die Ausübung von<br />

Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich durch den Treugeber<br />

oder seinen Vertreter.<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung, Ausübung von<br />

Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des<br />

Treugebers auf das jeweils festzustellende Jahresergebnis, die von<br />

der Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen/Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung an.<br />

2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte selbst auszuüben. Der Treuhandkommanditist<br />

wird den Treugeber auf Verlangen entsprechend bevollmächtigen.<br />

Im Übrigen wird der Treuhandkommanditist die Treugeber über<br />

alle wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren. Er kann sich<br />

dabei der von der Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellten<br />

Unterlagen bedienen.<br />

Der Treuhandvertrag I 97


§ 3<br />

Einzahlung des vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seinen im Zeichnungsschein genannten<br />

Beteiligungsbetrag nach Maßgabe der Regelungen in § 4<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu leisten.<br />

2. Ist der im Zeichnungsschein genannte Beteiligungsbetrag nicht<br />

fristgerecht auf dem im Zeichnungsschein genannten Konto der<br />

Fondsgesellschaft eingegangen, kann eine außerordentliche<br />

Kündigung durch den Treuhandkommanditisten gemäß § 7 Ziffer<br />

5 erfolgen.<br />

3. Die Fondsgesellschaft kann von einem säumigen Treugeber bei<br />

einer verspäteten Einzahlung Zinsen gemäß § 288 BGB ab<br />

Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Einlageleistung oder einem früheren<br />

Ausscheiden durch außerordentliche Kündigung gemäß § 7<br />

Ziffer 5 dieses Treuhandvertrages verlangen.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />

Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />

ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das<br />

Ergebnis der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom Treuhandkommanditisten.<br />

Der Treuhandkommanditist leitet eine Kopie des Jahresabschlusses<br />

oder alternativ eine Kurzfassung allen Treugebern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />

Beschlussfassung gemäß § 13 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft zu.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Treugeber/Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, ein Elternteil, ein volljähriges Kind,<br />

einen Testamentsvollstrecker oder seinen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die<br />

genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht<br />

bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung<br />

beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />

selbst.<br />

3. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen und ihm für<br />

die einzelnen Abstimmungspunkte Weisungen zu erteilen, auch<br />

die generelle Weisung, für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu<br />

entscheiden. Einer auf unterschiedlichen Weisungen der<br />

Treugeber beruhenden geteilten Ausübung von Stimmrechten<br />

haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft ausdrücklich<br />

zugestimmt.<br />

4. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in<br />

Ausführung des Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst<br />

zusteht, wird er entsprechend diesem Treuhandvertrag an den<br />

Treugeber oder dessen Abtretungsempfänger herausgeben.<br />

Insbesondere wird er alle Ausschüttungen und Zuflüsse aus der<br />

Fondsgesellschaft umgehend an den Treugeber oder dessen<br />

Rechtsnachfolger entsprechend seines treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligungsanteils weiterleiten.<br />

§ 6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01. 01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

§3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />

für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />

auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />

Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem<br />

Treuhandverhältnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und<br />

Kostenbelastung im Zusammenhang mit der Übertragung und<br />

Belastung der Beteiligung wird auf § 7 Ziffer 4 und § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft hingewiesen.<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine<br />

teilweise Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter EUR 10.000 oder nicht<br />

98 I Der Treuhandvertrag


durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollte. Durch die<br />

teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung kommt zwischen<br />

dem Treuhandkommanditisten und dem Erwerber ein selbstständiges<br />

Treuhandverhältnis über den betreffenden Teilkommanditanteil<br />

zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben.<br />

Unbeschadet der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem<br />

Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten Rechtsinhaber vorzunehmen,<br />

solange ihnen die Übertragung nicht schriftlich mit<br />

einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />

im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Mit der Einreichung des Zeichnungsscheins kann der Treugeber<br />

zugleich die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in<br />

eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird<br />

wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche<br />

Erklärung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />

eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />

zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />

dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />

und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung des<br />

Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. Der Treugeber hat das Recht, den Treuhandvertrag mit einer Frist<br />

von 3 Monaten, erstmals jedoch zum Ablauf des 30. 06. 2020, danach<br />

jeweils zum 31. 12. eines Jahres durch eingeschriebenen Brief<br />

zu kündigen. Die Kündigung ist an den Treuhandkommanditisten<br />

zu richten. Mit Wirksamkeit der Kündigung erlischt der Treuhandvertrag<br />

und der Treugeber erhält eine Abfindung entsprechend<br />

§ 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

5. §8 Ziffer 2 bis 4 und § 10 Ziffer 2 bis 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit der<br />

Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht.<br />

6. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein neu beigetretener Treugeber<br />

seine im Zeichnungsschein abgegebenen Willenserklärungen<br />

zulässig und rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche<br />

stehen dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der<br />

geleisteten Einlage hinaus nicht zu.<br />

7. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den<br />

Treugebern auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen.<br />

Der hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Die Abstimmung<br />

führt der ausscheidende Treuhandkommanditist durch. Das<br />

Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt. Der Beschluss gilt für alle Treugeber,<br />

auch für die, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben<br />

oder dagegen gestimmt haben.<br />

99


§ 9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />

Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften<br />

erfolgen nach § 6 Ziffer 1 dieses Vertrages und § 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft; abweichend hiervon<br />

kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung zum Zeitpunkt<br />

der Erfüllung der letztwilligen Verfügung beziehungsweise des<br />

Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />

werden.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />

und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen, oder als<br />

Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />

vornehmen, beziehungsweise rechtserhebliche Erklärungen abgeben<br />

(Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob fahrlässiger<br />

oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen.<br />

Der Anspruch des Treugebers auf Schadensersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei den<br />

Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

6 Monate nach Kenntniserlangung von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen, spätestens jedoch in 3 Jahren von dem Zeitpunkt<br />

an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber oder der Fondsgesellschaft verfolgten<br />

wirtschaftlichen Ziele, insbesondere für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaft ihre vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen.<br />

Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der<br />

Treuhandkommanditist keine Haftung für den Eintritt der vom<br />

Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten<br />

steuerlichen Folgen übernimmt. Die angestrebten steuerlichen<br />

Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />

Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten<br />

und für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine<br />

Vergütung gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen des<br />

Treuhandkommanditisten zugunsten eines einzelnen Treugebers<br />

diesem Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register eingetragen.<br />

Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />

Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber mit Annahme<br />

des Treuhandvertrages bestätigt.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />

auf Angaben über die übrigen Treugeber. Anderen Personen als der<br />

Fondsgesellschaft, dem Treuhandkommanditisten, dem Verwalter<br />

der Fondsgesellschaft sowie dessen Muttergesellschaft, den Vertriebspartnern,<br />

Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern darf der<br />

Treuhandkommanditist keine Auskünfte über die Beteiligung und<br />

die Eintragung in das Register erteilen, soweit nicht der Treugeber<br />

ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

100 I Der Treuhandvertrag


Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass<br />

im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-<br />

Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden nach<br />

Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

§ 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />

wird dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht<br />

berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine<br />

solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien<br />

beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten<br />

kommt. Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Soweit in diesem Vertrag auf Indizes oder Referenzzinssätze Bezug<br />

genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex oder Ersatzreferenzzinssatz<br />

oder, falls ein solcher gesetzlich nicht vorgesehen<br />

ist, ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

nach Treu und Glauben zu bestimmender Ersatzindex oder<br />

Ersatzreferenzzinssatz.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher<br />

Gerichtsstand ist München (Landgericht München I), soweit nicht<br />

gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.<br />

Grünwald,<br />

(Waltenbauer)<br />

(Weber)<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />

101


Der Jahresabschluss mit Lagebericht<br />

Bilanz zum 31.12.2004<br />

der LUMBAR Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG., Grünwald<br />

Aktiva<br />

EUR<br />

Vorjahr<br />

EUR<br />

Passiva<br />

Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen 6.000,00 7<br />

auf Kapitalanteile<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Kassenbestand, 669,64 1<br />

Guthaben bei<br />

Kreditinstituten<br />

6.669,64 8<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des<br />

Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

2. Verlustanteile -3.330,36 -2<br />

6.669,64<br />

6.669,64 8<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2004–31.12.2004<br />

der LUMBAR Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG., Grünwald<br />

EUR<br />

Vorjahr<br />

TEUR<br />

1. Sonstige betriebliche -1.378,35 -2<br />

Aufwendungen<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen -1.378,35 -2<br />

Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag<br />

102 I Der Jahresabschluss mit Lagebericht


Anhang für das Geschäftsjahr 2004<br />

der LUMBAR Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der LUMBAR Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald, ist nach den Vorschriften des<br />

deutschen Handelsrechts aufgestellt. Um den Besonderheiten<br />

der Geschäftstätigkeit Rechnung zu tragen, werden einzelne<br />

Postenbezeichnungen in der Bilanz und der Gewinnund<br />

Verlustrechnung angepasst sowie entsprechend der<br />

Vorschriften der §§ 266 sowie 264c und 275 Abs. 2 HGB rechtsformspezifisch<br />

aufgegliedert und im Anhang erläutert.<br />

Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />

Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />

und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen<br />

zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme<br />

beziehungsweise dem Jahresergebnis ergeben.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

sowie ergänzende Erläuterungen zum<br />

Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />

sowie der aufgrund des § 264a HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269 bis 274<br />

und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />

dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />

Umlaufvermögen<br />

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen<br />

für Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag<br />

nicht zu bilden.<br />

Nicht geleistete Hafteinlagen beziehungsweise wiederauflebende<br />

Haftung<br />

Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR<br />

6.000,00 ist die Haftung des Kommanditisten wieder aufgelebt,<br />

so dass dessen Einlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB den<br />

Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />

Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Grünwald. Ihr Stammkapital<br />

per 31. 12. 2004 beträgt EUR 25.000,00.<br />

103


Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt der LUMBAR Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin.<br />

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sind:<br />

Dipl.-Kfm. Ulrich Berger, Kaufmann, geschäftsansässig in<br />

Grünwald<br />

Dr. Wolfgang Rutke, Rechtsanwalt, geschäftsansässig in<br />

Grünwald<br />

Horst-Günther Schulz, Kaufmann, geschäftsansässig in<br />

Grünwald<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die LUMBAR Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald,<br />

ist ein Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />

Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald, deren<br />

Konzernabschluss beim Handelsregister in München hinterlegt<br />

wird.<br />

Grünwald, den 18. Juli 2005<br />

ESTP<br />

Die Geschäftsführer<br />

(Berger)<br />

(Schulz)<br />

104 I Der Jahresabschluss mit Lagebericht


Lagebericht zum 31. 12. 2004 der<br />

LUMBAR Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald<br />

Unternehmensgegenstand und<br />

Geschäftsentwicklung<br />

Die LUMBAR Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend<br />

„Gesellschaft“ genannt), Grünwald, wurde am<br />

1. Januar 2003 gegründet. In den Geschäftsjahren 2003 und<br />

2004 waren Vorbereitungstätigkeiten zur Ingangsetzung<br />

des Geschäftsbetriebes notwendig. Für diese Tätigkeiten<br />

sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 3,3 entstanden. Das<br />

Kapital der Kommanditistin in Höhe von TEUR 10 ist zu TEUR<br />

4 eingezahlt, der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 1,3.<br />

Die liquiden Mittel in Höhe von TEUR 0,6 (zuzüglich der ausstehenden<br />

Einlagen) reichen zur Deckung der laufenden<br />

Aufwendungen aus.<br />

Komplementär ist die LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend „LUMBAR GmbH“ genannt),<br />

Gründungskommanditist ist die KOSA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend „KOSA GmbH“ genannt),<br />

beide mit Sitz in Grünwald.<br />

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Die Gesellschaft hat am 23. Mai 2005 mit der Allianz Arena<br />

München Stadion GmbH (nachfolgend „Stadion GmbH“<br />

genannt) einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Gemäß<br />

den Bestimmungen dieses Darlehensvertrages gewährt die<br />

Gesellschaft an die Stadion GmbH zur anteiligen Finanzierung<br />

der Kosten für die Errichtung und Inbetriebnahme<br />

eines neuen Fußballstadions im Münchner Stadtteil Fröttmaning<br />

(nachfolgend „Allianz Arena“ genannt) ein Darlehen<br />

in Höhe von TEUR 70.000 mit einer voraussichtlichen Laufzeit<br />

bis zum 30. Juni 2020; das Darlehen wurde in voller<br />

Höhe am 01. Juni 2005 ausgezahlt.<br />

Es ist vorgesehen, dass sich die Gesellschaft das zur Gewährung<br />

dieses Darlehens notwendige Kommanditkapital in<br />

Höhe von voraussichtlich TEUR 76.550 zuzüglich 5 % Agio<br />

durch Aufnahme von Kommanditisten/Treugebern mit Mindesteinlagen<br />

von voraussichtlich jeweils TEUR 10 zuzüglich<br />

5% Agio in Form eines Publikumsfonds beschafft. Bis zur<br />

vollständigen Platzierung des Beteiligungskapitals, die plangemäß<br />

zum 31. Dezember 2005, spätestens jedoch zum<br />

30. Juni 2006 erfolgen soll, wurde das erforderliche Eigenkapital<br />

von der Dresdner Bank AG in München mittels<br />

Gewährung eines Kredits an die Gesellschaft zwischenfinanziert.<br />

Zudem wurde von der Dresdner Bank AG eine unwiderrufliche<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie gegenüber<br />

der Gesellschaft abgegeben.<br />

Der Kommanditist KOSA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH hat mit Wirkung zum 30. Juni 2005 seinen Kommanditanteil<br />

im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH übertragen<br />

und ist damit aus der Gesellschaft ausgeschieden.<br />

Von der Gesellschaft wurden beziehungsweise werden alle<br />

zur Darlehensausreichung sowie zum Vertrieb des Fonds und<br />

dessen Verwaltung erforderlichen Verträge abgeschlossen.<br />

Risiken der künftigen Entwicklung und<br />

Risikomanagement<br />

Die Gesellschaft und ihre Anleger sind mit den üblichen Risiken<br />

eines geschlossenen Fonds konfrontiert.<br />

Neben den im Beteiligungsangebot im Einzelnen aufgeführten<br />

rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die Gesellschaft<br />

den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />

Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />

105


Die Gesellschaft wurde in das Risikomanagement der ALCAS<br />

GmbH eingebunden, die mit der Verwaltung der Gesellschaft<br />

beauftragt ist.<br />

Voraussichtliche Entwicklung<br />

Im kommenden Geschäftsjahr wird gemäß der Planung ein<br />

positives Jahresergebnis erwartet.<br />

Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsgemäßen<br />

Verlauf konkret gefährden, liegen derzeit nicht vor.<br />

Grünwald, den 18. Juli 2005<br />

Die Geschäftsführer<br />

(Berger)<br />

(Schulz)<br />

106 I Der Jahresabschluss mit Lagebericht


Vollmacht<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der Gesellschaft<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Kommanditeinlage (Hafteinlage) von<br />

EUR ,– in Worten: Euro<br />

(10 % des Beteiligungsbetrages)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

MUSTER<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort,Datum)<br />

(Unterschrift des Zeichners)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

Vollmacht I 107


Zusatzinformationen Fernabsatz<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des Initiators<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089/64158 85 Fax: 089/64143-330<br />

Handelsregister: AG München HRA 81 362<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 genannten<br />

Gesellschaften entspricht dem jeweiligen Gegenstand des<br />

Unternehmens der Gesellschaften und ist im Kapitel „Die<br />

Übersicht zu den Vertragspartnern“ dargestellt.<br />

b. Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089/64158 85 Fax: 089/64143-330<br />

Handelsregister: AG München HRB 145 329<br />

Geschäftsführer: Ulrich Berger, Horst-Günther Schulz<br />

c. Geschäftsführender Kommanditist/ Rechtsgeschäftlicher<br />

Vertreter der Fondsgesellschaft<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089/64158 85 Fax: 089/64143-330<br />

Handelsregister: AG München HRB 154 775<br />

Geschäftsführer: Ulrich Berger, Horst-Günther Schulz<br />

d. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089/64143-277 Fax: 089/64143-690<br />

Handelsregister: AG München HRB 93 407<br />

Geschäftsführer: Gert Waltenbauer, Stefan Weber<br />

e. Initiator<br />

ALCAS GmbH, Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089/64143-427 Fax: 089/64143-230<br />

Internet: www.alcas.de<br />

Handelsregister: AG München HRB 103 659<br />

Geschäftsführer: Maria Dietenberger, Dr. Thomas Schröer,<br />

Anton Wallisch<br />

Für die Genehmigung des Initiators nach § 34c GewO ist das<br />

Landratsamt München zuständig; im Übrigen ist für die<br />

Tätigkeit der unter Ziffer 1 genannten Gesellschaften keine<br />

Zulassung erforderlich.<br />

3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Anleger, sich<br />

mittelbar an der Finanzierung des Stadions „Allianz Arena“<br />

zu beteiligen. Die Einzelheiten der Beteiligung sind in diesem<br />

Prospekt, insbesondere im Kapitel „Das Beteiligungsangebot<br />

im Überblick“, beschrieben.<br />

Die Beteiligung kommt durch Gegenzeichnung der vollständig<br />

ausgefüllten Zeichnungsunterlagen durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die weiteren Einzelheiten sind in<br />

diesem Prospekt, insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“,<br />

sowie im Zeichnungsschein beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

beziehungsweise der Initiator keinen Einfluss hat. Ein<br />

Totalverlust der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator<br />

für künftige Erträge. Die Risiken sind in diesem Prospekt<br />

im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />

108 I Zusatzinformationen Fernabsatz


5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft kann mit einer Frist<br />

von 3 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals<br />

jedoch zum 30. 06. 2020, durch eingeschriebenen Brief<br />

gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />

zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitritts bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem im vorliegenden Prospekt abgedruckten „Gesellschaftsvertrag“<br />

der LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG (Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls<br />

abgedruckten „Treuhandvertrag“ (Kapitel „Der Treuhandvertrag“)<br />

sowie dem Zeichnungsschein.<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung und abgeführte<br />

Steuern<br />

Der vom Anleger zu bezahlende Gesamtpreis setzt sich<br />

zusammen aus dem von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich 5 % Agio. Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein<br />

in der Zeile „Gesamte Zeichnungssumme“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Anlegers keine Steuern abgeführt.<br />

9. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,<br />

weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Anleger hat sämtliche Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einlageerbringung zu tragen. Der Anleger, der sich<br />

als Direktkommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten<br />

für eine notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich<br />

nach der Höhe der Beteiligung des Anlegers. Eigene Kosten<br />

für Telefon, Internet, Porti, etc. hat der Anleger selbst zu<br />

tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

wird auf die Erläuterungen in diesem Prospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ und<br />

im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />

Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Anlegers ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie<br />

den Ausführungen in diesem Prospekt, insbesondere im<br />

Kapitel „Die Beteiligung“, im Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“<br />

und im Kapitel „Der Treuhandvertrag“.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen sowie den Ausschüttungen wird auf<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, hier „Beteiligung am<br />

Ergebnis und Vermögen, Ausschüttungen“ verwiesen.<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein gesondert<br />

ausgewiesen (unter „Widerrufsbelehrung“).<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Anleger vor Bestätigung<br />

der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

dem Beitritt des Anlegers sowie den Rechtsbeziehungen des<br />

109


Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhänder<br />

wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

zu Grunde gelegt.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,<br />

gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.<br />

Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft und den Treuhandvertrag München<br />

vereinbart. Für Anleger, die ab dem 01. 07. 2005 zeichnen und<br />

Ansprüche wegen eines fehlerhaften oder fehlenden Prospekts<br />

gemäß §§ 13, 13a Verkaufsprospektgesetz geltend<br />

machen, ist ausschließlich das Landgericht Frankfurt am<br />

Main zuständig.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiatoren, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Anleger<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.<br />

13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung des § 676h<br />

BGB besteht, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />

die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung<br />

ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die<br />

Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Wilhelm-Epstein-Straße 14,<br />

60431 Frankfurt am Main<br />

In vermögensrechtlichen Streitigkeiten über Ansprüche,<br />

deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von<br />

EUR 750 nicht übersteigt, haben Anleger, die ihren Wohnsitz<br />

im Landgerichtsbezirk München I oder München II haben,<br />

die Möglichkeit, ihre etwaigen Ansprüche durch Anrufung<br />

einer im Landgerichtsbezirk München I oder München II<br />

belegenen Gütestelle zu verfolgen. Weitere Einzelheiten ergeben<br />

sich aus dem Bayerischen Gesetz zur obligatorischen<br />

außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur<br />

Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften vom<br />

25. 04.2000.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

110 I Zusatzinformationen Fernabsatz


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der Anbieter/Initiator übernimmt weder die Zahlung von<br />

Steuern der Fondsgesellschaft noch zugunsten des Anlegers<br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8 f Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />

Wertpapiere werden zu solchen im vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und<br />

Satz 3 VermVerkProspV).<br />

könnten. Ebenso liegen keine außergewöhnlichen Ereignisse<br />

vor, welche Einfluss auf die Tätigkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

von Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

die Verantwortung übernehmen (§3 Verm-<br />

VerkProspV), der Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

(§ 7 VermVerkProspV) oder von Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft und Treuhändern (§ 12<br />

Absatz 1 und 3 VermVerkProspV) haben (§ 8 Absatz 1 Nr. 3 und<br />

Absatz 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft hat/wird neben der Darlehensausreichung<br />

an die Stadion GmbH keine anderen Investitionen<br />

getätigt/tätigen (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 7 Absatz 2 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Nettoeinnahmen aus der Darlehensausreichung an die<br />

Stadion GmbH werden entsprechend den Ausführungen<br />

des Verkaufsprospektes verwendet und für keine sonstigen<br />

Zwecke genutzt (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Der Initiator, die Gründungsgesellschafter und die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind an der<br />

Darlehensausreichung an die Stadion GmbH nicht persönlich<br />

als Kreditgeber beteiligt; auch eine dingliche Berechtigung<br />

am Darlehen steht ihnen nicht zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es sind keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />

des ausgereichten Darlehens gegeben noch bestehen<br />

rechtliche beziehungsweise tatsächliche Beschränkungen in<br />

seiner Verwendungsmöglichkeit (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 bis 4<br />

VermVerkProspV).<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren in Bezug auf<br />

die Fondsgesellschaft anhängig, die einen wesentlichen Einfluss<br />

auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft haben<br />

Die Fondsgesellschaft bedarf keiner behördlichen Genehmigung<br />

zum Abschluss des Darlehensvertrages (§ 9 Absatz 2<br />

Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

111


Für die Darlehensvergabe wird kein Bewertungsgutachten<br />

erstellt. Lediglich die Plausibilität der Cash-Flow-Analyse<br />

wurde durch die ECOVIS Bayern-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

wie im Kapitel „Das Finanzierungskonzept<br />

der Allianz Arena“, Seite 23 ff., beschrieben, geprüft<br />

und bestätigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />

Seit dem Jahresabschluss zum 31. 12. 2004 sind keine wesentlichen<br />

Änderungen eingetreten (§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV).<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen weder ein Aufsichtsgremium<br />

noch ein Beirat (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind nicht tätig für<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 12 Abs. 2 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Außer den in diesem Beteiligungsangebot genannten Personen<br />

und Unternehmen haben keine anderen Personen oder<br />

Unternehmen die Herausgabe oder den Inhalt des Beteiligungsprospektes<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst (§ 12<br />

Abs. 4 VermVerkProspV).<br />

Für das Beteiligungsangebot, für die Verzinsung oder Rückzahlung<br />

wurde von keiner juristischen Person oder Gesellschaft<br />

eine Gewährleistung übernommen (§ 14 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

112 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


Impressum<br />

Initiator:<br />

ALCAS GmbH, Grünwald<br />

Corporate Design:<br />

brand.david Kommunikation GmbH<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />

Holzmair GmbH, Herrsching<br />

Bildnachweis:<br />

Allianz Arena München Stadion GmbH<br />

brand.david Kommunikation GmbH<br />

Herzog & de Meuron in collaboration with acadGraph GmbH /<br />

CAT PRODUCTION<br />

Hubertus Hamm<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL)<br />

Stefan Baader<br />

Stefan Matzke<br />

Sven Simon<br />

TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA<br />

Redaktionsstand:<br />

01. 09. 2005<br />

Organigramme und Illustrationen erheben keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Nachdruck, auch<br />

auszugsweise, nur mit Genehmigung des o.g. Initators.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© ALCAS GmbH 2005<br />

113


116


ALCAS GmbH · Tölzer Straße 30 · 82031 Grünwald · Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.alcas.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!