Wachstumswerte Europa 3 193 - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Geschlossener Auslandsimmobilienfonds<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3<br />
Bürokomplex »An der Drosbach«, Luxemburg<br />
<strong>193</strong>
Hinweis<br />
Der vorliegende Emissionsprospekt ist eine Archiv-Version, die<br />
allein Dokumentationszwecken dient. Aus Lizenz- und Urheberrechtlichen<br />
Gründen wurden in der PDF-Datei Bilder durch Grau-<br />
Flächen ersetzt bzw. Seiten, auf denen sich ganzseitige Bilder<br />
befinden, vollständig entfernt.
Geschlossener Auslandsimmobilienfonds<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorwort 7<br />
2 Beteiligungsangebot im Überblick 10<br />
3 Erklärung des Prospektherausgebers 18<br />
4 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 19<br />
5 Risiken der Beteiligung 20<br />
6 Vermögensanlage 31<br />
7 Investitionsobjekt<br />
Anlageziele und Anlagepolitik 37<br />
Der Standort 40<br />
Das Investitionsobjekt 50<br />
Die Mieter 56<br />
8 Investitions- und Finanzplan 62<br />
9 Prognoserechnungen 68<br />
10 Sensitivitätsanalyse 82<br />
11 Fondsgesellschaft<br />
Angaben zur Fondsgesellschaft 88<br />
Angaben zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft 92<br />
Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft 94
12 Vertragspartner 96<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
Verträge der Fondsgesellschaft 104<br />
Verträge der Beteiligungsgesellschaft 108<br />
Verträge der Objektgesellschaft 110<br />
14 Steuerliche Grundlagen 133<br />
15 Leistungsbilanz Hannover Leasing 150<br />
16 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 160<br />
17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag 174<br />
18 Mittelverwendungskontrollvertrag 180<br />
19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 186<br />
20 Negativfeststellungen 191<br />
21 Glossar 192<br />
22 Verbraucherinformation für den Fernabsatz 196<br />
23 Abwicklungshinweise 200<br />
Anlagen:<br />
Beitrittsvereinbarung<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Hinweis<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Kapitel 1 Vorwort<br />
7<br />
Ein Stern im Zentrum <strong>Europa</strong>s<br />
Immobilienfonds sind ein wichtiger und stabilisierender Bestandteil eines ausgewogenen Anlegerportfolios,<br />
da sie sich weitgehend unabhängig von den Schwankungen der Finanzmärkte und<br />
Börsen entwickeln. Gerade qualitativ hochwertige Immobilien in ausgezeichneter Lage mit erstklassigen<br />
Mietern sowie langfristigen und indexierten Mietverträgen bieten ein hohes Maß an<br />
Sicherheit. So auch der Geschlossene Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3, der<br />
mit dem Bürokomplex »An der Drosbach« in Luxemburg in einen echten »Stern« am Immobilienmarkt<br />
investiert.<br />
In Luxemburg hat sich in den letzten Jahren einer der führenden internationalen Finanzstandorte<br />
entwickelt. Darüber hinaus ist Luxemburg als eines der Gründungsländer der Europäischen Union<br />
Sitz wichtiger europäischer Einrichtungen wie beispielsweise des Europäischen Gerichtshofs oder<br />
des Europäischen Rechnungshofs. Diese Institutionen und ihre Mitarbeiter sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor<br />
des Landes und stehen hierbei für Wachstum und Solidität. So hat Luxemburg das<br />
zweithöchste Pro-Kopf-Einkommen der Welt.<br />
Da sehr gute Lagen in der Stadt Luxemburg knapp sind, die Leerstandsrate beträgt lediglich<br />
2,0 Prozent, besteht eine entsprechende Nachfrage nach neuen, geeigneten Flächen für Büroimmobilien.<br />
Dem Standort Cloche d’Or im Süden Luxemburgs wird großes Entwicklungspotenzial<br />
prognostiziert. Der neue Bürokomplex »An der Drosbach« stellt dabei einen wichtigen Schritt für<br />
die Entwicklung dieses Büromarktes dar. Entworfen vom Münchner Architekten Prof. Stephan<br />
Braunfels (u. a. Pinakothek der Moderne, München), ist hier ein innovatives und funktionales Gebäude<br />
entstanden, das nicht nur durch seine markante sternförmige Architektur besticht.<br />
Mit der Europäischen Gemeinschaft und ArcelorMittal haben sich namhafte Mieter langfristig für<br />
den Standort entschieden. Deren Mitarbeiter profitieren von einem Arbeitsplatz, der verkehrstechnisch<br />
günstig an der Kreuzung der Autobahn und der Route d’Esch gelegen ist. Durch die Immobilie<br />
»An der Drosbach« wird der gesamte Büroteilmarkt Cloche d’Or aufgewertet - so kommt<br />
dem Investitionsobjekt eine echte »Leuchtturmfunktion« für den aufstrebenden Büromarkt zu.<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 – Stabilität und Wertzuwachs im starken Immobilienmarkt Luxemburg.<br />
Die Vorteile im Überblick<br />
− Sicherheitsorientierte Immobilieninvestition<br />
− Bürokomplex im stabilen Immobilienmarkt Luxemburg<br />
− Zukunftsstandort Cloche d’Or mit Wachstumspotenzial<br />
− Hochwertiger Mietermix mit langfristigen, indexierten Mietverträgen<br />
− Ankermieter: Europäische Gemeinschaft und ArcelorMittal<br />
− Prognostizierte Ausschüttung von anfänglich 5,25 % ansteigend auf 6,00 % p. a.<br />
(nach luxemburgischer Steuer)
10 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Eckdaten der Beteiligung<br />
Fondstyp<br />
Fondsgesellschaft<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
(Anlageobjekt)<br />
Objektgesellschaft<br />
Beteiligung / Art der Vermögensanlage<br />
Investitionsobjekt<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte<br />
Kommanditkapital Fondsgesellschaft<br />
Emissionskapital Fondsgesellschaft<br />
Gesamtinvestitionskosten<br />
Gesamtfinanzierung<br />
−<br />
−<br />
Eigenkapital (ohne Agio)<br />
Fremdkapital (endfällig)<br />
Laufende Ausschüttung -PROGNOSE-<br />
2009 – 2020 (Mietphase)<br />
Schlussausschüttung -PROGNOSE-<br />
Gesamtausschüttung -PROGNOSE-<br />
Geschlossener Auslandsimmobilienfonds<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />
Beteiligungs KG<br />
KOWAC S.C.<br />
Treuhänderische Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
über die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Treuhänder), eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />
von Hannover Leasing; Umwandlung in eine direkte Kommanditbeteiligung<br />
mit Handelsregistereintragung ist möglich. Die<br />
Fondsgesellschaft wird sich zu rund 99,995 % an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligen, die ihrerseits rund 99,995 % der<br />
Anteile an der Objektgesellschaft, die Eigentümerin der Fondsimmobilie<br />
ist, erwirbt.<br />
Bürokomplex »An der Drosbach«, Cloche d’Or, Luxemburg<br />
Anleger erlangen durch den Erwerb der Vermögensanlage die mit<br />
einer Kommanditbeteiligung verbundenen gesetzlichen Rechte<br />
eines Kommanditisten, die durch die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
und des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />
modifiziert werden. Im Wesentlichen lassen sich<br />
diese durch die Vermögensrechte (insbesondere Ergebnisbeteiligung)<br />
und Verwaltungsrechte (insbesondere Stimmrecht) beschreiben.<br />
Vergleiche hierzu Kapitel 6 »Vermögensanlage«.<br />
bis zu 230.586.000 Euro<br />
bis zu 230.565.000 Euro zzgl. 5 % Agio i. H. v. 11.528.250 Euro<br />
bis zu 475.606.000 Euro zzgl. 5 % Agio auf das Emissionskapital<br />
bis zu 230.606.000 Euro<br />
245.000.000 Euro<br />
rund 5,25 % p. a. ansteigend auf 6,00 % p. a. nach luxemburgischer<br />
Steuer (bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio)<br />
rund 120,03 % nach luxemburgischer Steuer<br />
(bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio)<br />
rund 175,60 % nach luxemburgischer Steuer bzw.<br />
rund 6,72 % durchschnittliche Ausschüttung p. a. nach luxemburgischer<br />
Steuer (bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio)
Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
11<br />
Eckdaten der Beteiligung<br />
Mindestbeteiligung 10.000 Euro (höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000<br />
teilbar sein) zzgl. 5 % Agio<br />
Einzahlung Kommanditkapital<br />
zzgl. 5 % Agio<br />
Ergebnisvorabbeteiligung<br />
Einkunftsarten für den Anleger<br />
Geplante Fondslaufzeit<br />
Die Einzahlung erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren jeweils<br />
zum Monatsletzten, sofern die vollständigen Beitrittsunterlagen<br />
bis zum 20. des jeweiligen Monats vorliegen.<br />
Für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis zum 30.09.2009 steht den<br />
Gesellschaftern pro rata ab dem ersten des Monats, der dem Tag<br />
des Eingangs der jeweiligen vollständigen Pflichteinlage folgt,<br />
einmalig ein Vorabgewinn in Höhe von 4,0 % p. a. bezogen auf die<br />
einbezahlte Pflichteinlage (Kommanditeinlage ohne Agio) zu.<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), nach<br />
dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland unter Progressionsvorbehalt<br />
freigestellt sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
(§ 20 EStG). Zur geplanten Änderung des Progressionsvorbehaltes<br />
siehe Kapitel 14 »Steuerliche Grundlagen«.<br />
rd. 12 Jahre<br />
Erste Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des 31.12.2022<br />
Zeichnungsschluss<br />
Platzierungsgarantie<br />
bei Vollplatzierung<br />
Die Delta Vermietungsgesellschaft mbH (Delta), eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft von Hannover Leasing, gibt eine Platzierungsgarantie<br />
für das Emissionskapital der Fondsgesellschaft ab.<br />
Die Ansprüche aus der Platzierungsgarantie wurden als Sicherheit<br />
für die Eigenkapitalvorfinanzierung vorrangig an die Helaba abgetreten.<br />
Darüber hinaus sichert Hannover Leasing die Platzierungsgarantie<br />
gegenüber der Helaba bis zur Höhe der Eigenkapitalvorfinanzierung<br />
durch eine Patronatserklärung ab.
12 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Eckdaten der Beteiligung<br />
Zielgruppe<br />
Haftung des Anlegers<br />
Steuergutachten<br />
IDW-Standard<br />
Wirtschaftlich erfahrene Anleger, die ihren Hauptwohnsitz in<br />
Deutschland haben, sich langfristig an einer Immobilie in<br />
Luxemburg beteiligen wollen und ihr breit gestreutes Vermögensportfolio<br />
weiter diversifizieren möchten und keinen Bedarf<br />
haben, über die angelegten Mittel kurz- oder mittelfristig zu<br />
verfügen sowie bereit und wirtschaftlich in der Lage sind, einen<br />
teilweisen / vollständigen Verlust der Kommanditeinlage zzgl.<br />
Agio hinzunehmen. Die Vermögensanlage ist jedoch nicht geeignet<br />
für Anleger, die eine kurzfristige Anlageform bzw. eine<br />
jederzeit kurzfristig veräußerbare Anlageform suchen oder die in<br />
Kapitel 5 beschriebenen Risiken nicht eingehen wollen.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass Teilbeträge des Fonds, die zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung jedoch noch nicht feststehen,<br />
auch in der Schweiz und in Österreich angeboten werden.<br />
Begrenzung der Haftung auf das geleistete Haftkapital (1 % der<br />
Kommanditeinlage); Wiederaufleben der Haftung in Höhe des<br />
geleisteten Haftkapitals bei etwaiger Rückzahlung der Kommanditeinlage;<br />
Nachschusspflicht vertraglich ausgeschlossen<br />
Über dieses Beteiligungsangebot wurde ein steuerliches Gutachten<br />
erstellt. Die Übersendung dieser Unterlage setzt den Abschluss<br />
einer entsprechenden Auskunftsvereinbarung voraus.<br />
Der Prospekt wurde nach Vorgaben des IDW S 4, »Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />
angebotene Vermögensanlagen« erstellt.<br />
Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro -PROGNOSE-<br />
nach Steuern 1<br />
in Euro<br />
in % des Eigenkapitals<br />
inklusive Agio<br />
in % des Eigenkapitals<br />
ohne Agio<br />
I. Investitionsphase bis 30.09.2009<br />
Beteiligungsbetrag 100.000 95,24 % 100,00 %<br />
zzgl. Agio von 5 % 5.000 4,76 % 5,00 %<br />
Effektiv eingesetztes Kapital 105.000 100,00 % 105.00 %<br />
II. Ertragsphase vom 01.10.2009 bis 31.12.2020<br />
Summe der Barausschüttungen 61.562 58,63 % 61,56 %<br />
Steuern auf steuerpflichtige Überschüsse 0 0,00 % 0,00 %<br />
Angenommene Wertentwicklung 2 114.033 108,60 % 114,03 %<br />
Gesamtergebnis Ertragsphase 175.595 167,23 % 175,60 %<br />
Effektiv eingesetztes Kapital - 105.000 100,00 % 105,00 %<br />
Nettoüberschuss 70.595 67,23 % 70,60 %<br />
1 Beispielrechnung unterstellt einen Beitritt zum 01.10.2009. Ergebnis nach luxemburgischer Steuer. Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen<br />
Kirchensteuer.<br />
2 Berechnung des prognostizierten Veräußerungserlöses siehe Kapitel 9 »Prognoserechnungen«
Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
13<br />
Besonderheiten der Gestaltung<br />
Die Preisfindung für den Ankauf der noch zu vermietenden<br />
Gebäudeteile basiert auf dem Objektwert der<br />
Immobilie, der sich durch Multiplikation der jährlichen<br />
Anfangsmiete für die jeweiligen Mietflächen<br />
mit den vertraglich fixierten Kaufpreisfaktoren errechnet.<br />
Da die Werte erst zum Zeitpunkt der jeweiligen<br />
Erstvermietung, spätestens jedoch bei Endabrechnung<br />
mit dem Verkäufer ermittelt werden<br />
können, steht der tatsächliche Wert der Immobilie<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />
fest. Für die Prognoserechnung wird unterstellt, dass<br />
zunächst für die noch im Bau befindlichen Flächen<br />
der Generalmietvertrag zum 1. September 2009 in<br />
Kraft tritt. Hieraus ergibt sich im Prognosefall ein<br />
Objektwert in Höhe von 411.650.000 Euro (siehe Tabellen)<br />
sowie ein einzuwerbendes Emissionskapital<br />
für die Fondsgesellschaft in Höhe von 201.865.000<br />
Euro. Sofern für die noch im Bau befindlichen Flächen<br />
höhere Mieteinnahmen erzielt werden, hätte<br />
dies einen entsprechend höheren Objektwert und<br />
somit ein höheres Emissionskapital zur Folge.<br />
Auf Basis der vertraglich vereinbarten Mietobergrenzen<br />
für die noch freien Flächen würde sich ein<br />
maximaler Objektwert von 440.350.000 Euro errechnen,<br />
woraus sich ein maximales Emissionskapital in<br />
Höhe von 230.565.000 Euro ergeben würde.<br />
Zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens ist<br />
geplant, das maximal erforderliche Emissionskapital<br />
einzuwerben. Bis zur Endabrechnung mit dem Verkäufer<br />
werden ggf. nicht benötigte Beträge verzinslich<br />
angelegt (Tages- oder Festgeld) und sollen spätestens<br />
nach erfolgter Endabrechnung in 2011 durch<br />
die Fondsgesellschaft an alle Anleger quotal zurückgezahlt<br />
werden (siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />
Mittelverwendung in Bezug auf das Eigenkapital (inkl. Agio) - »Objektwert gemäß Prognosefall« -PROGNOSEabsolut<br />
in Euro<br />
in % des<br />
Gesamtaufwands<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
Objektwert »An der Drosbach« 411.650.000 90,08 % 194,21 %<br />
Erwerbsnebenkosten 1.246.000 0,27 % 0,59 %<br />
Projektkosten (ohne Agio) 28.650.000 6,27 % 13,52 %<br />
Finanzierungskosten 1.650.000 0,36 % 0,78 %<br />
Liquiditätsreserve 1.210.000 0,26 % 0,57 %<br />
Wiedervermietungsreserve 2.500.000 0,55 % 1,18 %<br />
Agio 10.093.250 2,21 % 4,76 %<br />
Gesamtinvestitionskosten 456.999.250 100,00% 215,61 %<br />
gemäß IDW S4, Anlage 1, Ziffer 4.1.2<br />
Mittelverwendung in Bezug auf das Eigenkapital (inkl. Agio) - »maximaler Objektwert« -PROGNOSEabsolut<br />
in Euro<br />
in % des<br />
Gesamtaufwands<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
Objektwert »An der Drosbach«* 440.350.000 90,40 % 181,89 %<br />
Erwerbsnebenkosten 1.246.000 0,26 % 0,51 %<br />
Projektkosten (ohne Agio) 28.650.000 5,88 % 11,83 %<br />
Finanzierungskosten 1.650.000 0,34 % 0,68 %<br />
Liquiditätsreserve 1.210.000 0,25 % 0,50 %<br />
Wiedervermietungsreserve 2.500.000 0,51 % 1,03 %<br />
Agio 11.528.250 2,37 % 4,76 %<br />
Gesamtinvestitionskosten 487.134.250 100,00 % 201,22 %<br />
gemäß IDW S4, Anlage 1, Ziffer 4.1.2<br />
* Im maximalen Objektwert ist eine erfolgsabhängige Vergütung an Hannover Leasing im Rahmen des Vertrags über die Erstellung einer Fondskonzeption enthalten<br />
(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)
14 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />
Fondsimmobilie<br />
Adresse<br />
Bürokomplex »An der Drosbach« mit Tiefgaragen- und<br />
Außenstellplätzen<br />
12, Rue Guillaume Kroll, L-1822 Luxemburg<br />
Grundstücksgröße (Eigentum) rund 79.000 m 2<br />
Fertigstellung (geplant) September 2009<br />
Mietflächen gesamt (geplant)<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
davon Büroflächen<br />
davon Archivflächen<br />
davon IT-Bereich<br />
davon Sonderflächen<br />
(Konferenz- und Ladenflächen)<br />
Parkplätze<br />
Zu errichtende Büroflächen gesamt<br />
davon:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Gebäudeteil A<br />
Gebäudeteil B<br />
Gebäudeteil C<br />
Gebäudeteil D (im Bau)<br />
Gebäudeteil E (im Bau)<br />
Turm F<br />
Bisherige Mieter<br />
− Gebäudeteile A, B, C, F<br />
−<br />
−<br />
Gebäudeteile D, E (im Bau)<br />
Gebäudeteil IT (im Bau)<br />
Vermietungsstand<br />
−<br />
−<br />
bereits fertiggestellte Gebäudeteile<br />
nach Gesamtfertigstellung<br />
75.400 m 2<br />
62.059 m 2 (rd. 82,3 %)<br />
6.675 m 2 (rd. 8,9 %)<br />
5.111 m 2 (rd. 6,8 %)<br />
1.555 m 2 (rd. 2,1 %)<br />
rund 600 Tiefgaragen Stellplätze (Gebäudeteile A, B, C, F),<br />
rund 50 Außenstellplätze (Gebäudeteile A, B, C und F),<br />
weitere Stellplätze in Planung<br />
62.059 m² (geplant)<br />
6.490 m²<br />
10.545 m²<br />
11.488 m²<br />
10.951 m² (geplant)<br />
16.618 m² (geplant)<br />
5.967 m²<br />
Europäische Gemeinschaft (27,5% der Büroflächen),<br />
ArcelorMittal (18,5 % der Büroflächen),<br />
Service Généreaux de Gestion (»SGG«; 9,1 % der Büroflächen),<br />
Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat Luxembourg (»BCEE«;<br />
0,5 % der Büroflächen),<br />
Optionsrecht Europäische Gemeinschaft bis 31.12.2008<br />
sowie nachrangiges Mietrecht von ArcelorMittal bis<br />
31.12.2009 (insgesamt 44,4 % der Büroflächen)<br />
European Data Housing S.A. (100 % des IT-Bereichs)<br />
100 % (per Dezember 2008)<br />
100 % (per September 2009 unter Berücksichtigung des<br />
Generalmietvertrags; siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)
Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
15<br />
Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />
Mietbeginn / Mietlaufzeit<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Gebäudeteil A<br />
Gebäudeteil B<br />
Gebäudeteil C<br />
Gebäudeteil D (noch im Bau)<br />
Gebäudeteil E (noch im Bau)<br />
Turm F<br />
IT-Bereich (noch im Bau)<br />
Sonderflächen (noch im Bau)<br />
Mieteinnahmen im 1. vollen Kalenderjahr<br />
(2010) nach Fertigstellung und Vermietung<br />
aller Gebäudeteile - PROGNOSE -<br />
Kaufpreis der Immobilie<br />
26.05.2008 / 10 Jahre<br />
15.09.2006 / 10 Jahre<br />
01.12.2008 / 10 Jahre<br />
spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />
spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />
01.03.2008 / 9 Jahre (»BCEE«)<br />
01.07.2008 / 10 Jahre (»SGG«)<br />
01.12.2008 / 15 Jahre (»ED Housing S.A.«)<br />
spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />
rd. 23.710.000 Euro<br />
Die Immobilie wird im Prognosefall mit einem Objektwert<br />
von rd. 411.650.000 Euro angesetzt. Dieser Wert entspricht<br />
etwa dem 17,36-fachen (Kaufpreisfaktor) der für das erste<br />
volle Mietjahr nach Fertigstellung (2010) prognostizierten<br />
Jahresmieteinnahmen.<br />
Marktwertgutachten Gemäß Marktwertgutachten von Jones Lang LaSalle vom 28.<br />
November 2008 liegt der Bruttokapitalwert des Investitionsobjekts<br />
bei 457.200.000 Euro. Unter Berücksichtigung von,<br />
im Rahmen eines direkten Verkaufs der Immobilie, angesetzten<br />
Verkaufsnebenkosten (z. B. Maklerprovisionen, Grunderwerbsteuer)<br />
in Höhe von rund 10 % ergibt sich gemäß<br />
Marktwertgutachten ein Nettokapitalwert (aktueller Verkehrswert)<br />
von 411.900.000 Euro.
18 Kapitel 3 Erklärung des Prospektherausgebers<br />
Erklärung des Prospektherausgebers<br />
Die Anbieterin, Prospektherausgeberin und Initiatorin HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
»Hannover Leasing« genannt) mit Sitz in Pullach übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände<br />
ausgelassen sind.<br />
Für den Inhalt dieses Prospekts sind die bis zum Datum<br />
der Prospektaufstellung bekannten oder der<br />
Prospektherausgeberin erkennbaren Sachverhalte<br />
maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem<br />
Prospekt wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt<br />
und überprüft. Sie entsprechen dem<br />
Planungsstand und Zeitpunkt des Redaktionsschlusses.<br />
Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten<br />
Ergebnisse kann jedoch nicht übernommen<br />
werden.<br />
Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />
des Beteiligungsangebots beauftragten Personen<br />
und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen.<br />
Gegenüber den Investoren haften sie jedoch nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der<br />
ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten.<br />
Die im Prospekt gemachten Angaben ermöglichen<br />
nach Ansicht der Prospektherausgeberin den Investoren<br />
eine richtige und vollständige Information über<br />
die Kapitalanlage. Der vorliegende Prospekt enthält<br />
die gemäß Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom<br />
1. Juli 2005 erforderlichen Mindestinhalte. Er berücksichtigt<br />
darüber hinaus die Prospektanforderungen<br />
nach dem IDW-Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />
angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4).<br />
Hiernach müssen die vertraglichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse vollständig, korrekt und verständlich<br />
dargestellt und beschrieben werden.<br />
Die Herausgeberin hat bei der Prospektherstellung<br />
im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die von<br />
der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an<br />
die Gestaltung von Prospekten über Kapitalanlagen<br />
beachtet. Sie versichert, insbesondere im Hinblick<br />
auf § 264a StGB, nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />
über die Beteiligung an dieser Gesellschaft von Bedeutung<br />
sind, keine unrichtigen Angaben gemacht<br />
und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu<br />
haben. Soweit die Prospektherausgeberin Aussagen<br />
in diesem Prospekt nicht selbst erstellt oder geprüft<br />
hat oder hierzu nicht in der Lage war, hat sie sich<br />
ausgewiesener Berufsträger der entsprechenden Berufsgruppen<br />
bedient.<br />
Die in diesem Prospekt erwähnten Banken und der<br />
Gutachter waren nicht in die Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />
mit einbezogen und übernehmen<br />
im Rahmen dieses Beteiligungsangebots gegenüber<br />
den Gesellschaftern keinerlei Haftung,<br />
insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg<br />
der Beteiligung sowie für die Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit dieses Beteiligungsangebots. Es bestehen<br />
daher gegenüber diesen Banken keinerlei Ansprüche,<br />
die sich aus oder im Zusammenhang mit<br />
den Angaben des Prospekts ergeben könnten.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 28. November 2008<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
vertreten durch:<br />
HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Andreas Ahlmann Dr. Hans Volkert Volckens<br />
– Geschäftsführer – – Geschäftsführer –
Kapitel 4 Unternehmensgruppe Hannover Leasing<br />
19<br />
Unternehmensgruppe Hannover Leasing<br />
Die in Pullach bei München ansässige HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehört zu den namhaften Initiatoren<br />
Geschlossener Fonds und ist eine der führenden Leasinggesellschaften in Deutschland. Gesellschafter<br />
sind die Landesbank Hessen-Thüringen Gi ro zentrale zu 75 Prozent sowie das Management zu<br />
25 Prozent.<br />
Eine stetig wachsende Anlegerzahl spricht für das<br />
große Vertrauen, das Investoren und Vertriebspartner<br />
der Unternehmensgruppe Hannover Leasing entgegenbringen:<br />
Insgesamt haben 46.400 Investoren<br />
rund 8,2 Milliarden Euro Eigenkapital in Fonds der<br />
Unternehmensgruppe investiert. Der Anschaffungswert<br />
des verwalteten Vermögens beträgt über 15,2<br />
Milliarden Euro.<br />
Wachstum mit wachsenden Möglichkeiten<br />
Seit ihrer Gründung als klassische Leasinggesellschaft<br />
baut Hannover Leasing ihre Produktpalette<br />
kontinuierlich aus. Marktveränderungen beobachtet<br />
sie sehr genau, ohne jedoch übereilt auf Chancen<br />
und Trends zu reagieren. In der Vergangenheit ist es<br />
Hannover Leasing mehrfach gelungen, sich in neuen<br />
Segmenten erfolgreich zu etablieren. Zum Angebotsspektrum<br />
gehören Geschlossene Fondsprodukte<br />
für<br />
−Immobilien im In- und Ausland<br />
−Internationale Kinofilmproduktionen<br />
(Zu einem laufenden Ermittlungsverfahren in<br />
Bezug auf sieben Medienfonds siehe Kapitel 12<br />
»Vertragspartner», Abschnitt »Initiatorin»<br />
−Maritime Wirtschaftsgüter<br />
−Verkehrsflugzeuge<br />
−Infrastrukturprojekte<br />
−Alternative Investitionen<br />
−Private Equity<br />
−Regenerative Energien und<br />
−Lebensversicherungen.<br />
Das vorliegende Angebot zur Beteiligung an <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> 3 ist der erste Immobilienfonds<br />
von Hannover Leasing, der in Luxemburg investiert.<br />
Hannover Leasing hat organisatorische Strukturen<br />
geschaffen und ein Netzwerk kompetenter und erfahrener<br />
Partner ausgewählt, die bei der Investitionsauswahl,<br />
der zivil- und steuerrechtlichen Beratung<br />
sowie der Konzeption wesentliche Beiträge<br />
zum Erfolg dieses Beteiligungskonzepts liefern, und<br />
gewährleistet somit erneut einen sorgfältig vorbereiteten<br />
Einstieg in ein neues Marktsegment.<br />
Die Einbindung des Gesellschafterkreises von Hannover<br />
Leasing mit der institutionellen Hauptgesellschafterin<br />
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />
bietet die besten Voraussetzungen,<br />
Anlegern mit diesem Beteiligungsangebot bewährte<br />
Qualität anbieten zu können.<br />
Nachweis für Nachhaltigkeit<br />
Entscheidungen für Beteiligungen an Geschlossenen<br />
Fonds basieren auf Prognosen, die ein hohes Maß an<br />
Vertrauen in den Initiator voraussetzen. Denn der<br />
tatsächliche Erfolg einer Anlage zeigt sich immer<br />
erst in der Zukunft. Eine positive Bilanz der aufgelegten<br />
Fonds ist ein wichtiges Indiz für Kompetenz<br />
und Seriosität eines Fondsinitiators. Sie ist ein wichtiger<br />
Hinweis dafür, ob eine Konzeption solide aufgebaut<br />
und korrekt abgewickelt wurde. Die Leistungsbilanz<br />
eines Initiators ist deshalb für die<br />
Investoren zur Beurteilung der Erfolgsaussichten aktueller<br />
Angebote eine wichtige Entscheidungshilfe.<br />
In ihrer Leistungsbilanz spiegelt sich die Firmenphilosophie<br />
von Hannover Leasing wider, die Sicherheit<br />
der Fondsprojekte immer in ein ausgewogenes Verhältnis<br />
zu einer angemessenen Rendite zu stellen.<br />
Die vollständige Leistungsbilanz aller bisher aufgelegten<br />
Fonds von Hannover Leasing finden Sie in Kapitel<br />
15. Die geprüfte Leistungsbilanz ist zudem unter<br />
www.hannover-leasing.de zum Download bereitgestellt.
20 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
Risiken der Beteiligung<br />
Investitionen in Geschlossene Immobilienfonds und damit auch das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 sind eine langfristige unternehmerische Beteiligung. Erfahrungsgemäß sind mit<br />
einer solchen Kapitalanlage auch Risiken verbunden.<br />
Als Kommanditisten der Fondsgesellschaft übernehmen<br />
Anleger die mit dem Kommanditanteil und mittelbarem<br />
Eigentum an dem Investitionsobjekt »An<br />
der Drosbach« verbundenen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />
und rechtlichen Risiken. Diese können sich<br />
während der Beteiligungslaufzeit verändern, ohne<br />
dass diese Änderungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
vorhersehbar waren. Die mit der Vermögensanlage<br />
verbundenen, wesentlichen Risiken lassen<br />
sich zum Teil der zeitlichen Reihenfolge nach den<br />
folgenden Phasen zuordnen:<br />
A. Investitionsphase<br />
B. Betriebsphase und<br />
C. Veräußerungsphase.<br />
Darüber hinaus bestehen weitere, allgemeine Risiken,<br />
die unter<br />
D. Steuerliche Risiken<br />
E. Sonstige Risiken<br />
dargestellt werden.<br />
Die im Folgenden dargestellten Risiken können einzeln<br />
oder kumuliert auftreten. Darüber hinaus können<br />
hier nur allgemeine Risiken dargestellt werden.<br />
Zusätzliche Risiken können sich aus der individuellen<br />
Situation des Anlegers (z. B. aus einer eventuellen<br />
Fremdfinanzierung der Einlage) ergeben. Das Risiko<br />
von Verlusten, bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage<br />
einschließlich eingezahlten Agios oder im<br />
schlimmsten Fall der privaten Insolvenz eines Anlegers<br />
(maximales Risiko) kann nicht ausgeschlossen<br />
werden. Es wird daher empfohlen, sich vor der endgültigen<br />
Anlageentscheidung durch einen fachkundigen<br />
Dritten beraten zu lassen.<br />
Auswirkungen der internationalen Finanzkrise<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Folgen<br />
der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung andauernden<br />
internationalen Finanzkrise und deren<br />
zukünftige Auswirkungen die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
der dargestellten Risiken, insbesondere bezüglich<br />
Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der<br />
Vertragspartner, Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko,<br />
Prognoserisiko und Fungibilität der Vermögensanlage,<br />
erhöhen.<br />
A. Investitionsphase<br />
Fertigstellungs- / Objektübernahmerisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass z. B. aufgrund von Fertigstellungsverzögerungen,<br />
nicht erfüllten aufschiebenden<br />
Vertragsbedingungen, nicht erteilten, aber<br />
zur Abnahme der Immobilie erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen oder sonstigen Ereignissen<br />
die Gebäudeteile D, E, IT und Sonderflächen nicht<br />
oder nicht zu dem vereinbarten Übernahmetermin<br />
übernommen werden können. Das Fertigstellungsrisiko<br />
als solches trägt bis zur Abnahme das Bauunternehmen<br />
bzw. der Generalübernehmer Gawalux S.A.<br />
und nicht der Bauherr (Objektgesellschaft). Eine<br />
zeitliche Verzögerung der Übernahme würde aber zu<br />
zeitlich verzögerten Mieteinnahmen und eventuell<br />
weiteren Kosten für die Objektgesellschaft führen.<br />
Ferner kann die Nichterfüllung der durch den Generalübernehmer<br />
geschuldeten Leistungen dazu führen,<br />
dass die Beauftragung einer anderen Gesellschaft<br />
zur Fertigstellung des Investitionsobjekts zusätzliche<br />
Kosten in der Objektgesellschaft und eine zeitliche<br />
Verzögerung der Übernahme auslöst. Die prognostizierten<br />
Ausschüttungen an die Anleger könnten nicht<br />
zum vorgesehenen Zeitpunkt und in voller Höhe<br />
stattfinden oder schlechtestenfalls ganz ausbleiben.
Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
21<br />
Bauqualität / Bauausführung<br />
Eine unsachgemäße Bauausführung könnte, insbesondere<br />
nach Ablauf der Gewährleistungsphase, zu<br />
nicht kalkulierten Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen<br />
führen und somit die Höhe der<br />
prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />
die Werthaltigkeit der Anlage negativ<br />
beeinflussen.<br />
Altlastenrisiko<br />
Durch den Erwerb der Fondsimmobilie und damit der<br />
zugehörigen Grundstücke könnten sich Risiken aus<br />
Altlasten wie etwa Bodenverunreinigungen ergeben.<br />
Wenn unvorhergesehene Altlasten auftreten sollten,<br />
könnte dies zu einer erheblichen Reduzierung der<br />
Werthaltigkeit der Anlage führen. Hierbei besteht das<br />
Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts der<br />
Kommanditeinlage einschließlich eingezahlten Agios.<br />
Haftung für unbekannte Verbindlichkeiten<br />
Aus der Übernahme der Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />
ergeben sich besondere Risiken. Es kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die Objektgesellschaft<br />
aufgrund von Verbindlichkeiten oder Haftungsansprüchen,<br />
die ihre Ursache bereits vor Übernahme<br />
hatten, in Anspruch genommen wird und ein<br />
gegebenenfalls bestehender Freistellungsanspruch<br />
gegenüber den Verkäufern nicht durchgesetzt werden<br />
kann. Dies kann zu erheblichen Kosten auf Ebene<br />
der Objektgesellschaft und zu einer Reduzierung<br />
der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />
führen beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />
negativ beeinträchtigen.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Die Platzierungsgarantin garantiert die vollständige<br />
Einzahlung des Eigenkapitals. Würde die Platzierungsgarantin<br />
ihre Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig<br />
einlösen, kann es zu einer Rückabwicklung<br />
oder Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen, wenn<br />
auch die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals scheitern<br />
würde. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen<br />
oder vollständigen Verlusts der Kommanditeinlage<br />
einschließlich eingezahlten Agios.<br />
EG-Mieterausbauvorfinanzierung<br />
Die Finanzierung der EG-Mieterausbauten ist endfällig<br />
am 31. Dezember 2010. Bei einer ratierlichen<br />
Rückzahlung der Kosten über die Laufzeit des EG-<br />
Mietvertrags für Gebäudeteil A muss die Objektgesellschaft<br />
eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.<br />
Es besteht das Risiko, dass keine Anschlussfinanzierung<br />
sichergestellt werden kann oder die Kosten der<br />
Anschlussfinanzierung die Zinszahlungen der EG<br />
übersteigen. Dies hätte zur Folge, dass die Ausschüttungen<br />
an die Anleger nicht in der prognostizierten<br />
Höhe möglich sind oder komplett entfallen.<br />
Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko<br />
Die Objektgesellschaft hat einen Darlehensvertrag<br />
geschlossen, der die Langfristfinanzierung des erforderlichen<br />
Fremdkapitals bis zum 31. Dezember 2019<br />
sicherstellt. Es besteht das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung<br />
nicht zu den in der Prognoserechnung<br />
angenommenen Zinssätzen erfolgen kann,<br />
weil der Kapitalmarkt zu diesen Zeitpunkten keine<br />
entsprechenden Konditionen bietet. Dies hätte zur<br />
Folge, dass die Ausschüttungen an die Anleger nicht<br />
in der prognostizierten Höhe möglich sind oder komplett<br />
entfallen können.<br />
Es besteht weiterhin ein Risiko für den Fall, dass<br />
vertragliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen<br />
aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden,<br />
insbesondere die vereinbarte Darlehensrate während<br />
der Laufzeit des Darlehensvertrags nicht oder<br />
nicht vollständig an die finanzierende Bank gezahlt<br />
werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass<br />
keine Verlängerung oder Anschlussfinanzierung für<br />
das Darlehen nach Ablauf der Langfristfinanzierung<br />
gesichert werden kann. Sofern die Objektgesellschaft<br />
den noch offenen Darlehensbetrag nicht zurückführt,<br />
besteht das Risiko, dass die Fondsimmobilie durch die<br />
Bank zwangsversteigert wird und die Anleger Teile der<br />
Kommanditeinlage bzw. die gesamte Kommanditeinlage<br />
einschließlich eingezahlten Agios verlieren.<br />
Zinsrisiko Eigenkapitalvorfinanzierung<br />
Sollte der Zinsaufwand für die auf Ebene der Objektgesellschaft<br />
abgeschlossene Eigenkapitalvorfinanzierung<br />
über den in der Investitionsrechnung unterstellten<br />
Zinsaufwand hinausgehen (beispielsweise
22 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
weil sich die Einwerbung von Anlegern verzögert oder<br />
im Falle der Vollplatzierung Kommanditisten ihren<br />
Einzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht<br />
nachkommen) und deshalb zusätzliche bzw.<br />
nicht kalkulierte Fremdmittel aufgenommen werden<br />
müssen, kann dies die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />
an die Anleger negativ beeinflussen.<br />
Rückabwicklung<br />
Sollte es aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht vorhersehbar sind, zu<br />
einer Rückabwicklung des Fonds kommen, hat der<br />
Anleger keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung<br />
seiner eingezahlten Kommanditeinlage. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Fondsgesellschaft die geleisteten<br />
Kommanditeinlagen, insbesondere aufgrund<br />
bereits angefallener Gebühren und Kosten, nur anteilig<br />
zurückzahlen kann.<br />
B. Betriebsphase<br />
Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der<br />
Vertragspartner<br />
Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren<br />
Verpflichtungen nicht bzw. nicht vollständig nachkommen<br />
oder vorhandene, außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten<br />
wahrnehmen und damit die<br />
prospektierte Durchführung der Investition gefährden.<br />
Dies kann die prognostizierten Ergebnisse negativ<br />
beeinflussen und zu einer Verminderung oder dem<br />
Ausfall der Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />
Es besteht das Risiko, dass aufgrund eingeschränkter<br />
Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter<br />
Leistungsbereitschaft Vertragspartner<br />
(insbesondere der Verkäufer der Aktien als Patron für<br />
den Generalmietvertrag und den IT-Mietvertrag sowie<br />
der Generalmieter im Falle des Inkrafttretens des<br />
Generalmietvertrags) ihren Verpflichtungen gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaft<br />
nicht, nur teilweise oder verspätet nachkommen.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />
vorhandene Vertragsklauseln unterschiedlich ausgelegt<br />
werden oder unterschiedliche Rechtsauffassungen<br />
bestehen, neue Verträge geschlossen oder<br />
neue Vertragspartner gesucht werden müssen. Hieraus<br />
können höhere Aufwendungen oder geringere<br />
Einnahmen entstehen, die einen negativen Einfluss<br />
auf die prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />
haben und schlechtestenfalls zum Ausbleiben<br />
von Ausschüttungen führen und/oder die Werthaltigkeit<br />
der Anlage negativ beeinflussen können.<br />
Mieteinnahmen<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mieter<br />
ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Objektgesellschaft<br />
nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen<br />
können oder wollen (z. B. Mietminderung).<br />
Eine Bonitätsverschlechterung oder Insolvenz der<br />
Mieter kann ebensowenig ausgeschlossen werden wie<br />
ein Rückgang der Marktmieten. Ferner besteht die<br />
Möglichkeit, dass die Objektgesellschaft ihren Verpflichtungen<br />
aus den Mietverträgen nicht nachkommen<br />
kann und Mieter deshalb Mietminderungen geltend<br />
machen oder den Mietvertrag außerordentlich<br />
kündigen. Ein damit zusammenhängender Mieterwechsel<br />
und eine Verschlechterung der Konditionen<br />
bei der Anschlussvermietung oder ein (teilweiser)<br />
Leerstand können zu einer Verringerung der Mieteinnahmen<br />
führen und somit die Höhe der prognostizierten<br />
Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />
die Werthaltigkeit der Anlage negativ beeinflussen.<br />
Bei einer notwendig werdenden Neuvermietung, z. B.<br />
durch Auslaufen der Mietverträge oder durch Ausübung<br />
des vertraglich eingeräumten Sonderkündigungsrechts<br />
des Mieters Europäische Gemeinschaft<br />
(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«) besteht<br />
das Risiko, dass eine Neuvermietung nur zu dann<br />
schlechteren Marktkonditionen als prognostiziert<br />
möglich ist und dass durch Leerstandszeiten die Miteinnahmen<br />
geringer ausfallen oder komplett entfallen.<br />
Dadurch können sich, insbesondere im Zusammenhang<br />
mit den durch die Anschlussvermietung<br />
notwendigen Aufwendungen für die Vermietung,<br />
den Mieteraus- und -umbau, Renovierungs-, Modernisierungs-<br />
oder andere Revitalisierungsmaßnahmen,<br />
die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />
an die Anleger beziehungsweise die<br />
Werthaltigkeit der Anlage negativ beeinflussen.<br />
Die Mietverträge werden auf Basis des Harmonisierten<br />
Verbraucherpreisindex der Eurozone bezie-
Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
23<br />
hungsweise des allgemeinen luxemburgischen Verbraucherpreisindex<br />
C1 indexiert. In der Prognoserechnung<br />
wird eine positive Entwicklung der Indizes,<br />
sprich eine Inflation in Höhe von 2,2 Prozent p. a. unterstellt.<br />
Sofern die tatsächliche Entwicklung geringer<br />
als prognostiziert ausfällt, kann dies die Höhe der<br />
prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />
die Werthaltigkeit der Anlage negativ<br />
beeinflussen.<br />
Laufende Kosten und Instandhaltung<br />
Bei Immobilien besteht grundsätzlich ein Kostenrisiko<br />
für die Instandhaltung, Instandsetzung sowie für<br />
die nicht umlagefähigen Nebenkosten des Gebäudes.<br />
Ferner sind auch außerplanmäßige Sanierungsmaßnahmen<br />
nicht auszuschließen. Im Falle eines<br />
Leerstandes sind die darauf entfallenden Nebenkosten<br />
nicht umlagefähig.<br />
Sollten aufgrund von Abnutzungserscheinungen<br />
oder auf Basis von technischen Erfordernissen Mehraufwendungen<br />
für die Instandhaltung des Objekts<br />
notwendig werden, die über die Beträge in der Prognoserechnung<br />
hinausgehen, so sind diese von der<br />
Objektgesellschaft zu tragen.<br />
Sollten laufende, nicht auf Mieter umlagefähige Nebenkosten<br />
sowie die von der Objektgesellschaft zu<br />
tragenden Instandhaltungsaufwendungen höher als<br />
kalkuliert ausfallen, kann dies die Höhe der prognostizierten<br />
Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />
die Werthaltigkeit der Anlage negativ<br />
beeinflussen.<br />
Kostenrisiko<br />
Sollten der Objekt-, der Beteiligungs- oder der<br />
Fondsgesellschaft außerordentliche, nicht kalkulierte<br />
Kosten entstehen, können diese Kosten die Ausschüttungen<br />
an die Anleger negativ beeinflussen.<br />
Insolvenzrisiko<br />
Sollte die Objekt-, die Beteiligungs- oder die Fondsgesellschaft<br />
in Zahlungsschwierigkeiten geraten<br />
oder Insolvenz anmelden müssen, so kann dies zum<br />
vollständigen Verlust der Kommanditeinlage einschließlich<br />
eingezahlten Agios führen.<br />
Begrenzter Versicherungsschutz<br />
Hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Errichtung<br />
und Vermietung des Bürokomplexes »An der<br />
Drosbach« bereits abgeschlossenen und künftig<br />
noch abzuschließenden Versicherungen, auch für die<br />
Gefahr des zufälligen Untergangs, besteht das Risiko,<br />
dass der Versicherungsschutz versagt oder aus<br />
anderen Gründen unzureichend ist, da manche Risiken<br />
unter Umständen nicht oder nicht umfassend<br />
oder zu nicht mehr vertretbaren Konditionen versicherbar<br />
sind (z. B. Krieg, Terror). Sollten im Schadensfall<br />
die Versicherungsleistungen nicht ausreichen,<br />
muss die Objektgesellschaft für verbleibende<br />
Zahlungen aufkommen. Dies könnte im schlimmsten<br />
Fall zur Insolvenz der Objektgesellschaft und in der<br />
Folge ggf. zum Verlust der Kommanditeinlage einschließlich<br />
eingezahlten Agios führen.<br />
Zinseinnahmen<br />
Die prognostizierten Zinseinnahmen können in Abhängigkeit<br />
von Kapitalmarkt und Zinsniveau und der<br />
zur Verfügung stehenden Liquiditätsreserve geringer<br />
als kalkuliert ausfallen. Dies würde die Höhe der prognostizierten<br />
Ausschüttungen an die Anleger negativ<br />
beeinflussen.<br />
C. Verwertungsphase<br />
Wertentwicklung<br />
Die prognostizierte Wertentwicklung unterstellt auf<br />
der Basis eines Kaufpreisfaktors von 15,90 multipliziert<br />
mit einer prognostizierten Jahresnettomiete,<br />
dass die Immobilie im Jahr 2020 einen Objektwert in<br />
Höhe von 484.816.843 Euro hat. Der zukünftige tatsächliche<br />
Wert kann - abhängig von der dann gegebenen<br />
Marktsituation, dem erzielbaren Verkaufsfaktor,<br />
dem Vermietungsstand, dem Zustand der<br />
Immobilie, der Wettbewerbssituation und der Entwicklung<br />
des Standorts - geringer oder auch deutlich<br />
geringer ausfallen. Auch eine geringere Inflationsrate<br />
und somit geringer als prognostiziert<br />
ansteigende Mieten können sich negativ auf die Berechnung<br />
der prognostizierten Wertentwicklung<br />
auswirken. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die<br />
im Veräußerungsszenario der Prognoserechnung
24 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
kalkulierte Revitalisierungskostenpauschale für<br />
möglicherweise notwendige Instandsetzungsmaßnahmen<br />
nicht ausreicht und sich in Folge der erhöhten<br />
Kosten der prognostizierte Veräußerungserlös<br />
mindert. Ein geringer als prognostiziert ausfallender<br />
Rückfluss aus dem Verkauf kann dazu führen, dass<br />
die im Rahmen der Konzeption angefallenen, fondsabhängigen<br />
Kosten nicht erwirtschaftet werden<br />
können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,<br />
dass die Größe des Objekts den Kreis potenzieller<br />
Käufer einschränkt.<br />
D. Steuerliche Risiken<br />
Allgemeine Risiken<br />
Die steuerlichen Grundlagen und die Prognoserechnung<br />
basieren auf der im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden Rechtslage, der dazu ergangenen<br />
finanzgerichtlichen Rechtsprechung, der Auslegung<br />
der Finanzverwaltung sowie der steuerrechtlichen<br />
Literatur. Angekündigte Gesetzesänderungen wurden<br />
entsprechend berücksichtigt. Änderungen im Gesetzeswortlaut<br />
sowie in der Gesetzesauslegung durch<br />
die beteiligten Steuerbehörden und Finanzgerichte<br />
können das Ergebnis nach Steuern in erheblichem<br />
Maße beeinflussen, ohne dass derartige Änderungen<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vorhergesehen<br />
oder abgesichert werden könnten. Ebenso kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass das Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Luxemburg und<br />
Deutschland unterschiedlich ausgelegt oder sogar<br />
während der Fondslaufzeit geändert oder gar gekündigt<br />
wird. Solche Änderungen können für den Anleger<br />
zu deutlichen negativen Abweichungen von den prognostizierten<br />
Nettoergebnissen nach Steuern führen.<br />
Risiko der abweichenden Behandlung durch die<br />
Finanzbehörde<br />
Die steuerliche Behandlung der Beteiligungsstruktur,<br />
des Ansatzes der Einnahmen und des Abzugs der<br />
Werbungskosten / Betriebsausgaben einschließlich<br />
der Absetzungen für Abnutzung steht unter dem<br />
Vorbehalt der steuerlichen Anerkennung durch die<br />
jeweilige Finanzverwaltung und der Rechtsprechung<br />
der Finanzgerichte. Die steuerliche Qualifikation und<br />
der Eintritt der dargestellten Besteuerungsfolgen<br />
der hier angebotenen Beteiligungsmöglichkeit ist<br />
nur teilweise durch verbindliche Auskünfte der zuständigen<br />
Finanzbehörden abgesichert. Soweit verbindliche<br />
Auskünfte eingeholt wurden, ist die Finanzbehörde<br />
hieran nicht mehr gebunden, wenn<br />
Rechtsvorschriften, auf denen die verbindlichen<br />
Auskünfte beruhten, geändert werden. Eine verbindliche<br />
Auskunft kann auch mit Wirkung für die<br />
Zukunft zurückgenommen werden. Die Finanzverwaltung<br />
kann daher im Rahmen der Veranlagung<br />
oder bei einer späteren Betriebsprüfung bei der Objekt-,<br />
der Beteiligungs- oder der Fondsgesellschaft<br />
zu einer von der steuerlichen Einschätzung der Anbieterin<br />
abweichenden Auffassung kommen. Es kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass es in einem solchen<br />
Fall zu einer höheren Steuerbelastung mit der<br />
Folge von – möglicherweise zu verzinsenden – Steuernachzahlungen<br />
kommt. Dies kann negative Auswirkungen<br />
auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />
der Vermögensanlage haben.<br />
Risiko aus der Beteiligungsstruktur<br />
Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft<br />
wird dem Anleger das Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft steuerlich zugerechnet und damit<br />
bei ihm nach seinen persönlichen Besteuerungsmerkmalen<br />
versteuert. Es besteht das Risiko, dass<br />
Einkommensteuerzahlungen zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer zu leisten sind (zum<br />
Beispiel aus anteilig zugewiesener Verzinsung von<br />
Liquidität bei der Objekt-, der Beteiligungs- oder der<br />
Fondsgesellschaft), denen keine oder nur deutlich<br />
geringere Liquiditätszuflüsse aus der Fondsbeteiligung<br />
gegenüberstehen. Der Anleger kann dadurch<br />
Verluste durch eine Verringerung seiner persönlichen<br />
Liquidität erleiden.<br />
Risiko aus dem Progressionsvorbehalt<br />
Wegen der durchgehend transparenten Beteiligungsstruktur<br />
(siehe hierzu vorstehendes »Risiko aus der Beteiligungsstruktur«)<br />
werden die Einkünfte der Tochterund<br />
Enkelgesellschaften der Fondsgesellschaft, also<br />
insbesondere das in Luxemburg erzielte Ergebnis aus<br />
der Bewirtschaftung der Immobilie, dem Anleger direkt<br />
zugerechnet. Dieses Einkommen wird in Deutschland
Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
25<br />
nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Luxemburg<br />
von der Besteuerung freigestellt, es<br />
unterliegt jedoch nach gegenwärtiger Rechtslage dem<br />
Progressionsvorbehalt. Aufgrund des Progressionsvorbehalts<br />
kann sich die deutsche Einkommensteuer<br />
nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer der<br />
Anleger erhöhen. Es besteht das Risiko, dass dieser<br />
höheren Steuer keine oder nur geringere Liquiditätszuflüsse<br />
aus der Fondsbeteiligung gegenüberstehen.<br />
Risiko aus der abweichenden steuerlichen<br />
Qualifikation von Kapitaleinkünften<br />
Kapitaleinkünfte, die die Objektgesellschaft zum<br />
Beispiel aus der kurzfristigen Anlage von Liquiditätsreserven<br />
erzielt, werden nach Luxemburger Recht als<br />
betriebliche Einkünfte des Steuersubjekts Objektgesellschaft<br />
qualifiziert.<br />
Aus deutscher Sicht stellen sie dagegen Einkünfte<br />
der Anleger aus Kapitalvermögen dar. Aufgrund des<br />
Qualifikationskonflikts besteht das Risiko, dass es<br />
trotz des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen<br />
Deutschland und Luxemburg zu einer doppelten<br />
steuerlichen Erfassung dieser Einkünfte in Luxemburg<br />
und in Deutschland kommt. Es kann nicht garantiert<br />
werden, dass diese doppelte steuerliche Erfassung<br />
durch einseitige Maßnahmen auf nationaler<br />
Ebene oder durch ein Verständigungsverfahren zwischen<br />
Deutschland und Luxemburg gemäß Art. 22<br />
des Doppelbesteuerungsabkommens beseitigt werden<br />
kann. Durch eine doppelte steuerliche Erfassung<br />
dieser Einkünfte kann sich das Nachsteuer-Ergebnis<br />
der Beteiligung für den Anleger verringern.<br />
Risiko einer Grunderwerbsteuer in Luxemburg<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erwerb<br />
der Anteile an der Objektgesellschaft durch die<br />
Prosperus in Luxemburg Grunderwerbsteuer ausgelöst<br />
hat. Diese wäre dann der Fall, wenn die Luxemburger<br />
Steuerbehörden den Erwerb der Gesellschaftsanteile<br />
– entgegen der Luxemburger Rechtsprechung<br />
in solchen Fällen – in einen direkten<br />
Erwerb der Grundstücke umqualifizierte. Die Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises<br />
des Gesellschaftsanteils würde das wirtschaftliche<br />
Ergebnis für den Anleger negativ beeinflussen<br />
und könnte im schlimmsten Fall zur Insolvenz<br />
der Objektgesellschaft führen.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
geplanten Anteilsrückkäufe der Objektgesellschaft<br />
durch die Luxemburger Steuerbehörde als grunderwerbsteuerpflichtiger<br />
Vorgang angesehen werden.<br />
Es besteht das Risiko, dass hierfür Grunderwerbsteuer<br />
anfällt. Dies kann die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />
an die Anleger negativ beeinflussen.<br />
Risiko einer Kapitalverkehrsteuer in Luxemburg<br />
Es ist derzeit beabsichtigt, die Objektgesellschaft<br />
durch die Einbringung von Eigenkapital durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
gegen Ausgabe neuer Anteile<br />
zu kapitalisieren. Gemäß dem derzeit vorliegenden<br />
Gesetzesentwurf 5913 soll ab 1. Januar 2009 in<br />
Luxemburg die Kapitalverkehrsteuer abgeschafft<br />
werden, so dass die Ausgabe neuer Anteile im Jahr<br />
2009 durch die Objektgesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft<br />
keine Kapitalverkehrsteuer auslösen<br />
dürfte. Sollte entgegen den Erwartungen der<br />
Anbieterin der Gesetzesentwurf nicht zum 1. Januar<br />
2009 in Kraft treten, wird die Ausstattung der Objektgesellschaft<br />
mit Eigenkapital durch die Einbringung<br />
des Gesamtvermögens der Beteiligungsgesellschaft<br />
in die Objektgesellschaft gegen Ausgabe<br />
neuer Gesellschaftsanteile erfolgen. Diese Einbringung<br />
löst nach Auffassung der Anbieterin und ihrer<br />
steuerlichen Berater keine Luxemburger Kapitalverkehrsteuer<br />
aus. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen,<br />
dass die zuständigen Steuerbehörden diesen<br />
Vorgang als missbräuchlich ansehen und dass Kapitalverkehrsteuer<br />
auf den Marktwert der eingebrachten<br />
Wirtschaftsgüter erhoben wird. Diese zusätzliche<br />
Steuer würde für den Anleger die Höhe der<br />
prognostizierten Ausschüttungen negativ beeinflussen.<br />
Risiko bei der Besteuerung von<br />
Veräußerungsgewinnen<br />
Die Prognoseberechnungen beruhen darauf, dass der<br />
durch die Veräußerung der Immobilien oder der Anteile<br />
an einer Zwischengesellschaft erzielte Veräußerungsgewinn<br />
in Deutschland nicht zu versteuern<br />
ist. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass der Veräußerungsgewinn in Deutschland den-
26 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
noch zu versteuern ist. Hierzu kann es unter anderem<br />
insbesondere in den folgenden Fällen kommen:<br />
−Der deutsche Gesetzgeber schafft die Steuerbefreiung<br />
für Gewinne ab, die durch Veräußerung<br />
von Immobilien außerhalb der Spekulationsfrist<br />
erzielt werden.<br />
−Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist auf<br />
Ebene des Anlegers nicht dem Privatvermögen,<br />
sondern dem Betriebsvermögen zuzuordnen.<br />
−Ein Anleger erzielt aufgrund individueller Umstände<br />
(z. B. Fremdfinanzierung der Beteiligung,<br />
sonstige Werbungskosten) keinen von der Veräußerung<br />
unabhängigen Totalüberschuss durch<br />
die mittelbare Vermietung und Verpachtung<br />
des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«.<br />
Hierdurch kann es zu einer Umqualifizierung der<br />
Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb und<br />
zu einer Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns<br />
kommen.<br />
−Die deutsche Finanzverwaltung sieht – zum<br />
Beispiel nach einer Gesetzesänderung oder<br />
aufgrund der Begründung eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels – eine der Gesellschaften<br />
Objektgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft<br />
oder Fondsgesellschaft als gewerblich an, so<br />
dass dem Anleger hierdurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
zugerechnet werden.<br />
−Die Mindest-Haltedauer von zehn Jahren nach<br />
dem Beteiligungserwerb des Anlegers und vor<br />
Veräußerung der Immobilie, der Anteile an der<br />
Fondsgesellschaft oder der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />
wird nicht eingehalten.<br />
−Ein Fondsanteil wird während der Laufzeit veräußert;<br />
in diesem Fall endet die maßgebliche<br />
Zehnjahresfrist für den Veräußerer mit der Veräußerung<br />
und sie beginnt für den Erwerber mit<br />
seinem Erwerb des Anteils. Sofern bei einem der<br />
Beteiligten die Mindest-Haltedauer nicht eingehalten<br />
ist, muss der Veräußerungsgewinn in<br />
Deutschland versteuert werden.<br />
Sofern in diesen Fällen Steuerpflicht besteht, gilt der<br />
persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer<br />
und – im Falle der Zuordnung zu einem<br />
Betriebsvermögen – auch Gewerbesteuer. Dies kann<br />
die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen an<br />
die Anleger negativ beeinflussen.<br />
Risiko des gewerblichen Grundstückshandels<br />
Ebene des einzelnen Anlegers<br />
Für die Beurteilung, ob für deutsche Besteuerungszwecke<br />
auf Ebene des einzelnen Anlegers die Voraussetzungen<br />
zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
vorliegen, wird nach der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung und der Finanzverwaltung auf<br />
die so genannte Drei-Objekt-Grenze abgestellt. Die<br />
mittelbare Veräußerung der Immobilie der Objektgesellschaft<br />
kann bei einer Veräußerung der Beteiligung<br />
als Zählobjekt gelten, wenn der Anleger einen Anteil<br />
von mindestens zehn Prozent am Gesellschaftsvermögen<br />
besitzt oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />
des Anlegers mehr als 250.000 Euro<br />
zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung beträgt. Die<br />
Veräußerung des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«<br />
kann darüber hinaus Zählobjekt sein, wenn der<br />
auf den Anleger rechnerisch entfallende anteilige Verkehrswert<br />
der Immobilie im Veräußerungszeitpunkt<br />
mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />
Es besteht das Risiko, dass bei größeren Beteiligungssummen<br />
oder durch eine Steigerung des Verkehrswertes<br />
der Immobilie die Fondsbeteiligung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt als Zählobjekt erfasst wird.<br />
Darüber hinaus kann auch die Veräußerung der<br />
Fondsbeteiligung – unter Beachtung der vorgenannten<br />
Wertgrenzen – zur Zurechnung als Zählobjekt<br />
führen. Dies kann Auswirkungen auch auf die Besteuerung<br />
der Einkünfte aus weiteren Immobiliengeschäften<br />
beziehungsweise Beteiligungen an anderen<br />
Immobilienfonds in Deutschland haben. Sollte<br />
der Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels<br />
erfüllt sein, könnte sich für den Anleger eine höhere<br />
Steuerbelastung ergeben und/oder eine rückwirkende<br />
Besteuerung von anderen Veräußerungsgewinnen<br />
erfolgen.<br />
Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden,<br />
dass, z. B. im Falle einer Einzelveräußerung von<br />
Gebäudeteilen eine Parzellierung / Aufteilung des<br />
Investitionsobjekts erfolgen muss. Daraus kann sich<br />
eine Anrechnung mehrerer Zählobjekte aus der Beteiligung<br />
ergeben. Bei Anlegern, deren sonstige Immobiliengeschäfte<br />
für sich betrachtet keinen ge-
Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
27<br />
werblichen Grundstückshandel darstellen, können<br />
diese Veräußerungen zu einer Überschreitung der<br />
Drei-Objekt-Grenze führen. Dies hätte zur Folge,<br />
dass die anderen Immobiliengeschäfte als gewerblich<br />
angesehen würden.<br />
Ebene der Fondsgesellschaft oder ihrer<br />
Beteiligungen<br />
Sollte auf der Ebene der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder der Objektgesellschaft<br />
ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen<br />
werden, könnten auch dann negative Folgen entstehen,<br />
wenn dies auf der Ebene des Anlegers nicht zu<br />
einem gewerblichen Grundstückshandel führt. Die<br />
Einkünfte, die dem Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />
zugerechnet würden, wären nicht länger Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung und aus<br />
Kapitalvermögen, sondern gewerbliche Einkünfte.<br />
Auswirkungen der Gewerblichkeit<br />
Infolge einer etwaigen Gewerblichkeit würden in<br />
Deutschland steuerbare Zinseinkünfte mit dem persönlichen<br />
Steuersatz und nicht nur mit dem Abgeltungsteuersatz<br />
von 25 Prozent jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer<br />
zu versteuern sein. Im Verkaufsfall wäre ein Veräußerungsgewinn<br />
unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.<br />
Gewerbesteuerpflichtig wären die von der<br />
Beteiligungsgesellschaft und der Fondsgesellschaft<br />
im Inland erzielten Einkünfte. Eine auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder der Fondsgesellschaft<br />
eventuell gezahlte Gewerbesteuer ist grundsätzlich<br />
im Rahmen des § 35 EStG auf die persönliche Einkommensteuerschuld<br />
der Gesellschafter anrechenbar.<br />
Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
und entsprechend die Höhe der prognostizierten<br />
Ausschüttungen an die Anleger negativ beeinflussen.<br />
Risiko des Erwerbs der Fondsbeteiligung durch<br />
Erbschaft oder Schenkung<br />
Mit Beschluss vom 7. November 2006 (Az. 1 BvL 10 / 02)<br />
hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit<br />
der derzeitigen Bewertungsregelungen auf<br />
dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />
festgestellt und den Gesetzgeber verpflichtet,<br />
bis spätestens 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme<br />
Rechtslage zu schaffen. Im Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung lag ein Gesetzesentwurf vor. Es<br />
besteht das Risiko, dass nach der zukünftigen Rechtslage<br />
die Übertragung der Fondsbeteiligung von Todes<br />
wegen oder durch Schenkung unter Lebenden einer<br />
höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung<br />
als bislang unterliegt.<br />
E. Sonstige Risiken<br />
Aussagen und Angaben Dritter<br />
Dieses Beteiligungsangebot enthält diverse Angaben<br />
und Aussagen Dritter, wie zum Beispiel gutachterliche<br />
Prognosen, Marktdaten verschiedener Immobilienexperten<br />
etc., deren Richtigkeit nur auf Plausibilität geprüft<br />
wurde. Es besteht das Risiko, dass diese Angaben<br />
und Aussagen Dritter persönliche Einschätzungen<br />
und Wertungen beinhalten und dass die dort getätigten<br />
Aussagen oder Angaben von falschen Grundannahmen<br />
ausgehen oder falsche Schlüsse ziehen oder<br />
falsche Daten wiedergeben. Dies kann zu einem<br />
schlechteren wirtschaftlichen Ergebnis der Objektbzw.<br />
Fondsgesellschaft und damit zur Verminderung<br />
oder dem Ausfall der Ausschüttungen an die Anleger<br />
führen. Schlechtestenfalls können die Anleger ihre<br />
Kommanditeinlage ganz oder teilweise verlieren.<br />
Andere Rechtskreise<br />
Da sich die Immobilie und der Sitz der Objektgesellschaft<br />
in Luxemburg befinden, findet ausländisches<br />
Recht Anwendung. Gerichtliche und/oder schiedsgerichtliche<br />
Auseinandersetzungen sowie Maßnahmen<br />
der Einzel- und Gesamtvollstreckung in diesem<br />
Zusammenhang können sich deshalb nach den dort<br />
geltenden gesetzlichen Regelungen richten, die vom<br />
deutschen Rechtsverständnis abweichen können.<br />
Aufgrund dieser Unterschiede kann sich die Durchsetzung<br />
und Abwehr von Ansprüchen schwieriger<br />
gestalten und/oder mit höheren Kosten verbunden<br />
sein als in Deutschland. Auch die Einschätzung etwaiger<br />
Prozessrisiken und sonstiger Erfolgsaussichten<br />
wird dadurch erschwert.<br />
Dies kann die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />
an die Anleger beziehungsweise die Werthal-
28 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
tigkeit der Anlage negativ beeinflussen oder zum teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust ihrer Kommanditeinlage<br />
einschließlich eingezahlten Agios führen.<br />
Verflechtungsrisiko<br />
Aufgrund der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen<br />
der handelnden Personen kann es zu Interessenkonflikten<br />
kommen, die zu Nachteilen bei<br />
der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen und damit<br />
zu negativen Auswirkungen auf die Investition<br />
führen können. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen<br />
Verbindung des Treuhänders und der Initiatorin<br />
kann es insbesondere bei Abstimmungen der<br />
Fondsgesellschaft zu Interessenkonflikten beim<br />
Treuhänder kommen, sofern ein Anleger nicht selbst<br />
abstimmt oder dem Treuhänder Weisungen zu seinem<br />
Abstimmungsverhalten erteilt. Ferner kann es aufgrund<br />
des gleichen Gesellschafterhintergrunds bei<br />
folgenden Gesellschaften zu Interessenkonflikten<br />
kommen: Generalübernehmer, Generalmieter, Mieter<br />
der IT-Fläche sowie Projektcontroller und Objektverwalter<br />
sind Unternehmen der Wagner Gruppe. Die Höhe<br />
der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />
beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />
kann dadurch negativ beeinflusst werden.<br />
Gesellschaftsrechtliche Risiken<br />
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen werden<br />
grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst. Gefasste Beschlüsse sind dennoch<br />
für alle Anleger verbindlich. Den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung<br />
können daher Einzelinteressen<br />
von Kommanditisten entgegenstehen. Darüber<br />
hinaus besteht das Risiko, dass Großanleger oder<br />
die Platzierungsgarantin im Falle ihres Beitritts durch<br />
Inanspruchnahme ihrer Platzierungsgarantie mit ihrem<br />
Stimmanteil die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
maßgeblich beeinflussen oder<br />
dominieren. Zudem kann der Gesellschaftsvertrag<br />
durch Beschluss geändert werden, wofür jedoch die<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
(Komplementärin und geschäftsführende Kommanditistin)<br />
sowie eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent<br />
der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Sofern<br />
umgekehrt notwendige Mehrheiten nicht<br />
erreicht werden, besteht das Risiko, dass Gesellschafterbeschlüsse<br />
nicht zustande kommen. Die Höhe<br />
der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />
beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />
kann dadurch negativ beeinflusst werden.<br />
Veränderung der Beteiligungsquote<br />
Die persönliche Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Laut Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft kann die Gesellschaft<br />
mit den Stimmen aller Gesellschafter einen<br />
Nachschuss beschließen, ohne jedoch den einzelnen<br />
Gesellschafter ohne dessen Zustimmung zum Nachschuss<br />
verpflichten zu können. Soweit die Gesellschafterversammlung<br />
einen Nachschuss beschließt,<br />
ohne dass sich der betreffende Gesellschafter daran<br />
beteiligt, kommt es zu einer Änderung der Beteiligungsquote<br />
des Gesellschafters und damit seiner<br />
Gesellschafterrechte, wie z. B. der Reduzierung des<br />
Anteils am Ergebnis der Gesellschaft und der Reduzierung<br />
des quotalen Anteils der Stimmrechte.<br />
Fehlerhaftigkeit von Verträgen<br />
Zur Durchführung des Beteiligungsangebots haben<br />
die Objektgesellschaft und die Fondsgesellschaft eine<br />
Vielzahl von Verträgen abgeschlossen und werden<br />
zukünftig weitere abschließen. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass einzelne oder mehrere<br />
dieser Verträge ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft,<br />
fehlerhaft und/oder unvorteilhaft sind. Dies<br />
gilt insbesondere, wenn zu einem späteren Zeitpunkt<br />
Rechtsmängel festgestellt werden, aufgrund<br />
derer der Erwerb der Immobilien, die Gründung der<br />
Objekt-, Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft oder<br />
der Erwerb eines Gesellschaftsanteils fehlerhaft oder<br />
unwirksam erfolgt sind. Dies kann dazu führen, dass<br />
der Immobilienerwerb, die Gesellschaftsgründung<br />
oder der Beteiligungserwerb rückabgewickelt werden<br />
muss, sofern die Rechtsmängel nicht geheilt<br />
werden können und die Objekt- und/oder Beteiligungs-<br />
und/oder Fondsgesellschaft unvorhergesehenen<br />
Ansprüchen ausgesetzt werden. Folge hiervon<br />
kann sein, dass entweder diese unvorhergesehenen<br />
Ansprüche mangels ausreichender Liquidität ganz<br />
oder teilweise nicht erfüllt werden können und die<br />
Gläubiger daher Zwangsmaßnahmen gegen die jeweilig<br />
betroffene Gesellschaft ergreifen. Möglich ist
Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
29<br />
aber auch, dass diese unvorhergesehenen Ansprüche<br />
durch die jeweilige Gesellschaft erfüllt werden, hierdurch<br />
jedoch die notwendige Liquidität für die Erfüllung<br />
sonstiger Verpflichtungen fehlt. Unabhängig<br />
davon, auf welcher Ebene des Beteiligungskonzepts<br />
es zu unvorhergesehenen Ansprüchen aufgrund fehlerhafter<br />
Verträge kommt, kann dies unmittelbare<br />
oder mittelbare Auswirkungen auf die Anleger haben<br />
bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage einschließlich<br />
eingezahlten Agios.<br />
Sonstige individuell verursachte Kosten, Steuern,<br />
Lasten, Nachteile oder Schäden<br />
Sonstige Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile oder<br />
Schäden der Fondsgesellschaft, die im Verhalten oder<br />
in der Person eines Anlegers begründet sind, können<br />
diesem Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger<br />
weiterbelastet werden. Sofern diese aber bei diesen<br />
Anlegern nicht eingefordert werden können, sind sie<br />
von der Fondsgesellschaft zu tragen, was zu einer<br />
Verschlechterung der wirtschaftlichen Ergebnisse der<br />
Fondsgesellschaft und damit zur Reduzierung der<br />
prognostizierten Ausschüttung an alle Anleger führt.<br />
Scheidet ein Anleger wegen Anlegerinsolvenz vorzeitig<br />
aus der Fondsgesellschaft aus, so können die daraus<br />
folgenden Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
zur Zahlung von Abfindungsguthaben wie auch die<br />
Anwachsung der Beteiligung des ausscheidenden Anlegers<br />
bei den verbleibenden Anlegern zu einem unter<br />
Umständen nicht unerheblichen Liquiditätsabfluss bei<br />
der Fondsgesellschaft und zum Übergang von Verbindlichkeiten<br />
auf die verbleibenden Anleger führen,<br />
was eine Verringerung der Ausschüttungen an die übrigen<br />
Anleger zur Folge haben kann. Schlimmstenfalls<br />
können diese Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
zu deren Illiquidität führen und damit den Verlust der<br />
gesamten Kommanditeinlage einschließlich eingezahlten<br />
Agios der übrigen Anleger nach sich ziehen.<br />
Haftungsrisiko Anleger<br />
Bei einer Beteiligung der Anleger als Treugeber über<br />
den Treuhandkommanditisten ist nur der Treuhandkommanditist<br />
als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
mit seiner Hafteinlage im Handelsregister eingetragen.<br />
Nach dem Treuhandvertrag haften die<br />
Anleger gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
in Höhe ihres jeweiligen Beteiligungsbetrags. Lediglich<br />
bei einem Wechsel eines Anlegers als Treugeberkommanditist<br />
in die Rechtsstellung eines Direktkommanditisten<br />
könnte grundsätzlich das Risiko<br />
einer unbeschränkten Haftung nach § 176 BGB bestehen,<br />
solange der Anleger noch nicht als Direktkommanditist<br />
im Handelsregister eingetragen ist.<br />
Bei der Umwandlung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
in eine Direktbeteiligung haften diese<br />
Anleger vom Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister<br />
für Verbindlichkeiten bis zur Höhe ihrer<br />
Hafteinlage. Die in das Handelsregister einzutragende<br />
Hafteinlage jedes Kommanditisten beträgt<br />
ein Prozent der Pflichteinlage. Eine Umwandlung der<br />
treuhänderischen Beteiligung in eine Direktbeteiligung<br />
erfolgt aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />
des Treugebers in das Handelsregister. Sofern<br />
und soweit die Hafteinlage durch Verluste vermindert<br />
wird oder wenn über dem Gewinnanteil liegende<br />
Ausschüttungen die Hafteinlage verringern, gilt die<br />
Ausschüttung / Entnahme als Rückzahlung der Kommanditeinlage<br />
mit der Folge einer insoweit wieder<br />
auflebenden persönlichen Haftung bis zur Höhe der<br />
Hafteinlage. Im Erbfall endet das Treuhandverhältnis<br />
jedoch automatisch. Der/die Erbe(n) werden in diesem<br />
Fall Direktkommanditisten.<br />
Bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft haftet<br />
der Kommanditist für die bis zu diesem Zeitpunkt<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
noch fünf Jahre ab Eintragung seines Ausscheidens<br />
in das Handelsregister in Höhe der Hafteinlage weiter.<br />
Analog besteht eine Nachhaftung für etwaige im<br />
Zeitpunkt der Liquidation der Fondsgesellschaft bestehende<br />
Verbindlichkeiten.<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Bei Eintritt bestimmter im Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft näher beschriebener Umstände<br />
(z. B. bei Nichtleistung der Kommanditeinlage) kann<br />
ein Anleger aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. In diesem Fall besteht nicht nur das Risiko des<br />
Verlusts der wirtschaftlichen Vorteile aus der Beteiligung,<br />
sondern der ausscheidende Gesellschafter ist
30 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />
der Fondsgesellschaft zum Ersatz des durch die Ausschließung<br />
entstandenen Schadens verpflichtet und<br />
es besteht auch kein Anspruch auf Abfindung.<br />
Individuelle Fremdfinanzierung<br />
Soweit Anleger die vorgesehene Beteiligung durch<br />
eine Darlehensaufnahme auf ihrer persönlichen<br />
Ebene finanzieren (so genannte Anteilsfinanzierung),<br />
kann ein vollständiges oder teilweises Ausbleiben<br />
von Ausschüttungen dazu führen, dass die<br />
betreffenden Anleger nicht mehr dazu in der Lage<br />
sind, diese individuelle Fremdfinanzierung zu bedienen,<br />
was im schlimmsten Fall zur privaten Insolvenz<br />
eines Anlegers führen könnte (maximales Risiko).<br />
Steuerzahlungen<br />
Sollte der Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft Steuerzahlungen zu leisten haben,<br />
denen kein entsprechender Liquiditätszufluss<br />
aus der Fondsgesellschaft gegenübersteht, könnte<br />
dies im schlimmsten Fall zur privaten Insolvenz eines<br />
Anlegers führen (maximales Risiko).<br />
Prognoserisiko<br />
Die Prognoseangaben in diesem Emissionsprospekt<br />
basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />
Verträgen sowie auf zeitlichen und<br />
quantitativen Annahmen verschiedener Berichte und<br />
Gutachten von Drittparteien. Die Korrektheit bzw.<br />
Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird<br />
vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden. Es<br />
besteht das Risiko, dass sich die Grundannahmen,<br />
Schlussfolgerungen und/oder Prognosen als ungenau<br />
oder falsch herausstellen. Dies gilt im Besonderen<br />
für die prognostizierten Mieten, Inflationsraten /<br />
Mietindexierungen, Grundsteuer, Instandhaltungs-,<br />
Neu- und Anschlussvermietungskosten, Maklerprovisionen,<br />
Marktmieten, sonstige geschätzte Kosten<br />
und Verkaufsfaktor / Wertentwicklungen der Fondsimmobilie.<br />
Folgejahre erheblich von den in diesem Prospekt dargestellten<br />
Prognosen abweichen.<br />
Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert<br />
werden und die Anleger tragen vollständig<br />
das Risiko der wirtschaftlichen, rechtlichen und<br />
steuerlichen Entwicklungen.<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Vermögensanlage<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als langfristige<br />
Vermögensanlage mit einer festen Laufzeit<br />
konzipiert, die frühestens zum 31. Dezember 2022<br />
ordentlich kündbar ist. Da für Anteile an Geschlossenen<br />
Fonds darüber hinaus kein liquider oder geregelter<br />
Zweitmarkt existiert, ist eine Veräußerung der<br />
Anteile unter Umständen nicht oder nicht zu marktgerechten<br />
Preisen möglich. Die Fungibilität der Vermögensanlage<br />
ist demnach stark eingeschränkt.<br />
Managementrisiko<br />
Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in nennenswertem<br />
Maße auch von den Fähigkeiten des<br />
Managements und der Qualität der externen Berater<br />
ab. Der Verlust unternehmenstragender Personen<br />
sowie Missmanagement kann sich negativ auf die<br />
Entwicklung der Fondsbeteiligung auswirken. Die<br />
Höhe der prognostizierten Ausschüttungen an die<br />
Anleger beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />
kann dadurch negativ beeinflusst werden.<br />
Unabhängig von den hier dargestellten Risiken können<br />
heute nicht vorhersehbare Entwicklungen das<br />
Ergebnis einer Beteiligung negativ beeinflussen.<br />
Über die genannten Risiken hinaus sind der Anbieterin<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine<br />
weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen<br />
Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />
bekannt.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht vorhersehbare, zukünftige<br />
Umstände nicht wie erwartet eintreten und<br />
möglicherweise auch aufgrund einer möglichen Kumulation<br />
von geringfügigen Abweichungen über die
Kapitel 6 Vermögensanlage 31<br />
Vermögensanlage<br />
Die folgenden Angaben zur Vermögensanlage beschreiben die wesentlichen formalen Aspekte einer Beteiligung<br />
an dem Geschlossenen Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3. Auf ausführlichere<br />
Darstellungen in anderen Abschnitten dieses Beteiligungsprospekts wird entsprechend verwiesen.<br />
Art der Vermögensanlage<br />
Anleger erwerben eine treuhänderische Kommanditbeteiligung<br />
über die HANNOVER-LEASING Treuhand-<br />
Vermögensverwaltung GmbH an der Fondsgesellschaft<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG. Der Anleger hat die Möglichkeit,<br />
seine Beteiligung in eine direkte Kommanditbeteiligung<br />
mit Eintragung in das Handelsregister<br />
umzuwandeln.<br />
Gesamtbetrag der Vermögensanlage<br />
Kommanditkapital bis zu 230.586.000 Euro<br />
Es besteht die Verpflichtung, folgende Kommanditeinlagen<br />
zu erbringen:<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
11.000 Euro<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> Managementgesellschaft mbH 10.000 Euro<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-<br />
Vermögensverwaltung GmbH<br />
500 Euro<br />
Emissionskapital* bis zu 230.565.000 Euro<br />
(Gesamtbetrag der Vermögenseinlagen der Anleger)<br />
zzgl. Agio in Höhe von 5 % des Emissionskapitals<br />
(* der Treuhänder erhält mit Beitritt der Anleger seine<br />
ursprüngliche Kommanditeinlage zurück).<br />
Der Mindestbetrag, der notwendig ist, um die im<br />
Rahmen der Vermögensanlage erforderliche Investition<br />
im Falle des maximalen Objektwerts insgesamt<br />
durchführen zu können (siehe Kapitel 8 »Investitions-<br />
und Finanzplan«), entspricht der Höhe<br />
des Kommanditkapitals zuzüglich dem auf Ebene<br />
Objektgesellschaft aufgenommenen langfristigen<br />
Darlehen in Höhe von insgesamt 245.000.000 Euro.<br />
Die Mindestanzahl für eine Beteiligung ist ein Kommanditanteil.<br />
Erwerbspreis der Vermögensanlage<br />
Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Beteiligungssumme<br />
(Kommanditeinlage des Anlegers) zuzüglich eines<br />
Agios in Höhe von 5 % der Kommanditeinlage.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro. Höhere<br />
Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />
Weitere Kosten<br />
Der Anleger trägt das Agio in Höhe von 5 % der Kommanditeinlage.<br />
Sofern der Anleger seine Treuhandbeteiligung in<br />
eine direkte Beteiligung (Direktkommanditist) umwandelt,<br />
trägt er die Kosten für eine notarielle Beglaubigung<br />
einer Handelsregistervollmacht sowie die<br />
Kosten der Eintragung ins Handelsregister. Eigene<br />
Kosten wie für Telefon, Internet, Porti etc. hat der<br />
Anleger selbst zu tragen.<br />
Für die Beteiligungsverwaltung durch den Treuhänder<br />
muss der Anleger selbst keine direkten Kosten übernehmen;<br />
diese entstehen der Fondsgesellschaft.<br />
Der Anleger trägt die bei Übertragung oder einer<br />
sonstigen Verfügung über die Kommanditbeteiligung<br />
sowie im Falle einer gesetzlichen Rechtsnachfolge<br />
entstehenden Kosten sowie Steuern, die mit<br />
der Übertragung im Zusammenhang stehen, einschließlich<br />
einer Verwaltungsgebühr der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin von einem Prozent der<br />
von der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage,<br />
höchstens jedoch 2.500 Euro zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Verwaltungsgebühren trägt<br />
der Übertragende bzw. der belastende Kommanditist<br />
sowie der Erwerber als Gesamtschuldner. Kosten<br />
eines im Streitfalle notwendigen Schiedsgutachtens<br />
im Zusammenhang mit der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />
sind vom ausscheidenden Kommanditisten<br />
zu tragen, sofern der Schiedsgutachter<br />
das von der Fondsgesellschaft ermittelte Abfindungsguthaben<br />
unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite<br />
von zehn Prozent nach oben oder unten<br />
bestätigt. Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich<br />
Notar- und Registerkosten), die durch die<br />
Beendigung des Treuhandvertrags entstehen, trägt<br />
der Anleger, es sei denn, der Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />
hat die Beendigung zu vertreten.
32 Kapitel 6 Vermögensanlage<br />
Über die Höhe der vorgenannten Kosten kann – sofern<br />
nicht beziffert – von der Anbieterin keine Aussage<br />
getroffen werden.<br />
Für den Fall, dass sich der Anleger nicht vertragsgerecht<br />
verhält, können weitere Kosten entstehen:<br />
Der Anleger hat bei nicht fristgerechter Zahlung der<br />
Einlagen (z. B. weil bei erteilter Einzugsermächtigung<br />
Lastschriften wegen fehlender Deckung zurückgehen)<br />
gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe<br />
von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen<br />
und ggf. der Fondsgesellschaft einen weiteren Schaden<br />
zu ersetzen. Darüber hinaus kann der entsprechende<br />
Kommanditist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Im Falle<br />
des Ausschlusses oder der Herabsetzung des Kapitalanteils<br />
des Kommanditisten hat der Anleger der<br />
Gesellschaft die mit seinem Beitritt, der Herabsetzung<br />
und/oder seinem Ausschluss verbundenen Kosten<br />
sowie einen pauschalierten Schadensersatz in<br />
Höhe von 15 Prozent der von ihm nicht geleisteten<br />
Kommanditeinlage an die Gesellschaft zu zahlen<br />
(siehe Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft«,<br />
§ 18 Abs. 6.2).<br />
Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem<br />
Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />
Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />
Weitere Leistungen<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Zahlungsverpflichtung<br />
des Anlegers beschränkt sich auf die<br />
Höhe des Erwerbspreises, des Agios sowie der dargestellten<br />
weiteren Kosten. Darüber hinaus hat der Anleger<br />
keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte /<br />
Hauptmerkmale der Anteile<br />
Der Anleger erlangt durch seine Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft die mit einer Kommanditbeteiligung<br />
verbundenen und in den §§ 161 ff. HGB begründeten<br />
gesetzlichen Rechte eines Kommanditisten,<br />
die durch die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft und des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />
modifiziert werden. Der<br />
Wortlaut des Gesellschaftsvertrags und des Treuhand-<br />
und Beteiligungsverwaltungsvertrags sind in<br />
Kapitel 16 und Kapitel 17 dieses Prospekts vollständig<br />
abgedruckt.<br />
Bei den Anteilen handelt es sich um Kommanditanteile.<br />
Diese vermitteln dem Inhaber auch bei treuhänderischer<br />
Beteiligung über den Treuhänder die<br />
Rechtsstellung eines auf die im Handelsregister eingetragene<br />
Hafteinlage beschränkt haftenden Kommanditisten.<br />
Die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen<br />
Rechte eines Kommanditisten lassen sich durch seine<br />
Verwaltungsrechte und seine Vermögensrechte<br />
beschreiben.<br />
Zu den Verwaltungsrechten, mittels derer die Teilhabe<br />
an der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse<br />
und die Führung einer Gesellschaft gesichert<br />
werden sollen, gehören das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen,<br />
das Recht auf Rechnungslegung<br />
durch die Geschäftsführung sowie Informations-<br />
und Kontrollrechte.<br />
Zu den Vermögensrechten zählen anteilige Teilhabe<br />
am laufenden Jahresergebnis, an Entnahmen bzw.<br />
Ausschüttungen, ggf. an stillen Reserven, am Liquidationserlös<br />
bzw. bei seinem vorzeitigen Ausscheiden<br />
ein Abfindungsguthaben und keine Nachschussverpflichtung.<br />
Die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />
einzutragene Haftsumme beträgt ein Prozent seiner<br />
anfänglichen Kommanditeinlage bei der Fondsgesellschaft.<br />
Die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH erhält mit Beitritt der Anleger<br />
ihre geleistete Kommanditeinlage in Höhe von<br />
500 Euro zurück. Darüber hinaus haben die derzeitigen<br />
Gesellschafter neben den auf Seite 93 dargestellten<br />
Aufgaben in Bezug auf die Geschäftsführung<br />
und die damit verbundenen Vergütungen keinerlei<br />
Sonderrechte gegenüber den übrigen Gesellschaftern.
Kapitel 6 Vermögensanlage<br />
33<br />
Steuerliche Konzeption<br />
Die Anleger erzielen im Wesentlichen Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), die nach<br />
dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland<br />
unter Progressionsvorbehalt freigestellt sind. Zinseinkünfte<br />
sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§<br />
20 EStG) weitgehend in Deutschland zu versteuern.<br />
Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den derzeit<br />
gültigen gesetzlichen Regelungen und sind in Kapitel<br />
14 »Steuerliche Grundlagen« ausführlich beschrieben.<br />
Angebot im Ausland<br />
Die Fondsanteile werden in Deutschland angeboten.<br />
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Teilbeträge<br />
des Fonds, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
jedoch noch nicht feststehen, auch in<br />
der Schweiz und in Österreich angeboten werden.<br />
Alle Anleger, die nicht ausschließlich dem deutschen,<br />
sondern auch dem Steuerrecht eines anderen Staates<br />
unterliegen (z. B. wegen eines weiteren Wohnsitzes<br />
oder aufgrund anderer Merkmale, z. B. Staatsangehörigkeit),<br />
sollten die rechtlichen und<br />
steuerlichen Folgen einer Beteiligung mit ihrem persönlichen<br />
Berater erörtern. Die Prospektverantwortliche<br />
empfiehlt, bei verbleibenden Zweifelsfragen<br />
von der Beteiligung abzusehen. Staatsbürger der<br />
USA oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsund<br />
Arbeitserlaubnis für die USA sind vom Beteiligungsangebot<br />
grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso<br />
ist ein Beitritt von Personen mit Wohn- oder<br />
Geschäftsanschrift in den USA ausgeschlossen.<br />
Übertragungsmöglichkeit der Vermögensanlage<br />
Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder von<br />
Teilen des Gesellschaftsanteils ist grundsätzlich nur<br />
zum Ende eines jeden Geschäftsjahres und nur ausnahmsweise<br />
auch unterjährig möglich. Die Verfügung<br />
bedarf stets der vorherigen und nur aus wichtigem<br />
Grund verweigerbaren Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Gesellschafterin oder des Treuhänders<br />
/ Beteiligungsverwalters.<br />
unter 10.000 Euro oder nicht durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbare Anteile entstehen.<br />
Die Übertragung der Kommanditbeteiligungen erfolgt<br />
im Falle der Schenkung und des Verkaufs im<br />
Wege der Abtretung bzw. im Erbfall kraft Erbfolge<br />
und der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.<br />
Beschränkte Handelbarkeit<br />
Für den Handel der Anteile existiert kein liquider<br />
Zweitmarkt. Die Handelbarkeit ist insofern eingeschränkt.<br />
Zahlstellen<br />
Zahlungen an Anleger erfolgen unmittelbar durch die<br />
Fondsgesellschaft, also die HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG, Wolfratshauser<br />
Straße 49, 82049 Pullach, die somit als Zahlstelle<br />
im Sinne des §4 Abs. 4 VermVerk ProspV fungiert.<br />
Sowohl bei der Fondsgesellschaft als auch bei HAN-<br />
NOVER LEASING GmbH & Co. KG, Wolfratshauser<br />
Straße 49, 82049 Pullach, wird ein vollständiger Verkaufsprospekt<br />
zur kostenlosen Herausgabe bereitgehalten.<br />
Einzahlung<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebots durch den<br />
Treuhänder / Beteiligungsverwalter wird der Beteiligungsbetrag<br />
zuzüglich des erhobenen Agios von<br />
5 % grundsätzlich zum folgenden Monatsletzten des<br />
Monats der Annahme der Beitrittserklärung vom<br />
Konto des Anlegers per Lastschrift eingezogen, sofern<br />
die vollständigen Beitrittsunterlagen bis zum<br />
20. des jeweiligen Monats bei der Zeichnungsstelle<br />
vorliegen.<br />
Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich zulässig,<br />
soweit dadurch keine Gesellschaftsanteile von
34 Kapitel 6 Vermögensanlage<br />
Der Lastschrifteneinzug erfolgt auf folgendes Konto:<br />
Kontoinhaber<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH<br />
Eigenkapitalvermittlung<br />
11.100.000 Euro<br />
Agio (weitere Vertriebskosten) 10.093.250 Euro<br />
Gesamt<br />
21.<strong>193</strong>.250 Euro<br />
Weitere Provisionsleistungen fallen nicht an.<br />
Kontonummer<br />
255924801<br />
BLZ<br />
500 502 01<br />
Kreditinstitut<br />
Frankfurter Sparkasse<br />
Verwendungszweck<br />
Beteiligung <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3<br />
Beendigung der Vermögensanlage<br />
Die Vermögensanlage wird mit Veräußerung der Anteile<br />
der Fondsgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beendet. Nach der Veräußerung sämtlicher<br />
Anteile soll die Fondsgesellschaft mit entsprechendem<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
abgewickelt und liquidiert werden (siehe Kapitel 13<br />
»Rechtliche Grundlagen«, »Gesellschaftsrechtliche<br />
Regelungen der Fondsgesellschaft«).<br />
Zeichnungsstelle<br />
Die Beitrittsunterlagen sind im Original zu senden an:<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49<br />
82049 Pullach<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach,<br />
nimmt als Bevollmächtigte der Fondsgesellschaft die<br />
Beitritte der Anleger an. Der Beitritt erfolgt mit Wirkung<br />
zum Monatsersten nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Fondsgesellschaft, sofern<br />
die Beitrittsunterlagen bis zum 20. des jeweiligen<br />
Monats vorliegen, frühestens jedoch nach formwechselnder<br />
Umwandlung der Objektgesellschaft in<br />
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung dieses Prospekts (gemäß § 9 Abs. 1<br />
VermVerkProspV) und endet mit Vollplatzierung.<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Gemäß dem Investitions- und Finanzplan der Fondsgesellschaft<br />
(siehe Kapitel 8 »Investitions- und Finanzplan«)<br />
werden für das geplante Gesamtinvestitionsvolumen<br />
folgende Provisionen anfallen:
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
37<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Dieses Beteiligungsangebot ermöglicht Anlegern im Rahmen des Geschlossenen Auslandsimmobilienfonds<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 eine mittelbare Beteiligung an der Objektgesellschaft, die das Eigentum an der<br />
Fondsimmobilie »An der Drosbach« hält. Im Folgenden sind die wesentlichen Aspekte der Anlageziele und<br />
der Anlagepolitik zusammengefasst, die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegen.<br />
Allgemeine Anlageziele<br />
Das Anlageziel dieses Beteiligungsangebots besteht<br />
darin, über den Erwerb des Anlageobjekts Anlegern<br />
eine wirtschaftliche Beteiligung an der Immobilie<br />
»An der Drosbach« zu ermöglichen und durch die<br />
langfristige Vermietung der Immobilie über die Gesamtlaufzeit<br />
des Fonds einen Gesamtüberschuss zu<br />
erzielen. Anleger werden sich zu diesem Zweck an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligen. Die Fondsgesellschaft<br />
hält rund 99,995 Prozent der Anteile an der<br />
Beteiligungsgesellschaft (gegründet am 31. Oktober<br />
2008), die wiederum rund 99,995 Prozent der Gesellschaftsanteile<br />
an der Objektgesellschaft KOWAC<br />
S.C., Eigentümerin des Bürokom-plexes »An der<br />
Drosbach«, erwerben wird. Über die mittelbare Beteiligung<br />
an der Objektgesellschaft ist die Fondsgesellschaft<br />
mittelbar an den Mieterträgen der Objektgesellschaft<br />
beteiligt.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg der mittelbaren Beteiligung<br />
an dem Bürokomplex »An der Drosbach« wird<br />
maßgeblich von der Sicherheit der Mieteinnahmen,<br />
der Höhe der Mietraten und der Höhe eines Verkaufserlöses<br />
bestimmt. Da die Immobilie zum überwiegenden<br />
Teil für die ersten neun Jahre der Fondslaufzeit<br />
zu feststehenden Konditionen vermietet ist,<br />
ist die Bonität der beiden Großmieter - Europäische<br />
Gemeinschaft und ArcelorMittal - für diese Grundmietzeit<br />
von großer Bedeutung.<br />
Die Anleger wirken durch die im Gesellschaftsvertrag<br />
bestimmten Mitwirkungsrechte an allen wesentlichen<br />
Entscheidungen der Fondsgesellschaft<br />
unmittelbar und damit mittelbar an den Entscheidungen<br />
der Objektgesellschaft mit. Anleger können<br />
sich als Direktkommanditist oder über den Treuhänder<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Verwendung der Nettoeinnahmen<br />
Nettoeinnahmen im Sinne der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospekt-Verordnung (VermVerkProspV)<br />
sind die nach Abzug der fondsbezogenen Nebenkosten<br />
verbleibenden Kommanditeinlagen. Sie reichen<br />
unter Berücksichtigung der Fremdfinanzierung<br />
auf Ebene der Objektgesellschaft für die Realisierung<br />
des Anlageziels der Fondsgesellschaft, den Erwerb<br />
von rund 99,995 Prozent der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft,<br />
aus. Die Nettoeinnahmen werden<br />
ausschließlich dafür und nicht für sonstige Zwecke<br />
verwendet.<br />
Der Wert des Investitionsobjekts bestimmt sich aus<br />
den zum Übernahmezeitpunkt abgeschlossenen<br />
Mietverträgen. Für die Prognoserechnung wird unterstellt,<br />
dass zunächst für die noch zu vermietenden<br />
Flächen der Generalmietvertrag zum 1. September<br />
2009 in Kraft tritt. Hieraus ergibt sich im Prognosefall<br />
ein Objektwert in Höhe von 411.650.000 Euro sowie<br />
ein einzuwerbendes Emissionskapital der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von 201.865.000 Euro. Auf Basis<br />
der vertraglich vereinbarten Mietobergrenzen für die<br />
noch freien Flächen würde sich ein maximaler Objektwert<br />
von 440.350.000 Euro errechnen, woraus<br />
sich ein maximales Emissionskapital in Höhe von<br />
230.565.000 Euro ergeben würde.<br />
Zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens ist<br />
geplant, das maximal erforderliche Kommanditkapital<br />
einzuwerben. Bis zur Endabrechnung mit dem<br />
Verkäufer werden ggf. nicht benötigte Kommanditeinlagen<br />
verzinslich angelegt (Tages- oder Festgeld)<br />
und sollen nach erfolgter Endabrechnung durch die<br />
Fondsgesellschaft an alle Anleger quotal zurückgezahlt<br />
werden. Die Einhaltung der vertrags- und konzeptgemäßen<br />
Umsetzung des Investitionsvorhabens<br />
wird bis zur Endabrechnung durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
überwacht.<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Sämtliche, zur Erreichung der Anlageziele und Anlagepolitik<br />
erforderlichen behördlichen Genehmigungen,<br />
liegen vor.
40 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
Der Standort<br />
Luxemburg liegt – mit Grenzen zu Frankreich, Belgien und Deutschland – buchstäblich im Herzen <strong>Europa</strong>s<br />
und ist einer der wichtigsten internationalen Finanzstandorte. Weil in der Stadt Luxemburg hochwertige<br />
Büroflächen knapp werden, ist der neue Teilmarkt Cloche d’Or südlich des Zentrums der Stadt Luxemburg<br />
eine attraktive Alternative für expandierende Unternehmen.<br />
Makrostandort Luxemburg<br />
Luxemburg im Zentrum <strong>Europa</strong>s<br />
London<br />
Brüssel<br />
Paris<br />
Amsterdam<br />
Den Haag<br />
Straßburg<br />
Lyon<br />
Marseille<br />
Köln<br />
Frankfurt<br />
Luxemburg<br />
München<br />
Zürich<br />
Bern<br />
Berlin<br />
Hannover<br />
Mailand<br />
Hamburg<br />
Kopenhagen<br />
Prag<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Ljubljana<br />
Zagreb<br />
Das Großherzogtum Luxemburg liegt im Herzen von<br />
<strong>Europa</strong> und verbindet als Monarchie Tradition und<br />
Moderne. Luxemburg ist mit einer Fläche von rund<br />
2.600 Quadratkilometern nach Malta der zweitkleinste<br />
Staat der Europäischen Union und grenzt an<br />
Frankreich, Belgien und Deutschland. Der Staat ist<br />
Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,<br />
dem Vorläufer der heutigen Europäischen<br />
Union (EU), und bildet zusammen mit Belgien<br />
und den Niederlanden die Beneluxstaaten. Mit dem<br />
Abkommen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft<br />
(EG) wurde Luxemburg als Sitz zahlreicher EU-<br />
Organe im Einvernehmen zwischen den Regierungen<br />
der Mitgliedstaaten bestimmt. Die Schaffung von<br />
steuerlichen Vorteilen hat Luxemburg in einer beispielhaften<br />
Entwicklung zu einem der wichtigsten<br />
Standorte des europäischen Finanz-, Verwaltungsund<br />
Dienstleistungssektors gemacht.<br />
Stabilität durch Wirtschaftskraft<br />
Luxemburg gehört weltweit zu den erfolgreichsten<br />
Wirtschaftsstandorten in puncto Expansion und<br />
Kontinuität: Das Wirtschaftswachstum hat sich in<br />
der Vergangenheit auch während Konjunkturabschwächungen<br />
wichtiger Wirtschaftsnationen auf<br />
hohem Niveau gehalten. Ein Rückblick auf die Steigerungsraten<br />
(5,2 Prozent in 2007) der vergangenen<br />
Jahre zeigt, dass sich Luxemburg über Jahre hinweg<br />
positiver als die anderen EU-Länder (durchschnittlich<br />
2,7 Prozent in 2007) entwickelt hat. Auch die<br />
Prognose für das Jahr 2008 liegt mit 2,5 Prozent<br />
Wachstum deutlich über dem EU-Durchschnitt von<br />
1,2 Prozent.<br />
Ein weiterer Nachweis für die langjährige solide Wirtschaftspolitik<br />
ist, dass Luxemburg die geringste<br />
Staatsverschuldung aller EU-Mitglieder (EU-Durchschnitt<br />
liegt bei 66,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts)<br />
aufweist. Und das trotz eines Anstiegs der<br />
Staatsverschuldung durch Unterstützungsmaßnahmen<br />
im Finanzsektor von 7,0 auf 14,1 Prozent des<br />
Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2008.<br />
Luxemburg hat derzeit einen relativ starken Anstieg<br />
der Inflationsrate im August 2008 auf 4,4 Prozent<br />
p. a. zu verzeichnen, was allerdings – ebenso wie in<br />
vielen anderen europäischen Ländern – hauptsächlich<br />
auf den Anstieg der Energiepreise zurückzuführen ist.<br />
Der solide Staatshaushalt und die Tatsache, dass<br />
sich Luxemburg als Sitz des Europäischen Gerichtshofs,<br />
des Europäischen Rechnungshofs und des Sekretariats<br />
des Europäischen Parlaments zu einem der<br />
wichtigsten Verwaltungszentren der Europäischen<br />
Union entwickelt hat, sollte auch zukünftig die Basis<br />
für Kontinuität in der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung<br />
des Landes bilden.
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
41<br />
Wachstum durch Beschäftigung<br />
In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Beschäftigten<br />
um 80 Prozent auf rund 350.000 erhöht,<br />
wovon täglich rund 41 Prozent aus den angrenzenden<br />
Ländern nach Luxemburg pendeln. Die geografische<br />
Nähe Luxemburgs zu Deutschland, Frankreich und<br />
Belgien erweist sich als Vorteil für die im Hinblick auf<br />
den starken Anstieg der Beschäftigung zahlreicher<br />
werdenden Berufspendler aus diesen Ländern.<br />
Im Jahr 2008 ist weiterhin mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung<br />
von 4,7 Prozent zu rechnen.<br />
Damit lässt Luxemburg alle anderen Staaten im<br />
EU-Vergleich (0,9 Prozent für 2008) hinter sich zurück.<br />
Die Arbeitslosenquote liegt laut Schätzungen<br />
im November für das Jahr 2008 bei 4,0 Prozent (EU-<br />
Durchschnitt 7,6 Prozent) und ist eine der geringsten<br />
in der gesamten EU.<br />
Mit 73.600 Euro pro Einwohner liegt das Bruttoinlandsprodukt<br />
im Jahr 2008 deutlich über dem EU-<br />
Durchschnitt von 25.900 Euro pro Einwohner – daraus<br />
ergibt sich das zweithöchste Pro-Kopf-Einkommen<br />
weltweit.<br />
Dennoch ist davon auszugehen, dass sich auch in<br />
Luxemburg die Dynamik des Wachstums vor dem<br />
Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
in <strong>Europa</strong> zunächst abschwächen wird. Mit<br />
der zunehmenden Verschärfung der Finanzkrise im<br />
dritten Quartal 2008 wurden, wie in der gesamten<br />
EU, auch für Luxemburg die Wachstumsprognosen<br />
nach unten revidiert. Mit einem prognostizierten<br />
BIP-Anstieg von 1,2 Prozent in 2009 liegt Luxemburg<br />
jedoch nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt<br />
der Eurozone, in der laut Prognosen vom November<br />
2008 das Wachstum im Jahr 2009 fast vollständig<br />
zum Erliegen kommen wird (0,1 Prozent p.a.).<br />
Ab dem Jahr 2010 wird jedoch wieder mit einer positiveren<br />
Tendenz gerechnet. In Luxemburg werden<br />
trotz des aktuellen Abschwungs im Finanzsektor<br />
insbesondere die Ausgaben im privaten und öffentlichen<br />
Konsumsektor laut Prognosen der Europäischen<br />
Kommission weiterhin die nationale Gesamtwirtschaft<br />
stützen.<br />
Immobilienmarkt der Stadt Luxemburg<br />
Der Büroflächenbestand umfasste im dritten Quartal<br />
2008 laut Expertenschätzungen rund 2,8 Millionen<br />
Quadratmeter. In diesem Zeitraum konnte im Vermietungsmarkt<br />
ein Büroflächenumsatz in Höhe von<br />
rund 149.000 Quadratmetern erzielt werden. Damit<br />
konnten bereits in den ersten drei Quartalen rund 78<br />
Prozent der Flächen vermietet werden, die insgesamt<br />
im Vorjahr 2007 umgesetzt wurden.<br />
Mit rund 2,0 Prozent liegt die Leerstandsrate im Bürosektor<br />
in Luxemburg im Vergleich der wichtigsten<br />
Das Land Luxemburg im Europäischen Vergleich<br />
Kennzahlen<br />
Luxemburg<br />
Kennzahlen<br />
<strong>Europa</strong> 27*<br />
Fläche rd. 2.600 km 2 rd. 4.300.000 km 2<br />
Bevölkerung Land rd. 483.800 Einwohner rd. 493.000.000 Einwohner<br />
BIP-Wachstum 2008 (Prognose 2008) 2,5 % 1,2 %<br />
BIP pro Kopf zu Kaufkraftparitäten (Prognose 2008) 73.600 Euro p. a. 25.900 Euro p. a.<br />
Staatsschuldenquote (Prognose 2008) im Verhältnis zum BIP 14,1 % 66,6 %<br />
Beschäftigungszuwachs (Prognose 2008) 4,7 % Zuwachs 0,9 % Zuwachs<br />
Arbeitslosenquote (Prognose 2008) 4,0 % 7,6 %<br />
Inflationsrate (Prognose 2008) 4,4 % 3,5 %<br />
* <strong>Europa</strong> 27 bezeichnet die Europäische Union bestehend aus 27 Staaten. Quelle: Statec Luxemburg 2008, Eurostat und EU-Kommission 2008
42 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
Wirtschaftswachstum im Vergleich (in %)<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
-1<br />
2,3<br />
0,9 1,0<br />
0,2<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Eurozone Deutschland Luxemburg<br />
Quelle: EU-Kommission, Eurostat, OECD, Stand: November 2008<br />
Beschäftigungsentwicklung im Vergleich (in %)<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
-1<br />
6,4<br />
-PROGNOSE-<br />
5,2<br />
5,2<br />
4,5<br />
4,1<br />
2,9 3,0 2,7<br />
2,5<br />
2,5<br />
2,1 2,2<br />
1,7<br />
1,7<br />
1,2<br />
1,3<br />
1,2<br />
1,2<br />
1,2<br />
0,8<br />
0<br />
0,1 0,0<br />
-PROGNOSE-<br />
4,5<br />
4,7<br />
3,6<br />
3,2<br />
2,9<br />
2,2<br />
1,8<br />
1,7 1,8<br />
1,4<br />
1,6<br />
0,9 1,2<br />
0,7<br />
0,4<br />
0,5<br />
0,3<br />
0,2<br />
1,0<br />
0,1 0,2<br />
0,6<br />
0,4<br />
0,5<br />
0,4 0,3<br />
0,9<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Eurozone Deutschland Luxemburg<br />
Quelle: EU-Kommission, WIW, Eurostat, OECD, Stand: November 2008
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
43<br />
europäischen Metropolen auf einem sehr geringen<br />
Niveau. Laut führenden Maklergesellschaften sind<br />
hochwertige Büroflächen in guter Lage nicht ausreichend<br />
verfügbar. Von den im Jahr 2008 geplanten<br />
Neubauflächen (rund 181.000 Quadratmeter) sind im<br />
vierten Quartal 2008 noch 46.000 Quadratmeter<br />
fertigzustellen, davon sind bereits 94 Prozent vorvermietet.<br />
Für das Jahr 2009 wird mit der Fertigstellung<br />
von weiteren rund 224.000 Quadratmeter gerechnet.<br />
Die langjährige, stabile Nachfrage nach qualitativ<br />
hochwertigen Büroflächen hat zudem zu einem nachhaltigen<br />
Mietpreiswachstum im Luxemburger Büroimmobilienmarkt<br />
geführt. Bei der Betrachtung der<br />
Wachstumsraten der Spitzenmieten bei erstklassigen<br />
Immobilien wird deutlich, dass Luxemburg mit einem<br />
Zuwachs von 14,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr<br />
(2007) im europäischen Vergleich an der Spitze liegt.<br />
Das Anlagevolumen am Luxemburger Investmentmarkt<br />
erreichte in 2007 mit rund 2,8 Milliarden Euro<br />
Volumen ein neues Rekordniveau. Davon entfiel ein<br />
Anteil von 65 Prozent auf deutsche und 22 Prozent<br />
auf Investoren aus den Beneluxstaaten.<br />
Vor dem Hintergrund des hohen Interesses am<br />
luxemburgischen Immobilienmarkt lagen die Kaufpreisfaktoren<br />
für erstklassige Immobilien im Jahr<br />
2007 beim rund 18,7-fachen (entspricht einer Spitzenrendite<br />
von 5,35 Prozent) der Jahresmiete des jeweiligen<br />
Gebäudes. Bis Ende des dritten Quartals<br />
2008 war hier ein – im Vergleich zu anderen europäischen<br />
Büromärkten – moderater Rückgang der<br />
Kaufpreisfaktoren in diesem Segment auf das 18,18-<br />
fache (entspricht einer Spitzenrendite von 5,50 Prozent)<br />
zu verzeichnen.<br />
Folgerichtig bewertet die renommierte Ratingagentur<br />
Feri das Investitionspotenzial des Büroimmobilienmarktes<br />
Luxemburg im »Feri Immobilien Monitor«<br />
(2. Halbjahr 2008) mit der Ratingnote A, Feri Kommentar:<br />
hohes Potenzial, geringes Risiko.<br />
Büroleerstandsquote in europäischen Metropolen (in Prozent)<br />
Budapest<br />
Frankfurt<br />
Amsterdam<br />
Prag<br />
München<br />
Mailand<br />
Paris<br />
London<br />
Luxemburg<br />
12,5 %<br />
12,4 %<br />
11,7 %<br />
8,6 %<br />
8,4 %<br />
5,7 %<br />
5,0 %<br />
4,7 %<br />
2,0 %<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, III/ 2008<br />
Spitzenmieten in europäischen Metropolen (in Euro / m 2 / p. a.)<br />
London 1157<br />
-6,5 %<br />
Paris 830<br />
+ 0,6 %<br />
Mailand<br />
Luxemburg<br />
Frankfurt<br />
München<br />
Amsterdam<br />
Prag<br />
Budapest<br />
570<br />
480<br />
444<br />
366<br />
335<br />
276<br />
264<br />
+ 14,0 %<br />
+ 14,3 %<br />
+ 2,8 %<br />
+ 3,4 %<br />
+ 1,5 %<br />
0,0 %<br />
+ 9,5 %<br />
Prozentangaben bezeichnen die Veränderung zum Vorjahr in Prozent.<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, Key Market Indicators III/ 2008
Stadtzentrum<br />
12<br />
7 1<br />
6<br />
Strassen<br />
Betrange<br />
Leudelang<br />
A4<br />
A4<br />
A6<br />
Zentrum<br />
Gasperich<br />
Cloche d’Or<br />
A3<br />
Kirchberg<br />
Quartier de la Gare<br />
A1<br />
Aéroport<br />
de Luxembourg<br />
Airport<br />
Munsbach<br />
Luxemburg<br />
PwC<br />
Europäisches<br />
Parlament<br />
Microsoft<br />
Europäische<br />
Kommission<br />
Route d' Esch<br />
PwC<br />
Europäische<br />
Kommission<br />
HP<br />
Rue F. Gu<br />
An der<br />
Drosbach<br />
Rue Guillaume J. Kroll<br />
P & T<br />
P & T<br />
Cloche d’Or<br />
A6<br />
0 m 450 m
Gasperich<br />
llaume Raiffeisen<br />
A3<br />
Howald<br />
Rue des Scillas
46 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
Mikrostandort Cloche d’Or<br />
Die Teilmärkte Stadtzentrum und der auf einem Plateau<br />
gelegene Stadtteil Kirchberg stoßen mittlerweile<br />
an die Grenzen ihres Erweiterungspotenzials.<br />
Nicht zuletzt auch wegen der guten Verkehrsanbindung<br />
an diese beiden Büromärkte ist der neue Stadtteil<br />
Cloche d’Or für expandierende Mieter zu einer<br />
attraktiven Standortalternative auf der Suche nach<br />
geeigneten Büroflächen geworden.<br />
Der Büroteilmarkt Cloche d’Or befindet sich südlich<br />
des Stadtzentrums der Stadt Luxemburg und liegt<br />
direkt an der Hauptverkehrsader des Landes, der<br />
Ringautobahn A6. Die Fahrtzeit zum Internationalen<br />
Flughafen »Findel« beträgt rund 20 Minuten. Sowohl<br />
das Straßennetz als auch der öffentliche Nahverkehr<br />
sind auf die hohe Anzahl von Berufspendlern eingestellt.<br />
Zu den Hauptverkehrszeiten ist die Taktung<br />
des Busverkehrs vom Hauptbahnhof – Anschlussverbindung<br />
der eintreffenden Züge aus den Nachbar-staaten<br />
– in den Stadtteil Cloche d’Or sehr gut.<br />
Zudem begann die Stadt Luxemburg im Jahr 2006<br />
mit der Erweiterung des Straßenbahn-Streckennetzes<br />
in Richtung Süden.<br />
Büromieten in Luxemburg 2008 (in Euro/m 2 /Monat)<br />
Objekt Drosbach<br />
Strassen<br />
Flughafen<br />
Cloche d’Or<br />
Kirchberg<br />
Stadtzentrum<br />
Quelle: Property Partners II/ 2008<br />
25 30 35 40<br />
Die Erschließung der südlichen Stadtteile Luxemburgs<br />
– Gasperich, Howald und Cloche d’Or – wurde<br />
im Jahr 2004 durch einen Masterplan für Entwicklung<br />
und Städteausbau in die Wege geleitet. Seither<br />
wurden in den 126 Hektar umfassenden Stadtteilen<br />
zahlreiche Wohn- und Gewerbeimmobilien errichtet.<br />
Dabei war das Ziel, die ländliche Gegend weitestgehend<br />
vor Eingriffen in die Natur zu schützen.<br />
Aktuell umfasst der Teilmarkt Cloche d’Or rund<br />
300.000 Quadratmeter Büroflächen. Dies entspricht<br />
einem Anteil von rund 10,5 Prozent der gesamten Büroflächen<br />
der Stadt Luxemburg. Momentan sind im<br />
Teilmarkt Cloche d’Or drei weitere Bürogebäude im<br />
Bau, mit deren Fertigstellung innerhalb der nächsten<br />
zwei Jahre zusätzliche Flächen von rund 38.000 Quadratmetern<br />
in den Markt kommen. Das Maklerunternehmen<br />
Property Partners geht in einer Expertise<br />
davon aus, dass Cloche d’Or ein Entwicklungspotenzial<br />
in den nächsten zehn Jahren von bis zu 800.000<br />
Quadratmeter Bürofläche hat. Damit dürfte der Teilmarkt<br />
zum drittgrößten Bürostandort nach dem<br />
Stadtzentrum und Kirchberg werden. Um für den zukünftigen<br />
Bedarf Raum zu schaffen, wird derzeit ein<br />
weiterer Flächenerschließungsplan (»Masterplan«)<br />
seitens der Behörden ausgearbeitet.<br />
Neben der Europäischen Kommission, dem Europäischen<br />
Parlament, dem Luxemburgischen Fernsehen<br />
und P&T (Poste et Télécom) Luxembourg haben sich<br />
weitere international renommierte Unternehmen<br />
wie PricewaterhouseCoopers, Hewlett Packard und<br />
Microsoft für diesen neuen Bürostandort entschieden.<br />
Die sehr gute Verkehrsanbindung, das im Vergleich<br />
zu den anderen Teilmärkten teilweise deutlich günstigere<br />
Mietpreisniveau sowie das qualitativ hochwertige<br />
Angebot an Büroflächen sind die Vorteile des<br />
Standortes. Im Vergleich zu den Teilmärkten Stadtzentrum<br />
(33 bis 40 Euro/ Quadratmeter/ Monat) sowie<br />
Kirchberg (29 bis 33 Euro/ Quadratmeter/ Monat)<br />
liegt Cloche d’Or mit monatlichen Durchschnittsmieten<br />
von 26 bis 28 Euro/ Quadratmeter auf einem<br />
für Mieter attraktiven Niveau (siehe Grafik »Büromieten<br />
in Luxemburg p. a. in 2007«). Im Objekt »An<br />
der Drosbach« liegt das aktuelle Mietpreisniveau<br />
zwischen 20 bis 24 Euro/Quadratmeter/Monat.
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
47<br />
Ausblick – anhaltend stabile Entwicklung<br />
Der luxemburgische Immobilienmarkt erfährt seit<br />
mehreren Jahren einen stetigen Aufwärtstrend.<br />
Dennoch wird die derzeitige internationale Wirtschafts-<br />
und Finanzkrise auch in Luxemburg zu einer<br />
Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik führen.<br />
Vor dem Hintergrund der Reduzierung der<br />
Wachstumsprognosen für das Jahr 2009 sind auch<br />
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt der Stadt<br />
Luxemburg zu erwarten. Ein führendes Maklerunternehmen<br />
geht deshalb von einem Anstieg der historisch<br />
geringen Leerstandsrate von 2,0 Prozent aus,<br />
schätzt jedoch – selbst bei einem drastischen Anstieg<br />
der Leerstandsrate auf über 5,0 Prozent –<br />
Luxemburg nach wie vor als einen der beständigsten<br />
Immobilienmärkte in <strong>Europa</strong> ein.<br />
Cloche d’Or<br />
Die Kombination mit dem derzeit moderaten Mietpreisniveau<br />
im Teilmarkt Cloche d’Or unterstreicht<br />
das langfristige Zukunftspotenzial und die Attraktivität<br />
des sich stetig entwickelnden Standortes der<br />
Immobilie und spricht für ein nachhaltiges Investitionsumfeld.<br />
Diese günstigen Rahmenbedingungen<br />
sollten auch zukünftig ein Magnet für weitere Unternehmen<br />
sein, die sich an einem Standort mit hohem<br />
Potenzial weiterentwickeln wollen.<br />
Die Bedeutung als Sitz zahlreicher Organe der Europäischen<br />
Gemeinschaft sowie als zentraler Bankenund<br />
Finanzplatz wird auch zukünftig für Nachfrage<br />
sorgen. Die Europäische Gemeinschaft wird in diesem<br />
Zusammenhang stets als stabilisierende Größe<br />
für den Immobilienmarkt gesehen.<br />
Immobilienuhr Jones Lang LaSalle<br />
Die Immobilienuhr bündelt Experteneinschätzungen<br />
über die zukünftige Entwicklung der individuellen<br />
Mietzyklen der Premium-Büromärkte <strong>Europa</strong>s.<br />
Barcelona<br />
Dublin, Madrid, Oslo Brüssel<br />
Kopenhagen, Stockholm, St. Petersburg<br />
Paris<br />
London West End<br />
Budapest, Düsseldorf, Moskau, Rom<br />
Amsterdam<br />
London City<br />
Frankfurt, Helsinki, Lyon<br />
Edinburgh, Hamburg, Mailand, München, Warschau, Wien<br />
Athen, Bukarest, Kiev<br />
Luxemburg, Stuttgart<br />
Lissabon, Prag<br />
Berlin<br />
Verlangsamtes<br />
Mietpreiswachstum<br />
Beschleunigtes<br />
Mietpreiswachstum<br />
Beschleunigter<br />
Mietpreisrückgang<br />
Verlangsamter<br />
Mietpreisrückgang<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, II/ 2008 Edition
50<br />
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
Das Investitionsobjekt - Bürokomplex »An der Drosbach«<br />
Mit dem hochwertigen Investitionsobjekt »An der Drosbach« ist im Luxemburger Teilmarkt Cloche d’Or ein<br />
ebenso markantes wie funktionales Gebäude entstanden. Der Bürokomplex grenzt nordwestlich an den<br />
Kreuzungsbereich Autobahn A 6 mit der Nationalstraße N 4 und dominiert durch Lage und Design den neuen<br />
Büromarkt Cloche d’Or.<br />
Der renommierte Architekt Prof. Stephan Braunfels,<br />
u. a. bekannt durch Entwürfe wie die Pinakothek der<br />
Moderne in München und die Komische Oper in Berlin,<br />
bekam den Auftrag zur Planung eines Bürokomplexes<br />
auf dem aus mehreren Parzellen bestehenden<br />
insgesamt rund 79.0oo Quadratmeter großen Grundstück.<br />
E<br />
Die Realisierung des Projekts »An der Drosbach« erfolgt<br />
über eine Bauzeit von insgesamt 72 Monaten<br />
durch den Luxemburger Projektentwickler Wagner<br />
Sélection. Nach Erteilung der behördlichen Baugenehmigungen<br />
wurde im September 2003 mit den<br />
Erdarbeiten begonnen. Die Objektgesellschaft hat<br />
mit dem Baukonzern Gawalux einen Generalübernehmervertrag<br />
abgeschlossen - dabei ist die Fertigstellung<br />
der gesamten Baumaßnahme durch Gawalux<br />
durch eine Bankgarantie abgesichert (siehe<br />
Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />
Das Projekt wird in verschiedenen Bauphasen entwickelt.<br />
Bis zur Übernahme der Anteile an der Objektgesellschaft<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft im<br />
Januar 2009 sind die Gebäudeteile A, B, C und Turm F<br />
fertiggestellt und bereits an die jeweiligen Mieter<br />
übergeben. Die Gebäudeteile D, E, IT sowie Sonderflächen<br />
(Konferenz- und Ladenflächen) befinden<br />
sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im<br />
Grundausbau beziehungsweise in der Vorbereitung<br />
zum Mieterausbau. Die endgültige Fertigstellung des<br />
Gebäudekomplexes »An der Drosbach« und die<br />
komplette Vermietung soll bis September 2009 erfolgen.<br />
Der Projektentwickler - Wagner Sélection<br />
Die Geschäftstätigkeit des Projektentwicklers Wagner<br />
Sélection, einem Unternehmen der Wagner Gruppe,<br />
besteht in der Realisierung von Immobilienprojekten.<br />
Das inhabergeführte Unternehmen mit Sitz<br />
in Luxemburg ist spezialisiert auf die Entwicklung
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
51<br />
D<br />
C<br />
Mieterverteilung im Objekt »An der Drosbach«:<br />
Europäische Gemeinschaft (A)<br />
Europäische Gemeinschaft (B)<br />
ArcelorMittal (C)<br />
Mietoption der EG sowie nachrangiges<br />
Mietrecht seitens ArcelorMittal (D+E)<br />
Services Généraux de Gestion (F)<br />
Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat<br />
Luxembourg (F)<br />
European Data Housing S.A. (IT)<br />
B<br />
IT<br />
A<br />
F
52 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
von Bürogebäuden. Neben dem Management in den<br />
Planungs- und Bauphasen der Projektentwicklung<br />
verfügt die Wagner Gruppe darüber hinaus über<br />
langjährige Erfahrung im Verwaltungsmanagement<br />
von Büroimmobilien und wird in dieser Funktion auch<br />
für die Objektgesellschaft tätig sein.<br />
Die Wagner Gruppe hat bereits diverse Projekte in<br />
Luxemburg erfolgreich realisiert. Als positiver Beleg<br />
für die gute Vernetzung der Gruppe für das Projekt<br />
»An der Drosbach« ist hervorzuheben, dass insbesondere<br />
mit der Europäischen Gemeinschaft und ArcelorMittal<br />
bereits namhafte Großmieter für das Projekt<br />
gewonnen werden konnten.<br />
Baubeschreibung<br />
Der Bürokomplex besteht aus fünf Gebäudeflügeln,<br />
die sternförmig von einem ringförmigen Verbindungsbaukörper<br />
abstrahlen. Den Mittelpunkt bildet<br />
ein freistehender runder Turm mit 13 Geschossen und<br />
einem Durchmesser von etwa 30 Metern. Die Länge<br />
der Flügel liegt zwischen rund 90 Metern und rund<br />
190 Metern, die Flügelbreite sowie die Breite des<br />
Halbkreisringes beträgt ca. 18 Meter. Durch die Innenhöfe<br />
zwischen den fünf Gebäudeflügeln erhalten<br />
alle Büros einen freien Ausblick in die Umgebung.<br />
Teilweise sind Sonderfunktionen wie Anlieferung<br />
und Konferenzzentrum in die Höfe eingegliedert.<br />
Die Anbindung an das Zentrum der Anlage ermöglicht<br />
die Schaffung weiterer Sondernutzungsbereiche<br />
wie Gastronomie und Ladenflächen. Zwischen<br />
den Gebäudeteilen D und E befindet sich der Gebäudeteil<br />
IT, der für einen großflächigen Server-Einsatz<br />
konzipiert wurde. Dabei sind alle Gebäudeteile unterirdisch<br />
miteinander verbunden – prinzipiell sind<br />
hier drei Untergeschosse vorgesehen. Allerdings<br />
werden in Teilbereichen auch vier bzw. fünf Untergeschosse<br />
errichtet. Zudem sind auf dem Dach jeweils<br />
Technikaufbauten vorgesehen.<br />
Um eine größtmögliche Flexibilität des Gebäudes zu<br />
erreichen, wurde insbesondere darauf geachtet, dass<br />
die einzelnen Mietflächen auch kombiniert werden<br />
können. Die einzelnen Flügelbauten (Gebäudeteile A<br />
bis E) sind generell sowohl im halbkreisförmigen<br />
Büroriegel horizontal und vertikal durch Foyers und<br />
Aufzugsanlagen erschlossen. Sie können ohne größere<br />
Umbauten je Etage mindestens zwei Mieter<br />
aufnehmen, da an den jeweiligen Flügelenden Zufahrten<br />
und Zugänge vorhanden sind. Doppelböden<br />
ermöglichen zusätzlich eine große Vielfalt an Varianten<br />
durch die Einbaumöglichkeit von mobilen Trennwandanlagen<br />
oder fest eingebauten Gipskarton-<br />
Wandsystemen.<br />
Die Fassaden des Gebäudes bestehen aus thermisch<br />
getrennten Fensterbändern mit außenliegendem<br />
Sonnenschutz und Brüstungen mit strukturiertem<br />
Putz (Wärmedämmverbundsystem) gemäß Wärmeschutzverordnung.<br />
Die Steuerung des Sonnenschutzes<br />
erfolgt automatisch, was einen höheren<br />
Bürokomfort ermöglicht. Das Gebäude ist an das<br />
Fernwärmenetz der Stadt Luxemburg angeschlossen.<br />
Die zu gewährleistenden Innentemperaturen<br />
werden je nach Gebäudenutzung durch Heizkörper<br />
und Lüftungsanlagen sichergestellt – die Erfassung<br />
der Verbrauchswerte erfolgt mit Wärmezählern. Die<br />
Verbrauchswerte der Lüftungsanlagen werden für<br />
jedes Zentralgerät erfasst und können mittels eines<br />
Verteilerschlüssels auf die einzelnen Mietparteien<br />
verteilt werden.<br />
Die Bürobereiche der Gebäudeteile A bis F erhalten<br />
eigenständige Lüftungsgeräte, die in den Technikräumen<br />
auf den Dächern installiert werden. Für Büro-<br />
und Besprechungsräume sowie Serverräume ist<br />
eine Raumkühlung mittels eingeputzter Kühldecken<br />
(Gebäudeteilkühlung) vorgesehen, die separat für<br />
die Gebäudeteile und einzelne Fassaden geregelt<br />
werden kann. Der Gemeinschaftsbereich und die<br />
Tiefgarage des Gebäudekomplexes werden (zur<br />
Stromversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung<br />
der Stadt Luxemburg) eine gemeinsame<br />
Netzersatzanlage erhalten.
54 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
Seitenansicht Gebäudeteil E und Turm F<br />
ca. 190 Meter<br />
Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />
Fondsimmobilie<br />
Adresse<br />
Bürokomplex »An der Drosbach« mit Tiefgaragen- und<br />
Außenstellplätzen<br />
D12, Rue Guillaume Kroll, L-1822 Luxemburg<br />
Grundstücksgröße rd. 79.000 m²<br />
Baubeginn<br />
Fertigstellung und Übergabe<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Gebäudeteil A<br />
Gebäudeteil B<br />
Gebäudeteil C<br />
Gebäudeteil D<br />
Gebäudeteil E<br />
Turm F<br />
Gebäudeteil IT<br />
Sonderflächen<br />
(Konferenz- und Ladenflächen)<br />
Mietflächen gesamt (geplant)<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
davon Büroflächen<br />
davon Archivflächen<br />
davon IT-Bereich<br />
davon Sonderflächen<br />
September 2003 (Beginn der Erdarbeiten)<br />
02/2008<br />
07/2007<br />
12/2008<br />
09/2009 (geplant)<br />
09/2009 (geplant)<br />
06/2008<br />
09/2009 (geplant)<br />
09/2009 (geplant)<br />
75.400 m 2<br />
62.059 m 2 (rd. 82,3 %)<br />
6.675 m 2 (rd. 8,9 %)<br />
5.111 m 2 (rd. 6,8 %)<br />
1.555 m 2 (rd. 2,1 %)
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
55<br />
ca. 61 Meter<br />
Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />
Anzahl PKW-Stellplätze<br />
Zu errichtende Büroflächen gesamt<br />
davon:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Gebäudeteil A<br />
Gebäudeteil B<br />
Gebäudeteil C<br />
Gebäudeteil D (im Bau)<br />
Gebäudeteil E (im Bau)<br />
Turm F<br />
Mietbeginn / Mietlaufzeit<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Gebäudeteil A<br />
Gebäudeteil B<br />
Gebäudeteil C<br />
Gebäudeteil D (noch im Bau)<br />
Gebäudeteil E (noch im Bau)<br />
Turm F<br />
IT-Bereich (noch im Bau)<br />
Sonderflächen (noch im Bau)<br />
rd. 600 Tiefgaragen-Stellplätze (Gebäudeteile A, B, C, F),<br />
rd. 50 Außenstellplätze (Gebäudeteile A, B, C, F),<br />
weitere Stellplätze in Planung<br />
62.059 m² (geplant)<br />
6.490 m²<br />
10.545 m²<br />
11.488 m²<br />
10.951 m² (geplant)<br />
16.618 m² (geplant)<br />
5.967 m²<br />
26.05.2008 / 10 Jahre<br />
15.09.2006 / 10 Jahre<br />
01.12.2008 / 10 Jahre<br />
spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />
spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />
01.03.2008 / 9 Jahre (»BCEE«)<br />
01.07.2008 / 10 Jahre (»SGG«)<br />
01.12.2008 / 15 Jahre (»ED Housing S.A.«)<br />
spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />
Mieteinnahmen im 1. vollen Kalenderjahr<br />
(2010) nach Fertigstellung und Vermietung<br />
aller Gebäudeteile -PROGNOSErd.<br />
23.710.000 Euro
56 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
Die Mieter<br />
Der Europäischen Gemeinschaft und dem Stahlkonzern ArcelorMittal kommen als Großmieter des Bürokomplexes<br />
»An der Drosbach« eine große Bedeutung zu. Beide Mieter haben sich aufgrund ihres Flächenbedarfs<br />
und den möglichen Erweiterungsoptionen langfristig für den Bürokomplex »An der Drosbach«<br />
entschieden.<br />
Hochwertige Mieterstruktur<br />
Mit der Europäischen Gemeinschaft, ArcelorMittal,<br />
Services Généraux de Gestion, einer Tochtergesellschaft<br />
von Sal. Oppenheim, und der Banque et Caisse<br />
d´Epargne de l´Etat konnten bereits namhafte Mieter<br />
für den Bürokomplex »An der Drosbach« am Standort<br />
Cloche d’Or gewonnen werden. So sind sämtliche<br />
bereits fertiggestellte Gebäudeteile vollständig vermietet.<br />
Die Mietverträge haben überwiegend Grundlaufzeiten<br />
von zehn Jahren und beinhalten größtenteils<br />
Verlängerungsoptionen. Sämtliche Mietverträge<br />
unterliegen zudem einer jährlichen Indexanpassung<br />
auf Grundlage luxemburgischer Verbraucherpreisindizes.<br />
Weitere Details zu den Mietverträgen sind in<br />
Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen« ausführlich beschrieben.<br />
Europäische Gemeinschaft<br />
Mieter höchster Bonität (Standard & Poor`s-Rating:<br />
AAA) angesehen.<br />
Die Europäische Gemeinschaft hat in der Fondsimmobilie<br />
»An der Drosbach« die Gebäudeteile A<br />
und B für jeweils zehn Jahre ab 15. September 2006<br />
(B) beziehungsweise 26. Mai 2008 (A) angemietet.<br />
Bis Ende Dezember 2008 hat sich die Europäische<br />
Kommission eine Erweiterungsmöglichkeit im Bürokomplex<br />
über eine Option für die Anmietung der Gebäudeteile<br />
D und E gesichert.<br />
Wie in Mietverträgen der Europäischen Gemeinschaft<br />
meist üblich, besteht ein Sonderkündigungsrecht<br />
infolge einer Sitzverlegung der jeweils im Gebäude<br />
ansässigen Institution per Beschluss durch die<br />
Europäische Gemeinschaft (siehe Kapitel 13 »Rechtliche<br />
Grundlagen«). Sollte es jedoch zu einer Auflösung<br />
der EG-Mietverträge kommen, fallen die Flächen<br />
automatisch unter den Generalmietvertrag.<br />
Gebäudeteil A<br />
Mietfläche Büro 6.123 m 2<br />
in % an Gesamtfläche (Büro) 9,87 %<br />
Laufzeit 26.05.2008 – 25.05.2018<br />
Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />
1.928.118 Euro<br />
nach Mietbeginn<br />
Gebäudeteil B<br />
Mietfläche Büro 10.912 m 2<br />
in % an Gesamtfläche (Büro) 17,58 %<br />
Laufzeit 15.09.2006 – 14.09.2016<br />
Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />
3.119.074 Euro<br />
nach Mietbeginn<br />
Die Europäische Gemeinschaft ist die wirtschaftliche<br />
und politische Partnerschaft von 27 europäischen<br />
Ländern. Mit ihren zahlreichen Organen und Institutionen<br />
ist sie Vertreterin der gemeinsamen Interessen<br />
dieser Länder und beschäftigt allein in ihren Institutionen<br />
mit Sitz in Luxemburg rund 13.000<br />
Mitarbeiter. Die Europäische Gemeinschaft wird als<br />
ArcelorMittal<br />
Gebäudeteil C<br />
Mietfläche Büro 11.488 m 2<br />
in % an Gesamtfläche (Büro) 18,51 %<br />
Laufzeit 01.12.08 – 30.11.18<br />
Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />
3.864.294 Euro<br />
nach Mietbeginn<br />
ArcelorMittal (Standard & Poor`s-Rating: BBB+) ist<br />
ein internationaler Stahlkonzern, der 2007 aus der<br />
Mittal Steel Company und Arcelor hervorging. Das<br />
Unternehmen verfügt über rund 60 Werke in mehr<br />
als zwei Dutzend Ländern und beschäftigt rund<br />
326.000 Beschäftigte (davon 130.000 in <strong>Europa</strong>). ArcelorMittal<br />
ist somit der größte Stahlproduzent der<br />
Welt und einer der weltweit führenden multinationalen<br />
Konzerne. Firmenhauptsitz des Unternehmens<br />
sind Luxemburg und London. Für das Jahr 2007 erzielte<br />
das Unternehmen ein Konzernergebnis (EBIT-<br />
DA) von 19,4 Milliarden US-Dollar. Im November 2008
58 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
hat der Konzern auf die internationale Wirtschaftskrise<br />
und den Nachfragerückgang auf dem weltweiten<br />
Stahlmarkt mit Einsparungen reagiert. Das neue<br />
Gewinnziel für 2008 liegt dennoch mit rund 24,2 Milliarden<br />
US-Dollar über dem Ergebnis von 2007. Mit<br />
rund 6.500 Mitarbeitern am Standort Luxemburg ist<br />
ArcelorMittal der größte privatwirtschaftliche Arbeitgeber<br />
der Region.<br />
Im Investitionsobjekt »An der Drosbach« hat ArcelorMittal<br />
den Gebäudeteil C für zehn Jahre angemietet.<br />
Ferner hat sich ArcelorMittal ein nachrangiges<br />
Vormietrecht bis zum 31. Dezember 2009 auf<br />
Anmietung der Gebäudeteile D und E einräumen lassen,<br />
für den Fall, dass die Europäische Gemeinschaft<br />
ihre zuvor genannten Optionen nicht ausüben sollte.<br />
Services Généraux de Gestion S.A.<br />
Gebäudeteil F<br />
Mietfläche Büro 5.629 m 2<br />
in % an Gesamtfläche (Büro) 9,07 %<br />
Laufzeit 01.07.2008 – 30.06.2018<br />
Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />
1.924.884 Euro<br />
nach Mietbeginn<br />
Services Généraux de Gestion S.A. (»SGG«) ist eine<br />
100%ige Tochtergesellschaft von Sal. Oppenheim.<br />
Die Privatbank (Fitch-Rating: A) ist seit 1789 in Familienbesitz<br />
und heute mit aktuell rund 3.800 Mitarbeitern<br />
und einer Bilanzsumme von 41 Milliarden Euro<br />
die führende unabhängige Privatbankgruppe in <strong>Europa</strong>.<br />
Gemeinsam mit der zu Beginn des Jahres 2005<br />
erworbenen BHF-Bank AG betreut und verwaltet die<br />
Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A., Konzernobergesellschaft<br />
der Unternehmensgruppe, ein Vermögen in<br />
Höhe von rund 152 Milliarden Euro. Seit dem 1. Juli 2007<br />
hat der Konzern seinen Hauptsitz in Luxemburg.<br />
Die SGG hat im Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />
die Obergeschosse 2-10 im Turm F für zehn<br />
Jahre seit dem 1. Juli 2008 angemietet.<br />
Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat Luxembourg<br />
Gebäudeteil F<br />
Mietfläche Büro 338 m 2<br />
in % an Gesamtfläche (Büro) 0,54 %<br />
Laufzeit 01.03.2008 – 28.02.2017<br />
Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />
168.000 Euro<br />
nach Mietbeginn<br />
Die Historie der Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat<br />
Luxembourg (»BCEE«, Sparkasse des Großherzogtums<br />
Luxemburg) geht bis zur Gründung durch den<br />
Großherzog Wilhelm III. im Jahr 1856 zurück. Die BCEE<br />
(Standard & Poor`s-Rating: AA+) hat sich in über 150<br />
Jahren zu einer Universalbank entwickelt. Sie konzentriert<br />
sich vor allem auf die nationale Wirtschaft<br />
und hat in Luxemburg rund 1.800 Mitarbeiter. Das<br />
konsolidierte Nettoergebnis der BCEE Gruppe stieg<br />
im ersten Halbjahr 2008 um 27,6 Prozent auf 201,7<br />
Millionen Euro an. BCEE hat im Investitionsobjekt<br />
das Erdgeschoss des Turms F ab dem 1. März 2008<br />
angemietet und eine Filiale eingerichtet.<br />
European Data Housing S.A.<br />
Gebäudeteil IT<br />
Mietfläche IT 5.111 m 2<br />
in % an Gesamtfläche 6,78 %<br />
Laufzeit 01.12.2008 - 30.11.2023<br />
Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />
3.460.575 Euro<br />
nach Mietbeginn<br />
European Data Housing S.A. (»ED Housing«) ist ein<br />
Tochterunternehmen der Wagner-Gruppe und mietet<br />
sämtliche IT-Flächen ab 1. Dezember 2008 über<br />
eine Laufzeit von 15 Jahren an. ED Housing vermietet<br />
diese Flächen unter an European Data Hub S.A. (»ED<br />
Hub«), eine Data Center-Betreibergesellschaft, die<br />
ihrerseits nach Investition in die Mietflächen leistungsabhängige<br />
Untermietverträge abschließt. Potenzielle<br />
Nutzer dieser IT-Flächen sind Industrieund<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen sowie<br />
Firmen aus der IT-Branche sowohl zur kurzfristigen<br />
Auslagerung von Daten als auch zur langfristigen<br />
Datensicherung.
Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />
59<br />
ABM Immobilière S.A. – Generalmietvertrag<br />
Laut Vertrag vom 1. Juni 2007 verpflichtet sich der<br />
Generalmieter ABM Immobilière S.A., ein Tochterunternehmen<br />
der Wagner Gruppe, bis spätestens<br />
1. September 2009 sämtliche noch nicht vermietete<br />
Flächen der Fondsimmobilie »An der Drosbach« anzumieten.<br />
Dies umfasst per heute alle Büro- und Archivflächen<br />
der Gebäudeteile D und E, Stellplätze<br />
sowie Sonderflächen. Der Vertrag hat eine Laufzeit<br />
ab Mietbeginn von acht Jahren.<br />
Sofern die Europäische Gemeinschaft aufgrund einer<br />
Sitzverlegung (siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)<br />
ein Sonderkündigungsrecht aus den bestehenden<br />
Einzelmietverträgen ausüben sollte, verpflichtet<br />
sich der Generalmieter, die freigewordenen<br />
Flächen über die Restlaufzeit des jeweiligen Vertrags<br />
ebenfalls anzumieten.<br />
Die Anmietung der Büro-, Archiv- und Parkflächen<br />
erfolgt unter den gleichen finanziellen Bedingungen<br />
des Mietvertrags der Europäischen Gemeinschaft für<br />
den Gebäudeteil B. Bei der Festsetzung der Anfangsmiete<br />
werden die erfolgten Indexierungen des Mietzinses<br />
aus dem o. g. Mietvertrag bereits berücksichtigt<br />
und die Miete dementsprechend angepasst. Eine<br />
detaillierte Darstellung der Regelungen des Generalmietvertrags<br />
ist ebenfalls dem Kapitel 13 »Rechtliche<br />
Grundlagen« zu entnehmen.
62 Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
Objektgesellschaft - KOWAC S.C. -PROGNOSE-<br />
MITTELVERWENDUNG<br />
in<br />
Euro<br />
Beteiligung<br />
zu 99,995 %<br />
in Euro *<br />
MITTELHERKUNFT<br />
in<br />
Euro<br />
Beteiligung<br />
zu 99,995 %<br />
in Euro *<br />
1 Objektwert »An der Drosbach« 411.650.000 411.629.473 8 Eigenkapital 200.538.000 200.528.000<br />
2 Erwerbsnebenkosten 1.198.000 1.197.940 - davon Beteiligungsgesellschaft 200.528.000<br />
3 Projektkosten 27.450.000 27.448.631 - davon weitere Gesellschafterin 10.000<br />
4 Finanzierungskosten 1.650.000 1.649.918 9 Fremdkapital 245.000.000 244.987.783<br />
5 Nebenkosten der Vermögensanlage 30.000 29.999<br />
6 Liquiditätsreserve 1.060.000 1.059.947<br />
7 Wiedervermietungsreserve 2.500.000 2.499.875<br />
Gesamtinvestitionskosten 445.538.000 445.515.783 Gesamtfinanzierung 445.538.000 445.515.783<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. * Beteiligungsquote ist kaufmännisch gerundet.<br />
Beteiligungsgesellschaft - HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs KG -PROGNOSE-<br />
MITTELVERWENDUNG<br />
in<br />
Euro<br />
Beteiligung<br />
zu 99,995 %<br />
in Euro *<br />
MITTELHERKUNFT<br />
in<br />
Euro<br />
Beteiligung<br />
zu 99,995 %<br />
in Euro *<br />
1 Beteiligung an Objektgesellschaft 200.528.000 200.518.007 5 Eigenkapital (ohne Agio) 200.664.000 200.654.000<br />
2 Projektkosten (ohne Agio) 80.000 79.996 Kommanditeinlage<br />
3 Nebenkosten der Vermögensanlage 6.000 6.000 - davon Fondsgesellschaft 200.654.000<br />
4 Liquiditätsreserve 50.000 49.998 - davon geschäftsf. Kommanditistin 10.000<br />
Gesamtinvestitionskosten 200.664.000 200.654.000 Gesamtfinanzierung 200.664.000 200.654.000<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. * Beteiligungsquote ist kaufmännisch gerundet.<br />
Fondsgesellschaft - HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG -PROGNOSE-<br />
MITTELVERWENDUNG<br />
in<br />
Euro<br />
in<br />
Prozent<br />
MITTELHERKUNFT<br />
in<br />
Euro<br />
in<br />
Prozent<br />
1 Beteiligung an Beteiligungsges. 200.654.000 99,39 5 Eigenkapital (ohne Agio) 201.886.000 100,00<br />
2 Projektkosten (ohne Agio) 1.060.000 0,53 Kommanditeinlage<br />
3 Nebenkosten der Vermögensanlage 72.000 0,04 - davon Anleger 201.865.000 99,99<br />
4 Liquiditätsreserve 100.000 0,05 (Emissionskapital)<br />
- davon geschäftsf. Kommanditistin 10.000 0,005<br />
- davon weitere Gesellschafterin 11.000 0,005<br />
Gesamtinvestitionskosten 201.886.000 100,00 Gesamtfinanzierung 201.886.000 100,00<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Auf das eingeworbene Emissionskapital wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben.<br />
Auf Ebene der Fondsgesellschaft ist weder eine Fremdfinanzierung noch eine Zwischenfinanzierung vorgesehen.
Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />
63<br />
Mittelverwendung in Bezug auf das Eigenkapital (inkl. Agio) - »Objektwert gem. Prognose« -PROGNOSE-<br />
Mittelverwendung<br />
absolut<br />
in Euro<br />
Mittelverwendung<br />
in % des<br />
Gesamtaufwands<br />
Mittelverwendung<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
Objektwert »An der Drosbach« 411.650.000 90,08 % 194,21 %<br />
Erwerbsnebenkosten 1.246.000 0,27 % 0,59 %<br />
Projektkosten (ohne Agio) 28.650.000 6,27 % 13,52 %<br />
Finanzierungskosten 1.650.000 0,36 % 0,78 %<br />
Liquiditätsreserve 1.210.000 0,26 % 0,57 %<br />
Wiedervermietungsreserve 2.500.000 0,55 % 1,18 %<br />
Agio 10.093.250 2,21 % 4,76 %<br />
Gesamtinvestitionskosten 456.999.250 100,00 % 215,61 %<br />
gemäß IDW S4, Anlage 1, Ziffer 4.1.2<br />
Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzplan<br />
Die Positionen des Investitions- und Finanzplans beruhen<br />
im Wesentlichen auf abgeschlossenen Verträgen<br />
(siehe Kapital 13 »Rechtliche Grundlagen«), gesetzlichen<br />
Vorschriften, sorgfältigen Kostenanalysen<br />
und langjährigen Erfahrungswerten der Initiatorin.<br />
Die Preisfindung für den Ankauf der noch im Bau<br />
befindlichen Gebäudeteile des Investitionsobjekts<br />
basiert auf der Ermittlung des jeweiligen Objektwerts.<br />
Dieser hängt wiederum wesentlich vom Erstvermietungserfolg<br />
ab. Der Objektwert errechnet sich<br />
durch Multiplikation der jährlichen Anfangsmiete für<br />
die jeweiligen Mietflächen mit den vertraglich fixierten<br />
Kaufpreisfaktoren gemäß Aktienkaufvertrag<br />
(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />
Für jeden bereits vermieteten Gebäudeteil (Gebäudeteile<br />
A, B, C, F und IT) stehen die einzelnen Objektwerte<br />
bereits fest. Die Werte für die noch zu vermietenden<br />
Gebäudeteile D, E und Sonderflächen<br />
stehen erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Erstvermietung,<br />
spätestens jedoch bei Endabrechnung mit<br />
dem Verkäufer am 31. Dezember 2010 fest.<br />
Der Prognosefall basiert auf den zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung bestehenden vertraglichen<br />
Grundlagen und unterstellt, dass bis zur Fertigstellung<br />
im September 2009 keine weiteren Mietverträge<br />
abgeschlossen werden und insofern der abgeschlossene<br />
Generalmietvertrag für die Gebäudeteile<br />
D, E sowie Sonderflächen zum 1. September 2009 in<br />
Kraft tritt. Somit errechnet sich für den Prognosefall<br />
gemäß Aktienkaufvertrag ein Objektwert in Höhe<br />
von 411.650.000 Euro, wodurch sich ein erforderliches<br />
Emissionskapital der Fondsgesellschaft in Höhe von<br />
201.865.000 Euro ergibt.<br />
Im Falle einer anderweitigen Vermietung der noch<br />
zu vermietenden Flächen kann der Objektwert in Abhängkeit<br />
von höher als prognostiziert ausfallenden<br />
Mieteinnahmen und dem anzuwendenden Kaufpreisfaktor<br />
entsprechend höher ausfallen. Mit dem Verkäufer<br />
wurden jedoch vertragliche Miet-obergrenzen<br />
für Büro- und Archivflächen sowie Stellplätze vereinbart,<br />
auf deren Basis sich ein maximaler Objektwert in<br />
Höhe von 440.350.000 Euro errechnen würde. Für diesen<br />
Fall würde sich ein maximal erforderliches Emissionskapital<br />
für die Fondsgesellschaft in Höhe von<br />
230.565.000 Euro ergeben, wobei auch im Falle eines<br />
höheren Objektwerts alle weiteren Positionen des Investitions-<br />
und Finanzplans unverändert bleiben.<br />
Zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens ist geplant,<br />
zunächst das maximal erforderliche Emissionskapital<br />
für die Fondsgesellschaft einzuwerben.<br />
Bis zur Feststellung des endgültigen Objektwerts bei<br />
Endabrechnung mit dem Verkäufer werden ggf. nicht<br />
benötigte Beträge verzinslich angelegt (Tages- oder
64 Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />
Festgeld). Eingeworbenes, aber nicht benötigtes<br />
Kommanditkapital soll spätestens nach erfolgte Endabrechnung<br />
in 2011 durch die Fondsgesellschaft an<br />
alle Anleger quotal zurückgezahlt werden (siehe Kapitel<br />
13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />
Die Einhaltung der vertrags- und konzeptgemäßen<br />
Umsetzung des Investitionsvorhabens (z. B. Berechnung<br />
des Objektwerts, Zahlung der nach Fertigstellung<br />
und Vermietung der Gebäudeteile fälligen anteiligen<br />
Kaufpreise an den Verkäufer, Endabrechnung<br />
etc.) wird bis zur Endabrechnung durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
überwacht.<br />
Eine detaillierte Beschreibung der vertraglichen Vereinbarungen<br />
und der Objektwert- bzw. Kaufpreisberechnung<br />
sind im Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«<br />
dargestellt.<br />
In der folgenden Erläuterung des Investitions- und<br />
Finanzplans wird stets der Prognosefall (Inkrafttreten<br />
des Generalmietvertrags für die Gebäudeteile D,<br />
E sowie Sonderflächen) unterstellt und dargestellt.<br />
Dieser Fall spiegelt die vertraglich gesicherte Vermietungssituation<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
wider.<br />
Objektgesellschaft<br />
Objektwert »An der Drosbach« (Position 1)<br />
Der Objektwert berechnet sich durch Multiplikation<br />
der jährlichen Anfangsmiete für die jeweiligen Mietflächen<br />
mit den vertraglich fixierten Kaufpreisfaktoren<br />
gemäß Aktienkaufvertrag. Somit ergibt sich im<br />
Prognosefall ein Gesamtobjektwert von 411.650.000<br />
Euro und enthält ferner den von der Käuferin der Anteile<br />
der Objektgesellschaft zu entrichtenden Kaufpreis<br />
in Höhe von 1.950.000 Euro an die Pentago<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH. Aus Vereinfachungsgründen<br />
wurde dieser Betrag im Objektwert auf Ebene<br />
der Objektgesellschaft dargestellt. Die Kaufpreiszahlung<br />
erfolgt durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«, Seite 109<br />
Aktienkauf durch die Beteiligungsgesellschaft).<br />
Erwerbsnebenkosten (Position 2)<br />
Die voraussichtlichen Erwerbsnebenkosten in Höhe<br />
von insgesamt 1.198.000 Euro setzen sich zusammen<br />
aus Kosten der Ankaufsprüfung (Due Diligence) von<br />
rund 88.000 Euro, steuerlichen und rechtlichen Beratungskosten<br />
von 980.000 Euro, Kosten für die Wirtschaftsprüfung<br />
von rund 12.500 Euro, Notar- und Registerkosten<br />
von rund 25.500 Euro, Kosten für das<br />
Marktwertgutachten von 72.000 Euro sowie sonstige<br />
Kosten für die Umstrukturierung der Objektgesellschaft<br />
von rund 20.000 Euro.<br />
Projektkosten (Position 3)<br />
Die vertraglich vereinbarten Projektkosten in Höhe<br />
von 27.450.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, soweit<br />
diese anfällt, setzen sich wie folgt zusammen:<br />
−Hannover Leasing hat im Rahmen dieses Beteiligungsangebots<br />
die Fondskonzeption übernommen.<br />
Für ihre Leistungen erhält sie Vergütungen<br />
von insgesamt 4.200.000 Euro.<br />
−Hannover Leasing erhält als Assetmanagerin<br />
der Objektgesellschaft für die Jahre 2009 bis<br />
2011 eine Vorabvergütung von pauschal 750.000<br />
Euro.<br />
−Mit der Vermittlung des benötigten Eigenkapitals<br />
wurde Hannover Leasing beauftragt. Sie erhält<br />
hierfür eine Vergütung von 11.100.000 Euro.<br />
Darüber hinaus erhält sie das von den Anlegern<br />
zu zahlende Agio in Höhe von 5 %.<br />
−Für die Vermittlung des Fremdkapitals erhält<br />
Hannover Leasing eine Vergütung von 4.900.000<br />
Euro.<br />
−Die<br />
Delta Vermietungsgesellschaft mbH garantiert<br />
bis spätestens zum 31. Dezember 2009 die<br />
Vollplatzierung des Eigenkapitals. Sie erhält dafür<br />
eine Vergütung in Höhe von 6.500.000 Euro.<br />
Finanzierungskosten (Position 4)<br />
Bis das Emissionskapital der Anleger zur Verfügung<br />
steht, wird das erforderliche Eigenkapital zur Zahlung<br />
des Kaufpreises bei Abnahme der jeweiligen<br />
Gebäudeteile über ein Darlehen vorfinanziert. Das in<br />
Anspruch genommen Darlehen ist auf Basis des<br />
Euribor (ein bis drei Monate) zzgl. Marge variabel zu<br />
verzinsen. Für Zinsaufwand im Rahmen der Eigenkapitalvorfinanzierung,<br />
der infolge gestiegener
Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />
65<br />
Finanzierungszinsen durch Einnahmen der Objektgesellschaft<br />
möglicherweise nicht gedeckt werden<br />
kann, ist ein Betrag in Höhe von 1.600.000 Euro kalkuliert.<br />
Für die aufgrund der Änderung der Beteiligungsstruktur<br />
notwendig werdende Umstrukturierung der<br />
bestehenden Darlehenszusagen der Eigenkapitalzwischen-<br />
und der langfristigen Fremdfinanzierung<br />
fallen Bearbeitungsgebühren der finanzierenden<br />
Banken in Höhe von rund 50.000 Euro an.<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage (Position 5)<br />
Die Nebenkosten der Vermögensanlage beinhalten<br />
die Kosten für den Mittelverwendungskontrolleur in<br />
Höhe von 30.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />
Liquiditätsreserve (Position 6)<br />
Die Liquiditätsreserve beträgt 1.060.000 Euro. Sollten<br />
die Ausgaben gemäß Investitionsplan höher oder geringer<br />
als geplant ausfallen bzw. sollten zusätzliche<br />
Kosten entstehen, wird die Differenz zu Gunsten<br />
oder zu Lasten der Liquiditätsreserve ausgeglichen.<br />
Ferner gleicht die Liquiditätsreserve unterjährige Liquiditätsschwankungen<br />
aus.<br />
Wiedervermietungsreserve (Position 7)<br />
Die Wiedervermietungsreserve beträgt 2.500.000<br />
Euro. Sie dient zur Abdeckung von prognostizierten<br />
Kosten für Anschluss- bzw. Neuvermietung.<br />
Eigenkapital (Position 8)<br />
Das zur Verfügung stehende gesamte Eigenkapital in<br />
Höhe von insgesamt 200.538.000 Euro setzt sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
−Anteil HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs KG:<br />
200.528.000 Euro (Beteiligungsgesellschaft)<br />
−Anteil INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH:<br />
10.000 Euro (Weitere Gesellschafterin)<br />
Fremdkapital (Position 9)<br />
Die Objektgesellschaft hat am 31. Juli 2007 eine<br />
langfristige Finanzierung mit der Banque LBLux S.A.<br />
(Konsortialführer) und der Landesbank Hessen-Thüringen<br />
Girozentrale über eine Laufzeit von zwölf<br />
Jahren bis Ende Dezember 2019 in Höhe von<br />
245.000.000 Euro abgeschlossen. Mit den Banken<br />
wurde eine Zinssicherung bis zum Ende der Kreditlaufzeit<br />
mittels Zinsswap-Vereinbarungen (siehe<br />
Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«) abgeschlossen.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Beteiligung an Objektgesellschaft (Position 1)<br />
Unter dieser Position ist die Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft<br />
in Höhe von rund 99,995 Prozent<br />
an der Objektgesellschaft ausgewiesen. Dies entspricht<br />
einem Betrag von 200.528.000 Euro.<br />
Projektkosten (Position 2)<br />
Hannover Leasing wurde mit der Geschäftsbesorgung<br />
der Beteiligungsgesellschaft beauftragt und<br />
erhält für die Jahre 2009 bis 2011 eine Vorab-Vergütung<br />
in Höhe von 80.000 Euro inklusive Umsatzsteuer,<br />
soweit diese anfällt.<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage (Position 3)<br />
Die Nebenkosten der Vermögensanlage beinhalten<br />
die Kosten für den Mittelverwendungskontrolleur in<br />
Höhe von 6.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />
Liquiditätsreserve (Position 4)<br />
Die Liquiditätsreserve beträgt 50.000 Euro. Sollten die<br />
Ausgaben gemäß Investitionsplan höher oder geringer<br />
als geplant ausfallen bzw. sollten zusätzliche<br />
Kosten entstehen, wird die Differenz zu Gunsten<br />
oder zu Lasten der Liquiditätsreserve ausgeglichen.<br />
Ferner gleicht die Liquiditätsreserve unterjährige Liquiditätsschwankungen<br />
aus.<br />
Eigenkapital (Position 5)<br />
Das zur Verfügung stehende gesamte Eigenkapital<br />
in Höhe von 200.664.000 Euro setzt sich wie folgt<br />
zusammen:<br />
−Kommanditeinlage HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG:<br />
200.654.000 Euro (Fondsgesellschaft)<br />
−Kommanditeinlage<br />
HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH: 10.000 Euro (geschäftsführende<br />
Kommanditistin)
66 Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />
Fondsgesellschaft<br />
Beteiligung an Beteiligungsgesellschaft (Position 1 )<br />
Unter dieser Position ist die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von rund 99,995 Prozent an der<br />
Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen. Dies entspricht<br />
einem Betrag von 200.654.000 Euro.<br />
Projektkosten (Position 2)<br />
Die vertraglich vereinbarten Projektkosten in Höhe<br />
von 1.060.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, soweit<br />
diese anfällt, setzen sich wie folgt zusammen:<br />
−Hannover Leasing wurde mit der Geschäftsbesorgung<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt und<br />
erhält für die Jahre 2009 bis 2011 eine Vorabvergütung<br />
in Höhe von 420.000 Euro.<br />
−Mit der Erstellung des Prospekts und dem Marketing<br />
wurde Hannover Leasing beauftragt und<br />
erhält hierfür eine Vergütung von insgesamt<br />
640.000 Euro.<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage (Position 3)<br />
Die Nebenkosten der Vermögensanlage beinhalten<br />
die Kosten für den Mittelverwendungskontrolleur in<br />
Höhe von 12.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und<br />
sonstige Kosten der Prospektaufstellung in Höhe von<br />
60.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />
Liquiditätsreserve (Position 4)<br />
Die Liquiditätsreserve beträgt 100.000 Euro. Sollten<br />
die Ausgaben gemäß Investitions- und Finanzplan<br />
höher oder geringer als geplant ausfallen bzw. sollten<br />
zusätzliche Kosten entstehen, wird die Differenz zu<br />
Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve ausgeglichen.<br />
Ferner gleicht die Liquiditätsreserve unterjährige<br />
Liquiditätsschwankungen aus.<br />
Eigenkapital (Position 5)<br />
Das zur Verfügung stehende gesamte Eigenkapital<br />
ohne Agio in Höhe von 201.866.000 Euro setzt sich<br />
wie folgt zusammen:<br />
−Kommanditeinlage HANNOVER-Leasing Treuhand<br />
GmbH (Anleger): 201.865.000 Euro<br />
−Kommanditeinlage HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH: 10.000 Euro (geschäftsführende<br />
Kommanditistin)<br />
−Anteil<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH:<br />
11.000 Euro (weitere Gesellschafterin)<br />
Auf das einzuwerbende Kommanditkapital wird ein<br />
Agio in Höhe von 5 % der gezeichneten Kommanditeinlagen<br />
erhoben. Das Agio steht unmittelbar dem<br />
Eigenkapitalvermittler als zusätzliche Vertriebsprovision<br />
zu.<br />
Provisionen und Vergütungen<br />
Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG als Initiatorin<br />
des vorliegenden Beteiligungsangebots und als<br />
Eigenkapitalvermittlerin sowie die Delta Vermietungsgesellschaft<br />
mbH als Platzierungsgarantin erhalten<br />
Vergütungen von insgesamt 40.633.250 Euro<br />
(inkl. Agio), was rund 9,1 Prozent der Gesamtinvestitionskosten<br />
entspricht. Davon tragen die Anleger einen<br />
Anteil von 40.627.138 Euro, was rund 20,1 Prozent<br />
des Emissionskapitals inklusive Agio entspricht. Die<br />
hier dargestellten Vergütungen enthalten Provisionen<br />
in Höhe von 21.<strong>193</strong>.250 Euro. Die einzelnen Werte<br />
sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Für das Assetmanagement der Objektgesellschaft<br />
erhält Hannover Leasing für die Jahre 2009 bis<br />
2011 eine Vorabvergütung in Höhe von 750.000 Euro<br />
und ab Januar 2012 anfänglich eine jährliche Vergütung<br />
von 350.000 Euro. Bezogen auf die Fondslaufzeit<br />
(2009 bis 2020) entspricht dies einem Betrag von<br />
nominal 4.191.910 Euro.<br />
Für die Geschäftsbesorgung bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
erhält Hannover Leasing für die Jahre<br />
2009 bis 2011 eine Vorabvergütung in Höhe von<br />
80.000 Euro und ab Januar 2012 anfänglich eine jährliche<br />
Vergütung von 50.000 Euro. Bezogen auf die<br />
Fondslaufzeit (2009 bis 2020) entspricht dies einem<br />
Betrag von 571.701 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />
Für die Geschäftsbesorgung bei der Fondsgesellschaft<br />
erhält Hannover Leasing für die Jahre 2009 bis<br />
2011 eine Vorabvergütung in Höhe von 420.000 Euro<br />
und ab Januar 2012 anfänglich eine jährliche Vergütung<br />
von 250.000 Euro. Bezogen auf die Fondslaufzeit<br />
(2009 bis 2020) entspricht dies einem Betrag von<br />
nominal 2.878.507 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />
67<br />
Die Initiatorin erhält gemäß den Regelungen des<br />
Vertrags über die Erstellung der Fondskonzeption eine<br />
erfolgsabhängige Vergütung, sofern bei Abschluss<br />
eines Mietvertrags für die noch zu vermietenden Gebäudeteile<br />
D und E mit einem Ersatzmieter ein höherer<br />
Mietzins als die indexierte monatliche EG-Miete<br />
(gemäß Mietvertrag für den Gebäudeteil B) erzielt<br />
werden kann.<br />
Die Vergütung berechnet sich variabel auf Grundlage<br />
des jeweils tatsächlich erzielten Mietzinses (siehe<br />
Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen; Projektverträge<br />
der Objektgesellschaft«) und ist insofern gekoppelt<br />
an einen möglichen Vermietungserfolg (positive Differnz<br />
zur EG-Miete).<br />
Für den Fall, dass die vertraglichen Mietobergrenzen<br />
für Büro- und Archivflächen sowie Stellplätze erzielt<br />
werden können, ist die entsprechend zu berechnende<br />
erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von<br />
8.700.000 Euro in der Darstellung des maximalen<br />
Objektwerts von 440.350.000 Euro enthalten.<br />
Im zugrundeliegenden Prognosefall fällt oben beschriebene<br />
Vergütung nicht an und ist insofern in der<br />
Tabelle »Die Provisonen und Vergütungen« nicht<br />
enthalten. Der bisher erreichte Vermietungserfolg<br />
wird gemäß Aktienkaufvertrag vom 15. Dezember<br />
2008 mittels Ertrag aus Veräußerung in Höhe von<br />
1.950.000 Euro vergütet.<br />
Die Provisionen und Vergütungen<br />
Fondsgesellschaft<br />
in Euro<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
in Euro<br />
Objektgesellschaft<br />
in Euro<br />
Summe Provisionen<br />
und Vergütungen<br />
in Euro<br />
Anteil<br />
Anleger<br />
in Euro<br />
Fondskonzeption 4.200.000 4.200.000 4.199.144<br />
Ertrag aus Veräußerung 1.950.000 1.950.000 1.949.603<br />
Vermittlung Fremdkapital 4.900.000 4.900.000 4.899.002<br />
Vermittlung Eigenkapital 11.100.000 11.100.000 11.097.739<br />
Platzierungsgarantie 6.500.000 6.500.000 6.498.676<br />
Prospektherausgabe / Marketing 640.000 640.000 639.933<br />
Geschäftsbesorgung 420.000 80.000 750.000 1.250.000 1.249.791<br />
Agio 10.093.250 10.093.250 10.093.250<br />
Gesamt 11.153.250 80.000 29.400.000 40.633.250 40.627.138<br />
Finanzierungen der Objektgesellschaft im Überblick<br />
Eigenkapitalvorfinanzierung<br />
in Euro<br />
Langfristige<br />
Fremdfinanzierung<br />
in Euro<br />
Status Darlehensvertrag Darlehensvertrag<br />
Darlehenswährung Euro Euro<br />
Darlehensbetrag 190.950.000 245.000.000<br />
Laufzeit 31.12.2009 31.12.2019<br />
Tilgung 190.950.000 tilgungsfrei<br />
Marge 1,20 % 0,70 %<br />
Zinssatz p. a. (inkl. Marge) Euribor + 1,20 % 5,19 %<br />
Zinsbindung (Swap oder Festzinsvereinbarung) 1 - 3 Monate fest bis zum 31.12.2019<br />
Restschuld zum 31.12.2020 0 245.000.000
68 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
Ergebnisprognose<br />
Stand: 28. November 2008, Angaben in Euro –PROGNOSE–<br />
Kalenderjahr<br />
Laufendes Jahr<br />
Prognosemonate<br />
Summe<br />
in Euro<br />
Objektgesellschaft<br />
1 Mieteinnahmen 297.171.541 5.871.886 23.712.311 24.233.982<br />
2 Zinseinnahmen 1.634.925 31.063 120.304 111.962<br />
Summe der Einnahmen 298.806.466 5.902.949 23.832.615 24.345.944<br />
2009<br />
1<br />
3<br />
2010<br />
2<br />
12<br />
2011<br />
3<br />
12<br />
3 Objektverwaltungskosten 320.349 6.250 25.550 26.112<br />
4 Instandhaltungskosten 3.080.096 35.197 143.885 147.050<br />
5 Neu- und Anschlussvermietungskosten 8.544.442 0 0 0<br />
6 Grundsteuer in Luxemburg 3.796.875 84.375 337.500 337.500<br />
7 Verwaltungskosten 3.441.910 0 0 0<br />
8 Gesellschaftskosten 448.488 8.750 35.770 36.557<br />
Zwischensumme Ausgaben 19.632.159 134.572 542.705 547.219<br />
9 Zinsen Fremdkapital 147.773.588 3.214.196 12.892.104 12.892.104<br />
Summe der Ausgaben 167.405.747 3.348.768 13.434.809 13.439.324<br />
10 Liquiditätsergebnis der Objektgesellschaft 131.400.719 2.554.181 10.397.806 10.906.621<br />
11 Abschreibung 88.719.752 1.388.274 8.768.363 8.768.363<br />
12 Sofort abzugsfähiger Aufwand 31.617.635 31.617.635 0 0<br />
13 Steuerliches Ergebnis der Objektgesellschaft 11.063.332 -30.451.728 1.629.442 2.138.257<br />
14 Steuerzahlung in Luxemburg 0 0 0 0<br />
Auszahlung der Objektgesellschaft 1 127.751.576 2.666.931 10.636.134 10.636.235<br />
15 Stand Liquiditätsreserve 937.250 698.922 969.308<br />
16 Stand Wiedervermietungsreserve 2.500.000 2.500.000 2.500.000<br />
17 Stand Fremdkapital 245.000.000 245.000.000 245.000.000<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
18 Auszahlung der Objektgesellschaft 1 127.745.205 2.666.798 10.635.603 10.635.704<br />
19 Zinseinnahmen 12.715 322 967 995<br />
Summe der Einnahmen 127.757.921 2.667.120 10.636.570 10.636.699<br />
20 Verwaltungskosten 708.724 16.000 16.352 16.712<br />
Summe der Ausgaben 708.724 16.000 16.352 16.712<br />
Auszahlung der Beteiligungsgesellschaft 1 127.026.503 2.663.590 10.619.139 10.619.218<br />
21 Stand Liquiditätsreserve 37.530 38.609 39.379<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.<br />
1 Planmäßig werden die Objektgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaft die Auszahlungen für die Jahre 2009 und 2010 erst im Jahr 2011 leisten.
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
69<br />
2012<br />
4<br />
12<br />
2013<br />
5<br />
12<br />
2014<br />
6<br />
12<br />
2015<br />
7<br />
12<br />
2016<br />
8<br />
12<br />
2017<br />
9<br />
12<br />
2018<br />
10<br />
12<br />
2019<br />
11<br />
12<br />
2020<br />
12<br />
12<br />
24.767.129 25.312.006 25.868.870 26.437.986 26.998.228 25.072.313 28.569.954 29.835.250 30.491.625<br />
121.426 124.848 146.050 169.876 213.669 236.865 69.843 86.231 202.787<br />
24.888.555 25.436.854 26.014.921 26.607.862 27.211.898 25.309.178 28.639.797 29.921.481 30.694.413<br />
26.687 27.274 27.874 28.487 29.114 29.754 30.409 31.078 31.761<br />
174.461 231.436 313.941 320.848 327.907 335.121 342.493 350.028 357.729<br />
0 0 0 0 1.132.400 4.674.640 2.737.402 0 0<br />
337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500<br />
350.000 357.700 365.569 373.612 381.831 390.232 398.817 407.591 416.558<br />
37.361 38.183 39.023 39.882 40.759 41.656 42.572 43.509 44.466<br />
926.009 992.092 1.083.908 1.100.329 2.249.511 5.808.902 3.889.<strong>193</strong> 1.169.705 1.188.014<br />
12.927.425 12.892.104 12.892.104 12.892.104 12.927.425 12.892.104 12.892.104 12.892.104 15.567.708<br />
13.853.434 13.884.197 13.976.012 13.992.433 15.176.936 18.701.007 16.781.297 14.061.810 16.755.722<br />
11.035.121 11.552.658 12.038.909 12.615.429 12.034.962 6.608.171 11.858.501 15.859.672 13.938.690<br />
8.768.363 8.768.363 8.768.363 8.768.363 8.558.966 8.140.171 7.449.685 6.533.449 4.039.026<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
2.266.758 2.784.294 3.270.546 3.847.065 3.475.996 -1.532.000 4.408.816 9.326.222 9.899.664<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
10.937.343 10.946.875 11.358.178 11.364.194 11.372.216 11.380.237 11.390.264 12.529.504 12.533.465<br />
1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000<br />
2.517.087 3.122.870 3.803.601 5.054.835 5.717.581 945.515 1.413.751 4.743.918 6.149.144<br />
245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000<br />
10.936.797 10.946.329 11.357.612 11.363.628 11.371.649 11.379.670 11.389.696 12.528.879 12.532.840<br />
1.015 1.034 1.061 1.094 1.135 1.146 1.170 1.248 1.528<br />
10.937.812 10.947.363 11.358.673 11.364.722 11.372.784 11.380.816 11.390.866 12.530.127 12.534.368<br />
67.079 68.555 70.063 71.605 73.180 74.790 76.435 78.117 79.836<br />
67.079 68.555 70.063 71.605 73.180 74.790 76.435 78.117 79.836<br />
10.869.969 10.877.769 11.287.330 11.291.538 11.299.163 11.305.119 11.311.397 12.441.129 12.441.142<br />
40.142 41.182 42.461 44.041 44.481 45.389 48.422 59.303 72.694
70 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
Stand: 28. November 2008, Angaben in Euro –PROGNOSE–<br />
Kalenderjahr<br />
Laufendes Jahr<br />
Prognosemonate<br />
Summe<br />
in Euro<br />
Fondsgesellschaft<br />
22 Auszahlung der Beteiligungsgesellschaft 1 127.020.172 2.663.457 10.618.610 10.618.689<br />
23 Zinseinnahmen 28.566 644 2.405 2.419<br />
Summe der Einnahmen 127.048.738 2.664.101 10.621.015 10.621.108<br />
2009<br />
1<br />
3<br />
2010<br />
2<br />
12<br />
2011<br />
3<br />
12<br />
24 Verwaltungskosten 2.743.350 21.000 21.462 21.934<br />
Summe der Ausgaben 2.743.350 21.000 21.462 21.934<br />
25 Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft 124.305.388 2.643.101 10.599.553 10.599.174<br />
26 Stand Liquiditätsreserve 93.348 93.866 94.045<br />
27 Auszahlung der Fondsgesellschaft 2 124.286.069 2.649.754 10.599.015 10.599.015<br />
Auszahlung p. a. in Prozent des Eigenkapitals (ohne Agio) 2 5,25 % 5,25 % 5,25 %<br />
Auszahlung in Prozent gesamt kumuliert 2 1,31 % 6,56 % 11,81 %<br />
28 Kapitalbindung inkl. Agio -211.979.250 -209.329.496 -198.730.481 -188.131.466<br />
in Prozent p. a. des Eigenkapitals 0 -103,69 % -98,44 % -93,19 %<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.<br />
1 Planmäßig werden die Objektgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaft die Auszahlungen für die Jahre 2009 und 2010 erst im Jahr 2011 leisten.<br />
2 Für den Zeitraum bis 31.12.2009 erfolgt die Auszahlung zeitanteilig nach Einzahlungsterminen. Die in den Jahren 2009 und 2010 ausgewiesenen Auszahlungen werden zum<br />
ersten Zahlungstermin im Jahr 2011 ausgezahlt.<br />
Erläuterungen Ergebnisprognose<br />
Die Ergebnisprognose basiert auf abgeschlossenen<br />
Verträgen, geschätzten Einnahmen und Ausgaben<br />
sowie den dargestellten Angaben. Bei Prognoserechnungen<br />
können sich sowohl bei Einnahmen als<br />
auch bei Ausgaben Abweichungen ergeben. Naturgemäß<br />
nimmt die Prognosesicherheit ab, je weiter<br />
sie in die Zukunft gerichtet ist.<br />
Die Entwicklung der Mieteinnahmen der Objektgesellschaft<br />
im Prognosezeitraum hängt aufgrund der<br />
jährlichen Anpassungen im Wesentlichen von der<br />
Annahme über die Höhe der zukünftigen Entwicklung<br />
der zu berücksichtigenden Verbraucherpreisindizes<br />
in Luxemburg ab. Die Prognoserechnung beinhaltet<br />
die tatsächlich erfolgten Indexanpassungen<br />
der Mietverträge bis September 2008 unter Berücksichtigung<br />
der bis zu diesem Zeitpunkt bekannten<br />
Werte. Für den nachfolgenden Zwölf-Monatszeitraum<br />
bis September 2009 wurde eine Anpassung von<br />
2,5 Prozent unterstellt. Die weitere Annahme für die<br />
Indexierung der Mieteinnahmen, der nicht umlagefähigen<br />
Nebenkosten sowie der Gesellschaftskosten<br />
in der Prognoserechnung unterstellt eine jährliche<br />
Anpassung von 2,2 Prozent.<br />
Im September 2008 lag der Verbraucherpreisindex<br />
laut Statec in Luxemburg für das vorangegangene<br />
Jahr bei 4,81 Prozent, der durchschnittliche Wert der<br />
letzten zehn Jahre (1999 bis 2008) liegt bei rund 2,9<br />
Prozent p. a.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sieht<br />
für frühzeitig beitretende Anleger eine Sonderregelung<br />
für die Ergebnisverteilung vor. Demnach steht<br />
Anlegern, die der Fondsgesellschaft bis zum 30. September<br />
2009 beitreten, einmalig pro rata ab dem<br />
Ersten des Monats, der dem Tag der Einzahlung der<br />
Pflichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
71<br />
2012<br />
4<br />
12<br />
2013<br />
5<br />
12<br />
2014<br />
6<br />
12<br />
2015<br />
7<br />
12<br />
2016<br />
8<br />
12<br />
2017<br />
9<br />
12<br />
2018<br />
10<br />
12<br />
2019<br />
11<br />
12<br />
2020<br />
12<br />
12<br />
10.869.427 10.877.227 11.286.768 11.290.975 11.298.600 11.304.555 11.310.833 12.440.509 12.440.522<br />
2.423 2.434 2.492 2.542 2.540 2.570 2.586 2.591 2.919<br />
10.871.851 10.879.661 11.289.259 11.293.517 11.301.140 11.307.125 11.313.419 12.443.100 12.443.441<br />
272.417 278.410 284.535 290.795 297.192 303.730 310.412 317.242 324.221<br />
272.417 278.410 284.535 290.795 297.192 303.730 310.412 317.242 324.221<br />
10.599.434 10.601.251 11.004.725 11.002.722 11.003.948 11.003.395 11.003.007 12.125.859 12.119.220<br />
94.464 96.700 98.637 98.573 99.734 100.341 100.561 113.260 119.320<br />
10.599.015 10.599.015 11.002.787 11.002.787 11.002.787 11.002.787 11.002.787 12.113.160 12.113.160<br />
5,25 % 5,25 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 6,00 % 6,00 %<br />
17,06 % 22,31 % 27,76 % 33,21 % 38,66 % 44,11 % 49,56 % 55,56 % 61,56 %<br />
-177.532.451 -166.933.436 -155.930.649 -144.927.862 -133.925.075 -122.922.288 -111.919.501 -99.806.341 142.522.807<br />
-87,94 % -82,69 % -77,24 % -71,79 % -66,34 % -60,89 % -55,44 % -49,44 % 70,60 %<br />
folgt, ein Vorabgewinn in Höhe von 4 Prozent p. a.<br />
zu. Darüber hinaus stehen den Gesellschaftern Ausschüttungen<br />
von Liquiditätsüberschüssen entsprechend<br />
ihrer Beteiligung pro rata ab dem Ersten des<br />
Monats, der dem Tag der Einzahlung der Pflichteinlage<br />
auf dem Mittelverwendungskonto folgt, zu. Da<br />
eine Vollvermietung spätestens im September 2009<br />
vorliegt, ist ein Prognosezeitraum vom 1. Oktober<br />
2009 bis zum 31. Dezember 2020 dargestellt. Die<br />
Werte für das Jahr 2009 wurden dementsprechend<br />
zeitanteilig dargestellt.<br />
Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen Auszahlungen<br />
der Objekt- und Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie Ausschüttungen der Fondsgesellschaft für<br />
2009 und 2010 werden zum ersten Ausschüttungstermin<br />
im Jahr 2011 ausgezahlt (siehe Kapitel 13<br />
»Rechtliche Grundlagen«).
72 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
Objektgesellschaft KOWAC S.C.<br />
Mieteinnahmen (Position 1)<br />
Die Mieteinnahmen (Netto-Mieteinnahmen ohne<br />
Nebenkosten) in der Prognoserechnung basieren auf<br />
den abgeschlossenen Mietverträgen für die Gebäudeteile<br />
A, B, C, F und IT sowie dem Generalmietvertrag<br />
für die noch nicht fertiggestellten und nicht an<br />
Dritte vermieteten Gebäudeteile D, E und Sonderflächen<br />
(Konferenzzentrum, Läden). Die Mieten werden<br />
über den Prognosezeitraum jeweils zum vertraglich<br />
vereinbarten Zeitpunkt indexiert.<br />
Wie bereits in Kapitel 7 »Investitionsobjekt« ausgeführt,<br />
läuft die Grundmietzeit sämtlicher Mietverträge<br />
(außer IT-Fläche) während der Fondslaufzeit aus.<br />
Für die Prognoserechnung wurde unterstellt, dass<br />
die Flächen in den Gebäudeteilen A, B, C und im Erdgeschoss<br />
Turm F weiterhin an die bisherigen Mieter<br />
im Rahmen einer langfristigen Anschlussvermietung<br />
zu den geltenden vertraglichen Bedingungen vermietet<br />
werden. Für die Mietflächen der Gebäudeteile<br />
D, E sowie Sonderflächen und Mietflächen der<br />
SGG (Obergeschosse im Turm F) wird eine Neuvermietung<br />
unterstellt.<br />
Für die Anschluss- und Neuvermietungen wurden<br />
folgende Annahmen getroffen:<br />
Anschlussvermietung<br />
Die Anschlussvermietung der Mietflächen und Stellplätze<br />
in den Gebäudeteilen A, B, C und im Erdgeschoss<br />
Turm F erfolgt in der Prognoserechnung zur<br />
indexierten Grundmiete der derzeit bestehenden<br />
Mietverträge. Ferner wurde unterstellt, dass keine<br />
Minderung der Mieteinnahmen durch Leerstandzeiten<br />
entsteht.<br />
Neuvermietung<br />
In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass im<br />
Rahmen der Neuvermietung der Gebäudeteile D, E<br />
sowie der Sonderflächen und der Obergeschosse des<br />
Turms F (SGG) ein dreimonatiger Leerstand der Flächen<br />
entsteht. Die Mindereinnahmen von drei Monatsmieten<br />
wurden entsprechend in der Position<br />
Mieteinnahmen berücksichtigt.<br />
Die Prognoserechnung unterstellt für die Neuvermietung<br />
von frei werdenden Flächen der Gebäudeteile<br />
D, E sowie der Sonderflächen und der Obergeschosse<br />
des Turms F (»SGG«) einen Mietpreis auf<br />
Basis einer angenommenen Marktmiete. Demnach<br />
wurde für Büroflächen eine Marktmiete per November<br />
2008 von 24,00 Euro pro Quadratmeter und Monat<br />
und für Archivflächen eine Marktmiete per November<br />
2008 von 12,50 Euro pro Quadratmeter und<br />
Monat angenommen. Die Neuvermietung von Stellplätzen<br />
wurde per November 2008 mit 140 Euro pro<br />
Tiefgaragenstellplatz und 100 Euro pro Außen-stellplatz<br />
und Monat angesetzt. Weiterhin wurden die<br />
Marktmietansätze über den Prognosezeitraum mit<br />
2,2 Prozent p. a. indexiert. Somit entspricht der Mietansatz<br />
zum Zeitpunkt der Neuvermietung der indexierten<br />
Marktmiete.<br />
Zinseinnahmen (Position 2)<br />
Die Zinseinnahmen aus der unterjährigen Anlage der<br />
Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve wurden<br />
mit einem Zinssatz von 3,50 Prozent p. a. angenommen.<br />
Gemäß den bisher bestehenden Mietverträgen sind<br />
grundsätzlich laufende Betriebskosten auf die Mieter<br />
umlegbar. Darüber hinaus wurden in der Prognoserechnung<br />
die folgenden Aufwendungen für nicht<br />
umlagefähige Bewirtschaftungskosten kalkuliert.<br />
Objektverwaltungskosten (Position 3)<br />
Die Objektgesellschaft hat einen Objektverwaltungsvertrag<br />
mit der Gesellschaft Paul Wagner et Fils<br />
S.A. (Objektverwalter) geschlossen (siehe Kapitel 13<br />
»Rechtliche Grundlagen«). Auf Basis dieses Vertrags<br />
übernimmt der Objektverwalter insbesondere die<br />
Abwicklung des Mietmanagements inkl. Kostenmanagement,<br />
Objektabrechnung inkl. Rechnungsstellung,<br />
Mahnwesen, Objektbuchhaltung, Kunden- und<br />
Mieterbetreuung und Berichtswesen an die Objektgesellschaft.<br />
Darüber hinaus koordiniert der Objektverwalter<br />
alle am Objekt auszuführenden Instandsetzungs-<br />
und Instandhaltungsarbeiten sowie<br />
jeglichen Ausbau von Mieträumlichkeiten. Die Prognoserechnung<br />
unterstellt, dass in der Objektgesellschaft<br />
25.000 Euro der Vergütung an den Objekt-
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
73<br />
manager als nicht umlagefähige Kosten anfallen. Die<br />
anteilige nichtumlagefähige Vergütung wird über<br />
den Prognosezeitraum mit 2,2 Prozent p. a. indexiert.<br />
Instandhaltungskosten (Position 4)<br />
In der Prognoserechnung sind für die ersten fünf<br />
Jahre nach Fertigstellung und Erstbezug der jeweiligen<br />
Gebäudeteile nicht auf Mieter umlagefähige<br />
Instandhaltungskosten für Büroflächen von 2 Euro<br />
pro Quadratmeter / Jahr und ab dem sechsten Jahr<br />
4 Euro pro Quadratmeter / Jahr kalkuliert. Für Archivflächen<br />
wurden analog 0,5 Euro pro Jahr in den<br />
ersten fünf Jahren und ein Euro ab dem sechsten<br />
Jahr angesetzt. Die Instandhaltungskosten sind mit<br />
2,2 Prozent p. a. über den Prognosezeitraum indexiert<br />
worden. Aufgrund des Baujahrs der einzelnen<br />
Gebäudeteile (Fertigstellung von 2007 bis 2009) und<br />
der zehnjährigen Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
dem Generalübernehmer Gawalux werden in<br />
der Prognoserechnung in den nächsten Jahren keine<br />
Aufwendungen für größere Instandsetzungsarbeiten<br />
kalkuliert.<br />
Neu- und Anschlussvermietungskosten (Position 5)<br />
Da im Prognosezeitraum sämtliche Mietverträge (außer<br />
IT-Fläche) im Bürokomplex auslaufen, wurden in<br />
den Jahren 2016 bis 2018 Kosten für Neu- und Anschlussvermietungen<br />
angesetzt, die für alle Mietflächen<br />
anfallen. Für Revitalisierungskosten bzw. Kosten<br />
für Mieterum- und -ausbauarbeiten wurde<br />
hierbei ein Betrag von 100 Euro pro Quadratmeter<br />
Büro- und Sonderfläche und ein Betrag von 25 Euro<br />
pro Quadratmeter Archivfläche kalkuliert. Die Kosten<br />
wurden in der Prognoserechnung in dem Jahr angesetzt,<br />
in dem die jeweiligen Mietverträge auslaufen.<br />
Für die neu zu vermietenden Gebäudeteile D, E sowie<br />
Sonderflächen und Obergeschosse des Turm F (SGG)<br />
wurden in Luxemburg marktübliche zusätzliche Maklerkosten<br />
von rund 17 Prozent (zwei Monatsmieten<br />
gemäß Assetmanagementvertrag mit Hannover Leasing)<br />
der Jahresnettomiete des ersten vollen Mietjahres<br />
angesetzt, insgesamt rund 2.036.000 Euro.<br />
Die Wiedervermietungsreserve in Höhe von anfänglich<br />
2.500.000 Euro wird über den Prognosezeitraum<br />
als Reserve für Revitalisierungskosten bzw. Maklerkosten<br />
sukzessive aufgebaut und wird in den Jahren<br />
2016 bis 2018 abgebaut. Im Jahr 2020 wird sie prognosegemäß<br />
einen Stand von 6.149.144 Euro haben.<br />
Grundsteuer in Luxemburg (Position 6)<br />
Derzeit kann in Mietverträgen die Grundsteuer meist<br />
nicht auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden.<br />
Somit fällt die Grundsteuer als nicht umlagefähige<br />
Kostenposition auf Ebene der Objektgesellschaft an.<br />
Die Grundsteuer wird aus dem Einheitswert des jeweiligen<br />
Gebäudeteils errechnet. Auf Basis einer Anfrage<br />
bei der luxemburgischen Finanzbehörde wurde<br />
für das Investitionsobjekt eine voraussichtliche<br />
Steuerbelastung in Höhe von 337.500 Euro p. a. in der<br />
Prognoserechnung angesetzt. Die endgültige Festsetzung<br />
der zu entrichtenden Grundsteuer ist erst<br />
nach Fertigstellung und Vollvermietung (voraussichtlich<br />
im September 2009) möglich.<br />
Verwaltungskosten (Position 7)<br />
Hannover Leasing obliegt im Rahmen des Assetmanagementvertrags<br />
mit der Objektgesellschaft die<br />
Überwachung der Rechnungslegung und Buchführung,<br />
Überprüfung der Steuererklärungen, Überwachung<br />
der Cash-Flow-Ströme, Überwachung des<br />
Objektverwalters, Abstimmung und Überprüfung<br />
des jährlichen Businessplans mit dem Objektverwalter,<br />
Überprüfung abzuschließender Mietverträge sowie<br />
die Mitwirkung bei der Aufbereitung der Berichterstattung<br />
an die Fondsgesellschaft. Sie erhält<br />
hierfür ab Januar 2012 eine Gebühr von anfänglich<br />
350.000 Euro p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Gebühr wird jährlich mit 2,2 Prozent indexiert.<br />
Die vorab zu entrichtende Gebühr für den Zeitraum<br />
2009 bis 2011 ist im Kapitel 8 »Investitions- und<br />
Finanzplan« enthalten.<br />
Gesellschaftskosten (Position 8)<br />
Die Kosten für die steuerliche Beratung in Luxemburg,<br />
die Erstellung der Steuererklärung, und des<br />
Jahres- abschlusses, die jährliche Aktualisierung des<br />
Marktwertgutachtens (erstmalig 2010) und sonstige<br />
Nebentätigkeiten werden pauschal mit 35.000 Euro<br />
p. a. angesetzt. Die Kosten werden über den Prognosezeitraum<br />
mit 2,2 Prozent p. a. indexiert.
74 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
Zinsen Fremdkapital (Position 9)<br />
Der Darlehenszins für die langfristige Finanzierung<br />
über insgesamt 245.000.000 Euro ist gemäß Darlehensvertrag<br />
auf Ebene der Objektgesellschaft bis<br />
31. Dezember 2019 zu einem Zinssatz von 5,19 Prozent<br />
p. a. inkl. Marge gesichert. Für die Anschlussfinanzierung<br />
wurde mit einem Zinssatz von 6,25 Prozent<br />
p. a. inkl. Marge kalkuliert. Das Darlehen ist<br />
gemäß Vertrag für die vereinbarte Laufzeit tilgungsfrei.<br />
Liquiditätsergebnis der Objektgesellschaft<br />
(Position 10)<br />
Das Liquiditätsergebnis der Objektgesellschaft errechnet<br />
sich wie folgt: Position 1+2-3-4-5-6-7-8-9<br />
Abschreibung (Position 11)<br />
Die steuerliche Abschreibung für das Gebäude erfolgt<br />
linear mit 2,50 Prozent p. a. Die Abschreibung<br />
auf die Haustechnikgewerke (z. B. Aufzüge, Sanitär-,<br />
Beleuchtungs-, Klima- und Zentralheizungsanlagen)<br />
erfolgt mit 10,0 Prozent p. a. (siehe Kapitel 14 »Steuerliche<br />
Grundlagen«).<br />
Sofort abzugsfähiger Aufwand (Position 12)<br />
Ein Großteil der Projektkosten sowie die Bankbearbeitungsgebühr<br />
können im Jahr 2009 als sofort abzugsfähiger<br />
Aufwand in Luxemburg steuerlich geltend<br />
gemacht werden.<br />
Steuerliches Ergebnis der Objektgesellschaft<br />
(Position 13)<br />
Das steuerliche Ergebnis ist aus den tatsächlich geflossenen<br />
Einnahmen abzüglich der Ausgaben sowie<br />
abzüglich der Abschreibung des Objekts zu berechnen.<br />
Steuerzahlung in Luxemburg (Position 14)<br />
Die Objektgesellschaft wird in Luxemburg steuerlich<br />
wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, somit unterliegt<br />
sie als Steuersubjekt der Körperschaftsteuer. Im<br />
Prognosezeitraum fallen aufgrund von steuerlichen<br />
Verlusten und Verlustvorträgen im Prognosefall keine<br />
Steuerzahlungen in Luxemburg an.<br />
Stand Liquiditätsreserve (Position 15)<br />
Die Objektgesellschaft verfügt über eine Liquiditätsreserve<br />
für zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbare<br />
Kosten. Die Liquiditätsreserve verzeichnet je<br />
nach Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />
Stand Wiedervermietungsreserve (Position 16)<br />
Die Wiedervermietungsreserve dient zur Abdeckung<br />
der für die Anschluss- bzw. Neuvermietung kalkulierten<br />
Kosten. Die Wiedervermietungsreserve verzeichnet<br />
je nach Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />
Stand Fremdkapital (Position 17)<br />
Da laut Prognoserechnung keine Tilgung des Darlehens<br />
während des Prognosezeitraums erfolgt, ergibt<br />
sich zum 31. Dezember 2020 ein Darlehensstand von<br />
245.000.000 Euro. Dieser Wert entspricht rund 51 Prozent<br />
des angenommenen Verkehrswerts Ende 2020.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />
Beteiligungs KG<br />
Auszahlung der Objektgesellschaft (Position 18)<br />
Die Auszahlung aus der Objektgesellschaft erfolgt<br />
anteilig an die Beteiligungsgesellschaft im Wege des<br />
Rückkaufs eigener Anteile durch die Objektgesellschaft<br />
(siehe Kapitel 14 »Steuerliche Grundlagen«).<br />
Zinseinnahmen (Position 19)<br />
Die Zinseinnahmen aus der unterjährigen Anlage der<br />
Liquiditätsreserve wurden mit einem Zinssatz von<br />
3,50 Prozent p. a. angenommen. Die Besteuerung mit<br />
25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
auf insgesamt 26,38 Prozent wurde berücksichtigt<br />
und reduziert die Zinseinnahmen entsprechend.<br />
Verwaltungskosten (Position 20)<br />
Diese Position beinhaltet gemäß den abgeschlossenen<br />
Verträgen die Haftungsvergütung an die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin in Höhe von 5.000<br />
Euro p. a., einen Gewinnvorab in Höhe von 5.000 Euro<br />
p. a. an die geschäftsführende Kommanditistin
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
75<br />
sowie ab Januar 2012 die laufenden Gebühren für die<br />
Geschäftsbesorgung der Beteiligungsgesellschaft<br />
(50.000 Euro p. a. ab Januar 2012). Die vorab zu entrichtende<br />
Gebühr für den Zeitraum 2009 bis 2011 ist<br />
im Investitions- und Finanzplan enthalten (siehe Kapitel<br />
8). Die Gebühren und Vergütungen beinhalten<br />
die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.<br />
Darüber hinaus sind Gesellschaftskosten für den<br />
Jahresabschluss und die laufende Steuerberatung in<br />
Höhe von 6.000 Euro p. a. ab 2009 kalkuliert. Die<br />
Vergütungen / Gebühren werden jährlich mit 2,2 Prozent<br />
indexiert.<br />
Stand Liquiditätsreserve (Position 21)<br />
Die Beteiligungsgesellschaft verfügt über eine Liquiditätsreserve<br />
für zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbare<br />
Kosten. Die Liquiditätsreserve verzeichnet<br />
je nach Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />
Fondsgesellschaft<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Auszahlung der Beteiligungsgesellschaft<br />
(Position 22)<br />
Der in der Beteiligungsgesellschaft verfügbare Liquiditätsüberschuss<br />
wird ausgeschüttet und fließt anteilig<br />
der Fondsgesellschaft zu.<br />
Zinseinnahmen (Position 23)<br />
Die Zinseinnahmen aus der unterjährigen Anlage der<br />
Liquiditätsreserve wurden mit einem Zinssatz von<br />
3,50 Prozent p. a. angenommen. Die Besteuerung mit<br />
25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
auf insgesamt 26,38 Prozent wurde berücksichtigt<br />
und reduziert die Zinseinnahmen entsprechend.<br />
5.000 Euro p. a. an die geschäftsführende Kommanditistin<br />
sowie ab Januar 2012 die laufenden fälligen<br />
Gebühren für die Geschäftsbesorgung der Fondsgesellschaft<br />
(250.000 Euro p. a. ab Januar 2012). Die<br />
vorab zu entrichtende Gebühr für den Zeitraum 2009<br />
bis 2011 ist im Investitions- und Finanzplan enthalten<br />
(siehe Kapitel 8). Die Gebühren und Vergütungen beinhalten<br />
die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese<br />
anfällt.<br />
Darüber hinaus sind Gesellschaftskosten für den<br />
Jahresabschluss und die laufende Steuerberatung in<br />
Höhe von 6.000 Euro p. a. ab 2009 kalkuliert. Die Gebühren<br />
werden jährlich mit 2,2 Prozent indexiert.<br />
Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
(Position 25)<br />
Das Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft berechnet<br />
sich wie folgt: Position 22 + 23 - 24<br />
Stand Liquiditätsreserve (Position 26)<br />
Diese Position umfasst die in der Fondsgesellschaft<br />
verbleibende Barreserve nach Ausschüttung an die<br />
Anleger. Die Liquiditätsreserve verzeichnet je nach<br />
Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />
Auszahlung der Fondsgesellschaft (Position 27)<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
an die Anleger ergeben sich aus dem<br />
Liquiditätsergebnis unter Berücksichtigung eventueller<br />
Zuführungen und Abflüsse der Liquiditätsreserve.<br />
Kapitalbindung inkl. Agio (Position 28)<br />
Das gebundene Kapital reduziert sich jeweils um die<br />
geleistete Ausschüttung.<br />
Verwaltungskosten (Position 24)<br />
Diese Position beinhaltet gemäß den abgeschlossenen<br />
Verträgen die Vergütung an den Beteiligungsverwalter<br />
für die Verwaltung der Kommanditisten in<br />
Höhe von 5.000 Euro p. a., die Haftungsvergütung an<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin in Höhe von<br />
5.000 Euro p. a., einen Gewinnvorab in Höhe von
76 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
Prognostiziertes Verkaufsszenario<br />
Es bestehen zur Beendigung der Vermögensanlage<br />
im Jahr 2020 grundsätzlich drei Möglichkeiten: Die<br />
direkte Veräußerung der Immobilie durch die Objektgesellschaft,<br />
die Veräußerung der Anteile an der Objektgesellschaft<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
oder die Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft (siehe<br />
Kapitel 15 »Steuerliche Grundlagen«).<br />
Für die Ermittlung des prognostizierten Rückflusses<br />
aus Verkauf im Jahr 2020 wird die Veräußerung des<br />
Anteils an der Beteiligungsgesellschaft durch die<br />
Fondsgesellschaft unterstellt. Die Darstellung des<br />
prognostizierten Verkaufsszenarios zeigt eine vereinfachte<br />
Berechnung für den Fall eines indirekten<br />
Verkaufs des Investitionsobjekts. Dabei handelt es<br />
sich grundsätzlich um die Ermittlung des Wertes von<br />
Gesellschaften, die maßgeblich, jedoch nicht ausschließlich<br />
auf dem Objektwert des Investitionsobjekts<br />
basieren. Das markierte Verkaufsszenario stellt<br />
den Prognosefall dar.<br />
Besteuerung in Deutschland<br />
Im prognostizierten Veräußerungsszenario fallen bei<br />
der Veräußerung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft in Luxemburg<br />
keine Steuern an. Nach derzeitiger Rechtslage erfolgt<br />
unter Einhaltung der Spekulationsfrist von zehn<br />
Jahren keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
in Deutschland (siehe Kapitel 15 »Steuerliche<br />
Grundlagen«).<br />
Ermittlung des Rückflusses aus Verkauf in 2020 (Verkaufsfaktor im Prognosefall: 15,9) -PROGNOSE-<br />
Abweichung<br />
von Prognose<br />
in Euro<br />
Abweichung<br />
von Prognose<br />
in Euro<br />
Prognosefall<br />
in Euro<br />
Abweichung<br />
von Prognose<br />
in Euro<br />
Abweichung<br />
von Prognose<br />
in Euro<br />
Objektgesellschaft<br />
1 Verkaufsfaktor 14,9 15,4 15,9 16,4 16,9<br />
2 Objektwert 454.325.218 469.571.031 484.816.843 500.062.656 515.308.469<br />
3 Stand Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve 7.199.144 7.199.144 7.199.144 7.199.144 7.199.144<br />
4 Revitalisierungskostenpauschale 12.120.421 12.120.421 12.120.421 12.120.421 12.120.421<br />
5 Restdarlehen per 31.12.2020 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000<br />
6 Wert der Objektgesellschaft 204.403.940 219.649.753 234.895.566 250.141.379 265.387.191<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
7 Wert der Beteiligung an der Objektgesellschaft * 204.393.748 219.638.800 234.883.853 250.128.905 265.373.957<br />
8 Stand Liquiditätsreserve 72.694 72.694 72.694 72.694 72.694<br />
9 Wert der Beteiligungsgesellschaft 204.466.441 219.711.494 234.956.546 250.201.599 265.446.651<br />
Fondsgesellschaft<br />
10 Wert der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft * 204.456.252 219.700.544 234.944.837 250.189.130 265.433.423<br />
11 Vergütung persönlich haftende Gesellschafterin 4.543.252 4.695.710 4.848.168 8.049.789 11.251.410<br />
12 Stand Liquiditätsreserve 119.320 119.320 119.320 119.320 119.320<br />
13 Veräußerungserlös 200.032.319 215.124.154 230.215.988 242.258.661 254.301.333<br />
Anleger<br />
14 Rückfluss aus Verkauf 200.011.512 215.101.777 230.192.042 242.233.461 254.274.880<br />
in % des Emissionskapitals (ohne Agio) 99 % 107 % 114 % 120 % 126 %<br />
* in Prozent der Beteiligungshöhe
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
77<br />
Erläuterungen zum Verkaufsszenario<br />
Der Objektwert des Investitionsobjekts zum Prognoseende<br />
am 31. Dezember 2020 wird in der Prognoserechnung<br />
durch die Multiplikation der Mieteinnahmen<br />
im Jahr 2020 mit einem Kaufpreisfaktor von<br />
15,9 (entspricht einer Immobilienrendite von 6,3 Prozent)<br />
ermittelt. Zum Vergleich: Der Ankauf des Investitionsobjekts<br />
»An der Drosbach« erfolgte zum<br />
Kaufpreisfaktor 17,4 (entspricht einer Immobilienrendite<br />
von 5,8 Prozent). Nach Abzug der Verkaufsnebenkosten<br />
(Position 4 und 11) und des Restdarlehenbetrags<br />
in der Objektgesellschaft (Position 5)<br />
sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Reserven<br />
(Position 3, 8 und 12) ergibt sich der kalkulierte<br />
Rückfluss aus dem Verkauf.<br />
Aufgrund der Annahme der Prognoserechnung, dass<br />
in den Jahren der Neu- und Anschlussvermietung<br />
(2016 bis 2018) langfristige Mietverträge abgeschlossen<br />
werden, wird auf einen Abschlag für Leerstand<br />
und auslaufende Mietverträge verzichtet, jedoch eine<br />
Pauschale für Revitalisierungskosten in Höhe von<br />
12.120.421 Euro unterstellt.<br />
Insgesamt steht der Objektgesellschaft in 2020 eine<br />
Barreserve in Höhe von 19.319.565 Euro (inkl.<br />
Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve) zur<br />
Verfügung – dies entspricht rund 7,9 Prozent des<br />
Restdarlehensbetrags zum Ende des Prognosezeitraums.<br />
Objektgesellschaft<br />
Veränderung des Verkaufsfaktors (Position 1)<br />
Für die verschiedenen Szenarien wird eine Abweichung<br />
des Verkaufsfaktors im Jahr 2020 um -1,0 , -<br />
0,5 und + 0,5 und + 1,0 zum Prognosefall (Verkaufsfaktor:<br />
15,9) dargestellt.<br />
Objektwert des Investitionsobjekts (Position 2)<br />
Der Objektwert ist das rechnerische Ergebnis aus der<br />
Multiplikation des jeweiligen Kaufpreisfaktors mit<br />
den prognostizierten Mieteinahmen im Jahr 2020 in<br />
Höhe von 30.491.625 Euro.<br />
Stand Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve<br />
(Position 3)<br />
Zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2020 beläuft<br />
sich der Stand der Liquiditätsreserve auf<br />
1.050.000 Euro und der Stand der Wiedervermietungsreserve<br />
auf 6.149.144 Euro.<br />
Revitalisierungspauschale (Position 4)<br />
Für unvorhergesehene Revitalisierungskosten wird<br />
eine Pauschale in Höhe von 12.120.421 Euro kalkuliert.<br />
Diese Pauschale entspricht rund 2,5 Prozent des Objektwerts<br />
im Prognosefall.<br />
Restdarlehen per 31.12.2020 (Position 5)<br />
Der Restdarlehensbetrag in der Objektgesellschaft<br />
zum Ende des Prognosezeitraums beläuft sich auf<br />
245.000.000 Euro.<br />
Wert der Objektgesellschaft (Position 6)<br />
Der Wert der Objektgesellschaft errechnet sich wie<br />
folgt: Position 2+3-4-5<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Wert der Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />
(Position 7)<br />
Der ausgewiesene Betrag wird der Beteiligungsgesellschaft<br />
entsprechend ihrer Beteiligung in Höhe<br />
von rund 99,995 Prozent zugerechnet.<br />
Stand Liquiditätsreserve (Position 8)<br />
Zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2020 beläuft<br />
sich die Liquiditätsreserve auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
auf 72.694 Euro.<br />
Wert der Beteiligungsgesellschaft (Position 9)<br />
Der Wert der Beteiligungsgesellschaft errechnet sich<br />
wie folgt: Position 9+10<br />
Fondsgesellschaft<br />
Wert der Beteiligung an der<br />
Beteiligungsgesellschaft (Position 10)<br />
Der ausgewiesene Betrag wird der Fondsgesellschaft<br />
entsprechend ihrer Beteiligung in Höhe von rund<br />
99,995 Prozent zugerechnet.
78 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
Vergütung persönlich haftende Gesellschafterin<br />
(Position 11)<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält bei<br />
der Veräußerung gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von einem Prozent des Objektwerts des<br />
Investitionsobjekts. Darüber hinaus erhält sie eine<br />
Mehrerlösbeteiligung, sofern bei Veräußerung ein<br />
höherer Objektwert als im Prognosefall erzielt wird.<br />
Die Mehrerlösbeteiligung beträgt 20 Prozent bezogen<br />
auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />
tasächlichen Objektwert und dem Objektwert gemäß<br />
Prognosefall (siehe Kapitel 13 »Rechtliche<br />
Grundlagen«, Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft«).<br />
Stand Liquiditätsreserve (Position 12)<br />
Zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2020 beläuft<br />
sich die Liquiditätsreserve auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
auf 119.320 Euro.<br />
Veräußerungserlös (Position 13)<br />
Der Veräußerungserlös errechnet sich wie folgt:<br />
Position 10-11+12<br />
Anleger<br />
Rückfluss aus Verkauf an Anleger (Position 14)<br />
Diese Position stellt den anteiligen Rückfluss aus<br />
dem Verkauf an die Anleger dar.<br />
Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von 100.000 Euro zzgl. Agio innerhalb des Prognosezeitraums -PROGNOSE-<br />
2009 2010 2011<br />
Ein- / Auszahlungen<br />
1 Einzahlung (Beteiligungskapital zuzüglich Agio) -105.000<br />
Auszahlungen in Prozent des Beteiligungskapitals 0,00 % 0,00 % 6,56 %<br />
Auszahlungen 1 0 0 6.563<br />
2 Steuerzahlung Deutschland (KESt, SolZ) 0 0 0<br />
Steuerzahlungen Deutschland (ohne Auswirkungen Progressionsvorbehalt) 0 0 0<br />
3 Nettoliquidationserlös<br />
4 Gesamtüberschuss nach Steuern 2 -105.000 0 6.563<br />
Gesamtüberschuss nach Steuern in % des Beteiligungskapitals 2 -105,00 % 0,00 % 6,56 %<br />
Voraussichtlicher Kapitalrückfluss, Wiederaufleben der persönlichen Haftung<br />
Einzahlung Beteiligungskapital zuzüglich Agio -105.000<br />
Gewinnauszahlung 0 0 0<br />
Steuerzahlungen (-) / Steuererstattungen (+) Deutschland 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung 1 0 0 6.563<br />
5 Summe der Rückflüsse 0 0 6.563<br />
6 Gebundenes Kapital per 31.12. -105.000 -105.000 -98.438<br />
7 Haftungsvolumen 0 0 0<br />
8 Anteiliges Fremdkapital 121.344 121.344 121.344<br />
1 Die in der Prognoserechnung im Jahr 2009 ausgewiesenen prognostizierten Auszahlungen erfolgen unter der Annahme einer Jahresprognose von 5,25 % und einem<br />
Fondsstart am 01.10.2009.<br />
2 Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen Kirchensteuer.
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
79<br />
Kapitalrückflussrechnung für eine<br />
Beteiligung von 100.000 Euro<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />
Kapitalrückfluss für eine Kommanditeinlage in Höhe<br />
von 100.000 Euro (Beteiligungskapital) zzgl. 5 %<br />
Agio. Gemäß der dargestellten Prognoserechnung<br />
unterliegen die laufenden Auszahlungen an den Anleger<br />
keiner Steuerbelastung in Luxemburg. Bei der<br />
Kapitalrückflussrechnung handelt es sich um eine<br />
Prognose, die tatsächlichen Zahlungsströme können<br />
davon abweichen.<br />
Einzahlung und Auszahlungen (Position 1)<br />
Es wird eine Einzahlung von exemplarisch 100.000<br />
Euro Beteiligungskapital zzgl. 5 % Agio dargestellt.<br />
Die voraussichtlichen Auszahlungen beziehen sich<br />
auf die exemplarische Beteiligungshöhe und zeigen<br />
laufende Auszahlungen. Aufgrund von anfallenden<br />
steuerlichen Verlusten und Nutzung steuerlicher<br />
Verlustvorträge fällt prognosegemäß in Luxemburg<br />
keine Steuerzahlung an.<br />
Steuerzahlung in Deutschland (Position 2)<br />
Ab dem Jahr 2009 wurde die Abgeltungsteuer in<br />
Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag berücksichtigt,<br />
diese ist bei den einzelnen Anlegern nur<br />
dann anrechenbar, wenn der betreffende Anleger<br />
von seinem Recht Gebrauch macht, die Kapitaleinkünfte<br />
vollständig mit seinem ggf. niedrigeren<br />
persönlichen Steuersatz zu versteuern. Andernfalls<br />
handelt es sich um eine Definitivbesteuerung. Die<br />
ab 2009 erzielten Zinseinkünfte in Deutschland<br />
unterliegen der Abgeltungsteuer nebst Solidaritäts-<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe<br />
-105.000<br />
5,25 % 5,25 % 5,25 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 12,00 % 61,56 %<br />
5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 12.000 61.562<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
114.033 114.033<br />
5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 126.033 70.595<br />
5,25 % 5,25 % 5,25 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 126,03 % 70,60 %<br />
-105.000<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 70.595 70.595<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 55.438 105.000<br />
5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 126.033 175.595<br />
-93.188 -87.938 -82.688 -77.238 -71.788 -66.338 -60.888 -55.438 70.595<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 1.000<br />
121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 0
80 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
zuschlag und ggf. Kirchensteuer. In der Prognoserechnung<br />
wurde die Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag<br />
berücksichtigt.<br />
Nettoliquidationserlös (Position 3)<br />
Diese Position zeigt die anteilige prognostizierte<br />
Wertsteigerung der Immobilie im Jahr 2020. Der Nettoliquidationserlös<br />
errechnet sich aus der Multiplikation<br />
der erwarteten Mieteinnahmen im Jahr 2020 mit<br />
dem 15,90-fachen Verkaufsfaktor abzüglich der<br />
Verkaufsnebenkosten und der anteiligen Rückführung<br />
der Fremdfinanzierung in Höhe von insgesamt<br />
245.000.000 Euro.<br />
Gesamtüberschuss nach Steuern (Position 4)<br />
Diese Position errechnet sich aus den in den einzelnen<br />
Bewirtschaftungsjahren zufließenden Auszahlungen<br />
abzgl. der Steuerzahlungen und der Einzahlung<br />
des Beteiligungskapitals zzgl. Agio.<br />
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme einem<br />
Prozent des Beteiligungskapitals entspricht.<br />
Anteiliges Fremdkapital (Position 8)<br />
Das Fremdkapital der Objektgesellschaft wurde gemäß<br />
der durchgerechneten Beteiligungsquote an der<br />
Objektgesellschaft zu rund 99,980 Prozent der<br />
Fondsgesellschaft zugerechnet.<br />
Die Berechnung des anteiligen Fremdkapitals erfolgt<br />
unter der Annahme eines eingezahlten Kommanditkapitals<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von<br />
201.886.000 Euro und eines Fremdkapitals in Höhe<br />
von 245.000.000 Euro, gemäß Prognosefall.<br />
Summe des Rückflusses (Position 5)<br />
Die Summe des Rückflusses entspricht den prognostizierten<br />
Auszahlungen (Gewinnauszahlung + Eigenkapitalrückzahlungen)<br />
nach Steuerzahlungen / -erstattungen<br />
in Deutschland an den Anleger für ein<br />
Beteiligungskapital von 100.000 Euro zzgl. Agio. Auswirkungen<br />
des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie<br />
einer etwaigen Kirchensteuer sind unberücksichtigt.<br />
Gebundenes Kapital (Position 6)<br />
Das gebundene Kapital des Anlegers ermittelt sich<br />
aus der geleisteten Einlage einschließlich Agio abzüglich<br />
der Eigenkapitalrückzahlungen.<br />
Haftungsvolumen (Position 7)<br />
Für den Anleger besteht nach Einzahlung und Eintragung<br />
im Handelsregister während des Prognosezeitraums<br />
und den der Prognose zugrunde gelegten<br />
Schätzungen keine Haftung. Lediglich bei Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft und völliger Rückführung<br />
der Einlagen könnte eine fünfjährige Nachhaftung<br />
für zu diesem Zeitpunkt unbekannte Verbindlichkeiten<br />
in Höhe von einem Prozent der ursprünglichen<br />
Einlage entstehen (siehe Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«,<br />
Seite 29).
Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />
81<br />
Beispielrechnungen<br />
Die folgenden Beispielrechnungen unterstellen einen Beitritt der Anleger per 1. Oktober 2009.<br />
Auszahlung aus<br />
Fondsgesellschaft<br />
in Euro<br />
Beispielrechnung für eine Kommanditbeteiligung von 10.000 Euro* zzgl. Agio in Höhe von 500 Euro -PROGNOSE-<br />
Steuererstattung<br />
(-)<br />
bzw. -zahlung (+)<br />
Ausschüttung inkl.<br />
Veräußerung nach<br />
Steuern<br />
Liquiditätsergebnis<br />
nach Steuern<br />
Kapitalbindung<br />
2009 0 0 0 0 - 10.500<br />
2010 0 0 0 0 - 10.500<br />
2011 656 0 656 656 - 9.844<br />
2012 525 0 525 525 - 9.319<br />
2013 525 0 525 525 - 8.794<br />
2014 525 0 525 525 - 8.269<br />
2015 545 0 545 545 - 7.724<br />
2016 545 0 545 545 - 7.179<br />
2017 545 0 545 545 - 6.634<br />
2018 545 0 545 545 - 6.089<br />
2019 545 0 545 545 - 5.544<br />
2020 12.603 0 12.603 12.603 7.060<br />
Summe 17.560 0 17.560 17.560<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen Kirchensteuer.<br />
* Beteiligungsquote Fondsgesellschaft: 0,005 %.<br />
Auszahlung aus<br />
Fondsgesellschaft<br />
in Euro<br />
Beispielrechnung für eine Kommanditbeteiligung von 50.000 Euro* zzgl. Agio in Höhe von 2.500 Euro -PROGNOSE-<br />
Steuererstattung<br />
(-)<br />
bzw. -zahlung (+)<br />
Ausschüttung inkl.<br />
Veräußerung nach<br />
Steuern<br />
Liquiditätsergebnis<br />
nach Steuern<br />
Kapitalbindung<br />
2009 0 0 0 0 - 52.500<br />
2010 0 0 0 0 - 52.500<br />
2011 3.281 0 3.281 3.281 - 49.219<br />
2012 2.625 0 2.625 2.625 - 46.594<br />
2013 2.625 0 2.625 2.625 - 43.969<br />
2014 2.625 0 2.625 2.625 - 41.344<br />
2015 2.725 0 2.725 2.725 - 38.619<br />
2016 2.725 0 2.725 2.725 - 35.894<br />
2017 2.725 0 2.725 2.725 - 33.169<br />
2018 2.725 0 2.725 2.725 - 30.444<br />
2019 2.725 0 2.725 2.725 - 27.719<br />
2020 63.016 0 63.016 63.016 35.298<br />
Summe 87.798 0 87.798 87.798<br />
Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen Kirchensteuer.<br />
* Beteiligungsquote Fondsgesellschaft: 0,025 %
82 Kapitel 10 Sensitivitätsanalyse<br />
Sensitivitätsanalyse (Prognoseabweichungen)<br />
Die vorliegende Sensitivitätsanalyse verdeutlicht,<br />
welche Auswirkungen die Veränderung einzelner Parameter,<br />
die diesem Beteiligungsangebot zugrunde<br />
gelegt werden, auf den prognostizierten Internen<br />
Zinsfuß (IRR) haben kann.<br />
Die genannten Bandbreiten (Abweichungen von den<br />
Prognoserechnungen) zeigen lediglich Tendenzen<br />
auf. Eine realistische Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />
der Parameterausprägungen ist<br />
nicht möglich. Soweit wie möglich wurde in allen<br />
Fällen versucht, alle anderen Positionen der Prognoserechnung,<br />
die jeweils nicht Gegenstand der Änderungen<br />
der Sensitivitätsanalysen waren, weitgehend<br />
beizubehalten.<br />
Definition des Internen Zinsfußes (IRR)<br />
Die Interne Zinsfußmethode ist ein Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung, das alle für den<br />
Anleger relevanten Zahlungsströme (Einzahlungen<br />
und Ausschüttungen nach Steuern) betrachtet und<br />
auf den Zeitpunkt des Kapitaleinsatzes diskontiert,<br />
also neben der Höhe der Zahlungsein- und -ausgänge<br />
auch deren zeitlichen Anfall berücksichtigt.<br />
Der Interne Zinsfuß ist der Zinsfuß, bei dessen Verwendung<br />
als Kalkulationszinsfuß der Kapitalwert<br />
(Barwert) der Investition genau null ergibt. Bei der<br />
Berechnung des Internen Zinsfußes wird nur das jeweils<br />
noch kalkulatorisch gebundene Kapital berücksichtigt,<br />
das während der Laufzeit der Beteiligung<br />
ständigen Veränderungen unterliegt. Bei der<br />
hier vorliegenden Berechnung wurde als Einzahlungszeitpunkt<br />
der 1. Oktober 2009, die Ausschüttungen<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag jeweils zum<br />
30. Juni (erstmals 2011) des Folgejahres unterstellt.<br />
Der IRR ist aufgrund der Komplexität der Berechnungsmethodik<br />
lediglich für den mit Finanzmathematik<br />
im Allgemeinen sowie Investitions- und Sensitivitätsrechnungen<br />
im Besonderen vertrauten und<br />
sachkundigen Leser in vollem Umfang aussagefähig.<br />
Zur Beurteilung privater Investitionen wird die Aussagekraft<br />
des IRR kontrovers diskutiert. Er hat sich<br />
jedoch als ein häufig verwendetes und gängiges Verfahren<br />
zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Kapitalanlagen<br />
durchgesetzt. Der IRR darf jedoch nicht<br />
als allgemeines Kriterium für die Verzinsung einer Investition<br />
herangezogen, sondern muss immer im Gesamtzusammenhang<br />
betrachtet werden.<br />
Ein Vergleich mit z. B. festverzinslichen Wertpapieren<br />
ist nicht möglich. Allerdings kann der IRR für den<br />
Vergleich von unterschiedlichen Szenarien ein und<br />
derselben Beteiligung herangezogen werden. Der<br />
Vergleich mit Renditen von anderen Kapitalanlagen<br />
mit abweichenden Zahlungszeitpunkten ist nicht<br />
möglich.<br />
Der unten markierte IRR in Höhe von 6,17 Prozent<br />
p. a. stellt den Prognosefall (ohne Berücksichtigung<br />
des Agio) dar, der sich auf Basis der vorangegangenen<br />
Prognoserechnung ergibt.<br />
Im Vergleich hierzu ergeben sich bei anderen denkbaren<br />
Szenarien die folgenden IRR-Werte:<br />
Beteiligungsertrag bei unterschiedlichen<br />
Verkaufsfaktoren<br />
Der in der Prognoserechnung unterstellte Objektwert<br />
für das Investitionsobjekt von insgesamt<br />
411.650.000 Euro entspricht dem Objektwert zum<br />
Prognoseende am 31. Dezember 2020, der etwa dem<br />
15,9-fachen der für das Jahr 2020 prognostizierten<br />
Jahresmieteinnahmen entspricht. Im Vergleich dazu<br />
wurde das Investitionsobjekt gemäß Prognose zum<br />
Kaufpreisfaktor 17,4 erworben. Nach Abzug von Verkaufsnebenkosten<br />
und Rückführung der Fremdfinanzierung<br />
steht zum Jahresende 2020 ein Veräußerungserlös<br />
in Höhe von 230.192.042 Euro im<br />
Prognosefall zur Verfügung (siehe Kapitel 9 »Prognoserechnungen«).
Kapitel 10 Sensitivitätsanalyse<br />
83<br />
Die Veränderung des Verkaufsfaktors, der aus heutiger<br />
Sicht nicht objektiv vorhersehbar ist, hat auf<br />
den Ertrag der Beteiligung folgende Auswirkung:<br />
Veränderung des Verkaufsfaktors*<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
4,74<br />
5,24<br />
5,72<br />
6,17<br />
6,52<br />
6,86<br />
7,18<br />
Beteiligungsertrag bei abweichender Marktmiete<br />
In der Prognoserechnung wurden heute gültige Marktmieten<br />
mit 2,2 Prozent indexiert und für die Neuvermietung<br />
in den Jahren 2016 bis 2018 unterstellt (siehe<br />
Kapitel 9 »Prognoserechnungen«, Position 1). Die Höhe<br />
der Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab und<br />
kann nur prognostiziert werden. Dadurch können die<br />
Ausschüttungen von den prognostizierten Werten<br />
abweichen. Die Auswirkungen eines abweichenden<br />
Marktmietwachstums auf den prognostizierten Ertrag<br />
der Beteiligung ist nachfolgend abgebildet:<br />
Veränderung der Marktmiete*<br />
0 %<br />
14,40 14,90 15,40 15,90 16,40 16,90 17,40<br />
IRR-Rendite gemäß Prognose Prognoseabweichung<br />
* Ohne Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
5,12<br />
5,47<br />
5,82<br />
6,17<br />
6,53<br />
6,88<br />
7,24<br />
Beteiligungsertrag bei abweichender Entwicklung<br />
des Verbraucherpreisindex<br />
Die Prognoserechnung unterstellt für den Prognosezeitraum<br />
eine anhaltend gleichbleibende Entwicklung<br />
des Verbraucherpreisindex in Höhe von 2,2 Prozent<br />
p. a. Die Auswirkungen einer abweichenden<br />
Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf die prognostizierten<br />
Erträge aus der Beteiligung sind nachfolgend<br />
dargestellt:<br />
Veränderung des Verbraucherpreisindex*<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
0 %<br />
4,20<br />
4,87<br />
5,53<br />
0,7 % 1,2 % 1,7 % 2,2 % 2,7 % 3,2 % 3,7 %<br />
IRR-Rendite gemäß Prognose<br />
6,17<br />
6,81<br />
7,43<br />
Prognoseabweichung<br />
* Ohne Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />
8,02<br />
2 %<br />
0 %<br />
0,7 % 1,2 % 1,7 % 2,2 % 2,7 % 3,2 % 3,7 %<br />
Wert gemäß Prognose<br />
Prognoseabweichung<br />
* Ohne Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />
Prognostizierte IRR-Rendite bei maximalem<br />
Investitionsvolumen<br />
In der Prognosrechnung wird ein Objektwert in Höhe<br />
von 411.650.000 unterstellt, der den Abschluss von<br />
Einzelmietverträgen im Rahmen des bereits abgeschlossenen<br />
Generalmietvertrags für die aktuell noch<br />
nicht vermieteten Gebäudeteile D, E sowie den Sonderflächen<br />
vorsieht (Mietvertragsbeginn für alle abzuschließenden<br />
Einzelmietverträge ist der 1. September<br />
2009). Der maximale Objektwert für das<br />
Investitionsobjekt ergibt sich aus den vertraglich fixierten<br />
Mietobergrenzen für Büro- und Archivflächen<br />
sowie den Stellplätzen und beträgt insgesamt<br />
440.350.000 Euro. Die Erhöhung des Objektwerts<br />
kann das Investitionsvolumen auf bis zu 475.606.000<br />
Euro ansteigen lassen. Folglich kann sich das Emissionskapital<br />
auf bis zu 230.565.000 Euro erhöhen.
84 Kapitel 10 Sensitivitätsanalyse<br />
Die Auswirkungen eines erhöhten Investitionsvolumens<br />
auf die prognostizierte IRR-Rendite ist eine<br />
Veränderung des IRR auf 5,78 Prozent p. a. Für diese<br />
Berechnung wurden die anfänglichen Marktmieten<br />
(im Jahr 2009) für die Neuvermietung an die vertraglich<br />
fixierten Mietobergrenzen für Büro- und Archivflächen<br />
sowie den Stellplätzen angepasst.<br />
Szenarien kumuliert<br />
Die Effekte können auch kumuliert eintreten, was zu<br />
einer Verstärkung der Effekte führt und die Rendite<br />
entsprechend verändert. Die beiden Beispiele sind<br />
unten dargestellt.<br />
Beispiel 1<br />
Prognostizierter jährlicher Beteiligungsertrag bei<br />
abweichender Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />
und abweichenden Verkaufsfaktoren.<br />
Entwicklung des Verbraucherpreisindex und Veränderung des Verkaufsfaktors –PROGNOSEABWEICHUNG–<br />
Beispiel 2<br />
Prognostizierter jährlicher Beteiligungsertrag bei<br />
abweichender Marktmiete und abweichenden Verkaufsfaktoren.<br />
Verbraucherpreisindex<br />
/<br />
Verkaufsfaktor 0,70 % 1,20 % 1,70 % 2,20 % 2,70 % 3,20 % 3,70 %<br />
14,90 3,16 % 3,87 % 4,56 % 5,24 % 5,90 % 6,55 % 7,16 %<br />
15,40 3,69 % 4,38 % 5,06 % 5,72 % 6,37 % 7,00 % 7,60 %<br />
15,90 4,20 % 4,87 % 5,53 % 6,17 %* 6,81 % 7,43 % 8,02 %<br />
16,40 4,58 % 5,24 % 5,89 % 6,52 % 7,14 % 7,76 % 8,34 %<br />
16,90 4,95 % 5,60 % 6,23 % 6,86 % 7,47 % 8,07 % 8,65 %<br />
* Wert gemäß Prognose<br />
IRR-Berechnung ist ohne Berücksichtigung des Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />
Veränderung der Marktmiete und des Verkaufsfaktors –PROGNOSEABWEICHUNG–<br />
Marktmiete /<br />
Verkaufsfaktor 0,70 % 1,20 % 1,70 % 2,20 % 2,70 % 3,20 % 3,70 %<br />
14,90 4,13 % 4,50 % 4,87 % 5,24 % 5,61 % 5,98 % 6,35 %<br />
15,40 4,64 % 5,00 % 5,36 % 5,72 % 6,08 % 6,44 % 6,81 %<br />
15,90 5,12 % 5,47 % 5,82 % 6,17 %* 6,53 % 6,88 % 7,24 %<br />
16,40 5,48 % 5,83 % 6,17 % 6,52 % 6,87 % 7,22 % 7,57 %<br />
16,90 5,83 % 6,17 % 6,51 % 6,86 % 7,20 % 7,55 % 7,90 %<br />
* Wert gemäß Prognose<br />
IRR-Berechnung ist ohne Berücksichtigung des Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.
88 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
Fondsgesellschaft<br />
Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />
Die Anteile am Geschlossenen Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 werden von der zu diesem<br />
Zweck gegründeten Fondsgesellschaft HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
emittiert. Nachfolgend wird die Gesellschaftsstruktur zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger (siehe Kapitel<br />
13 »Rechtliche Grundlagen«) sowie die formalen Angaben zur Fondsgesellschaft dargestellt.<br />
Gesellschafts- und Vertragsstruktur<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Kommanditistin<br />
rd. 0,005 %<br />
HANNOVER-LEASING<br />
Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH<br />
Anleger<br />
HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Managementgesellschaft mbH<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin<br />
rd. 0,005 %<br />
HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Fondsgesellschaft<br />
0 %<br />
HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Komplementärin<br />
rd. 99,995 %<br />
rd. 0,005 %<br />
HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />
GmbH & Co. Beteiligungs KG<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
0 %<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Komplementärin<br />
rd. 99,995 %<br />
Deutschland<br />
Luxemburg<br />
KOWAC S.C.<br />
Objektgesellschaft<br />
rd. 0,005 %<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Gesellschafterin
Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
89<br />
Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />
Firma<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Gründung 21.10.2008<br />
Dauer<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft /<br />
Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsjahr<br />
Rechtsordnung<br />
Rechtsform<br />
Gesellschaftskapital<br />
(Kommanditanteile der<br />
Fondsgesellschaft)<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
HRA 93098, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Das gezeichnete Gesellschaftskapital in Höhe von 21.500 Euro verteilt<br />
sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf folgende Gesellschafter:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH, 10.000 Euro<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, 11.000 Euro<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH, 500 Euro<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen Einlagen in Höhe von<br />
21.000 Euro noch aus. Es wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8 f. Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Gesellschaft auf bis zu<br />
230.586.000 Euro zu erhöhen. Somit stehen weiteren Investoren insgesamt<br />
Kommanditanteile in Höhe von bis zu 230.565.000 Euro zur Zeichnung<br />
zur Verfügung. Die Hauptmerkmale der Kommanditanteile sowie die<br />
mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sind in diesem Kapitel auf<br />
Seite 93 sowie in Kapitel 6 »Die Vermögensanlage« auf Seite 32 beschrieben.<br />
Angaben zur Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand der Gesellschaft /<br />
Wichtige Tätigkeitsbereiche<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der unmittelbare oder mittelbare Erwerb,<br />
die Bebauung, die Herstellung, die langfristige Verwaltung, Bewirtschaftung<br />
und Vermietung von langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern<br />
sowie das langfristige Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />
Zweck, insbesondere die Beteiligung an der HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs KG, die mittelbar über die<br />
Eigentümerin an dem Grundstück »An der Drosbach«, Cloche d’Or in<br />
Luxemburg, das zurzeit bebaut wird mit einem Bürokomplex mit ca.<br />
75.000 m² geplanten Mietflächen bestehend aus 5 Gebäudeteilen A bis E,<br />
einem Turm F, einem IT-Bereich und dazugehörigen Tiefgaragen- und<br />
Außenstellplätzen (»Fondsimmobilie«), beteiligt ist, sowie die Verwaltung
90 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
Angaben zur Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand der Gesellschaft /<br />
Wichtige Tätigkeitsbereiche<br />
- Fortsetzung -<br />
Abhängigkeit<br />
Laufende Investitionen<br />
Konzern<br />
und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit<br />
mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />
sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />
aufgeführt sind. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des<br />
Gesellschaftszwecks auch andere Gesellschaften und Niederlassungen im<br />
In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und die<br />
Geschäftsführung in solchen Gesellschaften wahrnehmen.<br />
Für die Geschäftstätigkeit und Ertragslage der Fondsgesellschaft ist die<br />
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Generalübernehmers,<br />
insbesondere die Fertigstellung der noch im Bau befindlichen Flächen und<br />
die Sicherstellung der behördlichen Genehmigungen vor Abnahme der<br />
Gebäudeteile sowie die Mietverträge für die Fondsimmobilie von wesentlicher<br />
Bedeutung (siehe auch Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«).<br />
Darüber hinaus besteht keine weitere Abhängigkeit der Fondsgesellschaft<br />
von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 21.10.2008 ihrem Gesellschaftszweck<br />
entsprechend die Beteiligungsgesellschaft zusammen gegründet.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wiederum wird ihrem Gesellschaftszweck<br />
entsprechend rund 99,995 % der Anteile an der Objektgesellschaft<br />
erwerben. Die für die Ablösung der Eigenkapitalvorfinanzierung auf Ebene<br />
der Objektgesellschaft erforderlichen Mittel werden im Wege der Kapitalerhöhung<br />
durch die Fondsgesellschaft bereitgestellt.<br />
Abhängig von der weiteren Vermietung der noch im Bau befindlichen Gebäudeteile<br />
und dem daraus resultierenden Kaufpreis für die Gebäudeteile<br />
beträgt das maximal erforderliche Emissionskapital der Fondsgesellschaft<br />
203.565.000 Euro.<br />
Weitere laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht und sind auch im weiteren Verlauf der Vermögensanlage<br />
nicht vorgesehen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Landesbank Hessen-Thüringen<br />
Girozentrale zu 75 % an der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
beteiligt.<br />
Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein<br />
Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB. Mehrheitsgesellschafterin<br />
ist zu diesem Zeitpunkt die Indictus Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH.<br />
Soweit der Einzahlungsgarant Delta Vermietungsgesellschaft mbH, eine<br />
100%ige Tochtergesellschaft von HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG,<br />
mehr als 50 % der Kommanditanteile der Fondsgesellschaft übernehmen<br />
würde, wird die Fondsgesellschaft aufgrund der mittelbaren mehrheitlichen<br />
Beteiligung von Hannover Leasing ein Konzernunternehmen im<br />
Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB. Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />
(IFRS) ist die Fondsgesellschaft und deren Anteilsbesitz<br />
in den Konzernabschluss einzubeziehen, solange sie als Zweckgesellschaften<br />
der Unternehmensgruppe zuzurechnen sind.
Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
91<br />
Angaben zur Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
Firma<br />
Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Gründung 21.09.2007<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft /<br />
Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsjahr<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
HRB 169998, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Dr. Richard Maier, München<br />
Christine Wienecke, Karlsfeld<br />
Thomas Brenner, Bürstadt<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach<br />
Dr. Richard Maier, München<br />
Christine Wienecke, Karlsfeld<br />
Thomas Brenner, Bürstadt<br />
Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />
Es vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam.
92 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
Angaben zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
Die Geschäfte der Fondsgesellschaft werden von der geschäftsführenden Kommanditistin HANNOVER LEA-<br />
SING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft mbH und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH geführt.<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Firma<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Managementgesellschaft mbH<br />
Gründung 01.02.2008<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft /<br />
Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsjahr<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
HRB 172058, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
−<br />
−<br />
Dr. Hans-Volkert Volckens, München<br />
Norman Matthes, München<br />
Die Geschäftsanschrift lautet jeweils:<br />
Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />
Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.
Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
93<br />
Weitere Angaben zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
Vertretung<br />
Gewinnbeteiligung /<br />
Vergütung der<br />
Geschäftsführung<br />
Sonderrechte<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter sind gemäß §§ 4 und 8 des Gesellschaftsvertrags<br />
ausdrücklich bevollmächtigt, bestimmte zur Durchführung<br />
der Fondskonzeption erforderliche Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter sind einzelvertretungsberechtigt.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung und den Geschäftsführern der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin keinerlei Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen<br />
jeder Art gewährt.<br />
Der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nicht am Gesellschaftskapital<br />
beteiligt ist, steht eine Stimme zu. Soweit der Gesellschaftsvertrag<br />
bei Beschlüssen eine qualifizierte Mehrheit vorsieht, sind hierfür die<br />
Stimmen der geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter haben über die oben dargestellten<br />
Aufgaben der Geschäftsführung und die damit verbundenen Vergütungen<br />
keinerlei Sonderrechte gegenüber den übrigen Gesellschaftern.
94 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />
Gründungsgesellschafter sind die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (Komplementärin), die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft mbH<br />
(geschäftsführende Kommanditistin, vgl. Seite 92) sowie die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Gründungskommanditistin).<br />
Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />
Firma<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />
Gründung 28.12.1995<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft /<br />
Geschäftsanschrift<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
HRB 111622, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Treuhänderische Verwaltung von Vermögensanlagen aller Art<br />
51.129,19 Euro (voll eingezahlt)<br />
100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
- Helmut Patschok, München<br />
- Hans-Peter Kerscher, München<br />
Die Geschäftsanschrift lautet jeweils:<br />
Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />
Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft (Komplementärin)<br />
Firma<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Gründung 01.02.2008<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft /<br />
Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsjahr<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
HRB 172061, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
−<br />
−<br />
Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />
Norbert Fath, München<br />
Die Geschäftsanschrift lautet jeweils:<br />
Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />
Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.
Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />
95<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft (Komplementärin)<br />
Von der gesetzlichen<br />
Regelung abweichende<br />
Bestimmungen<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind von<br />
den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181 BGB und<br />
einem Wettbewerbsverbot nach den §§ 112, 162 Abs. 2 HGB befreit. Die<br />
Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist aufgrund ihrer<br />
Rechtsform beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Sie hat – auch ohne<br />
eine Kapitaleinlage geleistet zu haben – in der Gesellschafterversammlung<br />
eine Stimme (vgl. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags). Insofern<br />
weicht die im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bestimmte gesellschaftsrechtliche<br />
Struktur von der gesetzlichen Regelung der Geschäftsführung<br />
durch einen unbeschränkt haftenden Komplementär ab.<br />
Weitere von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen<br />
hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafterin bestehen weder im<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft noch in dem der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin.<br />
Weitere Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />
Kapitaleinlage der<br />
Gründungsgesellschafter<br />
Gewinnbeteiligung /<br />
Vergütung der Gründungs–<br />
gesellschafter<br />
Die Gründungsgesellschafter haben Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von insgesamt 10.500 Euro gezeichnet. Davon stehen<br />
Einlagen in Höhe von 10.000 Euro noch aus.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH sowie die geschäftsführende<br />
Kommanditistin HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH erhalten für die Übernahme ihrer Aufgaben eine Vergütung<br />
bzw. ein Gewinnvorab in Höhe von jeweils 5.000 Euro p. a. Die HAN-<br />
NOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH erhält für ihre<br />
Treuhänderstellung und die Beteiligungsverwaltung eine Vergütung von<br />
5.000 Euro p. a. Die Vergütung wird jährlich um 2,2 Prozent erhöht.<br />
Die Gründungsgesellschafter erhalten somit jährliche Vergütungen in Höhe<br />
von insgesamt 15.000 Euro inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist gemäß ihrer Beteiligungsquote<br />
am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt, die weiteren Gründungsgesellschafter<br />
sind am laufenden Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält weiterhin im Falle einer Veräußerung<br />
von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Geschäftsbeteiligungen<br />
und/oder Immobilien eine Vergütung in Höhe von 1 % des Verwertungserlöses<br />
sowie eine Mehrerlösbeteiligung in Höhe von 20 % auf den<br />
Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen Verwertungserlös und dem<br />
im Prospekt prognistizierten Verwertungserlös (siehe Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft«).<br />
Darüber hinaus existieren keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder<br />
sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligun gen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeglicher Art, die den Gründungsgesellschaftern zustehen.
96 Kapitel 12 Vertragspartner<br />
Vertragspartner<br />
Angaben zur Beteiligungsgesellschaft<br />
Firma<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH &<br />
Co. Beteiligungs KG<br />
Gründung 21.10.2008<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Geschäftsjahr<br />
Rechtsform<br />
Gegenstand / Geschäftstätigkeit der<br />
Gesellschaft<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführung<br />
HRA 93099, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der unmittelbare oder<br />
mittelbare Erwerb, die Bebauung, die Herstellung, die langfristige<br />
Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermietung von<br />
langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern sowie das<br />
langfristige Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck,<br />
insbesondere die Beteiligung an der Eigentümerin des<br />
Grundstücks »An der Drosbach«, Cloche d’Or in Luxemburg,<br />
das zurzeit bebaut wird mit einem Bürokomplex mit<br />
ca. 75.000 m² geplanten Mietflächen bestehend aus 5 Gebäudeteilen<br />
A bis E, einem Turm F, einem IT-Bereich und<br />
dazugehörigen Tiefgaragen- und Außenstellplätzen<br />
(»Fondsimmobilie«), sowie die Verwaltung und Nutzung<br />
eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit<br />
mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte.<br />
Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />
die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind.<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH<br />
& Co. KG<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Managementgesellschaft mbH<br />
Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Managementgesellschaft mbH<br />
Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH
Kapitel 12 Vertragspartner<br />
97<br />
Objektgesellschaft<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Rechtsform<br />
Geschäftsjahr<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
KOWAC S.C.*<br />
16A, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
Kalenderjahr<br />
Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen<br />
Vermögens. Die Gesellschaft wird keine gewerblichen<br />
Aktivitäten ausführen.<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist u. a. auch der An- und<br />
Verkauf, die Erschließung, die Vermietung, die Verwaltung<br />
und Verwertung von Immobilien jeglicher Art im Großherzogtum<br />
Luxemburg und im Ausland.<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH<br />
& Co. Beteiligungs KG<br />
Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Norbert Fath, München<br />
Aloyse Wagner, Luxemburg<br />
* Rechtsform der Objektgesellschaft zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger nach erfolgter Umwandlung in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)<br />
Verkäuferin der Gesellschaftsanteile an der KOWAC S.C.<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Geschäftsjahr<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Geschäftsführer<br />
PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen,<br />
ferner Erwerb, Errichtung und Verwaltung und Vermietung<br />
von beweglichen und unbeweglichen Wirschaftsgütern<br />
sowie Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar<br />
zusammenhängenden Geschäfte.<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Andreas Ahlmann, München<br />
Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />
Dr. Hans Volkert Volckens, München
98 Kapitel 12 Vertragspartner<br />
Verkäufer I des Investitionsobjekts<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Gesellschaftsform<br />
Geschäftstätigkeit<br />
PARWA S.A.<br />
Luxemburg<br />
Luxemburgische Aktiengesellschaft<br />
Gemäß Aktienkaufvertrag vom 31.07.2007 zahlt die<br />
Objektgesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der<br />
Prosperus S.A. bei Fertigstellung und Vermietung der noch<br />
im Bau befindlichen Gebäudeteile die jeweiligen Nettokaufpreisraten<br />
anteilig an die PARWA S.A. (siehe Kapitel 13<br />
»Rechtliche Grundlagen«).<br />
Verkäufer II des Investitionsobjekts<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Gesellschaftsform<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Drosbach (Luxembourg) Holding S.A.<br />
Luxemburg<br />
Luxemburgische Aktiengesellschaft<br />
Gemäß Aktienkaufvertrag vom 31.07.2007 zahlt die<br />
Objektgesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der<br />
Prosperus S.A. bei Fertigstellung und Vermietung der noch<br />
im Bau befindlichen Gebäudeteile die jeweiligen Nettokaufpreisraten<br />
anteilig an die PARWA S.A. (siehe Kapitel 13<br />
»Rechtliche Grundlagen«).<br />
Generalmieter<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Gesellschaftsform<br />
Geschäftstätigkeit<br />
ABM Immobilère S.A.<br />
Luxemburg<br />
Luxemburgische Aktiengesellschaft<br />
Die Gesellschaft mietet spätestens zum 01.09.2009 als<br />
Generalmieter sämtliche noch nicht vermieteten Flächen<br />
des Bürokomplexes »An der Drosbach« (siehe Kapitel 13<br />
»Rechtliche Grundlagen«).
Kapitel 12 Vertragspartner<br />
99<br />
Generalübernehmer der Objektgesellschaft<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Gesellschaftsform<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Gawalux S.C.I.<br />
Luxemburg<br />
Personengesellschaft<br />
Die Objektgesellschaft hat mit der Gawalux S.C.I. einen<br />
Generalübernehmervertrag abgeschlossen, dessen Vertragsgegenstand<br />
die schlüsselfertige Errichtung des Bürohauses<br />
mit dazugehörigen Tiefgaragen, Freiflächen und<br />
Außenanlagen inkl. Generalplanung in verschiedenen Bauabschnitten<br />
ist (siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />
Weitere Vertragspartner<br />
Finanzierende Banken<br />
Bei den finanzierenden Banken handelt es sich um die<br />
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba),<br />
Frankfurt, und die Banque LBLux S.A., Luxemburg. Die<br />
finanzierenden Banken wurden nicht in die Konzeption der<br />
Fondsgesellschaft mit einbezogen und übernehmen im<br />
Rahmen dieses Beteiligungsangebots gegenüber Anlegern<br />
keinerlei Haftung, insbesondere nicht für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der Beteiligung.
100 Kapitel 12 Vertragspartner<br />
Initiatorin / Anbieterin / Konzeption / Geschäftsbesorgung / Eigen- und Fremdkapitalvermittlung<br />
Firma<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft / Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsjahr<br />
Gegenstand<br />
der Gesellschaft<br />
Kommanditkapital<br />
Komplementärin<br />
Stammkapital<br />
Kommanditisten<br />
Geschäftsführer<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
HRA 70856, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlung, Entwicklung<br />
und Durchführung von Leasinggeschäften sowie<br />
der Kauf, der Verkauf und die Vermietung von beweglichen<br />
und unbeweglichen Wirtschafts- und Investitionsgütern,<br />
die Durchführung aller damit mittelbar und unmittelbar<br />
zusammenhängenden Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung<br />
und Baubetreuung von Immobilien, sowie die<br />
Auflegung von Kapitalmarktprodukten.<br />
28.000.000 Euro<br />
HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
30.000 Euro<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt<br />
am Main / Erfurt, 75,0 %<br />
Klaus-Werner Sebbel, München, 16,5 %<br />
Dr. Dierk Ernst, Deining-Egling 6,0 %<br />
Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus, 2,5 %<br />
Andreas Ahlmann, München<br />
Dr. Dierk Ernst, Deining-Egling (bis 31.12.2008)<br />
Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />
Dr. Hans Volkert Volckens, München (Stv.)<br />
Es vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam.<br />
Informationen zu Ermittlungsmaßnahmen<br />
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des<br />
Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang<br />
mit der Abgabe von Steuererklärungen<br />
bei insgesamt sieben von der Initiatorin in den Jahren<br />
2000 bis 2002 initiierten Medienfonds gegen einzelne<br />
Geschäftsführer der Initiatorin, die zum Teil auch Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der HANNOVER LEA-<br />
SING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Fondsgesellschaft bzw. der INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Beteiligungsgesellschaft) sind. In diesem Zusammenhang<br />
wurden Mitte November 2007 die Geschäftsräume<br />
der Initiatorin durchsucht.<br />
Die Initiatorin sieht es als ihre Pflicht an, im Interesse<br />
einer vollständigen und korrekten Information die<br />
Anleger von <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 von diesem<br />
Ermittlungsverfahren zu unterrichten.
Kapitel 12 Vertragspartner<br />
101<br />
Platzierungsgarantin<br />
Firma<br />
Delta Vermietungsgesellschaft mbH<br />
Gründung 10.12.1986<br />
Handelsregister<br />
Sitz der Gesellschaft / Geschäftsanschrift<br />
Geschäftsjahr<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
HRB 80381, Amtsgericht München<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Kalenderjahr<br />
Der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung von<br />
unbeweglichen Wirtschaftsgütern und alle sonstigen damit<br />
zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beteiligung<br />
an anderen Unternehmen (auch als persönlich haftende<br />
Gesellschafterin bei Personengesellschaften)<br />
25.564,59 Euro (voll eingezahlt)<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
−<br />
−<br />
Hans-Peter Kerscher, München<br />
Sven-Michael Sautter, München<br />
Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma<br />
Sitz der Gesellschaft / Geschäftsanschrift<br />
Gesellschaftsform<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Industrie- und Verkehrstreuhand Revision GmbH (IVT)<br />
München<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Als Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert die IVT die<br />
Verwendung der auf dem Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft<br />
eingehenden Gelder zur Weiterleitung an die<br />
Objektgesellschaft über die Beteiligungsgesellschaft sowie<br />
die Verfügungen über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
der Objektgesellschaft während der Vertragslaufzeit.<br />
Ebenso fällt die Zahlung der noch ausstehenden Nettokaufpreise<br />
für die im Bau befindlichen Gebäudeteile und<br />
die Mitwirkung an der Endabrechnung am 31. Dezember<br />
2010 unter die Mittelverwendungskontrolle (siehe Kapitel<br />
13 »Rechtliche Grundlagen«).
102 Kapitel 12 Vertragspartner<br />
Kapitalmäßige Verflechtungen<br />
Personelle Verflechtungen<br />
Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) ist zu 75<br />
Prozent an der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
und zu 25 Prozent zuzüglich einer Aktie an der<br />
Banque LBLux beteiligt.<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG ist<br />
−zu 100 Prozent beteiligt an der HANNOVER<br />
LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH (geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft)<br />
−zu 100 Prozent beteiligt an der HANNOVER<br />
LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
und Gesellschafterin der<br />
Objektgesellschaft)<br />
−zu 100 Prozent beteiligt an der HANNOVER-<br />
LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
und Treuhänderin)<br />
−zu 100 Prozent beteiligt an Delta Vermietungsgesellschaft<br />
mbH (Einzahlungsgarantin)<br />
−zu 49 Prozent beteiligt an der INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (Kommanditistin der<br />
Fondsgesellschaft, persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Beteiligungsgesellschaft und Gesellschafterin<br />
der Objektgesellschaft)<br />
Die PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH (Verkäuferin<br />
der Gesellschaftsanteile an der KOWAC S.C.)<br />
ist nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />
(IFRS) als Zweckgesellschaft ebenfalls der<br />
Unternehmensgruppe Hannover Leasing zuzurechnen.<br />
Zum Prospektaufstellungszeitpunkt hält Hannover<br />
Leasing (mittelbar) rund 48,8 Prozent der Anteile an<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Andreas Ahlmann ist:<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING GmbH<br />
& Co. KG<br />
−Geschäftsführer der PENTAGO Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Friedrich Wilhelm Patt ist:<br />
−geschäftsführender Gesellschafter der HAN-<br />
NOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
−Geschäftsführer der PENTAGO Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
−Geschäftsführer der INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Dr. Hans Volkert Volckens ist:<br />
−Geschäftsführer (Stv.) der HANNOVER LEASING<br />
GmbH & Co. KG<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
−Geschäftsführer der PENTAGO Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Hans-Peter Kerscher ist:<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER-LEASING<br />
Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />
−Geschäftsführer der Delta Vermietungsgesellschaft<br />
mbH<br />
−Prokurist der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />
KG<br />
Helmut Patschok ist:<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER-LEASING<br />
Treu hand- Vermögensverwaltung GmbH<br />
−Prokurist der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />
KG<br />
Norbert Fath ist:<br />
−Geschäftsführer der KOWAC S.C.<br />
−Prokurist<br />
der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />
KG
Kapitel 12 Vertragspartner<br />
103<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Norman Matthes ist:<br />
−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
−Prokurist der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />
KG<br />
Hans-Dieter Brenner, Johann Berger,<br />
Gerrit Raupach und Dr. Norbert Schraad sind:<br />
−Vorstandsmitglieder der Landesbank Hessen-<br />
Thüringen<br />
−Beiratsmitglieder der HANNOVER LEASING<br />
GmbH & Co. KG<br />
Verflechtungen bei wesentlichen<br />
Vertragspartnern<br />
Zwischen den folgenden Unternehmen / Vertragspartnern<br />
bestehen Verflechtungen innerhalb der<br />
Wagner Unternehmensgruppe:<br />
−PARWA S.A.<br />
(Verkäufer I des Investitionsobjekts)<br />
−Drosbach (Luxembourg) Holding S.A.<br />
(Verkäufer II des Investitionsobjekts)<br />
−ABM Immobilère S.A. (Generalmieter)<br />
−Gawalux S.C.I. (Generalübernehmer der Objektgesellschaft)<br />
−Paul Wagner et Fils (Vermietungsauftrag)<br />
−Wagner<br />
Sélection (Objektverwalter)<br />
Weitere als die angegebenen kapitalmäßigen und<br />
personellen Verflechtungen bestehen nicht.
104 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Strukturierung und Zwischenschritte<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist alleiniger<br />
Aktionär der KOWAC S.A. (»Objektgesellschaft«) die<br />
Prosperus S.A., deren Aktien wiederum allein von der<br />
deutschen Pentago GmbH gehalten werden. In einem<br />
ersten Zwischenschritt wird im Dezember 2008 die<br />
Prosperus S.A. auf die KOWAC S.A. verschmolzen<br />
werden gegen Ausgabe neuer Aktien der KOWAC S.A.<br />
an die Pentago GmbH. Die Geschäftstätigkeiten der<br />
Prosperus S.A. gelten buchhalterisch mit Datum vom<br />
1. Oktober 2008 als Geschäftstätigkeiten der KOWAC<br />
S.A. Im Dezember 2008 wird in einem zweiten Zwischenschritt<br />
die Pentago GmbH zu einem Kaufpreis<br />
von insgesamt 1.950.000 Euro rund 99,99 Prozent der<br />
Aktien der KOWAC S.A. an die HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />
KG (»Beteiligungsgesellschaft«) sowie knapp 0,01<br />
Prozent der Aktien an die Indictus Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH verkaufen. Bei der Indictus Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH handelt es sich um eine Gesellschaft,<br />
die zu 51 Prozent von drei natürlichen<br />
Personen und zu 49 Prozent mittelbar von der<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehalten wird.<br />
Im Anschluss daran wandelt in einem dritten Zwischenschritt<br />
die KOWAC S.A. ihre Rechtsform in eine<br />
luxemburgische Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
(Société Civile) um.<br />
Sowohl bei der Beteiligungsgesellschaft als auch bei<br />
der Fondsgesellschaft handelt es sich zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung um gewerblich geprägte<br />
Personengesellschaften gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG,<br />
die vor dem Beitritt der Anleger zur Fondsgesellschaft<br />
mittels Rechtsstellung und Ausübung der<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH (»Managementgesellschaft«)<br />
als geschäftsführender Kommanditist in<br />
vermögensverwaltende Personengesellschaften<br />
entprägt werden.<br />
Die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegende<br />
gesellschaftsrechtliche Struktur (»Finale Fondsstruktur«)<br />
zum Zeitpunkt des Beitritts durch die Anleger<br />
ist im Kapitel 11 »Fondsgesellschaft« als Schaubild<br />
abgedruckt und dort näher erläutert.<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Gesellschaftsrechtliche Regelungen der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft in<br />
der finalen Fondsstruktur ist im Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft in der finalen<br />
Fondsstruktur« vollständig abgedruckt und Bestandteil<br />
dieses Prospekts. Auf die dort im Einzelnen<br />
getroffenen Regelungen wird ausdrücklich verwiesen.<br />
Einen Überblick über die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag<br />
soll die nachfolgende Kurzübersicht<br />
geben.<br />
Die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
GmbH & Co. KG wurde am 21. Oktober 2008 gegründet<br />
und ist zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger<br />
eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft<br />
(Rechtsform) mit Sitz in Pullach. Die Fondsgesellschaft<br />
unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Sie wird ihr Kommanditkapital<br />
durch Aufnahme neuer Gesellschafter auf bis zu<br />
230.586.000 Euro erhöhen.<br />
Anleger können sich anfänglich ausschließlich über<br />
den Treuhänder, die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH, als Treugeber<br />
beteiligen. Sie erlangen durch eine Beteiligung die<br />
mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen und<br />
in den §§ 161 ff. HGB begründeten gesetzlichen Rechte<br />
eines Kommanditisten, die durch die Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrags und des Treuhand- und<br />
Beteiligungsverwaltungsvertrags modifiziert bzw.<br />
ergänzt werden (vgl. Kapitel 16 und 17).<br />
Die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen<br />
Rechte eines Kommanditisten (»Hauptmerkmale«)<br />
lassen sich im Kern durch seine Verwaltungsrechte<br />
und seine Vermögensrechte beschreiben. Zu den<br />
Verwaltungsrechten, mittels derer die Teilhabe an<br />
der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse<br />
und die Führung der Gesellschaft gesichert werden<br />
sollen, gehören im Besonderen das Stimmrecht in<br />
Gesellschafterversammlungen, das Recht auf Rech-
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
105<br />
nungslegung durch die Geschäftsführung, kein Recht<br />
zur Geschäftsführung und kein Recht zur Vertretung<br />
der Fondsgesellschaft und nur eingeschränkte Informations-<br />
und Kontrollrechte. Zu den Vermögensrechten<br />
zählen anteilige Teilhabe am laufenden Jahresergebnis,<br />
Entnahmen und Liquidationserlös bzw.<br />
bei seinem vorzeitigen Ausscheiden ein Abfindungsguthaben,<br />
aber auch eine nur beschränkte Kommanditistenhaftung<br />
und keine Nachschussverpflichtung.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro. Höhere<br />
Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Der Beteiligungsbetrag<br />
erhöht sich um das Agio.<br />
Eine Nachschusspflicht des Anlegers besteht<br />
nicht. Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers beschränkt<br />
sich auf die Höhe seiner Zeichnungssumme<br />
(Kommanditeinlage) zuzüglich 5 % Agio.<br />
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme ist<br />
beschränkt auf ein Prozent der Kommanditeinlage.<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen aus den Liquiditätsüberschüssen<br />
erfolgen zum 30. Juni für das<br />
vorangegangene Geschäftsjahr, erstmals jedoch<br />
spätestens zum 30. Juni 2011 für die Jahre 2009 und<br />
2010.<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Eine Kündigung ist erstmals am 30. Juni 2022<br />
mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 möglich.<br />
Schlichtungsverfahren<br />
Hannover Leasing, die Fondsgesellschaft und die<br />
Treuhänderin haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen<br />
und unterwerfen sich der gültigen Verfahrensordnung<br />
sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson,<br />
die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Anleger dieser Fondsgesellschaft haben die<br />
Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />
schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds zu richten und damit ein außergerichtliches<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das<br />
Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />
Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht<br />
als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch<br />
der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die Beschwerdegegnerin<br />
an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />
gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />
5.000 Euro nicht übersteigt. Die Berechnung<br />
der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich<br />
nach der von dem beschwerdeführenden Anleger<br />
geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass<br />
die Beschwerdegegnerin in einem solchen Fall einer<br />
Entscheidung der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />
verpflichtet, nachkommen muss und gegen<br />
den Schlichtungsspruch den ordentlichen<br />
Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden<br />
mit einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson<br />
eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer<br />
frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Für nähere Informationen zur Ombudsperson und<br />
dem Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie bitte:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und weitergehende Informationen<br />
finden Sie zudem im Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />
Weitere Verträge der Fondsgesellschaft<br />
Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
ist im Kapitel 17 »Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag«<br />
vollständig abgedruckt und Bestandteil<br />
dieses Prospekts. Auf die dort im Einzelnen<br />
getroffenen Regelungen wird ausdrücklich verwiesen.<br />
Einen Überblick über die Vereinbarungen in diesem<br />
Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
soll die nachfolgende Kurzübersicht geben.<br />
Die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH, Wolfratshauser Str. 49, 82049<br />
Pullach (nachstehend auch »Treuhänder« genannt),<br />
ist gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt und bevollmächtigt, Beitrittsvereinbarungen<br />
mit Neugesellschaftern abzuschließen.<br />
Mit Abschluss der Beitrittsvereinbarung wird der
106 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Treuhänder vom Anleger beauftragt, die Beteiligung<br />
des Zeichners gemäß Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
treuhänderisch im eigenen Namen,<br />
aber für Rechnung des Treugebers zu halten.<br />
Der Treuhänder wird als Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />
im Handelsregister eingetragen. Die Treugeber<br />
erhalten jedoch im Innenverhältnis, also im<br />
Verhältnis zur Fondsgesellschaft und zu ihren Mitgesellschaftern<br />
die volle Rechtsstellung eines Kommanditisten.<br />
Der Treugeber kann also alle Gesellschafterrechte,<br />
insbesondere sein Stimmrecht, selbst<br />
ausüben, sofern er sich nicht durch den Treuhänder<br />
vertreten lassen möchte.<br />
Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandtätigkeit<br />
von der Fondsgesellschaft ab dem Jahr<br />
2009 eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro<br />
inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist jeweils am 1. Januar eines Jahres fällig. Die<br />
Vergütung wird jährlich um 2,2 Prozent erhöht. Bemessungsgrundlage<br />
ist der vormals erhöhte Betrag.<br />
Mögliche Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte<br />
des Treuhänders auslösen, resultieren<br />
aus der gesellschaftsrechtlichen Konzeption und<br />
der kapitalmäßigen Verflechtung mit der Anbieterin.<br />
Sie sind im Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«, »Interessenskonflikte«,<br />
Seite 28 erläutert.<br />
Wesentliche Pflichten<br />
Die wesentliche Pflicht des Treuhänders besteht<br />
darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrags<br />
an der Fondsgesellschaft nach Maßgabe<br />
des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />
treuhänderisch für die Anleger zu halten<br />
und zu verwalten und beschränkt sich ausschließlich<br />
auf diese Tätigkeit.<br />
Wesentliche Rechte<br />
Der Anleger kann den Treuhänder zur Wahrnehmung<br />
seines Stimmrechts bevollmächtigen und ihm diesbezüglich<br />
Weisungen erteilen. Sofern der Anleger<br />
sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B. durch persönliche<br />
Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung<br />
von Weisungen an den Treuhänder oder Teilnahme<br />
via Internet), hat sich der Treuhänder der<br />
Stimme zu enthalten.<br />
Die weiteren Rechte und Pflichten sind dem Treuhand-<br />
und Beteiligungsverwaltungsvertrag zu entnehmen.<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontolle<br />
Zwischen der HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft), der<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Treuhänder), der HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />
KG (Beteiligungsgesellschaft) und der KOWAC S.A.<br />
(Objektgesellschaft) einerseits sowie Industrie- und<br />
Verkehrstreuhand Revision GmbH andererseits wurde<br />
am 28. November 2008 ein Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />
geschlossen. Gegenstand<br />
des Vertrags ist es, die zweckgerechte Verwendung<br />
der auf dem Treuhandkonto des Treuhänders eingehenden<br />
Gelder einschließlich der Weiterleitung an<br />
die Fondsgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaft<br />
zur Weiterleitung an die Objektgesellschaft<br />
sowie die Verfügungen über die jeweiligen Mittelverwendungskontrollkonten<br />
bei der Fondsgesellschaft,<br />
der Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />
während der Vertragslaufzeit bis zum 31.<br />
März 2011 zu kontrollieren. Hierfür werden Sonderkonten<br />
eingerichtet (Einzahlungskonto und drei Mittelverwendungskontrollkonten),<br />
über die jeweils nur<br />
gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügt werden darf (gemeinsame Kontovollmacht).<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur wirkt an der per<br />
31. Dezember 2010 vorgesehenen Endabrechnung<br />
des Kaufpreises unter dem Aktienkaufvertrag vom<br />
1. Juni 2007 mit.<br />
Nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle<br />
ist die Überwachung etwaiger weiterer Konten der<br />
Fonds-, der Beteiligungs- oder der Objektgesellschaft,<br />
insbesondere nicht von Konten, die der Abwicklung<br />
des laufenden Zahlungsverkehrs im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Bewirtschaftung /<br />
Vermietung der Immobilie »An der Drosbach« dienen,<br />
und von etwaigen Darlehenskonten. Nicht Gegenstand<br />
ist die Überwachung der Geschäftsführung<br />
der Fonds-, der Beteiligungs- oder der Objektgesellschaft<br />
wie auch nicht die Überprüfung des Beteili-
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
107<br />
gungsprospekts, der darin enthaltenen Angaben, die<br />
Durchführung des Investitionsvorhabens sowie die<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligung und die damit verfolgten<br />
steuerlichen Ziele. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
übernimmt keine Haftung für die Bonität<br />
der Vertragspartner der Fonds-, der Beteiligungsoder<br />
der Objektgesellschaft sowie dafür, dass diese<br />
ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />
nachkommen.<br />
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />
Die Vergütung beträgt 48.000 Euro inklusive gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, wovon auf die Fondsgesellschaft<br />
12.000 Euro, die Beteiligungsgesellschaft<br />
6.000 Euro und die Objektgesellschaft 30.000 Euro<br />
jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer entfallen,<br />
zahlbar in mehreren Raten.<br />
Dem Vertrag liegen ergänzend die Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
zugrunde. Die Haftung<br />
für fahrlässig verursachte Schäden wird auf<br />
4.000.000 Euro beschränkt und Schadensersatzansprüche<br />
können nur subsidiär geltend gemacht werden,<br />
soweit die Gesellschafter der Fonds-, der Beteiligungs-<br />
und Objektgesellschaft nicht auf andere<br />
Weise Ersatz zu erlangen vermögen. Die gestufte<br />
Verjährungsregelung sieht Verjährungsfristen zwischen<br />
drei und zehn Jahren vor.<br />
Prospektherausgabe<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 31. Oktober<br />
2008 Hannover Leasing mit der Erstellung eines<br />
Emissionsprospekts und der Verkaufsunterlagen beauftragt.<br />
Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt<br />
640.000 Euro, die mit Fertigstellung und Vorlage des<br />
Prospekts und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig<br />
ist. Soweit der Fondsgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />
möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />
zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht sich gegebenenfalls<br />
die Vergütung um die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />
Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />
Grund kündbar. Hannover Leasing haftet für<br />
eigenes wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt<br />
nicht bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und<br />
Leben. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />
Gerichtsstand ist München.<br />
Geschäftsbesorgung<br />
Die Fondsgesellschaft hat Hannover Leasing am 31.<br />
Oktober 2008 mit der laufenden Verwaltung beauftragt.<br />
Dies betrifft insbesondere die Buchführung,<br />
Bilanzerstellung auch nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen,<br />
Überwachung und Steuerung<br />
der Liquiditätsüberschüsse, Wiederanlage von<br />
Guthabensbeträgen, Ausschüttungen, Gesellschafterversammlungen,<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
und die Steuererklärungen. Hannover Leasing<br />
kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Sofern rechtliche<br />
und/oder steuerliche Beratung erforderlich<br />
werden, beauftragt der Auftragnehmer im Namen<br />
und auf Rechnung des Auftraggebers geeignete Berufsträger<br />
und koordiniert diese. Der Auftragnehmer<br />
erbringt ausdrücklich keine Leistungen, die unter das<br />
Rechtsberatungsgesetz fallen. Für ihre Tätigkeit erhält<br />
Hannover Leasing eine einmalige pauschale Vergütung<br />
von 420.000 Euro welche bei Rechnungsstellung<br />
fällig wird. Ab dem Jahr 2012 erhält Hannover<br />
Leasing eine jährliche pauschale Vergütung von<br />
250.000 Euro. Die jährliche pauschale Vergütung ist<br />
erstmals am 30. September 2012 fällig und erhöht<br />
sich jährlich, erstmals zum 30. September 2013, um<br />
2,2 Prozent, jeweils bezogen auf die jährliche Vergütung<br />
des Vorjahres. Soweit der Fondsgesellschaft ein<br />
Vorsteuerabzug möglich sein sollte, ist Hannover<br />
Leasing berechtigt, zur Umsatzsteuer zu optieren,<br />
und erhöhen sich die Vergütungen um die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer. Mit der laufenden Vergütung<br />
sind keine Tätigkeiten mit abgegolten, die mit besonderem<br />
Aufwand durchgeführt werden, z. B. Verkauf<br />
von Anlagevermögen oder Beteiligungen an<br />
Gesellschaften, Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen<br />
oder Begleitung von Aktiv- bzw.<br />
Passivprozessen. Für solche Tätigkeiten erhält der<br />
Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung in<br />
marktüblicher Höhe. Der Geschäftsbesorger ist berechtigt,<br />
die laufende Liquidität der Gesellschaft zu<br />
marktüblichen Konditionen anzulegen (Cash Management).<br />
Aus dem Ertrag dieser Geldanlage erhält<br />
der Geschäftsbesorger eine marktübliche variable<br />
Vergütung. Hannover Leasing haftet für eigenes wie
108 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur für<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei<br />
Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben.<br />
Ferner ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />
die bei ihm entstandenen, nachgewiesenen und erforderlichen<br />
Drittkosten.<br />
Der Vertrag ist für die Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 fest abgeschlossen<br />
und nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />
Für besondere Leistungen außerhalb des Vertragsgegenstands<br />
sind gesondert Vergütungen zu vereinbaren.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />
Gerichtsstand ist München.<br />
Vermittlung des Eigenkapitals<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 21. November<br />
2008 Hannover Leasing mit der Eigenkapitalvermittlung<br />
beauftragt. Vertragsinhalt ist die Vermittlung<br />
des gesamten notwendigen Eigenkapitals<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von bis zu 230.606.000<br />
Euro. Als Vergütung erhält Hannover Leasing das von<br />
dem Zeichner eingezahlte Agio in seiner tatsächlichen<br />
Höhe. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht<br />
in dem Umfang, in dem Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft beigetreten sind. Der Anspruch<br />
auf die Vergütung entsteht auch dann, wenn der<br />
Platzierungsgarant das Kommanditkapital übernommen<br />
hat. Soweit der Fondsgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />
möglich sein sollte, ist Hannover Leasing<br />
berechtigt, zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht<br />
sich die Vergütung gegebenenfalls um die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer. Für die Beschaffung des<br />
notwendigen Eigenkapitals kann sich Hannover Leasing<br />
Dritter bedienen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />
direkt Verträge zur Einwerbung von Kommanditkapital<br />
mit Vertriebspartnern von Hannover<br />
Leasing abzuschließen. In diesem Fall vermindert<br />
sich die vereinbarte Vergütung für Hannover Leasing<br />
anteilig um diejenigen Beträge, die von der Fondsgesellschaft<br />
aufgrund der direkt abgeschlossenen Verträge<br />
zur Vermittlung von Eigenkapital geschuldet<br />
werden. Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />
Grund kündbar. Der Auftragnehmer haftet für eigenes<br />
wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt<br />
nicht bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und<br />
Leben. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />
Gerichsstand ist München.<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />
KG (Beteiligungsgesellschaft)<br />
Gesellschaftsrechtliche Regelungen der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
lehnt sich weitestgehend an den in diesem<br />
Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft an, wenngleich es bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
keinen Treuhänder, keinen Beirat,<br />
keine Sonderregelungen für die Ergebnisverteilung<br />
und keine Schlichtungsvereinbarung / Ombudsmann<br />
gibt. Einen Überblick über die Vereinbarungen im<br />
Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
soll die nachfolgende Kurzübersicht geben.<br />
Die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
GmbH & Co. Beteiligungs KG (Beteiligungsgesellschaft)<br />
wurde am 21. Oktober 2008 gegründet und ist<br />
zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger eine vermögensverwaltende<br />
Kommanditgesellschaft (Rechtsform)<br />
mit Sitz in Pullach. Geschäftsgegenstand ist<br />
insbesondere die langfristige Beteiligung an der Objektgesellschaft,<br />
die Eigentümerin der Fondsimmobilie<br />
ist.<br />
Kommanditistin ist die Fondsgesellschaft mit einer<br />
anfänglichen Kommanditeinlage von 11.000 Euro.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Indictus<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Pullach, deren<br />
Haftung aufgrund ihrer Rechtsform auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />
beschränkt ist und die weder<br />
am Ergebnis noch am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt ist.<br />
Geschäftsführende Kommanditistin ist HANNOVER<br />
LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH mit einer Kommanditeinlage von
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
109<br />
10.000 Euro. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und geschäftsführende Kommanditistin sind jede<br />
einzeln geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird ihr Kommanditkapital<br />
durch die Erhöhung der Einlage der Fondsgesellschaft<br />
auf bis zu 229.364.000 Euro erhöhen.<br />
Die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen<br />
der beiden Kommanditistinnen sind beschränkt auf<br />
ein Prozent der Kommanditeinlage. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine<br />
Kündigung ist erstmals am 30. Juni 2022 mit Wirkung<br />
zum 31. Dezember 2022 möglich.<br />
Aktienkauf durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
Der Aktienkaufvertrag aller neuen einunddreißigtausend<br />
Aktien (»neue Aktien«) an der Objektgesellschaft<br />
KOWAC S.A. zwischen dem Verkäufer<br />
PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH und den<br />
beiden Käufern, der Beteiligungsgesellschaft und der<br />
INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH (»Aktienkauf<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft«) wird am<br />
15. Dezember 2008 unterzeichnet. Dieser Aktienkauf<br />
steht unter dem Vorbehalt, dass im Wege der Verschmelzung<br />
der PROSPERUS S.A. auf die KOWAC S.A.<br />
die PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH alle auszugebenden<br />
neuen Aktien erworben hat.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt dreißigtausendneunhundertsiebenundneunzig<br />
Aktien (30.997)<br />
und die INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH drei<br />
(3) Aktien zu erwerben. Die Aktien sind am Stichtag als<br />
Namensaktien ausgegeben.<br />
Das Eigentum an den Aktien geht mit allen zugehörigen<br />
Rechten und Pflichten am 31. Dezember 2008<br />
(der »Stichtag«) von dem Verkäufer auf den Käufer<br />
über. Die Käufer zahlen an den Verkäufer als Gegenleistung<br />
für die Aktien einen Betrag von insgesamt<br />
1.950.000 Euro (einemillionneunhundertfünfzigtausend<br />
Euro).<br />
Der Verkäufer ist am Stichtag alleiniger rechtlicher<br />
und wirtschaftlicher Inhaber der Aktien mit dem<br />
Recht, die Aktien zu verkaufen und volles rechtliches<br />
und wirtschaftliches Eigentum an den Aktien gemäß<br />
den Bestimmungen dieses Aktienkaufvertrages und<br />
mit Zustimmung der finanzierenden Banken als<br />
Pfandrechtsgläubiger auf den Käufer zu übertragen.<br />
Die Aktien sind voll einbezahlt.<br />
Der Aktienkauf durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
unterliegt luxemburgischem Recht. Gerichtsstand im<br />
Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag ist Luxemburg-Stadt.<br />
In Übereinstimmung mit Artikel 1690 des luxemburgischen<br />
Code Civil und mit Artikel 40 des Gesetzes<br />
vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften<br />
stimmt die KOWAC S.A. der Übertragung der Aktien<br />
zu. Die Objektgesellschaft trägt die Käufer im Aktienbuch<br />
der Objektgesellschaft als Eigentümerin der<br />
Aktien ein und nimmt sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Veröffentlichungen diesbezüglich vor.<br />
Projektverträge der Beteiligungsgesellschaft<br />
Geschäftsbesorgung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat Hannover Leasing<br />
am 31. Oktober 2008 mit der laufenden Verwaltung<br />
beauftragt. Dies betrifft insbesondere die Buchführung,<br />
Bilanzerstellung auch nach internationalen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen, Überwachung und<br />
Steuerung der Liquiditätsüberschüsse, Wiederanlage<br />
von Guthabensbeträgen, Ausschüttungen, Gesellschafterversammlungen,<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
und die Steuererklärungen. Hannover Leasing<br />
kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Sofern<br />
rechtliche und/oder steuerliche Beratung erforderlich<br />
werden, beauftragt der Auftragnehmer im Namen<br />
und auf Rechnung des Auftraggebers geeignete<br />
Berufsträger und koordiniert diese. Der Auftragnehmer<br />
erbringt ausdrücklich keine Leistungen, die unter<br />
das Rechtsberatungsgesetz fallen. Für ihre Tätigkeit<br />
erhält Hannover Leasing eine einmalige<br />
pauschale Vergütung von 80.000 Euro, welche bei<br />
Rechnungsstellung fällig wird. Ab dem Jahr 2012 erhält<br />
Hannover Leasing eine jährliche pauschale Vergütung<br />
von 50.000 Euro. Die jährliche pauschale Vergütung<br />
ist erstmals am 30. September 2012 fällig und<br />
erhöht sich jährlich, erstmals zum 30. September
110 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
2013, um 2,2 Prozent, jeweils bezogen auf die jährliche<br />
Vergütung des Vorjahres. Soweit der Beteiligungsgesellschaft<br />
ein Vorsteuerabzug möglich sein<br />
sollte, ist Hannover Leasing berechtigt, zur Umsatzsteuer<br />
zu optieren, und erhöhen sich die Vergütungen<br />
um die gesetzliche Umsatzsteuer. Mit der<br />
laufenden Vergütung sind keine Tätigkeiten mit abgegolten,<br />
die mit besonderem Aufwand durchgeführt<br />
werden, z. B. Verkauf von Anlagevermögen oder<br />
Beteiligungen an Gesellschaften, Durchführung von<br />
Restrukturierungsmaßnahmen oder Begleitung von<br />
Aktiv- bzw. Passivprozessen. Für solche Tätigkeiten<br />
erhält der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung<br />
in marktüblicher Höhe. Der Geschäftsbesorger<br />
ist berechtigt, die laufende Liquidität der Gesellschaft<br />
zu marktüblichen Konditionen anzulegen<br />
(Cash Management). Aus dem Ertrag dieser Geldanlage<br />
erhält der Geschäftsbesorger eine marktübliche<br />
variable Vergütung. Hannover Leasing haftet für eigenes<br />
wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur<br />
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht<br />
bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben.<br />
Ferner ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />
die bei ihm entstandenen, nachgewiesenen und erforderlichen<br />
Drittkosten.<br />
Der Vertrag ist für die Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022<br />
fest abgeschlossen und nur aus wichtigem Grund<br />
kündbar. Für besondere Leistungen außerhalb des<br />
Vertragsgegenstands sind gesondert Vergütungen<br />
zu vereinbaren. Der Vertrag unterliegt deutschem<br />
Recht und Gerichtsstand ist München.<br />
Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />
der KOWAC S.C. (Objektgesellschaft)<br />
Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />
Die KOWAC Société Civile ist eine nach dem Recht des<br />
Großherzogtums Luxemburg gegründete Objektgesellschaft.<br />
Die Objektgesellschaft wurde ursprünglich<br />
in der Rechtsform einer luxemburgischen Société Anonyme,<br />
was der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft<br />
entspricht, gegründet. Sie soll jedoch noch<br />
vor dem Beitritt der Investoren in die Rechtsform einer<br />
Société Civile umgewandelt werden. Die Rechtsform<br />
entspricht der einer deutschen BGB-Gesellschaft.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der KOWAC S.C. wird im<br />
Wesentlichen die folgende Regelungen enthalten.<br />
Der ausschließliche Gesellschaftszweck der Objektgesellschaft<br />
ist der Kauf sowie die langfristige Bewirtschaftung<br />
von Immobilien und die langfristige<br />
Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten,<br />
sowie die langfristige Verwaltung, Kontrolle und<br />
Entwicklung ihrer Beteiligungen und Investitionen,<br />
insbesondere der im Eigentum der Gesellschaft stehenden<br />
Fondsimmobilie.<br />
Die Gesellschaft kann ferner Gesellschaften, in welchen<br />
sie eine direkte oder indirekte Beteiligung hält<br />
oder welche der gleichen Unternehmensgruppe wie<br />
sie selbst angehören, Darlehen gewähren, für diese<br />
Gesellschaften bürgen, zu ihren Gunsten Garantien<br />
geben und Sicherheiten stellen oder sie auf andere<br />
Weise unterstützen.<br />
Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten vornehmen,<br />
die ihr zur Erreichung ihrer Zwecke förderlich erscheinen<br />
oder direkt oder indirekt mit diesen in Verbindung<br />
stehen, insbesondere kann die Gesellschaft<br />
zur Finanzierung von eigenen Immobilieninvestitionen<br />
Darlehen aufnehmen. Eine gewerbliche Tätigkeit<br />
wird die Gesellschaft nicht ausüben.<br />
Der Sitz der Gesellschaft ist in Luxemburg-Stadt. Der<br />
Gesellschaftssitz kann an jeden anderen Ort im Großherzogtum<br />
Luxemburg übertragen werden mittels<br />
eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.<br />
Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer<br />
gegründet. Die Auflösung der Gesellschaft kann<br />
nur auf der Gesellschafterversammlung durch einen<br />
einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter beschlossen<br />
werden.<br />
Die Gesellschaft wird durch den Tod, die Aufhebung<br />
der bürgerlichen Rechte, den Konkurs oder der Zahlungsunfähigkeit<br />
eines oder mehrerer der Gesellschafter<br />
aufgelöst. Sie kann aber durch einstimmigen<br />
Beschluss der verbleibenden Gesellschafter<br />
fortgeführt werden.
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
111<br />
Das Gesellschaftsvermögen wird auf 31.000 Euro aufgeteilt<br />
in 31.000 Anteile ohne Nominalwert festgesetzt.<br />
Die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen<br />
der Gesellschaft sowie den stillen Reserven richtet<br />
sich nach dem Verhältnis der Gesellschaftsanteile.<br />
Die Anteile der Gesellschaft sind zwischen den Gesellschaftern<br />
frei übertragbar. Für die Übertragung<br />
von Anteilen der Gesellschaft an Dritte ist die Zustimmung<br />
der anderen Gesellschafter erforderlich.<br />
Soweit die Gesellschaft eigene Anteile hält, werden<br />
diese Anteile nicht am Ergebnis und am Erlös einer<br />
Liquidation beteiligt und verleihen keine Stimmrechte<br />
bei Versammlungen oder Beschlüssen der<br />
Gesellschafter. Die Gesellschaft kann die von ihr gehaltenen<br />
Anteile nach Maßgabe ihres Gesellschaftsvertrags<br />
übertragen.<br />
Der Tod oder der Rücktritt eines Geschäftsführers<br />
hat in keinem Fall die Auflösung der Gesellschaft zur<br />
Folge.<br />
Der Geschäftsführerrat ist befugt, die Gesellschaft<br />
im weitesten Sinne zu leiten und alle Verwaltungsund<br />
Verfügungshandlungen vorzunehmen, die im Interesse<br />
der Gesellschaft sind. Der Geschäftsführerrat<br />
hat sämtliche Befugnisse, die durch das Gesetz oder<br />
durch diesen Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich<br />
der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />
Der Vorsitzende des Geschäftsführerrates ist für<br />
das Tagesgeschäft der Gesellschaft zuständig.<br />
Im Verhältnis zu Dritten wird die Gesellschaft durch<br />
die gemeinsame Unterschrift zweier Geschäftsführer<br />
oder durch die Unterschrift des Vorsitzenden des<br />
Geschäftsführerrates gebunden.<br />
Die Gesellschaft wird von mehreren Geschäftsführern<br />
geleitet, die von der Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschafter ernannt werden und die nicht Gesellschafter<br />
sein müssen. Die Geschäftsführer können<br />
zu jeder Zeit durch einen Mehrheitsbeschluss<br />
der Gesellschafter frei abberufen werden.<br />
Die Geschäftsführer kommen in einem Geschäftsführerrat<br />
zusammen, der unter seinen Mitgliedern<br />
einen Vorsitzenden wählen soll. Der Geschäftsführerrat<br />
kann unter seinen Mitgliedern einen stellvertretenden<br />
Vorsitzenden wählen. Er kann ebenfalls<br />
einen Protokollführer ernennen, der kein Geschäftsführer<br />
sein muss und der für die Protokollierung der<br />
Sitzungen des Geschäftsführerrats zuständig ist.<br />
Der Geschäftsführerrat ist nur beschlussfähig, wenn<br />
mindestens die einfache Mehrheit seiner Mitglieder<br />
anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse werden mit<br />
der einfachen Mehrheit der Stimmen der Anwesenden<br />
oder vertretenden Mitglieder gefasst. Einstimmige<br />
Beschlüsse des Geschäftsführerrats können<br />
auch durch Rundschreiben mittels einer oder mehrerer<br />
schriftlicher oder telekommunikativ in Textform<br />
belegter Unterlagen gefasst werden, vorausgesetzt,<br />
dass solche Beschlüsse schriftlich bestätigt werden.<br />
Die Gesamtheit der Unterlagen bildet das Protokoll,<br />
das als Nachweis der Beschlussfassung gilt.<br />
Für die nachfolgenden Grundlagengeschäfte bedarf<br />
der Geschäftsführerrat der vorherigen Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung:<br />
− Erwerb, Veräußerung, Belastung, Verpfändung,<br />
und Verzicht von und auf Grundstücke(n) und<br />
grundstücksgleiche(n) Rechte(n) oder Beteiligungen<br />
an Gesellschaften, insbesondere<br />
−die teilweise oder vollständige Veräußerung der<br />
Fondsimmobilie oder<br />
−die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung<br />
der Beteiligung an Gesellschaften, über die<br />
Grundstücke gehalten werden,<br />
− Aufnahme von Darlehen, mit Ausnahme von Zwischenfinanzierungskrediten<br />
zur Kommanditkapital-Vorfinanzierung,<br />
Wechselverbindlichkeiten,<br />
Bürgschaften, Garantien oder ähnliche Rechtsgeschäfte,<br />
die für die Gesellschaft eine Zahlungsverpflichtung<br />
einmalig von einer Million Euro oder<br />
ratierlich innerhalb einer Frist von fünf Jahren<br />
von zumindest fünf Millionen Euro bedeuten; der<br />
Abschluss einer Anschlussfinanzierung für eine<br />
Immobilienfinanzierung gilt nicht als neue Kreditaufnahme,<br />
oder<br />
− die vorzeitige Beendigung sowie der Neuabschluss<br />
von einem oder mehreren Mietverträgen,<br />
die zumindest 30 Prozent der vermieteten Fläche<br />
betreffen. Vertragsänderungen gelten als Neu-
112 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
abschluss im vorstehenden Sinne, wenn die Änderungen<br />
neue Investitionspflichten der Gesellschaft<br />
von zumindest fünf Millionen Euro<br />
innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab Wirksamwerden<br />
der Änderung, oder eine Reduzierung<br />
der in der betroffenen Fläche erzielten Nettomiete<br />
um mindestens zehn Prozent p. a. bewirkt.<br />
Jeder Gesellschafter kann sich von den Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft persönlich unterrichten und<br />
insbesondere die Handelsbücher und die Papiere der<br />
Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft einsehen. Jeder<br />
Gesellschafter ist berechtigt, die abschriftliche<br />
Mitteilung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu<br />
verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der<br />
Bücher und Papiere zu prüfen.<br />
Die Gesellschafterversammlung kommt auf schriftliche<br />
Einberufung zusammen, die mindestens zwei<br />
Wochen vor dem vorgesehenen Datum der Gesellschafterversammlung<br />
von dem Geschäftsführerrat<br />
mittels eingeschriebenen Briefs versendet wird. Gesellschafterversammlungen<br />
können so oft einberufen<br />
werden, wie es der Rat der Geschäftführer im Interesse<br />
der Gesellschaft für erforderlich hält oder auf<br />
Verlangen eines oder mehrerer Gesellschafter. Die<br />
Einberufungsschreiben haben die Tagesordnung der<br />
Gesellschafterversammlung zu enthalten.<br />
Die jährliche Gesellschafterversammlung kommt innerhalb<br />
von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres<br />
zusammen.<br />
Jeder Gesellschafter kann an den gemeinschaftlichen<br />
Beschlüssen teilnehmen und kann durch einen<br />
anderen Gesellschafter oder eine dritte Person bei<br />
den Gesellschafterversammlungen vertreten werden.<br />
Jeder Gesellschafter hat so viele Stimmen in der Gesellschafterversammlung,<br />
wie er Anteile hält oder<br />
vertritt.<br />
Die Gesellschaft erkennt nur einen Inhaber pro Anteil<br />
an. Gemeinschaftliche Eigentümer eines Gesellschaftsanteils<br />
sollen einen einzigen Vertreter ernennen,<br />
der sie gegenüber der Gesellschaft vertritt.<br />
Die Gesellschafterversammlung kann grundsätzlich<br />
nur dann wirksam beschließen, wenn mindestens die<br />
Hälfte der Stimmrechte vertreten ist. Sollte diese<br />
Voraussetzung nicht erfüllt sein, wird die Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb von einer Woche<br />
von Neuem einberufen und kann unabhängig von der<br />
Anzahl der vertretenen Gesellschaftsanteile wirksam<br />
beschließen, jedoch lediglich über die in die Tagesordnung<br />
der ersten Gesellschafterversammlung vorgesehenen<br />
Punkte.<br />
Beschlüsse sind nur dann wirksam gefasst, wenn sie<br />
von einer Stimmrechtsmehrheit der anwesenden<br />
oder vertretenen Gesellschafter gefasst wurden.<br />
Die ordentliche Gesellschafterversammlung ist berufen,<br />
−die Jahresabschlüsse zu billigen,<br />
−über den Abschlussbericht des Geschäftsführerrats<br />
zu beschließen,<br />
−den Geschäftsführern sowie den Rechnungsprüfern<br />
bzw. Wirtschaftsprüfern Entlastung zu<br />
erteilen oder zu verweigern und<br />
−über alle jene Tagesordnungspunkte zu beschließen,<br />
die nicht in die Zuständigkeit der außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschafter fallen.<br />
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
kann<br />
−jede Änderung dieses Gesellschaftsvertrags<br />
beschließen, unabhängig von der Natur oder<br />
Bedeutung der Änderung und<br />
−hat<br />
über alle Anteilsübertragungen zu befinden.<br />
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung ist<br />
nur beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter anwesend<br />
oder vertreten sind. Die Beschlüsse der außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung über die<br />
Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags, die Übertragung<br />
von Anteilen, die Änderung des Gesellschaftszwecks<br />
und die Auflösung der Gesellschaft<br />
müssen einstimmig gefasst werden.<br />
Die Gesellschaft kann ihre eigenen Anteile jederzeit<br />
zurückkaufen, soweit nach dem Rückkauf der
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
113<br />
Anteile neben der Gesellschaft noch mindestens<br />
zwei Gesellschafter Anteile an der Gesellschaft halten.<br />
Die Berechnung der Anzahl der jeweils von den<br />
einzelnen Gesellschaftern zurückzukaufenden Anteile<br />
erfolgt grundsätzlich unter Gleichbehandlung<br />
der Gesellschafter und entsprechend dem Verhältnis<br />
der Beteiligung des jeweiligen Gesellschafters am<br />
Gesellschaftsvermögen, so dass keine Verschiebung<br />
der Beteiligungsquoten der Gesellschafter untereinander<br />
erfolgt.<br />
Soweit die anteilsgerechte Aufteilung zu einem<br />
Rückkauf aller Anteile eines Gesellschafters aus der<br />
Gesellschaft führen würde, dürfen die Anteile des<br />
betroffenen Gesellschafters nicht zurückgekauft<br />
werden. Unbeschadet bleibt in diesem Fall das Recht<br />
der Gesellschaft, die Anteile der übrigen Gesellschafter<br />
zurückzukaufen.<br />
Der Rückkauf der Anteile hat zu einem Preis zu erfolgen,<br />
der dem Marktwert der Anteile entspricht.<br />
Die Gesellschaft kann Anteile nur zurückkaufen,<br />
wenn sie wirtschaftlich in der Lage ist, den Kaufpreis<br />
durch Aufbringung eigener Mittel zu bezahlen.<br />
Am Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter im<br />
Verhältnis ihrer Anteile beteiligt. Für jeden Gesellschafter<br />
wird ein variables Kapitalkonto geführt, auf<br />
dem die Gewinne und Verluste anteilig gutgeschrieben<br />
bzw. belastet werden. Soweit die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft dies zulässt, können Gewinne jederzeit<br />
entnommen werden. Die Kapitalkonten werden<br />
nicht verzinst.<br />
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet<br />
mit Ablauf des 31. Dezembers jeden Jahres.<br />
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft beschließt<br />
die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft<br />
über die Einleitung der Liquidationsprozedur und hat<br />
einen oder mehrere Liquidatoren zu ernennen und<br />
ihre Befugnisse festzulegen.<br />
Der oder die Liquidatoren können mittels eines Beschlusses<br />
der außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschafter die Übertragung aller<br />
oder eines Teils der Vermögensgegenstände, Rechte<br />
und Verbindlichkeiten der aufgelösten Gesellschaft<br />
auf eine andere Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
oder Handelsgesellschaft vornehmen.<br />
Die regulär zusammengetretene Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschafter behält während der Liquidation<br />
dieselben Zuständigkeiten, die sie während<br />
des Bestehens der Gesellschaft hatte.<br />
Insbesondere ist die Gesellschafterversammlung der<br />
Gesellschafter zuständig, die Liquidationsbilanz zu<br />
genehmigen und dem oder den Liquidator(en) Entlastung<br />
zu erteilen.<br />
Der Reinerlös der Liquidation nach Begleichung aller<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten wird unter den Gesellschaftern<br />
im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile<br />
verteilt.<br />
Generalversammlung der Aktionäre der KOWAC S.A.<br />
Am 28. Juli 2007 wurde durch die Aktionäre der Objektgesellschaft<br />
eine außerordentliche Generalversammlung<br />
abgehalten, bei der u. a.:<br />
−die damalige neue Satzung noch in der Rechtsform<br />
einer Aktiengesellschaft beschlossen wurde;<br />
−bis zur ordentlichen Hauptversammlung im<br />
Jahre 2010 die Verwaltungsräte der Kategorie A<br />
bestellt wurden;<br />
−die Verwaltungsräte der Kategorie B bestätigt<br />
wurden;<br />
−der Schriftführer bestellt wurde;<br />
−vom<br />
Rücktritt des bisherigen Rechnungsprüfers<br />
(Commissaire) Kenntnis genommen wurde und<br />
der neue Rechnungsprüfer bis zur ordentlichen<br />
Hauptversammlung im Jahre 2010 ernannt wurde.<br />
Verwaltungsratssitzung<br />
Am 1. August 2007 wurde durch die Verwaltungsräte<br />
der Objektgesellschaft eine Verwaltungsratssitzung<br />
abgehalten, bei der der Vorsitzende und der stellvertretende<br />
Vorsitzende sowie der Schriftführer des Verwaltungsrats<br />
gewählt und die beiden Geschäftsführer<br />
ernannt wurden. Beide Geschäftsführer haben die
114 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Möglichkeit, sich durch einen selbst bestimmten Stellvertreter<br />
ersetzen zu lassen.<br />
Ressortverteilung<br />
Ein Geschäftsführer ist verantwortlich für Finanzierung<br />
und Rechnungswesen, insbesondere<br />
−Beschaffung der Bauzwischenfinanzierung<br />
−Beschaffung der Endfinanzierung (langfristiges<br />
Fremdkapital und Eigenkapital)<br />
−Verhandlung, Abschluss der Kredit- und Sicherheitenverträge<br />
mit den Banken<br />
−Freigabe von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten<br />
−Verhandlung, Abschluss der Beteiligungsverhältnisse<br />
mit Investoren<br />
−Eröffnung der notwendigen Konten (Kreditkonten,<br />
Mietkonten, Nebenkostenkonten)<br />
−Bereitstellung der Finanzmittel gemäß Investitionsplan<br />
und Budget<br />
−Bezahlung der Rechnungen nach Freigabe<br />
−Buchhaltung / Datenmanagement<br />
−Dokumentation des fertiggestellten Projekts<br />
−Koordination des Beginns des Objektverwalters<br />
−Vermietung<br />
/ Mietvertragsmanagement, Mieterausbauten,<br />
Mieterübernahmen, Beschaffung<br />
der Nebenleistungen, Nebenkosten<br />
Weitere Verträge der Objektgesellschaft<br />
Aktienkaufvertrag<br />
Am 1. Juni 2007 wurde zwischen den Parteien Drosbach<br />
(Luxembourg) Holding S.A. (Drosbach Holding)<br />
und Parwa S.A. (Parwa) als Verkäufer, Prosperus S.A.<br />
(Prosperus) als Käufer sowie der KOWAC S.A. (KO-<br />
WAC) nach Durchführung einer Ankaufprüfung (Due<br />
Diligence) eine Vereinbarung zum Aktienkauf über<br />
alle 5.000 Inhaberaktien an der Objektgesellschaft<br />
unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde am 31. Juli<br />
2007 abgeschlossen und seitdem in sechs Nachträgen<br />
(1. Nachtrag vom 31. Juli 2007, 2. Nachtrag vom<br />
25. April 2008, 3. Nachtrag vom 22. Mai 2008 sowie<br />
Nachträge Nr. 4, 5 und 6 vom 28. November 2008)<br />
geändert.<br />
Der andere Geschäftsführer ist verantwortlich für<br />
Bau, Projektentwicklung, Gebäudemanagement /<br />
Objektverwaltung und Vermietung, insbesondere<br />
−Projektentwicklung des Gebäudekomplexes<br />
»An der Drosbach«<br />
−Managen, überwachen, koordinieren der Fertigstellung<br />
des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«<br />
−Führen aller notwendigen Verhandlungen mit<br />
den beteiligten Vertragspartnern<br />
−Versicherungsschutz<br />
−Genehmigungen<br />
−Vertragsmanagement<br />
−Aufstellen, Verwalten und Fortschreiben des Investitionsbudgets<br />
−Prüfung und Freigabe aller Rechnungen zur<br />
Zahlung<br />
−Information über Baufortschritt, Budget, Terminplan<br />
und Mängelliste (monatlich)<br />
−Zusammenarbeit mit dem Baubetreuer<br />
−Endabnahme unter Einbindung aller an der Errichtung<br />
beteiligten Firmen<br />
−Managen der Mängelbeseitigung und Gewährleistungsverfolgung<br />
Zentraler Bestandteil der Vereinbarungen dieses Aktienkaufvertrags<br />
ist der vom Vermietungserfolg der<br />
im Bau befindlichen Fondsimmobilie abhängige<br />
Kaufpreis. Dessen Berechnung orientiert sich an der<br />
jeweiligen anfänglichen Jahresmiete für jeden der<br />
Gebäudeteile multipliziert mit einem von der Bonität<br />
eines jeweiligen Mieters abhängigen Kaufpreisfaktor.<br />
Die Jahresmieten stehen erst mit der jeweiligen<br />
Vermietung eines Gebäudeteils fest. Die drei möglichen<br />
Kaufpreisfaktoren sind 17,00, 17,50 und 17,95.<br />
Der Aktienkaufpreis errechnet sich aus dem endgültigen<br />
Objektwert des Gebäudekomplexes »An der<br />
Drosbach« zuzüglich Umlaufvermögen und aktiven<br />
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß Abrechnungsbilanz<br />
zum Abrechnungsstichtag abzüglich<br />
Verbindlichkeiten und Rückstellungen und passive<br />
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß Abrechnungsbilanz<br />
zum Abrechnungsstichtag korrigiert um<br />
die Vermögensänderungen, die sich bis zum Abrechnungsstichtag<br />
ergeben.<br />
Auf den Aktienkaufpreis sind, soweit die einzelnen<br />
Gebäudeteile A, B, C, D, E, F und IT vermietet sind,
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
115<br />
Kaufpreisraten zu leisten. Diese Kaufpreisraten werden<br />
auf Basis von vorläufigen Objektwerten für die<br />
Gebäudeteile zuzüglich zuordenbarem Umlaufvermögen<br />
und abzüglich zurechenbaren Verbindlichkeiten<br />
ermittelt. Nach Endabrechnung des Aktienkaufpreises<br />
am 31. Dezember 2010 erfolgt aufgrund der Nachvermietungsmöglichkeit<br />
gemäß Generalmietvertrag auf<br />
diesen Zeitpunkt eine Kaufpreisnachberechnung.<br />
Der vorläufige Objektwert je Gebäudeteil ermittelt<br />
sich aus der maßgeblichen Jahresmiete separat für jeden<br />
Gebäudeteil A, B, C, D, E, F und IT multipliziert mit<br />
dem vereinbarten Kaufpreisfaktor je Gebäudeteil.<br />
Die maßgebliche Jahresmiete zur Ermittlung des<br />
vorläufigen Objektwerts je Gebäudeteil ist grundsätzlich<br />
die Miete für die ersten zwölf Monate ab<br />
Mietbeginn des Gebäudeteils, jedoch für den Gebäudeteil<br />
B die Miete für die ersten zwölf Monate ab<br />
Wirksamkeit des Aktienkaufvertrags.<br />
Mietbeginn eines Gebäudeteils ist der Zeitpunkt, zu<br />
dem die Laufzeit des Mietvertrags beginnt, der zur<br />
Vollvermietung des Gebäudeteils (an Europäische<br />
Gemeinschaft, Ersatzmieter und/oder Generalmieter)<br />
führt. Sofern einem Mieter Zugeständnisse wie<br />
mietfreie Zeiten gewährt werden, die zu einer Reduzierung<br />
der Miete für die ersten zwölf Monate führen,<br />
bleiben diese Reduzierungen bei der Ermittlung<br />
der Jahresmiete außer Betracht, sind jedoch von den<br />
Verkäufern dem Käufer zu erstatten.<br />
Der Kaufpreisfaktor ist abhängig davon, an wen und<br />
zu welchem Zeitpunkt vermietet wird:<br />
Bei Abschluss eines Mietvertrags mit der Europäischen<br />
Gemeinschaft (EG) oder einem Ersatzmieter beträgt<br />
der Kaufpreisfaktor 17,95. »Ersatzmieter« bezeichnet<br />
einen bonitätsmäßig einwandfreien dritten Mieter.<br />
Sofern weder eine Vermietung an die EG noch an einen<br />
Ersatzmieter erfolgt, greift für diese Gebäudeteile<br />
der Generalmietvertrag und der Kaufpreis berechnet<br />
sich mit dem Kaufpreisfaktor 17,00.<br />
Sofern bei einem unter dem Generalmietvertrag vermieteten<br />
Gebäudeteil noch innerhalb von acht Monaten<br />
nach Ablauf der Optionsfrist der EG ein EG-<br />
Mietvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen wird<br />
und dessen Miet- und Mietzahlungsbeginn noch innerhalb<br />
weiterer acht Monate liegt, erfolgt eine Anpassung<br />
des Objektwerts für den jeweiligen Gebäudeteil<br />
unter Anrechnung dieser abgeschlossenen<br />
Mietverträge mit dem Kaufpreisfaktor 17,95 der dann<br />
erzielten Jahresmiete für die ersten zwölf Monate<br />
des abgeschlossenen EG-Mietvertrags.<br />
Sofern der Generalmieter bis zum 31. Dezember 2010<br />
EG-Mietverträge oder Ersatzmietverträge abschließt,<br />
erfolgt eine Anpassung der Kaufpreisrate für den jeweiligen<br />
Gebäudeteil unter Anrechnung dieser abgeschlossenen<br />
Mietverträge mit dem Kaufpreisfaktor<br />
17,50 der dann erzielten Jahresmiete für die ersten<br />
zwölf Monate der abgeschlossenen EG- und Ersatzmietverträge.<br />
Sofern ein höherer Mietzins (also über EG-Miete von<br />
EUR 19,80 pro Quadratmeter Bürofläche pro Monat<br />
und Index ab 15. September 2006) erzielt wird, erfolgt<br />
eine Ermittlung des Objektwerts für den jeweiligen<br />
Gebäudeteil in der Weise, dass der Überschuss<br />
nur zu 50 Prozent zum Faktor 17,95 angesetzt wird.<br />
Die Objektwerte je Gebäudeteil basieren auf der Annahme<br />
einer Vermietung, die den Vorsteuerabzug<br />
vollumfänglich zulässt. Soweit dies nicht der Fall ist,<br />
sind die Verkäufer dem Käufer zum Ausgleich etwaiger<br />
Vorsteuerberichtigungen verpflichtet.<br />
Können sich die Vertragsparteien anlässlich der Bestimmung<br />
der Kaufpreisraten und des Kaufpreises<br />
nicht einigen, wird als Sachkundiger die KPMG<br />
Luxemburg (»Sachkundiger«) hinzugezogen. Der<br />
Sachkundige muss innerhalb einer Frist von sechs<br />
Wochen ein für die Parteien verbindliches Schiedsgutachten<br />
bezüglich der Bestimmung des endgültigen<br />
Kaufpreises vorlegen.<br />
Die Kaufpreisraten je Gebäudeteil sind generell bei<br />
der Zahlung der ersten Miete des vollständig vermieteten<br />
jeweiligen Gebäudeteils fällig.<br />
Zurzeit sind die Gebäudeteile A,B, C, F sowie IT bereits<br />
vermietet. Die auf die Gebäudeteile A, B und F
116 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
entfallenden Kaufpreisraten sind bereits bezahlt, die<br />
Kaufpreisrate für Gebäudeteil C ist fällig im Dezember<br />
2008, für Gebäudeteil IT spätestens im September<br />
2009.<br />
Die weiteren Kaufpreisraten für die übrigen Gebäudeteile<br />
D und E sind jeweils fällig, sobald<br />
−Mietverträge mit der EG, mit Ersatzmietern oder<br />
dem Generalmieter über Einzelmietverträge<br />
rechtsverbindlich abgeschlossen sind und<br />
−die jeweiligen Gebäudeteile als Mietobjekte<br />
durch den Mieter abgenommen wurden, und<br />
dadurch<br />
−der jeweilige Gebäudeteil voll vermietet ist und<br />
−sämtliche Mieter des jeweiligen Gebäudeteils<br />
die erste Miete gezahlt haben, spätestens jedoch<br />
am 1. September 2009.<br />
Soweit die Gebäudeteile D und E nicht vollständig an<br />
die EG oder Ersatzmieter vermietet werden können<br />
(so genannten Generalmietvertragsfall), erfolgt die<br />
Absicherung des jeweiligen Einzelmietvertrags durch<br />
jeweilige Bankgarantien in Höhe eines Betrags, der<br />
das Risiko nicht an die EG oder Ersatzmieter vermieteter<br />
Flächen für den gesamten Garantiezeitraum,<br />
maximal in Höhe von zwei Jahresmieten, abdeckt.<br />
Nach Ablauf von zwei Jahren wird – soweit bezüglich<br />
der vom Generalmietvertrag umfassten Gebäudeteile<br />
mindestens 50 Prozent an die EG oder Ersatzmieter<br />
vermietet wurden und vorausgesetzt, dass es in den<br />
beiden Jahren zuvor zu keiner Verwertung der Bankgarantie<br />
gekommen ist – der jeweilige Garantiebetrag<br />
auf eine Höhe von einer Jahresmiete reduziert.<br />
Im Übrigen erfolgt eine Freigabe nur und insoweit,<br />
als die Höhe der Bankgarantie die Jahresmiete multipliziert<br />
mit der Restlaufzeit in Jahren für den verbleibenden<br />
Garantiezeitraum übersteigt.<br />
Sollten die Garantien nicht wie vereinbart jeweils<br />
rechtzeitig vor Generalmietvertragsbeginn geliefert<br />
werden, erfolgt ein der Höhe der Garantien entsprechender<br />
Einbehalt bei der jeweils fälligen Kaufpreisrate.<br />
Zur Absicherung der in dem Aktienkaufvertrag vorgesehenen<br />
Zusicherungen und Garantien der Verkäufer<br />
wird von der letzten Kaufpreisrate bzgl. der Gebäudeteile<br />
D und E ein Betrag in Höhe von 10 Millionen Euro<br />
als Erfüllungsgarantie einbehalten. Dieser wird nach<br />
erfolgter Einigung über die Endabrechung nach Vorlage<br />
der testierten Abrechnungsbilanz ausgezahlt.<br />
Im Nachtrag Nr. 5 zum Aktienkaufvertrag und Nachtrag<br />
Nr. 4 zum Generalmietvertrag vom 28. November<br />
2008 ist der zusätzliche neue Gebäudeteil Konferenzzentrum<br />
in beide Verträge integriert worden.<br />
Zum 1. September 2009 wird dieses Konferenzzentrum<br />
vom Generalmieter angemietet, sollte bis zu<br />
diesem Zeitpunkt keine Vermietung an Dritte erfolgt<br />
sein. Die Übernahme und Bezahlung des Kaufpreises<br />
für das Konferenzzentrum in Höhe von 3,9 Millionen<br />
Euro erfolgt ebenfalls spätestens zu diesem Termin.<br />
Der Nachtrag Nr. 6 zum Aktienkaufvertrag und Nr. 5<br />
zum Generalmietvertrag vom 28. November 2008 regelt<br />
die Integration des Mietvertrags mit European<br />
Data Housing S.A. für den Gebäudeteil IT in den Aktienkaufvertrag<br />
und Herausnahme aus dem Generalmietvertrag<br />
(siehe »Mietvertrag Gebäudeteil IT mit<br />
European Data Housing S.A.«). Der Kaufpreisfaktor<br />
für diesen Gebäudeteil beträgt 17,95 anteilig für die<br />
Flächen bzw. Leistungen, die zum Zeitpunkt des Mietbeginns<br />
an tatsächliche Endnutzer vermietet sind,<br />
und 17,00 für die nicht untervermieteten Flächen bzw.<br />
Leistungen (Anpassung auf 17,50 bei Abschluss von<br />
Untermietverträgen mit tatsächlichen Endnutzern).<br />
Der endgültige Objektwert für den Gebäudekomplex<br />
»An der Drosbach« ergibt sich aus der Summe der<br />
endgültigen Objektwerte für die einzelnen Gebäudeteile,<br />
bei denen die endgültigen Flächen zugrunde<br />
gelegt werden. Die endgültigen Flächen werden unter<br />
Berücksichtigung konkreter Erfahrungen aus bereits<br />
abgeschlossenen Mietverträgen des Gebäudekomplexes<br />
und den ortsüblichen Gepflogenheiten<br />
vermessen.<br />
Die Endabrechnung der Gebäudeteile soll zeitnah innerhalb<br />
von vier Wochen nach Mietbeginn des letzten<br />
Gebäudeteils, spätestens vier Wochen nach Abrechnungsstichtag<br />
erfolgen.
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
117<br />
Der Verwaltungsrat der Objektgesellschaft veranlasst,<br />
dass auf den Abrechnungsstichtag eine Stichtagsbilanz<br />
der Objektgesellschaft erstellt und dem<br />
Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers zur Prüfung<br />
und Testierung vorgelegt wird. Die so erstellte,<br />
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
versehene Abrechnungsbilanz sowie<br />
die Endabrechnung des zu zahlenden Kaufpreises<br />
übergibt der Wirtschaftsprüfer innerhalb von vier<br />
Wochen nach dem Abrechnungsstichtag den Verkäufern<br />
und dem Käufer.<br />
Soweit sich aufgrund der Endabrechnung des endgültig<br />
zu zahlenden Kaufpreises gegenüber der Summe<br />
der gezahlten Kaufpreisraten für die einzelnen<br />
Gebäudeteile eine Differenz zu Gunsten der Verkäufer<br />
oder der Käufer ergibt, ist diese von der jeweils<br />
anderen Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Einigung über die Endabrechnung oder Festlegung<br />
durch den Sachkundigen durch Zahlung auszugleichen.<br />
Jeder der Verkäufer gewährleistet dem Käufer gegenüber<br />
und haftet gesamtschuldnerisch, dass die<br />
Zusicherungen und Garantien des Aktienkaufvertrags,<br />
wie sie in dessen Anhang im Einzelnen vereinbart<br />
sind, an dem jeweiligen Datum und am Abschlussdatum<br />
vollständig und richtig sind.<br />
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zusicherungen<br />
und Garantien um die Rechtmäßigkeit des<br />
Eigentums an den Grundstücken sowie an den Aktien<br />
der Objektgesellschaft. Des Weiteren garantieren<br />
die Verkäufer den jederzeitigen und ausreichenden<br />
Versicherungsschutz des Investitionsobjekts<br />
sowie den Erhalt aller notwendigen Genehmigungen<br />
für die erfolgreiche Fertigstellung des Gebäudes und<br />
die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Objektgesellschaft.<br />
Es gilt luxemburgisches Recht. Gerichtsstand ist<br />
Luxemburg.<br />
Domizilierungs- und Verwaltervertrag<br />
Zwischen der Objektgesellschaft und Rechtsanwalt<br />
Dr. Pierre Berna wurde am 1. Juni 2007 ein Domizilierungs-<br />
und Verwaltervertrag abgeschlossen.<br />
Der Domiziliatär gewährt der Gesellschaft das Recht,<br />
ihren Gesellschaftssitz weiterhin unter der Adresse<br />
16A, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg zu behalten,<br />
und erbringt dabei im Wesentlichen Dienstleistungen<br />
der Buchführung, der Erstellung des Entwurfs<br />
des Jahresabschlusses, der Erstellung und<br />
Abgabe der Steuererklärungen sowie der Unterstützung<br />
eines Berichtswesens gemäß den Anforderungen<br />
der finanzierenden Banken.<br />
Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Domiziliatär<br />
– unverzüglich nach Erhalt – alle Dokumente, Verträge<br />
und sonstige Unterlagen auszuhändigen, die<br />
für die ordnungsgemäße Durchführung der vom Domiziliatär<br />
übernommenen Aufgaben erforderlich sind.<br />
Die Gesellschaft ist im Übrigen verpflichtet, alle Dokumente<br />
und Unterlagen, die nach den luxemburgischen<br />
Gesetzen, Verordnungen und sonstigen<br />
staatlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind, dem<br />
Domiziliatär zu übergeben.<br />
Die Gesellschaft hat den Domiziliatär unverzüglich<br />
über alle von ihr oder gegen sie angestrengte(n)<br />
Rechtsprozesse zivilrechtlicher oder strafrechtlicher<br />
Natur zu informieren.<br />
Der Domiziliatär hat des Weiteren alle für die Gesellschaft<br />
gesetzlich vorgesehenen Erklärungen vorzubereiten<br />
und dem Verwaltungsrat zuzuleiten.<br />
Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.<br />
Sowohl die Gesellschaft als auch der Domiziliatär<br />
können den Domizilierungsvertrag innerhalb einer<br />
Frist von zwei Monaten zum Monatsende mittels<br />
Einschreibebrief aufkündigen.<br />
Der Domiziliatär erhält für seine Dienstleistungen eine<br />
jährliche Vergütung von 18.000 Euro zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer und Erstattung aller von<br />
ihm verauslagten und nachgewiesenen Kosten. Die<br />
Gesellschaft verpflichtet sich, den Domiziliatär von<br />
jeglicher Haftung für Schäden freizustellen, die in<br />
Ausübung des vorliegenden Vertrags entstehen. Dies<br />
gilt nicht für Schäden, die vom Domiziliatär grob<br />
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
118 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Der Domiziliatär und seine Angestellten unterliegen<br />
der beruflichen Verschwiegenheitspflicht in Bezug<br />
auf die Gesellschaft, ihre Gesellschafter und ihre Geschäftstätigkeit.<br />
Es gilt luxemburgisches Recht. Gerichtsstand ist<br />
Luxemburg.<br />
Generalübernehmervertrag<br />
Am 14. Februar 2003 hat die Objektgesellschaft mit<br />
der Gawalux S.C.I. einen Generalübernehmervertrag<br />
abgeschlossen, dessen Vertragsgegenstand die<br />
schlüsselfertige Errichtung eines Bürohauses mit dazugehörigen<br />
Tiefgaragen, Freiflächen und Außenanlagen<br />
inklusive Generalplanung in verschiedenen<br />
Bauabschnitten ist, Es bestehen Nachträge vom 31.<br />
März 2004, vom 21. Februar 2007, vom 31. Mai 2007<br />
sowie vom 28. November 2008 (Integration des Konferenzzentrums).<br />
Der Leistungsumfang beinhaltet<br />
u. a. das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen<br />
und Bescheide, die Errichtung des Werkes<br />
sowie die Herbeiführung des Anschlusses an die Verund<br />
Entsorgungseinrichtungen der Öffentlichkeit<br />
einschließlich der Straßen und Wege. Für die Erbringung<br />
der beschriebenen Leistungen wurden Fertigstellungstermine<br />
und Pauschalfestpreise vereinbart.<br />
Als Kontrollbüro zur Überwachung der Auflagen im<br />
Rahmen der zwei- und zehnjährigen Gewährleistung<br />
wurde die Firma kompakt baumangement GmbH in<br />
Pirmasens beauftragt. Die Gewährleistungsfrist für<br />
alle Leistungen des Generalübernehmers beträgt<br />
zehn Jahre ab Abnahme der Leistung des jeweiligen<br />
Bauabschnitts. Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist<br />
für bewegliche Teile der technischen<br />
Ausrüstung 24 Monate, für Antriebe und<br />
Leuchtmittel drei Monate.<br />
Es besteht eine Fertigstellungsgarantie in Form einer<br />
selbstschuldnerischen Bankgarantie der DEXIA in<br />
Höhe von 15 Prozent der Baukosten der noch fertigzustellenden<br />
Gebäudeteile. Diese reduziert sich anteilig<br />
mit Fertigstellung und Abnahme eines jeweiligen<br />
Gebäudeteils und erlischt mit der Rückgabe der<br />
Bankgarantie durch die Objektgesellschaft.<br />
Projektentwicklungs- und -controllingvertrag<br />
Am 1. Juni 2007 hat die Objektgesellschaft mit der<br />
Gesellschaft Wagner Séléction S.A. einen Projektentwicklungs-<br />
und -controllingvertrag abgeschlossen.<br />
Gegenstand des Vertrags ist die Interessenvertretung<br />
der Objektgesellschaft während der<br />
Durchführung des Bauvorhabens sowie das Projektcontrolling<br />
auf Grundlage des Generalübernehmervertrags<br />
nebst Nachträgen. Das Projektcontrolling<br />
umfasst insbesondere die Budgetverfolgung, Mängelverfolgung<br />
bei Abnahme, Rechnungsprüfung, Prüfung<br />
der Schlussdokumentation des Generalübernehmers,<br />
die Begleitung des Bauherren bei der Einweisung in<br />
den Betrieb des Objekts sowie die Sicherstellung eines<br />
stets hinreichenden und wirksamen Versicherungsschutzes<br />
für die Fertigstellung des Gebäudekomplexes.<br />
Objektverwaltungsvertrag<br />
Die Objektgesellschaft hat am 1. Juni 2007 mit der<br />
Gesellschaft Paul Wagner et Fils S.A. (»PWF«) einen<br />
Vertrag für Objektverwaltung geschlossen, in dem<br />
die Objektgesellschaft PWF mit dem Gebäudemanagement<br />
beauftragt. Die zu erbringenden Leistungen<br />
bestehen im Wesentlichen aus dem technischen,<br />
dem infrastrukturellen und dem kaufmännischen<br />
Gebäudemanagement sowie dem Flächenmanagement,<br />
der Raumplanung und der Aufstellung eines<br />
jährlichen Kostenbudgets. Der Vertrag ist befristet<br />
bis zum dritten Jahrestag der Abnahme des letzten<br />
Gebäudeteils. Die Vertragslaufzeit verlängert sich<br />
automatisch um jeweils zwei Jahre, wenn nicht einer<br />
der beiden Vertragspartner unter Einhaltung der<br />
Kündigungsfrist diesen Vertrag kündigt. Die Kosten<br />
der Verwaltung des Objektes unter dem Objektverwaltungsvertrag<br />
tragen die Mieter.<br />
Vermietungsauftrag<br />
Die Objektgesellschaft hat am 1. Juni 2007 mit der<br />
Gesellschaft Wagner Sélection S.A. einen Vertrag<br />
geschlossen, in dem Wagner Sélection mit der vollständigen<br />
Vermietung des Bürokomplexes »An der<br />
Drosbach« beauftragt wird. Die zu erbringenden<br />
Leistungen bestehen insbesondere in der Entwicklung<br />
eines Vermietungskonzepts zur Optimierung<br />
der Mieterstruktur, falls die Europäische Gemein-
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
119<br />
schaft ihre Optionsrechte als Mieter nicht ausübt.<br />
Die im Rahmen der Tätigkeit anfallenden Drittkosten<br />
(z. B. Rechtsanwälte, Makler etc.) sind von Wagner<br />
Sélection zu tragen, soweit sie nicht ausdrücklich<br />
mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.<br />
Wagner Sélection S.A. erhält für ihre Leistungen eine<br />
erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von einer Monatsmiete<br />
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Der Vermietungsauftrag beginnt am 1. Juli 2007 und<br />
endet mit dem Tag des Mietbeginns des Mietvertrags,<br />
der zur vollständigen Vermietung aller Gebäudeteile<br />
führt.<br />
Versicherung<br />
Die Objektgesellschaft hat mit der Versicherungsgesellschaft<br />
FOYER Assurances S.A. unter der Vertragsnummer<br />
69.588 eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen.<br />
Die Versicherungsprämien sind nach allen<br />
bestehenden Mietverträgen auf die Mieter umlegbar.<br />
Neben der Basisleistung Allgefahrenversicherung<br />
sind Attentate und Arbeitskonflikte, Kosten, Verluste<br />
und Haftpflichtarten mit den genannten Versicherungsleistungen,<br />
unfallbedingte Verunreinigungen<br />
sowie Diebstahl, Vandalismus und böswillige<br />
Handlungen versichert.<br />
Unter der Vertragsnummer 56.464 hat die Objektgesellschaft<br />
ebenfalls mit der Versicherungsgesellschaft<br />
FOYER Assurances S.A. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />
abgeschlossen. Die<br />
Versicherungsleistungen sind pro versicherten Schadensfall<br />
begrenzt auf 8.093.948 Euro mit einer Begrenzung<br />
auf 809.395 Euro für Sachschäden.<br />
Finanzierungsverträge der Objektgesellschaft<br />
Kreditvertrag Bauzwischen- und<br />
Anschlussfinanzierung<br />
Am 31. Juli 2007 hat die Objektgesellschaft einen<br />
Kreditvertrag mit der Banque LB Lux S.A. (Konsortialführerin)<br />
und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />
abgeschlossen. Der Kredit dient sowohl<br />
zur Bauzwischenfinanzierung zur Finanzierung des<br />
noch fertigzustellenden Gebäudekomplexes als auch<br />
zur langfristigen Anschlussfinanzierung unter Teilrückzahlung<br />
der Bauzwischenfinanzierungskredite<br />
sowie zur Finanzierung des vom Vermietungserfolg<br />
abhängigen Kaufpreises im Rahmen des Aktienkaufvertrags.<br />
Der Bauzwischenfinanzierungskredit beläuft sich auf<br />
310,4 Millionen Euro und ist für die Tranchen A1 und A2<br />
(Werklohn des Generalübernehmers) endfällig am<br />
31. Dezember 2009 sowie für die Tranchen A3 und A4<br />
(Mehrwertsteuervorfinanzierung und EG-Mieterausbauvorfinanzierung)<br />
endfällig am 31. Dezember 2010.<br />
Die Tranchen A1 und A2 werden teilweise abgelöst<br />
durch die sukzessive Überführung der anteiligen Baukosten<br />
je Gebäudeteil in die jeweilige Tranche der Anschlussfinanzierung<br />
je Gebäudeteil, die Restablösung<br />
erfolgt durch Eigenkapital bzw. Eigenkapitalvorfinanzierung.<br />
Die Anschlussfinanzierung beläuft sich insgesamt<br />
auf 245 Millionen Euro und ist endfällig am<br />
31. Dezember 2019.<br />
Die Tranche A3 (Mehrwertsteuervorfinanzierung) wird<br />
abgelöst durch die sukzessive Mehrwertsteuerrückerstattung<br />
des Finanzamts nach Einreichung und Bearbeitung<br />
der Steuererklärung der Objektgesellschaft.<br />
Eventuell auftretende nicht abzugsfähige Vorsteuer in<br />
Bezug auf die Mehrwertsteuer der Baukosten durch<br />
umsatzsteuerfreie Vermietung tragen gemäß Aktienkaufvertrag<br />
vom 1. Juni 2007 die Verkäufer.<br />
Die Tranche A4 beinhaltet die Vorfinanzierung der<br />
Mietereinbauten für die Europäische Gemeinschaft<br />
(EG). Der Mieterausbau für Gebäudeteil B ist von der<br />
EG vollständig in einer Summe erstattet worden. In<br />
gleicher Höhe wurde das Darlehen anteilig zurückgeführt.<br />
Der Mieterausbau für Gebäudeteil A wird ratierlich<br />
über die Laufzeit des Mietvertrags von der EG<br />
zurückerstattet (inkl. Zinszahlung). Derzeit laufen<br />
Gespräche mit dem Mieter EG über eine vorzeitige<br />
Rückerstattung dieser Kosten in einer Summe wie<br />
beim Gebäudeteil B.<br />
Zusätzlich gibt es auf Ebene der Objektgesellschaft<br />
eine Tranche C i. H. v. 12,250 Millionen Euro zur Finanzierung<br />
eines erhöhten Kaufpreises unter dem<br />
Aktienkaufvertrag für etwaige Mietvertragsabschlüsse<br />
mit Mieten über der indexierten EG-Miete.<br />
Diese Tranche wird zurückgeführt, so dass sich die<br />
Gesamtfinanzierung auf 245 Millionen Euro beläuft.
120 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Der Zinssatz aus diesem Darlehensvertrag ist variabel,<br />
basierend auf Euribor. Gemäß Auflage aus dem Kreditvertrag<br />
wurde am 29. Februar 2008 ein Zinssicherungsgeschäft<br />
(Zinsswap) mit den finanzierenden<br />
Banken abgeschlossen. Der Zinsdienst beträgt fix 5,19<br />
Prozent bezogen auf den Darlehensbetrag bis zum<br />
31. Dezember 2019.<br />
Während der Laufzeit des Darlehens ist eine Interest<br />
Service Cover Ratio (ISCR) von 115 % einzuhalten. Es<br />
besteht weiterhin die Verpflichtung zur Einhaltung<br />
eines Loan to Value (LTV) von nicht mehr als 75 Prozent.<br />
Es bestehen erstrangige Hypotheken nach luxemburgischem<br />
Recht anteilig eingetragen auf die finanzierenden<br />
Banken sowie ein Hypothekenmandat für<br />
den Differenzbetrag Anschlussfinanzierungsbetrag<br />
zu Gesamtfinanzierungsbetrag. Darüber hinaus bestehen<br />
die banküblichen Sicherheiten (Abtretung<br />
der Rechte und Ansprüche aus den Mietverträgen,<br />
den Versicherungsverträgen und dem Generalübernehmervertrag)<br />
sowie ein zweitrangiges Pfandrecht<br />
auf die Aktien von Prosperus an der Objektgesellschaft.<br />
Die Konsortialbanken haben der Umstrukturierung<br />
im Rahmen der Konzeption des Geschlossenen Fonds<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 zugestimmt.<br />
Die vorzunehmenden Änderungen der Sicherheiten<br />
werden entsprechend ausgeführt.<br />
Darlehensvertrag Eigenkapitalvorfinanzierung<br />
Zwischen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />
und der Prosperus S.A. wurde am 31. Juli<br />
2007 ein Darlehensvertrag über eine Eigenkapital-<br />
Vorfinanzierung i. H. v. 162,850 Millionen Euro abgeschlossen.<br />
Grundlage der Finanzierung ist der Aktienkaufvertrag.<br />
Finanziert werden der vorläufige<br />
Aktienkaufpreis, die Erwerbsnebenkosten, Bearbeitungsentgelte<br />
und Drittkosten im Zusammenhang<br />
mit der Eigenkapitalvermittlung sowie die teilweise<br />
Rückzahlung der Verbindlichkeiten der Objektgesellschaft.<br />
Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2009, der Zinssatz beträgt Euribor (1 bis 3<br />
Monate) zuzüglich einer vertraglich vereinbarten<br />
Marge. Als Sicherheit dient u. a. eine Platzierungsgarantie<br />
der Delta Vermietungs GmbH, eine harte Patronatserklärung<br />
der HANNOVER LEASING GmbH &<br />
Co. KG sowie die erstrangige Verpfändung und Abtretung<br />
der Aktien der Prosperus S.A. an der Objektgesellschaft.<br />
Auf Antrag wurde die Eigenkapital-Vorfinanzierung<br />
auf insgesamt 190,950 Millionen Euro erhöht (inklusive<br />
der Umfinanzierung der 12,250 Millionen Euro<br />
Tranche C auf Ebene der Objektgesellschaft, siehe<br />
»Kreditvertrag Bauzwischen- und Anschlussfinanzierung«).<br />
Die EK-Vorfinanzierung wird nach Verschmelzung<br />
der Prosperus S.A. auf die KOWAC S.A.<br />
im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Objektgesellschaft<br />
übertragen. Es ist geplant, die Auszahlungsansprüche<br />
aus dem EK-Vorfinanzierungsvertrag<br />
in Höhe des Kaufpreises der Anteile der<br />
Objektgesellschaft an die Verkäufer zur Sicherheit<br />
abzutreten.<br />
In Höhe der EK-Vorfinanzierung gibt Hannover Leasing<br />
gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen<br />
eine Patronatserklärung ab.<br />
Mietverträge der Objektgesellschaft<br />
Mietvertrag mit der Europäischen Gemeinschaft für<br />
Gebäudeteil B vom 15. September 2006 (»EG-Mietvertrag<br />
für Gebäudeteil B«)<br />
Der Mietvertrag wurde am 23. Juli 2007 bei der zuständigen<br />
Behörde in Luxemburg registriert.<br />
Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins<br />
Das Mietverhältnis begann mit Unterzeichnung des<br />
Vertrags am 15. September 2006. Der Vertrag hat<br />
eine Laufzeit von zehn Jahren bis zum 15. September<br />
2016 und wird jeweils stillschweigend um zwölf Monate<br />
verlängert, falls nicht eine der Parteien den<br />
Vertrag mindestens neun Monate vor Ablauf des jeweiligen<br />
Zeitraums per Einschreiben mit Empfangsbestätigung<br />
kündigt.<br />
Angemietet wurden 10.912 Quadratmeter Bürofläche,<br />
1.648 Quadratmeter Archivfläche sowie 190 Tiefgaragenstellplätze<br />
und 38 Außenparkplätze.
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
121<br />
Der jährliche Gesamtmietzins zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />
betrug 3.119.073,60 Euro und ist aufgrund<br />
der umsatzsteuerlichen Befreiung der Europäischen<br />
Kommission ohne Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
Die Miete ist vierteljählich vorschüssig jeweils in den<br />
ersten beiden Wochen der Monate Januar, April, Juli<br />
und Oktober zu zahlen.<br />
Sondereinrichtungen für den Mieter<br />
Siehe Erläuterung unter EG-Mietvertrag für Gebäudeteil<br />
A.<br />
Garantien des Vermieters<br />
Der Vermieter hat dem Mieter die fristgemäße und<br />
auch vertragsgemäße Bereitstellung und Fertigstellung<br />
der Immobilie zum 15. September 2006 garantiert,<br />
für die Nichteinhaltung eine Pauschalentschädigung<br />
zugesagt und für alle Zusagen durch zwei<br />
separate Bankbürgschaften abzusichern. Diese Garantien<br />
haben sich durch die Übernahme der Mietflächen<br />
durch den Mieter erledigt.<br />
Der Vermieter garantiert die Einhaltung der technischen<br />
Leistungsdaten der Immobilie, u. a. auch die<br />
Arbeitsatmosphäre – Wärme, Kälte, Luftfeuchtigkeit,<br />
Schallisolierung, Lärm, Gerüche – in den<br />
Mieträumen. Der Vermieter garantiert, dass die Nutzung<br />
der Immobilie nicht durch Sicherheitsprobleme<br />
wie Streiks, Demonstrationen oder kriminelle Handlungen<br />
in anderen Teilen der Immobilie beeinträchtigt<br />
wird. Der Vermieter garantiert die Versorgung der<br />
Immobilie mit Kalt- und Warmluft, Notstrom aus<br />
Dieselgeneratoren sowie mit unterbrechungsfreiem<br />
Strom; er garantiert, dass die Immobilie jederzeit alle<br />
geltenden Vorschriften und Genehmigungen einhält.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, auf eigene Kosten<br />
die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen aller<br />
technischen Gebäudeanlagen ausführen zu lassen.<br />
Er garantiert dem Mieter die Möglichkeit, Antennen<br />
und Satellitenanlagen auf dem Dach und ein Fernübertragungssystem<br />
zu installieren.<br />
Insoweit der Mietvertrag eine Haftung oder Garantie<br />
des Vermieters festlegt, hat der Mieter das Recht, entsprechend<br />
der unterbliebenen Nutzung die Miete zu<br />
mindern und sich aus der Bürgschaft zu befriedigen.<br />
Kündigungsrechte<br />
Der Mieter hat das Recht den Mietvertrag in spezifischen<br />
Fällen zu kündigen, aus schwerwiegenden<br />
Gründen vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von einem Monat, wenn die Nutzung der<br />
Immobilie unter normalen Bedingungen nicht mehr<br />
möglich ist und wenn der Vermieter trotz einer an ihn<br />
gesandten Mahnung die Störungen, die die normale<br />
Nutzung beeinträchtigen, nicht innerhalb einer Frist<br />
von drei Monaten behoben hat.<br />
Weitere Kündigungsgründe für Fälle der Verzögerung<br />
der Bereitstellung und der Pflicht zur Absicherung<br />
der Bereitstellung sind durch die Übernahme<br />
des Gebäudeteils B durch den Mieter überholt.<br />
Sonderkündigungsrecht<br />
Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten<br />
per Einschreiben mit Empfangsbestätigung aufzulösen,<br />
wenn der Mieter gezwungen ist, die gemieteten<br />
Räume infolge eines Beschlusses der Europäischen<br />
Union auf der Grundlage von Artikel 289 des<br />
Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft<br />
ganz oder teilweise zu räumen. Artikel 289<br />
des EG-Vertrags sieht vor, dass der Sitz der Organe<br />
der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen<br />
zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestimmt<br />
wird. Falls Organe oder Dienststellen, die<br />
nach einem Beschluss der Vertreter der Regierungen<br />
der Mitgliedsstaaten über die vorläufige Unterbringung<br />
bestimmter Organe und Dienststellen der Europäischen<br />
Gemeinschaften vom 8. April 1965 oder<br />
nach dem Protokoll über die Festlegung der Sitze der<br />
Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger<br />
Stellen und Dienststellen der Europäischen Union<br />
vom 2. Oktober 1997 oder nach einem anderen Beschluss<br />
der Mitgliedsstaaten in einem bestimmten<br />
Mitgliedsstaat angesiedelt sind, verlegt werden,<br />
benö-tigt dies eine einvernehmliche Entscheidung<br />
der Mitgliedsstaaten. Wenn die Mitgliedsstaaten somit<br />
einvernehmlich entscheiden sollten, eines ihrer<br />
Organe, die Kommission oder einen Teil davon von<br />
Luxemburg in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen,<br />
wäre der Mieter grundsätzlich berechtigt, den<br />
Mietvertrag aufzulösen.
122 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Die Miete wird auf Grundlage des harmonisierten<br />
Verbraucherpreisindex Luxemburg (Basis August<br />
2006 - 104,23), der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
der Europäischen Gemeinschaft im Monatsbericht<br />
des Statistikamts der Europäischen Gemeinschaft<br />
(Eurostat) veröffentlicht wird, indexiert.<br />
Die Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum 15. September<br />
in Abhängigkeit der Entwicklung des Index<br />
zum Basisindex nach oben oder unten.<br />
Nebenkosten<br />
Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />
vom Vermieter tatsächlich für den Mieter ausgelegten<br />
Kosten zu erstatten. Die zu zahlenden Nebenkosten<br />
unterteilen sich in zwei Kategorien:<br />
−Die auf die Mietflächen entfallenden variablen<br />
Nebenkosten, die nicht direkt vom Mieter gezahlt<br />
werden, sowie<br />
−Fixe Nebenkosten bis zu einer Höhe von max.<br />
5,5 Prozent der Jahresmiete, wobei alle Verwaltungs-<br />
und technischen Kosten zusammen 20<br />
Prozent des Gesamtbetrags der fixen Nebenkosten<br />
nicht übersteigen dürfen. Der Vermieter<br />
verpflichtet sich, jeden darüber hinausgehenden<br />
Betrag zu übernehmen.<br />
Die fixen Nebenkosten umfassen die Unterhaltung<br />
der gemeinsamen Mietflächen sowie die<br />
Wartung der vermieteten Mietflächen im Rahmen<br />
eines Service Level Agreement. Die jeweiligen<br />
technischen Anlagen, Leistungsinhalte<br />
und -umfänge und die Modalitäten der Rechnungsstellung<br />
werden in einem Anhang VI zum<br />
Mietvertrag näher beschrieben.<br />
Der Vermieter kann anteilige, vierteljährliche Vorauszahlungen<br />
für die voraussichtlichen Kosten bis zu 25<br />
Prozent des Gesamtbetrags der im Vorjahr gezahlten<br />
Nebenkosten verlangen. Der Gesamtbetrag der zu<br />
leistenden Nebenkosten darf den Gesamtbetrag der<br />
im Vorjahr gezahlten Nebenkosten nicht übersteigen.<br />
Die Berechnung der Miete erfolgt ohne Steuer, Abgaben<br />
oder Gebühren, da die Europäische Kommission<br />
hiervon gesetzlich befreit ist. Die Grundsteuer ist<br />
ebenfalls vom Vermieter zu tragen. Öffentliche<br />
Dienstleistungen sind vom Mieter zu übernehmen.<br />
Instandhaltung und -setzung sowie Unterhaltung<br />
und Wartung<br />
Die Kosten für Reparatur, Ersatz und Erhaltung innerhalb<br />
der Mieträume und gemeinsamen Flächen<br />
trägt der Vermieter. Unterhaltung und Wartung werden<br />
im Rahmen der fixen Nebenkosten vom Mieter<br />
übernommen. Für die Erneuerung des Teppichbodens,<br />
der Wandverkleidungen und andere ähnliche<br />
Arbeiten, die aufgrund des normalen Verschleißes<br />
erforderlich sein könnten, hat der Mieter keine Kosten<br />
zu übernehmen. Größere Reparaturen sind vom<br />
Vermieter zu tragen.<br />
Untervermietung und Abtretung<br />
Die Untervermietung wie auch die Abtretung des<br />
Mietvertrags an Dritte ist nur mit Zustimmung des<br />
Vermieters zulässig. Der Vermieter darf diese nur aus<br />
triftigem Grund versagen. Für eine Untervermietung<br />
oder Abtretung an andere Institutionen, Dienststellen<br />
oder öffentliche, gemäß den Gemeinschaftsverträgen<br />
der Europäischen Union oder ähnliche Tätigkeiten<br />
ausübende Einrichtungen entfällt die<br />
Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung. In jedem<br />
Falle bleibt der Mieter weiterhin für die Erfüllung<br />
des Mietvertrags gesamtschuldnerisch haftbar.<br />
Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Einbauten des Mieters darf dieser bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses aus dem Mietobjekt entfernen,<br />
sofern dies ohne Schaden für das Gebäude erfolgen<br />
kann. Verzichtet er darauf, sind bauliche Veränderungen<br />
bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
vom Vermieter zu übernehmen und gehen entschädigungslos<br />
in dessen Eigentum über. Sofern die vom<br />
Mieter vorgenommenen Sondereinrichtungen im<br />
Mietobjekt verbleiben, werden sich Mieter und Vermieter<br />
über einen angemessenen Preis verständigen.<br />
Vorkaufsrecht des Mieters<br />
Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht auf die Mieträume.<br />
Beabsichtigt der Vermieter, die Mieträume ganz oder<br />
teilweise zu verkaufen, muss er dem Mieter vor Abschluss<br />
des Vertrags den Kaufpreis mitteilen. Der<br />
Mieter besitzt dann während einer Frist von 45 Tagen<br />
ein Vorrecht auf den Kauf zu gleichen Bedingungen<br />
und Preisen. Bei einem etwaigen Verkauf muss ferner
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
123<br />
eine Klausel über die Beibehaltung des Mietvertrags<br />
vorgesehen werden.<br />
Optionsrecht Mieter Europäische Gemeinschaft<br />
Die Europäische Gemeinschaft besitzt zum Zeitpunkt<br />
der Prospekterstellung noch Optionen auf die<br />
Anmietung der Gebäudeteile D und E zu gleichen finanziellen<br />
Bedingungen, zu denen bereits die Anmietung<br />
der Gebäudeteile A und B erfolgt ist. Die<br />
Optionen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2008. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Mieter sein<br />
Optionsrecht. Sollte sich der Mieter nach Ablauf der<br />
Optionsfrist bis zum 31. Dezember 2009 entscheiden,<br />
weitere Flächen in den Gebäudeteilen D oder E anzumieten,<br />
gewährt der Vermieter ihm hinsichtlich Miete<br />
und Nebenkosten die gleichen Bedingungen, wie<br />
im EG-Mietvertrag für Gebäudeteil B vereinbart.<br />
Im Mietvertrag mit ArcelorMittal für Gebäudeteil<br />
C wurde dem Mieter ArcelorMittal ein Vormietrecht<br />
für die Gebäudeteile D und E eingeräumt, vorbehaltlich<br />
der Nicht-Ausübung der Optionsrechte der Europäischen<br />
Gemeinschaft.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der EG-Mietvertrag für Gebäudeteil B unterliegt<br />
luxemburgischen Recht. Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />
Mietvertrag mit der Europäischen Gemeinschaft für<br />
Gebäudeteil A vom 26. Mai 2008 (»EG-Mietvertrag<br />
für Gebäudeteil A«)<br />
Die Vermietung des Gebäudeteils A erfolgte zeitlich<br />
nach der Vermietung des Gebäudeteils B als Nachtrag<br />
Nr. 1 zum EG-Mietvertrag für Gebäudeteil B.<br />
Grundlage des Mietverhältnisses sind daher im Wesentlichen<br />
die Regelungen des EG-Mietvertrags für<br />
Gebäudeteil B vom 15. September 2006, auf den insoweit<br />
ausdrücklich verwiesen wird, ergänzt durch<br />
den Nachtrag Nr. 1 vom 26. Mai 2008 nach Ausübung<br />
der Option zur Anmietung des Gebäudeteils A. Die<br />
Ergänzungen des Nachtrags Nr. 1 sind die Folgenden:<br />
Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins<br />
Beginn des Mietverhältnisses war der 26. Mai 2008.<br />
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und<br />
endet von Rechts wegen am 25. Mai 2018.<br />
Angemietet wurden 6.123 Quadratmeter Bürofläche,<br />
1.284 Quadratmeter Archivfläche sowie 183 Tiefgaragenstellplätze.<br />
Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />
betrug 1.928.117,88 Euro und ist aufgrund der umsatzsteuerlichen<br />
Befreiung der Europäischen Kommission<br />
ohne Umsatzsteuer zu entrichten. Die Miete<br />
ist vierteljährlich vorschüssig zu zahlen.<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Da gemäß Optionsrecht eine Anmietung zu gleichen<br />
finanziellen Bedingungen der Anmietung des Gebäudeteils<br />
B erfolgt, beinhaltet die Jahresgrundmiete<br />
bereits zum Mietbeginn eine Indexierung der Jahresgrundmiete<br />
des Gebäudeteils B. Die weitere<br />
Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum 26. Mai in<br />
Abhängigkeit der Entwicklung des Index zum Basisindex<br />
nach oben oder unten.<br />
Sondereinrichtungen für den Mieter<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, die in einem Anhang<br />
zum Mietvertrag näher spezifizierten Sondereinrichtungen<br />
und Mieterausbauten für den Mieter vorzunehmen<br />
und vorzufinanzieren. Der Mieter zahlt dafür<br />
die Kosten in Höhe von 3.183.030,36 Euro ohne Mehrwertsteuer,<br />
sowie einen Betrag in Höhe von 882.767,13<br />
Euro für die dem Vermieter für die Ausführung der in<br />
Gebäudeteil B installierten Küche entstandenen<br />
Kosten zu zahlen. die er gestaffelt über die Dauer des<br />
Mietvertrags in jährlichen Raten bezahlt. Der Mieter<br />
hat laufende Instandhaltung, die Reparaturen und<br />
die Erneuerung der Sondereinrichtungen nach dem<br />
Garantiezeitraum zu übernehmen. Der Mieter kann<br />
mit Beendigung des Mietvertrags oder im Falle einer<br />
vorzeitigen Kündigung entweder die Sondereinrichtungen<br />
ausbauen oder die Mieträume mit den erworbenen<br />
Sondereinrichtungen in dem Zustand, in dem<br />
diese sich befinden, zurückgeben. Im letzteren Fall<br />
zahlt der Vermieter dem Mieter eine angemessene<br />
Entschädigung. Der Restwert der Anlagen wird durch<br />
einen Sachverständigen festgelegt. Diese Bestimmung<br />
wird für alle Anlagen und Einrichtungen, die als<br />
Sondereinrichtungen betrachtet werden, sowie insbesondere<br />
auf die Einrichtungen der Küche, des Schulungszentrums<br />
und des Fitnessraums angewendet.
124 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Mietvertrag mit ArcelorMittal S.A. für Gebäudeteil C<br />
vom 3. Oktober 2008 (»Mietvertrag ArcelorMittal«)<br />
Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins, Mieterausbau<br />
Beginn des Mietverhältnisses ist der 1. Dezember<br />
2008. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren<br />
und verlängert sich stillschweigend um drei Jahre<br />
sowie danach um weitere zwei Jahre, falls nicht eine<br />
der Parteien den Vertrag mindestens neun Monate<br />
vor Ablauf des Zeitraums per Einschreiben kündigt.<br />
Angemietet werden 11.488 Quadratmeter Bürofläche,<br />
1.037 Quadratmeter Archivflächen sowie 9 Außenparkplätze<br />
und eine Parkplatzfläche für 221 Tiefgaragenstellplätze.<br />
Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />
beträgt 3.864.294 Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Miete ist ab 1. Dezember 2008 monatlich<br />
vorschüssig zu zahlen.<br />
Der Mieterausbau (Rückbau, Umbauten und Änderungen)<br />
ist in Anlagen zum Mietvertrag näher spezifiziert.<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Die Miete wird auf Grundlage des Index der Lebenshaltungskosten<br />
in Luxemburg, C1 - Allgemeiner Index<br />
(Basis November 2008), der vom Amt für Statistik<br />
(STATEC) in Luxemburg veröffentlicht wird,<br />
indexiert. Die Anpassung der Miete erfolgt jährlich<br />
zum 1. Januar in Abhängigkeit der Entwicklung des<br />
Index zum Basisindex, erstmals im Jahr 2010.<br />
Nebenkosten<br />
Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />
vom Vermieter tatsächlich für den Vermieter ausgelegten<br />
verbrauchsabhängigen und gemeinen Kosten<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten.<br />
Der Mietvertrag unterscheidet dabei zwischen Steuern<br />
und Gebühren, gemeinschaftlichen und individuellen<br />
Kosten sowie zusätzlichem Verbrauch. Steuern,<br />
Gebühren und Abgaben, die mit der Tätigkeit<br />
des Mieters oder der Nutzung der Mietsache zusammenhängen,<br />
trägt der Mieter. Steuern und Abgaben,<br />
die mit der Eigenschaft als Vermieter oder Eigentümer<br />
zusammenhängen, insbesondere die Grundsteuer,<br />
trägt der Vermieter. Der Mieter leistet monatliche<br />
Abschlagszahlungen auf die Nebenkosten.<br />
Instandhaltung und -setzung<br />
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in gutem<br />
Zustand zu erhalten. Größere Reparaturen trägt der<br />
Vermieter.<br />
Untervermietung und Abtretung<br />
Mit Ausnahme der vollständigen oder teilweisen Vermietung<br />
oder Abtretung an Tochter- und Schwestergesellschaften<br />
der ArcelorMittal Gruppe, die ihren<br />
Sitz in Luxemburg haben und die Voraussetzungen<br />
für eine Option zur umsatzsteuerlichen Vermietung<br />
erfüllen, sind die Untervermietung und Abtretung<br />
nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung<br />
des Vermieters zulässig. In diesen Fällen bleibt der<br />
Mieter weiterhin für die Erfüllung des Mietvertrags<br />
gesamtschuldnerisch haftbar. Die Dauer der Untervermietung<br />
ist auf den Zeitraum des gegenwärtigen<br />
Mietverhältnisses begrenzt.<br />
Versicherungen und Regressverzicht<br />
Alle Versicherungen in Bezug auf das Gebäude und<br />
dessen Nutzung werden zusammengefasst vom Vermieter<br />
unter Verzicht des Versicherers und des Vermieters<br />
auf einen etwaigen Regress gegen den Mieter<br />
abgeschlossen.<br />
Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Sämtliche vom Mieter vorgenommenen baulichen<br />
Veränderungen, Umbauten oder Verbesserungen<br />
gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses ohne<br />
weitere Zahlung in das Eigentum des Vermieters<br />
über. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass der<br />
Mieter auf eigene Kosten die Räumlichkeiten bei Beendigung<br />
in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.<br />
Registrierung des Mietvertrags<br />
Für die Registrierung des Mietvertrags trägt der<br />
Mieter Sorge und die Kosten.<br />
Vormietrecht<br />
Der Vermieter gewährt dem Mieter bis zum 31. Dezember<br />
2009 ein Vormietrecht zur Anmietung der
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
125<br />
Gebäudeteile D und E. Sofern eine Mietanfrage Dritter<br />
für die genannten Flächen vorliegt, ist der Vermieter<br />
verpflichtet, den Mieter über die betroffenen<br />
Mietflächen, die Gesamtmiete, die Mietdauer sowie<br />
das Datum des Inkrafttretens der Vermietung zu informieren.<br />
Der Mieter kann danach innerhalb einer<br />
Frist von 15 Tagen entscheiden, ob er das Vormietrecht<br />
zu den genannten Bedingungen ausüben will.<br />
Verzichtet er auf die Ausübung, erlischt das Vormietrecht<br />
für die betroffenen Flächen.<br />
Eine Mietanfrage seitens der Euopäischen Gemeinschaft<br />
(vgl. Optionsrechte des EG-Mietvertrags für<br />
Gebäudeteil B) ist von dieser Regelung nicht betroffen<br />
und genießt Vorrang.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />
Mietvertrag mit Banque et Caisse d´Epargne de<br />
l´Etat (Staatliche Bank und Sparkasse) für Erdgeschoss<br />
und erste Etage im Gebäudeteil Turm F vom<br />
5. März 2008 (»Mietvertrag BCEE«)<br />
Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins, Mieterausbau<br />
Beginn des Mietverhältnisses war der 1. März 2008. Der<br />
Vertrag hat eine Laufzeit von neun Jahren und verlängert<br />
sich stillschweigend um drei Jahre, falls nicht eine<br />
der Parteien den Vertrag mindestens sechs Monate<br />
vor Ablauf des Zeitraums per Einschreiben kündigt.<br />
Angemietet wurden das Erdgeschoss und die erste<br />
Etage im Gebäudeteil Turm F mit 640 Quadratmeter<br />
Bürofläche sowie fünf Tiefgaragenstellplätze und<br />
fünf Außenparkplätze.<br />
Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />
betrug 168.000 Euro und ist ohne Umsatzsteuer zu<br />
entrichten. Die Miete ist ab 1. Juni 2008 monatlich<br />
vorschüssig zu zahlen.<br />
Die Liste und Einzelheiten der Mieterausbauarbeiten<br />
sind in einer Anlage zum Mietvertrag näher spezifiziert.<br />
Exklusivrecht / Konkurrenzschutz<br />
Der Vermieter gewährt dem Mieter ein Exklusivrecht<br />
(Konkurrenzschutz) in Bezug auf die Einrichtung und<br />
den Betrieb einer Bankzweigstelle innerhalb der Immobilie<br />
»An der Drosbach«.<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Die Miete wird auf Grundlage des Index der Lebenshaltungskosten<br />
in Luxemburg, C1 - Allgemeiner Index<br />
(Basis März 2008), der vom Amt für Statistik<br />
(STATEC) in Luxemburg veröffentlicht wird, indexiert.<br />
Die Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum<br />
1. März in Abhängigkeit der Entwicklung des Index<br />
zum Basisindex, erstmals im Jahr 2009.<br />
Nebenkosten<br />
Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />
vom Vermieter tatsächlich für den Vermieter ausgelegten<br />
verbrauchsabhängigen und gemeinen Kosten<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten.<br />
Der Mietvertrag unterscheidet dabei zwischen gemeinsamen<br />
und individuellen Kosten sowie zusätzlichem<br />
Verbrauch. Steuer, Abgaben und Gebühren<br />
sind vom Vermieter zu tragen. Der Mieter leistet monatliche<br />
Abschlagszahlungen auf die Nebenkosten.<br />
Instandhaltung und -setzung<br />
Die Kosten für Instandhaltung und -setzung innerhalb<br />
der Mieträume, soweit verursacht, sind vom Mieter zu<br />
tragen. Größere Reparaturen trägt der Vermieter.<br />
Untervermietung und Abtretung<br />
Die Untervermietung wie auch die Abtretung des<br />
Mietvertrags ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher<br />
Zustimmung des Vermieters zulässig. In diesen<br />
Fällen bleibt der Mieter weiterhin für die Erfüllung<br />
des Mietvertrags gesamtschuldnerisch haftbar. Die<br />
Dauer der Untervermietung ist auf den Zeitraum des<br />
gegenwärtigen Mietverhältnisses begrenzt.<br />
Versicherungen und Regressverzicht<br />
Alle Versicherungen in Bezug auf das Gebäude und<br />
dessen Nutzung werden zusammengefasst vom Vermieter<br />
unter Verzicht des Versicherers und des Vermieters<br />
auf einen etwaigen Regress gegen den Mieter<br />
abgeschlossen.
126 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Sämtliche vom Mieter vorgenommenen baulichen<br />
Veränderungen, Umbauten oder Verbesserungen<br />
gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses ohne<br />
weitere Zahlung in das Eigentum des Vermieters<br />
über. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass der<br />
Mieter auf eigene Kosten die Räumlichkeiten bei Beendigung<br />
in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.<br />
Registrierung des Mietvertrags<br />
Für die Registrierung des Mietvertrags trägt der Mieter<br />
Sorge und die Kosten.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />
Mietvertrag mit Services Généraux de Gestion S.A.<br />
für die 2. bis einschließlich 10. Etage im Gebäudeteil<br />
Turm F vom 22. Mai 2008 (»Mietvertrag SGG«)<br />
Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins<br />
Beginn des Mietverhältnisses war der 1. Juli 2008. Der<br />
Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und verlängert<br />
sich stillschweigend um fünf Jahre, falls nicht<br />
eine der Parteien den Vertrag mindestens neun Monate<br />
vor Ablauf des Zeitraums per Einschreiben kündigt.<br />
Angemietet wurden die zweite bis zehnte Etage im<br />
Gebäudeteil Turm F mit 5.629 Quadratmeter Bürofläche,<br />
780 Quadratmeter Archivfläche sowie 161 Tiefgaragenstellplätze<br />
und sechs Außenparkplätze.<br />
Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />
betrug 1.924.884 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Miete ist ab 1. August 2008 monatlich<br />
vorschüssig zu zahlen.<br />
Mietsicherheit<br />
Als Sicherheit zur Erfüllung der Verpflichtungen des<br />
Mieters hat die Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie S.C.A.,<br />
Luxemburg, eine Bankgarantie auf erstes Anfordern<br />
No. 44742/2008-001 vom 5. August 2008 über<br />
1.106.808 Euro abgegeben.<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Die Miete wird auf Grundlage des Index der Lebenshaltungskosten<br />
in Luxemburg, C1 - Allgemeiner Index<br />
(Basis Mai 2008), der vom Amt für Statistik (STA-<br />
TEC) in Luxemburg veröffentlicht wird, indexiert. Die<br />
Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum 1. Juni in<br />
Abhängigkeit der Entwicklung des Index zum Basisindex,<br />
erstmals im Jahr 2009.<br />
Nebenkosten<br />
Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />
vom Vermieter tatsächlich für den Vermieter ausgelegten<br />
verbrauchsabhängigen und gemeinen Kosten<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten.<br />
Der Mietvertrag unterscheidet dabei zwischen Steuern<br />
und Gebühren, gemeinschaftlichen und individuellen<br />
Kosten sowie zusätzlichem Verbrauch. Steuern,<br />
Gebühren und Abgaben, die mit der Tätigkeit<br />
des Mieters oder der Nutzung der Mietsache zusammenhängen,<br />
trägt der Mieter. Die Grundsteuer trägt<br />
der Mieter. Der Mieter leistet monatliche Abschlagszahlungen<br />
auf die Nebenkosten.<br />
Instandhaltung und -setzung<br />
Die Kosten für Instandhaltung und -setzung innerhalb<br />
der Mieträume sind vom Mieter zu tragen. Größere<br />
Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.<br />
Untervermietung und Abtretung<br />
Mit Ausnahme der Vermietung an Tochter- und<br />
Schwestergesellschaften sowie verbundene Unternehmen<br />
der Bank Sal. Oppenheim ist die Untervermietung<br />
nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung<br />
des Vermieters zulässig. Im Falle der<br />
Untervermietung bleibt der Mieter weiterhin für die<br />
Erfüllung des Mietvertrags gesamtschuldnerisch<br />
haftbar. Die Dauer der Untervermietung ist auf den<br />
Zeitraum des gegenwärtigen Mietverhälnisses begrenzt.<br />
Versicherungen und Regressverzicht<br />
Alle Versicherungen in Bezug auf das Gebäude und<br />
dessen Nutzung werden zusammengefasst vom Vermieter<br />
unter Verzicht des Versicherers und des Vermieters<br />
auf einen etwaigen Regress gegen den Mieter<br />
abgeschlossen.
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
127<br />
Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Sämtliche vom Mieter vorgenommenen baulichen<br />
Veränderungen, Trennwände etc., gehen bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses ohne weitere Zahlung in<br />
das Eigentum des Vermieters über. Der Vermieter<br />
kann jedoch verlangen, dass der Mieter auf eigene<br />
Kosten die Räumlichkeiten bei Beendigung in ihren<br />
ursprünglichen Zustand versetzt.<br />
Registrierung des Mietvertrags<br />
Für die Registrierung des Mietvertrags trägt der Mieter<br />
Sorge und die Kosten.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />
Mietvertrag Gebäudeteil IT mit European Data<br />
Housing S.A.<br />
Mietlaufzeit und Mietzins<br />
Am 28. November 2008 wurde ein Mietvertrag mit<br />
European Data Housing S.A. (»ED Housing«) über eine<br />
Vertragslaufzeit von 15 Jahren nebst Verlängerungsoptionen<br />
abgeschlossen. ED Housing mietet<br />
sämtliche IT-Flächen (5.111 Quadratmeter) in einer<br />
Grundausbauvariante in den Untergeschossen -2, -3<br />
und -5 zwischen und unter den Gebäudeteilen D und<br />
E zum 1. Dezember 2008 an. Die Miete beträgt 50 Euro<br />
pro Quadratmeter pro Monat (indexiert nach HVPI)<br />
ab 1. September 2009.<br />
ED Housing vermietet die IT Flächen unter an die<br />
European Data Hub (ED Hub), eine Data Center-Betreibergesellschaft.<br />
Beide Gesellschaften gehören<br />
zur Wagner-Gruppe. Die ED Hub investiert in die<br />
notwendige Technologie, um ihrerseits leistungsabhängige<br />
Untermietverträge abzuschließen. Dem<br />
Mieter und dem Betreiber werden das Recht zur Erweiterung<br />
der Flächen zum Zwecke der Erhöhung der<br />
Leistungsfähigkeit des Datacenters sowie das Recht<br />
zur Errichtung von Kühltürmen und/oder Rückkühlern<br />
auf dem Grundstück der Objektgesellschaft eingeräumt.<br />
Das geschieht in Abstimmung mit dem<br />
Vermieter, um den optischen Eindruck des Gesamtbildes<br />
des Investitionsobjekts nicht nennenswert<br />
nachhaltig zu beeinflussen.<br />
Absicherung des IT-Mietvertrags<br />
Zur Absicherung der Verpflichtungen des Mieters<br />
bezüglich des Gebäudeteils IT wird die von der Objektgesellschaft<br />
zu zahlende Kaufpreisrate bei Fertigstellung<br />
und Übernahme des Gebäudeteils IT anteilig<br />
für die noch nicht an tatsächliche Endnutzer<br />
untervermietete Leistung auf ein separates Gemeinschaftstreuhandkonto<br />
bei der Banque LB Lux eingezahlt.<br />
Übersteigt die Höhe der Hinterlegung der Verpflichtung<br />
aus dem IT-Mietvertrag, so erfolgt eine<br />
anteilige Freigabe der Mittel.<br />
Für an tatsächliche Endnutzer untervermietete Leistung<br />
mit einer Mietvertragslaufzeit von weniger als<br />
vier Jahren wird die zu zahlende Kaufpreisrate anteilig<br />
für die Leistung des Untermietvertrags auf ein separates<br />
Gemeinschaftstreuhandkonto zur Absicherung<br />
hinterlegt. Die Hinterlegung beträgt eine<br />
Jahresmiete für jedes Jahr kürzere Mietvertragslaufzeit<br />
als vier Jahre.<br />
Für Untermietverträge mit tatsächlichen Endnutzern<br />
mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren entfällt<br />
die Kaufpreishinterlegung.<br />
Die Mieteinnahmen aus den Untermietverträgen mit<br />
tatsächlichen Endnutzern werden sicherheitshalber<br />
im Wege der stillen Zession an die Objektgesellschaft<br />
anteilig in der Höhe, die den Mieten des Mietvertrags<br />
der Objektgesellschaft mit der ED Housing entsprechen,<br />
abgetreten.<br />
Patronat der PARWA S.A.<br />
Zur Absicherung der Erfüllung der Verpflichtungen<br />
des Mieters ED Housing aus dem IT-Mietvertrag hat<br />
die Muttergesellschaft PARWA S.A. gegenüber dem<br />
Vermieter / Garantienehmer eine Patronatserklärung<br />
abgegeben, in der sie erklärt, sämtlichen Rechten<br />
und Pflichten des Mieters als Gesamtschuldner beizutreten,<br />
so dass sie neben dem Mieter, gleich aus<br />
welchem Grunde, insbesondere für alle Zahlungsverpflichtungen<br />
des Mieters aus dem IT-Mietvertrag auf<br />
erstes schriftliches Anfordern des Vermieters / Garantienehmers<br />
einsteht. Im Falle des Vorliegens eines<br />
Kündigungsgrundes gegenüber dem Mieter haftet<br />
der Patron für die Verpflichtungen des Mieters aus
128 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
und im Zusammenhang mit dem IT-Mietvertrag, insbesondere<br />
für rückständige Mietzahlungen, gleich<br />
einem gesamtschuldnerisch Mitverpflichteten. Es<br />
gilt luxemburgisches Recht und Gerichtsstand ist<br />
Luxemburg-Stadt.<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Die Miete wird auf Grundlage des harmonisierten<br />
Verbraucherpreisindex (Basis August 2006 - 104,23),<br />
der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der<br />
Europäischen Gemeinschaft im Monatsbericht des<br />
Statistikamtes der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)<br />
veröffentlicht wird, indexiert. Die Anpassung<br />
der Miete erfolgt jährlich zum 15. September in Abhängigkeit<br />
der Entwicklung des Index zum Basisindex<br />
nach oben oder unten.<br />
Nebenkosten<br />
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Mietnebenkosten<br />
für die angemieteten Flächen sowie anteilige<br />
gemeinschaftliche Nebenkosten zu tragen und dem<br />
Vermieter etwaig ausgelegte Kosten zu erstatten.<br />
Die Nebenkosten sind monatlich im Voraus zu zahlen.<br />
Mietsicherheit<br />
Als Mietsicherheit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen<br />
hat der Mieter eine Kaution in Höhe von sechs<br />
Monatsmieten in Form einer selbstschuldnerischen<br />
unwiderruflichen Bankbürgschaft auf erstes Anfordern<br />
einer in Luxemburg ansässigen Bank an den<br />
Vermieter zu übergeben.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />
Generalmietvertrag mit ABM Immobilière S.A. vom<br />
1. Juni 2007 (»Generalmietvertrag«)<br />
Gegenstand des Generalmietvertrags<br />
ABM Immobilière S.A., Luxemburg, verpflichtet sich<br />
als Generalmieter, alle noch nicht vermieteten Flächen<br />
des Bürokomplexes »An der Drosbach« anzumieten.<br />
Dies umfasst angesichts des aktuellen Vermietungsstandes<br />
alle Büro- und Archivflächen der<br />
Gebäudeteile D und E, das Konferenzzentrum, die<br />
Parkplätze sowie Sonderflächen. Für den Fall, dass<br />
die Europäische Gemeinschaft ein Sonderkündigungsrecht<br />
aus den bestehenden Einzelmietverträgen<br />
ausüben sollte, verpflichtet sich der Generalmieter,<br />
auch die dadurch freigewordenen Flächen über die<br />
Restlaufzeit des jeweiligen Vertrags zu mieten.<br />
Mietlaufzeit und Mietzins<br />
Der Generalmietvertrag endet von Rechts wegen mit<br />
Ablauf des letzten Einzelmietvertrags. Spätester<br />
Mietbeginn für die Einzelmietverträge für die Gebäudeteile<br />
D und E ist der 1. September 2009. Jeder<br />
Einzelmietvertrag hat eine Laufzeit von acht Jahren.<br />
Die Anmietung der Büro-, Archiv und Parkflächen erfolgt<br />
unter den gleichen finanziellen Bedingungen,<br />
wie im EG-Mietvertrag für den Gebäudeteil B vereinbart.<br />
Bei der Festsetzung der Anfangsmiete sind die<br />
entsprechenden Indexierungen des Mietzinses aus<br />
dem EG-Mietvertrag für den Gebäudeteil B, jeweils<br />
zum 15. September ab dem Jahr 2007, zu berücksichtigen.<br />
Die Mietzahlungen sind monatlich im Voraus zuzüglich<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.<br />
Mietanpassung / Wertsicherung<br />
Die Miete wird auf Grundlage des harmonisierten<br />
Verbraucherpreisindex (Basis August 2006 - 104,23),<br />
der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der<br />
Europäischen Gemeinschaft im Monatsbericht des<br />
Statistikamtes der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)<br />
veröffentlicht wird, indexiert. Die Anpassung<br />
der Miete erfolgt jährlich zum 15. September in Abhängigkeit<br />
der Entwicklung des Index zum Basisindex<br />
nach oben oder unten.<br />
Nebenkosten<br />
Der Generalmieter ist verpflichtet, sämtliche Mietnebenkosten<br />
für die angemieteten Flächen zu tragen<br />
und dem Vermieter etwaig ausgelegte Kosten zu<br />
erstatten. Der Vermieter kann monatliche Vorauszahlungen<br />
auf die voraussichtlich anfallenden Kosten<br />
verlangen.
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
129<br />
Instandhaltung und -setzung<br />
Die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />
und -setzung und Ausstattung sind vom Generalmieter<br />
zu tragen.<br />
Untervermietung<br />
Die Untervermietung ist im Rahmen der Zweckbestimmung<br />
der Gebäudeteile und den bestehenden<br />
behördlichen Genehmigungen erlaubt. Eine Abtretung<br />
des Generalmietvertrags bedarf der Zustimmung<br />
des Vermieters.<br />
Versicherungen<br />
Der Generalmieter versichert Sachschäden, insbesondere<br />
die Risiken Feuer und Wasser.<br />
Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Die Flächen sind nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />
in dem Zustand wie bei Übernahme duch den<br />
Generalmieter zu übergeben.<br />
Absicherungen des Generalmietvertrags<br />
Zur Absicherung der Erfüllung der Verpflichtungen<br />
des Generalmieters aus dem Generalmietvertrag hat<br />
die Muttergesellschaft PARWA S.A. gegenüber dem<br />
Vermieter / Garantienehmer eine Patronatserklärung<br />
abgegeben, in der sie erklärt, sämtlichen Rechten<br />
und Pflichten des Generalmieters als Gesamtschuldner<br />
beizutreten, so dass sie neben dem Generalmieter,<br />
gleich aus welchem Grunde, insbesondere für alle<br />
Zahlungsverpflichtungen des Generalmieters aus<br />
dem Generalmietvertrag auf erstes schriftliches Anfordern<br />
des Vermieters / Garantienehmers einsteht.<br />
Im Falle des Vorliegens eines Kündigungsgrundes<br />
gegenüber dem Generalmieter haftet der Patron für<br />
die Verpflichtungen des Generalmieters aus und im<br />
Zusammenhang mit dem Generalmietvertrag, insbesondere<br />
für rückständige Mietzahlungen, gleich<br />
einem gesamtschuldnerisch Mitverpflichteten. Es<br />
gilt luxemburgisches Recht und Gerichtsstand ist<br />
Luxemburg-Stadt.<br />
Die Absicherung der Verpflichtungen bezüglich der<br />
Gebäudeteile D und E erfolgt rechtzeitig vor Mietbeginn<br />
eines jeweiligen Einzelmietvertrags durch eine<br />
selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete<br />
Bankgarantie auf erstes Anfordern einer namhaften<br />
luxemburgischen oder europäischen Bank in<br />
Höhe eines Betrags, der das Risiko nicht an die Europäische<br />
Gemeinschaft oder - zu Bedingungen wie im<br />
Generalmietvertrag enthalten - an bonitätsstarke<br />
einwandfreie Ersatzmieter vermieteter Flächen für<br />
den gesamten Garantiezeitraum, maximal in Höhe<br />
von zwei Jahresmieten, abdeckt.<br />
Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt im Falle der Vermietung<br />
von mindestens 50 Prozent der Flächen und<br />
unter der Voraussetzung, dass es innerhalb dieses<br />
Zeitraums zu keiner Verwertung der Bankgarantien<br />
gekommen ist, eine Reduzierung des Garantiebetrags<br />
auf eine Jahresmiete. Im Übrigen erfolgt eine<br />
Freigabe nur und insoweit, als die Höhe der Bankgarantie<br />
die Jahresmiete multipliziert mit der Restlaufzeit<br />
in Jahren für den verbleibenden Garantiezeitraum<br />
übersteigt.<br />
Vermietungsauftrag<br />
Soweit die Europäische Gemeinschaft nicht von ihren<br />
Optionsrechten Gebrauch macht, erhält der Generalmieter<br />
das Recht, bonitätsstarke und einwandfreie<br />
Mieter für Ersatzmietverträge unter gleichen<br />
oder besseren Bedingungen des Generalmietvertrags<br />
beizubringen. Über den Abschluss der Mietverträge<br />
entscheidet der Verwaltungsrat der Objektgesellschaft,<br />
der eine Zustimmung nicht ohne triftigen<br />
Grund verweigern darf. Im Streitfalle wird KPMG<br />
Luxemburg als sachkundiger verbindlicher Schiedsgutachter<br />
hinzugezogen.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />
Projektverträge der Objektgesellschaft<br />
Fondskonzeption<br />
Die Objektgesellschaft hat Hannover Leasing mit<br />
Vertrag vom 31. Oktober 2008 mit der Erstellung einer<br />
Fondskonzeption beauftragt. Vertragsinhalt ist<br />
die Erstellung der Fondskonzeption im weitesten<br />
Sinne, insbesondere die Ermittlung der wirtschaftlichen<br />
Grundlagen des Investitionsvorhabens, die<br />
Entwicklung eines Konzepts zur Finanzierung der In-
130 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
vestitionskosten, die Erstellung von Liquiditäts- und<br />
Ergebnisrechnungen und die laufende Überprüfung<br />
der Konzeption. Für die vorgenannten Leistungen<br />
erhält Hannover Leasing von der Objektgesellschaft<br />
eine einmalige pauschale Vergütung von insgesamt<br />
4.200.000 Euro.<br />
Zusätzlich erhält Hannover Leasing eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung bei Abschluss eines Mietvertrags<br />
mit einem Ersatzmieter (»Ersatzmietvertrag«)<br />
zu einem höheren Mietzins als der indexierten monatlichen<br />
EG-Miete (Index ab 15. September 2006)<br />
gemäß Mietvertrag für den Gebäudeteil B vom 15.<br />
September 2006 (»indexierte EG-Jahresmiete«).<br />
Die Vergütung berechnet sich wie folgt:<br />
75 Prozent des gemäß Aktienkaufvertrags nicht anzusetzenden<br />
Objektwerts im Rahmen der Kaufpreisberechnung<br />
für die noch zu übernehmenden Gebäudeteile<br />
bei Abschluss eines Ersatzmietvertrags. Der<br />
nicht anzusetzende Objektwert beträgt 50 Prozent<br />
des Überschusses des 17,95-fachen der Differenz aus<br />
dem gemäß Ersatzmietvertrag höheren Jahresmietzins<br />
zur indexierten EG-Jahresmiete.<br />
Die Vergütungen sind jeweils mit Leistungserbringung<br />
und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der<br />
Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug möglich sein<br />
sollte, ist Hannover Leasing berechtigt, zur Umsatzsteuer<br />
zu optieren, und erhöht sich die Vergütung gegebenenfalls<br />
um die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />
Hannover Leasing haftet gegenüber der Objektgesellschaft<br />
für eigenes wie auch das Verschulden ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Ein Anspruch hieraus ist auf den Ersatz<br />
des Schadens, höchstens aber auf die vereinbarte<br />
Vergütung beschränkt. Hannover Leasing haftet<br />
nicht für den Eintritt der von der Objektgesellschaft<br />
angestrebten wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen,<br />
für die steuerliche und rechtliche Beurteilung<br />
sowie für die Bonität der Vertragspartner des Auftraggebers.<br />
Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem Grund<br />
kündbar. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht<br />
und Gerichtsstand ist München.<br />
Vermittlung des Fremdkapitals<br />
Hannover Leasing wurde von der Objektgesellschaft<br />
beauftragt, das erforderliche Fremdkapital in Höhe<br />
von 245.000.000 Euro zu vermitteln, insbesondere<br />
die Identifizierung und Kontaktaufnahme mit an der<br />
Gewährung von Darlehen interessierten Banken,<br />
Aushandeln der Bestimmungen der Verträge und gegebenenfalls<br />
die Überwachung der Einhaltung der<br />
Formalitäten in Bezug auf diese Bankkredite. Die<br />
vertragliche Vereinbarung wurde zum 31. Oktober<br />
2008 schriftlich fixiert. Hannover Leasing haftet für<br />
eigenes wie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Vermittlung<br />
erhält Hannover Leasing von der Objektgesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von insgesamt<br />
4.900.000 Euro, die bei Rechnungsstellung fällig ist.<br />
Soweit der Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />
möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />
zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht sich die<br />
Vergütung gegebenenfalls um die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />
Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />
Grund kündbar. Der Vertrag unterliegt deutschem<br />
Recht und Gerichtsstand ist München.<br />
Vermittlung des Eigenkapitals<br />
Die Objektgesellschaft hat mit Vertrag vom 31. Oktober<br />
2008 Hannover Leasing mit der Eigenkapitalvermittlung<br />
beauftragt. Vertragsinhalt ist die Vermittlung<br />
des gesamten notwendigen Eigenkapitals der<br />
Fondsgesellschaft in Höhe von bis zu 230.606.000<br />
Euro. Die vereinbarte Vergütung beträgt 11.100.000<br />
Euro. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht in<br />
dem Umfang, in dem Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
beigetreten sind. Der Anspruch auf die<br />
Vergütung entsteht auch dann, wenn der Platzierungsgarant<br />
das Kommanditkapital übernommen<br />
hat. Soweit der Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />
möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />
zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht<br />
sich die Vergütung gegebenenfalls um die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer. Für die Beschaffung des notwendigen<br />
Eigenkapitals kann sich Hannover Leasing<br />
Dritter bedienen. Die Objektgesellschaft ist berechtigt,<br />
direkt Verträge zur Einwerbung von Kommanditkapital<br />
mit Vertriebspartnern von Hannover Leasing<br />
abzuschließen. In diesem Fall vermindert sich
Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
131<br />
die vereinbarte Vergütung für Hannover Leasing anteilig<br />
um diejenigen Beträge, die von der Objektgesellschaft<br />
aufgrund der direkt abgeschlossenen Verträge<br />
zur Vermittlung von Eigenkapital geschuldet<br />
werden. Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />
Grund kündbar. Der Auftragnehmer haftet für eigenes<br />
wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt<br />
nicht bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und<br />
Leben. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />
Gerichsstand ist München.<br />
Platzierungsgarantievertrag<br />
Delta Vermietungsgesellschaft mbH (»Garant«) hat<br />
gegenüber der Objektgesellschaft eine Platzierungsgarantie<br />
in Höhe von bis zu 230.606.000 Euro abgegeben,<br />
wonach sie garantiert, das Kommanditkapital,<br />
das nicht bis zum 31. Dezember 2009 durch Dritte<br />
gezeichnet wurde, selbst zu übernehmen oder die<br />
Fondsgesellschaft wirtschaftlich so zu stellen, als sei<br />
sie selbst als Kommanditistin beigetreten (z. B. durch<br />
Stellung von Fremdkapital). Die Kosten eines solchen<br />
Fremdkapitals trägt der Garant. Im Gegenzug erhält<br />
der Garant eine Verzinsung, die so bemessen ist,<br />
dass sich für die Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />
der steuerlichen Auswirkungen keine<br />
Abweichungen ergeben gegenüber dem Fall, dass<br />
vollplatziert wäre bzw. der Garant selbst als Kommanditist<br />
/ Gesellschafter beigetreten wäre.<br />
Der Garant ist im Falle der Stellung von Fremdkapital<br />
jederzeit berechtigt, das von ihm geleistete Fremdkapital<br />
durch Kommanditkapital zu ersetzen. Der<br />
Garant ist nach Inanspruchnahme und Übernahme<br />
des Kommanditkapitals berechtigt, das von ihm<br />
übernommene Kommanditkapital weiter zu platzieren.<br />
Der Garant erhält für die Übernahme der Platzierungsgarantie<br />
von der Objektgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von 6.500.000 Euro. Soweit der<br />
Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug möglich sein<br />
sollte, ist der Garant berechtigt, zur Umsatzsteuer zu<br />
optieren, und erhöht sich die Vergütung gegebenenfalls<br />
um die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist fällig mit Leistung der letzten zur Schließung<br />
des Fonds erforderlichen Kommanditeinlage bzw.<br />
mit Erfüllung der Platzierungsgarantie durch den<br />
Platzierungsgaranten. Der Vertrag unterliegt deutschem<br />
Recht und Gerichtsstand ist München.<br />
Die Objektgesellschaft wird ihre sämtlichen Ansprüche<br />
und Rechte gegen den Garanten an die Landesbank<br />
Hessen-Thüringen zur Besicherung der EK-<br />
Vorfinanzierung abtreten.<br />
Assetmanagement<br />
Die Objektgesellschaft hat Hannover Leasing am<br />
31. Oktober 2008 mit dem laufenden Assetmanagement<br />
beauftragt. Dies betrifft insbesondere die<br />
Überwachung der Rechnungslegung und Buchführung<br />
der Objektgesellschaft, Überprüfung der Steuererklärungen<br />
Objektgesellschaft, Überwachung der<br />
Cash-Flow-Ströme, Überwachung des Objektverwalters,<br />
Abstimmung und Überprüfung des jährlichen<br />
Businessplans mit dem Objektverwalter, Überwachung<br />
des Vermietungsmanagements, Mitwirkung<br />
bei der Aufbereitung der Berichterstattung an<br />
die Fondsgesellschaft. Hannover Leasing kann sich<br />
hierzu auch Dritter bedienen. Sofern rechtliche und/<br />
oder steuerliche Beratung erforderlich wird, beauftragt<br />
der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung<br />
des Auftraggebers geeignete Berufsträger und<br />
koordiniert diese. Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich<br />
keine Leistungen, die unter das Rechtsberatungsgesetz<br />
fallen. Für ihre Tätigkeit erhält Hannover<br />
Leasing eine einmalige pauschale Vergütung<br />
von 750.000 Euro, welche bei Rechnungsstellung fällig<br />
wird. Ab dem Jahr 2012 erhält Hannover Leasing<br />
eine jährliche pauschale Vergütung von 350.000 Euro.<br />
Die jährliche pauschale Vergütung ist erstmals am<br />
30. September 20012 fällig. Sie erhöht sich jährlich,<br />
erstmals am 30. Dezember 2013 um 2,2 Prozent, jeweils<br />
bezogen auf die jährliche Vergütung des Vorjahres.<br />
Soweit der Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />
möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />
zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöhen<br />
sich die Vergütungen gegebenenfalls um die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer. Mit der laufenden Vergütung<br />
sind keine Tätigkeiten mit abgegolten, die mit besonderem<br />
Aufwand durchgeführt werden, z. B. die<br />
Projektsteuerung im Falle des Baus von Erweiterungsflächen,<br />
Verkauf von Anlagevermögen oder<br />
Gesellschaftsanteilen, Durchführung von Restruktu-
132 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />
rierungsmaßnahmen oder Begleitung von Aktivbzw.<br />
Passivprozessen. Für solche Tätigkeiten erhält<br />
der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung in<br />
marktüblicher Höhe. Für die Vermittlung einer Neuvermietung<br />
erhält Hannover Leasing eine Provision<br />
in Höhe der zweifachen anfänglichen Netto-Monatsmiete.<br />
Erfolgt eine zusätzliche Nutzungsüberlassung<br />
von Flächen an Nutzer, die bereits Nutzer im<br />
Objekt sind, reduziert sich die Vergütung um 50 Prozent.<br />
Soweit die Vermittlung durch von Hannover<br />
Leasing beauftragte Makler erfolgt und die Maklerprovision<br />
vom Auftraggeber übernommen wird, entfällt<br />
der Vergütungsanspruch insoweit.<br />
Hannover Leasing ist berechtigt, die laufende Liquidität<br />
der Gesellschaft zu marktüblichen Konditionen<br />
anzulegen (Cash Management). Aus dem Ertrag dieser<br />
Geldanlage erhält der Geschäftsbesorger eine<br />
marktübliche variable Vergütung. Ferner ersetzt der<br />
Auftraggeber dem Auftragnehmer die bei ihm entstandenen,<br />
nachgewiesenen und erforderlichen<br />
Drittkosten.<br />
Hannover Leasing haftet für eigenes wie das Verschulden<br />
ihrer Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzungen<br />
von Körper, Gesundheit und Leben.<br />
Der Vertrag ist für die Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 fest abgeschlossen<br />
und nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />
Für besondere Leistungen außerhalb des Vertragsgegenstands<br />
sind gesondert Vergütungen zu vereinbaren.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />
Gerichtsstand ist München.
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
133<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen, veröffentlichten<br />
Verwaltungsanweisungen sowie der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte. Zu Einzelheiten wird auf<br />
die folgenden Ausführungen verwiesen.<br />
Einleitung<br />
Die folgende Darstellung basiert auf der Steuergesetzgebung<br />
in Luxemburg und in Deutschland, auf<br />
dem Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet<br />
der Ertragsteuern zwischen dem Großherzogtum<br />
Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland<br />
vom 23. August 1958, zuletzt geändert durch<br />
Protokoll vom 15. Juni 1973 (nachfolgend »DBA<br />
Luxemburg«), der dazu ergangenen Rechtsprechung,<br />
den Verlautbarungen der Finanzverwaltung und der<br />
Literatur (Stand: Oktober 2008). Sie steht unter dem<br />
Vorbehalt der steuerlichen Anerkennung durch die<br />
Finanzverwaltung in Luxemburg und in Deutschland.<br />
Die folgende Darstellung gibt die für den Anleger<br />
wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
der hier angebotenen Beteiligungsmöglichkeit<br />
und die steuerliche Behandlung der durch die Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft erzielten Einkünfte<br />
wieder. Eine umfassende Behandlung sämtlicher<br />
steuerrelevanter Auswirkungen für den Anleger erfordert<br />
die Kenntnis seiner individuellen steuerlichen<br />
Situation, die dem Anbieter weder vor noch nach<br />
dem Beitritt des Anlegers bekannt ist. Die Darstellung<br />
beruht daher auf Annahmen, die nicht für jeden<br />
Anleger erfüllt sein müssen und zu einer abweichenden<br />
steuerlichen Beurteilung führen können.<br />
Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn<br />
die Beteiligung an der Fondsgesellschaft von einem<br />
Gewerbetreibenden erworben und dem Betriebsvermögen<br />
zugeordnet wird.<br />
Die folgende Darstellung der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen<br />
einer Beteiligung an der HANNO-<br />
VER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH &<br />
Co. KG (nachfolgend »Fondsgesellschaft«) basiert<br />
auf den folgenden Prämissen:<br />
−Der Anleger ist in Deutschland wohnhaft und nur<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.<br />
−Der Anleger hält seine Fondsbeteiligung im Privatvermögen.<br />
−Der Anleger (oder im Falle unentgeltlicher<br />
Rechtsnachfolge: sein Rechtsnachfolger) hält<br />
seine Fondsbeteiligung für mehr als zehn Jahre.<br />
Da es sich dabei nur um eine allgemeine steuerliche<br />
Würdigung handelt, sollte der Anleger seine persönliche<br />
steuerliche Situation mit seinem steuerlichen<br />
Berater klären.<br />
Laufende Besteuerung auf der Ebene<br />
der Gesellschaften<br />
Qualifikation der Objektgesellschaft nach<br />
luxemburgischem Steuerrecht<br />
Abweichend von der gewöhnlichen Kategorisierung<br />
einer Société Civile (S.C.) nach luxemburgischem<br />
Steuerrecht als steuertransparente Gesellschaft<br />
handelt es sich bei der Objektgesellschaft aufgrund<br />
ihrer gesellschaftsvertraglichen Ausgestaltung um<br />
eine Organisationsform des privaten Rechts mit kollektivem<br />
Charakter (organisme à caractère collectif)<br />
im Sinne des Art. 159 (1) A.7. a) des Luxemburger Einkommensteuergesetzes<br />
(»LuxEStG«). Die Objektgesellschaft<br />
stellt folglich zivilrechtlich eine Personengesellschaft<br />
dar, die jedoch für Zwecke der<br />
Luxemburger Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />
als Kapitalgesellschaft behandelt wird.<br />
Laufende Besteuerung der Objektgesellschaft in<br />
Luxemburg<br />
Körperschaftsteuerpflicht in Luxemburg<br />
Die Objektgesellschaft wird in Luxemburg steuerlich<br />
wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Sie unterliegt<br />
deshalb der jährlichen Körperschaftsteuer<br />
(impôt sur le revenu des collectivités) und der kommunalen<br />
Gewerbesteuer (impôt commercial communal)<br />
auf ihren Nettogewinn.<br />
Der Luxemburger Körperschaftsteuersatz beträgt<br />
zurzeit maximal 22 Prozent. Zusätzlich wird derzeit<br />
ein Solidaritätszuschlag von vier Prozent der Luxem-
134 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
burger Körperschaftsteuer erhoben (Beitrag zum Arbeitslosenfonds).<br />
Der maximale Steuersatz beträgt<br />
demnach für das Steuerjahr 2008 22,88 Prozent.<br />
Nach dem im Luxemburger Parlament eingebrachten<br />
Gesetzesentwurf Nr. 5924 (das »Gesetz 5924«) wird<br />
der Körperschaftsteuersatz ab 1. Januar 2009 auf 21<br />
Prozent abgesenkt. Der maximale Steuersatz würde<br />
dann 21,84 Prozent betragen.<br />
Nach Auffassung der Luxemburger Steuerverwaltung<br />
ist die Objektgesellschaft – unabhängig von ihrer tatsächlichen<br />
Tätigkeit – gewerbesteuerpflichtig. Die<br />
Luxemburger Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag<br />
der Objektgesellschaft für die Gemeinden<br />
erhoben. Bemessungsgrundlage für den Gewerbeertrag<br />
ist der nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes<br />
zu ermittelnde Gewinn aus dem<br />
Gewerbebetrieb. Durch Hinzurechnungen und<br />
Kürzungen ergibt sich hieraus der Gewerbeertrag.<br />
Der Gewerbesteuersatz für die Stadt Luxemburg beträgt<br />
zurzeit 6,75 Prozent. Die Gewerbesteuer gilt<br />
seit dem Steuerjahr 2002 nicht mehr als Betriebsausgabe,<br />
d. h. sie ist bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer<br />
der Objektgesellschaft daher nicht abzugsfähig.<br />
Im Steuerjahr 2008 beträgt die gesamte<br />
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerlast, inklusive<br />
Solidaritätszuschlag, demnach 29,63 Prozent.<br />
Sollte das Gesetz 5924, wie es derzeit im Luxemburger<br />
Parlament eingebracht wurde, in Kraft treten,<br />
würde die gesamte Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerlast,<br />
inklusive Solidaritätszuschlag, demnach<br />
im Steuerjahr 2009 28,59 Prozent betragen.<br />
Unter Zugrundelegung der Einkunftsermittlungsvorschriften<br />
des luxemburgischen Steuerrechts erzielt<br />
die Objektgesellschaft aus der Vermietung des Bürokomplexes<br />
»An der Drosbach« während des Prognosezeitraums<br />
und unabhängig von einem möglicherweise<br />
später erfolgenden Verkauf der Immobilie<br />
einen Totalüberschuss.<br />
Die Objektgesellschaft unterliegt der Luxemburger<br />
Vermögensteuer (»VSt«). Der VSt-Satz beträgt zurzeit<br />
0,5 Prozent. Die Vermögensteuer ist nicht von<br />
der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Die unbeschränkte<br />
Vermögensteuerpflicht erstreckt sich auf<br />
den Einheitswert des Gesamtvermögens zum 1. Januar<br />
jedes Jahres (§ 1 (2) VStG iVm § 73 BewG). Bei<br />
der Bewertung des Betriebsvermögens der Objektgesellschaft<br />
sind die Wirtschaftsgüter, für die ein<br />
Einheitswert festgestellt wurde, mit diesem anzusetzen.<br />
Soweit kein Einheitswert für ein Wirtschaftsgut<br />
vorliegt, ist dessen Wert z. B. auf Basis des gemeinen<br />
Wertes, des Teilwerts oder des Nennwerts zu<br />
bestimmen. Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
sind abzuziehen, soweit sie mit dem Betrieb<br />
in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.<br />
Der Einheitswert für die fertiggestellte<br />
Immobilie steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, da sich der Bürokomplex »An<br />
der Drosbach« derzeit noch teilweise im Bau befindet<br />
und der Einheitswertbescheid der luxemburgischen<br />
Steuerbehörden noch nicht vorliegt. Nach<br />
mündlicher Auskunft der zuständigen luxemburgischen<br />
Steuerbehörde (Section des évaluations immobilières)<br />
dürfte der Einheitswert für den fertiggestellten<br />
Bürokomplex »An der Drosbach« insgesamt<br />
ca. 4.500.000 Euro betragen. Abzüglich der Verbindlichkeiten<br />
aus dem langfristigen Darlehen in Höhe<br />
von 245.000.000 Millionen Euro entsteht somit nach<br />
Einheitswerten ein negatives Gesamtvermögen, so<br />
dass über den Prognosezeitraum voraussichtlich keine<br />
Vermögensteuer anfallen wird.<br />
Bestimmung der Besteuerungsgrundlage<br />
Ermittlung des steuerlichen Gewinns<br />
Auf Ebene der Objektgesellschaft ist der Gewinn aus<br />
den gewerblichen Einkünften durch Bestandsvergleich<br />
zu ermitteln (Art. 18 LuxEStG). Dabei entspricht<br />
der Gewinn dem Unterschied zwischen dem<br />
Betriebsvermögen am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres,<br />
vermehrt um die im Wirtschaftsjahr<br />
getätigten Entnahmen und vermindert um die im<br />
Wirtschaftsjahr erbrachten Einlagen. Nettoverluste<br />
aus gewerblichen Gewinnen sind ohne Zeitbegrenzung<br />
vortragbar (Art. 114 Lux EStG).<br />
Die steuerliche Behandlung der Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung der Fondsstruktur,<br />
die von der Objektgesellschaft getragen werden,<br />
sind je nach Art der Aufwendung entweder zu akti-
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
135<br />
vieren oder sofort als Aufwand abzugsfähig. Bei gewerblichen<br />
Gewinnen sind Aufwendungen, die zu<br />
den Anschaffungskosten gehören, zu aktivieren und<br />
abzuschreiben (Kaufpreis, Aktiengebühren, Umsatzsteuer<br />
sowie sonstige Steuern, die bei dem Kauf anfielen,<br />
Gutachterkosten, Vermittlungskommissionen,<br />
Eigenkapitalvermittlungsprovision, sowie gegebenenfalls<br />
nachträgliche Verbesserungskosten).<br />
Andere Aufwendungen in Zusammenhang mit der<br />
Struktur, wie z. B. die Finanzierungszinsen der Objektgesellschaft,<br />
sind sofort abzugsfähig.<br />
Welche Kosten aktivierungspflichtig und welche sofort<br />
abzugsfähig sind, wurde im Einvernehmen mit<br />
der Luxemburger Steuerdirektion als auch mit der<br />
zuständigen Steuerbehörde bereits festgelegt und in<br />
den Prognoserechnungen entsprechend berücksichtigt.<br />
Bewertung von Wirtschaftsgütern<br />
Das Luxemburger Steuerrecht folgt den Bewertungsprinzipien<br />
des Handelsrechts mit Ausnahme von<br />
ausdrücklich abweichenden Bestimmungen im Steuerrecht<br />
(Art. 40 LuxEStG). Die abnutzbaren Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten, vermindert<br />
um die Abschreibungen, zu bewerten. Ist der Teilwert<br />
niedriger, so kann dieser angesetzt werden.<br />
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (Grund und Boden,<br />
Beteiligungen, selbst erstellter Geschäfts- oder<br />
Firmenwert) sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
oder dem niedrigeren Teilwert<br />
anzusetzen. Eine Überschreitung des letzten Bilanzansatzes<br />
ist zulässig, jedoch bilden die Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten die Höchstbewertungsgrenze.<br />
Absetzungen für Abnutzung<br />
Die Absetzung für Abnutzung kann in Luxemburg<br />
linear oder degressiv bemessen werden. Bei der linearen<br />
Methode werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer verteilt. Abschreibungen<br />
für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche<br />
Abnutzung sind zulässig. Die degressive Methode,<br />
d. h. die Abschreibung nach einem Hundertsatz<br />
vom Buchwert, ist bei körperlichen Anlagegütern<br />
mit Ausnahme von Gebäuden zulässig. In der Regel<br />
richtet sich die Abschreibungsdauer nach der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer. Gemäß Verwaltungspraxis,<br />
vom Gesetz nicht abweichend vorgeschrieben,<br />
sind die in Deutschland gültigen<br />
AfA-Tabellen anwendbar. Die Nutzungsdauer von<br />
gewerblich genutzten Gebäuden kann sich auf eine<br />
Dauer von 20 bis 50 Jahren erstrecken. Die Objektgesellschaft<br />
wird die Gebäude über einen Zeitraum<br />
von 40 Jahren und wesentliche Gebäudeteile wie<br />
z. B. Aufzüge über zehn Jahre linear abschreiben.<br />
Von diesen AfA-Grundlagen kann jedoch abgewichen<br />
werden, sofern sich hierfür in der Zukunft wirtschaftliche<br />
Gründe ergeben.<br />
Rücklagen und Rückstellungen<br />
Grundsätzlich sind Rücklagen nicht abzugsfähig. Für<br />
die Objektgesellschaft bestehen keine besonderen<br />
Vorschriften zur Bildung von Rücklagen.<br />
Rückstellungen für Risiken und Lasten (provisions<br />
pour risques et charges) dürfen gebildet werden,<br />
wenn die zu deckenden Verluste oder Lasten präzise<br />
umschrieben sind und sie im Wirtschaftsjahr, in dem<br />
sie gebucht werden, ihren Ursprung haben, jedoch<br />
über den genauen Betrag noch Ungewissheit besteht.<br />
Zinssicherungsgeschäft<br />
Zinszahlungen unter dem Kreditvertrag sind im konkreten<br />
Fall abzugsfähig, da die Objektgesellschaft<br />
insoweit steuerpflichtige Einkünfte aus der Immobilie<br />
erzielt und die Finanzierung der Objektgesellschaft<br />
im Einklang mit den luxemburgischen Eigenkapitalregeln<br />
steht.<br />
Aus luxemburgischer steuerlicher Sicht ist das Zinssicherungsgeschäft<br />
(bzw. der Zins-Swap) der Objektgesellschaft<br />
ein eigenständiges Rechtsgeschäft.<br />
Soweit die Objektgesellschaft von der Bank unter<br />
dem Zinssicherungsgeschäft Zahlungen erhält, sind<br />
diese einerseits zu versteuernde Einkünfte der Objektgesellschaft.<br />
Andererseits sind Zahlungen unter<br />
dem Zinssicherungsgeschäft von der Objektgesellschaft<br />
an die Bank abzugsfähig.
136 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
Grundsteuer<br />
Die Objektgesellschaft ist Eigentümerin der Immobilien<br />
und somit grundsteuerpflichtig. Gemäß § 1 des<br />
Luxemburger Grundsteuergesetzes sind die Gemeinden<br />
berechtigt, eine Grundsteuer als Gemeindesteuer<br />
von dem in ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitz<br />
zu erheben. Zum Grundbesitz zählt neben dem landund<br />
forstwirtschaftlichen Vermögen das Grundvermögen<br />
sowie das Betriebsvermögen, soweit es in<br />
Betriebsgrundstücken besteht.<br />
Für die Besteuerung ist der Einheitswert nach den<br />
Vorschriften des luxemburgischen Bewertungsgesetzes<br />
maßgebend. Ausgangspunkt für die Berechnung<br />
der Grundsteuer ist der Steuermessbetrag, der<br />
durch die Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl)<br />
auf den Einheitswert ermittelt wird. Die<br />
Steuermesszahlen sind je nach der wirtschaftlichen<br />
Nutzung des Grundstücks zwischen sechs Promille<br />
und zehn Promille gestaffelt. Für Grundstücke in der<br />
Gemeinde Luxemburg, auf denen ein Bürogebäude<br />
nach 1944 fertiggestellt wurde, beträgt die Steuermesszahl<br />
zehn Promille.<br />
Die Grundsteuer wird ermittelt durch Anwendung<br />
des von der Gemeinde festgelegten Hebesatzes auf<br />
den Steuermessbetrag. Der Hebesatz für Bürogebäude<br />
in der Gemeinde Luxemburg beträgt zurzeit<br />
750 Prozent. Die Grundsteuer kann von der Bemessungsgrundlage<br />
der Körperschaftsteuer abgezogen<br />
werden. Steuerschuldner ist der Eigentümer der Immobilie.<br />
Er kann diese Haftung nicht auf den Mieter<br />
übertragen, bzw. der Steuerbehörde die Übertragung<br />
der Grundsteuerlast entgegenhalten.<br />
Rückkauf von Anteilen<br />
Ab dem Jahr 2011 wird die Objektgesellschaft konzeptgemäß<br />
jährlich zum Verkehrswert eigene Anteile<br />
im gleichen Verhältnis von ihren Gesellschaftern zurückkaufen.<br />
Die eigenen Anteile werden nicht annulliert,<br />
sondern werden weiterhin im Betriebsvermögen<br />
gehalten. Fortan entfallen auf diese Anteile<br />
keine Stimmrechte und Gewinnanteile. Es handelt<br />
sich hierbei um einen einfachen Rückkauf der Anteile<br />
und nicht um eine Kapitalreduzierung oder eine<br />
quellensteuerpflichtige Dividendenausschüttung.<br />
Da der Rückkauf der Anteile zu ihrem Marktwert erfolgt,<br />
stellt dieser Rückkauf auch keine verdeckte<br />
Gewinnausschüttung dar.<br />
Soweit die Objektgesellschaft entweder mehr als<br />
zehn Prozent ihrer eigenen Anteile oder Anteile mit<br />
einem Anschaffungspreis von mehr als 1,2 Millionen<br />
Euro hält und diese zum Abschluss des Kalenderjahres<br />
gehalten wurden, sind diese Anteile von der<br />
Vermögensteuer befreit. Der Anteilsrückkauf löst in<br />
Luxemburg weder Grunderwerbsteuer aus noch begründet<br />
er eine Gewerblichkeit, da die Anteile an der<br />
Objektgesellschaft nicht an Dritte verkauft werden.<br />
Besteuerung der Gesellschaften nach deutschem<br />
Steuerrecht<br />
Das deutsche Steuerrecht behandelt Personengesellschaften<br />
als »transparent«. Dies bedeutet, dass<br />
die Einkünfte im Zusammenhang mit der Vermietung<br />
des Gebäudekomplexes »An der Drosbach« und einer<br />
möglichen Veräußerung unmittelbar dem Anleger<br />
entsprechend seiner jeweiligen Beteiligungsquote<br />
zugerechnet und bei diesem nach seinen<br />
persönlichen Besteuerungsmerkmalen besteuert<br />
werden. Für deutsche Besteuerungszwecke gelten<br />
die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />
und die Objektgesellschaft jeweils zum Zeitpunkt<br />
des Beitritts der Anleger als vermögensverwaltende,<br />
nicht gewerblich geprägte Personengesellschaften.<br />
Objektgesellschaft<br />
Die Objektgesellschaft (société civile nach Luxemburger<br />
Recht) ist aus deutscher Sicht eine transparente<br />
Personengesellschaft. Da es sich um eine ausländische<br />
Gesellschaft handelt, ist für die steuerliche<br />
Einordnung die Rechtsform der Luxemburger société<br />
civile mit den deutschen Rechtsformen zu vergleichen.<br />
Eine Bindung an die steuerliche Qualifikation<br />
nach den Vorschriften des Luxemburger Steuerrechts<br />
besteht nicht.<br />
Dieser so genannte Typenvergleich ergibt, dass die<br />
Luxemburger société civile mit den Merkmalen der<br />
deutschen Personengesellschaften in den wesentlichen<br />
Punkten übereinstimmt und somit – ebenso<br />
wie die deutschen Personengesellschaften – als
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
137<br />
steuerlich transparent angesehen wird. Der Typenvergleich<br />
ist zunächst abstrakt anhand des Leitbildes<br />
des ausländischen Rechtsgebildes, wie es sich aus<br />
dem ausländischen Gesellschaftsrecht ergibt, zu<br />
führen (BFH-Urteil vom 23. Juni 1992, BStBl II 972).<br />
Danach ist die société civile einer deutschen Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts vergleichbar.<br />
Bei einem konkreten Typenvergleich prüft die Finanzverwaltung<br />
unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen<br />
Ausgestaltung die nachfolgenden<br />
Umstände ab (BMF-Schreiben vom 19. März 2004,<br />
BStBl I 411 zur amerikanischen LLC): Die Gesellschafter<br />
der Objektgesellschaft haften unbeschränkt und<br />
persönlich für Verbindlichkeiten der Objektgesellschaft,<br />
die Zurechnung der Gewinnanteile erfolgt bei<br />
den Gesellschaftern unabhängig von einem Auszahlungsbeschluss,<br />
die Objektgesellschaft ist in kein öffentliches<br />
Handels- oder Unternehmensregister eingetragen,<br />
die Anteile sind nicht frei übertragbar und<br />
die Gesellschaft endet bei Tod eines Gesellschafters.<br />
Es bestehen für die Objektgesellschaft keine Vorschriften<br />
über die Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung.<br />
Da diese Aspekte neben der organisatorischen Ausgestaltung<br />
des Gesellschaftsvertrags zu berücksichtigten<br />
sind, ist die Objektgesellschaft insgesamt aus<br />
deutscher Sicht als Personengesellschaft zu<br />
qualifizieren, denn die überwiegende Anzahl der<br />
Merkmale, die von der Finanzverwaltung für die Abgrenzung<br />
von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft<br />
herangezogen werden, sprechen für die<br />
Qualifikation als Personengesellschaft. Dies bedeutet,<br />
dass die von der Objektgesellschaft erzielten<br />
Einkünfte über die Beteiligungsgesellschaft und die<br />
Fondsgesellschaft den Anlegern direkt zugerechnet<br />
werden. Steuerpflichtig in Deutschland sind nur die<br />
Anleger selbst.<br />
Die Objektgesellschaft wird lediglich ihre eigenen<br />
Immobilien verwalten und hieraus Mieteinnahmen<br />
erzielen. Eine gewerbliche Tätigkeit neben der Vermietung<br />
ist nicht geplant. Die Gesellschaft erzielt<br />
somit – aus deutscher Sicht – Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG.<br />
Aufgrund der geplanten Haltedauer von über zehn<br />
Jahren wird bei planmäßiger Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
kein gewerblicher Grundstückshandel<br />
begründet (zum gewerblichen Grundstückshandel<br />
vgl. auch unten D II. 4.). Eine Umqualifizierung der<br />
Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />
§ 15 EStG kommt daher nicht in Betracht.<br />
Die Objektgesellschaft ist nicht »gewerblich geprägt«<br />
im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Gewerblich<br />
geprägt sind Personengesellschaften, bei denen<br />
ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften<br />
persönlich haftende Gesellschafter sind<br />
und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter<br />
sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Für die<br />
Objektgesellschaft trifft dies nicht zu, weil die<br />
Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Beitritts<br />
der Anleger als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
dieser Gesellschaft weder Kapitalgesellschaft noch<br />
gewerblich geprägte Personengesellschaft ist.<br />
Die Objektgesellschaft ist somit lediglich vermögensverwaltend<br />
tätig und erzielt im Rahmen ihrer<br />
Vermietungstätigkeit Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung gemäß § 21 EStG. In geringem Umfang<br />
wird die Gesellschaft allerdings auch Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG erzielen, etwa<br />
wenn die Liquiditätsreserve oder die Einnahmen aus<br />
der Vermietung kurzfristig angelegt werden.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />
GmbH & Co. Beteiligungs KG (Beteiligungsgesellschaft<br />
oder Beteiligungs KG) ist zum Zeitpunkt des<br />
Beitritts der Anleger eine vermögensverwaltende<br />
Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Die gewerbliche<br />
Prägung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG wird<br />
dadurch ausgeschlossen, dass die Managementgesellschaft<br />
als Kommanditistin zur Geschäftsführung<br />
befugt ist. Der Gesellschaftszweck der Beteiligungsgesellschaft<br />
besteht im mittelbaren Halten und Vermieten<br />
des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«.<br />
Eine eigene gewerbliche Tätigkeit wird die Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht aufnehmen.<br />
Auch aufgrund ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />
erzielt die Beteiligungsgesellschaft keine ge-
138 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
werblichen Einkünfte (so genannte Infektion, vgl.<br />
§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), da die Objektgesellschaft<br />
ebenfalls nur vermögensverwaltend tätig ist. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
wird aus Luxemburger Sicht<br />
als Kapitalgesellschaft qualifiziert. Dies ist aber aus<br />
deutscher Sicht unerheblich, weil aus deutscher<br />
Sicht eine autonome Qualifikation nach den deutschen<br />
Regeln zwingend ist.<br />
Unter Zugrundelegung der Einkunftsermittlungsvorschriften<br />
des deutschen Steuerrechts erzielt die Objektgesellschaft<br />
und damit mittelbar die Beteiligungsgesellschaft<br />
aus der Vermietung des<br />
Gebäudekomplexes »An der Drosbach« unabhängig<br />
von einem möglicherweise später erfolgenden Verkauf<br />
der Immobilie während des Prognosezeitraums<br />
voraussichtlich einen Totalüberschuss.<br />
Fondsgesellschaft<br />
Auch die Fondsgesellschaft ist als vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
strukturiert. Sie ist zum Zeitpunkt des Beitritts der<br />
Anleger nicht gewerblich geprägt, weil die Managementgesellschaft<br />
als Kommanditistin zur Geschäftsführung<br />
befugt ist. Auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
wird keine eigene gewerbliche Tätigkeit<br />
ausgeübt. Eine gewerbliche Infektion aufgrund der<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft (§ 15 Abs.<br />
3 Nr. 1 EStG) scheidet aus, weil weder Beteiligungsgesellschaft<br />
noch Objektgesellschaft gewerblich tätige<br />
Mitunternehmerschaften sind. Auch unter Berücksichtigung<br />
der eigenen Kosten der<br />
Fondsgesellschaft erzielt diese unabhängig von<br />
einem möglicherweise später erfolgenden Verkauf<br />
der Immobilie während des Prognosezeitraums voraussichtlich<br />
einen Totalüberschuss.<br />
Laufende Besteuerung der Anleger<br />
Besteuerung der Anleger in Luxemburg<br />
Die Anleger sind in Luxemburg nicht steuerpflichtig,<br />
weil die luxemburgischen Steuerbehörden die Objektgesellschaft<br />
und die Beteiligungsgesellschaft als<br />
intransparent behandeln. Die Besteuerung in Luxemburg<br />
erfolgt unmittelbar bei der Objektgesellschaft,<br />
die der Körperschaftsteuer unterliegt. Die Anleger<br />
haben daher keine Steuererklärungen in Luxemburg<br />
abzugeben.<br />
Besteuerung der Anleger in Deutschland<br />
Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
Alle weltweiten Einkünfte einer natürlichen Person<br />
mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in<br />
Deutschland unterliegen grundsätzlich der deutschen<br />
Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag<br />
sowie eventuell der Kirchensteuer. Die Besteuerung<br />
umfasst alle inländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen<br />
sowie die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />
im Ausland erzielt (Welteinkommensprinzip).<br />
Für die ausländischen Einkünfte, die die Anleger im<br />
Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
erzielen, nehmen sowohl Deutschland<br />
als auch Luxemburg Besteuerungsrechte in Anspruch.<br />
Ob und in welchem Umfang zwischen zwei Staaten<br />
eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann,<br />
richtet sich vorrangig nach einem zwischen diesen<br />
Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
in dem die beiderseitigen Besteuerungsrechte<br />
zugewiesen werden. Zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und dem Großherzogtum<br />
Luxemburg besteht ein solches Doppelbesteuerungsabkommen<br />
auf dem Gebiet der Ertragsteuern<br />
(Abkommen vom 23. August 1958, zuletzt geändert<br />
durch Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni 1973).<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
Gemäß Artikel 4 DBA Luxemburg liegt das Recht zur<br />
Besteuerung von Immobilieneinkünften, die eine<br />
Person mit Wohnsitz in Deutschland durch in Luxemburg<br />
belegenen Immobilien erzielt, beim Großherzogtum<br />
Luxemburg. Deutschland hat also kein Besteuerungsrecht<br />
für die Einkünfte, die durch die
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
139<br />
Vermietung der Immobilien erzielt werden. Gemäß<br />
Artikel 20 Abs. 2 DBA Luxemburg werden die in<br />
Luxemburg besteuerten Einkünfte im Wohnsitzstaat<br />
Deutschland von der Bemessungsgrundlage ausgenommen;<br />
es gilt also die so genannte Freistellungsmethode.<br />
Soweit die Anleger ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
im Privatvermögen halten, erzielen sie<br />
(mittelbar) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
gemäß § 21 EStG. Da nicht inländische, sondern<br />
Luxemburger Immobilien vermietet werden, sind die<br />
Einkünfte in Deutschland von der Steuer freigestellt<br />
(Art. 20 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 DBA Luxemburg). Dies<br />
bedeutet zugleich, dass im Zusammenhang mit diesen<br />
Einkünften stehende Werbungskosten einschließlich<br />
Sonderwerbungskosten gemäß § 3c EStG<br />
nicht abzugsfähig sind. Dazu zählen auch Luxemburger<br />
Steuern (z. B. Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer).<br />
Für die Einkünfte aus den Luxemburger Immobilien<br />
gilt nach gegenwärtiger Rechtslage der so genannte<br />
»Progressionsvorbehalt« gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2<br />
DBA Luxemburg, § 32b EStG. Das bedeutet, dass für<br />
die übrigen in Deutschland zu versteuernden Einkünfte<br />
der Steuersatz anzuwenden ist, der sich ergibt,<br />
wenn auch die Luxemburger Einkünfte mit in<br />
die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen<br />
werden. Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung<br />
den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 im<br />
Kabinett beschlossen. Darin ist u. a. vorgesehen,<br />
dass Einkünfte aus im EU-Ausland belegenen Immobilien<br />
ab 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt<br />
unterworfen werden. Die Verabschiedung dieses<br />
Gesetzes steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch aus.<br />
Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte<br />
sind nach den Regeln des deutschen Einkommensteuerrechts<br />
zu ermitteln. Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung (§§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 21<br />
EStG) werden als Überschuss der Einnahmen über die<br />
Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) ermittelt.<br />
Wesentliche Faktoren für das steuerliche Ergebnis<br />
werden die Mieteinnahmen, die Finanzierungsaufwendungen,<br />
die Abschreibungen auf die Gebäude<br />
und die sonstigen laufenden Kosten sein. Darüber<br />
hinaus sind mögliche Sonderwerbungskosten der<br />
Anleger im Rahmen des etwaigen Progressionsvorbehalts<br />
zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Frage,<br />
ob bestimmte Ausgaben sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />
oder aktivierungspflichtige Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten darstellen, ist insbesondere<br />
das BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />
2003, IV C 3 – S 2253a – 48/03 – (»5. Bauherrenerlass«),<br />
zu beachten.<br />
Voraussetzung für die Anerkennung einer steuerlich<br />
relevanten Vermietungstätigkeit ist, dass auf Ebene<br />
der Gesellschaften sowie auf der Ebene der Anleger<br />
die Absicht besteht, auf Dauer nachhaltig Überschüsse<br />
zu erzielen (Totalüberschuss), d. h. ein positives<br />
Gesamtergebnis in der Zeit von der Gründung<br />
bzw. seit Erwerb der Gesellschaftsanteile bis zur Veräußerung<br />
oder Aufgabe der Beteiligung.<br />
Unter Zugrundelegung der oben genannten Einkunftsermittlungsvorschriften<br />
erzielt der Anleger<br />
aus der Vermietung des Gebäudekomplexes »An der<br />
Drosbach« unabhängig von einem möglicherweise<br />
später erfolgenden Verkauf der Immobilie während<br />
des Prognosezeitraums voraussichtlich einen Totalüberschuss.<br />
Eventuelle Sonderwerbungskosten des<br />
Anlegers sind bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.<br />
Jeder Anleger muss aus diesem Grund auch<br />
für sich selbst unter Einbeziehung seiner Sonderwerbungskosten<br />
prüfen, ob er einen Totalüberschuss<br />
erzielt. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />
sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand<br />
der Vermietertätigkeit erfüllt. Das ist zunächst derjenige,<br />
in dessen Namen die Mietgegenstände vermietet<br />
sind. Zur Einkünftezurechnung ist aber nicht<br />
ausschließlich das Außenverhältnis entscheidend.<br />
Auch derjenige, der nicht selbst nach außen als Vermieter<br />
auftritt, kann dann Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung erzielen, wenn er die Vermieterinitiative<br />
und das Vermieterrisiko trägt. Durch die in<br />
den Gesellschaftsverträgen geregelten Einflussnahmemöglichkeiten<br />
der Anleger ist sichergestellt, dass<br />
diesen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
zugerechnet werden können.
140 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Einkommensteuer<br />
Die Objektgesellschaft wird zur Sicherung ihrer Liquidität<br />
und zur Wahrung von eventuellen mietrechtlichen<br />
Verpflichtungen eine Liquiditätsreserve<br />
vorhalten, die in Luxemburg verzinslich angelegt<br />
wird. Aus dieser Anlage erzielt der Anleger auf Ebene<br />
der Objektgesellschaft in Luxemburg in geringem<br />
Umfang auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
Für derartige Einkünfte hat Deutschland grundsätzlich<br />
das Besteuerungsrecht (Art. 14 DBA Luxemburg).<br />
Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Ansicht,<br />
dass auch für Zinseinkünfte, die mit der Bewirtschaftung<br />
von Immobilien eng zusammenhängen, der<br />
Zinsartikel des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens<br />
gilt.<br />
Weil die Kapitaleinkünfte, die die Objektgesellschaft<br />
erzielt, aus Luxemburger Sicht jedoch zu den gewerblichen<br />
Einkünften des Körperschaftsteuersubjekts<br />
Objektgesellschaft zählen, besteht ein Qualifikationskonflikt.<br />
Aus Luxemburger Sicht ist Art. 5 DBA<br />
Luxemburg anzuwenden, so dass die Einkünfte in<br />
Luxemburg zu versteuern sind. Gemäß dem Entwurf<br />
eines BMF-Schreibens zur Anwendung von DBA auf<br />
Personengesellschaften folgt die deutsche Finanzverwaltung<br />
in diesen Fällen der Einordnung nach dem<br />
ausländischen Steuerrecht und wendet die hierfür<br />
geltende DBA-Vorschrift an (Entwurf eines BMF-<br />
Schreibens zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen<br />
auf Personengesellschaften vom<br />
10. Mai 2007, Az. IV B 4 – S 1300/07/0006, Tz. 4.1.3.3.1).<br />
Da das Schreiben lediglich im Entwurf vorliegt, besteht<br />
diesbezüglich keine Rechtssicherheit.<br />
Im Falle der Objektgesellschaft sind daher die Zinsen<br />
in Deutschland (gegebenenfalls nach Durchführung<br />
eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 22 DBA<br />
Luxemburg) voraussichtlich steuerfrei. Erfolgt die<br />
Freistellung dieser Einkünfte von der deutschen Besteuerung,<br />
gilt zwar nach gegenwärtiger Rechtslage<br />
grundsätzlich der Progressionsvorbehalt, dieser hat<br />
aber wegen des nachstehend erläuterten linearen<br />
Tarifs bei Kapitaleinkünften (so genannte »Abgeltungsteuer«)<br />
keine Auswirkungen. Nur wenn der Anleger<br />
gemäß § 32d Abs. 6 EStG die Einbeziehung<br />
sämtlicher Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zur<br />
Einkommensteuer beantragt, wirken sich die in<br />
Deutschland steuerfreien Kapitaleinkünfte durch<br />
den Progressionsvorbehalt (nach dem zurzeit geltenden<br />
Recht; zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts<br />
siehe II. 2.) auf den Steuersatz der übrigen<br />
Einkünfte aus.<br />
Zinseinnahmen durch die Anlage von liquiden Mitteln<br />
auf der Ebene der Fondsgesellschaft oder der<br />
Beteiligungsgesellschaft müssen hingegen in<br />
Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert<br />
werden. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer.<br />
Dies bedeutet, dass eine Kapitalertragsteuer in<br />
Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
einbehalten wird. Diese Steuer hat in der Regel abgeltende<br />
Wirkung. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen ist der<br />
Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen.<br />
Lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe<br />
von aktuell 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung)<br />
kann als Werbungskosten für den<br />
Anleger berücksichtigt werden. Dieser besondere<br />
Steuersatz gilt nicht nur beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer,<br />
sondern grundsätzlich auch im Rahmen<br />
einer Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 32d<br />
Abs. 4 EStG). Auf Antrag können die Kapitaleinkünfte<br />
jedoch auch in die Veranlagung zusammen mit<br />
den übrigen Einkünften einbezogen werden, wenn<br />
dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist.<br />
Kirchensteuer<br />
Die Kirchensteuer wird beim Abzug und Einbehalt<br />
von Kapitalertragsteuer nur berücksichtigt, wenn der<br />
Kirchensteuerpflichtige einen schriftlichen Antrag<br />
bei dem Kreditinstitut stellt. Da Kirchensteuerpflichtiger<br />
und Kontoinhaber (Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft)<br />
nicht identisch sind, kann ein<br />
entsprechender Antrag nicht gestellt werden, so<br />
dass das Kreditinstitut die Kirchensteuer beim Kapitalertragsteuerabzug<br />
nicht berücksichtigen wird.<br />
Daher wird die Kirchensteuer bei der Veranlagung zur<br />
Einkommensteuer erhoben. Der Kirchensteuerpflichtige<br />
muss hierfür eine Steuererklärung abgeben.<br />
Eine Veranlagung der Kirchensteuer erfolgt auch<br />
dann, wenn die Zinseinnahmen zu dem besonderen
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
141<br />
Steuersatz von 25 Prozent (Abgeltungsteuer, s. o.) im<br />
Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Anlegers<br />
besteuert werden. In diesen Fällen ermäßigt<br />
sich die Abgeltungsteuer um 25 Prozent der auf die<br />
Kapitalertragsteuer anfallenden Kirchensteuer. Ein<br />
Sonderausgabenabzug im Rahmen der Veranlagung<br />
zur Einkommensteuer für diese Kirchensteuer ist<br />
darüber hinaus nicht möglich.<br />
Thesaurierungsbegünstigung<br />
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde ab<br />
dem Veranlagungszeitraum 2008 die Begünstigung<br />
nicht entnommener Gewinne eingeführt. Danach<br />
können thesaurierte (nicht ausgeschüttete oder<br />
entnommene) Gewinne auf Antrag mit einem Steuersatz<br />
von 28,25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />
besteuert werden, vgl. § 34a EStG n.<br />
F. Voraussetzung für einen Antrag auf Anwendung<br />
des besonderen Steuersatzes ist, dass Einkünfte aus<br />
Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder<br />
selbstständiger Arbeit vorliegen, und dass der Anleger<br />
mit mehr als zehn Prozent beteiligt ist bzw. sein<br />
Anteil am Gewinn mehr als 10.000 Euro beträgt. Bei<br />
späterer Entnahme, Betriebsveräußerung oder -aufgabe,<br />
weiteren Gestaltungsmöglichkeiten oder auf<br />
Antrag erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 Prozent.<br />
Das Wahlrecht auf Thesaurierungsbegünstigung findet<br />
hier keine Anwendung, da die Fondsgesellschaft<br />
(wie auch die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft)<br />
vermögensverwaltend tätig ist und<br />
damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
bzw. aus Kapitalvermögen erzielt.<br />
Verrechnung von Verlusten<br />
Verluste, die deutschen Steuerpflichtigen aus ausländischen<br />
Aktivitäten zugerechnet werden, können<br />
in Deutschland nur sehr eingeschränkt berücksichtigt<br />
werden. Bei den Einkünften aus (mittelbarer)<br />
Vermietung und Verpachtung der Luxemburger Immobilien<br />
ist nach zurzeit geltendem Recht § 2a Abs. 1<br />
Nr. 6 Buchst. a EStG anzuwenden (zu den Änderungen<br />
des geplanten Jahressteuergesetzes 2009<br />
siehe unten). Eine Verlustverrechnung ist somit nur<br />
möglich mit anderen - positiven - Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung von Luxemburger Immobilien.<br />
Verluste können auch mit künftigen positiven<br />
Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung<br />
Luxemburger Immobilien verrechnet werden,<br />
also insbesondere mit späteren Überschüssen aus<br />
der mittelbaren Beteiligung an der Objektgesellschaft.<br />
Da diese Einkünfte aber ohnehin von der<br />
deutschen Steuer freigestellt sind, wirkt sich diese<br />
Verlustverrechnung nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />
(nach dem zurzeit geltenden Recht;<br />
zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts siehe<br />
»Vermeidung der Doppelbesteuerung«) aus.<br />
Ein negativer Progressionsvorbehalt gemäß § 32b<br />
EStG, also die Berücksichtigung von Auslandsverlusten<br />
bei der Bestimmung des Steuersatzes, scheidet<br />
nach Ansicht der Finanzverwaltung aufgrund von<br />
§ 2a EStG für mögliche Verluste aus der Vermietung<br />
der Luxemburger Immobilien ebenfalls aus. Die Abschaffung<br />
des Progressionsvorbehalts (siehe »Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung«) beinhaltet auch<br />
die Abschaffung eines etwaigen negativen Progressionsvorbehalts.<br />
Die nachfolgenden Verlustbeschränkungsmöglichkeiten<br />
finden nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />
Anwendung:<br />
−Für<br />
Steuerstundungsmodelle ist die Verlustausgleichsbeschränkung<br />
nach § 15b EStG zu beachten<br />
(§ 21 Abs. 1 S. 2 EStG), die auf jeder Beteiligungsstufe<br />
gesondert zu prüfen ist. § 15b<br />
EStG enthält ein begrenztes Verlustverrechnungsverbot<br />
mit der Maßgabe, dass Verluste<br />
nur mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle<br />
verrechnet werden können. Ein<br />
Steuerstundungsmodell setzt eine modellhafte<br />
Gestaltung zwecks Verrechnung negativer Einkünfte<br />
mit positiven Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsquellen voraus. Das zugrunde liegende<br />
Konzept muss - wenigstens in der Anfangsphase<br />
- auf die Erzielung negativer Einkünfte<br />
abzielen. Modellhaft sind alle Fondsbeteiligungen,<br />
die auf einem vorkonzipierten Vertragswerk<br />
beruhen, das dem Anleger - wie auch<br />
bei der hier angebotenen Beteiligungsmöglichkeit<br />
- keine ins Gewicht fallende Einflussmöglichkeit<br />
auf Vertragsabschluss und Geschäfts-
142 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
führung lässt. § 15b EStG führt zu einer<br />
Verlustausgleichsbeschränkung, wenn die Verlustgrenze<br />
von zehn Prozent des Eigenkapitals<br />
überschritten wird. Die Summe der prognostizierten<br />
Verluste müsste zehn Prozent des gezeichneten<br />
Kapitals in der Anfangsphase übersteigen.<br />
Der Anbieter geht nach der<br />
Prognoserechnung davon aus, dass in der Anfangsphase<br />
mit kumulierten Verlusten von nicht<br />
mehr als zehn Prozent des gezeichneten Kapitals<br />
zu rechnen ist und somit § 15b EStG nicht zu<br />
einer Einschränkung der Verlustverrechnung<br />
führt. Eine weitere Verlustverrechnungsbeschränkung<br />
ergibt sich durch § 15a EStG in Verbindung<br />
mit § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG, von der die<br />
Kommanditisten einer Personengesellschaft<br />
(Anleger) erfasst werden. Danach darf der einem<br />
Anleger zuzurechnende Verlustanteil nur mit<br />
zukünftigen positiven Einkünften aus der<br />
Fondsbeteiligung verrechnet werden, soweit<br />
für ihn ein negatives Kapitalkonto entsteht oder<br />
sich erhöht. Da jedoch für den Anleger in<br />
Deutschland plangemäß keine steuerrelevanten<br />
Verluste entstehen werden, findet § 15a EStG<br />
voraussichtlich keine Anwendung.<br />
Vielfach wird angenommen, dass die weitgehenden<br />
Beschränkungen der Verrechnung von ausländischen<br />
Verlusten gegen die Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts<br />
verstoßen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes<br />
2009 (siehe »Vermeidung der Doppelbesteuerung«)<br />
sieht vor, das Verbot zur<br />
Verrechnung von Auslandsverlusten gemäß § 2a EStG<br />
insoweit einzuschränken, als Verluste aus EU-Mitgliedsstaaten<br />
betroffen sind. Dies soll nach der Gesetzesbegründung<br />
aber nicht gelten, wenn – wie<br />
hier der Fall – in einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
für die jeweilige Einkunftsart die Freistellungsmethode<br />
vereinbart ist.<br />
Selbst bei einer planmäßigen Verabschiedung des<br />
Jahressteuergesetzes 2009, die zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung im Bundesrat noch nicht erfolgt<br />
ist, wäre somit eine Verrechnung von möglichen Verlusten<br />
aus der Vermietung des Gebäudekomplexes<br />
»An der Drosbach« mit deutschen positiven Einkünften<br />
nicht möglich.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />
und die Objektgesellschaft sind aus deutscher Sicht<br />
keine gewerblichen Unternehmen und unterliegen<br />
gemäß § 2 Abs. 1 GewStG nicht der Gewerbesteuer.<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Die aus der Beteiligung dem Anleger zugerechneten<br />
und in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen<br />
dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent<br />
der darauf festgesetzten Einkommensteuer.<br />
Kirchensteuer<br />
Auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen<br />
nicht konfessionsloser Anleger aus der Fondsbeteiligung<br />
wird, abhängig von der Konfession des Anlegers<br />
und dem jeweils anwendbaren Landeskirchensteuergesetz,<br />
Kirchensteuer erhoben, soweit<br />
steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland bestehen.<br />
Die konkrete Ausgestaltung der Kirchensteuer ist je<br />
nach Bundesland unterschiedlich geregelt und entzieht<br />
sich daher einer allgemeinen Darstellung. Die<br />
Erhebung der Kirchensteuer bei Zinseinnahmen, die<br />
der Abgeltungsteuer unterliegen, ist vorstehend unter<br />
»Einkünfte aus Kapitalvermögen« beschrieben.<br />
Besteuerung des Anteilsrückkaufs<br />
Ab dem Jahr 2011 wird die Objektgesellschaft konzeptgemäß<br />
eigene Anteile im gleichen Verhältnis<br />
von ihren Gesellschaftern zum Verkehrswert zurückkaufen.<br />
Dieser Rückkauf der eigenen Anteile ist<br />
steuerlich unbeachtlich, weil die Objektgesellschaft<br />
aus deutscher Sicht transparent ist und der Rückkauf<br />
somit aus steuerlicher Sicht ein Insichgeschäft der<br />
Beteiligungsgesellschaft darstellt. Die Erträge aus<br />
der Bewirtschaftung der Immobilien werden bereits<br />
auf der Ebene der Objektgesellschaft versteuert;<br />
dies wird - aufgrund der steuerlichen Transparenz -<br />
auch der Beteiligungsgesellschaft zugerechnet.
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
143<br />
Steuerliche Behandlung bei<br />
Beendigung der Kapitalanlage<br />
Besteuerung in Luxemburg<br />
Veräußerung der Immobilie durch die<br />
Objektgesellschaft<br />
Die direkte Veräußerung der Immobilie durch die Objektgesellschaft<br />
löst Luxemburger Grunderwerbsteuer<br />
aus, die mit einem Satz von zehn Prozent auf den<br />
Verkaufspreis der Immobilie erhoben wird. Die<br />
Grunderwerbsteuer ist gemäß dem luxemburgischen<br />
code civil (Zivil-Gesetzbuch) vom Käufer zu tragen,<br />
es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wird etwas<br />
anderes vereinbart. Der Veräußerungsgewinn ist<br />
in Luxemburg zu versteuern. Ausnahmen können in<br />
bestimmten Fällen gelten, wenn stille Reserven auf<br />
Ersatzbeschaffungen übertragen werden. Der Veräußerungsgewinn<br />
wird durch den Unterschied zwischen<br />
Nettobuchwert (d.h. unter Berücksichtigung<br />
der AfA) und Verkaufspreis ermittelt, abzüglich der<br />
mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Kosten.<br />
Beim Veräußerungsgewinn werden allerdings<br />
Wertsteigerungen nur insoweit erfasst, als sie nicht<br />
inflationsbedingt sind.<br />
Veräußerung der Objektgesellschaft durch die<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Anteilsübertragungen von Personengesellschaften,<br />
deren Vermögen zum Teil aus Grundbesitz besteht,<br />
lösen ebenfalls Luxemburger Grunderwerbsteuer in<br />
Höhe von zehn Prozent aus. Eine Veräußerung der<br />
Anteile an der Objektgesellschaft durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
unterliegt demnach der Luxemburger<br />
Grunderwerbsteuer.<br />
Veräußerung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft<br />
Im Fall einer Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft fällt<br />
keine Grunderwerbsteuer an. Das luxemburgische<br />
Grunderwerbsteuerrecht kennt den Begriff der Steuertransparenz<br />
nicht, und die Qualifikation des Gesellschaftsvermögens<br />
stellt auf die formaljuristische<br />
Definition des Eigentums ab. Folglich unterliegt die<br />
Anteilsübertragung einer Personengesellschaft, die<br />
nicht unmittelbare Eigentümerin einer Luxemburger<br />
Immobilie ist, nicht der Grunderwerbsteuer.<br />
Aufgrund der nach dem Luxemburger Steuerrecht<br />
bestehenden steuerlichen Intransparenz der Beteiligungsgesellschaft<br />
stellt die Veräußerung der Anteile<br />
an der Beteiligungsgesellschaft auch ertragsteuerlich<br />
keinen in Luxemburg steuerpflichtigen Tatbestand<br />
dar.<br />
Besteuerung in Deutschland<br />
Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung<br />
der Immobilie<br />
Verkauft die Objektgesellschaft die Immobilie unmittelbar,<br />
hat Deutschland nach dem DBA Luxemburg<br />
kein Besteuerungsrecht. Da Luxemburg das Besteuerungsrecht<br />
für sich in Anspruch nimmt, ist für<br />
die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG kein Raum. Es<br />
kommt nur zu einer Besteuerung in Luxemburg.<br />
Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Beim Verkauf der Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft<br />
durch die Anleger wirkt sich die unterschiedliche<br />
steuerliche Qualifikation in Luxemburg<br />
und Deutschland der Beteiligungsgesellschaft und<br />
der Objektgesellschaft aus.<br />
Aus Luxemburger Sicht wird eine Beteiligung an einer<br />
Kapitalgesellschaft veräußert. Das Besteuerungsrecht<br />
wird - sofern der Vorgang überhaupt dem<br />
Luxemburger Steuerrecht unterliegt - nach Art. 16<br />
DBA Luxemburg der Bundesrepublik Deutschland<br />
zugewiesen. Eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />
in Luxemburg erfolgt daher nicht.<br />
Aus Sicht des deutschen Steuerrechts werden - mittelbar<br />
- die Luxemburger Immobilien veräußert. Der<br />
Verkauf von Anteilen an einer vermögensverwaltenden<br />
Personengesellschaft steht einer Veräußerung<br />
der anteiligen Wirtschaftsgüter gleich (vgl. § 23 Abs.<br />
1 Satz 4 EStG). Nach Art. 4 DBA Luxemburg hätte allein<br />
Luxemburg ein Besteuerungsrecht. Da Luxemburg<br />
sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt,<br />
nimmt Deutschland nach § 50d Abs. 9 Nr. 1 EStG das<br />
Besteuerungsrecht für sich in Anspruch. Die steuerlichen<br />
Folgen der Veräußerung der Anteile an der
144 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
Fondsgesellschaft hängen daher davon ab, ob der<br />
Veräußerungsgewinn nach dem nationalen Recht in<br />
Deutschland steuerpflichtig ist.<br />
Werden die Anteile an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen<br />
gehalten, so fällt der Verkauf als privates<br />
Veräußerungsgeschäft unter § 23 EStG. Gemäß<br />
§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG gilt der Verkauf der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft als Verkauf der<br />
anteiligen Wirtschaftsgüter, mithin der von der<br />
Objektgesellschaft gehaltenen Grundstücke. Ein<br />
Veräußerungsgewinn ist steuerbar, wenn der Verkauf<br />
innerhalb der »Spekulationsfrist« des § 23 Abs.<br />
1 Nr. 1 EStG von zehn Jahren erfolgt. Erfolgt der Verkauf<br />
der Beteiligung an der Fondsgesellschaft außerhalb<br />
der Spekulationsfrist, kann der Veräußerungsgewinn<br />
in Deutschland nach der derzeitigen<br />
Rechtslage und nach planmäßiger Entwicklung des<br />
Fonds nicht besteuert werden (vgl. aber die Ausführungen<br />
zum gewerblichen Grundstückshandel).<br />
Veräußert ein Anleger seinen Anteil an einen Dritten,<br />
etwa auf einem Zweitmarkt, bestimmten sich die<br />
maßgeblichen Fristen für den Anleger und den Erwerber<br />
nach dem Verkaufszeitpunkt. Sind also für<br />
den Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine<br />
zehn Jahre vergangen, führt der Verkauf möglicherweise<br />
zu einem Veräußerungsgewinn, der in Deutschland<br />
zu versteuern ist.<br />
Das Verschenken eines Fondsanteils während des<br />
Zehn-Jahres-Zeitraums kann ebenfalls Einkommensteuer<br />
auslösen, weil zusammen mit dem Fondsanteil<br />
die anteiligen Schulden der Objektgesellschaft,<br />
der Beteiligungsgesellschaft und der<br />
Fondsgesellschaft mit übertragen werden, so dass<br />
insoweit ein teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft<br />
vorliegt und eine neue Zehn-Jahres-Frist in Gang<br />
gesetzt wird. Eine beabsichtigte Schenkung könnte<br />
zudem die Einkünfteerzielungsabsicht beeinträchtigen.<br />
Im Fall der beabsichtigten Schenkung eines<br />
Fondsanteils ist daher der steuerliche Berater einzuschalten.<br />
Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
Bei einer Veräußerung von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft treten<br />
dieselben Rechtsfolgen ein wie bei der Veräußerung<br />
der Anteile an der Fondsgesellschaft. Auch dies<br />
gilt als (anteilige) Veräußerung der Immobilie.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Ein Veräußerungsgewinn unterliegt unabhängig von<br />
der Haltedauer der Immobilie oder des Gesellschaftsanteils<br />
der Einkommensteuer, wenn die Veräußerung<br />
den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels<br />
erfüllt. Dies hätte zur Folge, dass dem Anleger<br />
aus dem Beteiligungsangebot gewerbliche Einkünfte<br />
im Sinne des § 15 EStG zugerechnet würden. Hierdurch<br />
können sich vor allem auch steuerliche Auswirkungen<br />
für andere Grundstücksgeschäfte des<br />
Anlegers ergeben.<br />
Den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels<br />
haben die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung<br />
insbesondere anhand der so genannten Drei-<br />
Objekt-Grenze geprüft (BMF-Schreiben vom 26.<br />
März 2004, Az. IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl 2004 I<br />
434). Diese Grenze hat allerdings nur indizielle Bedeutung.<br />
Danach liegt ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
im Regelfall vor, wenn der Steuerpflichtige<br />
mehr als drei Objekte in einem engen<br />
zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb veräußert<br />
und mit Veräußerungsabsicht gehandelt hat.<br />
Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sind<br />
Grundstücke jeder Art, auch wenn sie im Ausland belegen<br />
sind, unabhängig von Größe, Wert oder Nutzungsart,<br />
gleich ob bebaut oder unbebaut. Auch<br />
Grundstücksgeschäfte im Rahmen eines Einzelunternehmens<br />
oder einer Personengesellschaft sollen<br />
jeweils als ein Objekt berücksichtigt werden. Ein enger<br />
zeitlicher Zusammenhang ist regelmäßig dann<br />
anzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen Erwerb<br />
(oder Errichtung oder Modernisierung) und Verkauf<br />
eines Objekts nicht mehr als fünf Jahre beträgt<br />
(nachfolgend »Besitzdauer«). Für »Branchenkundige«<br />
ist eine Besitzdauer von zehn Jahren relevant.<br />
Für Fondsgesellschaften nimmt die Finanzverwaltung<br />
regelmäßig Branchennähe an, die auch für den
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
145<br />
Anleger gelten soll, so dass bei einer Veräußerung<br />
innerhalb der Zehn-Jahres-Frist ein enger zeitlicher<br />
Zusammenhang anzunehmen ist.<br />
Für das vorliegende Beteiligungsangebot ist zunächst<br />
auf Ebene der Objektgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Fondsgesellschaft zu<br />
ermitteln, ob diese einen gewerblichen Grundstückshandel<br />
betreiben. Bei planmäßiger Entwicklung des<br />
Fonds ist dies nicht der Fall, weil die Immobilien mehr<br />
als zehn Jahre gehalten werden sollen.<br />
Die Finanzverwaltung hat in dem bereits erwähnten<br />
BMF-Schreiben dargelegt, unter welchen Bedingungen<br />
bei Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft<br />
ein gewerblicher Grundstückshandel auf Gesellschafterebene<br />
anzunehmen ist:<br />
Ist eine Grundstücksgesellschaft lediglich vermögensverwaltend<br />
tätig und begründet nicht bereits<br />
selbst einen gewerblichen Grundstückshandel (und<br />
hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen),<br />
ist jede Grundstücksveräußerung auf<br />
Ebene der Gesellschaft dem Gesellschafter als Zählobjekt<br />
im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze zuzurechnen.<br />
Eine solche Veräußerung gilt jedoch nur<br />
dann als Zählobjekt, wenn der Gesellschafter an der<br />
Gesellschaft zu mindestens zehn Prozent beteiligt<br />
ist oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />
oder des Anteils an dem veräußerten Grundstück bei<br />
einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent mehr<br />
als 250.000 Euro beträgt.<br />
Veräußert der Gesellschafter seine Beteiligung an einer<br />
vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft,<br />
so ist nach dem o. g. Erlass der Finanzverwaltung<br />
die Veräußerung der Beteiligung einer<br />
(anteiligen) Grundstücksveräußerung gleichzustellen.<br />
Dabei werden dem Gesellschafter so viele Grundstücke<br />
zugerechnet, wie sich Grundstücke im Gesellschaftsvermögen<br />
befinden. Die vorstehenden<br />
Grundsätze sollen allerdings nach dem o. g. Erlass<br />
der Finanzverwaltung auf Beteiligungsveräußerungen<br />
nur anzuwenden sein, wenn der Gesellschafter<br />
mit mindestens zehn Prozent beteiligt ist oder -<br />
bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent<br />
- der Verkehrswert seines Anteils mehr als 250.000<br />
Euro im Veräußerungszeitpunkt beträgt. Bei der Ermittlung<br />
der vorgenannten Grenzen spielen auch<br />
Währungsgewinne, Wertsteigerungen der Immobilie<br />
und etwaige Fremdfinanzierungen eine Rolle, da sie<br />
die Höhe des Verkehrswertes zum Veräußerungszeitpunkt<br />
beeinflussen.<br />
Folge einer Zurechnung der unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Veräußerung der Immobilie wäre, dass die<br />
Veräußerung für die Beurteilung zu berücksichtigen<br />
ist, ob auf Ebene des Anlegers der Tatbestand des<br />
gewerblichen Grundstückshandels verwirklicht ist.<br />
Durch die (anteilige) Veräußerung allein, aber auch<br />
im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze im Zusammenhang<br />
mit weiteren Grundstücksgeschäften des Anlegers<br />
kann auf Anlegerebene ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel vorliegen.<br />
Anlegern, die einen höheren Anteil an der Fondsgesellschaft<br />
zeichnen möchten, wird empfohlen, die<br />
individuellen Auswirkungen eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels (z. B. Versteuerung von Veräußerungsgewinnen,<br />
Gewerbesteuerpflicht) vor dem<br />
Erwerb eines Fondsanteils sowie einer beabsichtigten<br />
Anteilsveräußerung durch den eigenen steuerlichen<br />
Berater überprüfen zu lassen.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Der Verkauf der Luxemburger Immobilien durch die<br />
Objektgesellschaft und der Verkauf von Anteilen an<br />
den beteiligten Gesellschaften löst keine deutsche<br />
Grunderwerbsteuer aus, weil die Immobilien keine<br />
inländischen Grundstücke im Sinne des § 1 GrEStG<br />
sind.
146 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
Umsatzsteuer<br />
Besteuerung in Luxemburg<br />
Die Vermietung von Grundstücken ist in Luxemburg<br />
in der Regel von der Umsatzsteuer befreit und gibt<br />
dem Vermieter kein Recht auf Vorsteuerabzug. Allerdings<br />
kann der Vermieter gemäß Art. 45 des Luxemburger<br />
Umsatzsteuergesetzes unter bestimmten<br />
Voraussetzungen auf die Befreiung verzichten und<br />
diese Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen.<br />
Zurzeit sind die Immobilien der Objektgesellschaft,<br />
mit Ausnahme der Vermietung an die Banque et<br />
Caisse d´Epargne de l´Etat, Luxembourg, fast ausschließlich<br />
umsatzsteuerpflichtig vermietet. Die Vermietung<br />
an die Europäische Gemeinschaft erfolgt<br />
zwar ohne Umsatzsteuer, berechtigt aber dennoch<br />
zum Vorsteuerabzug.<br />
Das Luxemburger Umsatzsteuerrecht stellt grundsätzlich<br />
zwei unterschiedliche Methoden zur Aufteilung<br />
der Vorsteuerbeträge zur Verfügung:<br />
−die Regelaufteilungsmethode nach dem Prorata-Satz<br />
(Umsatzschlüssel); oder<br />
−auf Basis einer wirtschaftlichen Zurechnung<br />
(méthode de l’affectation réelle), die vom<br />
Grundsatz her eine Einzelzurechnung ist.<br />
−Die von anderen Unternehmern in Rechnung<br />
gestellte Umsatzsteuer kann zurzeit somit<br />
überwiegend als Vorsteuer geltend gemacht<br />
werden. Die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer<br />
unterliegt jedoch einem zehnjährigen Berichtigungszeitraum,<br />
sollten die Bedingungen in<br />
Zukunft nicht mehr erfüllt sein. Die Objektgesellschaft<br />
hätte dann eine Berichtigung des<br />
Vorsteuerabzugs in Höhe eines Ausgleichsbetrags<br />
von 1/10 pro Jahr durchzuführen, soweit<br />
während dieses Zeitraums die Bedingungen<br />
nicht erfüllt waren.<br />
Besteuerung in Deutschland<br />
Die Fondsgesellschaft gilt nicht als Unternehmerin<br />
im Sinne des § 2 UStG. Über das mittelbare Halten<br />
der Immobilien in der Objektgesellschaft als Objektgesellschaft<br />
hinaus übt sie keine Tätigkeit aus. In<br />
dem bloßen Erwerb, Halten und Veräußern von ge-<br />
sellschaftsrechtlichen Beteiligungen liegt grundsätzlich<br />
keine unternehmerische Tätigkeit (EuGH-<br />
Urteil vom 29. April 2004, EGHE 2004, 4319, Rn. 57 ff.,<br />
BMF-Schreiben vom 26. Januar 2007, IV A 5 – S-7300<br />
– 10/07, Rn. 3). Darüber hinaus stellt auch die Aufnahme<br />
der Gesellschafter durch die Fondsgesellschaft<br />
gegen Zahlung der Pflichteinlage keine umsatzsteuerbare<br />
Dienstleistung gegen Entgelt an die<br />
beitretenden Gesellschafter dar (EuGH-Urteil<br />
»KapHag Renditefonds« vom 26. Juni 2003, Az.<br />
C-442/01, EGHE 2003, 6851). Die Fondsgesellschaft<br />
führt damit keine umsatzsteuerbaren Umsätze aus.<br />
Aus diesem Grund ist der Vorsteuerabzug nach § 15<br />
UStG ausgeschlossen.<br />
Im Ergebnis wirken sich die Bruttobeträge (inklusive<br />
Umsatzsteuer) bei der Fondsgesellschaft erfolgswirksam<br />
aus, bzw. sind für etwaige Abschreibungen<br />
die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer zu<br />
berücksichtigen.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Derzeit besteht zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg<br />
kein Abkommen zur Verringerung und zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dies bedeutet,<br />
dass beide Staaten ihr Besteuerungsrecht unbeschränkt<br />
ausüben können. Soweit die Anleger ihren<br />
Wohnsitz nicht in Luxemburg haben, fällt in Luxemburg<br />
weder eine Erbschaftsteuer noch eine Nachlasssteuer<br />
im Zusammenhang mit den Anteilen der<br />
Fondsgesellschaft an.<br />
Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert<br />
unentgeltliche Vermögensübergänge, entweder<br />
von Todes wegen oder durch Schenkung unter<br />
Lebenden. Da der Anleger annahmegemäß seinen<br />
Wohnsitz im Inland (Deutschland) hat, besteht für<br />
den Begünstigten eine unbeschränkte Steuerpflicht,<br />
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a) ErbStG. Steuerpflichtiger Erwerb<br />
im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />
ist die Bereicherung des Erwerbers.
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
147<br />
Erbschaftsteuerlich ist nach Ansicht der deutschen<br />
Finanzverwaltung dahingehend zu unterscheiden,<br />
ob ein direkt gehaltener Kommanditanteil verschenkt<br />
bzw. vererbt wird oder ob die Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft über den Treuhänder gehalten<br />
wird und zivilrechtlich lediglich der Herausgabeanspruch<br />
des Treugebers gegen den Treuhänder<br />
verschenkt, bzw. vererbt wird.<br />
Direkte Kommanditbeteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Direktkommanditisten sind am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />
beteiligt. Ihnen sind die einzelnen Wirtschaftsgüter<br />
und sonstigen Besitzposten des Gesamthandsvermögens<br />
und die Gesellschaftsschulden anteilig als<br />
Bruchteilseigentum zuzurechnen (§ 10 Abs. 1 Satz 3<br />
ErbStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, R 26 Abs. 1 Satz 2 ErbStR).<br />
Bei der Bewertung der Anteile an der Fondsgesellschaft,<br />
die über die Beteiligungsgesellschaft fast 100<br />
Prozent der Anteile an der vermögensverwaltenden<br />
Objektgesellschaft hält, kommt es im Wesentlichen<br />
auf die Bewertung der Immobilie an. Hierfür ist der so<br />
genannte gemeine Wert (§ 9 Abs. 1 BewG) anzusetzen,<br />
der hier dem Verkehrswert der Immobilie entspricht.<br />
Der - in der Regel niedrigere - Ertragswert (§<br />
146 BewG) ist hier nicht anwendbar, da die Immobilie<br />
im Ausland belegen ist, § 31 i. V. m. § 9 Abs. 1 BewG.<br />
Die davon abweichende Bewertung von ausländischen<br />
Immobilien mit dem Verkehrswert verstößt<br />
nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft<br />
gegen die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs<br />
(EuGH-Urteil v. 17. Januar 2008, Az. C-<br />
256/06). Im Rahmen der aktuellen Bemühungen um<br />
eine Erbschaftsteuerreform soll diese Ungleichbehandlung<br />
beseitigt werden (vgl. die Ausführungen<br />
zur geplanten Erbschaftsteuerreform).<br />
Beim Erwerb von Todes wegen werden die anteiligen<br />
Schuldposten der Fondsgesellschaft nicht bereits<br />
bei der Ermittlung der Bereichung des Erben,<br />
sondern als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1<br />
ErbStG abgezogen.<br />
Bei einer Schenkung von Anteilen an vermögensverwaltenden<br />
Fonds wird dieser Vorgang nach gegenwärtiger<br />
Rechtslage als so genannte gemischte<br />
Schenkung beurteilt. Dies bedeutet, dass der Vermögensübergang<br />
in einen entgeltlichen und in einen<br />
unentgeltlichen Teil aufzuspalten ist. Der Erwerb ist<br />
dabei in Höhe der übernommenen Schulden als entgeltlich<br />
anzusehen, wobei zu den übernommenen<br />
Schulden auch die anteilig zuzurechnenden Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft zu rechnen sind<br />
(§ 10 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 7 ErbStG). Nur für den unentgeltlichen<br />
Teil fällt Schenkungsteuer an. Hinsichtlich<br />
des voll entgeltlichen Anteils der Schenkung<br />
kann - soweit die Übertragung innerhalb eines<br />
Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung der<br />
Beteiligung erfolgt - ein einkommensteuerlich zu<br />
berücksichtigendes Ergebnis aus einem privaten<br />
Veräußerungsgeschäft (vgl. § 23 EStG sowie die vorstehenden<br />
Erläuterungen zur Veräußerung von Anteilen<br />
an der Fondsgesellschaft) entstehen.<br />
Mittelbare Beteiligung über die<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Nach Meinung der Finanzverwaltung ist bei Übertragungen<br />
durch den Erblasser oder Schenker grundsätzlich<br />
Gegenstand der Zuwendung der Herausgabeanspruch<br />
des Treugebers auf Rückübertragung des<br />
Treuguts (Kommanditanteil) gegen den Treuhänder.<br />
Dieser Herausgabeanspruch ist als Sachleistungsanspruch<br />
aus einem gegenseitigen Vertrag, hier dem<br />
Treuhandvertrag, mit dem gemeinen Wert, der in der<br />
Regel dem Verkehrswert entspricht, zu bewerten.<br />
Erlischt im Schenkungs- oder Todesfall des Gesellschafters<br />
das Treuhandverhältnis, ist nach Ansicht<br />
der Finanzverwaltung Zuwendungsgegenstand nicht<br />
der Herausgabeanspruch des Erwerbers gegen den<br />
Treuhänder gemäß § 667 BGB, sondern die Gesellschaftsbeteiligung<br />
unmittelbar. Es gilt diesbezüglich<br />
das zu den direkt an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />
Anlegern Gesagte entsprechend. Aus Haftungsgründen<br />
für die Erben wird im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft von dieser Möglichkeit kein<br />
Gebrauch gemacht.<br />
Da, wie zuvor dargestellt, für die Bewertung der<br />
Beteiligung eines Direktkommanditisten ohnehin auf<br />
den Verkehrswert abgestellt wird, führt dies nicht zu<br />
einer Schlechterstellung eines Treugebers gegenüber<br />
einem Direktkommanditisten.
148 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
Entlastungen und Freibeträge<br />
Die Steuerentlastungstatbestände nach §§ 13a und<br />
19a ErbStG für Betriebsvermögen können nicht in<br />
Anspruch genommen werden. Es mangelt sowohl der<br />
Fondsgesellschaft als auch den übrigen Gesellschaften<br />
(Beteiligungsgesellschaft, Objektgesellschaft)<br />
an Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne.<br />
Bei der Bewertung des Herausgabeanspruchs gegen<br />
den Treuhänder ist ebenfalls kein Betriebsvermögen<br />
zu bewerten.<br />
Die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />
Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen für den Ehegatten<br />
307.000 Euro und für die Kinder 205.000 Euro.<br />
Die Freibeträge werden alle zehn Jahre neu gewährt.<br />
Diese Beträge sind für die Übertragung der Beteiligung<br />
im Todes- oder Schenkungsfall anzuwenden.<br />
Erbschaftsteuerreform<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss<br />
vom 07. November 2006 (1 BvL 10/02) entschieden,<br />
dass die uneinheitliche Wertermittlung der verschiedenen<br />
Vermögensgegenstände bei gleichem Steuertarif<br />
verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde<br />
verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008<br />
eine Neuregelung zu treffen. Bis zur Klärung der<br />
Rechtslage setzt die Finanzverwaltung deshalb Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer nur vorläufig fest. Der<br />
Bundestag hat am 27. November 2008 den Regierungsentwurf<br />
zum Erbschaftsteuerreformgesetz<br />
verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren soll<br />
noch im Jahr 2008 abgeschlossen werden.<br />
Momentan ist für Erbfälle, nicht jedoch für Schenkungen,<br />
ein bis zum 30. Juni 2009 befristet ausübbares<br />
Wahlrecht für den Steuerpflichtigen vorgesehen.<br />
Danach kann bei einem Erwerb von Todes<br />
wegen, für den die Steuer nach dem 31. Dezember<br />
2006 und vor dem 1. Januar 2009 entstanden ist, beantragt<br />
werden, das neue Recht anzuwenden mit<br />
Ausnahme der neuen Freibeträge des §16 EStG.<br />
Nach dem Gesetzesentwurf wird den Vorgaben des<br />
Bundesverfassungsgerichts folgend künftig für alle<br />
Vermögensarten der so genannte gemeine Wert, der<br />
sich am Verkehrswert orientiert, bei der Bewertung<br />
zugrunde gelegt. Bei Personengesellschaften werden<br />
daher auch stille Reserven und der Firmenwert in<br />
die Bewertung einbezogen.<br />
Änderungen werden sich auch bei der Besteuerung<br />
ergeben. Nach der geplanten Regelung kann Betriebsvermögen<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
begünstigt übertragen werden. Das gilt jedoch<br />
grundsätzlich nicht für vermögensverwaltende Personengesellschaften,<br />
deren Betriebsvermögen zu<br />
mehr als 50 Prozent aus Immobilien besteht, die Dritten<br />
zur Nutzung überlassen werden.<br />
Bei der Ermittlung des Steuertarifs werden die Tarifstufen<br />
in den Steuerklassen II und III angehoben auf<br />
30 Prozent, bei einem Erwerb von mehr als 13 Millionen<br />
Euro auf 50 Prozent. Es kommt aber auch zur Erhöhung<br />
der persönlichen Freibeträge, insbesondere<br />
in der Steuerklasse I (für nahe Angehörige wie Ehegatten<br />
und Kinder auf 500.000 Euro bzw. 400.000<br />
Euro).<br />
Investmentsteuergesetz<br />
Die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />
und die Objektgesellschaft unterliegen nicht den<br />
Vorschriften des Investmentgesetzes (InvG) und des<br />
Investmentsteuergesetzes (InvStG). Keine der Gesellschaften<br />
ist als inländisches oder ausländisches<br />
Investmentvermögen oder -anteile im Sinne des § 1<br />
Abs. 1 InvStG und § 1 InvG i.V.m. § 2 Abs. 1, 5, 8 und 9<br />
InvG zu qualifizieren. Dies beruht zum einen darauf,<br />
dass die Objektgesellschaft nicht nach dem Grundsatz<br />
der Risikomischung investiert, wie dies vom InvG<br />
und InvStG gefordert ist. Zum anderen unterliegt<br />
die Objektgesellschaft keiner Investmentaufsicht in<br />
Luxemburg. Und letztlich kann auch die Rücknahme<br />
von Anteilen an der Objektgesellschaft nicht, wie<br />
vom InvG gefordert, verlangt werden.<br />
Verfahrensrechtliche Aspekte<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und die Fondsgesellschaft<br />
unterliegen als solche nicht der Einkommen-
Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />
149<br />
steuer. Das sich aus der Fondsbeteiligung ergebende<br />
steuerliche Ergebnis (Überschuss oder Verlust) wird<br />
im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung<br />
bei der Fondsgesellschaft nach<br />
deutschen steuerlichen Vorschriften einheitlich ermittelt<br />
und unter Einbeziehung der Sondereinnahmen<br />
und Sonderwerbungskosten den Anlegern zugerechnet.<br />
Die Feststellung erfolgt nach Ablauf des<br />
Kalenderjahres auf der Grundlage der von der Fondsgesellschaft<br />
vorbereiteten Erklärungen. Das Feststellungsverfahren<br />
wird vom zuständigen Betriebsfinanzamt<br />
der Fondsgesellschaft durchgeführt.<br />
Der Anleger ist grundsätzlich verpflichtet, innerhalb<br />
der gesetzlichen Fristen eine Einkommensteuererklärung<br />
bei seinem Wohnsitzfinanzamt abzugeben<br />
(§ 25 Abs. 3 EStG). Der Bescheid über die einheitliche<br />
und gesonderte Feststellung der dem Anleger aus<br />
der Fondsbeteiligung zuzurechnenden Einkünfte ist<br />
Grundlagenbescheid für seine Einkommensteuererklärung.<br />
Dies bedeutet, dass das für den Anleger im<br />
Feststellungsbescheid des Betriebsfinanzamts ausgewiesene<br />
Ergebnis verbindlich ist und eine Änderung<br />
durch Rechtsbehelf oder Rechtsmittel gegen<br />
den persönlichen Einkommensteuerbescheid nicht<br />
erzielt werden kann.<br />
Nur mit Belegen nachgewiesene Sonderwerbungskosten<br />
können berücksichtigt werden, und auch nur<br />
dann, wenn sie für den Zeitraum eines Kalenderjahres<br />
rechtzeitig bis zum 31. März des jeweils folgenden<br />
Kalenderjahres bei der Fondsgesellschaft<br />
eingehen.<br />
Die Anleger haben keine Steuererklärungen in<br />
Luxemburg abzugeben.<br />
Hinzuweisen ist ferner darauf, dass bei Auslandssachverhalten<br />
eine erhöhte Mitwirkungspflicht des<br />
Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung<br />
besteht. Aufgrund der Beteiligung an einer ausländischen<br />
Personengesellschaft besteht insbesondere<br />
die Anzeigepflicht gemäß § 138 Abs. 2 AO, die innerhalb<br />
eines Monats nach Wirksamwerden der Fondsbeteiligung<br />
zu erfüllen ist. Der Anleger zeichnet zwar<br />
einen Gesellschaftsanteil an einer deutschen Personengesellschaft<br />
(Fondsgesellschaft), die sich selbst<br />
an ausländischen Personengesellschaften beteiligt,<br />
allerdings wird vorsorglich die Fondsgesellschaft<br />
aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft<br />
die Anzeigepflicht in eigenem Namen unter Hinweis<br />
auf ihre Funktion als Publikumsfonds erfüllen. Der<br />
Anbieter geht davon aus, dass dadurch eine gegebenenfalls<br />
bestehende Anzeigepflicht des Anlegers<br />
ebenfalls erfüllt ist (entsprechende Anwendung des<br />
BMF-Schreibens vom 17. August 2004, Az. IV B 4 – S<br />
1300 – 274/04).<br />
Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern<br />
für den Anleger.<br />
Änderungen des Steuerrechts<br />
Ständige Änderungen und die zunehmende Komplexität<br />
des Steuerrechts bringen es mit sich, dass die<br />
vorstehende Darstellung gewisse steuerrechtliche<br />
Kenntnisse des Lesers erfordert und sich bei Fehlen<br />
solcher Kenntnisse die Beratung durch einen persönlichen<br />
steuerlichen Berater empfiehlt. Zudem<br />
kann diese Darstellung auf die persönlichen Verhältnisse<br />
des einzelnen Anlegers nur in sehr begrenztem<br />
Umfang eingehen, weshalb die Hinzuziehung des<br />
persönlichen steuerlichen Beraters jedem Anleger<br />
empfohlen wird.<br />
Während der Fondslaufzeit können sich die steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen, insbesondere die Steuergesetze<br />
in Deutschland wie auch in Luxemburg,<br />
das DBA Luxemburg und die Auslegung durch Rechtsprechung<br />
und Finanzverwaltung ändern. Diese Änderungen<br />
können positive oder negative Auswirkungen<br />
auf das dem Anleger aus der Fondsbeteiligung<br />
zuzurechnende Ergebnis nach Steuern haben. Die<br />
steuerlichen Risiken sind ausführlich im Kapitel »Risiken<br />
der Beteiligung« beschrieben.
150 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
Leistungsbilanz Hannover Leasing<br />
Leasingfonds der Emissionsjahre 1997 bis 2007 (in Tausend Euro)<br />
Fondsgesellschaften<br />
Emis -<br />
sionsjahre<br />
Fonds-<br />
Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />
Anschaffungskosten<br />
Kommanditkapital<br />
1997 NOROS 21 V-Geb. Berlin, Ffm + München Argentaurus Immobilien-Vermietungs-<br />
197.650 131.454<br />
und Verwaltungs GmbH<br />
1997 GEMMA 30 V-Geb. Dresden + Leipzig Argentaurus Immobilien-Vermietungs-<br />
109.201 69.791<br />
und Verwaltungs GmbH<br />
1998 FONTANO 67 1 Airbus A319 United Airlines 32.444 23.310<br />
1998 GAMBIT 63 1 Airbus A319 United Airlines 32.392 23.284<br />
1998 HELIANTHUS * 71 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.847 29.987<br />
1998 HELIODOR * 70 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.796 29.936<br />
1998 JASPIS 65 1 Airbus A319 United Airlines 32.392 23.284<br />
1998 HATTO 68 V-Geb. Bad Homburg Taunus-Sparkasse 23.893 12.033<br />
1998 ZITRIN (ZIMBAL) 77 Wohnanlage Berlin-Friedrichsh. Wohnbau Friedrichshain 28.362 26.842<br />
1998 MHKW Pirmasens * 40 Müllheizkraftwerk Sotec Saarberg 177.939 107.371<br />
1998 TIZIAN 79 Fernwärmenetz Dresden Drewag 158.191 83.344<br />
1998 FEMIRA 60 1 Airbus A319 United Airlines 30.368 22.599<br />
1998 FORMA 86 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.343 28.070<br />
1998 HILOG 87 1 Airbus A320 Northwest Airlines 40.873 29.604<br />
1998 HORA * 69 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.908 30.678<br />
1998 IDAHO * 66 1 Airbus A319 United Airlines 32.967 24.082<br />
1998 Stadtbahn Saar 48 15 Straßenbahnen Stadtbahn Saar GmbH 36.351 14.265<br />
1998 TAMARISKE 82 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.597 27.661<br />
1998 TERA * 80 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.542 29.578<br />
1999 TALITHA 73 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.597 27.489<br />
1999 FARUS 93 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 33.251 16.003<br />
1999 GENAVA 101 19 Lokomotiven Union Pacific 41.582 22.072<br />
1999 TRESKO 83 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.597 29.219<br />
1999 TRAVERSE 96 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.296 14.035<br />
1999 TROIKA 84 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.168 14.035<br />
1999 TREBON 102 15 Lokomotiven Union Pacific 31.623 15.635<br />
1999 TUSKULUM 100 Div. Verwaltungs-Gebäude Jenoptik AG 28.644 19.225<br />
1999 HANKO 97 Verwaltungs-Geb. München Landeshauptstadt München 135.921 17.779<br />
1999 TAMINES 76 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.296 15.006<br />
1999 TELLIMA 105 18 Lokomotiven Union Pacific 32.174 14.393<br />
1999 THORENIA 106 15 Lokomotiven Union Pacific 32.841 14.827<br />
1999 TIRAN 104 15 Lokomotiven Union Pacific 34.455 14.776<br />
1999 TUCANA 95 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.296 15.799<br />
2000 Otto Lilienthal IV * 108 Airbus A330 Airtours 120.333 89.272<br />
2000 Otto Lilienthal V * 111 Airbus A331 Airtours 134.383 98.225<br />
2000 Otto Lilienthal X 107 Airbus A320 United Airlines 53.123 39.369<br />
2000 Otto Lilienthal XI 117 Airbus A320 United Airlines 53.814 40.648<br />
2000 Otto Lilienthal XIII 118 Airbus A320 United Airlines 53.123 39.369<br />
Die aufgeführten Leasingfonds sind mit diesem Beteiligungsangebot nicht vergleichbar.<br />
* von Mindestgewerbesteuer betroffen
Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
151<br />
Ausschüttungen,<br />
kumuliert<br />
Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />
Gesellschafter, kumuliert<br />
Steuerent- (+) / -belastung (–),<br />
kumuliert<br />
Ergebnis nach Steuern,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist<br />
4.576 4.582 -109.244 -107.259 61.094 60.015 65.670 64.596<br />
25.926 22.963 -43.658 -47.210 25.688 27.599 51.614 50.562<br />
486 452 -21.560 -21.594 10.575 10.592 11.061 11.043<br />
460 428 -21.526 -21.543 11.911 11.920 12.371 12.348<br />
562 547 -27.855 -27.878 15.415 15.428 15.978 15.975<br />
501 487 -27.863 -27.870 15.414 15.419 15.916 15.905<br />
460 428 -21.526 -21.531 11.911 11.914 12.371 12.342<br />
0 0 -12.053 -11.921 6.645 6.573 6.645 6.573<br />
438 477 -21.876 -21.854 11.697 11.691 12.135 12.168<br />
2.893 2.830 -101.009 -101.388 55.491 55.717 58.384 58.547<br />
15.154 15.041 -67.776 -67.308 33.097 32.901 48.251 47.942<br />
772 758 -20.238 -20.261 11.205 11.218 11.977 11.976<br />
803 776 -25.936 -26.027 14.300 14.346 15.103 15.122<br />
808 751 -25.956 -26.067 13.964 14.014 14.772 14.766<br />
992 991 -27.905 -27.845 13.703 13.673 14.694 14.664<br />
828 809 -21.606 -21.627 11.968 11.980 12.797 12.789<br />
460 460 -18.460 -18.454 10.143 10.140 10.603 10.600<br />
291 279 -25.822 -25.849 13.847 13.860 14.138 14.139<br />
343 348 -27.847 -27.862 13.600 13.607 13.944 13.956<br />
138 138 -24.860 -24.992 11.225 11.281 11.363 11.419<br />
460 460 -17.371 -18.425 9.310 9.823 9.770 10.283<br />
409 409 -23.336 -23.890 12.316 12.585 12.725 12.994<br />
256 238 -25.047 -25.052 13.468 13.467 13.724 13.705<br />
0 0 -16.023 -17.535 7.152 7.790 7.152 7.790<br />
0 470 -16.023 -16.937 7.152 7.537 7.152 8.007<br />
409 409 -16.883 -17.806 8.982 9.453 9.391 9.862<br />
2.183 2.242 -13.093 -12.991 7.535 7.480 9.718 9.723<br />
132 146 -17.662 -20.469 7.106 8.223 7.238 8.369<br />
0 0 -16.831 -17.476 8.743 9.056 8.743 9.056<br />
0 0 -15.897 -16.634 7.989 8.299 7.989 8.299<br />
0 0 -16.516 -16.808 8.333 8.455 8.333 8.455<br />
0 0 -16.862 -17.492 8.443 8.708 8.443 8.708<br />
0 0 -17.298 -17.826 8.998 9.255 8.998 9.255<br />
0 0 -82.472 -82.679 43.508 43.609 43.508 43.609<br />
950 950 -91.783 -91.355 47.660 47.431 48.610 48.381<br />
0 0 -37.639 -37.644 18.360 18.362 18.360 18.362<br />
358 358 -38.504 -38.549 19.598 19.618 19.956 19.976<br />
0 0 -37.634 -37.643 18.357 18.362 18.357 18.362
152 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
Leasingfonds der Emissionsjahre 1997 bis 2007 (in Tausend Euro)<br />
Emis -<br />
sionsjahre<br />
Fondsgesellschaften<br />
Fonds-<br />
Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />
Anschaffungskosten<br />
Kommanditkapital<br />
2000 Otto Lilienthal XIV * 119 Airbus A320 United Airlines 53.174 39.369<br />
2000 Otto Lilienthal XV * 116 Airbus A320 United Airlines 54.003 39.830<br />
2000 Lord of the Rings II * 113 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 165.456 165.456<br />
2000 Lord of the Rings III * 114 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 181.253 181.253<br />
2001 Shallow Hal * 130 Kinofilm-Produktion Twentieth Century Fox Film Corp. 109.400 109.400<br />
2001 First $ 20 Million * 131 Kinofilm-Produktion Twentieth Century Fox Film Corp. 43.251 43.251<br />
2001 I am Sam * 128 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 57.568 57.568<br />
2001 Unfaithful * 129 Kinofilm-Produktion Twentieth Century Fox Film Corp. 136.390 136.390<br />
2001 TULIPA (GLORY) 121 Wohnanlage Leipzig Leipziger Wohnungs- und<br />
88.943 24.542<br />
Baugesellschaft mbH<br />
2001 TROUBADOUR 133 Verwaltungszentrum<br />
Adam Opel AG 65.701 1.991<br />
Rüsselsheim<br />
2002 El Diablo * 126 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 73.883 73.883<br />
2002 Rush Hour 2 * 142 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 235.155 235.155<br />
2002 VERTICO 120 Wohnanlagen Berlin GEWOBE GmbH 77.540 15.000<br />
2003 NOMA 123 Büropark München IVG Media Works Munich GmbH 155.275 15.500<br />
2003 MERADIN * 122 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 25.280 17.720<br />
2004 NINFA 156 Wohnanlage Berlin GEWOBE GmbH 74.058 6.000<br />
2004 MERADIN II * 136 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 75.825 75.825<br />
2004 NIDULUS 148 Komm. Liegenschaften Landkreis Waldeck-Frankenberg 108.814 20.000<br />
2005 MORATIM 163 TV-Serien-Produktion Universal 45.579 45.579<br />
2005 UMBRA 155 Komm. Liegenschaften Landkreis Waldeck-Frankenberg 103.782 20.500<br />
2005 URTEMA 161 Komm. Liegenschaften Landkreis Waldeck-Frankenberg 102.943 21.300<br />
2005 FACTORA 168 Komm. Liegenschaften Landkreis Limburg-Weilburg 83.740 17.032<br />
2006 TAGETES 174 Komm. Liegenschaften Landkreis Limburg-Weilburg 56.506 11.515<br />
2007 FRICTION 187 Gesundheitsamt Frankfurt am Main 27.470 7.250<br />
Die aufgeführten Leasingfonds sind mit diesem Beteiligungsangebot nicht vergleichbar.<br />
* von Mindestgewerbesteuer betroffen
Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
153<br />
Ausschüttungen,<br />
kumuliert<br />
Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />
Gesellschafter, kumuliert<br />
Steuerent- (+) / -belastung (–),<br />
kumuliert<br />
Ergebnis nach Steuern,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist<br />
358 358 -37.998 -38.023 19.295 19.307 19.653 19.665<br />
358 358 -38.389 -38.381 19.529 19.526 19.887 19.884<br />
0 0 -165.456 -165.889 69.822 70.005 69.822 70.005<br />
1.001 880 -180.237 -180.666 97.037 97.227 98.038 98.107<br />
9.250 9.250 -93.789 -94.231 48.597 48.802 57.847 58.052<br />
3.500 3.500 -36.984 -37.233 19.244 19.355 22.744 22.855<br />
4.440 4.440 -48.778 -49.206 25.412 25.602 29.852 30.042<br />
11.100 11.100 -116.107 -116.801 60.429 60.740 71.529 71.840<br />
742 742 6.025 5.886 2.968 2.887 3.710 3.630<br />
774 445 -2.012 -2.720 946 1.270 1.720 1.715<br />
6.150 6.150 -62.792 -63.402 32.698 32.969 38.848 39.119<br />
9.700 9.700 -215.373 -223.410 111.248 115.286 120.948 124.985<br />
216 243 -4.711 -4.643 2.351 2.316 2.567 2.559<br />
0 0 -1.416 -1.580 667 742 667 742<br />
0 0 -17.709 -17.713 9.061 9.063 9.061 9.063<br />
39 39 -643 -580 289 259 328 298<br />
392 391 -74.430 -74.355 36.980 36.945 37.372 37.336<br />
122 122 -3.980 -3.991 1.824 1.829 1.946 1.952<br />
73 73 -45.431 -45.453 20.130 20.140 20.203 20.213<br />
90 90 -3.582 -3.595 1.593 1.599 1.683 1.689<br />
141 141 -3.340 -3.353 1.458 -1.464 1.599 1.604<br />
102 102 -2.021 2.073 896 918 997 1.020<br />
38 38 -735 -749 326 332 364 370<br />
0 0 0 0 0 0 0 0
154 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
Unternehmerisch geprägte Fonds (in Tausend Euro)<br />
Emis -<br />
sionsjahre<br />
Fondsgesellschaften<br />
Deutsche Immobilienfonds<br />
Fonds-<br />
Nr. Fondsobjekte Mieter / Lizenznehmer<br />
Gesamt-Investitionskosten<br />
Prognose<br />
Ist<br />
1999 HIRUNDO 1 91 Verwaltungszentrum München Deutsche Bahn AG 192.776 195.779<br />
2002 MC Immobilien 1 125 Büropark Bredeney Essen Karstadt, diverse Mieter 123.526 123.526<br />
2002 FRESCO 2 135 Justizzentrum Jena Freistaat Thüringen 29.752 30.260<br />
2002 NIMBUS 139 Verwaltungsgebäude Stuttgart Siemens AG 59.577 59.577<br />
2003 FELINE 110 Nutzfahrzeug-Gebrauchtwagen-Center DaimlerChrysler AG 7.524 7.524<br />
2003 IMETRA 3 140 Protonenbestrahlungszentrum München ProHealth AG 125.039 125.039<br />
2004 SIMAR 1 GmbH 144 Verwaltungsgebäude München Siemens AG 107.677 108.473<br />
2004 SIMAR 3 GmbH 145 Verwaltungsgebäude München Siemens AG 70.979 70.986<br />
2004 TANGELO 153 Verwaltungsgebäude Erfurt Verwaltungs-Berufsgen. 44.980 44.980<br />
2004 ILLUSTRA 1 157 Bahnhofszeile Freiburg diverse Mieter 81.150 81.150<br />
2004 TAIGA 149 Bürogebäude Duisburg Verwaltungs-Berufsgen. 35.704 35.704<br />
2006 PALLADIN 167 Technologiepark und Hotel Hamburg div. Mieter, Golden Tulip 43.426 43.426<br />
2007 NIGRESCO 172 WilhelmGalerie Ludwigsburg div. Mieter 59.901 63.115<br />
2007 OKTANT 173 City Palais Duisburg div. Mieter 105.500 105.500<br />
2007 ORONTES 176 Bürogebäude The Bench Köln div. Mieter 25.855 25.855<br />
2007 HESPEROS 180 Haus des lebenslangen Lernens Dreieich Landkreis Offenbach 67.300 67.300<br />
Ausländische Immobilienfonds<br />
2002 HVH Immobilien 5 137 Bürogebäude New York u. New Jersey diverse Mieter 334.373 334.275<br />
2005 VIESTE 160 Büro- und Geschäftscenter Prag diverse Mieter 68.700 68.700<br />
2006 ERATO 165 Büro- und Geschäftszentrum Bratislava diverse Mieter 111.473 111.473<br />
Medienfonds<br />
2003 MONTRANUS 4 143 zwei internationale Kinofilme Universal 211.327 211.327<br />
2004 MONTRANUS II 4 158 zwei internationale Kinofilme Universal 242.330 242.330<br />
2005 MONTRANUS III 166 drei internationale Kinofilme Universal 294.079 294.079<br />
1 Die Abweichungen basieren weitgehend auf gegenüber der Prognose geringeren Mieteinnahmen.<br />
2 Die Abweichung basiert auf leicht höheren Gesamt-Investitionskosten und einer Verschiebung des geplanten Mietbeginns, welcher jedoch keinen Einfluss auf den Gesamterfolg der Beteiligung hat.<br />
3 Die Abweichung beruht auf der gegenüber der Prognose noch nicht erfolgten Fertigstellung des Fondsobjekts.<br />
4 Die variablen Lizenzzahlungen sind gegenüber der Prognose deutlich geringer ausgefallen.<br />
5 Angaben in Tausend US-Dollar
Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
155<br />
Prognose<br />
Eigenkapital<br />
Ist<br />
Prognose<br />
Fremdkapital<br />
Ist<br />
Prognose<br />
Ausschüttungen,<br />
kumuliert<br />
Ist<br />
Steuerliche Ergebniszuweisung,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
66.033 68.014 126.743 127.765 26.727 23.345 -5.699 -11.367<br />
31.500 31.500 92.026 92.026 12.206 5.957 -6.256 -15.599<br />
12.000 11.970 17.752 18.260 2.760 2.506 -1.675 -2.314<br />
19.812 19.812 39.765 39.765 6.610 6.510 -614 -1.026<br />
2.213 2.213 5.311 5.311 729 729 593 673<br />
34.039 34.039 91.000 91.000 7.405 1.850 -6.135 -9.258<br />
19.188 19.188 88.489 89.285 3.786 1.980 – –<br />
15.812 15.812 55.167 55.174 4.965 4.010 – –<br />
18.950 18.950 26.030 26.030 3.411 3.411 -1.255 -1.035<br />
21.480 21.480 59.670 59.670 8.387 8.142 -1.432 -195<br />
15.000 15.000 20.704 20.704 2.797 2.797 -582 -486<br />
15.095 15.095 31.164 31.164 1.308 1.308 -873 -548<br />
27.750 27.750 32.151 35.365 427 478 -1.524 -1.995<br />
52.100 52.035 51.150 51.150 2.345 2.345 863 264<br />
12.200 9.234 13.655 13.655 0 0 0 0<br />
17.600 15.752 49.700 49.700 0 0 0 0<br />
155.456 155.358 178.917 178.917 65.180 29.316 – –<br />
32.500 32.500 36.200 36.200 3.406 3.406 0 0<br />
56.473 56.473 55.000 55.000 4.759 4.759 0 0<br />
118.343 118.343 92.984 92.984 87.510 47.296 -59.794 -113.745<br />
128.920 128.920 113.410 113.410 66.500 20.800 -140.104 -199.247<br />
251.110 251.110 42.969 42.969 11.000 12.000 -233.271 -232.656
156 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
Unternehmerisch geprägte Fonds (in Tausend Euro)<br />
Emis -<br />
sionsjahre<br />
Fondsgesellschaften<br />
Schiffsfonds<br />
Fonds-<br />
Nr. Fondsobjekte Mieter / Lizenznehmer<br />
Gesamt-Investitionskosten<br />
Prognose<br />
Ist<br />
2006 MERKUR GULF 1 169 Containerschiff CMA CGM S.A. 52.473 52.473<br />
2006 AUGUSTENBURG 1 171 Containerschiff NYK 32.900 32.900<br />
2007 LAUENBURG / PAPENBURG 1,5 177 zwei Containerschiffe CSCL, CLAN 72.100 72.100<br />
ALTERNATIVE INVESTITIONEN<br />
2007 PRIVATE INVEST I 170 Private Equity Beteiligungen 2 88.218 88.218<br />
2007 LIFE INVEST I 175 Lebensversicherungspolicen Zweitmarktportfolio 3 29.304 29.304<br />
2007 INFRASTRUKTUR INVEST I 1 178 Infrastruktur Nordamerika Unternehmensbeteiligungen 4 119.713 119.713<br />
2007 INFRASTRUKTUR INVEST I PRIVATE 1 179 Infrastruktur Nordamerika Unternehmensbeteiligungen 4 46.950 46.950<br />
1 Angaben in Tausend US-Dollar<br />
2 Beteiligungen an Private Equity und Venture Capital Zielfonds, Secondary Portfolios und Co-Investments<br />
3 Zweitmarktportfolio von deutschen Kapitallebensversicherungen<br />
4 Unternehmensbeteiligungen in den Bereichen Energieversorgung, Hafenlogistik, Abfallwirtschaft, Wasserversorgung<br />
5 Die Ausschüttungen des Jahres 2007 wurden in Teilen aus Liquiditätsreserven bzw. dem Liquiditätsergebnis des Jahres 2008 bestritten.<br />
Abgelaufene Unternehmerisch geprägte Fonds (in Tausend Euro)<br />
Fonds-<br />
Gesamt-Investitionskosten<br />
Fondslaufzeit Fondsgesellschaften<br />
Nr. Fondsobjekte Mieter / Lizenznehmer<br />
Prognose<br />
Ist<br />
1996 - 2007 KERA 37 Verwaltungsgebäude Leipzig Deutsche Bahn AG 55.868 56.650<br />
1996 - 2007 HERSCHEL 38 Verwaltungsgebäude Berlin Deutsche Bahn AG 60.209 59.221<br />
2003 - 2007 FICUS 138 Verwaltungsgebäude München Siemens AG 65.921 64.295<br />
1998 - 2007 MERIT II 1 112 Bürogebäude Atlanta u. Houston diverse Mieter 142.501 142.501<br />
2000 - 2006 MERIT Fifth Avenue 1 124 Bürogebäude New York Major League Soccer, u. a. 41.500 41.500<br />
1 Angaben in Tausend US-Dollar
Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
157<br />
Prognose<br />
Eigenkapital<br />
Ist<br />
Prognose<br />
Fremdkapital<br />
Ist<br />
Prognose<br />
Ausschüttungen,<br />
kumuliert<br />
Ist<br />
Steuerliche Ergebniszuweisung,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
26.000 26.000 26.473 26.473 2.275 2.275 43 43<br />
14.500 14.500 18.400 18.400 870 870 34 34<br />
29.650 29.650 42.450 42.450 542 542 37 37<br />
88.218 88.218 0 0 - - - 501<br />
29.304 29.304 0 0 0 0 0 247<br />
119.713 95.<strong>193</strong> 0 0 - 0 - 170<br />
46.950 37.400 0 0 - 0 - 76<br />
Eigenkapital<br />
Fremdkapital<br />
Ausschüttungen,<br />
kumuliert<br />
Steuerliche Ergebniszuweisung,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist Prognose<br />
Ist<br />
37.944 37.940 17.924 18.710 40.153 43.868 -24.326 -25.650<br />
39.085 36.513 21.123 22.708 34.325 47.754 -20.908 -21.749<br />
18.270 18.295 47.651 46.000 32.189 29.356 -73 -30<br />
66.501 66.501 76.000 76.000 115.585 79.995 23.376 14.012<br />
31.500 31.500 10.000 10.000 66.431 60.732 – –
158 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
Vorzeitig beendete Leasingfonds (in Tausend Euro)<br />
Fondslaufzeit Fondsgesellschaften<br />
Fonds-<br />
Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />
Anschaffungskosten<br />
Kommanditkapital<br />
1997 - 2003 FABRE 1 42 1 Airbus A319 Air Canada 28.322 21.577<br />
1997 - 2003 FERRY 1 41 1 Airbus A319 Air Canada 27.889 21.679<br />
1997 - 2003 JULIANUS 1 – 1 Airbus A319 Air Canada 26.599 40.400<br />
1998 - 2003 INITIAL 2 78 Gulfstream V Allied Irish Bank 32.365 29.655<br />
1998 - 2003 INTENSION 2 72 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.821 31.170<br />
1998 - 2003 TORNADO 2 81 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.623 29.271<br />
1999 - 2003 NOMINATIM 3 98 1 Airbus A330 Airtours 115.404 81.602<br />
1999 - 2003 NONAGINTA 3 103 1 Airbus A330 Airtours 115.404 81.602<br />
1 Diese Transaktionen wurden aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Leasingnehmers vertragsgemäß beendet.<br />
2 Diese Transaktionen wurden auf Wunsch der Gesellschafter im Einvernehmen mit dem Leasingnehmer vorzeitig beendet.<br />
Die Beendigung erfolgte gemäß den vertraglichen Bestimmungen.<br />
3 Anpassung der Prognosewerte an das durch die Gesellschafter aufgrund von steuerrechtlichen Änderungen initiierte vorzeitige Beendigungsszenario<br />
Abgelaufene Leasingfonds (in Tausend Euro)<br />
Fondslaufzeit Fondsgesellschaften<br />
Fonds-<br />
Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />
Anschaffungskosten<br />
Kommanditkapital<br />
1996 - 2005 HARPALUS 22 1 AVRO RJ100 Crossair Limited Company 17.933 16.428<br />
1996 - 2005 GALUT 24 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 27.107 22.139<br />
1996 - 2005 FARADAY 24 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 27.107 22.139<br />
1996 - 2005 HIPPALUS 27 1 Fokker 70 Austrian Airlines 16.721 13.490<br />
1996 - 2005 KOLIBRI 28 1 Fokker 70 Austrian Airlines 16.912 13.488<br />
1996 - 2005 GODIN 31 1 Airbus A321 Austrian Airlines 38.519 37.641<br />
1997 - 2005 VELA 33 Heizkraftwerk Mannheim Energie- u. Wasserwerke<br />
113.816 66.366<br />
Rhein-Neckar<br />
1996 - 2006 GD Kraftwerk Gera 23 Kraftwerk in Gera Kraftwerk Gera GmbH 110.980 82.046<br />
1996 - 2006 MÖWE 32 1 AVRO RJ100 Crossair Limited Company 18.522 15.703<br />
1996 - 2006 ANDROMEDA* 36 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 35.249 27.401<br />
1997 - 2006 ZUGAS 53 1 Airbus A330 Cathay Pacific Airways 80.621 59.412<br />
1997 - 2007 GONDI 44 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 41.633 30.146<br />
1997 - 2007 GERONA* 52 1 Airbus A320 China Southern 42.595 31.439<br />
1997 -2007 GOMARUS* 54 1 Airbus A320 China Southern 42.304 30.575<br />
1997 - 2007 HAGION* 55 1 Airbus A320 China Southern 42.304 30.575<br />
1997 -2007 CAPELLA* 56 1 Airbus A320 China Southern 42.816 30.933<br />
1997 - 2007 FLAVIUS* 57 1 Airbus A319 United Airlines 29.779 21.730<br />
1997 - 2007 JORIS* 58 1 Airbus A319 United Airlines 29.779 21.730<br />
1997 - 2007 GERARD* 61 1 Airbus A319 United Airlines 30.322 21.965<br />
* von Mindestgewerbesteuer betroffen<br />
1 Die Ausschüttungen Ist beinhalten auch die vorsorglich einbehaltene Liquiditätsreserve für einen etwaigen Anfall von Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn. Im<br />
Einzelnen belaufen sich die Einbehalte wie folgt: Harpalus 531 Tausend Euro, Galut 760 Tausend Euro, Faraday 760 Tausend Euro, Hippalus 506 Tausend Euro,<br />
Kolibri 526 Tausend Euro, Godin 1.237 Tausend Euro, Vela 3.489 Tausend Euro, GD Kraftwerk Gera 2.900 Tausend Euro, Möwe 503 Tausend Euro,<br />
Andromeda 1.037 Tausend Euro, Zugas 2.670 Tausend Euro, Gondi 1.460 Tausend Euro, Gerona 1.591 Tausend Euro, Gomarus 1.463 Tausend Euro,<br />
Hagion 1.517 Tausend Euro, Capella 1.375 Tausend Euro, Flavius 1.216 Tausend Euro, Joris 1.235 Tausend Euro und Gerard 2.517 Tausend Euro.<br />
2 Versteuerung des Aufgabegewinns im Soll und Ist mit 26,5 %<br />
3 Versteuerung des Aufgabegewinns im Ist mit 44,3 %
Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />
159<br />
Prognose<br />
Ausschüttungen,<br />
kumuliert<br />
Ist<br />
Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />
Gesellschafter, kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
Steuerent- (+) / -belastung (–),<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
Ergebnis nach Steuern,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
11.115 11.078 866 802 493 453 11.609 11.531<br />
12.566 12.564 796 995 5.278 5.191 17.844 17.755<br />
11.994 11.992 883 1.051 4.996 4.899 16.990 16.891<br />
6.781 6.710 -633 -899 1.563 1.657 8.344 8.367<br />
7.637 7.550 -1.101 -1.387 2.093 2.<strong>193</strong> 9.730 9.743<br />
7.157 7.050 -1.041 -1.256 1.945 2.021 9.102 9.071<br />
16.871 16.650 -5.340 -5.340 7.444 7.445 24.314 24.095<br />
16.870 16.650 -5.340 -5.340 7.444 7.446 24.314 24.096<br />
Ausschüttungen 1 ,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />
Gesellschafter,<br />
kumuliert<br />
Prognose<br />
Ist<br />
Steuerent- (+) / -belastung (–), kumuliert<br />
26,5 % 2 26,5 % 2 44,3 % 3<br />
Prognose Ist Ist<br />
Ergebnis nach Steuern, kumuliert<br />
26,5 % 2 26,5 % 2 44,3 % 3<br />
Prognose Ist Ist<br />
7.034 6.901 259 204 3.145 3.172 1.226 10.179 10.073 8.127<br />
11.051 10.952 365 226 4.473 4.545 1.809 15.524 15.497 12.761<br />
11.051 10.878 365 358 4.473 4.674 1.805 15.524 15.552 12.683<br />
6.903 6.847 295 228 3.040 3.078 1.166 9.942 9.925 8.013<br />
6.892 6.787 350 246 3.148 3.200 1.251 10.040 9.987 8.038<br />
14.852 14.790 481 593 6.819 6.753 2.558 21.671 21.543 17.347<br />
38.251 37.567 517 -35 13.613 13.899 5.792 51.864 51.466 43.358<br />
40.715 41.001 -104 -3.417 14.796 16.217 9.438 55.511 57.218 50.439<br />
7.254 7.120 250 197 3.277 3.297 1.289 10.531 10.417 8.409<br />
14.369 14.292 444 644 6.284 6.173 2.297 20.652 20.465 16.589<br />
32.906 32.331 1.150 -1.887 15.671 17.353 7.430 48.577 49.684 39.761<br />
15.641 15.290 568 648 7.745 7.703 2.815 23.386 22.994 18.105<br />
15.362 15.087 550 823 7.638 7.494 2.689 23.000 22.581 17.775<br />
14.040 13.874 587 159 7.633 7.861 3.042 21.673 21.735 16.916<br />
14.040 14.010 795 916 7.515 7.379 2.615 21.555 21.389 16.625<br />
16.053 15.899 586 132 7.637 7.878 3.061 23.690 23.776 18.959<br />
10.385 10.308 411 587 5.970 5.877 2.091 16.355 16.185 12.399<br />
10.335 9.873 442 646 5.608 5.495 1.943 15.943 15.368 11.817<br />
9.041 8.673 421 246 5.725 6.158 2.303 14.766 14.831 10.977
160<br />
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />
KG.<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist Pullach.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der unmittelbare oder mittelbare<br />
Erwerb, die Bebauung, die Herstellung, die langfristige Verwaltung,<br />
Bewirtschaftung und Vermietung von langlebigen Wirtschafts-<br />
und Investitionsgütern sowie das langfristige Eingehen<br />
von Beteiligungen zu diesem Zweck, insbesondere die Beteiligung<br />
an der HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />
Beteiligungs KG (»Beteiligungsgesellschaft«), die mittelbar über die<br />
Eigentümerin (»Objektgesellschaft«) an dem Grundstück »An der<br />
Drosbach«, Cloche d’Or in Luxemburg, das zurzeit bebaut wird mit<br />
einem Bürokomplex mit ca. 75.000 m² Mietflächen bestehend aus 5<br />
Gebäudeflügeln A bis E, einem Turm F, einem IT-Bereich und dazugehörigen<br />
Tiefgaragen- und Außenstellplätzen (»Fondsimmobilie«),<br />
beteiligt ist, sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens<br />
und die Durchführung aller damit mittelbar oder<br />
unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind<br />
die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt<br />
sind.<br />
Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />
andere Gesellschaften und Niederlassungen im In- und Ausland<br />
gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und die Geschäftsführung<br />
in solchen Gesellschaften wahrnehmen.<br />
§ 3<br />
Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Handelsregistereintragung<br />
(1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
(3) Die Gesellschaft ist am 30. Oktober 2008 in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />
HRA 93098 eingetragen worden.<br />
§ 4<br />
Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />
(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />
(2) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die HANNOVER LEA-<br />
SING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Pullach. Sie leistet keine Einlage und ist am Ergebnis und Vermögen<br />
der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
(3) Kommanditisten sind:<br />
− HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH, Pullach, mit einer Kommanditeinlage von 500 Euro (in<br />
Worten: Euro fünfhundert),<br />
− Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, mit einer<br />
Kommanditeinlage von 11.000 Euro (in Worten: elftausend<br />
Euro) und<br />
− HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH, Pullach, mit einer Kommanditeinlage<br />
von 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro).<br />
(4) Allein die persönlich haftende Gesellschafterin, jeder geschäftsführende<br />
Kommanditist und die HANNOVER-LEASING<br />
Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH sind jeder einzeln und<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />
und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter,<br />
zur Durchführung des Investitionsvorhabens HAN-<br />
NOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (das »Investitionsvorhaben«),<br />
Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern abzuschließen<br />
und Erhöhungen des Kommanditkapitals bis zur<br />
Höhe eines Kommanditkapitals von 230.586.000 Euro (in Worten:<br />
Zweihundertdreißig Millionen fünfhundertsechsundachtzigtausend<br />
Euro) zzgl. eines Agios von fünf (5) % zu vereinbaren.<br />
Jeder von ihnen ist außerdem einzeln befugt, die<br />
entsprechenden Eintragungen in das Handelsregister zu beantragen<br />
und zu bewirken, soweit entsprechende Handelsregistervollmachten<br />
der Neugesellschafter vorliegen.<br />
Mit der Annahme eines Beitrittsangebots ist das Gesellschaftsverhältnis<br />
begründet. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />
bedarf es zu deren Wirksamkeit nicht.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, eine<br />
Überzeichnung des nominellen Kommanditkapitals um bis zu<br />
ein (1) Prozent zuzulassen. In diesem Fall verändern sich teilweise<br />
die im Investitions- und Finanzplan dargestellten Werte entsprechend,<br />
insbesondere die von der Höhe des gezeichneten<br />
oder eingezahlten Kommanditkapitals abhängigen Kosten sowie<br />
die Liquiditätsrücklage, um den auf das zusätzliche überzeichnete<br />
Kommanditkapital entfallenden Anteil.<br />
(5) Die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH übernimmt mit Beitritt des ersten Treugebergesellschafters<br />
(»Treugeber«) gemäß § 5 die Funktion einer Treuhandkommanditistin<br />
(»Treuhänder«). Die Beteiligung des Treuhänders<br />
bestimmt sich nach der Höhe der Kommanditbeteiligung<br />
der wirksam beigetretenen Treugeber; seine ursprüngliche<br />
Kommanditeinlage in Höhe von 500 Euro erhält der Treuhänder,<br />
soweit diese erbracht wurde, zurück.<br />
Ein gegebenenfalls bis zum Beitritt eines Neugesellschafters<br />
entstandener Ergebnisvortrag der Gesellschaft ist von diesen<br />
entsprechend der Beteiligungsquote anteilig zu übernehmen.<br />
(6) Soweit die Kommanditbeteiligung abweichend von den Absätzen<br />
4 und 5 nicht über den Treuhänder gemäß § 5 erfolgt, sind<br />
alle neu eingetretenen Direktkommanditisten verpflichtet, unverzüglich<br />
mit ihrem Beitritt der Gesellschaft eine umfassende,<br />
unwiderrufliche und bei natürlichen Personen über den Tod<br />
hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter<br />
Form zur Verfügung zu stellen, die die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter für die gesamte Dauer der Beteiligung zur<br />
Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen<br />
ins Handelsregister bevollmächtigt (Generalanmeldevollmacht).<br />
Bei der Beglaubigung der Vollmacht muss zur Sicherstellung<br />
des Identitätsnachweises das zugrunde gelegte<br />
Ausweispapier angegeben werden; die Angabe »von Person bekannt«<br />
genügt nicht. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />
dem Kommanditisten selbst zu tragen. Das Gleiche gilt für aufgrund<br />
von Rechtsnachfolge neu hinzugekommene Kommanditisten.<br />
(7) Gesellschafter kann nur werden, wer sich gegenüber der Gesellschaft<br />
im Sinne des jeweils geltenden Geldwäschegesetzes<br />
identifiziert.<br />
Die gemeinschaftliche Übernahme eines Gesellschaftsanteils
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
161<br />
durch Ehegatten oder sonstige Gemeinschaften ist ausgeschlossen.<br />
(8) Der Gesellschaft können nur solche Personen beitreten, die (i)<br />
weder Staatsbürger der USA oder Inhaber einer dauerhaften<br />
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind,<br />
(ii) noch einen Wohnsitz in den USA oder einem ihrer Hoheitsgebiete<br />
haben, (iii) weder eine Körperschaft oder sonstige Einrichtung<br />
organisiert unter dem Recht der USA oder eine sonstige<br />
Vermögensmasse sind, und (iv) deren Einkommen auch nicht<br />
dem US-Steuerrecht unterliegt. Ferner ist ein Beitritt aus den<br />
USA oder mit einer Wohn- oder Geschäftsanschrift in den USA<br />
ausgeschlossen.<br />
(9) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt und von<br />
allen Gesellschaftern unwiderruflich ermächtigt, unter Abschluss<br />
eines entsprechenden Beitrittsvertrags den Platzierungsgaranten<br />
Delta Vermietungsgesellschaft mbH oder einen<br />
von ihm benannten Dritten als Kommanditisten aufzunehmen,<br />
dessen Beteiligung für den Weitervertrieb zu teilen und auch<br />
Übertragungen zu jedem Zeitpunkt zuzulassen.<br />
(10) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind jeder für sich allein<br />
berechtigt zu handeln; widerspricht jedoch ein anderer geschäftsführender<br />
Gesellschafter der Vornahme einer Handlung,<br />
so muss diese unterbleiben.<br />
§ 5<br />
Beitritt über den Treuhänder; Stellung des Treugebers;<br />
Vollmacht des Treuhänders<br />
(1) Gesellschafter können ausschließlich im Wege einer treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung über die HANNOVER-LEASING<br />
Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH (»Treuhänder«) beitreten.<br />
Ein Beitritt als Direktkommanditist ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen, ausnahmsweise jedoch zulässig. Die Gesellschafter<br />
dürfen, mit Ausnahme des Treuhänders, die Kommanditbeteiligung<br />
nicht ihrerseits (u. a. als Treuhänder) für Dritte<br />
erwerben oder halten.<br />
Der Treugeber ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses<br />
als Treugeberkommanditist jederzeit berechtigt, seine<br />
Rechtsstellung als Treugeberkommanditist in eine Rechtsstellung<br />
als Direktkommanditist umzuwandeln. Für diesen Fall<br />
ist der Treuhänder hiermit bevollmächtigt, seinen auf den jeweiligen<br />
Treugeber entfallenden Kapitalanteil und die entsprechende<br />
Haftsumme entsprechend herabzusetzen. Soweit eine<br />
solche Umwandlung erfolgt, ist der Übergang im Außenverhältnis<br />
aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />
als Kommanditist in das Handelsregister.<br />
Der Treuhänder übernimmt und hält die entsprechenden Kommanditeinlagen<br />
im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und<br />
im Treuhandauftrag der Neugesellschafter als seine »Treugeber«,<br />
mit denen er einen Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
geschlossen hat. Die Bedingungen, zu denen die<br />
treuhänderische Beteiligung erfolgt, ergeben sich aus diesem<br />
Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
und der Beitrittsvereinbarung.<br />
Der Treugeber wird im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />
und zur Gesellschaft entsprechend seiner treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und verpflichtet,<br />
soweit nicht Abweichendes ausdrücklich geregelt ist.<br />
Als Kommanditist der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
wird allein der Treuhänder im Handelsregister eingetragen. Der<br />
Treugeber ist berechtigt, jederzeit sämtliche seiner Beteiligung<br />
entsprechenden Gesellschafterrechte, insbesondere das Recht<br />
zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und sein<br />
Stimmrecht sowie die Informations- und Kontrollrechte selbst<br />
auszuüben, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung<br />
getroffen ist. Der Treuhänder leistet dabei den Weisungen der<br />
Treugeber Folge.<br />
Sofern der Zeichner sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B.<br />
durch persönliche Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung<br />
von Weisungen an den Treuhänder / Verwalter oder Teilnahme<br />
via Internet), hat sich der Treuhänder der Stimme zu<br />
enthalten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren)<br />
vertritt der Treuhänder den Zeichner nicht.<br />
(2) Für die Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />
einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />
der Treuhandkommanditistenstellung wie auch des Beteiligungsverwalters,<br />
erhält die HANNOVER-LEASING Treuhand-<br />
Vermögensverwaltung GmbH von der Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr<br />
2009 eine pauschale gewinnunabhängige Vergütung<br />
in Höhe von 5.000 Euro (in Worten: Euro fünftausend) inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils am<br />
1. Januar eines Jahres fällig. Die Treuhandvergütung wird jährlich<br />
um 2,20 % erhöht, erstmals am 1. Januar 2010. Bemessungsgrundlage<br />
ist der jeweils vormals erhöhte Betrag.<br />
§ 6<br />
Einlagen, Gesellschafterkonten<br />
(1) Die mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung übernommenen<br />
Kommanditeinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis<br />
zur Gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das<br />
Handelsregister für jeden Kommanditisten einzutragende Haftsumme<br />
wird auf ein (1) vom Hundert seiner anfänglichen Kommanditeinlage<br />
(ohne Agio) festgesetzt und bleibt auch bei etwaigen<br />
späteren Kapitalherabsetzungen unverändert.<br />
(2) Pflichteinlagen sind Bareinlagen und gemäß Beitrittsvereinbarung<br />
in der dort genannten Währung kosten- und spesenfrei<br />
auf das Einzahlungskonto des Treuhänders einzuzahlen, über<br />
das der Treuhänder verfügen darf, in der Zeit längstens bis zum<br />
31. März 2011 nur gemeinsam mit einem Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Ein Agio in Höhe von fünf (5) % ist mit der Bareinlage<br />
fällig. Kommt ein Gesellschafter mit der Einzahlung in Verzug,<br />
hat er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288<br />
Abs. 1 BGB von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />
zu entrichten.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter können Ansprüche auf<br />
Zahlung der ausstehenden Pflichteinlagen und eines etwaigen<br />
Agios zur Sicherung eines oder mehrerer Zwischenfinanzierungsdarlehen(s)<br />
nebst Zinsen und Nebenleistungen abtreten.<br />
(3) Für jeden Gesellschafter wird ein Festkapitalkonto I, ein Kapitalkonto<br />
II, ein Ergebnisvortragskonto III, ein Entnahmeverrechnungskonto<br />
IV und ein Kapitalkonto V für begünstigte Gesellschafter,<br />
denen Vorabgewinne zustehen, geführt.<br />
(4) Auf dem als Festkonto zu führenden Festkapitalkonto I werden<br />
die Pflichteinlage wie auch etwaige förmliche Kapitalherabsetzungen<br />
(vgl. § 13b Abs. 4) verbucht. Die Beteiligungsverhältnisse<br />
der Gesellschafter an Vermögen, Gewinn und Verlust und<br />
am Auseinandersetzungsguthaben sowie für die Ausübung aller
162 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschafterrechte einschließlich der Stimmrechte richten<br />
sich nach dem Betrag der Haftsumme.<br />
(5) Auf dem Kapitalkonto II werden für jeden Gesellschafter ein<br />
Agio sowie die ihn betreffenden Ergebnisvorabzuweisungen<br />
gebucht.<br />
(6) Erfolgt in Verlustjahren eine Belastung der Gesellschafter mit<br />
Verlustanteilen, führt das nicht zur Herabsetzung der Festkapitalkonten.<br />
Vielmehr sind die Verluste auf besonderen Ergebnisvortragskonten<br />
III zu buchen. Gewinne werden bis zur Höhe des<br />
Ergebnisvortragskontos gegengebucht, danach werden die Gewinne<br />
diesem Konto III zugeschrieben.<br />
(7) Auf dem Entnahmeverrechnungskonto IV werden sämtliche<br />
nicht das Festkapitalkonto betreffenden Zahlungsvorgänge<br />
zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, insbesondere<br />
alle Entnahmen und Ausschüttungen gebucht.<br />
(8) Vorabgewinne werden dem begünstigten Gesellschafter auf<br />
einem besonderen Kapitalkonto V gutgeschrieben.<br />
(9) Guthaben auf den Gesellschafterkonten werden nicht verzinst.<br />
§ 7<br />
Keine Nachschusspflichten, Kapitalerhöhungen<br />
(1) Über die Verpflichtung zur Leistung der in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Pflichteinlage zuzüglich Agio hinaus übernehmen<br />
die Gesellschafter weder gegenüber Dritten noch gegenüber<br />
den anderen Gesellschaftern oder gegenüber der Gesellschaft<br />
eine Nachschussverpflichtung; dies gilt auch für den Fall der<br />
Auflösung der Gesellschaft.<br />
(2) Kapitalerhöhungen über den in diesem Vertrag ausdrücklich<br />
beschriebenen Rahmen hinaus können nur mit qualifizierter<br />
Mehrheit gemäß § 9 Abs. 6 beschlossen werden. Dabei ist kein<br />
Gesellschafter, der gegen eine Kapitalerhöhung gestimmt hat,<br />
verpflichtet, sich an ihr zu beteiligen; er ist jedoch verpflichtet,<br />
an der handelsregistergerichtlichen Abwicklung einer wirksam<br />
beschlossenen Kapitalerhöhung mitzuwirken, auch wenn dies<br />
zu einer Veränderung seiner Beteiligungsquote führt. Etwaige<br />
Kapitalerhöhungen müssen in einem angemessenen Verhältnis<br />
zu den Einlageleistungen stehen und es ist stets eine Obergrenze<br />
festzulegen.<br />
§ 8<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
(1) Zur Geschäftsführung und Einzelvertretung der Gesellschaft ist<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.<br />
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung<br />
grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt und von<br />
den Gesellschaftern ermächtigt, der Kommanditistin HANNO-<br />
VER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH ebenfalls das Recht zur Geschäftsführung mit Einzelvertretungsbefugnis<br />
mit Wirkung für und gegen die<br />
Gesellschaft (»geschäftsführende Kommanditistin«) noch vor<br />
dem Beitritt eines ersten Neugesellschafters, spätestens mit<br />
Wirkung ab dem 28. Februar 2009 und vorbehaltlich der Zustimmung<br />
dieser Kommanditistin einzuräumen (geschäftsführende<br />
Kommanditistin und persönlich haftende Gesellschafterin<br />
zusammen auch: die »geschäftsführenden Gesellschafter«<br />
genannt).<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter haben ihre Pflichten mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Sie haften<br />
der Gesellschaft und den Gesellschaftern gegenüber nur bei<br />
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
und deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen<br />
des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181 BGB und<br />
einem Wettbewerbsverbot nach den §§ 112, 161 Abs. 2 HGB befreit.<br />
Die Geschäftsführung erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />
Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören. Hierzu gehören<br />
insbesondere auch<br />
a) die Durchführung, Verwaltung und Abwicklung des Investitionsvorhabens<br />
einschließlich der Maßnahmen nach § 4 Abs. 4<br />
und die Durchführung der Ausschüttungen an die Kommanditisten,<br />
b) die Wiederanlage von Guthabensbeträgen des Gesellschaftsvermögens<br />
(Abs. 6).<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter können durch einen gesonderten<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag im Namen und auf<br />
Rechnung der Gesellschaft einem Dritten, insbesondere der<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Tätigkeiten der Geschäftsführung<br />
übertragen und diesem Dritten insoweit erforderliche<br />
Bevollmächtigung erteilen; die Leitung der Gesellschaft<br />
als solche und die damit verbundene Verantwortlichkeit müssen<br />
in jedem Fall bei den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
verbleiben.<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben einmal jährlich<br />
über den Geschäftsverlauf zu berichten.<br />
(3) Zur Vornahme von Handlungen und Geschäften, die über den<br />
gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft<br />
hinausgehen, bedürfen die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter gemäß den<br />
nachfolgenden Absätzen. Soweit diese Vereinbarungen, Handlungen<br />
und Geschäfte schon vor dem Beitritt der Gesellschafter<br />
abgeschlossen wurden, stimmen die Gesellschafter mit ihrem<br />
Beitritt zur Gesellschaft diesen zu.<br />
(4) Folgende Handlungen und Geschäfte bedürfen – vorbehaltlich<br />
nachfolgender Absätze 5 bis 7 – der Zustimmung der in § 9 Abs.<br />
6 geregelten qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter:<br />
a) Beendigung und Veräußerung der Beteiligung der Gesellschaft<br />
an der Beteiligungsgesellschaft und mittelbar an der<br />
Objektgesellschaft;<br />
b) Erwerb, Veräußerung, Belastung (soweit nicht in Abs. 6 lit. e)<br />
abweichend geregelt) und Verzicht von und auf Grundstücke,<br />
grundstücksgleiche Rechte und Beteiligungen an Gesellschaften<br />
sowie anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,<br />
ausgenommen bei etwaigen Rückkäufen der<br />
Objektgesellschaft von eigenen Anteilen von ihren Gesellschaftern;<br />
c) Änderung dieses Gesellschaftsvertrags wie auch Abweichungen<br />
von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
im Einzelfall; als solche gelten nicht Änderungen, die lediglich<br />
redaktioneller Natur sind und Änderungen der Firma der Gesellschaft;<br />
d) sämtliche Maßnahmen nach deutschem oder luxemburgischem<br />
Umwandlungsrecht, sofern nicht im Einzelfall eine<br />
höhere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist ;<br />
e) die Auflösung / Abwicklung der Gesellschaft.
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
163<br />
(5) Einer Zustimmung der in § 9 Abs. 6 geregelten einfachen Mehrheit<br />
der Gesellschafter bedürfen insbesondere:<br />
a) der Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder Beendigung,<br />
nicht jedoch die Anpassung von Darlehensverträgen<br />
und soweit nicht in Abs. 6 lit. c) bis e) abweichend geregelt;<br />
b) die Eingehung von Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen,<br />
Schuldbeitritten, Patronatserklärungen oder ähnlichen<br />
Haftungsverhältnissen;<br />
c) - die Aufhebung, Kündigung, vorzeitige Beendigung und<br />
− der Neuabschluss von einem oder mehreren Mietverträgen,<br />
− ob während der Laufzeit oder mit Ablauf eines Mietvertrags,<br />
− ausgenommen die Erstvermietung, die zum gewöhnlichen<br />
Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft gehört und<br />
in die Kompetenz der Geschäftsführung fällt,<br />
− zu marktüblichen Bedingungen,<br />
− soweit im Einzelfall mehr als dreißig (30) % der vermieteten<br />
Flächen betroffen sind.<br />
− Vertragsänderungen gelten als Neuabschluss, wenn die<br />
Änderung neue Investitionspflichten der Gesellschaft von<br />
zumindest 5.000.000 Euro (in Worten: fünf Millionen Euro)<br />
innerhalb von fünf (5) Jahren, gerechnet ab Wirksamwerden<br />
der Änderung, oder eine Reduzierung der in den betroffenen<br />
Mietflächen erzielten Nettomiete um mehr als<br />
zehn (10) Prozent p. a. bewirkt;<br />
d) die Genehmigung von Modernisierungs-, Renovierungs- oder<br />
Sanierungskosten (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)<br />
sowie etwaiger Anschluss- und Neuvermietungskosten,<br />
die im Einzelfall den Betrag von 1.500.000 Euro (in Worten:<br />
eine Million und fünfhunderttausend Euro) übersteigen;<br />
e) die in § 12 Abs. 4 (Jahresabschluss) und § 13a und b (Entnahmen<br />
und Ergebnisverteilung) benannten Beschlussgegenstände.<br />
Dies umfasst insbesondere auch die Bildung von Liquiditätsreserven<br />
und Rücklagen und deren Verwendung<br />
(Rücklagenbildung / Thesaurierung);<br />
f) der Ausschluss eines Gesellschafters.<br />
(6) Einer Zustimmung bedürfen nicht die vorgesehenen Vereinbarungen<br />
zur Realisierung des Investitionsvorhabens (§ 4 Abs. 4)<br />
und deren Abwicklung sowie Anpassungen der Fondskonzeption,<br />
insbesondere folgende Handlungen und Geschäfte, die im<br />
pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsführung stehen:<br />
a) Ausübung der Rechte der laufenden Beteiligungsverwaltung<br />
der Beteiligung der Gesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft<br />
und mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft an der<br />
Objektgesellschaft. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
üben die laufenden Beteiligungsrechte der Gesellschaft aus.<br />
Zu diesen laufenden Beteiligungsrechten zählen insbesondere<br />
− die Teilnahme und Ausübung von Stimmrechten in den Gesellschafterversammlungen<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
wie auch der Objektgesellschaft, soweit nicht bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder der Objektgesellschaft über<br />
einen Gegenstand im Sinne von Abs. 4 oder Abs. 5 betroffen<br />
sind, gelten die dort geregelten Zustimmungserfordernisse<br />
entsprechend;<br />
− die Erteilung der Zustimmung als Gesellschafter zu in der<br />
Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft seitens<br />
der Gesellschafter zustimmungspflichtigen Geschäf-<br />
ten und Handlungen, soweit nicht bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder der Objektgesellschaft über einen Gegenstand<br />
im Sinne von Abs. 4 oder Abs. 5 betroffen sind, gelten die<br />
dort geregelten Zustimmungserfordernisse entsprechend;<br />
− die Wahl eines Abschlussprüfers bei freiwilligen Prüfungen;<br />
− die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
− die Verwendung des Jahresergebnisses, insbesondere die<br />
Festlegung der Entnahmen, die Bildung oder Verwendung<br />
von Rücklagen;<br />
− die Entlastung der geschäftsführenden Gesellschafter für<br />
das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
b) die Gründung der Beteiligungsgesellschaft sowie mittelbar<br />
die Begründung der Beteiligung an der Objektgesellschaft;<br />
c) der Abschluss von Darlehensverträgen, einschließlich Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
zur Vorfinanzierung des Kommanditkapitals<br />
bis zur Höhe, die in der Prognoserechnung des<br />
Fondsprospekts »HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
3 Nr. <strong>193</strong>« dargestellt ist, Zinssicherungsgeschäften,<br />
Währungssicherungsgeschäften und sonstigen Finanzierungsverträgen<br />
(Finanzierungsverträge) zu marktüblichen<br />
Konditionen zur Finanzierung des Investitionsvorhabens,<br />
einschließlich der Erweiterung der Finanzierung um bis zu<br />
zehn (10) Prozent;<br />
d) die Prolongation dieser Finanzierungsverträge zu marktüblichen<br />
Konditionen, vorzeitig oder zum Zeitpunkt von Zinskonversionen<br />
(Anschlussfinanzierungen);<br />
e) die Belastung von Grundstücken / der Fondsimmobilie mit<br />
Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder von Beteiligungen<br />
an Gesellschaften mit Pfandrechten oder sonstigen Rechten,<br />
die Sicherungsabtretung von Mietforderungen und Entschädigungsleistungen<br />
von Versicherern, soweit dies zur Durchführung<br />
des Investitionsvorhabens erforderlich oder zweckmäßig<br />
ist;<br />
f) der Abschluss von Verträgen zur Realisierung der Fondskonzeption,<br />
insbesondere von Fremdkapitalvermittlungsverträgen,<br />
Eigenkapitalvermittlungsverträgen, Platzierungsgarantien,<br />
Fondskonzeptionsverträgen, Prospektherausgabeverträgen,<br />
Geschäftsbesorgungs- oder Assetmanagementverträgen<br />
gemäß § 8 Abs. 1, von Makler- oder anderen<br />
Vermarktungsverträgen sowie von Versicherungsverträgen<br />
sowie die Durchführung aller unmittelbar damit zusammenhängenden<br />
Tätigkeiten;<br />
g) die Ablehnung eines Vertreters in einer Gesellschafterversammlung<br />
aus wichtigem Grund (§ 10 Abs. 4);<br />
h) die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />
Rechte aus den zur Realisierung des Investitionsvorhabens<br />
abgeschlossenen Verträgen (insbesondere Kauf-, Miet-,<br />
Bau-, Finanzierungs- und Versicherungsverträge), einschließlich<br />
der Beauftragung von Rechtsanwälten und des<br />
Abschlusses von außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichen;<br />
i) die Anlage von liquiden Mitteln als Festgeld oder in anderen<br />
Anlagen mit nahezu vergleichbaren geringen Risiken zu<br />
marktüblichen Konditionen und im Rahmen der Verwaltung<br />
und Nutzung eigenen Kapitalvermögens (Cash Management);<br />
j) die Führung von Aktivprozessen gegen Gesellschafter auf<br />
Leistung ihrer Einlage;
164 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
k) die Sitzverlegung der Fondsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
innerhalb Deutschlands.<br />
geteilt werden.<br />
der Niederschrift (Abs. 5) den Gesellschaftern nachträglich mit-<br />
(7) In Not und in Eilfällen haben die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgelichen<br />
Stimmen bei der Gesellschaft mit Ablauf des letzten Ab-<br />
(4) Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, mit der gefasst. Für die Wahrung der Frist ist der Poststempel maßgestimmungstages<br />
der ggf. nach Abs. 3 verlängerten Frist wirksam<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige bend. Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren sind nur<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorzunehmen. wirksam, wenn mindestens zwanzig (20) % der Stimmen aller<br />
Haben die geschäftsführenden Gesellschafter hiervon Gebrauch<br />
gemacht, so haben sie, soweit die Zustimmung des Beigungsquorum)<br />
und die Mehrheitserfordernisse nach Abs. 6 be-<br />
Gesellschafter der Gesellschaft fristgerecht zugehen (Beteilirats<br />
und/oder der Gesellschafterversammlung erforderlich wären,<br />
den Beirat und/oder die Gesellschafter unverzüglich zu (5) Über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse haben die<br />
achtet werden.<br />
unterrichten.<br />
geschäftsführenden Gesellschafter eine Niederschrift zu fertigen<br />
und diese den Gesellschaftern zuzuleiten. Die Niederschrift<br />
§ 9<br />
gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines (1) Monats nach<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
ihrem Zugang schriftlich unter Angabe der Gründe Widerspruch<br />
(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen bei der Gesellschaft eingelegt wird. Die Unwirksamkeit von Beschlüssen<br />
kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem<br />
die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />
werden entweder in Gesellschafterversammlungen oder in (1) Monat nach Zugang der Niederschrift durch Klage gegen die<br />
schriftlicher oder Textform im Umlaufverfahren gefasst.<br />
Gesellschaft geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt<br />
(2) Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung<br />
bedarf es nicht, wenn ein geschäftsführender (6) Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetz oder der<br />
ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
Gesellschafter - vorbehaltlich § 10 Abs. 3 für außerordentliche Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorsehen, mit<br />
Gesellschafterversammlungen - eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />
verlangt, wobei eine Präsenzveranstaltung zwinweit<br />
nicht das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag eine an-<br />
der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sogend<br />
und ein Umlaufverfahren ausgeschlossen ist, wenn dies dere Mehrheit vorsieht (Zulässigkeit von Mehrheitsentscheidungen).<br />
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
von einem oder mehreren Gesellschaftern verlangt wird, der<br />
oder die mindestens zehn (10) vom Hundert der Stimmen der Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Gesellschaft auf sich vereinigen oder wenn ein geschäftsführender<br />
Gesellschafter dies verlangt.<br />
sieht, besteht diese aus den Stimmen der geschäftsführenden<br />
Soweit der Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Mehrheit vor-<br />
Die Aufforderung zur Stimmabgabe ist an die Gesellschafter Gesellschafter sowie so viel weiteren Stimmen, dass mindestens<br />
fünfundsiebzig (75) vom Hundert der abgegebenen Stim-<br />
unter Mitteilung sämtlicher Beschlussgegenstände mit einem<br />
Beschlussvorschlag, des genauen Verfahrens sowie der Frist zur men erreicht sind. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen.<br />
Stimmabgabe einschließlich des letzten Abstimmungstages zu<br />
richten. Die Versendung der Aufforderung zur Stimmabgabe ist Als nicht abgegeben gelten im Umlaufverfahren auch die Stimmen,<br />
die mit einem späteren Poststempel als dem des Abstim-<br />
ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die gegenüber der Gesellschaft<br />
zuletzt schriftlich genannte Adresse gerichtet wurde. Ist mungstages eingehen.<br />
der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder kann ihm (7) Je 500 Euro (in Worten: Euro fünfhundert) Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />
gewähren eine Stimme. Das Stimmrecht aus<br />
aus anderen Gründen diese Aufforderung nicht zugestellt werden,<br />
so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes.<br />
Die Frist zur Stimmabgabe muss mindestens drei (3) Wosönlich<br />
haftenden Gesellschaftern, die nicht am Gesellschafts-<br />
einer Beteiligung kann nur einheitlich ausgeübt werden. Perchen,<br />
bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen kapital beteiligt sind, steht je eine Stimme zu. Die Gesellschafter<br />
sind auch dann stimmberechtigt, wenn es um den Abschluss<br />
mindestens eine (1) Woche betragen. Im Übrigen gilt § 10 Abs. 1<br />
entsprechend. Berücksichtigt werden nur Stimmabgaben, die von Rechtsgeschäften mit ihnen selbst oder mit Gesellschaften,<br />
fristgemäß bis zum letzten Abstimmungstag bei der Gesellschaft an denen sie beteiligt sind, geht.<br />
eingegangen sind. Die Nichtbeantwortung der Aufforderung zur Für Treugeber, die durch den Treuhänder oder für Direktkommanditisten,<br />
die durch den Beteiligungsverwalter vertreten<br />
Stimmabgabe gilt ebenso wie verspätet eingegangene Stimmabgaben<br />
- vorbehaltlich Abs. 3 - als nicht zugegangen; abweichende<br />
Vereinbarungen im Treuhandverhältnis sind zulässig.<br />
chend der ihm erteilten Weisungen oder gemäß § 5 Abs. 1 zur<br />
werden, ist der Treuhänder / Beteiligungsverwalter entspre-<br />
(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, im Einzelfall<br />
und nach eigenem Ermessen, im Umlaufverfahren die (gespaltene Stimmabgabe).<br />
unterschiedlichen Stimmabgabe berechtigt und verpflichtet<br />
Frist zur Abgabe der Stimmen einmalig und angemessen, längstens<br />
um bis zu acht (8) Wochen zu verlängern, um das für die § 10<br />
Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren erforderliche Quorum Gesellschafterversammlung<br />
erreichen zu können. Bereits rechtzeitig abgegebene Stimmen (1) Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />
behalten ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass in der ersten durch die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde sowie die Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und<br />
Fristverlängerung und der maßgebliche Abstimmungstag mit der Tagesordnung schriftlich oder in Textform (u. a. Telefax oder
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
165<br />
E-Mail) an jeden Gesellschafter an seine zuletzt der Gesellschaft<br />
bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von mindestens<br />
zwei (2) Wochen. Der Tag der Ladung und der Tag der Versammlung<br />
werden bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.<br />
Die Frist beginnt somit am Tag nach der Ladung und endet<br />
demnach mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.<br />
(2) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich nach<br />
Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr statt; sie kann auch im Umlaufverfahren stattfinden.<br />
Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung findet in<br />
2010 statt und soll als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.<br />
Danach sollen Präsenzveranstaltungen grundsätzlich nur<br />
alle zwei (2) Jahre stattfinden.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in einer ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr<br />
zu berichten und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung<br />
vorzulegen.<br />
Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind außer in<br />
den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen einzuberufen, wenn<br />
dies von einem oder mehreren Gesellschaftern verlangt wird,<br />
der oder die mindestens zehn (10) vom Hundert der Stimmen<br />
der Gesellschaft auf sich vereinigen - in diesem Fall ist das Umlaufverfahren<br />
gemäß § 9 Abs. 2 ausgeschlossen -, oder wenn<br />
ein einzelner geschäftsführender Gesellschafter oder der Beirat<br />
(§ 11) mehrheitlich unter schriftlicher Angabe der zu behandelnden<br />
Tagesordnungspunkte es verlangt.<br />
Die Einberufungsfrist beträgt hierbei eine (1) Woche, wobei der<br />
Tag der Absendung der Ladung und der Tag der Versammlung<br />
nicht mitgerechnet werden. Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend.<br />
(3) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind, die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter und der Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />
ordnungsgemäß vertreten sind und mindestens zwanzig<br />
(20) vom Hundert der Stimmen aller Gesellschafter bei der Gesellschafterversammlung<br />
beteiligt oder vertreten sind.<br />
(4) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />
vertreten lassen bzw. den Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />
zur Wahrnehmung seiner Rechte schriftlich bevollmächtigen;<br />
das Recht auf eigene Teilnahme bleibt davon unberührt. Ein<br />
Vertreter hat seine Identität durch gültigen Personalausweis<br />
oder Reisepass nachzuweisen. Die Ablehnung eines Vertreters<br />
durch einen geschäftsführenden Gesellschafter (vgl. § 8 Abs. 6<br />
lit. g) ist nur zulässig, wenn in dessen Person ein wichtiger<br />
Grund vorliegt. Die Rechte der bei der Gesellschafterversammlung<br />
nicht anwesenden oder nicht anderweitig vertretenen<br />
Treugeber / Direktkommanditisten werden durch den Treuhänder<br />
/ den Verwalter entsprechend den Weisungen des Treugebers<br />
wahrgenommen. Der Treuhänder / Verwalter ist berechtigt,<br />
Untervollmacht zu erteilen. Soweit der Treugeber keine Weisungen<br />
erteilt, wird der Treuhänder / Beteiligungsverwalter sich<br />
der Stimme enthalten.<br />
Soweit der Treuhänder / Verwalter für andere Gesellschafter tätig<br />
wird, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot<br />
des Selbstkontrahierens) befreit.<br />
Neben der Möglichkeit der persönlichen Teilnahme oder Vertretung<br />
kann die Gesellschaft die technischen Voraussetzungen<br />
dafür schaffen, dass die Gesellschafter im Wege elektronischer<br />
Kommunikation (insbesondere per Internet) an einer Gesellschafterversammlung<br />
teilnehmen und ihre Rechte ausüben können.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter werden hiermit ermächtigt,<br />
die näheren Bestimmungen zum Verfahren zu treffen.<br />
(5) Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />
beschlussunfähig, so hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
innerhalb von zwei (2) Wochen die Gesellschafterversammlung<br />
mit einer Frist von mindestens einer (1) Woche<br />
erneut zur Beschlussfassung über die gleichen Tagesordnungspunkte<br />
einzuberufen. Die so einberufene Gesellschafterversammlung<br />
ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden<br />
oder vertretenen Gesellschafter, allerdings unter Beschränkung<br />
auf die in der Tagesordnung angegebenen Punkte, beschlussfähig.<br />
Darauf ist in der Einberufung ausdrücklich hinzuweisen.<br />
(6) Die Gesellschafterversammlung wird durch einen geschäftsführenden<br />
Gesellschafter geleitet, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />
bestimmt mit einfacher Mehrheit aus dem<br />
Gesellschafterkreis einen anderen Vorsitzenden.<br />
(7) Über die Gesellschafterversammlung - insbesondere über die<br />
gefassten Beschlüsse - ist von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Leiter der<br />
Gesellschafterversammlung zu unterzeichnen und allen Gesellschaftern<br />
zuzuleiten ist. § 9 Abs. 5 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />
(8) Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />
selbst.<br />
§ 11<br />
Beirat<br />
(1) Die Gesellschafter können mit einfacher Mehrheit beschließen,<br />
der Gesellschaft einen Beirat zu geben. Der Beirat besteht aus<br />
bis zu drei natürlichen Personen. Ein Mitglied des Beirats, welches<br />
auch Geschäftsführer oder Angestellter des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens<br />
sein kann, wird durch den geschäftsführenden<br />
Gesellschafter frei entsandt, abberufen und ersetzt; die übrigen<br />
Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt.<br />
Wählbar sind nicht nur Gesellschafter, sondern auch<br />
sachverständige Dritte.<br />
(2) Die Wahl des Beirats soll in der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
erfolgen. Die Durchführung der Wahl obliegt<br />
dem geschäftsführenden Gesellschafter. Bis zur Wahl des Beirats<br />
kann der geschäftsführende Gesellschafter einen aus bis zu<br />
drei (3) Mitgliedern, die auch persönlich an der Gesellschaft beteiligt<br />
sein dürfen, bestehenden vorläufigen (Gründungs-)Beirat<br />
bestellen.<br />
(3) Der Beirat wird für mindestens zwei (2) und höchstens drei (3)<br />
Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten nach Ablauf der<br />
Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist<br />
zulässig. Bei jeder Wahl ist für jedes Beiratsmitglied ein Ersatzmitglied<br />
zu wählen. Beiratsmitglieder können jederzeit durch<br />
diejenigen, von denen sie bestellt wurden, abberufen oder ersetzt<br />
werden. Beiratsmitglied können nur Personen werden, die<br />
in keinem Konkurrenzverhältnis zur Gesellschaft bzw. zu den<br />
Kommanditisten gemäß § 3 Abs. 3 bzw. zu einem Unternehmen<br />
der Unternehmensgruppe Hannover Leasing stehen oder für
166 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
kein Unternehmen tätig sind, welches im Wettbewerb zur Gesellschaft<br />
bzw. zu den Kommanditisten gemäß § 3 Abs. 3 bzw.<br />
zu einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Hannover<br />
Leasing steht. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt, sein Amt ohne<br />
Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zum<br />
Ende eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der geschäftsführenden Gesellschafterin niederzulegen.<br />
(4) Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />
und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende, bei Verhinderung sein<br />
Stellvertreter, vertritt den Beirat.<br />
(5) Der Beirat hat die ihm in diesem Gesellschaftsvertrag (z.B. § 10<br />
Abs. 2) und von der Gesellschafterversammlung zugewiesenen<br />
Aufgaben wahrzunehmen. Insbesondere berät und unterstützt<br />
er die Geschäftsführung und gibt seine Empfehlungen zu Beschlussgegenständen<br />
im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />
ab. Er ist berechtigt, sich jederzeit über den Geschäftsverlauf<br />
der Gesellschaft zu unterrichten sowie die Handelsbücher<br />
der Gesellschaft einzusehen, darf aber hierdurch den ordentlichen<br />
Geschäftsbetrieb nicht stören. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter müssen dem Beirat Auskunft erteilen und ihn<br />
über alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichten.<br />
(6) Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oder<br />
schriftlich einzuberufen. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
sind über die Einberufung rechtzeitig zu informieren. Über<br />
vertrauliche Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />
(7) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei (2) Mitglieder<br />
anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />
Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu fassen<br />
und in Protokollen festzuhalten. Schriftliche und fernmündliche<br />
Beschlussfassungen sowie Beschlussfassungen im Umlaufverfahren<br />
sind zulässig, wenn kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung<br />
widerspricht. Ferner können Beiratssitzungen<br />
auch insgesamt fernmündlich, als Videokonferenz oder via Internet<br />
abgehalten werden. Das Verfahren legt der Beiratsvorsitzende<br />
bei Einberufung fest. Auch solche Beschlüsse sind jedoch<br />
schriftlich festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern zuzuleiten.<br />
(8) Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die durch die<br />
Gesellschafterversammlung festgesetzt wird und die die Gesellschaft<br />
trägt. Sie erhalten außerdem die ihnen durch ihre Beiratstätigkeit<br />
entstandenen und nachgewiesenen angemessenen<br />
Auslagen, mindestens pauschal jährlich 500 Euro (in<br />
Worten: Euro fünfhundert) zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer ersetzt.<br />
(9) Die Beiratsmitglieder üben ihre Tätigkeit mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns aus. Sie sind verpflichtet,<br />
sich über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft unterrichtet<br />
zu halten. Der Beirat berichtet in der Gesellschafterversammlung<br />
über seine Tätigkeit. Die Beiratsmitglieder haften<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist, außer<br />
bei vorsätzlichem Handeln, der Höhe nach begrenzt auf<br />
20.000 Euro (in Worten: Euro zwanzigtausend). Ein Beiratsmitglied<br />
haftet nicht, wenn es überstimmt worden ist. Die Beiratsmitglieder<br />
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
(10) Die geschäftsführende Gesellschafterin hat das Recht, für die<br />
Beiratsmitglieder eine Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherung<br />
abzuschließen, deren Kosten die Gesellschaft trägt.<br />
(11) Die Vorschriften des Aktienrechts wie auch die entsprechenden<br />
Vorschriften des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung gelten nicht für den Beirat.<br />
§ 13b<br />
Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />
(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine als Aufwand<br />
zu buchende Haftungsvergütung (§ 14).<br />
Diese Vergütung ist jeweils am 30. März des laufenden Geschäftsjahres<br />
fällig. Dies gilt auch dann, wenn sich aus dem<br />
Jahresabschluss der Gesellschaft ein Gewinn nicht ergibt.<br />
Vom Jahresergebnis erhält der geschäftsführende Kommanditist<br />
eine nicht als Aufwand zu buchende gewinnabhängige Vorabvergütung<br />
(Gewinnvorab) gemäß § 14.<br />
Vom Jahresergebnis erhält der Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />
eine als Aufwand zu buchende gewinnunabhängige Vergütung<br />
gemäß § 5 Abs. 2.<br />
(2) Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten die in § 13a genannten<br />
Gesellschafter einen Vorabgewinn nach Maßgabe von § 13a, der<br />
dem Kapitalkonto dieser Gesellschafter gemäß § 6 Abs. 8 gutgeschrieben<br />
wird. Soweit in einem Geschäftsjahr kein zur Gut-<br />
§ 12<br />
Jahresabschluss<br />
(1) Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang<br />
(Jahresabschluss) sind von der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />
innerhalb von neun (9) Monaten, soweit nicht gesetzlich<br />
eine kürzere Frist geregelt ist, seit Schluss des Geschäftsjahres<br />
aufzustellen.<br />
(2) Der Jahresabschluss ist nach handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung<br />
steuerrechtlicher Bilanzansätze, soweit dies handelsrechtlich<br />
zulässig ist, zu erstellen. Änderungen, die sich<br />
insbesondere im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben<br />
können, werden im Jahr der Feststellung in der Handelsbilanz<br />
berücksichtigt, soweit dies handelsrechtlich zulässig ist.<br />
Ferner ist eine Einnahmen- / Überschussrechnung zu erstellen.<br />
(3) Allen Gesellschaftern ist eine Abschrift des Jahresabschlusses<br />
und der Einnahmen- / Überschussrechnung zuzuleiten.<br />
(4) Die Gesellschafter beschließen über<br />
a) die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />
b) die Verwendung des Jahresergebnisses der Gesellschaft, insbesondere<br />
über die Festlegung der Entnahmen, die Bildung<br />
oder Verwendung von Rücklagen;<br />
c) die Entlastung der geschäftsführenden Gesellschafter der<br />
Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
d) die Wahl eines Abschlussprüfers der Gesellschaft, soweit eine<br />
Prüfung gesetzlich oder aus anderen Gründen (z. B. als eine<br />
Bedingung der Finanzierung) vorgeschrieben ist.<br />
§ 13a<br />
Sonderregelung für die Ergebnisverteilung<br />
Für den Zeitraum vom 1. März 2009 bis zum 30. September 2009<br />
steht den Gesellschaftern pro rata ab dem Ersten des Monats, der<br />
dem Tag des Eingangs der jeweiligen vollständigen Pflichteinlage<br />
folgt, einmalig ein Vorabgewinn in Höhe von 4,0 Prozent p. a. bezogen<br />
auf die einbezahlte Pflichteinlage zu.
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
167<br />
schrift eines Vorabgewinns ausreichender Gewinn erzielt wird,<br />
wird ein etwaiger Vorabgewinn für das jeweilige Folgejahr um<br />
den Betrag des nicht gutgeschriebenen Vorabgewinns erhöht.<br />
(3) Im Übrigen sind die Gesellschafter vorbehaltlich der nachstehenden<br />
Absätze entsprechend dem Verhältnis der Haftsummen<br />
(§ 6 Abs. 1) am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />
(4) Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen / freier Liquidität<br />
(= Entnahmen vorhandener Liquidität in Abgrenzung zu Ausschüttungen<br />
aufgrund bilanziellen Gewinns / Ertrags) stehen<br />
den Gesellschaftern im Verhältnis der Haftsummen vorbehaltlich<br />
der Finanzmittel, die für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />
notwendig sind, und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
durch die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
zu. Die Gesellschaft schüttet die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />
grundsätzlich jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />
des betreffenden Geschäftsjahres zum 30. Juni<br />
des Folgejahres aus, erstmals jedoch spätestens zum 30. Juni<br />
2011 für die Jahre 2009 und 2010, sofern keine abweichende Beschlussfassung<br />
der Gesellschafter mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter getroffen wird. Die Ausschüttung<br />
von Liquiditätsüberschüssen kann – auch auf<br />
Vorabgewinne – unabhängig von einem Bilanzgewinn / -verlust<br />
der Gesellschaft erfolgen. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
sind berechtigt, die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />
jeweils zum Ende eines Kalenderjahres auch vor einem Beschluss<br />
der Gesellschafter zu entnehmen und an die<br />
Gesellschafter auszuzahlen. Eine hiervon abweichende Verwendung<br />
können die Gesellschafter nur mit Wirkung für die<br />
Zukunft beschließen. Entnahmen zu Lasten der festen Kapitalkonten<br />
sind unzulässig.<br />
Soweit Entnahmen vorhandener Liquidität zu einer Rückzahlung<br />
der Pflichteinlage führen, gilt dies – ausgenommen für<br />
Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen auf Vorabgewinne<br />
– als förmliche Beschlussfassung über die Herabsetzung<br />
der Pflichteinlage in gleicher Höhe. Es besteht keine Verpflichtung<br />
der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auf Wiedereinzahlung.<br />
Soweit die Entnahmen zu einer Rückzahlung der<br />
Haftsumme führen, kann dies jedoch zum Wiederaufleben der<br />
Haftung wegen Einlagenrückgewähr gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />
Abs. 4 HGB führen.<br />
(5) Die Gewinnanteile der Kommanditisten sind vorrangig zum<br />
Ausgleich ihrer Ergebnisvortragskonten zu verwenden.<br />
(6) Ein Verlust wird den Gesellschaftern im Verhältnis der Haftsummen<br />
auf ihrem Ergebnisvortragskonto belastet.<br />
(7) Abweichend von Abs. 3 wird zum Ende des Geschäftsjahres<br />
2009 das bis dahin erwirtschaftete Ergebnis der Gesellschaft im<br />
Verhältnis der jeweiligen Hafteinlagen so auf die Gesellschafter<br />
verteilt, dass die Verlustvortragskonten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
2009 unabhängig vom Beitrittszeitpunkt der<br />
Kommanditisten im selben Verhältnis zueinander stehen wie<br />
die jeweiligen Haftsummen (quotale Gleichbehandlung während<br />
der Beitrittsphase). Die Verteilung erfolgt dabei in der<br />
Weise, dass bis zur Herstellung der verhältnismäßigen Gleichheit<br />
der Verlustvortragskonten etwaige Verluste der Gesellschaft<br />
zunächst im Verhältnis ihrer Haftsummen von später<br />
beigetretenen Kommanditisten in dem Umfang allein getragen<br />
werden, in dem im Zeitpunkt ihres jeweiligen Beitritts bereits<br />
Verluste entstanden waren, die dementsprechend von den früher<br />
beigetretenen Kommanditisten getragen werden. Erhöhungen<br />
von Kommanditeinlagen gelten als Beitritte im Sinne<br />
dieser Regelung. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende<br />
Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer Hafteinlagen verteilt. Soweit die Verlustvortragskonten<br />
zum Schluss des Geschäftsjahres 2009 trotz vorstehender Anpassung<br />
nicht im selben Verhältnis stehen wie die Haftsummen,<br />
gilt dieser Abs. 7 entsprechend auch für die Ergebnisverteilung<br />
für folgende Geschäftsjahre.<br />
(8) Etwa bei den Gesellschaftern anfallende Sonderwerbungskosten<br />
sind bis spätestens 31. März des Folgejahres der Gesellschaft<br />
bekannt zu geben. Für eine Berücksichtigung später zugehender<br />
Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden.<br />
(9) Vorzunehmende Auszahlungen sind zunächst mit etwaigen<br />
Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter<br />
zu verrechnen.<br />
§ 14<br />
Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
(1) Vom Jahresergebnis der Gesellschaft erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine nicht als Aufwand zu buchende gewinnabhängige<br />
Vorabvergütung (Gewinnvorab) in Höhe von<br />
5.000 Euro (in Worten: Euro fünftausend) p. a. Dieser Gewinnvorab<br />
ist jeweils am 30. März des laufenden Geschäftsjahres für<br />
das vorangegangene Geschäftsjahr an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin auszuschütten.<br />
(2) Ab dem 1. Januar 2009 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
für die Übernahme des Haftungsrisikos eine jährlich<br />
jeweils am 30. März des laufenden Geschäftsjahres zu entrichtende<br />
gewinnunabhängige Vergütung (Haftungsvergütung) von<br />
5.000 Euro (in Worten: Euro fünftausend).<br />
(3) Die Vergütungen sind jährlich um 2,20 Prozent zu erhöhen,<br />
erstmalig mit Ablauf des 31. Dezember 2009. Bemessungsgrundlage<br />
ist jeweils der vormals erhöhte Betrag.<br />
(4) Die Vergütungen verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
soweit diese anfällt.<br />
(5) Abschlagszahlungen während des Geschäftsjahres an die jeweiligen<br />
Vergütungsempfänger sind in Abhängigkeit von der<br />
jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zulässig.<br />
(6) Im Falle einer Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens<br />
einschließlich unmittelbar oder mittelbar gehaltener<br />
Gesellschaftsbeteiligungen und/oder Immobilien, ausgenommen<br />
bei etwaigen Rückkäufen der Objektgesellschaft von<br />
eigenen Anteilen von ihren Gesellschaftern<br />
(vgl. § 8 Abs. 4 lit. b), erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
für ihre Tätigkeit hierbei eine Vergütung sowie eine<br />
Mehrerlösbeteiligung / Gewinnpartizipation wie folgt:<br />
− Eine Vergütung in Höhe von 1,00 Prozent des Verwertungserlöses<br />
exklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer vor Abzug<br />
aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Objektwert des<br />
Investitionsobjekts) sowie<br />
− eine Mehrerlösbeteiligung in Höhe von zwanzig (20) Prozent<br />
bezogen auf den Unterschiedsbetrag zwischen<br />
− dem tatsächlichen Verwertungserlös exklusive etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer vor Abzug aller Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft (Objektwert des Investitionsobjekts)<br />
und<br />
− dem im Prospekt prognostizierten entsprechenden Ver-
168 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
wertungserlös in Höhe von 484.816.843 Euro (in Worten:<br />
Euro vierhundertundvierundachtzig Millionen achthundertsechzehntausendachthundertdreiundvierzig)<br />
bzw. im<br />
Falle einer vorzeitigen Verwertung dem Produkt aus der<br />
Multiplikation der prognostizierten Jahresmiete des Jahres<br />
der Verwertung und dem prognostizierten Kaufpreisfaktor<br />
15,90 sowie<br />
− Ersatz angemessener und nachgewiesener Auslagen sowie<br />
− inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer sowie<br />
− fällig bei Eingang des Verwertungserlöses.<br />
− Bei der Veräußerung mittelbar gehaltener Gesellschaftsbeteiligungen<br />
und/oder Immobilien entstehen die vorstehende<br />
Vergütung und Mehrerlösbeteiligung in Höhe der Beteiligungsquote<br />
der Gesellschaft.<br />
§ 15<br />
Gesellschafterrechte und -pflichten<br />
(1) Jeder Gesellschafter kann in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
Auskunft verlangen und Bücher und Schriften der Gesellschaft<br />
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft einsehen. Der Prüfungszweck<br />
bestimmt Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts.<br />
Die Mitgesellschafter sind vor jedweder Kenntnisnahme ihrer<br />
personenbezogenen Daten durch einen einsichtnehmenden<br />
Gesellschafter zu schützen (Datenschutz).<br />
(2) Die Gesellschafter können das Informations- und Kontrollrecht<br />
selbst ausüben oder durch einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Sachverständigen (z. B. Rechtsanwalt,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Kosten<br />
ausüben lassen.<br />
(3) Alle Gesellschafter haben Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft,<br />
namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,<br />
vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen<br />
zu bewahren.<br />
(4) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
Wettbewerbsrelevante Informationen sollen jedoch nur an einen<br />
von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten, für<br />
beide Seiten vertrauenswürdigen Dritten gegeben werden.<br />
(5) Die Informations- und Kontrollrechte nach § 166 HGB stehen<br />
den Gesellschaftern auch in Bezug auf Angelegenheiten von<br />
Tochter- und Enkelgesellschaften der Gesellschaft zu. Die Gesellschaft<br />
stellt sicher, dass die Gesellschafter die Bücher und<br />
Papiere dieser Tochter- und Enkelgesellschaften einsehen können<br />
und durch einen von ihnen beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />
prüfen lassen können.<br />
§ 16<br />
Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
(1) Die Veräußerung der Kommanditbeteiligung eines Gesellschafters<br />
ist in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt<br />
möglich (eingeschränkte Fungibilität).<br />
(2) Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen Gesellschaftsanteil<br />
ist grundsätzlich nur mit Wirkung zum Ablauf des<br />
31. Dezember eines jeden Jahres, ausnahmsweise aus wichtigem<br />
Grund jedoch auch unterjährig möglich. Alle Kosten, die<br />
mit einer Übertragung oder sonstigen Verfügung über einen<br />
Gesellschaftsanteil verbunden sind (z. B. auch Vermittlungsgebühren),<br />
einschließlich einer Verwaltungsgebühr der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter von einem (1) Prozentpunkt der von<br />
der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage, höchstens<br />
2.500 Euro (in Worten: Euro zweitausendfünfhundert) zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer, trägt der Übertragende bzw. der<br />
belastende Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner<br />
(vgl. § 22 Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile, sonstige<br />
Schäden).<br />
(3) Jede Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines Teiles<br />
eines Gesellschaftsanteils, beispielsweise anlässlich einer<br />
Schenkung oder Veräußerung, die Verpfändung, die Bestellung<br />
eines Nießbrauchs und sonstige Belastungen eines Gesellschaftsanteils,<br />
die Abtretung von anderen Rechten oder Ansprüchen<br />
eines Gesellschafters, die auf seiner Zugehörigkeit<br />
zur Gesellschaft beruhen, sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung<br />
eines geschäftsführenden Gesellschafters oder des<br />
Treuhänders / Beteiligungsverwalters, die nur aus wichtigem<br />
Grund (z. B. Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile, sonstige Schäden<br />
oder fehlender Ausgleich gemäß § 22) verweigert werden<br />
darf. Zu diesem Zwecke hat der Gesellschafter die Verfügung<br />
nachzuweisen, indem er der Gesellschaft die notwendigen Unterlagen<br />
übermittelt.<br />
In Zusammenhang mit einer solchen Verfügung verursachte<br />
Steuern, Kosten, Lasten, Schäden und sonstigen Nachteile (insbesondere<br />
etwaige Gewerbe- und Grunderwerbsteuer, auch<br />
gewerbesteuerlicher Mehraufwand), sind von dem die Verfügung<br />
auslösenden Gesellschafter bzw. dem Erwerber als Gesamtschuldner<br />
zu tragen (vgl. § 22 Kosten, Steuern, Lasten,<br />
Nachteile, sonstige Schäden).<br />
Auch eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich zulässig, soweit<br />
dadurch keine Gesellschaftsanteile von unter der Mindestbeteiligung<br />
in Höhe von 10.000 Euro (in Worten: Euro zehntausend)<br />
und nicht durch 1.000 Euro (in Worten: Euro eintausend)<br />
ohne Rest teilbare Anteile entstehen.<br />
(4) Im Falle der Übertragung oder des sonstigen Übergangs des<br />
Gesellschaftsanteils auf einen Dritten werden die Gesellschafterkonten<br />
unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
(5) Ungeachtet der vorhergehenden Bestimmungen ist der der Gesellschaft<br />
als Kommanditist beigetretene Platzierungsgarant<br />
oder der von ihm benannte Dritte jederzeit berechtigt, seine<br />
Gesellschaftsanteile ganz oder teilweise auf beliebige Dritte zu<br />
übertragen.<br />
§ 17<br />
Kündigung, Anwachsung oder Anteilsübertragung auf einen Dritten,<br />
Abfindung in Geld, Ermittlung des Wertes der Beteiligung<br />
(1) Bei der Beteiligung der Gesellschafter handelt es sich um eine<br />
langfristige Beteiligung mit eingeschränkter Fungibilität. Ein<br />
Gesellschafter kann grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von längstens sechs (6) Monaten und mindestens<br />
vier (4) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres das Gesellschaftsverhältnis<br />
kündigen; die Kündigungserklärung ist jedoch<br />
erstmals am 30. Juni 2022 zulässig mit Wirkung zum 31. Dezember<br />
2022.<br />
Sollte zum 30. April 2022 die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht veräußert sein, können die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter den Zeitpunkt der erstmals zulässigen Kündigung<br />
um ein Kalenderjahr auf den 31. Dezember 2023 verschieben.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter haben dies bis zum
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
169<br />
30. Mai 2022 den Gesellschaftern mitzuteilen. Entsprechende<br />
Verlängerungen sind ferner in 2023 und 2024 zulässig.<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, mit der Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG zusammenzuarbeiten und sich auf<br />
deren Handelsplattform listen zu lassen, so dass damit für den<br />
Gesellschafter grundsätzlich die Möglichkeit besteht, im Einzelfall<br />
seine Beteiligung über diese Zweitmarktbörse interessierten<br />
Käufern anzubieten. Zudem kann jeder Gesellschafter<br />
über jede andere Zweitmarktbörse seine Beteiligung anbieten.<br />
Die Kündigung eines Kommanditisten erfolgt durch eingeschriebenen<br />
Brief an die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist an<br />
alle Kommanditisten zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der<br />
Kündigung ist der Tag der Aufgabe des Kündigungsschreibens<br />
bei der Post maßgeblich.<br />
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt.<br />
(3) Durch die Kündigung eines Gesellschafters oder Pfändungsgläubigers<br />
wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter<br />
den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Vielmehr scheidet<br />
der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft automatisch<br />
aus. Der Kommanditanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />
wächst grundsätzlich den übrigen Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu (Anwachsung). Die<br />
sich daraus ergebenden Anpassungen (u. a. bei den Ausschüttungen,<br />
Prognosen und auch dem steuerlichen Ergebnis) werden<br />
die geschäftsführenden Gesellschafter den Anlegern anlässlich<br />
der jährlichen Berichterstattung darstellen.<br />
Dem ausscheidenden Gesellschafter steht als Entschädigung<br />
− eine Abfindung in Geld zu<br />
− in Höhe des nach Maßgabe dieses Vertrags, insbesondere<br />
Absätze 3 bis 7, zu ermittelnden Wertes der Beteiligung,<br />
− zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
zu berechnenden Ergebnisses (außer denen aus schwebenden<br />
Geschäften),<br />
− abzüglich zwischenzeitlich getätigter Entnahmen sowie der<br />
durch das Ausscheiden bedingten Kosten, Steuern und Abgaben,<br />
− abzüglich solcher noch offenen Beträge, die der Gesellschafter<br />
der Gesellschaft nach § 22 auszugleichen hat, auch im<br />
Zusammenhang mit einer etwaigen Anteilsfinanzierung.<br />
Ein sich zu Lasten des ausscheidenden Gesellschafters ergebender<br />
Negativsaldo muss er der Gesellschaft bis zum Höchstbetrag<br />
seiner Einlage binnen vier (4) Wochen nach Anforderung<br />
durch die geschäftsführende Gesellschafterin einzahlen, soweit<br />
dieser Negativsaldo durch Entnahmen entstanden ist. Der Gesellschaft<br />
bleibt die Geltendmachung eines den Abfindungsbetrag<br />
übersteigenden Schadens oder Aufwands gegen den Gesellschafter<br />
vorbehalten. Das Ausscheiden des Gesellschafters<br />
darf nicht zu einer Schlechterstellung der übrigen Gesellschafter<br />
führen.<br />
Die Modalitäten der Auszahlung und Verzinsung des Abfindungsguthabens<br />
bestimmen sich nach § 19.<br />
Statt der Anwachsung sind die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
seitens des ausscheidenden Gesellschafters und aller<br />
Gesellschafter ermächtigt und bevollmächtigt, unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB, den Kommanditanteil<br />
des ausscheidenden Gesellschafters mit Wirkung ab dem Zeit-<br />
punkt seines Ausscheidens auf einen oder mehrere zur Übernahme<br />
bereite Dritte(n) – natürliche oder juristische Person –<br />
einschließlich eines Mitgesellschafters oder auf den Treuhänder<br />
abzutreten und zu übertragen. Der Treuhänder hat, falls eine<br />
Übertragung an Dritte nicht erfolgt, das Recht, die Übertragung<br />
des Kommanditanteils an sich zu verlangen. Schuldner der Abfindung<br />
sind in diesen Fällen der Erwerber und die Gesellschaft<br />
als Gesamtschuldner.<br />
(4) An einer etwaigen Liquidation (§ 19), deren Auflösungsbeschluss<br />
vor dem Zeitpunkt des Ausscheidens gefasst wurde,<br />
nimmt der kündigende Gesellschafter teil.<br />
(5) Die Ermittlung des Wertes der Beteiligung ist von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern unverzüglich zu veranlassen.<br />
Der Wert der Beteiligung des durch die Kündigung ausscheidenden<br />
Gesellschafters ist aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz<br />
zu ermitteln. Für die Berechnung des Wertes der<br />
Beteiligung ist ausschließlich der Jahresabschluss des vorangegangenen<br />
Geschäftsjahres maßgeblich (Vereinfachungsfunktion).<br />
Dabei sind das Vermögen und die Schulden mit ihren Verkehrswerten<br />
zu berücksichtigen. Der Abfindungsanspruch des<br />
ausscheidenden Gesellschafters beläuft sich auf achtzig (80)<br />
Prozent des Wertes der Beteiligung, weil der Gesellschafter aus<br />
Gründen, die in seiner individuellen Sphäre liegen, vorzeitig<br />
ausscheidet und damit Risiken und Nachteile für die verbleibenden<br />
Gesellschafter und die Gesellschaft verbunden sind<br />
(Kapitalerhaltungsfunktion).<br />
Die Auseinandersetzungsbilanz und das Abfindungsguthaben<br />
des ausscheidenden Gesellschafters sind vom steuerlichen Berater<br />
der Gesellschaft aufzustellen bzw. zu ermitteln.<br />
Nach einem Ausscheiden eines Gesellschafters berühren Mehroder<br />
Minderergebnisse, die aufgrund einer Betriebsprüfung<br />
festgestellt werden, eine bereits vollzogene Auseinandersetzung<br />
nicht; sie werden allein den verbleibenden Gesellschaftern<br />
entsprechend ihrer Ergebnisbeteiligung zugerechnet.<br />
Ein zum Stichtag des Ausscheidens auf den Kapitalkonten bestehender<br />
etwaiger Schuldsaldo ist auszugleichen; der Gesellschaft<br />
steht insoweit ein Aufrechnungsrecht zu.<br />
Die Abfindung wird für einen ausscheidenden Gesellschafter<br />
individuell berechnet; Kosten, Steuern, Schäden und sonstige<br />
Nachteile i. S .v. § 22 einschließlich insbesondere auch im Zusammenhang<br />
mit einer etwaigen Anteilsfinanzierung, insbesondere<br />
wenn die Gesellschaft eine solche Anteilsfinanzierung<br />
besichert hat oder anderweitig dafür mithaftet, werden dabei<br />
wertmindernd zu Lasten des ausscheidenden Gesellschafters<br />
als unselbstständige Rechnungsposten berücksichtigt.<br />
Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Auszahlung des<br />
Abfindungsguthabens dürfen nicht zu einer Schlechterstellung<br />
der in der Gesellschaft verbleibenden Gesellschafter führen. Die<br />
Berechnung des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters<br />
darf nicht dazu führen, dass sich der ausscheidende Gesellschafter<br />
wirtschaftlich besser stellt, als wenn er in der Gesellschaft<br />
bis zu deren Liquidation verblieben wäre. Die auf den<br />
ausscheidenden Gesellschafter (wäre er in der Gesellschaft verblieben)<br />
planmäßig entfallenden zukünftigen Ausschüttungen<br />
inklusive Liquidationserlös bilden daher unter Berücksichtigung<br />
ihres zeitlichen Anfalls die Höchstgrenze des Betrags, der an<br />
den ausscheidenden Gesellschafter als Abfindung geleistet<br />
werden darf (Kapitalerhaltungsfunktion).
170 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
(6) Erkennt der ausscheidende Gesellschafter das gemäß Absätze 3<br />
bis 5 ermittelte Abfindungsguthaben nicht an, so wird dieses<br />
verbindlich von einem Schiedsgutachter festgelegt, den der<br />
Präsident der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie-<br />
und Handelskammer auf Antrag der Gesellschaft oder auf<br />
Antrag des ausscheidenden Gesellschafters bestimmt. Der<br />
Schiedsgutachter soll ein ausgewiesener Experte in der Bewertung<br />
von Anteilen an Geschlossenen Fonds sein. Die Kosten des<br />
Schiedsgutachtens sind vom ausscheidenden Gesellschafter zu<br />
tragen, sofern der Schiedsgutachter das Abfindungsguthaben<br />
unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite von zehn<br />
(10) Prozent nach oben oder unten bestätigt; in allen anderen<br />
Fällen trägt die Gesellschaft die Kosten des Schiedsgutachtens<br />
(Schlichtungsfunktion).<br />
(7) Die geschäftsführenden Gesellschafter wie auch der Treuhänder<br />
/ Beteiligungsverwalter können als höchstpersönliches gesellschaftsrechtliches<br />
Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden<br />
Freistellung von einer etwaigen Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
§ 18<br />
Ausscheiden aus wichtigem Grund, Ausschluss, Kapitalanteilsherabsetzung<br />
(1) Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird über sein Vermögen<br />
ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben<br />
mangels Masse abgelehnt, so scheidet der betreffende<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft aus,<br />
ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses oder der gerichtlichen<br />
Klage bedarf. Dies gilt auch uneingeschränkt nach Auflösung<br />
der Gesellschaft während der Liquidation.<br />
(2) Pfändet ein Gläubiger den Gesellschaftsanteil oder sonstige<br />
pfändbare Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis eines Gesellschafters,<br />
so scheidet der betreffende Gesellschafter nach<br />
Ablauf dreier (3) Kalendermonate, gerechnet vom Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Pfändung an, aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
es ihm binnen dieser Frist nicht gelungen ist, die Pfändung rückgängig<br />
zu machen. Diese Regelung gilt ebenfalls uneingeschränkt<br />
nach Auflösung der Gesellschaft während der Liquidation.<br />
(3) Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, wenn er Anlass gegeben hat, dass die Auflösung der<br />
Gesellschaft aus wichtigem Grund gemäß § 133 HGB verlangt<br />
werden könnte. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit qualifizierter<br />
Mehrheit zu fassen. Der ausscheidende Gesellschafter<br />
hat hierbei kein Stimmrecht.<br />
(4) Als Abfindung erhält der gemäß Absätze 1 bis 3 ausscheidende<br />
Gesellschafter den nach § 17 ermittelten Wert seiner Beteiligung.<br />
Schuldner der Abfindung ist die Gesellschaft.<br />
(5) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind seitens des ausscheidenden<br />
Gesellschafters ermächtigt und bevollmächtigt,<br />
nachdem die Gesellschafterversammlung gemäß Abs. 3 das<br />
Vorliegen eines wichtigen Grundes festgestellt hat, unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB, den Kommanditanteil<br />
des ausscheidenden Gesellschafters auf sich oder einen<br />
oder mehrere durch sie zu benennende Dritte zu übertragen.<br />
Der Treuhänder hat, falls eine Übertragung an Dritte nicht erfolgt,<br />
das Recht, die Übertragung des Kommanditanteils an sich<br />
zu verlangen. Die Übertragung erfolgt zu dem in Abs. 4 festgelegten<br />
Wert.<br />
(6) 1. Kommt ein einzahlungspflichtiger Gesellschafter trotz Mahnung<br />
und Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
aus der Beitrittsvereinbarung und dem Gesellschaftsvertrag<br />
nicht oder nicht vollständig nach, sind die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter berechtigt und bevollmächtigt, durch einseitige<br />
Erklärung den Kapitalanteil des säumigen Gesellschafters<br />
auf die geleistete Zahlung herabzusetzen oder ihn<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen. Die Herabsetzung oder<br />
der Ausschluss werden mit Zugang der Herabsetzungs- oder<br />
Ausschließungserklärung an die der Gesellschaft zuletzt genannte<br />
Adresse des jeweiligen Gesellschafters wirksam. Die<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sind unter Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, den freigewordenen<br />
Kapitalanteil auf sich oder einen oder mehrere von<br />
ihnen zu benennende Dritte zu übertragen. Unbeschadet der<br />
Möglichkeiten der Herabsetzung und des Ausschlusses hat<br />
ein säumiger Gesellschafter der Gesellschaft auf die verspätete<br />
Einzahlung Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten<br />
über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu<br />
zahlen.<br />
(6) 2. Im Falle des Ausschlusses oder der Herabsetzung des Kapitalanteils<br />
nach Abs. 6.1 zahlt der Gesellschafter der Gesellschaft<br />
die mit seinem Beitritt, der Herabsetzung und/oder seines<br />
Ausschlusses verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten<br />
Schadensersatz in Höhe von fünfzehn (15) Prozentpunkten<br />
der von ihm gezeichneten oder, im Falle der Herabsetzung<br />
seines Kapitalanteils, der von ihm nicht geleisteten<br />
Kommanditeinlage an die Gesellschaft. Dem Gesellschafter<br />
und der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines geringeren<br />
oder höheren Schadens vorbehalten. Hat der ausgeschiedene<br />
Gesellschafter einen Teil seiner Kommanditeinlage geleistet,<br />
so erhält er diesen Teil seiner Kommanditeinlage, gekürzt um<br />
den Kostenbeitrag gemäß Satz 1, zinslos zurück. Ein Anspruch<br />
auf Abfindung besteht nicht.<br />
(7) Im Übrigen bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.<br />
§ 19<br />
Auszahlungsvereinbarungen betreffend ein Abfindungsguthaben<br />
(1) Das Abfindungsguthaben ist in allen Fällen der §§ 17 und 18 erst<br />
bei Auflösung der Gesellschaft, spätestens jedoch fünf (5) Jahre<br />
nach Ausscheiden aus der Gesellschaft und Feststellung des<br />
Abfindungsguthabens zur Zahlung fällig. Für den Zeitraum nach<br />
Ausscheiden des Gesellschafters bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens<br />
ist der von der Gesellschaft geschuldete Betrag<br />
angemessen zu verzinsen. Die Verzinsung wird von den<br />
geschäftsführenden Gesellschaftern nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
festgelegt und soll sich an einem für Spareinlagen üblichen<br />
Zinssatz orientieren.<br />
Im Falle eines Verzugs ist von der Gesellschaft der jeweils geschuldete<br />
Betrag des Abfindungsguthabens mit fünf (5) Prozentpunkten<br />
p. a. zu verzinsen. Der Nachweis eines weiteren<br />
Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Gesellschaft<br />
ist zur vorzeitigen Ablösung berechtigt, ohne zur Zahlung<br />
eines Ausgleichs für entgangene Zinszahlungen verpflichtet<br />
zu sein.<br />
(2) Die Auszahlung des Abfindungsguthabens erfolgt je nach Geschäftslage<br />
der Gesellschaft.<br />
Sofern und soweit der Gesellschaftsgrundbesitz zu Gunsten
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
171<br />
von Gläubigern des Gesellschafters belastet ist, erfolgt die Auszahlung<br />
des Abfindungsguthabens nur Zug um Zug gegen Sicherstellung<br />
der Freistellung des Grundbesitzes von diesen<br />
Lasten.<br />
Kann eine Lastenfreistellung nicht erreicht werden, so ist die<br />
Gesellschaft berechtigt, das Abfindungsguthaben mit schuldbefreiender<br />
Wirkung direkt an den Grundpfandrechtsgläubiger<br />
zu leisten oder in Anrechnung auf das Abfindungsguthaben<br />
Verbindlichkeiten des ausscheidenden Gesellschafters zu übernehmen.<br />
(3) Bei Ausscheiden kann der Gesellschafter nicht die Sicherstellung<br />
der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen, solange<br />
das Auszahlungsdatum weniger als fünf (5) Jahre nach dem Tag<br />
des Ausscheidens liegt.<br />
(4) Der ausscheidende Gesellschafter hat weder gegen die Gesellschaft<br />
noch gegen einen Mitgesellschafter einen Anspruch auf<br />
Befreiung von einer etwaigen Haftung für Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft.<br />
(5) Falls eine Regelung in den §§ 17 bis 19 und 22 unwirksam sein<br />
sollte, soll nach dem übereinstimmenden Willen aller Gesellschafter<br />
der ausscheidende Gesellschafter insbesondere im Interesse<br />
des konzeptionellen Fortbestehens der Gesellschaft,<br />
ihrer Liquiditätsschonung und der Vermeidung von zusätzlichen<br />
Risiken und Nachteilen für die Gemeinschaft aller anderen in<br />
der Gesellschaft verbleibenden Gesellschafter die niedrigste<br />
zulässige Abfindung erhalten.<br />
§ 20<br />
Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />
(1) Die Auflösung der Gesellschaft ebenso wie jede andere Art der<br />
Abwicklung der Gesellschaft wie auch die Aufhebung einer beschlossenen<br />
Auflösung oder Abwicklung zum Zwecke der Fortsetzung<br />
der Gesellschaft kann nur mit qualifizierter Mehrheit<br />
beschlossen werden. Im Übrigen gelten die §§ 145 ff. HGB.<br />
(2) Sofern es, gleich aus welchem Grunde, zur Liquidation oder zu<br />
einer anderen Art der Abwicklung der Gesellschaft kommt, wird<br />
diese durch die persönlich haftende Gesellschafterin oder durch<br />
den oder die von ihr zu bestellenden Liquidator(en) / Abwickler<br />
durchgeführt.<br />
(3) Von dem Verwertungserlös erhält der Abwickler eine Vergütung<br />
und eine Mehrerlösbeteiligung entsprechend § 14 Abs. 6.<br />
(4) Der Verwertungserlös wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern und<br />
danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />
Anschließend wird der bereinigte Erlös auf die Gesellschafter im<br />
Verhältnis ihrer Haftsummen aufgeteilt und zusammen mit ihren<br />
Kapitalkonten ausgezahlt (Liquiditätsausschüttung / Abfindungsguthaben),<br />
wobei die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
für etwaige Steuerlasten und sonstige drohende Verbindlichkeiten,<br />
insbesondere Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne,<br />
die noch auf die Gesellschaft zukommen könnten, berechtigt<br />
sind, entweder die Auszahlung unter einen Vorbehalt<br />
der Rückforderung zu stellen oder vorsorglich entsprechende<br />
Beträge bis zur verbindlichen Klärung einzubehalten und nicht<br />
auszuzahlen.<br />
§ 21<br />
Erbfall<br />
(1) Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben<br />
oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben haben<br />
sich durch Vorlage eines Erbscheins oder einer beglaubigten<br />
Abschrift des Testamenteröffnungsprotokolls mit beglaubigter<br />
Testamentsabschrift zu legitimieren. Ein Vermächtnisnehmer<br />
hat des Weiteren die Abtretung des Kommanditanteils durch<br />
den/die Erben an ihn nachzuweisen. Ein Testamentsvollstrecker<br />
hat sich durch Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung<br />
seines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu legitimieren. Die<br />
Gesellschaft darf denjenigen, der sich entsprechend als Erbe,<br />
Vermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker ausweist, als<br />
Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf ihn<br />
umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit schuldbefreiender<br />
Wirkung an ihn leisten.<br />
(2) Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer eines verstorbenen<br />
Kommanditisten haben unverzüglich, auch ohne besondere<br />
Aufforderung durch die Gesellschaft, zur Wahrnehmung ihrer<br />
aus der Beteiligung an der Gesellschaft folgenden Rechte einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen. Bis zur Bestellung<br />
ruhen alle Rechte und Pflichten der Rechtsnachfolger mit Ausnahme<br />
der Ergebnisbeteiligung. Vermögensrechte können seitens<br />
der Gesellschaft auch durch Hinterlegung (§§ 372 f. BGB)<br />
erfüllt werden. Die Vollmacht kann nur dergestalt erteilt werden,<br />
dass der Bevollmächtigte die Rechte mehrerer Rechtsnachfolger<br />
gemeinschaftlich auszuüben hat.<br />
(3) Stirbt ein persönlich haftender Gesellschafter, der eine natürliche<br />
Person ist, so scheidet er aus der Gesellschaft aus.<br />
(4) Im Erbfall endet ein etwaig begründetes Treuhandverhältnis<br />
automatisch. Der/die Erbe(n) werden Direktkommanditisten der<br />
Gesellschaft (vgl. auch § 17 des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags);<br />
§ 4 Abs. 6 (Handelsregistervollmacht) gilt<br />
entsprechend.<br />
§ 22<br />
Ausgleichsverpflichtung für Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile,<br />
sonstige Schäden<br />
(1) Erleidet die Gesellschaft<br />
− einen Nachteil oder einen sonstigen Schaden, z. B. in Form<br />
einer Einnahmenminderung, eines entgangenen Gewinns<br />
oder in Form einer steuerlichen Mehrbelastung, und<br />
− ist ein solcher Nachteil oder Schaden im Verhalten oder in der<br />
Person eines Gesellschafters begründet,<br />
so sind der Gesellschafter wie auch sein etwaiger Rechtsnachfolger<br />
gegenüber der Gesellschaft als Gesamtschuldner zum<br />
Ausgleich verpflichtet.<br />
(2) Insbesondere Kosten und Steuern der Gesellschaft (z. B. Gewerbesteuer<br />
und Grunderwerbsteuer), die im Verhalten oder der<br />
Person eines Gesellschafters begründet sind, sei es als unmittelbarer<br />
Gesellschafter oder als mittelbarer Gesellschafter (z. B.<br />
bei doppelstöckigen Personengesellschaften), auch durch<br />
künftige Gesetzesänderungen erst eintretende (z. B. eine gewerbesteuerähnliche<br />
Steuer wie eine Gemeindewirtschaftsteuer),<br />
beispielsweise<br />
− aufgrund von Verfügungen über Gesellschaftsanteile (§ 16)<br />
oder<br />
− aufgrund einer Kündigung (§ 17) oder eines Ausscheidens
172 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
(§ 18) oder<br />
− im Falle einer Auflösung (§ 20), oder<br />
− durch Erbfall (§ 21),<br />
sind im Falle einer Verfügung über Kommanditanteile von dem<br />
verfügenden und dem erwerbenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch,<br />
im Falle des Erbfalls von dem/den jeweiligen<br />
Rechtsnachfolger(n), in allen sonstigen Fällen von dem jeweiligen<br />
die Belastung auslösenden Gesellschafter zu tragen.<br />
Dieser hat nach Aufforderung eines geschäftsführenden Gesellschafters<br />
unverzüglich der Gesellschaft angefallene Kosten<br />
und Steuern zu erstatten oder eine Einlage in entsprechender<br />
Höhe in sein Verrechnungskonto zu leisten. Die Gesellschaft ist<br />
zur Verrechnung / Aufrechnung / zum Einbehalt entsprechend<br />
geschuldeter Beträge im Rahmen einer Ergebnisverteilung nach<br />
§§ 13a und 13b wie auch anlässlich einer Liquidation der Gesellschaft<br />
berechtigt.<br />
(3) Ferner hat der Gesellschafter der Gesellschaft solche Nachteile,<br />
entgangenen Gewinne oder sonstige Schäden auszugleichen,<br />
die dieser dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner der Gesellschaft<br />
aufgrund von im Verhalten oder in der Person des<br />
Gesellschafters liegenden Umständen, z. B. auf Grund seines<br />
Vermögensverfalls oder seines steuerlichen Sitzes, berechtigterweise<br />
Zahlungen an diese mindert, ganz oder teilweise zurückhält,<br />
zurückfordert oder Zahlungen an die Gesellschaft<br />
aufgrund inländischer oder ausländischer Steuern oder Abgaben<br />
vermindert werden.<br />
(4) Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter einen geeigneten<br />
Nachweis zur Begründung seiner Ausgleichsverpflichtung vorzulegen.<br />
Soweit die Ausgleichsverpflichtung im Fall der Auflösung<br />
oder bei Ausscheiden des Gesellschafters noch nicht konkret<br />
berechnet und vom Abfindungsguthaben abgezogen<br />
werden kann, sind die geschäftsführenden Gesellschafter berechtigt,<br />
eine Sicherheit für die Ausgleichsverpflichtung vom<br />
Gesellschafter zu verlangen bzw. einzubehalten; der Gesellschaft<br />
steht insoweit ein Aufrechnungsrecht zu.<br />
§ 23<br />
Datenschutz<br />
(1) Mit Annahme der Beitrittsvereinbarung werden die in den Beitrittsunterlagen<br />
des Gesellschafters enthaltenen Daten, sowie<br />
solche Daten, die zukünftig im Zusammenhang mit der Beteiligung<br />
des Gesellschafters begründet werden, durch die HAN-<br />
NOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG,<br />
die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH sowie die mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligung<br />
befassten Personen (dies sind insbesondere die Initiatoren,<br />
die Vertriebspartner, der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und die<br />
finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-Anlagen gespeichert,<br />
verarbeitet und genutzt. Sie werden ausschließlich zur Begründung<br />
und Verwaltung der Beteiligung des Gesellschafters und<br />
zu seiner Betreuung verwendet und nach Beendigung seiner<br />
Beteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach gesetzlichen<br />
Vorschriften nicht erforderlich ist.<br />
(2) Die Daten eines Gesellschafters sind vertraulich zu behandeln<br />
und dürfen ohne seine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung<br />
im Einzelfall weder anderen Gesellschaftern noch<br />
Dritten zur Verfügung gestellt werden, so dass ein Einsichts-,<br />
Informations- und Auskunftsrecht im Hinblick auf Daten der<br />
übrigen Gesellschafter insoweit ausgeschlossen ist.<br />
§ 24<br />
Schlichtungsvereinbarung / Ombudsverfahren<br />
Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem damit begründeten<br />
Gesellschaftsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />
Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Gesellschafter<br />
über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />
auch für den neuen Gesellschafter. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />
soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung<br />
hinweisen.<br />
§ 25<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen<br />
der Gesellschafter untereinander und mit der Gesellschaft bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht im<br />
Gesetz gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorgeschrieben<br />
ist; dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.<br />
Die Schriftform wird auch durch telekommunikative Übermittlung<br />
(u. a. Telefax, E-Mail, Textform) gewahrt. Auch eine<br />
von dem Gesellschaftsvertrag abweichende lang andauernde<br />
Übung hat keine Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Folge<br />
und begründet keine über den Gesellschaftsvertrag hinausgehenden<br />
Rechte der Gesellschafter, ihrer Geschäftsführung oder<br />
einzelner Gesellschafter.<br />
(2) Sollten Regelungen dieses Vertrags oder künftig in ihn aufgenommene<br />
Regelungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam<br />
oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder<br />
Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit<br />
der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Das<br />
Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag<br />
eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder<br />
undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich<br />
möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags<br />
gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags<br />
oder bei der späteren Aufnahme einer Regelung den Punkt bedacht<br />
hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer<br />
Regelung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In<br />
solchen Fällen tritt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes<br />
rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist<br />
oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten. Die Vertragspartner<br />
verpflichten sich, an erforderlichen Klärungen des vertraglich<br />
Vereinbarten im Sinne einer Sicherung der durch diesen Vertrag<br />
vereinbarten Ziele und Zwecke nach Treu und Glauben mitzuwirken.<br />
(3) Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag im Sinne<br />
von § 5 ist Grundlage und Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags.<br />
Für den Fall abweichender oder sich widersprechender
Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />
173<br />
Regelungen gelten die Bedingungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />
vorrangig.<br />
(4) Verzieht ein Gesellschafter ins Ausland, hat er einen inländischen<br />
Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Gleiches<br />
gilt für Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland.<br />
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.<br />
(4) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden<br />
kann.<br />
Pullach, den 28. November 2008<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH (Kommanditist)<br />
(vertreten durch: Dr. Hans Volkert Volckens, Geschäftsführer;<br />
Norman Matthes, Geschäftsführer)<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (Komplementär)<br />
(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />
Norbert Fath, Geschäftsführer)<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />
(Treuhänder)<br />
(vertreten durch: Hans-Peter Kerscher, Geschäftsführer;<br />
Kerstin Erb, Prokuristin)<br />
Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH (Kommanditistin)<br />
(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />
Christine Wienecke, Geschäftsführerin)
174 Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Vorbemerkung<br />
Der Zeichner beteiligt sich an dem Geschlossenen Fonds »Beteiligungsangebot<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />
GmbH & Co. KG Nr. <strong>193</strong> der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG«<br />
(das »Investitionsvorhaben«) mit dem in der »Beitrittsvereinbarung«<br />
genannten Beteiligungsbetrag (Pflichteinlage) zunächst<br />
treuhänderisch nach Maßgabe dieses Vertrags als Treugeber über<br />
die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltungs GmbH<br />
(nachstehend auch »Treuhänder / Verwalter« genannt).<br />
Jeder Treugeber kann danach jederzeit die Übertragung der für ihn<br />
treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an sich verlangen und damit<br />
die Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist direkt<br />
halten. Das würde dazu führen, dass danach dieses Vertragsverhältnis<br />
mit dem Treuhänder / Verwalter als reiner Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
hinsichtlich des Gesellschaftsanteils fortgesetzt würde.<br />
I. Bestimmungen für einen Treuhandauftrag<br />
§ 1<br />
Treuhandauftrag<br />
(1) Der Zeichner erteilt dem Treuhänder / Verwalter hiermit den<br />
Auftrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft in der im<br />
Prospekt abgedruckten Fassung, sowie der Angaben in der Beitrittsvereinbarung,<br />
− eine Kommanditbeteiligung in Höhe des Beteiligungsbetrages<br />
an der Fondsgesellschaft treuhänderisch im eigenen<br />
Namen, jedoch für Rechnung des Zeichners zu begründen<br />
und zu halten (Beteiligung als Treugeber)<br />
− und, sofern der Zeichner die Umwandlung in eine Direktkommanditistenstellung<br />
gewünscht und die entsprechenden<br />
Voraussetzungen erfüllt hat,<br />
− eine direkte Kommanditbeteiligung in entsprechender Höhe<br />
in offener Stellvertretung für den Zeichner / Treugeber zu<br />
begründen und zu verwalten (Beteiligung als Direktkommanditist<br />
gemäß § 8)<br />
sowie<br />
− in jedem Fall für den Zeichner – soweit erforderlich, auch in<br />
dessen Namen – die Geschäfte zu besorgen, die zur Durchführung<br />
dieses Auftrags notwendig oder zweckmäßig sind.<br />
Die Höhe des Anteils des Treugebers am Kommanditanteil des<br />
Treuhänders / Verwalters ergibt sich aus dem in der Beitrittsvereinbarung<br />
genannten Beteiligungsbetrag.<br />
(2) Die Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Ansprüche des<br />
Zeichners aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft, insbesondere<br />
der Ansprüche auf Ausschüttungen und auf Auszahlung<br />
einer Abfindung oder von Anteilen am Liquidationserlös,<br />
und die Ausübung der mit der Beteiligung verbundenen mitgliedschaftsrechtlichen<br />
Rechte und Ansprüche des Zeichners,<br />
insbesondere der Auskunfts- und Kontrollrechte sowie der Zustimmungsrechte<br />
bei Beschlussfassungen, ist lediglich im<br />
nachfolgend geregelten begrenzten Umfang Aufgabe des<br />
Treuhänders / Verwalters. Es ist nicht Aufgabe des Treuhänders<br />
/ Verwalters, das Prospektmaterial, die wirtschaftliche Eignung<br />
der Kommanditbeteiligung für den Zeichner, die Bonität<br />
der beteiligten Vertragspartner, die Mangelfreiheit und Geeig-<br />
netheit des / der Investitionsobjektes / Investitionsobjekte<br />
oder des Investitionsvorhabens zu prüfen. Darüber hinaus ist<br />
der Treuhänder / Verwalter nicht berechtigt, für den Zeichner<br />
Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Handlungen vorzunehmen,<br />
die nach dem Rechtsberatungsgesetz der Erlaubnis bedürfen.<br />
(3) Mit Annahme des Angebots zum Abschluss eines Treuhandund<br />
Beteiligungsverwaltungsvertrags und zum Beitritt zur<br />
Fondsgesellschaft wird das Gesellschaftsverhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
und das Vertragsverhältnis zum Treuhänder / Verwalter<br />
im Auftrag und für Rechnung des Zeichners begründet,<br />
ohne dass es des Zugangs einer Annahmeerklärung beim Zeichner<br />
bedarf.<br />
(4) Der Zeichner ist damit einverstanden, dass der Treuhänder<br />
/ Verwalter gleichartige Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsaufträge<br />
auch von anderen Zeichnern entgegennimmt<br />
und für diese deren Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft<br />
treuhänderisch hält.<br />
§ 2<br />
Zurechnung der treuhänderischen Beteiligung<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter hält die Treuhandbeteiligungen für<br />
die einzelnen Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />
Kommanditanteil. Er tritt nach außen im eigenen Namen auf. Er<br />
nimmt die Gesellschafterrechte und -pflichten der Treugeber<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhand-<br />
und Beteiligungsverwaltungsvertrags wahr.<br />
Der Treuhänder / Verwalter handelt im Innenverhältnis ausschließlich<br />
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich<br />
ist der Treugeber Kommanditist der Fondsgesellschaft.<br />
(2) Der Treugeber wird im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />
und zur Gesellschaft entsprechend seiner treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und<br />
verpflichtet (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft),<br />
soweit nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.<br />
§ 3<br />
Weisungsbefugnis<br />
Der Treuhänder / Verwalter unterliegt bei der Durchführung seiner<br />
Aufgaben den Weisungen des Zeichners, wenn und soweit dieser<br />
Vertrag, der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder sonstige<br />
Rechtspflichten dem nicht entgegenstehen. Sofern der Zeichner<br />
sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B. durch persönliche<br />
Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung von Weisungen an<br />
den Treuhänder / Verwalter oder Teilnahme via Internet), hat sich<br />
der Treuhänder / Verwalter der Stimme zu enthalten. Bei Beschlüssen<br />
im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) vertritt der Treuhänder<br />
/ Verwalter den Zeichner nicht.<br />
Erhält er von Zeichnern unterschiedliche Weisung zur Stimmabgabe,<br />
hat er die dem weisenden Gesellschafter zuzurechnenden Stimmen<br />
jeweils entsprechend der Weisung abzugeben (gespaltene Stimmabgabe).
Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
175<br />
§ 4<br />
Abtretung<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter tritt hiermit die Ansprüche aus der<br />
treuhänderisch gehaltenen Beteiligung auf den festzustellenden<br />
Gewinn, die zu beschließenden Barausschüttungen, den<br />
Liquidationserlös sowie auf dasjenige, was ihm im Falle seines<br />
Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht (vermögensrechtliche<br />
Ansprüche), an den Treugeber in dem Umfang ab, wie diese<br />
Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />
bzw. dieses Vertrags gebühren. Die Abtretung ist<br />
auflösend bedingt durch eine Kündigung des Treuhandauftrages<br />
und die Übertragung der dem Treugeber zukommenden<br />
Kommanditbeteiligung an diesen. Der Treuhänder / Verwalter<br />
ist unwiderruflich ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen<br />
Ansprüche aus der Gesellschaftsbeteiligung im eigenen<br />
Namen einzuziehen. Der Treugeber nimmt die auflösend bedingte<br />
Abtretung hiermit an.<br />
(2) Der Treuhänder / Verwalter tritt bereits jetzt für den Fall der Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung mangels<br />
Masse über das Vermögen des Treuhänders / Verwalters<br />
oder, sofern dies zur Wahrung der Interessen der Treugeber im<br />
Hinblick auf § 7 Satz 2 GewStG erforderlich ist, den treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber in Höhe<br />
des von diesem gezeichneten Beteiligungsbetrages ab. Die<br />
Übertragung des Kommanditanteils ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als<br />
Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister.<br />
Entsprechendes gilt für den Fall, dass Einzelvollstreckungsmaßnahmen<br />
durch Gläubiger des Treuhänders / Verwalters<br />
in den treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil<br />
durchgeführt werden. Der Treugeber nimmt die aufschiebend<br />
bedingte Übertragung hiermit an.<br />
§ 5<br />
Treuhandverwaltung, Rechenschaftspflicht<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter ist ermächtigt, über die vom oder an<br />
den Zeichner bezahlten Beträge nach Maßgabe dieses Vertrags<br />
im eigenen Namen zu verfügen und diese zu verwalten. Er muss<br />
sie getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren.<br />
(2) Der Treuhänder / Verwalter legt den Zeichnern durch Übersendung<br />
des Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichts der<br />
Fondsgesellschaft jährlich Rechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr<br />
ab.<br />
§ 6<br />
Verfügung über die treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />
Der Zeichner kann über seine treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />
gemäß den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
(§§ 16 bis 19) verfügen.<br />
Treugeber ist auf Verlangen des Treuhänders / Verwalters zur<br />
Annahme der Abtretung verpflichtet.<br />
(2) Der Treuhänder / Verwalter wird hiermit bevollmächtigt, die<br />
notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen.<br />
Der Zeichner ist verpflichtet, dem Treuhänder / Verwalter<br />
gesonderte Registervollmacht zur Anmeldung des Übergangs<br />
von Kommanditanteilen, auch hinsichtlich der Anteile anderer<br />
Zeichner, in notariell beglaubigter Form zu erteilen oder erteilen<br />
zu lassen.<br />
(3) Kündigt der Treuhänder / Verwalter diesen Vertrag gemäß § 16<br />
Abs. 2, ist er in Abweichung zu Abs. 1 berechtigt, die treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung des Treugebers gegen Zahlung des<br />
in § 17 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft (Abfindungsguthaben<br />
bei Ausscheiden aufgrund wichtigen Grundes)<br />
festgelegten Betrags und Übernahme der Verpflichtungen des<br />
Treugebers als eigene Beteiligung zu übernehmen, an einen<br />
Dritten zu übertragen oder mit der Fondsgesellschaft eine entsprechende<br />
Herabsetzung seiner Kommanditeinlage zu vereinbaren.<br />
(4) Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren),<br />
die durch die Beendigung des Treuhandvertrags<br />
entstehen, trägt der Zeichner, es sei denn, der Treuhänder<br />
/ Verwalter hat die Beendigung zu vertreten.<br />
(5) Kündigungen haben zu ihrer Wirksamkeit schriftlich an die dem<br />
Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen.<br />
§ 8<br />
Einräumung der Direktkommanditistenstellung<br />
Der Zeichner kann, ohne dieses Vertragsverhältnis vollständig zu<br />
kündigen, vom Treuhänder / Verwalter jederzeit verlangen, auf seine<br />
Kosten die treuhänderisch gehaltene Beteiligung entsprechend<br />
§ 7 an ihn zu übertragen und seine Eintragung als Direktkommanditist<br />
in das Handelsregister zu bewirken. In diesem Fall hat der Treuhänder<br />
/ Verwalter die Kommanditbeteiligung des Zeichners gemäß<br />
den Bestimmungen in Abschnitt II und III in offener Stellvertretung<br />
zu verwalten. In diesem Fall tritt der Treuhänder / Verwalter bereits<br />
jetzt die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene Beteiligung an<br />
den Treugeber ab, der die Abtretung annimmt.<br />
Der Zeichner ist verpflichtet, eine umfassende über den Tod hinaus<br />
wirksame und unwiderrufliche Handelsregistervollmacht in notariell<br />
beglaubigter Form zur Verfügung zu stellen, die die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter für die gesamte Dauer der Beteiligung zur<br />
Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen<br />
ins Handelsregister bevollmächtigt (Generalanmeldevollmacht). Die<br />
hierfür anfallenden Kosten sind vom Anleger selbst zu tragen.<br />
§ 7<br />
Vertragsbeendigung<br />
(1) Bei Beendigung dieses Vertrags durch Zeitablauf oder durch<br />
Kündigung ist der Treuhänder / Verwalter verpflichtet, eine von<br />
ihm treuhänderisch gehaltene Beteiligung dem Treugeber in<br />
der Weise zur Übernahme anzubieten, dass er die Abtretung<br />
eines entsprechenden Teilkommanditanteils an den Treugeber<br />
oder an einen von diesem zu benennenden Dritten erklärt. Der
176 Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
II. Bestimmungen für einen Beteiligungsverwaltungsauftrag<br />
§ 9<br />
Verwaltungsauftrag<br />
(1) Der Zeichner erteilt dem Verwalter hiermit den Auftrag, nach<br />
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft in der im Prospekt abgedruckten<br />
Fassung, sowie der Angaben in der Beitrittsvereinbarung<br />
und auch sofern der Zeichner die Umwandlung in eine<br />
Direktkommanditistenstellung gewünscht und die entsprechenden<br />
Voraussetzungen erfüllt hat,<br />
− eine direkte Kommanditbeteiligung in entsprechender Höhe<br />
in offener Stellvertretung für den Zeichner / Treugeber zu<br />
begründen und zu verwalten (Beteiligung als Direktkommanditist)<br />
sowie<br />
− in jedem Fall für den Zeichner – soweit erforderlich, auch in<br />
dessen Namen – die Geschäfte zu besorgen, die zur Durchführung<br />
dieses Auftrags notwendig und zweckmäßig sind.<br />
(2) Der Verwalter unterliegt bei der Durchführung seiner Aufgaben<br />
jederzeit den Anweisungen des Zeichners, soweit dieser Vertrag,<br />
der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder gesetzliche<br />
Pflichten dem nicht entgegenstehen.<br />
(3) Die Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Ansprüche des<br />
Zeichners aus der Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere der Ansprüche auf Ausschüttungen und<br />
auf Auszahlung einer Abfindung oder von Anteilen am Liquidationserlös,<br />
und die Ausübung der mit der Beteiligung verbundenen<br />
mitgliedschaftsrechtlichen Rechte des Zeichners, insbesondere<br />
der Auskunfts- und Kontrollrechte, ist lediglich im<br />
hierin geregelten begrenzten Umfang Aufgabe des Verwalters.<br />
Es ist nicht Aufgabe des Beteiligungsverwalters, das Prospektmaterial,<br />
die wirtschaftliche Eignung der Kommanditbeteiligung<br />
für den Zeichner, die Bonität der beteiligten Vertragspartner,<br />
die Mangelfreiheit und Geeignetheit des / der<br />
Investitionsobjekts / Investitionsobjekte oder des Investitionsvorhabens<br />
zu prüfen. Darüber hinaus ist der Beteiligungsverwalter<br />
nicht berechtigt, für den Zeichner Rechtsgeschäfte abzuschließen<br />
oder Handlungen vorzunehmen, die nach dem<br />
Rechtsberatungsgesetz der Erlaubnis bedürfen.<br />
(4) Der Zeichner ist damit einverstanden, dass der Verwalter gleichartige<br />
Beteiligungsverwaltungsaufträge auch von anderen<br />
Zeichnern entgegennimmt und für diese direkte Beteiligungen<br />
in offener Stellvertretung begründet und verwaltet.<br />
§ 10<br />
Wahrnehmung des Stimmrechts<br />
Sofern der Zeichner sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B. durch<br />
persönliche Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung von Weisungen<br />
an den Verwalter oder Teilnahme via Internet), hat sich der<br />
Verwalter der Stimmezu enthalten.<br />
Erhält er von Zeichnern unterschiedliche Weisung zur Stimmabgabe,<br />
hat er die dem weisenden Gesellschafter zuzurechnende Stimmen<br />
jeweils entsprechend dessen Weisung als sein Bevollmächtigter abzugeben.<br />
III. Gemeinsame Bestimmungen<br />
§ 11<br />
Rechte und Pflichten des Zeichners<br />
(1) Der Zeichner unterliegt den Rechten und Pflichten des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft. Der Treuhänder / Verwalter<br />
ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechte bzw.<br />
die Einhaltung der Pflichten gesondert hinzuweisen.<br />
(2) Erfüllt der Zeichner seine Einlageverpflichtung nicht fristgerecht,<br />
ist der Treuhänder / Verwalter berechtigt,<br />
1. Verzugszinsen ab Fälligkeit in gesetzlicher Höhe gemäß § 288<br />
BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Schadens, auch der Fondsgesellschaft, bleibt davon<br />
unberührt.<br />
2. Erbringt der Zeichner seine Einlage trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />
nur teilweise, ist der Treuhänder / Verwalter auch<br />
berechtigt, die gezeichnete Beteiligung auf den tatsächlich<br />
geleisteten Betrag herabzusetzen. Unberührt bleiben die<br />
Rechte des/der geschäftsführenden Gesellschafter(s) gemäß<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, den säumigen<br />
Zeichner von der Gesellschaft auszuschließen.<br />
3. Der Zeichner trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit seiner Säumnis.<br />
§ 12<br />
Vollmachten<br />
(1) Der Zeichner erteilt hiermit dem Treuhänder / Verwalter Vollmacht<br />
zu den Rechtsgeschäften und Handlungen, die zur Vornahme,<br />
Durchführung und Abwicklung der vorgenannten Geschäfte<br />
notwendig oder zweckmäßig sind. Von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB ist der Treuhänder / Verwalter<br />
insoweit befreit, als er als Vertreter aller Zeichner Geschäfte tätigt<br />
und Erklärungen abgibt. Er ist berechtigt, für einzelne Arten<br />
von Geschäften oder in einzelnen Fällen Untervollmacht zu erteilen.<br />
Er kann durch einen gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Dritten<br />
Tätigkeiten der Treuhand / Verwaltung übertragen und ihnen<br />
insoweit erforderliche Bevollmächtigung erteilen; die Verantwortlichkeit<br />
der Treuhandschaft / Verwaltung verbleibt in jedem<br />
Falle beim Treuhänder / Verwalter.<br />
(2) Die Vollmachten gelten über den Tod des Zeichners (Vollmachtsgebers)<br />
hinaus.<br />
(3) Soweit die Zeichner gemeinschaftlich verpflichtet werden sollen,<br />
kann der Treuhänder / Verwalter sie als Gesamtschuldner<br />
nur in den Fällen verpflichten, in denen eine Teilschuld kraft Gesetzes<br />
nicht begründet werden kann. In keinem Falle darf er –<br />
abgesehen von der persönlichen Haftung für eine etwaige Finanzierung<br />
der Beteiligung – eine über die Haftung als<br />
wirtschaftlicher Kommanditist hinausgehende persönliche<br />
Haftung des Zeichners begründen.
Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
177<br />
§ 13<br />
Vergütung<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter erhält für seine Treuhand- bzw.<br />
Verwaltungstätigkeit und zur Abgeltung der damit im Zusammenhang<br />
stehenden eigenen Aufwendungen im Rahmen dieses<br />
Vertrags von der Fondsgesellschaft eine im Auftrag der Zeichner<br />
direkt auszubezahlende Vergütung, deren Höhe und Fälligkeit<br />
dem Prospekt bzw. dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
zu entnehmen ist.<br />
(2) Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zu Gunsten eines einzelnen<br />
Treugebers / Zeichners bzw. ein darüber hinausgehender<br />
Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB werden darüber<br />
hinaus von diesem gesondert dem Treugeber / Zeichner in<br />
Rechnung gestellt.<br />
§ 14<br />
Freistellungsanspruch<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter hat Anspruch darauf, vom Zeichner<br />
von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang<br />
mit der Begründung und der Verwaltung der treuhänderisch<br />
oder in offener Stellvertretung begründeten und<br />
gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung stehen.<br />
(2) Im Falle seiner Inanspruchnahme durch Gläubiger ist der Treuhänder<br />
/ Verwalter berechtigt, die Weiterleitung von Barausschüttungen<br />
an den Zeichner davon abhängig zu machen, dass<br />
dieser ihm bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungsverpflichtung<br />
Sicherheit leistet.<br />
§ 15<br />
Haftung<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter hat seine Pflichten mit berufsüblicher<br />
Sorgfalt nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen. Für<br />
die Verletzung seiner Nebenpflichten haftet er nur bei Vorsatz<br />
und grober Fahrlässigkeit.<br />
(2) Der Treuhänder / Verwalter haftet nicht dafür, dass der Zeichner<br />
bestimmte von ihm erwartete steuerliche Effekte erzielen<br />
kann. Ebenso übernimmt er keine Haftung für die Bonität der<br />
Vertragspartner der Fondgesellschaft oder dafür, dass diese ihre<br />
vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Weiterhin<br />
haftet der Treuhänder / Verwalter nicht für die Wirtschaftlichkeit<br />
und Ertragsfähigkeit der im Rahmen des Fonds eingegangenen<br />
Investitionsobjekte, den Eingang der prospektierten Erträge<br />
oder für den Eintritt der vom Zeichner oder der<br />
Fondsgesellschaft verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />
(3) Ein Anspruch des Zeichners / Treugebers auf Schadensersatz<br />
gegen den Treuhänder / Verwalter – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei den<br />
Vertragsverhandlungen – verjährt sechs Monate nach Kenntniserlangung<br />
der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens<br />
jedoch in fünf (5) Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der<br />
Anspruch entstanden ist, soweit er nicht kraft Gesetzes einer<br />
kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
§ 16<br />
Dauer, Kündigung<br />
(1) Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag ist auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Er ist ordentlich mit einer Frist von<br />
zwölf (12) Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündbar.<br />
Er endet spätestens mit der abgeschlossenen Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
(2) Der Treuhänder / Verwalter ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />
fristlos zu kündigen, wenn die in § 18 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft genannten Gründe für das Ausscheiden<br />
eines Gesellschafters in der Person des Zeichners<br />
eintreten.<br />
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.<br />
§ 17<br />
Erbfolge<br />
Im Erbfall endet ein etwaiges Treuhandverhältnis gemäß Abschnitt I<br />
automatisch. Der/Die Erbe(n) treten in diesem Fall in die Direktkommanditistenstellung<br />
ein. Im Übrigen gelten die §§ 21 und 22 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft für diesen Vertrag entsprechend.<br />
§ 18<br />
Schlichtungsvereinbarung / Ombudsvereinbarung<br />
Der Treugeber / Zeichner ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder<br />
im Zusammenhang mit dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
und dem damit begründeten Vertragsverhältnis, die<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen den<br />
Treuhänder / Verwalter ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das<br />
Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossenen Fonds e.V.<br />
Geht eine (treuhänderisch gehaltene) Kommanditbeteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen<br />
neuen Gesellschafter über, überträgt der Verkäufer seine Rechte<br />
und Pflichten aus dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag,<br />
so dass die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch<br />
für den neuen Gesellschafter gelten. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />
soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung<br />
hinweisen.<br />
§ 19<br />
Zeichnerregister, Datenschutz<br />
(1) Der Treuhänder / Verwalter führt über alle Zeichner ein Register<br />
mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Jeder<br />
Zeichner erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung und<br />
dieses Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags vom<br />
Treuhänder / Verwalter eine schriftliche Bestätigung über die<br />
Eintragung seiner Beteiligung in diesem Register.<br />
(2) Der Zeichner ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner<br />
Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschaftsbeteiligung<br />
dem Treuhänder / Verwalter unverzüglich schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
(3) Der Zeichner hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Treuhänder<br />
/ Verwalter Angaben über die übrigen Zeichner macht;<br />
der Treuhänder / Verwalter ist dazu aber berechtigt. Anderen<br />
Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin der<br />
Fondsgesellschaft, dem Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft<br />
und deren mit der Verwaltung der Beteiligung beauftragten<br />
Dritten und den übrigen Zeichnern darf der Treuhänder<br />
/ Verwalter keine Auskunft über die Beteiligung erteilen, es<br />
sei denn, er ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu<br />
verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt nicht für Auskünfte ge-
178 Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
genüber dem zuständigen Finanzamt, den die Beteiligung (das<br />
Fondsobjekt) finanzierenden Kreditinstituten oder anderen<br />
Banken im Zusammenhang mit der Projekt- oder der Eigenkapitalfinanzierung<br />
sowie gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Personen, die die Fondsgesellschaft<br />
und den Treuhänder / Verwalter beraten.<br />
(4) Der Zeichner ist damit einverstanden, dass seine personen- und<br />
beteiligungsbezogenen Daten, sowie solche Daten, die zukünftig<br />
im Zusammenhang mit seiner Beteiligung begründet werden,<br />
durch die Fondsgesellschaft, den Treuhänder / Verwalter<br />
sowie die mit der Begründung und Verwaltung seiner Beteiligung<br />
befassten Personen (dies sind insbesondere die Initiatoren,<br />
die Vertriebspartner, der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und die<br />
finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-Anlagen gespeichert,<br />
verarbeitet und genutzt werden. Sie werden ausschließlich zur<br />
Begründung und Verwaltung seiner Beteiligung und zu seiner<br />
Betreuung verwendet und nach Beendigung seiner Beteiligung<br />
gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach gesetzlichen Vorschriften<br />
nicht erforderlich ist.<br />
Für den Fall, dass zum Zwecke der Beantragung von Steuerbefreiungen<br />
und/oder zur Abgabe von Steuererklärungen im Ausland<br />
die Daten des Zeichners ins Ausland übertragen werden<br />
müssen, stimmt der Zeichner einer solchen Datenübertragung<br />
auch dann zu, wenn in dem Empfängerstaat kein vergleichbarer<br />
Datenschutz wie in Deutschland sichergestellt werden kann.<br />
§ 20<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder<br />
werden, werden dadurch die übrigen Regelungen des Vertrags<br />
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr in der<br />
gesetzlich notwendigen Form durch eine solche Regelung zu<br />
ersetzen, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in<br />
gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend<br />
bei Vertragslücken.<br />
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Fondsgesellschaft.<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und über diesen<br />
Vertrag ist München, soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich<br />
zulässig vereinbart werden kann.<br />
Pullach, den 28. November 2008<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />
(vertreten durch: Hans-Peter Kerscher, Geschäftsführer;<br />
Kerstin Erb, Prokuristin)
180 Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle zwischen<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
nachfolgend »Treuhänder der Fondsgesellschaft« genannt<br />
und<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
nachfolgend »Fondsgesellschaft« genannt<br />
und<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
nachfolgend »Beteiligungsgesellschaft« genannt<br />
und<br />
KOWAC S.A.<br />
16 A Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg<br />
nachfolgend »Objektgesellschaft« genannt<br />
einerseits sowie<br />
Industrie- und Verkehrstreuhand Revision GmbH<br />
Maximilianstraße 27, 80539 München<br />
nachfolgend »Mittelverwendungskontrolleur« genannt<br />
andererseits<br />
§ 1<br />
Zweck der Fonds-, Beteiligungs- und Objektgesellschaft<br />
Zweck der Fondsgesellschaft ist die mittelbare Beteiligung über eine<br />
Beteiligungsgesellschaft an der Objektgesellschaft in der<br />
Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (nach luxemburgischem<br />
Recht). Die Objektgesellschaft erwirbt, errichtet und vermietet<br />
ein gewerblich genutztes Immobilienprojekt und hat als Unternehmensgegenstand<br />
dessen langfristige Vermietung und<br />
Verwaltung.<br />
Die Fondsgesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,<br />
die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />
dienen geeignet sind. Dazu gehört auch die Anlage einer Liquiditätsreserve.<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />
Weise gewerblich tätig zu werden.<br />
§ 2<br />
Gegenstand dieses Vertrags<br />
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist es, die Verwendung der im Hinblick<br />
auf den in § 1 beschriebenen Gesellschaftszweck auf dem<br />
Einzahlungskonto des Treuhänders der Fondsgesellschaft eingehenden<br />
Gelder einschließlich der Weiterleitung an die Fondsgesellschaft<br />
und Beteiligungsgesellschaft zur Weiterleitung an<br />
die Objektgesellschaft sowie die entsprechenden Verfügungen<br />
über die Mittelverwendungskontrollkonten der Fondsgesellschaft,<br />
Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />
während der Vertragslaufzeit (§ 4) zu kontrollieren.<br />
(2) Der Treuhänder der Fondsgesellschaft hat dazu das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Sonderkonto Nr. 255924801 als Einzahlungskonto<br />
(»Einzahlungskonto« genannt) für sämtliche<br />
Einzahlungen der unmittelbar oder mittelbar über den Treuhänder<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligten Gesellschafter eingerichtet.<br />
Über dieses Einzahlungskonto darf der Treuhänder<br />
der Fondsgesellschaft während der Vertragslaufzeit nur gemeinsam<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen (gemeinsame<br />
Kontovollmacht).<br />
Die Fondsgesellschaft hat dazu das Sonderkonto Nr. 255924780<br />
(»Mittelverwendungskontrollkonto Fondsgesellschaft« genannt)<br />
eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Fondsgesellschaft darf die Fondsgesellschaft während<br />
der Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat dazu das Sonderkonto Nr.<br />
255924798 (»Mittelverwendungskontrollkonto Beteiligungsgesellschaft«<br />
genannt) eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Beteiligungsgesellschaft darf die Beteiligungsgesellschaft<br />
während der Vertragslaufzeit nur gemeinsam<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen (gemeinsame<br />
Kontovollmacht).<br />
Die Objektgesellschaft hat dazu das Sonderkonto Nr. 255924810<br />
(»Mittelverwendungskontrollkonto Objektgesellschaft« genannt)<br />
eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Objektgesellschaft darf die Objektgesellschaft während<br />
der Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />
(3) Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen,<br />
dass sämtliche Einzahlungen der unmittelbar oder mittelbar<br />
über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />
Gesellschafter auf das Mittelverwendungskontrollkonto Fondsgesellschaft<br />
geleistet werden und sämtliche Zahlungen, die<br />
nach dem Investitionsplan der Fondsgesellschaft von der<br />
Fondsgesellschaft zu leisten sind, über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Fondsgesellschaft abgewickelt werden,<br />
ausgenommen der laufende Zahlungsverkehr im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Bewirtschaftung / Vermietung zukünftiger<br />
Immobilien (vgl. Absatz 4).<br />
Die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu<br />
tragen, dass sämtliche Einzahlungen der Fondsgesellschaft auf<br />
das Mittelverwendungskontrollkonto Beteiligungsgesellschaft<br />
geleistet werden und sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan<br />
der Beteiligungsgesellschaft von der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu leisten sind, über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Beteiligungsgesellschaft abgewickelt<br />
werden, ausgenommen der laufende Zahlungsverkehr im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Bewirtschaftung / Vermietung<br />
zukünftiger Immobilien (vgl. Absatz 4).<br />
Die Objektgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen,<br />
dass sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan der<br />
Objektgesellschaft von der Objektgesellschaft zu leisten sind,<br />
über das Mittelverwendungskontrollkonto Objektgesellschaft<br />
abgewickelt werden, ausgenommen der laufende Zahlungsverkehr<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />
/ Vermietung ihrer Immobilien (vgl. Absatz 4).<br />
(4) Zahlung der noch ausstehenden Nettokaufpreise an die Verkäufer<br />
fällt unter die Mittelverwendungskontrolle und wird<br />
ausgezahlt aus der EK-Vorfinanzierung der Helaba. Diese Vorfinanzierung<br />
besteht derzeit auf Ebene der Prosperus S.A. (allei-
Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
181<br />
niger Aktionär der KOWAC S.A.) und nach Verschmelzung der<br />
beiden Gesellschaften auf Ebene der KOWAC S.A. bzw. KOWAC<br />
S.C. in 2009.<br />
(5) Mitwirkung an der Endabrechnung am 31. Dezember 2010 bzw.<br />
Abrechnung basierend auf der Bilanz des 31. Dezember 2010.<br />
Diese Endabrechnung dient im Wesentlichen dazu festzustellen,<br />
ob sich hinsichtlich der Annahmen der Indexierungen der<br />
Mieten Abweichungen ergeben haben und es so zu einer endgültigen<br />
KP-Anpassung kommt.<br />
(6) Nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle ist die<br />
Überwachung etwaiger weiterer Konten des Treuhänders der<br />
Fondsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder der Objektgesellschaft, insbesondere<br />
nicht von Konten, die der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />
/ Vermietung der Immobilien der Objektgesellschaft<br />
dienen und von etwaigen Darlehenskonten.<br />
§ 3<br />
Freigabevoraussetzungen,<br />
Durchführung der Mittelverwendungskontrolle<br />
(1) Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt und ist verpflichtet,<br />
bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen an<br />
der Verfügung über Guthaben auf dem Einzahlungskonto des<br />
Treuhänders der Fondsgesellschaft, der Mittelverwendungskontrollkonten<br />
der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft mitzuwirken:<br />
− Die Mittelverwendung muss in Übereinstimmung mit den Investitionsplänen<br />
der Fonds-, Beteiligungs- und Objektgesellschaft<br />
stehen und zur Erfüllung der Einzahlungsverpflichtungen<br />
der Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft oder<br />
der Objektgesellschaft erfolgen. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass sich der Investitionsplan in Abhängigkeit von der<br />
Vermietung und der daraus resultierenden Kaufpreisberechnung<br />
verändern kann. Auf Basis der vertraglich vereinbarten<br />
Mietobergrenzen für die noch freien Flächen würde sich ein<br />
maximaler Objektwert von 440.350.000 Euro errechnen, woraus<br />
sich zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens eine<br />
Erhöhung des Emissionskapitals auf bis zu 230.565.000 Euro<br />
ergeben würde.<br />
Die Zahlungsverpflichtungen entsprechen den vertraglichen<br />
Voraussetzungen, sind insbesondere fällig und die Rechnungen<br />
über die zu leistenden Zahlungen liegen vor. Sofern zwischen<br />
der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft oder der<br />
Objektgesellschaft und ihren Vertragspartnern Vorauszahlungen<br />
über bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen<br />
vereinbart wurden oder werden, ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />
zur Freigabe verpflichtet, soweit sich die<br />
Zahlungen für die einzelnen Leistungen im Rahmen der Investitionspläne<br />
der Fondsgesellschaft, Beteiligungs- und Objektgesellschaft<br />
bewegen.<br />
− Bei Fehleinzahlungen oder Überzahlungen auf dem Einzahlungskonto<br />
des Treuhänders der Fondsgesellschaft sowie bei<br />
(teilweisen) Einzahlungen von unmittelbar oder mittelbar<br />
über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />
Gesellschaftern vor Fälligkeit des betreffenden Einzahlungsbetrags<br />
ist der Mittelverwendungskontrolleur nach Vorlage<br />
der (Rück-) Zahlungsaufforderung durch den Treuhänder der<br />
Fondsgesellschaft zur Freigabe verpflichtet. Gleiches gilt für<br />
den Fall des Widerrufs oder der (außerordentlichen) Kündigung<br />
durch unmittelbar oder mittelbar über einen Treuhänder<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligte Gesellschafter sowie<br />
die Fondsgesellschaft.<br />
(2) Die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und die<br />
Objektgesellschaft verpflichten sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
alle zur Auszahlung erforderlichen Verträge, Rechnungen<br />
oder sonstigen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen,<br />
dass eine angemessene Ausführungskontrolle möglich ist. Die<br />
Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />
werden dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
hierzu Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,<br />
Verträge und sonstigen den Gesellschaftszweck betreffenden<br />
Schriftverkehr gewähren und ihm in allen hier interessierenden<br />
Fragen Auskunft erteilen.<br />
(3) Der Mittelverwendungskontrolleur ist bei seiner Ausführungskontrolle<br />
zu einer materiellen Prüfung der Wirksamkeit der den<br />
Auszahlungsanforderungen zugrunde liegenden Verträge sowie<br />
sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet.<br />
(4) Sollte der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung bei einer<br />
Verfügung über das Einzahlungskonto des Treuhänders der<br />
Fondsgesellschaft oder die drei Mittelverwendungskontrollkonten<br />
verweigern, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
bzw. der Gesellschafterversammlung der Objektgesellschaft<br />
herbeizuführen, der für die Vertragsparteien bindend ist.<br />
(5) Maßgeblich für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolle<br />
sind ausschließlich die Bestimmungen dieses Vertrags.<br />
Weitere Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nicht, insbesondere ist es nicht seine Aufgabe, die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft zu überwachen. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur ist auch nicht verpflichtet, den<br />
Beteiligungsprospekt der Fondsgesellschaft und die darin enthaltenen<br />
Angaben auf ihre Richtigkeit, die Durchführung des<br />
Investitionsvorhabens (Verwirklichung der Gesellschaftszwecke)<br />
sowie die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung und die damit<br />
verfolgten steuerlichen Ziele zu überprüfen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
übernimmt zudem keine Haftung für die Bonität<br />
der Vertragspartner der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft sowie dafür, dass<br />
diese ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />
nachkommen.<br />
§ 4<br />
Dauer der Mittelverwendungskontrolle<br />
(1) Die Mittelverwendungskontrolle endet automatisch mit der Endabrechnung<br />
zum 31. Dezember 2010, spätestens jedoch am<br />
31. März 2011. Nach Ende der Mittelverwendungskontrolle gibt<br />
der Mittelverwendungskontrolleur etwaige Guthaben auf den<br />
vier Sonderkonten des Treuhänders der Fondsgesellschaft, der<br />
Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und dem Sonderkonto<br />
der Objektgesellschaft ohne weitere Verwendungskontrolle<br />
frei.<br />
(2) Vorher kann der Mittelverwendungskontrollvertrag von den<br />
Vertragspartnern nur aus wichtigem Grund gekündigt werden,<br />
wobei die Kündigung durch den Treuhänder der Fondsgesell-
182 Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
schaft, die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und<br />
die Objektgesellschaft nur gemeinschaftlich erfolgen kann.<br />
(3) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />
seine Mitverfügungsbefugnis über das Einzahlungskonto<br />
und die drei Mittelverwendungskontrollkonten<br />
erst aufgeben, wenn ihm der Treuhänder der Fondsgesellschaft,<br />
die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />
nachgewiesen haben, dass ein anderer Mittelverwendungskontrolleur,<br />
der ein Rechtsanwalt, Steuerberater<br />
oder Wirtschaftsprüfer bzw. eine entsprechende Gesellschaft<br />
sein muss, die Mittelverwendungskontrolle übernommen hat.<br />
§ 5<br />
Vergütung<br />
(1) Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung<br />
der ihm obliegenden Aufgaben von der Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft als Gesamtschuldner<br />
eine Vergütung in Höhe von 48.000 Euro inklusive<br />
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die im Verhältnis zwischen<br />
Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft und Objektgesellschaft<br />
wie folgt zu entrichten ist:<br />
− Fondsgesellschaft: 12.000 Euro inklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />
Höhe;<br />
− Beteiligungsgesellschaft: 6.000 Euro inklusive Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe;<br />
− Objektgesellschaft: 30.000 Euro inklusive Umsatzsteuer in<br />
gesetzlicher Höhe.<br />
(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />
Anspruch auf einen angemessenen Teil der<br />
Vergütung.<br />
§ 6<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen, Haftungsbeschränkung etc.<br />
(1) Diesem Vertrag liegen ergänzend die Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
zugrunde (Anlage).<br />
(2) Es wird nochmals gesondert darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs auf Ersatz<br />
eines fahrlässig verursachten Schadens auf eine Millionen Euro<br />
beschränkt ist. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen<br />
sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
(3) Schadensersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur<br />
können jedoch nur geltend gemacht werden, wenn<br />
der Treuhänder der Fondsgesellschaft, die Fondsgesellschaft,<br />
die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft oder<br />
die an der Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar über<br />
einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter nicht auf andere<br />
Weise Ersatz zu erlangen vermögen.<br />
(4) Soweit ein Schadensersatzanspruch kraft Gesetzes nicht einer<br />
kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er<br />
− in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden<br />
ist, und der Anspruchsteller von den den Anspruch begründenden<br />
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis<br />
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,<br />
− ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis<br />
in fünf Jahren von seiner Entstehung an,<br />
− ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder<br />
grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung<br />
der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen<br />
den Schaden auslösenden Ereignis an.<br />
Die Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als<br />
dem Treuhänder der Fondsgesellschaft, der Fondsgesellschaft,<br />
der Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft, soweit<br />
ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche<br />
Beziehungen auch zwischen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
und diesen Personen begründet worden sind.<br />
(5) Zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich vereinbart,<br />
dass für diesen Vertrag, seine Durchführung und die sich daraus<br />
ergebenden Ansprüche ausschließlich deutsches Recht gilt.<br />
(6) Als Gerichtsstand wird München vereinbart.<br />
§ 7<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />
(2) Jede Änderung oder Ergänzung dieses Mittelverwendungskontrollvertrags<br />
bedarf der Schriftform, sofern die Vertragschließenden<br />
bei Änderungs- oder Ergänzungsabreden nicht<br />
deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, die mündlich getroffene<br />
Abrede solle ungeachtet dieser Schriftformklausel<br />
gelten.<br />
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine zukünftig geänderte<br />
oder zusätzlich aufgenommene unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so tritt hierdurch keine Nichtigkeit<br />
der übrigen Vertragsbestimmungen ein. Die Vertragsparteien<br />
verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare<br />
Bestimmung unverzüglich durch eine neue rechtswirksame<br />
bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen<br />
Bestimmung angestrebten Ziel möglichst nahe<br />
kommt. Vertragslücken sind durch Regelungen zu schließen,<br />
die dem Ziel möglichst nahe kommen, das die Vertragschließenden<br />
angestrebt haben oder angestrebt hätten, falls sie den<br />
nicht geregelten Sachverhalt bedacht hätten.<br />
München / Pullach, 28. November 2008<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />
(vertreten durch: Hans-Peter Kerscher, Geschäftsführer;<br />
Kerstin Erb, Prokuristin)<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (für die Fondsgesellschaft)<br />
(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />
Norbert Fath, Geschäftsführer)<br />
Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH (für die Beteiligungsgesellschaft)<br />
(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />
Christine Wienecke, Geschäftsführerin)
Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
183<br />
KOWAC S.A.<br />
(vertreten durch: Norbert Fath, Geschäftsführer;<br />
Aloyse Wagner, Geschäftsführer)<br />
Industrie- und Verkehrstreuhand Revision GmbH<br />
(vertreten durch: Josef Reiter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)<br />
Anlage
186 Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HANNOVER<br />
LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />
Da die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
III GmbH & Co. KG vor weniger als 18 Monaten gegründet<br />
wurde und noch keinen geprüften Jahresabschluss<br />
erstellt hat, unterliegt die Fondsgesellschaft<br />
im Hinblick auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
den verringerten Prospektanforderungen gemäß<br />
§ 15 VermVerkProspV. Die Fondsgesellschaft weist<br />
darauf hin, dass das mit wirtschaftlicher Neugründung<br />
begonnene Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember<br />
2008 läuft. Ab diesem Zeitpunkt läuft das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember jeden<br />
Jahres. Nachfolgend werden die Eröffnungsbilanz<br />
zum 21. Oktober 2008, die Zwischenübersicht zum<br />
30. November 2008, die Planbilanzprognosen zum<br />
31. Dezember 2008 sowie zum 31. Dezember 2009<br />
dargestellt.<br />
Planbilanz<br />
Die Eröffnungsbilanz, die Zwischenübersicht sowie<br />
die Planbilanzprognose sind in der unten stehenden<br />
Tabelle dargestellt. Der Beitritt aller Gesellschafter<br />
zur Fondsgesellschaft wurde bis zum 31. Dezember<br />
2009 unterstellt. Es wird folgende Übersicht dargestellt:<br />
Planbilanzprognose zum 31. Dezember 2009.<br />
Zu diesem Zeitpunkt sind der Fondsgesellschaft weitere<br />
Gesellschafter (Anleger) beigetreten und die<br />
Einlagen aller Gesellschafter sind zu 100 Prozent eingezahlt.<br />
Erläuterung der einzelnen Positionen:<br />
Ausstehende Einlagen (Position 1)<br />
Bei der ausstehenden Einlage handelt es sich bei der<br />
Eröffnungsbilanz um die Kommanditeinlage der<br />
Gründungsgesellschafter.<br />
Anlagevermögen (Position 2)<br />
Bei dieser Position handelt es sich um die Beteiligung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft, die von der Fondsgesellschaft<br />
am 21. Oktober 2008 gegründet wurde.<br />
Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
(Position 3)<br />
Diese stellen die kumulierten Auszahlungen aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft dar (erstmals 2011).<br />
Planbilanz der Fondsgesellschaft -PROGNOSE-<br />
AKTIVA<br />
Eröffnungsbilanz<br />
zum 21.10.2008<br />
in Euro<br />
Zwischenbilanz<br />
zum 30.11.2008<br />
in Euro<br />
Planbilanzprognose<br />
zum 31.12.2008<br />
in Euro<br />
Planbilanzprognose<br />
zum 31.12.2009<br />
in Euro<br />
Anlagevermögen<br />
1. Ausstehende Einlagen 10.500 21.000 0 0<br />
2. Anlagevermögen (Beteiligung) 10.000 11.000 11.000 200.654.000<br />
3. Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft 0 0 0 0<br />
Summe Anlagevermögen 20.500 32.000 11.000 200.654.000<br />
Umlaufvermögen<br />
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0<br />
5. Sonstige Guthaben bei Kreditinstituten 0 500 7.500 76.644<br />
Summe Umlaufvermögen 0 0 7.500 76.644<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
6. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 280.000<br />
Summe Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 280.000<br />
Bilanzsumme 20.500 32.500 18.500 201.010.644
Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
187<br />
Sonstige Guthaben bei Kreditinstituten (Position 5)<br />
Unter den sonstigen Guthaben bei Kreditinstituten<br />
ist das Guthaben der Gesellschaft aus der Kapitaleinzahlung<br />
der Kommanditisten bzw. die Liquiditätsreserve<br />
dargestellt.<br />
Rechnungsabgrenzungsposten (Position 6)<br />
Die Rechnungsabgrenzung ist in der kaufmännischen<br />
Buchführung ein Schritt im Periodenabschluss auf<br />
der Aktiv- und/oder der Passivseite, mit dem Werte<br />
in der Bilanz der richtigen Rechnungsperiode zugeordnet<br />
werden.<br />
Summe Aktiva<br />
Hier ist die Summe der Aktivpositionen der Fondsgesellschaft<br />
dargestellt.<br />
Komplementäreinlage (Position 7)<br />
Der Komplementär leistet keine Einlage.<br />
Kommanditeinlagen inkl. Agio (Position 8)<br />
Zum 21. Oktober entspricht die Kommanditeinlage<br />
der Beteiligung der Gründungsgesellschafter. Zum<br />
31. Dezember 2009 ist das Kommanditkapital inklusive<br />
Agio der im Jahr 2009 beigetretenen Kommanditisten<br />
dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass 100 Prozent<br />
des Kommanditkapitals gezeichnet werden.<br />
Entnahme (Position 9)<br />
Die dargestellte Entnahme entspricht dem Vorabgewinn<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Verlustvortrag (Position 10)<br />
Der Verlustvortrag ist das jeweils kumulierte Ergebnis<br />
der Fondsgesellschaft aus den Vorjahren.<br />
Überschuss / Fehlbetrag (Position 11)<br />
In dieser Zeile ist das aus der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
übernommene Jahresergebnis der Fondsgesellschaft<br />
dargestellt.<br />
Summe Eigenkapital<br />
Das Kapital der Fondsgesellschaft verändert sich<br />
durch die Einzahlung von Kommanditkapital sowie<br />
den Jahresfehlbetrag und die Auszahlungen. Gemäß<br />
Prognose ist das Kapital der Fondsgesellschaft für<br />
PASSIVA<br />
Eröffnungsbilanz<br />
zum 21.10.2008<br />
in Euro<br />
Zwischenbilanz<br />
zum 30.11.2008<br />
in Euro<br />
Planbilanzprognose<br />
zum 31.12.2008<br />
in Euro<br />
Planbilanzprognose<br />
zum 31.12.2009<br />
in Euro<br />
Eigenkapital<br />
7. Komplementäreinlage 0 0 0 0<br />
8. Kommanditeinlagen inkl. Agio 10.500 21.500 21.500 211.979.250<br />
9. Entnahmen 0 0 0 -5.000<br />
10. Verlustvortrag 0 0 0 -3.000<br />
11. Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) -3.000 -10.960.606<br />
Summe Eigenkapital 10.500 21.500 18.500 201.010.644<br />
Verbindlichkeiten<br />
12. Summe Verbindlichkeiten 10.000 11.000 0 0<br />
Summe Verbindlichkeiten 10.000 11.000 0 0<br />
Bilanzsumme 20.500 32.500 18.500 201.010.644
188 Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
den gesamten Prognosezeitraum größer als die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme.<br />
Summe Verbindlichkeiten (Position 12)<br />
In dieser Zeile wird die ausstehende Einlage der Beteiligung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft dargestellt.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Die Prognose wurde für den Zeitraum von der rechtlichen<br />
Gründung der Fondsgesellschaft am 21. Oktober<br />
2008 bis zum 30. November 2008, vom 1. Dezember<br />
2008 bis zum 31. Dezember 2008 und vom<br />
1.Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 dargestellt.<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die Berücksichtigung<br />
geringfügiger Kosten verzichtet. Ferner<br />
wird unterstellt, dass sämtliche Projektkosten erst<br />
im Jahr 2009 in Rechnung gestellt werden. Die Vergütungen<br />
sind vollständig in Position 4 enthalten.<br />
Erläuterung der einzelnen Positionen:<br />
Beteiligungsergebnis (Position 1)<br />
In dieser Zeile ist das anteilige handelsrechtliche Ergebnis<br />
der Objektgesellschaft dargestellt.<br />
Erträge und Aufwendungen (Position 2 bis 4)<br />
Position 2 bis 4 bilden die Erträge und Aufwendungen<br />
der Fondsgesellschaft ab.<br />
Zinsen und ähnliche Erträge (Position 2)<br />
Hier sind die eventuell auf die bestehende Liquiditätsreserve<br />
anfallenden Zinsen dargestellt.<br />
Verwaltungskosten (Position 3)<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt die<br />
Aufwendungen aus den vertraglichen laufenden<br />
Verpflichtungen der Fondsgesellschaft.<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen (Position 4)<br />
Position 4 stellt die Summe der Fondskosten gemäß<br />
Investitions- und Finanzierungsplan dar.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 -PROGNOSE-<br />
21.10.2008 – 30.11.2008<br />
in Euro<br />
01.12.2008 – 31.12.2008<br />
in Euro<br />
01.01.2009 – 31.12.2009<br />
in Euro<br />
1. Beteiligungsergebnis 0 0 0<br />
2. Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 644<br />
3. Verwaltungskosten 0 0 -156.000<br />
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.000 - 10.805.250<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0 -3.000 - 10.960.606<br />
Überschuss / Fehlbetrag 0 -3.000 -10.960.606
Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
189<br />
Kapitalflussrechnung<br />
Die Prognose bildet die Zahlungsvorgänge bis zum<br />
31. Dezember 2008 sowie die geplanten Zahlungsvorgänge<br />
ab 1. Januar 2009 ausschließlich für die<br />
Fondsgesellschaft ab. Die Gesellschafter werden ihre<br />
Kapitalanteile bis 31. Dezember 2009 einzahlen. Liquiditätsüberschüsse<br />
bzw. Liquiditätsunterdeckungen<br />
werden der Liquiditätsreserve belastet. Sollte<br />
der Fondsgesellschaft nicht ausreichend Liquidität<br />
zur Bedienung der laufenden Verwaltungskosten zur<br />
Verfügung stehen, werden diese von Hannover Leasing<br />
gestundet und mit ersten Rückflüssen aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft verrechnet.<br />
Die Summe der Einzahlungen dient zur Finanzierung<br />
der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft. Darüber<br />
hinaus werden davon die zur Durchführung der<br />
Investition notwendigen Kosten bestritten.<br />
Ausschüttungen an die Investoren können aufgrund<br />
der nicht vorhandenen Planbarkeit von Rückflüssen<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft nicht prognostiziert<br />
werden.<br />
Es wird unterstellt, dass das geplante Eigenkapital<br />
zum 31. Dezember 2009 vollständig platziert und<br />
eingezahlt ist.<br />
Kapitalflussrechnung -PROGNOSE-<br />
21.10.2008 – 31.12.2008<br />
in Euro<br />
01.01.2009 – 31.12.2009<br />
in Euro<br />
Emissionskapital 21.500 201.864.500<br />
Agio (5 % des Emissionskapitals) 0 10.093.250<br />
Liquiditätsauszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft 0 0<br />
Zinseinnahmen auf Liquiditätsreserve 0 644<br />
Mittelzufluss 21.500 211.958.394<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft 11.000 200.643.000<br />
Eigenkapitalvermittlung (Agio) 0 10.093.250<br />
Projektkosten 0 1.120.000<br />
Verwaltungskosten 0 21.000<br />
Auszahlungen 0 0<br />
Sonstiges 3.000 12.000<br />
Mittelabfluss 14.000 211.889.250<br />
Liquiditätsergebnis 7.500 69.144<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge entsprechen § 15 Abs.1 Nr.3 und 4 VermVerkProspV
190 Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Planzahlen der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hält zum 31. Dezember 2009<br />
entsprechend ihrem Gesellschaftszweck rund 99,995<br />
Prozent der Anteile an der HANNOVER LEASING<br />
<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />
KG (Beteiligungsgesellschaft). Zu diesem Zeitpunkt<br />
hält die Beteiligungsgesellschaft rund 99,995 Prozent<br />
an der KOWAC S.C. (Objektgesellschaft).<br />
Die Fondsgesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend<br />
tätig und erhält Auszahlungen über die<br />
Beteiligungsgesellschaft aus der Objektgesellschaft<br />
aus den erwirtschafteten Mietzinsüberschüssen.<br />
Erläuterung der<br />
Wirkungszusammenhänge<br />
Die Fondsgesellschaft partizipiert an den Ergebnissen<br />
der Objektgesellschaft in Form von Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung. Die Objektgesellschaft<br />
wird dabei die nach Begleichung der Kosten<br />
für die Bewirtschaftung des Investitionsobjekts, die<br />
Verwaltung und Geschäftsbesorgung der Objektgesellschaft<br />
sowie der Leistung der Zinsverpflichtungen<br />
verbleibenden Mittel unter Berücksichtigung<br />
der jeweils aktuellen Liquiditätslage der Objektgesellschaft<br />
mittels Anteilsrückkauf an die Beteiligungsgesellschaft<br />
auszahlen. Nach Begleichung der<br />
Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft zahlt<br />
die Beteiligungsgesellschaft den Liquiditätsüberschuss<br />
an die Fondsgesellschaft aus.<br />
Der Erfolg der Investition und der Beteiligung der<br />
Anleger hängt wesentlich von den Mieteinnahmen ab,<br />
die die Objektgesellschaft erzielt.<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt Beteiligungen und erhöht<br />
ihre Kommanditeinlagen an der Beteiligungsgesellschaft,<br />
die wiederum eine Kommanditeinlage<br />
an der Objektgesellschaft hält. Die dafür benötigten<br />
Mittel werden im Zuge der Beteiligung der Anleger<br />
und der Kapitalerhöhung der Fondsgesellschaft sowie<br />
durch Darlehensaufnahmen aufgebracht. Die bis<br />
zur Einzahlung der Pflichteinlagen notwendige Eigenkapitalvorfinanzierung<br />
ist in Kapitel 8 »Investitions-<br />
und Finanzplan« näher erläutert. Die Einzahlungen<br />
im Jahr 2009 sind ausreichend, um die<br />
Investition gemäß Gesellschaftszweck durchzuführen.<br />
Weitere Investitionen in den folgenden Jahren<br />
sind nicht geplant.<br />
Planzahlen der Fondsgesellschaft -PROGNOSE-<br />
2009<br />
in Euro<br />
2010<br />
in Euro<br />
2011<br />
in Euro<br />
Investitionen - Beteiligung 11.000 200.643.000 0<br />
Produktion 0 0 0<br />
Umsatzerlöse 0 0 0<br />
Erträge aus Beteiligung 0 0 0<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -0 -0 -0<br />
Ergebnis -3.000 -10.960.606 -153.941<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge entsprechen § 15 Abs.1 Nr.3 und 4 VermVerkProspV
Kapitel 20 Negativfeststellungen<br />
191<br />
Negativfeststellungen<br />
Am 1. Juli 2005 ist das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
(AnSVG) nebst Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung in<br />
Kraft getreten. Nach diesen Regelungen besteht u. a. die Pflicht zur<br />
Veröffentlichung eines (Verkaufs-)Prospekts, bevor Anteile an Geschlossenen<br />
Fonds oder Treuhandvermögen öffentlich angeboten<br />
werden. Das Gesetz und die Verordnung regeln den Mindestinhalt<br />
des Prospekts.<br />
Der vorliegende Prospekt wurde nach Maßgabe des Gesetzes und<br />
der Verordnung erstellt und enthält die geforderten Mindestangaben.<br />
Nachfolgender Aufstellung sind die Angaben der Verordnung<br />
zu entnehmen, die für dieses Beteiligungsangebot nicht zutreffen<br />
bzw. nicht relevant sind. Die Gliederung und Nummerierung entspricht<br />
hierbei der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />
§ 4<br />
Angaben über die Vermögensanlagen<br />
(1) 2. Weder der Anbieter noch der Emittent übernimmt die Zahlung<br />
von Steuern für die Anleger.<br />
7. Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung sowie die Kürzung<br />
von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen sind nicht<br />
möglich.<br />
§ 6<br />
Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
Der Emittent (Fondsgesellschaft) ist weder eine Aktiengesellschaft<br />
noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Aus diesem Grund<br />
wird darauf verzichtet, den Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere,<br />
die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien<br />
einräumen, sowie die Bedingungen und das Verfahren für den<br />
Umtausch oder den Bezug zu nennen.<br />
§ 7<br />
Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />
(2) Die Gründungsgesellschafter haben keine mittelbaren oder unmittelbaren<br />
Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die<br />
dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
§ 8<br />
Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />
(1) 3. Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />
Emittenten haben können.<br />
(2) Die Tätigkeit des Emittenten wurde durch keinerlei außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst.<br />
§ 9<br />
Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />
(2) 2. Über die auf Seite 96 dargestellte Beteiligung der HANNOVER<br />
LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />
mbH als geschäftsführender Kommanditistin an der HANNO-<br />
VER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />
KG (Beteiligungsgesellschaft / Anlageobjekt) hinaus<br />
stand oder steht weder dem Prospektverantwortlichen, den<br />
Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung,<br />
der Emittentin, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
noch dem Treuhänder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen desselben zu. Sie haben auch aus anderen<br />
Gründen keine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt.<br />
4. Es bestehen keinerlei rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte.<br />
7. Über das auf Seite 15 genannte Marktwertgutachten hinaus<br />
existieren nach Kenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />
8. Über die im Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«, Seiten 129 ff<br />
dargestellten hinaus werden keine weiteren nicht nur geringfügigen<br />
Lieferungen und Leistungen durch die Prospektverantwortlichen,<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung, den Mittelverwendungskontrolleur<br />
oder den Treuhänder erbracht.<br />
§ 10<br />
Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />
(2) Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
§ 12<br />
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes,<br />
Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />
und sonstige Personen<br />
(1) 1. Die Mitglieder der Geschäftsführung haben keine gesonderte<br />
Funktion beim Emittenten. Neben der Geschäftsführung gibt<br />
es zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aufsichtsgremien<br />
oder Beiräte.<br />
(2) 1. Über die auf den Seiten 100 und 102 aufgeführten Tätigkeiten<br />
für HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG hinaus sind die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung in keiner Art und Weise für Unternehmen<br />
tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betraut sind.<br />
2. Über die auf Seite 102 aufgeführten Verflechungen mit der<br />
Landesbank Hessen-Thüringen (einem der Darlehensgeber)<br />
sind die Mitglieder der Geschäftsführung in keiner Art und<br />
Weise tätig für Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen.<br />
3. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in keiner Art und<br />
Weise tätig für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbracht haben.<br />
(3) 5. Es liegen keine Umstände oder Beziehungen vor, die Interessenskonflikte<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs begründen<br />
können.<br />
(4) Neben den nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen<br />
haben keine Personen die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts<br />
oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst.<br />
§ 14<br />
Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />
hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />
übernommen.
192 Kapitel 21 Glossar<br />
Glossar<br />
Abschreibung<br />
Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes, wie es nach<br />
(steuer-)gesetzlichen Vorschriften berechnet werden<br />
darf. Abschreibungen vermindern das zu versteuernde<br />
Einkommen und senken dadurch die Steuerlast, ohne<br />
dass damit Ausgaben verbunden sind, da die Abschreibung<br />
lediglich buchungstechnisch erfolgt.<br />
Agio<br />
Eine Gebühr, die der Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen<br />
zahlt. Sie dient zur Deckung der Kosten, die<br />
beim Absatz von Fondsanteilen entstehen.<br />
Ausschüttung<br />
Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse, d. h. die<br />
Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben,<br />
werden regelmäßig an die Gesellschafter im Verhältnis<br />
zu ihrer Kommanditeinlage ausgeschüttet. Die<br />
Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn oder<br />
Jahresertrag des Fonds: Dieser kann höher oder<br />
niedriger sein als die Ausschüttung.<br />
BMF<br />
Bundesministerium für Finanzen<br />
Bruttoinlandsprodukt (BIP)<br />
Die innerhalb der geografischen Grenzen einer Volkswirtschaft<br />
entstandenen gesamten wirtschaftlichen<br />
Leistungen in einem bestimmten Zeitraum, unabhängig<br />
davon, in welchem Umfang ausländische oder<br />
inländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen<br />
haben.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Vertrag zwischen Deutschland und Luxemburg, der<br />
das Besteuerungsrecht zwischen den beiden Staaten<br />
regelt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.<br />
EBITDA<br />
EBITDA ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung:<br />
earnings before interest, taxes, depreciation<br />
and amortization. Das heißt wörtlich übersetzt »Ertrag<br />
vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen<br />
und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände«.<br />
In der praktischen Anwendung<br />
hat es jedoch die Bedeutung von »Ertrag vor<br />
Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis, Steuern<br />
und Abschreibungen«.<br />
Euribor<br />
European Interbank Offered Rate. Es handelt sich<br />
dabei um den Zinssatz, den europäische Banken<br />
voneinander beim Handel von Einlagen mit einer<br />
festgelegten Laufzeit von einer Woche sowie zwischen<br />
einem und zwölf Monaten verlangen. Er ist<br />
bei variabel verzinslichen Euro-Anleihen der wichtigste<br />
Referenzzinssatz.<br />
Eurostat<br />
Das statistische Amt der Europäischen Union (EU)<br />
mit Sitz in Luxemburg. Es stellt Statistiken für die<br />
Länder der EU zusammen, die von den nationalen<br />
statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten erhoben<br />
und zur Verfügung gestellt werden.<br />
Fungibilität<br />
Die Fungibilität (Tauschbarkeit, Handelbarkeit, Verfügbarkeit)<br />
für Anteile an Geschlossenen Fonds ist<br />
eingeschränkt, da kein geregelter Markt existiert. Es<br />
handelt sich grundsätzlich um eine langfristige Anlage.<br />
Sofern aber ein Verkauf gewünscht ist, sind der<br />
Initiator und auch die Vertriebspartner behilflich, einen<br />
Käufer zu finden.<br />
Geschlossener Fonds<br />
Im Gegensatz zum Offenen Fonds sind bei Geschlossenen<br />
Fonds der Investitionsgegenstand und das Investitionsvolumen<br />
bereits vorher fixiert. Damit ist<br />
die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das benötigte<br />
Emissionskapital (Fondsfinanzierung) eingeworben<br />
wurde, schließt der Initiator den Fonds und ein Beitritt<br />
weiterer Investoren ist nicht mehr möglich.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft.<br />
Er ist einer der wichtigsten Verträge und<br />
im Emissionsprospekt vollständig abgedruckt.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft überträgt dem Geschäftsbesorger<br />
die mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
verbundenen laufenden Geschäfte. Die Geschäftsbe-
Kapitel 21 Glossar<br />
<strong>193</strong><br />
sorgung erstreckt sich auf alle Geschäfte und Maßnahmen,<br />
die der Verwaltung der Objekte, dem Betriebsablauf<br />
und dem Zweck der Gesellschaft dienen.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Ankauf und Veräußerung von Haus- und Grundbesitz<br />
im Rahmen eines Gewerbebetriebs. Für die erzielten<br />
Gewinne fällt sowohl Einkommen- als auch Gewerbesteuer<br />
an. Auch private Immobilienanleger werden<br />
als gewerbliche Grundstückshändler eingestuft,<br />
wenn sie bei ihren Immobilientransaktionen die Drei-<br />
Objekt-Grenze überschreiten. Immobilienanleger,<br />
die innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien<br />
am offenen Markt verkaufen, werden als gewerbliche<br />
Grundstückshändler eingestuft, wenn ein<br />
enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Errichtung,<br />
Erwerb oder einer etwaigen Modernisierung<br />
und dem Verkauf besteht. Ein Objekt im Sinne der<br />
Drei-Objekt-Grenze kann auch die Beteiligung an<br />
einer Grundstücksgesellschaft sein, wenn der Gesellschafter<br />
an ihr zu mindestens zehn Prozent beteiligt<br />
ist oder der Verkehrswert des Gesellschafteranteils<br />
oder des Anteils an dem veräußerten<br />
Grundstück bei einer Beteiligung von weniger als<br />
zehn Prozent mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />
Haftung<br />
Üblicherweise werden die Anleger Kommanditisten<br />
einer KG. Die Haftung der Kommanditisten ist gemäß<br />
Handelsgesetzbuch (HGB) auf das im Handelsregister<br />
eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Die<br />
persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt,<br />
wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Die persönliche<br />
Haftung lebt aber wieder auf, wenn die Einlage<br />
z. B. durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt<br />
wird und damit sein Kapitalkonto unter die<br />
Hafteinlage gemindert wird.<br />
Indexierter Mietvertrag<br />
Die vereinbarten Mieten sind an die Entwicklung<br />
eines bestimmten Index (z. B. Verbraucherpreisindex)<br />
gekoppelt und damit wertgesichert. Verändert<br />
sich der Index, so verändert sich die Höhe der Mieten<br />
entsprechend, sofern eine 100-prozentige Indexierung<br />
vereinbart wurde. Ein indexierter Mietvertrag<br />
bietet Schutz vor Inflation.<br />
Index (Wertsicherungsklausel)<br />
Anpassung z. B. von Mieten in Abhängigkeit von der<br />
Entwicklung eines Index (z. B. Verbraucherpreisindex).<br />
Interner Zinsfuß (IRR)<br />
Der interne Zinsfuß (oder IRR – Internal Rate of Return)<br />
misst die Effektivverzinsung der rechnerisch<br />
gebundenen Einlage einer Beteiligung und berücksichtigt<br />
sämtliche aus dieser Beteiligung resultierenden<br />
Zahlungsflüsse mit ihren zeitlichen Zuordnungen<br />
(siehe auch S. 80).<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
(Mittelverwendung und Mittelherkunft)<br />
Die wesentlichen zahlenmäßigen Eckdaten eines<br />
Geschlossenen Fonds finden sich im Investitionsund<br />
Finanzplan sowie in der Prognoserechnung. Der<br />
Investitions- und Finanzplan ist eine Aufstellung<br />
über die Gesamtausgaben (Mittelverwendung) und<br />
die Gesamtfinanzierung (Mittelherkunft) der Fondsgesellschaft.<br />
Während der Investitionsplan die Verwendung<br />
der finanziellen Mittel bezüglich einzelner<br />
Kostengruppen abbildet, zeigt der Finanzplan die<br />
Beschaffung bzw. Herkunft dieser Mittel.<br />
Jährliche Anfangsmiete<br />
Die laut Mietvertrag vereinbarte Miete in den ersten<br />
zwölf Monaten nach Mietvertragsbeginn<br />
Jones Lang LaSalle<br />
Weltweit tätiges Immobilien Investment- und Beratungsunternehmen<br />
Kapitalmarktzins<br />
Zins für mittel- und langfristige Kapitalanlagen. Normalerweise<br />
ist er höher als der Geldmarktsatz für<br />
kurzfristige Anlagen. Dies liegt daran, dass die längere<br />
Kapitalbindungsdauer vergütet werden muss<br />
und wegen der Langfristigkeit der Geldausleihung<br />
ein höheres Risiko besteht, dass das Geld nicht zurückgezahlt<br />
wird. Dieses Risiko wird mit einem höheren<br />
Zins belohnt.
194 Kapitel 21 Glossar<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Eine Kommanditgesellschaft besteht aus Komplementären,<br />
die unbeschränkt haften, und Kommanditisten,<br />
die normalerweise nur mit ihrer Einlage haften.<br />
Kommanditist<br />
Der Kommanditist ist im Gegensatz zum Komplementär<br />
der beschränkt haftende Gesellschafter (Anleger)<br />
einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung<br />
ist grundsätzlich auf die von ihm geleistete Einlage<br />
begrenzt. Die steuerlichen Verluste eines Kommanditisten<br />
sind auf die Höhe seiner Einlage begrenzt.<br />
Komplementär<br />
Als Komplementär wird der voll haftende Gesellschafter<br />
einer Kommanditgesellschaft bezeichnet.<br />
Seine Haftung ist nicht auf die geleistete Einlage begrenzt,<br />
sondern umfasst sein ganzes Vermögen.<br />
Nebenkosten<br />
Als Nebenkosten bezeichnet man die neben der Miete<br />
vom Mieter zu zahlenden Bewirtschaftungskosten<br />
eines Objekts. Dazu gehören z. B. Verwaltungsgebühren,<br />
Versicherungen, Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren,<br />
Hausmeisterkosten und Hausreinigungskosten.<br />
Sollten bestimmte Nebenkosten<br />
aufgrund von Vereinbarungen des Mietvertrags vom<br />
Mieter nicht zu bezahlen sein, verbleiben diese Kosten<br />
beim Vermieter.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Die Platzierungsgarantie stellt sicher, dass die Investition<br />
wie geplant ausgeführt wird, auch wenn noch<br />
nicht alle Fondsanteile gezeichnet sind. Die Werthaltigkeit<br />
der Platzierungsgarantie hängt von der Bonität<br />
des Garanten (in der Regel der Initiator oder eine<br />
Tochtergesellschaft) ab. Dieser übernimmt die restlichen<br />
Fondsanteile oder stellt der Fondsgesellschaft<br />
Darlehen zur Verfügung.<br />
Prognostizierte laufende Ausschüttung<br />
Die prognostizierte laufende Ausschüttung ist der an<br />
den Anteilsinhaber jährlich ausgezahlte Geldbetrag,<br />
der lediglich eine Liquiditätsauszahlung aus der<br />
Fondsgesellschaft darstellt und für die Fondslaufzeit<br />
auch eine Rückzahlung des Eigenkapitals enthält.<br />
Prognostizierte Schlussausschüttung<br />
Die zum Ende der geplanten Fondslaufzeit beabsichtigte<br />
Auszahlung der Erträge aus dem Objektverkauf<br />
und die Rückzahlung des Eigenkapitals<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Die Sensitivitätsanalyse gibt Aufschluss darüber, wie<br />
sich der prospektierte Anlageerfolg ändert, wenn<br />
ausgewählte Einflussfaktoren (z. B. Inflationsrate,<br />
Veräußerungsfaktor) von den Prognoseprämissen<br />
des Prospektherausgebers abweichen.<br />
Société Civile (S.C.)<br />
Französische Bezeichnung für eine Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts.<br />
STATEC<br />
STATEC ist eine dem luxemburgischen Ministerium<br />
für Wirtschaft und Außenhandel unterstellte unabhängige<br />
Einrichtung mit der Aufgabe, statistische<br />
Wirtschaftsdaten sowie ökonomische Studien aufzubereiten.<br />
Verbraucherpreisindex (VPI)<br />
Ein Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche<br />
Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen,<br />
die von privaten Haushalten für Konsumzwecke<br />
gekauft werden. Er ist ein wesentlicher<br />
Faktor für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation<br />
und eine wichtige Entscheidungshilfe für gesamtwirtschaftliche<br />
Maßnahmen.<br />
Zinsswap<br />
Ein Zinsswap ist ein Tausch von festen und variablen<br />
Zinsverpflichtungen auf zwei nominellen Kapitalbeträgen<br />
für einen festgelegten Zeitraum. Durch einen<br />
Zinsswap werden offene Positionen mit Zinsänderungsrisiken<br />
beseitigt (hier für die Objektgesellschaft<br />
als Darlehensnehmerin) oder geschaffen (hier<br />
für die finanzierende Bank). Der Swapsatz ist die fixe<br />
Zahlung eines der beiden Vertragspartner (in diesem<br />
Fall der Objektgesellschaften).
196 Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Das »Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen« gilt grundsätzlich<br />
für alle Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,<br />
einschließlich Finanzdienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.<br />
Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter ausschließlicher<br />
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />
abgeschlossen werden. Hierbei ist zu<br />
beachten, dass darunter prinzipiell alle Arten von<br />
Vertragsschlüssen fallen, die unter Verwendung von<br />
Fernkommunikationsmitteln (z. B. per Telefon, schriftlich,<br />
per Telefax) zustande kommen. Vom Anwendungsbereich<br />
sind lediglich solche Verträge ausgenommen,<br />
die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit<br />
der Vertragsparteien zustande kommen.<br />
Nach dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften<br />
über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen<br />
sind gemäß der BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />
den Anlegern nachfolgende Informationen zur<br />
Verfügung zu stellen:<br />
Übersicht:<br />
A. Allgemeine Informationen zu den Anbietern<br />
B. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />
C. Informationen über die Besonderheiten der<br />
Fernabsatzverträge<br />
D. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />
A. Allgemeine Informationen<br />
zu den Anbietern<br />
Initiatorin des Beteiligungsangebots und<br />
Vermittlerin von Eigenkapital<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Telefon (0 89) 2 11 04-0<br />
Telefax (0 89) 2 11 04-210<br />
fonds@hannover-leasing.de<br />
Handelsregister<br />
HRA 70856, Amtsgericht München<br />
Handelsregister<br />
HRB 104445, Amtsgericht München<br />
Geschäftsführer<br />
Andreas Ahlmann<br />
Dr. Dierk Ernst (bis 31.12.2008)<br />
Friedrich Wilhelm Patt<br />
Dr. Hans Volkert Volckens (Stv.)<br />
Tätigkeit<br />
Vermittlung, Entwicklung und Durchführung von<br />
Leasinggeschäften sowie der Kauf, der Verkauf und<br />
die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen<br />
Wirtschafts- und Investitionsgütern, die Durchführung<br />
aller damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden<br />
Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung<br />
und Baubetreuung von Immobilien, sowie die<br />
Auflegung von Kapitalmarktprodukten.<br />
Fondsgesellschaft und Kommanditistin der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />
GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Handelsregister<br />
HRA 93099, Amtsgericht München<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Handelsregister<br />
HRB 172061, Amtsgericht München<br />
Geschäftsführer<br />
Friedrich Wilhelm Patt<br />
Norbert Fath<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH
Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
197<br />
Tätigkeit<br />
Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen.<br />
Ferner Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Vermietung<br />
von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern.<br />
Treuhänderin / Beteiligungsverwalterin<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Handelsregister<br />
HRA 111622, Amtsgericht München<br />
Geschäftsführer<br />
Helmut Patschok<br />
Hans-Peter Kerscher<br />
Tätigkeit<br />
Treuhänderische Verwaltung von Vermögensanlagen<br />
aller Art<br />
Aufsichtsbehörden<br />
Jeweils keine<br />
Name und Anschrift der für die Anbieter<br />
handelnden Vermittler / Dienstleister<br />
Generalvermittler<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />
Telefon (0 89) 2 11 04-0<br />
Telefax (0 89) 2 11 04-210<br />
fonds@hannover-leasing.de<br />
Geschäftsführer<br />
Andreas Ahlmann<br />
Dr. Dierk Ernst (bis 31.12.2008)<br />
Friedrich Wilhelm Patt<br />
Dr. Hans Volkert Volckens (Stv.)<br />
B. Informationen zu den<br />
Vertragsverhältnissen<br />
Der Prospekt zum Beteiligungsangebot Geschlossener<br />
Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong><br />
<strong>Europa</strong> 3 (nachfolgend der »Prospekt«) sowie die<br />
Beitrittsvereinbarung enthalten detaillierte Beschreibungen<br />
der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />
Einzelheiten wird auf diese Dokumente entsprechend<br />
verwiesen.<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Verwendung des Anlagebetrags zur mittelbaren Investition<br />
in den Bürokomplex »An der Drosbach« in<br />
Luxemburg.<br />
Preise<br />
Der Anleger hat eine Einlage und ein Agio zu leisten.<br />
Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und<br />
Kosten, zusätzliche Telekommunikationskosten<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />
gestellt. Als weitere Kosten fallen das Agio sowie Gebühren<br />
und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht an, falls sich der Anleger<br />
als Direktkommanditist beteiligt. Eigene Kosten<br />
für Telefon, Internet, Porti etc. hat der Anleger selbst<br />
zu tragen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />
für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />
im Prospekt, insbesondere Kapitel 14 »Steuerliche<br />
Grundlagen«, verwiesen.<br />
Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Vertragsbedingungen<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebots durch den<br />
Treuhänder / Beteiligungsverwalter wird der Beteiligungsbetrag<br />
zuzüglich des erhobenen Agios von 5 %<br />
grundsätzlich zum folgenden Monatsletzten des Monats<br />
der Annahme der Beitrittserklärung vom Konto<br />
des Anlegers per Lastschrift eingezogen, sofern die<br />
vollständigen Beitrittsunterlagen bis zum 20. des jeweiligen<br />
Monats bei der Zeichnungsstelle vorliegen.<br />
Bei nicht fristgerechter Leistung der Bareinlage ist<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrags berechtigt, ab Fälligkeit<br />
Verzugszinsen bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />
Schadens zu verlangen oder den Anleger aus<br />
der Gesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheiten<br />
ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung<br />
sowie dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
(S. 160 ff. des Prospekts) und dem Treuhand-
198 Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
und Beteiligungsverwaltungsvertrag (S. 174 ff. des<br />
Prospekts).<br />
Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH keine.<br />
C. Informationen über die Besonderheiten<br />
der Fernabsatzverträge<br />
Information zum Zustandekommen der Verträge im<br />
Fernabsatz<br />
Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung<br />
der ausgefüllten Beitrittsvereinbarung (1)<br />
an die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ein<br />
Angebot auf Beitritt zur Fondsgesellschaft und (2) an<br />
die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH ein Angebot auf Abschluss des Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />
ab.<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn<br />
die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />
Verwaltungsgesellschaft mbH oder die HANNOVER-<br />
LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH als<br />
Bevollmächtigte dieses Angebot durch Gegenzeichnung<br />
der Beitrittsvereinbarung annimmt. Der Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
wird wirksam, wenn die<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH dieses Angebot annimmt. Eines Zugangs<br />
der Annahmeerklärung beim Anleger bedarf es jeweils<br />
nicht. Dem Anleger werden die Annahme der<br />
Angebote und der Beitritt schriftlich bestätigt.<br />
Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355<br />
BGB zu; siehe hierzu Vertragsurkunde »Beitrittsvereinbarung«<br />
sowie Anlage »Widerrufsbelehrung«.<br />
Mindestlaufzeit der Verträge, vertragliche<br />
Kündigungsregelungen<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />
Der Anleger ist berechtigt, durch Kündigung<br />
frühestens zum 31. Dezember 2022 aus der Fondsgesellschaft<br />
auszuscheiden. Das Recht zur fristlosen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />
bestimmt sich das Abfindungsguthaben des<br />
Anlegers nach § 17 des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft (S. 160 ff. des Prospekts).<br />
Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />
sowie die Rechtsbeziehungen des Anlegers unter dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie<br />
dem Beteiligungsverwaltungsvertrag mit dem Beteiligungsverwalter<br />
findet deutsches Recht Anwendung.<br />
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB<br />
ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen<br />
Vorgaben. Ansonsten ist als Gerichtsstand<br />
für den Gesellschaftsvertrag sowie für den Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
München vereinbart.<br />
Vertragssprache<br />
Die Vertragssprache ist deutsch.<br />
Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />
Informationen<br />
Bis zur Mitteilung von Änderungen. Zeichnungsschluss<br />
ist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />
D. Weiterer Rechtsbedarf und<br />
Einlagensicherung<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />
aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches, betreffend Fernabsatzverträge<br />
über Finanzdienstleistungen, können die Beteiligten,<br />
unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />
die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt zum<br />
Schlichtungsverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
sind bei der Deutschen Bundesbank<br />
erhältlich.<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main.
Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
199<br />
Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />
und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />
angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />
abgeschlossen hat.<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zum Anbieter<br />
des Geschlossenen Fonds, zur Fondsgesellschaft<br />
und/oder zum Treuhänder sowie alle mit der<br />
Verwaltung Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden<br />
Sachverhalte betreffen, steht Ihnen zudem<br />
ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />
bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
e. V., zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den<br />
Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds.<br />
Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind bei<br />
der Ombudsstelle erhältlich.<br />
Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 640222<br />
10048 Berlin<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer<br />
Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien<br />
der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen<br />
Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />
einzureichen. Sie haben zudem zu versichern,<br />
dass Sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine<br />
Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />
Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen<br />
außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen haben.<br />
Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />
eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen<br />
sind dann per Post nachzureichen. Sie können<br />
sich im Verfahren vertreten lassen.<br />
Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung<br />
Keine
200 Kapitel 23 Abwicklungshinweise<br />
Ihr Beitritt<br />
Ihr Beitritt<br />
Wenn Sie sich zu einer Beteiligung entschlossen haben,<br />
füllen Sie bitte die Beitrittsvereinbarung aus<br />
und unterschreiben Sie sie an den markierten Stellen.<br />
Die gelben Durchschläge der Beitrittsvereinbarung<br />
sind für Ihre und die Unterlagen Ihres persönlichen<br />
Finanzberaters bestimmt.<br />
Kontoinhaber<br />
HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />
GmbH<br />
Kontonummer<br />
255924801<br />
Bitte senden Sie<br />
−das Original der Beitrittsvereinbarung und die<br />
restlichen Durchschläge,<br />
−eine gut lesbare Kopie des gültigen Personalausweises<br />
/ Reisepasses (Vorder- und Rückseite)<br />
an folgende Adresse:<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49<br />
82049 Pullach<br />
Die Annahme Ihres Angebots zum Beitritt an der<br />
Fondsgesellschaft wird Ihnen schriftlich bestätigt.<br />
Einzahlung<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebots durch den<br />
Treuhänder / Beteiligungsverwalter wird der Beteiligungsbetrag<br />
zuzüglich des erhobenen Agios von 5 %<br />
grundsätzlich zum folgenden Monatsletzten des<br />
Monats der Annahme der Beitrittserklärung vom<br />
Konto des Anlegers per Lastschrift eingezogen, sofern<br />
die vollständigen Beitrittsunterlagen bis zum<br />
20. des jeweiligen Monats bei der Zeichnungsstelle<br />
vorliegen.<br />
Die hierfür erforderliche Einzugsermächtigung erteilen<br />
Sie im Rahmen Ihrer Beitrittserklärung.<br />
BLZ<br />
500 502 01<br />
Kreditinstitut<br />
Frankfurter Sparkasse<br />
Verwendungszweck<br />
Beteiligung <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3<br />
Ergebnisvorabverteilung<br />
Anlegern, die der Fondsgesellschaft bis zum 30. September<br />
2009 beitreten, steht einmalig pro rata ab<br />
dem Ersten des Monats, der dem Tag der Einzahlung<br />
der Pflichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto<br />
folgt, ein Vorabgewinn in Höhe von vier Prozent p. a.<br />
zu.<br />
Ausschüttungen<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen erfolgen im<br />
Auftrag der Fondsgesellschaft (Zahlstelle) und auf<br />
Anweisung der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
in ihrer Funktion als Geschäftsbesorgerin voraussichtlich<br />
zum 30. Juni des Folgejahres für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr, erstmals im Jahr 2011. Die<br />
Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen stehen<br />
den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligung pro<br />
rata ab dem Ersten des Monats, der dem Tag der Einzahlung<br />
der Pflichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto<br />
folgt, zu (siehe Kapitel 13 »Rechtliche<br />
Grundlagen«).
Initiator<br />
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />
Wolfratshauser Straße 49<br />
82049 Pullach<br />
T +49 (0)89 21 104 0<br />
F +49 (0)89 21 104 325<br />
fonds@hannover-leasing.de<br />
www.hannover-leasing.de