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Ratshandbuch - Stadt Lingen

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Die Ausschüsse des Rates<br />

Die Ortsräte<br />

Der Rat kann aus der Mitte der Ratsfrauen<br />

und -herren beratende Ausschüsse bilden.<br />

Sie können keine abschließenden Beschlüsse<br />

fassen, sondern sie geben für den Rat und den<br />

Verwaltungsausschuss Beschlussempfehlungen<br />

ab. Ausschüsse werden in der Weise gebildet,<br />

dass die vom Rat festgesetzten Sitze auf die<br />

Vorschläge der Fraktionen und Gruppen nach<br />

dem Hare/Niemeyer-Verfahren verteilt werden.<br />

Mindestens zwei Ratsfrauen oder -herren<br />

können sich zu einer Fraktion oder Gruppe<br />

zusammenschließen. In Fraktionen schließen<br />

sich Ratsmitglieder der gleichen Partei zusammen.<br />

Zu einer Gruppe können sich Mitglieder<br />

verschiedener Parteien und Gruppierungen<br />

zusammenschließen.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) hat von dem<br />

Recht, Ausschüsse zu bilden, Gebrauch gemacht.<br />

Es wurden u.a. der Sportausschuss, der<br />

Kulturausschuss und der Ausschuss für Familie,<br />

Soziales und Integration gegründet. Außerdem<br />

gibt es Ausschüsse, die kraft Gesetzes<br />

gebildet werden müssen. Hierzu zählen der<br />

Schulausschuss, der Jugendhilfeausschuss und<br />

die Betriebsausschüsse. Die Zusammensetzung<br />

ergibt sich aus den Spezialgesetzen. In diesen<br />

Ausschüssen sind dann z. B. auch Schul- und<br />

Elternvertreter oder Vertreter der Jugendverbände<br />

etc. mit Stimmrecht vertreten.<br />

Der Rat kann neben den eigenen Mitgliedern<br />

auch sachkundige Personen in die Ausschüsse<br />

berufen, z. B. einen Architekten in den Planungs-<br />

und Bauausschuss oder einen Vertreter<br />

der Polizei in den Verkehrsausschuss. Diese<br />

haben jedoch kein Stimmrecht.<br />

Nach der kommunalen Gebietsreform im<br />

Jahr 1974 hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) in den<br />

folgenden ehemals selbständigen Gemeinden<br />

Ortsräte gebildet:<br />

• Altenlingen<br />

• Baccum<br />

• Bramsche<br />

• Brögbern<br />

• Clusorth-Bramhar<br />

• Darme<br />

• Holthausen<br />

• Laxten<br />

• Schepsdorf<br />

Die Ortsratsmitglieder werden in den Ortsteilen<br />

zugleich mit den <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern gewählt.<br />

Der Ortsrat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder<br />

einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung<br />

Ortsbürgermeister trägt.<br />

Der Ortsrat wahrt die Belange der Ortschaft<br />

und wirkt auf die gedeihliche Entwicklung<br />

innerhalb der Gemeinde hin. Soweit nicht andere<br />

Gremien zuständig sind, entscheiden die<br />

Ortsräte über die Unterhaltung, Ausstattung<br />

und Benutzung der in dem Ortsteil gelegenen<br />

öffentlichen Einrichtungen wie Büchereien,<br />

Kindergärten usw.<br />

Außerdem können sie im Rahmen ihrer<br />

finanziellen Mittel die örtlichen Vereine<br />

und Verbände unterstützen.<br />

18 | <strong>Ratshandbuch</strong>

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