Ratshandbuch - Stadt Lingen
Ratshandbuch - Stadt Lingen
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Die Ausschüsse des Rates<br />
Die Ortsräte<br />
Der Rat kann aus der Mitte der Ratsfrauen<br />
und -herren beratende Ausschüsse bilden.<br />
Sie können keine abschließenden Beschlüsse<br />
fassen, sondern sie geben für den Rat und den<br />
Verwaltungsausschuss Beschlussempfehlungen<br />
ab. Ausschüsse werden in der Weise gebildet,<br />
dass die vom Rat festgesetzten Sitze auf die<br />
Vorschläge der Fraktionen und Gruppen nach<br />
dem Hare/Niemeyer-Verfahren verteilt werden.<br />
Mindestens zwei Ratsfrauen oder -herren<br />
können sich zu einer Fraktion oder Gruppe<br />
zusammenschließen. In Fraktionen schließen<br />
sich Ratsmitglieder der gleichen Partei zusammen.<br />
Zu einer Gruppe können sich Mitglieder<br />
verschiedener Parteien und Gruppierungen<br />
zusammenschließen.<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) hat von dem<br />
Recht, Ausschüsse zu bilden, Gebrauch gemacht.<br />
Es wurden u.a. der Sportausschuss, der<br />
Kulturausschuss und der Ausschuss für Familie,<br />
Soziales und Integration gegründet. Außerdem<br />
gibt es Ausschüsse, die kraft Gesetzes<br />
gebildet werden müssen. Hierzu zählen der<br />
Schulausschuss, der Jugendhilfeausschuss und<br />
die Betriebsausschüsse. Die Zusammensetzung<br />
ergibt sich aus den Spezialgesetzen. In diesen<br />
Ausschüssen sind dann z. B. auch Schul- und<br />
Elternvertreter oder Vertreter der Jugendverbände<br />
etc. mit Stimmrecht vertreten.<br />
Der Rat kann neben den eigenen Mitgliedern<br />
auch sachkundige Personen in die Ausschüsse<br />
berufen, z. B. einen Architekten in den Planungs-<br />
und Bauausschuss oder einen Vertreter<br />
der Polizei in den Verkehrsausschuss. Diese<br />
haben jedoch kein Stimmrecht.<br />
Nach der kommunalen Gebietsreform im<br />
Jahr 1974 hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) in den<br />
folgenden ehemals selbständigen Gemeinden<br />
Ortsräte gebildet:<br />
• Altenlingen<br />
• Baccum<br />
• Bramsche<br />
• Brögbern<br />
• Clusorth-Bramhar<br />
• Darme<br />
• Holthausen<br />
• Laxten<br />
• Schepsdorf<br />
Die Ortsratsmitglieder werden in den Ortsteilen<br />
zugleich mit den <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern gewählt.<br />
Der Ortsrat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder<br />
einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung<br />
Ortsbürgermeister trägt.<br />
Der Ortsrat wahrt die Belange der Ortschaft<br />
und wirkt auf die gedeihliche Entwicklung<br />
innerhalb der Gemeinde hin. Soweit nicht andere<br />
Gremien zuständig sind, entscheiden die<br />
Ortsräte über die Unterhaltung, Ausstattung<br />
und Benutzung der in dem Ortsteil gelegenen<br />
öffentlichen Einrichtungen wie Büchereien,<br />
Kindergärten usw.<br />
Außerdem können sie im Rahmen ihrer<br />
finanziellen Mittel die örtlichen Vereine<br />
und Verbände unterstützen.<br />
18 | <strong>Ratshandbuch</strong>