Vernehmlassung - Landesverwaltung Liechtenstein
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Das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich lehnt sich an die Vereinbarung<br />
zwischen Österreich und der Schweiz an, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft<br />
getreten ist, und umfasst wie bei der Schweiz Kapitalvermögen von Österreichern,<br />
das bei Banken in <strong>Liechtenstein</strong> veranlagt ist. Darüber hinaus werden auch Kapitalvermögen<br />
erfasst, die von Vermögensstrukturen in <strong>Liechtenstein</strong>, insbesondere<br />
von Stiftungen, weltweit verwaltet werden. Geregelt werden auch die Eingangsbesteuerung<br />
bei Stiftungen und die Besteuerung von Zuwendungen an und von<br />
Stiftungen und anderen Vermögensstrukturen. Mit der Erweiterung gegenüber<br />
dem Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz auf liechtensteinische Vermögensstrukturen<br />
und deren weltweiten Bankkonti und -depots wird der Anwendungsbereich<br />
des Abgeltungssteueransatzes wesentlich erweitert.<br />
Das Abkommen enthält Bestimmungen, die ausreichend detailliert, justiziabel<br />
und daher direkt anwendbar sind. Dennoch bedarf es des Erlasses ergänzender<br />
Bestimmungen in einem Umsetzungsgesetz. Ergänzende Bestimmungen enthält<br />
das Gesetz insbesondere zur Regularisierung der Kundenbeziehungen für die Vergangenheit,<br />
zur zukünftigen Besteuerung der Kapitaleinkünfte, zu intransparenten<br />
Vermögensstrukturen, zur Kontrolle sowie Bestimmungen betreffend Zuständigkeiten,<br />
Verfahren und Widerhandlungen.<br />
ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM<br />
Ministerium für Präsidiales und Finanzen<br />
BETROFFENE AMTSSTELLE<br />
Steuerverwaltung