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Vernehmlassung - Landesverwaltung Liechtenstein

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Das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich lehnt sich an die Vereinbarung<br />

zwischen Österreich und der Schweiz an, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft<br />

getreten ist, und umfasst wie bei der Schweiz Kapitalvermögen von Österreichern,<br />

das bei Banken in <strong>Liechtenstein</strong> veranlagt ist. Darüber hinaus werden auch Kapitalvermögen<br />

erfasst, die von Vermögensstrukturen in <strong>Liechtenstein</strong>, insbesondere<br />

von Stiftungen, weltweit verwaltet werden. Geregelt werden auch die Eingangsbesteuerung<br />

bei Stiftungen und die Besteuerung von Zuwendungen an und von<br />

Stiftungen und anderen Vermögensstrukturen. Mit der Erweiterung gegenüber<br />

dem Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz auf liechtensteinische Vermögensstrukturen<br />

und deren weltweiten Bankkonti und -depots wird der Anwendungsbereich<br />

des Abgeltungssteueransatzes wesentlich erweitert.<br />

Das Abkommen enthält Bestimmungen, die ausreichend detailliert, justiziabel<br />

und daher direkt anwendbar sind. Dennoch bedarf es des Erlasses ergänzender<br />

Bestimmungen in einem Umsetzungsgesetz. Ergänzende Bestimmungen enthält<br />

das Gesetz insbesondere zur Regularisierung der Kundenbeziehungen für die Vergangenheit,<br />

zur zukünftigen Besteuerung der Kapitaleinkünfte, zu intransparenten<br />

Vermögensstrukturen, zur Kontrolle sowie Bestimmungen betreffend Zuständigkeiten,<br />

Verfahren und Widerhandlungen.<br />

ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM<br />

Ministerium für Präsidiales und Finanzen<br />

BETROFFENE AMTSSTELLE<br />

Steuerverwaltung

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